unter ihnen befinden, unentgeltlichen Unterricht ankündigen, nur um der Plage der Langeweile zu entgehen. Der Gesundheitszu⸗ stand unter den Flüchtlingen kann nicht besser gewünscht werden; ihre Verpflegung ist aber auch ohne Tadel. Morgens v. sie eine gute, nahrhafte Suppe; Mittags wieder Suppe IDis Tag ½ Pfund Fleisch; der Mann pr. Tag 14 Pfund Vro . 8 Betten sind jetzt gut und warm. Um ihnen mehr “.“ „ geben, hat der Regierungs⸗Rath erlaubt, daß sie Begleitung ihrer Aufseher und Führer Ausflüge - h “ schaft machen; zur Zeit des Appells mussen 9 je . d. dktüre der Kaserne sein. Auch für belehrende und unterhalten e
ist gesorgt. 98e zii unbegreiflich, wie gleichsam unter den Se ng enen desbehörden fortwährend Rekruten nach Neapel “ 9 9 - können, deren Pässe der eidgenössische Justiz⸗ und Po 8 C 86 v Faäe 5 Num 2 verb en, ist unleugbar. letz um- ’ vne Intelligenz⸗Blattes zeigt ein gewisser Stettler den hiesigen deutschen Flüchtlingen an, daß er einen Trans⸗ port ihrer Kameraden glücklich nach der lombardischen Gränze spedirt habe und bereit sei, neue Verträge abzuschließen. Die radikale Presse fordert nun vom Bundesrath, daß der Bundes⸗ Beschluß in seinem ganzen Umfange vollzogen werde. Die solo⸗ thurner Regierung hat dem Bundesrath. auf seine Mahnung, den Verwaltungs⸗Rath desjenigen Schweizer⸗Regiments in Neapel, bei welchem der Kanton Solothurn betheiligt ist, aufzufordern, bei sei⸗ ner Verantwortlichkeit das Anwerben von Schweizern einzustellen, zu antworten beschlossen, daß sie, so viel an ihr, den Beschluß der Bundes⸗Versammlung vollzogen und die Werbungen im Kanton eingestellt habe, daß ihr aber keine Mittel zu Gebote stehen, den Beschluß außer dem Kanton zu vollziehen, und sie dies dem Bundes⸗ Rath überlassen müßte.
ürich, 8. Okt. (Köln. Ztg.) Gestern kam Ober⸗Lieute⸗ ü angeblich als „Kaufmann in Karlsruhe“, im Hotel Bauer an, um die Geschütze abzuholen. Es dürften wohl manche Flüchtlinge mit ihm gehen, um sich in Karlsruhe zu stellen. Es ist kein Wunder, wenn man sich oft von mancher Seite un⸗ freundlich gegen die Flüchtlinge zeigt und ihnen keine sonderlichen Sympathieen beweist, denn das Betragen eines großen Theiles der⸗ selben entspricht auch gar nicht den Erwartungen, welche man von gebildeten Leuten hegen sollte. So war gestern der Unfug in der hiesigen Kaserne so groß, daß man eine bedeutende Anzahl in Ar⸗ est zu stecken und die Flüchtlinge heute in die Kaserne zu konsigni⸗ en genöthigt war. Ein großer Theil der in der Kaserne
d n
n
verpfleg⸗
ten Offiziere war betrunken, und Mehrere hatten auch schon in
Wirthshäusern Schlägereien gehabt. Durch die Unthätigkeit und Geschäftslosigkeit des größten Theils der Flüchtlinge werden die⸗ elben zum Trunke verleitet,
und die großmuͤthige Verpflegung nährt iesen Mußiggang, wodurch natürlich der, Schweizer, der sich das Brod erarbeiten muß, sich bitter verletzt fühlt. Durch die neueste
Auslegung des Internirungs⸗Beschlusses sind mehrere Flüchtlinge,
welche in Städten außer dem Internirungs⸗Ravon in Arbeit stan⸗ den, arbeitslos geworden, da der Bundes⸗Rath auf die strengste Einhaltung seines Beschlusses sieht. Die Schweiz will jeden Kon⸗ flikt mit dem Auslande vermeiden, so sehr auch die radikalen Blät⸗
Berjiin, 13. Okt. Die Umsätze in Eisenbahn⸗Actien waren in dieser Woche namentlich durch starke Ankäufe pr. Cassa sehr be⸗ deutend, und, nachdem die Börse von den letzten politischen Besorg⸗ nissen zurückgekommen, haben sich die Course wieder gehoben. Die auswärtigen Börsen üben fortwährend geringen Einfluß auf unse⸗ rem Geldmarkt aus; weder die pariser Rente, noch die Notirungen von Wien, welche namentlich seit Abschluß der neuen Anleihe täg⸗ lich niedriger kommen, vermochten den Aufschwung unserer Course zu verhindern, und wir erkennen den Vortheil der Nichtbetheiligung an der neuen Anleihe vollkommen, der übrigens schon dadurch auf
der Hand liegt, daß solches, a 85 % negozirt, bereits a 84 ½ % in Wien verkauft worden ist. Von unseren Stamm⸗Actien warän be⸗ sond ers Halle⸗Thüringer am meisten beachtet und stiegen von 66 a 70 %. Die günstige Meinung scheint durch die bevorstehende Er⸗ öffnung der Friedr. Wilh. Nordbahn entstanden zu sein. Ferner sind Berlin⸗Hamburger von 76 ½ a 78 Gbezahlt, weil die Einnahme sich im Monat September abermals um 18,000 Rthlr. höher ge⸗ stellt hat und bis dahin schon circa 190,000 Rthlr. mehr als im vorigen Jahre beträgt. Auch Krakau⸗Oberschlesische weisen fortdauernd genügende Einnahmen nach, um für dieses Jahr eine Rente von mindestens 4 % zahlen zu können, wodurch der Cours derselben von 61 ¾ bis 64 ¾ stieg und die Meinung für diese Actien sehr günstig blieb. Für Potsdam⸗Magdeburger „deren Einnahmen ebenfalls im Steigen bleiben, zeigten sich fortwährend Käufer, ohne den Cours sonderlich zu affiziren; erst heute am
linge fast überall Auswanderungs⸗Projekte,
Schweiz den Wenigsten behagt.
eigenhändig geschriebene Brief des russischen tan lautete: „Die Revolution ist beendet; ich sende Ihnen meinen dene Forderungen, erecht Ordnung zu sichern, vorlegen wird. Brief, welchen Fuad Efendi dem K. konisch. Sie lautet
Ew. Majestät dringend, auf die sieht der
tober eintreffen werde. Pforte auf die mit Sir vor Ertheilung ihrer Antwe pflogene Berathung hingewiesen. Türkei hat sich für sehr günstig ausgesprochen. Sheik⸗al⸗Islam an der Spitze, Beamten haben sich zu ihnen für die der türkis danken. Es wird versichert, der v schluß sei zum größten Theile Stürmer veranlaßt worden, theilungen Rifaat Pascha's glaubte, schüchtern lassen, das gegenwärtige Rifaat Pascha
Flüchtlinge sind an d ei! französischen Kriegsdampfschiffes entfernt
mungsort.
