1849 / 237 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

z „Die Saat ist reif, der Schnitter sei bereit! ter Efünans nahte, —2 18 Cirkularschreiben. Brüder, igt Euch in Allem und Jedem des großen Freiheitsbundes wür⸗ 2 Darum fordere ich Euch bei Eurem Eide, den ihr der Frei⸗ heit geschworen, bei Allem, was Euch heilig ist, in dieser ernsten Zeit auf, wo und wie Ihr könnt, den armen unglücklichen deut⸗ schen Demokraten an die Hand zu gehen, und gleichviel, sch dieselben unseren Ideen huldigen oder nicht, sie sind unglücklic, und das ist für uns genug. Das Maß der Sünden aller Großen ist voll, darum muß es übergehen; ein Schlag wie aus heiterem Himmel wird bald erfolgen und diesmal gelingen. Die Form zerfällt, das Wesen besteht! Freiheit! Gleich⸗ heit! Brüderlichkeit! Der einstweilige Präsident des Gesammt⸗ Vereins.“ Viele nehmen dieses Cirkular und den Bestand von 85 Kommunisten⸗Vereinen in der Schweiz für baaren Ernst. Andere halten das Ganze für einen Zeitungspuff, um Aufsehen zu erregen und Schrecken einzujagen.

Seit gestern erregen etwa zwölf bayerische Offiziere das Auf⸗ sehen des Publikums, welche in Uniform und Waffen durch die Straßen ziehen und die Absicht haben sollen, das bayerische Mili⸗ tair, welches sich hier flüchtig befindet, zur Heimkehr zu bewegen. Sie sollen aber bis jetzt wenig ausgerichtet und die Flüchtlinge ihren zweimaligen Besuch in der Kaserne sehr kühl aufgenommen haben. In Schaffhausen ist ein mecklenburgischer Offizier ange⸗ kommen, um die zwei von den Aufständischen in die Schweiz ge⸗ brachten mecklenburgischen Kanonen in Empfang zu nehmen.

Der junge Meßmer aus Baselland, der als Arzt beim badi⸗ schen Kampfe war, sitzt noch immer in Rastatt, hat aber durch Ver⸗ wenden seines Vaters, der sich an Ort und Stelle begab, die Zu⸗ sicherung erhalten, in kurzer Zeit befreit zu werden.

Der Große Rath von Appenzell J. Rh. hat über einen Brand⸗ stifter folgendes Urtheil gefällt: Er soll auf den Pranger gestellt, dann vom Scharfrichter durch die lange Gasse mit Ruthen ge⸗ peitscht und nach geschworener Urfehde auf unbestimmte Zeit an Ketten geschmirdet und ins Todtengräberhaus gebracht werden. Die Kosten der Verpflegung haben sein Vater und seine Geschwi⸗ ster zu bezahlen.

Die Tessiner Zeitung meldet: „Nach einem von der Regierung von Bergamo eingekommenen Bericht sind daselbst 11 Cholerafälle gerichtlich konstatirt.“

Lausanne, 19. Aug. (Eidg. Z.) Ungefähr 160 Flücht⸗ linge, Bayern, Hessen und Preußen, wollen durch Frankreich heim⸗ kehren. Eben so verreisen fortwährend deutsche Flüchtlinge aus Neuenburg. Dagegen sind die Polen, welche sich dort aufgehalten und nach und nach das Land verlassen hatten, wieder dahin zurück⸗ gekehrt, weil die französische und sardinische Polizei sich ihrer Reise widersetzte, angeblich weil sie vermuthete, diese Polen haben die Ab⸗ sicht, in einem mittelländischen Hafen sich nach der Levante und Un⸗ garn einzuschiffen.

Griechenland. (Wanderer.) König Otto ist am 3. August

Phalereus angekommen; er hatte seine Rundreise im Archipe⸗ lagus vollendet. Die Ausstellung der Arbeiten in der Gewerbe⸗ schule war glänzend. Der König besuchte dieselbe und war sehr ene. Der Direktor der Schule hat sich großes Verdienst er⸗ worben.

Die Kammer ist auf dem Punkte, das Budget zu vollenden, und zwar in Folge des weisen Entschlusses, an dem Reste, der noch zu berathen wäre, keine Aenderung vorzunehmen.

Italienische Flüchtlinge langen in Menge in Griechenland an. Der Minister des Innern, Herr Kristides, hat ein Schreiben an den Bezirksvorsteher von Attika und an den Direktor der admini⸗ strativen Polizei in Athen erlassen, worin dieselben aufgefordert werden, jenen Flüchtlingen, welchen das griechische Volk mit allen Sympathieen entgegenkömmt, nicht nur kein Hinderniß in den Weg zu legen, sie mögen wo immer sich niederlassen wollen, sondern ihnen bei ihren Nöthen möglichst zu Hülfe zu kommen.

