1849 / 289 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

„Herr Feldmarschall⸗ Lieutenant Graßy Gyulat! Föar be Entschließung Sr. K. K. apostolischen Majestät, 8* Freundes und Alliirten, das Kürassier⸗Regiment r. 5 des K. K. Feeres hinfort nach Meinem Namen benennen zu lassen, hat Mir zu wahrer Befriedigung gereicht. Es ist Mir. insbesondere ein freu⸗ diges Gefühl, als erster Inhaber dieses in jeder Hinsicht so wacke⸗ ren Reiter⸗Regiments, neuerdings in nähere Beziehung zu einem Heere zu treten, das, in verhängnißvoller Zeit unter ruhmgekrön⸗ ten Feldherren für Thron und gesetzliche Ordnung muthig kämpfend, die Gesinnungen unerschütterlicher Treue rein und lebendig, erhalten hat. Empfangen Sie, Herr Feldmarschall⸗Lieutenant, Meinen ver⸗ bindlichsten Dank für Ihr Mir sehr angenehmes Schreiben und zu⸗ gleich die Versicherung Meiner aufrichtigen Zuneigung. Ihr sehr wohlgewogener Nikolaus. Zarskoje⸗Selo, 23. September. Zur Erinnerung an einen kriegerischen Ehrentag, den Jahres⸗ tag der leipziger Schlacht, hielt heute Morgen Se. Majestät der Kaiser eine Revue über ein Ulanen⸗Regiment. 1

Die Berathungen über die umfassende Organisation der Armee werden täglich abgehalten. „Feldmarschall Radetzky“, sagt der Lloyd, „entwickelt dabei eine kaum glaubliche Thätigkeit. Die Beschlüsse dürften schon im Laufe dieser Tage dem Kaiser zur Sanction vorgelegt werden. Feldzeugmeister Heß wird sodann mit Einrichtung des Generalstabs⸗Büreau’s im Geiste der neuen Re⸗ formeu betraut werden. Die beiden Armee⸗Corps in Böhmen und Vorarlberg werden bis Ende dieses Monats komplett sein. Sämmt⸗ liche Truppen beziehen binnen drei Wochen die Winterquartiere. Die Schulen mit der Mannschaft werden in der betreffenden Mut⸗ tersprache abgehalten werden; die Unterrichtssprache mit den Char⸗ gen, so wie die Militairgeschäftssprache und das Kommando, bleibt bei der ganzen Armee deutsch.”

Feldzeugmeister Haynau hat für die Dauer seiner Abwesenheit aus dem Königreiche Ungarn den Feldmarschall⸗Lieutenant Fürst Franz Liechtenstein zum Interims⸗Kommandanten im Königreiche Ungarn und Siebenbürgen designirt und Letzterer am 14ten d. das Kommando übernommen. Das Const. Bl. a. B. schreibt in dieser Hinsicht: „Baron Haynau ist von hier nach Gratz abgereist, nachdem er seine Demission eingereicht hatte. Se. Majestät der Kaiser soll sie durchaus nicht annehmen wollen. Man raunt sich in die Ohren, Baron Haynau, der Mann mit dem eisernen Willen, unerschütterlich in seinen einmal gefaßten Vorsätzen, habe dem Mi⸗ nisterium damals schon, als es gegen die kriegsrechtlichen Urtheile, welche am 6. Oktober zu Pesth und Arad vollzogen wurden, Ein⸗ wendungen machen wollte, die Erklärung abgegeben, „er sei von Sr. Majestät mit unumschränkter Vollmacht ausgestattet; es dürfe daher an seinen Beschlüssen nicht ein Jota abgeändert werden, widrigenfalls er die Ober ⸗Kommandantenstelle

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augenblicklich niederlegen und selbst Oesterreich verlassen würde.“ Besonders aber erzählt man, sei Haynau darüber anfgebracht gewesen, daß man ohne sein Wissen und Willen die Todesstrafe an Batthyani mit Pulver und Blei vollzogen habe, mithin von dem von ihm be⸗ stätigten Urtheile abgegangen sei. Feldmarschall⸗Lieutenant Fürst Liechtenstein soll vorläufig sein Stellvertreter sein.“ Der Wande⸗ rer fügt hinzu: „Bisher ist blos das Letztere offiziell bekannt ge⸗ geben worden. Nach einem in Prag verbreiteten Gerüchte, schreibt dasselbe Blatt, wäre General der Kavallerie, 5

Schlick, zum Civil⸗ iud Militair⸗Gouverneur von Ungarn bestimmt. Wenn sich diese Nachricht bestätigt, so begrüßen wir darin eine Maßregel ernster Milde. Graf Schlick ist am 16ten mit dem Abend⸗Train in Prag angekommen.“ Die serbischen Vertrauensmänner haben, vom Ministerium des Innern aufgefordert, einen Entwurf über die Wünsche der serbi⸗ schen Nation vorzulegen, denselben in folgenden Punkten zusam⸗ mengefaßt, daß: a) die Wotwodschaft Serbien als ein Kronland ausgesprochen werde, in Folge dessen b) Se⸗. Majestät den Titel eines Groß⸗Woiwoden der Woiwodschaft Serbien anzunehmen ge⸗ ruhen, c) die Gränzen der Woiwodschaft auf der Basis der frü⸗ heren Privilegien und der Beschlüsse der Nation vom 1. und 3. Mai 1848 zu bestimmen. Der letzte Punkt wird mit Folgendem motivirt: „Die angedeuteten Landesgebiete sind die Wohnsitze der Serben, welche sie nach der Wiedereroberung des von den Türken

besessenen Königreichs Ungarn bezogen haben. Die Lichtung der Serben in einigen dieser Wohnsitze ist durch die Verfolgung des Magyarismus erfolgt. Die Woiwodschaft Serbien hat das volle Recht, diese Gebiets⸗Antheile zu beanspruchen, da ihre historischen

Denkmäler und die unverjährbaren Rechte ihr diese Gebiets⸗An⸗ theile vindiziren. Wenn die Woiwodschaft Serbien irgend eine Bedeutung haben soll, so können ihr diese Gebiets⸗Antheile nicht ab⸗

gesprochen werden. Rücksichtlich der Bacska, des Banats und Syr⸗

miens könnte kein Anstand entstehen, da diese Länder nur eine geo⸗ graphische Abrundung zum Vortheile der Gesammt⸗Monarchie dar⸗ bieten und Baranya ein Bollwerk gegen den Andrang des Magya⸗ renstammes sein wird.“

