land zu erfüllen, indem sie darauf antrug, keinen von den anderen deutschen Staats⸗Angehörigen; meinheit, der Bruͤderlichkeit, daß gen soll, vollkommen gewahrt zu haben. sich über diese Sache recht klar werde, ob die bayerische Regierung den v
Die bayerische Regierung w i Gemeinde ernährt werden mu wer in einer bayerisch erwerben kann, wer berech einer Gemeinde die Verpflichtungen nähren, wer berech ben u. s. w., ihrer Sie glaubte, daß di vinziellen Zustände und über spruch anf Schonung haben. die bayerischen V sondern die bayerische die Allgemeinheit, landes, das Gesammtwohl desse hängt die Kraft und Macht von oder nicht, in keiner Weise ab, Grundsätzen heirathen und d wie in Königsberg und Koë Gemeinschaftlichkeit und wenn de Schuhmacher sich niederlass handelt wird, er mag in wohnt haben.
Der dritte Punkt, w zielt werden konnte, Die bayerische müssen, daß die Abänderungen de sich vereinigen würde, öffentlich be des Entwurfes erklärt, und mit diesem z atten sich die drei Königreich te die Absicht, über diesen Entwurf sich d den veränderten Entwurf an den laubte dagegen in Berlin
nde Zeit des Friedens Neugestaltung Deutsch⸗ chte ausgehen, aber dem und dem Wunsche der Nation an der Leitung der gemeinsamen Es wäre daher ein in der Form als der Bundestag zu schaf⸗ Nation beizugesellen, wor⸗ der Depesche an seine B Andeutungen gemacht habe. für das Provisorium zwischen mir und Preußen statt.
Erklärung für die bevor im Allgemeinen aus, dem bestehende ßeren Einigung hre Vertrete eit theilzunehmen. s kräftigeres Bundesorgan, ne Vertretung der abinet schon in vom 9. März im Allgemeinen nachdem die Verhandlungen zunächst vertrauliche Berathungen ls Bevollmächtigten von ar, welche Bayern an alte, wenn es Punkte die rlich halte, bei welchen gegen sei. Nachdem fand zur Bestätigung en mir und dem preußischen Mini⸗ alt dieser Verhandlungen aus den hierüber nur so viel chten fand hauptsächlich in fol⸗ üchst in der Oberhauptsfrage. ben dem Hauptgesichtspunkte treu, die in einer Weise gelöst werden, welche ür die Zukunft schlechthin unmöglich nicht Preußen erblich an die denn damit verträgt sich ein Beitritt gierung hielt daher an der ennen, daß der Vollzug der ner weit größeren Einheit herige Verfassung Deutschlands g der bayerischen Regierung, lle gebildet werden, wie im sterreichs vorbehalten bliebe. lands soll diesem Fürstenkollegium übertragen timmenmehrheit in allen Beziehungen die und nur, wo es sich um Abänderung der Stimmeneinhelligkeit erforderlich sei, Vollzug in seiner letzten Spitze, s gelegt werden, so daß der Vorsitz chäfte habe, sondern auch den so lange Oesterreich enn Oesterreich beigetreten ch einem Turnus von ein Auf diesen Vorschlag glaubte die können. Es wurde erwie⸗ sstaats aufgehoben sei, und Es wurde, vom diesem Be⸗ daß Preußen die Reichs⸗ dieser Reichsvorstandschaft Mitwirkung des K allein, die Ernennung der diplo⸗ g aller Verhandlun⸗ lomatie. Es müsse ferner in ahrung des Reichsfrie⸗ geln, die hierzu Es müßte die in seinen Händen haben. n Einvernehmen, nicht ließung von Bünd⸗ die Zustimmung Preußen, von d, für den Reichsvorstand on über die militairischen der Reichsregierung diesen Verhandlun⸗ im Entwurfe enthalten ist; eine ch zugestanden sein bei berathende
das Prinzip der Allge⸗ Stämme umschlin⸗
Es ist wichtig, daß man denn gerade hier frägt es erwerflichen Partikularismus ill die Frage, wer ß im Falle der as Heimatsrecht zu heirathen, und dadurch legen, seine Kinder zu er⸗ Gemeinde ein Gewerbe zu trei⸗ Kammer Cognition vorbe⸗ örtlichen und pro⸗ lieferten Verhältnisse hier einen An⸗ Nicht der deutsche Reichstag, auf dem der Minorität sind, soll hierüber ent⸗ wird dadurch
lands müsse von n Bundesre
Bedürfnisse der gro entsprechen, Angelegenh vereinfachtes kräftigerg fen, und diesem sei ein über das Kais vollmächtigten In Berlin f beendet waren, dem General Radowitz a Ich stellte ihm die Modificationen d Uner Verfassungs⸗Entwurfe zustimmen solle. preußische Regierung für anderen sie v— diese Verhandlunger derselben noch ein ster statt. Die Kan Aktenstücken ersehen. eine Ausgle Punkten nicht Bayern blieb, und wird blei Oberhauptsfrage dürfe nicht den Zutritt Oesterreichs f Es dürfe daher
nds gestellt werden, Oesterreichs nicht. Direktorial⸗Form fest, eigentlichen Regierungshandlungen und Kräftigung bedürfe, als die bis Deshalb war der Vorschla das Fürsten⸗Kollegium so Entwurfe, so daß der Die Regierung Deutsch werden, so daß durch S Beschlüsse gefaßt w Verfassung handle, hrung der Beschlüsse aber, der e Hand des vorsitzenden Staat nicht blos die formelle Leit Vollzug aller Beschlüsse.