Herr Kleomenes stellte seine Interpellation über drei Punkte. Der erste betraf das Verbot der Pforte, welchem zufolge in der Türkei keine Griechen in den griechischen Schulen als Lehrer ange⸗ stellt werden dürfen; der zweite berührte gewisse Angriffe gegen die griechische Nationalität in der Türkei, und der dritte erwähnte Uebergriffe, welche sich der Pascha-Gouverneur von Rhodus, Mussa Savfeti Pascha, gegen den griechischen Konsular⸗Agenten und die griechische Flagge habe zu Schulden kommen lassen. In Griechen⸗ land, wie in der ganzen Welt, begreift man recht gut, daß beide Nachbarländer, Hellas sowohl als das Reich des Islam, für nichts angelegentlicher zu sorgen haben, als für ein gutes Einverständniß unter einander, und in der That war es in Athen bekannt, daß das ad 1 erwähnte Verbot von der Pforte bereits widerrufen wor⸗ den sei. Bezüglich der Punkte 2 und 3 scheint über⸗

von Rhodus hat, wie

1562 haupt wenig genaue Information vorzuliegen. Der Pascha aus Allem hervorgeht, unter An⸗ derem auch die griechischen Schiffs⸗Armateurs von Syra genö⸗ thigt, statt der griechischen die türkische Flagge aufzuhissen, weil sich türkische Unterthanen an Bord befanden. Man sieht, das Ganze war ursprünglich de lana caprina. Herr Glarakis, der Minister des Aeußern, erklärte auf diese Interpellation: ad 1, daß er alle Hoffnung habe, die Sache werde ehestens befriedigend beigelegt werden; ad 2 und 3, daß er noch keine amtlichen Berichte hierüber besitze, daß man jedoch immer der Würde der Nation gemäß han⸗ deln werde. Auf Herrn Kleomenes, der sogleich eine kriegerische Demonstration gegen die Türkei verlangt hatte, folgte der Depu⸗ tirte von Santorino, Herr Zanos. Er billigte, was Kleomenes

a.

vorgebracht hatte, doch wollte er, daß man nicht sogleich vom Kriege

spreche, sondern früher einen außerordentlichen Kommissär nach Kon⸗

stantinopel entsende. Die Sache erfordere solche Vorsicht um so mehr, da der gegenwärtige Repräsentant Griechenlands in der Türkei schon bejahrt und sienr Aufgabe nicht mehr ganz gewachsen sei. Dieser Meinung schloß sich auch Herr Riga Palamides an. Zalakosta aber wollte, daß die Nationalgarde sogleich im ganzen Königreiche or⸗ ganisirt würde, da man denn doch auf alle Fälle vorbereitet sein müsse. Endlich nahm auch der Kultus⸗Minister Theil an der Debatte. Er sprach gegen den Krieg, als ein des Jahrhunderts unwürdiges Mittel. Der Beschluß aber war, daß man die Sache auf so lange vertagte, bis die nöthigen Papiere der Kammer vor⸗ liegen würden. Wollte man um die Stimmung in Griechenland über diese mißliche Sache fragen, so muß man zwar gestehen, daß die Griechen die Sache noch nicht exaltirt betrachten. Man weiß auch, was die Pforte gegen die griechischen Professoren verstimmte; es waren dies die Unordnungen in der Schule von Kuruk⸗Tschasme. Allein es giebt allenthalben Hitzköpfe, die zu Zeiten einen gewalti⸗ gen Stoß veranlassen können, und die Griechen wissen es recht wohl, daß sie in letzterer Zeit einige Demüthigungen der Pforte gegenüber erdulden mußten. Da meint man denn auch in Grie⸗ chenland, die Pforte möge nicht zu weit gehen, weil sich sonst der I daran gewöhnen könnte, im Türken seinen natürlichen Feind zu sehen.

Eine andere Sache, die üble Laune in Griechenland erzeugte, ist der Prozeß gegen die des Aufruhrs Angeklagten Rendis und Ratis. Dieser Prozeß ist auch in der gegenwärtigen Sitzungsperiode nicht zu Ende gediehen und nun zum zweitenmale auf die nächste Periode vertagt worden. Und die Ursache? Zwei Zeugen fehlen; zwei Anklage⸗Zeugen, von denen der eine in Staatsdiensten steht, der andere aber eigentlich Zeuge gegen einen dritten Angeklagten war, der bereits freigelassen worden ist.

Man hört, daß die Kammer⸗Kommission, welche hinsichtlich des Ansuchens des Kriegs⸗Ministers um einen Kredit von 10,000 Drach⸗ men zur Bestreitung von Pensionen aufgestellt war, sich negativ hicrüber aussprechen wolle, um so den Minister zur Einbringung eines Gesetz⸗Entwurfs über die Pensionen im Allgemeinen zu nöthigen.

Türkei. Von der bosnischen Gränze, 10. Aug (Agram. Ztg.) Am 1., 2. und 3. August siel bei Bihacz nichts Bemerkenswerthes vor, außer daß mehr oder weniger gegenseitig gefeuert wurde. Am 4ten. Das Hornvieh, welches, wie gewöhn⸗ lich, Morgens aus der Stadt auf die Weide gelassen wurde, ist von den Insurgenten ab und nach Zegar getrieben worden. Bei 3 400 Mann lagern seit Anbruch des Tages auf dem nächsten Hügel südlich, und eine gleiche Anzahl bei St. Lucia westlich von Bihacz, auch sind alle Wege und Stege, welche aus der Stadt ge⸗ gen die österreichische Gränze führen, von den Insurgenten besetzt, der Zweck dieser Aufstellung ist: Verhinderung der Flucht des Pa⸗ scha auf österreichisches Gebiet. Am ö5ten. Die Stellung von gestern wird auch heute von den Insurgenten beibehal⸗ ten; von dem gestern abgetriebenen Vieh wurde einiges geschlachtet und verzehrt. Zahlreicher Zuzug aus den in⸗ neren Nahien Bosniens wird heute erwartet. Laut sicheren Nach⸗ richten wird der Wesir gegen die Aufständischen nicht ins Feld rücken, sondern Mustai Pascha Babicz entsendet werden, um durch Vorstellungen und Ueberredung die Ruhe wiederherzustellen. In Bihacz kommandirt an der Seite des Pascha Muhamedbeg Besire⸗ vicz, und die dem Pascha ergebene Partei beläuft sich auf 120 Ar⸗ nauten, bei 200 fremden Bosnjaken und eben so viel einheimischen, 8. I Türken; übrigens hat der Pascha hinreichendes Ge⸗ schütz, Munition und Mundvorrath und ist zum äußersten ent⸗ schlossen. Unsererseits sind am otochaner Kordon zur Deckung der Gränze 2 Divisionen vom 6ten Bataillon nebst dem Sereg vorge⸗ rückt; eine halbe Dreipfünder⸗Batterie nebst Bespannung rückt dieser Tage, von Legrad kommend, in Zavalje ein, wo sich bereits 2 Ka⸗