Einem Schreiben von der bosnischen Gränze entnimmt der Lloyd Folgendes: „Die muselmännischen Bosniaten, welche sich in voller Insurrection gegen den türkischen Wesir befinden, suchen eine Vereinigung mit den christlichen Bosniern der Herzegowina und mit denen von Türkisch Croatien herbeizuführen; man erachtet es sogar für möglich, daß es ihrem Anführer Kedich gelingen werde, die 600,000 muselmännisch⸗bosnischen Renegaten zur Rückkehr zur Religion Christi zu bewegen. Die insurgirte Bevölkerung wen det noch immer ihre Blicke nach den serbischen Regimentern Ungarns; welche sie um Hulfe anrufen. Wohl ein vergeblicher Ruf! Croatien ist zu klug, um sich in Bosnien eine Einmischung zu erlauben. Die Auflösung der Ordnung in Bosnien dürfte nur den verbün⸗ deten Uskoks der Montenegriner nützen. Diese freien christlichen Stämme der Herzegowina, welche sich in ihren Bergen verschanzt haben und unzugängliche Dörfer oder vielmehr befestigte Lager be⸗ wohnen, konnten bisher jeder türkischen Macht Trotz bieten. Sie nahmen die flüchtigen muselmännischen Bosniaten gastfreundlich auf und drängten die Türken allmälig gegen Sarajevo zurück. Dieser bosnische christliche Stamm verjüngt und kräftigt sich zum Schrecken der Pforte immer mehr, und sollte dieselbe gegen ihn ein neues Zerstörungswerk beginnen, so kann man wohl versichert sein, daß sich die christlichen Uskoks mit den Montenegrinern vereinigen werden.“

Laut einer an sämmtliche Behörden ergangenen Eröffnung des Ministers des Innern tritt die Verpflichtung der Staats⸗Beamten zur Tragung der Uniform erst mit dem Zeitpunkte der erfolgten Organisirung der Landes⸗Behörden ein. Inzwischen bleibt es je⸗ dem Beamten frei, sich entweder der älteren Uniform nach der Vorschrift vom Jahre 1812 oder der Civilkleider zu bedienen 8 Die Rangirung der Beamten⸗Kategorieen wird die nächstens erscheinende Beamten⸗Pragmatik bringen. scheinende

Die heutige Wien. Ztg. theilt den Vortrag des Herrn von Bruck, Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, be⸗ treffend die Organisirung des Ministeriums, mit. Wir haben reits in unserem Morgenblatte die Grundzüge dieses Organisations⸗ Entwurfes mitgetheilt; der Vortrag des Herrn von Bruck ergeht sich eines Weiteren über die dem Ressort des Handelsministeriums zuständigen Angelegenheiten; wir werden diesen bei der Wichtigkeit

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seines Inhaltes höchst bemerkenswerthen Vortrag auszugsweise mor⸗ gen mittheilen.

Ein neues Stempelgesetz soll nächstens erscheinen. „Hofrath Kremer“, berichtet der Lloyd, „war mit Ausarbeitung desselben betraut. In demselben wird an dem Grundsatze der möglichst glei⸗ chen Besteuerung festgehalten. Die Stempelgebühren werden nach Klassen entrichtet. Der Kalenderstempel zerfällt vom Jahre 1851 an in vier Klassen nach der Beschaffenheit der Kalender.“

Die heutige Wiener Ztg. bringt in ihrem amtlichen Theile die Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Durch⸗ führung der Grundentlastung im Kronlande Salzburg. Zum Prä⸗ sidenten und Ministerial⸗Kommissär der für diese Angelegenheit be⸗ stellten Landes⸗Kommission ist der Ministerial⸗Rath Dr. Joseph Ritter von Lasser und zu dessen Stellvertreter der Regierungs⸗Rath Ignaz Blaschke ernannt. 3

Die Wiener Zeitung enthält folgende amtliche Mittheilung: „In Gemäßheit des Cirkulars vom 25. Juni laufenden Jahres, haͤt die baare Einlösung und zu diesem Behufe die Verlosung der mit den Buchstaben A. bis F. bezeichneten Serien von den unterm 1. Juli 1849 emittirten Münzscheinen über zehn und sechs Kreuzer im Monat Oktober d. J. zu beginnen, und ist in der Art fortzu⸗ setzen, daß in jedem Monate eine Serie gezogen werde. Die Ver⸗ losungen werden von Seiten der Kaiserlichen Direction des Tilgungs⸗ fonds und zu Evidenzhaltung der verzinslichen Staatsschuld in Ge⸗ genwart eines Kaiserlichen Ministerial⸗Rathes vorgenommen wer⸗ den. Die erste Verlosung wird am 20sten d. M. um zehn Uhr Vor⸗ mittags in dem für die Verlosungen bestimmten Lokale des Banko⸗ hauses in der Singerstraße stattfinden, und die gezogene Serie wird durch das Geschichtsblatt der Wiener Zeitung bekannt ge⸗ macht werden.“

Gestern wurden in allen Gesellen⸗Herbergen die bestehenden Gesellen⸗Verordnungen kund gemacht und den Gesellen bedeutet, daß Alle die, welche sich erlauben sollten, dem Meister die Arbeit zu verweigern, den bestehenden Handwerks⸗Verordnungen nicht nach⸗ leben, sich zusammenrotten, andere Gesellen zur Sperrung der Ar⸗ beit verleiten oder dergleichen Unfug treiben, außer einer angemes⸗ senen Bestrafung auch die Entfernung vom hiesigen Platze zu er⸗ warten haben.

Die Weinlese hat in dem Gebirge der Umgebung gestern be— gonnen; sie verspricht, nach dem Lloyd, Wein in mitlelmäßiger Quantität und Qualität zu liefern.

