8 . 1840 8 8 1. . 1“““] il ee“] is 9 11”“
8 8 8 4 1 b 1 8 G 1 8 8 A1X“ “ 8 — 8 1 2 2
noch darin, daß die ungarischen Flüchtlinge gegenwär⸗ genswerthen Ereignisse beweisen gleichzeitig, daß die Ent⸗] nedix. Hierauf: Das Versprechen hinter'm Heerde, Scene aus den 6 v1“ 1 B et age 2 um Pr eu 6 1 ch en ta at n außerhalb des Bereichs sowohl Rußlands als der waffnung noch nicht vollständig erfolgt ist, und daß viele sich den österreichischen Alpen, mit National⸗Gesängen von Alexander Bau⸗ b efinden würden. F EEEEEEEE EE“ 18 wuß⸗ 5 Dann: 12 Marketenderin und der Postillon, Ballet⸗Di⸗ ———-— — — —V—⸗ — 1 b n 3 B . och die volle Beobachtung der erwähnten nordnungen vertissement in 1 Aufzug. In Scene gesetzt von Herrn St. Leon.
Italien. Livorno, 1. 58 —8 v“ zu sichern und neuen Verbrechen zu begegnen, hat der General en Musik von Pugny. Anfang halb 7 ühs. 2 .“ . 8 Kollegien, das Recht, Beschlüsse einzelner Kollegien unter unverzüglicher Be⸗ „ Allergnädigster Herr! In den Grundzügen der neuen Gerichts⸗Ver⸗ ekanntlich in Tunis nicht zuge assen ward, is 8 Chef „wie folgt, beschlossen: 1) Vom heutigen Tage an wird ein Wegen Heiserkeit des Herrn Bötticher kann die Oper: „Martha⸗ 8 . rufung an das Ministerium zu sistiren.“ 8 fassung, welche Ew. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 8. Juni zurückgeschickt worden. 1 scheint noch nicht abgeschlossen zu sein Termin von vierundzwanzig Stunden zur Auslieferung der betref⸗ nicht gegeben werden. “ Deutschland. “ „Er übt die D isziplin über alle Mitglieder der Lehrer⸗Kollegien und in 1849 zu genehmigen geruthen, ist im §. 22 die Bestimmung enthalten, daß Das toscanische An ehen schein noch nich geschlo K8 .fenden Waffen allen Jenen gestattet, welche ohne besondere Bewilli⸗ Freitag, 12. Okt. Im Schauspielhause. 162ste Abonnements Oesterreich. Wien. Provisorisches Gesetz über Organisation der näher zu, bestimmenden Fällen über die Studirenden. die Berggerichtsbarkeit von der Verwaltung des Berg⸗ und Hüͤttenwesens Der Hauptmann Kerrich begiebt sich, wie es heißt „ im uftrage gung von Seiten der französischen Behörde noch Feuer⸗, Schneide Vorstellung: Das Glas Wasser 42 che 2 . 1 akademischen Behörden. — Regulirung der Berggerichtsbarkeit. Er ist die nächste Berufungs⸗Instanz gegen Entscheidung der Dekane vollständig zu trennen sei, und daß zur Ausübung der Berggerichtsbarkeit unserer Regierung nach London, um daselbst für sie eine Million oder Stichwaffen aufbewahren. In der Polizei⸗ Präfekt ist ein Lustspiel in 5 Abth., nach Seribe ö und Wirkungen, Bayern. München. Restript in Bezug auf die hnversitärs⸗Studien. und Kollegien und entscheidet Kompfienee. Streitigkeiten zwischen den ver⸗ bei den hierzu gerigneten Landesgerichten Senate mit Beiziehung von tech⸗ b fbewahren. In der Polizei⸗Präfe - Lustspiel in 5 h., nach Scribe. (Herr Vicomte von I 5* schiedenen Kollegien; Kompetenz⸗Streitigkeiten zwischen diesen und ihm sülbst nisch gebildeten Stimmführern aus dem Stande der Berg⸗ und Hüttenleute
Pfd. St. aufzubringen. 1 “ Lokal zur Ablieferung bestimmt. 2) Dienstag Bolingbroke.) Anfang halb 7 Uhr. B “ Antritts⸗Audienz des preußischen Gesandten legt er dem Ministerium vor. zu vnden seen. Bologna, 3. Okt. (Lloyd.) Die letzten Berichte aus ls hmittags werden in den als verdächtig erkannten und Ie “ Luxemburg Brrxemburg. Eröffnung der Kammer. 1 Die Korrespondenz der Professoren⸗Kollegien mit dem Ministerium geht In Folge dieser Bestimmung wurde mit dem K. K. Ministerium für 2 s. Rostolan daselbst verbleiben werde, bis als solche erklärten Wohnungen Haussuchungen ge⸗ alten, 1.“ “ 8 2 8. g durch ihn und er ist berechtigt, sie mit seinem Gutachten einzubegleiten. Landeskultur und Bergwesen eine Verhandlung eingeleitet, damit einerseits Rom lassen vermuthen, daß Rosto selbst: I 8 8 b. wunger — “ 1b Ausland. 2 rechtigt, sie einzubegleiꝛ G 1 gwesen ablung eingel⸗ bamit ein die französische National⸗ Versammlung in seiner Beziehung einen ZII 72 der Uebertretung üͤberwiesene Individuum, wie Königsstädtisg es Theater. Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗Yorsk. Flä⸗ win ; Ihm unterstehen die Umiversitäts⸗Beamten, welche bis auf Weiteres in] bei der Auflösung der bisherigen berggerichtlichen Behörden für die Führung 8. eschl 2 ben wird Jeder, welcher Waffen zurückhält oder trägt, soll sofort F 1“1 vn. 11A16“X“ von 2 11“ Soulouque und in ihren bisherigen Functionen verbleiben. der in Zukunft außerhalb des Wirkungskreises der Gerichte fallenden mon⸗ festen Beschluß gefaßt haben wird. — 84 tragt, 2 Donnerstag, 11. Okt. Mit neuen scenischen Einrichtungen und Haiti. Porte⸗au⸗Prince. Adresse des Senats an Soulouque un ““ “ . . z6 188 4 12 2 b
