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Die Wiener Ztg. meldet amtlich: „In Berücksichtigung der Nothwendigkeit einiger demnächst zu gewärtigenden Verfügungen, durch welche den Lehrkörpern an Universitäten eine ersprießliche Leitung der Studien⸗Angelegenheiten nach dem Prinzipe der Lehr⸗ und Lernfreiheit möglich gemacht werden soll, deren Durchführung jedoch vor dem 1. Oktober I. J. nicht mehr stattfinden kann, hat das Ministerium des Unterrichts den Beginn der Studien an den Universitäten für das laufende Jahr auf den 15. Oktober verschoben.“
Heute ist in der Wiener Zeitg. auch die Verordnung des Ministeriums des Innern über die Durchführung der Grundent⸗ lastung im Herzogthum Krain erschienen. 1
Im Laufe des heutigen Tages verbreitete sich in Wien die Nachricht, daß die Uebergabe
Komorn's stattgefunden.
Bayern. München, 21. Sept. (Nürnb. Korr.) In der heutigen Sitzung der Abgeordneten Kammer stellte, nach Ver⸗ lesung des Protokolls der ersten Sitzung, der Staats⸗Minister von der Pfordten den Antrag, es möge in dasselbe aufgenom⸗ men werden, daß die Regierung bei- der Berathung der Adresse auf die Thronrede den Passus über die deutsche Frage als rein neutral aufgefaßt und angenommen habe. Die Kammer geneh⸗ migt die nachträgliche Aufnahme. Fürst Wallerstein fragt hier⸗ auf beim Präsidenten an, ob die Protokolle des vorigen Landtags auch so umfassend und detaillirt abgefaßt worden seien, wie die jetzigen. Wird bejaht.
Nach Verlesung des Protokolls der zweiten Sitzung stellt der Staats⸗- Minister der Justiz von Kleinschrod folgende Reclamation: Das Pro⸗ tokoll enthält die Stelle: „Der Justiz⸗Minister verwahrte sich vor der an⸗ gemutheten Kabinets⸗Justiz.“ Ich muß bemerken, daß meine Aeußerung dahin ging, daß ich mich eben so wenig zum Organ einer Kabinets⸗Justiz, als zum Organ eines fremdartigen Einflusses auf die Justiz hergeben würde. Ich bitte deshalb, statt der erwähnten Ausdrücke einzusetzen: „Der Justiz⸗Minister verwahrt sich vor jedem fremdartigen Einfluß auf die Justiz.“ Dieser Antrag wird mit Stimmen⸗Mehrheit angenommen. Morgenstern erklärt, daß er dagegen gestimmt habe. Hierauf wird das Königliche Restript, Ernennung der Ministerial⸗Kommissäre zum Land⸗ tage betreffend, verlesen. Dieselben sind: 1) Für Aeußeres: von Bezold⸗ 2) Für Justiz: von Molitor, Ober „Appellations⸗Direktor Kiliani und Ober Appellations⸗Rath Zink. 3) Für Inneres: Graf Hundt, Epplen. 4) Für Kirche und Schule: Hänlein, Freiherr von Bechtolsheim. 5) Für Handel: Pfeufer, von Kleinschrod. 6) Für Finanzen; Wanner, Burkart. 7) Für Krieg: von Habel und von Passavant. Dem Abgeordneten Ultsch wird einstimmig ein Urlaub von drei Wochen ertheilt.
Sodann wird eine weitere Eingabe des Abgeordneten Maier verlesen, woraus hervorgeht, daß durch Erkenntniß des Königl. Kreis⸗ und Stadt⸗ gerichts Augsburg die Untersuchung gegen ihn, wegen Versuchs des Hoch⸗ verraths durch Theilnahme an den Sitzungen des Rumpfparlaments in Stuttgart, aufgehoben und eingestellt sei, daß jedoch der Staats-Anwalt dagegen appellirt habe und dadurch die Haft verzögere nud ihn hin⸗ dere, seinen Rechten und Pflichten als Volksvertreter nachzukommen. Er bittet, die Kammer möge seine sofortige Einberufung aussprechen. Der erste Präsident will unter Bezugnahme auf den vorgestrigen Beschluß die Sache ad acta legen, da sie bereits abgemacht sei. Fürst Wallerstein: Der heutige Fall we⸗
en unseres Kollegen Maier ist ein anderer, als der von vorgestern. Der⸗ selbe hat bereits von den Gerichten ein freisprechendes Urtheil erlangt. Die Siaatsanwaltschaft hindert ihn nun, einzutreten. Die Staatsanwaltschast ist aber dem Justizministerium untergeordnet. Es wird deshalb nothwendig sein, Aufklärung varüber einzuholen, wie das Verhältniß des Junstiz⸗Mini⸗ steriums zu der Staatsanwaltschaft gelagert ist, und ich werde deshalb an den Herru Justiz⸗Minister eine Interpellation stellen; denn dadurch, daß der Staatsanwalt unter dem Justiz⸗Minister steht, ist die Ver⸗ haftung des Abgeordneten Maier Sache des Letzteren geworden. Tafel: Ich unterstütze den Antrag des Fürsten Wallerstein, denn es ent⸗ steht sonst eine Rechtsungleichheit in Bayern. Wenn mir als Mitglied des sogenannten Rumpf Parlaments der Sitz hier vergönnt ist, so muß er auch meinen diesseitigen Kollegen vergönnt sein; denn sind sie strafwürdig, so bin ich es gleichfalls, da auch ich mit diesen Männern ausgeharrt habe bis zur letzten Stunde, wo man uns das Schwert auf die Brust setzte und uns gewaltsam vertrieb, weil wir dem Vaterlande Eiaheit und Ruhe erringen wollten. Sind die Verhaftungen auf ministerielle Anordnung, wie öffentliche Organe dies aussprechen, eingetreten, so ist es möglich, daß ein jenseitiger Bayer nun im diesseitigen Bavern noch verhaftet werden kann und nicht sicher ist, da hier sich die Staatsanwalte nicht wie in der Pfalz geweigert haben, gegen uns Treugebliebene Untersuchung zu verhängen. Es thut dringend Noth, daß hier etwas Ernstliches geschehe. Paur: Wir haben in den beiden ersten Fällen ein Prinzip nicht entschieden. Ich habe blos als Jurist nach der klaren, mir wenigstens klar scheinenden Gesetzesstelle gestimmt und glaube nun, daß die Sachlage bez’glich des Abgeordneten Maier eine ge⸗ änderte geworden ist, weshalb ich sie dem betreffenden Ausschusse übergeben und nicht ad acta gelegt wissen will. Fürst Wallerstein: Es ist drin⸗ gende Pflicht für uns alle, wenn wir für immer gesichert sein wollen, die Sache nicht ad acta legen zu lassen. Deshalb stelle ich sofort eine Inter⸗ pellalion über das Verhältniß der Staatsanwaltschast zu dem Justizminister dahin: Hat in der Untersuchung gegen den Abgeordneter Maier die Staats⸗ Anwaltschaft selbstständig gehandelt oder hat die Staatsgewalt sich zwischen ihn und die Kammer gestellt? Es wird nunmehr darüber abgestimmt, ob die Eingabe des Abgeordneten Maier ad acta gelegt werden solle. Die Kammer entscheidet sich gegen wenige Stimmen dahin, daß dieselbe dem treffenden Ausschusse zu uͤberantworten sei. Minister von Kleinschrod: Es kann dem Justiz⸗Minister nur sehr erwünscht sein, wenn er über diese Frage interpellirt! wird. Er war nie im Zweifel, in welchem Verhält⸗ nisse das Justiz⸗Ministerium zur Staats⸗Anwaltschast steht, und es ist mir angenehm, dies auch zur Kenntniß des Publikums bringen zu können. Fürst Wallerstein lündigt die fragliche Interpellation auf die nächste Sitzung an. Morgenstern will die Berichterstattung über den neuen Maierschen Fall bis nach beantworteter Interpellation ausgejetzt wissen. In Bezug⸗ nahme auf die neuliche Abstimmung haben er und mehrere Freunde sich ver⸗ einigt, eine Abänderung der Verfassungs⸗Bestimmung zu erwirken, indem sie von dem der Kammer zustehenden Recht der Initative Gebrauch machen. Der desfallsige Antrag wird hierauf durch den Präsident dem betreffenden Ausschusse übergeben.