Vorgestern Morgens nach neun Uhr fand im landständischen Saale die erste Sitzung der Generalversammlung der deutschen Eisenbahn⸗Verwaltungen statt. Die A ustria berichtet darüber: „Nachdem der Präsident der Versammlung, Herr Rhades, dieselbe in passender Weise eröffnet hatte, begrüßte der Herr Handels⸗Mi⸗ nister die anwesenden fremden Mitglieder mit einer Ansprache, in welcher er auf die Nothwendigkeit hinwies, durch Vereinigung aller Kräfte der deutschen Eisenbahnen dem Betriebe derselben jene durch enges Aneinanderschließen bedingte einheitliche Richtung zu verlei⸗ hen, welche sonst bei dem Mangel eines gemeinschaftlichen Systems im Baue der Bahnen nicht zu erzielen sein würde. Hierauf be⸗ gannen die Verhandlungen, in deren Verlaufe folgende Beschlüsse gefaßt wurden: die General⸗Versammlung beauftragt die Kaiser Ferdinands⸗Nordbahn, der Direction der ungarischen Centralbahn anzuzuzeigen, daß die Versammlung mit Vergnügen bereit ist, die Di⸗ rection in den Verein deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen aufzunehmen. Ueber die in Anregung gebrachte Frage, ob eine Aenderung in der Stimm⸗ berechtigung bei der General⸗Versammlung einzutreten habe, da bis jetzt jede Bahn⸗Verwaltung eine Stimme bei derselben abzugeben hat, aber der Antrag vorliegt, den Verwaltungen nach Maßgabe der Länge der einzelnen Bahnen eine, zwei, drei oder vier Stimmen einzuräumen, wurde entschieden, daß eine Abänderung des Statuts üͤber die Stimmgebung gegenwärtig nicht erfolgen solle. Die Frage, ob die österreichischen Staatsbahnen (die Nordbahn und die Sürbahn) zusammen eine oder zwei Stimmen anzusprechen haben, wurde zur Berathung einer Kommission überwiesen, welche auch die Ansprüche der anderen, in ähnlicher Lage sich befindenden Bah⸗ nen zu prüfen und noch im Laufe der gegenwärtigen General⸗ Versammlung Bericht zu erstatten haben würde. Nach einigen Besprechungen über rie Benutzung der Freikarten und über den Stand der Vereins⸗Kasse wurde der Antrag, daß bei Streitigkeiten, die aus dem direkten Güter Verkehr entstehen, die streitenden Ver⸗ waltungen einen Schiedsrichter wählen, im Falle der Nichtvereini⸗ gung aber die geschäftsführende Direction, die das Schieds⸗ richter Amt übernehmende Verwaltung zu bestimmen habe, an⸗ genommen. Endlich wurde das neu zusammengestellte Vereinsstatut geprüft, und der Entwurf mit mehreren Abänderungen augenomt⸗ men. Der Schluß der Sitzung erfolgte um ein Uhr Mittags. Die zweite Sitzung begann gestern mit der Verlesung und nachfolgen⸗ den Genehmigung des Protokolls über die gestrige Sitzung. Der von einer Kommission vorgelegte Etat über die Einnahmen und Ausgaben der Bahnen wurde nach längerer Besprechung den ver⸗ einten Verwaltungen⸗ dringend empfohlen, um wenigstens nach den Hauptrubriken als Grundlage für eine künftige allgemeine deutsche Eisenbahn⸗Statistik zu dienen. Hierauf kam ein Bericht zur Ver⸗ lesung, welchen eine dazu bestellte Kommission über die eingeleiteten Vorarbeiten zur Bildung eines anf Gegenseitigkeit gegründeten Feuerversicherungs Vereins erstattete. Man kam dann überein, daß die Kommission in den vorbereitenden Arbeiten fortzufahren, der nächsten Generalversammlung hierüber Bericht zu erstatten habe und alle Verwaltungen aufgefordert werden sollen, derselben die zur Lösung der Aufgabe erforderlichen Notizen mitzutheilen. Ein über die Frage, ob zur Erleichterung der Arbeiten der geschäftsführenden Di⸗ rection ein ihr zur Verfügung zu überweisender General⸗Agent auf Kesten des Vereins anzustellen sei, erstatteter Kommissionsbericht sprach sich dagegen aus. Das Bedürfniß eines solchen General⸗Agenten wurde nicht anerkannt und, nachdem auch ein diesfalls neu formu⸗ lirter Antrag beseitigt worden, unter Genehmigung des Kommissions Antrages zur Tagesordnung uüͤbergegangen. Ein anderer Kommis⸗ sions⸗Bericht hatte den Antrag⸗ der bergisch⸗märkischen Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft zum Gegenstande, daß das englische (Edmonsohnsche) Bil⸗ leten-Prinzip (welches dem von den meisten deutschen Bahnen ange⸗ nommenen Zettel⸗Systeme entgegengesetzt ist) den vereinten Verwal⸗ tungen zur Einführung empfohlen werden möge. Die Majorität der Kommission sprach sich für Ablehnung des Antrages aus, womit sich die Versammlung einverstanden erklärte.“

Bayern. München, 16. Okt. Der Gesetz⸗Entwurf, die allgemeine deutsche Wechsel⸗Ordnung betreffend, lautet:

„Se. Majestät der König haben nach Vernehmung Allerhöchstihres Staatsrathes, mit Beirath und Zustimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten, beschlossen und verordnen:

Allgemeine Bestimmung. Art. 1. Die allgemeine deutsche Wechsel⸗Ordnung, von welcher ein Abdruck beigefügt ist, tritt mit dem 1. Januar 1850 an die Stelle der in den einzelnen Theilen des König⸗ reichs dermal bestehenden wechselrechtlichen Vorschriften. Besondere Be⸗ stimmungen. Art. 2. (Zu §. 2 der Wechselordnung.) Personen, gegen welche der Wechsel⸗Arrest in Gemäßheit der in den einzelnen Landestheilen dermal bestehenden Vorschriften über Wechselfähigkeit und Wechsel⸗Arrest

nicht Platz greifen würde, können auch nach dem im Art. 1 angeführten

Zeitpunkte dem Wechsel⸗Arreste nicht unterworfen werden. Art. 3. (Zu §. 92 der Wechsel⸗Ordnung.) Bis zu dem Erscheinen eines allge⸗ meinen Gesetzes über die Feiertage findet die Vorschrift des §. 92 der Wechselerdnung auf diejenigen Tage Anwendung, welche nach den Gesetzen oder dem Herkommen eines jeden Ortes bisher olz christliche Feiertage im Wechselgeschäft gegolten haben. Mit dem 1. Januar 1850 werden für die Stadt Augsburg der Montag

Art. 4. (Zu §. 93 der Wechselordnung.)

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und der Donnerstag als allgemeine Zahltage (Kassirtage) bestimmt. Die

an anderen Plätzen bestandene Einrichtung allgemeiner Zahltage wir

gehoben. Art. 5. Das Vorzugsrecht der Wechselforderungen im Konkurse ist aufgehoben. Dasselbe tritt jedoch in Ansehung der Wechselverbindlich⸗ keiten, welche von bisher wechselfähigen Personen eingegangen worden sind, erst bei den nach dem 1. Januar 1851 eröffnet werdenden Konkursen außer Kraft. Gegenwärtiges Gesetz, dessen Art. 2 bis Art. 5 Abs. 1 eben⸗ falls mit dem 1. Januar 1850 in Wirksamkeit treten, ist durch das Ge⸗ setzblatt und das Amtsblatt der Pfalz zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Der Staats⸗Minister der Justiz ist mit dem Vollzuge des gegen⸗ wärtigen Gesetzes beauftragt. Gegeben

Für den Entwurf: von Kleinschrod.“

Sachsen. Dresden, 18. Okt. (Leipz. Ztg.) Hier ist folgende Bekanntmachung erschienen: „Se. Majestät der König haben beschlossen, zu einem in Gemäßheit §. 115 und §. 116 der Verfassungs⸗Urkunde abzuhaltenden ordentlichen Landtage die Kam⸗ mern auf den 30sten jetzigen Monats in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. Allerhöchstem Befehle gemäß wird dieses und daß an die Mitglieder beider Kammern noch besondere Missiven deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Dresden, am 18. Oktober 1849.

