Bekanntmachungen
[529] Ediktal⸗Citation.
Der in der Untersuchungssache wider den Handlungs⸗ diener Julius Ludwig Wilhelm Meisselbach aus Greifs⸗ wald, 32 Jahr alt, und den Oekonomen, früheren Hand⸗ lungsdiener Otts von Rüdgisch, 37 Jahr alt, aus Lüb⸗ ben, auf den 31. Oktober c. anberaumte Audienz⸗Ter⸗
in wird aufgehoben.
Die beiden vorgenannten Personen sind durch den Beschluß des Anklage⸗Senats des Königlichen Appel⸗ lationsgerichts zu Berlin vom 23. Juni, 1849 wegen Majestäts⸗Beleidigung in den Anklagestand versetzt, in⸗ dem sie beschuldigt werden:
2) 5 Reisselbac, bei der Abfassung der unter dem
itel: „Sechs neue Fürstenmörder⸗Lieder zum Ge⸗ daächtniß der am 16. Oktober Gefallenen“, im Druck erschienenen Gedichte betheiligt zu sein und sowohl diese, als die Gedichte:
„An den König von Preußen“
und
„An den König“, nach vorheriger Kenntniß deren Inhalts unter das Publikum haben verbreiten lassen;
b) der von Rüdgisch,
die oben erwähnten Fürstenmörder⸗Lieder verfaßt
und diese, wie das vorgedachte Gedicht: „An den önig“, mit Kenntniß von dem Inhalte dersel⸗ en unter das Publikum verbreitet zu haben.
Beide Angeklagte werden zu ihrer Vernehmung über die Anklage zu dem auf
den 2. Februar 1850, Vorm. 9 Uhr,
im Gerichts⸗Gebäude, Molkenmarkt Nr. 3, anberaum⸗ ten Termine mit der Aufforderung vorgeladen, in dem⸗ selben zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Ge⸗ ichtshofe so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung, daß im Falle ihres Aus⸗ bleibens mit der Entscheidung in contumaciam verfah⸗ ren werden wird.
Berlin, den 9. Oktober 1849.
Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation J. für Schwurgerichtssachen. [309] SEITDTEITDEEETETEETETTETöET
Von dem unterzeichneten Königlichen Landgericht ist behufs der Ermittelung der im nachstehenden Verzeich⸗ nisse sub O aufgeführten abwesenden Personen, welche seit länger als 20 Jahren von ihrem Leben und Aufenthalt keine Nachricht von sich gegeben und resp. das 70. Lebensjahr überschritten haben, auf An⸗ trag der Betheiligten und resp. ihrer Abwesenheits⸗Vor⸗ münder mit Erlassung der Ediktalien in Gemäßheit des Mandats vom 13. November 1799, verbunden mit dem Gesetze vom 27. Oktober 1834, zu verfahren gewesen.
Es werden daher die nachgenannten Verschollenen und für den Fall, daß dieselben sich nicht mehr am Le⸗ ben besinden, alle diejenigen, welche an sie oder deren Vermögen als Erben oder aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, hiermit öffentlich und peremtorisch bei Verlust der Rechtswohl⸗ that der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hier⸗ mit geladen,
den 26. November 1849, welcher zum Anmeldungs⸗ und Liquidations⸗Termin anberaumt worden ist, in Persvn und, da nöthig, bevor⸗ mundet an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen und, was die Abwesenden betrifft, ihre Person⸗Identität darzule⸗ gen und der Ausantwortung ihres Vermögens gewärtig
u sein, diejenigen aber, welche Erb⸗ oder sonstige An⸗ sprüche an deren Vermögen geltend machen wollen, sel⸗ bige gehörig anzumelden und zu bescheinigen, und zwar unter der ausdrücklichen Verwarnung, daß beim Nicht⸗ erscheinen die nachverzeichneten Abwesenden für todt erklärt und deren Vermögensbestände ihren Erben und Glänbigern verabfolgt, dagegen aber die etwaigen Er⸗ ben und Gläubiger der Verschollenen beim Außenblei⸗ ben ihrer diesfallsigen Ansprüche durch Präklusion für verlustig erachtet werden sollen.
Im obigen Termine haben ferner die Erben und Gläubiger der jener genannten Abwesenden über ihre Ansprüche mit dem bestellten Kontradiktor und nach Be⸗ finden unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und
den 16. Januar 1850 des Aktenschlusses, so wie 8 den 15. Februar 1850, der Eröffnung eines Erkenntnisses, welches hinsichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt er⸗ achtet werden wird, sich zu gewärtigen.
Uebrigens haben auswärtige Interessenten Bevoll⸗ mächtigte mittelst gerichtlich anerkannter und auf An⸗ nahme künftiger Ladungen gerichteter Vollmachten zu bestellen und diese mit ausreichenden Instructionen zu versehen.
Oschatz, den 9. Juni 1849.
Das Königlich Sächsische Landgericht. (L. S.) Wilde.
Ver Lech der vorgeladenen Abwesenden.
Namen und Familien⸗Verhältnisse [Vermögensbe⸗ der Verschollenen. trag derselben.
Thlr./Ngr. Pf.
Johann Gottlieb Petermann (oder Biedermann) aus Zschöllau.