Aus Neapel hoören wir, daß der Papst am 26sten v. M. ein einem Kriegsgerichte übergeben, und das Urtheil dieses letzteren so Couplets: Berli bei Nacht. Posse mit G in 3 Akt Proclamation des Kaisers K§S. 21. Der akademische Senat versammelt sich regelmäßig und au⸗ tanistischen Verwaltungsgeschäfte gesorgt, andererseits ermittelt werde, an geheimes Konsistorium in Portici gehalten hat. ouplets: Berlin bei Nacht. osse mit Gesang in? en, von amation des neuen Kaisers. ßerordentlich auf Einladung des Rektors unter dem Vorsitze des Letzteren. welchen Orten und in welchem Umfange der Bergbau den gerichtlichen
gleich vollzogen werden. 3) Die Verfertigung, der Ve⸗ f ie 98 i MsKan.- bunst
Ausstellung von 11 Stilens, Se. eeae D. Kalisch. 1 x 1 Königsstädti issenschaftz und. öerssümng.1 Elisire Die Mitglieder sind zur Anwesenheit verpflichtet; besonders wichtige BSchutz vorzüglich in Anspruch nehme. “ “
ö111“ General Rostolan hat folgende Be⸗ wie jedweder Waffe ist streng verboten, und die Uebertreter 18- Die neuen Arrangements im Zuge: Kommunismus, Maige⸗ 8 8c Urmmasegtt. 8 “ Verhandlungs⸗Gegenstände sind in der Einladungs⸗Zuschrift zu bezeichnen.. Es wurden deshalb auch in den über die Gerichtsorganisation in den
kanntmachung erlassen: „Einige französische Soldaten wurden hin der im zweiten Artikel gegen die Inhaber und Träger von Waffe fangene, gegen die gar nichts vorliegt; die vormärzliche Justitia; ee“ 28. Verkeh Z3u einer gültigen Schlußfassung, welche nach absoluter Stimmenmehr⸗ einzelnen Kronländern an, BEw. Majestät erstatteten allerunterihänigsten
g 2 3 , 2 8 geL g affen Berlins Bekehrer; türkische Beschirmung, sind nach Original⸗Zeich⸗ Eisenba 8 S. ehr. 8 heit erfolgt, ist die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder erforderlich. Vorträgen, die speziellen Anträge über die Durchführung des §. 22 der 1“ 3 ien Hasse Hand in Hand ginge Bewaffnete In⸗ gez.) Rostolan.“ nungen des Herrn W. Scholz. 8 8 Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. §. 22. Der Rektor ist der Vorstand des akademischen Senates. Er Grundzüge dem Schlusse dieser Verhandlung vorbehalten.
mit dem brutalsten Haßfe Hand and gingen. Bewaffnete In (gez.) Rostolan. Vorher: Herr Le⸗ — 1 I pnologische S it 8 hat im Verhältnisse zu diesem die nämlichen Besugnisse, welche dem Dekane Da nunmehr die Vereinbarung zwischen beiden
dividuen vereinigten sich in Haufen oder Gruppen, um einzelne baes get. hhe F Gesan 28 C A“ monologische Seene m b im Verhältnisse zum Professoren⸗Kollegium zustehen (§. 19). wesentlichsten Punkte erzielt worden ist, so erlaube ich
Menschen zu überfallen und zu ermorden. Aehnliche Ver⸗ Königliche Schauspiele. Ee 188 Ver t ““ — 4 . 8 8 Er trägt zunächst die Verantwortung für die Geschäftsführung des aka⸗ von montanistischen Senaten in Gemäßheit des mehrerwähnten §. 22 der
brechen verdienen eine exemplarische Bestrafung. Die Kriegs⸗ Donnerstag, 11. Sept. Im Opernhause. 119te Abonnements⸗ “ 1“ 1 1 am 1 Her el 8 demischen Senates. 8 Grundzüge bei den nachstehenden Landes⸗Gerichten ehrfurchtsvoll zu bean
räthe werden über die Strafbaren richten. Diesen bekla⸗l Vorstellung: Der Weiberfeind, Lustspiel in 1 Aufzug, von R. Be⸗ 1 8 §. 23. Die genaue Regelung des Wirkungskreises der akademischen tragen.
s-Anzei ger. 1 * inerstag d. 11. Okt.
8 .
und wieder die Opfer von Mordangriffen, bei welchen die Feigheit erlassenen Bestimmung unterworfen. Rom, den 30. September.
37
D Behörden bedarf einer vorläufigen, durch längere Zeit fortgesetzten Erfahrung, 1) Für Oesterreich unter der Enns bei dem Landes⸗ Gerichte zu St. meanaeaxnane eerneaecnecexeen-ereeeeteen — — 8 ents land. 1 hngh sind varüber entstehende SWess wenn sie der E“ Pölten, dessen F in berggerichtlicher Beziehung sich über das ganze 1 . 8 8 b ö“ in befriedigende Weise zu entscheiden nicht vermag, vor das Ministerium Kronland zu erstrecken ätte; B r0 rI iner B 65 rse VvVom 10. 0 kt 0 b er. 8 Hesterreich. Wien, 6. Okt. Folgendes ist der Schluß des zu G 38 2) für den ganzen Umfang des Kronlandes Oesterreich ob der Enn — 1 He 1 provisorischen Gesetzes über die Organisation der akademischen Be⸗ „Auch sind, bis die Ausführung der neuen Universitäts⸗Einrichtungen bei dem Landes⸗Gerichte zu Steyer; Gerich Salhzb Wechsel- Course. 1 — G hörden. die nöthige Festigkeit und Sicherheit gewonnen haben wird, die Sitzungs⸗ 3) für das Kronland Salzburg bei dem Landes⸗Gerichte zu Salzburg; 1 1. Eisenba hn- Actien. §. 10. Aus den Professoren⸗Kollegien geht jährlich der akademische Protokolle sämmtlicher Professoren⸗Kollegien und des Senates längstens 4) für das Kronland Steyermark, in welchem bere in een. Geld. . Senat hervor. 