Gesam mtministerium. Dr. Zschinsky. Frhr. von Beust.“

Baden. Mannheim, 16. Okt. (Bad. Merk.) Das Geburtsfest Sr. Majestät des Königs von Preußen gab zu einem Festessen im „Europäischen Hofe“ Veranlassung, dem sämmtliche Offiziere der hiesigen Garnison und mehrere Beamte und Bürger beiwohnten. Der Königl. Preuß. Stadtkommandant, Major von Plehwe, gedachte dabei der durch die Cholera schwer heimgesuchten hiesigen Armen, und schlug eine Kollekte für dieselben vor, deren Ergebniß gegen 100 Fl. betrug. Außerdem gaben sämmtliche Sol⸗ daten der hiesigen preußischen Besatzung aus freien Stücken die Hälfte der ihnen von ihrem Könige zur fröhlichen Begehung seines Wiegenfestes überwiesenen Zulage von 5 Sgr. pro Mann zu dem⸗ selben Zwecke ab. Andererseits veranstalteten hiesige Einwohner unter sich eine Sammlung, um die Mannschaft des hiesigen Infan⸗ terie⸗Bataillons des 28sten Regiments und die Schwadron Ulanen, zusammen circa 800 Mann, mit einem frugalen Mahle zu regali⸗ ren und ihnen Gelegenheit zu bieten, auf das Wohl 1ee 8. zu trinken. Der Ertrag dieser Sammlung lieferte nahe an 500 Fl.

Rastatt, 15. Okt. (Ka rlsr. Ztg.) Das Geburtsfest Sr. Majestät des Königs von Preußen ist in festlichen Weise begangen worden. Die Feier begann mit einer großen Parade auf dem Marktplatz und entsprechendem Gottesdienste in der katholischen und der evangelischen Pfarrkirche, welchem nicht blos das preußische Militair, sondern auch die zur Zeit hier anwesenden badischen Of⸗ fiziere, Staats⸗Beamten, Bürger und sonstigen Einwohner zahlreich beäiwohnten. Bei dem „Großer Gott, Dich loben wir“ ertönte das Geschütz von den Wällen der Festung. Mittags war eine zahl⸗ reiche Gesellschaft zu einem Festmahl im Gasthof zum Goldenen Kreuz versammelt, bei welchem man neben den zahlreichen preußischen Offizieren aller Grade viele hiesige Staatsdiener und Mitglieder des Gemeinderaths in bunter Mischung in fröhlicher Lust und Hei⸗ terkeit erblickte. Den ersten Trinkspruch auf König Friedrich Wil⸗ helm IV., von Oberst von Rommel ausgebracht, begleitete ein all⸗ gemeiner herzlicher Hochruf. In interessanter Weise, der heiteren Stimmung der Anwesenden entsprechend und sie belebend, brachte der Staatsanwalt, Hofgerichtsrath Haas, die Gesundheit des Prin zen von Preußen aus. Es war ein nettes, geistreiches Impromptu, das, wie der Königstoast, von dem Geschütz auf den Wällen be⸗ gleitet ward.

Einen eigenthümlichen Charakter erhielt das Fest am Abend. Die preußischen Soldaten hatten die Wilhelms⸗ und Schloßkaserne an den Eingängen mit Tannenzweigen und Blumengewinden ge⸗ schmackvoll verziert, und als es zu dunkeln begann, wurden die zahlreichen Fenster desselben beleuchtet, und viele mit entsprechenden Inschriften auf schönen Transparenten geschmückt. der weiten Räume ertönte fröhliche Musik und der Jubel der Sol⸗ daten. Die Straßen waren mit Menschen angefüllt, die an dem heiteren Treiben sich ergötzten. Ein Grundzug aber ging wie ein

lichter Streif durch das ganze Fest, und uab demselben die eigent⸗

es war die Treue, die unerschütterliche Anhänglichkeit an den König. Das „Heil Dir König! „Heil Deiner Krone“

„Ein Lebehoch Dir aus weiter Ferne!“ war, man fühlte es mit, der herzliche Ausdruck einer Gesinnung, die den Soldaten wie den Offizier belebt. Wir erkannten an diesem Abend keinen Unter schied des Ranges unter den preußischen Truppen.

Von der Schweizergränze, 12. Okt. (Bad. Merk Die Auslieferung des Kriegsmatertals geht nun von statten und fast täglich sieht man nen, Munitionswagen, Flinten u.

liche Weihe:

M. s. w. von Basel herüberwandern um nach Efringen auf die Eisenbahn gebracht zu werden. Bezeich rend ist die Thatsache, daß unter den tausenden von verschleppter Gewehren, welche in Basel liegen, viele Kisten voll noch ganz un⸗ gebrauchte sich befinden. Es geht daraus hervor, daß sie von den Revolutionsmännern nicht mehr ausgetheilt werden konnten, son⸗ dern vor ihrer Abgabe nach vder Schweiz geflüchtet worden sind. Sie wurden jedoch aus badischen Staatsmitteln angeschafft und wan⸗ dern deshalb ebenfalls nach Baden zurück.

18. Okt. Die Karlsr. Ztg. enthält folgen⸗ genden Corpsbefehl: „Zur Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs haben Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und Erbgroßherzog und Ihre Großherzoglichen 8 heiten die Herren Markgrafen Wilhelm und Max und Prinz Friedrich von Baden die Summe von 1500 Fl. zur Vertheilung an die im Großherzogthum Verwundeten gnädigst zu bewilligen geruht.

Indem ich das Corps von dieser huldvollen Gabe in Kennt⸗ niß setze, behalte ich mir die weitere Vertheilung vor.

6 2 3 4⁴ Karlsruhe, den 15. Oktober 1849. 11 (gez.) von Schreckenstein.

18. Okt.

Karlsruhe,

Hessen. Kassel, liche Hoheit der Kurfün genden Rath i rode, provisorisch Angelegenheiten, Meecklenburg⸗Schwerin. üdwigslust, 18.Okt. (H. C.) Gestern Mittag ist hierselbst der Großherzogliche Hof nebst dem Fürsten von Windischgrütz von Schwerin angelangt. Die Vermäh⸗ lung des Letzteren mit der Herzogin Louise wird am m 11“

zum Vorstande des Ministeriums der auswärtigen mit der Bezeichnung Legations⸗Rath, ernannt.

Schlosse hierselbst stattfinden. 9 4958

1“

Im Innern

größere oder kleinere Transporte von Kano⸗

1“ ““ (Kass. Ztg.) Se. König⸗ st hat den Regierungs *Rath und vortra⸗ im Ministerium des Innern, Philipp von Wintzinge⸗

werden Wir entsprechen.

