1849 / 227 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die Kriegsgeschichte wenige gleiche zur Seite zu stellen

8* „.v. eses an wichtigste Bollwerk Nieder⸗Rn arns ge⸗ veeh Folvavmt Unser geliebter ritterlicher Kaiser wird diese ure Tha⸗ enerfennen, Ener Lob aus seinem Munde ist, wie ich weiß, der höchste

8 bhe. mach dem Ihr strebt. Ich, der Zeuge Eures Muthes, Eurer 8r. . 8 ige Berei rigsten Anlässen

ichkel un Euch nur meinen Dank sagen für d 8 * Ihr meine Vefehle bei jeden, selbst den vollzogen habt. Ich drsicke erneuert meine Erwartung * daß Ihr die gleiche Ausdauer und Tapferkeit in der weiteren Folge Rieses Krieges be⸗ währen und dadurch denselben seinem baldigen ruhmwürdigen Ende zufüh⸗ ren werdet.“

Der heutige Lloyd enthält folgende Nachrichten vom unga⸗ ischen Kriegsschauplatze: „Zu Ende der gestrigen Börse verlautete ie Nachricht, daß Raab vorgestern Abends ohne Widerstand von

den Kaiserlichen Truppen besetzt worden. Die Insurgenten unter

Klapka sollen sich gegen Komorn und ein Theil ihrer auf der

Schütt stehenden Truppen gegen Gutta zurückgezogen haben. Dem

Vernehmen nach befindet sich der russische General Grabbe in der

Nähe von Komorn, Losoncz, welches sich gegen die russischen Trup⸗

pen bei ihrem Duxchmarsche treulos benommen hat, soll, bestraft

und in Brand gesteckt worden sein. Glaubwürdige Briefe aus

Pancsova vom neuesten Datum bestätigen die Räumung dieser

Stadt durch die Magyaren. Die Dampfschiffe verkehrten bereits

ungehindert dahin. Auch wird berichtet, daß die ganze Donaulinie

von Pesth bis Essegg fortwährend frei ist. Die ungarische Süd⸗

Armee soll sich nun bei Orsowa konzentriren, wo es wahrscheinlich

zum Finale des blutigen Drama's kommen dürfte.“

Die Austria macht Anzeige von einem neuen Postvertrage, welchen das österreichische Handels⸗Ministerium am 14. Juli 1849 in St. Petersburg mit der Kaiserlich russischen Ober⸗Postverwal⸗ tung abgeschlossen hat. „Der erste Postvertrag mit Rußland“, sagt dies Blatt, „wurde am 11. Februar 1843 abgeschlossen. Er regelte die bis dahin völlig unbestimmten Postverhältnisse mit dem großen Nachbarstaate, hatte die Aufhebung der in Rußland früher von den österreichischen Briefen eingehobenen bedeutenden Portozuschläge zur Folge und öffnete Rußland auch für die aus oder durch Oesterreich dahin bestimmten Fahrpost⸗Sendungen, welche vor 1843 nicht auf dem Postwege nach Rußland versendet werden konn⸗ ten. Rußland hatte jedoch damals noch einen vielfach abgestuften Briefporto⸗Tarif, während Oesterreich den seinigen bereits auf die beiden Portosätze von sechs und zwölf Kreuzern vereinfacht hatte. Hierin lag eine Schwierigkeit für die Aufhebung des wechselseitigen Frankaturzwanges, daher man sich diese für den binnen kurzem zu

ewärtigenden Zeitpunkt vorbehielt, wo Rußland seinen Porto⸗

Fari dem österreichischen gleichgestellt oder genähert haben würde.

Dies geschah noch im Laufe des Jahres 1843, indem die Kaiser⸗

lich russische Regierung für alle Korrespondenzen im Innern des

Kaiserreiches ohne Unterschied der Entfernung die gleichförmige

Porto⸗Taxe von zehn Silber⸗Kopeken für den einfachen Brief fest⸗

p Die zwischen der österreichischen und russischen Postverwal⸗

Märsche,

8

setzte. tung wegen Aufhebung des Frankaturzwanges geführte Unterhand⸗ lung ist indessen erst jetzt zum Abschlusse gekommen. Vom 1. Ja⸗ nuar 1850 angefangen, wird es den Korrespondenten freistehen, die Briefe nach Rußland ohne Portozahlung aufzugeben oder sie bis zum Bestimmungsorte zu frankixren. Das gemeinschaftliche Porto für einen einfachen Brief aus Oesterreich nach Rußland und um⸗ gekehrt wird mit 20 Kr. C. M., das Gewicht eines einfachen Brie⸗ fes für die Korrespondenz aber mit österreichischen Loth festge⸗ setzt, für den Gränzverkehr zwischen beiden Ländern wird die Por⸗ totare auf die Hälfte ermäßigt. Fahrpostsendungen können bis zur Gränze frankirt oder die Portozahlung dem Adressanten über⸗ lassen werden. Durch dieses Ulebereinkommen erhält der Postver⸗ trag vom Jahre 1813 seine nöthige Ergänzung, die Frankaturfrei⸗ heit, welche zwischen Oesterreich und der Mehrzahl der europäischen Staaten besteht, wird auch auf Rußland ausgedehnt und so auch in der Richtung aus und nach dem großen Gränzlande der Civi⸗ lisation unseres Welttheiles eine Maßregel ins Leben gerufen, welche in der neueren Zeit zu einem Bedürfnisse des allgemeinen Völkerverkehrs geworden ist.“ br 5

Bayern. München, 15. Aug. (Nürnb. Korr.) Se. Majestät der König hat auf die durch die Kommandantschaft Mün⸗ chen vorgelegte Anfrage des 1. Infanterie⸗Divisions⸗Kommando's verordnet, daß 1) die bei den verschiedenen Corps, Division n und Brigaden der vier Waffen wirklich stehenden Generale, mit Aus⸗ nahme von Landparticen, so wie der Nachmittage und Abende, wenn der laufende Dienst vollendet ist, von nun an beständig in Uniform erscheinen sollen, und daß 2) den Generalen, welche sich selbst durch Anlegung von bürgerlicher Kleidung in ein außerdienstliches Ver⸗ hältniß gesetzt haben, von Wachen, Posten und überhaupt von Truppen kriegerische Ehrenbezeigungen nicht zu erweisen seien.

(A. Z.) General⸗Major von Jeetze, der bisherige Komman⸗ dant der Reichsveste Landau, wird in diesen Tagen hier erwartet, und man spricht allgemein davon, daß er zur Rechenschaft gezogen werden solle, darüber, daß er Mitte Mai's den Abzug der fahnen⸗ flüchtigen Soldaten mit Sack und Pack aus Landau zuließ, ohne durch energisches Einschreiten zu dem er sich erst später in Folge dringender Mahnungen von Seiten seines Offizier⸗Corps entschlossen haben soll diesem Treubruch entgegenzutreten.