nicht beitritt,
alle deutschen
verfolgt oder nicht. von einer bayerische
Verarmung, en Gemeinde d
tigt sein soll,
tigt sei, in einer 0 und der bayerischen chen für nöthig h e cigenthümlichen, ete mir darauf,
Er entgegn chaus unabände Abänderung nicht ent ogen waren,
jelleicht einer vertraulich gepfl echsel zwisch mer wird den Inh Im Allgemeinen will ich ichung der Ansi
Vereinigung ben nicht beeinträchtigt. Deutschland, sei es Bundesstaat ob man in Bayern nach denselben as Schuhmacher⸗Gewerbe treiben In. Dadurch aber giebt sich die rjenige, der in München als eirathen will, gleichmäßig be⸗ Würzburg, Köln oder Königsberg ge⸗
orin eine Vereinigung der Ansichten nicht er⸗ Behandlung dieser Modi⸗ Regierung glaubte nämlich, v s Entwurfes vom 26. Mai, über die man kannt gemacht, als integrirender Theil ugleich an den Reichstag gebracht evereinigt über ihren Ent⸗
Die bayerische Re ohne zu verk betrifft die for melle
erlangen zu
Eintritt Oe würden. Im Maih wurf, Bayern hat zu verständigen, un zu bringen. Entwurf festhalten zu müssen, vereinigte, als Instructi zu müssen, die beim darauf durchaus denn man hätte gar keine Garantie, s Entwurfes wirklich zur Ge , würden die and und keine Mittel gehabt haben, die diese Möglichkeit war nur gegeben, an die Stelle des bisherigen
mit Ihnen
an dem einmal be⸗ und die Modificationen, onen an die Kommissare Reichstage auftreten hhen zu dürfen, veränderten Modi⸗ Wenn der eren Regierungen
worüber man sich der Regierungen geben ung der Ges⸗ Ich glaubte, nicht einge Dieser Vorsitz soll, Preußen zustehen, und w sein wird, zwischen beiden Gro bis zwei Jahren abwechseln. preußische Regierung nicht dert, daß hiermit der Begriff des Bunde könne man sich nicht entschließen. riffe ausgehend, als nothwend chaft übernehme, und daß es in das Recht der auswärtigen V o für sich ihre Instruction, die Leitun die ganze Dip r sich haben die W schlußfassung für alle Maßre also das ganze innere g und Frieden allein llegium nur ei Nur für die Absch sollte der Reichvorstand an gebunden sein. E staates ausgehen die alleinige Dispositi diese nach der Verfassung egium nach
ficationen de ltung kämen. Reichstag nicht darauf einginge nicht verpflichtet gewesen sein, Modifikationen durchzusetzen; wenn man die neuen Vereinbarungen Entwurfes setzte. Dagegen wurde ei wenigstens nich ß es zwar, wenn die berliner Wahlgesetz zu Grunde lege gegen die Durchfuͤhrb auf die in den Geme
ßmächten na
eingehen zu
ne Verständigung in Bezug auf das Wahlgesetz Bayern glaubte vorstellen müssen, bedingt werde, das i werde, daß es aber wesentlich arkeit desselben, da eine B inden Wahlberech⸗ nicht wohl
ig bezeichnet, t ausgeschlossen. ertretung ohne Vereinbarung dadurch Bedenken hege, schränkung de tigten, in Hin möglich sei. bayerische Re⸗ Modificationen Falle erklärte ich, greifen müsse, nach Frankfurt mich für verpflichtet, ahlgesetz scheit Ausgleichung
matischen Agenten, gen, mit einem Worte
ieser Vorstandschaft fü
ens im Innern, die Be erforderlich sind, Entscheidung über Krieg Dabei würde dem Fürstenko
ine Zustimmung zuge nissen und Verträgen des Fürstenkollegiums dem Begriffe des festhalten zu müssen, Kräfte und so weit Es blieb dem m Wesentlichen nur das, was ilnahme sollte ihm nur no d Bündnissen mit d eschlüssen und b llzug der Gesetz
s Wahlrechts sicht auf die bayerische G hiervon wurde für zu eine Wahlverordnung die tzes vornehme.
emeindeordnung, lässig erkannt, daß die gierung durch des berliner Wahlgese daß die bayerische Re Wahlgesetz, gewählt wurde, dieses vorzu erte die Sache nicht. 1 der verschiedenen Ansichten nicht letzt aus, die bayerische Regie⸗ die Verhandlungen fortzusetzen. rische Regierung eine Zeit auf Erfolg geboten wäre; Leider hat sich eine solche eurtheilung der bayerischen e unwahrscheinlicher lieben aus. er das Provisorium weiter sich zu er⸗ zu kommen,
Im äußersten gierung zu dem Aus⸗
Grunde zu ndlich glaubte tragen, denn an der Frage über das W auf diese Weise eine erreichen war, sprach ich no de darauf Bedacht nehmen, Fortsetzung glaub abwarten zu müssen, wo me denn früher wäre es n. Aussicht nicht eröffnet,
haben die späte Die Mittheilungen über das geneigt, üb neiner Einigung ß man von dem Definit e Cirkular⸗Note
Fürstenkoll te die baye hr Aussicht s gewesen. sondern nach T ren Ereignisse dieselb
Zu dieser cheidende The Verträgen un bei Kriegs⸗ und Friedensb schen Verordnungen zum Vo Das ist die Differenz, die nach d gen geblieben ist über die Oberh iber in kurzem so ausdr Fürsten⸗Kollegium legen Vorsitzendem uͤberlass die Theilnahme an zugestehen zu können, Anspruch nehmen zu müss rungen, die dabei vorger Sache; denn ich glaube, Vorstandschaft ist mit der Reichs⸗Vorstandschaft ist mit gium verbunden, und die e Die beiden Fassungen führen ben Resultaten.
em Auslande, und eine ei Erlassen von organi⸗ Regierung en vertraulichen Verhandlun⸗ Provisorium b
Man kann sich dar⸗ llte das Gewicht in das und die Ausführung der Beschlüsse dem Preußen glaubt dem der Gesetzgebung und die
und alles Uebrige für d.
auptsfrage. War man nun nicht
ücken: Bayern wo so war noch unwahr⸗ bgehen werde. Dazu vom 30. Juli, die auch der vor Allem aber die Art und dem preußischen Reichs⸗ Regierungs⸗Kommis⸗ hielten, ist mit sol⸗ chen, daß man die⸗ des Bundes⸗Staates be⸗ ereinigung der Ansichten daß die bayerische Vorschläge über das Difinitivum Sie glaubt vielmehr, in Italien und Ungarn welche Vorschläge Frage zu mach ßere Garan
klären, und zu scheinlicher, da kam noch die preußisch Verständigung nicht näher b Weise, wie die Ver tage vorgelegt saire, welche si cher Entschie ses als die unverä trachte, daß eine größere nicht geschöpft werden konnte. Regierung bis jetzt keine neuen an die preußische Regierung nachdem inzwischen der Krieg wurde, jetzt abwarten zu müssen, Kabinet über die deutsche Verfassungs⸗ chläge werden dann eine grö und man wird dann die Sache in i In dieser Lage befand sich aubigte preußis orin der W ch definitiv über
Fürsten⸗Kollegium angedeuteten Rechte ie Reichs⸗Vorstand⸗ een. Einige Redactions⸗Aende⸗ wurden, ändern nichts an der es ist einerlei: ob man sagt, Krone Preußens verbunden, der ersten Stimme im Fürsten⸗Kolle⸗ rste Stimme hat die Krone Preußen. nach meiner Ueberzeugung zu densel⸗
abredungen v In den Reden der e bei Uebergabe dieser Entwürfe denheit und Bestimmtheit au nderliche Grundlage Hoffnung auf V So kommt es,
die Reichs⸗
eine Vereinigung konnte, betrifft die Kompetenz auf die minder wichtigen Punkte aus den Aktenstücken ent⸗ Fragen nur zwei als von dem berliner Entwurfe möglich e Productions⸗ und Konsumtions⸗ daß gerade Bavern ⸗* und Kon⸗ es solle daher der Dann war es der Fideikommisse zwar aber als allgemei⸗ in Anspruch neh⸗ Ueber diese
