1849 / 258 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1“

e des Bischofs von Rosalia und des Abbé Bourgade, des 1.v der Cehale stattgefunden. Ein interessanter nblick sei es gewesen, europäische Bildung in einem bedeutenden Grade in der

arbarei verbreitet zu sehen⸗ ö89 Mangel an Geldmitteln habe ine Preisvertheilung geschehen önnen. 1. 8 haben g Hellchs der französischen Armee in Rom vom Könige von Neapel Orden erhalten.

Am Donnerstag werden die National⸗Belohnungen für die Malerei- und Bildhauer⸗Ausstellung in der Orangerie der Tuille⸗ rieen stattfinden. Der Präsident wird den Vorsitz führen.

Im Polypgon von Vincennes findet ein Versuch mit einer neuen Kanone statt, welche konische Geschosse wirft.

Das Sidele berichtigt nach einigen empfangenen Briefen den Ausdruck des Präsidenten, daß ihm das Departement der Yonne sein Vaterland wiedergegeben; die Republik sei seine Wohlthäterin, denn fände irgend eine Restauration statt, so könnte der Präsident wieder ins Exil wandern.

Humboldt’s Ansichten der Natur. *) (Aus der Allg. Ztg.)

Die Schrift, von der es mir noch vergönnt ist, wieder eine Auflage zu erleben, ist zuerst im Jahr 1807 erschienen. Sie ent⸗ hält eine Reihe von Arbeiten, die, im Angesicht großer Naturgegen⸗ stände, auf dem Ocean, in den Waldgegenden des Orinoco und des Amazonenstromes, in den Steppen von Venezuela wie in der Einöde mexikanischer und peruanischer Cordilleren entstanden sind. Die zwiefache Richtung dieser Schrift ist, das Bestreben durch le⸗ bendige Darstelungen den Naturgenuß zu erhöhen und zugleich, nach dem dermaligen Stande unseres Naturwissens, die Einsicht in das harmonische Zusammenwirken der Kräfte zu vermehren. Die zweite Ausgabe habe ich zu Paris besorgt im Jahre 1826. Zwei Aufsätze: ein Versuch über den Bau und die Wirkungs⸗ art der Vulkane in den verschiedenen Erdstrichen,

id der früher in Schiller's Horen erschienene Rhodische Ge⸗

(die Entwickelung einer physiologischen Idee von der ebenskraft) wurden damals hinzugefuügt. Dier Expedition, welche ich auf Befehl des Kaisers von Rußland im Jahre 1829 in Gemeinschaft mit Ehrenberg und Gustav Rose, in das nördliche Asien (in der Ural, den Altai und an die Ufer des kaspischen Meeres) gemacht, fällt zwischen die Epochen der zweiten und dritten Ausgabe der Ansichten der Natur. Sie hat wesentlich zur Erweiterung meiner Betrachtungen über die Ge⸗ staltung der Bodenfläche, die Richtung der Gebirgsketten, den Zusammenhang der Steppen und Wüsten, die geographische Ver⸗ breitung der Pflanzen nach gemessenen Temperatur⸗Einflüssen (Krüm⸗ mung der isothemen Linien) beigetragen. Die Unkenntniß, in wel⸗ cher man so lange über die zwei mit ewigem Schnee bedeckten Gebirgszüge zwischen dem Altai und dem Himalaya gewesen ist, hat bei der ungerechten Vernachlässigung reichhaltiger chinesischer Quellen die Geographie von Inner⸗Asien verdunkelt und Phantasieen als Resultate der Beobachtung in vielgelesenen Schriften und viel⸗ gebrauchten Karten verbreitet. Seit kurzem sind, fast unerwar⸗ tet, der hypsometrischen Vergleichung der höchsten Gipfel beidser Kontinente wichtige und berichtigende Erweiterungen zugekommen. Die von früheren Irrthümern befreite Höhenbestim⸗ mung zweier Berge in der östlichen Andeskette von Bolivia (der Sorata war um 3718, der Illimani um 2675 pariser Fuß zu hoch angegeben worden) hat dennoch dem Chimborazo seinen lange be⸗ haupteten ersten Rang unter den Schneebergen des neuen Konti⸗ nents nicht ganz wieder ertheilt. Der von den Offizieren der Fitz⸗ Royschen Expedition von Adventure und Beagle gemessene Acon⸗ cagua (an der Küste des südlichen Chili) soll die Höhe von 21,767 pariser Fuß erreichen, und demnach (als der höchste Gipfel des amerikanischen Kontinents) fast um 1670 pariser Fuß die Höhe des Chimborazo übertreffen. Briefe meines jungen Freundes Joseph Hooker, des vortrefflichen Botanikers der letzten Südpol⸗Expe⸗ dition, jetzt in Dorjiling und an der äußersten tibetanischen Gränze von Indostan, haben mir zuerst die Nachricht von der trigono⸗ metrischen Messung des kolossalen Kinchinjinga durch Oberst Waugk, Director of the trigonometrical Survey of India, ge⸗ bracht. Dieser Gipfel des Himalaya ist 26,438 pariser Fuß hoch, und mit den neuerdings wieder gemessenen Dhawalagiri und Deo⸗ danghi der höchste Berg der Welt. Aber nicht blos die erweiterte geognostische Kenntniß von Inner⸗Asien, wie die der Gestaltung des nordwestlichen Amerika, über welche Charles Frémont, Wisli⸗ zenus und Albert so viel Licht verbreitet haben, mußte zu neuen Ansich⸗ ten führen, auch der meteorologische, pflanzengeographische und pflanzenphysiognomische Theil der wissenschaftlichen Erläute⸗ rungen mußte völlig umgeschmolzen werden, gemäß der Fort⸗ schritte unseres Naturwissens in den 23 Jahren, welche seit der Erscheinung der letzten Ausgabe verflossen sind. Ich habe

