Capitain Howorth geschlagen worden. Der Capitain, welcher — 8 — 8 diente, starb jedoch kurz nach dem Gefechte in Folge der großen Hitze am Schlagflusse.
Die Nachrichten aus Hong ⸗Kong reichen bis zum 24. Juni. Die Kolonie nahm langsam zu, und eine Anzahl chinesischer Kolo⸗ nisten war eingewandert. Viele Schiffe waren abgegangen, um Waaren nach Kalifornien zu bringen; von dort waren von Zeit zu Zeit bedeutende Quantitäten Gold angelangt. In Canton herrschte vollkommene Ruhe; der neus englische Konsul, Dr. ’ —— hatte keinerlei Beleidigung von den Einwohnern er⸗ fahren.
Bekanntmachung.
In der hiesigen Schiffsbau⸗Schule wird mit dem 1. Oktober d. J. ein neuer zweijähriger Lehrkursus beginnen. Diejenigen, welche an dem Unterrichte Theil zu nehmen wün⸗ schen, werden hierdurch aufgefordert, sich Fehans zeitig bei dem unterzeichneten Kuratorium mündlich oder schriftlich zu melden, um zur Aufnahme⸗Prüfung zugelassen zu werden.
Die in der Aufnahme⸗Prüfung zu machenden Anforderungen betreffen: 1) in der Arithmetik die Rechnung mit abstrakten Zahlen sowohl,
kals auch mit Maß⸗ und Gewichtssorten und Brüchen, die
1Dezimal⸗Rechnung, Ausziehung der Wurzeln, Lehre von den [Verhältnissen, Proportionen und Progressionen, nebst ihrer
Ahnwendung in der Regel⸗de⸗tri und den damit zusammen⸗
Lehrlinge, welche ihre Lehrzeit noch nicht völlig bestanden ha⸗ ben, werden außerdem einer Prüfung hinsichtlich ihrer praktischen Fertigkeit im Schiffsbau unterworfen.
Bei der Anmeldung sind an Zeugnissen einzureichen:
1) ein Tausfschein, 2) ein von dem betreffenden Magistrate oder Landrathe ausge⸗
3) ein Attest derjenigen Schiffsbaumeister, bei welchem der Auf⸗ zunehmende die erforderliche praktische Vorbildung erlangt hat. Im Uebrigen nehmen wir wegen der Aufnahme⸗Bedingungen auf das Publikandum vom 20. September 1834, Amtsblatt der Königlichen Regierung in Stettin Nr. 40, Bezug. Stettin, den 14. August 1849. Kuratorium der Schifffahrts⸗ und Schiffsbau ⸗Schule.
hängenden Rechnungen; die Algebra, einschließlich der Lösung von Gleichungen des zweiten Grades und Uebung im Gebrauche der Logarithmen; die ebene Geometrie. Ferner wird verlangt, Kenntniß der einfachsten Gesetze 7 111““” 1 fester und flüssiger Körper, II s c. einige Uebung im Liniarzeichnen.
stelltes Führungszeugniß und
(gez.) Günther. 7
nönigliche Schauspieee,f Sonntag, 26. Aug. Im Opernhause. 137ste Schauspielhaus⸗
Abonnements⸗Vorstellung. Zur Vorfeier des hundertjährigen Ge⸗ burtstages Goöͤthe's: Götz von Berlichingen, Schauspiel in 5 Ab⸗ theilungen, von Göthe. Anfang 6 Uhr. Wegen ploͤtzlicher Krankheit des Herrn Hendrichs hat Herr Wagner in kürzester Zeit die Rolle des Franz, so wie Herr Grua die Rolle des W Müller giebt Herr Weygoldt den Sickingen. Schauspielhauspreise im Opernhause: Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr., erster Rang und erster Balkon 1 Rthlr., Parquet, Tri⸗ büne und zweiter Rang 20 Sgr., dritter Rang, Balkon daselbst und Parterre 15 Sgr., Amphitheater 7 ½ Sgr. Ein Fremdenlogen⸗ Billet 2 Rthlr. . Montag, 27. Aug. Kein Schauspiel. 1217 Dienstag, 28. Aug. Geburtstags⸗Feier Göthe's und zum Vortheil der seinem Andenken zu widmenden Stiftung: 1) Ouvertüre zu: „Iphigenia in Aulis“ von Gluck. 2) Iphigenia in Tauris, Schauspiel in 5 Abth., von Göthe. 3) Ouvertüre zu: „Egmont“, von Beethoven. 4) Epilog, von Tieck, gesprochen von den Frauen Thomas, Werner, und den Herren Döring und Grua. hat Herr Grua die Rolle de Das Abonnement und der freie Eintritt sind aufgehoben. Zu dieser Vorstellung werden die Billets erst vom Montag, den 27. August, an verkauft.
eislingen übernommen; wegen Krankheit des Herrn
Im Opernhause. Zur hundertjährigen
Wegen Krankheit des Herrn Hendrichs s Orest übernommen. Anfang 7 Uhr.
E 8 g6. 8 I “ ee19 “
“
ImWechsel- Course.
Brief. Geld.
250 PI. Kurz 143 142 ⅓ .250 PFl. 2 mMc. 142 ¾ 142 300 Mk. Kurz 150 ⅔ 150 ½ 300 M. 2 M.. 150 ½ 149 ¾ 1 Lst. 3 Mt. 6 25 % 6 24 ⅞
300 Fr. 2 Mt. 81 ⁄ 80 %
150 Fl. 2 Mt. — 87 ⅔ 150 Fl. 2 Mt. CTT’ Brealau 100 Thlr.] 2 Mt. — 99 ½ 8 Tage 99 ½⅔ 99⅔ 100 Thlr. 2 nit. 968 995 2 Mt. 56 24/56 20 3 Wochen 105 ⅔ 1
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss...
