1849 / 249 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

sen,

nung

gaben

ster 1849

ben in dem Halbjahr vom Die Brutto⸗Einnahme 838,110 Fr., die

Andrezieux⸗Roanne. Im Jahr die Betriebs⸗Einnahmen 820,258 Fr., 642,808 Fr., der ves eaabe als im Jahre 1847. Montpellier⸗Cette. Es 1848 die Betriebs⸗C 397,283 Fr., mithin der Reinertrag nach Abzug von 10 Ct. mit 3191 Fr., dem Reservefonds zuzuschreiben sind, noch

betrugen

geringen 1

von 1849 vorzunehmen. Dieppe⸗Fécamp. dem Betriebe übergeben.

Diese Linie

triebs⸗Ausgaben 286,504 Fr., In Ansehung der Unbedeutsa Dividende vertheilt, sondern es i von 1849 uübertragen worden.

Betrieb dieser Bahn der Eisenbahn⸗Gesellschaft von Havre auf 8 Jahre zu verpachten.

St. Etienne⸗Lyon. Im ersten Semester tragen die Brutto⸗E zen 1,245,354 Fr., der Reinertrag Summe Zahlungsleistungen von 559,842 in Abzug kommen, so daß noch 401,871

961,713 Fr.,

Reserve⸗Fonds und die D Amtiens⸗Boulogne.

Fr., der Reinertrag 252,690 Fr. Hiervon ab für Reserve⸗Fonds 63,410 Fr., bleibt als Dividende welchen 3 Fr. pr. Actie vertheilt wurden.

Montereau⸗Troyes. Es betrugen

Paris⸗ trostlosen Lage; auch sollte schon im Betrieb auf derselben eingestellt werden. war ursprünglich auf 3,000,000 Fr. limitirt worden, füͤr die Bahn aber nach und nach auf 5,700,000 Fr. so daß ein Defizit von 2,700,000 Fr. entstand. derselben, welche im Jahre 1847 sich auf 311,000 Fr. im Jahre 1848 auf 228,000 Fr., Jahre 1847 290,000 Fr. betrugen, im Jahre 1848. gesunken, so daß sich in dem von 10,600 Fr. herausstellt.

Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn. Auf der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn wurden im

Monat August c. 29,790 Personen befördert. Die Einnahme betrug: 1) an Personengeld... 13376 Rthlr. 2) für Vieh⸗, Equipagen⸗ und Güter⸗Transport (56,783 Ctr.

* 1848 haben betragen: die Betriebs⸗Ausgaben mithin betrug der Reinertrag 177,459 Fr.,

in dem Betriebsjahre Finnahmen 429,193 Fr., die Betriebs⸗Ausgaben der Bahn 31,910 Fr. oder welche nach dem Statut 28,710 Fr. -

Summe wurde keine Dividende gezahlt, sondern beschlos⸗ die Vertheilung erst mit der Vertheilung des Reinertrages

wurde am 31. Juli 1848 Von diesem Zeitpunkt bis zum 31. Mai d. J. haben betragen: die Brutto⸗Einnahmen 331,134 Fr., die Be⸗ b mithin die Reineinnahme 44,630 Fr. mkeit wurde von dieser Summe keine st dieselbe auf die Betriebsrech⸗ In der letzten in diesem Jahre stattgefundenen General⸗Versammlung wurde beschlossen, den

1849 haben be⸗ Einnahmen 2,208,067 Fr., die Betriebs⸗Aus⸗

Fr. für das erste Seme⸗

ividende⸗Vertheilung bleiben. Nach dem Bericht der D

28. Oktober bis 31. Mai betragen:

Betriebs⸗Ausgaben 585,420

Direction ha⸗

110,410 Fr., von

im Jahre . Betriebs⸗Einnahmen 423,866 Fr., die Betriebs⸗Ausgaben 584,688 Fr., mithin das Defizit 160,822 Fr., unter welchen Umständen eine pr. Dividende nicht vertheilt werden konnte. Sceaur. Diese Bahn befindet sich in Anfange dieses Jahres der Das Gesellschafts⸗Kapital

Die Einnahmen und die Ausgaben, welche im 53

Betriebs⸗Konto von 1848 ein Defizit

20 Sgr. Pf.

1640

in England selbst eine große

Scheu vor frei an breitet ist, weil man wartende Quantum

zwar nicht ganz so leblos, der größte Theil des Lagers

222,712

—/,

überschätzt.

Von dieser

der Möglichkeit. Mit Roggen geht es,

2

nach Norwegen.

Rouen nach nicht überflüssig sein, darauf

des Consumo's stattfindet.

von welcher gerste scheint sich bisher noch Fr. für den 1 Nach Erbsen war etwas

Tilgung und bedang gestern in loco nur 51

1848 die

September —1 0—

zahlt, gestern 1 Rthlr., und t Gd., 24 Rthlr. Bf. Von Gerste wurden

einer sehr

der Aufwand angewachsen, ist zu 25 Rthlr. anzukommen. beliefen, sind 18 Rthlr. Sept., Okt. 52 pfd. auf 246 Fr. Nr. 1 2 Rthlr. pr. Ctr.

Roggen.

25 2 27

—72*

Weizen. 48 a 50.

Leinkuchen 1 ½ Rthlr. bez. Fettwaaren.

man 15 ½ Rthlr. unverst., 15 ½ Rthlr. für Malaga fordert man 15 ½ a 45½ Rthlr. unverst., Aivali wurde mit 9 . 14 Rthr. unverst. bezahlt und zu diesem Preise ferner gesucht, man 3)

zusammen 17802 Rthlr. 29 S

Breslau, den 2. September 1849.

Lieferung ist zu 11 2 und

Markt⸗Berichte.

Sept.

