1849 / 294 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

AHᷣhznigliche Schauspiele.

Freitag, 26. Okt. Im Opernhause. Vorstellung: ten, nach dem Französischen des L. Rellstab. Musik von Halévy. Preise der Erster Rang, erster Balkon

St. Georges, Anfang halb

Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr.

10 Sgr. ꝛc. Wegen Heiserkeit des Herrn Krause kann lustigen Weiber von Windsor““ nicht gegeben we

124ͤste Abonnements⸗ Das Thal von Andorra, romantische Oper in 3 Ak⸗

frei bearbeitet von 7 Uhr.

Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr.

Amphitheater

die Oper: „Die rden.

1946

Im Schauspielhause. 172ste Abonnements⸗Vorstellung: Doktor in 3 Akten, von D. Kalisch. Mit

Wespe, Lustspiel in 5 Abth., von R. Benedix. (Herr Haase: Adam, als letzte Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr.

Sonnabend, 27. Okt. Im Schauspielhause. 173ste Abonnements⸗ Vorstellung: Zum erstenmale: Svend Dyring's Haus, roman⸗ tische Tragödie in 4 Akten (nach Sagen der Vorzeit), aus dem Dänischen des Henrik Herz, übersetzt von F. A. Leo. Die zur Handlung gehörende Musik ist von H. Ring. Anfang 6 Uhr.

Königsstädtisches Thrater.

Freitag, 26. Okt. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang

1111““

1u““ ““ 8 neuen scenischen Einrichtungen und Couplets.

Vorher: Herr Lehmann. Monologische Scene mit Gesang von Dr. Beta, als Prolog, vorgetragen von Herrn Grobecker.

Sonnabend, 27. Okt. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Norma. Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini, vom Theater der Königin in London: Norma, als Gastrolle.)

Sonntag, 28. Okt. Berlin bei Nacht.

Berliner Börse vom 25.

Oktober.

mWechsel-Course.

250 Pl. 300 Mk. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr. 150 Fl. 150 Pl. 100 Thlr.

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss. 100 Thlr.

FPraukfurt a. M. sücdd. W . 100 Pl. Petersburg 100 SRbl.

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt.

London

Paris Wien m 20 Xx=x. . Augsburg.. 3 Breslau

FMeerererereeeeaa

eerereeemÜb

Freeeerereerereeeemnn

Keeereeeroen

2 Mt. 2 Mt.

8 Tage

3 Wochen 1

2l E 90

oN S.

S. 0

I

S R

Imländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal-Papiere und

Geld-Course.

Zf. Brief.

Preufa. Frerw. Anl 5 106 ¾ St. Schuld-Sch. 3 ½ 88 ⁄¼ 88 ¼ Seeh. Prüäm. Sch. 100 8 100 ¾ K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ 87 ½ do. Lt. B. gar. do. Berl. Stadt-obl. 5 103 ½ Pr. Bk-Anth.-Sch do. do. 3 ½ 88 ¼ 87 Westpr. Pfandbr. 3 ½ 89 ½ 89 ¾ Friedrichzd'or. Groszh. Pozen 4o. 4 And. Goldm. à 5th. do. do. 3 ½ 90 Disconto. Ostpr. Pfandbr. 3 ⅔⁴

Geld. Gem. 106 ½ Pomm. Pfdbr. Kur- u. Nm. do.

Schlesische do.

. Brief. 95 ⁄½ 96 95 ½ 95 91½

Geld. Gem.

98½

13 ⁄% 12½

13 12 ¾

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. 5 I1 Poln. neue Pfdbr. do. beiHope 3.4. S. 5 do. Part. 500 Fl. do. do. 1 Anl. 4 do. do. do. Stiegl. 2. 4. A. 4

de. do. b. A. 4 d0. v. Rthsch. Lat. 5 108 do. Poln. Schatz0. 4 81 do. do. Cert. L. A. 5 93 po. do.L. B. 200 Pl. 17 Pol a. PMbr. a.C. 4

Kurh. Pr. 0.40th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 Fl.

360 Fl.

Eisenbahn-Actien.

Rein-Ertrag 1848

Stamm-Actien. K apital.

Tages- Cours

Der Reimertrat wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins- Rechnung.

Prioritäts-Actien.

K. apital.

Sümmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

Zinsfuss.

91 ¼ B8. 80 ½ bz. u. G. 102 ½ bz. u. C. 64 bz.

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,3000,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200.000 —. 2 1,700,000 8 1,800,000 —. 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

Berl. vnh. Lit. A. B. do. Hamburg do. v . do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt..

do. Leipziger.

Halle-Thüringer..

Cöln -Minden. do. Aachen..

Bonn-Cölnn

Düsseld.-Elberfeld..

Stecle -Vohwinkel ..

Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl. Lit. A..

do.

Cosel-Oderberg...

Breslau- 8

Krakau-Oberschl...

Berg.-Märk

Stargard-Posen.

Brieg-NeiseD

Nlagdeb. Wittenb.

68 B.

9⁴½

49 ¼ 8.

67 G.

36 u.

84¾ G 106¼ B

103 ½ 6.

61 6G

66 ¼ a bz. n/ G. 50 G.

84 ½ B.

—ℳRNSq=V

.—

E

Ee Eiirtiseliifel 1252l1bS8e.

—;52

63 ½ a 61

Quittungs-Bogen.

Aachen-Mastricht . 2,750,000

Ausländ. Actien.

8,000,000 54 4 53 ½ b⸗

Friedr. Wilh.-Nordb. do Prior.

schluss-Course von Cöln-Minden 94 ¼ G.

7/

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3, 132.800 1,000,000 80 ⁷,000 1,788,000 4,000,000 3,674.500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000

93 ½

98

94½

92½

100 ¾ bz.

97 ¼ bz. u. B. 104 ½ 6. 105 B. 97 ½ B.

99 i bz. u. G. 102 ½ B.

Berl I do. HamburrgU do. do. II. Ser. do. Potsd.-Magd... do. do. 8

do. S 82L 15] do. Stettiner Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer.. Cöln-Minden.. do. do. Rhein. v. Staat gar.

do. 1. Priorität.. do. Stamm Prior.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. III. Serie. Zweigbahn

. do.

