sas erlassene Verbot des Verkehrs mit Motevideo fort, und Oribe, Rosech eeags den Waffenstillstand achtend, behauptet seine bis⸗ herige Stellung vor der Stadt.
—————
Königliche Schauspiele. Mittwoch, 12. Sept. Im Schauspielhause. 144ste Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale: Rosenmüller und Finke, oder: Ab⸗ gemacht! Original⸗Lustspiel in 5 Akten, vom Dr. C. Töpfer. An⸗
fang halb 7 Uhr.
1650
Im Schauspielhause. 145ste Abonne⸗
Donnerstag, 13. Sept. ) Trauerspiel in 5 Abth., von
ments⸗Vorstellung: Maria Stuart, Schiller. Anfang 6 Uhr.
Königsstädtisches Theater.
Mittwoch, 12. Sept. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Norma. Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Sgr. Pardini, neu engagirtes Mitglied: Pollione.)
Donnerstag, 13. Sept. Zum erstenmale wiederholt: Die Lich
-
tensteiner, dramatisches Gemälde in 5 Aufzügen, nebst einem Vorspiele: Der Weihnachtsabend, nach van der Velde's Erzählung,
von Bahrdt. 3 Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang
Freitag, 14. Sept. in 3 Akten, von D. Kalisch. (Mit neuen Couplets.) Die Musik Melodieen arrangirt
theils neu komponirt, theils nach bekannten von F. W. Meyer.
Berliner
Börse vom I1. September.
11“
mechsel-Course.
Bef. ½ Geld 143 ½
142 ½ 142 150 ½ — I
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt.
61611111 Hambururg cFeoVv. 300 Mk. do. v11I1““ 8 1 Lst. 300 PFr. Wi “ 190 I. 150 PFl. 100 Thlr.
V 100 Thlr.
100 Fl.
150 ½ 150 6 25 ⅛ 6 25 ¾ 2 Mt. 81 ⁄6 80 *½ 2 Mt. 94 ½ 93 ⅔ 2 Mt. —101 2 Mt. hbgbbb. 8 Tage 99 ½ 99 ¾⅔ 2 Mt. 1 9 ½
2 Mt. 56 28 56 24
3 wochen 106 ½ 105 ½⅔
Augsburg . Breslau ..
Leipzig in Courant im 14 Thlz. Puss...
Prankfurt a. M. südd. W.. Petersburg.
Inländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal-Papiere und
geld-Course.
ZI. Brief.
Preufs. Frerw. Anl 5 St. Schald-Sch. 3 ¼ Seech. Präm. Sch. — K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ “ Stadt-Obl. 5 do. do. 3 ¾ Westpr. Pfandbr. 4 Grossh. Posen do. do. do. Ostpr. Pfandbr.
Geld. Gem. xZt. 105 ¾ Pomm. Pfdbr. 3
f. 8, 8 25¾ 87 5ã
Kur- u. Nm. do. 3 ½ Schlezische do. 3 ½ do. Lt. B. ar. do. 3 ½
Pr. Bk-Anth.-Sch. —
Friedrichsd'or. — And. Goldm. à 5th. — Disconto. —
Ausländische Fonds.
8 do. do. 90
Russ. Hamb. Cert. 5 Poln. neue Pfdbr. 4 V do- beiHlope 3.4.5. 5 do. Part. 500 Fl. 4 do. do. 1 Anl. 300 Fl. — do. Stiegl. 2. 4. A.*
d. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz0.
4 do. do. Cert. L. A. 5 4
Hamb. Feuer-Cas. 3 ½ do. Staats-Pr. Anl — Holl. 2 ½ % Int. 2 ½ Kurh. Pr. 0.40 th. — Sardin. do. 36 Fr. 5
8 1 1 ¾
N. Bad. do. 35 Fl.
do. do. L. B. 200 Fl. — Pol. a. Pfdbr. a. C.
1 4 4 5
Eisenbahn-Actien.
Stamm-Actien. Kapital.
Der Reinertraß wird nach erfolgter Bekanntm. Tages- Cours. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ⅜½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
1
Börsen-Zins- Rechnung Rein-Frtrag.
88 ½ 6 s bz. 100 60 ½
Berl. Anh. Lit. A. B. do. Hamburg do. Stettin Htarg. 8 do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt.. do. Leipziger “
Halle-Thüringer...
Cöln-Mindeèn do. Aachen
Düsseld.-Elberfeld.. Stecele -Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A.... do. Litt. B. Cosel-Oderberg.... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk Stargard-Posen... Brieg-Neisse. Magdeb.-Wittenb....
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200.000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
65 ½˖ 6.
92 bz. u. G.
50 a ½ bz u. 66 B
36 x½ n.
82 ½ bz u. G 105 ½
102 G.
+X „ngn
F 1IISSEIIIIaIISEnlSSe
02 8æ
55 ½ 6. 56 B. 82 ½ a ¼ bz. v. G.
Quittungs- Bogen.
Aachen-Mastricht .. 2,750,000
Ausläncdl. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordb. do. Prior.
8,000,000 48 ¼ ½ a bz. u
96 ½ bz. u. G.
8 Schluss-Course von Cöln-Minden 92 G6.
Prioritäts-Actien. K apital.
Zinsfuss.
Sümmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosunz à 1 pCt. amortisirt.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 00,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1.217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000
Berl.-Anhalit.. do. Hamburg do. do. II. Ser., do. Potsd.-Magd...
do. 55 üiecE sbsLi 15 .Stettiner
Magdeb.-Leipziger..
Halle-Thüringer...
Cöln-Minden do. do.
Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität .. do. Stamm-Prior.
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. III. Serie. Zweigbahn
8 do.
Oberschlesische.
Krakau-Oberschl...
Cosel-Oderberg...
Steele-Vohwinkel .. do. do. II. Ser.
Breslau-Freiburg..