Königsberg, 6. Roggen

bis 65 Sgr. pr. Schfl., bis 24 Sgr., kl. Gerste weiße Erbsen 33 bis 40

24 bis 28 Sgr.,

Sgr., Kartoffeln 16 Sgr.

Stettin, 7. Sept. (Ostsee⸗Ztg.) (Wochen⸗Bericht.) Das Wetter hatte sich bisher gehalten; heute gegen Mittag bedeckte

sich der Himmel rasch, nnd um die Börsenzeit fing es stark an zu

regnen. Von den Bef

in jüngster Zeit etwas zurückgekommen sein, da die r tende Zerstörung des Krauts die Knollen bisher wenig berührt zu

haben scheint.

Unser Markt hat für alle Getreide⸗Arten eine weichende Ten⸗

denz.

Zufuhr war gering.

20 bis 22 Sgr., Hafer 15 bis 18 Sgr.,

ürchtungen für die Kartoffel⸗Aerndte dürfte man

eenz. Für Weizen kommen die londoner Berichte f lich niedriger und bis jetzt fehlt es hier gänzlich an Speculation, welche die Preise außer Verhältniß hoch halten könnte. Ande

mit 11 Rthlr. inkl. Faß bez.

gehalten. ARNthlr.

Weizen 45

gr. Gerste 22

Thran 221 ½⅛ Rthlr., drei Kronen gehalten.

Rüböl ist ziemli Sept. Okt. 13 ½¼, 1. pr. Jan. Febr. 12 ¾, 12 ½ 1

asch fortschrei⸗ Metalle. Zink seit Montag gekauft, jetzt 42 Nach der Börse.

ast posttäg⸗

rerseits ist nicht zu verkennen, daß Bord Käufen offenbar das

wie der in Händen, welche zu jetzigen Preisen nicht abladen, und der Fall, daß zur Zeit des Beginnes der Feld⸗ bestellung in England bei plötzlichem fremde Importation dem Bedarf nicht genügt, und daß dann für einige Wochen eine Preissteigerung eintritt,

nach einem kurzen Aufschwunge, eben⸗ falls niedriger. Jener Aufschwung war begründet einerseits durch die Besorgnisse, das pr. Herbst zur Anmeldung kommende Quan⸗ tum möchte hinter der Erwartung zurückbleiben, andererseits durch die nicht unbeträchtlichen Ankäufe von Locowaare zur Verladung Diese haben in letzter Zeit nachgelassen, und da in den letzten 8 Tagen über 2000 Winspel schlesischer und posener Roggen eingetroffen und theilweise s weist sich auch jene Besorgniß als hinzuweisen, daß bei so niedrigen Preisen, wie die jetzigen sind, erfahrungsgemäß eine große Zunahme

angemeldet worden sind, so er⸗

Gerste und Hafer sind ebenfalls im Weichen; für Oderbruch⸗ kein rechtes Geschäft zu finden, da die neue Waare zwar schwer fällt, aber so unansehnlich von Farbe ist, daß sie den englischen Mälzern nicht zusagt. 8 Frage für Kopenhagen; wir wissen nicht, ob dieselbe zu einem Geschäft geführt hat. 8 1. Umsätze in Weizen von irgend einem Belange Posen, 7. nicht vorgekommen; eine lleine Parthie 90 pfd. gute alte Waare Rthlr., ist zu 50 Rthlr., 88 Pfd. zu. 49 Rthlr. für 89 pfd. nur 47 Rthlr. geboten. Roggen in loco 86;fd. wurde vorgestern mit 27a. 87pfd. mit 28 Rthlr., schles. 86pfd. schwimmend mit 27½ Oktober 82pfd. mit 25 ¾ Rthlr., 86 pfd. mit 27 a 27 Rthlr., und pr. Frühjahr 82 pfd. mit 28 Rthlr. be⸗ erniedrigten sich alle diese Notiruugen um circa heute ist für Herbstroggen 82 fd.

ca. 400 Wspl. schwimmende schlesische 75pfd. zu 25 ½ Rthlr. für England genommen; sd Hafer in loco 52 54pfd. 17 a 16 ½ a 17 Rthlr. Br., pr. Frühjahr 51pfd. 20 Rthlr. gefordert. Weizenmehl. Extr. superfin. zu 21 s f. a. B. Roggenmehl zur Aufnahme⸗Prüfung 2 b Die in der Aufnahme Heutiger Landmarkt: Gerste. 27 20. Rappsamen fehlt, für Winterrubsen ist 86 Rthlr. Lange Rappkuchen 32 a 33 Sgr., runde 31 a 32 Sgr. Br. Lange

Baumöl bleibt steigend;

unverst. ist bei Posten bez., die Algebra,

zweiten Grades und Uebung im

die ebene Geometrie. 1 Ferner wird verlangt, Kenntniß der einfachsten Gesetz

der Trigonometrie,

der Stereometrie,

der Statik und

hält fest auf 15 Rthlr. unverst., Kokosnußöl unverändert, man hält auf 14 9 15Rthlr. Palmöl flauer, und während man allgemein für Locowaare 4) auf 12 hält, sollen einige Verkäufe mit 1 Rthlr. geschlossen sein; auf 5) 11⅔ Rthlr. gehandelt. und ferner auf 11 Rthlr. erxkl. Faß 7) Südseethran gleichfalls steigend, in loco bereits mit 11 ½ 8) bez. und auf 11 Rthlr. gehalten, auf Lieferung mit 11 Rthlr. bez. und auf 11 ½ Rthlr. gehalten. Rthlr. unverst., Lichttalg 13 ¼ a 13 ½ Rthlr. unverst. Br. Leberthran mit 22 Rthlr. loco und auf Lieferung bez., schottischer mit 21 ½¼ a 21 ½ Rthlr. bez.,

mit 31 Rthlr.

ch fest, in loco zuletzt 3ℳ Rthlr. bez., pr. Okt. Novbr. 13 Rthlr. G., 8 Rthlr. 3ℳ Rthlr. Br., pr. Okt. Noybr. 13 ½, Rthlr. Gd. Butter zufolge bedeutender Zufuhren noch immer sehr gedrückt. Roheisen mit 1 Rthlr. ca. 3000 Ctr. loco und schwimmend zu 4 Rthlr. 14 Sgr., und 1000 Ctr. zu 4 ½ Rthlr. Rthlr. Br., 4 ¹½ Rthlr. Geld. Roggen loco 24 ½ a 26 ½ Rthlr. Br., 86pfd.