Staats⸗Minister von Kleinschrod. Bereits am vorigen Landtag hat das Justiz⸗Ministerinm der hohen Kammer einen Gesetzentwurf, Schutz ge⸗ gen Mißbrauch der Presse und Abstellung einiger Mißstände ꝛc. betreffend, vorgelegt. Man hat diesem Entwurfe den Vorwurf gemacht, daß die darin ausgesprochenen Strafen zu streng und auch die Integrität der Presse dadurch gefährdet sei. Was den ersten Punkt betrifft, so verweise ich auf das Beispiel anderer Länder, wo gleichfalls größte Preßfreiheit herrscht, und bemerke bezüglich des zweiten P nktes, daßdas vor⸗ gelegte Gesetz keine Präventiv⸗, sondern lediglich Repressivmaßregeln ent⸗ hält. Aus diesen Gründen hat das Ministerium an dem Entwurfe keine Aenderung vorgenommen, sondern bringt denselben in seiner früheren Fas⸗ “ EAT1“ von Zwehl lbringt einen neuen
8 Entr e än — d ⸗ Kammer bettessend, ein. I v Geichfrg⸗HOrvnnvs Fir
(Schluß folgt.) 1 vem Nee dabe Heaehen bvS8S der T ⸗Kammer von 8 . i vorgelegten Aktenstücke in Bezug a deutsche Frage lauten: g s n Bezug auf die
Die gegenwärtige Lage der Dinge in Deutschland, die Gefahr 1
aus dem schon in voller Flamme stehenden Büsgenriege ö möglicherweise nahe zu erwartenden auswärtigen Kriege erwachsen drängen jetzt zu einem raschen und schleunigen Handeln. Die jetzt im Gahne dHe⸗ findlichen Konferenzen mit den hiesigen Bevollmächtigen der Königl. Regi⸗ rungen versprechen ein günstiges Resultat; aber es ist dringend nothwendig aß di s Resultat nicht verzögert, auch nicht um eine kurze Frist hinausge⸗ choben werde. Daß es bald und rasch erreicht und dadurch ein gemein⸗ sames und energisches Handeln möglich werde, hängt hauptsächlich von einer baldigen Erklärung der Königl. bayerischen Regierung ab
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rrung dieser Sor
. I, welche wir deshalb dringend darum ersuchen müssen. vi “
Ich beauftrage Ew. Hochwohlgeboren, dem Königl. bayerischen Mi⸗ nister diese Lage der Sachen ungesäumt vorzustellen, und bei demselben eine schleunige Erklärung in Antrag zu bringen. Die Punkte, an welchen wir festhalten müssen, und welche ohne Zweifel auch der bayerischen Regierung durch ihren Bevollmächtigten schon bekannt sind, sind folgende:
1. Die provisorische Abschließung eines Bündnisses zwischen den K. Regierungen zum Schutz gegen innere und äußere Feinde. Da der deutsche Bund rechtlich fort existirt, faktisch aber in diesem Augenblick keine Wirk⸗ samkeit übt und üben kann, auch kein gemeinsames Oigan mehr hat, seit die Stellung des Reichsverwesers durch sein Verhältniß zu der rechtlich nicht mehr anerkannten Nationalversammlung eine unhaltbare geworden, da ein neuer Bundesstaat aber weder zum Abschluß gebracht ist, noch fak⸗ tisch unmittelbar ins Leben gerufen werden kann, da zu gleicher Zeit die in⸗ neren und äußeren Gefahren täglicher bedrohlicher werden, und es im In⸗ teresse Aller liegt, denselben zu begegnen durch gemeinsames Handeln: so ist, um dem Bedürfniß des Augenblicks abzuhelfen, kein anderes Mittel vor⸗ handen, als ein solches Bündniß innerhalb der Gränzen, in welchen der be⸗ stehende Bund es zuläßt und unbeschadet des letzteren.
Wir wünschen dasselbe in kürzester Frist mit den hier vertretenen König⸗ lichen Regierungen abzuschließen.
2. Jedem anderen deutschen offen erhalten.
3. Zu gleicher Zeit muß aber elwas geschehen, für die Zukunft darbietet, und das Verlangen und Bedürfniß der großen Mehrheit des deutschen Volkes zu beftiedigen geeignet ist. Ohne das ist es unmöglich, die große, durch ganz Deutschland verbreitetete und in ihrem bei weitem größten Theile achtungswerthe und der Revolution, ihrer Ge⸗ sinnung nach, widerstrebende Pattei der deuischen Einigung zu gewinnen; und so lange wir diese nicht auf die Seite der Regierungen herüberzichen können, werden alle Erfolge nur partiell und vorübergehend sein, und die Revolution wird immer von neuem einen Vorwand finden, um die Ge⸗ müther aufzuregen. Diese Aufregung auf die Dauer durch die bloße Ge⸗ walt der Waffen niederhalten zu wo len, wäre eine thörichte Hoffnung.