Bathyany, Messaros, Dembinski, Bem, Perczel, nebst 4500 und S
hier und werden mit wahrhaft türkisch delt.
1870
29. Sept. Kaise unterdrückt, der
Türkei. Konstantinopel,
: „Ihr Adjutant er ungarischen Flüchtlinge verlangt. et ist, Haß gegen die
Antwort des Kaisers von Rußf ung entgegen, glaubt nicht, daß di nj
Die öffentliche
das Auftreten der beiden
durch der Sultan
‚so wie Ekim Bachi, nister treten. 1 Ipo Bord einer amerikanischen „LAverne“ a
worden; man nennt
Widdin, 25. Sept. (Daily News.)
Offizieren und Soldaten,
Kossuth wollte nicht eher einen 8 b setzen, als bis ihm und seinen Fluchtgenossen die rung werde, wollten, begeben könnten.
die Flüchtlinge von Mehmed Pascha aufs freundlichste
Worten empfangen: sie seien jetzt des Padischahs ten sich von jetzt an um nichts weiter trinken, tanzen und fröhlich zu sein. 1 ohne Sorgen, werden aber dennoch von den Tü
„ . 3st 8 ört nun von Seiten der Flücht⸗ T1u da die Strenge in der
Adjutanten, 1 Eö . berechnet sind, die Erhaltung der “ rir Antwort auf diesen aiser überbringt, ist eben so la⸗ hat von mir die Auslieferung Da diese Forderung geeig⸗ eiden Mächte zu erregen, sen Punkt nicht zu bestehen.“ Man Rußland mit der größten Span⸗ eselbe vor dem 10. oder 12. Ok⸗ der an den Czaar gerichteten Note hat die Stratford Canning und General Aupick ort auf das russische Ultimatum ge⸗
Die muhamedanische Geistlichkeit, den und eine große Zahl der Staats⸗ den erwähnten Diplomaten begeben, um chen Regierung geleistete Unterstützung zu on Herrn von Titoff gefaßte Ent⸗ die Bemühungen des Grafen der nach gewissen vertraulichen Mit⸗
Ministerium werde fallen und an die Stelle der jetzigen Mi⸗ Eine beträchtliche Anzahl polnische
Griechenland als ihren Bestim⸗
Guyon, Zamryski und
er Gastfreundschaft behan⸗ Fuß auf türkisches Gebiet
daß sie willkommene Gäste seien und sich, Diese Versicherung wurde gegeben und
zu kümmern, Die Flüchtlinge leben auch
(Times). Der rs an den Sul⸗ ungarische Krieg
so ersuche ich
Meinung in der Gesandten bereits
werde sich ein⸗
r und ungarischer Korvette und des us Konstantinopel
Kossuth, Kasimir befinden sich noch offizielle Versiche⸗ wohin sie mit den
Gäste und brauch⸗ als zu essen,
rken bewacht. Als
die Nachricht von der Forderung Rußlands und Oesterreichs in
Widdin bekannt wurde, schien anfänglich schlossen zu sein, zum Muhamedanismus überzu feurige Rede Kossuth's wurde dieser Entschluß nur Bem und etwa 20 Offiziere traten über. Leben sei der Bekämpsung Rußlands gewidmet,
das ganze Lager ent⸗
aber entkräftet, und Bem erklärte, sein
V treten. Durch eine und er gehe dahin,
wo er den Beruf seines Lebens erfüllen könne. lich das muhamedanische Glaubensbekenntniß ab, men Amuratt und wurde zum Pascha von drei d nannt. Die Türken sind für ihn ganz enthusiasmirt.
Abonnement. ni S&⸗ Kapellmeister Taubert, männlichen Chor⸗ Rede, vorgetragen von Herrn Grua. mide, große heroische Oper in Quinault, übersetzt von J. Neue Ballets von Hoguet.
Erster Rang, erster Balkon -8 Fhae Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater
10 Sgr. ꝛc.
Vorstellung: Dessoir: Carlos.) Hierauf: tor nach dem Französischen, von W. Friedrich. Anfang halb 7 Uhr.
Abonnement. w 2 8 Pfalz und in Baden gefallenen preußischen Krieger: lager in Schlesien, mit neuem Schluß⸗Tableau.
hauses vom Dienstag Vormittags
reisen zu haben: af 5 üPargnet und Tribüne 1 Rthlr. 10 Sgr.;
Rthlr.; Parterre, dritter Rang und Amphitheater 10 Sgr.
Sr. Majestät des Königs: Hierauf: Das Herrn Hartkäs, Dann, zum erstenmale: Der Gesang in A. Gerstel.
3 Akten, von D. Kalisch. Couplets.
Er legte öffent⸗ erhielt den Na⸗ Roßschweifen er⸗
üees 8 Khhnigliche Schauspiele. Montag, 15. Okt. Im Opernhause. auf bener Zur Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Kö⸗ Das Lied von der Majestät, komponirt von dem Königlichen vorgetragen von Herrn Mantius und dem Personale des Königlichen Theaters. Hierauf: Und (neu einstudirt): Ar⸗ 5 Abth., nach dem Französischen des von Voß. Musik vom Ritter Gluck. B he eheh 4 A ise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang r. Fenr Prsand viseibst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr.
Mit aufgehobenem
m Schauspielhause. 165ste Abonnements⸗ 8 s 5 Akten, von Göthe. (Herr Schauspiel in 1 Akt, Garrik.)
Mit aufgehobenem
der in der Ein Feld⸗
Dienstag, 16. Okt. schauss Clavigo, Trauerspiel in 5 A Doktor Robin, pie (Herr Dessoir:
18. Okt. Im Opernhause.
Donnerstag, Besten der Wittwen und Waisen
Zum
Billets zu dieser Vorstellung sind im Verkaufs⸗Lokal des Opern⸗ 9 bis 1 Uhr ab zu folgenden Erster Rang, Balkon daselbst, Proscenium, so⸗
zweiter Rang 1
Balkon daselbst 20 Sgr.;
Uönigsstädtisches “
g, 45. Okt. ir Feier des Allerhöchsten G sfeste Montag, 45. Ok Zr 1“ von Lindpaintner komponirt ven 1
sprochen von Mad. Schindelmeißer. ins Fe geseohlenpeter. Zaubermährchen mit 3 Abtheilungen, nach W. Hauf's Erzählung, von Musik von W. Kühner. E““
Okt. Berlin bei Nacht. sse m 1- i1S neuen scenischen Einrichtungen und
Geburtsfeste
Lied von der Majestät,
Dienstag, 16.
