und die Ueber⸗
" gestrichen d die in Strafsachen“;
ndere Bestimmung
Beßimmn⸗ I. Kompeten
chrift des A dagegen der 15 wird gleichfalls, Eine Ausnahme und Erhebung de bei welchen seinem ersten
„Hinsichtlich der in Anwendung.“
rt. 14 also gefaß
Art. 13 und 1 ¹ 2 2ten Alinea desselben:
Untersuchung ller derjenigen haftet“ angenommen. in seinem zweiten ändigkeit kommt 17 wird in fol⸗ en Rechtssachen“
lich der Zu⸗
felgender Fassu Einleitung der öͤthigen und insbe Gefahr auf dem Absatz angenommen, über die Zust st des Artikels kte in bürgerli eben so Art. rt: „Hinsicht 8 in Anwendung. Entwurf des Art. 22 der Justizminister das Referenten zu Veranlassung estimmt und der Art. Art. 8, 12, 13 Abs. Rechtsmittel statt.“ weiten Alinea angenommer bgestimmt und dasselbe einstim⸗
Entscheidung Die Ueberschri Kompetenz⸗ Art. 17 selbst angenommen; t dem Art. 16, dahin ab
wird, konform mi Entscheidung kommt
ändigkeit bei der einstimmig angenommen. wird verworfen. Wort und mach unbestimmt geh geben könne.
lso modifizirt angenom 2, 20 und 21 Der Art. 23 hierauf noch einma mig angeno
Regierungs⸗ Abstimmung ergre
t darauf aufmerksam, Antrag des
u Mißdeutunger Antrag abg
Es wird über den i die in den
men: „Gege
wird mit We l über das ganze
ierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, die kte betreffend, lautet: t der König haben in Allerhöchstihres Staat mer der Reichsräthe und ud verordnen, was folgt: Abschnitt schen Gerichts⸗
Ansehung der Kom srathes mit Beirath der Kammer der Abgeordneten
8 petenzkonflikte nach Vernehmung stimmung de heschlossen u
Von den Verwaltungs Ueber Kompetenzkon i dem obersten Gerichtsho
Kompetenzkonflikter behörden. chen Gerich fe in einem d drei Räthen des
ts⸗und Verwal⸗ Senate entschie⸗ sten Gerichts⸗ hr hierfür bestimm⸗ Central⸗Verwaltungs den auf dieselbe Weise und Stellvertreter bestimmt. ahren bei beja⸗
den wird be er aus einem Vorstande un aus drei von dem Könige von Beamten der Staats⸗ Für Verhinder Verwaltung stimmungen: konflikten
Ministerien oder ungsfälle wer Sbeamten zwei on dem Verf zwischen Gerichts⸗ einem Gerichte eiten der Verwaltung in A so kann eine Hauptsache von erden. Art. 3. Die An⸗ der Kreisregierung und Verwaltungs⸗Behörden ihrer Kenntniß
so haben sie hierv Central⸗Verwaltungs⸗ Staats⸗Anwalte bei den Ge⸗ erwaltungs⸗Stellen sogle ch ß sich das Gericht, bei wel⸗ keit der Verwaltung gehö⸗ stellen haben den Kompe⸗ für eine Weise er⸗ Zuständigkeit der Behufe erklären sie die Verhandlung in Anspruch nehmen. Erklärung bei
zusammengesetz aus denselben Klassen der Besondere Be henden Kompetenz waltungsbehöb in irgend einer Sa ommen wird (beja dieses Konfliktes dem Gerichte rechtskräftig er regung eines bejahenden den Central⸗Verwaltungsstellen zu. die Anregung eines kommenden Sache ihnen vorgesetzten Anzeige zu richten sind verpflichtet, Nachricht zu gebe chem sie aufgeste rigen Sache befaßt. flitt anzuregen, sob daß sich ein Gericht mit ache befaßt. g der Grunde Verwaltung as Eintreffen der im Art. 5
ständigkeit vo hender Komp nur so lange, kannt worden ist, beantragt w nfliktes steht Wenn unsere onfliktes in erforderlich halten, Kreis⸗Regierung
etenz⸗Konflikt), als nicht in der
Kompetenz⸗K.
den betreffenden V n, wenn sie wahrnehmen, da t sind, mit einer zur Die Verwaltungs
ald sie auf was
tung gehörigen S unter Anführun
Entscheidung
Vermeidung im Konflikt nen gesetzlichen Sogleich nach dem Ein ordnet das Gericht die
unter den allgemei⸗ Verfügungen erlassen. 5 bezeichneten Erklärung ver⸗ rift derselben an die Par⸗ Akten in der Gerichts⸗ stelle können hierauf Tagen Denkschriften auf dieser Frist wer⸗ bersten Gericht Der von dem Präsidenten
Einzelne erhebliche Ak⸗ Staats⸗Anwalt
Bedingungen treffen der im Art.
es die Hinterlegung der als die Verwaltungs
hl die Parteien d binnen vierzehn
Akten Einsicht nehmen über die Frage der Z den sämmtliche Akten an Art. 8. Die Si ernannte Berichterstatter
den Staats⸗Anwalt am o
zung ist öffentlich.
Erläuterung stellt und begründet s mung wird zuerst v Gerichtshofes, dann ten gestimmt, Vorstande ab
esenden Näthe des obersten n Verwaltungs⸗Beam⸗ fortgefahren, von dem s Erkenntniß wird mit ündet und im Regie⸗ altung als zuständig t nur über die Kosten des vor der habten Streite Verfahren bei Gerichts⸗ und Verw und Gerichtsbehörde andes abgelehnt hab
dem jüngsten der anw von dem jüngsten der anwesende n dieser Art abwech - er die Stimme zuletzt a den Entscheidungsgründen in öff rungsblatt bek erklärt worden, so hat das regung des Konflikte
selungsweise
er Sitzung verk
annt gemacht. Ist die Verw
verneinenden Kompetenz⸗ altungs⸗Behörden. die Zuständigkeit in nender Kom⸗ Konfliktes den Parteien indem sie ein mit Gründen an den obersten Zuständigkeit ab⸗ as Gericht setzt die Anregung des Kon⸗ tlich des weiteren Absatz 2— 4 und Art. 8.
