sammlung der Jonischen Inseln Ordens ernannt worden.
Der Examiner urtheilt über den Thiersschen Bericht in Betreff der römischen Angelegenheit: „Die von einflußreichen rö⸗ mischen Staatsmännern empfohlene Politik in der italienischen Frage läßt sich blos unter der Voraussetzung erklären, daß sie die Nichtberuhigung Italiens im Interesse Frantreichs für zuträglich alten. Die Begründung einer guten, weisen und in guter Wirk⸗ anckat befindlichen constitutionellen Regierung in Mittel⸗Italien wäre für das übrige Italien eine Art Stern, den es bewun⸗ dern könnte; und allmälig würde dies eine Art Kern bil⸗ den, um die übrigen anzuziehen. Es ist sehr zu fürchten, daß die Franzosen — nicht das Volk, das großherzig und freisinnig ist — sondern seine Staatsmänner, die ganz das Gegen⸗ theil sind, nicht wünschen, daß die Italiener Freiheit und eine gute Regierung ohne französische Hülfe und ohne französischen Einfluß besitzen. Italien wird von französischen Staatsmännern als ihre
Apanage, als ihre Domaine betrachtet, aus der Reichthum, Einfluß und Ehre zu gewinnen ist. Alle wollen seine Wohlthäter spielen und führen Kriag, um es zu beherrschen. Aber von einem selbst⸗ ständigen Italien haben die Franzosen keinen Begriff. Sie verab⸗ scheuen Mazzini eben so sehr als Radetzky. Beide sind in gleichem Maße die Feinde der französischen Suprematie in Italien. Im Grunde wüuürden die Italiener den Franzosen nicht so sehr zürnen, wenn sie den ihren Ansprüchen angemessenen Muth besäßen, und wenn sie, entschlossen, Italien zu beherrschen, den Muth hätten, es zu erobern. Aber die Franzosen wollen weder Italien selbst neh⸗ men, noch dulden, daß die Italiener es besitzen. Es giebt nichts Unverantwortlicheres und Unrühmlicheres als die französische Expe⸗ dition nach Rom. 1 Tagen von Arcole und Lodi! Einen stärkeren Beweis von der Vollständigkeit, mit der die gemäßigte Partei in Frankreich alles Gefuͤhl für Anstand und Wahrheit verloren hat, giebt es nicht.“ Bei einer der gewöhnlichen Getraideräubereien ist es in der Nacht vom Sonntag auf den Montag in der Nähe von Killoughy in der Königsgrafschaft in Irland zu einem blutigen Zusammen⸗ stoße zwischen der Polizei und den Plünderern gekommen. Die Letzteren feuerten auf die sie angreifenden Konstabler, tödteten einen derselben auf den Fleck und verwundeten zwei derselben tödtlich, so wie mehrere andere gefährlich. Die Konstabler erwiederten das Feuer, ob mit Erfolg, ist in Folge der Dunkelheit der Nacht un⸗ bekannt. Zuletzt mußten sie der Uebermacht weichen und sich in ihre Kaserne zurückziehen, wohin ihnen noch mehrere Schüsse nach⸗ gesandt wurden. Einem britischen Dampfschiffe ist es gelungen, in der Nähe von Kap Frio ein Sklavenschiff, das 160 bis 180 Afrikaner an Bord hatte, aufzubringen. Die Mannschaft des Sklavenschiffes hatte sich ans Land retten wollen, das Schiff war gescheitert, und eine An⸗ zahl Neger hatte dabei das Leben verloren; 123 wurden gerettet.
Der vertagte Bigamie⸗Prozeß der Mistreß Heald wurde dieser Tage vor dem Polizeigericht in der Marlborough⸗Straße wieder aufgenommen. Die beiderseitigen Anwalte erschienen, und Herr Clarkson, der Sachwalter der Klägerin, Miß Heald, ließ sich eine nochmalige Hinausschiebung des Rechtsstreites gefallen, ohne auf Verfall der eingelegten Buürgschaftssummen und ein Kontumaz⸗Ur⸗ theil anzutragen, wogegen der Anwalt der Beklagten, Herr Bodkin, versprach, diese wo möglich zur Stelle zu bringen.
sind zu Komthuren des
Berlin, D. Okt. Der Handel in Eisenbahn⸗Actien war
im Laufe dieser Woche sehr lebhaft, nachdem die Speculation darin durch ziemlich derrächeche Gewinne bei dem seitherigen Aufschwunge der Course an Auzdehnung gewonnen hat. Ganz besonders kam die Anregung dieeme! von Hamburg, welcher Platz durch die wech⸗ selseitigen Telegrarden⸗Mittheilungen in noch näherer Berührung mit unserer Boͤrse gekommen ist, und dadurch Veranlassung genom⸗ men hat, bei den hiesigen Speculationen zu partizipiren. So sind denn Friedrich Wilhelms⸗Nordbahn seit voriger Woche daselbst in Cours gebracht, und haben sofort eine solche Liebhaberei erweckt, daß bedeutende Kauf⸗Ordres hier eintrafen, die den Cours von 50 bis 54 ½ % steigerten. Die Umsätze in diesen Actien waren sehr bedeutend, und obwohl die An⸗ käufe darin nachgelassen, so vermochten ansehnliche Gewinn⸗ Realisirungen nicht, den Cours bedeutend oder anhaltend herabzu⸗ drücken, indem derselbe nach einigen unerheblichen Schwankungen doch am Schluß der heutigen Börse 53 ⅞ blieb. In einem ziemlich gleichen Verhältnisse sind auch Krakau⸗Oberschlesische Actien durch reelle Geldanlagen und ohne Einfluß anderer Börsen von 65 bis 70 % gestiegen, gingen ebenfalls durch einzelne Verkäufe bis 67 ¾ % zurück, blieben aber heute 68 Geld. Auch Potsdam⸗ Magdeburger fanden bei einer Steigerung von 61 bis 64 ½%,
Und dennoch vergleicht Herr Thiers sie mit den
ihrem Gatten in Barcelona angekommen, von wo sie nach Cadix
gehen wollten, um sich dort niederzulassen.