Die neuen Arrangements im Zuge: LE Isla⸗ e aur m. riegt, die vormärzliche Justitia, e, gegen die gar nichts vor 1“ ve “ türkische Beschirmung, sind nach Original⸗Zeich⸗ nungen des Herrn W. Scholz. Vorher: Herr Lehmann.
Monologische Scene mit Gesang von Dr. Beta, als Prolog, vorgetragen von Herrn Grobecker.
—
rIin & r 1 so zahlreiche Käu Geld blieb.
B e Schluß der Börse fanden sich von 61 a 62 ℳ stieg und dazu mehrseitige Vexkäufe gedrückt 6 Berlin⸗Stettiner halten sich fest auf 101 ℳ. den nach einer kleinen Reaction bis 84 % sehr bezahlt und bleiben 84 der zu erwartenden Uebernahme
gegen Stargard⸗Posen an die 1 ht gard⸗Posen glaubt man nämlich auf eine Divide nen, während allgemein bekannt ist, daß der
Niederschl. Bahn garantirten Zinsen von 3 ½ % aus eigenen Wir sprechen uns, wie schon jetzt noch dafür aus, daß beide Actien⸗Gattungen den Werth der Staatsschuldscheine einnchmen müssen, wohin es um so sicherer kom⸗
Pari⸗Verloosung getilgt
teln bestreiten muß.
men dürfte, da solche nach und nach durch werden. Köln⸗Mindener wichen im Laufe der 93 ¼ %, haben sich aber bald wieder gebessert wieder bis 94 ¼ % bezahlt. Un der lebhaft, als seither. In Oberschl. Cours der Litt. A. hielt fest bis auf 106 ; u. Geld. 64 ¾ Br. dann wieder bis 50 % bez.
Berlin⸗Anhalter durch gedrückt und zwischen 92 a 91 umgesetzt. Stargard⸗Posen wur⸗
%. Niederschlesisch⸗Märkische sind in Folge der Verwaltung seitens d. Staats bis 83 ½ % gewichen und konnten sich nur mit Mühe wie⸗ der bis 84 % erholen, da viel von diesen Actien zum Umtausch Börse gebracht wurden. Bei Star⸗
Der Umsatz in diesen Actien war min⸗ Actien wenig Geschäft; der
Magdeburg⸗Wittenb., von 63 ½ a 65 ¼ bez., schließen Friedr. Wilh. Nordbahn, bis 48 ½ % gewichen, wurden b und blieben heute
fer, daß der Cours
gesucht, bis 85 %
des
nde rechnen zu kön⸗ Staat die bei der Mit⸗
früher, auch
Woche von 94 bis und wurden heute
Litt. B. 100 ⅓˖ bez.
49 ¼ Br. u. Gld.
In allen Prioritäts⸗Actien war der Umsatz beträchtlich, beson⸗ ders gesucht und steigend waren Halle⸗Thüringer 4 ³proz.; die bis 96 %, und Potsdam⸗Magdeburger Litt. D ie 96⁄ 2% bezahlt wurden. Köln⸗Minden 5proz. matt von 102 ¾ a 102 ¼ und bez. Potsdam Litt. C. von 100 ¼ a 101 % bez., Köln⸗Minden 4 ½proz
von 100 a 99 ⅛ und ¾ bez. F. W. Nordbahn behaupten sich auf 99 a ¼ %. In den übrigen Gattungen wenig verändert.
Preußische Fonds. Staatsschuldscheine anfangs der Woche
is 89 bezahlt, druüͤckten sich bis 88 ¾ %. Freiwillige Anleihe sehr “ 1 von 105 ⅔ 89 106 ½ % bezahlt. Bank⸗Antheile, seitdem deren Cours von 99 bis 98 ½ % gewichen, ohne Geschäft.. Ausländische Fonds haben sich seit dem letzten Fügen wieder erholt und sind durchweg im Steigen geblieben. Englische 5proz. Russen von 108 ¾ a 109 % bez., Poln. Schatz⸗Oblig. sg 80 a 80 ½ % bez. u. Gld., Poln. Litt. A. von 91 ¾ a 92½ % G Kurhessen von 34 a 34 ½ %, Badische Loose von 18 ¼ bis 2½ Wechsel erfuhren im Allgemeinen mehr VH seither. Amsterdam S 142 ½ bez., l. S. sehr begehrt, 1 88. Für Hamburg mehr Begehr; für k. S. bis 150 , 2 Mt. 9 London stit voriger Woche von 6 Rthlr. 26 Sgr. bis 1 85 26 ½ Sgr. gestiegen und dazu gut verkäuflich. 1“ büg 18 3 95 % gewichen, aber zu dieser Notiz gesucht. Paris 81 ⁄2 . Geld, Frankfurt in l. S. begehrt, Petersburg offerirt vo 1 106 ¼ gewichen. 8
Eisenbahn⸗
Auswärtige Börsen. Breslau, 13. Okt. Holländ. u, Kaiserl. Dukaten 96 ½ Gld. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 112 ½ Gld. Polnisches Papier⸗ geld 95 % Gld. Oesterr. Banknoten 955 a 2 bez. Staatsschuld⸗ scheine 888 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 1012 Br. Posener Pfandbriefe 4proz. 99 ¾ Br., do. 3 ⁄proz. 89 ⅞ bez. Schlesische do. 3 ½proz. 94 ¾ Br., do. Litt. B. 4proz. 98 ¾ u. bez., do. 3 proz. 92 Gld. Preußische Bankantheils⸗Scheine 98 Gld.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 95 ¼ Gld., do. neue 4proz. 94 ⅔ Gld., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 110 Br., do. a 500 Fl. 81 ¼ Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 17 ½ Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗
Oblig. a 4 pCt. 80 ½ Gld. . Actien: Oberschlesische Litt. A. 106 ½ etw. bez., do. Litt. B. 103 bez. u. Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg. 78 bez. und Gld. Niederschles.⸗Märk. 84 ⁄2 Gld., do. Prior. 102 ¼ Gld., do. Ser. III. 101 Gld. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 94 Gld. Neisse⸗ Brieg 38 ½ u. 39 bez. Krakau⸗Oberschl. 64 Br. Friedrich Wilh.
Nordbahn 49 ¾ Br. Wechsel⸗Course.