Berchtesgaden, 12. Aug. (Nürnb. Korresp.) König Ludwig und Königin Therese machten am 9ten einen Ausflug nach Salzburg, wo sich der Erzherzog Franz Karl und seine Gemahlin, die Erzherzogin Sophie, Mutter des jetzt regierenden Kaisers, zu einer Familien⸗Zusammenkunft einfanden.

Kaiserslautern, 15. Aug. Drei, jedoch noch nicht voll⸗ zählige Compagnieen des 3ten Bataillons vom 9ten Infanterie⸗ Regiment sind nunmehr hier einkasernirt. Sie bestehen meistens aus solchen Soldaten, welche unter der provisorischen Regierung übergetreten waren, und diese tragen zum Unterschied von den übrigen schwarzes Lederzeug. Uebrigens werden sie sonst ganz gut behandelt, indessen sind die Unteroffiziere zu Gemeinen degradirt worden. Gestern wurden wieder mehrere Verhaftungen ange⸗ sehener hiesiger Bürger vorgenommen, einer derselben aber heute schon wieder in Freiheit gesetzt. Auch gegen mehrere hiesige Ge⸗ richtsbeamte, heißt es, sei eine Disziplinar⸗Untersuchung eingeleitet. Ferner sind durch ein Ministerial⸗Reskript sämmtliche Beamte auf⸗ gefordert worden, zu erklären, bei welchen Anlässen sie sich bethei⸗ ligt hätten, und es wird darin bis auf verschiedene im vorigen Jahre stattgehabte Festlichkeiten, wie Einweihung der Bürgerwehr⸗ Fahne, Robert Blum's Leichenfeier u. s. w., zurückgegangen. Württemberg. Stuttgart, 16. Aug. (Schw. M.) Dem Vernehmen nach werden JJ. KK. HH. der Kronprinz und seine Gemahlin Anfangs Septembers hier eintressen. Der größere ständische Ausschuß ist auf den 18. d. hierher einberufen. Wie ver⸗ lautet, werden ihm Vorlagen in Betreff des Postübergangs auf den Staat (in Uebereinstimmung mit den letzten Beschlüssen der Stän⸗

2

deversammlung) gemacht werden.

Großherzogs und des Prinzen von Preußen zu Pferde.

Baden. Karlsruhe, 17. Aug. Eine Extra⸗Beilage zur Karlsruher Zeitung enthält das nachstehende Programm für die Rückkehr Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs nach Karls⸗ ruhe:

b Se. Königl. Hoheit der Großherzog legen die Reise von Mainz bis Maximiliansaue mit einem Dampfschiff zurück und werden die Abfahrt von Mainz so einrichten, daß Höchstdieselben und die Großherzogliche Familie Sonnabend, den 18ten dieses, Morgens 9 Uhr, auf Maximiliansaue eintreffen. Höchstdieselben werden da⸗ selbst an der Landbrücke von den Mitgliedern des Staats⸗Mini⸗ steriums, von dem Großherzoglichen Hofmarschall, von dem Vor⸗ stand der Regierung des Mittelrheinkreises, von dem Ober⸗Amt⸗ mann des Landamtes Karlsruhe und von dem Bürgermeister der

meinde, Knielingen empfangen. Um die nämliche Zeit werden ich Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen mit hohem Ge⸗ folge, von Karlsruhe kommend, nach Maximiliansaue begeben. Die⸗ jenigen höchsten Herrschaften, welche zuerst eintreffen, finden den dortigen Gasthof zu Hoöschstihrer einstweiligen Aufnahme bereit. Auf dem rechten Rheinufer zunächst der Brücke wird die zur Eskorte bestimmte Kavallerie aufgestellt sctin. Bei der An⸗ näherung des Dampfbootes wird die Königlich preußische Artillerie dasselbe mit 101 Kanonenschüssen salutiren. Der Zug nach Karls⸗ ruhe wird in folgender Ordnung stattfinden: 1) Eine Schwadron Großherzoglich badischer Dragoner. 2) Dienstwagen der Oberhof⸗ und Hof⸗Chargen. 3) Wagen Sr. Königl. Hoheit des Großher⸗ zogs, in welchem Höchstderselbe und Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen Platz nehmen werden. Zu beiden Seiten des Wa⸗ gens reiten zwei Großherzogliche Flügel⸗Adjutanten. 4) Wagen der Mitglieder der Großherzoglichen Familie; zur Seite die Adju⸗ tanten der Großherzoglichen Prinzen und die Großherzoglichen Stall⸗ meister. 5) Das militairische Gefolge Ihrer Königl. Hoheiten des

6) Eine

halbe Schwadron Königlich preußischer Kavallerie. 7) Wagen des Großherzoglichen Staats⸗Ministeriums und der zum Gefolge der höchsten Herrschaften gehörenden Hof⸗ und Civil⸗Beamten, sodann des Vorstandes der Großh. Kreisregierung und des Großh. Oberamtmanns. 8) Eine halbe Schwadron Königlich preußischer Kavallerie. An dem Thore der Stadt Karlsruhe werden Ihre Königlichen Hohei⸗ ten von dem Königlich preußischen Stadt⸗Kommandanten, dem Stadt⸗Direktor, dem Ober⸗Bürgermeister und einer Deputation res Gemeinderaths und dem Befehlshaber der Bürgerwehr der Stadt Karlsruhe ehrerbietigst bewillkommt. Innerhalb des Thores werden die Zünfte mit ihren Fahnen aufgestellt sein. Von dem Thore bis zu der evangelisch⸗protestantischen Stadtkirche und von da bis zu dem Haupteingange des Großherzoglichen Schlosses wird ein doppeltes Spalier aufgestellt sein, von Königlich preußischen Truppen und von der Bürgerwehr der Stadt Karlsruhe gebildet. Bei dem Eintritt des Zuges in die Stadt werden Se. Königliche Hoheit der Großherzog von der Artillerie der Besatzung und der Bürgerwehr mit 101 Kanonenschüssen begrüßt, während gleichzeitig das Geläute sämmtlicher Glocken beginnt und bis zu der Ankunft desselben bei der Stadtkirche fortdauert. Die höchsten Herrschaften mit den sämmtlichen vorgenannten Personen werden sich in die Stadtkirche be⸗ geben, wo der Großherzogliche Hof⸗ und Stadt⸗Diakonus Cnefelius vor dem Altar eine Rede und ein Gebet sprechen wird. Am Eingange der Kirche werden Ihre Königlichen Hoheiten von der säͤmmtlichen Geist⸗ lichkeit empfangen und eben so von derselben bei Höchstihrem Aus⸗ tritte zurückbegleitet. Die kirchliche Feier wird durch Kirchenmusik eingeleitet und beendigt werden. Das Schlußgebet wird von dem Geläute der Stadtkirche begleitet. Während der Anwesenheit der höchsten Herrschaften in der Kirche wird Höchstdero militairische Es⸗ korte vor derselben aufgestellt bleiben. Nach beendigtem Gottes⸗ dienst begeben sich Ihre Königlichen Hoheiten mit Hoͤchstihrem ge⸗ sammten Gefolge in das Großherzogliche Schloß, wo Höchstdiesel⸗ ben nach Ihrem Eintritt in den Marmorsanl zunächst Sich in Höchstihre Appartements zurückziehen. Bei dem Wiedereintritt der höchsten Herrschaften werden Se. Königliche Hoheit der Großher⸗ zog Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen den Aus⸗ druck Höchstihres Dankes für die von Höchstdemselben und der un⸗ ter Seinen Befehlen stehenden Armee ruhmreich vollendete Befreiung des Großherzogthums und Wiederherstellung der gesetzlichen Orduung in demselben wiederholen. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen werden die Generalität und die übrigen höheren Offiziere der Armee Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge vorstellen, worauf Se. Königliche Hoheit auch die er⸗ neuerten Huldigungen der höchsten Großherzoglichen Staatsbeam⸗ ten gnädigst entgegennehmen und diejenigen von ihnen, welche Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen noch nicht persön⸗ lich bekannt sind, Höchstdemselben vorstellen. Hierauf werden Ihre Königlichen Hoheiten mit Höchstihrem militairischen Gefolge unter dem Portal des Schlosses zu Pferde steigen und über die sämmt⸗ lichen Truppen, so wie über die unter den höchsten Befehlen Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen sich anschließende Bügerwehr der Stadt Karlsruhe, Heerschau halten, welche mit dem Vorbeimarsch vor dem Portal des Großherzoglichen Schlosses, auf dessen Balkon die nicht zu dem militairischen Gefolge gehörenden vorgenannten Personen sich befinden werden, beendigt wird.