1 binnen acht Tagen dem Unterrichts⸗ Ministerium im Original zur Einsicht deutendem Umfange betrieben wirb, bei den Landes⸗Gerichten zu; eoben, X4*“*“ Kurz 142 ⅔ Stamm-Actien. Kapital. Er besteht aus dem Rektor, dem Prorektor ( Rektor des letztverflosse⸗ einzusenden. Die Protokolle eines jeden Studienjahres sind mit sortlaufen- Gratz und Cilli mit der Kompetenz für den Umfang der entsprechenden T1111A4“*“ 2 Me. 142 ½ 1 1 1 nen Jahres), den sämmtlichen Dekanen und den Prodekanen (Dekanen den Nummern zu bezeichnen. v — 3W Landes⸗Gerichte; 88 “ Hamburrggb.. . 300 Mh. Kurz 150 ½⅔ Der Reinertrag wird nack erfolgter Bekanntm. E“ WI Tages-Coure. des letztverflossenen Jahres) der Professoren⸗Kollegien. Für das erste Jahr, S. 24. Im Uebrigen bleiben die bisherigen Universttäts⸗Einrichtungen, 5) für das Kronland Kärnthen bei dem Landes⸗Gerichte zu Klagenfurt; B3“ 300 Mx. 2 mMe. 119 ½ in der dazu bestimmten Rubrik aus efüllt. 8 mhrliche EE11 in welchem diese Vorschriften in Wirksamkeit treten, werden die Prodekane so weit sie durch die gegenwärtigen Anordnungen nicht abgeändert werden, 6) für das Kronland Krain bei dem Landes⸗Gerichte zu Laibach; “ 1 3 Mt. 6 262 Die mit 3 ½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar. 8 5 p 8 gleich den Dekanen und nach diesen gewählt. 8 in Es steht jedoch den Universitäten frei, die Abänderung derjenigen, 7) in dem Kronlande Tyrol 1 “ “ Sen v. 8 11“ 1 §. 11. Der Rektor wird jährlich aus einer andere Fakultät der Reih welche unpassend scheinen, zu beantragen. Innsbruck, für die Sprengel der andesgerichte Innsbru otzen und Feld⸗ v1a*“ .300 PFr. 2 Mt. 1 8 8 8 2 jährlich nderen Fakultät der Reihe nd „ zu gen. .““ . Innsbr prengel d g e Ing 2 ens I“] : 150 8 2 b 8 ¹Berl. Anh. Lit. A. B. 6,000,000 91 ⅛ bz. u. GG. Berl.-Anhaltt 1,411,800 94 G. nach und zwar aus der Zahl der ordentlichen Professoren oder derjenigen §. 25. Diese provisorische Organisirung der Universitäts⸗Behörden ist kirch, und bei dem Landesgerichte zu Trient für die Sprengel der Landes⸗ aah do. Hamburg s8,000,000 78 bz. u. G do. Hamburg 5,000,000 97 ½¼ 6. b Personen, welche ordentliche Professoren waren, gewählt. durch einen die sämmtlichen Fakultäten umfassenden Cyklus von vier Jah⸗ gerichte Trient und Roveredo; . “ . 150 n. 2 Mt. 1015 do. Stettin-Sta 4,924,000 d do. II. S 1,000,000 . Die Wahl geschi ch di “ f 88 Erf 8 1 1 üx fü Breslau 100 Thlr.] 2 Mt. 99 1 “ 1 1. 1,00 1990 88 889 86 Pot “ 88 bz. u. G. Die Wahl geschieht durch die Professoren⸗Kollegien mit Einschluß der ren zu erproben, nach deren Ablaufe auf Grundlage der gemachten Erfah⸗ 8) in dem Kronlande Böhmen bei dem Landesgerichte zu 55 die 8 8 8 8 4 0. Sd.- “ 9000 X bz 4 . Sd.- d... 367,2 G. 1 si faeno Pri Dozente 8 ru sl 9' ra G Uni Fi 868 s . E AMn rij - 3 Kei . 5. 4 8S.. 4 bz. Sre. in sie aufgenommenen Privat⸗Dozenten. rung und gestellten Anträge einer jeden Universität die ihren besonderen Sprengel der Landesgerichte Brüxr, Eger, Böhmisch⸗Leippa und Reichen erg; 100 Thlr.. V 888 2 Magd.-Halberstadt 1,700,000 do. Iö1 3,132,800 100 bz. 8 Zu diesem Zwecke wählt jedes Professoren⸗Kollegium als leitende Be⸗ Verhältnissen entsprechenden definitiven Statuten werden gegeben werden. 8 dem Landesgerichte zu Pilsen für die Sprengel der Landesgerichte Pil⸗ 2 nt 56 26 56 22 do. Leipziger.. “ 88 8 do. do. Litt. D. 1,000,000 96 bz. u. G. hörde aus sich 4 Glieder, von denen zwei ordentliche Professoren sein müs⸗ TI1I1I1“ Universitäten von Wien und SPZZ. sen, Pisek und Prag, und bei dem Landesgerichte zu Kuttenberg für die v11“ Halle-Thüringer... 9,000,000 66 ⸗ 8. do. StettinerH 800,000 104 ½ 6. sen, zwei aber auch außerordentliche Professoren oder Privat⸗Dozenten sein §. 26. Für die Universitäten von Wien und Prag gelten die Bestim⸗ Sprengel der Landesgerichte Kuttenberg, Budweis, Tabor, Chrudim, Kö⸗ — 8 -n 5 1““ 1, 88 a 94 bz. 88 ETö .. 1,908 96; — können. mungen 8g früheren LE (§S. G mit denjenigen Abänderun⸗ niggrätz und Gitschin; ich Inländische Fonds Pfandbrief- 1 . 0. l a0 en 89 49 ¼ G. alle- 1 uüringer.. 4,990, — 58 6. Die so Gewählten versammeln sich unter dem Vorsitze des abtretenden gen und 2 usätzen, we⸗ he die solgenden, Paragraphen enthalten. 1 8 9) für die Kronländer Mähren und Schlesien bei dem Landesgeri⸗ te ds, s brief- 3 Kommunal Papiere und Bonn-Cöln 1,051,200 Cöln-Minden. 3,674,500 99 ¾ bz. Reklors und wählen in der für die Wahl der Dekane (§. 79 bezeichneten S. 27 Die Universitäten zu Wien und Prag sind Gemeinschaften, zu Olmütz;
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Rein-Ertrag 1848.
Tages- Cours.
Zinsfuss.
Börsen-Zins- Rechnung
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss...
viC 6 6161616161111 100 SRbl.