“) Die dritte Auflage ist so eben in dem Verlage von .G. Cotta in Stuttgart erschienen. 8

gehofft, den Trieb zum Studium der Natur dadurch zu beleben, daß in dem kleinsten Raume die mannichfaltigsten Resultate gründ⸗ licher Beobachtung zusammengedrängt, die Wichtigkeit genauer nu⸗ merischer Angaben und ihrer Vergleichung unter einander erkannt und dem dogmatischen Halbwissen, wie der vornehmen Zweifelsucht gesteuert werde, welche in den sogenannten höheren Kreisen des geselligen Lebens einen langen Besitz haben. Mehr als die Hälfte dieser dritten Ausgabe der Ansichten der Natur ist als neu zu betrachten. Auch habe ich vorher nicht erschienene beschreibende Aufsätze: Das nächtliche Thierleben im Walde, das Hochland von Caxamarca, der alten Residenzstadt des Inca Atahuallpa und den ersten Anblick der Südsee von dem Rücken der Andeskett hin⸗ zugefügt. Man hat es oft, wie ich schon an einem anderen Orte erinnert, eine nicht erfreuliche Betrachtung genannt, daß, indem rein literarische Geistesprodukte gewurzelt sind in den Tiefen der Gefühle und der schaffenden Einbildungskraft, Alles, was mit der bloßen Empirie, mit Ergründung von Naturerscheinungen und phy⸗ sischer Gesetze zusammenhängt, in wenigen Jahrzehenden, bei all⸗ mälicher Erweiterung des Horizonts der Beobachtung, eine andere Gestaltung annimmt, ja daß, wie man sich auszudrücken pflegt, ver⸗ altete naturwissenschaftliche Schriften als unlesbar der Vergessen⸗ heit übergeben sind. In meinen Ansichten der Natur, die ich als Composition nicht zu rechtfertigen unternehme, könnte das beschreibende, darstellende Element (wenn es mir einigermaßen gelungen wäre, das vorgesetzte Ziel zu erreichen) sich einiger Dauer erfreuen; das wissenschaftlich erläuternde Element bedarf, als das fortschreitend bewegliche, seiner Natur nach sorgsam umformender Hülfe. Da ich nun schon durch meine Arbeiten 60 Jahre mit dem deutschen Publikum im Verkehr stehe, so habe ich, neben dem Fort⸗ schritte, auch den wellenartig wiederkehrenden Wechsel der Meinun⸗ gen beobachten können. Potsdam, den 24. August 1849. Alexander von Humboldt.

Auswärtige Börsen.

Frankfurt a. M., 15. Sept. Ungeachtet die Börsen⸗ geschäfte im Laufe dieser Woche ziemlich belebt waren, so herrschte doch im Allgemeinen eine sehr flaue Stimmung, und die meisten Fonds und Actiensorten wurden zu merklich billigeren Preisen ab⸗ gegeben. Die Ursache dieser reactionairen Bewegung brachten theils die niedrigeren Renten⸗Course von Paris, ferner die Nachrichten, daß das französische Ministerium in Betreff der römischen Frage in Zwiespalt gerathen sei und theils die minder günstigen Geld⸗ verhältnisse unseres Platzes hervor; durch die zuletzt eingetretene Konjunktur mußten nun viele kleine und mittlere Spekulanten ihre Engagements, welche größtentheils nur auf kurze Lieferungstermine abgeschlossen waren, bestmöglichst realisiren, und waren dadurch ge⸗ nöthigt, ihre Effekten zum Verkauf an den Markt zu bringen; am meisten wirkte daher diese Operation auf die unverzinslichen Pa⸗ piere, welche rasch um mehrere Prozente zurückgingen. Glücklicher⸗ weise kamen am Schlusse der Woche von Berlin, Wien und Paris wieder höhere Notirungen, wodurch dem Fallen Einhalt gethan wurde, und die Medio⸗Abrechnungen ohne Schwierigkeiten abliefen. Die unverzinslichen Papiere, als badische, kurhessische, sardinische und wiener Loose, blieben daher wieder zu höheren Coursen ge⸗ sucht. Oesterr. Metalliques und wiener Actien sind auch besser bezahlt worden in Folge einiger auswärtigen Kaufaufträge. Nach holländ. und belg. Fonds war weniger Frage, und für die meisten Gattungen blieben Verkäufer übrig. Die süddeutschen Obligationen behaupteten ihren hohen Stand, namentlich konnte man am Schlusse für bayerische, badische und nassauische noch mehrere Posten über Notiz anbringen. In Eisenbahn⸗Actien war auch lebhafter Umsatz, und die geringste Nachfrage verursachte gleich ein merkliches Besser⸗ gehen, da besonders bei den Fr. W. Nordbahn, Bexbach und Köln⸗ Mindener Actien die effektiven Stücke fehlten. Die spanische Zproz. Schuld vartrte wenig, doch wurde gestern viel darin umge⸗ setzt. Die fremden Wechsel sind größtentheils begehrt, namentlich Wien, Paris, London und Amsterdam. Diskonto wurde zu 2 pCt. Depots und Prolongationen zu 3 ½ a pCt. pro Anno gemacht.

