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jene, die das Volk zu solchen Ausschweifungen verführten, 8n 58 -2 tigkeit entziehen. Wenn Ihr diese Männer nich⸗ 21 . h-n auch wegen der daraus entstehenden Unbequemlich eiten Eu h nich 5. agen.
ch werde das Embargo nicht aufheben; ich werde die Strenge der Martial⸗ Gesetze nicht mildern, ich werde die Industrie in ihre gewöhnliche Kanäle nicht zurückleiten können, so lange Vlacca und Papa Listi nicht ausgelie⸗ fert sind. Die Milde der Regierung wird sich, sobald die gehörigen Exem⸗ pel stamirt sein werden, auf andere ausdehnen, und sogar dem Mitschuldigen dieser beiden Männer verspreche ich vollkommene Verzeihung und 2000 Säu⸗ lenthater (Colonnait), wenn sie dieselben ausliefern. Nach Ablauf dieser Woche gehe ich nach Korfu und erwarte dort den Ausgang dieser Angele⸗ genheit; hierher komme ich nur dann, wenn Ihr mich in den Stand gesetzt haben werdet, wieder zu handeln. Es wird an Thätigkeit nicht fehlen, die Haupturheber anzugreifen, und wird der Befehlshaber der Königl. Truppen so wie die Polizei die umsichtigsten Vorkehrungen treffen. Es ist begreiflich, daß diese Behörden auf Eure volle Unterstützung rechnen, und dürften daher alle Klassen der Bevölkerung sich erinnern, daß von ihnen selbst der Zeit⸗ vunkt abhängt, in welchem der ihnen jetzt auferlegte Zwang aufzuhören hat. Cephalonia⸗Argostoli, 13 September. H. G. Ward, Lordkommissär.“ In einer zweiten Poclamation vom 28. September sagt der⸗ selbe, daß er zu seinem Bedauern die strengen Maßregeln noch nicht zurücknehmen dürfe. Genug sei zwar geschehen, und Viele gestraft worden, welche in die Gewalt der Regierung gerathen sind. Auch habe aller Widerstand aufgehört, und die Bevölkerung zeige einen trefflichen Geist, sich mit den Königlichen Truppen zur ge⸗ meinsamen Unterdrückung des Aufstandes überall hin zu begeben, um der Rädelsführer habhaft zu werden. Schon in kurzer Zeit glaubt er jedoch das Ende eines seinem Herzen widerstrebenden Sy⸗ stems ankündigen zu können; jedoch nicht eher, als bis beide Rä⸗ delsführer ausgeliefert sein würden. Mit diesem Momente wird das Embargo aufgehoben; werden die Martial⸗Gesetze suspendirt, und wird endlich eine Amnestie proklamirt werden. Der Ober Kommissär will die Ruhe dauernd herstellen, und das Band, welches die Unzufriedenen mit auswärtigen Anstiftern verknüpft, lösen. Er hofft, die früheren freundlichen Beziehungen herstellen zu können, die constitutionellen Reformen anzubahnen, sobald die Verbrecher ausgeliefert sind.
Griechenland. (Wanderer.) Griechenland bedarf nicht des inneren Friedens. So sollte man wenigstens glauben, wenn man sieht, daß der Senat, welcher zuerst eine Art Waffenstillstand mit dem Ministerium geschlossen, wieder den Reigen bei Eröffnung der Feindseligkeiten führt. Darf man einzelnen Stimmen glauben, so hat der ganze Friedensschluß freilich nur auf einer Hypothese beruht; auf der nämlich, daß Herr Krestenitis seine Entlassung neh⸗ men würde, eine Voraussetzung, die sich nicht bewährt hat, eine Täuschung, die geeignet ist, Feinde noch feindlicher zu machen. In der Sitzung vom 1. Oktober war es, wo dieser feindselige Geist sich Luft machte. Ein Secretair hatte den Vorschlag gemacht, die Stelle, welche eine Motion Kanellopulos begleitete, als nicht vor⸗
ekommen zu löschen. Das war freilich kein Vorschlag, der Grund in sich hatte, aber die Scene, die dann erfolgte, soll so arg gewesen sein, daß der Präsident die Sitzung aufheben mußte, wenn nicht das Aecußerste erwartet werden wollte. Schreien ist freilich kein Ar⸗ gument und Injurien sind keine Beweise, es wäre denn für den Pöber. Uebrigens hat der Senat in der Sitzung vom 6ten das Protokoll ohne weitere Diskussion angenommen. Ueber das Budget hat die uneinige Kommission dem Senate zwei Berichte erstattet. Man sieht, das Jahr wird voll werden. In Athen erwartet man stets mit Begierde Nachrichten aus Konstantinopel, giebt sich übri⸗ gens im Interesse der Humanität der Hoffnung hin, daß kein neuer Krieg ent ehen werde. Privat⸗Nachrichten zufolge, die man von dort hatte, wäre übrigens der Sultan fest entschlossen, die Flücht⸗ linge zu schützen. Am 30. September. hat das Jahresfest der Ernennung des Königs stattgefunden und am ften die Feier des Namensfestes der
Königin. Erlöser⸗Ordens⸗Decorationen wurden ausgetheilt, aber die Ernennungen zu Beförderungen vom Könige nicht alle geneh⸗ migt, denn ihre Anzahl soll noch jene übertroffen haben, die man das letztemal rügte. 3
Man klagt noch immer über Malversationen bei der Zollver⸗ waltung von Syra, die statt 2,000,000 Drachmen jährlich kaum die Hälfte zur Abfuhr bringt.
Der Revisions⸗Rath hat das auf 10 Jahre in Eisen lautende Urtheil des zweiten Kriegsgerichts über den Ex⸗Militair⸗Intendan⸗ ten Renieri bestätigt. 1
Der Finanz⸗Minister hat 8 Waarenbeschauer wegen Corrup⸗ tion den Tribunalen übergeben, und eine gleiche Maßregel wird hinsichtlich einiger Inspektoren genommen werden.
