1849 / 259 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Finanz⸗Mini⸗ ationalbank, den In⸗ und Aus⸗ ner abgesonderten Blankette zu sol⸗ Jeder Eingabe muß er die mit der Cau⸗ rlangen ein Certi⸗ hn pCt. des nach ng ausmachen und ist misumme aller Sub⸗ Anlehen ausgeschrieben überschreiten stribirten Beträge von dem K. K. Finanz das bemerkte Maß im Ganzen hinausreichen zu der ganzen Anlehenssumme, jedo men, welche durch Hundert ohne Re dem §. 5 gemäß ersolgenden Vermi wird auch die Cantion verhältnißmä derte Maß der Caution überschreitende auf sein Verlangen zurückgestellt. lauf des Subsecriptions sammtsumme der erfol und dabei, sofern der im §. 5 bem in welchem Verhältnisse eine zutreten habe. Betrages hat in zehn g. hdem die bei der Subscription et gelten hat, am 14. Novembe bruar, 15. März, 1 Jede einzelne Einzahl umfassen, der durch 100 ohne Re haltene Gestattung der theilweisen Voraus §. 9. Die Einzahlun in Wien zu leisten. Eingabe eine der Filial⸗Kass Kasse nicht besteht, die Provinz⸗Einnab die Einzahlungen zu leisten Bedarfes werden andere Staatska

Jeder Sub sterium gerichtete stempelfreie Eing ahlämtern und denjenigen lande zu überreichen, welche, Bekanntmachung bezeichnet werden, chen Eingaben unentgeltlich zu haben sind. die im §. 4 bestimmte Caution beigelegt w tion versehene Eingabe wird fikat eingehändigt werden.

der Subscription entfallenden Betrages d in Baarem zu erlegen. criptionen den Betrag,

skribent hat eine an das abe bei den Kassen der N. Kassen oder Personen als hierzu bestellt, mit ei und bei welchen auch

hicrauf folgende Antwort in die Versicherun⸗ elche Sie im Namen und danke der göttli⸗ de endlich die ersehnte ffnung hin, daß unter den der sozialen Ord⸗ wieder von neuem in die Absichten Meiner

Majestät der Kaiser ertheilte che: „Ich nehme mit d Ergebenheit entgegen, w adua aussprechen, hrem schönen Lan Mich der Ho Ruhe Ihre von den Fein tigte Wohlfahrt Vertrauen und diese Zuversicht wir Trachten Sie aber auch I le Mitwirkung nicht entgehe,

italienischer Spra Vergnügen gen der Treue un der Stadt und Provinz P Vorsehung, daß sie I Ruhe wiedergegeben. dem Einflusse dieser nung so sehr beeinträch aufblühen wird. an den Tag,

dem Subskribenten auf Ve

§. 4. Die Cautior er Einzahlu

Sie legen die Gesamt

§. 5. Insofern

täuscht werden. thätige und loya Ihnen versehe.“

Der Lloyd sagt: sichtige, noch im Laufe d. J. Triest anzutreten.“

Ueber die Aufnahme eines Freiherr von Krauß folgenden

„Eure Majestät! Bereits bei an Nothwendigkeit der ebende Schuld des

soweit solche über n, nur nach ihrem Verhältnisse r nur in einer Ziffer angenom⸗ Nach Maß der bseriptions⸗Betrages

Ministerium,

Se. Majestät beab⸗

Zir vernehmen, d t Reise nach

her beabsichtigte st theilbar ist. §. nderung des Su ßig herabgesetzt, und der das Betrag wird dem Subskribenten Binnen vierzehn Tagen nach Ab⸗ ird durch die Wiener Zeitun 8 Ugemeinen Kenntniß auch bekannt gemacht, Beträge ein⸗ übirten oder des nach §. 5. eträgen, und

Anlehens hat der Finanz⸗Minister Vortrag an den Kaiser erstattet:

deren Gelegenheiten hatte ich die Ehre, Aufnahme eines Anlehens darzustel⸗ Staates an die Nationalbank zu ver⸗ zur Bedeckung des laufenden Aufwan⸗ die seit dem Monate

Termines w aten Subscriptionen zur a erkte Fall eingetreten wäre, Verminderung der Die Einzahlung des leichen monatlichen Theilb legte Cantion als eine Rate zu Januar. 15. Fe⸗ 15. Juli 1850 zu ge⸗ Normalbetrag des in dem §. 13 ent⸗ die Hand giebt.

Ew. Majestät die len, um die schw mindern und eben dadurch

ordentlichen Ereignisse, subskribirten

ngegriffen hatten, machten

Marz 1848 in die Geschicke Oesterreichs ei

zur Aufnahme Zertrauen war erschüttert und eben dadurch das Die glückliche Wendung der er Beziehung eine günstige von denen es abhängt, mit Versuch zur Aufbringung nisterrath erkannte, daß nun⸗ Maßregel zu schreiten sei. dürfte mit dem Vor⸗ insofern sich Anbote ben sollten, solche anzu⸗ erfolgen hätte, heil zu nehmen b daß das Ausland sich mit zdoch zunächst auf das In⸗ ein nationales Unternehmen n der Frage stehenden. der auf eine dauer⸗

Das öffentliche eder Kredit⸗Operation gestört. schen Verhältnisse des Staates h gen Umstände herbeigeführt, rechenden Erfolg den

r, 15. Dezember 1849, am 45. April, 15. Mai, ung muß einen st theilbar ist, wozu die i zahlungen das Mittel an an die Haupt⸗Kasse der Nationalbank ei, in der Subscriptions⸗ o eine solche Filial⸗ an welche er

Lebenselement j

Aenderung derjeni der Aussicht auf einen entsp Summen zu machen. Vollführung der bemerkten Anlehen herbeizuschaffen wäre, stimmt werden, daß,

g ist in der Regel en Subskribenten steht es aber fr en der Nationalbank, oder, w hms⸗Kasse zu bezeichnen, Nach Maßgabe des sich äußernden terung der Substkribenten nach ssen zur Uebernahme der Einz oder dreiprozentige Kassen⸗Anweisungen, so werden sowohl bei Erlag der Caution, lungen, für baares Geld angenommen. welche noch nicht verfallen sind, werden a des Erlages bis zum Verfallstage zu bere baar zu vergüten sein. Einzahlungs⸗Rate erhält der Substribent Anlehens⸗Interimsschein und den d Betrag von Staatsschuld⸗Verschreibungen, ährigen Terminen verzinst werden. em mit §. 5 vorgesehenen Falle lte zweite Rate als Caution zu gelten, Staatsschuld⸗Verschreibungen wird dem hlung der dritten Rate erfolgt, Weise ist jede später eingezahlte Rate g derselben sind die zu erfolgen. Mit

mehr unverzüglich zur Der Betrag, der durch das behalte auf 60 Millionen Gulden be in einem um ein Fünstheil höheren Betrage erge Der Weg, auf welchem das Anlehen zu an der Jedermann hrscheinlich ist,

nehmen wären. wäre jener der Subsecription, Wiewohl es sehr wa igen dabei betheiligen wird, so mus Wenn je ein Anlehen dieses von dem gegenwärtig i soll als Mittel dienen, um di afte Grundlage zurückführen und den sammterwerb des

Schwankungen Die überwiegende Mehrzahl im Vo richtig auffassen, und einsehen, daß nehmen und den Staat in der Du Aufgaben unterstützen, Dienst leisten.