Amsterdam, 15. Sept. Nach einigen Schwankungen in den Coursen der holländischen Staats⸗Papiere, wozu der Gang der pariser Börsenpreise den Impuls gab, zeigte sich in den letzten

Tagen an hiesigem Fondsmarkte eine lebhaftere Kauflust von Sei⸗ ten von Kapitalisten, die bisher noch immer zögerten, unbenutzte

Gelder in Effekten anzulegen, weil sie den politischen Verhältnissen nicht trauten, wodurch ansehnliche Partieen nommen wurden und die Preise eine ren. Am meisten wurden Integrale und nächst denen 4proz. wirk⸗ liche Schuld gekauft; erstere schwankten anfangs zwischen 54 ¾ und 53 i pCt., gestern hat man zuletzt 54 ½ pCt. bewilligt; 4proz. wirk⸗ liche Schuld wechselte erst zwischen 84 ½ und 84 und blieb am Ende

TraRREre Enn.

aus dem Markt ge-⸗ merkliche Verbesserung erfuh-⸗

85 pCt. Zproz. dito erreichte 64 % pCt.

Die Actien der Han⸗

dels⸗Maatschappy haben einen bedeutenden Aufschwung genommen, nachdem die Fortsetzung eines Kontraktes zwischen der Regierung

und der Maatschappy durch die General⸗Staaten Der Preis erreichte 165 pCt., doch einige Gewinn⸗Realisirungen brachten denselben wieder zum Weichen, und zuletzt hat man wieder zu 163 ½ pCt. kaufen können. öfter im Preise, je nachdem die Notirungen vom Auslande eingin⸗ gen; 5proz. wiener Metall. fielen Montag von 85 ½ und erholten sich nach einer abermaligen Schwankung von 84 84 Ct., gestern bis 85 pCt.; 2 proz. dito fielen von 45 bis 44 pCt. und wurden zuletzt zu 44 pCt. abgenommen. Fonds behaupteten sich 4proz. Certifikate „Ct. und gingen alte 5proz. Obligationen von 105 auf 1049 Ct. zurück. Spanische Effekten matter, eben so portugiesische und peruanische Obligationen. Nacheini gen Versammlungen von den Actionairen der Utrecht⸗Arnheimer Eisen⸗ bahn, worin mehrere Differenzen mit englischen Actionairen geschlichte sind, hat man für wenige vorkommende Actien eine Verbesserung vo 77 ¼ bis 85 ½ pCt. bewilligt; ein Posten Haarlem⸗Rotterdamer Ac tien holte 58 pCt.

Markt⸗Berichte.

Stettin, 17. Sept. (Ostsee⸗Ztg.) (Wochenbericht.)

Nachdem in den letzten Tagen der Woche viel Regen gefallen war,

ist das Wetter seit gestern trocken und schön, aber kühl.

In Weizen ist sehr wenig umgegangen; 20 Wspl. alter bunter schlesischer 88pfd. zu 48 Rthlr., 30 Wspl. neuer gelber schles. 88⸗, 89 pfd. zu 46 ½ Rthlr., 50 60 Wspl. neuer märkischer und Oder⸗ bruch⸗Weizen 89 —90 pfd. zu 47 47¼ Rthlr., 90 pfd. alter Weizen ist zu 50 a 51 Rthlr. anzubringen, b fest auf 49 a 51 Rthlr. gehalten; gelber schlesischer 88—89pfd. auf Lieferung pr. Frühjahr 1850 ist 50 Rthlr. Br. In London kau⸗ fen die Irländer Mais, weil die Kartoffeln anfangen zu faulen.

Roggen in 86 87pfd. Waare wie es scheint, auf Speculation, zu 25 ½, gekauft; man schätzt das Quantum, welches haben, auf ca. 300 Wispel; die Ankäufe für Norwegen sind jetzt nicht namhaft. Auf Lieferung pr. Sept. Okt. und Okt. 1 zahlte man für 82pfd. 25 ½ Rthlr., Okt. Nov. 86 pfrv. ist zu Rthlr. anzubringen, pr. Frühjahr 82pfd. 27½ Rthlr. bez. und G., 28 Rthlr. Br., 86pfd. 29 Rthlr. Br. 8

Pommerscher Hafer 53—54pfd. in loco bedang 47 ½ a 18 Rthlr., pr. Sept. Okt. 52pfd. 16 Rthlr. G., pr. Frühjahr 50 Wspl. 82 pfd. zu 18 Rthlr. begeben.

sj Rübbl. bleibt im Steigen 68 Sept. Oktober am Sonnabend in einem Falle mit 14 Rthlr. bez., schloß 14½ Rthlr. Br., 1 Rthlr. G. und Br., pr. Okt. Nov. und Nov. Dez. 13 Rthl. bez. und G., März April 13 ¼ a 13 ½ Rthlr. G. Leinöl in loco 12 Rthlr. G., auf Lieferung 12 Rthlr. Br. 1s

Oelsaamen zieht ebenfalls immer mehr an; à 92 Rthlr., Winter⸗Rübsen 89 Rthlr.

Rappkuchen, lange 32 à 33 Sgr., runde 30 a 31 Sgr.

Spiritus bleibt, außerordentlich lustlos, loco mit Faß bereit zu 26 ⅞˖ pCt. verkauft, pr. Frühjahr 24 pCt. Br.