Die Unterstützung der italienischen Flüchtlinge dauert noch immer fort. 460 Individuen waren bereits bis zu den ersten Ta⸗ gen des Septembers unterstützt worden, 130 davon hatten Anstel⸗ lungen erhalten; ein neuer Kredit von 2500 Drachmen war votirt worden.
Eisenbahn Verkehr.
Personen⸗Frequenz der Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn. 1 Bis inkl. 6. September c. wurden befördert 556,526 Personen, vom 7. September bis inkl. 13. September c. inkl. 1207 Personen aus dem Zwischenverkehr 15,138 8 in Suͤmma 571,001 Personen.
Löbau⸗Zittauer Eisenbahn. Freqguenz und Einnahme vom 1. Juli bis 30. Sept. 1849. Für 46,122 Personen.. 8329 Rthlr. 10 Ngr. 8 „ 76,842,32 Ctr. Güter ꝛc.. h“ 1 13,374 Rthlr. 7
Markt⸗Berichte.
Stettin, 19. Okt. (Ostsee⸗Ztg.) Wochen⸗Bcricht.) Das Wetter ist in dieser Woche kalt und trocken gewesen. Der Wasserstand der Oder ist neuerdings besser; indeß läßt die vorge⸗ rückte Jahreszeit Abladungen von hier nach England schon prekärer erscheinen.
Für alten Weizen erhält sich die Frage, begünstigt durch den vorzugsweise guten Absatz, welchen dergleichen Waare in England und vielleicht noch mehr in Schottland, wo der neue Weizen nicht durchweg trocken eingekommen ist, findet und ferner zu finden ver⸗ spricht. Es wurde gehandelt: 150 Wspl. 89 pfd. pomm. Weizen ab Stralsund mit Schiff nach England zu 54 ¼ Rthlr. fr. a. (68 Wspl. sehr schöner uckermärker N⸗ und 92 pfd. zu 58 Rthlr. frei hier, ferner 25 Wspl. neuer märkischer 89pfd. zu 53 ¾ Rthlr., 40 Wspl. 90pfd. desgl. zu 54 2⁄ Rthlr., 70 Wspl. weißer poln. 90pfd., bei Küstrin stehend, zu 58 Rthlr. laut Connoissement, 40 Wspl. gelber Schles. 89 pfd. schwimmend zu 52 Rthlr. bei Ankunft gegen Connoissement zu bezahlen. Schwimmender gelber schles. 89 —90 pfd. bleibt zu 53 a 52 ½ Rthlr. stark offerirt; pr. Frühjahr wird 90pfd.
Ngr. —
pomm. zu 55 Rthlr., 89 pfd. schles. zu 53 Rthlr. angetragen. Roggen war vorgestern eher matter; in loco 86 — 87 pfd. a 28 Rthlr., pr. Oktober 82 pfd. 26 — 26 Rthlr. bezahlt und 86 pfd. 27 Rthlr. bez. und Gld., November— Dezember 82 pfd. 262 Rthlr. Gld., pr. Frühjahr 82pfd. 29 Rthlr. bez., 28 ½ Rthlr. Br. geblieben, 86pfd. 30 Rthlr. Br. Gedarrter russischer Roggen in Auction zu 209 Rthlr. verkauft. Gerste wird ebenfalls etwas mehr offerirt, 150 Wspl. 75pfd. von Schlesien schwimmend wurden zu 25 Rthlr., später 25 Wspl.
24 ½ Rthlr.
laut Connoissement begeben, Oderbruch 74 ⁄¶pfd. loco 24 ½ Rthlr. Br., pr. Frühjahr 75pfd. schlesische 24 Rthlr. Gld. “ und große Gerste gemischt wurde in loco zu 23 ½ Rthlr. egeben.
Pommerscher Hafer in loco bedang 18 Rthlr., pr. Frühjahr wurde Einiges in schlesischer Waare 52pfd. zu 18 Rthlr. verkauft und bleibt dazu Geld.
Große Kocherbsen würden 29 Rthlr.
Weizenmehl extra superfein 22 Sh. 6 Pere. pr. Ton f. a. B. Roggenmehl 1—2 Rthlr. pr. Ctr. t Heutiger Landmarkt:
Roggen. Gerste. Hafer. Erbsen. 51 à 33. W11““ 16 8 17. 30 32.
Samen. Für alten 1847 rigaer und pernauer Leinsamen 6 Rthlr. gefordert.
Von Sommer⸗Rübsen sind 50 Wspl. zu 81 Rthlr. gehandelt.
Rappkuchen ohne Frage, 33 Sgr. Br. “
Spiritus war in dieser Woche angenehm, schloß indeß gestern matter; loco 24 ½ % mit Faß Brief Frühjahr 22 a 22 ½ % bezahl und Brief.
Fettwaaren. Baumöl hält sich vollkommen; nachdem Anfangs der Woche von Gallipoli⸗Baumöl noch einige am Markt befindlich Partieen zu 15 ½ aà 15412 Rthlr. unverst. weggenommen waren, be⸗ zahlte man für Gallipoli 162 Rthlr. und für Malaga 10 Rthlr Mit Palmöl ist es dagegen flau und Verkäufer zu 12 Rthlr. loco und auf Lieferung. Leinöl wurde mit 12 a 12 ½ Rthlr. mit Faß bezahlt. Hanföl auf 13 Rthlr. gehalten, mit 12 ½⅔ Rthlr. gehandelt. Seifentalg 12 ½ Rthlr., gelbes Lichttalg 12 5½ Rthlr. Südseethran ist unter 11 ½ Rthlr. nicht käuflich, man hält fest auf 12 Rthlr. Br. berger Leberthran in loco 24 a 24 ¼ Rthlr., auf Lieferung mit 23 ½ a 23 ½ Rthlr. käuflich, blanker berger Leberthran 25 ¾ Rthlr schottischer Thran 22 ½ a 23 Rthlr., Wallfischthran wird auf 2 Rthlr. und 3 Kronenthran auf 36 a 37 Rthlr. gehalten.
