1849 / 283 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1872 1873

3 8 3 8 8 8 8 ““ 8 ¹ 1 8 8 2 1uX“ v“ 1 3 8 . 8 1 v“ 8 b 8— That durch den gesetzlich berechtigten Beamten; 3) in den Fällen und For⸗ §. 51. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen wer S. 85. Der Großherzog kann die Kammer zu jeder Zeit außerordent-⸗ und der beiden voraufgehenden Paragraphen, kann jedoch nur mit ausdrück⸗ des betreffenden Ministeriums und ebenso sind Berichte, Gesuche und son⸗ Herr Berenger und seine Kollegen vom Cassationshofe, Herr en, in welchen das Gesetz bestimmten Breamten auch ohne gerichtlichen Ausnahmsgerichte sollen nie stattfinden. lich zusammenberufen. In demselben Jahre, in welchem eine außerordent⸗ licher Zustimmung des Großherzogs erfolgen. stige Eingaben an das betreffende Ministerium zu richten. Kurialien finden Baroche, die General⸗Advokaten Royer und Levesque reisten vor⸗ Erlaß dieselbe ausdrücklich gestattet. Die Haussuchung muß, wenn thun⸗ §. 52. Es soll keinen privilegirten Gerichtsstand der Perso⸗ liche Zusammeuberufung stattgehabt hat, kann das nächste ordentliche 1XM“ §.114. Wenn der Großherzog über ein ihm von der Abgeordneten⸗ dabei nicht statt. Rüchsichtlich des für die Erlasse aus den Ministerien gestern von Paris um 11 Uhr Morgens mittelst der Eisenbahn nach liche mit Zuziebung des Betheiligten, aushülflich von Hausgenossen, erfol⸗ nen oder Güter geben. Die Militairgerichtsbarkeit ist auf die Aburtheilung sammentreten derselben Kammer mit ihrer Genehmigung unterbleiben. 8 8 Kammer vorgelegtes Gesetz innerhalb desselben Landtages seine Erklärung und für die an selbige zu richtenden Eingaben zu gebrauchenden Stempels Versailles, wo sie sogleich die Gemächer bezogen die sie während 88. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist kein Hinderniß der Verhaftung militairischer Verbrechen und Vergehen, so wie der Militairdisziplinarver⸗ §. 86. Die Zusammenberusung der Kammer geschieht mittelst Große-⸗ nicht abgegeben hat, so wird dies so angesehen, als wenn die Bestätigung bleiben die auf die Erlasse-Unserer Regierung und die dorthin zu richten⸗ d 4 - k. sogle verd Di B schc⸗ wurden erst ge⸗ nnes gerichtlich Verfolgten. b 8 gehen, beschränkt, vorbehã tlich der Bestimmungen für den Kriegsstand. herzoglicher Verordnung im Gesetzblatt. Ohne Einberufung während versagt sei den Eingaben bezüglichen Vorschriften der Papierstempel⸗Ordnung vom es Prozesses ewohnen werden. 2 ie eweiss 8 18. Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf nur in §. 53. Das Gerichtsversahren soll öffentlich und mündlich sein. Aus⸗ Vertagung, nach dem Schlusse oder der Auflösung darf sich die Kgammer 8 115. Der Großherzog kann Verordnungen, welche einen Ge⸗ 16. August 1827 in Anwendung. stern Morgen um 5 Uhr nach Versailles geschickt. Das Einpacken gerichtlichen, mit Gründen versehenen Erlasses vorgenommen nahmen von der Oeffentlichkeit im Interesse der Sittlichkeit bestimmt das nicht versammeln, mit Ausnahme der Fälle, in welchen dies Staatsgrunda setzes „Charakter an sich tragen, erlassen, wenn sie durch die Umstände §. 11. Bis dahin, wo die durch das Staatsgrundgesetz vorgeschrie⸗ dauerte die ganze Nacht durch, denn es erforderte⸗ viele Sorgfalt, 8 b . vg F. edee gelas. 54 Strafsachen gilt Ankl Sch ichte sol gesetz es ausdrücklich verstatten. . 5 dringend geboten sind und weder einen Aufschub bis zum Uächsten ordent⸗ bene neue Organisation der Gerichts⸗ und eeeeeenen zur Aus⸗ weeil sich noch geladene Waffen darunter befanden. Keiner der Ar⸗ ligten zugestellt werden soll. Jedoch bedarf es sa ge * 2 Bffcgla 8 ,enals . 2 jtra 8 FSe9 der 8 agexrozeß. 8 nessße⸗ hte sollen KH. 87. Die Abgeordneten⸗Kammer tagt am Sitze der Staats⸗Re⸗ lichen Landtage zulassen, noch die Einberufung elnes außerordentlichen Land⸗ führung gekommen und darnach die Ressortverhälmisse solcher Behörden auch beiter kannte den Zweck seiner Beschäftigung. Gestern Abend be⸗ auf frischer That durch den gesetzlich berechtigten Beam 52 zulr heb * - falls in eren Strafsachen und bei allen politischen ergehen ur⸗ gierung. 8 tages gestatten oder durch ihre Wichtigkeit rechtfertigen, auch eine Abände⸗ den Ministerien gegenüber die weitere Feststellung erhalten haben werden, gleiteten Dragoner Herrn Huber und einen Theil der Angeklagten nahme von Briefen und Papieren, welche den Verfolgten als Urheber oder theilen. e b S. 88. Die der Kammer vom Großherzoge vorzulegenden Gesetz⸗Ent⸗ rung des Staatsgrundgesetzes nicht enthalten. Der Abgeordnetenkammer treien alle Behörden, Beamte und Administratoren, welche bisher in unmit⸗ vom 13. Junt auf der Eisenbahn nach Versailles Wohlunterrich⸗ Theilnehmer des die Versolgung veranlassenden Verbrechens verdächtig machen, 55. Die bürgerliche Nechtspflege soll in Sachen besonderer Berufs⸗ würfe sind in der Regel vor der Zusammenkunft der Kammer durch den 8 sind auf ihrem nächsten Landtage unter Darlegung der Dringlichkeit und telbaren Dienst⸗ und Geschäftsverhältnissen zu den im §. 1 gegenwärtiger . Uerloden behaupten baß der Prozeß 88 Versailles 6 Wochen Unes gesalligan Iv ö von den Berufsgenossen frei gewählte Richter den 18., nnaeuggn, . a erjctant die Abgrardnauen⸗Val Zwoeckmäßigkeit die also erlassenen Verordnungen zur nachträglichen Geneb- Verordnung benannten, nunmehr anfgeeshen eee. 182 in das dauern könne. Die Anklage⸗Akte wird 20 Spalten eines großen .19. Das Briefg⸗ t tet. 2 men n 26 8 §. 89. D 0 öffnet die Abgeordne en⸗Versammlung in . migung vorzulegen. Erfolgt diese nicht, so sind solche Verordnungen sofort nämliche unmittelbare Verhältniß zu den etreffenden Ministerien. 2 8es hba, . . 2 8 8 nen nur bei strafgerichtlichen Untersuchungen 1n Fg gerichhche, SFs 85 56. Rechtspflege und Verwaltung sollen getrennt und von einander Person oder durch einen Bevollmächtigten. 8* Gesetze, ne von der Abgeordnetenkammer auf dem letzten §. 12. Wir behalten Uns vor, Aenderungen in den vorstehenden Be⸗ Journals ausfüllen. Der Staats⸗Anwalt hat 191 Zeuger 5 fungen stattfinden, oder in Kriegsfällen nach Maßgabe de esetzes an⸗ unabhängig sein. 1 8 8 §. 90. Beim Beginne jedes ordentlichen Landtages ist vom Ministe⸗ Landtage abgelehni sind, dürfen in Grundlage dieses Paragraphen nicht stimmungen zu treffen, wenn und soweit dieselben sich als erforderlich dar⸗ den lassen, unter denen sich Girardin, Eugene Bareste, Toussene geordnet werden. das Recht, durch Wort, Schnft, S §. 88 Die Verwaltungsrechtspflege hört auf. D olizei steht keine rium ein übersichtlicher Bericht über die Lage der Staats⸗Verwaltung vor⸗- erlassen werden. stellen werden. - und Vidal befinden. Die Zeugenliste ist den Angeklagten noch nicht D 8 8 biidliche Meclenburgfe ohreivung frei zu ußern. Die Preß⸗ ne zübschnitt. Vom Großh zulegg. , Die Kammer hat die Legitimation i ktali §. 116. Die Gesete sind mit der Unterschrist, die See g. 8 §. 13. Diese Verordnung teitt mit dem 15ten d. M. in Kraft. nitgetheilt. Mehrere Angeklagte, namentlich Langlois (Redacteur Druck und bildliche arste egrenge8 kinung sree ze. Weise durch vor⸗ W“ en tt. m Großherzoge. ür 2 2 8 8 S. hat die Legitimation ihrer Mitglieder zu prüfen versehen und von wenigstens einem Minister zu contrasigniren; in den Fällen Gegeben durch Unser Gesammt⸗Ministerium, Schwerin am 10. Okto⸗ des Peuple), Gambon, Cheyron und Maigne, wollen sich durch⸗ freiheit darf unt r keinen ng rnsur, Konzessionen, Sicherhei 8 §. 58. er roßherzog ist das Oberhaupt des Staats und übt die und daruͤber zu 8. cheiden. Sirt wählt ihren Präsidenten, ihre Vicepräsi⸗ des §. 115 jedoch vom ganzen Ministerium. ber 1849. aus nicht vertheidigen. Es kann also der ähnliche Fall, wie in Se Ne ese aülich aräntungen Eee t des i PexZ hig apihgeordneten ’692 übe,, der Kammer gescheh ch der Geschäft 8 1171. . Gesehe, welche ee veesc gen⸗ Frisdrich Franz. b M Bourges, eintreten, daß die Angeklagten mit Gewalt vor Gericht gen, Staais⸗Auflagen, rc g §. 59. ßherz 5 G 2 . 92. Die Ve n der 8 geschehen nach der Ge äfts- Gesetzblatt n, und sind alle Gesetze, wenn 8 Lützow-⸗ S Liebeherr. . fijʒ 64 Buchhandels, Fs s 5 8 eb- 888” 8. 8 nicht an der Spitze oder in Dienstespflichten eines anderen Staats Haieng, 8 sie völlige hat, insofern die Versas 8. LP“ S. fes ecgchn; sf va⸗ dritten nach . 8 1“ 11“ t geführt Inerge neheels2h irkulirte gestern Molé Präsident und kehrs beschränkt, suspendirt, vrene und Zeitsch eagses IIöIW1““ sung nicht bestimmte Normen dafür aufstellt Bis zur Feststellung einer Publicatio bindend. Die im §. 115 bezeichneten dnungen Die von Sr. Königlichen Hoheit dem Gro herzoge vorgenom⸗ Folgende Minister⸗Liste cirkulirte gestern: M. 8 beförderung findet für alle Zeitungen und Zeitschriften unter gleichen Be⸗ §. 60. Der Großherzog wird seinen wesentlicheu Aufenthalt nicht au⸗ solchen Geschäfts⸗Ordnung gilt die von dem zunächst vorhergehenden Land⸗ 8 11 88. 18.k ind ezükehe vanc Hoeratast dsen menen Ernennungen 1e br. des neuen bind in Minister der auswärtigen Angelegenheiten; Maleville, Inneres; att. e . Amts wegen lgt wer⸗ß ) t Für Fa Abwesenheit vom Sitze angen Geschäfts⸗Ordnun 8 Henehmigung 8 G 11“ g 8 . stiz; Achille inanzen; öffentliche Arbei⸗ dingungen statt. Ueber Preßvergehen welche von Amts w gen verfolgt w ßerhalb des Staatsgebietes nehmen. Für Fälle der Abwes heit vom Sitz tage angenommene Geschäf g. 1 zu verkünden folgender Weise verö entlicht worden: Baroche, Justiz; Achille Fould, Finanzen; Daru, öffen den, wird durch Schwurgerichte geurtheilt. der Staats⸗Regierung trifft der Großherzog die zur Verhütung von Verzö⸗ §. 93. Zu einer gültigen Beschlußnahme der Kammer wird erfordert, §118. Der Eingang des Gesetzes enthält den Namen und Titel des g sheriger Geheimeraths⸗Präsi ten; Montalembert öffentlicher Unterricht; Cecile oder Ducos, Ma⸗ 21. Jeder Mecklenburger hat volle Glaubens⸗ und Gewissensfrei⸗ ge öthi 8 setzli Zahl ihrer Mitgli ie Mehrhei 8 8 Se sb 1— s b 889 „Wir bestimmen, daß Unser bisheriger Geheimeraths⸗Präͤsident und vin; 62¼⁄ „5. 21. Jeder öe“ ven. ssensfrei⸗ gerungen nöthigen Anordnungen. 8 , daß ohn Het. gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder die Mehrheit anwesend ist. Großherzogs und den Zusatz, daß es in Uebereinstimmung mit der Kammer Staats⸗Minister L. von Lützow als Mitglied in Unser neu ernanntes rine; Oudinot, Krieg; Ducos oder Buffet, Handel; Leon Faucher 1. W 19 wüßirh neßerzecigens zu fienhassg.,. K §. 61. Der Sitz der darf, vehnce⸗ in durch g eha. 1 der Abgeordneten erlassen werde, oder in eiligen Fällen, unter Angabe des Ministerium eintreie. Wir dbernagen ihm in demselben den Vorsitz und wurde auch als Kanvidat an Maleville's Stelle genannt. Herr