Zink, 1500 Centner schwimmend zu 4 Rthlr. 10 Sgr. ver kauft. 8 1

Nach der Börse.

In Roggen beschränkte sich sten 82pfd. pr. Sept./Okt. zu Rthlr.; pr. Okt. /Nov. 82pfd. Frühjahr 82pfd. 27 ¾ Rthlr., 845fd. 28 ¾ Geld.

Gerste war heute früh zu 24 Rthlr. für einen größeren Posten neue Oderbruchwaare offerirt, doch zog sich der Inhaber später zu⸗ rück. Man hält nach Qualität auf 22 bis 25 Rthlr.

Rüböl pr. Sept. zu 14“ Rthlr. gekauft, pr. September und Sept. Okt. 14 % Rthlr. gef., pr. Okt. —Nov. 14 Rthlr., spätere Termine 14 Rthlr. Br.

Spiritus aus zweiter Hand ohne Faß 25 ½, 8, N. bez., 35 ½ % Br., mit Fässern 20 ½ bez. und Br., pr. Frühjahr 24 % Br.

Zantische Korinthen 9 ¾ a 11 ¾ Rthlr. verst. gefordert, 6 a 8 Rthlr. unverst. gef., 7 Rthlr. bez. 1

Piment 22 Rthlr. verst., 15 Rthlr. unverst. gef.

Heringe, schott. Crown und full Brand 7 ½ 8 Rthlr. verst., 6 ½ a 7 Rihlr. unverst. gef., ungestempelte 7 Rthlr. verst., 6 Rthlr. unverst. gefordert.

Baumöl, Galipoli 17512 Rthlr. verst., 15 ¾ Rthlr. unverst. gef., Malaga 179 Rthlr. verst., 15 ½ Rthlr. unverst. gef. Palmöl 1ma 12 ¼ Rthlr. verst. gef., 12 Rthlr. bez.

Neue Rosinen 14 Rthlr. verst., 11 Rthlr. unverst. gefordert.

Kalcionirte Soda 5 ¼ a 5 Rthlr. verst., 4⅛ a Rthlr. unverst

26, 26 ½ a 26 ½ Rthlr.

In Weizen kam kein Geschäft zu Stande der Umsatz auf einen kleinen P 259 Rthlr., man hält auf 25 ½ 26 Rthlr., 86pfd. 27 ¾ Rthlr.; pr. 28 Rthlr., 86pfd. 29 ½ Br.,

gef., Liverpooler 50 % Rthlr. bezahlt.

mneI ETUEIENaN.

seinxiHSMEAaes2.

Bekanntmachungen.

[441] Bekanntmachung.

Bei der Dismembration des im Regierungs⸗Bezirke Posen und dessen Oborniker Kreise, * Meile von Obor⸗ nik und der schiffbaren Warthe, 2 Meilen von Samter und der Stargardt⸗Posener Eisenbahn, so wie 3 ¾ Mei⸗ len von Posen entfernt belegenen Domainen⸗Vorwerks Bogdanowo sind die Etablissements 8

Nr. 2. von 378 Morg. 171 ◻¶◻R.

zum Taxpreise von resp. 7330 Thlr. und 5610 Thlr. einschließlich der zu translocirenden Gebäude und

des Theilnahmerechts an d . 1 zenamts⸗Dotationen n den Schul⸗ und Schul⸗

[463]

ämtern zu Rogasen und Birnbaum und in unserer Do⸗

mainen⸗Registratur zur Einsicht ausliegen.

Posen, den 31.

Königl. Regierung. Domainen und Forsten.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Der Privatschreiber Hugo Wilhelm Alexander Krause ist wegen wiederholten, suchten Betruges und eines Assessors in betrüglicher Absicht zum Verluste des Rechts, die Preußische National⸗Kokarde zu tragen und zu dreimonatlicher theilt worden, was den Bestimmungen der Erkenntnisse gemäß hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. 3

Berlin, den 12. September 1849. Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz.

Untersuchungssachen.

August 1849.

eingeladen. Anmeldungen zur

dem 1. Oktober c. Jenkan bei Danzig,

theils vollendeten, theils ver⸗ wegen Anmaßung der Würde

2.

Gefängnißstrafe rechtskräftig verur- (241 b]

Abtheilung für VI. Deputation für Vergehen.

v v geblieben und sollen anderweit ausgeboten

Außerdem soll auch die d

1 em Fiskus auf dem Warthe⸗ -217 bei Obbenf von der Gränze des ren Weanbine ab bis an das Golaszyner Territorium zustehende Fi⸗ scherei⸗Nutzung im Tarwerthe von 500 Thlr. zum V 97 kaufe gestellt werden. See. u1“ 8 —*

Zu diesem Behufe steht vor dem Regierun von Minden nach Deu 6 gierungs⸗RNath tags, im Anschluß an den um 7 Uhr von Hannover

eintreffenden Zug.

von Minden nach Deutz 12 Uhr mittags, im Anschluß an den um erlin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen 3te und Hannover eintreffenden Zug. [462] S Mittwoch den 26 9 bis 1 Uhr, findet die öffentliche Prüfung der vier

Schulklassen des Instituts statt. Zur Theil 3 7 2 . 1 derselben werden die Aeltern und Aaeh edein hr Zc⸗ 1