das österreichische en im Falle sei. der Verständi⸗ hrer Vollständig⸗ bayerische Re⸗
sichten nicht herbeigeftl. der Reichsgewalt selbst. nicht eingehen, welche die h nehmen wird. Eigentlich solche bezeichnet, für die ein Abgehen sei. Zunächst die Bestimm euern Hier wurde beeinträchtigt sein würde, wenn man alle sumtions⸗Steuern gemeinschaftlich machen würde; bayerische Malzaufschlag Berücksichtigung finden. daß das Institut über die . i Vorrecht des Adels zu sein, nes Recht eines Grundbesitzers Geltung für sich men könne. Dieser Antrag wurde nicht verworfen. beiden Punkte hätte man sich also geeinigt. Bei allen anderen wesentlichen Fragen w halten, namentlich, was die bayerische Regierung auch als betrachten muß, rücksichtlich der Gesetzgebung über Freizügigkeit, Hei⸗ matrecht und Ansässigmachung und freie Ausübung der Gewerbe. Es ist bekannt, daß der frankfurter und berliner Entwurf diese Gegenstände der Reichs⸗Gesetzgebung zuweisen, so daß einzelne Land keine andere Vertretung findet als die Stimmen iner Abgesandten beim Reichstag. Der bayerische Vorschlag lau⸗ Die Gesetzgebung über diese Punkte bleibt der bung vorbehalten; jedoch darf kein deutscher Staat eines anderen deutschen Staates schlechter stellen Hierdurch glaubte die bayerische Regierung ihre d Deutschland zu erfüllen, und die Wohl⸗ taate Angehörigen nkte lediglich der Sie glaubte auch
ihrt werden
Diese Vors gung bieten, keit erörtern können. gierung, als die hier begl August zwei Noten übergab, w die bayerische Regierung möge si Entwurf der drei Königreiche andere motivirte
ohe Kammer wurden von we
ung über di allerdings anerkannt, Productions
unsch ausgespro den Beitritt zum enthielt den
Da an der Beschleuni⸗ rung viel gelegen war, so benfalls in zwei Noten, wo⸗ fe vom Mai in unverän⸗ die andere die Motive dieser e bekannt gemacht worden, Antwort der preußischen Re⸗ rde, die eine Regierung
ihn näher. r preußischen Reg ber ertheilt, e an dem Entwur
Wunsch, die gung der Antwort de sie am 8. Septem von die eine sagt, daß m derter Gestalt Antwort enthält. mir vielleicht heute o auf diese unsere letzte lte Darstellung der Mo
bayerische Vorschlag, aufhören müss
nicht beitrete Es ist mir heut der morgen eine Erklärung zukommen we preußischen
urde am Entwurfe festge⸗ Lebensfrage
nen; die nähere Begründung der hohen Kammer über⸗ hl von der hohen Kammer es wäre auch ermüdend. die den Beschluß der Verhandlungen ilden, scheinen mir zur Mittheilung
st die Erzählung de davon liegt in den Altenstücken, Sie jetzt zu verlesen,
t werden, Aktenstücke, in und Preußen b geeignet zu sein. ch bitte also die hohe Kammer Aktenstücke vorlesen zu di
Die erstere kürzere
so; (Der Minister ver berg vom 27. August,
nicht gewünsch letztgenannten zwischen Baye entlicher Sitzung
tet dagegen so: Landes⸗Gesetzge die Angehörigen als seine eigenen. Pflicht gegen fahrt der dem b Bestimmung über vindizirt wurde.
um die Erlaubniß, diese
Bayern un ayerischen S ewahrt, indem die ayerischen Kammer
ihre Pflicht gegen Deutsch⸗
en Gesandtschaft lautet e des Herrn vo
Note der preußisch liest hier die Not
Die beiden ausführlichen Noten, welche die Motive der Frage und Antwort enthalten, sind folgende: (Der Minister verliest hier die mit den Worten „Indem der Unterzeichnete sich beehrt, in seiner ꝛc. ꝛc.“ beginnenden Note des Herrn von Bockelberg an ihn vom 27. Augustv.) Die ausführliche Antwort hierauf lautet: Der Königlich nrench; 18. e
In den Aktenstücken, welche ich so eben auf den Tisch des Hauses niedergelegt habe, sind die Motive 19, 22 e vie es schlüsse der Regierung enthalten, es sind keine anderen, als sie in allen bis⸗ herigen öffentlichen Erklärungen der bayerischen Regierung über die deutsche Verfassungsfrage ausgedrückt sind. Sie sieht in einem Deutschland ohne Oesterreich, kein wahres, kein rechtes Deutschland. Sie glaubt daher so lange als irgend möglich Alles aufbieten zu müssen, eine Verfassung zu Stande zu bringen, an der Oesterreich Theil hat. Sie hält dabei das Wesen der Einheit für wichtiger als die Form. Es ist eine Verfassung, die das ganze Deutschland umfaßt, nach der Ueberzeugung der bayerischen Regierung vorzu⸗ ziehen, einer künsttlich formirten Einheit eines Theiles von Deutsch⸗ land. Die bayerische Regierung will sodann keinen Einheitsstaat, sie glaubt, daß, so zweifelhaft die Vortheile eines solchen im Allge⸗ meinen schon sein mögen, er der Natur und den Territorial⸗ Verhältnissen Deutschlands entschieden zuwider sei und nicht
ng der vorzufüh⸗ kommen nur als⸗ Generalstaats⸗Pro⸗ chtung der in f der Kanzlei des Appel⸗ es Gerichtes abge⸗ Einsicht des Be⸗ n, hinterlegen. Listen zu be⸗ chriebene Frist nicht Art. 7 enthaltenen m Schwurgerichts⸗ und im zweitem Falle einer man⸗ 5 des Gesetzbuches gen Anschuldi⸗ f⸗Gesetzbuches ungs⸗Richter r die Wahrheit der ihm zu Angabe de heilung des Bez
des Köͤnigreichs tionen des provi bei Zeugenvernehmungen, 19. September 1849
Graf von
r hierdurch die Behörden langenden direkten ichts, namentlich Hannover,
sammt⸗Ministerium.
gleich weisen wi sie etwa ge Bundesschiedsger geeignete Folge hannoversches Ge (Folgt das Aktenstück.)
Hessen und bei Die heute ers sblattes en Studienraths un
Beschuldigten vor das Assisen⸗
sondern gestattet auch die un⸗ Staatsbehörde (Artikel 18 bei den nun vor dem Assisengerichte —) Diese Form des Verfahrens Verminderung der Kosten; sie hat si er als überaus zweck⸗ stehenden Vergehen
uf Verweisung des
App ellationsgerichtes a 8 8 fahren zu beseit
gericht folgende Vorver Vorladung von 8 Strafverfahren) delnden Preßvergehen. Beschleunigung und zur er zuchtpolize sie wird bei
en Bekanntmachu eschwornen⸗Liste, chuldigte verhafte auf freiem Fuße, ie Geschwornen⸗Liste, 4 bestimmten Fri oder falls die f der Kanzlei
er vorgängig und der Zustell
Anwendung, Beschuldigte
Gesetzbuches in renden Zeugen unter Beoba Bennig⸗ ilichen Fälle bish den hier in Frage Anwendnung gebracht werden können, r einfach ist und einer vorläufigen Un⸗ in dem Falle der direkten Vorladung, Appellations⸗Gericht fordert aber Anschuldigung genau bekannt gemacht werde, dlung vor dem Assisen⸗Gerichte Der angeführte Art. 182 „Behörde auch dem Civilkläger die das Zuchtpolizeigericht. Es wäre hen auf die Die Formen s, welche die Grund⸗ die Geschwor⸗ daß er seinen
den Artikeln 315 n¹
i d lations⸗Gerichtes, bei der Behandlung
mäßig erwiesen und varzüglich in da hier der tersuchung ni als in dem der Verwei der Entwurf (Art. 3, 5, dem Beschuldigten die Vertheidigung er
cht am Sitze d des Bezirks⸗G oder sonstigen der Gerichtsschrei in dem Artikel 6 vorges t. 3, 5, Abs. 2 und Beschuldigte vor de Vertagung der Verhand! Verfahrens verlangen. Zeugen kommt der A Anwendung.