Fraukfurt a. M. südd. W. Petersburg-.
Inländische Fonds, Efandbriefe, Kommuumal- Papiere und Geld- Course.
Zf. Brief. Geld. Gem. Zf. Brief. Geld. Gem. Preufa. Frerw. Anl 5 — 104 ½⅔ Pomm. Pfdhbr. 3 ½ 95 ½ St. Schuld-Sch. 3 ½ 86 ½⅔ 86 x½⅔ Kur- u. Nm. do. 3 ⅔ 95 ½ 95 Seeh, Präm. Sch. — 101 ⁄¼½ — Schlesische do. 3 ¾ 94⁄¼ — K. n. Nm. Sehuldv. 3 ¾ 82 ½ 8138 do. Lt. B. gar. do. 3* — — Berl. Stadt-Obl. 5 102 ½ — Pr. Bk-Anth.-Sch — 92 ½
40. do. 3 ½ — — —
Westpr. Pfandbr. 327 90 ½ 89 ⅞ Grossh. Posen do. —
do. do.
Ostpr. Pfandbr.
Friedrichsd'or. — 13 ¼. V 99 And. Goldm. à5th. — 12 ½
88 ⅞ Disconto. — — 93*
Auslündische I. onds.
do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. SchatzO.
Russ. Hamb. Cert. do. beiHope 3.4. S. . do.
do. Part. 500 Fl. do. do.
Hamb. Feuer-Cas. 3 ½ do. Staats-Pr. An] —
5.88S81I * *—
Pel. a. Pfdbr. a. C. 4 —
Eisenbahn -Actien.
Stamm-Actien.
Der Reinertrag wird nach e. Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrà Die mit 3 ¾ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Kapital.
Prioritäts- Aclien. Kapital.
Tages-Cours.
aus gofüllt.
Börsen-Zins- Rechnung
Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jührliche Verloosung à 1 pPCt. amortisirt.
FerI. Fnh. Lit. A. B. do. . 11 do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt..
Halle-Thüringer Cöln-Minden
do. Aachen. Bonn-Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.
Oberschl. Lit. A...
Cosel- Oderberg Breslau- eenes
Krakau-Oberschl. Berg.-Märk. Stargard-Posen
Brieg-Neiss Magdeb.-Wittenb....
Quittungs Ro gen. Aachen-Mastricht .. Auslünd. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordb. 8,000,000 do Prior...
4 84 B. 83 ½ ’896 00 68 B. 4 98 G. — 59 ½ n 7 138 e 10 “ 2 60 ¾ B. 59 ¼ G. 88 ¾ a 89 ½ bz.
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000
Leipziger
66 B
Zweigbahn Litt. B.
1,100,000 4,500,000
5 8 8 üGwnmnnn oœoCP᷑n —ꝛ·A==SE g- . AAEE
LIIIIIISEEIIIISII
Fr Rrremketr
Schluss-Course von Cöln-Minden 89 ¾ G.
Berl.-Anhalt do. Hamburg
Potsd.-Magd...
Ma deb.-Leipziger.. 8 MHafle-Thüringer.... NZ (Cöln-Minden..
37 u“ Rhein. v. Staat gar. E11u“ 1— do. 1. Prioritaàt ..
do. Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch.
do. 8 Oberschlesische Krakau-Oberschl. .. Cosel-OQderberg.... Steele-Vohwinkel ..
do. do. II. Ser. Breslau-Freiburg... Berg.-Märkzk
Kiel-Altona I. E“ Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thir. V 4,300,000 4
1,411,800 5,000,000 do. 1,000,000 2,367,200
do. .. 3.,132,800
do. Litt. D. 1,000,000 Stettiner 800,000 1,788,000 4,6000,000 3,674,500 do. 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000
EqEEöö16—
“
1 1““ 4,175,000 89 ⅞ bz. u. “ do. 3,500,000 is g. F
2,300,000 E11“
252,000 73 ½ c.
248,000 83 ⅔
370,200 360,000 79 ½ 250,000 325,000 375,000 400,000
89 8 8 Ausl. Stamm-Act.
6,500,000 4
von Preussischen Bank-Antheilen 93 ¼ bz. u G.
Märk. 81 ½⅞ bez., do. Prior. 102 Br.. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 88 Gld. Neisse⸗Brieg 36 ½ Gld. Krakau- 5
2 Fproz. 49 ½, 3. 74. B. A. 1072, 1075.
B. A. 140 ⅛ Br.
deb.⸗Leipzig 192 Br. Altona⸗Kiel 96 ½ Br. 93 ½⅞ Br., 93 G.
Wechsel und Coupons pr. Wien waren zu
Mit Ausnahme von Oberschlesischen Acticn Litt. A. u. B.,
Stamm-Actien.
2 —— waren alle ubrigen Actien zu steigende
n Coursen und bei lebhaften Umsatzch begehrt.
Am meisten gesucht bsieben Köln-Mindener
Auswärtige Börsen. Breslan, 24. Aug. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 ⅞ Gld. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 112 ½ Br. Polnisches Papier⸗ geld 95 98 bez. Oesterreich. Banknoten 88 a 87 % bez. Staats⸗ Schuldscheine 86 ¾ Br. Seehandlungs⸗ Prämiensch. a 50 Rthlr. 100 Gld. Posener Pfandbriefe Aproz. 100 Br., do. 3 ½proz. 89 ½ Br. Schlesische do. 3⁄proz. 94 ½⅞ Br., do. Litt. B. 4proz. 972
bez., 9 F bez. 1
oln. Pfandbr. alte 4proz. 94 Gld., do. neue 4proz. 94 Gld., do. Partial⸗Loose a 300 382,8 Gld., do. Bank⸗ Eerüf. a 200 F. 15 Gld. Russ.⸗Poln. Schatz⸗Oblig. a 4 pCt. 76 Br. Actien: Oberschlesische Litt. A. 103 Br., do. Litt. B. 102 ½ Br. Breslau⸗Schweidnit⸗Freiburger 81 ⅞ Br. Niederschl.⸗ t do. Ser. III. 99 Br.