Rüböl hat jetzt einen sehr schwankenden Gang angenommen und war gestern wieder matt; Oktober 15 Rthlr. Br., 14 5 Rthlr. Gld., Oktober —November 14 ½ 4 14 ¼ Rthlr. Br., November — De⸗ zember 14 ½ Rthlr. Br., Dezember — Januar 14 Rthlr. Br., März — April 14 ¼ Rthlr. nominell.
Leinöl loco mit Faß 12 Rthlr.
Butter. Frische feine Stoppelwaare bei geringer Zufuhr an⸗ genehmer. Alte Waare dagegen, wovon noch bedeutende Läger vorhanden, sehr gedrückt. b Metalle 1 Spanisch Blei mit 6 ½ Rthlr. bezahlt. Roheisen in loco 1 Rthlr. 18 Sgr. gefordert, auf Lieferung 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. gefordert. ö“
Pfs gafänn⸗ und schwimmend 4 % Rthlr. Br., 4 ½¼ Rthlr. bezahlt
He und G Börse. 8 Weizen nichts gehandelt; Roggen Fr Oktober 82pfd. 26 ⅛ und — G bez., 26¼ Rthlr. Br., pr. Frul 4 5972 838—9 8 hez. 28½ Gld. 8 jahr b “ merklich fester, nachher wieder etwas mat⸗ ter; pr. Okt. 15 ¼ Rthlr. bez., 15 ½ Rthlr. Br., 15 1 Rthlr. Gd, pr. Okt. — Nov. 14¼ Rthlr. zuletzt bezahlt, pr. Nov. — Dez. 14 ¼ Rthlr. zuletzt bezahlt, 14 ¼ Rthlr. Gd., pr. Dez. — J bezahlt.
Leinöl 11 Rthlr. bez. mit Faß.
Spiritus aus erster Hand zur Stelle anfangs 24 % bez., aus zweiter Hand ohne Faß 23 ½ % bez., 23½ % Br., mit Fässern 25 % bez., 24 ¾ % Gd., pr. Frühjahr 22 % bez. u. Br., 22 ½ % Gd. “
Seifentalg 15 ¼ Rthlr. verst., 12 ¾ Rthlr. unverst. gef. 122 Rthlr. unverst. bez.
Kasansche Pottasche
33 Rthlr. bedingen; Futtererbsen
Weizen.
10 Rthlr. verst. gef. u. bez.
I1 vr
Bekanntmachungen.
[525] u
Der Lehrer Carl Gottfried Ansorge zu Glo⸗ gau ist wegen erfolgloser Anreizung zum Hochverrath. zu einer 2jährigen Zuchthausstrafe verurtheilt worden; derselbe soll zur Haft gebracht werden, hat sich aber von Glogau entfernt und ist verdächtig, sich der Ver⸗ haftung durch die Flucht entziehen zu wollen. Alle Militair⸗ und Civil⸗Behörden werden ersucht, auf den ꝛc. Ansorge zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und an uns abliefern zu lassen.
Signalement.
Familienname: Ansorge, Vorname: Carl Gott⸗ fried, Geburtsort: Spiller, Kr. Löwenberg, Aufent⸗ haltsort: Glogau, Jahr, Größe: 5 Fuß 7 Zoll, Haare: dunkelbraun, Stirn: frei, Augenbrauen: schwarzbraun, stark, Augen: etwas tief liegend, Nase: länglich, Mund: gewöhnlich, Bart: rothbraun, Kinn: rund, Gesichtsbildung: läng⸗ lich, Gesichtsfarbe: etwas blaß, Gestalt: schlank, Sprache: deuisch. Besondere Keunnzeichen: sind nicht bekannt.
Bekleidung. Dunkelbrauner Tuchrock, dunkle Ho⸗ sen ohne Strippen, Stiefel, spitzrunder Hut (Kalabreser) mit breitem schwarzen Bande.
Glogau, den 20. Oktober 1849.
Der Untersuchungsrichter. (gez.) v. Koeckritz.
[526] “““ Da bei uns auf Todeserklärung des Lieutenants, nachherigen Post⸗Secretairs in Warschau, Carl Herr⸗ mann, eines Sohnes der Maurermeister George und Anna Marie, geb. Marquard, Herrmannschen Eheleute in Graudenz, verheirathet mit Caroline Hamler, Toch⸗ ter des Schirrmeisters Hamler in Warschau und seiner Kinder Otto, geboren etwa 1803, und Ida, geboren etwa 1801, welche sämmtlich seit 1830 keine Nachricht von sich gegeben haben, deren Vermögen in 500. Thlr. besteht, angetragen worden ist, so laden wir die ge⸗ nannten Personen oder ihre Erben hierdurch vor, im Termine den 29. August 1850, Vorm. 11 Uhr, vor dem Herrn Obergerichts⸗Assessor Dr. Reusch per⸗ sönlich oder durch einen Bevollmächtigten sich zu mel⸗ den, widrigenfalls die genannten Personen für todt er⸗ klärt und ihre Nachlaßmasse den nächsten Erben oder dem Fiskus weiden zugesprochen und ausgeantwortet üstas. p 8
Den hier unbekannten Interessenten w di Rechts⸗Anwalte Malinski, Meier 11“ Bevollmächtigten in Vorschlag gebracht. 3
Königsberg in Preußen, den 2. Oktober 1849. Königl. Preuß. Stadtgericht. Erste Civil⸗Deputation.