Schnell ein Licitations⸗Termin am 28. September d. J., Vorm. 9 Uhr,

im Marquardtschen Gasthofe zu Obornik an. Zu dem⸗ selben werden zahlungsfähige Kauflustige, welche ein Zehntheil ihres Gebots als Caution zu bestellen ver⸗ mögen, mit dem Bemerken eingeladen, daß die bezügli⸗ chen Veräußerungs⸗Bedingungen nebst Zubehör, so wie die Karte und das Eintheilungs⸗Register, von den bei⸗ den Etablissements auf dem Landraths⸗Amte zu Obor⸗ nik und mit Ausschluß der Vermessungs⸗Dokumente auch auf dem Landraths⸗Amte zu Samter, den Rent⸗

von

8e268] Vom 15. April c. ab tägliche Ab⸗

ch ul⸗An

Köln⸗Mindener Eisenbahn.

fahrt der Personenzüge: 7 Uhr 30 Min. Vormit⸗ die Hin⸗ und Rückfahrt: von Berlin 2te Wagenklasse 3te 1 von Potsdam 2te

15 Min. Nach⸗ 11 Uhr 15 Min.

von Brandenburg 2te

Zte eige. von Genthin 2te , Vormittags von 3te von Burg 2te

sten d.

Da 8

linge, so wie alle Freunde des Schulwesens, ergebenst

Aufnahme von Zöglingen zu dem Abtheilung für die direkten Steuern, Pensionssatze von hundert Thalern jährlich bitte ich vor an mich gelangen zu lassen.

den 14. September 1849.

von Conradisches Schul⸗ und Erziehungs⸗Institut. Neumann, Direktor.

Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn. Meßsonntage, den

82sten d. M., werden wir

Morgens 5 Uhr von Berlin einen

burg veranstalten, welcher Abends 6 Uhr von Magdeburg nach Berlin zurückgeh

Billets zu diesem Zuge, so weit die werden auf allen Stationen ausgegeben,

t. Plätze ausreichen,

1 1

[461] Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom gten d. M. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kennt⸗ niß, daß im Verlaufe der letztverflossenen Woche die Zahl der Cholerafälle auf hiesigem Platze sich von Tage zu Tage vermindert hat, so da vom 8ten bis zum 14Aten d. M. überhaupt nur 28 Cholerakranke hier verstorben sind.

Leipzig, den 15. September 1849.

Der Rath der Stadt Leipzig.

8 Kocch.

egr eeeehee

Niederländische Ausgestellte Schuld.

12 bi Verwaltung von Niederländischen Staats⸗ S Haupt⸗Direction der Herren Ketwich F Voombergh und Wittwe W. Borski hat die E die Deutschen Inhaber der noch rückständig ge⸗ Niederländischen Ausgestellten Schuld ihrer Verwaltung, insofern dieselben damit noch unbekannt sein möchten, zu benachrichtigen, daß die Umwechselung dieser Schuld in wirkliche 2 ½ 9% Zins ge⸗ bende Staatsschuld nach gesetzlichem Tarif nicht länger wie dieses Jahr 1849 stattfinden kann und diese Aus⸗ gestellte Schuld nebst dazu gehörenden Kansbillets später unwiderruflich präskribirt sind und bleiben, wes⸗ halb genannte Inhaber, wollen sie einem sicheren Ver⸗ luste entgehen, keine Zeit zu versäumen haben, um ihre Certifikate (auch ihre Kansbillets) hierselbst vorzuzeigen und in 2 ½ % verzinsbare Schuld umzuwechseln, womit sich die erwähnte Verwaltung noch während der Mo⸗ nate September, Oktober und November d. J. beschäf⸗ tigen wird. 8

Amsterdam, den 14, September 1849

[242 b]

und es kostet

Thlr. 10 Sar. 5) 2)

Von russischen bei Hope fest auf 86 ½ a 3

gingen bei wenigem Umsatz etwas

genehmigt wurde. Auch österreichische Fonds wechselten

auf 84 pCt. auf 8

88 89pfd. alter schles. wird

wurde in den letzten Tagen,

die Eigner gewechselt

inter⸗ 8 G Winter⸗Rapps 91

8—

Oesterr

Hesterreich.

Das Abonnement betraͤgt: 2 Kthlr. für ahr. 4 Athlr. ⸗472. ahr.

8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

b

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ 8 Anzeigers: Behren⸗Straße Rr. 57.

Deutschland.

Hofnachrichten. 8

ILWZWWi. Verhandlungen der Kammer

88 eich Bayern. München. Adresse derselben.ü

der Reichsräthe;

Schaumburg⸗Lippe, Bückeburg. Erklärung der Stände⸗Versamm⸗

lung für den Dreikönigsbund.

Ausland.

Preßburg. Nachrichten von Komorn. Aus der Das komorner Cernirungs⸗Corps. Konstantinopel. Verhandlungen über die

Schütt.

Türkei. ungarischen

Flüchtlinge.

8

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Regierungs⸗Raͤth Biewald zu Oppeln den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreis⸗ gerichts⸗Rath Karl Fri edrich Kirchhoff zu Königsberg in Pr., so wie dem Erbscholtisei⸗Besitzer und Scholzen Jerchel zu Klein⸗ Ellguth, Kreis Oels, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; des⸗ gleichen dem Förster Zastrow zu Pinnow in der Oberförsterei

Drani

ranienburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

5

1

1 2* 8 Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.