. 22. Jeder Me⸗ er ist unbeschränkt in der gemeinsamen haus’⸗-8 ricgszeiten ausgenommen, nicht außerhalb des Staats⸗Ge ietes sein. jedoch muß die Mehr eit der zur Beschlußnahme er orderlichen Zahl dafür Grundes der Dringlichkeit daß dasselbe nur bis auf Weiteresgelten solle Ministeri 8 äri Angelegenhei vomit in b Fse r f mnicht geneigt sei lichen und öffentlichen Uebung seiner Religion. Verbrechen und Vergehen, §§ 62. Der Großherzog bezieht eine Civilliste, welche für die Dauer gestimmt haben. Ce sche solchen Zusatz nicht 8 id niaht 8 Ministerium der auswärtigen Ange igenhesen womit in besonderen Thiers soll, als er kürzlich gefragt wurde, ob er nich geneigt sei, welche bei der Ausübung dieser Freiheit begangen werden, sind nach dem seiner Regierung auf die im §. 174 angegebene Weise bestimmt wird. Die Sitzungen der Kammer sind öffentlich. Sie werden geheim a) auf 1 1g8 8ö, 341 a x85 1öö ver⸗ Ahübelgcasen e. und Medizinal⸗Angelegenheiteu, statt Dufaure’s in das jetzige Ministerium einzutreten, Hean Scgese z8 86 eetatzte Bitensmmß wer ver Gemug h 88 §. 63. 6 Recht der Thronfolge ist erblich 8 dem aus ebenbürtiger Anfordern des Chsan, jedoch nur zum Zwecke von Mit⸗ fassungsmäßig zu Stande gekommen, hat nur die Abgeordneten⸗ Kammer Wir Ernst Stever hierdurch zum Staatsrath und haben: nimmt kein Portefeuille an, wenn man deren ba „. 23. urch das religiöse Bekenn niß wird der Genuß der ürger- Ehe entsprossenen Mansstamme des Großherzoglichen Hauses nach dem theilungen, für welche dieses die Geheimhaltung nöthig hält; b) auf Be- 1 1 427 5 vinisteri üb 8 zu vergeben hat.“ 8 lichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt, noch beschränkt. Den Rechte der Erstgeburt und der Linealerbfolge. schlußnahme der Kammer, wenn entweder der Präsident oder 10 Mitglieder 1 886 Authentische Auslegung eines Gesetzes wird in allen Bezie⸗ fang dhetnragen demselben da Man spricht von einer Entlassung der Dienstpflichtigen von 1843. staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun. 64. Der Großherzog ist mit vollendetem 18ten Lebensjahre voll⸗ eine vertrauliche Sibung beantragen, in welchem Falle über diesen Antrag e die 8 Ministerium der Finanzec. ““ Die Ise lageakte, welche in der De⸗