—
D18
527
stehen
haftet. Das
noch besteht. [368]
vorhanden sind.
benen ein
Schmidt, an
[260 b]
Auf geschehene Insolvenz⸗Erklärung des Kaufmanns C. F. Prehn zu Grimmen werden alle diejenigen, welche an dessen Vermögen, insbesondere an das zu demselben gehörige, daselbst belegene Wohnhaus c. p. Forderun⸗ gen und Ansprüche aus irgend einem Rechtsgrunde zu
haben vermeinen einem der drei Termine: 27. November und den 11. De⸗ zember d. J., vor dem Königlich und zu beglaubigen, Termine zu erlassenden Präklusion. Termine haben sich auch die Gläubiger über die mit der Masse zu treffenden Maßregeln zu erklären, und werden die Ausbleibenden als in den Beschluß der an⸗ Schwetz, den 26. August 1849. wesenden Mehrheit konsentirend angesehen werden.
hen Kreisgerichte gehörig anzumelden
eifswald, den 15. Oktober 1849. Königliches Kreisgericht. 6
“ lisch,“ Alter: 33 Cä’a ün km g
Religion: evangelisch, Ater: 33 Im Hypothekenbuche des im Schwetzer Kreise bele⸗ genen freien Allodial⸗Ritterguts Golluszice NI85 Rubrica III. zu 5 Prozent auf den Antheil des Mitbesitzers Johann Nepomucen von Sadowski schaftsräthin Eva Nympha von Sadowska, von Wollschlaͤeger, zufolge Verfügung vom 18. April Der 1846 mit dem Bemerken eingetragen, daß diese Schuld auch auf den im Großherzogthum Posen im Schubiner Kreise gelegenen Gütern Slupi und Alt⸗Dombrowke
über diese Forderung sprechende Hypotheken⸗ Instrument, bestehend aus der Schuld⸗ und Verpfän⸗ dungs⸗Urkunde des aufgenommen vom bin am 5. Februar 1846, nebst annektirtem Hypothe⸗ kenschein des Gutes Golloschütz Nr. 55., ausgefertigt v. Zobeltitz, Johann Wilhelm v. Zobeltitz vom Königl. Ober⸗Landesgericht Marienwerder am 18. April 1816, und dem Eintragungs⸗Vermerk von dem⸗ selben Datum, ist der Glaubigerin verloren gegangen und hat sie auf Amortisation des Dokuments angetra⸗ huldner anerkannt hat, daß die Schuld Es werden daher alle diejenigen, welche öI 2Zö1u6“ 1 Katarzyna ² Dutkiewiczéw po Lemanie Klimaszevws- nehmer hiermit aufgefordert, in Zeit von achtzehn Mo⸗ 8 w Grostwie na dniu 2 1 8
gen, indem der So
Am 27. April 1807 ist die Catharina, geb. Dudkie⸗ wicz, verwittwete Lehnmann Klimaszewska, in Grostwo verstorben, ohne daß gesetzliche Erben ihres Nachlasses
Alle diejenigen, im Stande oder als nächste Anverwandte der Verstor⸗ Erbrecht nach werden hierdurch zur Anmeldung ihrer desfallsigen An⸗ sprüche resp. zum Nachweise ihrer vorgedachten Eigen⸗ schaft zu dem hier
am 10. Mai 1850, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor Schme ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Termine unter der Verwarnung vorgeladen, daß im Falle des Nichterscheinens der Nachlaß der Erblasserin als ein herrenloses Gut dem landesherrlichen Fiskus zugesprochen werden wird und die etwanigen Erben als solche ausgeschlossen werden müssen
Bromberg, den 23. Mai 1849.
Königl. Kreisgericht. Erz
vm FxEAUEE.
sollten, hierdurch geladen, solche in
Morgens 10 Uhr, aufgesordert, spätestens im Termine bei Strafe der im letztgedachten In eben diesem
Königliches Kreisgericht.
1. Abtheilung. Dr. Teßmann. [255]
Nr. 15. 12,000 Thlr. verzinslich Pf., soll
am 22. Dezember c., vor dem Herrn Assessor Dechend an stelle öffentlich subhastirt werden. neueste Hypothekenschein unserer Registratur einzusehen.
Die Kaufbedingungen werden gemacht werden.
für die verwitiwete Nitter⸗ geborene
Johann Nepomucen von Sadowski,
Notar Joseph Maziskiewicz in Schu⸗ beltitz, Friedrich Aegidius
Vormund männliche Leibeslehnserben,
Crossen, den 27. April 1849. Königliches Kreisgericht.
kim pozostala wdowa umarta 27g0 Kwietnia prawnych sukcessoröw. welche als solche sich zu legitimiren Wozyscy, ktérzy jako
derselben behaupten können, po spadkodawezyni
do wykazu
46 znaczony na dnia
16”“ 4 grozentem 1.2
cessoro Wie wWy kluczeni zostand.
rél. Sad Powiatowy.
Erste Abtheilung.
an die obenbezeichnete Post und das darüber sprechende Instrument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber Anspruch zu machen
den 14. Februar 1850 im hiesigen Gerichts⸗Lokale vor dem Obergerichts⸗As⸗ sessor Kowallek ihre Ansprüche geltend zu machen, wi⸗ drigenfalls sie mit denselben werden p bezeichnete Dokument für amortisirt wird erklärt werden.
räkludirt und das
I. Abtheilung. Der Assessor. (gez.) Kowallek. 1—
Subhastations⸗Patent.
Das dem Gutsbesitzer Ernst August Leopold von Zo⸗ beltitz gehörige, in der Neumark im Crossenschen Kreiser belegene Lehngut Topper, von der Neumärkschen Ritter⸗ schafts⸗Direction abgeschätzt auf 17,921 Thlr. 6 Sgr. 80933 Vormitt. 11 Uhr, hiesiger Gerichts⸗
und die Tare sind in im Termine bekannt
Zu diesem Termine werden die eingetragenen, ihrem Aufenthalte nach unbekannten Gesammthänder, Wilhelm v. Zobeltitz, Alexander Leopold v. Zobeltitz, Hans Ehrenreich v. Zobeltitz, Aegidius Bernhard v. Zo⸗ Leopold v. Zobeltitz, Carl Christian Gottlob v. Zobeltit, Ernst Leopold Immanuel Johann Erdmann v. Zobeltitz und deren so wie alle übrigen unbe⸗ fannten, zu diesem Mannlehn Lehnsberechtigten, Agna⸗ ten und Mitbelehnten, hierdurch oöffentlich vorgeladen.
