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meinden durch Anschlagung derselben an der Kirchthüre und
— * 22 was von den Ortsvorstehern zu vollführen kommt,
c) bcz; selbe, in welcher Ordnung gemeindeweise die Lokal⸗Kom⸗
missionen am füglichsten vorgenommen werden können, und erstattet diesfalls den Vorschlag; *
d) giebt dieselbe, nachdem von der Landes⸗Kommission die Anmeldungen und Aufträge herabgelangt sind, die Ordnung kund, in welcher gemeinde⸗
weeiise die Erhebungen und Liquidationen gepflogen werden, und be⸗
stimmt Tag, Stunde und Ort des Zusammentrittes in der ersten Ge⸗ meinde mit der Weisung an den Gemeinde⸗Vorsteher, für ein geeig⸗ neles Lokal zur Verhandlung Sorge zu tragen.
Der zweiten und so den nachsol tenden Gemeinden kann erst die
Lokal⸗Kommission den Beginn ihrer Verhandlung anzeignn..
e) Die Bezirks⸗Kommission macht die Reihe bekannt, in welcher die Li⸗ quidirungen mit den Bezugsberechtigten vorgenommen werden;
f) Ausnahmsweise kann die Bezirks⸗Kommission die vorläufige Abord⸗ nung eines Landgerichts⸗Beamten an solche Gemeinden veranlassen, bei welchen sich nicht mit hinlänglicher Kenntniß zur Abfassung der Anmeldungen begabte Männer finden sollten. 8
§. 44. Da in dem Verfahren über das Grundentlastungs⸗Geschäft Er⸗ hebungen an Ort und Stelle nothwendig werden, so verstärkt sich die Be⸗ zirks⸗Kommission zu diesem Behuse mit einem zweiten Sachverständigen aus den Gemeindegliedern, der, wo thunlich, weder zu den Bezugsberech⸗ tigten noch Belasteten gehört, beeidet ihn nach der sür Schätzmänner vor⸗ geschriebenen Formel, und erinnert zugleich den für den ganzen Bezirk bei⸗ gezogenen Sachverständigen an seinen abgelegten Eid.
§. 45. Die Kommission zieht sodann einen der höher Belasteten und einen der im höheren Maße bezugsberechtigten Privaten in der Gemeinde zur Kommission mit Stimmrecht bei, wobei vorzüglich auf den Wunsch der Mehrheit der Gemeinde zu sehen ist.
Die so gemeindeweise verstärkte Kommission bildet die Lokal⸗Kommis⸗ sion, und ist blos auf jene Erhebungen beschränkt, die gemeindeweise an Ort und Stelle vorgenommen werden müssen, als: die allfällige Berichti⸗ gung der rentämtlichen Ablösungspreise und die Erhebungen über die ver⸗ änderlichen Abgaben. Die Bezirks⸗Kommission hat sich also spätestens dann zur Lolal⸗Kommission zu bilden, wenn die Anmeldungen über die veränderlichen Grundabgaben von der Landes⸗Kommission herabgelangt sein werden.
§. 46. Der Vorsitzende erklärte den am ersten Tage erscheinenden Be⸗ theiligten die Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Kaiserl. Verfügung wegen Aufhebung der Grundlasten, theilt ihnen die Art und Weise mit, wie die Kommission vorzugehen gedenke, und berücksichtigt hierbei die Wünsche der Betheiligten, ob und inwieserne die Kommission denselben ent⸗ sprechen könne, oder aber eine motivirte Anfrage an die Kreis⸗Kommis⸗ sion nöthig erachte. Die Kommission hat mit vollster Offenheit zu Werke zu gehen, mir keinen falschen Hoffnungen zu tauschen und über Alles der strengsten Wahrheit gemäß Aufklärung zu erstatten.
§. 47. Das wichtigste Geschäft der Bezirks⸗ respektive Lokal⸗Kommlssionen ist die Liquidirung mit den Betheiligten.
Gleich, nachdem sich die Landes⸗Kommission konstituirt hat, fordert die⸗ selbe mittelst Edikts alle diejenigen, welche sich in dem Bezugsrechte von Leistungen befinden, die der Entschädigung oder Ablösung unterliegen, auf, die Anmeldung der Ansprüche bei veränderlichen Gebühren längstens in einem Monate, bei unveränderlichen längstens binnen zwei Monaten, und für Laudemial-Beträge binnen drei Monaten so gewiß bei der Landee⸗ Kommission einzureichen, widrigenfalls jede später einlangende Anmeldung nur auf alleinige Kosten des Säumigen, welche er durch Vorschuß sicher zu stellen hat, in Verhandlung genommen werden würde.
Die Anmeldungsfrist beginnt vom Tage der letzten Kundmachung des Ediktes im Tyroler Boten, im Messagiere trolese.
§. 48. Die Anmeldungen sind abgesondert zu verfassen:
a) für ständige jährliche Giebigkeiten;
b) für veränderliche Giebigkeifen, welche, wie der Natural⸗Feldzehent, weder nach Maß noch Gewicht bestimmt sind;
o) für Besitzveränderungs⸗Gebühren. Die Anmeldungen von Jahres⸗ Abgaben a und b Wbrs, genesfwe⸗ zu enthalten:
1) das Namens⸗Verzeichniß der Belasteten;
2) die Angabe der belasteten Objekte nach dem Katastral⸗Nummer oder den bei Novalien üblichen Bezeichnungen; 3) genane Angabe der Giebigkeiten;
4) den Anspruch der Partei, ob die Abgaben nach billiger Ent⸗ schädigung aufgehoben oder blos ablösbar erklärt sei;
5) die Belegung dieser Ansprüche mit dem Erwerbs⸗Briefe, mit dem betreffenden Extrakt aus der Adelsfassion und allfälligen weiteren Beweisen über die, Rechtmäßigkeit und Art der Be⸗ züge, wenn nicht schon die Anerkennung der Schuldigkeit von Seiten der Verpflichteten vorliegt.
Die Formulare A und B enthalten solche Anmeldungen.
UMeber die Anmeldungen hinsichtlich der Laudemien enthält der §. 102 die näheren Bestimmungen.
§. 49. Die Anmeldungen sind von jedem Bezugsberechtigten entweder selbst oder von seinem Bevollmächtigten unter Beilegung der Vollmacht ein⸗ zubringen: bei Realitäten aber, mit deren Besitz der Bezug zu entschädigen⸗ der oder abzulösender Giebigkeiten verbunden ist, deren vollständiges Eigen⸗ thum aber dem Besitzer nicht zusteht, sind die Anmeldungen zwar von dem bleibenden Nutznießer einzubringen, müssen jedoch noch mitgefertigt sein:
a) bei Fidei⸗Kommissen von den Fidei⸗Kommiß⸗Kuratoren,
b) bei geistlichen Kommunitäten von drei Gliedern der Kommunität nebst dem Vorsteher,
c) bei Kirchen, Pfründen und Stistungen von den Patronen und Vor⸗ stehern.