G. 89 4 2 zog is 1 ertra 6 9 g hungen behandelt, wie die Erlassung eines neuen Gesetzes. Wir ernennen den Justi rath von Liebeherr hierdurch zum Staats⸗ Die Presse hatte gestern die Anklag . )

S.h Religionsgesellschast genieht vor andenen Vorrechte durch jährig. Eine Volljäͤhrigkeits⸗Ertlärung ist nur mit Zustimmung der Abge⸗ nach Entfernung der Zahörer zu beschließen js.. Die Protokolle weonee 1 (Schluß folgt.) ih und Mitglied Unfer-s Sats⸗Ministeriums und übertragen demselben putirtenkammer am 22. Februar 1848 gegen das Ministerium den Staat. Neue Religionsgesellschaften dürfen sich bilden; einer Aner⸗ ordneten⸗Kammer zulässig. durch den Druck bekannt gemacht, wenn nicht die Kammer der Abgeordnt⸗ ,) ö 9 G iedergel d it allen Unt isch iften ab edruckt. Man kennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht. Es besteht §. 65. Wenn der Großherzog durch Minderjährigkeit, Abwesenheit, tin im einzelnen Fall eine Ausnahme beschließt 8 Ferner ist hier folgende V rordnung, die Organisation d das Ministerium der Justiz.. b ex 1 Buizot niederge egt wurde, mit allen Un erschriften abg Iu“

hin keine Staatskirch 085. Wegs deeeheseee ghen 18 12 Bei ; Misbilli rer ist hier folg erordnung, die Organisation der Wir ernennen den Hofrath Meyer hierdurch zum Staatsrath und zeigte sich das Aktenstück, das schon dem Gedächtniß der Unterzeich⸗ fernerhin keine aatskirche. 8 Geisteskrankheit oder körperliche Gebrechen an der Uebernahme oder Fort⸗ §. 95. Aeußerungen des Beifalls oder der Mißbilligung, so wie son⸗ obersten Staats⸗Behörden betreffend, erschienen: Mit C. d Unseres Staats⸗Ministeriums und übertragen demselben das tfalle tern in d ] Baroche befindet sich

§. 25. Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegen⸗ führung der Regierung behindert ist; wenn die Erwartung statt hat, cs stige Einwirkungen auf die Abgeerdneten⸗Kammer und den Gang der Ver Wir Friedrich Franz zc. ꝛc. b Minasterium g ner entsa en war, gestern in der Kammer. name icht be⸗ heiten selbstständig, bleibt aber den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. möge ein zur Thronfolge berechtigter Prinz nachgeboren werden; so tritt handlungen sind den Zuhörern untersagt, und hat der Präsident erforder Verordnen in Ausführung des §. 129 des Staats⸗Grungesetzes wie 8 10. Oktober 1849 unter den damaligen Anklägern. Die Presse kann nun ni 8 §. 26. Niemand soll zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit für die Dauer solches Zustandes eine Regentschaft ein. lichenfalls durch Entfernung derselben gie äußere Ordnung aufrecht zu folgt: chwetin, am 19. Friedri 58 Fran 2.. von Lützow.“ greifen, wie, Herr Baroche als Ankläger vor den hohen Gerichtshof gezwungen werden. 1 u §. 66. Der Großherzog kann mit der Kammer der Abgeordneten im erhalten. 61 §. 1. Unser Geheimes Staats⸗Ministerium, so wie Unsere Landes⸗ 6 v.“ 8 8 erscheinen könne, er würde mit jedem Worte sein eigenes Urtheil §. 27. Die Formel des Eides soll künftig lauten: „So wahr mir voraus Bestimmung treffen, wer statt seiner oder statt des Thronerben im . 96. Die Verhandlungen der Kammer mit der Krone werden regel Regierung und Lehnkammer, si jermit aufgelöst und 8 Gestern, als am Tage der Publication des Staatsgrund⸗ fällen; er habe für die römische Expedition gestimmt und dadurch 6 9 orau mung 5 gen d gierung und Leh ‚sind hiermit aufgelöst und ireten die nachste 1 1, g 8 grun ; sche Erp g ott helfe iche Gültigkei Verhinderungsfalle die Regierung führen solle. ““ mäßig durch das Gesammtministerium gepflogen. 1“ hend in den §§. 2 bis 6 genannten Ministerien an deren Stelle in die gesetzes, versammelten sich Abends um neun Uhr Bürger und Ein⸗ dem 5ten Paragraphen der Verfassung entgegengehandelt; er habe §. 28. ie bürgerli he C ültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung §. 67. Ist solche Bestimmung nicht getroffen, oder wird sie nicht wirk⸗ §. 97. Die Abgeordnetenkammer hat das Recht, sich während dessel⸗ 8 oberste Leitung der Re ierungs⸗Geschäfte ein. wohner Schwerins auf dem Schelfmarkte und zogen unter Musik für die Suspension des Vereinsrecht gestimmt und ähnliche Maß⸗ des Civilakts abhängig; die kirchliche Trauung kann nur nach der Vollzie⸗ sam, so ist der zunächst zur Thronfolge berechtigte regierungsfähige Agnat beu Landtags einmal bis auf 14 Tage zu vertageg⸗ Fege langfse Sh §. 2. Das Ministerium des Innern. Zu demselben gehören: nach dem am Alten Garten belegenen Palais, der jetzigen Woh⸗ regeln gebilligt, die den Buchstaben und dem Geiste der Verfassung hung des Civilakts statifinden. Die Religionsverschiedenheit ist kein bür-⸗ zur Regentschaft berufen. Fehlen solche Agnaten oder lehnen sie sammtlich wiederholte Vertagung erfordert die Zustimmung des Großherzogs. 8 a., die Kommunalangelegenheiten namentlich auch die Aufnahme in ia S Königlichen § er Hie rde dem zuwi sei G gerliches Fvehigdeeg. Gha 8 die Uebernahme ab, so bestimmt die Abgeordneten⸗Kammer den Regenten §. 98. Der Großherzog kann die Kammer bis auf 3 S einmal den Gemeindeverband, die Führung der Standesbücher und das nng Sr. Königlche Sebeid eeantaonelen Hürten Meglen Fesuse eh2l. der die Liquidation der Civilliste leitet soll di . §. 29. Die Standesbücher werden von den bür erlichen Behörden ge⸗ icht regie jährigen Prinzen der Fürstenhäuser Deuts .Hswoährend de Landta . Eine kängere oder öftere Vertagun Armenwesen; e e s. b ) gerlich ) 9 aus den nicht regierenden volljährigen Prinzen der Fürstenhäuser eutschlands während desselben Landtags vertagen Eine käng gung ' burgs“, ein dreifaches freudiges Lebehoch gebracht, in welches der Besitzung Raincy verkaufen wollen.