Konflikten zwischen Art. 10. Wenn Verwaltungs⸗ s nämlichen Gegenst
Ansehung de
1. Die Partei reg versehenes Gesuch um E Gerichtshof stellter gelehnt hat, in drei
t den Konflikt an, ntscheidung über die Unständigkeit sselbe bei dem Gerichte, facher Ausfertigung i die betreffende Ver Mittheilung des Gesuche Verfahrens kommen die Vor Anwendung. Zweiter Abschnitt. den Getichten Rheins. Allgemein zwischen zwei oder me den sämmtlichen streitende ames Obergeri richterlichen Senate ents und Militairgerichten aus obersten Gerichtshofes, sammengesetzt ist. Bestimmungen: Konflikten 14. Untersuchungsrichter oder Zuständigkeit ergiebtl, unverzüglich dem Staats enen Gerichtshofes anzuzeigen. Anzeige berechtigt und
ltungsstelle von der s in Kenntniß. n des Art. 7
etenz⸗Konflikten zwi⸗ diesseits des Wenn die Z o entscheidet darüber das setzte Obergericht. Fehlt it in einem oberst⸗ Konfliktes zwischen d drei Räthen des General⸗Auditoriats zu⸗
Von den Komp Landestheilen
streitig ist, s
e Bestimmung: hreren Gerichten n Gerichten zunächst cht, so wird übe
im Falle eines einem Vorst dann drei Mitg
Von dem Verfahren Gerichten Gerichte, zwischen sind verpflichtet, anwalte des nach
Kompetenz⸗
ein Streit über ihre Vorlage der Akten Entscheidung beruf anwalt ist auch ohne solche der Akten zu veranlassen, sobald er gu dem Bestehen eines Streites über die enthalten hat. die Zuständig weiteren Verfahrens niger sind o
dieses unter Art. 13 zur Der bezeichnete Staats⸗ verpflichtet, die Vorlage ner für eine ssige Nachrichten 8 Streites über oder Gerichte Nichtsdestowe⸗ ändigkeit die zur diesend standes nöthi⸗ uf dem Berxzuge eaa vorzunehmen, r Entscheidung des Konsliktes berufenen Gerichte veran⸗ wenn er solche für nothwendig erachtet. Die Ent⸗ 6 9 ve nbs auf mündlichen rlesu⸗ er erheblichen? 1 altes miafes. Vöcätcseh Meerfüche vnp
f was imn Zuständigkeit verlä kei Sogleich bei dem Eintritte eine eit haben 8 sSg befangenen Richter inI der Hauptsache
er Untersuchung Und 8 8 g insbesondere 8 höe welchen Gefahr a Anwalt an dem zu laßt weitere scheidung üb Vortrag des
Erhebungen, er rie Zustän Berichterstatters na 8 Staatsanw Verfahren bei in bürgerlich wischen den Geri t, so ist jede sEntscheidung anz
Kompetenz⸗Konflikten zwi⸗ en Rechtssachen. — chten über ihre Zuständigkeit Partei berechtigt
Gerichten ein Streit z Rechtssachen ergieb stimmten Geri
bei dem durch Der Antrag ist
1876 mit dem Nachweise zu versehen, daß die Zuständigkeit streitig ist. Art. 18. Das Gericht hat den Antrag unverzüglich einer vorläufigen Prü⸗ fung zu unterziehen. Findet es denselben erheblich, so verordnet es die Mittheilungen an die übrigen in der Sache betheiligten Personen zu Abgabe ihrer Erklärung binnen einer angemessenen kurzen Frist. Gleichzei⸗ tig werden die im Streite befangenen Gerichte zur Vorlage der Akten an⸗
gewiesen. Art. 19. Das zur Entscheidung über die Zuständigkeit berufene
Gericht kann verordnen, daß mit dem Versahren in der Hauptsache inne ge⸗
halten werde. In Ansehung 45 Versügungen findet die Bestim⸗ V
mung des Art. 6 Abs. 2 auch hier Anwendung. Art. 20. Ueber die Zu⸗ ständigkeit wird in geheimer Sitzung auf mündlichen Vortrag des Bericht⸗
erstatters nach er. der erheblichen Aktenstücke und nach Anhörung
des Staats⸗Anwalts entschieden. Dritter Abschnitt. Von den Kompetenz⸗Konflikten zwi⸗ schen Gerichten der Landestheile diesseits des Rheines und Gerichten der Pfalz. Art. 21. Ueber Kompetenz⸗Konflikte zwischen Gerichten der Landestheile diesseits des Rheines und Gerichten der Pfalz wird bei dem obersten Gerichtshofe in einem Senate entschieden, welcher aus einem Vorstande und sechs Räthen des obersten Gerichtshofes, darun⸗ ter drei Mitgliedern des Cassationshofes der Pfalz, zusammengesetzt ist. Die Bestimmungen der Artikel 14—20 dieses Gesetzes kommen auch hier zur Anwendung.
Schlußbestimmungen. Art. 22. Gegen die in den Art. 8, 12, 16, 20 und 21 btzeichneten Entscheidungen findet kein Rechtsmittel statt. Art. 23. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung durch das Gesetzblatt, beziehungsweise durch das Amtsblatt der Pfalz, für alle bis dahin noch nicht entschiedenen Kompetenz⸗Konslikte in Wirk⸗ samkeit. Jedoch kömmit die Vorschrift des Art. 4 in den Landestheilen diesseits des Rheins erst mit der vollständigen Einführung der Staats⸗An⸗ waltschaft zur Anwendung. Der Staats⸗Minister der Justiz ist mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt.
Hannover. Hannover, 13. Okt. Die Hannov. Ztg. enthält nachstehende Königliche Proclamation, den Zusammentritt der allgemeinen Stände⸗Versammlung betreffend:
„Ernst August, von Gottes Gnaden König von Hannover. Wir bestimmen hiermit Donnerstag, den 8ten, kunftigen Monats November, zur Eröffnung der durch Unsere Proclamation vom 15. Juli d. J. berufenen allgemeinen Stände⸗Versammlung. Sämmt⸗ liche zum Eintritt in eine der beiden Kammern Berechtigten haben das Erblandmarschall⸗Amt hierselbst spätestens am Tage vorher durch eine schriftliche Anzeige von ihrer Anwesenheit in hiesiger Stadt zu benachrichtigen. —Hannover, den 12. Oktober 1849. 88 (unterz.) Ernst August. Bennigsen. Prott. Stüve, Dr. Braun. Lehzen.