Ist aus dem französisch⸗russischen Feldzuge im Jahre 1812, welchen er als Gemeiner in einem Königl. Säch⸗ sischen Vragoner⸗Regimente beigewohnt Fot. nicht zurückgekehrt Ba. g Auguste Taubertin aus
Dieselbe ist eine Tochter des vor⸗ smaligen Fouriers Taubert und mit ihrer Schwester, so wie deren Ehe⸗ manne, dem Zahnarzte Olivier vor langen Jahren nach Frankreich ge⸗
Namen und Familien⸗Verhältnisse Vermögensbe⸗ der Verschollenen. trag derselben. gangen, hatte sich auch nach ihrenThlr. Ngr. Pf. letzten in den Jahren 1816 und 1817 geschriebenen Briefen damals in Pa⸗ ris aufgehalten, seitdem aber keine Nachricht von sich gegeben.. Johann Gottlob Beyer aus Oschatz. Ist ein Bruder des im Jahre 1799 in Konkurs verfallenen hiesigen Tuch⸗ machers Johann Samuel Bepers, war aus dem Sächsischen Militairdienste desertirt und später in österreichische Kriegsdienste getreten und hatte sich im Jahre 1807, in welchem die letzte Nachricht von seinem Leben anher ge⸗ langt, als Feldwebel im K. K. Militair⸗ Invalidenhause zu Tyrnau in Ungarn befunden Johann Christian Gottlieb Hempel aus Ganzig. Ist im Jahre 1823 als Leinweber⸗ Geselle auf die Wanderschaft gegan⸗ gen und hat seitdem keine Nachricht von sich gegeben Johann Gottfried Thomaß aus Salbitz. Ist bereits vor einigen 30 Jahren als Schmiede⸗Geselle auf die Wan⸗ derschaft gegangen und hat unterm 7. August 1823 die letzte Nachricht aus Kiel an seine Eltern gelangen lassen Johann Gottfried Mautitz. Ist im Jahre 1812 als Sächsischer Soldat mit der Französischen Armee nach Rußland gegangen und aus die⸗ sem Feldzuge nicht wieder zurückgekehrt Friedrich Wilhelm Ferdinand Neu⸗ mann aus Oschatz. Ist im Jahre 1819 oder 1820 als Buchbinder⸗Geselle auf die Wander⸗ schaft gegangen und hatte sich zunächst in die Schweiz, dann nach Oesterreich und Ungarn begeben, sich auch allem Vermuthen nach in dem letzteren Lande längere Zeit aufgehalten, seit länger als 20 Jahren aber keine Nachricht oon seinem Leben und Aufenthalt ge⸗ geben Christian Weber aus Canitz. Derselbe ist im Jahre 1769 in Ca⸗ nitz geboren und vor ungefähr 60. Jahren in der Absicht, um sich dem Militairdienste zu entziehen, ausge⸗ treten, hat sich zunächst nach Preußen begeben, dort eine Zeit lang in der Nähe von Berlin gelebt und sich dann nach Kurland gewendet, dort auch als Zimmermeister seine Profession betrie⸗ den. Er hat mehreremale an seine Verwandten geschrieben, seit ungefähr 5 Jahren aber von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben.. Oschatz, den 9. Juni 1849. Das Königlich Sachsische Landgericht. “ Wilde.
Grille aus
20° 17 49
[528] Vekanntmachung.
In der Verlassenschafts⸗ und Todeserklärungssache des Soldaten Georg Lautner von Wasserkraut wurde ꝛc. Lautner durch Erkenntniß vom heutigen Tage als todt erklärt und dessen in 113 Fl. 41 Kr. bestehendes Vermögen seinem Bruder Johann Lautner, vorbehalt⸗ lich der etwanigen Ansprüche der b reits abgefundenen übrigen Geschwister, ohne Caution überlassen.
Pegnitz, den 16. Oktober 1849.
Königliches Landgericht.
“
Demnach bei dem Waisengerichte der Kaiserlichen
Stadt Riga seit längerer Zeit sich folgende Gelder in deposito asservirt befinden, nämlich:
1) zum Besten der seit dem Jahre 1798 verschollenen Söhne des weiland Zimmermanns Johann Adam Buchen, alias Buch, und dessen gleichfalls verstor⸗ bener Ehefrau Sara, geb. Kronwaldt, nämlich der Hebrüder Johann Heinrich und Andreas Buchen, alias Buch, S.⸗R. 1115; zum Besten des schon vor dem Jahre 1813 ver⸗ schollenen Jacob Kruse, eines Sohnes des ver⸗ storbenen Liggers Peter Kruse, dessen Wittwe Liese, geb. Ohsoling, in den Jahren 1774, 1780 und 1787 schon in die zweite, dritte und resp. vierte Ehe mit den Liggern Martin Kaubert, Johann
Heinrich Sperling und Paul Uder getreten, S.⸗R. 303; . zum Besten des seit dem Jahre 1772 von hier abwesenden und damals angeblich in Lübeck sich aufgehalten habenden Carl Gustav Kalning, eines Sohnes des bereits im Jahre 1769 verstorbenen Brauers Johann Kalning und dessen gleichfalls ver⸗ storbener Chefrau Hedwig, geb. Kruse, S.⸗R. 1791; zum Besten des seit vielen Jahren verschollenen Johann Nicolaus Wassilewsky, eines Sohnes des verstorbenen Gärtners Johann Wassilewskyv, S.⸗R. 126; zum Besten der seit dem Jahre 1796 von hier abwesenden Elisabeth Kayser, alias Keyser, einer Tochter der zuerst mit Jahn Bruttel, in zweiter Ehe mit dem Ligger Heinrich Kayser oder Keyser, und in letzter Ehe mit dem Ligger Jahn Oseling verheirathet gewesenen Elisabeth oder Liese, geb. Silling, S.⸗R. 468,
ohne daß die resp. Interessen ihre desfallsigen Gerecht⸗
same wahrgenommen oder sich zum Empfange gemeldet
haben — als werden von dem Waisengerichte der Kai⸗ serlichen Stadt Riga vorbenannte Verschollene oder,