Nachdem die ritterschaftliche Privatbank in Pommern darauf angetragen hat, ihr die Ermächtigung zur Emission von Noten zu ertheilen, und zu diesem Zwecke die Statuten vom 23. Januar 1833 (Ges.⸗Samml. 1833 S. 5) und den am 12. Mai 1833 bestätig⸗ ten Gesellschaftsvertrag einer Revision zu unterwerfen, so wollen Wir, auf Grund der hierüber in den General⸗Versammlungen der Actionaire vom 16. Januar und 25. April 1849 gefaßten Beschlüsse zund der demnächst mit den Bevollmächtigten der Bank gepflogenen Verhandlungen, der ritterschaftlichen Privatbank in Pommern unter Vorbehalt derjenigen Veränderungen, welche in den Rechten und Befugnissen der Bank etwa in Folge der durch die Verfassungs⸗ Urkunde vom 5. Dezember 1848, insbesondere durch den Artikel 100 derselben, vorgesehenen allgemeinen Revision der Gesetzgebung ein⸗ treten werden, hierdurch die nachstehenden neuen Statuten verleihen und zugleich auf Grund des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Ges.⸗ Samml. S. 75) die Genehmigung zur Ausstellung von Noten un⸗ ter den in diesen Satuten festgesetzten Bedingungen ertheilen.

EWE1I11 dem Zwecke und den Fonds der Bank.

§. 1.

Die ritterschaftliche Privatbank ist eine Actien⸗Gesellschaft, welche den Zweck hat, den Umlauf des Geldes zu befördern, Ka⸗ pitalien nutzbar zu machen, Handel und Gewerbe zu unterstützen und einer übermäßigen Steigung des Zinsfußes vorzubeugen.

Gegründet ist die Bank im Jahre 1833 auf ein baar einge⸗ schossenes Actien-Kapital von Einer Million Thalern preuß. Cou⸗ rant mit der Berechtigung, dasselbe bis auf zwei Millionen Thaler zu erhöhen. Die Actien sind jede zu fünfhundert Thalern preußisch

7

Courant nach dem beigefügten Schema A. ausgefertigt.

Nach Publication dieser Statuten auszufertigende Actien wer⸗ den nach dem beiliegenden Schema B. ausgestellt, und ist darin den Inhabern dieser Actien für den Betrag derselben verhältniß⸗ mäßiger Antheil an den Fonds der Bank, ihren Erwerbungen, Vor⸗

rechten und Verpflichtungen zuzusichern, beziehungsweise aufzuerle⸗

gen, wie solche durch die vorliegenden Statuten bestimmt sind. Die Rechte und Verbindlichkeiten der nach dem Schema A. bereits aus⸗ gefertigten Actien werden ebenfalls nach den vorliegenden Statuten beurtheilt. Das gesammte Actien⸗Kapital ist zu vier vom Hundert verzinslich, und werden die Zinsen auf Coupons nach dem Schema C. halbjährlich ausgezahlt. Die Bank darf das Stamm⸗Kapital weder durch Rückzahlung an die Actionaire, noch durch Ankauf der Actien, noch durch Zins⸗ zahlung auf das Actien⸗Kapital verkleinern.

Von dem nach Abzug der Kosten und Zinsen verbleibenden jährlichen Gewinn werden zwei Drittheile als Dividende unter die

Actionaire jährlich vertheilt, ein Drittheil dagegen zu dem Reserve⸗ Fonds zurückgelegt, welcher bestimmt ist, die Verzinsung des Actien⸗

deponirten Staate zurückzufordern, welcher durch die Amortisation frei gewor⸗ den ist, jedoch mit der Beschränkung, digung des Amortisations⸗Verfahrens stets ein solcher Bestand des

durch Herausgabe der Zins⸗Coupons

Kapitals unter allen Umständen sicher zu stellen und etwanige Aus⸗ fälle zu decken. Würden die hiernach als Dividende zu vertheilen⸗ den zwei Drittel des jährlichen Gewinns mehr als fünf Thaler pro Actie, also Zinsen und Dividende zusammen mehr als fünf Pro⸗ zent des Actien⸗Kapitals betragen, so soll von dem Betrage über fünf Prozent noch die Hälfte dem Reserve⸗Fonds so lange zufließen, bis derselbe die Höhe von zweimalhundert und funfzig tausend Thalern erreicht. Wenn durch später entstehende Verluste der Re⸗ serve⸗Fonds zur Deckung der letzteren in Anspruch genommen wird, so soll von demjenigen Betrage der Dividende, welcher fünf Thaler pro Actie übersteigt, wiederum die Hälfte dem Reserve⸗Fonds so lange zufließen, bis dieser die vorgeschriebene Höhe wieder er⸗ reicht hat.

Der Reserve⸗Fonds Actien⸗Kapitals nicht übersteigen. Büchern der Bank besondere Rechnun jedoch zu allen Geschäften der Bank g eich wendet werden. 1

Jeder Actionair hat nach Verhältniß der Zahl seiner Actien Antheil an dem gesammten Eigenthum, dem Gewinn und Verluste der Gesellschaft.

Das eingeschossene Actien⸗Kapital ist nebst dem aus dem jähr⸗ lichen Gewinn zu bildenden Reserve⸗Fonds zur Erfüllung aller Ver⸗ pflichtungen bestimmt, die von den Behörden der Bank gegen dritte Personen innerhalb der Gränzen dieser Statuten eingegangen sind.