Es ist daher unbedingt nothwendig, daß die Regierungen sich zu glei⸗ cher Zeit über den Entwurf der künftigen definitiven Verfassung Dentsch⸗ lands einigen, in dem Sinne, wie er hier berathen wird, und öffentlich er⸗ klären, demselben dem zunächst zu berufenden, aus Staaenhaus und Volks⸗ haus zu bildenden Reichstaa gemeinschaftlich vorlegen zu wollen. Dieser Reichstag wird aus denjenigen Staaten zu berufen sein, deren Regierungen erklären, sich uns anschließen und dem engeren Bundesstaate beitreten zu wollen, welcher innerhalb und unbeschadet des großen deutschen Bundes sich bilden wird. Demselben beizutreten, wird jedem deutschen Staate vor⸗ behalten und offen gelassen.
4. Um die nothwendige und vom
Staate wird der Zutritt zu diesem Bunde
welches eine Aussicht
Augenblicke geforderte Energie und Einheit in die gegenwartig zu treffenden Maßregeln zu bringen, übernimmt Preußen die provisorische Leitung in dem unter 1 bezeichneten Bunde und für die eben dort angegebenen Zwecke der inneren und äußeren Sicherheit. Es verpflichtet sich dagegen, jedem der diesem Bunde beitretenden Staaten die erforderliche Hülfe zu leisten, über denselben hinaus aber kann es an⸗ deren nicht beitretenden Staaten gegenüber keine Verpflichtung zur Hülfs⸗ leistung übernehmen. Auf diese Punkte hin ist die Königl. Regierung be⸗ reit, mit jeder Regierung, welche darauf eingehen will, abzuschließen.
Sie muß aber dringend wünschen, bald und entschieden sich im Stande zu finden, den Umfang dieses Bundes zu übersehen und ersucht daher die Sg baperische Regierung, sich sobald als möglich darüber erklären zu wollen.
Wenn eine solche Erklärung nicht umgehend erfolgt, so werden wir, da die Lage der Dinge zum Handeln drängt, es ansehen und vorgehen müssen, als ob Bavern nicht beitreten wolle.
Ew. Hochwohlgeboren wollen von diesem Schreiben dem Königl. bave⸗ rischen Minister Mittheilung machen, und mit Bezugnahme auf obige Be⸗ merkung, denselben um eine baldige Rückäußerung und entsprechende In⸗ structionen an den hiesigen Königl. bayerischen Gesandten ersuchen.
Berlin, den 21. Mai 1849.
(gez.) Graf von Brandenburg. An den Königlichen Gesandten ꝛc. Herrn von Bockelberg Hochwohlgeboren, zu München. Staats⸗Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. Auf Seiner Majestät des Königs Allerhöchsten Befehl.
Der Königlich preußische Gesandte am hiesigen Hofe hat dem Unter⸗ zeichneten dle abschrittlich anliegende Depesche des Grafen von Brandenburg am 25sten d. M. mitgetheilt. Dieselbe ist sofort in Erwägung grzogen wor⸗ den, und die Königliche Gesandischaft wird nun von den auf Antrag des Gesammt⸗Ministeriums von Seiner Majestät dem Könige gefaßten Ent⸗
dem Königlich
schließungen mit dem Auftrage in Kenntniß gesetzt, hiervon preußischen Minister⸗Präsidenten unter Uebergabe einer Abschrift Mittheilung zu machen.
Die Königl. Regierung theilt die Ansicht des preußischen die gefahrvolle Lage Deutschlands eine rasche Einigung der sowohl zu kräftigem Handeln gegen die drohende Kriegsgefahr, Begründung einer deutschen Verfassung nöthig mache.
Sie ist eben so damit einverstanden, daß eine dauernde Beruhigung Deutschlands nicht durch die Gewalt der Waffen, sondern nur durch Be⸗ friedigung der Wünsche möglich ist, welche der edle Theil der Nation für eine deutsche Einigung hegt.
Die Regierung Seiner Majestät des Königs findet sich jedoch hin⸗ sichtlich der aus jenen Prämissen zu ziehenden Folgerungen, so wie der augenblicklichen staatsrechtlichen Verhältnisse Deutschlands, zu folgenden Bemerkungen veranlaßt. .
Daß der deutsche Bund rechtlich noch besteht, ist unbestreitbar. Nur sein früheres gemeinsames Organ, die Bundes⸗Versammlung, ist aufgehoben und an deren Stelle ein anderes Organ, die provisorische Centralgewalt, ge⸗ treten, alle übrigen Verhältnisse und Gesetze des Bundes bestehen fort. Dieses neu begründete gemeinsame Organ beßeht aber zur Zeit noch sowohl rechtlich als faktisch. Der Reichsverweser, im vorigen Jahre von allen Re⸗ gierungen anerkannt, hat seine Function nicht niedergelegt, und das von ihm gebildete Reichs⸗Ministerium ist in Thätigkeit. Sein Verhältniß zur National⸗Versammlung ändert hierin nichts; denn er und sein Ministerium sind nach der deutlichen Bestimmung der Beschlüsse vom 28. Juni v. J. nicht verpflichtet, die Beschlüsse der National⸗Versammlung auszuführen; die Centralgewalt ist vielmehr innerhalb sj
Kabineis, daß Regierungen, als zur
ihrer Kompetenz selbstständig und von der National⸗Versammlung unabhängig.
Zu dieser Kompetenz gehört vorzuͤglich die Sorge für die äußere und unere Sicherheit Deutschlands genan in derselben Weise, wie sie früher der Bundesversammlung zukam. Die Möglichkeit zur pfl chtmäßigen Ausfüh⸗ e ist aber begründet durch die Verpflichtung aller Bundes⸗ Diese Verpflichtung der Bundesglieder Artikel 25 der wiener Schluß⸗ daß an ihrer unveränderten Lähmung der Centralgewalt der Bund nach Artikel 5 der
glieder zu gegenseitiger Hülfsleistung. ist in Artikel 2 und 11 der Bundesakte und akte so allgemein und bestimmt ausgesprochen, Fortdauer selbst für den Fall der momentanen um so weniger gezweifelt werden kann, als wiener Schlußakte unauflöslich ist.
In Erwägung dieser Umstände kann die Königliche Regierung der Ansicht nicht beitreten, daß es erst noch eines besonderen Bündnisses unter den Königlichen Regierungen bedürfe, um dieselben zu gegenseitiger Hülfs⸗ leistung zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht, weil eben der Bund selbst noch besteht.
Dagegen läßt sich allerdings nicht verkennen, daß die Stellung des Reichsverwesers eine schwierige geworden ist, und daß für den wahrschein⸗ lichen Fall seines baldigen Rücktritts das Bedürfniß bestehe, ein ander 8 Organ zu gewinnen, welches die zur Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit durch gegenseitige Hülfsleistung und gemeinschaftliches Handeln nothwendigen Maßregeln vordnet und leitet. Dieses Bedürsniß hat die baverische Regierung schon in dem Vorschlage ausgesprochen, welchen an das preußische Kabinet zu machen die Königliche Gesandtschaft unterm 3ten d. M. angewiesen worden ist. .