Düring.“
Baden. Rastatt, 12. Okt. (D. Z.) Diesen Morgen ging der erste Transport der bisher in den Kasematten gefangen gehaltenen Bayern in die Heimat ab, um daselbst vor das ordent⸗ liche Gericht gestellt zu werden. Morgen folgt sodann der zweite. Diejenigen Bayern jedoch, die schwer gravirt und bestimmt sind, vor das hiesige Standgericht zu kommen, hat man zurüͤckbehalten. Die aus der Schweiz zurückgekehrten badischen Soldaten, von denen man bis jetzt nur wenige entlassen hat, werden nun auch nach dem von der Untersuchungs⸗Kommission gefällten Urtheil in ihre Heimat beurlaubt. Durch diese Maßregel wird die Anzahl der Gefangenen bis zum wirklichen Eintritt des Winters so zusammenschmelzen, daß zwei bis drei Gebäude zu deren Unterkunft hinreichen werden.
Hessen. Kassel, 13. Oͤt. (Kass. Ztg.) Se. Hoch⸗ fürstliche Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hessen ist gestern hier eingetroffen und im Schlosse Bellevue abgestiegen.
ö1““
Ausland.
Oesterreich. Pesth, 10. Okt. (Lloyd.) Gegen halb sieben Uhr Morgens starben heute der Baron Jeszenak, Kommissär des neutraer Ko⸗ mitats unter der revolutionairen Regierung, und Csanyi den Tod durch den Strang. Ersterer zeigte viel Muth und männliche Fas⸗ sung, letzterem ging beides ab. Leichenblaß und zitternd unterwarf er sich der Execution. Beide versuchten es, die umstehende Bevöl⸗ kerung anzusprechen, das Wirbeln der Trommeln vereitelte jedoch ihre Absicht. Nach vollzogener Execution blieben die Leichname noch gegen eine Stunde auf dem Richtplatze nächst dem Neugebäude hängen und wurden dann auf einem Karren ins Spital geführt. Der Scharfrichter, welcher beutesüchtig einen der Todten bis aufs Hemd und die Unterhose ausgezogen hatte, erhielt von einem her⸗ beikommenden Offizier eine energische Zurückweisung, mit der Be⸗ merkung, daß er es künftighin nicht mehr wagen soll, die Aufregung des Volkes durch solch höhnendes Verfahren noch zu vermehren.
Durch die anti⸗dynastische Tendenz mehrerer Reden und Bro⸗
chüren bekannt, zog sich der frühere Prediger der israelitischen Re⸗ orm⸗Sekte, Einhorn, vor wenigen Tagen eine mehrstündige Ver⸗ haftung zu. Seine Entlassung erfolgte auf Grund einer von Hay⸗ nau unterzeichneten Karte, in welcher ihm als Feldpater der ko⸗ morner Besatzung ein dreißigtägiger Aufenthalt in Ungarn gestattet wird.
Briefe, welche von der gegenwärtig in Wien verweilenden Israeliten⸗Deputation hier anlangen, können die Aufnahme nicht genug loben, welche sie bei dem greisen Marschall gefunden. Dem⸗ nach geben sie sich immer noch der Hoffnung hin, daß den Bewoh⸗ nern von Buda⸗Pesth die enorme Kriegssteuer wenigstens theilweise erlassen werde.
Der Gräfin Louis Batthyany soll von der Militair⸗Behörde die Weisung zugekommen sein, mit ihren Kindern Ungarn zu verlassen.
In der letzten Nummer der in Komorn erschienenen Komor ner Blätter vom 1sten d. M. sind zur bloßen Zierde noch eine Masse von Ernennungen und Auszeichnungen abgedruckt, die wäh⸗ rend der Zeit, als die Besatzung von der ungarischen Regierung völlig abgeschnitten war, vom Festungs⸗Oberkommandanten getrof⸗ fen wurden. Daneben befindet sich aber im amtlichen Theile die Verordnung Klapka's, daß das Platzkommando sogleich eine Kom⸗ mission, aus einem Stabsarzt, zwei Stabs⸗ und zwei Ober⸗Offi⸗ zieren bestehend, zusammensetze, die eine genaue Liste der in der Festung befindlichen zu Krüppeln gewordenen Offiziere und Gemei⸗ nen anzufertigen und binnen 48 Stunden einzureichen habe. Es sind alle Leibesfehler dieser Individuen richtig anzugeben, um die⸗ selben in gehöriger Weise der österreichischen Kommission, die ge⸗ mäß der abgeschlossenen Capitulations⸗Bedingungen für deren Pflege und Erhaltung sorgen muß, anzuvertrauen.
Vom Kriegsgericht zu Arad sind unterm 6ten d. folgende Ur⸗ theile bekannt gemacht worden: Ernst Kiß von Ellemer, und Ittebe von Temesmar, im Banate gebürtig, 49 Jahre alt, katho⸗ lisch, Wittwer, ohne Kinder, früher Oberst und Kommandant des Husaren⸗Regiments König von Hannover, Besitzer des Königlich hannoveraner Ordens erster Klasse und des päpstlichen Christus⸗
Ordens Ritter, ist bei sichergestelltem Thatbestande durch sein Ge⸗ ständniß überwiesen, mit Hintansetzung der ihm von dem K. K. banater General⸗Kommando aus Anlaß des Allerhöchsten Mani⸗ festes vom 3. Oktober 1848 — wodurch die legale Wirksam⸗
unter denen Oberst⸗ dl, die Rittmeister ann die Hauptleute
unten Inquisiten, Lahner und Sch d Dessewffy, d ch ihrer Dienste für die lutionairen Regierung zin Anbetracht, daß si gdes debrecziner Landtags⸗ Losreißung Ungarns von er Allerhöchst regierenden se durch ihr Verbleiben in der Rebellen⸗Regierung 6. September verraths schuldig in und des ö6lsten Artikel sten Manifeste vom 3ten der Proclamation vom nämlich die Oberst⸗Lieute⸗ or Georg Lahner, Nagy Sandor Karl Graf
Ministeriums aufgeho⸗ erklärt wurde — zu⸗ pen⸗Abtheilung nach der Insurgenten⸗ ierung die Beförderung on ihr ge⸗ im Monat n übernom⸗ egierung auch andtag auf
keit des ungarischen Reichstages und in Kriegszustand
seiner Trup
Es sind dah lieutenant Aulich, d Pöltenberg, Leiningen un Rebellion w