F. 55 ⅞ — 54 ⅞ bez. Friedrich Wilhelms Nordbahn 42 ½ — (z.
Wien, 23. Aug. Met. ö5proz. 93 ⅞, 1½. 4proz. 75 ⅛, Anl. 34: 158 ½, 159, do. 39: 97 ⅔,‚, 98. Nord⸗ bahn 111 ½, ¼. Gloggn. 109 —- 108 ½. Mail. 77 ½, 77 ½. Pesth 73 ½,
Kaiserl. Gold 127.. 8 Wechsel⸗Course. Amsterdam 2 Mt. 166 53
Augsburg k. S. 119 zS.
Frankfurt 3 Mt. 118 ½3
Hamburg 2 Mt. 173 ¾ 88
London 2 Mt. 11.55. 809g 2 c 145.
ie Börse sehr geschäftslos ohne Veränderung in Fonds und
F Fremde Valuten niedriger ohne Nehmer und unter Notiz Leipzig, 23. nug. geip.: vr P. Oblig. 102 ⅛ G. . z. Dresd. E. A. 100 G. Sächsisch⸗Bayer. 83 ⅞ Br, 83 G. Soles. 80 ½ Br. Chemniz⸗Riesa 23 G. Mag⸗ Berlin⸗Anh. Litt. A. u. B. 84 ½ Br. Deß. B. A. 112 ½⅔˖ G. Preuß. B. A.
Frankfurt a. M Aug. Der Umsatz in Fonds war an heutiger Börse von Belang. Mehrere Bannsab, , Sende na⸗ mentlich poln., kurhess., sard. und bad. Loose, württemb., bad. und belg. Oblig. und insbesondere alle österreichischen Fonds hielten sich willger begehrt und wurden dafür mehr oder minder bessere Preise
Hamburg, 23. Aug. E. R. 102 ⅞ G. Stiegl. 83 Br., 82 ¾ G. Dän. 67 ⅞ Br. Ard. 11 Br. 3 proz. 25 ¼ Br., 25 ½⅞ G. Bergedorf 84 Br. u. G. Magdeburg⸗Wittenberge 55 ¾ Br.,
Fonds und Actien bei unbedeutendem Umsatz fast unver⸗
Paris, 22. Aug. 3 proz. baar 54. 60. Zeit 54. 60. 5proz. baar 89.85. Zeit 89.75. Nordb. 423.
London, 22. Aug. Zproz. Cons. p. C. 93, a. Z. 93 ½, 3 ⁄proz. 94 ½. Span. Ard⸗ 18 F%„ 3proz. 34 ⅛. Pass. 3 ¾.. Int. 53 ½%, 4proz. 83 ¾. Bras. 81. 11““ n b Cons. sind heute ½ pCt. gesttegen. Von fremden Fonds sind Mex. etwas gewichen. 8 2 Uhr. Cons. p. C. 93, 92 ½, a. Z. 93 ½S, 93. — Ii9. Wechsel⸗Course vom 21 sten. vb811
Antsterdam, 22. Aug. Holl Fonds e. b Geschäft unverändert. 8
angenehmer; Mex. gefragt; Peru angeboten, 51 ½, z. Holl. Integr. 52 %, ½, 3 % neue 62. Piecen 12 1⁄.
Von Eisenbahn⸗Actien waren nur bexbacher angenehmer. höherem Cours zehugs
Oesterr. Met. 5proz. 74 ½¼, 4.
Oesterr. 5proz. Metall. 80 Br., 79 Glv.
487Ge. 18 8816, 8 8 9 6
* Gld., a 35 Fl. 29 ½ Br., 28 ⅞ Gld. essen Partialloose a40 9 8
Rthlr. preuß. 297 Br., 29 ⁄ Gld. Sg — 4 35 bg Am heutigen Markt waren die Preise wie folat:
Fr. 30 Br., 29 ½ Gld. Darmstadt Partialloose a 50 Fl. 70 ½ Br.,
70 ⅔ Gld., do. a 25 Fl. 24 ⅞ Gld. Br., 27 Gld. Polen 300 Fl. Loose 106 ½ Gld., do. 500 Fl. 77 ¾ Br., 77 ¾1 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 43 ⅞ Br., 43 ½ Gld. Bexbach 80 ¾ Br., 79 ½ Gld. Köln⸗Minden 89 Br., 88 ¾ Gld.
Bank⸗Actien Baden Partialloose a 50 Fl. 49 ½¼ Br.,
Spanien 3proz. inländ. 272
3 ⅞ proz. p. C. 81 ½ Br., 81 ½ G. Hamburg⸗Berlin 68 Br. u.
Altona⸗Kiel 95 ½ Br., 95 G Mecklenburg 35 ½ Br.,
Bank 2280. Spanische 26 ½ baar.
Mex. 28, 27 ⅓. 1 88
Amsterdam k. S. 12. 1, ½ do. 6 M. 12. 2 ⅛. Paris k. S. 25.37 ½ a 45. do. 3 M. 25. 65 a 70. Petersburg 3 M. 36 ½. Frankfurt 121 ¼. Wien 12.20 a 30. Madrid 50.
Von fremden Fonds waren Span. unver⸗
Weizen wenig Geschaͤft. Spiritus ohne Aenderung.
Markt⸗Berichte.
Getraidebericht vom 25. August.