Thunlichkeit auch ahlungen bestellt. §. 10. Fünf⸗ wie Partial⸗Hypothekar⸗Anwei⸗ als auch bei Raten⸗Einzah⸗ pothekar⸗Anweisungen, ber die fünsprozentigen vom Tage chnenden Zinsen von der Partei

großen Betre land gerechne 18 5 Bei Partial⸗Hy

e Landeswährung wie

Volkes gegen

Einzahlung der ellung des Certifikats ten Rate entsprechen⸗ welche vom Tage der Ein⸗ Auch wird der Betrag nach §. 6 richtig gestellt.

entspringen. ichtigkeit dieser Aufgabe diejenigen, welche an dem Anlehen theil⸗ rchführung der vorgesetzten schwierigen nur sich selbst und ihrem eigen Preis der Effekten, die hinausgegeben daß es als ein Opfer betrachtet werden

So rege auch immer die Va⸗ en Staates ist, und so wenig chtigen Auffassung der Sache aus weder fordern noch saße werden gebracht werden, die angesprochene bedeutende Summe zu

Landeswährung 1 lle wird die zweiten Rate gegen Rückst §. 3) einen zahlung in halbi der Caution in d Dagegen hat die eingezah derselben entsprechende Betra Substribenten erst bei Einza der die Caution bildet. als Caution zu behandeln, und bei Einzahlun schuldverschreibungen für die nächst vorherg Einzahlung der entsprechenden 11Se Anlehens⸗Interimssc den Rate vorzulegen, damit die stätigt werde. 8 zugleich vor ihrer

en Vortheile einen

Gleichwohl wäre der werden, nicht so hoch zu bestimmen, könnte, sich an dem Anlehen zu betheiligen. terlandsliebe der Bewohner des österreichisch ann, daß sie von einer ri werden geleitet werden, so kann man do erwarten, daß Opfer in jenem a welches erforderlich wäre, um decken. Im Gegentheile sind die Umstände, unter denen de versicht einer günstigeren Zukunft entgegensieht, daß die Gesammtheit der Nation Jedem, der i Mittel zur dauerhaften Verbesserung ihrer Lage gew deten Gewinn zukommen lassen kann. günstig gestellt wer nicht gestatten, sich d allein ein hinreichender an der Subscription auszuschließen, Der Cours der beinahe ihren Nennwerth erreicht. zweckmäßig, das die Konkurrenz, bisherigen Papieren desselben herabgedrückt und an dem aus den jetzigen den weiteren Aufschwunge unmittelbar gehinder es vortheilhaft sein, ein Effekt üblichen Zinsfuße 5 Rückkehr des Friedens und der all insen überhaupt wahrscheinlich ist,

welche hinwie⸗ gezweifelt werden k

usgedehnten M ehende Rate

Staatsschuld⸗Verschreibungen ausgehändigt. zein ist bei Einzahlung einer jeden solgen⸗ chehene Einzahlung der Rate darauf be⸗ un alle oder mehrere Raten und dafür den entsprechenden Be⸗ Eine theilweise Voranszah⸗ wenn der dafür rch hundert ohne Rest bis zum Verfallstage

r Staat mit Zu⸗ von solcher Breschaffenheit, yr durch das Anlehen die ährt, einen wohlbegrün⸗ Anlehens muß so Verhältnisse ein Opfer Niemanden in dem Preise

Subskribent ka Verfallzeit entrichten uldverschreibungen beziehen. taten ist zwar auch, jedoch nur entfallende Betrag von Staatsschuldverschreibungen du §. 14. Wer auch nur eine Rate nicht welche dem Staatsschatze nicht eingezahlten

Der Preis des den, daß auch Personen, denen ihre abei betheiligen können, und daß für Grund gelegen sein soll, sich von der Theilna sofern er überhaupt die Mittel hierzu Staatsschuld⸗Verschreibungen hat dieser Betrachtung gen Obligationen zu stellen. Durch in welche die neuen 5prozentigen Metalliques mit den Zinsfußes träten, würde ihr Preis wieder günstigen Verhältnissen ent pringen⸗ t. Auch abgesehen hiervon, dürfte mit einem niedrigeren,

dann gestattet,

theilbar ist. berichtigt, verliert die Caution, Substribenten aber i Recht und jede Verpflichtung erloschen. mehr als 25,000 Fl. subskribirt oder Subseri Betrage sammelt und mi

Sprozentigen Raten jedes 8 en edes

Wer einen Betrag von plionen in einem dieses Aus⸗ t der vorgeschriebenen Cantion, Bekauntmach ing gemäß, überreicht, erh llenden Betrages der Einzahlung.“

st bezüglich aller noch Darlehen in 5prozenti

maß überschreitenden dem §. 2 der gegenwärtigen. Piovision von ½ pCt. des entfa

Dem Soldatenfreund zufolge hat Se. Majestät der Kai⸗ für gesammte Fußtruppen, bst den Ulanen, für die Husaren hmigt, und es hat die der für die Kaval⸗ ten nur diejenigen Trup⸗ iemen tragen; endlich haben die Un⸗ hgehends von

Einführung der Waffenrö dann für die deutsche Kavallerie ne⸗ dagegen die Attilas Schoßlänge der Waffenröcke für die Fuß lerie gleich zu sein. pen, welche das Gewehr am 9 teroffizier⸗Distinctionszei weißer Farbe zu bestehen.

Nach einer vorgenommenen den Belagerungs⸗Truppen durch gent haben die offensiven berg und Brückenkopf wie der Soldatenfreund erzählt, lung von Krankheiten

gemeinen Beruhigung in Europa und weil bei einem solchen enutzung des Kapitals ein weiterer Spielraum ei einem Papiere mit hoher Verzinsung. In ein halb prozentige Staatsschuld⸗ und fünf hinausgegeben Darleiher eine Verzinsung von 5,

Sinken der Z Papiere der vort dargeboten werden kann, als b dieser Betrachtung dürften vier und Verschreibungen zu

heilhaften B mit und ohne Pelz gene Die Achselwülste erhal dem Preise von achtzig hj 1 Dieser Preis bietet dem 15 8 chen küͤnftig in Sternchen dure 2 Bestimmungen der Subsecription liegenden Entwurfe zu enlnehmen. Insofern gen die allergnädigste Genehmi verzüglich zur Einzeichnung auflegen Ergebniß ehrerbietigst anzeigen. Aheber diesen Vortrag ist nachstehende Kaiserliche Entschließung erfolgt: „Diese Anträge erhalten Meine brunn, den 13. September.