I. Abtheilung. e d 58 K t
1807r. bez pozostawienta po sobie
sukcessorowie wy legitymo- waé sic, albo jako najbliszsi krewni prawo sukcessyine 1 i wykazabt potrafix, sic niniejszem do podania swych pretensyi jako 1e2 5 swych wlasnosci prawnych na termin
109'0 Maja 1850r o god. 11. praed polud. przed Panem Schmidt assessor. sadu powiatowego W. izbie zwykfych posiedzen. sadowych 1 3 razic niestawienia sie pozostalos- spadkodaweczyni jako pana niemajaca siskuso Wi kro- lewskiemu przysadzond bedzie i mogdcy byd suk- . fl.
Bydgoszcz dnia 23. Maja 1849r.
mEnAARAIEm.
[259 5b]
Demnach bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen Stadt Riga seit längerer Zeit sich folgende Gelder in deposito asservirt befinden, nämlich:
1) zum Besten der seit dem Jahre 1798 verschollenen Söhne des weiland Zimmermanns Johann Adam Buchen, alias Buch, und dessen gleichfalls verstor⸗ bener Ehefrau Sara, geb. Kronwaldt, nämlich der Gebrüder Johann Heinrich und Andreas Buchen, alias Buch, S.⸗R. 1115; zum Besten des schon vor dem Jahre 1813 ver⸗ schollenen Jacob Kruse, eines Sohnes des ver⸗ torbenen Liggers Peter Kruse, dessen Wittwe Liese,
eb. Ohsoling, in den Jahren 1774, 1780 und 787 schon in die zweite, dritte und resp. vierte Ehe mit den Liggern Martin Kaubert, Johann Heinrich Sperling und Paul Uder getreten, S.⸗R.
haben,
5 5 ¹ zum Besten des seit dem Jahre 4772 vont hier abwesenden und damals angeblich in Lübeck sich aufgehalten habenden Carl Gustav Kalning, eines Sohnes des bereits im Jahre 1769 verstorbenen Brauers Johann Kalning und dessen gleichfalls ver⸗ storbener Chefrau Hedwig, geb. Kruse, S.⸗R. 1791; zum Besten des seit vielen Jahren verschollenen Johann Nicolaus Wassilewsky, feines Sohnes des verstorbenen Gärtners Johann Wassilrwsly, S.⸗R. 126; 11 “ zum Besten der seit dem Jahre 1796 von hier abwesenden Elisabeth Kapser, Nias Keyser, einer Tochter der zuerst mit Jahn Bruttel, in zweiter mit dem Ligger Heinrich Kapser oder Keyser,
und dessen und in letzter Ehe mit dem Ligger Jahn Oseling verheirathet gewesenen Elisabeth. oder Liese, geb.
Silling, S.⸗R. 4b8, .“
ohne daß die resp. Interessen ihre desfallsigen Gerecht⸗ same wahrgenommen oder sich zum Empfange gemeldet haben — als werden von dem Waisengerichte der Kai⸗ serlichen Stadt Riga vorbenannte Verschollene oder, im Falle des etwanigen Ablebens derselben, deren ehe⸗ liche Descendenten oder anderweitige Erben und Erb⸗
Carl
94
Ehe
(96
naten a dato und spätestens den 23. März 1851 entweder in Person oder durch gehörige Bevollmäch⸗ tigte vor besagtem Waisengerichte zu erscheinen und sich ad causam gehörig zu legitimiren, unter der Verwar⸗ nung, daß im Nichterscheinungsfalle benannte Verschol⸗ lene für todt erklärt und das bierselbst zu ihrem Besten asservirte Vermögen ihren Erben, sofern dieselben als solche sich zu legitimiren im Stande sein werden, aus⸗ geantwortet werden solle, Letztere aber, wenn sie in der anberaumten peremtorischen Frist sich nicht gemeldet ha⸗ ben würden, mit allen Ansprüchen an sothanes Vermö⸗ gen für präkludirt erachtet werden sollen, worauf sodann mit selbigem den Gesetzen gemäß verfahren werden wird.
Riga, den 28. September 1849.
2 npPozy Wa] 1
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17 Imp. Civ. Reg. Jud. pupill. Scers.
dziat I.
Das Abonnement beträgt 2 Athlr. für ½ Jahr. 4 Athlr. ⸗„ † Jahr. 8 Athlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Amtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Berlin. Oesterreich. Wien. Organisation. Bayern. München. Verhandlungen der Abgeordneten⸗Kammer. Baden. Karlsruh e. Veröffentlichung der Bestimmungen des Bundes⸗ Schiedsgerichts. — Verleihung einer Gedächtniß⸗Medaille. Oldenburg. Oldenbura. Einberufung des Landtags.
1“ Hamburg. Verhandlungen der konstituirenden Versamm⸗
Verordnungen des General Post⸗Amts. Ernennungen. — Die gerichtliche und politische
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Bewilligung der Kre⸗ dite für die römische Expedition. — Ober⸗Gerichtshof zu Ver⸗ 1114“*“ im Prozeß gegen die Juni⸗Angeklag⸗
n. — Paris. Diplomatische Konferenz. — Ludwig Philipp's Ver⸗
mögen. — Bankbericht.
Großbritguien und Irland. London. Diplomatische Konferenz. 1 Staats⸗Einkünfte. — Vermischtes. 1 Türkei. Smyrna. Ausregung der Griechen gegen ihren Konsul.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten Beilage.
8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Titular⸗Postmeister Wesener in Horneburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Büchsenmacher Schablowski des 4ten Infanterie⸗Regiments das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem Premier⸗Lieutenant Scholtz des 2ten Bataillons (Hirschberg) 7ten Landwehr⸗Regiments und dem Vice⸗Feldwebel Schröder vom Infanterie⸗Regiment die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Ihre Königlichen Hoheiten die Frau Prinzessin Karl und Prinz Friedrich Karl sind nach Weimar abgereist.
Potsdam, den 23. Ok.ober 1849. Ihre Hoheit die Prinzessin Karoline von Hessen auf Schloß Sanssouci eingetroffen.
b Der General-Major und Commandeur der
ten Infanterie
Brigade, von Münchow, von Magdeburg.
Deutschland.