enonen (Zpfündige) mit der nöthigen Artillerie von Karlstadt befin⸗

fernt, dem südlichen Thore gegenüber, eine Art Schanze; sie besteht, wie man heute deutlich wahrnimmt, aus einem Graben und Brust⸗ wehr mit Fectwereerce hing. Mit Tagesanbruch sah man die Schanze von 40 bis 50 Insurgenten besetzt, trotzdem daß ein star⸗ kes Kleingewehr⸗ und Kanonenfeuer gegen dieselbe aus der Festung gerichtet war. Am 7ten Nachts war wieder das Feuer stärker und anhaltender. Der Tag verging, von einigen Schüssen unter⸗ brochen, ruhig. Am 8ten. Wäͤhrend des Tages fortwährendes Feuern der Insurgenten auf die ansichtig gewordene Besatzung der Festung, wodurch mehrere tödtlich getroffen sein sollen. Die Anführer der Insurgenten versichern, daß sich das Volk nicht gegen die Be⸗ fehle des Großherrn aufzulehnen beabsichtige, sondern, da sie genau wissen, daß die so sehr drückende Zehententrichtung nicht von dem Großherrn angeordnet wurde, sondern lediglich von dem Wesir, welchen sie nur den alten Bluthund nennen, auf Anrathen des bihaczer Pascha, der gleichfalls bei ihnen seiner Bedrückungen we⸗ gen aufs äußerste verhaßt ist, ausgegangen sei, sie nur bezwecken wollen, daß diese Bedrückung und ihre anderen gerechten Klagen zu den Ohren ihres Herrn und Kaisers gelangen. Also eine Sturm⸗ Petition, aber eigener Art. Die Rajaßs, wenn sie gleich ein Ge⸗ lingen den Insurgenten wünschten, ihres eigenen Vortheiles wegen, indem auch sie die Zehententrichtung mittrifft, halten sich bei diesem Kampfe durchgehends passiv, und es ist kein einziger Christ, der in den Reihen der Insurgenten kämpft. Dieser Aufstand, dieser Kampf ist keinesweges ein nationaler oder politisch⸗religiöser. Am 9ten. Des Nachts brannte es an drei Orten in der die Fe⸗ stung östlich umgebenden Vorstadt Harmani; das Feuern war ge⸗ genseitig lebhaft. Morgens erfuhr man, daß es dem Pascha ge⸗

lang, einige der Festungsmauer zunächst gelegene Scheuern, aus

welchen die Insurgenten während der früheren Tage schossen, anzu⸗ zünden; nach Angabe Anderer aber soll das Feuer von den Insur⸗ genten selbst angelegt worden sein, um bei dieser Beleuchtung die Bewegungen der Besatzung besser wahrnehmen zu können. Wäh⸗ rend des Tages fiel nichts von Bedeutung vor. Der Pascha er⸗ wartet stündlich auf seine dem Wesir überschickten dringenden Schrei⸗ ben die Ankunft des Mustai Pascha Babicz als Friedensstifter. Sollte aber von den Insurgenten diese Vermittelung nicht ange⸗ nommen werden, und sollten sie nicht abziehen, so würde erst dann der Wesir mit Truppen zur Bekämpfung des Aufstandes von Travnik anrücken. So eben vernimmt man jedoch, daß statt des erwarteten Pascha einige Abgeordnete des Wesirs (Memuri) bei den Insurgenten angelangt und ihnen folgende Botschaft des Wesirs uͤberbrachten: Die Entrichtung des Zehent sei vom Großherrn an⸗ geordnet; sollte der Pascha mehr als dieses fordern, so sei dies ein willkürlicher Akt seinerseits und daher das Volk nicht gehalten, ihm Folge zu leisten. Haben die Insurgenten Klagen gegen den biha⸗ czer Pascha, so sollen sie zwei Männer aus jeder Gemeinde wählen, welche dann mit dem Pascha zugleich in Travnik vor den Wesir er⸗ scheinen sollen. Uebrigens haben die Insurgenten friedlich zu ihren Häusern heimzukehren. Da aber die Insurgenten⸗Chefs Kadicz und der Bariaktar von Vranogracz, Herniza Kutusovicz, gerade in die Kraina sich begaben, so wollen die Insurgenten bis zu ihrer Rück⸗ kunft mit der Antwort auf jene wesirliche Botschaft warten. In der Festung herrscht bis jetzt noch der beste Geist, und man ist ent⸗ schlossen, den äußersten Widerstand zu leisten. Von einem Verrathe in der Festung und einer Flucht der Arnauten aus derselben ist kein Wort wahr. Am 10ten. Da die Insurgentenführer Kadicz und Herniza aus der Kraina noch nicht zurückgekehrt sind, so wurde auch heute den wesirlichen Abgesandten die Antwort auf das An⸗ sinnen des Wesirs nicht ertheilt. Es meinen aber die Insur

genten, durch frühere Vorfälle gewitzigt, daß, wenn sie

die an sie gestellte Forderung des Wesirs eingehen und vo

jedem Schloßbezirke zwei Abgeordnete nach Travnik schicken, diese

vom Wesir, wie es schon öfters geschah, statt ein gewünschtes Re⸗

sultat zu erzielen, eingesperrt oder gar als Rebellen behandelt und

gestraft werden, ihre Angelegenheit dann entstellt und falsch nach Stambul berichtet und das gedrückte Volk wieder in seine frühere Lage zurückversetzt werde. Bleiben die Insurgenten aber unter Waffen vor Bihacz stehen, so müsse ihre Angelegenheit zu 2 Ohren des Großherrn gelangen, indem der Wesir ohne Kaiserliche Genehmigung gegen sie die Kaiserlichen Truppen nicht verwenden darf. Verflossene Nacht brannte wieder eine Scheuer nächst de