Die Karlsr. Ztg. theilt Folgendes mit: „Die öffentlichen Blätter haben seiner Zeit den Bericht des schweirerischen Bundes⸗ rathes bei Eröffnung der Bundes⸗Versammlung in Bern gegeben, worin der badischen Note vom 18. und die Erwiederung des Bun⸗ desraths vom 30. Juli über die zwischen Baden und der Schweiz obschwebenden Streitfragen ausführliche Erwähnung geschieht; da⸗ gegen ist die auf letztere sofort ergangene badische Antwortsnote vom 1sten d. M. weniger zur öffentlichen Kenntniß gekommen, daher wir sie zur Vervollständigung des Ueberblicks der Verhandlungen hier nachträglich mittheilen:

„An den hohen schweizerischen Bundesrath. Bern, 1. August 1849. Der unterzeichnele Großherzoglich badische Ministen⸗Resident bei der schwei⸗ zerischen Eidgenossenschaft hat die Note vom 30 sten v. M. zu erhalten die Ehre gehabt, und beeilt sich, dem hohen schweizerischen Bundesrathe hier⸗ auf Nachstehendes ergebenst zu erwiedern, um seinerseits nach Kräften zu einer freundlichen Erledigung der obschwebenden Fragen beizutragen.

„Was zunächst die Herausgabe des in Folge des letzten Aufstandes aus dem Großherzogthum in die Schweiz verbrachten Eigenthums betrifft, so hat derselbe hieraus zu seinem Danke entnommen, daß der hohe Bun⸗ desrath auch weiters den Kantonen diejenigen Weisungen ertheilen wird, welche den Grundsätzen des nachbarlichen Verkehrs enisprechen, und daß das schweizerische Justiz⸗- und Polizei⸗Departement desfalls spezielle Ver⸗ fügungen getroffen habe. tonalbehörden diesen Weisungen getreulich nachkommen, und er auf diese Weise nicht in den Fall kommen werde, einzelne Fälle, wo dies nicht ge⸗ sabes⸗ behufs der Abhülfe dem hohen Bundesrathe zur Kennniß zu

ringen. gecgenn sodann gegen das auf Verhafturg und eventuelle Auslieferung solcher Individuen, welche sich gemeiner Verbrechen schuldig gemacht haben, gerichtete Ansinnen geltend gemacht wird, daß der Staatsvertrag vom 30. August. 1808, sofern er sich auf politische Vergehen bezieht, gekündigt, und dessen Rechtsverbindiichkeit in Folge einer von dem großh. Ministerium be⸗ züglich auf dessen übrigen Inhalt gleichzeitig beantragten Beschränkung überhaupt in Frage gestellt sei, so vermag der Unterzeichnete indem er übrigens der Großh. Regierung jede weitere Erörterung dieser Frage aus⸗

Der Unterzeichnete erwartet, daß sämmiliche Kan⸗-

drücklich vorbehält diese Folgerung in keiner Weise anzuerkennen. Der Staatsvertrag von 1808, der ein beliebiges Kündigungsrechtnicht stipulirt, bleibt vielmehr in so lange vollkommen rechtsverbindlich und wirl am, als nicht beide kontrahirende Theile über dessen Aufhebung im Ganzeu pder Abänderungeinzelner Bestimmungen übereingekommen sind. Die Ausliefen vig derjenigen Indivjduen, welche sich eines der in Art. 2 jenes Vertrgges au geführten gemeinen Ver⸗ brechen schuldig gemacht haben, ist hiernach im Allgeyitisgen forthin begrün⸗ det, und dessen Konkurrenz mit politischen Pergehen verntag diesen Satz als Regel nicht umzustoßen, Der Unterzeichnete haf in dseser Bezjehung zu Beseitigung von Zweifeln schon früher insbesondere auf die Fale hinge⸗ wiesen, wenn Staatsgelder oder sonstige werthvolle Gegenstände unter dem Schutze der Empörung geraubt und über die Landesgränze verbracht, über⸗ haupt von Einzelnen politische Wirren zu eigennützigen Zwecken ausgebeu⸗ tet werden. Hierbei erkennt derselbe übrigens an, daß jedem einzelnen Aus⸗ lieferungs⸗Begehren eine von dem zuständigen Gerichte ausgehende Urkunde beizulegen ist, wodurch über die Natur des Verbrechens das Nähere wird an Hand gegeben werden. ¹ „„Endlich hat der Unterzeichnete nicht erwartet, daß die Anzeige der Ab⸗ sendung eines Großh. Offiziers zur Uebernahme des Kriegsmaterfals bei dem hohen Bundesrath einiges Befremden erregen würde. Die Großh. Regierung hat nämlich von Anfang an nicht daran gezweifelt, daß die Eid⸗ genossenschaft keinen Anspruch S] werde auf fremdes Eigenthum, und zur Restitution an den rechtmäßigen Eigenthünier sich sofort bereitwillig zei⸗ gen werde; sie würde solchen Zweifel weder mit der Achtung gegen die ho⸗ hen Bundesbehörden, noch mit bisherigen Vorgängen zu vereinbaren ge⸗ wußt haben. Den Unterzeichneten hat es darum gar nicht überrascht, daß nach der geehrten Note vom 30sten v M. auch der hohe Bundesrath über diesen Punkt keinen Zweifel hegt. Hiernach glanbte man Großh. barischer⸗

seits den Grundsatz selbst als unbestrilten und unbestreitbar ansehen zu.

können, und die Absendung eines Großh. Offiziers schien somit geeignet, um die Anstände zu beseitigen, welche etwa über die Eigenthumsfrage ein⸗ zelner Stücke oder über die den Transport und die Aufbewahrung betref⸗ fenden Kosten sich noch erheben könnten.