Oberschlesische.

Krakau-Oberschl...

Cosel-OQderberg...

Steele-Vohwinkel ..

do. do. II. Ser.

Breslau -Freiburg..

Berg.-Märk

79 ¼ B. 93 n. ½ 6. 102 ½ bz. 100 ¾¼ G.

80 G.

89 6.

„CC58SSanöng

Börsen- Zinsen.

Ausl. Stamm-Act.

2,050,000 6,500,000 4,300,000

Kiel-Altona.. 69 Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.

von Preussischen Bank-Antheilen 97 ½ bz.

Die Course

erlitten heute wenig Veränderung, nur Köln NMindener höher begehrt,

Wilhelms-Nordbahn anfangs höher, als am Schlufs.

vnd für Ferlin Hamburger bleibt die Kauflust anhaltend,

doch ünden sich nur wenig Abgeber. Friedrich-

Auswärtige Börsen.

Breslau, Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 1129 Br. geld 95 % u. 96 bez. Oesterreichische Banknoten u. Br. Staatsschuldscheine 88 ⁄2 Gld. scheine a 50 Rthlr. 101 ¾¼ Br. Posener Pfand Gld., do. 3 ½proz. 89½ Br. Schlesische do.“ do. Litt. B. 4proz. 98 ¾ bez. ßische Bankantheils⸗Scheine 98 Gld.

u. Br., do. 3 proz.

24. Okt. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 95 ¾ Gld. Polnisches Papier⸗

96 965— ¼ bez.

Seehandlungs⸗Prämien⸗

briefe 4proz. 99 ¼ „proz. 94 % bez., 93 6 Br. Preu⸗

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 95 ½⅔ Gld., do. neue 4proz. 95

Gld., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. Br., do. Bank⸗Certif. 2 200 Oblig. a 4 pCt. 80 Gld.

e Oberschlesische Litt. A. 106 % Br., Br. Breslau⸗Schweidn.⸗Freib. 78¾ Br. Niederschle do. Prior. 102 ½ Gld., do. Ser. III. 101 ¼ B (Köln⸗Mind.) 94 Gld. Neisse⸗Brieg 39 bez.

66 ¼ bez. Friedrich Wilh. Nordbahn 53 bez. u.

Wien, 23. Okt. 77 77 v⅛. 4 proz. 83 ⅛, ½, X. 2 ½¶poroz. 48 %, 40 34: 163 162 ½. 39: 114 113 ½. Gloggn. 109 109. Mail. 844—84. Pesth 7

1205 1202. Silber 107.

K. Gold 112. Wechsel⸗Course. Amsterdam 1473—4 G. Augsburg 106 ½. Frankfurt 106 ¼. Hamburg 156 ¼4 156 London 10.45 10. 44 Paris 126 ¼ 126. Fonds und Eisenbahn⸗Actien fest. Brief und Geld.

Leipzig, 23. Okt. Leipz. B. A. 146 Gld. Leipz. Dresd. E. A. sisch⸗Bayer. 87 ¾ Gld. Schlesien 90 ¾ Br. Br. Löbau⸗Zittau 20 ¾ Br. lin⸗Anh. Litt. A. und B. 91 ¼ Br., 91 Gld. Br. Deß. B. A. 119 Br.⸗ Preuß. B. A. 98 Friedr.⸗Wilhelms⸗Nordbahn 53 ¾ Br., 53 Gld.

Frankfurt a. M, 23. Okt.

Met. 5proz. 94 ½, 95, 941.

Leipz. Dr. Part. Oblig. 104 ½ 107 ¼ Gld.

Chemnitz⸗Riesa 30 ¼ Magdeb. Leipzig 208 Gld.

1 10 Gld., do. a 500 Fl. 81 ½ Fl. 17 ½ Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗

do. Litt. B. 104 s.⸗Märk. 84 ¾ Br., xr. Ost⸗Rhein.

Krakau⸗Oberschl.

Gld.

4proz.

), 48 ½. Anleihe

Nordbahn 109 ¼, ¼½, k.

9 ½ 79. B. A.

Fremde Valuten zur Notiz

Gld.

Ber⸗ Altona⸗Kiel 97 ¼ Br., 98 ½ Gld.

Das Geschäft beschränkte sich

heute Teec. auf F. W. Nordbahn und Berbacher Actien, worin einige Einkäufe für fremde Rechnung stattfanden, und deren Course Büelten sich steigend, blieben jedoch nach der Börse wiederum mehr angeboten und niedriger. Alle Oesterr. Fonds, Württemb. Oblig. und Integrale waren zu billigeren Coursen als gestern offerirt. Der Umsatz war darin, so wie in allen übrigen Gattungen, sehr

unbedeutend. Oesterr. 5proz. Metall. 88¾ Br., 88 3 G 1336 Br., 1332 Gld. Baden Partialloose a

ld. Bank⸗Actien 50 Fl. 53 ½ Br.,

53 ½ Gld., do. 35 Fl. 32 ½ Br., 32 Gld. Kurhessen Partial⸗Loose

a 40 Rthlr. preuß. 34 ½ Br., 34 ½ Gld. a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 33 ¼ Br., 33 Partialloose a 50 Fl. 72 ¾ 26 f0 Gld. Fl.⸗Loose 110 Gld., a 500 Fl. 81 Br., 80 Wilhelms⸗Nordbahn 55 ½ Br., 55 ½¼ Gld.

85 ¼ Gld. Köln⸗Minden 95 Br., 94 ½ Gld.

Br., 72 ½ Gld., do. a Spanien 3proz. inländ. 27 Br., 26 Gld.