Inspizirung der vor Komorn stehen⸗ den Feldzeugmeister Grafen Nu⸗ derselben gegen den Sand⸗ Der Mannschaft zur möglichen Verhü⸗ eine Einbrennsuppe

Ew. Majestät diesen Anträ⸗ d man das Anlehen un⸗ und seiner Zeit Ew. Majestät das Wien, den 190.

gung ertheilen, wir am 15ten d. M. begonnen.

Genchmigung. Franz Joseph.“

8 der Landes⸗Regicrung f Oesterreich unter der Enns über die Eröffnung des Anlchens für die österreichischen Finanzen lautet:

„Die beiliegenden Best lehens werden in Gemäßheit der2 vom 14. September 1819, mit Folgendem zur all hat in einundsiebenzig vier und ein halb prozentigen 2) Diese Schuldverschreibungen werden

hre der Feldzeugmeister Ritter des mil

Am 9ten d. M. ist im 70sten Lebensja Freiherr Rukawina von Vidomgrad, Kaiserlich österreichischen Ordens der Infanterie⸗Regi⸗ tilitairgränze entsprossen, die unteren Militairgrade auch on 1814 finden wir ihn Obersten im Oguliner Gränz⸗ und Brigadier in Petrinia ls ausgebroche⸗

Maria⸗Theresien⸗, des nen Krone erster Klasse und Inhaber des b1sten iber die Eröffnung eines Staatsan⸗ „Der kroatischen P lnordnung des K. K. Finanz⸗Ministeriums gemeinen Kenntniß ge⸗

ments, gestorben. er“, fagt der Soldatenfreund in derselben durchgemacht, und sch Licutenant im Ottkochaner, 1819 als 1829 zum Generalmajor er dem Staate gegen die dama nen bosnischen Unruhen ersprießliche des Leopold⸗Ordens vorrückend, später Festungs

immungen i als Oberst⸗

Nominal⸗Beitrag schuld⸗Verschreibungen zu bestehen. über Beträge von 1000 Fl., 500 Fl. und 100 Fl. ausgefertigt und sind mit halb⸗

Beibringung die fälligen Zin⸗

Regimente; befördert, leistete

jährigen Z ns⸗Coupons versehen, gegen deren sen bei der Staatsschulden⸗Kasse in Wien erhoben werden können. lange die Anlegung der verfallenen Verschreibungen, von denen die Zinsen in Frankfurt

zuerkannt wurde; ward er Disvisio⸗ Kommandant in Temes 12. Oktober 1848 sein entschiedenes Rebellion und erhielt die Festung seinem mit wohlverdienten Auszeichnun⸗ 1 Tribut bezahlte.

Ritterkreuz Feldmarschall⸗ nair in Peterwardein, war, und da zeigte er am treten gegen die ungarische Kaiser, nach deren Entsetzung er, nur zu bald dem Tode der unerschütterlicher Charakter, die goldene Tapferkeits st der sprechendste Beweis.“

wird dem Wanderer richtet, daß sie bei alten werde, welche in Kar— „In der Backa“, heißt es, ihre nördliche Gränze bilden. Sitze eines Statthalters bestimmt sein das Kanaan des

Zinsen in fünsprozentigen Stgatsschuld⸗

Zins⸗-Coupons von gegenwärtigen Anlchens verwendet werden. 8 Staatsschuld⸗Verschreibungen sind 8 vhr auszuzahlen. 5) Die Subseription beginnt am 22. September d. J. und üh 1n 4. Oktober d. J. geschlossen. 6 n wünge- bemerlten Kassen ist das Wechselhaus Hope und der R in Amsterdam zur Annahme der Subscziptionen, der Caultionen r Raten⸗Einzahlung bevollmäch nen daher die Einzeichnung zahlungen mit demselben 9 der Bestimmungen über die Erö nannten Kassen gesattet ist. Chef für Nieder⸗Oesterreich, Gustav Graf von Chorinsky.“

81ee die Erbffnung eines Staats⸗An⸗ bait- „Im Grunde des von Er. Masestä 1849 sanctionirten Reichstags⸗Beschlusses, wird ein Aieen ur vie . K 129 reichischen Finanzen unter folgenden Bestimmungen aufgenommen. Uhe: Das Anlehen wind im Wege der freiwilligen Subscript Jedermann ist es freigestellt, auf das

Betrag, mit welchem man an dem Anlehen Theil nehmen kann Staats⸗Schuld⸗ Verschreibungen

ie auch vereinigen icht diesem mindesten Ausmaße stehen⸗ Sie werden vereint als Ein Subskribent be⸗

Staatsschuld⸗Verschreibungen r je 100 Fl. die⸗ 5, d. i. achtzig fünf Gulden C. M.,

gen überschüttet, ) Neben den in den §§. 2 und 9 8 292 Staate treu ergebener, tapferer Soldat; Medaille, die seine Brust schmückte, i

Ueber das Schicksal der Woywodina⸗ aus einer gut unterrichteten Quelle be nicht jene Territorial⸗Ausdehnung erh loviz und Agram projektirt „wird der Franzens⸗Kanal Umstand, daß Temesv soll, deutet darauf hin, daß auch d

Bei diesem Wechselhause kön⸗ ngen, der Erlag der Caution und der Raten⸗Ein⸗ Erfolge stattsinden, als dieses bei den in 8§. 2 und ffnung des gegenwärtigen Anlehens ge⸗

Wien, den 15. September. Der K. K. Landes⸗

as Banat, Kronland bilden wird.

Woywodina⸗Projekles, ein eigenes: daß der Gouverneunr fürs

G mmissär Marton Banat bereits ernannt sei.“

Im Laufe dieser Woche soll zu eine große Parade der hiesigen Ga Am kommenden Sonnabend Festmahl statt, welches der hiesige ky's veranstaltet.

versicherte uns,

- tion (Einzeichnung) selbe zu subskribiren. De Nars Ehren des Marschalls Radetzky

nison am Glacis im großen Redoutensaale ein Gemeinderath zu Ehren Radetz⸗ berechnet, das

Nominalwerth.

und vereint auf einen den Betrag einzeichnen.

Es ist auf siebenhundert Gedecke

Gedeck zu 20 Fl. C. M. Die Zah der geladenen Gäste beträgt dreihundert.

Der Gemeinde⸗Rath der Stadt Wien hat in seiner Sitzung vom 4. September d. J. beschlossen, den beiden Heerführern Frei⸗ herrn von Haynau und Freiherrn von Jellachich, „in Anerkennung ihrer hohen Verdienste um das Gesammt⸗Vaterland, das sie von der blutigen Geißel des Bürgerkrieges befreiten“, das Ehren⸗ Bürgerrecht der Stadt Wien anzubieten und zu verleihen.

Der Schaden, welchen das große Hagelwetter in Pesth am 12ten d. verursacht hat, soll sich, brieflichen Nachrichten zufolge, auf mehrere hunderttausend Gulden belaufen.