Berg.-Märk
— — *’
8 8
G. 94 B 10⁴ ½ bz. u. G.
8 EEu
9 ¾ 101 ⅛ bz n. B.
—
KE2
80 B. 9‧1½ B. 101 ¾¼ G. 99 ½ bz. 76 bz. 83 ⅞R G6.
79 ½
„nunöngnaneneee
◻☛ — 2
Börsen- Zinsen.
Ausl. Stamm-Act.
Reinertr. 1848
2,050,000 6.500,000 4,300,000
Kiel-Altona p. Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.
—
—
9
von Preussischen Bank-Antheilen 97 ¾¼ a ¾ bz. u. G.
Die Börse hatte heute wieder ein sehr günstiges Ansehen,
handelt wurde.
und die Notirungen haben sich am Schlusse der Börse ziemlich gebessert;,
5pWohl anfangs Mehreres unter der gestrigen Notiz ge-
Auswärtige Börsen.
Breslau, 10. Sept. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 ½ Gld. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 112 ⁄ Br. Polnisches Papier⸗ geld 95 ¼½ Br. Oesterreich. Banknoten 92 ½ — 93 bez. u. G. Staats⸗ schulbscheine 88 Br. Seehandlungs⸗Prämiensch. a 50 Rthlr. 100 ¾ Gld. Posener Pfandbriefe 4proz. 99 ¼ Gld., do. 3 ½proz. 89 Gld. Schlesische do. 3 ½proz. 94 ½ Br., do. Litt. B. 4proz. 985 Br., do. 3 proz. 89 ½ Gld. Preuß. Bankantheils⸗Scheine 96 Gld.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 94 ½ Gld., do. neue 4 proz. 94½ G., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 106 Gld., do. a 500 Fl. 802 Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 19 Br., Russisch⸗Poln. Schatz⸗ Oblig. a 4 pCt. 81 Br.
Actien: Oberschlesische Litt. A. 105 ¼ Br. Litt. B. 102¼ Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger 83 Br. Niederschl.⸗Märk. 82 ½ Br., do. Prior. 101 ¾ Gld., do. Ser. III. 99 ¾ bez. Ost⸗ Rhein. (Köln⸗Mind.) 92 ½ Br. Neisse⸗Brieg 36 Gld. Krakau⸗ bez. u. Gld. Friedrich Wilhelm's⸗Nordbahn 49 ½ — ¼ bez. u. Gld.
Amsterdam 2 M. , Hamburg a vista 150 ¼
bo. 2 M. 160 , Br. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 25 Berlin a vista 99 ¾, Gld.
do. 2 M. 99 ½ Gld. Wien 2 M. 80 ¾ Gld.
Wien, 9. Sept. Sonntag. Met. 5proz. 99 — 99 ¾ Nordb. 115 ¼ — 115⁄ Mail. 81 — 81 ¼.
Pesth. 78 — 78 1
B. A. 1225 — 1230 1839 Loose 115 — 1159
Gold 116 zu haben.
Frankfurt a. M, 9. Sept. (In der Effekten⸗Sozietät.) In Fonds ging heute Mehreres um. Nur allein die Oesterr. Loose, Actien und Poln. 500 Fl. Loose, so wie Bexbacher und Cöln⸗ Mindener Actien, waren mehr offerirt und blieben niedriger. Für F. W. Nordbahn⸗Actien zeigte sich mehr Begehr. Alle übrigen Fonds behaupteten sich fest auf ihrem gestrigen Stand. A. proz. Metall. 89 Br., 88 Gld. Bank⸗Actien 1112— Gld. Baven Partialloose 2 35 Fl. 32 ¾ Br., 261 Glr E 2 50 Fl. 74 ⅞ Gld., do. 2 25 Fl. 18 8, dehe Partiallovse ² 40 Rthlr. preuß. 34 ¾ Br., 34 1 Br.. 347: dinien Paruallosse 2 % Fr. bei Gebr. Bethmann 35 Br., 38 vl. Spanien Bpegz, inländ. 27 ¼ Br., 27 ½ G 300 Fl. Loose 1077 Gh8 1 ee 2 1., 2¶E ld. Polen helms Nordbahn 99, . “ 8. on. 7 Friedrich Hn. BParis, 5 Sg, güee. ee 0, K, Zess baar 89.40, Znat 80 29,. 3. eern
Gld.
Es wurde heute viel umgesetzt. Fonds und Bahnen beliebt.
% .40; 5proz. 445. HGamnl. p. &. . „ wGhens, esmven
Ard. 18, II. Svproe
8582 An hh
London, 5. 3 ½proz. 94. Int, 5 ⁄. Pern .
Cons. sind heute 9ℳ wesentliche Beränderung. 87, 85.
2 Uhr.
*9
vHornds
34⁄, b Ime
Cens. p. C. u. a. Z. 92¼, ¼, pr. Okt. 92 ½, †. Wechsel⸗Course vom Iten. Amsterdam 12. 3 ½, 3.
Paris 25. 67 ½¼, 62 ih 11. 24, 11. Frankfurt 121 ¼, Hamburg 13. Petersburg 36 ½, 3.
8. Sept. Der Markt war für Holl. Fonds in Int. zeigte der Handel doch etwas Leben. und Franz. waren ebenfalls zu mehr oder
Amsterdam, heute etwas flauer, Russ., Oesterr., Span.
minder niedrigeren Preisen zu haben. Port. und Bras. gut preis⸗ haltend. Bras. 88 ½. Mex. 27 ⅛.
Holl. Integr. 54, 53 ⁄. Span. Ardoins 11 ½. 114⁄, ½⁄. Russen alte 104 ¾. 4proz. 86 ½. Stiegl. 84 ¾.
Met. 5proz. 85 ¼, ½, 85. 2 ½proz. 44 ½.
Gr. Piecen Oest.