26 Rthlr. bez., Sept. —Okt. 82pfd. 24 ¼ Rthlr. bez., 86pfd. 26 Rthlr.

bez., ziemlich allgemein ver⸗ 22 von der Ostsee zu er Der danziger Markt ist hiesige, indeß ist auch dort

Br.

Nachlassen der Landzufuhr die

liegt in den Gränzen

1 Rthlr.

Heringe. unversteuert, steuert gefordert.

nicht gerechtfertigt. Es mag

versteuert bez. steuert bezahlt.

sind seit Montag

neuer 89pfd. gelber schles. in loco vergebens offerirt;

27 Sgr.

Rthlr., Rihlr.. .

22 a 25 ½ Rthlr. gef., 24 ½ Rthlr. bez. Erbsen 26 a 36 Rthlr. Br.

Rüböl loco unter 13 ½ Rthlr. nichts Okt. 13 ¾ Rthlr. bez. und Gd., pr. Okt. Nov. 13 ½2 Rthlr. bez., pr. Nov. Dez. 13 Rthlr. bez. und Gd., 12 ½ Rthlr. bez., heute unter 13 Rthlr. nicht anzukommen, pr. April —-Mai 12 ¾ Rthlr. bez., 13 Rthlr. Br.

Leinöl 11 Rthlr. inkl. Faß bezahlt.

Spiritus aus zweiter Hand ohne Faß 24 ½ pCt. Brief, 24 ½ 24 ½ pCt. bezahlt, mit Fässern 25 ½ ber 254 25 ¼ pCt., pr. Oktober 25 pCt. bezahlt, pr. Frühjahr 23 ¼ 23 ½ pCt. bezahlt.

Waaren⸗Notirungeu

Englisches Roheisen Nr. 1 1 Rthlr. 17 Sgr. bezahlt. 8 Crown und sullbrand Rthlr. versteuert, 7 Rthlr. ungestempelte 7 ½ Rthlr. versteuert, 6 ½ d

Domingo Blauholz 2 2 . e- 8 8 Baumöl Galipoli 17 Rthlr. verst., 15 ½ Rthlr. unverst. gef., 15 ½ Rthlr. unverst. bez., Aivali 162 Rthlr. verst., gef.; Malaga 17 Rthlr. verst., 15 unverst. gef., Krystallisirte

Südseethran 11 ½ Rthlr. verst. gef. und bezahlt. X

10 Sgr.; Butter ein Faß zu 8 Pfund 1 Rthlr. 10 Sgr.

pr. Frühjahr 82pfd. 27 Rthlr., 84pfd. 28 ½Rthlr. bez. Gerste

Hafer 16 ½ a 18 Rthlr. zu haben, pr. Sept.

pr. März-—-April gestern

25 ¼ pCt. bezahlt, pr. Septem⸗

im Börsenbuch.

18 Sgr. verst. gefordert, Rthlr. unver⸗ 2 ½8. Rthlr. versteuert gef.

15 Rthlr. unverst. 15 ¼ Rthlr. un⸗

t Kasansche Po tasche 9 1 Rthlr. verst. gef. und bezahlt. Soda 3 ½ Rthlr. versteuert gef., 3 ½ Rthlr. ver⸗

8 Sept. (Der Scheffel zu 16 Metzen preußisch.)

Pf. Gerste 24 Sgr. 5 Pf. bis 26 Sgr. Pf. bis 15 Sgr. 7 Pf.; Buch⸗ 8 Pf. bis 28 Sgr. 11 Pf. Kartoffeln 8. 110 Pfund 18 Sgr. bis Rthlr. bis 4 Rthlr. 1 Rthlr. 6 Sgr. bis

Weizen 1 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. bis 2 Rthlr.; Roggen 26 Sgr. 8 Pf. bis 28 Sgr. 141

8 Pf.; Hafer 13 Sgr. 4 weizen 25 Sgr. bis 9 Sgr.; Heu der Centner zu 22 Sgr.; Stroh das Schock zu 1200 Pfund 4

nur 24 Rthlr.

gestern war und

schen,

betreffen:

Erbsen. 1) in der 2980 zu machen.

Hafer. 44 a 46

für Gallipoli fordert

2

Leinöl steigend 6) Mechanik

12 43 13 Berger

Seifentalg kopenhagener Wallfischthran 1 bez., auf 32 Rthlr. 2) 13 ½ Rthlr. bez., pr.

Heute pr. Septbr. Okt.

47 ½¼ Sgr. bezahlt.