Sardinien Parrial⸗Loose

Gld. Darmstadt

25 Fl. 27 Br.,

Gld. Friedrich⸗ Bexbach 86 ¾˖ Br.,

Poln. 300

Br., 86 ½ Gld. Gld. Dän. Hamburg⸗

Hamburg, 23. Okt. E. R. 105 Br., 104 ¼ Gld. Stiegl. 844 Br., 844 72 Br. Ard. 9 Br., Zproz. 25¾ Br., 25 ½ Gld. Berlin 80 Br. und Gld. Bergedorf 96 ½ Br. Magdeburg⸗ Wittenberge 64 ¼ Br., 63 ¾ Gld. Altona⸗Kiel 96 ¾ Br., 96 ¼ Gld. Gl. Elmshorn 25 Br. R. Neum. 110 Br. Mecklenburg 36 ¾

Br., 36 ½ Gld. Wechsel⸗Course. Paris 187. St. Petersburg 33 ½. London 13. 10 ¼¾. Amsterdam 35. 50. Frankfurt 88 ½. Wien 158 ¾. Breslau 152. Louisd'or 11.3 ¾. Preußische Thaler 50 ¼. Gold al Marco 437 ¼. In Wechseln war wenig Geschäft. bahn⸗Actien wenig Umsatz.

Paris, 22. Okt. baar 88.15, Zeit 88.10. Bank 2332 ½.

London, 22. Okt.

„proz. p. C. 86 ¾

Fonds fes In Eisen⸗

Zproz. baar 55. 90, Zeit 55. 90. 5proz. Span. 27 ½. Nordb. 428 ½.

3proz. Cons. p. C. 92 ½, E. R. 107.

3 ½ proz. 92 ½. Int. 53 ⁷. 4proz. 82. Ard. 16 ½. Port. 4proz. 33. Peru 53 ½. Bras. 83. Mex. 27. Cons. eröffneten zu 92 ¾, ½ p. C. u. a. Z. und blieben so unverändert. In fremden Fonds war ebenfalls nur geringe Preisverän⸗ derung. Eisenbahn⸗Actien fest und höher. 2 Uhr. Cons. p. C. 92 ½, 4

8

Amsterdam, 22. Okt. Der Fonds⸗Markt war heute nicht bedeutend; anfangs waren Int. zu höheren Preisen etwas gefrag⸗ ter, sie blieben jedoch am Schluß der Börse auf ihrem letzten Stand, wie überhaupt alle übrigen holl. Fonds. Span. preis⸗

haltend. Port. flauer. Holl. Int. 53, ¼, 53. 3proz. neue 62 ½⅛, 63. Span. Ard. Piecen 10 ¼. Russ. Stiegl. 83 ½. Oest. Met. 5proz. 2zproz. 43 ¾, . Bras. 87 ½, 87. Mex. 258. Wechsel⸗Course. Paris 56 ½˖ G. Wien 33 8½˖ G. Frankfurt 99 G. London 2 M. 12 G. 1 86 Sr. Hamburg 34 1¼. St. Petersburg 184 G.

10 ½, gr. C£‿4, 8⸗

Berliner Getraidebericht vom 25. Oktober. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 54—50 Roggen loco und schwimmend 20—28 Rthlr. 8 pr. Oktbr. 26 ¼ 2 26 Rthlr. Oktbr. /Novbr.

S. en 26 Rthlr.

Roggen pr. Frühjahr 28 Rthlr. Br., 27 ¼ G. Gerste, große loco 24 —20 Rthlr. kleine 20 22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15— 17 Rthlr. pr. Fruhjahr 48 pfd. 16 ¾ a 16 Rthlr. 50 pfd. 17 Rthlr. Rüböl loco 15 Rthlr. bez. u. Br.

pr. Oktbr. 14 1 Rthlr. Br., 14 ½⅝ verk. Oktbr./Novbr. 14 Rthlr. Br., 14 G. Novbr./Dezbr. 14 Rthlr. Br., 14 ½ G. Dezbr./Jan. 14 ½ Rthlr. Br., 14 ½ G. Jan./Febr. 142⁄2 Rthlr. Br., 14 ½˖ G. Febr./März 14 5 Rthlr. Br., 14 ¼ G.

8 März/ April 14 Rthlr. bez. u. Br. »„ April/ Mai 14 Rthlr. bez. u. Br., 13 ½ G. Leinöl loco 12 ¼ Rthlr. Br.

Lieferung pr. Okt. 12 ½ Rthlr.

Nov./ Dezbr. 12 ½ Rthlr. Br., 1224

pr. Frühjahr 12 Rthlr. Br., 112 G.

Mohnöl 15 ½ a 15 Rthlr. Hanföl 13 ½ Rthlr. Palmöl 12 ½ Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ½ a 12 ¾ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 ¼ Rthlr. verk. 9 dn pr. Oktbr. 14 ½ Rthlr. verk. u. Br. t./ Nov. 71 12 Nov./Dez. 14 ½ 2 14 Rählr. pr. Frühjahr 15 ½ Rthlr. Br., 15 G.

Amsterdam, 22. Okt. Weizen zu den vorigen Preisen mit wenig Handel an Konsumenten verkauft; 130, 131 fd. bunt. 293 Fl.; 126pfd. königsb. 240 Fl.; 125 pfd. gron. 186 Fl.

Roggen wie früher mit gutem Handel an Konsumenten; 123 pfd. preuß. 140 Fl. in Partieen; 126pfd. inländ. 138 Fl.; 125 pfd. do. 136 Fl.; 122pfd. preuß. 138 Fl.; 125pfd. hannov. 135 Fl.

Gerste preishaltend; 118pfd. best. neu. dän. cheval. 144 Fl.; 104pfd. jähr. oldamm. Winterg. 110 Fl. b

Neuer Buchweizen wenig am Markte und 2 Fl. höher n kauft; 120⸗, 121⸗, 1222, 123 pfd. amersf. nykerk. und goyisch 152, 154, 156, 158 Fl.; jähr. in Partieen verkauft: 121 pfd. groß⸗brab. 150 Fl. an der Zaan. 18

Rablsemen 1. 8 niedriger, 88. Faß, sgr Okt. 75 ½ L., Nov. 74“ L., April 76 ½ L., Sept. und Okt. 63 ½ L8. 8

Leinsamen wie fruͤher; 110pfb. archang. 260 Fl., 104pfd. ägypt. 275 Fl. v“

Rüböl gleich und auf Lieferung Anfangs williger, später aber flauer; auf b Woch. 46 Fl., effekt. 30 a Fl., Nov. 45 ½ Fl., Dez. 45 ½ Fl., Mai 46 a 458 Fi., Sept. und Okt. 38 ¾⅞ Fl.