Amsterdam, 8. Sept. Der hiesige Fondsmarkt setzte un⸗ ter Begünstigung der Preis⸗Verbesserungen an den auswärtigen Börsen in den ersten Tagen dieser Woche dessen steigende Richtung bei lebhaftem Umsatz fort; vorgestern jedoch ging Nachricht ein, daß die Renten in Paris gewichen seien und auch die Course in Wien merklich heruntergingen, wodurch eine Reaction herbeigeführt wurde, die auf fast alle Staats⸗Papiere nachtheiligen Eindruck machte; in⸗ deß hörte gestern das dringende Ausbieten auf, und der Markt en⸗ digte wieder in etwas festerer Stimmung. Am meisten wurden abermals österreichische Fonds umgesetzt; von denselben stiegen die 5proz. Metalliques erst von 83 ½ bis 86 ½ pCt., fielen dann auf 85 pCt. zurück und blieben zuletzt 85 ½ pCt.; 2⁄proz. dito besser⸗ ten sich von 44 ½ bis 45 ½ pCt. und wurden dann zu 45 pCt., zu⸗ letzt zu 45 ¼ pCt. abgelassen. Die Schwankungen in holländischen Staats⸗Papieren sind weniger bedeutend gewesen; Integrale erhoben sich erst von 54 auf 51356 9 und konnten gestern wieder nur den ersteren Cours bedingen; 3proz. wirkliche Schuld erreichte von 63 ⅞ einmal 64 ¼ %, doch ging gleichfalls auf den vorigen Stand zurück; 4proz. do. hielt sich anfangs fest auf 84 ½ %, doch war die letzten Tage über um ½ % billiger zu haben. Actien der Handels⸗ Maatschappy haben wegen des besonders günstigen Ablaufs der diese Woche abgehaltenen Kaffee⸗Auctionen einen Aufschwung von 1552 bis 159 ½ % genommen. Von russischen Effekten bei Hope und Comp. sind alle 5proz. Obligationen von 105 bis 104 ½ % gefallen und proz. Certifikate von 86 auf 87 % gestiegen. 3 proz. französische Renten besserten sich anfangs von 52 ⅞ bis 53 ¼ %, wurden aber ge⸗ stern zu 53 ½ % abgelassen. 5proz. spanische Ardoin⸗Obligationen gingen von 12 9 auf 12 %. Pernanische do. erreichten von 51 ¾ erst 53 ¼ und blieben zuletzt 52½ %. Der Geldzins⸗Cours steht noch auf 2 ½ ö.
8
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 11. September. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 48—54 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 23 ½ —20 Rthlr.
5 pr. Sept./ Oktbr. 23 ½ u. 23 ½ Rthlr. bez. Oktbr./Novbr. 24 Rthlr. bez. u. G. Novbr./Dez. 25 Rthlr. Br., 24 ¾ verk. pr. Frühjahr 26 ½ Rthlr. Br., 26 ½ verk.,
26 G große loco 23 — 24 Rt lr. 8
Gerste, „ kleine 17—18 Rthlr. veu Hafer loco nach Qualität 14 ½ — 15 Rthlr. Doher pr. Sept./Oktbr. 48 fv. 14 Rthlr. 50 pfd. 15 Rthlr. Br. pr. Frühjahr 48 pfd. 16 Rthlr. Br. 50 pfb. 16 ½ Rthlr. Br.
Rüböl loco 14 ¼
Rthlr. Br., 13 ½ u. 14 ½ bez. pr. Sept.
14 ½ Rthlr. Br., 14 ½ G. Sept. /Oktbr. 14 ⅛˖ Rthlr. Br., 14 ¼ u. 14 ½ verk. Oktbr. /Novbr. 13 ½ Rthlr. Br., 13 ⅞ u. 13 ⅞ bez. Novbr./ Dezbr. 13 ½% Rthlr. Br., 13 ½ bez. u. G. Dezbr./Jan. 13 ⅔ Rthlr. Br., 13 ½ G. Jan. /Febr. 13 ¼ Rthlr. Br., 13 ½ bez., 13 ½ G Febr. /März 13 ½ Rthlr. Br., 13 ⅞ bez. u. G März /April 13 ½ Rthlr. Br., 13 ½ G. April /Mai 13 i Rthlr. Br., 18 ⁄2 u. loco 11 ½ Rthlr. bez. „ Lieferung pr. Sept./ Oktbr Rthlr. Mohnöl 16 Rthlr. Hanföl 13 ½ Rthlr. Palmöl 13 Rthlr. Südsee⸗Thran 11 ½ à 11 ½ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 15 112 Rthlr. bez. u. G. mit Faß 14 Rthlr. bez. 8 pr. Sept./ Oktbr. 14 ¼ Rthlr. Br., 14 ½ G. Okt./Nov. / Dez. 14 ½ Rthlr. Br., 145 G. pr. Frühjahr 15 ½ Rthlr. Br., 15 ½ G. Weizen ohne Geschäft. Roggen unverändert. Rüböl Spiritus ohne wesentliche Aenderung. 8
13 ½ bez. Leinöl 11 ½
still.
Marktpreise vom Getraide Berlin, den 10. September.
Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr.; Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 8 Pf., auch 1 Rthlr.; kleine Gerste 25 Sgr.; Ha⸗ fer 25 Sgr., auch 20 Sgr. 8 Pf.
Zu Wasser: Weizen, weißer 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf. und 2 Rthlr. 2 Sgr. 0 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; kleine Gerste 22 Sgr. 6 Pf.; Hafer 21 Sgr. 3 Pf., auch 18 Sgr. 9 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Sgr. schlechte Sorte.
Sonnabend, den 8. September.
Das Schock Stroh 5 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 5 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. Der Centner Heu 20 Sgr., geringere Sorte auch 15 Sgr.
Breslau, 10. Sept. Weizen, weißer 44, 48 45, 49 Sgr.
Roggen 23, 25 ½, 27 ½ Sgr.