In der hiesigen Schiffsbau⸗Schule wird mit der d. J. ein neuer zweijähriger Lehrkursus beginnen. Diejenigen, welche an dem Unterrichte werden hierdurch aufgefordert, sich unterzeichneten Kuratorium mun

als auch mit Maß— t 8 8 Dezimal⸗Rechnung, Ausziehung der Wurzeln, Lehre von den Verhältnissen, b

Anwendung in der Regel⸗de⸗tri und den hängenden Rechnungen;

ö 1 1 n 1. Oktober

Theil zu nehmen wün⸗ deshalb zeitig bei dem dlich oder schriftlich zu melden, um zugelassen zu werden. 8

Prüfung zu machenden Anforderungen

Arithmetik die Rechnung mit abstrakten Zahlen sowohl,

und Gewichtssorten und Brüchen, die

Proportionen und Progressionen, nebst ihrer damit zusammen⸗

der Lösung von Gleichungen des

einschließlich s Gebrauche der Logarithmen;

fester und flüssiger Körper,

einige Uebung im Liniarzeichnen. 8 Lehrlinge, welche ihre Lehrzeit noch nicht völlig bestanden ha⸗ ben, werden außerdem einer Prüfung Fertigkeit im Schiffsbau unterworfen. Bei der Anmeldung sind an Zeugnissen einzureichen: ) ein Taufschein,

ein von dem betreffenden Magistrate oder stelltes Führungszeugniß und

hinsichtlich ihrer praktischen

Landrathe ausge⸗

3) ein Attest derjenigen Schiffsbaumeister, bei welchem der Auf⸗

zunehmende die erforderliche praktische Vorbildung erlangt hat. Im Uebrigen nehmen wir wegen der Aufnahme⸗Bedingungen⸗ auf das Publikandum vom 20. be. Königlichen Regierung in Stettin Nr. 40, Bezug. Stettin, den 14. August 1849. Kuratorium der Schifffahrts

September 1834, Amtsblatt der

und Schiffsbau⸗Schule,

(gez.) Günther.

Bekanntmachungen.

[394 Oeffentliche Vorladung. Nachstehende angeblich verloren gegangene Hypothe⸗ ken-⸗Instrumente und nachstehende Hypotheken⸗Posten; 2ꝛc. †) die vom Königlichen Bank⸗Direktorium in Breslau unterm 6. Juli 1848 unter Nr. 508 an die Ordre des W. Wilmersdörfer auf das Bank⸗Comtoir in Köln ausgestellte Zahlungs⸗Anweisung über 200 Thlr., weiche W. Wilmersdörfer auf S. Scheuer

in Mainz indossirt hat ꝛc. werden hierdurch aufgeboten, und alle diejenigen, welche an diese Instrumente und die betreffende Post als ECi⸗ Fenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗ Inhaber Ansprüche zu machen haben, zur Anmeldung derselben zu einem Termen auf EE d. J., Vorm. um 10 Uhr, . esgeac 7e ac in unser arte mn d arnung vorgeladen, da h die obengedachten Breslau, den 12. Juli 1849. Königliches Siadtgericht. II. Abtheilung.

[439] Bekanntimachun Folgende von der unterzeichneten Str vr b 8 eigene Rechnung benrebene 1) die Fabrication von Fischernetzen, ve hämzich; 2) die Leinen⸗Fabrication auf den im 2ten und 3 Geschoß des Gefängnisses D. aufestellten... A und den im 2ten und 3ten Geschoß des neuen Arbeits⸗Gebäudes aufgestellten.. 8 8 in Summa 87 1“ kompletten Leinweberstühlen, sollen und zwar die Netzfabrication für sich und die Leinenfabrication für sich einem Privat⸗Unternehmer zur weiteren Fortsetzung derselben auf eigene Rechnung durch pachtweise Benutzung der Arbeitslräfte der Sträf⸗

2 22742 2422„2 2„2„ 2„ 56

nE . inen-

linge auf sechs Jahre, nämlich vom 1. Jannar 1850 bis dahin 1856, überlassen werden.

Sollte sich ein Unternehmer für die Pachtung der Leinen⸗Fabrication auf allen 87 Stühlen nicht finden, so soll die Pachtung getheilt, und zwar in der Art er⸗ folgen, daß

die im Gefängniß D. aufgestellten 31 Stühle ei⸗ nem und die im Arbeitsgebäude aufgestellten 56 Stühle einem zweiten Unternehmer gesondert über⸗- lassen werden.

Zur Ermittelung der Pacht⸗Unternehmer ist der Weg der Submission gewählt, und haben

1) diejen gen, welche die Netzfabrication zu pachten

wünschen, ihre Offerten bis zum 9. Oktober c., 2) diejenigen, welche die Leinenfabrication im Ganzen auf allen 87 Stühlen oder in der angegebenen Weise getheilt zu pachten wünschen, ihre Offerten bis zum 10. Oktober c. der Direction der unterzeichneten Strafanstalt versiegelt franco einzureichen, sodann aber ad 1. die Pachtbewerber um die Netzfabrication den am 10. Oktober c, um 10 Uhr Vormittags, ad 2. die Pachtbewerber um die Leinenfabrication den am 11. Oktober c., um 10 Uhr Vormittags, in der unterzeichneten Strafanstalt anstehenden Termin, in welchem die eingegangenen Submissionen von dem Herrn Regierungs⸗Departements⸗Rath erbrochen werden sollen, persönlich oder durch einen mit gexichtlicher oder notarieller Vollmacht versehenen Bevollmächtigten wahr⸗ zunehmen, die erforderlichen Erklärungen zum Protokoll abzugeben und sich über den Besitz des ersorderlichen Vermögens auszuweisen. Das Minimum der Pacht beträgt: . A. bei der Netzfabrication: 1) 1 und Tag auf Tageloͤhner⸗Arbeit ohne für einen Werkführergehülfen pro Tag 4 Sgr., 18 s. gene les Keocon Hanshechler 3 S ie⸗ ben Drei iche, Fch. os 8 Sgr., geschrie

für einen Haspler oder Wickler pro Tag 1 Sgr. o0 Pf., geschrieben Einen Silbergroschen Sechs Pfennige,