Sinne des Art
24. Sept. (Darmst.
Darmstadt, ichen Re⸗
des Großherzo erordnung, die Schulraths betreffend: 32, das Volks⸗ on demselben Datum,
Bevollmächtigte
ber auf den ienene Nummer
tbestand hatbestand h thält nachstehende V
er Hinterlegung hat Art. 10. Wenn die ine der in ‚den Ar so kann der
sung durch das 7), daß die mit der Vorladung leichtert und der Verhan Grundlage gegeben setzbuches giebt außer der Staats Befugniß zur direkten Vorl jedoch bedenklich, diese Bef Verhandlung vor Verfahrens setzen hier eine festbestin lage der Verhandli
h das Edikt vom 6. Juni 18 nd die Verordnung v er⸗Studienraths betreffend, sind zwei ver⸗ Schulrath für sämmt⸗
eingehalten oder e rder Barschrsten 4 artikulirt und hofe im ersten Falle die Verni en Kundmachung der as Strafverfahren zur erläumdung im eine Voruntersuchung in dem ersten Verhö Wum Vorwurf gema e aufzufordern
wegen der fra
Behelfe zu prüfen
schulwesen betreffend, un die Errichtung ei iedene Landes⸗ he Elementar⸗ und Realschulen übrigen Lehr⸗Anstalten 1 also namentlich öheren Lehr⸗Anst ne bedeutend
Mittel⸗Behörden, der Ober⸗ , der Ober⸗Studienrath für die hme der Universität und n bestellt worden.
lche nicht auf klassischer Bil⸗ ewonnen, und es er⸗ ge der Beziehungen, schiedener Art unter schulen stattfinden, durch
11. Ist we .372 des Stra n, so hat der en, wenn diese g behauptet,
mit Ausna
ugniß hinsichtlich der 8 Hect lich die Gymnasie
dem Assisengerichte überzutragen. umte Anklage vorau dere der Fragestellung an ßt sich erwarten, en Antrag mit aller erforder⸗ be würde aber nicht bei Dazu käme der weitere
eingeleitet worde dem Beschuldigt
chten Bezichtigun haben die h
dung beruhen, ei scheint deshalb um so welche zwischen den höhere chen ihnen un
e Entwickelung g nothwendiger, die Pfle n Lehr⸗Anstalten d den Elementar
ung und insbeson dem Staats⸗Anwalte lä der direkten Vorladung zu Grunde zu legend lichen Sorgfalt und Umsicht ab jeder Klage einer Civilpartei zu
n That herbeigeführt solchem Falle und wenn sie eine
angegebenen
Erheblichkeit veranlassen geeignet
Untersuchung zu fassen werde;
erwarten sein. sich und zwis
das Glück, sondern das Unglück Deutschlands herbeiführen müsse.
Es will die bayerische Regierung eben deshalb den offenen Einheits⸗
staat nicht; sie will auch den maskirten Einheitsstaat nicht. Einen solchen findet sie sowohl in der Verfassung, wie sie zu Frankfurt beschlossen wurde, als auch in dem Entwurfe, wie er aus den Be⸗ rathungen in Berlin hervorgegangen ist. Wir finden darin einen maskirten Einheitsstaat und eben deshalb eine unhaltbare Verfassung. Nach der Ueberzeugung der bayerischen Regierung muß, wenn dieser Entwurf ins Leben tritt, von zwei Dingen eines binnen kurzer Zeit ein⸗ treten, das Reichsoberhaupt und der Reichstag dieser Verfassung müssen
einstweilen eir ie Verjährung hi Artikel 313 des llationsgerichtlicher ags⸗Urtheil un
rauf und in r Verordnung nden Mitglie⸗ funden hat, haben Wir Urkunde verordnet, und
Mit Rücksicht hie Bestimmungen de der nicht dahi chwierigkeiten ge
wegen Verläu stellung ruht d tt des nach
orzulesenden a das Verweisun Artikel 5 bezeichr Art. 13. Wenn der Tage nicht erscheint, fel 6 und 7 entspre f sofort, ohne ghat
tung zu erleichtern.
gemeinsame Lei die Ausführung der
Betracht, daß vom 6. Juni 1832 hinsichtlich der des Ober⸗Studienraths S in Gemäßheit des Art. 73 der Verfassungs⸗ verordnen, wie folgt:
§. 1. Der Ober⸗ in eine Behörde unter der
solchen Sache bestimmte indem die Parteien sich dem einfacheren Verfahren lle diese Uebelstände hinweg. che frei und an keine genau anderen Sachen ses nicht der Fall e an den Geri gerechten Anspruch Dem Verletzten bleibt übrigens nitliche Verfolgung ein⸗
chtlich der Verläum⸗ Gesetzbuches über das und des An⸗ Falle der unmittelbaren al⸗Staats⸗Pro⸗ dem zur Ver⸗ adung desselben den
Uebelstand, daß sehr oft die zur Verh Sitzung nicht dafür verwendet werden kurz zuvor noch gütlich⸗ vereinigen kön vor dem Zuchtpolizeigerichte Gericht ist in der Beurthei formulirte Anklage gebunden. meistens noch hinlänglich ausgefüllt, ist, so ist damit kein einberufenen, auf eigene Kosten ze auf möglichste Zeitersparn für den Fall, daß auf s
andlung einer
Strafverfahren v klage⸗Aktes wird d Vorladung! der: im kurators vorgelesen. handlung festge Erfordernissen der Gerichtsho Aburtheilung
lung der Sa
Die Sitzung wird von und selbst wenn die Nachtheil verbunden,
rag des Gener Beschuldigte und die Vorl chend gefunden wird ehung von Geschworn Art. 14. Wenn so kann er geger
r Ober⸗Schulrath werden Direction ver⸗ Verordnung vom Haupt⸗Gymnasien M
Studienrath und de in Namen Ober⸗Studien⸗ stimmung der en der drei
Verhandlung der nicht erschienene s Urtheil binnen acht
hrenden Geschwornen ung machen.
eine Denunciation keine arn ch welcher die Direktor
entweder in kurzer Zeit die einzelnen Staaten vernichten, oder sie werden von den einzelnen Staaten vernichtet. Ein Drittes halten wir bei
dieser Verfassung für undenkbar, weil sie in der That alle wesent⸗ lichen Regierungsrechte auf das Reichsoberhaupt und den Reichs⸗ tag konzentrirt, so daß daneben selbstständige Staatsverfassungen mit konstitutioneller Vertretuug und eigenem Staatsoberhaupte nich haltbar sind. Hält die deutsche Nation eine solche Gestaltung fü ihre Verfassung nothwendig, so drücke man es offen aus; man gebe einen Entwurf, der deutlich sagt, daß die einzelnen Staatern aufhören zu bestehen, und höre dann die Stimme des Volkes aber man maskire den Einheitsstaat nicht, wie es geschehen ist Dieses sind in kurzen Ausdrücken die Motive der bayerischen Re ierung.