Weizen nach Qualität 54 —58 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 25 —27 Rthlr. ] pr. Aug./ Sept. 25 Rthlr. Sept./Oktbr. 25 Rthlr. Br., 24 ½ bez. u. G. Oktbr. /Novbr. 25 ½ Rthlr. verk. u. Br. 8 veso i hig 298, thhr pr. Fruͤhjahr 2 thlr. bez. n. Br., 28 G. große loco 22 —23 Rthlr. . 8 kleine 17 — 19 Rthlr. 91 Hafer loco nach Qualität 15 — 16 Rthlr. 1.“ » pr. Sept. / Oktbr. 48pfd. 15 Rthlr. Br. hcal . Frühjahr 48pfd. 17 Rthlr. Br., 50pfd. 17 ½ Br. Rüböl loco 13 ¾ Rthlr. Br., 189 G. pf 3 1 3 pr. Aug. 13 ½ Rthlr. Br., 13 ½ bez. Aug./ Sept. 13 ⅞ Rthlr. Br., 13 ⁄ bez. Sege 11 dito. tbr./Novbr. 13 x½ Rthlr. bez. u. Br., 13 ½½ Novbr./ Dezbr. 13 ⁄ Rthlr. br 13 ⅛ bez. Dezbr./Jan. 13 ½ Rthlr. Br., 13 ½ G. Jan./ Febr. 13 Rthlr. Br., 13½ G. Febr./März 13 ⅞ ˖Rthlr. Br., 13 G.
» pr. Frühjahr 13 Rthlr. Br., 12 ½ G. Leinöl loco 10 ¾ Rthlr. Br., 10 ½ bez. vrnj⸗ „ pr. Septbr. /Oktbre 101⁄ Rthlr. Br., 10 ⁄ G. Mohnöl 16 ½ a 16 Rthlr. Iöö Hanföl 13 ½ Rthlr. b11““ 6 Palmöl 13 ¼ a 13 Rthlr. 1116¹“ Südsee⸗Thran 11 a 11 ½ Rebir. 8 Spiritus loco ohne Faß 15 Rthlr. bez.
» mit Faß pr. Aug. Sept. 14 ½ Rthlr. Br., 14 ½ G. „ Sept./ Oktbr. 14 ½ Rthlr. Br., 14 ½¼ a 14 ½ bez. „ Okt, /Nov. /Dez. 14 ½ Rthlr. Br. »„ pr. Frühjahr 15 ½ a 15 ½ Rthlr. G. Roggen unbegehrt.
n
8
Rüböl fest.
Oest. bei lebhaftem Handel sehr gesucht; Russ. ebenfalls
Span. Ardoins 12 %, Stiegl. 83 ½.
Coupons 8 ¾. Russen alte 104. Mex. 28 ⅜, 4, 1
2 %proz. 39 ½, ½¼, . ““
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗Anzet⸗ gers sind Bogen 16 bis 19 der Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
*
Beilage
gst zu unterstützen, und ihnen
i Akten mitzutheilen.
gskreis derselben.
ssärs und der Landes⸗Kommission. missär steht die unmittelbare Leitung gelung des gesammten llichen Vollzu fügungen, daß die Be⸗ zur Ausführung gene Instruction näher
sionen in ihrem Wirkungskreise langten Auskünfte und requirirte
II. Wirkun aung A. Wirkungskreis des Mini §. 12. Dem Ministerial⸗Kom innere Eintheilung Er überwa Kommission, und tri ie Grundent Sein Wirkungskrei
d Servitutsrechte Tyrol und Vora at daher daselbst s Gesetz vom 7. „Pacht⸗ und Grund andes⸗Kommission hat serner die
Obrigkeit und rlberg nicht; keine Anwend September 1848 eine bestand⸗Verträge. Ablösungspreise kund⸗
anen bestehen im des Gesetzes vom 4. Mär
§. 24. Ebensoweni Anwendung au
Deutschland.
Verordnung über die Aufheb ol und Vorarlberg. Ausland. römischen Zustände.
g findet da
sterial⸗Kommi f zeitliche Grund⸗
eich. Wien. n und Ablösung der Grundlasten in Tyr und die Re cht den pünk fft alle Ver lastung genau und
s ist durch eine ei
der Geschäfte, die Manipulationswesen schlüsse der Landes stimmungen über d
Tyrol und Vorarlb t, die üblichen Ablösungs tnisse zu den in anderen
und sich als un
erg das stabile Grundsteuer⸗Ka⸗ preise der Kaiserlichen Rentämter ändern erhobenen Katastral⸗ herausstellen, so aturalleistun⸗ n Arbeitslei⸗-
Da im Kronlande taster nicht besteh aber im Verhäl Preisen stehen, werden die Leistungen in B gen von landwirthschaftliche stungen (Robot) in dem P ge der Nutzungsjahre 1824 lblösungspreisen des Kaiserliche
Bestehen in einer Gemeinde zu welchem diese G seinen Bezügen hat, sungspreise des letzteren
Erklärungen Minister Dufaure und die ollin's und der Verfassungsfreunde. . .— Verurtheilungen wegen Preßvergehen. — Expedi⸗ gegen Sklaven⸗Faktoreien. — Petitionen gegen die Ge⸗
London. Die M
rankreich. Frgn Ludwi beiden Part Friedens⸗Kongreß sion von Liberia tränksteuer. — V Großbritanien Vermischtes. Türkei. Konstanti nopel. V
J. E. Eptelwein. (Nekrolog.) “ 4 Wissenschaft und Kunst. er Kunst⸗Verein. — Johann Fischart.
Eisenbahn⸗Verkehr. Markt⸗Berichte.