Amsterdam 2 M. 142 Gld. Hamburg a vista 150 ⁄½ Gld. do. 2 M. 149 ¼ Gld.
London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 26 ½ Gld.
tiger Börse nur allein die Oesterr. Actien und Nordbahn⸗Actien gefragter und 5⸗ und 2 ½ proz.
Preisen als östegn abgegeben. Umsatz ohne Bewegung. 1 sHesürr vproh Meetall. 90 ½ Br., 904 1360 Br., 1356 Gld. Baden Partialloose [53 ½ Gld., do. a 35 Fl. 32 Br., 31 ½ Gld. Loose a 40 Rthlr. preuß. 34 ¼ Br., 34 Gld. Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 33 ½ Br. stadt Partialloose Br., 26 ¾ 8 1gcs “ oln. 300 Fl.⸗Loose 109 ¾ Gld., „ Helcdrich⸗Wllhelms ⸗Nordbahn 49 Br., 48¾ Br., 81 ⅛ Gld. Köln⸗Minden 94. Br., 93 ¾ Hamburg, 12. Okt. 3 proz. p. C. E. R. 105 Br., 104 ⅞ Gld. Stiegl. Ard. 9 Br. u. Gld. Zproz. 25 ½ 77 ¾ Br., 77 ½ Gld. tenberge 64 ¾ Br., Gl. Elmsh. 25 Br. 35 ½ Gld.
64 ½ Gld. Altona⸗Kiel R. Neum. 110 Br.
Wechsel⸗Course.
Berlin a vista 100 ¼ Br. do. 2 M. 99 ¼ Gld. Paris 2 M. 80 ¼ Gld. Leipzig, 12. Okt. Leipz. Dr. Part. Oblig. 104 G. Leipz. B. A. 142 Gld. Leipz. Dresd. E. A. 105 ¼ Gld. Sächsisch⸗ Bayer. 87 ½ Br., 87 ½ Gld. Schles. 90 ¾ Br., 90 Gld. Chemnitz⸗ Riesa nee 8 1 Berlin⸗Anh. Litt. A. und B. 97 ½ Br. Deß. B. A. 118 ⅞ Gld. Preuß. B. A. 99 Br.
Frankfurt a. M., 12. Okt. Von Fonds waren an heu
Löbau⸗Zittau 20 ¾ Br. Magdeb.⸗Leipzig 199 Gld. 91¾ Br., 90 ¾ Gld. Altona⸗Kiel
Paris 187.
St. Petersburg 33 ½.
London 13. 10 ¾.
Amsterdam 35. 50.
Frankfurt 88 ½.
Wien 158.
Breslau 152. 8
Louisd'or 11.3 ½. Preußische Thaler 50 ⅛⅞.
8 Gold al Marco 437 ½.
gingen bei einigen Geschäften höher. Metalliques, 5proz. Belg. Oblig., E
d 250 Fl. Loose, so wie Bexbacher Actien, wurden zu billigeren “ 86 Alle übrigen Gattungen bei stillem
90 Gld.
a 50 Fl. 72 ½ Br., 72 Gld., inländ. 27 ¾ Br., a 500 Fl. 80 ½ Br., 80 ½ Gld.
84 ½ Br., 84 ¼ Gld. Dän. 74 Br. Br., 25 ½ Gld. Bergedorf 97 Br., 96 ½ Gld.
Friedrich Wilhelms
Bank⸗Actien a 50 Fl. 54 Br., Kurhessen Partial⸗ Sardinien Partial⸗ „ 33 Gld. Darm⸗ do. a 25 Fl. 27 27 ¼ Gld.
Bexbach 82 85 Gld.
Gld. Gld. 85¼ Br.,
Hamburg⸗Berlin Magdeburg⸗Wit⸗ 96 ¾ Br., 96 ¾¼ Gld. Mechlenburg 36 Br.,
In Wechseln war wenig. Umsatz. Fonds fest.
Actien bei stillem Geschäft niedriger. is 1 55. 7 5prz. 87.70. Belg. p. aris, 11. Okt. 3proz. 55.70. 5proz. 87. elg. C 98 Aktive 21 ½. Zproz. 34 ¼. Piemont 960. St. Feäsg . 410. Berf. r. U. 206.26, do. I. U. 172.50. Straßb. 104.26. Nordb. 428.75. 8 u“ Nae, VIL““ die gute Haltung der Fonds an
D eschäft war still; doch die d- 5 1 der 1“ Börse scheint den Rückgang derselben zu
hemmen.
Amsterdam, 11. Okt. besonderes Leben; alle Gattungen b. Span. waren Ard. fast unverändert; zu höheren Coursen neuerdings sehr belebt. ändert.
Holl. Integr. 53 ⅜, M8. 83 ½. Span. Ard. 10 %,
rr. 2 5 oz. 86 1, P. Oesterr Met. 5proz Wechsel⸗Cour
2 — .
In holl. Fonds zeigte sich heute kein lieben fast wie gestern. Von in Portug. war der Handel Die Uebrigen unver⸗
½2. 3 ũproz. Synd. Russ. Aproz. 85 ½. Peru. 53 ½, 2.
Zproz. neue 63 ⅞, gr. Piecen 10 ½α. 2 ½Sůproz. 88 c.
London 2 M 37 G Hamburg 34 ½ G. St. Petersburg 185 G. V Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗ zeigers sind Bogen 91 und 92 der Verhandlungen
der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
222
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage Fc 1
Deutschland.
Oesterreich. Wien. Die türkische Auslieferungsfrage. — Radetzk und Jellacic. — Die Festung Komorn und 81 leaen Feschige. 91 Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Gesetz wegen Aufhebung der landständischen Verfassung. — Staats⸗Grundgesetz und Wahlgesetz für das Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. — Verordnung wegen Or⸗ ganisation der obersten Landesbehörde. — Ernennung der neuen Minister.
Antland.
Frankreich. Paris. Er⸗Deputirte in Toulon. — Diplomatische Ver⸗ handlungen mit den Vereinigten Staaten. — Absetzung des nordameri⸗ kanischen Konsuls in Paris. — Der Antrag Napoleon Bonaparte’'s. — Einleitungen zu dem Prozeß in Versailles. — Vermischtes.
Italien. Von der italienischen Gränze. Beamtenfrage in der turiner Kammer. — Parma. Dekret über die Kriegsgerichte. — Flo⸗ renz. Abmarsch der österreichischen Kavallerie. — Palermo. Nichtig⸗ keit der Verkäufe geistlicher Güter. — Bedingung für den Privat⸗Unterricht.
enise Inseln. Adresse von Cephaloniern an den Lord⸗Ober-Kom⸗ missär.