im Falle des etwanigen Ablebens derselben, deren ehe⸗
liche Descendenten oder anderweitige Erben und Erb⸗
nehmer hiermit aufgefordert, in Zeit von achtzehn Mo⸗ naien a dato und spätestens den 23. März 1851 entweder in Person oder durch gehörige Bevollmäch⸗ tigte vor besagtem Waisengerichte zu er cheinen und sich ad causam gehörig zu legitimiren, unter der Verwar⸗ nung, daß im Nichterscheinungsfalle benannte Verschol⸗ lene für todt erklärt und das hierselbst zu ihrem Besten asservirte Vermögen ihren Erben, sofern dieselben als solche sich zu legitimiren im Stande sein werden, aus⸗ geantwortet werden solle, Letztere aber, wenn sie in der anberaumten peremtorischen Frist sich nicht gemeldet ha⸗ ben würden, mit allen Ansprüchen an sothanes Vermö⸗ gen für präkludirt erachtet werden sollen, worauf sodann mit selbigem den Gesetzen gemäß verfahren werden wird. Riga, den 28. September 1849. C. A. T 1 9 mp. Civ. Reg. Jud. pupill. Seers.
Dreizehnte Verloosung von 562 St. Certifikaten der 5proz. Russ. Anleihe Zler Serie bei Hope & 8 161 b in Amsterdam.
In Folge der in St. Petersburg stattgehabten Ver- loosung von Inscriptionen der 5 %tigen Russ. Anleihe 3ter Serie bei Hope CC6 lat das Administrations-Büreau der Herren Hope & Co., Ketwich Voombergh und Wwe. Wm. Borski in Amsterdam eine Verloosung von 562 Stück Cer- tikaten dieser Anleihe veranstaltet, bei welcher fol⸗ gende Nummern gezogen worden sind, welche zur Ablösung kommen, als:
19] 3117] 6635] 9521
60 3137 6636 9581
61 3171 6685 9584 12334 78 3262 6799 9620 12335
107 3263 6819 9644 12389
160 3268 6875 9659 12411
223 3278 6895 9668 12438
224 3279 6907 9677 12483
352 3282 6922 9680] 12553 17163
465 3299 7001 9763 12570 1724 3
510 3362 7060 9845 12670 17256
554 3367 7076 9970 12904 17263
528 3418 7204 9997 12981 17276
578 3431 7216 10009 13028 17310 20319
605 2455 7238 10032 13190 17382 20434
645 3488 7276 10037 13200 17389 20440
652 3542 7332 10045 13225 17401 20463
658 3556 7368 10079 13255 17430 2 481
813 2622 7416 10119 13320 17449 20551
882 3727 7518 101941 13385 17488 20552
1015 3746 7524 10203 13438 17510 20635
1017 3829 7533 10223 17512 206 16 1050 3842 7574 10255 17532 20665 1097 3894 7654 10313 17572 20766
1104 3915 7726 10314 17592 20837
1122 3924 7762 10329 1357 17618 20866
1169 3984 7778 10410 13641 17628 20872
1201 3992 7801 10475 13724 17631 20877 1211 4276 7810 10524 13745 17731 20886 1253 4487 7836 10540 13867 17773 20894 1267 4492 7890 10556 13017 17797 21062 1289 4541 7909 10580 14059 1780; 21080 1299 4548 7914 10588 14062 17819 21112 1340 4605 7938 10632 14113] 17883 21171 1344 4639 7960 10635 14154 17945 21185 1399 4647 7961 10641 14158 17950 21202 1420 4680 7968 10766 14176 17960 21287 1443 4795 7977 10840 14273 17971 21330 1538 4840 7999 10891 14280 17989 21331 1619 4846 8014 10898 14326 18059 21337 1620 4908 8036 10906 14428 18065 21338 1648 5040 8077 10922 14580 18167 21391 1729 5043 8352 10977 14602 18209 21404 1732 5055 8420 11059 14604 18309 21506 1779 5069 8426 11111] 14613 18314 21524 1812 5130 8533 11177 14630 18409 21615 1846 5174 8548 11181 14633 18452 21629 1869 5179 8577] 11185] 14643 18458 21679 1948] 5195 8595] 11190] 14708 18570 21698 1967 5215 8604 11200 14735 18652 21725 1994 5218 8659 11201 414737 18674 21730 2008 5227 8685 11285 14805 18686 21788 2016 5245 8740 11440 14826 18805 21832 2037 5285 8751 11470 14876 18828 21900 2038 538 8770 11488 414900] 18834 22021
16735 16851 16914 16977 17015 17094 17116
17147
19819 19846 19858 19870 19876 19877 19883 19888 19901 20160 20226 20231 20260
12199 12262
2099 52 8776 11509 15010 18865 22023 539 8859 11510 15021 18867 22040 11511 15049 18880 22055 2300 5559 9025 11567 15152 18935 22086 2301 5583 9047 11612 15363 18949 2355 5664 9076 11616 15364 18989 2426 5736 9079 11673 15692 19015 2445 5771] 9082 11676 15744 19019 2464 5795 9⁰88 11679 15834 19024 2478 5832 9153 11682 15997 19123 2503 5833 9161 11688 16100 19130 2508 5952 9187 11697 16107 19133 2518 5957 9208 11707 16153 19156 2551 5995 9217 11742 16169 19191 3 2594 6110 9220 11753 16195 19265 22656 2706 6253 9248 11760 16278 19267 22727 2707 6276 9267 11765 16287 19293 22794 2774 6289 9288 11835 16303 19418 22879 2784 6293 9302 11844 16312 19722 22916 2786 6303 9313 12013 16344 419490 22944 2828 6345 93 ˙1 12030 16359 19616 23057 2918 6451 9380 12068 16363 19030 2950] 6556 9384 12084 16499 19708 3031 6568 9388 12090 3063 6574 9417 12153 16563 419773 3067 6631] 9485] 12189] 16627 19813 Die Zahlung erfolgt seiner Zeit unter denselben Verhältnissen, wie bei den früheren Verloosungen, und werden die Inhaber dieser verloosten Certifikate
2156 2242 5551 8968
—
16542 19726
aufgefordert, dieselben mit allen noch nicht verfalle- nen Zins-Coupons (ausgenommen desjenigen pr. 1.713.