führt. §. 68. Streitigkeiten darüber ob der Großherzog an der Regierun bedarf der Zustimmung der Kammer. 1 b. die Gewerbesachen mit Einschluß der Verhältnisse der ländlichen 8 5 1 8 1G 9 fgs ü 8 Bae- Großherzog hat das Recht, die Kammer aufzulösen. In Arbeiter; Nuß Aseisf 8 Jubel von Tausenden aus dankerfülltem Herzen einstimmte. Dar⸗ Das Sidele spricht von einer stehenden Kommission, welche

2 Sr-e b G gängi ers vi finde die Auflösung verfügende de sind die Gründe für diese Maßre- die Handelssachen, mit Einschluß der zur Förd des del auf setzte sich der Zug nach dem Hotel des Ministers von Lützow den Titel einer Subsistenz⸗Kommission“ annehmen und sich wöchent⸗

§. 31. Das Unterrichts⸗ und Erziehungswesen wird durch 8 gericht nach vorgängiger Untersuchung, und eben dasselbe findet statt, wenn der die Auflösung verfügenden Urkunde h 5 achen, mit Er z örderung des Handels Zug nach. 9 niste b den T ner „Subsist 1

deres Gesetz geordnet. 8 steht n 6 Peesenache des Streitigkeiten darüber entstehen, ob der Regent an der Fortführung der Re⸗ gel anzugeben, und muß sofort der Lag der neuen Wahlen festgeseßi wei⸗ und der Schifffahrt Hienenden Anstalten; in Bewegung, und auch diesem um das neue Verfassungswerk hoch⸗ lich einmal im Ministerium des Innern versammeln werde.

ist, abgesehen vom Religionsunterrichte, der Beaufsichtigung der Geistlichen gierung oder der zur Regentschaft Berufene an der Uebernahme der Regie⸗ den, welcher nicht über 8 Wochen verschoben werden darf. S Einberu die Anstalten zur Beförderung der Landwirthschaft, so wie das Land⸗ verdienten Staatsmanne, „dem treuen und bewährten Freunde Die Inspektoren des öffentlichen Unterrichts sollten dem M

als solcher enthoben. 8 rung behindert. ist. Ist kein für Mecklenburg zuständiges Reichs⸗ oder Bun⸗ fung ist so anzuordnen, daß der JET“ der neuen vügeosdesene gestüt zu Redefin; 1b h 1“ seines Fürsten“ ertöͤnte ein freudig bewegtes Hoch. Der Minister ster des Unterrichts Berichte über die Elementar⸗Lehrer abstatten,

§. 32. Unterrichts⸗ und Erziehungsanstalten zu gründen, zu leiten und desschieds⸗Gericht vorhanden, so steht die Entscheidung dem höchsten Ge⸗ kammer innerhalb 4 Wochen, vom Wahltage. 9. gesechneih Füshehe so 1 die gesammte Polizei, . weit dieselbe nicht anderen Ministerien aus⸗ trat auf den Balkon und sprach den Versammelten sür die ihm die in den Normalschulen, welche er aufzuheben gedachte,

an solchen Unterricht zu ertheilen, steht jedem Mechlenburget frei, wenn er richte des SI fi 1 die Anordnung der neuen Wahlen 9eg ö EE 1“*“ drücklich zugememrist ““ 1 bewiesene freundliche Gesinnung seinen Dank aus, wies aber das Studien gemacht haben. Die Berichte sind den Lehrern günstig.

seine Befähigung der betreffenden Staatsbehörde nachgewiesen hat. D §. 69. Der Regent ist verpflichtet, seinen wesentlichen Aufenthalt inner⸗ nach 12 Wochen, vom Tage der Auflösung ab gerechnet, die aufgeloste, §. S8. g9s inisterium der au wärtigen Angelegenheiten. Mit ; 1 8 3n d . d b S Die 6 eiheitsbä die keine W 1 t

ine Befap geract unterliegt keiner Beschränlung Fgewieser . Der halb Landes zu nehmen. beziehungsweise vie neugewählte Abgeordneienversammlung ohne Einberu⸗ demselben werden in besonderen Abtheilungen verbunden: ihm dargebrachte Hoch an den Fürsten, dessen treuem un hatt. Polizei hat die Freiheitsbäume, die keine urzel gefaßt, 8 b 8 die geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, lichem Willen Mecklenburg Alles, was ihm am gestrigen Tage zu in diesen Tagen ausreißen lassen.

§. 33. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen ge⸗ §. 70. Der Regent übt im Namen des Großherzogs die Staatsgewalt, fung wieder zusammen. 8 ; 8 6 3 1,” s S8. 8₰ , . i . 0 äßi a f j Illi am⸗- * litairs 8 2 . . 2 . 1 ) 28 nügend gesorgt werden. Aeltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre wie sie dem Großherzoge selbst verfassungsmäßig zusteht. Während der Re⸗ §. 100. Ein ordentlicher Landtag darf ohne Einwilligung der Kam die Militairsachen. Theil geworden, verdanke. Zu h e 88 elen nah Italien. Von der italienischen Gränze, 8. Okt.

Kinder oder Pflegebesohlenen nicht ohne das Maß von Unterricht lassen gentschaft dürfen jedoch Veränderungen der Verfassung, welche die Rechte mer vor Ablauf von zwei Monaten wobei eine durch Vertagung oder Außerdem werden diesem Ministerium bis auf Weiteres beigelegt: ihm anhangen ihr Lebelang, so n SeRekn v welches fur die unteren Voltsschulen ist. des Großherzogs irgendwie schmälern, nicht vorgenommen werden. Auflölung etwa eingetretene (Wander er.) In der Situng der turiner Deputirten⸗Kammer G b sammelten Menge die vom 1. Oktober brachte (wie früher schon erwähnt) Herr Martinet

Zwischenzeit nicht mitzurechnen ist, nicht ge die auf die Landesvertretung bezüglichen Angelegenheiten, die Aussicht lich sein. Das schließlich von dem Minister von Lützow dem Groß⸗ §. 34. Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte der Staatsdiener §. 71. Der Aufwand des Regenten ist aus der Civilliste zu bestreiten. schlossen werden. über die Stiftungen und wissenschaftlichen Institute, das Staatsar⸗ herzoge gebrachte Lebehoch fand bei der ver 8 achte (w. b 1 Daß ihre Besoldung eine auskömmliche und ihre Pension eine entsprechende 8 8 den Vorschlag, daß die Beamten, welche zu Deputirten gewählt sei, überwacht der Staat. 1 1 es m sch seinem 8 würden, auf ihre Gehalte während der ganzen Sitzungs⸗Periode derjährigen Großherzogs zu, treffenden Anordnungen bedürfen der Zustim⸗ 1102 Der Großherzog schließt die Abgeordneten⸗Versammlung ent⸗ ehören: 2 ““ verzichten sollten. Nur die Minister wollte er hiervon loszählen, eriums. weder in Person oder durch einen Bevollmächtigten. 8 1 a, die Leitung des gesammten Kassen⸗, Rechnungs⸗ und Revisionswesens, 8 bereit übrigens, auch diese jenem Vorschlage zu unterwerfen, wenn

Kraft eines 1— 1 werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten

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§. 30. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. behindert ist, entscheidet das Reichsgericht, aushülslich das Bundesschieds⸗ §. 99.