Die Stadthauptmannschaft hat die provisorische Fiaker⸗Fahr⸗ tare für Wien bekannt gemacht, welche in Folge hoher Landes⸗ Regierungs⸗Genehmigung vom l4ten l. M., vom 1. Oktober d. J. angefangen in Wirksamkeit tritt und sammt den näheren Bestim⸗ mungen in jedem Fiakerwagen angeheftet sein muß. Die Taxe ist: 1) Für Fahrten nach der Entfernung: a) für eine Fahrt im In⸗ nern der Stadt ohne Unterschied der Entfernung 24 Kr., b) für eine Fahrt aus der Stadt in eine Vorstadt oder aus irgend einer Vorstadt in die Stadt ohne Unterschied der Entfernung 2) Für Fahrten nach der Zeit: a) für eine Viertelstunde 24 Kr., b) für eine halbe Stunde 36 Kr., e) für dreiviertel Stunden 48 Kr., d) für die ganze Stunde 1 Fl. Dauert die Fahrt meh⸗

rere Stunden, so sind für die zweite und jede nächstfolgende Stunde

zu bezahlen 40 Kr., kleinere Zeitabschnitte nach Ablauf der ersten

oder einer darauf folgenden Stunde sind pr. Viertelstunde zu ver⸗ güten mit 10 Kr., wenn die letzte Viertelstunde auch noch nicht

abgelaufen ist, so sind dennoch dafür zu entrichten 10 Kr. Conv. Munze.

Latbach, 17. Sept. (Lloyd.) Der Eröfsnungszug fuhr gestern von Graz um sieben Uhr Morgens ab und langte, freudig vom Volke begrußt, in Cilli an. Dort empfing Se. Kaiserl. Hoheit Erzherzog Albrecht die Deputirten des Kronlandes Krain und der Stadt Triest. Nach ein Uhr begann die Eröffnung der neugebau⸗ ten Strecke, und der Zug erreichte, von der Bevölkerung allenthal⸗ ben festlich und mit gesteigerter Theilnahme bewillkommt, um 5 Uhr 30 Minuten Laibach, wo der Herr Fürst⸗Bischof rie feierliche Ein⸗ weihung der Bahn vornahm. Ein Festessen, beleuchtetes Theater

die glänzende Beleuchtung der Stadt und ein Ball paré beschlof⸗

. ess Be 4 v“ sen die heitere Festlichkeit. Se. Kaiserl. Hoheit trat heute Mor gens acht Uhr auf der Bahn die Rüuͤckreise nach Wien an.

Triest, 16. Sept. (Wanderer.) Die Königin C chenland ist hier angekommen und reist am Bord des Hüsse Kriegs⸗Dampfschiffes „Othon“, welches sie schon seit längertr Ie hier erwartete, nach Athen zurück.

Bayern. München, 15. Sept. Die N. 88 5 g. meldet: „Wie wir aus sicherer Quelle vernehmen, n W der König auf den Antrag des Kultus⸗Ministeis unterm 12 ten d. 2

10 26 der Einfuhrung des Gustav⸗Adolphs⸗ zu beschließen geruht, daß der Einfuhrung de ph Vereins in Bayern kein weiteres Hinderniß in den 5. gelegt werde. Diesem zufolge treten alle in den G“ fol⸗ gende gegen die Einsuhrung und Wirksamkeit 1i Vereins 8 lassenen Anordnungen außer Kraft und derselbe hat fünftighin nur den allgemein gesetzlichen Vorschriften über das Vereinsrecht zu unterliegen.“ 3

Sachsen. Dresden, 18. Sept. (Leipz. Z.) Der Ad jutant des Präsidenten der französischen Republik, Herr von Per⸗

signy, ist gestern Abend hier angekommen.

Dresden, 19. Sept. Mit dem heutigen Tage hat die Re⸗ organisation der hiesigen Kommunalgarde begonnen. Es bleiben von dem Eintritt in dieselbe alle diejenigen ausgeschlossen, Welche sich bei den traurigen Mai⸗Ereignissen betheiligt haben und in Folge

davon in Haft und Untersuchung sich befinden oder gewesen und bis zur Veröffentlichung des Urtheils gegen Caution oder Hand⸗ schlag freigelassen worden sind. Die Kommunalgarde Dresdens wird kunftig aus funf Bataillonen bestehen, die Bataillone und Compagnicen sich an bestimmte Bezirke binden und dieselben sich nach der laufenden Hausnummer bilden, so daß 3. B. von vö“ die erste Compagnie des ersten Bataillons in sich faßt u. . Heute giebt die auf diese Art gebildete erste Compagnie des ersten Ba⸗ taillons den Handschlag in die Hand des Vorstandes dieser Rror⸗

ganisations⸗K ommission, Advokat Böhme.

Hannover. Hannover, 18. Sept. Se. Meäjestät der König empfing gestern den Königlich niederländischen auß. rordent⸗ lichen Gesanrten und bevollmächtigten Minister am hiesigen Hofe, Freiherrn von Dedel, in einer Privat⸗Audienz, in welcher derselhe sein Abberufungsschreiben üͤberreichte.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 18. Sept. (Weim. Ztg.) Der Landtag wird am 1. Oktober hier wieder zusammentreten und seine erneute Thätigkeit mit den Verhandlungen über die Reorga⸗ nisation der Staats⸗Behörden beginnen.

Frankfurt. Fra unkfurt a. M., 18. Sept. (O. P. A. Z. Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzoeg Stephan ist gestern Abend 6 Uhr, von Schaumburg kommend, hier eingetroffen und im Gasthof zum Weidenbusch abgestiegen.

Heute, um 12 Uhr Mittags, kam das erste Bataillon des 38sten Königlich preußischen Infanterie ⸗Regiments auf der Main Neckar⸗Eisenbahn hier an. Es stellte sich im Bahnhofe auf un wurde von dem Reichs⸗Ministerpräsidenten, Fürsten von Witigen stein, dem General von Schack, dem Stadt Kommandanten Major Deetz ꝛc. empfangen. Hierauf zog das Bataillon in die Stadt, die vorgenannten Herren an der Spitze, begleitet von sämmtlichen Musik⸗Corps der hier garnisonirenden bayerischen, franksurter und preußischen Truppen, und defilirten vor dem russischen Hof. Eine zahlreiche Menschenmenge hatte sich dabei versammelt.