1 Es sind nun in den letzten Monaten von verschiedenen Orga nen, und in verschiedener Weise um dieses Standpunktes willen Angriffe der mannichfaltigsten Art gegen die bayerische Regierung und ihre Organe gerichtet werde. Im Gefühle unseres guten Rech⸗ tes, und unserer guten Absicht uns bewußt, halten wir es für an⸗ gemessen, hierauf gar nicht zu antworten. Viele von diesen An⸗ griffen eignen sich schon ihrer Form nach nicht dazu, vor dieser ho⸗ hen Versammlung beantwortet und widerlegt zu werden. Allei auch für diejenigen, deren Form es nicht verbietet, halten wir Still schweigen jetzt für angemessen; denn die Lage Deutschlands forder Versöhnung und Einigung: wir wollen sie nicht hinderne Empfind lichkeit ist kleinin Naturen eigen; sie wäre strafbar im höchsten Grade in so großen Momenten. Die bayerische Regierung hat als ihre Aufgabe betrachtet, zu verhüten, daß über die Zukunft Deutsch⸗ lands entschieden werde zu einer Zeit, wo das Land und die deut⸗ schen Stämme, die seit Jahrhunderten die Bannerträger Deutsch⸗ lands waren, durch schwere Krankheiten in ihrem innern Leben ge⸗ hindert waren, an dieser Entscheidung Theil zu nehmen. Bayerns Regierung erkennt in dieser ihr gewordenen Aufgabe eine geschicht⸗ liche für die Entwickelung der ganzen deutschen Nation. Sie glaubt, sagen zu können, daß diese Aufgabe gelöst ist. Oester⸗ reichs weites Reich genießt des Friedens wieder, den wir ihm ge⸗ wünscht, und dessen Dauer wir ihm vergönnen. Oesterreichs Re⸗ gierung und Volk sind jetzt im Stande, mit vollem Antheile einzu⸗ greifen in die Gestaltung der deutschen Zustände, sie sind es nicht allein im Stande, sie sind dazu berufen und verpflichtet. Vor die⸗ sem höheren Berufe tritt die bayerische Regierung jetzt und wohl mit ihr auch das Volk zurück. Erwarten wir, was Oesterreichs Re⸗ gierung und Volk uns bieten werden, und wollen wir dann unser letztes Wort reden! Zunächst werden die Vertreter des bayerischen Volkes ihre Ansicht darüber aussprechen. Alle aber, die an diesen Dingen durch Wort und That sich betheiligt haben, wird die Ge⸗ schichte richten! Die bayerische Regierung glaubt ihrer Pflicht ge⸗ treu geblieben zu sein.
Der Gesetz⸗Entwurf, das Verfahren bei Preß⸗Vergehen in der Pfalz betreffend, welcher der Abgeordneten⸗Kammer vorgelegt worden ist, lautet:
Se. Majestät der König haben zur Vollziehung der §§. 6 und 9 des Edikts über die Freiheit der Presse und des Buchhandels vom 4. Juni 1848 im Pfalzkreise, nach Vernehmung Ihres Staatsrathes, mit Beirath und Zustimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Ab⸗ geordneten, beschlossen und verordnen:
Art. 1. Ueber die Vergehen, welche durch die Presse, oder durch Gemälde, Bilder, Zeichnungen, Kupferstiche, Erzeugnisse der Lithographie, Holzschnitte, überhaupt durch irgend eine Art und Form sinnlicher Dar⸗ stellungen und Mitheilungen an das Publikum begangen werden, haben die Schwurgerichte zu erkennen und es findet bezüglich der Verweisung, Verhandlung und Aburtheilung das für Verbrechen vorgeschriebene Ver⸗ fahren statt, jedoch mit folgenden Abänderungen: Art. 2. Die Erlassung eines Leibverhafts⸗Befehls (Art. 134, 231, Abs. 2 und 3;3 232, 233 des Gesetzbuches über das Strafverfahren) findet in diesen Fällen nicht statt. War jedoch die Verhaftung des Beschuldigten schon vor der Verweisung angeordnet, so bleibt dieselbe in Wirksamkeit bis zur Aburtheilung der Sache. Auch nach der Verweisung kann] die Anklagekammer des Appel⸗ lationsgerichtes auf Begehren des Beschuldigten dessen Freilassung gegen Sicherheitsleistung verfügen. Artikel 3. Die Errichtung eines Anklage⸗ akts findet nicht statt; dagegen ist in den Verweisungsbeschlüssen der Ge⸗ genstand der Beschuldigung genau zu bezeichnen, auch sind bie Strafgesetze anzuführen, deren Bestimmungen zu Anwendung kommen sollen. Artikel 4. Das Verhör durch den Präsidenten des Schwurgerichts, die Ernennung eines Vertheidigers von Amts wegen und die unentgeltliche Ertheilung von Abschriften der Untersuchungsakten fallen ebenfalls hinweg. Artikel 5. Der Generalstaatsprokurator am Appellationsgerichte ist auch befugt, den Beschuldigten ohne vorausgehende förmliche Untersuchung unmittelbar vor das Schwurgericht vorladen zu lassen. Zu diesem Ende übergiebt er dem Präsidenten des Schwurgerichtes einen Antrag auf Füsehung des Sitzungs⸗ tages zur Verhandlung, in welchem die im Art. 3 vorge chriebenen An⸗ gaben enthalten fein sollen. Art. 6. Der Beschuldigte soll wenigstens acht Tage vor der festgesetzten Sitzung zur Verhandlung vorgeladen wer⸗ den. Wohnt der auf freiem Fuße befindliche Beschuldigte weiter als sechs Stunden von dem Gerichtssitze entfernt, so ist die Frist um einen Tag für je sechs Stunden der Entfernung zu verlängern. Art. 7. Zu⸗
leich mit der Vorladung soll dem Beschuldigten das Verweisungs Urtheil des Appellations⸗Gerichtes und im Falle einer unmittelbaren Vorladung der im Art. 5 vorgeschriebene Antrag des Generalstaats⸗Prokurators ab⸗ schriftlich zugestellt werden; auch, soll der auf freiem Fuße befindliche Be⸗ chuldigte von der ihm gemäß Art. 9 zustehenden Befugniß in Kenntniß gesetzt werden⸗ Art. 8. Die Bestimmungen der Art. 315 und 394 des
M“ “
Beschuldigte verurt hehhe mnasien, wie anderer ten Fällen mit ihrem ur Berathung im Ministerium des Innern
Verordnung beauftragt.