militairische an dem Kampfe de Beschlusses vom dem Kaiserstaate Dynastie abgehend, ihren Stellen und ihr F dieselbe stillschweigen d. J. abgehaltenen Gemäßheit des 5ten Theres. Gerichts⸗O und 20. Oktober 12. November 1848 und . Sr nants Ludw. Aulich und Ign die Rittmeister E und Aristides De Leiningen und Joh. reichischen Armee Pensions⸗Verlust, den Strang, der Inquisit, von der Majors⸗Charge Inquisiten unbeweglichen, Andreas Gaspar dagegen, re alt, reformirter r und Eskadrons⸗Komman nent, welcher zwar ebenf Beförderung zu jedoch nachgew ähnten debrecziner n, sich von der geleistet hat, 62sten Artikels t der Straf⸗Norma v seiner bekleideten en Wladimir⸗Orden ste verurtheilt worden. Feldzeugme
er die vorgena ie Majors Sandor un d Damjani von der revo angenommen haben bellen zur Durchführun d. J. auf die schließung d betheiligt, bezugswei ortdienen unter kannt haben, Kriegsrechte als Kriegs⸗Artikels der allerhoöͤch und 6. November
gegangenen Aufforderung, sich mit Temeswar zurückzuziehen, in verblieben zu sein, von der zum General und Feldmarsch stiftete militairische Ordens⸗ Februar d. J. die Stelle eines men, und dieses Amt im Int dann noch fortgeführt zu haben, ssuth's am 14. Ap österreichischen M der allerhöchst reg Ernst Kiß fünften Krieg Militair⸗Straf und 20. Oktober, November 184 v. J. abgehaltenen Kriegs rden und seines dlichen Vermögen und Blei verurtheilt. Herr Feldzeugmeister d Siebenbürgen, quisiten die Tage in Vollzug ge⸗ Arad, am 6. Ok⸗
Rebellen⸗Reg all⸗Lieutenant, so wie die v Decoration angenommen, Landes⸗Kommandirender eresse der Rebellen⸗R als der debrecziner L ril d. J. die Losreißung Un⸗ und der Ausschlie⸗ ierenden Dynastie ausgesprochen
des Verbrechens Artikels in Verbindung und der allerhöchsten Ma⸗ 1848, endlich
Antrag Ludwig Ko in dem am 2
Hochverraths gen
dann 6. November 8 und 1. Juli rechte seiner gesammten beweg is verlustig er⸗
nifeste vom 3. der Proclamation vom 12 dem am 21. S Obersten⸗Charge, und unbeweglichen, klärt und zum Tode dur Strafurtheil haben Se. und Ober⸗Kommandant Freiherr von gegen ihn verh setzt worden. tober 1849. Karl Graf Vecsey von verheirathet,
von Török, Maj Joseph von e Karl Knezich, etzung ihrer in der öster⸗ beziehungsweise zum Tode durch er nebst Entsetzung ch Pulver und Blei, und
rnst von Pö ssewffy, die H amjanich ne bekleideten Offiziers⸗Chargen, mit Einschluß des Wilh. Laz Major Jos. Sch
wo immer befin
Excellenz der K. K. der Armee in Ungarn un bestätigt, und ist sstrafe am h Von dem K. K. Kriegs
t an dem In ängte Tode
gerichte zu befindlichen Vermögens. von Ketskemet in Ungarn Vater zweier Kinder, Kaiser Nikolaus alls gegen die Kaiserl. m General i iesenermaßen in dem Landtags⸗Be⸗ Rebellen⸗Armee wegen Theil⸗ des Militair⸗ om 3. Juli
Der Inquisit gebürtig, 45 Ja früher Rittmeiste 9ten Husaren⸗Regin Truppen gekämpft und die
Rebellen⸗Armee angenommen, als ihm die mehrerw April bekannt wurde d keine Dienste mehr ufruhre nach Anleitun Strafgesetzes, in Verbindung 1790, nebst Entsetzung und Abnahme des russisch em Festungs⸗Arre Excellenz der K. K. Herr Ober⸗Kommandant von Ungarn 1 haben dieses Strafurth ffy und Lazar und Blei zu mildern geruht ber hierorts erfolgt ist und verurtheilten Inquisiten
in gebürtig, 42 Jahre früher Major in dem er, K. K. Kämmerer, sein Geständniß utorität ausge⸗ als General
die K. K.
Pesth, in Unga ohne Kinder,
it König von Hannov Ultem Thatbestande, durch arn gegen die §
alt, katholisch, 2ten Husaren⸗Regimen ist bei gehörig festgeste überwiesen, der in Ung enen Empörung sich vor andant eines Armee die Cernirung benen beiden Festungen Belagerung der J. persönlich Beschädigungen an haben. Es wurde daher J. abgehalten Gemäßheit 1 des Milit
Königliche A bedächtlich angeschlossen,
Corps dasselbe gegen der Sr. Majestät dem K. Arad und Temesvar ein deren Entsatze im furchtbare Ver⸗ d Privatgebäuden n dem über ihn am des Verbrec in Verbin⸗ allerhöchsten ber 1849, und der
Augenblicke, schlüsse vom 14. zurückgezogen nahme am A
und Komm Truppen geführt, König treu geblie geleitet, die Monat August d wüstungen und herbeigeführt zu⸗ 21. September d. Hochverraths in dung mit Art. 6. nifeste vom 3. und Proclamation vo Entsetzung von s dann dem Verluste wo immer Strang verurt Sentenz von zeugmeisters benbürgen, am heutig Ludwig Aulich katholisch, l Kaiser Alexan Ignaz vo
geleitet und dadur ärarischen un der Inquisit i
s vierter Klasse, zu
ister und Armee⸗ enbürgen, Freiherr von rücksichtlich der
nen Kriegsrechtwegen des fünften Kriegs⸗ air⸗Strafgesetzes, 20. Oktober, dann 6. 12. November 1848 einer Majors⸗C
eil zu bestätigen, aber die Todesstrafe in jen ‚wonach die Kundmachung am der Vollzug an den zum Tode stattgefunden hat.“
Insurgenten Dessew
d Kammerherrn eglichen un Tode durch der Kriegsrechts⸗ lichen Herrn Feld Ungarn und Sie strafe an dem Inqui
tlichen bew d unbeweg am heutigen Tage
befindlichen Vermögens zum und über erfolgte Sr. Excellenz und Armee⸗Ober Freiherrn von Ha en Tage in V
11. Okt. (Lloyd.) Da unlängst jener famose Brief
R im aus Szeghegy vom dürfte es auch nicht ohne Interesse bekommen, welches,
das ungari tgetheilt wurde, einem Schreiben Kunde zu mindestens zur hervorrief.