Leinöl auf 6 Woch. 35 Fl., effekt. 34 Fl.

Hanföl auf 6 Woch. 39 ½ Fl., effekt. 38 ½ Fl.

Kübkuchen 56 a 60 Fl.

Leinkuchen 2229k.

unu.

Müt der heutigen Nummer gers sind Bogen 173 bis 175

des Staats⸗Anzeir⸗ der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 115 und 116 der der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei Beilage

geilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

nsh a1t.

Deutschland. Oesterreich. Wien. Organisirung des Ministeriums für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten. (Schluß.) Wissenschaft und Kunst. Königliches Schauspielhaus. (Zum erstenmale: Die Komödie der Irrungen.)

Markt⸗Berichte.

Uichtamtlicher Theil. Heutschland.

Hesterreich. Wien, 21. Okt. Schluß des im gestrigen Blatte des Pr. Staats⸗Anz. (Beilage) abgebrochenen Artikels in Betreff der Organisirung des Handels⸗Ministeriums.

Eine Mitwirkung des Handels⸗Ministeriums wird bei folgenden in das

Ressort anderer Ministerien einschlägigen Geschäfte stattzufinden haben: Bei der Einrichtung der technischen und nautischen Schulen; bei der direkten und indirekten auf Handel und Industrie unmittelbaren Einfluß neh⸗ menden Besteuerung, einschließlich des Weg⸗ und Brückenmauthgefälls; bei den Bestimmungen über Münze, Maß und Gewicht; bei den Sanitäts⸗ und Kontumaz⸗Anstalten, sei es durch leitende Behandlung im Ein⸗ verständnisse mit dem bezüglichen Ministerium, sei es durch theil⸗ nehmenden Einfluß auf die von letzterem geführte Verhandlung. Umfassende legislative Arbeiten über die auf Gewerbe, Handel und Schifffahrt Bezug nehmenden Rechtsbestimmungen sind im Zuge. Ich gehe hierbei im engen Einverständnisse mit dem Justiz⸗Minister vor, um den Zu⸗ sammenhang, den Einklang aller Theile, wie die Wahrung der belangreichen hierdurch berührten Interessen in dieren wichtigen Gesetzes⸗Entwürfen zu sichern. Neue Bestimmungen sind nothwendig uüͤber den Einfluß, welchen das Handels⸗Ministerium auf die Verhältnisse des wichtigen Jnstitutes der Nationalbank, so wie auf jene der Börse zu nehmen berufen ist; es wild dieses den Gegenstand einer besonderen Darstellung bilden. Eben so bedarf die Feststellung der Theilnahme des Handels⸗Mimisteriums an den Zollmaß⸗ regeln und Zollanstalten einer besonderen Erörterung, welche hier nur angedeu⸗ tet und einer umständlichen Behandlung vorbehalten wird. Die schärfere Abgränzung des Wirkungskreises des Handelsministeriums gegenüber dem Ministerium für Landeskultur und Bergwesen in Beziehung auf Montan⸗ Gewerbe wird im Einverständnisse mit letzterem erfolgen. Wenn der aus der vorstebenden Darstellung ersichtliche umfangreiche Geschäftskreis, die Natur der darin eingeschlossenen Gegenstände und die bierzu erforderlichen Arbeitskräfte in Erwägung gezogen werden, so drängt sich die Wahrnehmung auf, daß alle in diesen Rahmen einbe ogenen Ge⸗ genstände unter sich in einem engen Zusammenhange stehen, und, soll an⸗ ders die Behandlung derselben in gleichförmiger, den Zweck fördernder Rich⸗ tung erfolgrn, eine einheitliche Leitung, gegrundet auf die Uebersicht des gesammien Geschäftszuges, bedingen. Gleichwohl aber ist die Masse des zu bewältigenden Stoffrs viel zu groß, als daß die Vertheilung der Be⸗ arbeitung in einzelne, gesonderte Geschäftskreise vermieden werden könnte. Hierzu bedarf es daher einer organischen Gliederung. Ich finde rieselbe darin, daß für die sämmtlichen auf Handel und Gewerbe Bezug nehmen⸗ den Geschäcte eine S ction gebildet werde, mit einem die Leitung der gan⸗ zen Geschäfts⸗Abtheilung fuͤhrenden Sections⸗Chef an der Spitze. Unter diesem hätte die eigentliche Bearbeitung der Geschäfte in vier Departements zu erfolgen, deren jedes von einem Ministerial⸗Nathe geführt und mit dem erforderlichen Personale versehen wird. Die Entheilung in vier Departe⸗ ments ergiebt sich beinahe von selbst aus der Natur der ihnen zugewiese⸗ nen Geschäfte, je nachdem diese 1) den äußeren Handel, 2) den inneren Handel und die Gewerbe a) in ihren öffentlichen, b) in ihren privatrechtli⸗ chen Beziehungen, und 3) die allgemeinen auf die beiden letzteren Abthei⸗ lungen Bezug nehmenden legislativen Arbeiten betreffen. Indem ich mir vorbehalte, nach Maßgabe der durch die Erfahrung herausgestellten Dienstesan⸗ sorderungen die spezielle Zuweisung der einzeluen Geschäste in diese vier Departements zu verfugen, erlaube ich mir lediglich bei Andeutung der Hauptumrisse der Geschäfts⸗Aufgaben auf die vorausgesendete Aufzählung dieser Geschäfte mich zu beziehen.

Das erste Departement hätte alle Angelegenheiten, welche den auswär⸗ tigen Handel betreffen, in seinen Geschäftskreis einzubezieden, eben so jene Angelegenheiten, welche damit in engem, untrennbaren Zusammenhange ste⸗ hen, jene des Seehandels überhaupt und der Schifffahrt; ihm läge die Lei⸗ tung und Ueberwachung der dafür bestellten Organe und Anstalten ob. Dieser Geschäftskreis in drei Abtheilungen, welche das gesammte Konsular⸗ wesen, die Schlfffahrt zur See und auf den sonst zur Verbindung mit dem Auslande dienenden Wasserstraßen, dann den auswärtigen Handel umfassen. Die erste Abtheilung des ersten Departements, betreffend das Konsularwe⸗ sen, ist schon ausführlich besprochen worden.