Für Minderjährige, Kuranden und Kridatare haben die Vormünder, Kuratoren, Vermögens⸗Verwalter, für weltliche Gemeinden, deren Vorsteher und der Gemeinde⸗Ausschuß (Gemeinderath), für Staats⸗ und Fondsherr⸗ schaften der Vorstand jener Behörde, welche in dem betreffenden Kronlande die Oberaufsicht über deren Verwaltung hat, einzuschreiten.
§. 50. Die Landes⸗Kommission theilt nach Ablauf des Anmeldungs⸗ Termines für die veränderlichen Giebigkeiten sämmtliche eingelaufene An⸗ meldungen gemeindeweise zusammengestellt den betreffenden Kreis⸗Kommis⸗ sionen mit, welche sie den einschlägigen Bezirks⸗Kommissionen übersenden, damit letztere die Erhebungen und Liquidationen pflegen.
§. 51. Zur Liquidirung des Naturalzehnts und anderer jährlichen Giebigkeiten hat die Kommission sogleich die Klassifizirung und Ausmitte⸗ lung des Natural⸗Brutto⸗Ertrages der Grundobjekte zu besorgen, und das Resultat derselben in der Gemeinde zu veröffentlichen.
Dagegen findet keine weitere Berufung statt.
§. 52. Zu diesem Behufe hat die Kommission durch ihre Sachver⸗ ständigen in der Gemeinde: a) die Grundflächen jeder belasteten Kulturgattung, als: Acker⸗, Wies⸗ und
Weinland in drei Klassen, gute, mittlere und schlechte, nach der natürlichen Beschaffenheit des Bodens abzutheilen; pb) zu bestimmen, wie viel bei Aeckern und Wiesen 1 Jauch von 1000
Quadrat⸗Klaster, bei Weingütern 1 Graber oder die ortsübliche Maß⸗ bestimmung, und zwar in guter, mittlerer und schlechter Klasse dersel⸗ ben im Mitteldurchschnitte eines Jahres von mittlerer Fruchtbarkeit an den nach der gemeindeüblichen Kultivirungsart gewöhnlichen Pro⸗ dukten einbringe.
§. 53. Ist abwechselnde Kulturart gemeindeüblich, so ist bei Berech⸗ 8b der durchschnittlichen Jahresgiebigkeiten darauf Rücksicht zu nehmen, und vorzüglich bei Zehenten dann, wenn der Anbau mit zehentpflichtigen und See g Fruͤchten wechselt.
Wird z. B. zwei Jahre Roggen gebaut sodann ein Jahr ortsüblich der Grund als Wiese benußt, und besteht in der Gemeinde der Heuzehent nicht, so können auf 3 Jahre nur 2 Fruchtjahre angenommen werden, be⸗ Lö72 892 Füch EC sind für 2 Jahre das Getraide, für das ritte die Gras⸗Benutzung in Anschlag zu bri⸗ ittheil da hat die Jahresgiebigkeit zu dülden⸗ 5 11 UBBavon
Inwiefern über das Flächenmaß ein Zweifel entsteht, ist dasselbe durch Vermessungs⸗Beamte auf eine sichere und möglichst ühs. Art zu erheben; worüber der Ministerial⸗Kommissaͤr die weiteren Weisungen erlassen wird. S. 54. Hierauf hat über jede solche Anmeldung nach der Ordnung, in welcher sie bei der Landes⸗Kommission überreicht wurde, die Liquidirung vor der Kommission selbst zu erfolgen. Sie hat die Ermittelung der Ent⸗
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schädigung zum Zwecke, und erfolgt von der Kommission in Gegenwart beider Interessenten, die von Tag und Stunde der Verhandlung wenigstens 3 Tage früher schriftlich in Kenntniß zu setzen sind. Bestehen mehrere Mit⸗ eigenthümer der Forderung oder des belasteten Objektes, so wird der Erschei⸗ scheinende als von dem Mitinteressenten zur Vertretung berechtigt aner⸗
Ueberhaupt sind zur Liquidirung jene Personen berufen, welchen die Ueber⸗ reichung der Anmeldungen obliegt (§. 49). “ .
§. 55. Bei Ermittelung der Entschädigung für die nach §§. 3 und 6 des Gesetzes vom 7. September 1848 aufgehobenen, so wie der übrigen entgeltlich abzulösenden Leistungen, ist der Grundsatz zu beobachten, daß der Werth der Schuldigkeit nach dem rechtlich gebührenden Ausmaße Gegen⸗ stand der den Berechtigten zu leistenden Vergütung sei. .
§. 56. Vor Allem sind namentlich jene Lasten auszuscheiden, welche unentgeltlich aufzuhören haben. 1 1
Ist dieses bei einer bestimmten Abgabe streitig, so wird selbe zwar auch nach den folgenden Grundsätzen einstweilen bewerthet, aber die Zwei⸗ felhaftigkeit derselben angemerkt, und sich auf die zu erfolgende höhere Ent⸗ scheidung berufen. n
§. 57. Besteht die Grundlast in einer unveränderlichen jährlichen Giebigkeit, z. B. in Geld, in einem bestimmten Maße von Getraide, Wein ꝛc., so bildet diese die Schuldigkeit. “ ;
Ist die unveränderliche Geldabgabe nicht jährlich, sondern nach einer bestimmten Anzahl von Jahren zu entrichten, so wird der Betrag derselben durch die Anzahl der Jahre getheilt, und auf diese Art der Jahresbetrag der Leistung ermittelt. 7 8 Se
§. 58. Bestand jedoch die Grundlast in veränderlichen jährlichen Gie⸗ bigkeiten, wie z. B. bei dem Naturalfelrzehnt, so ist für dieselbe vorläufig die durchfchnittliche bestimmte Jahresgiebigkeit zu berechnen, welche dann die Schuldigkeit bildet.
zelnen Belasteten erfolgt durch die Klassirung, d. h. es wird der für das bestimmte Flächenmaß jeder Kulturgattung und jeder Klasse derselben ent⸗ worfene Tarif auf die einzelnen Grundflächen jedes Grundbesitzers in der Gemeinde im Verhältnisse des Flächenmaßes, welches diese Grundstücke ein⸗ nehmen, angewendet, nachdem jedes derselben, nach seiner Kulturgattung der Klasse, die es betrifft, mit Rücksicht auf die Lage und die Beschaffenheit des Bodes eingereiht worden ist. “
§. 60. Zur Erhebung des Werthes der jährlichen Schuldigkeit ist der unveränderliche oder der nach obigen Grundsätzen ermittelte durchschnittliche Brutto⸗Jahresertrag in Geld zu bemessen.
Dies erfolgt bei den gegen billige Entschädigung aufgehobenen Grund⸗ lasten nach den Durchschnittspreisen der Rentämter, wie selbe die Kreis⸗ Kommission mitgetheilt oder berichtigt hat, bei den ablösbaren Giebigkeiten (§. 15 c und d) aber mit einem Zuschlage von zehn Prozent zu den rent⸗ ämtlichen Durchschnittspreisen.