Türkei. Stillstand in der Ausliefernngsfrage. — Armee und Flotte. — Die Rebellen von Samos. 1
Eisenbahn⸗Verkehr. Versammlung des Vereins für Eisenbahnkunde.
Markt⸗Berichte.
4
Uichtamtlicher Theil Deutschlaud.
uHb Wien, 9. Okt. (Prag. Ztg.) Die Aus⸗ EE ist insofern in ein neues Stadium getreten, als es gcheraih⸗ ““ geneigt zu sein scheint, den Forderungen 1“ sterreichs nicht geradezu feindlich entgegenzutre⸗ n. Di ranzösischen und deutschen Blättern enthaltene Kor⸗ respondenz aus Konstantinopel, nach welcher der Sultan über den Fürsten Radziwill zu seinem Minister ein schimpfliches Wortspiel geäußert haben soll, muß von einem jeden Gutunterrichteten für eine müßige Zeitungsente erklärt werden. Feldmarschall Radetzky wird diese Tage Mailand antreten. Seine Anwesenheit in; zu einer ununterbrochenen Reihe von Festen. Er hat sich aber auch emsig den Staatsgeschäften gewidmet und fehlte nicht ein einziges⸗ mal, weder bei den großen Konferenzen, noch bei den Spezial⸗Be⸗ rathungen über die Organisation der Armee. Baron Jellacic wird in der Stunde der von ihm abgehaltenen Audienzen in seinem Hotel förmlich belagert. Die Art und Weise, mit welcher er jeder billigen Bitte entgegenkömmt, kann nicht verfehlen, auf Alle einen bezaubernden Eindruck zu machen. Die Pesther Zeitung bringt in Folgendem eine Geschichte der Festung Komorn und ihrer letzten Schicksale: „Mit der Capitnlation von Komorn und dem Einmarsche der kaiferli⸗ chen Truppen schließt die zweite ungarische Campagne. Die K. Freistadt Komorn, Komarom, Comaromium, liegt in der Gespanschaft gleichen Namens, und zwar auf der Insel Schütt unter dem 47⁰° 45 30“ nördlicher Breite und 35⁰° 47“ 30“ östlicher Länge. Die Festung, an zweitausend Schritte von der Stadt entfernt, erhebt sich auf der südlichsten Spitze der Schütt an der Mündung der Waag⸗Donau in den sogenannten alten Ister. Sie ist fast wie die Langunenstadt Venedig aus Gewässern aufgetaucht, als hätte sie der Fuß des ehernen Kriegsgottes aus dem Flußbette gestampft. Donau, Waag, Nyitra, Raba und Rabza senden nach ihrer Vereinigung ihre Flu⸗ then hart an diesem österreichischen Gibraltar vorüber und gestalten seine Lage zu einem europäischen Festungsplatze ersten Nanges. In der zweiten Hälfte des vori⸗ gen Jahruunderts theilte Komorn das Schicksal dermeisten Bollwerke und sah sich von seinem Herrn und Eigner vernachlässigt. Schon im Jahre 1808 ent⸗ warf man den Plan, Komorn zu einer Groß⸗Festung zu avanciren, und neun Regimenter arbeiteten rastlos an den weitläufigen Werken. Vauban selbst hätte nicht mehr geleistet, denn schon im nächsten Jahre, und zwar im Juni 1809, trotzte diese Veste dem französischen Heere, und ihre Wälle wa⸗ ren wie die Bastione von Jean d'Acre, der alten Ptolemais, zu hoch für Bonaparte's unermüdlichen Adler. Da man irrthüͤmlich behauptete, Ko⸗ morn sei noch von keinem Feinde erstürmt worden, so ziert es zum Anden⸗ ken an diesen Umstand die Figur einer Jungfrau in Stein gehauen. Die⸗ selbe hält in der einen Hand einen Kranz, mit der anderen scheint sie in Wahrheit die Devise anzudeuten, welche ihr Geschichtsschreiber beilegen, und die da dem Feinde gegenüber lautet: „Komm morgen!“ Mit ihrer Jung⸗ frauenschaft ist es 88. nicht so weit her. Komorn ward nämlich nach Kal⸗ tenbäck's verläßlichem Nachweise bereits zweimal erobert. Das erstemal im dreizehnten, das zweitemal im sechzehnten Jahrhunderte. Als nämlich nach Erlöschen des Arpädischen Königsstammes 1301 in Ungarn zwiespaltige Königswahl erfolgte und nach achtjährigem Kampfe Karl Robert von Neapel sowohl über den ersten Gegen⸗ könig Wenzel aus Böhmen, wie über den zweiten Kronwerber Otto von Bapern, die Oberhand gewonnen und auf dem Rakoscher Landtage 1308 die allgemeine Zustimmung des Landes erhalten hatte, blieb nur der mäch⸗ tige Graf Matthäus von Trenesin gegen Karl Robert in Waffen. Eine Hauptveste dieses streitbaren Grafen war Komorn. Karl Robert rückte vor die Stadt und eroberte sie, doch ist das Jahr nicht genan auszumitteln. Zum zweitemale erfolgte die Eroberung abermals bei einem Thronstreite. Als in der Mohaeser Schlacht 1526 die Blume der ungarischen Banner⸗ schaft mit ihrem Könige gefallen war, wählte ein Theil der Magyaren Jo⸗ hann Zapolya, ein anderer Theil den Erzherzog Ferdinand, später Kaiser Ferdinand I., zum Könige. Zapolya wurde noch im selben Jahre in Stuhl⸗ weißenburg gekrönt. Ferdinand kam erst im August des nächsten Jahres 1527 nach Ungarn. Er wollte sich über Ofen nach Stuhlweißenburg zur Krönung begeben. Komorn, auf dem Wege nach Ofen liegend, war durch Zapolya's Anhänger besetzt. Ferdinand umlagerte und beschoß die Stadt, sie ergab sich nach kurzem zweitägigem Widerstande. Komisch klingt es in unseren Tagen, so reich an allen Mitteln der Zerstörung, wenn es der Au⸗ genzeuge dieser Belagerung, Ursinus Velius, als unerhörte Geschwindigkeit der deutschen Artillerie rühmt, daß die Kanonen in fünf Stunden dreißigmal, ja manche sogar fünfunddreißigmal abgefeuert wurden. Die hohe Wichtigkeit der Festung Komorn, sagt Raffelsberger, leuchtet dentlich ein, wenn man bedenkt, daß sie den Hauptstrom Oesterreichs, der das Herz der Monarchie durchschneidet, beherrscht, daß sie einer Hauptarmee die Operationen an beiden Donauufern sichert, daß sie die von Wien nach Ofen gehende und nur schwer zu umgehende Hauptstraße mit ihren Kanonen dominirt, daß sie endlich bei einer unglücklichen Campagne einem geschlage⸗ nen Heere Schutz giebt und alle Fortschritte des Feindes hemmt, wie wir es während des Feldzuges unter Sr. Durchlaucht dem Feldmarschall Für⸗ sten Windischgrätz selbst erlebten. Seit dem Feldzuge von 1809 war Ko⸗ morn gänzlich hergestellt und als Palladium des Kaiserstaates, besonders Ungarns, bewacht. Schade, daß man im vorigen Jahre die fast unersteig⸗ lich gewordene Festung nicht loyaleren Händen anvertraute. Die Werke Komorns heben eine sehr große Ausdehnung. Die alte, minder bedeutende innere Festung wird von der neueren stark geschirmt und die ganze Ver⸗ theidigungslinie noch durch Redouten und andere Verschanzungen verstärkt.