Die zweite Abtheilung des ersten Departements umfaßtdie Schifffahrt zur See und auf den übrigen zur Verbindung mitdem Auslande dienenden Wasserstraßen.

Der Dienstzweig der Handels⸗ Marine entbehrt bisher der wünschens⸗ werthen gleichförmigen Behandlung in den einzelnen Provinzen; die Hafen⸗ ämter unterstehen den Landesbehörden in der Provinz, denen ihre Uecber⸗ wachung und Leitung übertragen ist, woraus ein verschiedenartiges, oft sehr verzögerndes Geschäftsverfahren entspringt. Bei der bedeutenden Stellung, welche die Seeschifffahrt unter den Erwerbszweigen der Bewohner Oester⸗ reichs einnimmt, da der Wohlstand einzelner Kronländer und großer Kü⸗ stenbezirke einzig und allein von dem Gedeihen dieses Gewerbes abhängt, betrachte ich es als wesentlich, daß die fürsorgende Beaufsichtigung dieses ausgedehnten Beschäftigungszweiges einer dem Handels⸗Ministerium unmit telbar untergeordneten Central⸗Behörde zugewiesen werde, die ihren Sitz in Triest, dem bedeutendsten Seechafen der Monarchie, behalten würde, wo bis⸗ her das Gubernium theilweise und unzureichend als solche fun⸗ girt, und welche dadurch, daß sich die Seeschifffahrt gewissermaßen unter ihren Augen befindet, in die Lage gesetzt wäre, die wah⸗ ren Bedürfnisse dieses Erwerbs ⸗Zweiges gründlicher zu beurtheilen und die Details der Ausführung der Regierungs⸗Maßregeln besser zu über⸗ wachen, als dies möglicherweise vom Ministerium selbst geschehen könnte. Damit aber eine solche Behörde ihre gedeihliche Wirksamkeit ausüben könne, wäre es erforderlich, daß alle wie immer gearteten Gegenstände der bster⸗ reichischen Seeschifffahrt und Hafen⸗Polizei bei der Central⸗Behörde kon⸗ zentrirt werden.

Ueber die Einrichtung und den Wirkungskreis dieser Central⸗Behörde behalte ich mir jedoch vor, im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern, Ew. Majestät einen abgesonderten allerunterthänigsten Vortrag zu erstatten. mit ven ga ö des ersten Departements wird sich zunächs

Ang beiten des auswärtigen Handels und der damit im Zu⸗ sammenhange stehenden Anstalten zu beschäftigen haben

Das zweite Departement wird 80 hn E. und die Industrie in öffentlicher Bezi NCCNN s

498— llicher Beziehung umfassen. Demselben wird da⸗ her die Besorgung der Geschäfte übertragen, welche die von der Regierung ausgehende Foͤrderung des inneren Handels und der Indystrie, so wie der dafür bestehenden Anstatten zum Zwecke haben D” Emporhebung des Handels und der Gewerbe, insoweit sie durch innere Verwaltungsmaßregeln zu erzielen ist, die zweckmäßige Wirksamkeit der dafür b s hen en Organe und die Benutzuug aller sich darbietenden Umstände zur vödeibli den Färpe⸗ rung der gesammten volkswirthschaftlichen Thätigkeit, Rasn 1““ Leitpunkt bei der Behandlung der Geschäfte dieses Departements

Das dritte Departement befaßt sich zunächst mit der Handhabung der

den inneren Handel

1947

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Freitag d. 26. Okt.

Gesetze, welche die Betriebs⸗Verhältnisse der Handels⸗ und Industrie⸗Be⸗ schäftigungen im Inlande normiren. Ueberdies wird die in diesem Depar⸗ tement gesammelte Erfahrung bei der im Zuge befindlichen Entwerfung des Gewerbe⸗Gesetzes, so wie bei den Gewerbs⸗Ausstellungen zur berathenden Mitwirkung benutzt werden.

Das vierte Departement bildet die Ergänzung der anderen; denn wäh⸗ rend diese sich mit der laufenden Verwaltung beschäftigen, welche kint rasche Abthuung der mannichfachen daselbst zusammenströmenden Geschäfte bedingt, wird das vierte Departement seine Thätigkeit den legislativen, auf den in⸗ neren Handel und die Industrie bezüglichen Arbeiten zuwenden, welche eine ungestörte und tiefer eindringende Behandlung erheischen. Deshalb erscheint es passend, daß die Aufmerksamkeit der hierbei verwendeten Beamten nicht durch die laufenden Geschäfte abgezogen oder doch getheilt werde, damit die ihnen zugewiesenen Vorlagen, bei ungehinderter Bearbeitung, unaufgehalten und mit thunlicher Beschleunigung ihrer Vollendung entgegen geführt werden können.

Insoweit es den Geschäftskreis des zweiten, driften und vierten De⸗ partements betrifft, besitzt das Handels⸗Ministerium, mit Ausnahme der Ge⸗ werbe⸗ und Handelskammern, keine eigenen untergeordneten Organe, und die bisher übliche Art der Geschäftsbehandlung durch die politischen Unter⸗ behörden dürfte auch in Zukunft beizubehalten sein. Diesem nach wären, und zwar bis in dem neuen Gewerbegesetze daruber definitive Bestimmun⸗ gen erfolgen, einstweilen provisorisch die Bezirks⸗Hauptmannschaften in Han⸗ dels⸗ und Gewerbssachen die erste, die Kreisbehörden die zweite Instanz, und das Handelsministerium hätte sich mit den Statthaltern, wie bisher mit den Landespräsidien, in unmittelbare Verbindung zu setzen. Inwiefern das Handels⸗Ministerium bei der Bestellung jener Beamten der höheren Landesverwaltung, denen die Besorgung der Handels⸗ und Gewerbsangele⸗ genheiten übertragen ist, einen theilnehmenden Einfluß auszuüben hätte, worauf in dienstlicher Hinsicht entschiedener Wertb gelegt werden muß, steht noch nicht fest, und muß einer näheren Verständigung mit dem Minister des Innern vorbehalten bleiben.