§. 61. Eine Schätzung durch die Kommission soll nur dann statt⸗ finden, wenn der Ablösungspreis sich nicht nach den früher aufgestellten Grundsätzen erheben läßt. Bei einem solchen Werthanschlage ist aber auf die Qualität der bisher geleisteten Prodakte im Verhälinisse zu Marktpro⸗ dukten, so wie bei Arbeitsleistungen auf das Verhältniß Rücksicht zu neh⸗ men, in welchem der Werth der Zwangsverrichtung in jenem der freien Arbeit steht.
Bei Roboten ist als Grundsatz festzuhalten, daß in keinem Falle der Werth der Zwangsarbeit höher, als mit dem Drittheile des Werthes freien Arbeit berechnet werden dürfe.
Wo zwischen den Parteien schon dermal hinsichtlich der Roboten ein geringerer Reluitions⸗ oder Abolitions Preis besteht, als nach der eben be⸗ zeichneten Werthbemessung entfiele, hat der geringe Ablösungspreis als Grundlage für das Ausmaß der Entschädigung zu dienen.
Die sogenannte gemessene Robot besteht im Kronlande Tyrol und Vor⸗ arlberg nicht. 1 1
§. 62. Sind für Zehent oder andere Leistungen unveränderliche Geld⸗ Abgaben vertragsmäßig bleibend bestimmt, so bilden diese Geld⸗Abgaben den Brutto⸗Ertrag.
Zeitweise bestandene Geld⸗Reluitionen bilden nicht den Werth der Schuldigkeit, sondern es ist der Werth der eigentlichen Grundlast nach obi⸗ gen Grundsätzen zu erheben.
§. 63. Die in Tyrol in Reichs⸗, in Tyroler oder in abusiver Wäh⸗ rung erfolgten Leistungen sind auf Wiener⸗Währung Conv. Münze zurück⸗ uführen. 58 8. 64. Von dem Werthanschlage aller durch das Gesetz vom 7. Sep⸗ tember 1848 aufgehobenen oder zur Aufhebung bestimmten Leistungen (au⸗ ßer den Veränderungs⸗Gebühren) wird der Werth der Gegenleistungen, die von dem Berechtigten an den Verpflichteten bei der Erfüllung der Schul⸗
digkeit zu entrichten waren, in Abzug gebꝛacht. Die Ermittelung des Wer⸗ thes der Gegenleistungen hat auf derselben Grundlage, wie jene des Wer⸗ thes der Leistungen zu erfolgen, und es findet in keinem Falle, selbst wenn der erstere den letzteren übersteigen sollte, für den Ueberschuß eine Vergütung att. s §. 65. Von dem auf solche Weise ermittelten Werthe der aufgehobe⸗ nen Leistungen nach der jährlichen Schuldigkeit ist ein Drittheil für die Steuer, für Zuschläge zu selber, für die Kosten der Einhebung und für die sich ergebenden Ausfälle als eine Pauschal⸗Ausgleichung in Abzug zu bringen. 89 66. Der nach Abzug der obgedachten Pauschal⸗Ausgleichung mit zwei Drittheilen verbleibende Betrag bildet das Maß der den Berechtiglen gebührenden jährlichen Entschädigung. 1 §. 67. Ob diese Entschädigung ganz oder zum Theile von den bisher Belasteten, ob sie aus Landesmitteln oder vom Staatsschatze zu entrichten komme, ist in dem Liquidations⸗Erkenntnisse ersichtlich zu machen, und es gelten hierbei die in die nachfolgenden Paragraphen aufgenommenen Bestim⸗
mungen. 3 8
§. 68. Ven diesen zwei Drittheilen des Werthanschlages hat für Schuldigkeiten, welche durch die §§. 3 und 6 des Gesetzes vom 7. Septem⸗ ber 1848 gegen Entgelt aufgehoben wurden, und welche sich nicht in die Kategorie der §§. 19 und 20 reihen, der Verpflichtete nur das eine Drittel zu enrichten; das andere Drittel ist als eine Last des Kronlandes zu be⸗ handeln, unter Vorbehalt der Zuweisung dieser Last an die seiner Zeit zu bildenden Kreise nach Maßgabe der Bestimmungen des nächsten Landtages
Frankreich. Paris, 21. Aug. Das Journal des Débats wünscht, daß der Papst bald nach Rom komme, denn die bei der Pacifizirung Italiens am meisten bethei⸗ ligte Macht sei mit Frankreichs Plänen einverstanden, und komme der Papst selbst nach Rom, so würde er in einem ganz ande⸗ ren Sinne handeln wie seine Regierungs⸗Kommission. Seitdem letztere ans Ruder gekommen, würden alle alte Einrichtungen einer Verwaltung, die verschrieen und verurtheilt sei, das Generalvikariat, so wie die Inqui⸗ sition und die geistliche Gerichtsbarkeit, wieder eingeführt. „Der Papst“, sagt das genannte Blatt, „ist nicht in Rom, aber wir, und wir lönnen nicht die Hand zu solchem Spiele bieten. Wir sind für das verantwortlich, was in dem Gebiete, das wir militai⸗ risch besetzen, vorgeht. Wir können also nicht einen indifferenten Zuschauer abgeben und solches Treiben durch unser Schweigen und unsere Gegenwart schützen. Frankreich hat seine Pflicht, so glauben wir, gegen das Papstthum gethan, es hat auch andere gegen die Römer, gegen die Meinungder ganzen Halbinsel, des ganzen reisinnigen Europa's und, wir fügen hinzu, gegen sich selbst. Wir haben sicherlich die groͤßte Achtung vor der Souverainetät des Papstes und seiner Unabhängigkeit; beide waren jedoch ohne uns krank
es wohl keine Erniedrigung, auch einige Rathschläge anzunehmen.“ Die Presse meldet aus Rom vom 11. August, daß die römische
Frage einen Schritt gethan, aber rückwärts. Die französische
kannt, obwohl eine gemeinschaftliche Vollmacht stets wünschenswerih wäre.
§. 59. Die durchschnittliche Erhebung der Jahresgiebigkeiten der ein-⸗
1
von Festung.