Dezember d. J., welcher auf die gewöhnliche Weise
bezahlt werden wird), so wie mit dem Beweise zur Erhebung neuer Coupons verschen, bis spätestens den 29. November a. c., Nachmittags 2 Uhr, bei dem obengenannten Administrations- Büreau in
Amsterdam oder, falls die Zahlung hier in Berlin
verlangt wird, bis spätestens den 92 November a. c. bei den Unterzneichneten wwureichen.
Diejenigen Inhaber ausgelooster Certisikate, welche die zeitige Einlieferung derselben in Cmster dam oder hier versäumen sollten, werden es sich selbst zuzu- schreiben haben, dafs ihnen das Kapital erst bei der zunächst folgenden sechsmonatlichen Zzinsenzahlung wird ausgezahlt werden können, und zwar mit Verlust des Zinsengenusses,
welecher mit dem bevorstehenden 4 1898
Dezember a. c. aufdiegezogenen Nummern gänzlich aufhört. Es bleibt übrigens jedem In- haber von verloosten Certifikaten vorbehalten, von
den im Art. 10. des Berichts über die Errichtung
der Administration enthaltenen Bestimmungen Ge brauch zu machen.
Berlin, am 22. Oktober 1849. Anhalt und Wagener,
Brüderstrafse No. 5. 1.
sisch⸗Schlesische Eisenbahn.
In der am 28.
September a. c. ab⸗ gehaltenen 7. Gene⸗
ral⸗Versammlung
d. Sächsisch⸗Schle⸗ sischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft sind an die Stelle der sta⸗ tutengemäß ausge⸗ schiedenen Herren , Ausschuß⸗Mitglie⸗ Herr Vank⸗Direktor Heinr. Poppe in Leipzig, „ Adv. Friedr. Aug. Lehmann in Bautzen, „ Kaufmann Echtermevyer in Dresden,
Herr Banquier Heinr. Bassenge in Dresden, und nachdem der Konsul Herr v. Lengerke die primo loco auf ihn gefallene Wahl als Ausschuß⸗Mitglied abgelehnt, 1
Herr Rittmeister a. D. v. Nostitz⸗Drzewiecki auf
Paulsdorf, durch den Ausschuß selbst aber wiederum
Herr Kaufmann Echtermeyer in Dresden gewählt worden.
Den Gesellschafts⸗Ausschuß bilden demzufolge gegen wärtig:
Herr Landesältester v. Thielau, Vorsitzender, Sparkassen⸗Direktor Hepdemann in Bautzen Stellvertreter des Vorsitzenden,
Bürgermeister Starke in Bautzen, Hauptmann u. Rentbeamter Reuter in Bautzen Doktor v. Meier auf Lieska,
Kaufmann Frommelt in Bautzen, Rittergutsbesitzer Schmalz auf Glossen, Stadtraͤth Gätzschmann in Zittau, Bürgermeister Friedrich in Löbau, Fabrikant Herrmann in Bischofswerda, Rittergutsbesitzer Schütz auf Schweta, Kaufmann Echtermeyer in Dresden, Elbschifffahrts⸗Procureur Nitzschwe in Dresden Münzmeister Fischer in Dresden,
Kaufmann Kölbing in Herrnhut, Steuer⸗Prok. Fleck in Dresden,
Banquier Heinr. Bassenge in Dresden, Rittmeister a. D. v. Nostitz⸗Drzewiecki auf Paulsdorf.
Zu gleicher Zeit wird zur Kenntniß gebracht, daß der
zu Ende Juni gesetzmäßig ausgetretene Direktor
Herr Anton Freiherr v. Gablenz und der stellvertretende Direktor
Herr Eduard Uhlich auf die Zeit vom 1. Juli 1849 bis ult. Juni 1851 wiederum in derselben Eigenschaft von dem Gesell⸗ schafts⸗Ausschuß gewählt worden sind.