Eine anderweitige und persönliche Verpflichtung der Actionaire findet nicht statt. 2

Es kann kein Actionair außer dem Falle der Auflösung der Gesellschaft den eingezahlten Betrag zurückfordern. Dagegen kön⸗ nen die Bankactien an Dritte übertragen und verpfändet werden; dieselben sind aber untheilbar und deshalb theilweise Uebertragun⸗ gen und Verpfändungen unzulssig,

8

darf den Betrag von dreißig Prozent des Ueber diesen Fonds ist in den zu führen; derselbe kann den übrigen Fonds ver⸗

Die Uebrtragung des Eigenthums von Actien kann nur durch einen schriftlichen Cessionsvermerk auf der Rückseite der Actien mit den Worten „cedirt an N. N. von N. N.“ und mit Angabe von Ort und Datum gültig geschehen. Dieselbe muß in dem Actien⸗ buche der Gesellschaft vermerkt und zugleich auf der Actie selbst von dem Bank⸗Direktorium bescheinigt werden, zu welchem Zwecke die Actie dem Direktorium einzureichen ist.

Wird das Eigenthum einer Bankactie durch Erbschaft oder ge⸗ richtliche Ueberweisung übertragen, so vertreten die Dokumente dar⸗ über die Stelle der Cession des Eigenthümers.

Im Verhältniß zu der Gesellschaft werden nur diejenigen als die Eigenthümer der Actien angesehen, die als solche im Actien⸗ buche verzeichnet sind.

8.7.

Kein Actionair darf mehr als achtzig Actien eigenthümlich er⸗

werben. §. 8.

In Betreff der von der ritterschaftlichen Privatbank bei der General⸗Staatskasse niedergelegten 500,000 Rthlr. in Staatsschuld⸗ scheinen, welche zur Sicherheit für die früher emitiirten in Gemäß⸗ heit der Ordre vom 5. Dezember 1836 eingezogenen 500,000 Rthlr. in Fünfthalerscheinen dienen, deren Realisation der Staat für die von der ritterschaftlichen Privatbank gezahlten 30,000 Rthlr. über⸗ nommen hatte, wird folgende Bestimmung getroffen.

Die ritterschaftliche Privatbank übernimmt die Verpflichtung, diejenigen 500,000 Rthlr. Kassen⸗Anweisungen, welche der Staat gegen das Depot von eben so viel Staatsschuldscheinen emittirt hat, zu amortisiren. Die Amortisation geschieht dergestalt, daß der Staat Ein Prozent von 500,000 Rthlr. alljährlich von den Zinsen zurückbehält, welche der Bank jetzt von den deponirten Staatsschuld⸗ scheinen zufließen und das zurückbehaltene Prozent in Staatspapie⸗ ren anlegt, so daß die Zinsen der letzteren dem Amortisations⸗Fonds

nnwachsen, auch die Zinsen immer wieder zu Gunsten des Amortisations⸗

Fonds verzinslich in Staatspapieren angelegt werden. Es gilt

hiernach als amortisirt, was durch den jährlich zurückbehaltenen Be⸗

trag von 5000 Rthlr., so wie durch die wirklich aufgekommenen

Zinsen gedeckt ist, ohne daß über den Cours der für den Amortisa⸗ tions⸗Fonds angekauften Papiere zwischen dem Staat und der Pri⸗ vatbank eine Berechnung stattfindet.

Alljährlich ist die Privatbank berechtigt, denjenigen Theil der 500,000 Rthlr. Staatsschuldscheine nebst Coupons vom

daß dem Staate bis zur Been⸗

Depots verbleibt, daß die Amortisationsquote von 5000 Rthlr.

jährlich aus den Zinsen desselben entnommen werden kann.

Wenn die nach diesen Statuten der Privatbank gestattete Noten⸗Emission wegen Ablaufs des zehnjährigen Zeitraums oder sonst nach §. 29 dieser Statuten aufhört und nicht prolon⸗ girt wird, sei es, daß die Bank nicht auf Prolongation anträgt oder daß der Staat solche nicht gewährt, oder wenn die Pro⸗ longation ihre Endschaft erreichen sollte, so tritt für das bis dahin nicht amortisirte Quantum der Schuld die im §. 10 der Statuten vom 23. Januar 1833 genehmigte Vereinbarung vom 11. Januar 1833 (Gesetzsamml. 1833 S. 12) wieder in Kraft, und zwar ohne weitere Fortsetzung des Amortisations⸗Verfahrens dergestalt, daß die Zinsen der deponirten⸗ Staatsschuldscheine der Bank verbleiben und dem Bank⸗Direktorium von der General⸗Staatskasse halbjährig oder baar überwiesen werden, und daß die Staatsschuldscheine, wenn die Bank⸗Gesellschaft sich

auflösen sollte, in das Eigenthum des Staats übergehen.

Wenn dagegen die Amortisation der ganzen 500,000 Rthlr., welche zu beschleunigen der Bank jederzeit vorbehalten bleibt, been⸗ digt sein wird, so erhält die Bank die an den Staat ursprünglich vergütigten 30,000 Rthlr. Realisationskosten zurück. .“

Ti1 Von der Verfassung und Verwaltung der Bank. 9

Die Bank bleibt unter die Oberaufsicht des Staats gestellt, welche von Unserem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten durch einen Kommissarius ausgeübt wird. Der Kom⸗ missarius wird von dem Ministerium mit entsprechender Instruction versehen, deren Inhalt den Bank⸗Vorständen mitzutheilen und für dieselben maßgebend ist. 1

Der Staat ist für verantwortlich.

die Operationen der Bank in keiner Weise

§. 40, 1 Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft werden theils durch die Bank⸗Direction, deren Hauptsitz Stettin ist, theil durch das Kuratorium der Bank, theils durch Beschlüsse der Ge sellschaft in ihren General⸗Versammlungen besorgt und wahrge⸗ nommen. 8

§. 11.