8 Preußen. Berlin, 23. Okt. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Kammerherrn und Wirklichen Legations⸗ Nath von Savigny die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Komthurkreuzes 2ter Klasse des Civil⸗Verdienst⸗Ordens zu ertheilen.
8 Berlin, 23. Okt. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die Weiterbeför⸗ derung telegraphischer Depeschen mit der Post, um die ordnungs⸗ mäßige und rechtzeitige Weiterbeförderung und Bestellung derjeni⸗ gen telegraphischen Depeschen nachweisen zu können, welche, nach §. 13 des Regulativs über die Benutzung der elektro⸗magnetischen Staats⸗Telegraphen, der Orts⸗Post⸗Anstalt von der Telegraphen⸗ Station zur Weiterbeförderung ubergeben werden, sollen dieselben, insofern die Weiterbeförderung mit der gewöhnlichen Post zu ge⸗ G hat, jederzeit in rekommandirten Briefen zur Post geliefert werden. Die Post⸗Anstalten an den Telegraphen⸗Stationsorten haben sich hiernach zu achten und bei der den Telegraphen⸗Stationen zu ertheilenden Auskunft über die Höhe des für dergleichen telegraphi⸗ sche Depeschen zu zahlenden Porto darauf Rücksicht zu nehmen, daß
der Portosatz für rekommandirte Briefe zu erheben ist.
Berlin, den 5. Oktober 1849. der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei von der Heydt.
Ferner die Verordnung, betreffend die Portofreiheit der Kom⸗ mandite der Bank in Krefeld; desgleichen betreffend die Erneue⸗
rung der Vorschriften über ordnungsmäßige Emballirung und Sig⸗ natur der mit der Post zu befördernden Gegenstände; desgleichen betreffend die Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten in der Be⸗ förderung der Zeitungen; desgleichen betreffend das Aufhören der Zeitungsberichte; desgleichen betreffend die Behandlung der rekom⸗ mandirten Briefe nach und vom Auslande; desgleichen betreffend die Behandlung der Briefe nach Orten, woselbst sich keine Post⸗ Anstalt befindet, bei erfolgter Spedition auf einen unrichtigen Di⸗ stributionsort; desgleichen betreffend die Behandlung der Retour⸗ briefe; desgleichen betreffend die Vervollständigung der Nachwei⸗ sung der an Eisenbahnrouten gelegenen Post⸗Anstalten; desgleichen
betreffend die Einrichtung eines Post⸗Amtes in Liebau in Mähren; desgleichen betreffend die Portoerhebkung für rekommandirte Briefe nach und aus den Niederlanden.
Oesterreich. Wien, 21. Okt. Der heutige Lloyd mel⸗ det: „Feldmarschall Radetzky ist jetzt definitiv zum General⸗Gou⸗ verneur des lombardisch⸗venetianischen Königreiches ernannt. Der General der Kavallerie, Gorzkowski, Kdmmandant in Venedig, ist zum “ der wichtigen Festung Olmütz ernannt worden. Die Vollendung der Vorwerke, der exponirten festen Thürme und der anderen großartigen Befestigungen von Olmütz soll beschlossen worden sein. Nach Venedig begiebt sich Feldzeugmeister Puchner, welcher sich in den Jahren 1834—1838 als Befehlshaber der öster⸗ reichischen Occupations⸗Armee im Kirchenstaate durch sein humanes Benehmen bei den Bewohnern einer großen Popularität erfreut hatte und in der letzten Zeit kommandirender General in Sieben⸗ bürgen war.“
Die Amts⸗Instruction für die neuen Bezirksgerichte ist, dem Lloyd zufolge, nun auch vollendet. „In Bezug auf bürgerliche
Streitigkeiten“, sagt dies Blatt, „erstreckt sich die Wirksamkeit der
Bezirksgerichte auf alle nicht dem Wechselgesetz der Bergrechte un⸗ terliegenden Streitigkeiten über Geldsummen, welche den Betrag von 500 Fl. nicht ubersteigen. Die Bezirksgerichte entscheiden fer⸗ ner in allen Verhandlungen über Aufkündigung der Pachtverträge und in allen Streitigkeiten uber Räumung oder Zurückstellung verpach⸗ teter oder vermietheter Grundstücke und Gebäude und andere den un⸗ beweglichen Gutern gleichkommende Sachen in allen Rechtsstreitigkeiten über Besitzstörungen, uͤber Dienstlohn⸗ und Verwahrungs⸗Verträge, in Konkurs⸗Angelegenheiten, mit Ausnahme der Konkurse von Handelsleuten, jedoch nur in jenen Fällen, in welchen nach §. 2 des VII. Artikels vom Jahre 1844 die summarische Verhandlung eintritt, in Executionsführungen, Sicherstellungsmitteln, Verlassen⸗ schafts⸗Abhandlungen u. dgl., endlich in allen Rechtsstreitigkeiten, welche das Gesetz 18 vom Jahre 1836 den Marktgerichten zu⸗ weist. In allen zwischen Verwaltungs⸗ und Gerichts⸗Behörden sich ergebenden Kompetenz⸗Streitigkeiten entscheidet der oberste Gerichts⸗ hof nach Einvernehmung der oberen Landes⸗Behörden. In Betreff der politisch-gerichtlichen Organisation Galiziens sind die diesfälli⸗ gen Vorarbeiten auch dort geschehen, und nur der große Umfang, wie die Entlegenheit jenes Kronlandes gestatteten nicht, daß sie bis jetzt auf demselben Punkte, wie in den ubrigen Kronländern anlan⸗ gen konnte. Galiziens politische wie gerichtliche Organisation wird jedenfalls binnen kurzem erfolgen. Wir vernehmen, daß die Ver⸗ fassungen der Kronländer, Ungarn inbegriffen, binnen kurzem ver⸗ öffentlicht werden, und somit jener Paragraph der Reichs⸗Verfas⸗ sung, welcher sie noch vor Ahlauf dieses Jahres in Wirklichkeit wissen will, in Erfüllung kommen werde.“
Bayern. München, 19. Okt. (Münch. Ztg.) Die heu⸗ tige Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer wurde durch den zweiten Präsidenten Weis eroͤffnet. Die öffentlichen Tribünen und Galle⸗ rieen sind nicht sehr gefüllt. Am Ministertische befinden sich die Königlichen Staats⸗Minister des Innern, des Königlichen Hauses und des Aeußeren, des Krieges und des Kultus, von Zwehl, Dr. von der Pfordten, von Lüder und Dr. Ringelmann; dann die Mi⸗ nisterial⸗Räthe von Wanner und Freiherr von Bechtolsheim, der Königliche General⸗Verwaltungs⸗ Direktor, von Habel, und der Oberst⸗Lieutenant im General⸗Quartiermeisterstabe, von Passavant.