genug, und nachdem man Frankreichs Degen angenommen, wäre
8 u “ 8 1“ 8 .“ 11“ Diplomatie wolle Rossi's System fortgesetzt wissen. . man achte Frankreichs Stimme wenig. Der Papst scheine Gens e „ nach Bologna zu gehen. Der Aufenthalt zu
8
Gaeta sei nicht angenehm, Pius I
zu Mola di Gaeta. Der Papst habe nach Benevent gehen wollen, doch dieser Ort sei schlechter als Gaeta, das doch wenigstens eine leichte Verbindung mit dem Meere habe. „Unsere Armee“, sagt das Schreiben ferner, „ist unwillig, sie war antirömisch, so lange der Ehrenpunkt im Spiele war, jetzt ist's anders. Sobald man hier ist, wundert man sich über die Härte der Geistlichkeit und sieht zu Zeit, daß das Volk um keinen Preis die Priesterherr⸗ schaft will.“
8 Fain, Secretair Ludwig Philipp's, und Herr Vavin zeigen heute an, daß sie der gestern im Journal des Debats mitge⸗ theilte Noten über Ludwig Philipp's Aktiva und Passiva fremd seien. Sie erklären die Angaben für ungenau. Herr Fain hebt vor Allem die Uebertreibung der Vermögens⸗Angabe auf 250 Mill. Fr. ervor. 3 Die Assemblee Nationale setzt ihre Angriffe auf den Minister Dufaure sort. In einem längeren Artikel, worin sie ihm Schwäche, Unfähigkeit oder Verrath vorwirft, sagt sie, es werde
an einer Verschmelzung der Partei Ledru⸗Rollin's mit der Partei
des National oder der Verfassungsfreunde auf das eifrigste ge⸗ arbeitet, und erst ganz kürzlich sei ein geheimer Abgesandter der Letzteren nach London abgegangen, um das Widerstreben Ledru⸗ Rollin's zu besiegen. Auch stehe binnen kurzem ein großer revo⸗ lutionairer Kongreß in London bevor, bei dem die demokratischen und sozialistischen Notabilitäten von ganz Frankreich erscheinen wür⸗ den. Die Assemblee verlangt energisch den Sturz der Partei Dufaure's oder des Tiers Parti, wie sie dieselbe nennt, weil die⸗ selbe in sträflicher Unentschlossenheit den Umtrieben der revolutio⸗ nairen Partei zusche. Dasselbe Blatt fragt, ob es wahr sei, daß Ledru⸗Rollin auf den Ausgang des Prozesses vor dem hohen Ge⸗ richtshofe wenig Vertrauen setze und eine Verurtheilung erwarte; ob ferner wahr sei, daß Ledru⸗Rollin von London die nöthigen Vollmachten cingeschickt habe, um Alles, was er in Frankreich be⸗ sitze, einem vertrauten Freunde als Eigenthum uͤbertragen zu lassen.
Die Sitzungen des Kongresses der Freunde des Friedens wer⸗ den am 22., 23. und 24. August stattfinden. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat die zwei Secretaire des Kongresses, cinen Engländer und einen Amerikaner, welche sich zu ihm begaben, auf das zuvorkommendste empfangen. Lamartine, der die ihm an⸗ gebotene Präsidentschaft wegen seines Gesundheitszustandes ablehnen
mußte, hat zugleich hoffen lassen, daß er in einer der Sitzungen
das Wort nehmen werde.
Der Minister der Justiz zeigt im Moniteur drei Verurthei⸗ lungen in Preß⸗Angelegenheiten an. teur des Bürger zu Dijon sind wegen einer Veröffentlichungzzweier Briefe, die sie sich nur durch eine Wegnahme auf der Post ver⸗ schaffen konnten, verurtheilt worden, der Erste zu 6 Monat Ge⸗ fängniß, der Zweite zu 3 Monat, Beide zu 200 Fr. Strafe und einer fünfjährigen Untersagung aller öffentlichen Stellen oder Aem⸗ ter. Das Urtheil ist vom Polizeigericht gefällt. Herr Laforie, Redactcur des Journals Republicanische Solidarität, ist durch das Geschworenengericht von Loir et Cher zu 3 Monat Ge⸗
fängniß und 300 Fr. Geldstrafe wegen Angriffs auf die republika⸗ 8
nischen Einrichtungen und die Constitution verurtheilt worden. Derselbe Gerichtshof hat die Herren Cachet und Racouillat zu 14 Tagen Gefängniß und 50 Fr. Geldstrafe verurtheilt, wegen Be⸗ leidigung des Präsidenten der Republik durch Anheftung eines An⸗ schlagzettels.
Zahlreiche Petitionen gegen Beibehaltung der Getränksteuer
laufen hier ein. Sie wird als bedrückend für den Weinbauer, un⸗ billig gegen die Massen und gehässig in ihrer Eintreibungsweise bezeichnet. Auch wird angeführt, daß sie durchaus dem Artikel 15 der Verfassung widerspreche, wonach jeder Staatsbürger im Ver⸗ hältnisse seiner Fähigkeiten und seines Vermögens zu den öffent⸗ lichen Lasten beitragen soll.
Auf das Gesuch des Generals Oudinot hat das Kriegs⸗Mi⸗ .
nisterium die zur Einrichtung eines Militair⸗Heospitals erforder⸗ lichen Gegenstände nach Mola, einem durch sein gesundes Klima bekannten Städtchen Italiens, gesandt. 1 Der Pater Ventura, der bekannte Chef der Theatiner, der sich gegenwärtig in Montpellier aufhält und zu einer Reise nach Paris keinen Paß erhalten kann, soll sich entschlossen haben, in Gesell⸗ schaft mit mehreren seiner Brüder nach Amerika auszuwandern und dort in der Nähe Philadelphia's eine Niederlassung zu gründen.
Die Infanterie⸗Regimenter der sogenannten Armee von Paris
sollen neu organisirt werden, so daß künftig jedes Regiment 3 Kriegs⸗ Bataillone zu 8 Compagnieen bilden wird.
Unter den Hafen⸗Arbeitern zu Rochefort sind aus Anlaß der
Verheerungen, welche die Cholera unter ihnen anrichtete, Unruhen ausgebrochen, die jedoch schnell unterdrückt wurden.
Gestern ging abermals ein Schiff von Havre nach Kalifornien mit 130 Kolonisten. Doch diesmal waren es nicht allein Aben⸗ tcurer, die Gold suchen, es waren auch Handwerker darunter, die im goldreichen Lande ihre einfache Hände⸗Arbeit anwenden wollen. Herr Falloux, Minister des Unterrichts, ist gestern in die Bä⸗ der von Neris abgereist.
Die Frage, ob die Befestigung von Havre jetzt beendet werden oll, wird im Kabinet eifrig verhandelt. Sie soll nächstens eine Lösung erhalten. 8
In Paris bildet sich eine Gesellschaft, um den Armen für einen Sous ein Nachtquartier zu geben. 8
Jerome Bonaparte ist vor einigen Tagen nach dem Schloß Montfermeil, 5 Stunden von Paris eutfernt, abgereist. Er gedenkt es zu kaufen.
In Algier soll jetzt eine großartige Arbeit unternommen wer⸗ den. Eine unterirdische Eisenbahn soll zwischen den Steinbrüchen Bab⸗el⸗Oued und dem Quai angelegt werden. Zur Anlegung des neuen Hafens bedarf man der großen Steine aus den Steinbrü⸗ chen von Boudjarreah und Bab⸗cl⸗Oued. Der Transport geschieht bis jetzt durch die Stadt und hemmt die Circulation. Um dies zu vermeiden, ist der erwähnte Plan gefaßt. Die Bahn wird nach einem englischen Plane angelegt werden, so daß die leeren Wagen durch das Gewicht der belasteten, die herabkommen, heraufgezogen werden. Die Kosten sollen höchstens 1,200,000 Fr. betragen. Die gewonnene Zeit und Mühe würden das verausgabte Geld ersetzen.
Die Mordthaten häufen sich seit einiger Zeit auf eine erschreck⸗ liche Weise in Paris. Im Justiz⸗Palast selbst siel dieser Tage eine vor.