Schweiz. Bern, 15. Okt. Die Neue Zürch. Ztg. sagt: „Es gehört zu den vielen müßigen Erfindungen, daß die französi⸗ sche Gesandtschaft beim Bundesrath wegen des Kriegsmaterials ein⸗ gewirkt habe.“
Der Bundesrath hat auf den Antrag seines Departements der öffentlichen Bauten beschlossen, der betreffenden berner Stadt⸗Be⸗ hörde mittheilen zu lassen, daß er einem der beiden vorgeschlagenen Bauplätze für den Bundes⸗Palast (Werlhof oder Kavallerie⸗Kaserne) seine Zustimmung zu geben geneigt sei.
Aarau, 15. Okt. (Eidg. Ztg.) Auf den Wunsch der hier⸗ seitigen Regierung, daß den deutschen Fluüchtlingen wieder die frü⸗ here Leichtigkeit der Ruckkehr in die Heimat vom Bundesrathe aus⸗ gewirkt werden möchte, antwortete diese Behörde, sie habe sich Muhe gegeben, dieses zu erzielen, aber bisher vergeblich, und es dürfte die Hinausgabe des den Flüchtlingen abgenommenen Kriegsmate⸗ rials deswegen nicht verzögert werden.
Genf, 14. Okt. (Basel. Ztg.) französische Flüchtlinge nach Vivis abgegangen. Emigrirten Niemand mehr als 120 Badenser.
Die
Griechenland. Athen, 8. Okt. (Ll.) Die Königin kam nach einer viermonatlichen Abwesenheit im Hafen des Pi⸗ räus an.
Zwei berüchtigte Räuber⸗Hauptleute haben sich mit einigen Gefährten freiwillig an den König ichen Prokurator ergeben.
Das Finanz⸗Ministerium macht die Behörden aufmerksam, je⸗
den Unterschleif und alle Bestechlichkeit zu unterdrücken.
Türkei. Beirut, 2. Okt. (Lloyd.) Die hiesigen Lokal⸗ behörden haben die an cinigen Christen verübten Rohheiten und Ausbrüche des unduldsamen Fanatismus streng bestraft. Die Urhe⸗ ber dieser Demonstrationen waren Muselmänner aus Tripoli, gegen welche Truppen entsendet werden mußten. Sechzehn Gefangene wur⸗ den hier eingebracht. Izzed Pascha, Adjutant des Gouverneurs, be⸗ sichtigte diese kleine Truppe. Die hiesigen Christen führen trotzdem noch immer gerechte Klagen, daß bis jetzt keine Anstalt getroffen wird, den in Adana an vier Christen verübten Mord und andere Gewaltthätigkeiten zu bestraten. Die öffentliche Ruhe ist übrigens wieder in gedeihlichem Zustande in Syrien. Die Kopfsteuer wird überall nach und nach abgeschafft und an deren Stelle die Grund⸗ und Gewerbesteuer eingeführt. Die Vorarbeiten zu dieser Steuer⸗ Umwandlung werden energisch fortgesetzt. Seit zehn Jahren hat sich die hiesige Bevölkerung verdoppelt. Um daher für diese Be⸗ wohner, wie für die in beständiger Zunahme begriffenen Bewohner, das oft mangelnde Wasser in genügender Fulle herbeizuschaffen, will man solches aus dem drei Stunden von der Stadt entfernten Flusse Cane hierher leiten. Die Europäer, welche den Sommer gewöhn⸗
Am 11ten d. M. sind 22 In Genf ist von
— — — ———
lich auf dem Libanon zubringen, sind wieder in die Stadt zurück⸗ gekehrt. Der Gesundheitszustand hier und in der Provinz ist voll⸗ kommen befriedigend.
Jlec Im Inlande geborene Apothekerlehrlinge, welche die Apotheker⸗ kunst im Auslande ohne besondere Erlaubniß des Königlichen
legenheiten Excellenz, erlernt haben, dürfen zur Prüfung als Ge⸗ hulfen vor einem inländischen Physikus nicht ohne Weiteres zuge⸗ lassen werden; in solchen Fällen ist vielmehr zuvörderst unter Dar⸗ legung der in Betracht kommenden Verhältnisse an des Herrn Mi⸗ nisters Excellenz zu berichten. Ausländische Pharmaceuten aber, welche auch auswärts gelernt und nach den, in ihrer Heimat beste⸗ henden gesetzlichen Bestimmungen die Prüfung als Gehülfen be⸗ standen haben, müssen, wenn dieselben in eine preußische Apotheke einzutreten beabsichtigen, vor einem inländischen Kreis⸗Physikus sich der Gehülfenprüfung unterziehen und dürfen, bevor sie letztere be⸗ standen haben, als Gehülfen in inländischen Apotheken nicht be⸗ schäftigt werden. In Gemäßheit eines Erlasses des Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Excellenz vom 11ten v. M. werden obige Bestimmungen hierdurch zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht. “ Berlin, den 12. Oktober 1849. Königliches Polizei⸗Präsidium von Hinckeldey.
Berichtigung. Im gestrigen Blatt ist auf S. 1906, Sp. 1, Z. 4 v. u. hinter den Worten: „in unserem Morgenblatte“ — einzuschalten: sagt der Lloyd, — und Sp. 2, Z. 42 v. o. statt:
„gestern“ — vorgestern, u. Z. 40 v. u. statt „gestrige, hergehende Sitzung.
Königliche Schauspiele. 22. Okt. Im Schauspielhause. 169ste Abonnements⸗ Vorstellung: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Ak⸗ ten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung „Die Professorin“, von Charl. Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 hr
Montag,
Letztere ist mit! Staats⸗Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Ange⸗
Dienstag, 23. Okt. Im Opernhause. 128ste Abonnements⸗ Vorstellung: Das Nachtlager von Granada, Oper in 2 Abtheill, nach dem Schauspiel gleichen Namens von Kind, bearbeitet vom Freiherrn von Braun. Musik von Kreutzer. Hierauf: Thea, eder: Die Blumenfee, Ballet in 3 Bildern, von Paul Taglioni. Musik von Pugny. Anfang 6 Uhr.
Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. ꝛc.
Uönigsestadtisches Theater. Okt. (Italicnische Opern⸗Vorstellung.) Auf vieles n Komische Oper in 2 Akten. Musik
200
—2—.
Montag, 22. Begehren: L'Elisir d'amorc.
9 Do zetti 8 23. Okt. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Mit neuen scenischen Einrichtungen und Couplets. Vorher: Herr Lehmann. Monologische Scene mit Ge⸗ sang von Dr. Beta, als Prolog, vorgetragen von Herrn Grobecker.
Mittwoch, 24. Okt. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Lucrezia Borgia. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti. (Sgra. Rosa Penco: Lucrezia. Della⸗Santa: Sgr. Duca Alfonso.)
n ra.
— 8 “
Berliner Börse.
wozu heute noch Geld blieb, viel gute Käufer. — Von den a 100 9¼ verkauft wurden, ist heute 100 ½ bezahlt.
übrigen Actien sind noch Berlin⸗Stettiner wegen der Steigerung von 101 a 102 ¾3 % erwähnenswerth. Alle anderen Gattungen haben sich wenig geändert, deren Notirungen behaupteten sich indeß sehr fest, wie folgt: Stargard⸗Posen 84 ½¼ a 8 %, Niederschlesisch⸗ Märkische 84 a ¾ %, Köln⸗Minden 94 ½ a ℳ, Oberschl. Litt. A. 106 ¾ a ½¼ %, Oberschl. Litt. B. 103 ½ a ¾ %, Rheinische 48 ½ a 49 %, Berlin⸗Anhalt 91 ¼ %, Halle⸗Thüringer 70 a 69 ½ bezahlt. Magdeburg⸗Wittenberger in Folge Hamburger Verkäufe von 65 ½ a 63 ½ % gewichen. Berlin⸗Hamburger 79 a 78 ½ bez. u. Gld. Der lebhafte Verkehr in Stamm⸗Actien schien auf Prioritäts⸗ Actien zu influiren, denn die Umsätze darin beschränkten sich in die⸗ ser Woche nur auf kleine Posten; nichtsdestoweniger behaupteten die Course einen sehr festen Stand und einige Gatlungen sind höher bezahlt. Dies gilt namentlich von den zuletzt emittirten 5proz. Prioritäts⸗Actien, als Potsdamer Litt. D., die von 96 bis 97 be⸗ zahlt wurden, und 96 ¾ Gld. bleiben. Diese Actien mögen noch nicht ganz untergebracht sein, daher sie noch nicht den Pari⸗Cours erreicht haben, doch bemerken wir in der letzten Zeit starke Abneh⸗ mer, und da deren Sicherheit außer allem Zweifel steht, so ist ein fernerer Aufschwung unausbleiblich. Auch Halle⸗Thüringer 4 ½proz. stiegen von 96 ¼ a 97 ½ % und für Potsdamer Litt. C., die gestern!
za
Alle übrigen Gattungen hielten sich unverändert im Course.
Preußische Fonds im Ganzen ohne sonderliche Kauflust und Staatsschuldscheine von 89 a 88 ½ % gewichen; Freiw. Anleihe von 106 à 106 ¾ % gestiegen, ging bis 106 % zuruck. Preuß. Bank⸗ Antheile blieben die ganze Woche über 98 ½ a ¼ Pä, nur kleine Po⸗ sten wurden über Notiz bezahlt.
Ausländische Fonds fest und steigend. Besonders polnische Schatz⸗Obligationen von 80 ¾ — ½ %, poln. Litt. A. von 92 ¾ — ½ %, poln. 500 Fl.⸗Loose von 80 ¼ — 81 bez. und Gld. Englische Russen hielten sich auf 108 ¾ %. Poln. Pfandbriefe ohne Abgeber. Kur⸗ hessische Loose 35 — 34 ¾ Rthlr. Baden 18 ½ — ½ Rthlr. bezahlt.
Wechsel sind in den meisten Devisen heruntergesetzt, und erst heute zeigte sich zu den gewichenen Coursen mehr Begehr, nament⸗ lich blieb Amsterdam k. S. a 142 ¼ begehrt. Hamburg von 1502 a ½ % gewichen aber zu lassen. Wien posttäglich und in dieser Woche von 95 ½ — 94 ½ % gewichen. Paris 81 12 bez. Frankfurt a. M. heute a 56 Rthlr. 24 Sgr. gesucht.
London flau von 6.25 ½ — ¼ bezahlt und Br. Petersburg mehr gefragt von 100 a ¾ bezahlt.
Auswärtige Börsen. Breslau, 20. Okt. Poln. Papiergeld 95 ¾ Gld. Oesterr. Banknoten 95 ½ Br., 95½ Gld. Poln. Pfandbr. alte 95 Gld., do. neue 95 G. Poln. 300 Fl. 110 G. 500 Fl. 81 ½ Br. B. Cert. 200 Fl. 17 ½ Br. Russ.⸗poln. Schatz⸗Oblig. 80 ⁄ Gld. Oberschlesische K. 106 ½ G., do. B. 103 ¾ Gld. Freiburg 79 G. Köln⸗Minden 94 ½¼ Gld. Niederschl. 84 Br. Neisse⸗Brieg 39 Br. Krakau⸗Oberschl. 66 ½ Br., 66 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 52 Br., 52 ¼ Gld. 1 Wien, 19. Okt. Met. 5 proz. 94 ½, ¼, ½, 95. 4proz. 77½ n. 4 proz. 84½, 81. 2 ½proz. 49 — 48 ½. Anleihe 34: 163- 162. 39: 113 ⅞, F. Nordbahn 108 , ¼, ¼, 1. Gloggn. 109 — 108 ⅛. Mail. 84 — ½. Pesth 79 — 79 . B. A. 1205 —, K. Gold 112 ½. Silber 107 ½. Wechsel⸗Course. Amsterdam 1u49. 9 Augsburg 107 ½. Hamburg 157 ½. Frankfurt 107. London 1050. Fonds wni⸗ 88 8 und Bahnen flau und gedrückt, besonder 8 ide Der . ge „besonders eher Devisen anfangs gesucht, schlossen zur
Leipzig, 19. Okt. Leipz. Dr. Part. Obli 8
2 8 8 . . .4105 B
B. A. 145 Gld. Leipz. Dresd. E. A. 10⁸ 88 Be. Ffihe⸗ Bayer. 88 Gld. Schlesien 90 ½ Gld. Chemnitz⸗Riesa 31 Gld.
zproz. An⸗ Notiz mehr
Löbau⸗Zittau 20 ¼ Br. Magdeb. Leipzig 204 Gld 3 1 Litt. A. und B. 91 ½ Br., 91 Gld. Altona „Ksk r 1gh. Deß. B. A. 119 Br. Preuß. B. A. 99 Br., 98 ½ Gid.