Ober⸗Studienraths sein sollen, die Direktoren der Gy in den dazu geeigne oder auch durch Beru
glieder des gen ist es vorbehalten, höherer Leh Gutachten schriftlich, Kolleg, zu vernehmen. — ist mit dem Vollzug dieser Urkundlich zc. Seeheim, am 14
e Geltendmachung richte unbenommen. Befugniß des Civilklägers bedarf es nicht, eine Sache bei dem Zu Artikel 179, 182.) §. 5
welche nach
geleitet oder die Verweisung nicht ausgesprochen wurde, di seiner Entschädigungsforderung vor de ausdrücklichen Bestimmung, wodurch zur direkten Vorladung ausgeschlossen wurde, setzbuch solche überhaupt nur gestattet polizeigerichte anhängig zu machen. ( vorgängige Notification der Geschwornenliste, ches am Tage vor der eir Fuß befindlichen Beschuldi ausführbar. In den meisten Fällen wird Reise befinden, und daher nicht leicht zu tr zur Ausübung der Recus ß der zum Geschwornengericht 9) die Einsicht der
lung desselben
n dem Gerichtssitze der Entfernung
Sache in der des Urtheils ent⸗
an ihn gescheh Appellations⸗ Beschuldigte wei entfernt wohnt,
Einspruch erheben. ter als sechs Stunden vor je sechs Stunden bei dem Aufruf der Erlassung be kein Einspruch zu. t der Geri
Kanzlei des 8 r⸗Anstalten,
da das Ge⸗ Beschuldigte ärtig war, sich hm gegen dassel Einspruchser Kenntniß zu
Sitzung gegenw fernte, so steht i der aufgenommenen den Generalstaatsprokurator in die Festsetzung des Sitzungstage bei den Assisen des laufenden od Präsidenten des Schwur llenden neuer
Artikel 394 des Verhandlung stattfinden soll, gten gegenüber nicht wohl ch an diesem Tage auf der Um jedoch dem Be⸗ ationsrechtes sehr wichtige vor⸗ e berufenen Personen möglich Liste auf der Gerichts⸗ solche durch irgend eine Auf gleiche Weise wird dem Beschuldigten, die vorläufige Kenntnißnahme von den sollen, möglich gemacht, ob⸗ orgeschrieben ist. — in Betreff des Ver⸗ welche der Beschuldigte önt sind, und hrend der Untersuchung Aburtheilung über die Ver⸗ efugniß des Beschuldigten hin bis zur Abur⸗ noch während der Gebrauch machen. die Presse be⸗ lben Gesetzbuches), in welchem esetzes fällt, so könnte das Schwurgericht ge⸗ eiter Ferne herbeigerufenen Nachtheil der Geschwornen ssetzung, daß eine Vor⸗ Fall sein wird, kann die⸗ das Gesetz eine suspensive wenn der Beschuldigte ungs⸗Richter desfalls
chtsschreiber sofort setzen, und dieser veranlaßt lichen Verhandlung der Sach uartals durch den Beschuldigten des⸗
angeführten Gesetzbu S 8
ist einem auf 1 1 s zur neuerli Eudwig. er des folgenden Q Hinsichtlich der dem lichen Vorladung soll die im erden; übrigens soll darin einfach eisung auf die frühere Vorladung, r Beschuldigte in der festgesetz mäeordentlichen Verfahren ver Nichterscheinen veranlaß aber selbst im Falle seiner Freisprechung zur L der Beschuldigte in der zur Verhandlung festgesetzten adung neuerdings ausbleibt, so wird von dem daß es bei dem früher erlassenen Urtheile sein chuldigte wird in die durch den Einspruch ver⸗ Dem Verurtheilten steht in solchem Falle kein Nichtigkeits⸗Beschwerde und der Cassations⸗ Nichtigkeits⸗Beschwerde und des Cassa⸗ kommen die Bestimmungen des Gesetzb Anwendung; jedoch ist bei dem Re⸗ in anderen Vergehens⸗ llations⸗Gerichtes, durch kann der Re⸗ ndurtheil erhoben werden. b seiner Publication durch rksamkeit und soll auf alle im Art. 1 be⸗ ·w welche nicht bereits rechtskräftig Der Staatsminister der Justiz ist mit dem Vollzuge be⸗
schuldigten die läufige Kenntni zu machen, wird ihm (Artikel kanzlei gestattet, und zugleich andere Person einsehen lasse.
im Interesse der Vertheidigung elche gegen ihn vorge für die gewöhnlichen 372 des Strafgese gebens der Verläumdung, einem anderen imp schuldigte dieselben der über jene Thats
(Leipz. Ztg.) Unsere legt: eine Dienst⸗ d (die Eidesformel soll lau⸗ ein Gesetz, die Ehe⸗
ihrung der Standes⸗
Waldeck. Arolsen, 20. Sept. hat vier neue Ge ein Gesetz üb re — so wahr mir rgerliche Ehe un ein Gesetz der Staatsregierung wegen ̃ soll hiernach sowohl aus begangen wer
falls zuzuste Frist eingehalten w handlung, mit Hinw Artikel 16. Erscheint de die Sache auf
Regierung ürfe vorge botenordnung, ten: ich schwö verlöbnisse, die bü bücher betreffend, und Mitglieder Das letztere Verbreche als auch aus Anklage erfolg Landtage bei
Schiedsgeri Pension, ode vorerwähnten Entwurfe tigkeit bedürfen; das Bekanntmachung Schließung der Ehe erfolgt vor er Staatsbürgern als Zeugen, neinander freiwillig zum Die Standesbücher bestehen aus sbuche und dem Todtenbuche.
Ausland.
sth, 22. Sep ung werth. nen Dokumente ge rischen Feldherren zu ei irt und an das debrecziner Krie ka als provisorischer Chef vor⸗ Kommando in B
der Tag der Ver⸗ bezeichnet werden. Sitzung, so wird handelt und abgeur⸗ ten Kosten bleiben
Gott helfe), d die Einft über die Verantwortlichkeit der Verfassungsverletzungen. böslicher Absicht, den können; die den Staatsanwalt oder vom tzt bei dem provisorischen assung mit oder ohne Die Eheverlöbnisse sollen nach dem vor dem Kreisgerichte zu ihrer Aufgebot durch
führt werden Vergehen nicht v buches bestimmt wenn die Thatsachen, durch Strafgesetze verp Behörde anzeigt, alsdan Verfahren und die stellt bleiben sollen. Zeitbestimmung be der gegen ihn u der öffen hen der Verläumdung in werden kann (Art. 367, alle dasselbe in das sich hieraus di brachten Sache Zeugen umsonst ersch der Sitzungstag ver Untersuchung stattfindet, ser Uebelstand dadurch abg Wirksamkeitsder Denuncia in seinem erste an ihn zu ste
ch sein früheres Nicht dem Beschuldigten schon dieses Sitzung auf gehörige Vorl
Gerichtshofe ausgesprochen, Verbleiben habe und der Bes
anlaßten Kosten verurtheilt. anderes Rechtsmittel zu, als die 38. In Betreff der
hoher Fahrläs t vom Fürsten, durch dem Reichsgerichte, für je chte; die Strafen sind: Dienstentl r Dienstentsetzung. der Anzeige Gericht bewirkt das ierzehntägiger Frist zum Ein⸗ dem Gerichte in Gegen⸗ durch die Erklärung, Manne und zur Frau dem Ehestands⸗
er kann mit Beschuldigung und tlichen Gerichtssitzung davon sondere durch
tious⸗Rekurses Strafverfahren für Kriminalsach kurse des Verurtheilten die gesetz sachen zu hinterlegen. welches die Sache vor kurs nur zugleich mit dem Rekl Das gegenwärtige Ge das Amtsblatt der Pfalz in Wi zeichneten Vergehe entschieden sind.