Die Königlich preußische Regierung glaubt nun zur Besriedigung dieses Bedürfnisses einen anderen Weg einschlagen zu müssen, indem sie den Ab⸗ schluß eines Bündnisses innerhalb des Bundes vorschlägt.
Daß dieser Weg an sich rechtlich nicht unzulässig ist, kann nach Artikel 11 der Bundes⸗Akte angenommen werden, um so mehr, als eine Anzahl deut⸗ scher Regierungen durch Anerkennung der von der National ⸗Berfamunlung beschlossenen Reichs⸗Verfassung sich zu den übrigen Regierungen in
gleiche Stellung versetzt haben. Wenn aber dieses Bündniß dem erwähn⸗ ten Artikel 11 entsprechen soll, so wird es eben nur darauf gerichtet werden können, ein anderes Organ an die Stelle der Central⸗Gewalt, nicht aber neben dieselbe zu setzen. Daher wird auch dem Abschlusse eines derartigen Bündnisses eine Verständigung mit dem Reichsverweser und mit Oesterreich vorausgehen müssen.
Diese Verständigung wird für Bavern überdies ein unabweisliches Gebot nach seiner Lage und nach der Stimmung seiner Bevölkerung. Die provisor sche Centralgewalt wird in Bayern gerade von jeuer Maäajorität der Gutgesinnten, welche die Regierungen für sich gewinnen müssen, jetzt noch als der einzige Ausdruck und Halt der deutschen Einigung betrachtet, und ein Ministerium, welches mit der Centralgewalt rücksichtslos bräche, würde sich in Bayern schlechterdings nicht halten können.
Aehnlich verhält es sich mit der Rücksichtsnahme auf Oesterreichs Stel⸗ lung. In dieser lag ein Hauptgrund für die diesseitige Ablehnung der in Frankfurt beschlossenen Verfassung und gerade derjenige Grund, welcher den meisten Anklang in den bayerischen Stammlanden fand. Die Regierung kann und darf diese Rücksicht daher auch bei den Verhandlungen in Ber⸗ lin nicht außer Acht lassen, ganz abgesehen davon, daß ihr eigenes Gefuhl für Oesterreich und Deutschland es ihr nicht gestattet.
aussetzungen, unter welchen die Königlich bayerische Regierung auf ein Bünd⸗ niß eingehen zu können glaubt. Was sodann den Inhalt dieses Bündnisses anlangt, so ist es durchaus nothwendig, die provisorische Befriedigung des augenblicklichen Bedürsnisses von der definitiven Verfassung für Deutschland schärfer zu trennen, als es in der preußischen Depesche vom 2isten d. Mts. geschehen ist.
Diese Depesche beantragt unter Nr. 3, daß die Regierungen sich zu⸗ gleich, also in diesem Bündnisse über den Entwurf der kunstigen definiti ven Verfassung Deutschlands, einigen in dem Sinne, wie er in Berlin berathen wird. Dieser Entwurfistja aber der Königlich bayerischen N gierung noch unbe⸗ fannt, und es ist ihr deshalb unmöglich, sich daruͤber zu äußern. Daß sie ein Staaten⸗ und Volkshaus will, daß sie mit einem neuen Reichstage verein⸗ baren will, hat sie bereits durch ihre Erklärungen in den Kammern ausge⸗ sprochen. Die übrigen Theile der Verfassung mit Ausnahme der Ober⸗ hauptsfrage scheinen nach den neuesten Berichten der Königl. Gesandtschaft iu Berlin in einer Weise festgestellt zu werden, daß die Königl. bayerische Regierung derselben ebenfalls wird zustimmen können.
Diejenigen Vorschläge dagegen, welche in Berlin in der Oberhaupis⸗ frage gemacht worden sind, und wie es scheint gegen die Erklärungen von Oesterreich und Bayern festgehalten werden, sind bayerische Regierung denselben nicht beitreten kann, ohne ihre Pflichten gegen
Demgemäß ist es nothwendig, das abzuschließende Bündniß auf das Provisorium zu beschränken, und das Definitivum auszuscheiden. Daß das Bündniß zum Schutze gegen innere und äußere Feinde geschlossen ist eben so sachgemäß, als daß jedem deutschen Staate der Zutritt vorbehalten bleibe.
Die für den Augenblick allerdings nothwendige in der Leitung der Maßregeln würde nach dir Ueberz bayerischen Regierung auch durch den Vorschlag erreicht, M. serlich Königliche österreichische Kabinet nuterm l6ten d. 2 dc Pand des weil auch nach diesem die provisorische Leitung wesentlich Bell cteh preußischen Kabinets liegen würde, und die beiden übrigen Betheiligten meh
1 S ug hätten. 1 Die sermelle werischeregierung muß ferner beantragen, daß vorerst die nä⸗
Energie und Einheit eugung der Königlich welchen das Kai⸗ gemacht hat,
heren Bestimmmungen. dieses provisorischen Regel ö Prüfung vorgeleg: würden, theils über die Re hte er Le 8 8 he 9
die Verpflichtung der übrigen Bundesglieder, ehe sie ihre Zustimmung zu 8 Schlusse der mehrerw ähnten Depesche scheint es zwar, als wolle die Königlich preußische Regierung sofortige Entscheidung und keine weiteren Verhandlungen. Allein die Königl. bayerische Regierung kann unmöglich glauben, daß es die Absicht sein kann, ihr für so wichtige schneiden und eine willenlose Hingabe ansinnen zu wollen. Jedenfalls wurde hierdurch der Zweck einer dauernden Einigung nicht erreicht werden.
Die bayerische Regierung erstrebt eine Verfassung, welche ganz Deutsch⸗ land umfaßt, und hält es für ihre Pflicht, in diesem Streben beharrlich
u sein. 8 dem hier entwickelten Sinne wird die Königliche Gesandtschaft be⸗ auftragt, die Verhandlungen fortzuführen. Vor Allem aber hat sie den Königlich preußischen Minister um eine bestimmte Erklärung anzugehen, ob das preußische Kabinet zu weiteren Verhandlungen geneist ist, über umgehend zu berichten. München, den 27. Mai 1849. (gez.) Dr. von der Pfordten. Durch den Minister der General⸗Secretair (goz.) Rappel
An die Königl. Gesandtschaft in Berlin. “ Der Unterzeichnete beehrt sich, Seiner Hochwohlgeboren dem Königlichen preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Herrn von Bockelberg den Empfang derjenigen Eröffnungen zu bekennen, welche ihm derselbe unterm 2ten und 5ten d. M. im Auftrage seiner hohen Re⸗ gierung über die unterm 26sten resp. 28Ssten und 30sten v. M. zwischen den Negierungen von Preußen, Hannover und Sachseu getroffenen Verabredun⸗ gen gemacht hat. .—
Obgleich der Bevollmächtigte der Königlich baverischen Regierung an den zu Berlin vom 17ten bis 26sten v. M. gepflogenen Verhandlungen Antheil genom⸗ men hat, so konnte derfelbe doch den Beschlüssen der dreien obengenannten Regierungen nicht zustimmen, weil seine Instructionen von jenen Beschlüs⸗ sen abwichen und die Ertheilung neuer ihn zur Zustimmung ermächtigender Instructionen schon aus dem einfachen Grunde unmöglich war, daß die Einladung, dem abgeschlossenen Schutzbündnisse beizutreten, erst am 25en v. M. dem Unterzeichneten zugestellt wurde, der in den berliner Konferen⸗ zen festgestellte Verfassungs⸗ Entwurf aber ebenfalls erst am 29sten v. M. resp. in der letzten Redaction am 2. Juni c. der Königl. bayerischen Regierung
ur Kenptniß kam.