„Wenn hingegen in obiger Note darauf hingewiesen wird,

daß jeden-⸗

falls über die Bedingungen und die Art und Weise der Restitution vorher ein Einverständniß hätte stattfinden müssen, und insbesondere das Begeh-

ren, daß alles Kriegs material ohne Ausscheidung an den Großherzoglich badischen Beamten abgegeben werde, zu Verwicklungen führen könnte, so steht der Unterzeichnete, der diesen Vorschlag nur im Interesse der Einfach⸗ heit und Beschleunigung der Sache gemacht hat, sofort hiervon ab, nach⸗

dem er vernommen, daß indessen auch von anderer Seite Reklamationen .

theils erhoben worden sind, theils voraussichtlich noch werden erhoben wer⸗

den; er beschränkt vielmehr zur Zeit sein Begehren auf Ausfolgung des

Grofherzoglich badischen Kriegsmaterials. 1b

Nach Beseitigung dieses Punktes sieht dagegen der Unterzeichnete nicht ein, wie es über die Bedingungen und die Art der Restitution noch einer weiteren Verständigung von Regicrung zu Regierung bedarf; jene oben be zeichneten einfachen Punkte, welche nicht sowohl G genstand einer Verhand⸗ lung, als nur einer Liquidation bilden können, dürften füglich von den mi Ausfolgung und Uebernahme des Materials beauftragten Beamten erledigt werden. Sollte dagegen unter jenem Ausdrucke Mehreres verstanden, die Ausfolgungen gegen Erwarten etwa von Bedingungen abhängig gemacht werden wollen, so muß der Unterzeichnete die Rechte der Großherzogl. Re⸗ iernng hiergegen auf das entschiedenste verwahren. Es wird J. Erz. und Hochw⸗ sicher nicht entgehen, daß die Erfüllung einer unwidersproche⸗ nen Verbindlichkeit nicht von einer hiermit nicht konnexen Gegenleistung ab⸗ hängig gemacht werden kann, dieselbe vielmehr wenn im Grundsatz zuge⸗ standen auch unbedingt zum Vollzuge zu bringen ist.

Der Unterzeichn’te, der durch Obiges nur einem möglichen Mißver⸗ ständnisse vorzubeugen beabsichtigt, glaubt übrigens dem he vorgehobenen Ausdrucke der Note vom 30sten v. M. einen solchen Sinn nickt unterlegen

—zu dürfen, nachdem der hohe Bundegrath selbst anerkannt hat, daß es sich

hier um fremdes Eigenthum und dessen Restitution handelt; eine aller⸗ dings so klar vorliegende Thatsache, daß solche auch durch writere Bera thungen, worauf zugleich hingewiesen wurde, nicht wird alterirt werden können. 1 Der Unterzeichnete ist daher weit entfernt, sich der Besorgniß hinzuge⸗ ben, daß die fernere Behandlung der vorliegenden einfachen Frage auf die zwischen beiden Staaten bestehenden freundlichen Verhältnisse störend ein- wirken werde; er vertraut vielmehr fest darauf, daß die Weisung zu Aus⸗ folgung des badischen Kriegsmaterials beförderlich werde ertheilt, und die⸗ selbe durch keinerlei nicht in der Sache selbst liegende Weiterung aufgehal⸗ ten werden. 8 Indem er einer baldgesälligen Benachrichtigung hierüber entgegensieht,

um den mit der Uebernahme brauftragten Offizier sofort hiervon zu ver⸗

ständigen, benutzt er diesen Anlaß ꝛc. ꝛc. (gez.) Marschall.“

Die badischen Blätter enthalten folgende Bekanntmachung, das

freiwillige Anlehen betreffend: „Das im vorigen Monat für die 8

unterzeichnete Kasse ausgeschriebene freiwillige Anlehen von einer Million Gulden ist bis jetzt noch lange nicht vollständig beigebracht.

Die durch mehrere Zeitungen verbreitete ganz irrige Anzeige eines hiesigen Blattes, daß schon über zwei Millionen Gulden angeboten seien, scheint auf den Fortgang der Einzahlungen störend eingewirkt 8

zu haben. Wir sehen uns darum veranlaßt, zu lebhafter patrioti⸗ scher Theilnahme abermals einzuladen. Sobald die Anlehenssumme ergänzt ist, wird dies bekannt gemacht werden. Karlsruhe, den 14. August 1849. Großherzoglich badische Amortisationskasse.“

Rastatt, 14. Aug. (Bad. Merk.) Gestern war der ehe⸗

malige Lieutenant Mahler, ein junger Mensch von 23 Jahren, vor

Gericht. Sein ganzes Benehmen ließ von jeher nicht begreifen,

wie man einen solchen Mann, dem es an aller Bildung, an dem

wegen wurde auf zehn Jahre Zuchthausstrafe für ihn angetragen

8 8 88 8

allernöthigsten äußeren Anstand fehlte, zum Offizier hatte machen können. Demgemäß war auch sein Benehmen vor Gericht. Sei⸗ ner Jugend und mehr noch vielleicht seines Mangels an Verstand

und vom Standgerichte erkannt. Zu bemerken bleibt, daß er zwar die Beförderung zum Major angenommen, zufällig aber nur ein einziges Gefecht gegen die Reichs⸗Truppen mitgemacht hatte.

2 Kassel, 16. Aug.

Hessen. (Kass. Ztg.)

Der ständige ;

Ausschuß, welchem gestern Mitlag das landesherrliche Reskript an den Herrn Major Bödicker mitgetheilt wurde, hat beschlossen, die

Ankunft der Herren von Baumbach und von Schenk und den Aus⸗ gang der Unterhandlungen abzuwarten. Der kurfürstliche Ge⸗ schäftsträger am berliner Hofe, Legationsrath von Dörnberg, ist von dort angekommen.

Gestern Abend ist der Staats⸗Minister von Baumbach und heute Morgen der Geheimerath von Schenk hierselbst eingetroffen; sämmtliche Mitglieder des abgetretenen Ministeriums sind gegen⸗ wärtig zur Berathung versammelt.

Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 15. Aug.

(Alt.