2) für ein wöchentliches Pensum auf Spinnen von Steingarn 10 Sgr., geschrieben Zehn Silbergro⸗ schen,

für ein wöchentliches Pensum auf Stricken von Fi⸗ schernetzen 6 Sgr. 6 Pf., geschrieben Sechs Sil⸗ bergroschen Sechs Pfennige. B. bei der Leinen⸗Fabrication: 1) pro Mann und Tag auf Tagelöhner⸗Arbeit ohne Pensum: für einen Werkführergehülfen pro Tag 4 Sgr., geschrieben Vier Silbergroschen, 88 für einen Scheerer oder Spuler pro Tag 2 Sgr. 6 Pf., geschrieben Zwei Silbergroschen Sechs Pfennige, 1“ auf ein tägliches Pensum an Weberlohn für eine bestimmte Anzahl Ellen Leinwand oder Drillich 2 Sgr. 6 Pf., geschrieben Zwei Silbergroschen Sechs Pfennige. Die Bedingungen, unter welchen die Verpachtung stattfindet, und die Instruction über das Submissions⸗

Verfahren liegen täglich von 8 bis 12 Uhr Vormittags

und von 2 bis 6 Uhr Nachmittags in der unterzeich⸗

neten Strafanstalt im Bürcau des Betriebs⸗Inspektors

zur Cinsicht bereit. Die Auswahl unter den Submittenten und der Zu⸗

schlag bleibt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen

vorbehalten. August 1849 Insterburg, den 29. August 1849.

Inie Wertion der Königlichen Strafanstalt

1448] Erken 1II Das Königl. Bayerische Landgericht Rothenburg ob der Tauber erkennt nach gepflogener kollegialer Bera⸗ thung zu Recht: 1) Johann Georg Krauß von Linden, geboren am 16. Oktober 1778, sei für todt zu erklären

2) dessen Vermögen, bestehend in circa 220 Fl., sei seinen nach den Akten legitimirten Erben, als: Georg Michael Krauß in Zweiflingen, aria Dorothea Krauß in Linden, Maria Barbara Krauß allda, 8 ohne Caution hinauszugeben, 3) die Kosten seien von der Masse zu berichtigen. V. R. W. Gründe. Rothenburg ob der Tauber, den 3. September 1849. Königl. Baverisches Landgericht.

tsvor Rhein⸗Dampfschifffahrt. Täglich um 9 Uhr Abends,

nach Ankunft des Berliner Eisenbahnzuges, fährt ein

ausgezeichnetes Schnellboot der Düsseldorfer

Gesellschaft von Köln ab, welches am an⸗

2 . M 1I , deren Vormittag schon um 11 Uhr in Mainz, im Anschluß an den um 11 ½ Uhr von da (respective von Biebrich) abgehenden, um 12 ½ Uhr Mittags in Frankfurt ankommenden Eisenbahnzug, und um

4 ½ Uhr Nachmittags in Mannheim, im An⸗ schluß an den um 5 ¾ Uhr von da abgehenden, um

8 ¼ Uhr Abends in Karlsruhe ankommenden Eisenbahnzug, eintrifft.

Außerdem täglich von Köln um 5 ½ Uhr Morgens nach Mainz— Frankfurt in einem Tage und um Uhr Morgens nach Koblenz u. s. w.

-—

1“

vevatresen Süwen 4ennn

2 Rthlr. für ½¼ Jahr. 4 Rthlr. 3 8 Rthlr. ⸗„ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ⅜l Sgr. berechnet.

1“

X“ EW1

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

2 Straße

1““

Amtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin. Die amtlichen Gutachten über die 2 evangelischen Kirche in Preußen. 111““ Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Militairische Ernennung. Görgey. Reise des Banus Jellachich. Komorn. Protokoll einer Konferenz beim Fürsten Czartorpeki. Vermischtes. Prag. Ihre Majestäten der König und die Königin von Preußen in Teplitz. Triest. Ankunft der venetianischen Revolutions⸗Chefs in Korfu. Bayern. München. Hofnachricht und Vorbesprechung von Mitglie⸗ dern der Abgeordneten⸗Kammer. Professor Fallmerayer in Ruhestand a verset. Die Präsidenten⸗Wahl. Verbot der Pius⸗Vereine. Sachsen. Pillnitz. Ankunft Ihrer Majestäten des Königs von Preu⸗ ßen und des Kaisers von Oesterreich Dresden. Die Rekruten.

Die Mai⸗Gefangenen. Ankunft des Großherzogs von Mecklenburg⸗

Baden. Karlsruhe.

8 Schwerin. 8

Frankenobgrg⸗Gotha. Gotha. Provisorisches Preßgesetz. F Marine⸗Minissriänh, a. M. Cirkular⸗Verfügung in Betreff des Hamburg. Hamburg. Gesetz⸗Entwürfe des Senats.

Ausland.

Oesterreich. Pesth. Bekanntmach

b 8 hung Haynau's. 8

kau. Die Reorganisationspläne fär Tg Bekanntmachung des General⸗Militair⸗Kommando's nyr⸗ 6 sch- vasarhely. Ansprache des Grneral Clam⸗Gallas an das Ve 4 8. Spalato. Ende der bosnischen Insurrectio

Frankreich. Paris. Protest S 85

8 LET’“ . otest des Stadtraths von Havre gegen die nrede des Maire an den Praͤsidenten. Die Verfassungs⸗Revisions⸗

9 in den General⸗Conseils. uu.““ roßbritanien und Irland London äüge 2 A- 24 B 5 Abfassung der 1“ ariser Friedens⸗Kongreß. Hofnachricht. 1 5 Hofnachrich Parlamentswahl. Ban⸗

Rußland und Polen. St. Petersburg Paniutin. 8

Italien. Von der italienischen Grän Di ü

1 alie n E ze. Die Unterstützungen für die lombardisch⸗venetianische Emigration. Chinesen in . ö Römische Zustände. Genua. Der Aufschl Todtenamts für Karl Albert. 2 Venlabschies. f il Albert⸗ Advokat Galetti.