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Börsen- Zinsen
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—— Steele -Vohwinkel .. 1,300,000 36 K. Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 — Wenn die engere Wahl zu keiner Entscheidung führt, so entscheidet Namen der Fakultäten führten, und aus den immatrikulirten Studirenden Triest bestehenden Bergbau⸗Unternehmungen macht die Errichtung von eige⸗ 1] Lun. u. m. ae. 3 95 8 95 ¼ Oberschl. Lit. 4. ... w2.,253,100 106 ¼˖ B. 106 6. Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 licher ordentlicher Professor (§. 11), so ist zu verfahren, wie im gleichen §. 28. Es ist nicht blos zulässig, sondern wünschenswerth, daß die gerichtes zu Laibach mit der Befugniß, das nächstgelegene Bezirks⸗Kolle⸗ e 3* 8 8 c e 9. 8 . v 8 8 8 8 * 8 1““
Berl. Stadt-Obl. 5 — 2 82 8 “ 8. 90861-— csrb8.:.: 1 09 h III. Seri 2,300,000 198 g. Unterrichtes. giums derselben Fakultät seien. Was die zur Erledigung der berggerichtlichen Geschäfte zu bestellenden
8 8 ees Bk-Anth.-Sch— . Serie. ,300, äͤhlt nach Ausübung der Berg⸗Gerichtsbarkeit betrauten Landesgerichte ein monta⸗ — 13 % 13 1. Berg.-Märk 4,000,000 89 G “ den S g gerich CCC11— 4 “ 112 8 1166 I“ 5 1 . 8 8 ist mit den Wahl⸗Protokollen unverzüglich dem Ministeriums des Unter⸗ — 5 8)1” ) 18 1 v. 4.18s b E11“ dn8,Galan.5”. 84 ¾ bz. u. E⸗ Oberschlesische . 370,300 † zug ü Kollegiums führt. Eben so wählt ein jedes Doktoren⸗Kollegiums nach der ferent, zugleich aber auch bei den übrigen Geschäften des Landesgerichtes 64 ¾ * b⸗. u. 0. Cosel-Qderberg.. 289809 — 8 Tage vor dem Beginne des neuen Studienjahres in Wirksamkeit, bis zu Vorstand, welcher den Namen: T Quittun s-EHogen. “ Frei . 00,0 88 A- 3 1 1 5 ü Breslau; Freiburg- W“ §. 44. In Verhinderungsfällen wird der Rektor durch den Prorektor, nisters. Montan⸗Senate versehenen Landesgerichte erforderlich sein. 5 40. do. 1 Anl. 4 49. — 8 b 2 9” . T111“ . “ 8 28 14 1 8 B.7g. 24 4 Eö“ §. 15. Das Professoren⸗Kollegium, welches unter seinem Dekane sich das gleiche Recht dem Dekan des örofessoren⸗Kollegiums einräumt. Der ob der Enns, Salzburg, Tyrol und Vorarlberg und Böhmen die Spstemi⸗ 4 do. v. Rthsch. Lst. 5 Holl. 2 ½ % Int. 2 ½ — Friedr. Wilh.-Nordb. 8 — X 0 be 6G jel - “ . b 1 ehes 8 1 88 . ; 3 CG“ “ L“ Fiel. Alna 8 2,950,000 99 B. Studien⸗Abtheilung, welche nicht künstig ausdrücklich dem akademischen bringt, ihm vor. migung zu ertheilen geruht. 1 ner S 9 g/ b 9 gung G do. do. L. B. 200 Pl. — — N. Bad. do. 35 Fl. — — 1. 1 K - 8 8* 1 vertreten seien, und nöthigenfalls Anträge über die Ausfüllung vorhandener Dekanen der Doktoren⸗Kollegien, zu we Es hat insbesondere das Vorlese⸗Verzeichniß für jedes Semester so Ist der Rektor ein Professor, so haben die Dekane der Doktoren⸗Kolle⸗ für Steyermark 3, . Professoren, zu hören. sitzen nach sämmtlichen Dekanen. für Mähren und Schlesien 1.
7 . 8 8 b G 0 K zien 1 b 1R Geld-Course. Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000 68 B. do. do. 3,500,000 102 ½ B. ¾ Weise den Rektor. welche aus den Lehrer⸗Kollegien, den Doktoren⸗Kollegien, welche bisher den Die geringe Bedeutung der in dem Ober⸗Landesgerichts⸗Bezirke von zt. Brief. Geld. Gem. wSFessn; 8 t inke ’ G aat g 7 3 1 e9 108 “ g*la. Gon. Niederschl. Märkisch. 10,000,900 83 ⅞ bz. u G. C111“ 1¹”“ “ das Ministerium des Unterrichtes. bestehen. Jede Fakultät besteht daher aus dem Lehrer⸗Kollegium, dem ent⸗ nen montantstischen Senaten in diesen Landestheilen dermalen überflüssig, — 38 e 88 “ he do.é Stamm-Prior. 1,250,000 89 8 §. 12. Lehnt der Gewählte die Würde ab, und ist er doch noch wirk⸗ sprechenden Doktoren⸗Kollegium und den ihr immatrikulirten Studirenden. und es dürfte für einzelne vorkommende Fälle die Kompetenz des Landes⸗ Sech. Früm. Sek. — 1012 Schlesi 1 ; 32 ; ; Li 75˙00 1j . 1 b — 1 5 “ 3 4¼ Schlesiache do. 3 ½ 94 ½ do. Litt B 2,400,000 103 ¾ G. Niederschl. h geh ö 93 ½1 G. Falle bei der Wahl des Dekans, die Berufung geht an den Minister des Mitglieder des Lehrer⸗Kollegiums zugleich Mitglieder des Doktoren⸗Kolle⸗ gial⸗Gericht zu delegiren, auszudehnen sein. s . . „ * 888 — Breslau-Freiburg 1,700,000 100 ⅞ B. ½¼ & 1 stititz Behz sch b §. 29. Aus Lehrer⸗Kollegium bi si ch den §§. 4 und 5 t ird S en sein, daß bei jedem d it d do. do. 3 ½ — 8 2 on Neh. ; 8 W1116” §. 13. Die Konstituirung der akademischen Behörden geschieht für S. 29. Aus dem Lehrer⸗Kollegium! ildet sich nach den §§. 4 und 5 Organe anbelangt, so wir orge zu tragen sein, daß bei jedem der mit der 8 w.n. vnn 4—2. 3* 90 Friedrichsd'or Krakau-Oberschl.. 1,800,000 62 *63 P.. . Zweigbahn esen 80 6. jedes Studienjahr im letzten Monate des vorangehenden Eetsteetahtes. sie das Professoren⸗Kollegium als leitender Lehrkörper, und dieser w eir 1 45 12 ½ 124¾ St d-P 5,000,000 * “ m den §§. 6 bis 8 seinen Vorstand, welcher den Namen! Dekan des Lehrer⸗ nistisch gebildeter Richter angestellt werde, welcher als montanistischer Re⸗ 1 1 12 ½ Stargard-Posen. 9 8 e G gebild⸗ go. 20. 3 — M W“ — jeg -Neisse 1 -00 8 6 ichtes zur Bestätigung vor ulegen. 3 hrt. in je ren en 1 0 o. 3 ¼ Disconto. Brieg-Neisse. 1., 100,000 Krakau-Oberschl... 