Frankfurt a. M., 19. Okt. Der Umsatz in Fonds war an heutiger Börse im Ganzen sehr unbedeutend. Oesterr. Actien, 5proz. Metall. und Zproz. Spanier waren unter der gestrigen No⸗
tirung offerirt. Alle übrigen Gattungen preishaltend. Von Eisen⸗ bahn⸗Actien gingen Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn wiederum höher, als gestern, doch war das Geschäft und Kauflust schwach.
Oesterr. 5proz. Metall. 89 ¼ Br., 89 ½ Gld. Bank⸗Actien 1360 Br., 1356 Gld. Baden Partialloose a 50 Fl. 54 ½ Br., 53 ⅜ Gld., do. a 35 Fl. 32 ¼ Br., 32 Gld. Kurhessen Partial⸗ Loose a 40 Rthlr. preuß. 34 ½ Br., 34 ½ Gld. Sardinien Par⸗ tial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 33 ¼ Br., 33 ½ Gld. Darmstadt Partiallvose a 50 Fl. 73 Br., 72 ⅞f Gld., do. a 25 e 26. Id Ganien 3 proz, inland. 27 Br., 26 ⅔ Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 110 Gld., a 500 Fl. 81 ¾ Br., 81 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 55 Br., 54 ⅛ Gld. Bexbach 85 ½ Br., 85 ½¼ Gld. Köln⸗Minden 95 Gld., 94 ½ Br.
Hamburg, 19. Okt. 3 ⁄proz. p. C. 86 Br., 85 ½ Gld. E. R. 105 Br., 104 Gld. Stiegl. 84 ½ Br., 84 ¼ Gld. Dän. yVVC gyoroz. 208 Hamburg⸗Berlin 78 ¾ Br., 78 ¾ Gld. Bergedorf 97 Br., 96 l Gld. Magdeburg⸗Wittenberge 64 ¼ Br., 63 ¾ Gld. Altona⸗Kiel 97 Br., 96 ½ Gld. Gl. Elmsh. 25 Br. R. Neum. 110 Br. Mecklenburg
36 ¼ Br. u. Gld. Wechsel⸗Course. Paris 187. 1 St. Petersburg 33 ½. London 13. 10 ½. Amsterdam 35. 50. Frankfurt 88 ½. Wien 158. Breslau 152. Louisd'or 11.3 ½. Preußische Thaler 50 ½. Gold al Marco 437 ½. “ In Wechseln war es still. Fonds und Eisenbahn⸗Actien bei einigem Umsatz fest. 8
Sproz. baar 87. 75. Zeit 87. 75. Bank 2327 ⅛. Span. 2721 Nordb. 426 ¼. London, 18. Okt. 3proz. JIöproz. 91 ⁄. Ard. 16. 3 proz. 33 ¾. 107. Poört, Aproz. 33 ⅛, ½., Mex. 26 ¼. Ca tröffneten heute zu 92, 91 ⅜ p. C. und 92 ⅜ pr. Novbr. und blieben nach vielen Schwankungen 91 %, ½ p. C., 91 ¾, a. 3. ꝛVon fremden Fonds sind Mex. bedeutend gewichen. 2 Uhr. Cons. p. C. 91 ⅛, , a. Z. 941 ⅞, J. Amsterdam, 18. Okt. Der holl. Fonds⸗ Markt zeigte heute bei ziemlich lebhaftem Umsatz in Int. etwas mehr Festigkeit. Von fremden Effekten waren Span. gedrückt. Port. gut preishal⸗ tend. Russ. und Oesterr. bei geringem Handel auch wenig ver⸗ Int. 53 %, 52 ⁄, , 653. 3 proz. neue 63 %, 62 , 63. Span. Ard. 10 ½, ½, gr. Piecen 10 %.%, 8, Zproz. do. 35 ⁄, 4. Oest. Met. 5proz. 85, †, do. 2 ½proz. 20 96, 8. Mex. 26 9%, 1. 2“
2*
Cons. p. C. 912 Holl. 4proz.
Wechsel⸗Course. Paris 56 ½ G. Wien 33 ½ Br. “ London 2 M. 12. 2 ½ G. v““ Hamburg 34 9% G. 1““ St. Petersburg 184 G. Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗ zeigers sind Bogen 104 bis 106 der Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerscheu Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckrer Zweite Beilage
„Vorgestern“, zu lesen: Am 15ten; so wie Z. 41 v. u. statt: vor⸗
Staats-Anzeiger.
Montag d. 22. Okt.
v 14.
Dentschla n d.
Preußen. Berlin. Todesfälle. Allerhöchste Verordnung. — Greifs⸗ wald. Geburtstagsfeier Sr. Majestät des Königs. Bayern. München. Verhandlungen der Abgeordneten⸗Kammer.
Ausland.
Oesterreich. Ofen. Die Juden⸗Contribution.
Frankreich. Ober⸗Gerichtshof zu Versailles. Zeugenverhörs.
Schweiz. Genf. Meuterei badischer Soldaten.
Italien. Von der italienischen Gränze. Garibaldi.
Moldan und Walachei. Bucharest. Abreise des General Rüdiger.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗York. Ab⸗ reise des französischen Gesandten von Washington. — Feuersbrünste.
Wissenschaft und Kunst. Wissenschaftlicher Kunstverein.