Dresden, den 11. Oktober 1849.
Der Ausschuß der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. G. E. Heydemann, Stellvertreter des Vorsitzenden.
Sächsisch⸗Schlesisch l Eisenbahn.
B nntmachung. ö Das unterzeichnete Di⸗ rektorium hat aus seiner Mitte auf das Verwal⸗ tungsjahr vom 1. Juli 1849 bis zum 30. Juni 1850 1IAülblbx, den Herrn Freiherrn g“ Anton v. Gablenz eh zu seinen Vorsitzenden und 1 Herrn Franz Netcke zu dessen Stellvertreter erwählt, was hiermit den Sta⸗ tuten gemäß bekannt gemacht wird. “ Dresden, den 12. Ok ober 1849. qEEum der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft v. Burgsdorff. A. Freiherr v. Gablenz. Franz Neitcke.
Das Abonnement betraͤgt⸗
4 Arhlr. ⸗ ahr. “ Jahr. in allen Theilen der Monarchie
ohne C Bei einzeinen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
2 Arblr. für 858
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Amtlicher Theil. Deutschla Mecklenburg⸗Schwerin. Ludwigslust. Vermählung der Herzogin Louise mit dem Prinzen Hugo von Windischgrätz. Schwarzburg⸗ Sondershansen. Sondershausen. Landtags⸗
Verhandlungen. Ausland.
Frankreich. Ober⸗Gerichtshof zu Versailles. Fortsetzung des Zeugenverhörs. — Paris. Präsident und Ministerium mit Hinsicht auf die römische Frage und das betreffende Kammer⸗Votum. — Abfahrt des
Miittelmeer⸗Geschwaders von Toulon. — Nachrichten aus Konstantinopel. — “ Vorladungen vor die Assisen in Metz wegen des Juni⸗ Komplotts. — Raveaur. — Die Cholera. 8
Froßbritanien und Irland. London. Hofnachricht. — Adresse aus Bristol an Lord Palmerston. — Plan zu der großen In⸗ dustrie⸗Ausstellung. — Der nordamerikanische Gesandte Abbott Lawrence. — Thomwas Bulwer als Attaché in Washington. — Sendung des arme⸗ nischen Patriarchen an den Papst. — Deutsche Flüchtlinge. — Die poli⸗ tische Stimmung in Frankreich. — Schreiben an den Lordmavor zu Gunsten der arbeitenden Klassen. — Die irländischen Zustände. — Ver⸗ mischtes.
Niederlande. Amsterdam. Die Ministerkrisis. — Das Unterrichts⸗
wesen.
Belgien. Brüssel. Hosnachricht. — Staats⸗Einkünfte. — Vermischtes.
Schweiz. Bern. Die neueste Gesetzgrbung im Kanton Bern und die Finanz⸗Verlegenheit der Regierung. — Bericht über das schweizerische Münzwesen. — Zürich. Schweizerische Nordbahn. — Das badische Kriegsmaterial. — Tessins Viehabsatz nach J'alien. — Wahlkampf in Gens. — Vermögensstand von Baselland. — Neue Aus weisungsliste. — Uebergabe des badischen Kriegemarerials. — Luzern. Polizeiliche Maß⸗ regeln. — Großraths⸗Beschlüͤsse. — Glarus. Einstellung der Verpfle⸗ gung der Fluchtlinge. — Genf. Gesellschaft für Seidenweberei.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗York. Die Beziehungen zu Frankreich. — Der Ernrag der kalifornischen Gold⸗
ruben.
g Mexiko.
Gesandter für Italien. — Die
Aufrezung. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bisherigen Regierungsrath Gründler zu Königsberg zum Ober⸗Regierungsrath und Dirigenten der Abtheilung fur di⸗ rekte Steuern, Domainen und Forsten bei der Regierung daselbst zu ernennen.
Instiz⸗Ministerium.
Der bisherige Obergerichts⸗Assessor Tilmann zu Attendorn ist zum Rechts⸗Anwalte bei dem Kreisgerichte zu Wetzlar und den Gerichts⸗Behörden im Bezirke desselben mit Anweisung seines Wohnsitzes zu Wetzlar und unter Beilegung des Notariats im Departement des Justiz⸗Senats zu Ehrenbreitstein ernannt, und
Der Rechts⸗Anwalt und Notar Diettrich zu Mewe auf sei⸗ nen Antrag nach Pr. Stargardt versetzt worden.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung.
Von der neuen berichtigten Auflage der Post⸗Karte von dem preußischen Staate und den angränzenden Ländern in 9 Blättern werden von jetzt ab auch einzelne Sectionen abgelassen. Der Preis beträgt:
fur ein vollständiges Exemplar sauber kolorirt 6 Thaler;
für jede der Sectionen I. II. III. VI. und 1X 46 Sgr. und
für jede der Sectionen IV. V. VII. und VIII. 25 Sgr.
Der Debit ist der Landkarten⸗Handlung von Simon Schropp und Comp. in Berlin übertragen. Außerdem nehmen auch sämmt⸗ liche preußische Post⸗Anstalten Bestellungen an.
Berlin, den 22. Oktober 1849.
Cours⸗Büreau des General⸗Post⸗Amts.
Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der ersten Division, von Below, von Königsberg in Pr.
Wtsgung.