360,000 82 ½ bz. Die neuen Böhöcden wenn sie die Bestätigung erhalten haben Weise und auf die Dauer, welche die bisherigen Gesetze bestimmen, seinen nach Thunlichkeit zu verwenden sein wird. i 325 Wr 1 Dekan des Doktoren⸗Kollegiums führt. Da die Führung der Bergbücher besondere Vorkenntnisse erfordert, und “ ““ ihrem Eintritte fungiren die früheren Behörden; die feierliche Installation, Jedes Mitglied des Doktoren⸗Kollegiums kann zu dieser Würde das Aufblühen der Bergbau⸗Unternehmungen hiervon wesentlich abhängt, 88 8 ba. wo eine solche üblich ist, findet beim Beginne des Studienjahres statt. erwählt werden, die Wahl unterliegt der Bestätigung des Unterrichts⸗Mi⸗ so wird die Aufstellung von eigenen Bergbuchführern bei jedem mit einem Russ. Hamb. Cert. 1 15 1t — t ““ 1 1 G an⸗Senate ver igeri n. 8 11 ö 8 : Aachen-Mastricht.. Berg.-Märk. .⸗. 8 der Dekan durch den Prodekan, dieser aber durch den im Amte ältesten. §. 30. Der Dekan des Doktoren⸗Kollegiums hat Sitz Vund Stimme „In dieser Hinsicht wurde bereits in den allerunterthänigsten Vorträgen . ao. ordentlichen Professor ersetze. im Professoren⸗Kollegium, vorausgesetzt, daß das Doktoren⸗ Kollegium über die Gerichts⸗Organisation in den Kronländern Oesterreich unter und “ A. v “ öu.“ u““ regelmäßig versammelt, oder von diesem außerordentlich berufen wird, leitet beisitzende Dekan hat seinen Platz ünmittelbar nach dem Vorsitzenden; nur sirung der entsprechenden Anzahl von Bergbuchführern ehrfurchtsvoll beau⸗ 1 1. ges V — unmittelbar alle Unterrichts⸗ und diejenigen Disziplinar⸗Angelegenheiten sei⸗ die emeritirten Rektoren gehen da, wo die bisherige Uebung es mit sich tragt, und Ew. Majestät haben diesem Antrage die Allerhöchste Geneh⸗ 8 C11 8n ½ 8 348 8 G B E“ 8896,909 5 Senate werden zugewiesen werden. §. 31. Das Universitäts⸗Konsistorium in Wien, so wie der akademische Um aber auch in den übrigen Kronländern dem Kredite der Bergbau⸗ 2 v1““ S. TE“ “ Es hat darauf zu achten, daß die Lehrfächer seiner Fakultät genügend Senat in Prag, bestehen aus den §. 8 Personen den vier. Unternehmungen den gleichen Schut zu gewähren, erlaube ich Mis Sy⸗ — chen bei den ersteren noch der Kanz⸗ stemisi iner Bergbuchführersstelle bei jedem der zu errichtenden Montan⸗ Pol a. PFlbr. a. C. 4 — 8 8 8 8 . 8 - d ch stemisirung einer Bergbu tss ; Schluss-Course von Cöln-Minden 93 ⅜ G. von Preussischen Bank-Antheilen 98 ¾ c. Lücken an das Ministerium zu stellen. ler hinzukömmt. Bö“ Bei reger Kauflust zeigte sich heute für alle Eisenbahn-Acti F j Ff vu - 1 8 . — — nd fokto⸗ si Fr;. 5 1 8 8 ien eine günsti e St 2 T'S 5 2 8 1 2118 EsSser 2 6 60 str Stẽ 2 8 882 ore 9 er 1e 1 9 8 G 8 Si Dye 8 Pr 8 9 . ½ 4 82* dere gefragt blieben Halle-Thüringer Actien, worin der Umsatz bedeutend war 11“ haben sich theils gebessert, theils auf ihrem gestrigen 8 ind gut behauptet. Insbeson- zu ordnen, daß jeder Studierende, welcher die gesetzliche Zeit an der Fakul⸗ Teet den Sitz den der pce 1 kein für Kärnthen 1, 8 1 tät zubringt, Gelegenheit habe, die sämmtlichen Hauptfächer, und zwar bei Professor, so fo gen die Dekane in umge ehr er Ordnung. Die Pro ecane für Krain 1, Markt⸗ Berichte. Berlin⸗Anh. ie. Br. Altona⸗ Kiel 97 ½ Br. Markt 2 Berichte. §. 16 Jeder Professor, welcher Mitglied des Professoren⸗Kollegiums §. 32. Der Rektor wird jährlich aus einer anderen Fakultät der Reihe mit den gleichen Bezügen, wie die bereits beantragten in Antrag zu bringen. — at die P. Weise gewählt: In Ansehung der Wahl der beizuziehenden technisch gebildeten Stimm⸗
Breslau, 8. Okt. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 ¾ Gld Deß. B. A. 118 ½ Br., 118 Gld. Preuß. B. A. 99 Br. h Verse ingen dess zu erscheine ch und zwar in folgender
S. S.. 11 . 96 ½ 1 . B. A. 1182½2 . I ld. . . A. Br. ri 10. -— „hat die Pflicht, bei den Versammlungen desselben zu erscheinen oder nach und zwo n folgend veo 8 2 8 . 8 zen 8 8
Friedrichsd'or 113 ¾1 Br. Louisd'or 112 ½ Gld. Polnisches Papier⸗ 98 ⅞ Gld. 111.“ “ ““ s zu entschuldigen. Sowohl das Professoren⸗ als Doktoren⸗Kollegium der Facultät, aus führer aus dem Stande der Berg⸗ und Hüttenleute — über die Kompetenz
geld 95 ⅛ Br. Oesterr. Banknoten 96 ⅛ u. 96 bez. u. Br. Staats⸗ Fraukfurt a. M., 8. Okt Die steigenden Course von 8G mach Qualität 50 — 58 Rthlr g Ueber die Zulässigkeit der angeführten Entschuldigungsgründe urtheilt welcher der Rektor hervorgehen soll, bezeichnet je zwei Personen aus den der berggerichtlichen Senate und über den bei denselben zu beobachtenden
schuldscheine 88 ½ Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine 2 50 Rthlr Wien blieben an heutiger Börfe ganz ohne Wirkung. Die wei⸗ 1.“ und schwimmend 25 27 Rthlr der Lehrkörder ohne Debatte; das ürtheil wiird im Praokolle verzeichnet. ö“ öI1“ de “ vG Beödch,hse 1131“ b. deener6, Pehisgndh, 12
100 ½ Gld. Posener Pf⸗ iefe 99 ⅔a Br. Lor 57 ende 8. egs EA6“ EE111“ . 55 “ Sscheint ein Professor in drei aufeinander folgenden Sitzungen ö “ äge beider Kollegien gund ich behalte mir vor, Ew. Majestat meine hierauf Bezug nehmenden * Gld. Posener Pfandbriefe 4proz. 99 ¾ Br., do. 3 zproz. 89 1 chende Notirung von Berlin und das Gerücht von niedrigen Ren⸗ 2 pr. Oktbr. 25 Rthlr. Br., 24 ½ G. vne isch gehte Abwesenbel dem Lehrkörper von einander abweichen oder nicht, wählt in Wien das nach §. 31 konsti⸗ Vorlagen nachträglich zu unterbreiten.