§. 72. Der Regent ist zugleich Vormund des Großherzogs. §. 101. Eine außerordentlich zusammenberufene Kammer kann der chiv, das Gesetzblatt und die Sammlung statistischer Notizen la Zusti

e v. 41 herzof . 1 UFOrxe 1 8 1 3 . . uteste, jubelndste Zustimmung.

§. 73. Die in Bezug auf die Erzichung und den Unterricht des min⸗ Großherzog nach seinem Ermessen schließen. §. 4. Das Nnisterium für die Finanzen. Zu demselben I ste Zus 3 8 102.

§. 35. Der Staat stellt, unter gesetzlich geordneter Betheiligung der

Gemeinden, aus der Zabl der Geprüften die Lehrer der Volksschulen an. mung des, Gesammtminist ööS. 8 einden, Fur dem Unterricht in Volksschulen und L“ V. Abschnitt. Von der Abgeordneten⸗Kammer. §. 103. Die Kammer der Abgeordneten steht nur mit dem Gesammt⸗ so wie das Staatsschuldenwesen und die Aufstellung des Staats⸗ ““ U sland der Wunsch der Kammer dahin gin Mit and Worten hieß 7 8 3 .74. ür das Großherzogthum besteht eine Abgeordneten⸗Kammer Ministerium in unmittelbarer Geschäftsbeziehun mit Ausn je 1 82 8 1 6 ammmer däahtn girge. Peir he 88 8

5 F zo⸗ ) 1 s schäftsbeziehung, Ausnahme jedoch des budget; das freilich die Beamten vom Parlamente ausschließen. Die Sache

Schulen wird kein Schulgeld bezahlt. Unbemittelten soll auf allen öffent⸗ 88 2 t be 8b 8 8 1 1 8

errichts⸗Anstalten freier Unterri 8 deren Mitglieder nach Maßgabe des beigefügten Wahlgesetzes gewählt Falles der Ministeranfklage, worüber das zu erlassende Gesetz die Norm die Verwaltung aller direkten und indirekten Staatsabgaben, Steuern . 1 1 48 1

lchen deg n 9, . 2 Lb chn A“ giebt, so wie der außerdem in diesem Staatsgrundgesetze 81 und Zölle; g sgs 1 Frankreich. Paris, 10. Okt. „Der Tartare“, wel⸗ ist nicht neu. Zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten

für denselben auszubilden, wie und wo er will. „§. 75. Die Wahl der Abgeordneten geschieht auf eine Kammer⸗ gesehenen Fälle.— die Pomainen und Forsten; cher am sten Civitavecchia verließ, hat 20 Römer, meistens zur Sprache gebracht, in den Räumen gesetzgebender Versammlungen

§. 38. Die Mecklenburger haben das Recht, sich fliedlich und ohne periode, welche vier Jahre, vom 1. November des Wahlahrs an ge⸗ §. 104. Die Kammer der Abgeordneten hat das Recht der Vorstellung g. das Postwesen; 3 8 frühere Deputirte, nach Toulon gebracht. Beim Abgang nicht minder, wie in den Spalten der Journale, lieferte sie den rechnet, dauert. Alle zwei Jahre tritt die eine Hälfte der Abgeord-⸗ und Beschwerdeführung. Wegen aller Gegenstände, welche ihrer Berathung die Aufsicht über das zu finanziellen Zwecken dienende Staatsgut im des „Tartare“ sagte man, daß Neapel der Schauplatz bedeu⸗ Rednern Argumente genug. Wie indeß anderwärts der Streit sub

Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubniß dazu bedarf es nicht. 1 1 8 . 1 19. 3 V 2 8 . 8. 111n E1“ 8 b 1 Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr neten aus. Zeder Austretende kann wieder gewählt werden. Im unterliegen, darf sie vom Ministerium Auskunft und die Vornahme von Er⸗ Allgemeinen und über die aus den Verwaltungen anderer Ministerien tender Ereignisse sei, welche die italienische Angelegenheiten in eine judice blieb, so wird es auch hier der Fall sein. War auch ein für die bffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden. Falle der Auflösung muß die Kammer vollständig erneuert werden. Die mittelungen begehren. Zu den Ausschußarbeiten darf sie Sachverständige aufkommenden Staats⸗Einnahmen an Sporteln, Lehnsgefällen zc., ganz andere Stellung bringen könnten. Der „Tenare“, der am Deputirter mit der Maxime einverstanden, so verkannte er nicht die §. 39. Die Mecklenburger haben das Recht, Vereine zu bilden. Die⸗ Kammerperiode derselben beginnt vom vorausgegangenen 1: November. So zuziehen. Das Ministerium hat auf Ansuchen deren Gestellung zu veran⸗ G unter Vernehmung mit dem betreffenden Ministerium; zten von Civitavecchia abging, brachte dieselben Gerüchte nach Tou⸗ Schwierigkeiten und das Ungerechte bei der Ausführung. Herr ses Recht soll durch keine vorbeugende Maßregeln beschränkt werden. 85 die Fergiach Hon gcd besti grszühle ist, werden die Austretenden beim 1b 1 8 Päsa ang 18 ““ öö Minister⸗ G 88 Stagisbünn . siliche Katast lon. Dies Schiff hatte Depeschen am Bord, die von Neapel nach Lanza verrieth absonderlich die Verwirrung in die man gerathen bvb 3 Re F ; he, eistenmale durch da Loos bestimmt. Anklage bestimmt das betreffende Gesetz. 8 g. ssherige ritterschaftliche Kataster. 88 ; 8 . c 688 8 4 2

§. 40. Jeder Mecklenburger hat das Recht, sich mit Bitten und Be 76 B. die zu Abgeordneten erwählt werden, bedürfen keines q88 8 52 v hc stterschaftttcze die Jussis. Zu demselb hören: Civitavecchia geschickt worden waren. In Neapel soll die Republik war. Nach ihm sollte der Sitz im Parlamente unvereinhar sein schwerden schriftlich an die Behörden und an die Volksvertretung zu wenden. §. 76. eamte, die z geordn rwähh werden, n K 105. Es steht der Kammer der Abgeordneten zu, Gesuche und An⸗ §. 5. Das Ministerium für die Justiz. Zu demse en gehören: 289 8 9 N E t vrinat auch d Se 57 8 11“ 5 ’1

Dieses Recht kann sowohl von Einzelnen, als von Corporationen und von Urlaubs, müssen aber nach Annahme der Wahl sofort der ihnen vorgesetze träge zu empfangen und zu berathen. Solche in den Sicungen persönlich a. Die Oberaufsicht über die gesammte Rechtspflege, mit Einschluß des] ausgerufen L X“ J Fad. , . . vffeseichen Bedienstung, währtnd das Statut denvesh dhe Mehreren im Verein ausgeübt werden. ten Dienstbehörde die Anzeige machen. Die Kosten der Stellvertretung im zu überreichen oder mündlich vorzubringen, ist Nichtmitgliedern untersagt. Vormundschafts⸗, Hypotheken⸗ und Depositenwesens, die dafür bestell⸗ rücht von einem Attentat auf den König von Neapel. Diese Ge⸗ von Herrn Martinet vorgeschlagene absolute Ausschließung verbietet,

§. 41. Die in §§. 38, 39 und 40 enthaltenen Bestimmungen sinden Dienste trägt, so weit sie durch die Wahl eines Staatsbeamten erforderlich §. 106. Die Kammer der Abgeordneten kann die Anwesenheit der sen Behörden und die der Rechtepflege halber bestchenden Anstalten; rüchte finden jedoch wenig Glauben. indem es die Zahl der zum Parlamente zulässigen Beamten be⸗