Nach der Verlesung und Genehmigung des Protokolls der gestrigen Sitzung ladet Präsident den Abgeordneten Freiherrn von Lerchenfeld ein zur Begründung der Interpellation, die derselbe in Gemeinschaft mit den Herren Forndran, Thinnes, Hirschberger, Neuffer, Burkardt, Dr. Rauch n. a. an den Königl. Staatsminister des Aeußern gestellt habe, da der Minister anwesend sei und die Beantwortung derselben für heute zugesagt habe. Frhr. von Lerchenfeld: Er halte es nicht für zweckmäßig, eine lange Entwickelung der Gründe zu geben, warum diese Interpellation ge⸗ stellt werde. Es liege gewiß in dem Wunsche und Interesse der Kammer wie des ganzen Landes, daß die Arbeiten des Landtags möglichst gefördert werden, daß nicht durch unnöthige und nutzlose Ausführungen halbe Stun⸗ den verloren gehen, welche jedenfalls den übrigen dringenderen An⸗ gelegenheiten entzogen würden. Deshalb glaube er sich auf einfache Vorlesung der Interpellation beschränten zu müssen. (Der Redner ver⸗ liest dieselbe.) lautet wörtlich, wie folgt: „Mit Besfremden haben die Unterzeichneten in öffentlichen Blättern die Erwäynung. eines Gerüchtes gefunden, wonach von der Krone Preußen für die Un⸗ losten Preußens fur den sogenannten pfälzischen Feldzug Ansprüche an Bayern gestellt und hierfür die am 1. Oktober fällige Quote Baverns an den Zollvereins⸗Gefällen des beireffenden Vierteljahres zurückgehalten worden. — Ohne sich hier in e ne Beuftheilung dieser Thatsache einlassen zu wollen, ist die Bedeutung derselben sowohl für die Würdigung der gegen⸗ wärtigen Lage der deutschen Frage, als fur die Finanzlage Baverns so offenbar, daß sie dadurch die folgenden Anfragen an das Königl. Staats⸗ Musterium des Aeußern stellen zu müssen glauben: 1) Ist es wirklich wahr, daß Preußen eine Anforderung für die Unkosten des sogenannten pfälzischen Feldzuges an Baypern gestellt hat? 2) Ist es wirklich wahr, daß Preußen wegen dieser angeblichen Forderung die Auszahlung des am 1. Oktober fälligen Antheils an den Zollvereins⸗Gefällen zurückgehalten hat? 3) Welche Anforderung hat die bayerische Regierung an die Köning l. preu⸗ ßische Regierung bezüglich der Hülfeleistung Königl. preußischer Truppen zur Unterdrückung des Aufsta in der Pfalz gestellt, und welche Zusiche⸗
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dieses Blatt an, für Berlin dre
Expedition des preuß. Staats⸗ Anzeigers:
rungen sind in dieser Beziehung hinsichtlich der Kosten derselben gefordert und ertheilt worden?“ 3
Der Staats⸗Minister des Aeußern, Dr. von der Pfordten, antwor⸗ tet von der Rednerbuhne aus durch ausführliche Darlegung aller Thatsa⸗ chen in einem mit Aktenstücken belegten Vortrage, der eine volle Stunde ausfüllte und mit der gespanntesten Aufmerksamkeit gehört wurde. Wir wer⸗ den denselben seiner Wichtigkeit wegen so bald als nur immer möglich voll⸗ ständig mit den betreffenden Aktenstücken mittheilen. Wir beschranken uns fur heute darauf, nur die Thatsachen hervorzuheben, welche aus den vom Henn Minister gegebenen Aufschlussen hervorgehen. Diese lassen sich in solgenden Punkten zusammenfassen: 1) Allerdings hat das preußische Fi⸗ naaz⸗Ministerium an Bapern vor kurzem erst Ansprüche auf Entschädigung für die Unkosten des sogenannten pfälzischen Feldzuges erhoben, ohne jedoch eine Berechnung daruber zu geben; es hat ferner die am 1. Okto ber an Bayern fällige Quote der Zollvereins ⸗Gefälle als eine Art Abschlagungszahlung zurückbehalten wollen; es ist aber erwiesen, daß die bayerische Regierung niemals irgend eine Zrsicherung wegen der Kosten jenes sogenannten preußischen Feldzuges an Preußen gemacht hat, so wenig als eine derartige Zusicherung von Preußen verlangt worden war; es war überhaupt von einer Entschädigung keine Rede gewesen. Bayern aber hält fest an dem Grundsatze, daß die beiden Fragen, nämlich jene der Auszahlung des Baypern treffenden Antheils an den Zollvereins-Erträgnis⸗ sen und jene der von Preußen plötzlich erhobenen Entschädigungsansprüche, durchaus in keinem Zusammenhange mit einander stehen, also auch voll⸗ kommen unabhängig und gesondert von einander zu behandeln seien. Die einzige Requisition, welche die bayerische Regierung an die preu ßische um bundespflichtgemäße Mitwirkung zur Bekämpfung des Aufstands und der Anarchie in der Pfalz gestellt hat, beschränkt sich nur auf die folgenden Punkte: es möge durch die am Rhein bereits stehenden Königl. preußischen Truppen dem nach der Pfalz ziehenden bayerischen Armee⸗Corps der Rheinübergang bei Oppenheim offen gehalten werden; ferner Preußen möge sich mit einigen Baraillonen an den Operationen des bayerischen Armee⸗Corps in der Pfalz zur Niederschlagung des Aufstandes und der Anarchie daselbst und zur gemeinschaftlichen Besetzung der Bunrdesfestung Landau, um den Besitz derselben für Deutschland sicher zu stellen, betheili⸗ gen. Indem Bayern an Preußen die Einladung zu dieser Betheiligung ergehen ließ, wollte es vor ganz Deutschland und Europa zeigen, daß, welche Dafferenzen auch zwischen Preußen und Bapern in Betreff innerer Fragen obwalten mochten, beide doch einig und fest zusammenstehen ent⸗ schlossen seien, wo es gelte, die Integrität und Rechte Deutschlands gegen innere und äußere Feinde zu schützen und zu vertheidigen.