“
2 seine Rückreise nach Wien gab Veranlassung
Ueberall gab es hinlängliche Uebergänge über die Ströme, gleichfalls nicht nur mit Brückenköpfen, sondern mit ganzen Reihen Verschanzungen ver⸗ theidigt. Alle diese Werke fordern 10,000 Mann, um sie zu besetzen, während andere 10,000 Mann kasernirt und 10,000 Mann kasemattirt werden können. Die Kasernen selbst können bei dringender Gefahr durch bloße Abdachung in feste Citadellen verwandelt werden und dienen durch Anbringung von Schießlöchern als neue Forts zur Vertheidigung. Komorn hat übrigens auch seine Schattenseiten, als das Austreten der Donau, das jedoch nur die obere Festung bedroht; die Erdbeben, denen Komorn ausgesetzt ist; endlich im Sommer die Sippschaft der Fieber und Krankheiten von Mantua, Temesvar und Malghera. Eine der schrecklichsten Erschütterungen fand im Jahre 1763 statt. Beinahe eben so fürchterlich wirthschaftete das Erdbeben, das 1822 am 18. Februar um halb sechs Uhr Abends begann. Zu den historischen Merkwürdigkeiten Komorns gehört, daß am 22. Februar im Jahre 1440 die Königin Elisabeth und Wi tve Albrechts von Oesterreich in Gegenwart mehrerer Landesherren und nament⸗ lich des Reichspalatins Lorenz von Hedervar, bei offenen Thüren den Thron⸗ erben Prinzen Ladislaus Posthumus gebar. Bei Komorn siegte auch Ru⸗ dolf II. über Murad III. Im Herbste vorigen Jahres, wie gesagt, vergaß man, Komorn getreuen Händen zu übergeben, und die kaiserliche Fahne mußte der Trikolore weichen. Die Festung gerieth im September in die Gewalt der Magyaren. Sie war erst vorigen Sommer neu hergestellt wor⸗ den, zählte 260 Kanonen, besaß alle nöthige Munition und Lebensmittel auf ein Jahr. Artillerie⸗-Major Mak, Oberst⸗Lieutenant Törek vom Genie⸗ Corps, Graf Paul Esterhazy und Meßlenyi, Kossuth's Schwager, spielten die Hauptrolle. Die Besatzung bestand aus etwa 10,000 Mann. Die Bri⸗ gade Lederer stand bereits Ende Dezember vor Komorn, eine Art Cernirung konnte aber erst im Januar 1849 nach Eintreffen des Feldmarschall⸗Lieutenants Simonich mit seiner Division bewerkstelligt werden. Die rauhe Jahreszeit, die Unterbrechung der Cernirungslinie durch den Eisgang auf der Do⸗ nau, die Ausrüstung der Belagerungs⸗Artillerie, ja selbst die geringe Anzahl disponibler Truppen verursachte lange Verzögerung, und erst am 31. März war an eine engere Cernirung des ganzen Umfanges von Ko⸗ morn zu denken. An diesem Tage wurde die Palatinal⸗Linie, die Festung und der Donau⸗Brückenkopf aus zweiundvierzig Geschützen beschossen und dadurch der Zweck des Angriffes, den Feind in der ganzen Umfassung zu beschäftigen und zu prüfen, erreicht. Tages darauf kamen noch zwölf schwere Kanonen und zwei sechzigpfündige Mörser. Bis zum 15. April verweilte die bange Bevölkerung in den nordöstlichen Theilen der Stadt. Von die⸗ sem Tage an wurde die Stadt nach ihrem ganzen Umfange aus den näher gerückten Feuerschlünden mit Bomben und 24pfündigen Kugeln beschossen. Das Loos der Einwohner war, ohne poetische Uebertreibung gesprochen, wahrhaftig traurig. Auf allen Gesichtern las man Niedergeschlagenheit oder Verzweiflung. Alles verließ seine Häuser. Viele zogen nach dem Dorfe Isza hinüber. Andere waren in den Festungswerken der Kos⸗ suthschanzen zusammengedrängt. Die Meisten aber gingen zu den am Ufer der Waag stehenden Holzbuden und auf die sogenannte Kurie, wo gewöhn⸗ lich Markt gehalten zu werden pflegt. Hier errichteten sie, wie ihre noma⸗ dischen Vorältern, Zelte und Hütten und legten sich zitternd vor den krachen⸗ den Bomben, die durch ganze Nächte wie feurige Metore stadtüber flogen, wie Soldaten im Feldlager in den Kleidern zur Ruhe, um im Fall einer Feuersbrunst sogleich marschfertig zu sein. Da die Communication von allen Seiten abgeschnitten war, stiegen die Preise ins Unglaubliche, doch starb Niemand den Hungertod, auch war keiner gezwungen, Pferdefleisch zu essen, wie man damals in Budapesth fabelte. Die Garnison wollte von keiner Uebergabe hören, und selbst die energische Proclamation Sr. Ex⸗ cellenz des Feld⸗Zeugmeisters Baron Welden that nicht die erwünschte Wirkung. Erst am 28. April erschien der neue Festungs⸗Kommandant, der Engländer Guyon, der sich mit etwa vier Dutzend Husaren durch die österreichischen Vorposten gewagt hatte und die Kunde von dem anrückenden Succurse über⸗ brachte. Das Bombardement währte bis zum 25. April Mitternacht. Um diese Zeit setzten zuerst die Abtheilung Knesics’, dann in halbstündigen Zwischenräumen die Armee⸗Corps Klapka's und Dannauich's über die Do⸗