Lübeck. Lübeck, 17. Sept. y heutiger Bür⸗ gerschaft hat dieselbe in Veranlassung eines Antrages des⸗ Senats, die dem Geburtsjahre 1828 angehörende Mannschaft nicht schon diesen Herbst, sondern erst im Fruhjahre g- egtuhennßese ge selben genehmigend noch die Erklärung (aul Antrag 888 . u“ der mit 47 gegen 35 Stimmen) h Senate gegeben, daß g Lübecks Beitritt zum Drei⸗Königs ⸗Bündnisse sle rie fruͤhere J ordnung des Reichs⸗Kriegs⸗Ministeriums, die Erhöhung des Kon⸗ tingents auf 2 pCt. der Bevölkerung betreffend, in allen ihren -. sequenzen als aufgehoben ansche, worauf der Senat V sither Füch⸗ äußerung bestimmt könne diese Ansicht 9 3., rschaft nicht als die richtige an ehen. 2 8 Her gerschaec Büchener Eisenbahn Angelegenheit ist heute uch der längst erwartete Bescheid der lauenburgischen Statthalterschaft eingetroffen, wodurch die nach Maßgabe des vom Ober⸗Ingeniecur Scheffer erstatteten Berichts beantragte Bahnrichtung, wiewohl mit einiger Abweichung hinsichtlich der Bahnhofs⸗Anlagen bei Ratzehurg und Mölln, genehmigt wird. Da lübeckischerseits die Bahnlinie

its früher genehmigt ist, so steht jetzt zu hoffen, daß bei einem

günstigen Erfolge d n werden wird.

r Actienzeichnung, mit den Erdarbeiten ehestens

Ausland.

ich. Pesth, 15. Sept. (Lloyd.) Aus Komorn ch aus den Schanzen zurückzog Abermals spricht man allent⸗ Capitulation dieser Festung, erkommandanten⸗Feldzeugmei⸗

Oesterrr. vernimmt man, daß die Bes und, ein Bedeutendes in sich geht. halben von einer nahe bevo indem die lange Anwesenheit des Ob sters in Preßburg viel zu diesem Glauben beiträgt.

Semlin, 14. Sept. bedeutendes Gestern wurden viele Beamten, arunter Oberst⸗Lieutenant Molin

(Lloyd.) In Peterwardein ist außer Quantum Proviant und Munition vor⸗

Fourage ein die in Kaiser⸗

gefunden worden. lichen Diensten standen, d

7. Sept. Der Moniteu hen Unterrichts⸗ und Kultus⸗Mi⸗ „Mehrere Prälaten haben den Regierungen oft und vergebens ausge⸗ bischöflichen Konzilen zu versam⸗ geistlichen Stand,

Frankreich. Paris, 1 folgenden Bericht des nisters an den Präsidenten: den sie unter druckt haben, geäußert, sich in erz meln, um sich mit vers den Kultus und die inne Dieser Wunsch findet seine Stellung Frankreichs. schaftliche Ordnung erlitten, nach

interimistisch den früheren

chiedenen Fragen, die den re Ordnung betreffen, zu beschäftigen. natürliche Rechtfertigung in der neuen den Veränderungen, welche die gesell⸗ h den in der neuen Constitution vwohl, daß die Erz—

gewährten Rechten und Pflichten, begreift man; ragane um sich

bischöfe das Bedürfniß gefuhlt haben, ihr um in Gemeinschaft die Maßregeln zu treffen, gute Leitung ihrer Geistlich Administration erfordern kennten. Idee nur anschließen; sie mußte ohne sammlungen ansehen, wele

keit und die Bedürsnisse ihrer geistlichen Die öffentliche Autorität konnte Mißtrauen Ver⸗ che eine der Einrichtungen des katho heist unserer Verfassung über⸗ Eine vollständige Zustimmung wurde also gege⸗ das Ministerium interimistisch übernahm, mußte mit Rücksicht auf

Kultus und die mit dem freisinnigen C einstimmend sind. Indem ich ich mir die Frage stellen, ob, ven Formen unseres öffentlichen Rechts, diese mußte mit klareren Worten ausgedrückt werden. schien es mir nöthig, daß der Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Ger⸗ minal, welcher bestimmt, „daß kein nationales oder erzbischöfliches Konzil, keine Synode der Diszese, keine berathende Versammlung ohne ausdrückliche Erlaubniß der Regierung stattfinden könne;“ er⸗ fordere, daß die Versammlungen, um die es sich handelt, einer aus⸗ drücklichen Erlaubniß mittelst eines Dekrets des Präsidenten der gesetzlichen Charakter zu haben. Herr Präsident, vorzulegen die

die konservati⸗ Zustimmung nicht In Bezug hierauf

Republik erhalte, um einen ist der Zweck des Entwurfs, d en ich Ihnen, Ehre habe. Die Zeit ist sicherlich nicht fern, wo die Regierung in diesem hren Freiheit, der ihren Gesinnungen und den Grund⸗ rfassung zu Grunde liegt, die Gesammtheit unserer sen Gesetzgebung einer wahren Prüfung unterwerfen Allem die Bestimmungen des organischen al X. Heute beschränkt sie sich, die Aus⸗ Der Präsident hat in Folge dieses ahr 1849 die erz⸗ welche die Erzbi⸗ die Ordnung der und die innere Disziplin des geist⸗ bhalten wollen, erlaubt. Mit der Gerichts⸗Zeitung Gesetzlichkeit der ange⸗ hl man noch

Geiste der wa ätzen der Verf

selbige revidiren kann, vor etzes vom 18. Germin fuhrung derselben zu sichern.“ Berichts ein Dekret erlassen, welches fur das J bischöflichen Konzile, die bischöflichen Synoden, ihren Sitzen Geschäfte, die den Kultus

Standes betreffen, a sem Dekrete ist anderen Journalen angeregte Frage über die küͤndigten geistlichen Ver nicht weiß, ob die Geist der Minister dem Wuns Bericht des Ministers wird insof eine Verbesserung der Gesetzgebung in Be

somit die von

sammlungen entschieden, wiewo Erlaubniß eingekommen oder ob che derselben entgegengekommen ist. ern als wichtig bezeichnet, als es zug auf die Geistlich

lichkeit um

Das Journal des Bac und Lagragne, der dem Präsidenten sammlung übergeben word ammlung in der kürzesten Zeit betrifft, in einer scheinbaren Zwietrac preche, zwischen dem Ministerium und dem der Präsident bildeten nur eine zwischen beiden Elementen könne kein cien; der Präsident könne seine leibe nicht auf seinem Posten gegen )m denselben gegeben und ihm denselben entziehen nentanen Nichtüberein⸗ genscheinlich für ange⸗

Die Männer vom Berge Reden über die verschiede⸗ ankhaftes Bedürfniß,

es würde wohl sehr wenig dar⸗ Vertreter ihre Sitzungen früher ministerielle Kri⸗

Dix Decem⸗

Débats meint, der Antrag der Herren der gesetzgebenden Ver⸗ Berufung dieser Ver⸗ sei verfassungswidrig ab⸗ gefaßt, da er vo ht zwischen den großen Gewalten des Staates s Präsidenten. Gewalt, die ausführende; Konflikt bestehen,

Kabinet und

da sie nicht gleich s Minister entlassen, und ein Minister b den Willen dessen, der ih könne; und wenn sie, selbst nach einem mon stimmen, geeint blieben, so k messen gehalten,

hätten sie es au sich zu verständigen. sehnten sich wahrscheinlich nach einigen nen Noten im Moniteur; lches das Land nicht theile, und über erbaut sein, wenn es seine eröffnen sehen sollte, zu

das sei ein kr

dem einzigen Zweck, eine wiederaufzuregen.