Im gestrigen amtlichen Theil des Preuß. Staats⸗Anzei⸗ Z. 15, ist statt: „Iten Infanterie⸗Brigade“, zu lesen: 7ten Landwehr⸗Brigade.
Uichtamtlicher Thei Deutschland.
Mecklenburg⸗Schwerin. Ludwigslust, 21. Okt. (Meckl. Ztg.) Am 19ten d. M. Mittags trafen der Furst Veriand von Windischgrätz, seine Gemahlin die Fürstin, der Prinz Ernst und die Prinzessin Gabriele hier ein. Der älteste Sohn des Fur⸗ sten, Prinz Karl von Windischgrätz, ist aus Italien (aus Belogna) hergereist, um der Vermählung beizuwohnen, allein in Böhmen er⸗ krankt und dort zuruckgeblieben. Außer diesen und unseren mecklen⸗ burgischen Herrschaften war auch am 19ten noch der Herzog von Ratibor
hier eingetroffen, um an den Festen Theil zu nehmen. Der stre⸗ litzer Hof hat den Obersten und Kammerherrn von Wenghstern zur Ueberbringung der Glückwünsche hergesandt. Aus dem Lande wa⸗ ren weit mehr Theilnehmende hergekommen, als man bei der poli⸗ tisch bewegten Zeit vermuthen durfte, namentlich auch aus den ersten Familien des Adels und der vormaligen Ritterschaft. Die Trauung Ihrer Hoheit der Herzogin Louise mit Sr. Durchlaucht dem Prin⸗ zen Hugo Windischgrätz fand gestern Nachmittag um 5 Uhr statt. Bei der Trauung in der katholischen Kirche wurde ein Chorgesang in mehreren Abtheilungen vom Personale des Hoftheaters ausge⸗ führt. Die protestantische Trauung geschah im goldenen Saal des Schlosses, in Gegenwart des ganzen Hofes, durch den Ober⸗Hofprediger Walter, der eine ergreifende Rede hielt. Nach der Trauung war große Gratulations⸗Cour, und dann ein großes Souper, welches um 9 Uhr begann und um 11 Uhr endete. Es waren circa 240—250 Personen bei Tafel. Heute, am Sonntage, war der festliche Kirchgang, bei welchem die lange Reihe der prachtvollen Großherzoglichen Equipagen die allgeme’inste Be⸗ wunderung erregre, mehr aber noch war es die Freundlichkeit und Herzlichkeit, mit der unsere Großherzogliche Familie die Gruße und Beweise der Theilnahme der zahlreich versammelten Menge erwie⸗ derte, was die frohen Gesichter belebte. Der Ober⸗Hoforediger Waller gedachte in seiner Predigt des Jahrestages der Schlacht bei Leipzig, dann aber auch der in treuer Gesinnung jetzt in Baden be⸗ währten siegreichen mecklenburgischen Truppen; endlich auch der al⸗ ten Liebe, die der Mecklenburger fur seinen Großherzog hege, und die heu e, wie dem ganzen Großherzoglichen Hause, so vor Allen der Herzogin Louise gelte, die in derselben Kirche ihren Kirchgang halte, in der sie zuerst das Wort Gottes vernommen. Um 4 Uhr war die feierliche Gratulations⸗Cour bei der jungen Frau Herzo⸗
gin, um 5 Uhr Souper in Gala. Heute Abend wird, wenn das Regenwetter es zuläßt, ven der Liederlafel ein großes Ständchen bei Fackelschein gebracht werden. Morgen Abend wied mit einem Balle die Reihe der in Veranlassung dieser Vermählung angestellten Festlichkeiten geschlossen.
Die Herzogin Leuise hat durch ihre Vermählung ihren Rang, ihre Titel und Stellung nicht verloren, deshalb wird sie, nach aus⸗ drücklicher Bestimmung der Ebepakten, jetzt genannt: Ihre Hoheit die Herzogin Louise, Prinzessin zu Windischgrätz (geb. Herzogin von Mecklenburg), oder in Kurze: die Frau Herzogin Louise.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 21. Oft. (D. A. Z.) In den Sitzungen des Landtages am 10. und 15. Oltober war die zweite Lesung des Verfassungs⸗Entwurfes Gegenstand der Verhandlung. Abgeordn. Kieser stellt dazu den Antrag: „Vede Religions⸗Gesellschaft bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus⸗, Unterrichts⸗ und Wohlthätigkeitszwecke be⸗ stimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds“, indem von dem Stand⸗ punkte des Prinzips der Trennung der Kirche vom Staate keine Garantie fur den Fortbestand des Besitzes der Religions⸗Gesell⸗ schaften gegeben sii. Da auch der Landtags⸗Kommissar erklärte, daß es ihm nicht uͤberflussig scheine, den Religions⸗ Ge⸗ sellschaften den möglichsten Schutz zu gewähren, so wurde der Kiesersche Antrag einstimmig angenommen. Ein zwei ter Antrag des Landtags⸗Pr äsidenten ging dahin, daß der Satz, es sei in Jedes Brlieben gestellt, ob er die kirchliche Trauung vollziehen lassen wolle oder nicht, wegbleiben möge. Er könne sich die Meinung nicht nehmen lassen, daß die Ehe der ho⸗ hen Weihe bedurfe, welche sie durch die kirchliche Trauung erhalte. Zwar sei die letztere erwähnt, allein sie sei nicht