Gerste 18, 20, 22 ½ Sgr.
Hafer 12, 13, 14 ⅞ Sgr.
Kleesaat unverändert.
Rapps 100, 102, 105 Sgr.
Rübsen 87, 89, 91 Sgr.
Spiritus 6 ½ u. 6 ⁄ Rthlr. bez.
Rüböl 14 ½ Rthlr. Gld.
Zink loco 4 Rthlr. 6 Sgr. und ab Gleiwitz à 427 bez. Roggen und Gerste mußte heute wieder billiger notirt werden, da die Kauflust täglich geringer wird.
52 Sgr., gelber
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗ zeigers sind Bogen 97 bis 99 der Verhandlungen der Ersten Kammer ausgegeben worden.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. e“ 8 Beilage
Berlin
Venezuela.
No 250.
1651
1e. 2h8ee. tse . h⸗ 282,5:8, Mittwoch d. 12. Sept⸗.
Ausland. ea nn Agram. Aktenstücke über die Publication der Reichs⸗Ver⸗ assung. —
Frankreich. Paris. Schreiben des Präsidenten an Capitain Ney über die römischen Angelegenheiten. — Die Finanz⸗Angelegenheiten. — Sendung nach Algerien. — Verbot von Lotterie⸗Anzeigen. — Der Juni⸗ Prozeß. — Die Krankenpflege in den Provinzen. — Truppensendung ins Lot⸗Departement. — Ruhestörungen auf Guadeloupe. — Gesecht am Senegal. — Note an die Schweiz. — Vermischtes.
Belgien. Brüssel. Die Postconvention mit Frankreich. — Beschwerde über die französische Bank.
Der turiner Senat.
Vermischtes. —
Italien. Von der italienischen Gränze. — Herzog von Modena. — Oudinot in Neapel. —
Rom. Proclamation des General Rostolan. Moldau und Walachei. Bucharest. Der Verkehr mit Siebenbürgen.
— Abreise des Generat Komar. — Galacz. Ankunft des Fürsten Ghika.
Laguayra. Paez und sein Anhang. Central⸗Amerika. Nachrichten aus dem Mosquito⸗Lande. Wissenschaft und Kunst. Königsstädtisches Theater. (Zweite italienische Opern⸗Vorstellung.) Markt⸗Berichte. 2 2 Michtamtlicher 8 Muslaund Oesterreich. Agram, 5. Sept. Der Lloyd sagt: „Wie be kannt, hat Se. Excellenz der Ban unlängst dem hohen Banal⸗Rathe auf getragen, die Publizirung der Reichs⸗Verfassung vom 4. März zu veran⸗ lassen. Der Banal⸗Rath glaubte gegen diesen Auftrag vorstellen zu sellen, und es wurde eine Remonstration an Se. Exeellenz den
Ban gesendet, in welcher dieser gebeten wird, die Publication der
Reichs⸗Verfassung im Wege des Landtages bewerkstelligen zu lassen.
Auf diese Vorstellung ist, wie unsere Leser wissen, die wiederholte
Anordnung Sr. Excellenz des Bans erflossen, die Charte vom 4.
März sammt den hierauf bezüglichen Manifesten kundzumachen, welcher Anordnung auch durch den Beschluß des Banal⸗Rathes Folge geleistet worden ist.“ Die Agramer Ztg. theilt beide er⸗ wähnte Dokumente mit, sie lauten:
Vorstellung des Banalrathes an Se. Excellenz den Bau,
betreffend den Aufschub der Publication der Reichs⸗ 1 Verfassung.
„Excellenz! Als im vorigen Jahre die Nation des dreieinigen Kö⸗ nigreiches Kroatien, Slavonien und Dalmatien gegen die ungarischen und siebenbürgischen Rebellen hauptsächlich aus dem Grunde aufgestanden ist, weil die Magyaren nicht nur unsere nationale Freiheit verletzten und miß⸗ achteten, sondern auch deshalb, weil sie unsere herkömmlichen Rechte und die Correlationen unserer Königreiche nicht anerkennen wollten, vielmehr uns gänzlich zu untersochen und über uns zu herrschen trachteten: da er⸗ hob sich die ganze Nation, und Ew. Erzellenz mit ihr, wie ein Mann ein⸗ zig und allein mit dem begeisternden Vorhaben, ihre Freiheit und ihre Ehre zu vertheidigen. In diesem Vertheidigungszustande befindet sie sich noch fortwahrend, theils die Waffen führend, theils aber mit ihren mora⸗ lischen und materiellen Kräften wirkend. Gleichzeitig mit dieser Erhebung hat sie auf Grund der alten Befugnisse ihrer Constitution und ihrer durch den Eid so vieler Könige bekräftigten Vorrechte auf ihrem Landtage viele heilsame Beschlüsse gefaßt, worunter auch jener Beschluß ent⸗ halten ist, daß sie die Integrität der österreichischen Monarchie aufrechterhalten und die Rechte der glücklich regierenden Dynastie wahren, und daß sie sich zur, Kräftigung der Gesammtmonarchie den Mini⸗ sterien des Krieges, der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten unterordnen wolle. Daß die Nation an diesen ihren Beschlüssen, obwohl dieselbe von keiner Seite her weder bestätigt noch sanctionirt wurden, fest und männlich hielt, lehrt uns am besten unsere jüngste Vergangenheit. Aber weder in den obenerwähnten Landtagsbeschlüssen noch in ihren zahl⸗ reichen Manifesten und Vorstellungen hat sich die Natton je dahin erklärt, daß sie ihre alte von den Vorfahren ererbte und durch Gesetze und Eide ihrer Könige bekräftigte Landesverfassung verwerfen und sich ihrer gänzlich entäußern wolle. Im Sinne dieser Landesverfassung, welche im Vereine mit den früheren Gesetzen und mit den neuesten Beschluͤssen des letztvergangenen Landtages die Grundlage unseres politischen Standpunktes bilden, und zwar im Sinne des Artikel 58/1790 können und dürfen alle das dreieinige Königreich betreffenden Angelegenheiten einzig und allein auf dem Landtage dieser Königreiche verhandelt werden; im Sinne der Artikel 10, 12, 1792 hat ferner unsere Nation das heilige und unverletzbare Recht, zu verlangen, daß sie