Börsen⸗ und Handels Nachrichten.

Zuschrift Haynau's an

Beilage.

*

Amtlich er Theil.

Berlin, den 9. September.

Ihre Majestäten der König und die Königin sind von Pillnitz zuruckgekehrt.

Ihre Durchlaucht die Frau Fürstin von Liegnitz ist von Deßau hier angekommen.

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Der praktische Arzt, Operateur und Geburtshelfer, Dr. Franz ZHoseph Julius Golz zu Striegau ist zum Kreis⸗Physikus des gleichnamigen Kreises ernannt worden.

Ministerium für Haseel, 1“ und öffentliche 3 1 Arbeiten. Der Baumeister Ferdinand Wilhelm Roderich Mar⸗ tius ist zum Wegebaumeister in Glogau ernannt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗deßausche Staats⸗Minister von Plötz, von ““ b

lichtamtlicher Theil. Deutschland

Preußen. Berli en politischen ö“ erlin, 10. Sept. Nach den politischen

8 Jahres wurde vielfach auch in der evan⸗ dgne eteentschen Länder der Ruf nach Begrün⸗

82p eil n ein erfassungszustandes erhoben. Derselbe war zum Theil nur ein Nachklang der damals nach der Herrschaft rin⸗ genden politischen Tendenzen; er kam also aus einem Gebiete, wel⸗ ches mit der Kirche nichts gemein hat. Andererseits aber ging er hervor, wenn auch nicht aus dem vollen Bewußsein, doch aus der ynung, daß die unveränderte Fortdauer der bisher so eng an den Staats⸗Organismus angelehnten Kirchenverfassung mit den neuen Formen des Staatslebens nicht zu vereinbaren seis

Diesem Grunde konnten auch die bestehenden Behörden des Regiments ihr Anerkenntniß nicht versagen, und in 8 meisten Ländern wuͤrden deshalb amtliche Berathungen theils der bestehen⸗ den Organe, theils neugebildeter Kommissionen über die demnächst zu ergreifenden Maßregeln eröffnet. Indessen ist bis jetzt hieraus nur in einzelnen kleineren Kreisen eine Frucht erwachsen, während anderwärts die Entscheidung noch nicht zur Reife gediehen ist. Die Ursache dieser, von dem Einen tief beklagten, von den Anderen sehr

gebilligten Verzögerung lag zunächst in der Erwägung, daß die Reorganisation der Kirche vor Allem einen befriedi⸗ genden Abschluß der politischen Entwickelung voraussetzte. Eben so sehr aber trugen die Schwierigkeiten, welche in der Sache selbst liegen, dazu bei, ein allzu rasches Vorschreiten zu ver⸗ hindern. Wer die einschlagende Literatur selbst nur von der Ober⸗ fläche kennt, wird wissen, daß über die Prinzipien der evangelischen Kirchenverfassung ein unendlicher Streit zum Theil ganz unversöhn⸗ licher Ansichten obwaltet, und daß selbst unter denen, welche eine bestimmte Verfassungsform, z. B. die Synodal⸗ und Presbyterial⸗ Verfassung, wollen, bei weitem keine Uebereinstimmung stattfindet. Aber bevor über diese Differenzen entschieden werden konnte, bot sich zunächst die wichtige Vorfrage dar, wem die Entscheidung zu⸗ fallen, ob sie allein dem geschichtlich berechtigten Regiment zu über⸗ lassen oder nicht vielmehr der Kirche als ihre eigene freie That an⸗ heimzustellen sei. Das Letztere war die vorherrschend geltend ge⸗ wordene Ansicht. Allein auch damit war noch kein genügendes Resultat gewonnen, weil vor Allem noch zu bestimmen blieb, wie das letztentscheidende Organ, die Kirche, sich darzustellen habe. Be⸗ kanntlich gewährt die bestehende Konsistorial⸗Verfassung hier keine Anhaltepunkte, weil sie in Folge ihrer eigenthümlichen Entwickelung das repräsentative Element entweder ganz in den Hintergrund ge⸗ stellt oder doch nur in unvollständiger Weise ausgebildet hat. Um so erklärlicher war es also, daß der Gedanke hervortrat, in einer aus der Wahl der Gemeinden, Kreise und Provinzen hervorgehen⸗ den Synode das Organ zu schaffen, dessen es bedurfte. Schon die Acußerung dieses Gedankens veranlaßte aber den lebhaftesten Streit. Von der einen Seite wurde gegen die Berufung einer konstituirenden Synode, als gegen eine rechtlose undverder bliche Maßregel protestirt. Um⸗ gekehrt fand man von der anderen allein in ihr eine Befriedigung des Rechts und die alleinige Möglichkeit der Rettung vor dem Ver⸗