Festungsmauer ab. Beim Lichte dieses Feuers wurde, wie gewöhn⸗

auf losgefeuert. Der Tag verlief ruhig.

den. Am 6ten. Verwichene Nacht gruben die Insurgenten bei 9 1

dem türkischen Friedhofe, kaum 200 Schritte von der Festung ent⸗

Bekanntmachungen.

[421] Ediktal⸗Citation.

Gegen den Dr. phil. Marcus Kalisch, 23 Jahr alt, geboren am 16. Mai 1825 in Treptow an der Rega, ist nach vorhergegangener Versetzung in den Anklage⸗ stand die Anklage wegen Majestäts⸗Beleidigung und zu⸗ gleich wegen Erregung von Mißvergnügen gegen die Regierung durch frechen unehrerbietigen Tadel der Lan⸗ desgesetze und Anordnungen im Staate erhoben worden. 8

Zu seiner Vernehmung haben wir einen Termin auf

den 28. November 1849, Vorm. 9 Uhr,

im Gerichtsgebäude, Molkenmarkt Nr. 3 hierselbst, an⸗ beraumt, zu welchem derselbe mit der Aufforderung vor⸗ geladen wird, in demselben zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichtshofe so zeitig vor dem Gerichts⸗ hofe anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige⸗ schafft werden können, und unter der Verwarnung, daß bei seinem Ausbleiben mit der Entscheidung in contu- maciam verfahren werden wird.

Berlin, den 4. August 1849.

Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation J. für Schwurgerichtssachen.

werden soll.

[4221]

worden. Termin

1372] Ediktal⸗Citation.

Gegen den Handlungsdiener Julius Ludwig Wilhelm Meisselbach, aus Greifswald gebürtig, 32 Jahr alt, und den Oekonomen und früheren Handlungsdiener Otto von Rüdgisch, 37 Jahr alt, aus Lübben gebürtig, ist nach

wird.

forderung vorgeladen werden, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine an⸗ zuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft wer⸗ den können, und unter der Verwarnung, daß im Falle ihres Ausbleibens in contumaciam gegen sie verfahren

Berlin, den 10. Juli 1849.

Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Untersuchungssachen.

Deputation J. für Schwurgerichtssachen.

Ediktal⸗Citation.

Gegen den Handlungsdiener Carl Friedrich Wilhelm Bischof, welcher von hier gebürtig und im Jahre 1837 von Glogau, angeblich um sich anderswo eine Condi⸗ tion aufzusuchen, abgereist ist, seit dieser Zeit aber keine Nachricht weiter von seinem Leben und Aufenthalt hat ergehen lassen, ist auf Todes⸗Erklärung angetragen

Derselbe oder seine etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden daher hiermit öffentlich vorgeladen, sich binnen 9 Monaten, spätestens aber im

den 3. Juni 1850, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle schriftlich oder persönlich z3u melden und weitere Anweisungen zu gewärtigen, widri⸗ genfalls der ꝛc. Bischof für todt erklärt und sein hier zurückgelassenes Vermögen seinen bekannten Erben zur freien Verfügung zugesprochen und verabfolgt werden Polkwitz, den 20. August 1849. Die Königl. Kreisgerichts⸗Kommission.

Biebrich) abgehenden, um 12 ½

Eisenbahnzug, eintrifft.

Morgens nach Koblenz u. s. w.

ausgezeichnetes Schnellboot der Düsseldorfer Gesellschaft von Köln ab, welches am an⸗

deren Vormittag schon um 11 Uhr in Mainz, im

Anschluß an den um 11 ½ Uhr von da (respective von Uhr Mittags in

Frankfurt ankommenden Eisenbahnzug, und um 45 uhr Nachmittags in Mannheim, im An⸗ schluß an den um 5 ¾ Uhr von da abgehenden, um 8 ¼ Uhr Abends in Karlsruhe ankommenden

Außerdem täglich von Köln um

5 Uhr B. nach Mainz— Frankfurt in einem Tage und um 8 ½¼

insbesondere zu Vergleichs⸗Abschluß ermächtigt sein müssen, hier im Stadtgericht sich anzumelden, ihre An sprüche anzuzeigen und zu bescheinigen, mit den Kon⸗ kurs⸗Vertretern über deren Richtigkeit, auch unter sich selbst über Vorzugsrechte zu verfahren, innerhalb sech Wochen zu beschließen, hinsichtlich der Ausbleibenden

den 23. Januar 1850 1 die Eröffnung eines Ausschließung⸗Bescheides, hierau aber in einem noch besonders anzusetzenden gütliche Verhandlung, auch Abschluß eines Vergleichs oder, falls dieser nicht zu bewirken,

den 20. März 1850

Akten⸗Versendung zum Verspruch zu erwarten. Noch werden die Vorgeladenen erinnert, daß die Außenblei⸗

lhr welche entweder gar nicht oder nicht bestimmt sich er⸗

9 klären, ob sie auf ihnen geschehene Vorschläge eingehen

oder nicht, für einwilligend werden geachtet werden. Dresden, am 15. Juni 1849. .