nothwendig er⸗ forderlich. Sei es aber in das Belieben eines Jeden gestellt, ob er die kirchliche Trauung vollziehen lassen wolle, so würden sich Viele derselben entziehen. Dadurch werde aber dem Leichtsinn Thür und Thor geöfsnrt und der Ehe das heiligste Moment entzogen. Da hierzu der Landtags⸗Kommissar bemerkte, die Staats⸗Regierung könne auf diesen Antrag nicht eingehen, weil sie die frankfurter Grundrechte für maßgebend bezüglich der Landes⸗Gesetzgebung er⸗ achtet habe und sie so lange für maßgebend erachten müsse, bis die vom Drei⸗Königsbunde entworfene Verfassung in Kraft getreten sei, welche überdies eine ganz gleiche Bestimmung enthalte, so zog der Landtags⸗Präsident seinen Antrag wieder zurück. Einen dritten Antrag stellte Abgeordnete Bohnhardt, dahin lautend. „Der regierende Fürst hat das Recht, die Mitglieder des Ministeriums zu ernennen, wenn ihm zuvor von den Vertretern des Volks drei Männer zur Besetzung einer Ministerstelle vorgeschlagen worden sind; von diesen Dreien hat der Fürst einen zu wählen; entlassen kann der Fürst das Ministerium nur, wenn hinreichende und ge⸗ nügende Gründe vorliegen, welche der Fürst dem Landtage mitzu⸗ theilen hat, wonach der Landtag entweder seine Zustimmung geben oder verneinen kann.“ Der Landtags⸗Kommissar erklärte, daß er sich gegen diesen Antrag ganz entschieden erllären müsse, da durch ihn die monarchische Verfassung geradezu beseitigt werde, und es wurde auch dieser Vorschlag gegen 1 Stimme verworfen. Ein weiterer Antrag des Abgeordneten Reb⸗ ling: „Der Erbprinz kann nach zurückgelegtem 18ten Lebensjahre an den Berathungen des Gesammt⸗Ministeriums Theil nehmen, Stimmrecht und Gegenzeichnung stehen ihm aber so wenig zu, wie er für die vom Ministerium gefaßten Beschlusse verantwortlich 11 wird mit 8 gegen 6 Stimmen verworfen, weil der Erbprinz nicht nur an den Berathungen des Gesammt⸗Ministeriums, sondern auch an denen der einzelnen Abtheilungen der Staats⸗Regierung Theil nehmen solle. Dagegen wurde der Antrag desselben Abgeordneten: „Ist der Landtag aufgelöst worden und wird ein neuer Landtag innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nicht einberufen, so tritt der neu gewählte oder, falls die neuen Wahlen eine zur Be⸗ schlußfähigkeit des Landtags erforderliche Anzahl von Abgeordneten⸗ nicht ergeben haben oder ganz unterblieben sind, der zuletzt ver⸗ sammelt gewesene Landtag aus eigener Macht zusammen“, einstim⸗ mig angenommen. Mehrere andere Anträgd wurden an Deputa⸗
tionen zur Begutachtung uüberwiesen.
Alle Po Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des preuß. Staats⸗
Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57. v““
Ausland.
Frankreich. Ober⸗Gerichtshof zu Versailles. Sitzung vom 19. Oktober. Die Sitzung beginnt mit dem Antrage des General⸗Prokurators, daß die gestern dem Präsidenten übergebene Protestation der Vertheidiger zuruckgewiesen werden solle. Cre⸗ mieux erhält auf sein Verlangen die Erlaubniß, sich mit seinen Kollegen zu berathen. Das Zeugenverhör wird sodann fortgesetzt. Es geht daraus hervor, daß sich der Berg am 12. und 13. Juni öfters in seinem Lokal versammelt und dort den Beschluß gefaßt hat, in den Bureaus der Democratie pacifique zusammen⸗ zukommen. Der Z uge Weinwirth Perrin sagt aus, er habe äußern gehört, die Repräsentanten vom Berge wurden mit Dolchen vewaffnet in die Sitzung sich begeben und dort davon Gebrauch machen. Im weiteren Verlaufe der heutigen Gerichts⸗Sitzung verscheb, in Bezug auf den Antrag des General⸗Prokurators, daß rer Kollrktiv⸗Protest der Vereheidiger abgewiesen werden solle, der Gerichtshof seine Entscheirung bis zum Schlusse des ganzen pro⸗ zesses, da sowohl Vertheidiger als Angeklagee erklärt haiten, sie wurden sich an dem ganzen Verfahren nicht mehr betheiligen, wenn rem Verlangen des General⸗Prokurators geweillfahrt werde. In dem sodann fortgesetzten Zeugenverhör fill nur der Umstand auf, daß der Geschäftesuhrer des Con stirutionnel, welcher vor dem Untersuchungsrichter ausgesagt hatte, der Oberst der National⸗ Garde⸗Artillerie habe am 13. Juni im Garten des Palais Natio⸗ nal zu seinen Artilleristen unter Anderem gesagt: „Der Aufstand ist jetzt das Einzige, was uns üͤbrig bleibt“, sich jetzt zu der Erklä⸗ rung gezwungen sah, er habe diese stark gravirenden Worte gar nicht gehört. Um 5 ¾ Uhr wurde rdie Sitzung geschlossen.