Fortsetzung des
Preußen. Berlin, 21. Okt. Das Militair⸗Wochen⸗ blatt giebt in weiterer Folge die Nachweisung der seit dem 1. Ja⸗ nuar bis 1. Oktober 1849 bekannt gewordenen Todesfälle von aus⸗ geschiedenen und dimittirten Königl. preußischen Offizieren des ste⸗ henden Heeres und der Landwehr. Nach derselben sind ferner unter Anderen gestorben:
d'Assimont, pens. Major vom 14ten Infanterie⸗Regiment. Dobrowolsli, vens. Major vom 13ten Infanterie⸗Regiment. Dittert, pens. Major von der 6ten Artillerie⸗Brigade. Rhäsa, pens. Major vom 29sten Infanterie⸗Regiment. von Tesmar, pens. Oberst⸗Lieutenant und Commandeur des 3ten Bataillons (Neu⸗ Stettin) 21sten Landwehr⸗Regiments. Lentz, pens. Oberst⸗Lieu⸗ tenant und Commandeur des 1sten Bataillons (Minden) 15ten Land⸗ wehr⸗Regiments. von Olszewski, pens. Major von der 2ten Ingenieur Inspection. von Schickfus, pens. Major vom 3ten Bataillon (Schneidemühl) 14ten Landwehr⸗Regiments. von Plotho, pens. Major vom 15ten Infanterie⸗Regiment. von Hauenschild, pens. Major vom vormaligen Kürassier⸗Regiment von Bünting (12. Giersberg, pens. Major von der 4ten Artillerie⸗Brigade. Brese, pens. Major vom 18ten Infanterie⸗Regiment. von Stutter⸗ heim, pens. Oberst⸗Lieutenant vom vormaligen 7ten kurmärkischen Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment. Schrempf, pens. Major vom Aten Infanterie⸗Regiment. von Keler, pens. Major vom 3ten Infanterie⸗Regiment. von Leslie, pens. Oberst⸗Lieutenant und Chef der vormaligen 1sten Divisions⸗Garnison⸗Compagnie. von Michaelis, pens. Major und Artillerie⸗Offizier vom Platz in Graudenz. von Knobelsdorff, pens. General⸗Lieutenant zur Disposition und Commandeur der 2ten Garde⸗Infanterie⸗Brigade. Hoffmann, pens. Major vom 16ten Infanterie⸗Regiment. Lett⸗ gau, pens. Major von der 6ten Artillerie⸗Brigade. John, pens. Oberst⸗Lieutenant vom 2ten Ulanen⸗Regiment. von Romberg, pens. Oberst⸗Lieutenant und Commandeunr des Landwehr⸗Bataillons (Gräfrath) 40sͤten Infanterie⸗-Regiments. von Seebach, inakt. Major vom 8ten Kürassier⸗Regiment. von Stillfried⸗Rat⸗ tonitz, pens. Major zur Disposition vom 11ten Infanterie⸗Regi⸗ ment. Deppe, pens. Major vom 21lsten Infanterie⸗Regiment. von Carlowitz, pens. Oberst, aggr. dem Kaiser Franz Grena⸗ dier⸗Regiment. von Heidenreich, pens. Oberst zur Disposition und Chef der vormaligen 7ten Divisions⸗Garnison⸗Compagnie. von Rummel, pens. Oberst⸗Lieutenant vom 3ten Infanterie⸗Re⸗ giment. von Wulffen, pens. Oberst vom 22sten Infanterie⸗Re⸗ giment. Unruh, pens. Oberst⸗Lieutenant vom 20sten Infanterie⸗ Regiment. von Grevenitz, pens. General⸗Major und Inspect. der 2ten Artillerie ⸗Inspection. von Trebra, pens. Major zur Disposition von der vormal. Aten Jäger⸗Abtheilung. von Brause, pens. Major und Artillerie-Offizier vom Platz in Kolberg. von Clausewitz, pens. General- Lieutenant vom Kriegs⸗Ministerium. von Madeweiß, pens. Oberst zur Disposition, aggr. dem 3ten Infanterie⸗Regiment und zur Dienstleistung als Kommandant in Memel. von Birckholtz, pens. Oberst und Führer des 2ten Auf⸗ gebels vom 2ten Bataillon (Paderborn) 15ten Landwehr⸗Regiments. von Stülpnagel, pens. Major vom 12ten Infanterie⸗Regiment. Grüneberg, pens. Major und Platz- Major in Erfurt. Mar quis de la Roche⸗Aymon, General⸗Major g. D. und Com mandeur des 2ten Husaren⸗Regiments (2tes Leib⸗Husaren⸗Regi⸗ ment), nachmals französischer General⸗Licutenant und Pair. von Rhein, pens. Major vom 38sten Infanterie⸗Regiment (btes Re serve Regiment). Kalau⸗ von Hoven, pens. Major vom Kriegs Min. Lessing, pens. Major v. 2ten Bat. (Herzberg) 32sten Ldw.⸗Reg. von Bresler, pens. General⸗Lieutenant zur Disposition und 1ster Kommandant von Neisse. von Woringen, Hauptmann g. D. vom 1sten Bataillon (Görlitz) 3ten Garde⸗Landwehr⸗Regi⸗ ments, als schleswig-⸗ holsteinischer Major beim Ausfall der Dänen aus Friedericia geblieben 6. Juli. von Unruh, Seconde⸗Lieute nant a. D., aggregirt dem 10. Infanterie⸗Regiment, als schleswig⸗ holsteinischer Hauptmann ebendaselbst geblieben 6. Juli⸗ von Glei⸗ ßenberg, Seconde⸗Lieutenant a. D. vom 1sten Bat. (Krossen) 12ten Landwehr⸗Regiments, als schleswig⸗holsteinischer Hauptmann dessl. 6. Juli. von Roques, Hauptmann a. D. vom 39sten Infanterie⸗Regiment, als schleswig⸗ holsteinischer Major in Folge desselben Gefechts an Wunden gestorben 7. Juli. von der Mals⸗ burg, pens. Oberst und Kreis⸗Brigadier bei der vormaligen kur⸗ märkischen Gendarmerie⸗Ober⸗Brigade, von Kopp, pens. General⸗ Major und Brigadier der Aten Gendarmerie⸗Brigade. von Der⸗ schau, Seconde⸗Lieutenant vom 1sten Infanterie⸗Regiment, später Universitäts 8 Richter in Berlin. Graf Hen ckel von Donners⸗ marck, pens. General⸗Lieutenant und Commandeur der 6. Divi sion. Freiherr von Ohlen, pens. Rittmeister vom 3ten Husaren⸗ Regiment. von Massenba ch, pens. Oberst und 2ter Komman dant von Koblenz. von Drosedow, Premier⸗Lieutenant a. D. vom Zten Bataillon (Neu⸗Stettin) lsten Landwehr⸗Regiments, als schleswig-holsteinischer Hauptmann vor Friedericia verwundet, ge⸗ storben 30. Juli. von Czarnowski, pens. Major vom lsten
Vermischtes.