Merk.) Der Landes⸗Versammlung sind von der Statthalterschaft

noch folgende Aktenstücke in Betreff des Waffenstillstandes mitge⸗ theilt worden: . 2

In Erwiederung auf das geehrte Schreiben des Königl. preußischen Minister⸗Präsidenten, Herrn Grafen von Brandenburg, vom 18ten d. M., erlaubt die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein sich, zu⸗ nächst ihren Dank dafür auszusprechen, daß die Königl. preußische Regie⸗ rung den Rechten und Bedürfnissen der Herzogthümer fortwährende Theil⸗ nahme in Aussicht gestellt hat. Jedem Beweis kräftiger Unterstützung von Seiten der Königlichen Regierung werden die Herzogthümer stets die auf⸗ richtigste Dankbarkeit zollen, und gleichwie die besonnene Haltung des hie⸗ sigen Landes unter den schwierigsten Verhältnissen sich zu bewähren Gele⸗ genheit gehabt, so hofft die Statthalterschaft, daß auch sie der Vorwurf ei⸗ nes Mangels an ruhiger Erwägung nicht treffen wird. Hat sich in dem

8*

Schreiben der Ste . von irrigen Bofaus 9 9, wird es nur einer ö’ auf die wieder⸗

dachten Staatsverträge zu Gesicht gekommen, welche, wenn sie als der of⸗

Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein.

gesehen werden könnten, und daß die Statthalterschaft es mit ihrer Pflicht

von Prittwi 1 Prittwitz erfahren müssen, daß nicht nur die in der Waffenstillstands⸗

8 b 8

Zosten v. M. gegen den Einma protestirt hat, so auch der Königl. preu

hin auch Handlungen, die in den

. 4 * 8 28

e, NnggT s mus hod Inazuntansuh 01230R mallag in ksr alterschuft an Ew. Excellenz vom 16ten d. M. eine en ausgehende und der Sachlage nicht entsprechende Auffassung kund gegeben, sf Uten Bitt 1 1 i hier aus gestellten Bitten um Inziehung zu den

volt und dringen * 898 Aufflärung über den Gang derselben,

um 1 verhralage ngn, der Gerechtigkeit Ew. Errellenz es bezeugt zu sehen, das die Slalhalterschaft nicht durch eigene Schuld in v. napee⸗ —⸗ hafter Kunde sich befinde. Dem Interesse der Sache 58 8 wewn- förderlichsten sein, wenn die Statthalterschafr hierdurch das zutrauensvolle

8 öge ihr über diejenigen Punkte, in Ersuchen af Ew. Exrellenz richtet, es †. reee e.

welchen ihre Auffassung irrig und gn zua Tbeil werden, fuͤr welche

worden, rine baldgeneigte nähere Be⸗ zu Theil we.

die Stanbalterschaft 668 bereitwinigh⸗ ep ah ds n g gu sn beh zeni ihr le Vunsch 8

sichern um so weniger ansteht, als e hr⸗ vnit der Königtich pirüßischen

1 * Herzogthume Streben für das Wohl der Fersen 1ühneh. Err hosst sevensalle, daß

Negtaeae Keeenfn.. Punkte nicht unversucht gelassen werden vi än igug verheuen⸗ Abberufüng des Generals von Bonin und der übri zen in der biesigen Armte dienenden Königlich preußischen Offiziere als rine do hier aus verschuldete en angesehen werden könnte. den 20. Juli 1849. h22 82 - Gotorsfe van haches chaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein. ET“ Mäisfilen:

8 Excellenz den Königl. preußischen Minister⸗ An Sch aien, Herrn Grafen von Brandenburg,

zu Berlin.

4

ö“ vimma . EEEE11m“ ECEI1“

Iln der zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Sr. Ma- jestät dem Könige von Dänemark zu Berlin am 10. d. M. abge chlossenen,

demnächst ratifizirten Waffenstillstands⸗Convention besagt der Artikel 5, daß ein Corps neutraler Truppen bis zu 2000 Mann den nordwärts einer De⸗ marcationslinie belegenen Theil des Festlandes vom Herzogthum Schleswig besetzen werde, und daß die kontrahirenden Theile Se. Majestät den König von Schweden und Norwegen ersuchen würden, dieses neutrale Truppen⸗ Corps stellen zu wollen.

Die von der provisorischen Centralgewalt Deutschlands mit Zustim-⸗

mung der schleswig⸗holsteinischen Landes⸗Versammlung zur Regierung der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein bis zum Abschluß eines Friedens mit Dä⸗ nemark eingesetzte Statthalterschaft muß es für ihre Pflicht halten, gegen die Besetzung irgend eines Theiles dieser Herzogthümer mit anderen als deut⸗ schen Truppen hierdurch Verwahrung einzulegen, und hegt zu der bewährten Gexechtigkeit Sr. Majestät des Königs von Schweden und Norwegen das Vertrauen, daß allerhöchstdessen Truppen die Gränzen der Herzogthümer nicht überschreiten werden.

Die Statthalterschaft bittet ein hochlöbliches Königliches Staats⸗Mi⸗ nisterium, die in Votstehendem ausgesprochene Verwahrung und Erwartung zur Kunde Sr. Majestät des Königs bringen und die Versicherung vorzüg⸗ licher Hochachtung entgegennehmen zu wollen.

Gottorff, den 20. Juli 1849.

Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein.

eve 3 9 Reventlou. Beseler. nagigktrdumg 1

1 188 8 9 11“ Hifs, EE“ das hochlöbliche Königliche Staats⸗Ministerium ] der auswärtigen Angelegenheiten zu Stock.

Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein hat sich unterm 20sten d. M. die Ehre genommen, insoweit in Folge etwanigen mangelhaften Verständnisses der zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Sr. Majestät dem Könige von Dänemark abgeschlossenen Staatsverträge vom 10.717. d. M. eine irrige Auffassung der augenblick⸗ lichen Sachlage bei ihr Raum gewonnen haben sollte, des Herrn Minister⸗ Präsidenten Grafen von Brandenburg Excellenz zutrauensvoll um geneigte Mittheilung derjenigen näheren Aufklärungen zu ersuchen, welche zur Be⸗ richtigung ihrer desfälligen Ansichten geeignet sein möchten.

Inzwischen ist der Statthalterschaft in dem, so weit ihr bekannt, of⸗ fiziellen Organ der Königl. preußischen Regierung, dem Staats⸗An⸗ zeiger vom 20sten d. M., eine ausführlichere Erläuterung der beiden ge⸗

fizielle Ausdruck der Gesinnungen und Absichten eines hohen Ministeriums aufgefaßt werden dürste, allerdings geeignet sein würde, die bisherigen An⸗ sichten der Statthalterschaft von dem Inhalt und der Bedeutung der ge⸗ dachten Staatsverträge in mehrfachen, zum Theil erheblichen Punkten zu berichtigen. Indem die Statthalterschaft keinen Anstand nimmt, dies offen zu bekennen, glaubt sie nunmehr um so sicherer auf die hochgeneigte Er⸗ füllung ihres früher ausgesprochenen ehrerbietigen Ersuchens, und nament⸗ lich auch darauf rechnen zu dürfen, daß eine Abberusung des Generals von Bonin und der übrigen preußischen Ossiziere bis weiter nicht verfügt woden möge. Die Statihalterschaft giebt sich dabei der Hoffnung hin, daß Ew. Exeellen; die Wiederholung ihrer dringenden Bitte um baldmöglichste Ertheilung einer desfälligen beruhigenden Zusicherung, in gerechter Würdi⸗ denc beg. Augenblichlchen Dranges der Umstände, zu entschuldigen genei⸗

Gottorff, den 23. Juli 1849.