1

[316]

mögen der Kaufleute —Heern Eduard Bierling, Heerrn Julius Rudel, und

verw. Gerber, eröffneten Kreditwesen

vorgängiger Versetzung in den Anklage i we 8 Phajestäts⸗ Belesvigung eihoben 1 Zu ihrer Vernehmung haben wir einen Termin auf den 31. Oktober d. J., Vormittags 9 Uhr im Gerichtsgebäude, Molkenmarkt Nr. 3, 3 anberaumt, zu welchem dieselben hierdurch mit der Auf⸗

80, Rhein⸗Dampsschifffahrt. Täglich um 92 Uhr Abends,

nach Ankunft des Berliner Eisenbahnzuges, fährt ein

Ediktal⸗Vorladung. Das Stadtgericht zu Dresden hat in den zum Ver⸗

Herrn Johann Friedrich Wilhelm Eulenstein, sowie der Leinwandhändlerin Frau Johannen Nosinen,

den 27. November 1849

zum Liquidations⸗Termine bestimmt. Es werden daher bekannte und un ger, wie überhaupt Alle, die an die genannten Gemein⸗ schuldner aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche haben, vorgeladen, zu obigem Termine persönlich und, wo es erforderlich, mit Vormündern oder durch An⸗ wälte, welche mit genügenden, was Ausländer betrifft, mit gerichtlich vollzogenen Vollmachten versehen, auch

bekannte Gläubi⸗

Das Stadtgericht. Burckhardt.

Ncie nfns

Als bestätigter Gütervertreter in dem zu dem Ver⸗ mögen des nach Amerika ausgewanderten Fabrikanten Christian Gottlieb Matthäs zu Hohenstein eröffneten, bei dem Justiz⸗Amte Forder⸗Glauchau anhängigen Schul⸗

binnen 14 Tagen portofrei an mich einzufenden, und bemerke, daß nach Ablauf dieser Frist gegen die Säu⸗ migen Klage 88 1 1849 Glauchau in Sachsen, den 20. Augu G 8 Advokat Theodor Siegel.

8

Gatith moa was hs e 829n ““]

Verhöre

die Ertheilung eines Designations⸗Bescheides oder die

benden, wie Alle, die ihre Forderungen nicht gehörig 8 liquidiren, für ausgeschlossen vom Kreditwesen, die aber,

denwesen fordere ich im Auftrage dieser Behörde hier-— durch alle Schuldner Matthäs' auf, ihre Schuldbeträge

8 Achlr.⸗ In 8

jin allen Theilen der Monarchie

ohne Preis⸗Erhoͤhung. mn „2

Bei einzelnen Nnummern wird— der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet. 8

8 gebracht.

itu SencaH K zihast zann 85 Das Abonnement beträgt⸗ tsa. Sen

2 Athle. fie Jaße. 8 4 Athlr. 8 . 1

v1111“““

amers, telrdn iei zmee haes dn i mege. 1., l Umis ur.

8 1HnE vV;

7

re

4 Iun

tim

I“ „S

Seir pnathlte⸗ EUneen 4

1 3 55

2en, merenann

Eg Hxs umm dnʒtamK. 24 2h. Hr. öC111141*“* re Rmee 111445

14“*“ 1

nxm . bn Aue post⸗AUnstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestelung auf n.Sn , sir Sechm die 1“ des Preuß. Staats. WSersanr. Anteixpere⸗ S; 8

ZBehren⸗Straße Mr. 57.

E1112121211 88 8 824 IIEEE IE1“ HIe ebs zan

111111666““

e1664“*“ 8 * *

, H a mbvn,nh

v 2i. 1““ n. 8 In h a l t 1“ Amtlich er Th 23489289

e

Deuntschland. Preußen. -nn— b Schreiben des Handels⸗Ministers an die Vor⸗ der Kaufmannschaft. 8 Ofesberreich. smaennsch Kaiserlicher Armeebefehl. Trie st. Nähe⸗ res 2-2 Ueenesss. baith. Sachsen. Dresden. Aufhören der Cholera. Sagese Karlsruhe. Verbot des Frankfurter Journals. Rastatt. Hinrichtungen. Verurtheilung. Freiburg. Verurtheilung. Hessen und bei Rhein. Truppenmärsche. leswig⸗Holstein. Kiel. Ankunst der Statthalterschaft Auf⸗ hebung der Blokade. Schleswig. Einsetzung der Regierungs⸗Kom⸗ mission. Vertagung der Landes⸗Versammlung. Oldenburg. Oldenburg. Landtags⸗Verhandlungen. Beschluß des

Stadtraths von Oldenburg. g-⸗ der Truppen.

rankfurt. Frankfurt a. M. . P.- .Ham burg. Die Bürgerschaft erklärt sich für den Anschluß an den Dreikönigsbund. Die konstituirende Versammlung.

ae zn; Ausland. e.

Oesterreich. Raab. Stimmung der Einwohner und Rückreise des Kriegsministers. Pesth. Unterhandlungen mil Klapla. Zerstreuung der ungarischen Heerestheile und ihrer Führer. Agram. Generalbesehl des Feldmarschall⸗Lieutenant Dahlen. ankvehehz. Paris. Mültairische Todtenfeier und Ministerrath. Pierrf Bonaparte.

Großhrktaänten und Irland. London. Graf Airlie †. Agra⸗ rische Kommisston für Irland. Bankbericht. Ungarns Verhältniß zu Oeßerreich. Vermischtes.

Nußland und Polen. St. Petersburg. Tagesbesehl an die Armee und Handschreiben des Kaisers. Ernennungen. Verichte von der Armee in Ungarn.