einer Zusammenkunft der Fünsundzwanziger den Vorschlag der Herren Bac Kommission werde sich vor Donnerstag ni orschlag sei nicht von der Art, um diese Rational meint, wenn die Fünfundzwanziger⸗ von Herren Bac und Lagragne

Kommission, en, sprächen. cht versammeln, und weise Bestimmung

und Lagragne zu pruͤf

abzuändern. Kommission sich mit dem Vorschlage beschäftige, Versammlung

b beschleunigen, hinausschieben,

veil Zersetzung des Ministeriums 8 möglichkeit, die Debatten vor dem 12. oder 15. beginnen zu können. Man hoffe, die römische Frage und die Angeklagten vom 1 verur Der National hat auch von dem Geruücht gehör mission, die von 25 auf 12 reduzirt sei, da die u auf dem Lande seien, gar nicht einmal zusammentreten werde, um über den gemachten Vorschlag zu berathen. „Der Anwalt der Republik hat gestern den 185 von Herrn Michel herausgegeben, mit Beschlag belegen lassen. JW“ wird des Angriffes gegen das Eigenthum und der Aufregung zum Hasse und zur Verachtung der Bürger gegen ein⸗ ander angeschuldigt.

Oktober nützlich vorher zu lösen 3. Juni vorher verurtheilen z1 Ft, daß die Kom⸗ brigen Mitglieder

Volksalmanach für

Lyon, 13. Sept. (Köln. Ztg.) bereitungen zu schließen, werden die im Kirchenstaate liegenden Be⸗ satzungen neue Verstärkungen erhalten. oüp 1 2 3 2. 1 4 Ee4 Tagen sehr viele Munition nach Marseille ab, Italien verschifft zu werden.

Nach verschirdenen Vor⸗

Es geht auch seit einigen um von dort nach 48 n. Ungeheure Ladungen von Militair⸗ Effetten, die namentlich für das Bedürfniß des Winters unerläß⸗

1709 lich, werden nach demselben Bestimmungsorte verbracht. Die schweizer Gränze wird seit einigen Wochen überaus scharf bewacht.

Großbritanien und Irland. London, 17. Sept. Der heutige Globe erklärt, zu der Widerlegung des Gerüchts er⸗ mächtigt zu sein, als ob der Gouverneur von Malta, Herr Moro O'’'Ferrall, einen Verweis darüber erhalten hätte, daß er sich ge⸗ weigert, italienische Flüchtlinge in Malta aufzunehmen, und als ob er deshalb um seine Entlassung nachgesucht hätte; es sei, sagt das ministerielle Blatt, hieran kein wahres Wort.)

Der ministerielle Globe widerspricht der Nachricht, daß Sir Ch. Napier, der jetzige Ober⸗Befehlshaber der Armee in Ostindien, zum Frühjahr nach London zurückkehren und Sir W. Gomm an seine Stelle treten würde.

Ein so eben nach vierzehntägiger Verhandlung geschlossener Prozeß vor dem Kriegsgericht in Portsmouth machte einiges Auf⸗ sehen. Angeklagter war Commander Pitman von der Sloop „Childers.“ In den drei Jahren, die das Schiff auswärts gewe⸗ sen, war wegen grausamer Behandlung ein Mann wahnsinnig ge⸗ worden, zwei hatten sich selbst ums Leben gebracht, mehrere waren desertirt, und zuletzt unmittelbar vor der Heimfahrt desertirten noch zwei Offiziere, Licutenant Graham und Steuermann Elliot, weil sie es nicht länger auf dem SchiF aushalten koͤnnten, und stellten sich jetzt freiwillig vor dem Kriegsgerichte, das sie trotz ihrer guten Zeugnisse und anerkannten Tüchtigkeit auf immer aus dem König⸗ lichen Dienst entließ. Sie traten jettt als Ankläger gegen ihren ehemaligen Capitain auf, den das Gericht der Grausamkeit und Tyrannei gegen seine Schiffsmannschaft, der Verfälschung des Log⸗ buchs und der Veruntreuung von Schiffsvorräthen (einer Hänge⸗ matte und eines Marssegels) für schuldig fand und kassirte.

Rußland und Polen. St. Petersburg,

Se. Majestät der Kaiser hat aus Warschau unterm Zten gende Handschreiben erlassen:

1) An Se. Durchlaucht den Herrn Präsidenten des Reichsraths und Kriegsminister, General von der Infanterie, General⸗Arjutanten Fürsten Tschernischew. „Fürst Alerander Iwanowitsch! Beim gluͤcklichen Ausgange des Kriegen, unternommen, um Oesterreich zur Bewältigung des Ausstandes in Ungarn bewaffneten Beistand zu gewähren, kann Ich nicht umhin, gerechte Beachtung den großen Diensten angedeihen zu lassen, die Sie dem Vater⸗ lande zur Ausführung dieses wichtigen Unternehmens geleistet haben. Durch Ihre unermüdlichen Anstrengungen, durch Ihre ungeschwächte Thätigkeit und zweckmäßige Vorsorge sind alle Hülfsmit el und Vorräthe beschafft wor⸗ den, durch welche es möglich wurde, gegen 150,000 Mann, auf das vollstän⸗ digste versehen mit allen Kr'egsbedürfnissen, in küͤrzester Frist ins Feld zu stellen. Mit musterhafter Pünktlichkeit ist den Truppen die ihnen zukommende Verpflegung vom Kriegsministerium geliefert worden. Gleichzeitig giebt die schnelle Bildung der Reserven für die aktiven Heere und die rasch erfolgte Bewaffnung derselben Unserer Armee die Möglichkeit, unmittelbar nach dem Kriege in derselben guten Verfassung und mit demselben glänzenden Aussehen zu erscheinen, das sie hatte, als sie in den Kampf zog. Und das Alles haben Sie ausgefuhrt bei einer Menge anderer wichtiger Staats⸗Obliegenheiten, welche Ihnen durch Mein besonderes Vertrauen auferlegt sind. In gerech⸗ ter Anerkennung Ihrer hohen Verdienste und zur Bezeigung Meines herz⸗ lichen Dankes und Meiner aufrichtigen Erkenntlichkeit für so vielfältige Be⸗ weise Ihres lobenswürdigen und langjährigen, dem Throne und Vaterlande geweihten Dienstes habe Ich dem dirigirenden Senate befohlen, der Fürsten⸗ würde, die Sie innehaben, das Präditat „Durchlaucht“ beizulegen. Ich verbleibe Ihnen für immer unwandelbar wohlgewogen.“