Ulanen⸗Regiment. von Lengefeld, pens. Oberst, aggregirt dem 9. Infanterie⸗Regiment (Kolberg). Gülle, pens. Oberst⸗Lieutenant von der 1sten Artillerie⸗Brigade. Keusch, pens. Major und Füh⸗ rer des 2ten Aufgebots vom 2ten Bataillon (Treuenbrietzen) 20sten Landwehr⸗Regiments. von Ossowsky, Major g. D., aggregirt dem 4ten Infanterie⸗Regiment, zuletzt pens. Garnison⸗Verwaltungs⸗ Inspektor. von Winterfeld, Major a. D. vom vormaligen brandenburgischen Kürassier⸗Regiment, zuletzt Postmeister in Perle berg.
Und die Allerhöchste Verordnung, betreffend die Beförderung zu Unteroffizieren vor zurückgelegter dreijähriger Dienstzeit. ¹Ich will auf Ihren Antrag bis auf Weiteres — unter zeitweiser Auf⸗ hebung der bestehenden Beschränkungen den Truppen allgemein gestatten, vorzüglich qualifizirte und zuverlässige Individuen auch vor zurückgelegter dreijähriger Dienstzeit ausnahmsweise zu wirklichen Unteroffizieren innerhalb des Etats zu befördern, wenn dieselben auch nicht die vorgeschriebene Ca⸗ pitulation zum Weiterdienen abgeschlossen haben, wonach Ich Ihnen die weitere Veranlassung anheimgebe.
Sanssouci, den 2. Oktober 1849. “
(gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von Strotha. An den Kriegs⸗Minister. “ Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch zur Kennt⸗ niß der Armee gebracht. Berlin, den 9. Okrober 1849. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. von Griesheim. von Herwarth.
Greifswald, 17. Okt. Am 15. Oktober d. J. ist das Geburtsfest unseres allverehrten Königs auf der hiesigen Univer sität in der für diesen Tag festlich ausgeschmückten größeren Aula des Universitäls⸗Gebäudes mit der üblichen Feierlichkeit begangen worden. Der Fest⸗Redner, Professor Erichson, drückte vor einer zahlreichen Versammlung die gemeinsamen, in den Herzen Aller an diesem Tage für den hohen Herrscher neu belebten Gefühle und Ge⸗ sinnungen aus, und bemerkte im Eingange seiner Rede, unter einem wie viel glücklicheren Zeichen die Feier des Königlichen Geburts⸗ festes jetzt begangen werde, als im vorigen Jahre, wo eine schwere Katastrophe den Staat betroffen hätte, von der auch die Geschicke unseres Königs nicht unberührt geblieben wären, und bange Be⸗ sorgnisse, was noch im Schooße der Zeit verborgen sein könne, jedes Herz erfüllt hätten. Eine höhere Hand hätte jedoch dem Fortschritt der Uebel Einhalt gethan und eine beruhigte und erfreulichere Zeit⸗ periode eintreten lassen, in der wir jetzt mit Vertrauen einer besse⸗ ren Zukunft entgegensähen. Zu dem für diese Festrede gewählten besonderen Thema übergehend, entwickelte der Redner den Begriff des Erhabenen mit besonderer Hervorhebung des Moralisch Erhabenen, und suchte in der Lösung dieser Aufgabe wissenschaft— liche Gründlichkeit und ansprechende Faßlichkeit mit einander zu verbinden. — Auf die Festrede folgte die Aufführung eines Ge⸗ sangstückes von Männerstimmen, nach welcher die von den Fakul⸗ täten über die bei denselben auf die gestellten Aufgaben eingegan⸗ genen Preisschriften gefällten Urtheile von dem zeitigen Dekan der bhilosophischen Fakultät, Professor Barthold, veröffentlicht wurden. Bei der theologischen Fakultät war in diesem Jahre keine Abhand⸗ lung eingegangen. Bei der juristischen eine, von dem Stud. junr. Kirchhoff aus Grimmen, welcher der Preis zuerkannt wurde. Bei der medizinischen Fakultät zwei, die eine von dem Slud. meqd. Bern⸗ hard Schultze aus Greifswald, die des erhöhten Preises von 60 Rthlr. würdig befunden wurde, die andere von dem Stud. med. Jütte aus Stettin, die den ordentlichen Preis von 40 Rthlr. er⸗ hielt. Bei der philosophischen Fakultat war auf die philologische Aufgabe eine Preisschrift eingegangen, deren Verfasser der Stud. phil. Rudolph Haun aus Mühlhausen den Preis erlangte; und zwei Bearbeitungen der gestellten historischen Aufgabe, von denen die eine, deren Verfasser der Stud. phil. Bader aus Mühlhausen war, des Preises von 40 Rthlr., die andere, verfaßt von dem Stud. phil. Klancke aus Minden, der Hälfte des ordentlichen Prei ses würdig erkannt wurde. Den Schluß der ganzen Feier bil⸗ dete ein für diese festliche Gelegenheit besonders verfaßter, von der ganzen Versammlung gesungener Choral.