Oldenburg. Old enburg, 18. Okt. (Wes. Ztg.) Nach⸗ stehender Landtagsabschied für den allgemeinen Landtag des Groß⸗ herzogthums ist erlassen worden:

Wir Paul Friebrich August, von Gottes Gnaden, Großherzog ꝛc., eröffnen nach der unter dem 2. September d. J. erfolgten Auflösung des allgemeinen Landtags des Großherzogthums über dessen bis dahin nicht erledigte Anträge nunmehr in Gemäßheit des Art. 183 des Staatsgrund⸗ gesetzes Unsere Erklärung, wie folgt:

. Dem Antrage auf Vorlegung eines Entwurfs zum Pensionsgesetze für das Militair

Wir haben die Ausarbeitung des Entwurfs zu einem solchen, an die Stelle des bisherigen Pensions⸗Reglements tretenden Gesetze bereits angeordnet und hoffen, daß derselbe schon dem nächsten all⸗ gemeinen Landtage vorgelegt werden kann.

II. Die Abänderungen, welche dem allgemeinen Landtage zum Ent⸗ wurfe eines Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der vom guts⸗ und schutzherrlichen, Hörigkeits⸗ oder Unterthänigkeits⸗Verhältnisse befreiten Stellen und die Entschädigung wegen der aufgehobenen gutsherrlichen und sonstigen Lasten, beantragt sind,

haben wir genehmigt. Wir werden das Gesetz mit den vorgeschlagenen Veränderungen erlassen und dessen Bekanntmachung fördersamst verfügen. Dabei sehen Wir Uns aber zu der Bemerkung veranlaßt, daß, wenn der zum Art. 26 des Entwurfs beantragte Zusatz:

„Wenn jedoch eine Rente an die Stelle einer Berechtigung getreten und

der Betrag des Ablösungs⸗Kapitals dieser Rente kontraktlich bestimmt ist,

so bleibt diese Bestimmung maßgebend.“ vom allgemeinen Landtage nicht angenommen ist, Wir zu der Weglassung jenes Zusatzes nur deshalb Unsere Genehmigung ertheilen konnten, weil derselbe für dieses Gesetz von keiner besonderen Bedeutung sein würde. Wir berachten indeß güllig geschlossene Verträge zunächst stets als maßgebend, und es werden varüber auf Verlangen die Gerichte zu entscheiden haben. Eine für das demnächst zur Berathung kommende Ablösungsgesetz erforder⸗ liche Bestimmung über die fortdauernde Wirksamkeit geschlossener Ablösungs⸗ Verträge bleibt deshalb auch ausdrücklich vorbehalten.

Im Uebrigen wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß die vom allge⸗ meinen Landtage zu Art. 90 des Entwurfs hinzugefügten Worte: 8

föüeah Alt. 16 des gegenwärtigen Gesetzes ohne Enischädigung weg⸗

allen nicht in diesen Artikel, sondern in den Art. 94 gehören, und daß die zum Art. 145 des Entwurfs beantragten Worte: „mit Ausnahme beim Zehn⸗ ten“ nur aus Versehen bei den Verhandlungen des Landtags übergan⸗ gen sein werden, daß Wir daher die in diesen Beziehungen nöthigen Aen⸗ verungen ohne Weiteres angeordnet haben und dieselben vor dem nächsten

allgemeinen Landtage rechtfertigen lassen werden.

III. Dem Entwurfe eines Gesetzes, betreffend die Niedersetzung ei⸗ nes Dienstgerichts, wie derselbe vom allgemeinen Landtage ab⸗ geändert ist, 8

Unsere Genehmigung zu ertheilen, tragen Wir Bedenken. Wir hätten ge⸗ wünscht, daß die Erklärung des allgemeinen Landtags, wodurch solche erheb⸗ che Abänderungen des von Unserem Staats⸗Ministerium vorgelegten Entwurfs beantragt wurden, nach Art. 161 des Staatsgrundgesetzes die Angabe der Beweggründe enthielte und daß die Umstände es gestattet hätten, nach deren Erwägung eine Uebereinstimmung noch mit dem vorigen Landtage über dieses Gesetz herbeizuführen. Wir müssen Uns jetzt darauf beschränken unter Vorbehalt einer weiteren Mittheilung an den nächsten allgemeinen Landtag, hier zu erklären, daß Wir insbesondere mit der beabsichtigten Aus⸗ schließung der politischen und Preßvergehen von der Beurtheilung des Dienst⸗ gerichts, mit der Bildung einer Anklagekammer, mit dem Wegfall der Zeu⸗ genvereidung in der Voruntersuchung, mit der dem Angeklagten gestattenden Atteneinsicht in der Voruntersuchung, mit den das Verfahren vor dem Dienstgericht betreffenden Aenderungen, mit der Bestimmung der Stimnien⸗ zahl bei den dem Angeklagten nachtheiligen Erkenntnissen, endlich mit der gänzlichen Aufhebung der Art. 356 und 466 des Strafgesetzbuchs Unser Einverständniß nicht aussprechen können. AMHrkundlich Unserer eigenhändigen Namensunterschrift und beigedruckten Großherzoglichen Insiegels.

Gegeben auf dem Schlosse zu Oldenburg, den 13. Oktober 1849.

8 Augu st.

Schloifer. Zedelius. Römer. von Grün.“ Sicherem Vernehmen nach wird der neue Landtag auf den 2. November einberufen werden. 1

Frankfurt. Frankfurt a. M., 18. tt. (8. Z.) Heute Morgen istt, geleitet von den Generalen Schirnding und Koch und zahlreichen Offizieren aller Truppen⸗ und Wassengattungen, unter welchen man auch den Commandeur des bayerischen Jäger⸗Batail⸗ lons bemerkte, die Musik des frankfurter Linien⸗Bataillons voran, das 1ste Bataillon des preußischen 30sten Infanterie⸗Regiments nach seiner neuen Bestimmung in Baden abmarschirt. Gegen Mittag traf dafür, ebenfalls feierlich eingeholt, das hinfort zu unserer Gar⸗ nison gehoͤrende 3lste Infanterie⸗Regiment hier ein.