des Kaiser sche Kriegs⸗Ministerir
Kommandante 15. Mai mi
komy von Kossuth Hälfte jenen undisziplinarischen Manche scharfe Replik und Debreczyn gewechselt, hinsetzte, um an Pereze freundschaftlich, uneigennützige Vater⸗ seiner persönlichen während er, t zu schauen hätte. n Sykophantik aber pikanten Aus⸗ welches dieser arischen Re⸗ ürde, ziehen
ollzug gesetzt. in Ungarn ürti ieutenant im Infanterie⸗
ausgehend, Zorn des ungarischen Generals
zwischen Bacs endlich am 9. Mai sich Brief zu schreiben; auf des A wie auf die Eige heit Rücksicht
edig, früher Oberst⸗L
Pk, von Gödö 54 Jahre alt, lichen Genie⸗ der Festung Komorn; r, aus Neusohl, so lt, katholisch, verheirathet, tegiment Franz n Zombor, baeser katholisch, verheirathet, Kaiserlichen Husaren
Jahre alt,
llö, pesther Komitats katholisch, ledig, Corps und zuletz
freundschaftlichen t Fortifications⸗ landsliebe, Gemüthsbeschaffen er amtlich schriebe, nur der That ist der Brief abgefaßt, voll v drücken und Wendungen, als das vierte Heft des „ on“ erscheinen wird, nur als Muster folgende „In einem Deiner Kommandant von Peterwar Jedoch verzeihe mir, seine Meinungen gern ch, aber Befehle wird Angetrieben von de
schreibe ich
eidenschaft hinreißen lassest. keit kann dem Va d selbst der Erfo Wir bedürfen der brav die wirklich brauch ätzen; und sie, ebe Majore Gal, Földoari, rgefühl keine Be
nthümlichkeiten nehmen kann, gene Pflich wissen naive
Lieutenant im Lokal⸗Direktor in
Georg Lahne 53 Jahre a Najor im Infanterie⸗I. h Schweidl, vo 53 Jahr alt, früher Major im von Rußland; ölt von Pöltenberg, 1 lt, katholisch, verheirat ter und Eskadrons⸗
in Ungarn Vater eines Kindes, Graf Gyulai;
Komitats in Un⸗ Vater von Regiment
hler Komitats auf seine ei mit einer gey innigen, theils Dokument, Geheimarchiv der ung Raum wegnehmen w Stellen aus dem ungarischen fe sagtest Du, dein sein kann, der th nimmt den Rath und wenn sie gut die Regierung niemals m reinen Ge⸗ Dir dieses,
on theils gemüths
garn, gebürtig,
Großfürst Al⸗ 1” 1 8 1 u Wien in Oesterreich ge⸗ Originale aus: früheren Brie het, Vater von drei Kin⸗
bürtig, 35 Jahr a 1 d Kommandant im obigen
dern, früher Rittmeis Husaren⸗Regiment; Joseph von Nagy⸗ Komitats in Ungarn gebürtig, meister in Pension; Karl Knezich, georger Gränzregimen rathet, Vater von zw anterie⸗Regimente; Karl Graf L stadt im Großherzogth lutherischer Religion, ver nterie⸗Regimente; Aristides von tats, in Ungarn geb Rittmeister und seit 183 Damjanich, 45 Jahre alt,
Dir gefällt. Ludwig Kossu Moritz Perc sind, befolgt er von den Genera fühle unserer
von Großwardein, b
Sandor, holisch, ledig,
45 Jahre alt, kat len annehmen. warasdiner St. atholisch, verhei⸗ im 34sten In⸗
aus Velike Gajovatz im gebürtig, 41 ei Kindern, früͤher
Schau, lieber Freund! terlande unberechenba⸗ e muß da⸗ en Offiziere und im Interesse n die besten Offi⸗ Forget), ver⸗ handlung dul⸗ alb rechts, Marsch! u. s. w.“ en Mangel an Di in deinen Bülletins den Römerschanzen, Du redest von einer Eroberung d hier recht eigentlich gar kein ald Du Deine Truppen hin⸗ rmals in den Besitz Rebellion im Csai⸗ st mir aus Kovil die während Du Dich auf Neu ne Tittel eingenommen st Du selbst, daß Knic⸗ igen Männer gegen Bacs zu erobern, und ommando eine hinrei⸗ arsch ins Banat habe haben würdest. n unsicheren
nicht von Deiner L Diese Deine L ren Schaden zufügen, un vurch ephemer werden.
daher diejenig des Vaterlandes ge von Deiner Armee (die lassen Dich, weil ein den kann, als wie: Hundertfältig sind
Deinem Heere; es l üͤbertreibst; Du s während ihrer nur der Bacska und des Resultat erzielt w ausgezogen hattest, der Raizen kamen und d kisten⸗Bezirk nach wie vor fortb Nachricht von einem errungenen atz zurückziehen mußtest, zu haben, aus dem C anin mit mehreren Tausend seiner heldenm Ich habe Dich gesendet, um heldenmüthigen K hl anvertraut.
Jahre alt, k
Hauptmann eidenschaftl
lg Deiner Sieg
von Ilben⸗ 30 Jahre alt, m 31. Linien⸗
einingen von Weßt zum Hessen⸗Darmstadt heirathet, früher Hauptmann i
Mann von Eh „Pack' er sich, h die Klagen über d aufen Klagen ein st von tausend fünfzig waren;
Banats, währen urde und dort, die römischen Sch as Nest der serbischen
von Csakacz, abaujvarer Komi⸗
Dessewffy, 9- evangelisch, ver
47 Jahre alt, Pensionsstand; von Stasa im z9 griechisch⸗nicht⸗un Hauptmann im
veiten Banal⸗Gränz⸗
iment gebürtig irter Religion, 1 8 8 blsten Linien⸗ e⸗Regimente; elm Lazar, alt, katholisch, quittirter Lieutenant, uneingedenk ihres chische Armee des bei seine Allerhöchste die Kaiserliche Aut
ꝛate gebürtig, Kindern, ohne benem That⸗
von Groß⸗Becskerek, im Bar
verheirathet, Vater von drei 4
bestande, geständig, K. K. österrei Inquisiten Lazar, verses, gegen d ren, der gegen Empörung sich .Truppen, r Pöltenberg, ls Generale un ptmann Graf L d Divisions⸗K. t und Divisions tenant Török, eine Kaiser Festungs⸗K. Verschanzung
rucksichtlich des ausgestellten Re⸗ e die Waffen zu f ausgebrochenen
Eides, und
und indem Kaiserhaus nn Bezirkretirir orität in Ungarn in dem Rebellenheere ten Oberst⸗Lieuten tmann Knezig nes Armee⸗Corps, Rittmeister Dessewffy Inquisit Lazar als kämpft, Inquisit g der Festung
Dich kämpft. zu diesem Behufe Deinem chende Truppenanza ich Dich nur angewiesen, wenn Du aber ließest Tittel und die ganze Zustande zurück, marschirtest, mernden Thaten lechzenden S der Willkür Jellacic's überlassen, der Ba was er zusammenraffen konnte, da Du au Truppen hinausgezogen hattest,
Und eben dama Vaterlandes
die Inquisi ant Aulich, Sandor, Haup id Kommandanten
Damjanich a im einingen und
der Inquisit Hau als Generale ur Oberst⸗Lieut Oberst⸗Lieu orn durch Stellung des sich bei den wendet und von de
Bacska in einem Deiner nach s und Bacs blieb rdirt und Alles, Bacska alle Deine Donau nach
angetrieben von Kommandanten ge timmung, ins Banat, der Belagerun en⸗Abtheilung zeitweise päter aber d Szegedin ver⸗ der die Beför⸗
liche Trup
.eln un ungefährde be
Essegg abfü ls, als ich, der ie
ordnungen
angenommen, nach Neusatz
Insurgenten⸗
Ir die Donaulinie überschritten.