nau und begannen um 2 Uhr Morgens den Sturm auf die kaiserlichen Schanzen. Die Brigaden Knesics und Dipold drangen zuerst ein; mit Tagesanbruch ward O⸗Szöny von Klapka mit dem Bajonnet genommen, und früh um 8 Uhr waren sämmtliche Schanzwerke in den Händen der Insurgenten. Komorn blieb nach Eröffnung des Sommerfeldzuges der Pi⸗ vot aller Operationen Görgey's, und das mörderische Geschützfeuer aus der Festung und ihren Schanzwerken bewies sich in den heißen Affairen am 2. und 11. Juli als der gewaltigste Alliirte und Bündner der Ungarn. Als Görgey nach Waitzen aufbrach, ließ er etwa 18⸗ bis 20,000 Mann Gar⸗ nison Klapka's Kommando in Komorn zurück. Dieser unternahm, die Schwäche des Cernirungs⸗Corps geschickt benützend, mehrere glänzende Aus⸗ fälle. Der brillanteste fand am 3. August mit solchem Erfolge statt, daß selbst Raab in die Hände der Malkontenten gerieth und die Postverbindung zwischen Wien und Pesth längere Zeit unter⸗ brochen blieb. Eiutreffende Verstärkung erlaubte endlich den öster⸗ reichischen Generalen, abermals die Offensive zu ergreifen. Se. Exc. der Kriegs⸗Minister Graf Gpulai erschien versönlich auf dem Kriegsschauplatze,
und Klapka ward aufs neue in seine fast uneinnehmbare Löwenhöhle zurück⸗
geworfen. Die Capitulation zu Vilagos führte nach manchem Zögern auch
die Uebergabe des österreichischen Gibraltars herbei. Die bekannten Bedin⸗
gungen der Capitulation wurden am 27. September unterzeichnet, und am
3. Oktober Abends flatterte bereits die kaiserliche Fahne auf den steilen
Wällen. In Komorn ging die blutige Tragödie: „Kossuth's Glück und
Ende“ betitelt, zur Neige, die mit der Ermordung des Grafen Lamberg auf
der pesth⸗ofner Schiffbrücke begann und ihre Katastrophe weit von der
Hauptstadt, in einer anderen Festung Ungarns, in Arad gefunden. In dem
weiten Umkreise der Monarchie prangt nunmehr der kaiserliche Doppelaar
auf allen Zinnen; der Frieden, ein gerngesehener Gast, naht mit schüchter⸗
nem Schritt und Tritt und streut seine Blumen und Aehren auf das rie⸗
sige Schlachtfeld Pannonien, könnten wir bald mit Anastasius Grün aus⸗
rufen: Längst sieyt vor Rosen man das Schwert nicht mehr!
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 11. Okt. (Meckl. Ztg.) Das heute ausgegebene offizielle Wochenblatt enthält nach⸗ stehende Gesetze: 1 GCII betreffend die Aufhebung der landständischen Verfassung.
Wir Friedrich Franz ꝛc. ꝛc.
„Verordnen unter Bezugnahme auf Unseren Landtagsabschied vom 17.
Mai v. J. nach stattgehabter Verhandlung mit der Abgeordnetenkammer
und in Uebereinstimmung mit derselben wie folgt:
Artikel 1. Die Landstände und ständischen Corporationen sind aufge⸗
hoben. Jedoch sollen mit der Aufhebung der Landstandschaft die sonstigen
durch die landständische Verfassung begründeten Verhältnisse nicht aufgeho⸗ ben sein, vielmehr, insoweit nicht schon die deutschen Grundrechte eine Ab⸗ änderung derselben getroffen, einstweilen bis dahin von Bestand bleiben, daß deren Veränderung oder Aufhebung durch die Verfassungsurkunde oder
im Wege der Spezialgesetzgebung erfolgt.
Artikel 2. Folgende Behörden, zu denen die Landstände bisher kon⸗
kurrirt haben:
1) die dirigirende Kommission des Landarbeitshauses,
2) die Kommission zur Visitation und Revision der Landesrezepturkasse,
3) die Schuldentilgungs⸗Kommission, G
4) die Militair⸗Distriktsbehörden,
5) die Rekrutirun sbehörden,
6) die für die Eisenbahn und einzelne Chaussee⸗ und Wasserbauten, so wie für die Entwässerung der Ländereien bestellten Expropriations⸗ Kommissionen,
7) die Administration der Landesklöster,
bleiben einstweilen in Function und ressortiren zu den durch das Gesetz über
die Organisation der höchsten Staatsbehörden bezeichneten Ministerien. In
Geschäfte der bisherigen Wegebesichtigungs⸗Behörden werden Wir fortan anderweitig besorgen lassen. 1
Artikel 3. Unseren Ministerien ist beziehungsweise übertragen und bleibt bis auf Weiteres allein überlassen: .
1) die Wahrnehmung des Landes⸗Interesses in Bezug auf die Berlin⸗ Hamburger Eisenbahn,
2) die Anordnung von Revisionen über die ökonomischen Verhältnisse des Kriminal⸗Kollegiums zu Bützow, die Entscheidung von Streitigkeiten darüber, ob ein Weg als Com⸗ municationsweg im engeren Sinne zu betrachten sei,
) die Bestimmung über die in Folge der Erbauung von Chausseen zweckmäßig zu verfügende Aufhebung von Landstraßen und bezie⸗ hungsweise deren Verwandlung im Communicationswege,
) die Entscheidung der Frage, ob bei Chaussee⸗ und Waseerbauten, welche für gemeinnützig anerkannt sind, den gesetzlichen Bestimmun⸗ gen so weit genügt worden, daß die Auszahlung der Landeshülfen und Vorarbeitungskosten geschehen könne, die Ertheilung der Erlaubniß zur Erhebung von Chausseegeld nach geschehener Ablieferung von Chausseen, welche bereits für gemein⸗ nützig erklärt sind, die Entscheidung, ob vormaligen freiwilligen Jägern auf ihr Ersu⸗ sse eine Pension aus dem neu fundirten Pensionsfond zu bewil⸗ igen sei, die Bestimmung über Auszahlung von Indemnisationsgeldern für Kriegserleidungen an die Beschädigten, die Anordnung von Maßregeln, welche für den Fall eines Einmar⸗ sches fremder Truppen erforderlich werden,
10) von Zahlungs⸗Verordnungen an die Landes⸗Rezeptur⸗ asse.
die Verfügung zur Eintreibung der Contributionen und Landes⸗An⸗
9)
14) lagen,
12) die Verwaltung der Steuer⸗Erhöhungs⸗Kasse, der Kasse der Landes⸗ hülfen für den Chaussee⸗ und Wasserbau, der Landes⸗Rezeptur⸗Kasse, der Kasse zur Aufhülfe der städtischen Industrie, der Rekrutirungs⸗ und Stellvertreter⸗Prämien⸗Deposital⸗Kasse.