Der Maire zu Marseille ist auf den Antrag Dufaure's vom
mte suspendirt worden. beas 8 cn Montiene meldet über eine im März von den Milizen der Republik Liberia mit Unterstützung eines französischen Kriegs⸗ schiffess und seiner Mannschaft unternommene Expedition gegen fes auf dem Gebiete dieser Republik bisher befindliche Sklaven⸗Fakto⸗ reien, die nach kurzem Kampfe eingenommen wurden. Den Haupt⸗
Doch
8
. befinde sich wie in einer Art dankte darauf dem
„Die Kirchenfürsten bewohnten alle nur irgend be- wohnbare Häuser, und die Gesandten seien am Bord ihrer Schiffe
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den diesjährigen Juni⸗Ereignissen eingezogen wurde,
10 Angeklagten vor den
Großbritanien
Der Gerant und der Redac⸗
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’G an gefangen, und 41 in Fesseln vorgefun⸗ Srlarashandler nache, de⸗ Freiheit⸗ Der Präsident von Liberia französischen Capitain und seiner Mannschaft
18. „ isteten Beistand. schriftlich für den ein v der Vorstadt St. Antoine nach
kurzem orhlegr- 2 pennsbleanlschem System erbautes Mustergefängniß in Gebrauch ge⸗
6 den. nommen 16. August der Präfektur ausgeliefert worden.
Blind 1
1 t — iner deutschen Korrespondenz, der nach Sebastian Seiler, Redacteur einer deutsch sp 1 18 e gren heit gesetzt worden, mit der Weisung, einem ihm schon früher zu⸗ 8 Befehl unter dem Ministerium Faucher, 8 S8 sus⸗ pendirt worden, daß er Frankreich verlassen sollte, Fo 7 zu leisten. Seiler hat sich an den Minister um Zurücknahme dieser Maßregel
gewendet. ; Gewerbesch — gers in der Kunst⸗ und Gewerbeschule Im Juni fanden zn. Angftzfung der Schule und die Verhaf⸗
1 Unruhen siatt, wesche blichen Rädelsführer des Tumultes zur Folge
8 ö vederflben waren Zöglinge der Schule, die anderen
aber Handwerks⸗Gesellen und Buͤrger. Dieser Tage erschienen die
8 Assisen zu Angers; auf den Antrag des
tors aber, welcher die Faeagen des abwesenden ache
8 Prokura ; 2 General⸗Pro bis zur näch⸗
Adjunkten für nothwendig erklärte, wurde die
sten Assisen⸗Session vertagt, worüber ein Theil des Publikums in
Pfeifen und Murren ausbrach. Die Angeklagten wurden bei ihrer S ins Gefängniß von einem Volkshaufen mit lauten Bra⸗ vo's begrüßt.
und Irland. „London, 21. Aug. Seit der Beschränkung der körperlichen Züchtigungen bei dem englischen Militair hat die Frage der Militairgefängnisse mehrfach die Aufmerksamkeit des Parlaments und der Regierung auf sich gezogen. Die Frage wurde zuerst 1835 und 1836 gründlich un⸗ te. sucht und 1837 der erste Grund zur Organisation eines Mili⸗ tair⸗Gefängnißsystems gelegt. Im Jahre 1844 wurde eine außer⸗ ordentliche Kommission niedergesetzt, welche in Militair⸗Gefängnissen gemeinsame Arbeit, das Schweigsystem und eine Classification, nicht nach dem Verbrechen, sondern nach dem Charakter, empfahl. Die Gefangenen wurden zu diesem Zweck in drei Klassen getheilt, um ie noch unverdorbenen von den verderbteren Sträflingen zu tren⸗ nen und in der Furcht vor Strafe oder der Hoffnung auf Beloh⸗ nung durch Versetzung in eine niedere oder eine höhere Klasse ein gutes Disziplinarmittel zu haben. Um das Ehrgefühl nicht allzu sehr abzustumpfen, verwarf man die Tretmuühle und die Arbeit au⸗ ßer dem Gefängnißhause. An die Stelle derselben setzte man Auf⸗ häufen schwerer Kugeln, Exerzieren mit Gepäck und mit schwerem Geschütz. Die längste Dauer der Gefangenschaft ist sechs Monate. Nach diesem System wurden noch unter Sir R. Peel's Ministerium vier Militair⸗Gefängnisse in England, eines in Schottland und vier in Irland angelegt. Sie bestehen jetzt drei Jahre, und die tesultate der neuen Disziplin geben Anlaß zur Zufriedenheit, in⸗ em die Anzahl der Gefangenen gegen früher um die Hälfte, von 2 auf 1 pCt., gesunken ist. Coord Lincoln, eines der angesehensten jüngeren Mitglieder der Peelschen Partei und Eigenthümer der Morning Chroniecle, hat, da er an der Gicht leidet, zu seiner Erholung so eben eine Reise nach dem Mittelländischen Meere, Aegypten und Syrien an⸗ getreten, die neun Monate dauern wird. Er wird daher an der nächsten Session des Parlaments nicht Theil nehmen.
Wie der Builder, ein Blatt für Architektur, meldet, hat man den Plan, den berühmten uralten Druiden⸗Tempel Stonehenge in Wiltshire, von den Römern Gigantum Chorea genannt, inso⸗ fern zu restauriren, daß die umgefallenen Steinblöcke wieder aufge⸗ richtet und andere, die den Einsturz drohen, festgestellt werden sollen.
Zu Liverpool ist man mit dem Bau dreier großen Dampfschiffe beschäftigt, welche in Zukunft zwischen Galway an der Westkuste von Irland und Halifax fahren sollen. Sind sie einmal im Gange, so wird die Fahrt von und nach Nord⸗Amerika in 6 Tagen bei
ünstigem Winde zurückgelegt.
8 Türkei. (Wand.) Von Feuersbrünsten giebt es abermals zu er⸗ ählen. Am öten brach Abends um 10 Uhr Feuer in Psamalia aus. Man am noch zeitlich zu Hülfe, und doch wurden drei Häuser in Asche gelegt. on Salöonichi aus berichtet man zu Anfang August, daß in Tri⸗ 320 Häuser und das ganze Ju⸗ denquartier verzehrt habe. Man geräth bereits auf den Verdacht, daß es eigene Banden gebe, welche die volkreichsten Handelsstädte der Türkei niederzubrennen suchen, und nicht etwa blos um des Raubes willen, sondern aus anderen wohl noch niederträchtigeren und verbrecherischeren Absichten. Man hat ein scharfes Auge auf di. Ihenaeh neb Existenzmittel. Auch in Salonichi selbst büc⸗ er eo leich ennhe gognen in der Nähe des Zollhauses, doch us Beirut wird der Tod des Bahri Pascha elde ö1I1X“ ha gemeldet. Das Fen i Kerbaseh uhig. Der größte Theil der Konsuln und heißen Cbe up nach den Gebirgen gegangen, um dort die 8 zuzubringen. Im Dorfe Zahle am Libanon waren landeh Zwistigkeiten unter den Bewohnern selbst ausgebro⸗ Fäleeberen 68 und 28 Verwundete gab. Man sandte von Fetha ghin. Der gestürzte und gefangen gesetzte Said “ 8 Lece ctamasan in seinem Hause zuzu⸗ 8N 19 1 zieren bewacht. In Beirut ging das Gerücht, Sir Moses Montesio äre 89 ; r Damaskus nach Jerusalem “ 8ge -1
.