uches über das
Verhandlung ir liche Geldstrafe wie Da das Verge Urtheil des Appe das Schwurgericht verwic⸗ irse gegen das E tz truͤt sofort nach
spruche; die wart von vi daß die Verlobten nehmen wollen.
buche, dem Geburt
Bereich des vorgeschla e Folge ergeben, in einer vor dieser Art die vielleicht aus w ienen wären, und daß zum loren wäre. In der Vorau was hier meistens der ewendet werden, daß tion nur dann gestattet, dem Untersuch ie zur Ueberführung des Es wird dieses um hr häufig blos zur Ver⸗ Von demjenigen, so schwerer Art erlaubt, angt werden, daß er, sei, der Behörde die Hand zu geben, oder daß §. . Von lumazial⸗Verfahren. in welcher dieses durch das Gesetz⸗ ind 478) in Verbrechenssachen es muß vielmehr das in den aufgestellte Kontumazialsystem, ergangene Urtheil während Behandlung der Preßvergehen ob im Falle des Thatfrage dennoch urde verneint, gleich einem Got⸗
i angewendet werden,
Das Edikt über die Freiheit der Presse und des Buchhande 848 verfügt im §. 6, daß der isgianen wegen “ welche durch die Presse begangen werden, ausschließlich Der §. 9 des Edikts dehnt diese Be⸗ anderen Arten und Formen sinnlicher Darstellungen — : Da nach den in der Pfalz Bestimmungen das Verfahren vor den Geschwornen⸗ chuldigung von Verbrechen beschränkt, und demgemäß bedarf dasselbe zur Anwendung auf Vergehen einiger dem vorliegenden Entwurfe in der Art ensfällen vor dem Assisengerichte stattfindende Spstem der Prozedur einfügt, und damit in ange dieses nicht einer allgemeinen Revision ind, bei einem speziellen Gegenstande dem Systeme eintreten zu lassen, während Fälle in fortwährender Wirksamkeit bleibe. ichenden Bestimmungen des für die übri⸗ om 10. November 1848 im Allgemei⸗ gelegt werden, vielmehr müssen sich die Verfahrens darauf beschränken, die arer Handlungen rechende Art anzuordnen. —
in Verhöre, auf die von llende Aufforderung, d Behelfe anzugeben als dergleicher Chikane nachgebr
vom 4. Juni 1 oder Vergehen, Schwurgerichte zu er stimmung auf alle und Mittheilungen an bestehenden gesetzlichen gerichten auf die A angeordnet ist, so Modificationen. getroffen, daß das in Vergeh Verfahren sich in das ganze Uebereinstimmung steht. unterworfen wird, wesentliche Abweichungen von dasselbe in Betreff aller übrigen Deshalb konnten auch die abwe gen Landestheile erl nen dem Entwurfe nicht zu Grunde vorgeschlagenen Prozedur auf Grades durch Die Zuziehung der ist durch das Edikt als welchem dadurch die Gewährschaft der vo Die Natur der gegen ih ade strafbaren Handlung Es fallen daher hier
t. (Ll.) Ein Brief Perczel Der Ton in diesem bisher noch währt einen klaren Blick in nander. Das Schrei⸗
Oesterreich. Pe
kennen haben. Denunciationen se
acht werden.
18. Mai ist der Veröffentlich nicht bekannt gewordern das Verhältniß der unga ben ist aus Szakhagy dat rium gerichtet, l, der im März das übernommen hatte und eine und Triumph vordrang, lag jetzt, Klapka, als Kriegsminister, schriebani hl daraus, wie sehr die revolutionaire keit des Basc⸗Banater Kommandante agen habe, daß er das ch die Hauptsache sichtigkeit der gli g zuzuschreiben, was ndert werden können.
Anstand finden, zögerung und aus sich die Verbreitung von Beh der Art. 367 voraussetzt nachdem er darüber die Mittel zur Bewa er wenigstens rechtzeitig Wichtigkeit sind die
(Art. 13 bis 17.) Die buch über das geordnet ist, Art. 186 und 1 mit Zulassung des Eins einer bestimmten Frist, beibehalten werden. Nichterscheinens des durch Geschworne stattfinden enheit eines Volksurthei tesurtheile, als unantta des Einspruches tritt aber die die Sache gelangt zur neuer gegengesetzte Verdikte bedenklicher für den neuerlichen Entscheidung der G den ständigen Richtern erlass neuerliche Entscheidung Einfl gegen das Urtheil steht die Frage, o gehen ertheilten Vorschri handelt werden sollen. Zusammenhanges dies richte hat sich der Entw nicht wohl zu rechtfertigend Klasse von Vergehen die vorgängi⸗ wollte, welche für alle and das Verweisungsurtheil des mittel stattfindet, liegt schon Art. 296 — 300 des Gesetz itsbeschwerde, mit dem durch den Verbindung setzen, welches nach jener Um jedoch jeden Zweifel zu beseitigen, weiten Absatz des Art. 416 entstehen Entwurfes ausdrücklich hierüber aus.
das Publikum aus. billigkeit verl Rede gestellt wird, im Stande hrheitung derselb eine förmliche Bestimmungen Umständlichkeit, fahren (Art. 465 1 würde hierher nicht passen, 88 in Betreff der Vergehen pruches gegen bei der neuen habei fragt es sich Beschuldigten die Entsch Diese Frage w ls liegt, daß dasselbe, rheit feststeht. tumazialverurtheilung lichen Verhandlung das Ansehen des Beschuldigten könnte
dem zur Zeit Klap acs und Banat Zeit fast schwindelnd vor Sieg von Jellachich geschlagen, zu Boden. hn unterm 8. Mai und machte kein Regierung mit der Ungeschicklich⸗ n unzufrieden, besonders darü⸗ Eroberte nicht zu behalten und daß nur seiner unver⸗ ickliche Rückzug Jellachich's von mit verhältnißmäßig geringe⸗ Perczel's Antworts⸗
Diese sind in Anzeige davon
wäre es unpassend,
ber sich zu bekl gewußt, was do zeihlichen Unvor Ofen nach Esseg ren Truppen hätte verhi Schreiben fängt nun
Schreiben des Kriegsministe Unkenntniß der Sachlagen,
Kriegskunst Er leugnet die vorgebliche
assenen Gesetzes v hauptsächlich, 8 eidung der; Abänderungen eine der Aburtheilung strafb das Geschwornengericht entsp Geschwornen zur 2
eine Wohlthat für den
in der West
außer Kraft und und Aburtheilung. Instituts gefährden, noch die erste Verurtheilun während das von leicht auf diese Betreff der Rechtsmittel ent⸗ ach den für Ver⸗
Uburtheilung der Preßvergehen Beschuldigten eingeführt, lksthümlichen Rechtssprechung ge⸗ n erhobenen Anschuldigung einer wird dadurch nicht abgeän⸗ die Gründe hinweg, welche
welches sowohl als eine krasse Unwissenheit in der habe ich nur mit Verachtung schlimme Situation in daß das Kriegsministerium nur au i seine unreifen Schlüsse räsident habe das Recht nicht, tins zuwider, anderen Posten zählt er seine siegreichen Schl. nveds erfochten; er erw vergißt nicht in Erinnerung zu b er von der Erde vertilgt habe.