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auf das Heer und die Kriegsflotte Anwendung, insoweit die militairischen wird, der Staat. Ist das betreffende Ministerium der Ansicht, daß dem Minister in ihren Sitzungen verlangen, und sind dieselben verpflichtet, von . die Hebung von Beschwerden in Justizsachen, so weit solche nicht den Der bevollmächtigte Minister der Vereinigten Staaten hatte schränkt. Von welchem Parteistandpunkte man auch diese Sache be⸗

Disziplinar⸗Vorschriften nicht entgegenstehen. Eintreten des Beamten in die Abgeordneten⸗Kammer erhebliche Bedenken in der Kammer erforderte Aufklärungen zu ertheilen und Interpellationen 2 Gerichten zusteht; die Entscheidung von Kompetenz⸗Konflikten unter gestern eine lange Unterredung mit dem Präsidenten. Die Stelle trachten mag, so stellt sich so viel als gewiß heraus, daß tüchtige

§. 12. Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung kann nur Hinscht des Dienstes entgegenstehen/ so de e des ligfdege zn Ache beFsh nea 1 außer bei Gegenständen, welche annoch in der Verhandlung b dden Justiz⸗Behörden, die Erledigung von Mrtna es g Bereiche der in dem Briefe des Herrn Poussin an Herrn Clayton, welche zu- Beamte immer schätzenswerthe Kammermitglieder bleiben und von

hh Besten, nur auf eines Gesetzes und denht keitüng zu machen, we che über die Gewährung zu entschei⸗ begeisena iate da ühe ;be- Herlangh oE1““ ö so lange diese nicht den Gerichten überwiesen rückgenommen wurde, lautet: „Die Regierung der Vereinigten dieser Seite wäre eine absolute Ausschließung der Beamten gewiß

gen gerechte Entschädigung vorgenommen werden. B er Zeit die Ertheilung von Auf⸗ 3 I S 3 überz sei . ist, eine in Kriegs⸗ die Sache rde übri rst i W Erwäͤ

§. 43. Jeder Gegndeigenthümer kann seinen Grundbesitz unter §. 77. Jeder Abgeordnete kann sein Mandat niederlegen. Dasselbe klärungen unthunlich erscheinen lassen. ¹. alle Gnadensachen im Gebiete der Rechtspflege; G“ n saft B 2“ 89 nahji 8 Schst Peserlogfte Pje Gsschs äszhe ütrigens frsteh Hrstett e . vegen tritt außer Kraft: a) weun der Abgeordnete die Wahlfähigkeit verliert; b) §. 107. Die Kammer der Abgeordneten kann bemerkte Pflichtverletzun⸗ d. das Lehn⸗ und Fideikommißwesen. zeiten, unter der Herrschaft der Nothwendigkeit kon rahirte Schuld genommen.

§. 49. Die Familien⸗Fideikommisse sind aufzuheb Die⸗ ö Ncr Aufhebung veeg 96 Cen. aecdehe v gehnc jen⸗Fideikommisse des regierenden Gro herzoglichen Hauses bleibt j sondere Hee vorbehalten. Hauf eibt jedoch be

§. 50. Aller Lehnsverband ist aufzuheben. Das Nähere über di Art und Weise der Ausführung hat die Gesetzgebung anzuordnen. 8

Lebenden und, von Todeswegen ganz oder lheilweise veräußern. Die 2 1 34 IETTTE1“ 2 ; 1 1.“ Z be es genl e wenn sich ergiebt, daß er zur Zeit der Wahl die Wahlfähigkeit nicht ge- gen der Siaatsdiener dem Gesammt⸗Ministerium anzeigen. Dasselbe hat §. 6. Das Gesammt⸗Ministerium wird gebildet durch die Vorständezu zahlen, als ihrer Bezahlung dadurch zu Fetgeheaa 9 Parma, 2. Okt. (Lloyd.) Ueber Pontremoli ist (wie schon schränkungen des Rechts, Liegenschaften zu erwerben und über sie zu ver⸗ 1 2 . . 8 S g188 ü z;entlichen Wehle Falle sub c ist der Ausgeschiedene wieder wählbar, und eben so auch in VI. Abschnitt. Von der gesetzgebendenden Gewalt. 1 3, die Berufung, Vertagung Schließung und Auflösung des Landtages Poussin in Schutz, weil derselbe mehr heraus efordert als Heraus⸗ 1u 88 8 Gründen des öffentlichen Wehles G 8 —8 „Poussin chutz, zge⸗ gerichte, nach welcher alle die öffentliche Ruhe störende Vergehen 8 äc die Iuiti 1 3 9 1 9 rj 1 . ¹ 8 1“ 1 chläge zu machen (die Initiative), Entwuürfe in den einzelnen Ministerien vorbereitet sind; der französischen und der nordamerikanischen Regierung, deren Ge⸗ . 45. 9 Entschädigung sind aufgehoben: ie Patrimonial⸗ 1 vb“ 1 b 8 Anzeige zu machen. §. 110. Die Wrigerung des Großherzogs, einen ihm von der Kam⸗ isterium besonders zu verweisen Uns veranlaßt sehen; 4 l- 88 8 8 teirbebörde 8 ehr die Civ! ehesectel anshte 8 20 8 an Feseen: 19, 1l, aus 4 zeige z 98, nisterium besonders z 7 ; an Frankreich abtrat, daß dieses seinerseits an Nord⸗ jedoch die Militairbehörden irgend einen Fall für die Civilbehörde sen, id Abg ; 2) die aus dem guts⸗ daß während derselben ein Zu⸗ sigen Gründe erklärt werden. so wie allgemein solche Gegenstände, welche mehrere Ministerien zu⸗ Amerika und andere Mächte sich zu gewissen Abtretungen verstehe. kichen. Sollten aber einzelne Vergehen so häufig vorfallen, daß gen. Mit diesen Rechten fallen auch die Ge leist 2 vec 1 66 em Kaꝛ vorge * 8 h egenleistungen und Lasten weg, das Ministerium zu veranlassen. setz⸗Entwurse seine Genchmiguung definitiv versagt, so darf dieser Entwurf 4₰ Der Vorsitz im Gesammtministerium wird von Uns einem Vorstande nicht verständigen können, und der amerikanische Gesandte hat sich Militat ilitair behufs ihrer amtlichen Wirksamkeit allen Vorschub von Seiten der men. Es soll fortan fein Grundstück mit einer unablösbaren Abg ü4 gabe oder 391 9 89 Fh KHI F sst B äti v e bi jese 2 7 ei - * G f W S V 7 29s ¹ 26 14 4 §. 81. Die Abgeordneten können während der Dauer des Landtages, Fassung zur Bestätigung vorgelegt, so wird dieselbe ertheilt, falls der Groß-⸗ behält bis auf Weiteres seine abgesonderte Stellung und Verwaltung unter Die Unton erklärt heute, sie wolle sich offen und frei über den traut, welche von den obersten Militairbehörden dazu ermächtigt auf eigenem Grund und Boden. Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem suchung gezogen werden, es sei denn, daß sie auf frischer verbrecherischer mentretende Kammer auf dem der Auflösung folgenden Landtage den Ent⸗ 8 bisherigen Lehnkammer für das ritterschaftliche Hypoth für Jags lichen Zahl der Abgeordueten unverändert wieder an, so ist die von dersel⸗ 5. . e. Geschäftsbetrieb in den einzelnen Ministerien und den dazu und mit Anerkennung aufnehmen, „er sei jedoch heimtückis ist die Jagrgerechtigkeit, welche erweislich durch einen lästigen, mit dem Ei⸗ üͤber die Art und Weise der Ablösung wird die Gesetzgebung das Weitere die Zeit des Landtags segliches Strasverfahren gegen einen Abgeordneten, oder Ergänzung dieses Staatsgrundgesetzes, mag der Vorschlag von der 1 genheiten entscheidend. Ehrsüchtiger, die vergebens ans Ruder kommen wollten, und die sätzen über den Ersatz des Wildschadens, sollen gesetzlich geordnet werden. niemals verantwortlich, für seine in Ausübung seines Berufs gemachten Kammer denselben auf ihrem ersten ordentlichen Landtage unverändert ge⸗ zeichnung der zu erlassenden Verfügungen zu beauftragen, und die Nichtigkeit aller solcher Verkäufe und ordnet die Rückgabe des⸗ §. 48. Den Gemeinden bleiht vorbe 1 3 4 88. ie Ab 1 „Fraänzung der Verfassun auf dem ersten ordentlichen Landtage —8 im Falle der Behinderung des Vorstandes de . inisteriums i ürde di lückliche i 8 . Halten, die Uebung der Jagd auf § D lögeordneten erhalten in Maßgabe des Gesetzes oder Ergänzung ssung h ge de standes des betreffenden Ministe stiften, so würde dies eine unglückliche Folge haben. Sobald die daß alle gegenwärtigen Eigenthümer dieser Güter bedeutenden Ver⸗ der Reisekosten ist nicht statthast, und läust das Tagegeld im Falle einer dem Großherzoge auf diesen drei Landtagen zur Bestätigung vorgelegt, so rien nicht anders zu tesolviren sind, ais nachdem Uns darüberzuunserer Ent⸗ vorbrec cte ni 1 L w mehr hervorbrechen. apoleon Bonapar 2 b —⸗ b hr h - Napole aparte nimmt eine große Ver⸗ Privat⸗Unterrichts und die Errichtung von Unterrichts⸗Anstalten, vember zusammentreten. Unterbleibt bie Einberufung, so versammelt sie sich mit einer Stimmenmehrheit von wenigstens zwei Dritteln der gesetzlichen 8 von den verschiedenen obersten Behörden nicht selbstständig resolvirt werden - di⸗ g⸗ sie si 3 ordneten den Beschluß unverändert wieder auf, so darf der konnte, auch ferner nicht für sich allein zu verfügen, sondern snhe zu Un⸗ des Exils die Rechte des Hauses Bourbon aufhebe; diejenigen durch wveilweise Ennuerung nicht stattgehabt hat, dieselbe in ihren bisherigen Broßherzog die Sanction nich versagen. Eine Aenderung der versassungs. G“ §. 10. Die Erl E.“ g 2 2 e 1