nur durch Gesetze, nicht aber durch irgend welche Verordnungen, Resolutionen und Reskripte regiert werde. Aus diesen Gründen werden Ew. Excellenz entschuldigen, wenn wir, der Banalrath, die nur nach Ge setzen und nach Gewissen in Ihrem Namen das Land verwalten können, Ihnen offen und pflichtschuldigst erklären, daß wir als Verwaltungs⸗ organ unserer constitutionellen Königreiche, welchem es zusteht, die Gesetze zu wahren, die octroyirte Verfassung, die unterm 4. März 1. J. den früher nicht constitutionellen Provinzen der österreichischen Monarchie verliehen wurde, ohne unseren gesetzlichen Landtag dem Volke nicht kundmachen fönnen, und zwar um so weniger, als gerade die besagte octrovirte Ver⸗ fassung nicht nur in die politischen und historischen Grundrechte unserer Nation, in die Banalautorität und in die spaäleste Zukanft unserer Nation eingreift, sondern auch die uralten Gränzmarken unseres Vaterlandes ver⸗ letzt, indem die heldenmüthige kroatisch⸗slavonische Militairgränze von uns getrennt und mit dem neuen Kronlande der K. K. gesammten Militärgrenze gänzlich vereinigt werden soll, welche Militairgränze nicht nur im Sinne unserer Gesetze und hohen Verordnungen einen integrirenden Theil dieser Königreiche bildete, sondern auch, obwohl sie seit Maria Theresia's Zeiten unter einer besonderen militärischen Verwaltung stand, bis in die neueste Zeit wenn nichts Anderes, so doch die allgemeine Kameralverwaltung ge⸗ meinschaftlich mit uns hatte. Geruhen daher Ew. Excellenz, unseres theuren Vaterlandes glorreicher Sohn, diese unsere offenen und gewissenhaften Be⸗ merkungen auf Ihren Erlaß vom 28. Juli 1849 in Berücksichtigung zu neh⸗ men; geruhen Sie unsere Bitte Sr. Maäjestät, Allerhöchstwelcher unsere Nation immer treu war und es stets bleiben wird, im Namen dieser für die durchlauch⸗ tigste Donastie begeisterten Nation zu eröffnen; geruhen Sie sich vor un⸗ serem allgeliebten jugendlichen König auf Ihren als Ban des dreieinigen Königreiches vor der ganzen Nation geleisteten Eid zu berufen, und wir hoffen davon zuversichtlich, daß weder Eure Excellenz uns zur Erfüllung dieser so schwierigen Aufgabe, nämlich zur Kundmachung der neuen Ver⸗ fassung nöthigen, noch unser gerechter jugendlicher Kaiser dem entgegen sein werde, daß, dem Gesetze und Gebrauche unserer Königreiche zufolge, diese oktrovirte Verfassung nur auf unserem Landtage der gesammten Na⸗ tion kundgemacht werde. Gegeben aus der Plenarsitzung des Banalrathes zu Agram, am 4. August 1849. Eurer Excellenz eifriger Verehrer. Emerich Lentulaj.“
Antwortschreiben
Sr. Excellenz des Banus an den Banal⸗ stellvertreter.
„Ich entnehme aus Ihrer unterm 4. August mir unterbreiteten Vor⸗ stellung, daß der Banalrath sich weigere, die von mir auf a. h. Befehl Sr. Majestät unseres allergnädigsten Kaisers und Königs veranlaßte Kund⸗ machung der allgemeinen Reichsverfassung zu bewirken. Mitten unter den tiefen Sorgen meines Feldherrnamtes, unter dem Gewichte physischer und moralischer Anstrengungen eines bewegten Kriegslebens, kann ich mich nicht mit einer nur in der Ruhe des Sitzungssaales
möglichen, durch Amnestie,
ZBeilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
nMaenene 82
Doknmente alter und neuer Zeit wohl unterstützten Erörterung und Be-⸗ weisführung meiner Ansichten befassen; was aber meine innige feste Ueberzeugung, meine klare Anschauung betrifft, so wird sie, weil sie fest und unerschüttert dasteht, auch in Kürze und schmucklos ausgesprochen, vielleicht auch bei Ihnen die überzeugende Wirkung nicht verfehlen. Erlauben Sie mir daher vor allem Anderen mit Bezug auf die Allerhöchste Proclamation Sr. Majestät und die §§. 68, 72, 73 und 123, welche die Autonomie der Verwaltung und die freie Entwickelung der National⸗Interessen unseres Vaterlandes in umfassendster Weise sicherten, Sie auf den Unterschied auf⸗ merksam zu machen, der zwischen der Reichs⸗ und der autonomischen Lan⸗ des⸗Versassung besteht; und der klar und deutlich aufgefaßt werden muß, wenn man durch eine Verwechselung der Begriffe und durch Mißverständnisse nicht selbst die Masse der ohnehin schon obwaltenden Schwierigkeiten vermehren und den Zeitpunkt ruhiger und friedlicher Regelung der heimatlichen Zustände zu unserer Aller höchstem Nachtheile noch weiters hinausschieben will. Die Reichs⸗Verfassung ist das Band, welches alle Theile unserer Monarchie zu einem kräftigen großen Ganzen verbinden soll und muß; sie gleicht den Pfeilern eines großen Hauses, in welchem jeder einzelne Familienzweig seine Wohnung nach Gutbefinden und auf die seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechendste Weise einrichten kann, ohne die Ruhe und gerechten An⸗ spruche seines Nachbars zu gesährden. Gegen jeden Angriff auf das gemeinschaftliche Haus vertheidigt sich unter ihrem gemeinschaftlichen Oberhaupte die Gesammtheit der Familien; denn ihre eigene Eristenz und Wohlfahrt ist durch das Bestehen des großen Hauses bedingt. Sie sprechen von der alten Constitution; haben Sie die Thatsachen