Die zweite Section des Ministeriums umfaßt den Verwaltungszweig der öffentlichen Bauten. Dieser Zweig, schon an sich einer der wichtigsten der inneren Verwaltung wegen der ansehnlichen Geldmittel, welche er in Anspruch nimmt, und wegen seines Einflusses auf die gesammte Volls⸗ wirthschaft, hat für die osterreichische Monarchie eine höhere Bedeutung. Diese Monarchie, aus einem Vereine von Kronländern bestehend, jedes mit besonderen Eigent ümlichkeiten, jedes in vielfachen Beziehungen von den anderen abhängig, alle aneinander sich rihend zur Begründung des großen Oesterreichs, zu einer enggegliederten Gestaltung immer fester und dauern⸗ der zu verbinden, die Quellen des Wohlstandes, welche sich in einem Lan⸗ des heile eröffnen, allen übrigen zugänglich zu machen, bildet eine der wesentlich⸗ sten Aufgaben der Staatsverwaltang. Dieser engsten Verbindung stand bisher die orographische und hydrographische Gestaltung des Kaiserreichs mannichsach hindernd entgegen. Hohe Gebirge durchziehen und theilen den Staat in Becken von verschiedenen Höhen⸗Abstufungen und in Flußtbäler, verschiede⸗ nen Meeren angehörig. Wenn die dargus hervorgehenden abweichenden klimatischen Verbältnisse und dadurch bedingten Erzeugnisse, die verschiede⸗ nen Sitten und Lebensgewohnheiten das Bedürfniß einer gegenseitigen Aus⸗ gleichung durch den Verkehr hervorriesen, so ward doch eben dieser Verkehr durch die Höhenzüge, Gebirgsrücken und Flußengen gehemmt und lange in der Entwickelung zurückgehalten. Die Land⸗ und Wasserstraßen sind geeig⸗ net, nicht nur diese Hemmmisse des Verkehrs zu beseitigen, sondern auch zur feste⸗ ren Verknüpfung der Einzelntheile unter sich und zu einem kraftvollen Gan⸗ zen zu dienen. Schon lange war die öffentliche Verwaltung darauf bedacht, in einzelnen Kronlandern diese Verbindungswege zu vermehren und zu ver⸗ vollkommnen. Der entscheidenste Schritt erfolgte durch die Anlegung der Staats⸗Eisenbahnen, welche binnen kurzem die Monarchie in der wichtigsten, durch die Gebirgszüge am schwierigsten gemachten Linie von Süren nach Norden durchschneiden werden. Gegenwärtig, wo nach glücklich wieder her⸗ gestellter Ruhe die Bedürfnisse des materiellen Verkehrs sich gebieterisch gel⸗ tend machen, ist es an der Zeit, diesen Bau mit allen zu Gebote stehenden Mitteln rasch zu fördern, das Netz der Verbindungswege über die gesammte Monarchie nach einem festbestimmten Plane auszubreiten, und hierbei ins⸗ besondere auf die bisher durch die Verhältnisse in ihrer Verkehrs⸗Entwicke⸗ lung zurückgehaltenen Kronländer, wie Ungarn, Kroatien ꝛc. Bedacht zu nehmen.

1 Die Weisheit Ew. Majestät hat durch die Beigebung der gesammten Communications⸗Anstalten und der öffentlichen Bauten zum Ministerium des Handels und der Gewerbe demselben die wirksamsten Mittel zur Hebung des Verkehrs und der Industrie zugewiesen, damit die Kräftigung und Ver⸗ mehrung des gesammten inneren Wohlstandes und hierdurch die engere Ver⸗ kettung der Interessen der einzelnen Kronländer mit Nachdruck und dee er— forderlichen Beschleunigung erstrebt werden könne. Bedeutende Geldmittel werden hierfür in Anspruch genommen. Damit diese zweckmäßig verwendet werden, und das große Werk in seinen vielverzweigten Richtungen gedeihlich fortschreite, ist eine entsprechende Gliederung des Bauwesens und der dafür bestimmten Organe erforderlich.

Die oberste Leitung und Ueberwachung desselben hätte vom Ministerium aus⸗ zugehen, die einentliche Ausführung aber davon getrennt zu sein; es würde ferner üͤber die Besetzung der höheren Dienstposten entscheiden, insoweit sie nicht der Schlußfassung Ew. Majestätunterliegen zin ihm hät en sich alle legislativen Arbei⸗ sen in baulichen Beziehungen, und allejene Gegenstände, welche die Central sation und Verhandlung beim Ministerium erfordert, zu vereinigen. Die zur Be⸗ sorgung dieser wichtigen und umfangreichen Geschäfte bestimmte Section des Mimsteriums wuͤrde in zwei Departements zerfallen: eines für die ad⸗ ministrativen und legislativen, das andere für die technischen Arbeiten; das Bau⸗Archiv wäre dieser Section beizugeben und unmittelbar unterzuordnen.

Die obere Baubehörde für die eigentliche Ausfuhrung der Staatsbauten würde die General⸗Baudirection sein, welche in drei Abtheilungen zerfiele, nämlich:

1) in jene für den Staats⸗Eisenbahn⸗Bau,

v Wasser⸗ und Straßenbau,

Z“ Civil⸗Bauten.

In den einzelnen Kronländern würden Landes⸗Baudirectionen bestehen und in den Kreisen und Bezirken die nöthigen Ingenieure aufgestellt. Ueber die Stel⸗ lung und Beziehungen dieser Baubehörden und Beamten, gegenüber und zu den anderen Behörden, wird im Einverständnisse mit den bezüglichen Ministerien ein allerunterthänigster Vortrag Ew. Majestät zur Genehmigung unterbreitet werden. Ueber ihre Wirksamkeit glaube ich aber jetzt schon den Grundsatz aussprechen zu müssen, daß sich solche zumeist auf die Erhaltung und die Ausführung minder wichtiger Neu⸗ und Umbauten zu beschränken hätte; alle größeren, wesentlicheren Bauten müßten durch Ingenieure der General⸗ Baudirection besorgt werden, indem dadurch das Mittel geboten ist, einer⸗ seits die Straßen⸗ und Wasserbauten nach einem im Ganzen aufgefaßten Plane zu regeln, andererseits auch für jedes Bau⸗Objelt stets vollkommen taugliche, mit der eigenthümlichen Gattung des Baues vertraute Bauleiter wählen zu können.