Italien. Genua. Bewegungen in Rom. Florenz. Verbot der

Seelenmessen für Karl Albert. Rom. Das Verhaltniß zwischen Römern und Franzosen. Vermischtes.

Göthe⸗Feier.

S 1““ ,

Börsen⸗ und Handels . 88

1

vI1“

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen hb--. von Bodel⸗ schwingh in Münster zum Regierungs⸗Präsidenten in Fenzas⸗eg⸗ und den bisherigen Ober⸗Regierungs⸗Rath Naumann zu Frank⸗ furt a. d. O. zum Regierungs⸗Vice⸗Präsidenten in Muͤnster; und G Den bisherigen Ober⸗Lehrer Dr. Hamann zum Direktor des

vmmasiums zu Gumbinnen zu ernennen. aten bns mihulte eaza⸗ erlin, den 29. August

6 2 5 4 8 8 Ihre Majestät die Königin sind nach Pillnitz gereist.

8 E 1b zustitiarius Stinner zu Goͤrlitz ist zum ö 8 8- Kreisgerichts⸗Deputation zu Tuchel, zugleich ern 8 5 F den übrigen Gerichts⸗Behörden des Kreises zu Ta zcnc g0. nnr Anwef vgs vhsgna ensgenge⸗ . nweisung seines Wohnsitzes in Tuche Seh . Skiober d. J. ab, ernannt worden. 8 8 · 11““ Finanz⸗Ministerium. 1111“ . anntmachung. Rthlue nfand seit einiger Zeit falsche Darlehnskassen⸗Scheine zu 5 ö Rthlr. zum Vorschein gekommen. Wir finden Meitwerdurch veranlaßt, im eigenen Interesse des Publikums dessen und Jedeng, zurchen deckung der Fälscher in Anspruch zu nehmen sentli . welcher der Behörde über einen Verfertiger oder wis⸗ solche n. e. falscher Darlehnskassen⸗Scheine zuerst eine heseeen nzeige macht, daß diese zur Untersuchung und Bestrafung ße og können, eine Belohnung von Dreihundert Tha⸗ infertiadenn in Folge der Anzeige auch die Beschlagnahme der n Darlehnskassen⸗Scheine benutzten For⸗ ften erfolgt, eine Erhöhung rt Thalern zuzusichern. Orts⸗Polizeibehörde machen mens rechnen, insofern diesem

iehe nachgegeben werden kann. 88 8 1 vtet 8 1 n, 85 Januar 1849. 1“ aupt⸗Verwaltung der Darlehns⸗Kassen.

8 von Lam 884 venfeh Bekanntmachung⸗ ieod hierdurch in Erinnerung Berlin, den 25. August 1849 üe⸗ 6 aupt⸗Verwaltung der Darlehns⸗ 8- von Lamprecht.

L11“

ewerbe und öffentliche 24 Dem Kaufmann Wm. Elliot zu Berli I11; . August 1849 ein Patent⸗ in ist unter dem

auf eine durch Zeichnung und Einrichtung bei einem Trrfederiigtensrg nacgernesen⸗ 8 7

„von den Kaiserlichen Truppen vollständig besetzt. 88

11414*“*“

1“—“ 111111114141“*“

Verkohlung angewandten Wasserdämpfe ununterbrochen wieder zu benutzen, ohne Jemand in der Anwendung be⸗ reits bekannter Constructionen zu beschraͤnken, auf acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

.

en . 6 2 824 2 8

Mimhuenu 1.2 1111AA“*“

Aürnh virr bae 8

Preußen. Berlin, 29. Aug. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu gestatten geruht, daß die nachstehenden Per⸗ sonen die von des Königs von Sachsen Majestaͤt ihnen verliehenen Decorationen tragen dürfen, nämlich: der General⸗Lieutenant von Prittwitz das Commandeur⸗Kreuz ‚ster Klasse des Militair⸗ St. Heinrichs⸗Ordens, der General⸗Major von Hobe das Kom⸗ thur⸗Kreuz 1ster Klasse des Verdienst⸗Ordens, der Premier⸗Lieu⸗ tenant Becker vom 6ten Infanterie⸗Regiment, dienstleistender Ad⸗ jutant der 5ten e das Ritter⸗Kreuz des Verdienst⸗ Ordens, der General⸗Major von Hahn das Commandeur⸗Kreuz 2ter veße des Militair⸗ St. Heinrichs⸗Ordens, so wie der Wirk⸗ liche Geheime Kriegsrath und Militair⸗Intendant Foß das Kom⸗ thur⸗Kreuz 2ter Klasse des Civil⸗Verdienst⸗Ordens.

Stettin, 28. Aug. (Ostsee⸗Ztg.) An der hiesigen Börse

liegt folgendes Schreiben auf: ses ⸗te hiest -

„„Ich benachrichtige den Handelsstand, daß der am 3. Juni 1837 zwischen Preußen und den Niederlanden abgeschlossene Schifffahrts⸗ Vertrag (Gesetzsamml. 1837, S. 112) von Seiten der diesseiti⸗ gen Regierung dergestalt aufgekündigt worden ist, daß er vom 1. Januar 1850 ab nicht mehr als zu Recht bestehend zu betrach⸗ ten ist. Um jedoch für die Zeit bis zum Abschluß eines anderwei⸗ ten Vertrages mit den Niederlanden die gegenseitigen Verkehrsver⸗ hältnisse nicht ohne eine anerkannte Grundlage zu lassen, hat die Staatsregierung mit der Kündigung des Vertrages den von der Königlich niederländischen Regierung angenommenen Vorschlag ver⸗ bunden, den durch den Vertrag begründeten Rechtszustand auch vom 1. Januar 1850 ab bis auf Weiteres dergestalt aufrecht zu erhal⸗ ten, daß Aenderungen darin nur nach einer dem anderen Theile sechs Wochen vorher ertheilten Benachrichtigung vorgenommen wer⸗ den dürfen.