Nekrolog. J. A. Eytelwein. (Eingesandt.)
chon wieder berichten wir über den Tod eines jener Männer, welche
die wichtigsten Abschnitte j 8 Nnwichnal nhgahdte . dn Entwickelung unsers Vaterlandes in regster
sortAe hann Alher; Eytelw ein, den 31. Dezember 1764 zu Frank⸗ Lebenslauf 88 Sa.ns hasn stinch an Ereignissen und Wechselfällen reichen wurde er durch trübe Verhälinig. vollendet. Schon im zarten Lebensalter auf sich selbst angeweiesen. üen ge in K9 weite Welt hinausgedrängt und Sahn Pezahene Haen gere wdns. lück, daß „— 3 egierun riedri 8 G . 1 Shaeresh au genenn Fese ah dee 27 in 8 preußi⸗ e seinigen z en Seltenheiten gehörten ch, da Talente wie anderen schnell empor, anfänglich bein „ von einem Grade zum
Ober⸗Landes⸗Bau⸗Direkt 8 Militair, später im Civil. Als nachwirkenden Einfluß auf das preußtihen ee bedeutendsten noch debt zelnes hervorzuheben, auch in der Gründung 5.A. er sich, um nur Ein⸗ Berlin, die so viel Segensreiches und Großes aa ⸗Akademie zu „Dcoch nicht allein als Staatsmann war er 88e aussprach.
lieren in ihm guch einen Patrioten von echtem S gezeichnet; wir ver⸗ nabc. seines Lönigs. — chrot und Korn, den
ie Lasten und Mühen der großen redlich mit seinen Mitbürgern, gag sen zassheite⸗
1 Kriege theilte er mühsam erworben ⸗ Vermögen
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dig rüstete er seine Söhne für den Streit-aus, an onli 1
nehmen ihn selbst sein L. Beruf verhinderne. neecenhh, er auch sonst für den Kampf. Er sorgte für Karten, war bei Befestigungs⸗ werken thätig, und verwahrte, unter großer Verantwortlichkeit und unter steter Gefahr der Entdeckung Seitens des Feindes, im Jahre 1813 Gelder für den Staat. — Endlich vürfen wir auch nicht vergessen, in Eytel⸗ wein den Gelehrten zu feiern. Er wollte die hohe Stellung, zu welcher er berufen worden, in jeder Hinsicht ausfüllen und ein würdiger Vertreter seines Faches sein. Vielleicht ist dies zu errei⸗ chen Keinem je so gelungen, wie ihm, gewiß hat es aber Niemand mit so großen Opfern erkauft, wie er. Denn durch den Eifer, mit welchem er bei Tage seinen Amtsgeschäften, bei Nacht seinen Studien oblag, wurde schon früh die Vollkraft seines von Natur starken und durch frühe Strapa⸗ zen abgehärteten Körpers vermindert, und dadurch seinem rüstig fortarbeitenden Geiste manche Beschränkung auferlegt. — In jeder Wissenschaft hatte er sich heimisch zu machen gesucht, wie wir aus vieljährigem Umgange mit dem theuren Manne und aus den seine Arbeiten bezeichnenden Tagebüchern, Notizen und wissenschaftlichen Sammlungen wissen. Besonders liebte er unsere deutsche Literatur, und sah es gern, wenn im häuslichen Kreise von den Mitgliedern der Familie die bedeutendsten Arbeiten unserer Klassiker gemein⸗ schaftlich gelesen wurden. Eben so aufmerksam folgte er dem Wechsel der philosophischen Systeme seiner Zeit, in die er sich schon in früher Jugend durch Euler's, Mendelssohn's und Anderer Schriften hatte einführen lassen.
Suchte er Ruhe nach anstrengenden, und nicht selten nach verdrießlichen Arbeiten,
die auch ihm als Staatsbeamten nicht erspart waren, dann war die Natur seine Freistatt. Sie durchforschte er in allen ihren Richtungen, bewunderte und sammelte ihre Erzeugnisse mit kindlich frommem Gemüthe, und entwarf selbst in seinen letzten darch sortwährende Kränklichkeit und beginnende Erblindung getrübten Lebensjahren — die er bald nach seinem Dienst⸗ Jubiläum in großer Zurückgezogenheit verlebte — ein krystallographi⸗ sches Spstem.
Was er in der Mathematik geleistet, und in zahlreichen selbststän⸗ digen Werken und gelehrten Abhandlungen, besonders der berliner Akade⸗ mie der Wissenschaften, herausgegeben hat, ist über die Gränzen seines Fachs hinaus genugsam bekannt geworden. Seine hodrody namischen Arbeiten haben durch die ganze gebildete Welt die Runde ge⸗ gemacht, und seine reine Analysis wird noch den kommenden Geschlech⸗ tern zu thun geben. Ein Zeugniß von solcher Thätigkeit gewährt unter anderen der Umstand, daß Eytelwein auch die Würden eines Doktors der Philosophie, eines Professors bei der Universität und eines Mitgliedes der Akademie zu Verlin erwarb, und von in⸗ und ausländischen gelehrten Gesellschaften, so wie von verschiedenen Regenten, mit Ehren aller Art uber⸗ häuft wurde. 1
Eptelwein's Name ist in jedem guten Conversations⸗Lexikon zu finden, aber es steht Manches, was die Bescheidenheit dem großen Manne in wei⸗ tere Kreise zu verbreiten verbot, nicht darin, und nur kurz lonnten wir hier Einzelnes davon andeuten. Doch auch dies gelte, als Andenken an den geliebten Dahingeschiedenen, seinen zahlreichen Kindern, Enkeln und Ur⸗ enkeln, welche aus größerer oder geringerer Ferne trauernd auf sein Grab blicken; es wecke die Erinnerung in den Männern und Jünglingen, welche in dem Verblichenen einen Kollegen hatten oder einen Lehrer und Freund erkannten zes leuchte als aufmunterndes Beispiel für solche, welche sich noch später dem Baufache oder überhaupt einem anf Wissenschaft gestützten Geschäfte widmen. Mögen sie bedenken, was ein Mann leistete, dessen Bildung fast allein auf der Kraft seines unermüdlichen Strebens gegründet war, und was sie leisten können, denen alle möglichen Unterrichtsmittel eines erleuch⸗ teten Staats jetzt zu Gebote stehen!
wiffenschaft und aunintst.