Sitzung vom 20. Oktober. Das Zeugen⸗Verhör wird fortge⸗ setzt. Ein Zeuge sagt aus, Oberst Guinard habe in einer Rede an seine Artilleristen gesagt, die Verfassung sei verletzt worden, man musse dieselbe vertheidigen, und er fordere sie daher auf, ihn nach der Gewerbeschule zu degleiten. Zum Laden der Waffen habe der Oberst jedoch keinen Befehl gegeven. Ein anderer Zeuge erklärt, die Artilleristen hätten sich erst, nachdem die Manisestation auf dem Boulevard zersprengt worden war, nach der Gewerbeschule begeben, und zwar blos, um bei einander zu bleiben. Zeuge Pelte hat Gui⸗ nard rufen hören: „Es lebe die Verfassung! Es lebe der Berg!“ Er setzt hinzu, daß der Zug der Artilleristen bei dem in den Stra⸗ ßen versammelten Volke wenig sichtbaren Anklang gefunden habe. Zeuge Faget, Capitain der National⸗Garde, hat die Kolonne der Artilleristen, an deren Spitze Ledru Rollin und andere Repräsen⸗ tanten vom Berge sich befanden, während sich ihr eine Menge anderer Personen hinten angeschlossen hatten, den Ruf zu den Waffen auestoßen hören; er hat jedoch bemerkt, daß weder Ledru⸗Rollin noch Guinard sich dabei betheiligten. Zeuge Lormand, pensionirter Lieutenant, hörte an der Gewerbeschule Ar⸗ tilleristen einander zum Schießen auffordern, damit die National⸗ garde nicht herankommen könne. Er sah ubrigens Artilleristen der Errichtung von Barrikaden, womit man begonnen hatte, sich wider⸗ setzen. Es beginnt nun das Verhör der Zeugen, welche über die Vorgänge in der Gewerbeschule und in den anstoßenden Straßen auszusagen haben. Der Zeuge Rheims, Capitain der National⸗ garde, erklärt, daß der Thorschließer der Gewerbeschule gegen sei⸗ nen Befehl der heranruckenden Schaar der Artilleristen, an deren Spitze sich Ledru Rollin, Boichot, Rattier und Guinard befanden, das Gitterthor geöffnet und sie in den Hof einließ, wo er, der Zeuge, sich miteinigen Nationalgardisten und wenigenLiniensoldaten unter Sergeant Tronche befand. Er herte, wie Letzterer von Rattier zu Vivats füur die Verfassung und die Republik aufgefordert wurde. Der Zeuge giebt an, daß er den Sergeanten aufforderte, sich mit seinen paar Sol⸗ daten zu entfernen, damit sie nicht entwaffnet würden. Er selbst ging sodann weg, um weitere Mannschaft der Nationalgarde zu holen. Die Zahl wir in den Hof der Gewerbeschule eingedrunge⸗ nen Artilleristen ꝛc. schätzt er auf zweihundert. Der nächste Zeuge ist Ratte, Schließer der Gewerbeschule. Er hat dem heranrücken⸗ den Zuge von Repräsentanten und Artilleristen auf die Aufforde⸗ rung: „Im Namen der Verfassung! Oeffnet! Wir sind Repräsen⸗ tanten!“ das Gitter anfgemacht, worauf alle hineindrangen. Was in den Sälen der Gewerbeschule vorging, weiß er nicht; als aber Soldaten des 62ͤten Regiments angekommen waren, sah er Reprä⸗ sentanten, Artilleristen ꝛc. sich flüchten und drei Schärpen, Säbel und Bajonette zurücklassen. Der Zeuge Sergeant Troche, welcher den Posten an der Gewerbeschule befehligte, erklärt, daß Boig ot gesagt habe: „Nein, ich will nicht, daß man entwaffne.“ Audere forderten dem Zeugen seine Patronen ab, die er jedoch entschieden verweigerte. Die ihm vorgelegte Uniform Boichot's erkennt er wieder.
Um 6 Uhr wird die Sitzung geschlossen.
Paris, 21. Okt. Der Ministerrath war gestern Vormittags im Elyseec versammelt. Zwischen Louis Bonaparte und Tocqueville kam es angrblich zu sehr lebhaften Erörterungen; der Präsident soll Letzterem vorgeworfen haben, daß er ihn mit seinem Brirfe so ziemlich im Stich gelassen. Nach der Estafette soll eine Umge⸗ staltung des Ministeriums nahe bevorstehen; Dufaure hatte gestern eine, wie es heißt, darauf bezugliche mehrstundige Konferenz mit dem Präsidenten. Vor der gestrigen Sitzung umgaben Dufaure im Konferenzsaale viele Repräsentanten, welche sen Ministerium unter Cavaignac unterstützten. Sie versicherten ihn sämmtlich ihrer Zustimmung, wenn er an dem vom Präsidenten der R publik angedeuteten Wege festhalte. Man spricht davon, daß Dufsure mit der Bildung eines neuen Kabinets beauf⸗ tragt werden durfte, in welchem von seinen Kollegen allein Passy verbleiben wurde. In der gestrigen Kammer.Sitzung ist das Schweigen des Berichterstatters über die Kredite für E. Expedition aufgefallen. Er sagte nur von seinee Sugo wird „Wir sind mit dem Minister einverstanden.“ Viett eub 1. Ge⸗ 9 ter, d im Moniteur aufgefuhrt. Ge als bei der Abstimmung abwesend im G