g Philipp's
— Vermögen. — eien Ledru R
gemein billig odenfrüchten, die Preise ander n Erzeugnissen (Waisaten) und de 8 ,der sich aus dem Durchschnitts⸗ ßlich 1846 nach den bestehenden s des Bezirkes ergiebt. welche das Kaiserliche Rentamt, wohl aber ein benachbartes in orstehende Art ermittelten Ablö⸗ ung zu Grunde r für derlei geringste anzunehmen. lösungspreise können ach den Gerichtspreisen
ufe hat die Kai einzelnen Rentamt ngezeigten Periode en zu Grunde liegenden Ge eise die bei den Landgerichten ch zusammenzustellen, sion zu übergeben. ssion theilt sogleich jeder Kreis⸗Kommi reisberechnungen mit.
on hat die ädigung der aufgeho veränderliche Giebigkeiten be ständige, jährliche Leistun reiskommissionen zum Voll⸗ ien gelangen zu lassen, und me vorzuschreiben. hat in allen Fällen,
Die Landes⸗Kommission ist die vrol und Vorarlberg zur Ermittelun
oberste Landesbehörde im Entlastung des Grund und hung der den bisherigen
8 — Kronlande T für alle zur und Irland. g und Flüssigmach n Rentamte
en zugewiesen sind. andes⸗Kommission untersteh Ihr Wirkungskreis ist di erscheinenden Gesetze u ältnisse des Landes. §. 15. Die Landes⸗Kommi a) welche der unter den ver gen unter der im § sprochenen Bestimmun aufzuhören haben; welche Schuldigkeiten und Lei des §. 6 des gedachten Gese h §. 8 des Gesetz ebenden Leistun über die Theilung de katural⸗Leistunger aliquoter Theil von den G als unveränderliche Giebigkeit aanderen Gemeinde⸗ e) in vorkommenden spezielle Be ddiesem Falle mial⸗Gebühren gemaß vom 4. März 1849 zu b §. 16. Diesfalls bestehen Ad a) als durch §. Entschädigung aufgehoben 1) jede durch die (Theilzinse); 2) die aus der früheren Gerichtsb als: Gerichts⸗Roboten, Gerichtsdiener⸗Rechte, Schutzgeld, 3) jene, welche dem früheren Jägerrecht, J Käse⸗ und Dreschg zogenen Feuerstä egel⸗ und Schreibge letztere nicht das L 5) alle Leistungen, welch des Gesetzes vom 7. Septembe geeignet sind, und von der L §. 2 des Patentes vom
emeinde gehört, nicht, so sind die auf die v n der Werthsermittel Haben mehrere benachbarte Rentämte ngspreise, so ist der ie rentämtlichen Ab
t unmittelbar dem Ministerium.
e Ausführung der diesfalls bestehen⸗ den und no nd die Anwendung derselben au die 4 speziellen 2 g s Bezüge verschiedene ssion hat zu bestimmen:
schiedenen Benennu nach Umständen von der
Wissenschaftlich 2 derselben Jahre ermäßigt
ngen bestandenen Leistun⸗ 7. September 1848 ausge⸗ „und daher ohne Entschädigung
5 des Gesetzes vom Landes⸗Kommission noch u
g begriffen seien Zu diesem Beh
eich die in den Unter⸗Abtheilungen in der a lösungspreise, in dem welch⸗t Taxen der Feldprodukte tab zufügen und der Landes⸗
§. 27. Die Landes⸗Kommi die ihren Kreis betreffenden Mitt Die Landes⸗ dungen über die Entsch Grundlasten, insofern sie des Anmeldungstermines, genstande haben, zuge der Liquidati die Ordnung der
serliche Kameral⸗Gefällen⸗Ver⸗ S⸗Bezirken und den weiteren n rentämtlichen Ab⸗ richtspreise, so wie üblichen jährlichen den Mittelpreis bei⸗
gegen unter die Anordnung waltung sogl und die ihn
ptember 1848 unentgeltlich prolischen Kr
en und ander
es vom 7. Se gen aus emphiteutisch genthums entspringen; nicht in Fol
en Verträgen
amtlich Deutschland.
1 2. August. Die heutige ordnung des Ministeriums des In⸗ in dem Patente vom 7. Septembrr geordneten Aufhebung und Ablö e Tyrol und Vorarlberg: tigung vom 15. August 1849 haben die der Finanzen zur Durchführung der nd Vorarlberg folgende Verordnung
ge des Zehentrechtes als ein nissen an Früchten, sondern n, Schulen und Pfarren oder
her Theil.
an sie gelangenden Anmel⸗ und der ablösbaren nach Schluß gen zum Ge⸗
Zwecken entrichtet w ob nicht etwa Laudemi ge gründen, und in Ablösung der Laude⸗ öchsten Patentes vom
Fällen zu erheben, stimmungen emphiteutisch zu bestimmen,,
Oesterrei Zeitung enth nern über den 1848 und 4. der Grundlaste
ch. Wien, 2 ält folgende Ver insofern sie
von Zeit zu Zeit d on an die Bezirks⸗ diesfälligen Vornah Die Landes⸗Kommis
von den Kr.
auf welche Art die dem §. 14 des Allerh ewirken sei. folgende leitende 5 des Gesetzes vom
März 1849 an n im Kronland „In Folge Allerhöchster Ermä ster des Innern, der Grundentlastung im Kronla zu erlassen befunden:
I. Aufstellung
das Gesetz vom 7. Septe und Bodens, en Bezugsberech erium des June gelegenheiten an die sterium des Innern. Im Kronlande Tyrol und eine Landes⸗Kommission, d eitigen Landgerichts ei denen sowohl die fen vertreten werden. Der zu Innsbruck sidirt ein Ministerial-Komm Ihre Mitglieder bestehen aus ten des Guberniums und nanz⸗Aerars, der Staats schusses, aus drei der höh
Grundsätze:
7. September 1848 ohne in welchen An⸗
nd zu wirken.