Art. 4. In näher zu regulirender Gemeinschaft mit dem Großherzog⸗ ssh strelitschen Ministerium werden Unsere Ministerien bis auf Weiteres ühren:
die Verwaltung des Landkastens, des ständischen Hauptarchivs, des Ver⸗
messungs⸗ und Umschreibungs⸗Archivs, der Landesbibliothek und des
Bergholzschen Stipendiums.
Gegeben durch Unser Gesammt⸗Ministerium, Schwerin am 10. Okto⸗
ber 1849. Friedrich Franz. L. von Lützow. Stever. M. von “ Meyer. Stagtsg ug für das Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. I. Abschnitt. Vom Staatsgebiete.
§. 1. Das Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin in seinen gegen⸗ wärtigen Landestheilen bildet einen unter einer Verfassung vereinigten un⸗ theilbaren Staat, dessen Selbstständigkeit nur durch die allgemeine Verfas⸗ sung Deutschlands beschränkt werden kann. Die Vereinigung ergreift auch die Stadt und Herrschaft Wismar, so wie die Aemter Poel und Neukloster nebst Zubehörungen, für die ganze Dauer des zwischen Schweden und Mecklenburg⸗Schwerin zu Malmö den 26. Juni 1803 abgeschlossenen Ver⸗ trags, jedoch dergestalt, daß in dem vorbehaltenen Falle der Wiedereinlösung von Seiten des Königs von Schweden weder den Rechten des letzteren, noch denjenigen der genannten Gebietstheile durch solche Vereinigung irgend wie Abbruch geschehen soll.
§. 2. Eine Veränderung der Gränzen des Staatsgebietes kann nur in Uebereinstimmung des Großhberzogs und der Abgeordneten⸗ Kammer vorgenommen werden. Gränzberichtigungen sind hierunter nicht begriffen, wenn nicht in Folge davon Staats⸗Angehörige aus dem Staatsverbande treten.
II. Abschnitt. Vom Staatsbürgerrechte.
§. 3. Das mecklenburgische Staatsbürgerrecht steht Jedem zu, welcher bei .“ der Verfassungs⸗Urkunde dem mecklenburgischen Staate angehört.
§. 4. Das Staatsbürgerrecht wird erworben: 1) durch Geburt, und zwar: a) in der Ehe eines mecklenburgischen Staatsbürgers, b) außer der Ehe, wenn die Mutter zur Zeit jener Geburt das mecklenburgische Staats⸗ bürgerrecht besitzt; 2) durch Verheirathung mit einem mecklenburgischen Staatsbürger; 3) für einen Deutschen durch Gewinnung des Heimatsrech⸗ tes an irgend einem Orte des Großherzogthums; 4) für einen Fremden durch Naturalisation mittelst eines Erlasses der Staatsregierung⸗ §. 5. Das Staatsbürgerrecht geht verloren: 1) durch Auswanderung worüber das Gesetz das Nähere bestimmt; 2) für eine mecklenburgische Staatsbürgerin durch Verheirathung mit dem Angehoörigen eines anderen Staates. Die Auswanderungsfreiheit ist von Staats wegen nicht beschränkt; Abzugsgelber dürfen nicht erhoben werden. 1 §. 6. Durch das mecklenburgische Staatsbürgerrecht ist der Genuß der politischen Rechte bedingt, welche die Verfassung gewährt. Die Aus⸗ übung dieser Rechte steht jedem mecklenburgischen Staatsbürger zu sofern nicht die Landesgesetzgebung noch andere Bedingungen vorschreibt. §. 7. Dem Staatsbuͤrger schuldigt der Staat seinen Schutz auch außer der Staatsgränzen. §. 8. Kein Staatsbürger darf einem anderen Staate oder Bestrafung ausgeliefert werden, es sei denn in noch zu errichtender Staatsverträge.
III. Abschnitt. Von den Grundrechten.
§. 9. Alle Mecklenburger sind vor dem Gesetze gleich. §. 10. Vor dem Gesetze gilt kein Unterschied der Stände; der Adel als Stand ist aufgehoben. Alle Standesvorrechte sind abgeschafft. §. 11. Alle Titel, insoweit sie nicht mit einem Amte verbunden sind sind b” 88 nie wieder eingeführt werden. 8 §. 12. Kein Mecklenburger darf von einem außerdeut 11 nen Orden annehmen. gö Die öffentlichen Aemter sind für alle Befähigten gleich zu⸗ gänglich. §. 14. Die Wehrpflicht ist für Alle gleich. Stellv 8 “ dcacgjat st f gleich ertretung bei dersel S8. 15. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Die Verhaftu einer Person soll, außer im Fall der Ergreifung auf frischer That, schehen in Kraft eines gerichtlichen, mit Gründen versehenen Erlasses. Die⸗ ser Erlaß muß im Augenblicke der Verhaftung oder innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten zugestellt werden. Die Polizei⸗Behörde muß Jeden, den sie in Verwahrung genommen hat, im Laufe des folgenden Tages entweder frei lassen, oder der richterlichen Behörde übergeben. Jeder Angeschuldigte soll gegen Stellung einer vom Gerichte zu bestimmenden Caution oder Bürgschaft der Haft entlassen werden, insofern nicht dringende Anzeigen eines schweren peinlichen Verbrechens gegen denselben vorliegen. Im Fall einer widerrechtlich verfügten oder verlängerten Gefangenschaft ist der Schuldige dem Verletzten zur Genugthuung und Entschädigung verpflich⸗ tet. Wegen der Entschädigung haftet ihm auch der Staat. Die für das Heer und Seewesen erforderlichen Modificationen dieser Bestimmungen wer⸗ den besonderen Gesetzen vorbehalten. §. 16. Die Todesstrafe, ausgenommen, wo das Kriegsrecht sie vor⸗ schreibt, oder das Seerecht im Falle der Meutereien sie zuläßt, so wie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft. Die Strafen des bürgerlichen Todes und der Vermögens⸗ Einziehung finden nicht statt. Kein Mecklenburger kann zur Strafe für ein Verbrechen oder aus sonstigen Ursachen aus dem Lande verwiesen werden. „§. 17. Die Wohnung ist unverletzlich. Eine Haussuchung ist nur zulässig: 1) in Kraft eines gerichtlichen, mit Gründen versehenen Erlasses, welcher sofort oder längstens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Be⸗
zur Untersuchung Folge bestehender oder
Vakanzfällen steht die Widerbesetzung Uns nach Unserem Ermessen zu. Die
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theiligten zugestellt werden soll; 2) im Falle der Verfolgung auf frischer