Reventlou. Beseler. An Se. Erreqen⸗ den Königl. preußischen Minister⸗Präsidenten, Nacht v- von Brandenburg, zu Berlin. a Schr äb. vatthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein Brandenhun 9 w. n 18 Königl. preuß. Minister⸗Präsidenten, Grafen von Feanhne miühischen Fen v. M. ersehen hatte, daß nach der Ansicht der 6 88 in eüßischen Regierung die diesseitige Auffassung der am 10ten v. M. zu Berlin mit der Krone Dänemark abgeschlossenen und am 17ten v. M.

n veS von irrigen Voraussetzungen ausgegangen sei, 1se ve nähere Aufflärung über diejenigen Punkte, in wel⸗ Cet.n J a. gewaltet haben möchte, wünschenswerth erscheinen. Auf 8 ang ng 86 liger Belehrung waren die Schreiben der Statthalterschaft V 8. Fen. Gcn von Brandenburg Excellenz vom 20sten und 23sten Päieman nach Berftne nenZ8füntas dep Seädong des Bürgermessers De ee ngs 828 8 gewünschte datn dien Statthalterschaft öu“ i dem Schreiben der Statthalterschaft vom 15te Scher⸗ n v. M. war schon G das unzweideutigste ausgesprochen, daß jene Staatsverträge 1 88 ie Herzogthümer weder für rechtsverbindlich, noch für ausführbar an⸗ für unvereinbar halte, den nach ih d. ihrer Auffassung in d . Venn der Rechte der Herzogthümer ihre e igtünttuen Wunsche achedurfte die Statthalterschaft, deren wiederholt ausgesprochener dahn de. e geasfestskasnc gss ag. Königlich preußischen Regierung han⸗ deln Hein durchaus aufrichtiger war, zu der Erw ich be⸗ r1nhe e daß auch von Seiten der Königlichen eg vich 8n chlasenen Wege nicht weiter vorgeschꝛitten werden würde, bevor eine g mit der Statthalterschaft versucht worden wäre. Sie hat u ihrem lebhasten Bedauern durch den General⸗Lieutenant onventi 8 1 ondern . Ziehung einer Demarcationslinie stattgesunden hat Liensenank den Bakon. ufforderung an den Königlich dänischen General⸗

u2

pen in das ergangen sei, bvaldigst den Ein 5 1 halterschast, benogehum Schleswig zu (Neanlassen C.Ig 1gg Set. glaubwürdig, die Na⸗ 8298 auf offiziellem Wege, so doch einigermaßen zur Bildung einer Verwaltun ugegangen, daß ehestens die Ankunst dreier, designirter Männer in Ae9 Kommisston für das Herzogthum Schleswig einem Friedens ⸗Abschluß gvn sehe. Wenn auf solche Weise die bis zu Kompetenz zur Disposition . Dänemarf der Statthalterschaft zuständige Acht gelassen zu werden scheint er die Verhältnisse der Herzogthümer außer seits gern der Königlich preuhis kann die Statthalterschast, welche ihrer⸗

schen Blolade ha behülstich sein sgen. R arnung zit Besistizung der dͤni⸗ in einem Schreiben an d öniasneg., nicht umhin, gleichwi its 1a Könt lce chn anthin⸗ e

otestim „Rwedischer Truppen in das hiesige Land Vadhilses Fneerholt Borzalrag daß dEmgtzur Bermeidung jedes Mißver⸗ Staatsvertägen an sich ei 1 atthalt ä oder die Clasheer e 8; sa Saszsnerslchmg encnicg dinbende V er⸗ schtende Guͤlligkeit nicht beilegen, mit-

zogthümern zur Ausführung jener

Verträge vor eriheilter diesseitiger Zustimmung vorgenommen sind oder 1 Fertgt unu 551 8

3 S —— 1—1 Ausland.

erden, rechtlich nicht anerkennen, naͤmentli weder ei leswig gezogenen Demarcationslinie 8s rechtüiche e derzoalbum schreiben, noch schwedische Truppen, die in das Herzogthum Schleswig ein⸗ rücken möchten, als neutrale betrachten, noch neben sich einer anderen Be⸗ hörde rechtliche Theilnahme an der Regierung der Herzogthümer einräumen kann, auch unter den gegenwärtigen Umständen über die Stellung und Ver⸗ wendung der schleswig⸗holsteinischen Armee völlig freie Hand sich vorbe⸗ halten muß.

Die Königl. preußische Regierung wird es nicht verkennen können, daß das Ansehen der Statthalterschaft dem hiesigen Lande gegenüber dadurch bedingt ist, daß das Land wisse, daß über die höchsten Landesrechte nicht unberechtigter Weise von Anderen disponirt werde. Ein gegenseitig offenes und ausvtichtiges Verhandeln mit der Königl. Regierung über die einstwei⸗ lige Erhaltung und definitive Feststellung dieser Rechte wird von der Statt⸗ balterschaft nach wie vor auf das angelegentlichste gewünscht, in der fest⸗ gehaltenen Ueberzeugung, daß die wahren Interessen Prenßens und der Herzogthümer wesentlich zusammenfallen. Die Umstände sind aber so drin⸗ gend, daß, wenn die Königl. Regierung die von hier aus so oft erbetene Einlassung in derartige Verhandlungen annoch auch nur um wenige Tage aufschieben sollte, daraus unvermeidliche Nachtheile erwachsen dürften, deren Verantwortung die Statthalterschaft von sich ablehnen muß.

Wir ergreifen diese Gelegenheit, die Versicherung ausgezeichneter Hoch⸗ achtung zu ernenern. 1 Gottorff, den 4. August 1849. Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein. 8 nnn Reventlou. eseler. 81 % a 09 In IIT das Königl. preußische Ministerium der auswär⸗

tigen Angelegenheiten zu Berlin. v11“”

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 16. Aug. (B. H.)

In der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗ Versammlung wurde

folgende Großherzogliche Botschaft verlesen:

„Georg, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg ꝛc.