Nr 21 7 83 . 8 — 8 — „ - 88 3 8
8 91⁄ Ir 94 8 Gld, b Litt. B. 4proz. 98 ⁷12 E1“ Paris brachten eine flaue Stimmung hervor. Für die 2 Oktbr./Novbr. 1 dito. “ bleibt er überhaupt häufig weg, so ist der Dekan verpflichtet, ihn schriftlich tuirte Konsistorium, in Prag der akademische Senat den Rektor. (§., 11). Durch diese auf die in der bisherigen Berggerichts⸗Verwaltung gewon⸗
988 Glb . 34 proz. 91 ½ . reußische Bankantheils⸗ Scheine meisten Gattungen der Fonds und Eisenbahn Actien machten sich 5) Novbr. /Dez. 25 ¼ Rthlr. Br., 25 zum Erscheinen aufzufordern, und wenn dies ohne Erfolg ist, dem akademi⸗ §. 33. Jeder Professor und jeder dem betreffenden Doktoren⸗Kollegium nenen Erfahrungen gegründeten Anträge wird nach meiner mit der Ansicht
a mehr Abgeber zu billigeren Preisen als gestern bemerklich. Der pr. Fruͤhjahr 26 ½ Rthlr. bez., 27 Br., 26 ¾ schen Senat die Anzeige zu machen. Ist auch dies fruchtlos, so hat der immatrikulirte Doktor ist wählbar. Die Natur des neuen, dem Rektor durch des K. K. Ministeriums für Landes⸗Kultur und Bergwesen übereinstimmen⸗ L - 8 o das gegenwürtige Gesetz zugewiesenen Wirkungskreises, welcher einen wesent⸗ den Ueberzeugung nicht nur den bereits bestehenden Bergbau⸗Unternehmungen
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Poln. Pfandbr. alte 4proz. 94 ½⅞ Gld., do. neue 4proz. 94 ¼ Umsatz war von einigem Belang. 1 24 — 26 Ö emische Senat Beri 3z Ministerium zu erstatten. bez. u. Gld., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 109 Gld., 8 8 500 “ 5proz. MMetau. 90p Br., 89 Gld. Bank⸗Actien Gsn. graße “ W.“ 86 ö 11“ 8 unwefenyeit von der Hälfte lichen Einfluß auf den Unterricht und auf. die Disziplin der Lehrer und der der gebührende Schutz gesichert, sondern auch auf die weitere Entwickelung Fl. 81 ¼ Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 18 Br. Russisch⸗Poln. 1352 Br. Baden Partialloose a 50 Fl. 54 ½ Br., 54 ½ Gld., Hafer loco nach Qualität 15—17 Rthlr der Professoren, welche Mitglieder des Kollegiums sind, nothwendig. Ver⸗ Studirenden in sich schließt, bringt es mit sich, und es läßt sich daher mit des Bergwesens, welcher die bisherigen Institutionen zum Theile hemmend Sb. a 4 Ct. 80 ½ Br. do. a 35 Fl. 32 ⅞ Br., 32 ¼ Gld Kurhessen Partialloose a 40 „ pr. Oktbr. 48 pfd. 15 Rthlr Br. 14 ½ G handlungs⸗Gegenstände, bei denen es sich um die Interessenzeines bestimmten bLb LE“ in der Regel ansgezeichnete Professoren als Rektoren WC“ die egsrite ne 9 n: is A1“ ; 8 27 ö1“ 1 18 8 8—* “ 6 em beltreffe Professor zum voraus eigen. verden gewählt werden. eruhen demnach Ew. Majestät dieselben allergnädigst zu gene migen 103 ½ E1“ 1988 Cö — Br., 34 ¼ Gld. „Sardinien ge 8 » 50 pfd. 116 Rthlr. Br., 15 ⅞ G. degrf 3es Fe deihn Phse ense elalß sesen “ Eine Wahl außer dem Kreise derselben sst nur in besonderen Aus⸗ und Ihren treugehorsamsten Justiz⸗Mim ter mit d.echh derschles.⸗Märk. 83 ¾ Br. bi Prior 102 Gld 4 8. III. 50 v BG 1 Br., 33 ¼ Gld. “ Par⸗ 8 pr. Frühjahr 48 pfd. 16 Rthlr. 8 sämmiliche Lehrer mit Einschluß aller Privat⸗Dozenten und der Lehrer im nahmsfällen zulässig, und es sind daher die Motivr. derselben bei Vorlage Einvernehmen mit den einschlägigen Ministerien zu beauftragen. Wien, 141 — Ost-Rhei r -n 8 „ do. Ser. l. iallooöse a 5 Fl. 73 ½ Br., 7 Gld., do. a 25 Fl. 272 Br., „ 50 pfd. 5 Rthlr. “ engeren Sinne (§. 3) zu einer allgemeinen Versammlung, in welcher die der Wahlakten an das Ministerium des Unterrichts insbesondere darzulegen. 24. August.”