derben, freilich ohne über die Mittel und Wege sich zu vereinigen. Wie eng oder wie weit der Begriff der Kirche zu ziehen, ob und wie das Wahlrecht zu beschränken, ob direkt oder indirekt zu wäh⸗ len, wie das Verhältniß des geistlichen und weltlichen Elements zu bestimmen, alle diese und noch viele andere Fragen waren streitig und wurden je nach den verschiedenen Standpunkten verschieden be⸗ antwortet. Gegenüber so bedeutender Konflikte hat nun das preußische Kirchen⸗Regiment über seine Stellung nicht zweifelhaft sein können. Es konnte zunächst nicht verkannt werden, daß die Leitung der inneren kirchlichen Beziehungen durch einen der konfessionell gemischten Volksvertretung verantwortlichen Mi⸗ nister nicht ferner zulässig sei, und es wurde deshalb nachdem inzwischen auch die Verfassungs⸗Urkunde vom 5. Dezem⸗ ber 1848 den Grundsatz der Selbstständigkeit der Kirchen ausge⸗ sprochen hatte, in einer besonderen Abtheilung des geistlichen Mini⸗ steriums ein von dem Minister nicht abhängiges Organ für das innere Regiment geschaffen, eine Maßregel, welche wenigstens denen, die nicht ihre eigenen Ansichten für die allein maßgebenden halten, zur Befriedigung gereicht hat. In Betreff der weiteren Schritte erschien es dagegen im Hinblicke auf die mit ihnen ver⸗ bundene große Verantwortlichkeit, und zur Vermeidung von nicht wünschenswerthen Erfolgen, angemessen, zuvörderst noch weitere Berathungen zu pflegen, damit nach eingetretener Konsolidirung der politischen Verhältnisse mit um so größerer Sicherheit vorgeschritten werden könne. In Erinnerung an einen bekannten Grundsatz des evangelischen Kirchenrechts, und um der Wissenschaft den ihr ge⸗ buhrenden Antheil an der Lösung der Verfassungsfrage zu gewäh⸗ ren, forderte deshalb der Minister der geistlichen Angelegenheiten die Konsistorien, die Synoden der wesklichen Provinzen, die theolo⸗ gischen Fakultäten und die Professoren der Rechte, Jacobson und Mejer in Königsberg, Stahl in Berlin und Wasserschleben in Bres⸗ lau, schon im Anfange dieses Jahres auf, sich gutachtlich über die⸗ jenigen Maßregeln auszusprechen, welche sie fur erforderlich erach⸗ teten, um der evangelischen Kirche des Landes zu einer selbstständi⸗ gen Verfassung zu verhelfen, indem er denselben zugleich eine Ueber⸗ sicht der bis dahin zu seiner Kenntniß gebrachten Anträge und Wuünsche mittheilte. Es lag nahe, die hierauf eingegangenen Acußerungen zu veröffentlichen und dadurch die Kirche in fort⸗ währender Betheiligung an der Verfassungs⸗ Angelegenheit zu erhalten. Die Ausführung dieser Absicht hat denn auch viel⸗ fältigen Anklang gefunden. In einer großen Anzahl von Exem⸗ plaren sind die „Amtlichen Gutachten, die Verfassung der evangeli⸗ schen Kirche in Preußen betreffend“, schon nach wenigen Wochen in allen Theilen des Landes verbreitet, und geben dort dafur ein sprechendes Zeugniß, daß die große, über die Zukunft der Kirche entscheidende Frage mit Sorgfalt und Treue behandelt worden ist. Daß die unveränderte Fortdauer des bisherigen Verhältnisses der Kirche zu dem Staate mit der eingetretenen Umwandlung des öffentlichen Rechtsstandes nicht vereinbar sei, haben auch die Gut⸗ achten einstimmig anerkannt. Obschon sie zum Theil sich gegen den vieldeutigen Gedanken einer Trennung der Kirche von dem Staate aussprachen, erkennen sie doch an, daß die Kirche, wenn auch nicht durch ihre Schuld, in die Nothwendigkeit versetzt worden sei, ihre bisher mit tausend Fäden in den Staats Organismus verflochtene Ver⸗ fassung selbstständig zu gestalten. In gleicher Weise stimmen sie darin überein, daß die bisherige Verfassung nicht die Lebensform darstelle, deren es hiernach bedürfe, daß mithin weitere Maßnah⸗ men durch eine gebieterische Nothwendigkeit gefordert seien. Ins⸗ besondere ist hier die naheliegende Frage, ob die landesherrliche Kirchengewalt ferner noch bestehen könne, vielfach und zwar mit sehr verschiedenen Resultaten erörtert worden, wie es an sich schon rwarlet werden konnte, da bekanntlich gerade dieser Theil der Verfassung von jeher einer sehr verschiedenen Auffassung unterlegen hat. Während also die Einen den geschichtlichen Grund des so⸗ bischöflichen Rechts in dem heutigen Staats⸗ ünihn nicht mehr gegeben, ja die Fortdauer des Episkopal⸗ st mit der Verfassung vom 5. Dezember v. J. nicht mehr

vereinbar finden, betrachten die Anderen die Auflösung des durch

die Geschichte geheiligten und durch die Gefühle der Dankbarkeit getragenen Verhältnisses der Kirche zum Landesherrn als eine Ver⸗ letzung der Kirche, indem sie zugleich darauf hindeuten, daß dieselbe wenigstens in dem Wortlaute der Verfassung keine Rechtfertigung finde. Endlich zwischen beiden steht eine mittlere Ansicht, welche von der künftigen Verfassung der Kirche erwartet, daß sie ein Verhältniß zu dem Landesherrn begründen werde, welches, von territorialistischer Beimischung entkleidet, den geschichtlichen Zusam menhang erhalte und der Kirche den für ihr Bestehen dringend er⸗ forderlichen äußeren Einigungspunkt gewähre. Wenn hiernach dieser kontroverse Punktnich zum Abschlusse gebracht ist, soistdagegen wiederum eine fast an Einstimmigkeit gränzende Mehrheit darüber einverstan⸗ den, daß das Organisationswerk nicht allein dem Kirchenregiment überlassen werden könne und dürfe. Daß dasselbe die Initiative ergreife, das erklären die Gutachten zwar nicht nur für ein durch die Verfassung nicht berührtes Recht, sondern auch für eine heilige Pflicht gegen die Kirche, welche nicht rathlos sich selbst überlassen werden durfe. Aber die Verleihung einer Verfassung halten sie nur im äußersten Nothfall (der nicht vorhanden sei) für zulässig, oder sie bezeichnen dieselbe auch geradezu als eine in der Gegen⸗ wart doppelt schwere Verletzung des Rechts der Kirche.