⸗Instanz in Gegenstän⸗ ulässig erklärt sind, und sich der Fall Gesetze sub⸗
mission steht der als Abgaben, die , zur entgeltlichen Ab-
offenbare Nullität ge⸗
nde Tyrol u Vertheilung des Grundes entstandene Zinserhöhung t ausdrücklich als unz
ium nur dann veran unter den Geist der bestehenden
chen Rekurse nich zu Anfragen an das Minister weder unter das Wor sumiren läßt.
§. 31. Gegen die Ents⸗ Rekurs an das Mini sich zur unentgeltlich lösung oder umgekehrt
den, bei wel
arkeit sich herschreibenden L. Richterfutter, Richterfn obrigkeitliches
‚der verschie eitung der G
biedenen Kommissionen. eschäfte wegen Durch ausgesprochenen Entla telung und Flüs
Richterrechte, tsperner, Gerichtsvierer, Wachtgelder;
sönliche Belastun (nicht Vogteiver gergeld, Steuer dann die von einem nicht mehr ein Recognotionszinse; Id, Recognitions⸗ und audemium vertreten
führung der durch stung alles Grund sigmachung der den bisheri⸗ en Entschädigung steht dem Mini⸗ Die in derlei An⸗ ten Eingaben gehen an das Mini⸗
cheidungen der Landes⸗Kom ern insofern offen, eeignet hätten gereiht wurden, oder eine
Gerichtszinse, entweder als per n Schutzverhältn ägerhafer, Jä
o wie zur Ermit
eringm des Inn tigten gesichert 1 8
gen erscheinen, oder aus Aufhebung g
Ministeri 66 r Finanzen zu. hältnisse) herrüͤhren, inisterien gerichte stehenden Kommissionen Sie sowohl, ine oder an⸗ sönlich von
8⸗Kommission hat die unter „ und zu ihrer Pflich erial⸗Kommissär, hat dere Mitglied der Landes⸗Kommmis dem Gange des Geschästes, der L Stimmung zu überzeugen, wenn ein Mitgled der Kreis⸗Kommission
§. 33. Dieselbe hat die von chhalterischen Prüfun ⸗Kommission zu prü⸗ menstellung zu bilden (§. ge der Wirksamkeit der Landes⸗Kommission die Grundentlastungskasse, werden bei den bet
terfüllung zu diesfalls das Recht, das e sion abzusenden, um sich per eitungsart desselben und de ziehen fände, diesfall
zu überwachen
Vorarlberg wird die Grundenkl als der Minist
r Kreis⸗Kommi eine Bezirks⸗ Berechtigten a
astung durch ssionen und für je⸗ ommission ausge⸗ ls der Verpflichte⸗
Konsensgebühren, ; überhaupt
f die allgemeinen Grundsätze geltlichen Aufhebung nach Maßgabe des 19 in diese Kategorie eingereiht
ann durch vie ⸗Bezirk durch Interessen der sie es nicht vorzu n zu beauftragen. Lokal⸗Kommission gepflogenen Liqui g zu unterziehen,
usammenzusetzenden Landes⸗Kommission prä⸗ 4 “ SJeee die geschlossenen
Justiz⸗Beamten, und daraus die das ganze Land
mtes, aus einem des ständischen
aus einem Beam⸗
dirungen der bu Vertreter des F
Operate der Kreis betreffende Zusam Einzelne Zwei besondere bezüglich auf den Gegenständen dargestellt werden.
B. Wirkungskre Die Kreis⸗Kommi andesbehörde zuk von Grund und Boden und im Gebiete ihres Kreises entwe Bezirks⸗Kommissionen auszufüh ie Kreis⸗Kommission hat insbesondere
Anordnungen der §S. 1
stände an den in Folge dieser Verord⸗ nen Leistungen. t aber das Recht zu, in oinzelnen zuweisen vermag, daß die Abgabe, Aufhebung einreihen würde, aus diese Abgabe in die asten zu versetzen. Urbeitsleistungen, Natural⸗ und g bei dem Umstande, nd, auch die Robot terthänigen Gründen ge⸗ hung, daß sie von einem Zehent⸗ oder ntschädigung aufzu⸗
6) alle wie immer gearteten Rück ntschädigung aufgehobe andes⸗Kommission steh
des Fiskal⸗A „Buchhaltung er Belasteten un
nung ohne E §. 17. Der L Fällen, wo der Be die sich nach §. 1 einem Vertragsverh Klasse der zur E §. 18 ad b. Geldgaben streite daß daselbst das Unterth und die Robotgeld stifteten Häusler g dienstbaren Grun Vogtherrn zu leist hören haben. Dahin gehört insbes aus dem grundherrlichen findet nur dort statt, wo unentgeltlichen t noch nicht eingetroffen ist, Freijahre bis 7. September 1848 §. 19 ad c) Leistungen, welch gen vertragsmäßigen Verhältnisse thums entspringen, sind zwar auch die Ablösung erfolgt, d. h. bis de renden Entschädigungs⸗Kapit selbst bei der betreffenden K mit der alleinigen Ausnahn zeit in Geld zu reluiren sin Zu solchen Leistungen und die Freistiftszinse ten Livelli, nicht aber auch die C Ueber die Ablösung des Le ngen erlassen werden. 1 Eigenschaft dieser Zinse ein
zugsberechtigte vach
zur unentgeltlichen ältnisse entsprungen sei, ntschädigung bestimmten L ) Für alle bestandenen T2 lande Tyrol un änigkeitsverhältniß nicht besta