Die General⸗Versammlung ist die oberste Instanz in allen Verwaltungs⸗Angelegenheiten der Gesellschaft. Dieselbe empfängt jährlich einen alle Zweige der Verwaltung umfassenden Geschäfts⸗ Bericht nebst dem Jahres⸗Abschluß der Bank und nebst Vorschlä⸗ gen wegen Vertheilung des hiernach sich ergebenden Gewinnes, wegen Bewilligung von Gratificationen und wegen etwaniger Ab⸗ schreibungen vom Reservefonds.

Nur auf ihren Beschluß können Dividenden ausgetheilt, Gra⸗ tificationen bewilligt oder Anträge auf Abänderung der Statuten gemacht werden. Die Auszahlung der Dividende erfolgt auf Be⸗ schluß der General⸗Versammlung gegen Dividendenscheine nach dem beiliegenden Schema D.

Der General⸗Versammlung steht es zu, die Geschäfts⸗Instruc⸗ tion sowohl für die Direction und für den Syndikus der Gesell⸗ schaft, als auch für das Kuratorium innerhalb der Festsetzungen des gegenwärtigen Statuts zu ertheilen, abzuändern und zu ergän⸗ zen, die Kuratoren unter den Actionairen zu erwählen, auf den Vorschlag des Kuratoriums die Direktoren und den Syndikus zu ernennen und Beschwerden über die Beamten der Bank durch ihre Entscheidung zu erledigen.

Die Geschäfts⸗Instructionen unterliegen der Genehmigung des vorgesetzten Ministeriums.

Von jeder beschlossenen Ergänzung oder Abänderung der In⸗ structionen ist dem sofort Anzeige zu machen.

Die General⸗Versammlung findet in Stettin und zwar alljähr⸗ lich am 25. April oder, wenn dieser Tag ein Sonn⸗ oder Festta ist, an dem nächstfolgenden Tage statt. Dieselbe kann aber 88 jederzeit außerordentlich berufen werden, sei es auf Beschluß des Kuratoriums oder auf Antrag von mindestens zwanzig stimmbe⸗ rechtigten Actionairen, welchem Antrag das Kuratorium Folge zu geben schuldig ist.

Es soll als eine alle Actionaire verbindende rechtsgültige Ein⸗ ladung zu einer General⸗Versammlung angesehen werden, wenn dieselbe unker allgemeiner Angabe der zu verhan⸗ delnden Gegenstände durch eine Berliner und eine Stettiner Zei⸗ tung zweimal, und zwar das erstemal spätestens vier Wochen und das zweitemal spätestens vierzehn Tage vor dem Tage der Ver⸗ sammlung, bekannt gemacht wird.

§. 43.

Jeder im Actienbuche der Gesellschaft verzeichnete Inhaber einer Bank⸗Actie ist berechtigt, den General⸗Versammlungen beizu⸗ wohnen. Stimmberechtigt ist aber nur derjenige, welcher minde⸗ stens vier Actien besitzt.

Der Inhaber von

4 bis 10 Actien hat eine Stimme, 11 » 20 »„ zwei Stimmen, 21 » 40 » » drei Stimmen, 41 » 80 » » vier Stimmen.

Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Diese müssen aber ebenfalls Actionatre sein. Ihre eige⸗ nen stimmfähigen Actien werden mit denen ihrer Machtgeber zu⸗ sammen gerechnet, und die Summe ergiebt dann die Stimmberech⸗ tigung. Jedoch darf weder das Maximum von vier Stimmen über⸗ schritten, noch durch Zusammentreten mehrerer nicht stimmberechtig⸗ ter Actionaire ein Stimmrecht begründet werden. entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Stimme desjenigen unter den Anahl von Bankaktien

Bei Abstimmungen Bei Stimmengleichheit entscheidet die anwesenden Actionairen, welcher die größte besitzt.

Zur Gültigkeit eines Beschlusses gehört, daß die anwesenden Actionaire zu wenigstens dreißig Stimmen berechtigt sind.

Wenn die Versammlung, sei es die ordentliche oder eine außer⸗ ordentlich berufene, nicht beschlußfähig zu Stande gekommen ist, so ist binnen acht Tagen unter Augabe der Gegenstände, hinsichtlich deren es eines Beschlusses bedarf, eine neue Versammlung zu be⸗ rufen. Die in dieser Versammlung erscheinenden Mitglieder können alsdann ohne Rücksicht auf die Zahl ihrer Stimmen gültige Be⸗ schlüsse fassen.

Die Auflösung der Gesellschaft kann nur durch einhelligen Be⸗ schluß aller stimmberechtigten Mitglieder und nur nach Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten erfolgen. 1 1

In den General⸗Versammlungen führt der Präsident des Ku⸗ ratoriums den Vorsitz. 8

Die Mitglieder des Kuratoriums und die Direktoren sind den Versammlungen beizuwohnen verpflichtet.

Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse wird von dem dikus der Gesellschaft ein Protokoll aufgenommen und 8 n Protokollführer von [dem Vorsitzenden und von wenigsten

stimmberechtigten Actionairen unterschrieben.