Wenn also die Verfassung aus der eigenen That der Kirche herausgehen soll, so fragt es sich weiter, und dies ist der Schwer⸗ punkt der Erörterung, wie diese That sich entwickeln solle? Hier gehen die Gutachten nach denselben Richtungen aus einander, welche andeutungsweise schon oben erwähnt worden sind. Die eine, von einer verhältnißmäßig schwachen Minorität vertreten, fordert, daß der Bau des Verfassungswerks von oben begonnen werde; sie ver⸗ langt also die Berufung einer konstituirenden Synode, welche aus den Wahlen der Gemeinden, Kreis⸗ und Provinzial⸗Synoden hervorgehen soll. Sie will, daß die Kirche und das Recht ihrer Glieder hier genommen werden, wie sie sind, und vertraut, daß der rechte Geist auch diese Entwickelung zu einem gedeihlichen Ziele führen werde. Zugleich aber er⸗ klärt eines der Gutachten mit Nachdruck, daß der Landes⸗ Synode nicht das Recht zugestanden werden dürfe, die Be⸗ kenntniß⸗Grundlagen der Kirche zu alteriren. Alle Aeußerungen dieser Richtung fassen ferner nur die Gesammtheit der dem Kirchen⸗ Regiment unterworfenen Gemeinden als den Kreis, aus welchem sich die Synode zu bilden habe, und ohne Ausnahme wollen sie, da in Betreff der Union der gesetzliche Zustand beibehalten und die Entscheidung, ob und wie dieselbe fortdauern solle, der Kirche selbst anheimgestellt werde. Endlich stimmen sie daruber überein, daß die indirekte Wahl die allein zulässige sei, während sie die Berechtigung zur Wahl in der Gemeinde bald nur von einem bestimmten Alter der Selbstständigkeit und Unbescholtenheit, beziehendlich einer be⸗ stimmten Dauer der Gemeinde⸗Angehörigkeit, bald von einer kir ch⸗ lichen Qualification abhängig machen. Den Vorschlag, die Ge⸗ meindewahlen in kirchlichen Formen vollziehen zu lassen, halten sie sämmtlich für angemessen. Entgegengeset erflärt sich eine große Majorität gegen den Gedanken der Berufung einer konstituirenden Synode Auch sie ist wenigstens in der Mehrheit sich dessen bewußt, daß der Orga⸗ nismus der Kirche in der Bildung einer Landes⸗Synode W Abschluß finden müsse, und will dieses Ziel mit Einst erstrebt nises Mit gleicher Bestimmtheit aber spricht sie sich gegen die tete Berufung einer solchen Versammlung aus, und macht dabei die Ansicht geltend, es muüsse vor Allem von denen, welche die Kirch vertreten sollen, gefordert werden, daß sie ihre kirchliche Treue g. probt und im Dienste der Gemeinde die Erfahrung Ferworb d hätten, die allein zur Stimmgebung berechtige. Diese werde gegenwärtig keine Befriedigung finden. Der jetzt so hervortretende Mangel alles kirchlichen Sinnes in den Bem eiagee die durch die bisherige Verfassung bedingte Entfremdung der Ge⸗ meindeglieder von aller thätigen Theilnahme an der Ordnung ihres eigenen Lebens werde voraussichtlich nur die Folge haben, daß die . ohne Bewußtsein vollzogen und von einer feindlich gesinnten Partei benutzt werde, um ihre auf die Zerstörung der Kirche ge⸗ richteten Zwecke zu erreichen. Welchen Erfolg eine aus sblcger Elementen berufene Synode haben müsse, lasse sich mit Bestimmit⸗ heit voraussehen; die Güter, welche der Kirche anvertraut seien, würden wehrlos der Disposition einer souverainen Mehrheit über⸗ liefert, und die treuen Glieder und Gemeinden wüͤrden genöthigt werden, sich auszuscheiden. Hiergegen werde auch in der au , lichen Beschränkung der Synode auf die Verfassungsfrage keine Hulfe liegen, theils weil die letztere mit dem Bekenntniß der Kirche in untrennbarem Zusammenhange stehe, theils weil es keine Macht gebe, eine konstituirende Versammlung zur Beobachtung der ihr fur ihre Beschlüsse gezogenen Schranke zu nöthigen. Bei der Sache, nach den schweren Erfahrungen, welche in dem letzten Je auf dem politischen Boden gesammelt worden seien, endlich aus Rücksicht auf die Erhaltung des Zusammenhanges mit den westli lichen Provinzen, musse von der Berufung einer konstituirenden Synode abgestanden, könne dem Regiment nicht das Recht zuge⸗ standen werden, die Kirche zu einem Experiment zu nöthigen e; sie mit so großen Gefahren bedrohe. Das sei vielmehr die nächste urd wichtigste Aufgabe, in den östlichen Provinzen wahre Gemeinden zu schaffen, die bis jetzt nicht vorhanden seien, und in diesen das kirch⸗ liche Bewußtsein wachsen und erstarken zu lassen, damit ein fester Grund für den Bau der Kirche gewonnen werde. Damit sei frei⸗ lich die Nothwendigkeit eines langsameren Vorschreitens gegeben. Der Verlust an Zeit könne jedoch nicht in Anschlag kommen, wo es sich um die Zukunft der Kirche handle.

Auf die zum Theil sehr speziellen Vorschläge zur Bildung nicht nur der gemeindlichen, sondern auch der höheren Kreise, so wie auf den sonstigen reichen Inhalt der Gutachten, ist hier nicht eingegan⸗ gen worden, weil es nur darauf ankam, die Resultate der prin⸗ zipiellen Erörterungen in kurzen Umrissen darzulegen.

Die weiteren Berathungen werden nunmehr auf der Grund⸗ lage der Gutachten beginnen. Inzwischen mogen die Glieder der