Zweck, nämlich die E it und Deine besten nen Dir entfremdet worden sind, w gmisirte Armee, die nich sindern im Banat steht,
bsten Offiziere beraub
srüstungs⸗ Waffen⸗Fabrik in Inquisit Major an welcher er
anempfahl, Und nun sage ich Dir offen großes, aber roberung der Bacska, bestimmte Offiziere durch Dein leidenscha
Dauer des
Generals ge ohl nach der
während der und Waffen ht bei Schwech Ansuchen beurlaubt, m Monat Mai d. J nin Pesth an der Annäherung
s Heer zerstreut b ftliches Beneh⸗ ird Deine undisziplinirte desor⸗ m für sie bestimmten Terrain, , werden diese ihrer anstatt aufwiegleri⸗
Schweidl, obw die Stelle eines und der Rebellen⸗ Truppen gefolgt AnAlmk Ies I I“
t auf ihre ich prophezeie es Dir Truppen, sobald sie,
Kommandanten Regierung bei
1877
schen Raizen, regulärem österreichischen Militair gegenübergestellt werden, in der Schlacht geschlagen werden. Denn Deine persön⸗ liche Tapferkeit kann viel ersetzen, jedoch nicht Alles; nicht die ein⸗ gerissene Unordnung, nicht das Abgehen regelmäßiger Dispositionen, ja nicht einmal den Mangel der Tags⸗Parole u. s. w.“
Das kriegsrechtliche Urtheil über Csanyi und Jeßenak lautet: „Nachdem Ladislaus Csanyi, aus Csany, zalaer Komitats, in Ungarn gebürtig, 59 Jahre alt, katholisch, ledig⸗ und Baron Johann Jeße⸗ nak, aus Preßburg gebürtig, 49 Jahre alt, evangelischer Religion, verheirathet, theils geständig, theils rechtlich überwiesen wurden, in ihren verschiedenen, von der Rebellen⸗Regierung ihnen verliehenen amtlichen Stellungen, vom Beginne bis zum Ende der Revolutions⸗ Epoche, alle in ihrer Macht gestandenen Mittel, behuf siegreicher Durchführung der Rebellion angewandt, die hierzu dienlichen Maß⸗ regeln und Beschlüsse selbst geleitet und vollzogen, und so in vor⸗ derster Linie die auf Umsturz der allerhöchsten Dynastie und des Staatenverbandes gerichteten Tendenzen genährt und gefördert zu haben, so wurden dieselben wegen Hochverraths, bei Verfall ihres sämmtlichen Vermögens, zum Tode durch den Strang verurtheilt, und diese Sentenzen nach Bestätigung und Kundmachung heute vollzogen. Pesth, 10. Oktober.“
Ofen, 9. Okt. (Soldatenfreuud.) Komorn, schon seit dem 4ten von uns besetzt, zählt die drei Bataillone Deutschmeister Infanterie als Besatzung; die Cernirungs⸗Truppen wurden theils
7
nach Wien, theils herabgezogen und in die Garnisonen verlegt; das Belagerungs⸗Material ist ebenfalls abgeführt; die kapitulirte Besatzung (30,000. Mann) hat die Festung bereits geräumt, und sind die gewesenen Insurgenten⸗Offiziere nach ihrer Wahl, die Honveds dagegen unter Eskorte, in die zuständigen Komitate ent⸗ lassen worden. Die Festungswerke und zugleich die Palatinal⸗Linie sind von den Insurgenten thätig fortgebaut worden, und selbst der die Festung dominirende Sandberg sollte zwei solid gebaute Block⸗ häuser erhalten, wovon eines beinahe vollendet dasteht.
Mailand, 9. Okt. (Lloyd.) Das am 18. Februar er⸗ lassene Verbot der Ausfuhr von Weizen, Mais und dem aus die⸗ sen Getraide⸗Gattungen bereiteten Mehl nach dem Auslande, so wie die Bestimmung in Betreff des erhöhten Ausfuhrzolles auf Roggen, Hirse, Reis und das daraus bereitete Mehl, treten, laut Kundmachung des bevollmächtigten Kaiserlichen Kommissärs, Gra⸗ fen Montecuccoli, von heute an außer Kraft.