vergessen? haben Sie die Revolution vergessen, die den unhaltbaren feudalen Zustand für alle künftigen Zeiten unmöglich macht? Die Grundlage der alren Constitu⸗ tion, die für etliche tausend Edelleute geschaffen war, ist durch den Hauch der erwachten Freiheit für Jeden weggeweht wie Spreu im Winde. Oder wollen Sie, daß die „Status et Ordines“ und die „miscra contribuens „lebs“ wieder auftauchen? dazu biete ich gewiß meine Hand nicht. Aber so lange ein Funke Lebens in mir glimmt: so lange werde ich mein Va⸗ terland, werde ich das Volk lieben, dem ich angehöre, werde ich alle Kräfte meines Daseins seiner Wohlfahrt widmen, werde ich für seine nationale Entwicklung, für seine Ehre einstehen, werde ich die von den Vertretern der Nation im Wege des Landtages geschaffenen und durch Königliche Sanc⸗ tion in Kraft tretenden Gesetze vertheidigen, achten, bewahren. Sie erin⸗ nern mich an meinen Schwur; ich aber frage Sie, wo ist einer in unserem Volke, der für dessen Rechte, sür dessen nationale Existenz mehr gethan, mehr gelitten hat als ich, der sein Leben freudiger hingetragen hat, um für Euch zu sterben — je nachdem die Würfel sielen — als Märtyrer, oder als Soldat? Jene Männer, welche ich nach Wien gesandt habe, sind nicht dort, um Gesetze zu machen, sondern um durch Auftlärung über unsere nationalen Zustände und Bedürfnisse mit den Ministerien des Gesammt⸗ Reiches jene Wege vorzubereiten und anzubahnen, welche mit Rücksichts⸗ nahme auf die Interessen und die autonomische Verwaltung unseres Vater⸗ landes — die unmittelbare Verbindung mit der Regierung unseres Königs
— da, Gott sei gedankt, die früher bestandene — mittelbare als Anhäng el des Königreichs Ungarn für immer gelöst ist — zur Einigung mit der Ge⸗ sammt⸗Monarchie unerläßlich werden. Ich habe nicht allein das volle Recht, sondern auch die Verpflichtung, alle durch die Zeitumstände unerläßlich ge⸗ wordenen Vorarbeiten für den nächsten Landtag einzuleiten, um die so nö⸗ thige, so sehnlich erwartete Regelung unserer heimathlichen Zustände zu för⸗ dern, um die Berathungen und Beschlüsse unserem Landtage zu erleichtern. Dazu gehört die Entsendung jener Männer nach Wien, dazu gehört die Veröffentlichung der Reichs⸗Verfassung. Beide Verfügungen sind durchaus erforderlich, um zur klaren Auffassung unserer Verhältnisse zur Gesammt⸗ Monarchie, dadurch zur genauen Beurtheilung jener Gränzen zu gelangen, über welche, ohne den Bestand des großen Ganzen zu gefährden, man nicht hinausgehen darf. Gränzen, welche selbst das eifer⸗ süchtigste National⸗Gefühl mit Beruhigung anerkennen kann; ich sage National⸗Gefühl und nicht National⸗Eitelkeit; was jenes Herrliches zu bewirken vermag, haben wir der Welt, was diese für namen⸗ loses Ungluͤck bereitet, haben uns die Gräuel dieses unglückseligen Krieges gezeigt. Sie reden ferner von dem Gränzvolke und scheinen von dem durch mich publizirten a. h. Handbillete Sr. Majestät, d. d. Olmütz, 31. März d. J., keine Kenntniß nehmen zu wollen. Der Gränzer ist und bleibt unser Bruder, und da er vorzugsweise Großes geleistet; da er in diesem Kampfe die schwersten Opfer gebracht, darf er wohl auch mit Recht verlangen, als unser ebenbürtiger volljähriger Bruder betrachtet zu werden, dem es so wenig zusteht, unsere Bevormundung zu dulden, als es uns geziemt, sie zu üben. Ueberhaupt ist es Zeit, die Revolution abzuschließen, und im ruhigen, gesetz⸗ lichen Wege an der Entwicklung unseres stattlichen und nationalen Lebens rüstig zu arbeiten. Dazu gehört, daß es Friede werde, den gewiß Niemand sehnlicher wünscht, als der, welcher so wie ich den Krieg nicht gefürchtet hat. Mehr denn Hunderttausend unserer Landsleute und ich mit ihnen haben bei starrer Kälte, bei glühender Hitze, den Entbehrungen des Lagers, den Beschwerden des Marsches, dem Tode in allen Gestalten muthig getrotzt; das Blut von Tausenden ist geflossen und freudig vergossen worden, um die Rebellion, eine Folge magyarischer Absonderungsgelüste, zu belämpfen und zu Boden zu werfen. Unser Volk war es vorzugsweise, das eingestan⸗ den ist mit Gut und Blut für die Erhaltung der großen österreichischen Ge⸗ sammt⸗Monarchie, für unsere erlauchte Dynastie, und das wackere Volk wird es auch fernerhin thun. Schließlich gestatten Sie mir noch, über die Stellung des Banalrathes zu sprechen. Der von mir im verflossenen Jahre organisirte Banalrath, dessen bei weitem größere Mitgliederzahl mit Auf⸗ opferung perfönlicher Interessen, mit bewunderungswerther Hingebung ohne irgend einer Entschädigung und bestimmter Bestallung die Angelegenheiten der inneren Administralion leitet, ist eine provisorische Maßregel, hervorge⸗ rufen durch die eiserne Nothwendigkeit jener Zeit, wo wir isolirt dastanden, wo mir das Volk selbst die unumschränkte Gewalt mit all seiner großen Verantwortlichkeit übertragen hat. Der Banalrath ist ferner die vollziehende und nicht eine berathende oder wohl gar eine mit den Befugnissen des Landtages versehene Behörde. Sie aber, als mein Stellvertreter, hatten den Befehl zu