Wenn Ew. Majestät diesen allgemeinen Grundzügen für die Gliede⸗ rung der Baubehörden die allerhöchste Genehmigung ertheilen, werde ich so⸗ fort die Organisations⸗Anträge für die General⸗Baudirection unterlegen und mich bemühen, jene für die Landes⸗ Baudireckionen baldigst zu erstatten. 1

Die dritte Section des Anstalten.

Der Verkehr in geistiger und

Ministeriums betrifft die Communications⸗

materieller Beziehung ist das belebende Prinzip der Staats⸗Gesellschaft. Eisenbahnen und Telegraphen sind ein mächtiges Mittel, den regelmäßigen Verkehr, und durch diesen die Kultur und die materielle Wohlfahrt der Menschen zu fördern.

Dieser indirekte Vortheil der Communications '»Anstalten ist noch weit wichtiger, als der direkte des finanzielen Einkommens. Von diesem höhe⸗ ren Standpunkte erscheinen selbst finanzielle Opfer volkommen gerechtfer⸗ tigt, welche der Entwickelung dieser Anstalten in der Gegenwart gebracht werden mussen, indem eine nicht serne Zukunft das in dieselben eingelegte Kapital zuver⸗ lässig mit reichen geistigen und materiellen Zinsen zurückerstatten wird. Die nothwendigen Reformen im Postwesen, als die Vermehrung der Postämter und Postevurse, die Verrinfachung des Brief⸗ und Fahrpost⸗Tarifes, die

dere werden nächst Gali ien und der

des ambulanten Postdienstes, die Regelung eines geordneten Landbotendienstes u. s. f. sind Veränderungen, welche eben so sehr von den geistigen und materiellen Fortschritten überhaupt, als von den neuen Ein⸗ richtungen in der Gerichts⸗ und politischen Verwaltung dringend gefordert werden, und natürlich ohne Geldopfer in dem großen Umfange des österrei⸗ chischen Staatsgebietes nicht zur Ausführung gelangen können. Insbeson⸗ Bukowina, die in Beziehung auf Post⸗ einrichtungen zurückgebliebenen Kronländer Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slavonien, Dalmatien und die Militairgränze, einen verhältnißmäßig grö⸗ ßeren Aufwand erheischen.

In der Ausübung des Postregals ist die schnelle, sichere und wohlfeile Besorgung des Brief⸗Postdienstes die nächste und wesentlichste Aufgabe der Staats⸗Verwaltung, welche nur dort monopolisirend oder vermittelnd ein⸗ schreiten soll, wo höhere Staats⸗Rücksichten es ersordern, oder die Privat⸗ Industrie nicht ausreicht.

Der Letzteren sollen demnach die Fahrpost⸗Sendungen und der Personen-⸗ Transport in dem Maße überwiesen werden, als solches mit Rücksicht auf den erwachten Unternehmungsgeist der Privaten, ohne Nachtheil für das Verkehr treibende und reisende Publikum, geschehen kann.

Der in Oesterreich mit seltener Energie geförderte Bau der Eisen⸗ bahnen hat der Post⸗Anstalt ein neues, beschleunigtes Transportn geboten, dessen möglichst vollkommene Benutzung für die Beförde⸗ rung der Korrespondenz ihre vorzügliche Sorgfalt erheischt. Die im Zuge befindliche Einführung der ambulanten Post⸗Aemter auf den Ei⸗ senbahnen wird bierzu die Gelegenheit bieten. Wenn die mit so be⸗ deutenden finanziellen Opfern ins Leben gerufenen Eisenbahnen ihrem wichtigen Zwecke vollkommen entsprechen sollen, so muß der Staatsgewalt der noͤthige Einfluß auf das Bahn⸗Institut hinsichtlich der Regelung der Fahrten im Interesse des Verkehrs und öffentlichen Dienstes, der Sicher⸗ heit des Betriebes, so wie in Betreff der Erhaltung des richtigen Maßes in den Transportkosten gewahrt bleiben. Die nähere Darstellung, auf welche Weise diesen begründeten Anforderungen des Publikums an die Betriebs⸗ Direction der Staatsbahnen, so wie auch den mit Privilegien ausgestatte⸗ ten Privatgesellschaften gegenüber entsprochen werden kann, erlaube ich mir einem besonderen, allerunterthänigsten Vortrage vorzubehalten.

Die größte Vollkommenheit der Mittheilung mir Rücksicht auf Zeit und Raum bietet das Instuut des Telegraphen. Wenngleich als Monopol in die Sphäre der Staatspost gehörig, kann diese Anstalt doch auch dem Publi⸗ lum fur Handels⸗ und Privatzwecke gegen eine entsprrchende Vergütung zug ng⸗ lich gemacht werden; sie ist zugleich ein nothwendiges Signalisirungsmittel für den Betrieb der Eisenbahnen. Der beschlossene rasche Ausbau der elektro⸗ magnetischen Lelegraphenlinie erfordert die dem Interesse der Centralisation entsprechende Organisation dieser Anstalt. Es wird mein Bestreben sein, den wissenschaftlichen Fortschritt auf dem Gebiete der Telegraphie und deren Vervollkommnung in ihrer praktischen Anwendung zu fördern und zu be⸗ nutzen, und mich zu diesem Ende mit den Fachmännern des In⸗ und Aus⸗ landes in ununterbrochenem Verkehr zu erhalten.

Diese allgemeinen Betrachtungen vorausgesendet, erlaubr ich mir nun⸗ mehr auf meinen allerunterthänigsten Antrag über die innere O ganisirung dieser Verwaltunaszweige üͤberzugehen.