9 Wissenschaftlicher Kunst⸗Verein.
Berlin. In der Versammlung des wissenschaftlichen Kunst⸗Vere s am 15. d. erstattete Prof. W. Stier Bericht über die Kunst⸗Ausstellung in Dresden, von deren Besuch er — denn zu einer Reise nach dem schönen Elb⸗Atben braucht man gegenwärtig nicht viel mehr Stunden, als sonst Tage — eben zurückkehrte. Als besonders sich geltend machend bezeichnete der Berichterstatter: das Standbild Lessings von Rietschel und „nächtlicher Zug von Amorinen,“ Oelgemälde von Genelli. Die Arbeit Rietschels reiht sich in würdiger Weise an die Standbilder Jean Pauls von Schwantha⸗ ler, Justus Möser von Drake, Winkelmann von Wichmann an und wird demnächst für Wolfenbüttel in Bronze gegossen werden. In Genelli's Bilde rühmte der Berichterstatter die Kühnheit der Composition, die Kor⸗ rektheit der Zeichnung und das gesättigte, sastige Kolorit. Daß das Por⸗ trait der Lind von Magnus die größte Anziehungskraft austäbt, bedarf kaum der Erwähnung; weniger einverstanden schien das Publikum der kaum von dem Barrikadenkampfe erlösten Stadt mit der Auffassung des goldenen Zeitalters von Hübner; man fand sie, im Vergleich zu der be⸗ wegten Gegenwart des bleiernen Zeitalters, sehr langweilig. Dr. F. För⸗ ster erstattete Bericht über einen neuen Karton Kaulbach's: „Griechenland,“ in der Reihenfolge der sechs Bilder, welche das Treppenhaus des neuen Museums schmücken werden, das zweite; doch wird das dritte: „die Zerstö⸗ rung Jerusalems,“ welche jetzt fleißig in Angriff genommen wurde, früher vollendet werden. Der Künstler befindet sich gegenwärtig wieder unker uns. An Kunstgegenständen befanden sich ausgelegt: 1) Ein allegorisches Zueig⸗ nungsblatt von Henning: „Borussia,“ dem heimkehrenden Sieger den Kranz reichend; eine zeitgemäße, sehr ansprechende Composition. 2) Eine von Lüttke geferligte Lithographie: Türken in den Ruinen des Ammonstempels in Theben, nach Robert, Farbendruck von Gutschmidt in dem Königl. lithoͤ⸗ graphischen Institut, eine sehr gelungene Arbeit. 3) Meleager und Ata lante, Wandgemälde aus Pompeji, Kopie von Zahn, eines der größten Bilder aus jener Zeit.
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8 Zohaun Fischar
Johann Fischart's, genannt Mentzers, geistliche Lieder und Psalmen aus dem straßburger Gesang⸗ büchlein von 1576, auch dessen Anmahnung zu christlicher Kinderzucht, und ein artliches Lob der Lauten besonders herausgegeben. Berlin, 1849. Gedruckt, während des Be⸗ lagerungs⸗Zustandes, bei den Gebr. Unger und zu haben bei Alexander Duncker, Königl. Hofbuchhändler. 136 S. kl. 8. (15 Rthlr.) 1G
Als mit dem Ausgange des 16ten Jahrhunderts auch des römischen Reiches alte Herrlichkeit und seine Literatur ihrem Ende sich zuneigten, er⸗ schien ein Dichter, der, wie zum Abschiede, gleichsam das gesammte Erbe der Vergangenheit noch einmal in sich vereinte, Johann Fischart. Aus⸗ gestattet mit den reichsten Gaben, mit durchdringendem Verstande, lebendiger Phantasie, gefühlvollem Herzen, tiefer Religiosität, heißer Vaterlandsliebe, eutschiedenem Charakter, strengem Ernste, treffendem Witze und gefälligem Scherze, führt er alle Verhältnisse des menschlichens Lebens in Familie und Gesellschaft, Staat und Kirche, in einer eben so mannigfachen und wun⸗ derlichen, und doch bis ins kleinste von lebendigem Leben durchdrun⸗ genen Formenfülle, als die einzelnen Gliederungen des alten Rei⸗ ches ausgezeichnet hatte, an uns vorüber. Aber der Umschwung in Leben und Literatur erfolgte auf dieser Gränzscheide der deutschen Geschichte so rasch, daß schon das nächste Menschen⸗ alter keinen Maßstab für diese Größe mehr besaß, daß schon dreißig Jahre nach des Dichters Tode, noch ehe der dreißigjährige Krieg wie eine Sünd⸗ fluth alle Erinnerung an das Gewesene, alle Brücken zur Vorzeit hinwegge⸗ schwemmt, noch ehe der westfälische Friede die Knechtschaft des deutschen Volkes auf Jahrhunderte besiegelt hatte, die meisten Werke des großen Man⸗ nes in ihrer Form veraltet, und dem einer feineren Bildung sich anmaßlich rühmenden Geschlechte ungenießbar erschienen; von einem Begreifen ihres Geistes war nicht mehr die Rede. Erst die neuere Zeit hat den sprachlichen und dichterischen, erst die neueste auch den großen sittlichen Werth jener Werke wiederum anerkannt; und je mehr nun endlich die Freiheit von Wor⸗ ten zu Thaten, von Theorieen und Phantasieen zu lebendigen Gestaltungen fortschreiten, aus Regier⸗, Studir⸗, Dozir⸗ und Konversir⸗Zimmern ins
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gangen ist, in gefälliger,
(S. 90 — 90).
turbuche von 1572 (S. 97 — 122).
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willig hin, und scheute für die Sache des Vaterlandes kein Opfer. Freu⸗ vͤ111111141144542“
Leben übertreten und dieses durchdringen und umwandeln wird, je höher SS.S Verständniß und die Anerkennung und Schätzung Fischart's Freiherr von Meusebach, der größte Kenner unseres Dichters, ist Fexheenn. 84 er seine von Vielen ehntich 8 82, 899. welche seiner Arbeit in zunscha deeegrden wöge, vobenden heeeve. Bibliothek und seines eben so unschedboren vandschnnneand Fbeichlüchen Inzwischen wird es den Verehrern des Dichters und den Freunden der deutschen Literatur überhaupt angenehm sein, einige der seltensten Werke Fischart's, welche ihn vorzugsweise von einer minder beachteten Seite der religiösen und gefühlvollen, zeigen, wenigstens in getreuem Ab⸗ drucke zu erhelten. Es bietet das obengenannte Büchlein, welches, dem Andenken des Herrn von Meusebach gewidmet, auch zum großen Theile aus den gedruckten und handschriftlichen Schätzen seiner Bibliothek hervorge⸗ gan der alten Jobinschen sich möglichst annähernder Ausstattung 1) sämmtliche echte Psalme und geistliche Lieder Fischart's (von denen bisher nur ein sehr kleiner Theil mit halb so viecl unechten vermengt in seltenen älteren Gesangbüchern zu lesen war) aus dem einzigen bis jetzt bekannten, in der Bibliothek des britischen Museums zu London befindlichen Exemplare des straßburger Gesangbüchleins von 1576 (S. 1—89). 2) Die Anmahnung zu christlicher Kinderzucht aus dem straßburger Katechismus 3) Das Lob des Lautes, unter den bis jetzt bekannten Dich⸗ tungen Fischart's der Zeitfolge nach die vierte, und die erste, in welcher seine Eigenthümlichkeit entschirden zu Tage tritt, aus dem Jobinschen Tabula⸗ bu 15 4) Eine gedrängte, aber möglichst er⸗ schöpfende Geschichte der Fischartschen Psalmen und geistlichen Lieder, nebst den nöthigsten literarhistorischen Bemerkungen über die beiden anderen Stücke (S. 124— 130). 1“ “ 8 -]
Eisenbahn Verkehr. 8 Rheinische Eisenbahn. Beau⸗ und Betriebs⸗Rechnung.