Hamburg,

Hamburg. 16. Okt. (H. C.) In Folge eines neuerdings an den Präsidenten der konstituirenden Versamm⸗ lung eingegangenen Senats⸗Konklusums, worin dieser Körper auf⸗ gefordert wird, ebenfalls aus seiner Milte einen Ausschuß von neun Mitgliedern zu ernennen, der mit der von Rath und Bür⸗ gerschaft niedergesetzten sogenannten Neuner⸗ und Vereinbarungs⸗ Kommission sich behufs einer Vereinbarung zwischen der Konsti⸗ tuante und Rath und Bürgerschaft bezüglich der Verfassungs⸗An⸗ gelegenheiten ins Vernehmen setzen möge, war der permanente aus 21 Mitgliedern bestehende Ausschuß der Konstituirenden gestern Abend zur Berathung über jenes Konklusum zusammengetreten. Nach längeren Debatten einigte man sich dahin, die Mitglieder der konstiktuirenden Versammlung auf Sonnabend den 20sten d. M. zu einer Plenar⸗Sitzung zusammenzuberufen und bis zu der Zeit einen Bericht über das Senats⸗Konklusum einzuliefern. Wie aus den Verhandlungen des Einundzwanziger „Ausschusses am gestrigen Abende hervorgeht, wird dieser Bericht in ein Majoritäts⸗ und ein Minoritäts⸗Gutachten zerfallen. Die Majorität ist für unbe⸗ dingte Verwerfung aller von Rath und Bürgerschaft gemachten Vorschläge, und will in ihrem Berichte die Gründe näher ausein andersetzen, weshalb man auf keine Vereinbarung eingehen könne und werde. Die Minorität dagegen will, daß man sich wenigstens vorläufig mit jener Kommission in Verbindung setze und deren Vor⸗ schläge anhöre, dann aber erst einen definitiven Beschluß fasse. Allem Anscheine nach aber wird die Majorität der Versammlung sich der Majorität ihres Ausschusses anschließen. Das Einzige, wozu die Versammlung sich dem Vernehmen nach noch bereitwillig zeigen möchte,] wäre eine selbstständige Revision der Verfassung. B

Ausland.

Oesterreich. Semlin, 11. Okt. (Lloyv.) Gestern ist der Ge⸗

neral Hauslab mit Dampfboot hier eingetroffen und gleich darauf nach

MWMivddi F

en Als Grund seiner Sendung nach der Türkei ac t man e peremtorische Reclamation der mayarischen Rebellen⸗ führer an. Vornehme Türken in Belgrad erklären offen, daß die in Frage stehende Auslieferung nicht stattfinden könne, ohne daß man 8 Traktate von Rustschuk⸗Kaimardschin und Passarovitz und die Grundsätze des Islams verletze. Man sieht mit Spannung dem Retpligtes diasch welcgen Mission entgegen.

Der Ser ven⸗Genera Knicjanin, welcher vorgestern vo .

hiesigen Militair⸗ und Civil⸗Autoritäten Fe. honesten Abends unverhofft mit Dampfschiff hier eingetroffen und im Hand⸗ lungshause des G. C. Spirta abgestiegen und nach einem zwei⸗ stündigen Aufenhalte daselbst nach Belgrad abgegangen. 1

1907

Hermannstadt, 9. Okt. (S. Bote.) Einem neueren Briefe aus Wien entnehmen wir folgende speziellere Daten über die sächsische Anleihe: daß Se. Majestät Franz Joseph mittelst Ent⸗ schließung vom 29. September aus Schönbrunn „der sächsischen Nation in Anerkennung ihrer erprobten Anhänglichkeit an Mein Haus und den Staat“ Aerial⸗Vorschüsse bis zum Betrage von 1,500,000 Fl. C. M. in Anweisungen auf die ungarischen Landes⸗ Einkünfte zu bewilligen geruht hat; daß das Anlehen in Theilbe⸗ trägen von mindestens 50,000 Fl. in Hermannstadt zahlbar ange⸗ wiesen, auf drei Jahre zinsenfrei hinausgegeben und dann durch zwölf Jahre, in welchen es in progressiven Raten rückzuzahlen ist, mit 4 pCt. verzinst werden soll. Die Rückzahlungs⸗Quoten sind derart auf die zwölf Jahre vertheilt, daß in den drei ersten, d. i. vom 1. Januar 1853 bis letzten Dezember 1856, je 50,000 Fl., im zweiten Viertel je 100,000 Fl., im dritten je 150,000 Fl. und im vierten Viertel je 200,000 Fl. jährlich zu entrichten kommen. Die Nation bekömmt das Geld recht bald in die Hand, das ist für den Augenblick genug.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 17. Oktober. Präsident Dupin: Herr Vernent, Bericht⸗ erstatter über die Wahlen der Herren Schölcher und Perrinon auf Guadeloupe, schließt dahin, daß sie nicht anerkannt werden sollen. Der Berichterstatter stützt sich auf viele Gewaltthätigkeiten, die bei den Wahlen stattgefunden haben. Von 30,000 Wählern hätten 14,000 nicht wählen können. Mord und Todschlag sei vorgefallen, die Brandfackel habe gewüthet. Herr Schölcher sagt, die trauri gen Scenen seien eine Folge der Streitigkeiten, die der Konkurrent, Herr Bisette, erhoben habe. Herr Cavaignac erklärt, daß Herr Schölcher in einer Versammlung von Kolonisten sich sehr mäßig ausgesprochen. Herr Perrinon verlangt einen Aufschub der Wahlen und eine richterliche Untersuchung. Herr Tracy, Marine⸗ Minister, will die Versammlung durchaus nicht zu einer oder der anderen Entscheidung bestimmen, und rechtfertigt den Präsidenten des Geschworenengerichts von Guadeloupe. Die Versammlung ent⸗ scheidet sich für den Beschluß der Kommission, der dahin geht, die Wahlen der Herren Schölcher und Perrinon nicht anzuerkennen. Die Sitzung wird geschlossen.

Paris, 17. Okt. Die Patrie meldet, daß gestern um 8 Uhr Nachmittags das Gerücht Glauben erhielt, eine Spaltung zwischen dem Präsidenten der Republik und der Majorität würde nicht statthaben. Die Minister haͤtten gestern srüh eine Sitzung in der Kanzlei. Herr Dupin, Kammer⸗Präsident, hatte eine mehr⸗ stündige Unterhaltung mit Louis Bonaparte. Das Evéenem ent berichtet seinerseits: „Mehrere eiuflußreiche Abgeordnete begaben sich gestern in das Elysée, um eine Versöhnung zu veranlassen. Der Präsident antwortete allen: „„Ich werde nicht nachgeben, die Politik des Berichts des Herrn Thiers widerspricht offen der meinigen, die ich in meinem Briefe angedeutet, und die meine Regierung stets befolgt hat. Ich werde gegen diese Versammlung kämpfen, wie ich es gegen die Konstituante mit einem Ministerium, das nicht die Majorität hatte, gethan.“ Herr Dupin blieb gestern bis Mitternacht im Elysée und begab sich heute Morgen abermals dahin. General Changar nier war auch mehrmals dort. Herr Thiers weigerte sich angeb⸗ lich ins Elysée zu gehen, indem er sich darauf stutzte, daß er als