Bayern. München, 16. Okt. (Nürnb. Korr.) Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer standen folgende Gegenstände: Vortrag des Referenten im drit⸗ ten Ausschusse über ven Antrag des Abgeordneten Kirchgeßner: „das Aufhören freien Quartiers durch die Gemeinden der Garnisons Orte betreffend;“ Berathung und Schlußfassung über den Gesetz entwurf: „die Abschaffung der Strafen des bürgerlichen Todes, der öffentlichen Ausstellung und der Brandmarkung betreffend;“ Bera thung und Schlußfassung über den Gesetzentwurf: „die Ergänzung des revidirten Gesetzes uͤber Ansässigmachung und Verehelichung der Schullehrer betreffend.“
Der vorsitzende zweite Präsident fordert den Abgeordneten Her⸗ mann auf, seine an das Ministerium gestellte Interpellation, die Wiesenkultur betreffend, zu begründen. von Hermann: Kein Zweig der Agrikultur ist so sehr in einem Theile Bayerns vernachlässigt, als die Wiesenkultur. Es sind in Bayern über 120,000 Morgen Wiesen bewässerbar und das Wasser hierzu hinlänglich vorhanden. Würden diese Wiesen bewässert, so ergäben sich 2½ Millionen mehr Centner Heu; hiervon könnten 30,000 Kühe mehr ernährt werden; daraus würden weiter 5 Millionen Centner Dünger erzeugt, was auf den Getraidebau einen sehr fördernden Einfluß üben dürfte. Es würden mindestens 2 Millionen Rohertrag und gewiß 1 Mil lion Reinertrag erzielt werden. Allein zur Durchführung der Wie⸗ senkultur selbst ist die Expropriation nöthig, wegen Errichtung der nöthigen Wasserwerke ꝛc. Schon im Jahre 1846 ist ein Ge⸗ setzentwurf über Wiesenkultur der Kammer der Reichsräthe vorgelegt, jedoch nicht näher berücksichtigt worden. Ich stelle daher an das Ministerium meine Interpellation dahin: Ob die Regierung an die Kammer der Abgeordneten einen Gesetz⸗Entwurf über Wiesen⸗Kultur bringen werde, und zwar zeitig genug, daß dieser noch berathen, darüber Beschluß gefaßt und Sr. Majestät vorge⸗ legt werden könne? von der Pfordten: Die Regierung theilt ganz die Ansicht über die hohe Wichtigkeit des Gegenstandes; wie Sie gehört haben, ist bereits im Jahre 1846 ein Gesetz⸗Entwurf vor⸗ gelegt worden, wurde jedoch nicht erledigt. Die Sache beruhte, bis die Ministerien des Innern und der Justiz im September und Oktober vorigen Jahres Schritte thaten, um die nöthigen Aufschlüsse insbesondere aus der Pfalz zu erhalten. Die Regierung der Pfalz und das Appellationsgericht von da und resp. der General⸗Staats Prokurator waren in ihren Ansichten verschieden, weshalb die Sache sich verzögerte. Hierzu gesellten sich nun auch die pfälzischen Un⸗ ruhen und Häufung des Materials, so daß erst gegen den 27. Au⸗ gust d. J. hin die Regierung die Sache wieder aufnehmen konnte.
Die Regierung wird bemüht sein, dieselbe so rasch als möglich zu
erledigen, und es ist das nunmehr kompetente Ministerium des Han⸗ dels ꝛc. mit dem Ministerium des Innern in Thätigkeit getreten, und glauben die vereinigten Ministerien einen bezüglichen Gesetz⸗ Entwurf noch während der Dauer des Landtags vorlegen zu kön⸗ nen, ohne daß sie jedoch einen bestimmten Zeitpunkt hierzu bis jetzt anzugeben vermöchten. Die Absicht der Regierung, ein Wie⸗ senkultur⸗Gesetz einzubringen, ist demnach klar, sie glaubt jedoch, daß das Gesetz nur auf Regelung livilrechtlicher Verhältnisse sich fußen und davon ausgehen kann. Fillweber spricht im Sinne Hermann's und bittet, daß auch etwas für den Flurschutz geschehen . Arnheim motivirt hierauf seine Interpellation über das Ministerial⸗Reskript vom 16. Mai 1849, die gewerbspolizeiliche Einschreitung gegen die schlechte Presse betreffend. Dieses Reskript, bemerkt er, hat große Beunruhigung im Lande erzeugt. Es ist den Polizeibehörden eingeräumt, die Produkte der schlechten Presse aus⸗ findig zu machen und hierdurch die alte Polizei⸗Censur aufgewärmt. Der Ausdruck „schlechte Presse“ ist sehr abstrakt und gewiß kann sich das Prädikat „schlecht“ höchstens auf einzelne Produkte bezie⸗ hen, wegen deren man nach dem Edikt vom 4. Juni 1848 ja Schriftsteller, Verleger, Drucker zur Rechenschaft ziehen kann. Der Begriff „schlechte Presse“ ändert sich überhaupt meistens mit dem Regierungs⸗System. So wurde unter Abel's Gouver⸗ nement der bekannte Spießsche Kommentar, das beste Werk über die Verfassungs⸗Urkunde, mit Beschlag belegt und unter den Titel „schlechte Presse“ subsumirt. Nach dem Edikt vom 8. Juni erscheint die Presse als zum freien Verkehr gehörig und kann dem⸗ nach von einer gewerbspolizeilichen Einschreitung keine Rede sein, denn sonst könnte in allen Fällen, wo der Regierung etwas unan⸗ genehm erscheint oder die Polizei „schlechte Presse“ wittert, Sus⸗ pension und Entziehung der Konzession eintreten. Nach §. 