vollziehen, den ich Ihnen gab: über denselben zu berathen und noch viel weniger gegen denselben Vorstellungen zu machen, waren Sie nicht ermächtigt. Der am Landtage vertretenen Nation werde ich eben so gerne als mit Beruhigung Rechenschaft geben über alles Jene, was ich zu Herantworten habe. Ihnen gegenüber habe ich nur auf pünktliche Befol⸗ gung meiner Anträge zu rechnen. Daher ich auch nichts Anderes thun kaun, als Ihnen, Ew. Hochwohlgeboren, die mittelst Erlaß d. d. Ruma, 28. Juli 1849 in Folge a. h. Befehle des Kaisers und Königs angeordnete Verlaut⸗ barung der Reichsverfassnng mit allen dazu gehörigen Ansprachen wieder⸗ holt aufzutragen, und Sie zugleich zu ersuchen, mir das Protokoll der die⸗ sen Gegenstand betreffenden Plenarsitzung unverzüglich vorzulegen. Buzias, 22. August 1849. Jellachich, Ban.“
Paris, 7. Sept. Der Moniteur ver
Präsidenten der Republik an seinen Ordonnanz⸗Offizier in Rom, Oberst⸗ Lieutenani Ney, gerichtete Schreiben: „Paris, 18. August. Mein lieber Ney! Die franzö⸗ sische Republik hat nicht eine Armee nach Rom gesendet, um daselbst die italienische Freiheit zu ersticken, sondern im Gegentheil um sie durch Bewahrung vor ihren eigenen Uebertreibungen zu regeln und um ihr einen festen Boden zu geben, indem man den Fürsten, der sich zuerst kühn an die Spitze aller nützlichen Reformen gestellt hat, auf den päpstlichen Thron wieder eingesetzt. Ich vernehme mit Schmerz, daß die wohlwollende Absicht des heiligen Vaters, so wie unsere eigene Thätigkeit, in Anwesenheit von Leidenschaften und feindlichen Einflüssen, welche der Rückkehr des Papstes das Verbannen und die Tyrannei zu Grunde legen wollen, unfruchtbar bleibt. Sagen Sie dem General von mir, daß er in keinem Falle erlauben darf, daß unter dem Schutze der dreifarbigen Fahne eine Handlung stattfinde, welche den Charakter unserer Intervention entstellen koͤnnte. Ich fasse die weltliche Herrschaft des Papstes so zusammen: allgemeine Weltlichmachung der Verwaltung, napoleonischer Kodex
Frrankreich. öffentlicht jetzt folgendes vom
und freisinnige Regierung. Ich war persönlich verletzt, als ich die Proclamation der drei Kardinäle las, in der man des Namens von Frankreich und der Leiden unscrer braven Soldaten keine Er⸗ wähnung that. Jede Beleidigung unserer Fahne und un⸗ serer Uniform geht mir gerade ans Herz. Empfehlen Sie dem General, es wohl kund zu thun, vaß, wenn Frankreich nicht seine Dienste verkauft, es wenigstens fordert, daß man ihm für seine Opfer und seine Einmischung Dank wisse. Als unsere Armeen die Runde in Europa machten, ließen sie überall als Spur ihres Durch⸗ zuges die Zerstörung der Mißbräuche der Feudalität und die Keime der Freiheit. Man soll nicht sagen, daß im Jahre 1849 eine fran⸗ zösische Armee in einem anderen Sinne hätte handeln und andere Resultate hätte herbeiführen können. Ersuchen Sie den General, der Armee in meinem Namen für ihre edle Aufführung zu danken. Ich habe mit Schmerz vernommen, daß sie selbst physisch nicht so behandelt wurde, wie sie es verdiente. Ich hoffe, daß er diesen Zustand sogleich aufheben wird. Nichts soll gespart werden, um unsere Truppen anständig einzurichten. Empfan⸗ gen Sie, mein lieber Ney, die Versicherung meiner aufrichtigen Freundschaft. Louis Napoleon Bonaparte.“ Das Jour⸗ nal des Debats meint, daß dieser Brief des Präsidenten keinen persönlichen Charakter oder einen blos offiziösen habe, er sei sicher dem Kabinet mitgetheilt worden und als ein ministerieller Akt anzusehen. „Wir sind in Rom mit unserer Armee“, bemerkt dies Blatt, „und Alles, was seit unserer Anwesenheit geschieht, findet ungeachtet unserer Anwesenheit statt, wir wollen nicht sagen gegen uns. Das kann nicht so dauern. Wir gehen nicht so weit, wie der Präsident, zu sagen, daß die Kaiserlichen Truppen auf ihren Durchzügen Keime von Freiheit zuruückgelassen. In diesem Falle hätten sie Freiheit geschaffen, ohne es zu wissen. Diese Be⸗
urtheilung schlägt ein wenig in die Geschichts⸗ Philosophie, die er⸗
funden wurde, ein. Jedenfalls sind wir nicht 1849 nach Rom ge⸗ gangen, um daselbst die Rolle von Polizei⸗Beamten zu spielen und
den Inquisitions⸗Tribunalen vorzusitzen. Das hieße ja den Papst
tödtlich beleidigen, die Verfassungen in seinem Lande wieder einzu⸗
führen, die er selbst abgeschafft und verurtheilt. Am besten wäre es, der Papst kehrte zurück; wo nicht, wenn die Regierungs⸗Kom⸗ mission es für angemessen hält, so wie man schon sagt, ihr Amt niederzulegen, so wird der Commandeur der französischen Armee die Verwaltung übernehmen.“
Die Finanzen beschäftigen das Ministerium in hohem Grade. gen, benutzen. Das Journal Le Credit kömmt auf seinen alten Vorschlag, daß die Bank die für den Bau der Paris⸗Avignoner Bahn nothwendigen Gelder vorschießen soll, zurück und ruft Eng⸗
Der Abgeordnete Resseguier hat von Seiten des Ministers Falloux den Auftrag erhalten, in Algerien alle Erkundigungen ein⸗ zuziehen, welche die Entwickelung des Unterrichts und der Wohl⸗ sich mit dem nächsten Paketboote zu Toulon einschiffen.