sch⸗Tyrol, eine für er Sitz derselben ist von dem nmissärs mit Rück Landes zu bestim wei Justiz⸗, zwei politischen us zwei der höher Belasteten zu bestehen. ssion und der Kreis⸗Kommis⸗ vom Ministerial⸗Kommissär „ und von diesem ernannt, nur von dem Finanz⸗Minister er⸗
is-Kommissionen h u bestehen. D Ninisterial⸗Kon Organisirung des ssion hat aus z digen, endlich a
Welsch⸗Tyrol und eine für V Ministerium über Vorschlag des die neu einzuführende politische Die Kreis⸗Kommi Beamten, einem Re und der im höheren Grade B
§. 5. Die M sionen aus dem S dem Ministerium des Innern der Vertreter der Allerhöchsten A
is der Kreis⸗Kommissionen. ssion hat alle bestehenden ommenden Weisungen über die E die darauf Bezug nehmende Ent der selbst oder durch die ihr unt
Gesetze nnd die
d Vorarlber ihr von der L er der Inlente und der auf un anz unbekannt waren, die Vermut de als solchem dem b en waren, sohin nur gegen billige E
itglieder der Lan
Beamten werden zu erheben, ob in
5 und 16 über unentgeltliche Lasten in die eine oder andere 8 der ablösbaren Giebig⸗ Ausdehnung erheischen, ob ener Natur vorkommen oder zweifelhaft ist, ob sie sich in die eine oder
erechtigten Grund⸗, ihrem Bezirke die Aufhebung ode 18, 19 und keit vielleicht eine weite Abgaben zwar desselben solche bestehen, bei we andere Kategorie stelle Insbesondere soll die Trient und Roveredo die Na biete so hänfig vorkommende ben. Derlei Gegenstände sin §. 37. Die Kreis⸗K. lichen Durchschnittspreise der Feldprodukte, nothwendige Berich sion erhaltenen adj den betreffenden Bezirks §. 38. Die Kreis Instanz, bei w Kommission nich Die Kreis⸗ rnennungsrechte der Bezirks⸗
r über die Versetzung der 20) der aufgehoben re oder beschränktere Namens aber verschied
al⸗Zehent, wenn er auch nicht Eine Ausnahme ) und §. 16 zur rüchen, die Zehent⸗ anzmäßigen
ondere der Natur Obereigenthume be sich nach §. 15 a er wo, wie bei Neub weil die gesetzlichen oder noch nicht abgelaufen waren.
e aus einem emphitentischen oder son in Bezug auf die Theilung des Ei entgeltlich aufzuheben, htigten die Ren
Hierbei ist vorzüglich darauf Rück ⸗Kommission auf die Vertretung a sohin Männer aus Deutsch⸗W welche auch die Interessen ernannt werden. Kommissär hat auch Kreis⸗Kommissionen orsitz derselben zu führen hat.
Der Ministerial⸗Kommissär ernennt Landeschef über Einvernehmen mit d schusse aus den in höherem Maße Belastet für die Landes⸗Kommission und di diesem Rufe zu folgen. Der aus seiner Mitte zur Land
Kreis⸗Kommission irks⸗Kommission aus einem R
icht zu nehmen, daß bei der Lan⸗ r Landestheile thunlich elsch⸗Tyrol und Welsch⸗Tyrols un
st Rücksicht Vorarlberg, jeden⸗ d Vorarlbergs ge⸗
Aufhebung eignet, od
dermaligen Kreise se der in ihrem Ge⸗ Questue näher erhe⸗ es⸗Kommission vorzulegen. nwendbarkeit der rentämt⸗ Gerichtspreisen und Taxen ssion die Anzeige über dies falls n die von der Landes⸗Kommis⸗ ämtlichen Ablösungen 25 dieser Verordnung.)
jenen Gegenständen zweite Entscheidung der Bezirks⸗
se im §. 6 fest⸗ zu überwachen, Genauigkeit und
Kreis⸗Kommission für die tur und Behandlungswei n Censi, Primizie und d berichtlich der Land ommission prüft die A nach den bestandenen
nau kennen, Der Ministerial⸗
er2 erium des Innern aus den Mitgliedern der 8 8
vorzuschlagen, welches
ständnisse mit ndischen Aus⸗ d Berechtigten, die Mit⸗
müssen jedoch, bis te des ihm gebüh⸗ rihm dieses Kapital er erfüllt werden, stungen schon der⸗
im Einver m verstärkten stä macht der Landes⸗Kommi tigungen, und theilt dan Durchschnittsp Kommissionen mit. (§. ⸗Kommission ist in allen elchen eine Berufung gegen die zulässig erkärt ist (§. 51 “ Kommission hat nebst dem theilwei Kommissionen diese elbe das Geschäft mit nöthiger
reise der rent
Tyrol die Grund⸗ Tyrol die sogenann⸗
ernennt das sondere in Deutsch
r Früchten, in Welsch I. f. Beutellehen werden be⸗
gehören insbe in Geld ode
untergeordnet wird in jedem Land⸗
gerichtsbezirke eine us einem Beam⸗
ten des Landgerichtes Urbarialwesen erfahrenen Person, zu nehmenden Schätzmann, berechtigter noch Verpflichtete sen und einem der im
henbandes bei sondere Bestimmu
Wo über die fragliche muß dieselbe gehörig, oder durch Veräußerun durch andere geeignete
gesetzten E und Sorge zu tragen, daß s Schnelle betreiben. .