Berlin, den 18. August 1849. 1

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. vpon der Heydt. die Herren Vorsteher der Kaufmannschaft zu Stettin.“

Oesterreich. Wien, 27. Aug. Se. Majestät der Kaiser hat folgenden Armee⸗Befehl erlassen: „Mein tapferes Heer hat sich neue, unvergängliche Verdienste um Mein Haus und um das Va⸗ terland erworben. Die Gefahren, womit Aufruhr und Verrath den Bestand des Reiches bedrohten, sind besiegt, und Euren muthigen Thaten, Eurer heldenmüthigen Ausdauer wird es die Wiederkehr des Friedens und der Eintracht im Innern, die Kräͤftigung seiner Macht nach Außen zu verdanken haben. Söhne aller Stämme des Reichs haben den Bruderbund, der sie umschlingt, in den Reihen Meines glorreichen Heeres mit ihrem Blute neu besiegelt und im edlen Wetteifer Oesterreichs alten Kriegsruhm äußeren und inne⸗ ren Feinden gegenüber glänzend bewährt. Soldaten! Euer Kaiser dankt Euch im Namen des Vaterlandes, Ihr werdet Euch stets gleich bleiben, der Stolz und die Zierde Oesterreichs, die unerschüt⸗ terliche Stütze des Throns und der gesellschaftlichen Ordnung. Schönbrunn, am 23. August. Franz Joseph.“ Der Lloyd berichtet: „Gestern früh rückte die hiesige Garnison aus, um auf dem Glacis nächst der Alser⸗Kaserne die letzten glücklichen Ereig⸗ nisse durch ein Te Deum zu feiern. Se. Majestät erschien zu Pferde in Begleitung eines glänzenden Gefolges und wurde von dem an⸗ wesenden zahlreichen Publikum mit ungeheurem Jubel begrüßt.“

Triest, 25. Aug. Venedig hat sich auf Gnade und Ungnade ergeben. Am Abende des 22sten d. M. erschienen im Hauptquar⸗ tier mehrere Abgeordnete Venedigs, um die Stadt zu übergeben und im Wege der Gnade noch einige Milderungen zu erbitten. Die Verhandlung dauerte bis halb drei Uhr früh, und mit der Morgenröthe des 23. August war nach den langen, langen Näch⸗ ten der Tyrannei und Verzweiflung, worin die unselige Stadt ge⸗ fangen lag, über Venedig endlich das Segenslicht des Friedens her⸗ eingebrochen. Und auch diesmal waltete wieder gütig der Morgen⸗ stern Oesterreichs. Es wird Allen, die Venedig verlassen wollen, der freie Abzug bis zum 31sten d. M. gestellt. Das Militair ist amnestirt, mit Ausnahme der Offiziere und einiger namentlich bezeich⸗ neten bei der revolutionairen Regierung vorzüglich betheiligten Ci⸗ vilpersonen. Die Forts werden nach einander mit allem Material übergeben; eben so das Arsenal und sämmtliche Schiffe. Auch wurde eine Anerkennung des venetianischen Papiergeldes auf Kosten der Gemeinde theilweise zugestanden, worüber jedoch die näheren Be⸗ zeichnungen nicht bekannt sind. Am 31. August wird die Stadt . Die Nachricht von der Uebergabe Venedigs wurde dem Admiral, der sich 85 8 befand, durch zwei vom General der Kavallerie, von Gorzkowsky, an ihn abgeordnete österreichische Offiziere überbracht. ral ließ nach wenigen Minuten das Dampfschiff „Trieste“ ablau⸗ fen, damit die frohe Kunde moͤglichst schnell unsere Stadt erreiche. Das diesfaͤllig erschienene amt iche Bülletin be⸗ schränkt sich auf Anzeige des einfachen Faktums, ohne ein Detail über Tag, Stunde und Modalitaͤt der Uebergabe zu liefern. Heute Nachmittag wird zwei Uhr Admiral von Dahlerup hier zurüch

b

Der Admi⸗

erwartet, worauf es wohl nicht an näheren amtlichen Mittheilun⸗ gen fehlen wird. Die hier liegenden Compagnieen des Infanterie⸗ Regiments Heß sind nach Venedig bestimmt und werden demnächst dahin abgehen. Die stolze Königin der Adria unterwarf sich dem Sieger von Novara um 9 Uhr Morgens am 23. August, gerade siebzehn Monate nach ihrer wilden Emanzipirung; fünf Tage Allen, die Venedig verlassen wollen, freier Abzug ge⸗

Sachsen. Dresden, 25. Aug. (Leipz. Ztg.) Der Rath und Stadtbezirks⸗Arzt bringen ancelich zur 1hs.2s. Kennt⸗ niß, daß seit dem 11. August kein Erkrankungs⸗Fall mit den Er⸗ scheinungen der bösartigen Cholera in Dresden vorgekommen, diese

Krankheit mithin als erloschen zu betrachen ist.

Baden. Karlsruhe, 25. Aug. (Karlsr. Ztg.) Die von dem Landes⸗Kommissär des Unterrheinkreises für 899. Kreis auf die Dauer des Kriegszustandes ausgesprochene Unterdrückung des (deutschen) Frankfurter Journals ist durch Verfügung des General⸗Kommissärs beim Ober⸗Kommando der Operations⸗Armee am Rhein bis auf Weiteres auf das ganze Großherzogthum aus⸗ gedehnt worden.