Die Abnigl. Regierung sieht sich aber auch jetzt außer Stande, den Ver⸗ abredungen der genannten drei Königl. Regierungen in ihrem vollen Umfange beizutreten und der Unterzeichnete erlaubt sich, zur Darlegung der Gründe hiefür, auf die Rede zu verweisen, welche er am Aten d. M. in der 22sten öffentlichen Sitzung der der Abgeordneten gehalten hat und wovon er einige Erempiar hier beilegt. 8 1 8 I Regierung ist hiernach bereit, auf Grund des in Berlin verabredeten Reichs⸗Wahlgesctzes zur Berufung eines deutschen Reichstages mitzuwirken, und wünscht sehnlichst, daß vor⸗ Eröffnung dieses Reichstages es gelingen möge, zwischen sämmtlichen deutschen Regkerungen ein E nverständniß Bersasneds gnetaare herbeizusühren, welcher Reichstage zur Zustimmung vorzulegen wäre. 1““ 6 8 Neichstage sar Fich⸗ Regierung wird Alles thun, was in ihren Kräften steht, um dieses Ziel zu erreichen, ünd in der nächsten Zeit. an die Königl. preußische Regierung bestimmt formulirte Anträge über diesenigen Abänderun⸗ gen des in Berlin beschlossenen Verfassungs⸗Entwurfes gelangen lassen, welche nach ihrer festbegründeten Ueberzeugung unerläßlich sind, wenn Deutschland ge⸗ einigt, anstatt gespalten werden soll.
Indem der Unterzeichnete Seine H. öbeecvt⸗ Regierung hiervon vorläufig in Kenntniß zu setzen, n 5 - gen riesen Anlaß zur erneuerten Versicherung seiner au gezeich Hoch
1“
achtung. s(gez.) von der Pfordten.
München, An Seine des Königl. preuß. außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Herrn von Bockelberg, 8— 8 Hochwohl eboren. Der vntrcheicsnrtte 18 die Ehre gehabt, Ew. ꝛc. von dem Auftrage in Kenntniß zu setzrn, mit welchem Se. Majestät der König von Bayern den⸗ d esandt hat. “ 1 säühas wieher a2 allseitigen Wunsch gemäß eine Verständigung über die deutsche Verfassungsfrage erreicht werden soll, so dürfte 8 gerignetste Weg hierzu sein, wenn gn den Verhandlungen, welche der Unterzeichnete mit der 6 Königl. preußischen Regierung zunächst über die Bildung einer provisorischen Cen- tralgewalt und eventuell über die definitive Gestaltung der deutschen Gesammt-⸗ Verfassung zu führen wünscht, auch der K. K. österreichische Gesandte betheiligt
Hochwohlgeboren ersucht, seine hohe
den 6. Juni 1849
würde, Der Unterzeichnete zweifelt nicht, daß der K. K. österreichische Gesandte
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hierzu bereit ist und überläßt es ganz dem Ermessen Ew. ꝛc., ob die Ver⸗
“
und Marine⸗Ministe⸗ elegenheiten; rie Regieo⸗ tung von R
altung des Kriegs⸗ ums der inneren Ang t die gemischte Besa d Spaniern bestehend, zug ffentlicht hiu an die Präfekten, Der Minister giebt Beförderung d Wagen ersetzt worden Präfekt moͤchte ihn s angenen in seine
nur die weltliche Verw riums und des Ministeri rung wolle jedoch Franzosen,
man die Husare ßen nicht m
n zum Festungsdirnst nehr traut. von Klapka weiß man und drei Bataillone lche in der Festung 5 Eskadrons stark und ganz beritten ckheit den Vorposten⸗ chmal an unsere Ve⸗ ls lohnendes Z schen Mütze statt r den ganzen Tag durch immerwährendes Exer⸗ Seit den letz⸗ ab es zwei anzen Tag hef⸗ eine Contrerevolution, von der Festung erregt, ingen vorgenommen. Die Festung, die nämlich leidet Mangel an Salz, komorner Geld⸗ daß die Kauf⸗ aufschlungen. zu einem Kravall, in
Nun nahm aber
bereits so weit gekom verwendet, weil man iere haben ihre hr, selbst Est die polnische Legi tztere ist 1
i des preußischen Kabinets oder von dem Unter⸗
anlassung hierzu von Seite zeichneten au ihnen drau Entlassung ge erhazy ist ver on sind es, we
sgehen soll. der Unterzeich ergreist er mit ausgezeichnetste HLo Berlin, am 22.
nete einer gefälligen Vergnügen diese Gelegenheit, chachtung zu Juni 1849.
Rückäußerung hierüber ent⸗ um Ew. ꝛc. seine Oesterreichern un Moniteur verö Ministers des Innern fangenen be⸗ nach und nach dier Beförderung zu forderung, jeder sen, wie die Gef Wagen man hierzu anrn inwiefern man die Eise en sich in der
te ein Runkst die Fortscha eine kurze er Gefangenen zu
Honved und chreiben des
den Ton angeben. Le⸗ und versieht nun auch dienst. Sie sprengen detten heran und geb n Husaren⸗Uniform, Aus der Festung heraus cheint, als wenn man rtwährend be⸗ sch
(gez.) v. d. Pfordten. Geschichte,
Fuß durch eine t der Auf⸗
würdiger Ke 20 Schritte man en ein eben so sicheres a aber mit der polni
An Se. Excellenz den Königl. preuß.
Minister⸗Präsidenten ꝛc. ꝛc. Herrn
Brandenburg. (Fortsezung folgt.)
Dresden, 23. Sept.
Grafen von bald als möglich befördert wurden, welcht rie Lücken ergänze und Einige Recla⸗ ren Urbertreibung kglich, nicht eine chritte auf det Der Minister
des Czako. trommeln, es s ziren die Truppen fo ten acht Tagen, vor Rebellionen in der Festung tiges Schießen. den älteren Trup blutig niedergedrückt 1 zweitemal war es eine W Ueberfluß an Fleisch und 0 Taback, Wein und Geld.
presse gilt nur no leute mit ihren Waaren, Truppen wurden darüber unz Folge dessen die Kaufleute die Sache eine ernstere We derten die Läden, und nr Ruhe wieder hergestellt. große Tafeln und Gastmähler en ausgestreut, um ste und größte ist: daß und Dembinski bereits im raschen V
Sachsen.