Nachdem der Minister geendigt, wide zur Tagesordnung geschritten. Auf Einladung des Präsidenten verliest sodann Herr Schnitzlein als Reserent des 3ten Ausschusses den in der gestrigen Sitzung gefaßten
Kammerbeschluß über den Gesetz-Entwurf: „die Ergänzung des revidirten Gesetzes über Ansässigmachung und Verehelichung der Schullehrer betref⸗ fend“, so wie den Entwurf eines desfalls an die Kammer der Reichsräthe gerichteten Notifications schrerbens, welches die Genehmigung der Kammer erhält. Hierauf ladet der Präsident den Referenten des 2ten Ausschusses,
Herrn Rebenak zur Vortrags⸗Erstattung em über den Gesetz⸗Entwurf: „die provisorische Erhebung der Steuern pro 1849/50 betreffend“, was sofort von demselben auch geschieht und wobei sich derselbe im Wesentlichen auf seinen autographirten Vortrag hierüber, welcher sich bereits in den Händen der Kammer⸗Mitglieder befindet, bezieht. Die Berathung und Schluß⸗ fassung über diesen Gesetz⸗Entwurf wird von dem Präsidenten auf die nächste Sitzung festgesetzt und in der Tagesordnung fortgefahren, in
welcher die Berathung und Schlußfassung üuber den Autrag des Abgeoldne⸗
ten Kirchgeßner: „das Aufhören des freien Quartiers durch die Gemein⸗
den der Garnisonsorte betreffend“, an der Reihe ist. Vor Eröffnung der
allgemeinen Diskussion über diesen Gegenstand erhält Herr von Steins⸗ dorf das Wort zu einer Anfrage an den Ministertisch, ob der bekanntlich
schon seit längerer Zeit von der Regierung vorbereitete Gesetzentwurf über die Peräquation der Kriegskosten und über die Einquartirungslast vielleicht nicht bald zur Vorlage an die Kammer bereift wäre? worauf der Staats⸗
Minister des Innern, von Zwehl, die baldige Einbringung dieses Gesetz⸗
entwurfs in die Kammer in Aussicht stellen zu können glaubt. Herr von
Steinsdorf beantragt auf diese ministerielle Zusicherung hin die Verta⸗
ung des zur Berathung und Schlußfassung ausgesetzten Gegenstandes. Herr Thinnes schließt sich diesem Antrage an und wünscht eine Verta⸗ gung auf vier Wochen. Herr Kirchgeßner ist gleichfalls für eine Verta⸗
gung des Gegenstandes, jedoch nur auf 14 Tage, da die gesetzliche Dauer des Landtages bald zu Ende gehe und man erst eine weitere Verlängerung derselben abwarten solle. Der Präsident schreilet sofort zur Eröffnung
der Diskussion und Abstimmung über die Frage: ob der vorliegende Ge⸗ genstand überhaupt vertagt werden solle — was einstimmig bejaht wird. Bei der hierauf hinsichtlich der Zeit jener Vertagung eröffneten speziellen
Debatte wurde, da sonst Niemand das Wort ergriff, zuerst Herrn von
Steinsdorf's Antrag (auf eine Vertagung auf 6 Wochen) zur Abstimmung
gebracht und verworfen, hingegen jener des Herrn Thinnes (auf 4 Wochen)
angenommen. Demgemäß wird zum letzten Gegenstande der Tagesordnung
übergegangen, nämlich zum Vortrage des Secretairs des Petitions⸗Aus⸗
schusses über die geprüften Anträge der Abgeordneten, Berathung und Schluß⸗
fassung über die Zulässigkeit der von dem Ausschusse zur Vorlage an die
Kammer geeignet befundenen Anträge. Nachdem die verschiedenen Antrag⸗
steller ihre Anträge in kurzen Vorträgen motivirt und die Kammer sich fuͤr
deren Zuweisung an die betreffenden Ausschusse erklärt hatte, schloß der
Präsident gegen 11 ⅜ Uhr Vormittags die Sitzung und bestimmte die nächste
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auf den kommenden Dienstag, Vormittags 9 Uhr.
Baden. Karlsruhe, 19. Okt. (Karlsr. Ztg.) Das gestern Abend ausgegebene Regierungsblatt veröffentlicht die Be⸗ stimmungen des in Erfurt zusammengetretenen Bundes⸗Schiede⸗ gerichts und weist die badischen Behörden an, den an sie ergehen⸗ den Requisitionen dieses Gerichts Folge zu leisten. h
Karlsruhe, 21. Okt. Die Karlsr. Ztg. enth ⸗ stehende Verordnung, die Verleihung einer Gedaäͤchtniß⸗Medaille betreffend:
„Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben unter dem 29. August d. J. nachstehenden allerhöchsten Befehl zu erlassen geruht:
Als dankbare Anerkennung der Verdienste, welche die zur Nieder⸗ kämpfung des Aufstandes in das Großherzogthum eingerückte beee Meiner Verbündeten sich um Mich und das Großherzogihum erwor n8. und zum bleibenden Gedächtniß an 1S hderresenbenir ane bicze⸗ thätigten kriegerischen Tugenden, finde Ich Mich bewogen, . nigen, welche den Feldzug gegen die Rebellen in Baden tadellos mitge
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