In der unterm 1. Januar 1816 dem Verwaltungs⸗Rathe ge⸗ gebenen Uebersicht der Finanzlage der Gesellschaft war zur Vollen⸗ dung der Doppelbahn und des Bahnhofes bei Köln sammt Ergän⸗ zung des Betriebs⸗Inventars ein Restbedarf nachgewiesen von 1,856,310 Rthlr. 20 Sgr. 5 Pf. Dagegen waren Attiva vorhan⸗ den für 1,505,310 Rthlr. 24 Sgr. 5 Pf. Es blieb mithin damals ein Minus nach den Voranschlägen von 350,000 Rthlrn., dessen
Deckung successive aus den sich ergebenden Ueberschüssen des Betrie⸗
bes zu bewirken war. Die zu jener Zeit vorgelegenen Kostenan schläge für die Doppelbahn sind, so weit dieselben ausgeführt, nicht überschritten worden. Das nach dem Jahres⸗Berichte pro 1848 sich gegen den Voranschlag ergebende Plus von 35,314 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. wird durch die Annahme eines um mehr wie 25 pCt. schwereren Schienen⸗Profils motivirt. Wenn demnach nach gegenwärtiger Lage des Unternehmens zur gänzlichen Fertigstellung der Bahn noch die Beschafsung von 1 Million Thaler in Aussicht genommen werden muß, so rührt dies daher, daß 430,000 Rthlr. 3 ⅔ pCt. Prieritäts⸗Obligationen zur Zeit noch nicht ausgegeben sind und nur zu einem Course von höchstens 70 pCt. ausgegeben werden können, während dieselben in der damaligen Balance mit 97 Ct. 417,000 Rthlr. figuriren. Der Ausfall auf diesen Posten beträgt demnach 116,100 Rthlr. Aus dem Verkaufe überflüssiger Grundstücke waren in Aussicht gestellt 161,063 Rthlr. 19 Sgr. 11 Pf. Dieser Verkauf kann jedoch bei den jetzigen Verhältnissen nicht realisirt werden. Der Bahnhof zu Köln war ursprünglich veranschlagt zu 300,000 Rthlr., in der Uebersicht vom 1. Januar 1846 aber zu 470,000 Rthlr. Die Direction hat jedoch schon in früheren Sitzungen dem Verwaltungs⸗Rathe erklärt, daß erst nach einer genauen Revision wird beurtheilt werden können, inwiefern diese Summe ausreichend sein wird. Die gesteigerten Anforderun⸗ gen der Festungs⸗Behörde sowohl, wie die mittlerweile hervorgetre⸗ tenen größeren Bedürfnisse des Betriebes haben bei der Revision eine Erhöhung der Summe von 470,000 Rthlr. auf 674,000 Rthlr. herbeigeführt, also ein Plus von 204,300 Rthlr. Das bei der er⸗ sten Vorlage schon vorhandene Minus von 350,000 Rthlr. hat aus dem Reserve⸗Fonds seither nicht gedeckt werden können, da aus dem Reserve⸗Fonds die bei weitem die früheren Anschläge überstei⸗ gende Vermehrung des Betriebs⸗Materials, so wie die Auswechse⸗ lung schadhaft gewordener Schienen in der Hauptbahn, hat bestrit⸗ ten werden müssen. Die vorberührten Ausfälle ergeben zusammen eine Summe von 481,463 Rthlr. 19 Sgr. 11 Pf. Eine weitere Summe von ca. 100,000 Rthlr. muß noch für fernere Schienen⸗ Auswechselung in der Hauptbahn in Aussicht genommen werden.
Die Direction hatte, sobald sie sich von dem Vorhandensein eines Mehrbedarfs überzeugt hatte, in vielfachen Eingaben an die hohe Staats⸗Regierung sich dahin gewandt, daß dieselbe dem für die Rhein⸗Provinz so wichtigen Unternehmen diejenige finanzielle Unterstützung möge zu Theil werden lassen, die für dasselbe um so mehr mit Rücksicht auf die in den uͤbrigen Provinzen des Staats in so bedcutendem Umfange geleisteten Garantieen beansprucht werden könnte. Lange Zeit hat es nicht gelingen wollen, diesen Anträgen Gehoöͤr zu verschaffen. Es ist jedoch gelungen, durch per⸗ sönliche Verhandlung des Directors Herrn Oppenheim mit den Mi⸗ nistern des Handels und der Finanzen folgenden Bescheid zu er⸗ wirken: Die Regierung kann dem Antrage, zur Vollendung der Anlagen der rheinischen Eisenbahn für eine Million Thaler neu zu kreirende Stamm⸗Actien zu übernehmen, wegen Mangels an ver⸗ fügbaren Fonds nicht entsprechen, dagegen die Gewährung des eventuellen Betrags auf Bewilligung einer Zins⸗Garantie des Staates für eine Anleihe zum gedachten Betrage zu befürworten, wenn die Gesellschaft das Bedürfniß der nochmaligen Erhöhung des Anlage⸗Kapitals durch eine übersichtliche Zusammenstellung ihrer gesammten Bau⸗Einnahmen und Ausgaben näher nachweist und sich damit einverstanden erklärt: „daß der Zinsfuß der Bestimmung des Staates vorbehalten bleibe, der Direction ein vom Staate zu ernennender Direktor hinzutrete und, im Falle die Zins-Garantie in Anspruch genommen würde, die Verwaltung der Bahn alsdann unwiderruflich unter Aufhebung aller entgegenstehenden Statut⸗Be⸗ stimmungen auf den Staat übergehe. Auch würde die Gesellschaft sich zu verpflichten haben, die Verbindung ihres Bahnhofes zu Köln mit der in Aussicht stehenden festen Brücke über den Rhein gleich⸗ zeitig mit der Vollendung der letzteren auf ihre Kosten herzustellen.“
In der letzten, vor einigen Wochen abgehaltenen General⸗ Versammlung, in welcher der Bericht über den Stand des Unternehmens vorgelegt war, wurden auf Grund des vorer wähnten Bescheides von Seiten der Direction nach reifli cher Erwägung folgende Anträge gestellt: 1) „die Direction zu er⸗ mächtigen, zur gänzlichen Fertigstellung der rheinischen Eisenbahn eine dritte Anleihe von einer Million Thaler, in 5000 Obligationen zu 200 Rthlr. und 5 pCt. Zinsen tragend, unter Genehmigung und Zinsen⸗Garantie des Staates zu kontrahiren und darüber einen Vertrag mit der Staats⸗Verwaltung abzuschließen. Die Ausgabe dieser Anleihe bleibt einer weiteren Ermächtigung 80% General⸗Versammlung vorbehalten.“ — 2) „Die General e ammlung erklärt sich damit einverstanden, daß, im Falle der 85 sir die von demselben zu übernehmende Garantie einer dritten
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