“ Dre (D. A. Z.) der Herzog von Sachsen⸗Kob
urg⸗Gotha ist heute früh nach Gotha
bahn benutzen könne. litzten Zeit; oh sagt der Minister, s die Regieru die sie schon I Z llenwagen b tember an sind, bis Ministers die Zinsen e Verlaufszeit haben, elsmonatlichen auf 5 p
äftigen wo d vor fünf Tagen, g ir hörten den g.
ne sie in ih sei es doch unm ng noch einige Forts ängst betreten.
efördert w ere Verfügung, von der Schat scheine, auf 4 pCt.
Ct., die auf
Die Kommission Dresden hat unterm lassen, in der es heißt: Geschäfte zum Grur ral⸗Kommando der s allhier bek aktiven Dienste gestandenen so weit die Suspension oder zu verfügen ge
sation der Kommunalgarde zu eine Bekanntmachung er⸗ eit des dem Organisations⸗ n dem Königlichen Gene⸗ Garden genehmigten Plans Auflösung des Corps im der früheren Compagnieen, ließung Einzelner nicht d Abgabe des Hand⸗ vorgeladen worden. unlichen Einwohner Osten Lebensjahre, welche entweder her dispensirt oder auf Zeit oder noch gar nicht gedient haben, 29. November 1830 und den Ge November 1848 und der Ausführungs⸗ 849 zum Eintritt in die
gen zuzugeben, sehen zu wollen, rdaß Bahn zu machen hätte, will alle Gefangenen in
Das erstemal pen wegen Uebergabe und viele Dezimirt einrevolution. Hetreide hat, Der Gulden aus der und so kam es,
„In Gemäßh ide gelegten und vo ächsischen Kommunal⸗ annten und bis zur Mitglieder
gänzliche Aussch Aufzeichnung un
Dies sind die Vor⸗
Seiten des Finanz drei bis fünfmonatlich vie Zinsen der sechs⸗ bis Jahr ausgeschriebenen trager
Niederlande. vorgeschlagenen Kand ron von Goldstein zum Ueber die Bildung des Kabinet
Italien. (Wanderer.) vom 30. August wurde vom über das Ableben Karl Albern“ von dessen Leiche und Transpor Kirche von Porto, vorgelesen. kupferne Tafel mit fo „Karl Albert vo Sardinien, geboren am 27. April 1831 Porto in Portugal am 10 Monaten, 27 Tagen.“ Kupfertafel angebracht, von indischem Holze befesti
Man will von ci des turiner M nach der Hauptstadt z eine Bestätigung des widersprechen dem und behau sen sei, als eben jetzt. In der Sitzung der der Gesetz⸗Entwurf des D on gebracht. b der Kommission welche vom Dep war, in Erwägung
Eine Ministeri mee⸗Intendanz rene Piemontesen die veränderte p wo die Amnestie für
wesen ist, zur ch zwei Kreu Bestellzettel besonders den alle diejenigen mä Altir vom 21sten bis 5 vom Dienst in der Kon entlassen gewesen sind, dem Regulativ vom uni 1840, 22. 19. Juni 1 sind, so wie auch dieje tung dem Corps frei
iglich mit Wein, ufrieden, es kam äden schlossen. die Soldaten erbrachen und Blutvergießen wurde die aber die Offiziere nicht, sdersinnigsten Lü⸗ n neuem zu fanatisiren. 200,000 Türken mit Kossuth, in zurückgekehrt wären, sih, während von Ita⸗
Sept. Von den drei r König den B. Kammer ernannt. chts Gewisses.
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Verordnung vom garde verpflichtet gesetzliche Verpflich sind, hierdurch auf Hüreau der unterzeichnete daß außerdem wegen fort nach Ablauf der wangsmitteln
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Kommunal⸗ nigen, welche ohne diese willig beizutreten geneigt n 11. Oktober d. J. im lden, unter der Ver⸗ angemeldeten festgesetzten Frist mit den Die Bildung Beitritt dazu bleibt bis zu beendigter For⸗ welche eigene dienst⸗
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en nach der Kathedral⸗ Bleisarges ist eine enischer Svrache an⸗ tretener König von stieg den T
gefordert, sich bis zum
in Kommission anzume Oo 1’ 5 militair ische
kommen, Gott danken, entronnen zu
schrift in itali n Savoyen, Oktober 1798, be ovara am 28. März 1849, 1849 im Alter von 50 Dieselbe Inschrift ist auf einer lche auf der Außenseite eines
lgender In
von der Art, daß die Beiziehung der nicht
Teufel, die heraus wie sie Komorn nennen, affnet und dann meistens zerlumpt aus, aber Gestern wurden gehen heute mit⸗ sind 600 Mann. bestätigen aber zustand bei
herrschen, daß die armen einmal nur diesem Kerker, Sie werden bei uns entw Die Bursche sie haben immer eine aus der Festung unsere Gef telst Dampfer Sie beklagen sich nicht über Alles, was die Ueberläufe uns hat sich gebessert, und w ren Erdhöhlen, die uns so
Dienstpflichtigen so gesetzlichen Zr.
Deutschlands Integrität und gegen das eigene Land und Vost zu verletzen. einer berittenen
verfahren werden r Abtheilung und der freiwilli unter der Voraussetzung gestattet, mirung des Corps wenigstens 50 Mitglieder, tüchtige Pferde besitzen, dazu anmelden.“
Frankfurt a. M., 22. Sept. (O. P. A. Z.) e Herzogin Friedrich von Augu⸗ 1 — und der in das englische Parla⸗ Baron Lionel von Rothschild hier angekommen. rzog Stephan ist auf seine Besitzung Schaumburg Nassau abgereist und wird, wie man vernimmt, in r hierher zurückkehren.
rlassen uns die preußischen Kürassiere 30sten preußischen Infanterie⸗ geht nach Rastatt, dagegen kommt das 3lste fanterie⸗Regiment hier in Garnison.
a. M., 23. Sept. stern Abend aus dem
entsa n sehen zum Erbarmen „entfegte zue tolze militairische angenen entlassen und von Gönyö nach schlechte Be r aussagen. ir liegen w ziemlich vor Regen
Frankfurt. Vorgestern sind der Herzog und di aus Schleswig⸗Holstein, ment gewählte
Der Erzhe im Herzogth der nächsten
der unter den Glirdern Azeglio ist unverm dieser Ruckke Die Ministeria daß das Kabinet nie fester
nigem Zwiste wissen, inisteriums herrschen uruückgekehrt, und in Geruchtes finden.
pten sogar,
Der Gesundheits ie die Maulwürfe in unse⸗ und Kälte schützen.