Ein Erlaß des Kaiserlichen bevollmächtigten Kommissärs, Graͤ⸗ fen Montecuccoli, an die verschiedenen Directionen der Studien⸗ Anstalten erklärt die im vorigen Jahre für die Privatstudien er⸗ lassenen Begünstigungen auch für das nächste Schuljahr, da die größeren Lehranstalten nicht eröffnet werden können, in voller Gel⸗ tung. Die im vorigen Jahre approbirten Privatlehrer müssen sich beim Lehrkörper um die weitere Ermächtigung melden. Dieser hat über ihre Leistungen zu wachen, und besonders das Resultat des im vorigen Jahre geleiteten Privatunterrichtes streng zu prüfen. Kandidaten, welche sich um die Erlaubniß, Privatunterricht zu er⸗ theilen, bewerben, müssen sich einer strengen Prufung unterziehen und in Gegenwart eines Lehrkörpers gründliche Proben ih⸗ rer Lehrfähigkeit abgeben. Den Privatdocenten wird ferner zur Pflicht gemacht, sich immer nach dem vorgeschriebenen Lehrplane genau zu richten, weshalb auch jeder Docent ein genaues Programm an den Lehrkörper einzureichen habe. Tritt der Fall ein, daß der prüfende öffentliche Professor zugleich Exa⸗ minator seines Schülers ist, so muß er sich den Studien⸗Direktor, so wie einen Professor aus demselben Unterrichtszweige beiordnen. Der Besuch der physikalischen oder anderen wissenschaftlichen Ka— binette wird nur unter Aufsicht eines Professors oder nur einer beschränkten Zahl von Individuen gestattet. Ein anderes Dekret enthält weitere Bestimmungen in Betreff des Privatunterrichts.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 12. Oktober. Gesetz⸗Vorschlag der Herren Mortimer, Ternaux und Salmon in Bezug auf die Zulassung und die Beförderung der öffentlichen Beamten. Die Berathung der Kammer über diesen Gesetz⸗-Entwurf ist eine zweite. Das Gesetz besteht aus 23 Artikeln.
Es ist in vier Titel getheilt. Der erste Titel betrifft die Zulassung, der zweite die Beförderung, der dritte enthält die allgemeinen Be⸗ stimmungen, der vierte die besonderen Bestimmungen in Bezug auf die Zulassung der Land⸗ und See⸗Soldaten, so wie der Arsenal⸗Arbeiter zu den bürgerlichen Aemtern. Artikel 1: „Verwaltungs⸗Maßregeln, die vor dem 1. Juli 1850 ver⸗ öffentlicht werden sollen, werden die Bedingungen bestimmen, welche die Zulassung und die Beförderung in die Central⸗Verwaltungen und den öffentlichen Dienst, der direkt vom Staat besoldet wird, regeln.“ Herr Raudot spricht gegen den Artikel, Herr Ternaux vertheidigt ihn, Herr Lasteyrie greift den Antrag als unpraktisch an. General Bedeau spricht für den Antrag. Der Vorschlag des Herrn Mortimer Ternaux wird an den Staatsrath geschickt. Dann findet über den Gesetz⸗Entwurf, die Auflösung der Natio⸗ nal⸗Garden von Lyon, Croix Rousse, de Vaise und de la Guil⸗ lotibre zu verlängern, die erste Berathung statt. Nach einigen Worten des Herrn Charvay gegen den Antrag, spricht Herr Dufaure für denselben, man beschließt eine zweite Lesung. Die Sitzung wird geschlossen.
Paris, 12. Okt. Nach dem Evenement wird die Antwort des Hofes von St. Petersburg auf die Noten von England und Frankreich, bezüglich der Flüchtlings⸗Angelegenheit, stuüͤndlich im auswärtigen Ministerium erwartet. In der National⸗Versammlung versicherte man heute, daß nach Depeschen, welche der russische Ge⸗ schäftsträger empfangen habe, die Antwort des Kaisers nicht von der Art sein werde, daß ein Casus belli darin erblickt werden könnte.
Es heißt, daß die Regierung neue Depeschen vom General Rostolan erhalten hat, der immer dringender seine Rückberufung verlange, da dier Schwierigkeiten seiner Stellung durch die neuen Verhaltungsbefehle, welche Herr Mercier empfangen, noch gesteigert worden. Die Gerüchte von der nahen französischen Räumung Roms gewinnen an Bestand, und vorgestern soll der Ministerrath ernstlich darüber berathen haben. Wie es heißt, soll die franzöͤsische Armee, sobald in der National⸗Versammlung die römische Frage erledigt ist, aus Rom abziehen und bis auf eine Brigade, die unter Molliere zu Civitavecchia bleiben würde, nach Frankreich eingeschifft werden.
Aus den Aussagen der Zeugen in dem Prozeß gegen Huber vor dem Ober⸗ Gerichtshof zu Versailles geht hervor, daß Huber
sich in seinem Klub jeder Manifestation widersetzte. Buchez, dama⸗“
liger Präsident der National⸗Versammlung, und Monnier, General⸗ Secretair der Polizei⸗Präfektur unter Caussidiere, waren die be⸗ deutendsten Zeugen, und der Angeklagte erhob insbesondere gegen Monnier's Aussagen, der ihn schon beim Prozesse zu Bourges als einen der Polizei Ludwig Philipp's verkauft gewesenen Spion be⸗ zeichnet hatte, lebhaften Widerspruch. Buchez erklärte, daß er bei dem stürmischen Auftritte in der National⸗Versammlung weder von Huber, noch von sonst Jemand persönlich insultirt oder berührt
worden sei. Heute stellte der Generalprokurator seine Anträge, worauf der Angeklagte sich zuerst persönlich vertheidigte. Die Jury fand mit einer Majorität von mehr als 23 Stimmen den Angeklagten folgender Punkte schuldig: 1) Im Mai 1848 ein Attentat, welches den Sturz und die Vernichtung der bestehenden Regierung bezweckte, verübt zu haben; 2) die Bürger zur Bewaffnung gegen einander haben verleiten zu wollen. Huber wurde darauf vom Gerichtshofe zur Deportation verurtheilt. Der als beim Juni⸗Attentat betheiligt angeklagte Capitain der National⸗Garde⸗Artillerie, Maubé, hat sich gestern in Versailles als Gefangener gestellt, nachdem er sich der Vorhaft bis jetzt zu entziehen gewußt hatte.
Die Polizei hat dieser Tage bei mehreren Journal⸗Korrespon⸗ denten, meistens Ausländern, genaue Haussuchungen gehalten. Von dem Vorgange mit Frapolli nehmen einige Journale Anlaß, auf strenge Maßregeln gegen alle Fremden in Paris, die sich mit Poli⸗ tik befassen, namentlich gegen revolutionaire Schriftsteller, zu dringen.
Guizot kehrt, wie verlautet, im Dezember hierher zurück. Sein Sohn besucht wieder das Lyceum, dessen Schüler er vor der Fe⸗ bruar⸗Revolution war.