Wochen vollbracht und den Feld
der Bacska und s niedrigen Er⸗ Auch der Gou⸗ seinen ungeschickten Bülle⸗ bringern Glauben zu schenken. achten auf, die er mit 4 — 5000 ab⸗ ähnt aller seiner Trophäen und viele tausend Raizen Dies Alles“, fährt er fort, „habe zug eben damals ange⸗ en bei Gelegenheit des Theiß⸗ h kommandirt wurden aus Anlaß der Kapolna geschlagen worden Feldherren wagt es nun als provi⸗ verletzende Zurechtweisungen zukommen auf groben Lügen be⸗ 40,000 Mann des Bin ich denn aber ein Gott, äre es nicht viel⸗ ommandanten im oberen Lager gewesen, Jella⸗ verhindern und nicht Windischgrätzischen Ar⸗
blos im Vergehungsgr dert oder erschwert. Kontumazialerkenntniß nicht uß ausüben wird. §. 8.
oreneugerichtes gestatteten n für Verbrechen oder n uches, Artikel 408 und folgende, ver⸗ Beschuldigten und wegen des erfahren vor dem Assisen⸗Ge⸗ Nur wird eine man für diese
ziehen konnte.
umständlicheres Verfahren erfordern. könnte deshalb hier eben so gut als che an das zuständige Gericht iklagekammer des Appel⸗ ändlichkeit und mit keiner Ver⸗ Generalstaatsprokurator Auf der anderen Seite t eine weitere Gewähr⸗ sich wenigstens für solche um auf dem Wege der un⸗ Assisengericht gebracht zu we ntwurfes das auf das Urthei
Strafen bedrohten Verbrechens ein Der Beschluß des Bezirksgerichtes bei anderen Vergehen zur Verweis s Die vorläufige Prüfung dur lationsgerichtes ist indessen mit keiner Umst zögerung verbunden, da die Akten jedenfalls dem am Appellationsgerichte eingesendet werden müssen. gewährt diese Prüfung durch das höhere Ger schaft zu Gunsten des Beschuldigten, welche die nicht einfach genug sind,
des Geschw b sie nach de ten des Gesetzb Interesse der er Materie mit dem V urf für das erstere entschieden. alie entstehen, wenn Hinterlegung der Geldstrafe beseitigen Art. 419, 420. Appellations⸗Gerichtes kein bes in der Bestimmung des Art. 4, buches das hier platzgreifende Rechtsmittel Präsidenten abzuhaltenden Bestimmung hinweg⸗ welcher insbesondere spricht sich der Wenn der Staats⸗Be⸗ ung das Assisen⸗
ung der Sa gerissenen Hor ringen, wie
ich in sechs treten, als 60,000 Mann Kerntrupp bei Czibakhaza
paar Tage t der Feldherren bei Und einer von diesen sorischer Kriegsminister, mir zu lassen und mir
Fälle empfehlt, onderes Rechts⸗ Uebergangs mittelbaren Vorladung an das Lücten gen fällt nach Art. 2—4 des E lations⸗Gerichtes auf Verweisung des Beschuldigten vor das für Verbrechenssachen angcordnete Vorverfahren ö lassung eines Leib⸗Verhaftsbefehles, das Verhör des den Präsidenten des Assisengerichtes (Artikel 293 u. die ehh ng desselben.
ziehungen die hierher gehörigen V. zeben Eöö’ 9 8 9 ergehen anders, als alle Fall, wenn der de cenges n Zeit der Erlassung des Verwei vI ier muß demselben der Weg zur provisorischen Freilassung (Artikel 114 des Gesebbnches) um so meh öffnet sein, weil die Assisen nur quartalweise abgehalten werden, zwischen der Verweisung a 5 Verhandlung möglicherweise ein großer . inn. Damit nun in dieser Beziehung keine Anstände in Betreff der Zuständigkeit der Gerichte enfss es hng. ne hann es g die Entscheidung ausdrücklich dem Appellationsgerichte zuzu⸗ weisen (Art. 2), als dessen Ausfluß nach dem Sy Gesetzgebung das Assisengericht twurf beschränkt sich nicht
l des Appel⸗ Assisengericht tlich die Er⸗ ngeschuldigten durch f.) und die Fürsorge in diesen Be⸗ 2 übrigen Ver⸗ Einer besonderen Bestimmung
Fürecbinfe tigen Eifersuch Verhöre in? Vorwürfe zu machen, die Ihr fürchtet Euch vor den und wollt mich deswegen verdammen? daß ich mich auch gegen ihn vertheidigen soll? W mehr Pflicht des K chich's Rückzug nichts dir nichts ungefährdet Kommandanten, wie er es verdiente, zur Ihr mich an, der ich nun mit dem Banate meine H noch einmal alle diese Umtriebe hysische Unmöglichkeit
bdankung zwingen,
Art. 18 des hörde gestattet wird, Gericht mit der V geht es nicht an, gefochten werden könne, wo eleiden würde.
annover. Hannover, 24. Sept. veröffentlicht folgende Bekanntmachung: „ tungsrathes zu Berlin b das Verfahren vor dem hinsichtlich der Vollzie vom Verwaltungsrathe dem provi nchachtung übergeben worden sind, zur all
Es ist kein Grund gegeben,
ohne vorangehende richterliche Prüf Aburtheilung der Sache zu bef ungs⸗Urtheil durch ein Rechtsmittel an⸗ e Sache jedenfalls große Verzögerung
erhandlung und daß das Verweis
cheils verhaftet ss. Erlangung seiner
. die Hälfte der Die Hannov. Ztg. 8. b Auf Antrag des Verwal⸗ stimmungen für
stellen, greift ohnehin nach der Eroberung de ände voll zu thun hatte!
erachtung zurück. 9 mir verlangt, so wie nach der Sch
Zwischenraum sein kann.
ringen wir hiermit die ⸗Be provisorischen Bundesschiedsgerichte und tscheidungen desselben, wie solche sorischen Bundesschiedsgerichte zur gemeinen Kenntniß.
angemessen, eme der pfälzischen hung der En im Allgemeinen bfälzisch
cht bei Moor, w