§. 40. Die Kreis⸗Kommission hat übe Bezirks⸗Kommission belehrend einzuwirken sonst wichtig erscheinenden Fällen die An einzuholen, was jedenfalls dann von der gegenwärtigen Instructio
Zweifel obwaltet, efe und Reverse, e neuerer Zeit, oder
eränderlichen Giebig⸗ tungen) oder zu an⸗ lberg außer den dies⸗ Geistlichen, Kirchen und zu verabreichende benannte Zehent, und rimizie und r0 setz vom 7. September 1848 nicht
(§§. 6 und 18 des Patentes vom
der wo thunli und zwar durch frühere Verleihbri gs⸗ und Zerstückungs⸗Konsense Beweismittel, dargethan werde d) Als Natural⸗Leistungen einer unv Schulen und Pfarren (geistliche Stif wecken erscheinen in Tyrol und Vorar
r Anfragen und Zweifel der ‚in — auch ihr zweifelhaft oder nung der Landes⸗Kommission wenn eine Abweichung g oder räthlich bean⸗
höheren Grade
Für die allenfällige Suͤbstituirun Berechtigten und Verpflichteten Die diesfällige Ernennun Rentamtes, und die Bestimmung sorgen habe, steht dem Ministerial⸗Ko ommissionsglieder aber der Kreis⸗Ko nur auf Männer, die neb es Kreises besitzen, Rücksi Jeder ist schuldig diesem Rufe
7. Inwieweit sich die 3 Lokal⸗Kommission zu verstärken
keit an Kirchen deren Gemeindezt fälligen Dotatio Gemeinden insb in den italienis
itzer aus d
sind zwei Erfatmeist 5 der Beamten des La r die Leitung der
nen der Schullehrer, n als nothwendt
esondere der ihnen chen Kreisen die P Abgaben sind durch das Ge jedoch gleichfalls abzulösen. 4. März 1849.)
§. 21. Um wo mö zirten Erhebun mission sämmt Gemeinde oder der andere Natural⸗Ab oder Kirche zu besti g dahin erfolge, mmter Jahres⸗ mitteln ausgesetzt w
Dasselbe ist dort z g von Giebigkeit
gerichtes und des ommission zu be⸗ g der übrigen „ welche bei d 9 nissen auch das
C. Wirkungskreis der Be
§. 41. Der Bezirks⸗Kommis Verfahren über das Grundentlast der Kreis⸗ oder Landes äußert ihre Wirksamkeit
a) als Bezirks⸗, b) als Lokal⸗Kommission. §. 42. Die Wirk
der Lokal⸗Kommission vorbereitend, und welch der Lokal⸗Kommission nachfolgend zu üben hat. 8 Die vorbereitende Wirksamkeit besteht darin, daß sich: ssionsglieder im Sitze des Landesgerichts versam⸗ er das Gesetz vom 7. September 1848, das Patent vom 9 und die vorliegende Verordnung berathen, die allfälli⸗ Ausnahmen ihres Bezirkes berücksichtigen, fel, worüber sie sich nicht vereinen, oder e sie besonders wichtig halten, 8* 8 Kreis⸗Kommission zur Be⸗ ng oder Entscheidung vorlegen; daß — schen sogleich ne Kundmachung aller von der Kreis⸗ die bei der Grundentschädigung bethei⸗ aften betreffenden Aufträ Durchschnittspreise der
zirks⸗Kommissionen. sion liegt die Ausführung der in dem ungs⸗Geschäft enthaltenen und der von ion ertheilten speziellen Aufträge ob;
mmission zu st den nöth don;
ällen des §. 20 eintreteneden kompli⸗ iersparen, hat die Landes⸗Kom⸗ ufzufordern, daß dort, wo die ganze esitzer benannte Zehente oder „ eine Stiftung at, die Ausglei⸗ ören haben, und hierfür ein chtigten aus den Gemeinde⸗
⸗Kommission in glich die in den F
ihren Geschäf⸗ habe, bestimmen 8 lcha
b gen und Berech die §§. 44, 45 9
Landgerichte a größte Theil der G⸗ gaben an den Seelsorger, mmten Gemeinde Abgaben aufzuh m Bezugs⸗Bere
beceisienen önmena . samkeit der Bezirks⸗Kommission theilt sich in jene, t mündlich ab, bei Stimmengleichh
Kommission abstimmungsfähig ist, der Landes⸗Kommission sechs, Mitglieder und darunter stets Bezugsverpflichteter sich befinden.
Bezirks⸗ und L
die Schule
gel nach absoluter zwecken zu entrichten h
menmehrhei eit giebt der Vorsitzen
müssen außer dem Vor⸗ Kreis⸗-Kommission sberechtigter und
okal⸗Kommission muß ‚vollzählig sein. Maß der Honorirung sämmtlicher Komm für den Ministerial⸗Kommissär. Nach Maßgabe des Bedürfnisses können bei d g der Schreibgeschäfte Diurnisten gegen ei Die Bestimmung hierüber steh
und Gemeindevorsteher sind verpflichtet, die
eis⸗Kommi meln, sich üb 4. März 184 gen Eigenthü⸗
wenigstens vier wo allen Familien einer Gemeinde die Questue (Sammlungen) an die ob⸗
oder Anstalten als Rechtsverbindlich⸗
u versuchen, en, Primizie, Personen, Corporationen keit obliegen.
z„Das K. K. L. fälligen Fehlbericht
mlichkeiten und
issionsglieder be⸗ und ihnen aufgestoßene Zwei
zielte Uebereinkunft oder den dies⸗ ission mitzutheilen.
averischen Z sung des L „ sondern als rückz en zu behandeln.
andgericht hat die er der Bezirks⸗Komm Die unter der Königlich b Gütern oder Ablö cht als Grundabgab esfalls bestehenden Gesetz
e Instruction
en Kommissio⸗ in angemessenes
nen zur Besorgun t dem Minist em Ministe⸗
daggeld aufge nal⸗Kommissär zu Alle Behörden
wischenregierung aus der ehenbandes entstandenen ahlbare Kapi⸗
ezirks ⸗Kommi Kommission an si ligten Personen oder Körpersch sungen, insbesondere jene der
1“
Veräußerung Bodenzinse sind ni talien nach den di
e gelangten,
entämter in 8