3 bez n. (Köln nd.) 94 ¼ Br. Neisse⸗Brieg 36 ½ Gld. Spanien Zproz. inländ. 27 ¼ Br., 27 1 Gld. Polnische 300 Rüböl loco 15 ½ Rthlr. bez. u. Br., 15 ½12 G. Wünsche und Anträge aller Gegenwärtigen in Betreff des Unterrichts und § 84 In Verhinderungsfällen wird der Dekan des D oktoren⸗Kol⸗ Hieruber erfolgte nachstehende Kaiserliche Entschließung: „Ih
Fhüsst Oberschl. 62 Br. Friedrich Wilh. Nordbahn 48 ½ Fl.⸗Loose 108 Gld., a 500 Fl. 80 ¾ Br., 80 ½ Gld. Friedrich⸗ pr. Oktbr. 15 u. 15 ⁄2 Rthlr. bez., 15 ⁄2 Br. der Disziplin vorzubringen und zu besprechen sind. legiums in der bisher gesetzlichen oder üblichen Weise ersetzt (§. 14) e genehmige die gestellten Anträge in Betreff der künftigen Reguli⸗
Wilhelms⸗Nordbahn 48 ½ Br. Bexbach 82 ¾ Br., 82 ½ Gld Oktbr./ Novbr. 14 ½ Rthlr. Br., 142 8 Das Protokoll der Vers ng, über dessen Inhalt das Professoren⸗ § 35. Die Wirtungskreise der Prosesseren⸗Kollegien und der Dokto⸗ r. der Berg⸗Gerichtsbarkei ermächtige Meinen Minister 8 . “ . vexts 1 . . Mrolr. . . u. „¼ bez. Das Protokoll der Versammlung, über dessen Inha⸗ as Professore ““ “ ECEö. d'v; rung der Berg⸗ Gerichtsbarkeit und ermächtige Meinen Minister Amsterdam 2 eeFeerse Minden 94 Br. Novbr./ Dezbr. 14 ⁄ Rthlr. bez. u. Br., 14 ½ G. Kollegium in einer darauf folgenden Sihung sein Gutachten abzugeben hat, 8 98 Heren Petleh. n.g h W an 5 der Justiz zu diesem Behufe, die geeigneten Verfügungen mit den msterdam 2 M. 142 Gld. — Wechsel⸗Course vom 8. Okt. Dezbr Jan 14 % Rthlr. Br 14 ½ bez. u. G wird mit diesem Gutachten an das Ministerium eingesendet. vorangehenden Zestimmungen einstweilen dieselben, wie die bisherigen er 9 schlägi en Ministerien zu erlassen Schönbrunn 31. August Hamburg a vista 150 % Br. A 100 Fl. C. k. S. 100 ⅞ Br., 100 ½ G 8 1 zbr⸗4 141v 13“ . . §. 19. Die Stellung des Dekanes zum Professoren⸗ Kollegium ist im Lehrkörper und der Faknltäten. einschlägigen Ministe 3 b . b in, 31. gust. 8 42 . . mst. 100 Fl. C. k. S. 100 ⅔ Br., 100 ⅔⅜ G., do. 2 M. 4H Jan. / Febr. 14 ½ Rthlr. Br., 14 ½ G. 8 bb1A4““ Eö1“ v Zuschriften, welche an eine Fakultät ohne Unterscheid der beiden i Franz Joseph.“ do. 2 M. 150 ¼ Br Augsburg 100 Fl. C S. 119 ½ G. Berlin 60 Rthlr. C. k. S 89 ; Allgemeinen durch die Stellung des Direktors (in Wien des Vice⸗Direk⸗ Zuschriften, welche an eine Fakultät oh rscheidung der beiden in 2 9 Br. ugsburg 100 Fl. C. k. S. 119 ⅔ G. erlin 60 Rthlr. GCS Febr. /März dito. vrse wie sie durch die “ “ zei ihr enthaltenen Kollegien gerichtet sind, werden demjenigen Dekan zugestellt London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 25 ⅜ Gld 1053½ G 8 50 8 11“ 985 2 2 9 . tors), wie sie durch die neueren Anordnungen geworden war, bezeichnet. ihr ent 1 gien g. t „ jenig zugestellt, 8 M 1 Berlin a vista 100 ½ G“ G 05 ½ G. Bremen 50 Rthlr. in Ld. k. S. 98 ¾ Br. Hamburg März / April 14 ½ Rthlr. verk., 14½ Br., 14 ½ G. Insbesondere aber trägt der Dekan zunächst die Verantwortung für die in dessen Wirkungskreis sie gehören. Bayern. München, 6. Okt. (Münchener Zeitung.) ö 2 M 99 ½ Gld. 100 M. B. k. S. 88 Br., do. 2 M. 87 Gld. Leip⸗ „ April/ Mai 14 ½ Rthlr. Br., 14 ¾ bez., 14½¼ G. Vollziehung aller die Studien⸗ Abtheilung betreffenden Gesetze und Verord⸗ Wenn hierüber ein Zweifel entsteht, so hat ihn das Konsistorium oder Durch Reskript aus dem Staats Ministerium für Kirchen⸗ und Paris pr 300 Fr. 804. G zig in der Messe 105 ½ G. London 10 Pfd. St. 1. S. 124 G., Leinöl loco 12 ½1 Rthlr. bez. u. Br. nungen; er hat daher die Pflicht, diese Vollziehung zu beaufsichtigen, auf der Senat zu entscheiden. M“ 8 “ Schul⸗Angelegenheiten vom 28. September sind folgende, im Sinne Wi g Fr. 80 ⁄% Gld. 8 do. 2 M. 121 G. Lyon 200 Fr. k. S. 95 ½ G. Paris 200 Fr. „ Lieferung pr. Okt. — Dezbr. 12 Rthlr. Br., 11 ¾ G. Mängel in derselben aufmertsam zu machen, sie zu rügen und nöthigenfalls8—.& §. 36. Eben so bleibt das Verhältniß zwischen dem Universitäts⸗Kon⸗ der Studienfreiheit gehaltene Abänderungen der Universitäts⸗Saz⸗ n Feu, 8. Okt. Met. 5proz. 96 — 96 ½. 4 ½proz. 85 ½ — 85¼. k. S. 95 ½ G. Wien 100 Fl. C. M. 20 Fl. Fuß 114 ½ Br., 114 ½ »„ pr. Frühjahr 11½ Rthlr. Br. ““ dem akademischen Senate und dem Ministerium zur Kenntniß zu bringen. sisterigct g dem akademischen Senate und den Doktoren⸗Kollegien das⸗ zungen, das Studium der allgemeinen Wissenschaften an den Hoch⸗ proz. 78 — 77 ½. 2proz. 49 — 48 ½. Anleihe 34: 163 — 162 ½. Gld. Diskoͤnto 1 ¾ G. Mohnöl 15 Rthlr. 1 Glanbt er die Ausführung eines Beschlusses des Kollegiums nicht verant⸗ selbe, welches früher zwischen jenen und den Fakulläten statgefunden hat. schulen und Lozcen betreffend, verfügt worden; I. (§. 21.) Das 39: 114 ¼ — 114. Nordb 14 1 5 . * 1b 3 18n worten zu können, so legt er den F 14,8 S Kompetenzstreitigkeiten zwischen ihnen sind dem Ministerinm des Unterrichtes 4 veT“ 1] — 8 ordbahn 114 ¼ — 111 ½. Gloggn. 114 ½ —414 ¾ b 8. Ok 1 843 Hanföl 13 ½ Rthlr. 8 89,5 en, so legt er den Fall dem akademischen Senate vor. . 9 akademische Studium dauert für jeden Studirenden, der sich zu Mail. 84 ¾ — ¼. Pesth 81 — 80 ½. B 8* 42 99 E1“ — Ham vg Okt. 3 „froz. p. C. 84 ½ Br. und Gld. 5 Rthl 8 8 Kurrente Geschäftsstücke und alle, welche nur einer einfachen Anwen⸗ vorzulegen. 