2) An den Reichskanzler Grafen Nesselrode. „Graf Karl Wassilje⸗ witsch! Die hervorragenden Leistungen, durch welche Ihr ruhmwuürdiger, dem Throne und dem Vaterlande geweihter Dienst bezeichnet ist, erfüͤllen Mich gegen Sie mit dem Gefühle aufrichtiger Achtung und herzlichen Dankes. Ihr Name, unzertrennlich von den wichtigsten Begebenheiten der Geschichte der Gegenwart, wird auf die Nachwelt übergehen mit der Erin⸗ nerung an den heilbringenden und mächtigen Einfluß, den R ßland auf die Geschicke Europa's ausgeübt hat. Sie sind der stete Mitarbeiter Mei⸗ nes geliebten Bruders, des in Gott ruhenden Kaisers Alerander, gesegne⸗ ten Andenkens, bei Abschließung der denkwürdigen Verträge gewesen, denen das von dem Joche eines ehrgeizigen Eroberers befreite Enropa dreiunddreißig Jahre hindurch dauernden Frieden und Ruhe verdankt hat. Gegenüber der Gäh⸗ rung der Gemüther, den anarchischen Ausschweifungen und den Unruhen, die den Westen Curopa's so eben erschütterten und mit dem Umsturze jeg⸗ licher gesetzlichen Ordnung droheten, haben Sie, inmitten dieser allgemeinen Umwälzung, in treuer Erfüllung meiner Absichten, gewußt, die Polrtit Ruß⸗ lands auf das hohe und heilbringende Ziel hinzuleiten, das ihm von der Vor⸗ sehung gesteckt ist. Durch die bewaffnete, von Rußland Oesterreich gewährte Mithülfe ist der Aufstand in Ungarn niedergeworfen und den verbrecherischen Plänen der Feinde der gesellschastlichen Ord⸗ nung der Todesstreich geg⸗ben. So war es durch die Gnade Gottes Ruß⸗ land von negem vorbehalten, Eurepa vor zahllosen Uebeln zu bewahren, die dasselre bedrohten. Während der ganzen Zeit, welche die Ausfüͤhrung dieses großfen Werkes erforderte, haben Sie sich unausgesetzt in Meiner Nähe befunden. In gerechter Anerkennung Ihrer Dienste und zur Bezeigung Meiner aufrichtigen Gefühle übersende Ich beikommend Ihnen Mein mit Diamanten geziertes Bildniß zum Tragen im Knopfloche. Ich verbleibe Ihnen für immer unwandelbar wohlgewogen.“ 1 1

Die Kaiserlichen Schreiben vom 16. August, mittelst deren Se. Majestät der Kaiser dem Feldzeugmeister Baron Haynau den St. Andreas⸗Orden und dem Feldmarschall⸗Licutenant Schlick den St. Alerander-Newski⸗Orden verliehen haben, lauten in deutscher Uebersetzung:

1) An dem Höchstkommandirenden der Kaiserlich österreichi chen Trup⸗ pen, Feldzeugmeister Baron Havnau. „Die großen Dienste, welche Sie in dem gegen die ungarischen Rebellen zur Aufrechterhaltung der gesetz⸗ mäßigen Rechte Ihres Monarchen, Unseres erhabenen Verbündeten und Freundes, unternommenen Kriege geleistet, haben Ihnen ein besonderes Recht auf Unsere Achtung erworben. Sie sind nach Urbernahme des Oberbefehls über die österreichische Hauptarmee entschieden zur Offensive geschritten und haben den Rebellen bedeutende Niederlagen bei Komorn, Szegedin und Temeswar beigebracht, unaufhörlich in Ihrer eigenen Person ein Beispiel der Unerschrockenheit und Seeclenstärke bietend. Es war Uns angenehm zu sehen, daß die unter Ihr Kommando gestellte Dwision Unse⸗ rer Truppen sich durch glänzende Waffenthaten hervorgethan und so eines so tapfeen Führers würdig gezeigt hat. In gerechter Anerkennung Ihrer Verdienste und militairischen Talente ernennen Wir Sie demnach Allergnä⸗ digst zum Ritter des Oidens des heiligen Apostels Andreas des Erstberu⸗ fenen, dessen diamantene Insignien Wir Ihnen anbei zusenden. Wir bleiben Ihnen mit Unserer Kaiserlichen Gnade für immer wohlgewogen.“

2) An den Kommandanten des isten österreichischen Armce⸗Corps, Feldmarschall⸗Lieutenant Grafen Schlick. „Indem Wir der musterhaften Tapferkeit und der nusgezeichneten Umsicht, die Sie während des Krieges gegen die ungarischen Insurgenten bewiesen haben, volle Gerechtigkeit wi⸗ derfahren lassen und Ihnen bei dieser Gelegenheit einen besonderen Beweis Unseres Wohlwollens geben wollen, ernennen Wir Sie hiermit zum Ritter des Ordens des heiligen rechtgläubigen Großfürsten Alexander⸗Newsli, dessen Insignien Wir Ihnen anbei übersenden. Wir bleiben Ihnen mit Unserer Kaiserlichen Gnade wohlgewogen.“

Die St. Petersburgische Zeitung meldet: „Am vorge⸗ strigen Tage wurden die den ungarischen Rebellen im Kampse ab⸗ genommenen Trophäen: die Fahne der Festung Munkacz und 64 andere Fahnen, im festlichen Aufzuge durch die Straßen der Stadt getragen. Gegen 1 Uhr Mittags holte das Muster⸗Kavallerie⸗ Regiment in Parade⸗Uniform beim Klange militairischer Musik und Hurrahrufe die Trophäen aus dem Winter⸗Palais und geleitete dieselben über den Schloßplatz zunächst durch den Newski Prospekt bis zur Anitschkow⸗Brucke, von da durch die Karawannaja bis zur Ssimionow⸗Brücke und längs der Fontanka nach der Ssergi

Straße, dann die Liteinaja entlang wieder in den Newski⸗Prospekt zuruck, aus welcher der Zug weiter durch die Gartenstraße, den Wosnessenski⸗Prospekt, über den Platz Peters des Großen und die Isaaks⸗Brücke nach Wassili⸗Ostrow ging und hier, längs dem Newe Quai durch die 4te Linie, den großen Prospekt und die lste Linie, von zahlreichen Volkshaufen begleitet, zum Winter⸗Palais zu⸗ rückkehrte.“ 1

Niederlande. Aus dem Haag, 15. Sept. Der Vice- Armiral Rijk ist auf sein Ansuchen seines Amtes als 8 nister enthoben worden. Interimistisch hat der Contre⸗Adr van den Bosch das Portefeuille des Marine⸗Ministers über⸗ nommen.