Durchführung dee Grundsatzes der Theilbarkeit alles Grundeig s genthums soll 8 22 111 8 84 8 2 1 ammt 8 .8 1 8 ö-. abt; c Staatsdienst tritt, oder in demselben eine nicht der Kammer von den dieserhal 3 2 CEC 9 erien. Chara eines ehrbaren Mannes schändet. 1 8 3 habt; c) wenn er in den Staalsdienf d ch serhalb getroffenen Verfügungen und deren Er der vorgenannten Ministerien Charatter eihes ehree annes sche erwähnt) der Belagerungszustand verhängt worden. Ein Herzog⸗ fugen, im Wege der Gesetzgebung aus 1 8 -Ie 1 b bg 8 dem Falle sub b, vorausgesetzt, daß der Ausgeschiedene zur Zeit der neuen §. 108. Gesetze können nur in Uebereinstimmung des Großherzogs so wie die Verhandlungen mit dem versammelten Landtage; forderer gewesen sei. Außer der Differenz, in welcher Poussin ver⸗ Ae 1 s. 44. Ieder Unterthänigkeits⸗ und Hörigkeits⸗Verband hört für 1 1 8 vor den Militairgerichten nach den Gesetzen des Belagerungszu⸗ 2 1“ 78. Von dem während einer Kammersitzung erfolgten Ausscheiden §. 109. Das Recht, Gesetzes⸗Vors und schutzherrlichen Verbande fließenden rsoͤnlichen Ab Lei auf die noch übrige Zeit, wenn vorliegt, reignet hat diese sich Bach Hes gewöͤhnlichen Gesetzen zu eßenden persoͤnlichen Abgaben und Leistun⸗ Ueber diese haben sich jedoch die Vertreter beider Staaten in China ggüge 8 1 g. geNee Nen visber Verechtigien dafür oblagen eine schnelle Unterdrückung derselben nothwendig wäre, so sind die L gen. 1 Der Abgeordnete hat nur das Interesse der Gesammtheit der während desselben Landtages und auf dem zunächst folgenden ordentlichen der genannten Ministerien übertragen. deshalb nach Washington an seine Regierung gewendet. insbesondere die Zehnten, sind ablösbar; ob nur auf Antrag des Belasteten Staͤatsmitglieder zu wahren und ist 8 keinerlei f d wi f M h 2 Wi 8 Er ei 8 Ab rdne bei persönli Er⸗ eiter a ritte d m jerte ichen 1 Minister hihei Ide 9 r 2 1 81 ürd svrud 9 Mi stübr 8 6 Er kann sein Recht als Abgeordneter nur bei persönlichem Er dann weiter auf dem dritten un wiederholt auf dem vierten ordentlichen Ministerien besondere Abtheilungen geblldet werden, worüber Wir Uns die Herrn Walsh, abgesetzt, weil er dem Journal of Commerce Civilbehörden in Anspruch nehmen. Mit der Ausführung der mi⸗ Leistung belastet werden. V1 1 die Kammer aufzulösen. Nimmt die darauf zusam⸗ vdem Finanzministerium, ein Gleiches geschieht mit dem Departement der wurden. Grund und Boden, Jagddienste, Jagfrohnden und andere Leistungen That ergriffen werden, oder die Kammer die Genehmigung beziehungsweise wurf mit einer Stimmenmehrheit von wenigstens zwei Dritteln der gesetz⸗ Justizministerium. einen freiwilligen gesetzlichen Charakter hätte, so würde sie ihn lobend Florenz, 6. Okt. (Lloyd.) Die österreichische Kavallerie, schehenen Verhaftung ist die versammelle Kammer, unter Angabe des Grüun⸗ ben nachgesuchte Bestätigung nicht zu versagen. gehörigen Abtheilungen ist der Regel nach büreaumäßig. Die Stimme des könne ihm also ihren Beistand nicht bewilligen.“ „Der Antragsteller,“ zum Observations⸗Corps in Vorarlberg zu begeben. genthumer des belasteten Grundstücks abgeschlossenen Vertrag erworben ist; den, ssort ih Kenntniß zu setztn. Auf Verlangen der Kammer ist für S. 142. 1 bestimmen. Die Ausübung des Jagdrechts aus Grunden der öffentlichen so wie jede Haft eines solchen, aufzuheben. Krone oder der Kammer ausgegangen sein, darf nur dann zum Gesetz er §. 9. Der Vorstand eines Ministeriums ist befugt, auf seine Verant aus Rache dem Präsidenten Schwierigkeiten bereiten. Man will rung hatte die Güter der geistlichen Corporationen eingezogen und Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden darf in Zukunft nicht Aeußerungen nur, insofern dieselben unter den Begriff der Ehrverletzung nehmigt. Auftrag durch das bei der Verfügung gebrauchte Dienstsiegel beglaubigt, Die kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden; giebt er jedoch seine jenigen Vermögens an die geistlichen Corporationen an, welches ih⸗ den in Kommunion befiudlichen Grundstücken durch Gemeindebeschluß zu während der Dauer des Landtags Tagegeld und außerdem ihre Reise⸗ nächstfolgenden ganz oder zur Hälste neu gewählten Kammer, so wie auf durch den Vorstand eines anderen Ministeriums. Wir behalten uns vor, Parteien in einem Sohne Ludwig Philipp's einen Kandidaten für lust erleiden und ihr hartes Loos verwünschen Vertagung nur fort, so weit dieselbe nicht uüͤber 14 Tage dauert. muß dieselbe erfolgen, wenn der Großherzog nicht vorzieht, die Kammer schließung Vortrag gemacht ist. So lange solche Bestimmung nicht erfolgt sein 14 *e⸗ . . ; 1 1 - 4 8 8 antwortlichkeit auf sich, d randfackel i 1 G ee- 28 zchti chon bisher wortlichkeit auf sich⸗ iese Brandfackel in die Parteien geworfen ohne vorher durch eine Königliche Bewilligung dazu ermächtigt am letzten Tage dieses Monats unaufgefordert, und zwar tritt, wenn eine Zahl der Abg I“ 8 llwe d serer Eutschließung vorzutragen. die Amnestie zu erniedrigen, denen man sie angedeihen läßt, ist eine Jonische Inseln. (Wanderer.) Die Ereignisse auf Mitgliedern zusammen.. mäßigen Rechte des Staats⸗Oberhauptes, insonderheit des Inhalts dieses 1