s welche diese Kommission nach einer gründlichen Prüufung angenommen, unterstützen könne. Gegen 3 Uhr kam Herr Thiers in der Kammer an, ein Bote des General Changarnier erwartete ihn. Das Gerücht verbreitete sich, daß der Präsident und Herr Thiers im Begriffe wären, sich durch gegenseitiges Nachgeben zu verständigen. Gestern Abend sagte man in der Kammer, daß heute eine Note im Moniteur erscheinen werde. Es ist jedoch keine erschienen, und man schließt daraus, daß eine Verständi⸗ gung noch nicht erfolgt sei. Bei einem großen Gastmahl, das der Präsident gestern im Elysée gab, und welchem der Kammer⸗Präsi⸗ dent und die Vice⸗Präsidenten beiwohnten, wurden Thiers, Molé, Broglie, Montalembert und andere sonstige Gäste des Elysée, welche die Majorität der Kredit⸗Kommission fur die römische Expedition bilden, vermißt. Victor Hugo, von der Moskowa und Casabianca, die Minortät der Kommission, waren anwesend. Der Präsident unterhielt sich nach Tische lange mit Victor Hugo und von der Moskowa. Er dankte Ersterem fur die Initiative, die er in der Kommission ergriffen und für die Unterstutzung, die er seinem Briefe vom 18. August ge⸗ geben. Man bemerkte, daß der englische Gesandte den ganzen Abend hin⸗ durch im Elysée war. Die Liberté meldet, daß dieser Soirée vertrauter Freunde auch Lucian Bonaparte und die Prinzessin Ca⸗ merale mit ihrem Sohne beiwohnte. In der Privat⸗Unterhaltung sprach man häufig von der Bewilligung des Wittwengehalts der Herzogin von Orleans; der englische Gesandte sprach sich füͤr die⸗ selbe aus. Alles tadelte angeblich den Bericht von Thiers über die römische Expedition. „Die Freunde des Elysée“, sagt die Li⸗ berté, „sind aufgebracht; man⸗ glaubt, Thiers trachte nach der Präsidentschaft. Herr Veron wurde mit kalter Höflichkeit vom Prä⸗ sidenten empfangen. Er merkte es und entfernte sich früh, sehr mißgelaunt. Inzwischen gingen und kamen immer Einige; man flu⸗

Organ einer Kommission nur die Politik,

sterte leise unter einander und merkte, daß eine politische Eingenom⸗ menheit die Gemüther beschäftigte. Gegen 10 Uhr gaben sich Du⸗ pin, Odilon Barrot, Viallard und Ferdinand Barrot eine Zusam⸗ menkunft im Arbeits Kabinet des Präsidenten; sie hielten ein ge⸗ heimes Comité. Es muß von Herrn Thiers und seinem Bericht die Rede gewesen sein. Alles entfernte sich, da man bemerkte, daß die Anwesenheit des Präsidenten in diesem kleinen Comité nöthig sein dürfte.“ Zwischen Thiers, Molé, Berryer und Changarnier ist, wie berichtet wird, eine Uebereinkunft getroffen worden. Die⸗ selbe fand so geheim statt, daß sie sich in der Nähe von Paris bei einer Marquise, die mit Herrn Thiers verwandt ist, trafen. Es wird versichert, daß sie nicht allein in der römischen Frage, sondern auch in der Frage über die Aufhebung des Exils der Königlichen Familien übereinstimmend handeln würden. Um jedes Aufsehen zu vermeiden, benutzten die vier Verbündeten nicht die Eisenbahn, noch ihre Equipagen, sondern Miethwagen. Die Kam⸗ mer bot heute einen sehr aufgeregten Anblick dar. Die verschiede⸗ nen Nüancen der Majorität sahen sich mit gegenseitigem Mißtrauen an. Hier und da unterhielten sich einzelne Gruppen über die Minister ⸗Krisis. Das Ministerium, erzählte man, wolle den Legitimisten und ihrem Anführer, Herrn Thiers, offen gegenübertreten. Zu diesem Zwecke wolle es eine Art von Bericht an die Kammer erstatten und darin seine auswärtige Politik auseinandersetzen. Die Thierspartei rechne in die⸗ sem Falle auf den Beistand des Berges, da derselbe, um Herrn Falloux aus dem Ministerium zu bringen, mehrere Konzessionen machen und sich mit den in Louis Bonaparte's Briefe versprochenen Freiheiten fur Rom begnügen vürfte. Im Vertrauen hierauf, meinte man, dürfte ein Vertrauensvotum von Dufaure und dessen Gesinnungsgenossen verlangt werden und zwar in Form eines Berichts. Die Liberté bringt das Gerücht von der Ernennung des Gene⸗ rals Lamoriciere zum Kriegsminister und Victor Hugo’'s zum Minister des öffentlichen Unterrichts. Sie glaubt jedoch eher an

einen Scheinfrieden und eine allgemeine Versöhnung. Die Assem⸗

blee Nationale spricht von den gemachten Ausgleichungs⸗Ver⸗ suchen. „Man muß hoffen“, sagt dieselbe, „daß diese bedeutende Krisis, in die das Ministerium uns versetzt hat, keine traurigen Folgen habe. Die Krisis dauert jedoch noch fort. Die Einigkeit

und Festigkeit der Majorität kann ihr allein ein Ende machen.“

Großbritanien und Irland. London, 17. Okt. Der Lord Ober⸗Kommissär der Jonischen Inseln, Sir Henry George Ward, hat von der Königin das Großkreuz des St. Michael⸗ und Georgs⸗Orden erhalten.

Nach der Times ist bereits ein neuer Abgesandter des russi⸗ schen Kabinets in der Person des Herrn von Kankrin bei dem Sul⸗ tan eingetroffen, und auch Herr von Titoff soll jetzt eine gelindere Sprache führen.

Die Erörterungen, welche zwischen England und den Vereinig⸗ ten Staaten in Betreff der Gränzen des Staates Nicaragua und des Mosquito⸗Landes stattgefunden, wurden, wie schon erwähnt, durch das Projekt, einen Kanal zur Verbindung des Stillen Mee⸗ res mit dem Atlantischen Ocean anzulegen, veranlaßt. Lord Pal⸗ merston ließ nämlich nach sorgfältiger, auf historischen Grundlagen beruhender Prüfung die Gränzen des Mosquito⸗Landes, welches schon seit langer Zeit als ein selbstständiger Staat unter englischem Schutze anerkannt war, bestimmen und zugleich die verschiedenen Staaten Central⸗Amerika's benachrichtigen, daß Großbritanien den König von Mosquito als den rechtmäßigen Besitzer der ganzen Küste vom Cap Honduras bis zu der südlichen Mündung des San Juan ansehe. Der Fluß San Juan aber würde bei der Anlegung des Kanals von großer Wichtigkeit sein und der gleichnamige Hafen die ganze Passage beherrschen. Bereits 1847 erklärte deshalb die Regierung von Nicaragua, sie erkenne keinen König von Mosquito an, und beanspruchte die nördlich von San Juan gelegene Küste. Es kam nun zwischen den Mosquitos und den Engländern einerseits und den Nicaraguanern andererseits zum Kriege, der mit der Nieder⸗ lage der Letzteren endigte. Sie mußten versprechen, die Bewohner von San Juan nicht zu beunruhigen und den dort gültigen Mos⸗ quito⸗Tarif zu respektiren. Indessen gaben sie ihre Ansprüche auf das Gebiet nicht auf, und da sie sich selbst England gegenüber zu schwach fuhlten, ihre Absichten durchzusetzen, ertheilten sie die Kon⸗ zession, eine Durchfahrt über den Isthmus anzulegen, einer Gesell⸗ schaft von Bürgern aus den Vereinigten Staaten, um, wo irgend möglich, chen. Indessen glaubt man nicht, daß die Regierung der Verei⸗ nigten Staaten der Privat⸗Interessen einer Handels⸗ Gesellschaft wegen den Staat von Nicaragua in seiner offenen Feindseligkeit gegen Großbritanien unterstützen werde. Der beabsichtigte Kanal