1⸗ Blä ter
allerneuesten mer vem 11ten wurde
uber den Pferdeverkauf Berathung aus
Zeit nicht wiede Bedingungen Am nächsten Montag ver und das hier liegend Regiments; preußische In Frankfurt von Preußen ist ge wieder hier angekommen un
Deputirten⸗Kam eputirten Cavalli Die Kammer den Auftrag,
Insurgenten zug bestehen eben kommt ein Obe matum des Kaisers bringen.
So eben heißt es, Es sollen
sie noch immer. s Courier von Wien an, Die nächsten Tage werden also ent⸗
daß Komorn das Ultimatum ange⸗ on Venedig sein. tt, daß es Wahrheit!
Ueber Komorn eirkuliren noch Cinige wollen wissen, daß Andere wieder, anfangen werden. die in der Festung ge⸗ d daß vorgestern vom dikamenten in die Festung ie Wolle wird hier und im ganzen dukte überhaupt, n der Behoͤrde versehen sind, von wo könne, welche Güte enthümer dieß die sich über ihr Ei⸗
Nachschrift. er soll das Ulti⸗
e Bataillon des
cine Modisic utirten Dabvormida vorge zu nehmen.
al⸗Ordonnan und des Verp sind, die Entlass olitische Lag
bracht worden
Se. Königl. Hoheit der Prinz 8; Großherzogthum Baden d im russischen Hofe abgestiegen.
Hamburg, 23. Sept. seinen am Mittwoch den 19 schaft und die demselben unserer Ver⸗
allen Beamten der A⸗ ,‚ welche nicht cingebo⸗ diesen Akt. hervorrief, das Herannahen des die politischen Fluchtlinge zu
die Bedingungen v adetzky's Einfluß zu.
(Lloyd.) sten Gerüchte. onntag stattfinden wird, die Beschießungen Umstand, daß
Raab, 21. Sept. ung. Was immer die verschiedenartig die Uebergabe daß heute o das Erstere spricht s
Fragen die Prüfung ab:
Hamburg. nunmehr vom Senate durch blizirten Antrag an die erbgesesse annektirte Anlage eine bestimmte Angelegenheit abgegebe
nente Ausschuß u funden, die Mitg Abend 7 Uhr einzuladen.
Ausland.
Vom linken D wird Komorn angegriffen. erer Stadt Preßburg, die eine die Runde, und es dürften wohl ie den unchristlichen Wunsch nähren, siegbare bleiben.
iemlich bedeutende Truppenza zu verstärken; f
Zeitpunktes,
ten d. pu⸗ er pr Ende geht.
Ddor Kosl 3 (S der Festung S Erklärung in Betreff in worden ist, hat sich der perma⸗ Versammlung veranlaßt ge⸗ Plenarsitzung auf morgen
der morgen 8 18. Sept. (Concordia.) In der ge
Kammer theilte der Mini ag in Bezug auf rdas Gesetz vom ekanntlich die die dem Gesetze vo ommission uberwie Burgerrechts an L llten, wurde verlesen. wann die Ge bracht würden und aufgelösten Der Minister antwortete, in der Ausarbeitung, Ihre Corp aufgelöst worden. lgende Tag Ministerium die Beob Juli 1849 en Corps betreffe,
strigen Sitzung ster den vom St Veräußerung von Ren⸗ 12. Juni geschaffen wurden; Kammer ge⸗
chon der 1 e Wolle gänzlich ausgefolgt wurde, Kaiserlichen Lager sollen geschickt wor Rayon abgeladen, einem Certifikate vo pedirt wurden, komorner Festung ver haben hier ihre Spe genthum mittelst Belegen au
Pesth, 20. Sept auf mehreren herrsche finden; wird man Geheiß sie von tägige Schweigen zu einer Berichte uns auf den wie den Gegnern Ko die Hand, um ihre Ansichten man jedoch vorhers seine Suite derung kaum ernstlich besonderen Kennzeichen: bis zur Kahlheit“; Freunde, sein Kop er nun natürlich ger daß Kossuth vor der drei Monate lang keine früher schon
Seit gestern
gegeb der Deputirten⸗ erer konstituirenden willigten Gesetz
lieder derselben zu einer zwei Wagen
und hier-⸗ von der Deputirten⸗ rangchen, gestrichen. Ein Bericht uber die den und Venetianer, die Das Ministerium wurde dann er die Organisirung der Ar⸗ Bezug auf rie thun ge⸗
der Staat hat b machten Erwä Gesetz wurde ei Ertheilung des es verlangen so
so wie alle Pro die nicht mit damit ermittelt werden kauft wurden. 1 diteure und Bestellten, 8 Hesterreich. sweisen P (Gr. Ztg.) mation macht heute von Gesinnungsweise bildet, 25,000 gegen 10,000 die Veste möge eine unbe
Heute marschirte eine z um die Reserve von wenigstens 30,00. es ja dazu kommen sollte, nicht sehr ruhig,
onau⸗Ufer, 18. Sept. Diese Crela- Regicrung in lembarrischen Corps das Gesetz über die Organi⸗ und die Lage der lembardischen s seien aufgelöst, da die Eine heftige Debatte wurde angeneommen: achtung der Dekrrte vom .. ze die Offiziere der aufe 6 ins Gedächtniß. ig vielen Belästigungen aus⸗- smer und Piemontesen sind von dort änder Zeitung und die deuschen Journal⸗Pakete werden und das Miß⸗
Man hat die ungarische Krone ohne sie bisher zu cken, auf dessen hr denn acht⸗ hergegangene ausfuhrliche
aftlichen Gütern gesucht, zuren desjenigen eher entde hier weggeführt w Zeit, als vorl vißheit hoffe ssuth's mehr n daran zu lehnen daß, wird der hen, er von der steckb
sirung seäi Offiziere sei eine lombardischen Truppen entspann sich, Man rufe dem September 5 ten lombardisch Die Piemontesen sind in Lombarden, R Nur die Mail
Bri fe und mmandanten geöffnet,
hl gegen Raab, denn man rechnet auf einen welche bei der Erstürmung, wenn Inzwischen ist es in oll vorgestern einen Man ist jedoch all⸗ lligen Einnahme der Angriff von Seite
auf nahe Gey in ließen, giebt den denn genügende Belege an So viel möchte Agitator nicht durch rieflichen Schil⸗ Wir lesen darin unter den Haare am Scheitel schütter Versicherung seiner intimen hren aus einer Perücke Dieselben erzählen auch, einer Familie es sei denn, daß er
esordnung
bleiben dürften. die Besatzung all unternommen h es nicht bis zur vö nur einmal der erste n glücklicher sein wird.