8 ö11I1“X“ 8 8 S sich zu *. Gold 114027. Si 8ℳ N1200, 8, 120b. St. R. Oblig. 85 Br. F. R. 104 ¾ Br., 104 ¼ Gld. Stiegl. Palmöl 12 ½ hlr. — dung bestehender Vorschriften i veb 48 §. 37. Den Doktoren⸗Kollegien steht es zu Veränderungen in ihrer einem öffentlichen Amte in Bayern vorbereitet, vier Jahre, von wel K. Gold 110 ¼. Silber 106 3. 8 1 g ℳ 12 Rthlr g orschriften in unzweifelhafter Weise bedürsen, erledigt er 8 1 zu, g ü8 d2. b 6 ; 3 Wechsel 8 884 ¾ Br., 84 ¾ Gld. Dän. 72 ⅛ Br., 72 Gld. Ard. 9 ¾ Br. Südsee Thran “ G felbst, und berichtet darüber dem Professoren⸗Kollegium in der nächsten Organisation vorzunehmen, sie bedürfen aber, um als Theile der Universi⸗ chen der Zeitraum eines Jahres dem Studium der allgemeinen Amsterdam 147 el⸗-Course. 3proz. 25 ⅞ Br., 25 ¾ Gld. Hamburg⸗Berlin 77 ¼½ Br., 77 Gld. Spiritus loco ohne Faß 14 ½ Rthlr. bez., mit Faß 14 Br. Sitzung aus dem Geschäfts⸗Protokolle; wo Gefahr am Verzuge ist, ordnet täten fortzubestehen, für dieselben der Genehmigung des Unterrichts⸗Mini⸗ Wissenschaften zu widmen ist. II. (§. 22.) Es steht jedem Studi . Vergedorf 95 I 733 1111A“ G-] mit Faß pr. Oktbr. 13 ⅔ Rthlr. Br., 13 ⅞ G. er selbstständig an, leichtere Disziplinarfälle der Studi 8 edic steriums. renden frei, entweder das ganze er te Jahr seiner Universitätszeit Augsburg 106 gedorf 95 Br. und Gld. Magdeburg⸗Wittenb. 63 ⅜ Br., 63 ½ 1 13 8 81 8 3 18 ziplinarfälle der Studierenden erledigt er “ jrei, en bas ganz J sitätsz Frankfurt 1058 Gld. Altona⸗Kiel 97 Br., 96 ½ Gld. Mecklenburg 36 Br., Okt./Nov./ Dez. 13 ½ Rthlr. Br., 13 ½ G. durch Ermahnung oder Rüge. §. 38. Die Promotion zum Doktor ist an sich und in Bezug auf die den philosophischen Wissenschaften zu widmen, oder im ersten und veeehe 154. 35 ½ Gld. 1 8 pr. Frühjahr 15 ⅜ Rthlr. Br., 15 G. schäftso die “ 5 für ihre Verhandlungen eine Ge⸗zu 1 se Fatg , b 11 dem Res Promovirten zweiten Jahre, neben den Vorlesungen seines Fachstudiums, philo 8 1015½. 1 G 5 “ 8 IöI— ennzeit 14 ¾ Rthlr. Br., 14 ½ G. chäftsordnung zu entwerfen und dem Ministerium zur Bestäligung vor⸗ in ein Doktoren⸗Kollegium oder in irgend eine andere Gesellschaft. enbische Vorlesungen zu höre 5 23) Weniaste Londvon 10. 40. vW est; Fonds und Eisenbahn Actien waren zu den notirten Coursen Brennz Rthlr. Br., 14½ G zulegen. 88 1u“ §. 39. Die bisherigen Würden der Direktoren und Vice⸗Direktoren, so sophische 88 88 ““ “ s Paris 126 ½. 1 fest; der Umsatz jedoch nicht von Belang. §. 20. Der akademische Senat ist die oberste alademische Behörde wie der Prokuratoren, erlöschen. dentliche Vorlesungen aus dem Gebiete der philosophischen 8 Fonds und Eisenbahn⸗Actien unverändert und fest Bank Paris, 7. Okt. An der kleinen Börse machte man 5proz. Mit der heutigen Nummer des Sta ats⸗An⸗ Seinen Wirkungskreis bilden alle allgemeinen Angelegenheiten der Uni⸗ Diejenigen Mitglieder der Doktoren⸗Kollegien, welche gegenwärtig als kultät soll jeder Studirende innerhalb der ersten zwei a- Actien beliebter; fremde Devisen zur Rotiz zu lassen st. ank⸗ nu 87730. W versität, mögen sie Verwaltungs⸗, Unterrichts⸗ oder Disziplinar⸗Gegenstände Senioren im Konsistorium oder im Senate sitzen, sind berechtigt, ihre Plätze seines akademischen Studiums hören. Die Wahl E 3 zu . s 38 eines Jede
b 1 es sind Bogen 154 bis 157 der Verhandlungen 2 betreffen, so wie alle Angelegenheiten, die ih 1 S it berathender, icht mit beschließender Sti in sungen ist der freien verständigen Erwägung IerA . . 8 Amsterdam, 7. Okt. (S jetät 4 zeigers s b etreffen, gelegenheiten, die ihm durch Gesetze, Statuten, mit bera hender, jedoch nicht mit beschließender Stimme auch ferner einzu- sungen ist der frei erständige üägung (r Seene Leipzig, 8. Okt. Leipz. Dr. Part. Oblig. 104 G. Leipz. Uhr. Int. 514. Actien der 8oS nshet, h h en tenle pler der Ersten Kammer i sind solche verstanden,
w 8 Privilegien oder Stiftungen zugewiesen sind. nehmen, auf ihre Nachfolger im Seniorate geht dies Recht nicht über. gegeben. Unter ordentlichen Vorlesungen B. A. 140 ¾ Gld. Leipz. Dresd. E. A. 104 ¾ Gld. Sächsisch⸗ 5 1t ausgegeben orden. 48 Er hat das Recht der Aufsicht überà M . FwWetecr der Reauli er Berageri keit 1 bus “ e enee Schentli elesen werden. IV. . A. 9½ Gld. . . E. A. 8 h⸗ Sproz. 86 ½ Er hat das Recht der Aufsicht über Alles, was zur Univer i Betreff der Regulirung der Berggerichtsbarkeit ist von dem velche vie z sechs Stunden wöchentlich gelesen wersenen.
Bayper. 87 ¾ Br. Schles. 90 ¼ Br., 90 ¼ Gld. kcbemnziz⸗Riefl 81 AE1“ Der Handel war heute in den no i nhsh ct hh 8 f b 9 Sgei 1is im Interesse seiner
— 8 es. . titten Cdursen ziemtft ö del Fn und nicht durch besondere Anordnungen dem Wirkungskreise einer Fakultät Minister der Justiz, von Sch merling, nachstehender Bericht an 5. 24.) Empfohlen wird jedem Studirenden, Interesse Br., 30 ½ Gld Löbau⸗Zittau 20 Gld. Magdeb.⸗Leipzig 199 Gld. Geschäft E“ in den übrigen Fonds war wenig stiz, — 8 1 hl dieser Vorlesun 8 8 1 8
Berlin, Druck und Verlag der Heckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. zuerkannt ist, der Einsichtsnahme in die Verhandlungen aller Professoren⸗ Se. Majestät den Kaiser erstattet worden: allgemeinen wissenschaftlichen Bildung, die Wa Beilage