Der Moniteur enthält folgenden Artikel: „Mehrere Jeur⸗
eit einiger Zeit Anzeigen in Besiehung auf Lotte⸗
rieen und Verkäufe mittelst Verloosungen, 1 um im Publikum die Hoffnung auf einen Gewinn mittelst Verloo⸗
8 — die Artikel 2 und 4 des Gesetzes vom 21. Mai 1836 verboten. Der Staats⸗Anwalt fordert die Geschäftsführer der Journale auf, aufzunehmen, wenn sie nicht gerichtlich verfolgt sein wollen.“
Das Droit zeigt an, daß die Angeklagten vom 13. Juni,
— Ste of issen, noch nicht die Anklage⸗Akte, die Herr Royer abfaßt, erhalten haben; dies wird erst in vierzehn Tagen stattfinden, Man theilte ihnen nur ihre
1 den hohen Gerichtshof mit. Ein Journal meldet, daß die beiden lastet seien. Der Abgeordnete Felix Pyat. ist vom Staatsanwalt am gelindesten behandelt. Die Juni⸗Angeklagten wollen bei ihrer Ver⸗ Ereignisse am 13ten durch die Polizei, welche die Rolle eines her⸗ ausfordernden Agenten gespielt habe, veranlaßt worden seien. Die re⸗ nen. Es heißt fortwährend, daß Ledru Rollin sich vor dem National⸗ Gerichtshofe stellen werde. Die Reforme berichtet, am Sonnabend dem hohen Gerichtshofe abzuurtheilen seien, nach vorgängiger halb⸗ stündiger Anzeige frühmorgens in Zellenwagen, gleich Zwangssträf⸗ lingen, nach der Conciergerie gebracht, jeden dort in eine enge Zelle oder Stuhl verweigert, so daß sie nicht einmal das Nöthige fur ihre Vertheidigung niederschreiben könnten.
Die neuesten Nachrichten aus dem Cher⸗ Departement lauten vinz im Allgemeinen an Aerzten mangelt, so sendete das Ministe⸗ rium seit dem Ausbruch dieser Epidemie Aerzte und Schüler der medizinischen Schule in den Provinzen. Die Berichte dieser medi⸗ welchem sie die betreffenden Ortschaften gefunden. Im mittäglichen Frankreich soll eine Anstalt für diejenigen errichtet werden, welche, im französischen Dienst in Afrika oder Italien erkrankt, Erholung im Ganzen, so weit darüber amtliche Gewißheit erlangt wurde, 18,611 Personen an der Cholera gestorben, worunter 10,195 in den Spitälern. Seit vierzehn Tagen zählt man täglich etwa 40
Von La Rochelle und Perigueux sind eiligst 2000 Mann In⸗ fanterie als bewegliche Kolonne ins Departement Lot gesandt wor⸗ den, wo sich manche Orte der Eintreibung der Zusatzsteuer von Schwadronen zu gleichem Zwecke abgeschickt.
Aluf der Insel Guadeloupe fanden abermals Unruhen statt, nur nicht so bedeutend, wie die ersten. Sie wurden durch eine Andro⸗ für eine Beleidigung keine Genugthung erhalten konnte, denselben mit einer Peitsche zu züchtigen, herbeigeführt. Die beiden Duel⸗ lanten werden für einen Monat unter Polizei⸗Aufsicht gestellt. Der vom 3. August datirt.
Briefe aus St. Louis am Senegal vom 25. Juli sprechen von einem Zusammentreffen zwischen den französischen Truppen und dirt hatten. Sie wurden verjagt, doch fielen mehrere franzosisch Soldaten. Der Gouverneur selbst wurde verwundet, seine Verwun dung ist aber nicht bedeutend.
Man will die bedeutenden Geldmassen, die unnütz in der Bank lie⸗ lands Beispiel an. thätigkeits⸗Anstalten begünstigen können. Herr Resseguier wird nale enthalten hung so wie auf sonstige Weise, sung zu erzeugen. Diese Anzeigen sind durch 8 solche Anzeigen nicht die vor dem hohen Staats⸗Gerichtshof erscheinen mi⸗ Verweisung an Unteroffiziere Boichot und Rattier am stärksten be⸗ theidigung, wie verlautet, hauptsächlich zu beweisen suchen, daß die volutionaire Partei hofft durch diese Taktik viel für sich zu gewin⸗ habe man alle in St. Pelagie eingesperrten Gefangenen, welche von gesteckt und allen bis jetzt, ungeachtet ihres Ansuchens, einen Tisch besser, die Cholera hat bedeutend nachgelassen. Da es in der Pro⸗ zinischen Emissäre geben ein trauriges Bild von dem Zustande, in ihrer Genesung bedürfen. Bis zum 31. August waren in Paris Todesfälle. 415 Centimes widersetzen. Von Montauban wurden zwei Reiter⸗ hung des Herrn Laquintenie, der vom Redacteur des Progres Gouverneur erließ zu Pointe à Pitre eine energische Proclamation, den Bewohnern von Fanayez, die sich in diesem Dorfe verbarrika⸗ rgraire in eine gischen Note Tocqueville hat nach dem Corsaire in einer energis