Post, Eisenbahnen und Telegraphen, als die ugnentbehrlichen Circula⸗ tionsmittel des Staatskörpers, in möglichster Vollkommenheit zum einheitli⸗ chen, sich wechselweise unterstützenden Zwecke zu leiten, ist die nächste Aufgabe der zu bildenden Muuisterial⸗ Section für die Communicationen; in ihr konzentri⸗ ren sich die legislativen Arbeiten, die Erhaltung und Ausdehnung der Beziehun⸗ gen zu den auswärtigen Staaten und überhaupt alle Gegenstände, in wel⸗ chen die Centralisation der Communications⸗Anstalten unerläßlich ist. Das Ministerium überwacht die Thätigkeit der Exekutiv⸗Behörden, besetzt die hö⸗

heren Dienstposten und entscheidret über Rekurse in letzter Instanz. Die Mimisterial⸗Section der Communicationen hätte zu bestehen aus einem Sec⸗ tions⸗Chef, einem legislativen und drei administrativen Departements für die 8 Zweige der Posten, des Eisenbahn⸗Betriebes und des Telegraphen⸗ Dienstes.

Der exekutive Post⸗Eisenbahnbetriebs⸗ und Telegraphen⸗Dienst wird durch eine General-⸗Direltion geleitet, welchen das Cours⸗Büreau und die Oekonomie⸗Verwaltung zur Seite steht.

Der Postdienst in den einzelnen Kronländern soll durch Landesbehörden verwaltet werden, die unmittelbar der General⸗Direction zu unterordnen, und mit Rücksicht auf die festgestellte politische Eintheilung in der Ausdeh⸗ nung ihres Bezirkes abzugränzen wären. Demgemäß erlaube ich mir für jene Kronländer, welche in mehrere Kreise zerfallen, eine Ober⸗Post⸗Direction, für die kleineren Kronländer jedoch eine Post⸗Direction zu beantragen. Die untersten O gane des Postdienstes sind die Postämter, welche in bestimmte, möglichst der politischen Kreisrintheilung nachgebildete Bezirke vereinigt, einem Inspektor zur Ueberwachung zugewiesen werden. Jede Ober⸗Post⸗ Direction verfügt demnach über mehrere Inspektoren zur wirksamen Ueberwachung des inneren und äußeren Postdienstes. Der Vor⸗ stand einer Post „Direction versieht in der Regel auch die Func⸗ lion eines Inspektors in seinem Postbezirke. Das Institut der Jaspektoren hat zum Zwecke, durch die unerwartete persön⸗ liche Kontrolle jene Aufmerksamkeit und jenes rege Leben in den Organen der Postanstalt zu wecken und zu erhalten, ohne welche ein geregelter Post⸗ dienst nicht zu erzielen ist; der öftere Wechsel der Inspektoren wird über⸗ dies die Heranbildung praktischer Postmänner fördern, und die Central⸗ Verwaltungs⸗Behörde in den Stand setzen, sich fortan in der genauen Kenntniß der Oets⸗, Personal⸗ und der sonstigen auf den Postdienst Ein⸗ fluß nehmenden Verhältnisse zu erhalten.

Die E genthümlichkeit des ambulanten Postdienstes macht es noth⸗ wendig, die Verwaltung desselben, unabhängig von den einzelnen Postbezir⸗ ken, einer besonderen Direktion zu übertragen, für welche jedenfalle die Residenzstadt Wien, als der Centralpunkt des Eisenbahnnetzes, der geeignete Amtssitz wäre; auch für das Gedeihen des ambulanten Posteienstes ist die kontrollirende und belehrende Einwirkung von Inspektoren, welche auf den L“ entsprechend zu vertheilen sind, ein unverkennbares Be⸗ dürfniß.

Erst nach erfolgter Feststellung der hier nur im großen Umrisse bezeich⸗ neten Organisirung des Postwesens kann zur Anwendung dieser Grundsätze in der Gliederung der einzelnen Behörden mit Rücksicht auf den erforderli⸗ chen Personalstand und zur Ausarbeitung der noch mangelnden genauen Amts⸗Instructionen für die einzelnen Dienstzweige geschritten werden. Schon jetzt erlaube ich mir, die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit auszusprechen, den Unterbehörden einen größeren Wirkungskreis einzuräumen, als dies bisher der Fall war, indem nur durch das entsprechende Maß freier Bewe⸗ gung, wenngleich unter strenger Verantwortlichkeit, bei den Leitern der Post⸗Directionen sich jener Grad von Selbstthätigkeit und Energie entwickeln wird, der für die Ausübung jedes exekutiven Dienstes unentbehrlich ist.

Große Aufmerksamkeit muß der Gewinnung tauglicher Kräfte für den Postdienst gewidmel werden, in welcher Hinsicht ich neue Vorschriften über die Qualification der aufzunehmenden Beamten, und ein entsprechendes Prü⸗ fungssystem bei der Aufnahme der Beamten sowohl, als bei ihrer Beförderung in die höheren Diensteskategorieen gehorsamst zu beantragen mir vorbehalten. Den sowohl in dienstlicher Beziehung, als mit Rücksicht auf die ökonomischen Verhältnisse der minder besoldeten Beamten höchst nachtheiligen häufigen Transferirungen bei oft unbeträchtlichen Gehaltsvorrückungen sl durch die Kreirung eines Konkretual⸗Status vorgebeugt werden.

Was den Kostenpunkt betrifft, so wird die beantragte Organisirung des Postwesens keine wesentliche Veränderung in dem bisherigen Auswande für diesen Verwaltungszweig zur Folge haben. In denjenigen Kronländern, für welche die politische Eintheilung noch in Verhandlung steht, muß bis zur Feststellung der Letzteren auch die definitive Organisirung des Postdien⸗ stes verschoben bleiben.

Eben so ist die Organisation des Betriebsdienstes auf den Eisenbahnen von der Entscheidung der Vorfrage über die eigene Regie, oder die Ver⸗ pachtung der Staatsbahnen, dann von dem tünfligen Verhältnisse der Staats⸗Verwaltung zu dn Eisenbahn⸗Gesellschaften abhängig. Im T 8 gemeinen möge uber die Verwaltung der Eisenbahnen und der Staats⸗Te⸗ legraphen nachstehende Andeutung genügen. 11

1 Der nn „Direction 8. Pengnunicationen unterstehen die Eis

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