wuͤrde üͤbrigens für alle Nationen von großem Nutzen sein.

Die mit dem Schiffe „Truelove“ eingegangenen Nachrichten über die Expeditionen der Capitaine Franklin und Roß scheinen dem Athenäum nicht den Grad von Glaubwürdigkeit in Anspruch nehmen zu können, den man ihnen im Publikum im Allgemeinen beimißt, und es beruft sich dabei auf die Zweifel eines Herrn Goodsir, der am Bord des „Advice“, des Schiffes, welches mit dem „Truelove“ gemeinschaftlich die Andeutungen der Eskimos zu be⸗ wahrheiten versucht hat, eine Reise nach dem Polarmeer unternom⸗ men hatte, um wo möglich Nachrichten von seinem der Franklinschen Experdition als Arzt und Naturforscher beigegebenen Bruder zu er⸗ halten. Herr Goodsir berichtet über die Angaben der Eskimos im Wesentlichen übereinstimmend mit dem Capitain des „Truelove“, nur giebt er noch genauer als dieser Letztere die Punkte an, wo die Schiffe Franklin's seit drei und die Schiffe von Roß seit einem Winter eingefroren sein sollen, und erzählt, daß die Eskimos noch zu Ende Aprils oder Anfang Mai, nicht März, wie Capitain Parker berichtete, am Bord aller vier Schiffe gewesen seien und Alles wohlauf gefunden haben. Die Zweifel des Herrn Goodsir und des Athenäum beruhen nun zunächst auf der Unzuverlässigkeit der Eskimos, mit denen man sich nur mühsam verständigen koͤnne und welche, wie er behauptet, alle Induktiv⸗Fragen bejahend beant⸗ worten, also auch die Frage, ob sie die Schiffe gesehen haben, zu bejahen kein Bedenken tragen würden; zweitens aber auf dem Um⸗ stande, daß Whaler Point, wo die Schiffe Franklin’s, und Port Jackson, wo die des Capitain Roß liegen sollen, dem Bereiche des gewöhnlichen im Juli und August besuchten Fischerei⸗Reviers der Grönlandsfahrer allzunahe liegen, als daß anzunehmen wäre, die Befehlshaber der Expeditionen hätten es versäumt, sich mit Hülfe von Schlitten mit den Letzteren direkt in Verbindung zu setzen oder ihnen wenigstens durch die wandernden Eskimos Nachricht zukom⸗ men zu lassen. Uebrigens bemerkt das Athenäum, daß im Wi⸗ derspruch mit den von ihm gehegten Zweifeln alle diejenigen, welche als Autoritäten in Betreff der Zustände in den Polar⸗Meeren zu betrach⸗ ten, ganz entschieden die Meinung hegen, man könne in Folge der eingegangenen Berichte die beiden Expeditionen als wohlbehalten be⸗ trachten. Insbesondere hat Sir George Back erklärt, daß solche Andeutungen von Indianern oder Eskimos, wie sie dem Capitain des „Truelove“ zugegangen seien, sich noch stets als wohlbegründet erwiesen haben, und daß er daher nicht den mindesten Zweifel darin setze, daß die vier Schiffe im Frühling d. J. von den Eskimos ge⸗ sehen worden seien; nur das sei zweifelhaft, ob in Prince Regent's Inlet oder westwärts von Boothia. Auch Capitain Parry, Oberst Sabine und Admiral Beaufort, drei andere Polar⸗Autoritäten, ha⸗ ben den Eskimos⸗Bericht für glaubwürdig erklärt.

Die Hoffnung, daß sich die Irländer endlich von der politi⸗ schen Agitation fern halten und ihre Thätigkeit der Verbesserung der sozialen Zustände zuwenden würden, hat sich nicht erfüllt. Nicht nur hat John O'Connell die Repeal⸗Agitation wieder be⸗ gonnen und darin in dem Bischof von Armagh, O'Higgins, einen Beistand gefunden, sondern auch das „Junge Irland“ bereitet einen neuen Bund vor, dessen Nothwendigkeit Gavan Duffy in der Na⸗ tion verkündet. In der letzten Woche waren in dem Büreau die⸗ ses Blattes wiederholt Zusammenkünfte, in denen eine allgemeine Versammlung der Partei für Anfang November in Dublin be-⸗ schlossen wurde. Ein Ausschuß von 13 Mitgliedern wurde mit der Vorbereitung zu derselben beauftragt. Mehrere große Grundbe sitzer, unter anderen Lord Farnham und Lord Desart, haben ihren Pächtern von 15 25 pCt. ihres Pachts für dieses Jahr erlassen. Wie es heißt, hat der Papst den Dr. O'Hanlon, Professor an dem katholischen Maynooth⸗Kollegium, zum katholischen Primas von Irland ernannt. 8

R. Peel ist zum Ehrenbürger in Aberdeen ernannt worden.

Italien. Turin, 13. Okt. (Lloyd.) Die Leiche Karl Alberds ist gestern mit großer Feierlichkeit in die Stadt gebracht worden. Der Leichenwagen wurde unter einem großen Andrange in die Kathedral⸗Kirche gebracht. Der Sarkophag in der Metro volitan⸗Kirche wird mehrere Tage hindurch in derselben Weise ver⸗ bleiben. Außer der offiziellen Zeitung ist heute kein Journal er⸗

schienen. Eine Königliche Kundmachung enthält einen Erlaß be⸗ züglich der Notenvermehrung der Bank von Genua; sonst enthält dieses Blatt nur Trauergedichte auf den Tod Karl Albert’s.

Parma, 28. Sept. Ein Herzogliches Dekret verordnet die

ihre Sache zu der des Kabinets in Washington zu ma-⸗