Großbritanien und Irland. London, 10. Okt. Die Morning Chroniele sagt über die russisch⸗türkische Angelegen⸗ heit, indem sie eine Ansicht der Assemblee Nationale zu der ihrigen macht, daß durch das neue Bündniß zwischen Oesterreich und Rußland eine vollständige Revolution in der Politik des süd⸗ östlichen Europa's veranlaßt worden sei. „Oesterreich“, bemerkt das englische Blatt, „nahm früher bei allen Streitigkeiten zwischen Czar und Sultan unausgesetzt für den Letzteren Partei. Oesterreich ist die einzige Macht, welche 200,000 Mann den Russen auf ihrem Marsche nach Konstantinopel in die Seite wer⸗ fen kann; im Jahre 1828 wurde Metternich durch die Drohung, die Armee marschiren zu lassen, in den Stand gesetzt, wirksam zum Besten der Pforte zu interveniren. Wie lange könnte die Pforte allein jetzt Widerstand gegen ihren alten Feind und ihren alten Verbündeten leisten? Ihre Truppen mögen brav und ihre Koffer gefüllt sein; aber eine Nation, die sich zwischen Barbarei und Civilisation befindet, hat die Kraft des Fanatismus verloren, ohne die der Civilisation zu gewinnen. Die Türkei wird von der Uebermacht erdrückt, vernichtet werden, wenn England und Frankreich ihr nicht mit einer Flotte und Armee zu Hülfe kommen. Können sie dies aber wirklich thun, ohne that⸗ sächlich gemeinschaftliche Sache mit den Insurgenten in Un⸗ garn und Polen und mit der unzufriedenen Bevölkerung Deutsch kands und Italiens zu machen? Was das französische Volk anbe⸗ trifft, so glauben wir, daß die höheren und mittleren Klassen einem Bundnisse mit England zu diesem Zwecke sehr geneigt sind; der Präsident wird, was seine persönlichen Gesinnungen anbetrifft, ge⸗ wiß das englische Bündniß vorziehen; aber es giebt eine einfluß⸗ reiche Partei unter den Gemäßigten, an deren Spitze Graf Molé steht, welche dem russischen Bündniß günstig ist. Herr von Lamartine, dessen Stimme immer ein wahres Echo in der Brust von Jung⸗ Frankreich findet, bezeichnet ein solches Bündniß als einen Schrei der Natur, weil es England auf Asien und den Ocean beschränken würde, und Niemand kann leugnen, daß bei dem flüchtigen Charakter unserer Nachbarn jenseits des Kanals unmöglich mit Sicherheit und Dauer auf eine feste Ansicht und ein unerschütterliches politisches System zu rechnen ist. Die französische Regierung hat zwar das Verfahren ihres Gesandten in der Türkei gutgeheißen und versprochen, die Vorstellung der englischen Regierung an den Czaren zu unterstützen; sie hat es aber verweigert, sich der Note des Lord Palmerston anzuschließen. Die Note selbst ist ernst, würdevoll und versöhnend; sie läßt der Absicht des Kaisers, ein Bollwerk der sozialen Ordnung und ein Vorkämpfer des Konservatismus zu sein, volle Gerechtigkeit widerfahren; sie enthält nicht von weitem eine Drohung, und die möglichen Folgen des Nichtnachgebens Rußlands werden mit solcher Unbestimmtheit angedeutet, daß die Note dem Lord Palmerston die höchste Ehre bringt. Dies ist sicher die weiseste und wirksamste Art, sich an einen Souverain zu wenden, der eine Armee von 700,000 Mann besitzt und von mehr als 60 Millionen Menschen wie ein Gott verehrt wird.“
Niederlande. Amsterdam, 12. Okt. Die Staats⸗ Courant berichtet: „Die Herren Lightenvelt und Doncker Cur⸗ tius haben unmittelbar nach Ankunft des Königs aus dem Loo demselben ihre Ansichten in Betreff der Bildung eines Ministeriums ausgesprochen, welches das Vertrauen der Kammer zu erlangen fähig wäre. Mit Männern von verschiedener Jarbe ward verhan⸗ delt; namentlich sind die Herren Thorbecke und Nedermeyer van Rosenthal auf erhaltene Aufforderung seit einigen Tagen in der Residenz, um die Zustandebringung eines Kabinets zu versuchen, das dem Könige vorgeschlagen werden könnte. Sie haben sich mit Herrn van Bosse in Verbindung gesetzt, und man harrt jetzt des Erfolges ihrer Wirksamkeit.“
Italien. Von der italienischen Gränze, 10. Okt. (Wanderer.) Die Herren der turiner Kammer haben sich so sparsam in ihren Büreaus eingefunden, daß der Abgeordnete Bar⸗ bier die Sache endlich zur Sprache brachte und den Vorschlag machte, man solle die Namen der Säumenden jeden Sonnabend im Regierungsblatte veröffentlichen. Herr Barbier fand einen Förde⸗ rer seines Vorschlages an Herrn Lanza. Indeß fehlte es nicht an Anderen, wahrscheinlich waren darunter Leute, denen das Herz klopfte, die sich solcher Maßregel widersetzten. Beschäftigung in mehreren Abtheilungen, und weiß Gott, was für Gründe mußten da herhalten; und man hätte lieber die Zahl der Sitzungen auf 4 in jeder Woche beschränkt, um mehr Zeit für die Arbeiten in den Ausschüssen zu gewinnen. Nach manchen hin und her und her und hin beschloß man endlich, die Sache in Erwägung zu nehmen. Wahrscheinlich werden sich indeß die Schuldigen bessern.
Die Subscriptionen für Karl Albert's Monument geben bereits den Betrag von ungefähr 10,500 Lire.
Wieder hören wir von einem Luftschiffer, der indessen bald ein schlimmeres Reiseziel gefunden hätte, als jüngst Herr Arban. Herr Pietro Orlando war es, der um 3 Uhr Nachmittags am 1. Okto ber in Modena aufstieg und beim Flecken Goro im Römischen (Fer⸗ rara) um 5 Uhr sich niederließ. Er war aber über die See ge⸗ trieben worden und gewann von dort aus wieder die Gegend des Hafens von Pomorto. Ein dortiger Landmann, Arcangelo Violcati, gewahrte den Ballon, der über die Sümpfe dahin streifte, und rief nach Hülfe. Mit einigen anderen herbeigeeilten Männern setzte er ihm nach, und es gelang ihm, den Aeronauten, der sich nicht im besten Zustande befand, anzuhalten. Herr Orlandi hat in jenen zwei Stunden einen enormen Weg zurückgelegt, mehr denn 80 Mi⸗
glien, den Lauf gar nicht gerechnet, den er über der See voll⸗
brachte.
Florenz, 5. Okt. (Fr. Bl.) Der Minister des Innecoe in Toscana hat ein Rundschreiben gegen die Einführung ünb 88 8
testantischen Traktätchen erlassen.