(Wanderer.) stattfinden sollte, i
agen können, erkannt oder verra bedroht wird.
der Festung ziemlich kuhnen Ausf gemein der Ansicht, daß
Veste kommen wird, sobald der Kaiserlichen Truppen ei
gesetzt; tausend vertrieben worden. Journale sind dort erlaubt. don einem österreichischen Ko liebige wird verbrannt.
fhaar seit Jal besteht, die wechselt ha Flucht geäußer Nachricht zusenden, Boden angelangt. ingewöhnliche Truppen⸗ mittelst der Eisenbahn verlassen, und d hersprengen.
Vor Komorn, auf die Festung, zwar, wie man im Lager sachen dieser Verzögerungen Zelagerungsgeschutz. ren, daß wir bis 1 der haben, daß unser bis Sechspfünder sind. wir bekommen Belagerungsgeschütz aus Böhmen sollen heute 3 Compagt Park ankommen, und selbst vom hierhergeschafft
Der Angriff st verschoben, bis zum 23sten. Vor Allem der Man⸗ erscheinen, zu hö⸗ keinen Zwölspfün⸗ chütz nicht mehr als freilich anders werden, allen Gegenden her.
Artillerie mit einem starken Belagerungsgeschütz v und befinden
der gestern stattsinde t, er werde selbste allgemein hört, (Corr. Mexc.)
Dampfschiff nach Caglia
Genua, 17. Sept. Garibaldi auf einem Staats⸗ sich über Sardinien nach Tunis.
sind verschieden. Hestern Must elü⸗ Es wird auffallend 3 gie
anzen Linie
auf sicherem finden hier 1 Munitionswagen wurder taillone haben uns die Gassen hin⸗ un alle der komorner
tz. 0 Bewegungen etzt auf unserer g. heriges schwer Nun soll dieses
Der Kommandant von Livorno erwunrung mit Messern, Pack⸗ zumenten eine Bestrafung durch Das Tragen von Messern mit kriegsrechtlicher Bestrafung
Livorno, 15. Sept. hat bekannt gem nadeln und sonsti das Kriegsgericht fester oder beweg
noch sieht m Ob dies mit einem Besatzung zusammenhängt, von viel Rühmliches zu berichten Insurgenten⸗Mannf indem man zu den bereits )jetzt sicher die übrigen erkte heute ein Kaffeegast, das Mehr der Besatzung ß, da dann ihr Pro⸗
mehrere Ba nerale durch vorgestrigen Ausf dem unsere Ko
gen tödtlichen Inst
zur Folge hat. on Venedig ird die Stärke der licher Klinge ist bei auf 40,000 gesche
befindlichen 25,000
chaft inner⸗ halb der Festung Ende Juli darin Mann hinzukalkulirt. daß, über eine gewisse Summe st vom größten Nachtheil früher zu Ende geht.
Frankreich. P ster-Rath im Elysee selbe dauerte von 12 jüngsten Depeschen, ben Abend ging ei
Rom, 14. Sept. ie Entscheidungen Frank cation vom 23. nen Brief in Bezug bens des Präsidenten nälen sogleich mit. sche Blätter geben, ten, der Ausgleich zwischen der umgänglich. päpstlichen Verwal ter Anderen der Minister des Die Regierungs⸗Ko völlig, läßt ihn jedoch gew wir auf eine gemä ir nicht schaffe und Schwarze. n, aber eine Ueberg
(Journ. d. Déb.) Wir erwarten noch reichs als Antwort auf d eneral Rostolan hat am Veröffentlichung des S Er theilte ihn den Kardi⸗ che und florentini⸗ zu befurch⸗ Ein Bruch ungsgewalten scheint un⸗ ls ob einige Häupter der cis herbeifuhren wollen, un⸗ Herr Savelli, billigt seine Ha der Irrthum unse ßigte Partei r1 i können.
Sicherlich zer angs⸗Partei, Parteien z
Sturm wird es nicht kommen, aber man wird zerstören. Daß dieses aber keine kleine2 ersehen, daß man vor Allem den Sandb die Siadt zu erreichen. Der Sandberg ist liche Verschanzungen von S einem Sturme viel, sehr viel Blut kosten. der Acser-⸗Wald genommen werden, in we immer fest sitzen und wo es von Zeit zu Ze 1 kömn Dann käme es dazu, den nehmen, oder vielmehr zu zerstören, denn so lange schehen, so lange die Brücke nicht vernichtet ist, enge Einschließung, an ein kräftiges — same Beschießung nicht zu denken. daran denkt, diese wundervollen Festungswerke zu ze wird wohl nichts Anderes übrig bleiben, denn o zwischen hier und Wien fortwä 1 baldiges Ergeben, in der Festung selb
Tag kommen s, und Alle sagen ein und dasselbe aus, immung, die in der Festung herrscht. ind alle für die
uchen, die Festung zu Urbeit ist, mag man daraus erg nehmen muß, um nur ch außerordent⸗ deckt und dürfte bei zu muß aber auch lchem die Ungarn noch it zu einem kleinen Brückenkopf zu dieses nicht ge⸗ t auch an eine Vorrücken und an eine wirk⸗
Es blutet das Herz,
selb W auf die amtliche an Ney erhalten. Brief, den piemonttsis hat durch seine Veröffent! ung der Mißhelligkeiten ösischen und den Regier Ja, es hat das Anschen, lung ihn um jeden Pr
eiten der Ungarn ge⸗ Sept. Gestern fand wieder ein ter dem Vorsitz Louis Bonaparte bis 5 Uhr. Die römische Frage w der Gegenstand der Berathung.
n Courier nach Rom mit Depeschen ab Entlassung
's statt. Der⸗ ichung, wie ars, nach den
Noch densel⸗
Plänklergefecht kömmt.
ein geberener ndlungen nicht rer Expedition die nicht be⸗ imn römischen fallen diese in
Religion wenn man Hoffnung vorhanden, daß die Schwierigkeiten t und zahlreich beseitigt sein würden, Die Opinion meint, die ätte nichts Besseres zu thun, als sich als revolutionair denn sie könne doch nur hin⸗ sichert in den Sälen ranzösische Regie⸗ und verlange
bgleich Couriere indem eine
gewesen sein möchten, ährend gehen, glaubt man
befriedigende Lö französische Regierung
Werke sei. steht und die w
hindeuten, nicht zum Besten
2 schweigen und Ueberläufer
ssenheit zu bringen, iut meldet: ational⸗Versammlung, Papste angebotene Consulta an,
verschiedene Schattirur Parti, existirt nicht. Die Arbeit ist schwer. pathie zwisch nur langsame, aber si
Stillsein in Verge Das Eveneme des Palastes der N rung nehme die vom
oder kleineren Trupp liche Sym⸗
bestätigen die gereizte St Wir wolle
Offizieren u chere Fortschritte.
„Man ver
en unseren nd der römi
und es ist
“