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durch Uebergangs⸗Gesetze vermittelt werden. Für die todte Hand sind Be⸗ s 8 . s ies s - t b schon rechtlich begründete Beförderun oder Verbesserung erlangt. In dem gebniß Kenntniß zu geben. Zum Geschäfiskreise desselben gehören: nimmt das französische Ministerium den weggewiesenen Gesandten b 1 88 8 1b 1 h beg g 9 8 g 3 schäf 8 as französisch 1 liches Dekret giebt eine Erläuterung über die Functionen der Kriegs⸗ 8§. 44 Wabl die Wahlfähigkeit hat. mit der Abgeordneten⸗Kammer erlassen, aufgehoben oder verändert werden. allgemeine Berathung und Beschlußnahme über Gesetze, nachdem die wickelt ist, besteht übrigens noch eine andere Streitfrage zwischen , ö ines Abgeordneten hat der Vorstand d Kammer dem Ministerium sofort steht eben sowohl der Abgeordneten⸗Kammer, als dem Groß! jeni Sachen, welche Wir an das Gesammt⸗-Mi 1a becescete n 9 weslügh EE“ 8 en h 8 . Kammer dem Mimiste hl de eten⸗Kammer, a i Großherzog S velche Mi⸗ 1 1 1 3he 86 1“ 96 * vsafacek. hn dagigeng, ünd zusgehatan:. Pavimon eines Abgeordneten hat der Vorstan er Keo of 1 oßherzoge zu. Begutachtung derjenigen Sa hen, we 9 enstand Ländereien sind, welche die chinesische Regierung unter der an die jetzt allein kompetente Behörde abzuliefern haben. Wenn 8 8 n u 8 2 1 b 21 8 8. 8 . . 1 ; ; E“ §. 79. Für jeden vor Ablauf der Kammerperiode Ausgeschiedenen ist mer vorgelegten Gesetz⸗Entwurf zu bestätigen, muß unter Angabe der desfall⸗ d. Abänderungen in den Ressort⸗Verhältnissen der einzelnen Ministerien, Bedingung sammentreten der Kammer statthaben wid, sofort eine neue Wahl durch §. 111. Hat der Großherzog einem von der Kammer vorgelegten Ge⸗ G8 Igleich berühren. §. 46. Alle auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Laünnugen §. 80. teresse mtheit v I 2 ) Ministerien 3 behörden ermächtigt, energisch einzuschreiten, und können isbesndere d Zegnd 88 1,2 8- steugen, Aufträge und Instructionen Landtage nicht wieder vorgebracht werden. Wird ein solcher Entwurf so⸗ §. 7. Für die wichtigeren Verwaltungszweige sollen in den einzelnen Die nord⸗amerikanische Regierung hat ihren Konsul in Paris, er auch des Berechtigten, und in welcher Weise, wird das Gesetz bestim⸗ 8 1 rathen u Seb. ; 3 8 ; b F z—e chtli f cheinen ausüben. Landtage von der Kammer berathen und dem Großherzoge in unveränderter näheren Bestimmungen vorbehalten. Das Kammer⸗ und Forstkollegium eine antidemokratische Korrespondenz einschickte. litairgerichtlichen Anordnungen sind die Lokal⸗Kommandanten be⸗ EPö168“ ig li 18 8 1 so wie auf der Hin⸗ und Rückreise, nicht zur Haft ebracht oder zur Unter⸗ herzog nicht vorzieht, Im Grundeigenthum liegt die Berechtigung der Jagd 3 8 9 1 1 3 ckenwesen unter dim Antrag Napoleon Bonaparte’s aussprechen. Wenn dieser Antrag für Jagdzwecke sind ohne Entschädigung aufzehoben. Nur ablösbar jedoch zur Einleitung der Untersuchung und zur Verhaftung ertheilt. Von der ge⸗ sch, sie welche hier garnisonirte, hat uns größtentheils verlassen, um sich Ein von der Kammer gefaßter Beschluß über Abänderung Vorstandes eines jeden Ministeriums ist in allen dahin gehörigen Angele⸗ ist ein Spielball in de ini gef agt das genannte Blatt, „ist ein S vielball in den H 1 24 S · sagt das gene , nist ein Sp n Händen einiger Palermo, 24. Sept. (Lloyd.) Die provisorische Regie⸗ Sicherheit und des gemeinen W „. ests 82. Für seine Absti gen i kammer ist ei rden, wenn die nächstfolgende ganz oder zur Hälfte neu gewählte wortung einen bei demselben B ing und Unter⸗ 4 Priv 2 f Königli r ür gemeinen Wohls, so wie die Feststellung von Grund⸗ §. 282. Für seine Absimmungen in der Kammer ist ein Abgeordnenen hoben we Kächstfolgende ganz zur Hälf gewählte selben angestellten Rath zur Besorgung nein solcher, den Prinzen von Joinville dem Präsidenten gegenüberstellen. Ersterer an Privaten verkauft, Eine Königliche Verordnung erklärt ven⸗ wieder als Grundgerechtigkeit bestellt werd Ist der von der Kammer gefaßte Beschluß einer Abänd Gegenzeichnung der von Uns Zustim azu, einen Zwiespalt in der Königli ili 8 gerechtig steut werden. fallen. 113. Ist gefaßte Beschluß einer Abänderung genzeichnung zu vollzeehenden Ausfertigungen geschicht aber Zustimmung dazu, einen Zwiespalt in der Königlichen Familie zu nen vor dem 11. Januar 1848 gehört hatte. Es ist begreiflich, regeln. kosten erstattet. Ein Verzicht auf das Tagegeld und die Erstattun den beiden folgenden ordentlichen Landtagen, unverändert wiederholt und nähere Bestimmungen darüber zu treffen, welche Sachen von den Ministe⸗ die Präsidentsch aft rden, werde ihr A is 1 g Präsidentschaft sehen werden, werde ihr Antagonismus nur noch Ein anderes Königliches Dekret verbietet die Ertheilung des §. 84. Die Kammer der Abgrordneten muß fährlich im Monat No⸗ aufzulösen. Nimmt in diesem Falle die darauf zusammentretende Kammer wird, haben die Ministerien über alle Sachen, über welche 1 ; F f g g ß jährlich 8 fzulb) 98 zu haben. Die Abfasser des Antrags glaubten, daß die Aufhebung r2. 8 worden zu sein. affe aus den Ministerien erfolgen unter Benennung lügnerische Gerechtigkeit.” (Cephalonien haben Veranlassung zu einer Adresse gegeben, welche,

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