5 jenes Edikts ist die Presse anderen Beschränkungen, als denen durch das Gesetz, nicht unterworfen. Das Gewerbe⸗Gesetz, wie solches vom Jahre 1825 vorliegt, befaßt sich jedoch nicht mit dem tendenziös⸗ sen Charakter eines Gewerbs⸗Erzeugnisses, sondern mit der Form. Die Judikatur und Prozedur über Preß⸗Erzeugnisse steht den Ge⸗ richten zu; die Gewerbs⸗ und Polizei⸗Behörde hat keine Befugniß als Strafbehörde gegen Erzeugnisse der Presse, mögen dieselben auch polizeiliche Uebertretungen enthalten; denn die Gewerbspolizei ist nicht Strafpolizei. Die Polizei⸗Behörden erlangten sonst einen grö⸗ ßeren Spielraum als die Gerichte selbst. Der Redner erläutert dies durch Beispiele, wobei er anführt, daß durch gerichtliches Ein⸗ schreiten nicht Familien, wie dies bei Konzessions⸗Entziehun⸗ gen durch die Polizei geschehen könnte, ruinirt würden. Arnheim stellt hierauf folgende Interpellation: 1) Welchen Sinn und welche Deutung hat der Ministerial⸗Erlaß vom 16. Mai 1849 und wie verhält sich 2) derselbe zu den §§. 1, 5, 6, 7, 10 des Edikts vom 8. Juni 18482 von der Pfordten: Vor Allem ist der Thatbestand festzustellen, und richte ich deshalb an den Herrn Interpellanten selbst eine Frage. Derselbe hat einer Ministerial⸗Verordnung vom 16. Mai d. J. erwähnt; eine solche kenne ich nicht. Es kann eine andere gemeint sein, allein auf diese paßt auch der Inhalt der eben verlesenen nicht. Demnach ersuche ich den Abgeordneten Arnheim, zu sagen, woher er diesen Erlaß habe? Arnheim: Es kann sein, daß das Datum ein irriges ist, allein dieser Irrthum fällt nicht mit dem Inhalte zusammen. Da dieser Erlaß weder in einem Regierungs⸗ noch Intelligenz⸗Blatte zu finden ist, so habe ich ihn, wenn ich nicht irre, aus einem der nürnberger Blätter genommen. von der Pfordten: Ich er⸗ suche den Herrn Antragsteller, dieses Blatt beizubringen, denn es hängt davon die Entdeckung eines Verbrechens ab, und ich glaube, daß hierbei derselbe gewiß die Regierung unterstützen wird. Der Erlaß, wie ihn Herr Dr. Arnheim vorgelesen, wurde als Entwurf vom Ministerium des Acußern (des Handels und der Gewerbe) allerdings am 16. Mai dem Ministerium des Innern übersendet; allein eine Stelle desselben und gerade die Schlußstelle, welche der Herr Antragsteller verlesen hat, erregte bei dem Minister des Innern Bedenken, worauf Rücksendung von Seiten desselben, hierauf gemeinsame Abänderung und endlich der Erlaß selbst unterm 11. Juni 1849 stattfand. Dem desfallsigen Akte selbst lag der Entwurf bei, und dessen Veröffentlichung erscheint als ein Dienstverbrechen, von welchem bis jetzt noch nicht ermittelt worden, wer es begangen hat. Was den Inhalt der Interpellation selbst betrifft, so wird die Antwort klarer werden, wenn ich den zweiten Satz zuerst beantworte. Durch das Edikt vom 4. Juni ist das Gewerbsgesetz vom 11. September 1825 nicht aufgehoben, dieselben bestehen neben einander fort. Der Art. 6. Ziff. 4 des letzteren Gesetzes spricht aus, daß eine Einschreitung der Gewerbspolizei immer von der vorgängigen gerichtlichen Verurtheilung des Bethei⸗ ligten abhängt. Durch den ministeriellen Erlaß sind die Administra⸗ tivbehörden lediglich im Allgemeinen aufmerksam gemacht, jedoch nicht ermächtigt, Cognition und Entscheidung über Preß⸗ vergehen und deren Uebertreter sich anzueignen, da das Letztere zur richterlichen Kompetenz gehört. Dies erhellt aus der Schluß⸗ stelle des Erlasses selbst genau. Jede Verfügung der Administrativ⸗ Behörden darf nur auf Grund gesetzlicher Bestimmungen geschehen. Durch den fraglichen Erlaß ist weder den treffenden Edikts⸗Para⸗ graphen vorgegriffen, noch war dies die Absicht. Kurz gesagt, sind die Minister der Ueberzeugung, daß das Gewerbegesetz noch neben dem Preß⸗Edikt fortbesteht. Es muß immer ein Vergehen und dessen Verurtheilung gegeben sein, um den Mißbrauch der Presse zu konstatiren, in Folge dessen die gewerbepolizeilichen Behörden nach den bestehenden Gesetzen zu erwägen haben, ob Suspension oder Entziehung der Konzession eintreten könne. Diese Ansicht er⸗ hellt aus einer unbefangenen Interpretation des Gesetzes. Arn⸗ heim behält sich die Stellung eines Antrags vor.
Hierauf begründet Fürst Wallerstein seine Interpellation,
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welche lautet: J. Wird die Königliche Regierung den in der Kö⸗ niglichen Proclamation vom 6. März 1848 und in der Thronrede vom 22. März 1848 zugesicherten Gesetz⸗Entwurf über die mittelst der 9ten Verfassungs⸗Beilage angedeutete umsassende Fürsorge für die Staatsdiener und deren Hinterbliebene, dann über deren Aus⸗ dehnung auf die übrigen Angestellten des Staates im Laufe dieses Landtages einbringen, und wann? II. Ist das Ministerium ge⸗ neigt, die in diesem Betreffe während des Zeitraums von 1832 bis 1837 bei dem Königlichen Staats⸗Ministerium des Innern aus⸗ gearbeiteten Entwürfe und Berechnungen, insbesondere auch jene
des Königlichen Ministerialraths von Hermann, auf den Tisch des Hauses niederzulegen und wann? Wallerstein begründet diese In⸗ terpellation, worauf Minister von Zwehl das Wort ergreift: Die Regierung ist den in der Königlichen Proclamation vom 6. März hierüber ausgesprochenen Grundsätzen und Versprechungen durch den Erlaß vom 30. Juli 1848 durch eine Ent hr 28 Eisenbahn⸗Bediensteten, durch eine weitere, das Forstwarsongh. * Wegmacher ꝛc. betreffend, bereits nachgekommen und wir