Italien. Genua, 9. Sept. (Lld.) Garibaldi war nicht Venedig, wie früher behauptet wurde, sondern wußte sich unter mancherlei Gefahren auf sardinischen Boden rurchzuschlagen. Bei seiner Ankunft in Chiavari war er deshalb auch gänzlich alles Gel⸗ des entblößt, schlug jedoch jede Unterstutzungs⸗Anträge ab. 8

Turin, 12. Sept. (Legge.) Der Finanzminister brachte heute einen Geseäetz⸗Entwurf in der Deputirten⸗Kammer ein, um die direkten und indirekten Stäuern bis Ender September und während des ganzen Jahres erheben zu dürfen. Der Minister bemerke, daß er fur letztere die Erlaubniß, sie sogleich einzuzichen, verlange, da noch viele Arbeiten nöthig seien, ehe man das Budget einbringen könne. Ferner schlug der Minister folgenden Gesetz⸗Entwurf vor: „Artikel 1. Die Regierung ist autorisirt, ein Anlehen von 75 Millionen Livres abzuschließen, um die Kriegs⸗Enrschärigung, dem Friedens⸗Vertrage gemäß, der mit Oesterreich den 6. August 1849 abgeschlossen wurde, zahlen zu körnen. Art. 2. Das An⸗ lehen kann in Renten der öffentlichen Schuld durch Hinzufugung zu der nach dem Gesetze vom 12. Juni dies. J. geschaffenen ver⸗ wandelt werden.“ Der Finanz⸗Minister machte auf die Dringlich⸗ keit dieses Gesetzes aufmerksam.

Rom, 7. Sept. (Lld.) Die Straße, welche Gioberti's Na⸗ men trug, hat auf Befehl der Polizei wieder ihren fruheren Namen erhalten. b

Rom, 7. Sept. (Journal des Débats.) Die neapoli⸗ tanischen Journale schreiben gegen rie französische Beset ung leiden⸗ schaftliche Artikel; der Papst könne nicht eher nach Rom zuruckkeh⸗ ren, bis seine Autorität wirder hergestellt sei. Die päpstliche Autorität ist aber wirkllich hergestellt, indem überall die päpst⸗ liche Fahne weht und die Schlussel der Stadt nach Gacta gesendet wurden. Die Männer, welche eine dauernde Wiederein⸗ setzung der Orrdnung und der Gesetzlichkeit im Lande unterstutzten, haben ihre Sendung fehlerfrei erfullt. Nur ist es zu hedauern, raß wir krinen Diplomaten mit einem offiziellen Titel in Rom hatten.

Eine Gesellschaft französischer Damen hat sich gebildet, um die kranken Soldaten in den Hospitälern zu besuchen und zu trösten.

Das Finanz⸗Ministerium wird wahrscheinlich dem Banquier Forlei anvertraut werden.

Rom, 8. Sept. (Naz.) Das Ultimatum der französischen Repu⸗ blik reduzirt sich auf folgende Punlte: Staatsrath mit entscheidender Stimme furs Inland, theilweise Amnestie, Einziehung des Papier⸗ geldes, indem man die Schulden der Vergangenheit zahlt und rie Handlungen der provisorischen Regierung anerkennt. Der Papst leistet Widerstand und ruft die von den Franzesen versprochene Un⸗ abhängigkeit des Papstes an.

Türkei. Von d. kroatischen Militairgränze, 12. Sept. (Wanderer.) Also die hochwichtige politische Bewegung in un⸗ serer Nachbar⸗Provinz Boenien ist beendet; die Festung Bihacz ist von den Truppen des Wesirs (Statthalters), wenn wir nicht irren, Kiamil Pascha's, vor Jahren Pfortengesandten in Berlin, eines sehr freisinnigen Muselmannes, der sogar ganz gut deutsch spricht, entsetzt, aber gerade noch zur rechten Zeit, lange hätte sie sich nicht mehr halten können. Es war ein ernstes Gefecht, es sollen beider⸗ seits 500 Todte am Wahlplatze geblieben sein. Eine po⸗ litische Bedeutung hatte der Ausstand durchaus nicht. Diese Händel, und zwar stets aus demselben Grunde, wie der chen beendete, wiederholen sich alljährlich und zur selben Zeit, zur Zeit der Stcouerzahlung. Es ist aber auch eine liebens⸗ wurdige Einrichtung mit diesem Steuerwesen in den türkischen Pro⸗ vinzen; z. B. die Pforte bestimmt ganz obenhin: Die Provinz Bosnien hat für heuer so und so viel tausend Scudi abzugeben; der Statthalter wird verständigt, und der fordert nun wieder von den Museclims (Kreishauptmann), die jeder einzelne Kreis der Pro⸗ vinz hat, damit die vom Sultan geforderte Summe (er giebt diese schon um 30 —40,000 höher an, die für seinen Säbel bleiben) ein⸗ gebracht werde, sei in jeder Nahie (Kreis) so und so viel an Steuer einzufordern. Der Kreis⸗Obmann ruft nun die sämmtlichen Paschas der Städte und die Kadis (Richter) der Orte seines Kreises zusammen und theilt diesen mit: von seinem Bezirke sei so und so viel (er bestimmt wieder eine höhere Summe, damit auch wieder für ihn etwas bleibt) als Steuer bestimmt. Jeder Richter habe nun von seiner Gemeinde die auf sie repartirte Summe auf die einzelnen Bewohner zu vertheilen und mit Hülfe der Arnauten (Gendarmeric) einzutreiben. Der Kadi aber will auch wieder etwas füͤr seine Mühe und schlägt auf, und so kömmt die ursprünglich ausgeschriebene Summe auf mehr als das Dreifache oft. Das wissen nun die Unterthanen, und da krawalliren sie denn jedes Jahr regelmäßig so lange, bis ihnen ein Nachlaß von den „Oberen“ zugestanden wird. Aus dem benach⸗ barten Serbien hört man, daß sich wieder besonders laute Stim⸗ men zu Gunsten der alten „Dynastie“ Obrenevitsch erheben.

Ankündigung des bevorstehenden Hebammen⸗ Unterrichts. Am 16. Oktober nimmt der Unterricht für Hebammen seinen Anfang. Nur die bereits angemeldeten und mit Ausnahme⸗-Zusiche⸗ rung versehenen Kandidatinnen haben sich Tages zuvor, Morgens 8 Uhr, bei dem Geheimen Medizinalrath Dr. Schmidt in der Charité einzufinden, und werden riejenigen Herren Landräthe, welche mit etwa beabsichtigten Anmeldungen noch zuruück sein soll⸗ ten, ersucht, solche zu beschleunigen. Schwangere Frauen werden nicht aufgenommen. Die Aufnahme findet unter solgenden Bedin⸗

gungen statt:

1) außer der von der Königlichen Regierung für die unvermö⸗ genden Lehrtöchter zu zahlenden Unterstutzungs⸗Summe von

50 Thalern haben die aufzunchmenden Schulerinnen bei dem

Eintritte 20 Thaler anzuzahlen; dieselben erhalten dafur während ihres ganzen Aufenthalts von 5 ½ Monaten, außer der vollkommen eingerichteten Woh⸗ nung nebst Bett und freier Wäsche, eine vollständige Ver⸗ pflegung am Morgen, Mittag und Abend und beim Abgange alle ihnen erlaubten Instrumente und Se so daß dadurch jede weitere Ausgabe beseitigt wird; , 8 3) ist denselben nur gestattet, einen kleinen Koffer oder Kasten, 1“