Aus der Uns von Un-

serem Landtags⸗Kommissarius vorgelegten Mittheilung des Vor⸗

standes der Abgeordneten⸗Versammlung wegen der von dieser letz⸗ teren in ihrer Sitzung vom 9ten d. M. gefaßten Beschlüͤsse haben Wir ersehen, daß die Abgeordneten⸗Versammlung sämmtliche mit⸗ telst Unserer Botschaft vom 6ten d. M. proponirte Abänderungen zu dem in zweiter Lesung angenommenen Entwurf eines Staals⸗ grundgesetzes definitiv abgelehnt hat. Da nach dem Stande der Sache und der Art und Weise, wie die Abgeordneten⸗ Versamm⸗ lung diese, so wie überhaupt die von hier gemachten, auf die be⸗ sonderen Verhältnisse Unseres Landes bezuüͤglichen Vorlagen zum

Theil ohne nähere Berathung grundsätzlich abgelehnt hat, die gegenwärtigen Ab- muß, so se⸗

Hoffnung auf eine Verständigung mit der geordneten⸗Versammlung aufgegeben

hen Wir Uns somit außer Stande, die der Vereinbarung einer Verfassung erwählten Abgeordneten⸗Versammlung weiter fortzusetzen.

werden Verhandlungen behufs

So wie

Wir Uns die weitere Erwägung und Beschlußnahme über die fer⸗ ner geeigneten Schritte zu der in Uebereinstimmung met Unserer Ritter⸗ und Landschaft beschlossenen Herbeiführung einer Verfassung

nach dem Repräsentativ⸗Systeme an die Stelle der bisherigen land⸗

darüber nicht zurückhalten, daß in dieser Beziehung eine fast zehn⸗

monatliche Verhandlung mit der Abgeordneten⸗Versammlung, ob⸗

wohl Wir Unsererseits sowohl in dem derselben gleich

7

Anfangs

vorgelegten Verfassungs⸗Entwurfe, als in Unseren weiteren Erklä-⸗

rungen, so weit irgend möglich, die Hand zur Vereinbarung ge⸗ boten haben, erfolglos geblieben ist. Neu⸗Strelitz, den 11. August 1849. Georg, Großherzog von Mecklenburg. An den Vorstand der Abgeordneten⸗Versammlung in Schwerin.“ Die Botschaft wurde unter lautloser Stille der Versammlung verlesen.

Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 17. Aug. Der Reichs⸗Anz. enthält in seinem heutigen Blatte Folgendes: „Der

öffentlichen Erklärung, welche von 130, vom 26sten bis 29. Junius in Gotha versammelt gewesenen früheren Mitgliedern der deutschen

National⸗Versammlung über ihre Ansicht von der Lage des Vater⸗ landes und dem durch die Umstände gebotenen Wege zur Herstel⸗ lung der deutschen Reichstags⸗Verfassung abgegeben worden ist, sind auch folgende ehemalige Reichstags⸗Abgeordnete durch schrift⸗ liche, dem unterzeichneten Geschäftsführer der gothaer Versamm⸗ lung zugesandte Zustimmung beigetreten: E. M. Arndt aus Bonn. Braun aus Köslin. J. G. Droysen aus Kiel. aus Berlin. Lette aus Berlin. Marcks aus Duisburg. Nizze aus Stralsund. Fr. Röder aus Neustetlin. von Selasinsky aus Berlin. Thöl aus Rostock. Wagner aus Jastrow. Gotha, den 13. August 1849. F. G. Becker.“

Ueber die An⸗

Frankfurt. Frankfurt a. M., 16. Aug.

wesenheit Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen theilt die V Deutsche Ztg. noch Folgendes mit: An der Tafel des Prinzen

gestern Mittag hatte der ältere Bürgermeister Dr. Müller den

Ehrenplatz rechts neben dem Prinzen, und erfreute sich üͤberhaupt hohe See zu locken. Abends war der Prinz, wie be⸗

reits gemeldet, im Theater, und zwar in einer festlich geschmückten

einer besonderen Aufmerksamkeit.

Loge, welche die Stadt angeboten hatte. Später besuchte Se. Königl. Hoheit noch eine Soirée bei dem niederländischen Be⸗ vollmächtigten Baron von Scherff. Am heutigen

empfing der Prinz eine große Zahl von Personen, diesen abermals den älteren Bürgermeister Dr.

Den beabsichtigten Besuch der hiesigen Kunst⸗ und Wohlthät tigkeitsanstalten mußte der Prinz aus Mangel an Zeit für eine küͤnftige Anwesenheit aufschieben; dagegen hat derselbe die Paulskirche noch gesehen. Mit einem längeren Besuche beehrte der Prinz den

unter

Stadtkommandanten Major Deetz, und inspizirte demnächst noch das von demselben hier eingerichtete Lazareth für preußische Soldaten,

nachdem Se. königliche Hoheit einigen hiesigen Damen am gestri⸗ gen Abend bereits seine Anerkennung ausgesprochen hatte fur die Menschenfreundlichkeit, mit welcher dieselben bei der Errichtung jenes Lazareths mitgewirkt hatten. Heute Nachmittag um 3 Uhr kehrte der Prinz nach Karlsruhe zurück, nachdem er seine volle Anerkennung mit dem zu Theil gewordenen Empfang der Behörden der Stadt und seine Zufriedenheit mit dem Zustande der Trup⸗ pen dem General von Schack ausgedrückt hatte. Auf dem Bahn⸗

hofe verabschiedeten sich die preußischen und österreichischen Offizier⸗

corps von Sr. Königl. Hoheit. Bayerische Offiziere waren nicht

zugegen.

Hamburg. Hamburg, 17. Aug. (Börs. H.) Heute

sind unter dem Befehl des Generals Hirschfeld das 13te und 16te preußische Landwehr⸗Regiment und der Rest des 15ten Linien- Infanterie⸗Regiments, so wie das 7te Jäger⸗Bataillon, eine Pio⸗

nier⸗Abtheilung, eine reitende und eine Fuß⸗Batterie und das sächsische Gardereiter⸗Regiment aus den Herzogthümern hier ein⸗ gerückt. Ein Theil der Truppen ist in der Stadt, der Rest in der Umgegend einquartiert worden.

mit dieser zu solchem Zwecke

ständischen vorbchalten, so können Wir Unser schmerzliches Bedauern mumt.. ehr gesehen, und die in Goding aufgestellte

von Bernstorff.

O. von Keudell

Morgen

Müller.

und sie angreifen wollte, setzte die Kühlte um,

haüN. in wüak Seüt run huen uamnch 2,4 8 182127

5 venn Oesterreich. Preßburg, 16 A 2 ben nun auf a irnihe Asaet g einen schnellen R Seennn des ieutenant Jablonowski zugeschrieben. Daß die kaiserliche * pen bereits gestern in Raab eingezogen 8 2 sein; ob jedoch hierdurch die Communication mit Pesth gänzlich hergestellt sei, weiß man hier noch nicht. In der Schütt stehen vie Magyaren noch in Bös und in der nächsten Nähe Komorns. Feld⸗ marschall⸗Licutenant Csorich war heute noch hier anwesend und ließ die Truppen (die zwei Bataillone, die plötzlich in die Schütt abgegangen und nun zurückkommen, um nach Raab zu gehen) vor⸗ beidefiliren, dürfte jedoch im Laufe des heutigen Tages nachgefolgt sein. Von der Schütt sind bereits mehrere Kaufleute hier einge⸗ froffen. Wie aus anderer verläßlicher Quelle mitgetheilt wird, ist die erneuerte Besetzung Raabs der Energie des Herrn Kriegs⸗ Ministers zu verdanken, welcher 1 übernommen hat.

Von der March, 13. Aug.