Rastatt, 25. Aug. (Karlsr. Ztg.) Diesen Morgen nach vier Uhr wurden vier Todesurtheile vollzogen, zwei an badischen, zwei an preußischen Staats⸗Angehörigen. Der Kanonier Zenthö⸗ fer aus Mannheim und der Wachtmeister Lenzinger aus Durlach, in der Revolution Artillerie⸗Lieutenant, wurden gestern vom Standgericht zum Tode durch Erschießen verurtheilt. Der Erstere war schon in Folge des Aufstandes von Struve, wobei er sich stark betheiligte, auf 6 Jahre zum Zuchthaus verurtheilt, aber durch die jüngsten Ereignisse gewaltsam befreit worden. Seit der Zeit hatte er den thätigsten Antheil an dem Kampfe gegen die preußischen Truppen genommen und sich überhaupt durch einen rohen Eifer für die Sache der Revolution ausgezeichnet. Mit diesen beiden

Badenern traf der Tod auch den ehemaligen preußischen Offizier

Bernigau und Jansen aus Köln, deren Urtheil schon früher ge⸗ fällt war und ihnen gestern nach erfolgter Bestätigung verkün⸗ det wurde.

Heute Vormittag wurde der Pole Niewski zum Tode durch Erschießen verurtheilt. Er war Major bei der polnischen Legion und hatte sich für die angebliche Durchführung einer deutschen Reichsverfassung unserer Revolution thaäͤtig angeschlossen, obwohl er kein Wort deutsch versteht, so daß die ganze heutige Verhandlung und selbst die Verkündigung des Urtheils durch Vermittelung eines Dollmetschers stattfinden mußte, indem Niewski außer seiner Mut⸗ tersprache nur französisch versteht. Der Vollzug des Urtheils wird wohl heute Abend vor sich gehen.

„Freiburg, 25. Aug. (O. P. A. Z.) Heute ist ein hiesiger Bürger, Hutmacher Baader, von dem Standgericht wegen Hochver⸗ raths zu zehnjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden.

Heute Nachmittag sind unter der Leitung zweier badischer Of⸗

fiziere 150 von der Schweiz ausgelieferte badische Militair⸗Pferde

hier eingetroffen. Sie kamen durch den Seekreis und wurden von hier sogleich auf der Eisenbahn nach Karlsruhe gebracht.

Hessen und bei Nhein. Mainz, 26. Aug. Heute Vormittag ist die Ergänzungs⸗Mannschaft für die hiesige Kaiserl. österreichische Besatzung hier eingetroffen. Sie besteht aus jungen Leuten, die erst in diesem Jahre conscriptionspflichtig wurden.

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 26. Aug. Die Statthalter⸗ schaft und mehrere Departements⸗Chefs mit einem großen Theile ihres Büreau⸗Personals sind bereits gestern Abend hier angekom⸗ men. Auch die schleswig⸗holsteinsche Regierung, die Intendantur der Armee und andere den Herzogthümern bisher gemeinsame Be⸗ hörden haben ihren Sitz in Kiel aufgeschlagen. Die Zahl der leer⸗ stehenden Wohnungen und Häuster hatte sich seit dem Ausbruche des Krieges bereits so sehr gehäuft, daß die Unterbringung der ver⸗ schiedenen Ministerien zc. nicht die mindeste Schwierigkeit gefunden hat. Heute sind im Laufe des Tages auch die Abgeordneten der Landes⸗Versammlung, welche gestern Abend spät ihre Vertagung bewirkte, zurückgekehrt.

Die Blokade des kieler Hefen⸗ hat mit dem gestrigen Tage thatsächlich aufgehört. Eine offizielle Meldung soll dem General⸗ Kommando gemacht sein, die sonst übliche Anzeige an die Konsuln ist jedoch von dorther nicht erfolgt.

Schleswig, 26. Aug. (Börs. H.) Die Re ierungs⸗Kom⸗ mission ist gestern unter dem Namen einer Landes⸗ erwaltung für das Herzogthum Schleswig zu Flensburg installirt worden.

In der Abendsitzung der Landes⸗Versammlung am Freitag fand Vorberathung statt über beide Theile des Ausschußberichts die Verlegung des Regierungssitzes nach Kiel und die Vertagung. Nach Beendigung der Vorberathung beschloß man, über den ersteren Ge⸗ sensend sofort abzustimmen. Der Antrag der Minorität des Aus⸗ chusses, dahin gehend, daß die Statthalterschaft aufzuforbern sei, wegen Verlegung des Regierungssitzes eine Gesetzvorlage einzubrin⸗ gen, wurde durch Stimmenmehrheit verworfen, indem die Rechte und der größere Theil des Centrums dagegen stimmten, ein Amendement, wo nach die Versammlung sich mit der Verlegung des Regierungssitzes nach Kiel einverstanden erklären, sich zugleich aber ihr Genehmi⸗ gungs⸗Recht reserviren sollte, desgleichen, indem die äußerste Rechte und die äußerste Linke gemeinschaftlich dagegen stimmten. Das Resultat war mithin das rein negative, daß für die Versammlung keine Veranlassung dazu vorliege, in der fraglichen Beziehung ir⸗ gend etwas zu thun. In der getrigen Morgen⸗ Eitamg wurde bei der Schlußberathung über die Vertagung noch ziemlich viel ge⸗ redet. Es war ein Nachspiel des großen Kampfes, welcher in den geheimen Sitzungen durchgekampft worden ist. Manche Redner ka⸗ men auch auf die politischen Fragen und ihre eigenen Vota zu⸗