8 (Preßb. Z.) Man will hier

allgemein von einem imposanten magyarischen Heere wissen, welches

unter den Häuptlingen Aulich und Klapka dem Waagthale sich nä⸗ here, um von einem Punkte aus Tyrnau und von dem anderen Ncutra zu bedrohen. Es sind auch größere Abtheilungen von der Kaiserlichen Armee zum Empfang dieser ungebetenen Gäste gegen Tyrnau detaschirt worden, die längs der Waaglinie eine vortheil⸗ hafte Stellung einnehmen werden, um da dem Feinde den versuch⸗ ten Uebergang des Waagstromes zu verhindern. Von Neutra ist uns seit vorgestern keine Post zugekommen, und wie allge⸗ mein behauptet wird, sollen einige Bataillone Honveds und mehrere Eskadronen Husaren in Verebely, drei Stunden von Neutra, Posto gefaßt haben. Mit dieser Behauptung steht auch die von Mund zu Mund gehende Nachricht in engster Ver⸗ bindung, nach welcher seit dem letzten Vorfalle bei Komorn täglich

einige Husaren in Neutra erscheinen, um da ihre Einkäufe zu ma⸗ und Kupfergeld nebst Kossuthnoten be⸗

chen, die sie mit Silber⸗ zaͤhlen. Vor einigen Tagen wurde in dieser Gegend ein anhalten⸗ des Bombardement gehört, und nach der Richtung zu urtheilen, muß bei Szered ein heftiges Gefächt stattgefunden haben, d

wobei die daselbst Uebermacht der Feinde, einen muthbeseelten Widerstand leiste⸗ ten. Die für Wahrheit geltenden, von Reisenden gleichlau⸗ tend erzählten Nachrichten über den in den Karpathen zwi⸗ schen den Kaiserlich russischen Truppen und ven Magyaren stattgefundenen Zusammenstoß wollen wir einstweilen dahinge⸗ stellt lassen, bis wir in den offiziellen Organen die detaillirten Be⸗ richte uͤber diese Vorfälle lesen werden. Die Vorposten auf der

Gränze zwischen Holitsch und Göding werden seit der vorigen Woche

nur den Auftrag, den Reisenden die Pässe abzunehmen. Mit dem gestrigen Abendtrain sind mehrere politische Verbre⸗ cher, die bisher in Preßburg verhaftet waren, auf dem Stations⸗ platz Göding angekommen, von wo dieselben nach Ollmütz trans⸗ portirt wurden. Unter den vielen Gefangenen sollen sich auch ei nige hochgestellte Personen, die sich in der ungarischen Revolution

kompromittirt haben, befinden, und wenn wir nicht irren, so ist auch

Graf Karolyi, dessen Bruder bei der letzten Affaire zu Komorn ge fangen wurde, mitgefuhrt worden. 8

Herrmannstadt, 1. Aug. (Lloyd.) Se. Excellenz der Kaiserl. russische Feldmarschall⸗Lieutenant von Hasfort, welcher uns mit einer Armee⸗Abtheilung gestern verließ,

bestand gestern schon bei Reußmarkt einige Vorpostengefechte, auf heute aber wurde der Angriff angeordnet, der Tapferkeit ohne Zweifel die Gegend von den säubern wird. Nach verläßlichen Nachrichten

durch einen Ausfall der Festungs⸗Besatzung und durch Janku's und Axentie's walachischen Landsturm in drei Feuer kommt.

gesund und guten Muthes ist.

Vor Venedig, 13. Aug. (Lloyd.)

ein Schooner und 10 kleinere armirte Fahrzeuge stellten sich vor

der Küste in zwei Schlachtlinien auf, da die österreichischen Dampf⸗

schiffe sich auf Befehl des Admirals zurückzogen, um den Feind so

In den Nachmittagsstunden trat eine völlige Windstille ein, die jedes Manövriren von unserer Seite un möglich machte. In der Nacht versammelte der Admiral sämmt liche Schiffe unter seinem Befehle, und die günstige Brise, die am

10ten Vormittags aufsprang, sollte benutzt werden, um den Feind feifen Mit Jubel und wiederholtem Hurrah begleitete die Maͤnnschaft aller Schiffe das Wenden derselben, wodurch sie dem

anzugreifen.

Feinde entgegengeführt werden sollten. Matrosen und Offtziere be

grüßten jenen Moment, als den der Erlösung von den Beschwerden

einer so langwierigen Blokade. In der besten Ordnung, in doppel⸗ ter Schlachtlinie steuerten die Schiffe mit vollen Segeln der venetiani⸗ schen Kuͤste zu. Die Ausluger, auf den höͤchsten Spitzen der Masten vertheilt, spähten begierig nach der Gegend, in der das feindliche Geschwader auftauchen sollte. Schon neigte sich der Tag, als man die obersten Segel der Venetianer entdeckte, die eiligst vor dem Winde dem Hafen von Malamocco zusegelten und ihn natürlich erreichten, bevor unsere Schiffe auf Schußweite gekommen waren. Die Nacht hindurch und den kommen⸗ den Tag darauf blieben die Venetianer ruhig vor Anker. Ihr Ausfall hatte ihnen nichts genützt, ein einziges kleines Fahr⸗ zeug mit Lebensmitteln war in ihre Hände gefallen. An der Punta maestra, dem Hauptstapelplatze für Lebensmittel nach Oberitalien, war eine Flotille von mehr als hundert kleinen Fahrzeugen von den Venetianern abgesendet worden. Die Brigg „Oreste“ (Capit. Scopenich) segelte aber mitten unter sie hinein und trieb sie durch einige wohlgezielte Lagen in die Flucht. Am 13ten benutzte die venetianische Flotte abermals die günstige Brise und die hohe Fluth und stellte ihre Schiffe vor dem Lido auf. Unser Geschwader suchte den wahren Standpunkt zum Angriffe am Winde zu gewin⸗ nen; im Augenblicke aber, wo man abfallen, seewärts 565 die Venetianer herten sich ihrer Küste und machten jede weitere Sheerte t

möglich. Heute liegt seit dem frühen Morgen eine Wimndstill über dem Mecre, unsere Dampfer müssen Schiffe in die Schlachtlinie schleppen, und obwohl die Ven

die Leitung der Operation selbst

1 1 1 da die Magyaren dort den Uebergang des Waagstromes forciren wollten, aufgestellten Kaiserlichen Truppen, trotz der

Finanzwache hat

28

um die in Mühlbach und Reußmarkt sich herumtreibenden Rebellenhaufen zu vernichten,

mit gewohnter Insurgenten begann der Angriff um fünf Uhr Morgens, der Feind wurde nach hef⸗ tigem Gefecht und Kanonade, die man zum Theil hier hörte, ge⸗ worfen und in der Richtung nach Karlsburg verfolgt, wo derselbe

Eine von Karlsburg gestern gekom ene kleine Abtheilung Max Ferdi⸗ nand Chevauxplegers bringt die frohe Nachricht, daß die Besatzung

Am 9ten gelang es der venetianischen Flotte, vermöge der Springfluth und des gün-⸗ stigen Wetters, in die See zu stechen. Vier Korvetten, vier Briggs,

2*