— mit einer Expositur in Pirano. 2) Montona, Gerichts⸗ Buje, Pinquente — Expositur in Pinquente.
der Mitglieder des Verwaltungs⸗Rathes sich wohl ausschließlich mit
diesen Maßregeln so gvs. u“
3) Rovigno; Gerichtsbezirke: Rovigno, Parenzo. 4) Dignano; es nicht für ersprießlich erachten, an den Sitzungen dessel⸗ 1
Gerichtsbezirt: 5) Hisino Zertbarbbehesre: Pisino, Al⸗ben Theil zu nehmen, und findet sich dadurch zugleich Das Abonnement beträgr:
bona — Expositur in Albona. 6) Volosca; Gerichtsbezirke: Vo⸗ veranlaßt, nach Hannover zurückzukehren. Indem derselbe 1 für ¼½ 3. r. “
lesca, Castelnuovo — Expositur in Castelnuovo. 7) Lussin piccolo; Se. „Excellenz den Königlich preußischen Herrn Bevoll⸗ 8 „ 132 8 I““ —
Gerichtsbezirke: Veglia, Cherso, Lussin — Exposituren in Veglia vollmächtigten als Vorsitzenden im Verwaltungs⸗Rathe hiervon in 1 1 1 8 ’ 8 Auslandes nehmen Bestellung auf
und Cherso. Kenntniß zu setzen sich verpflichtet hält, verbindet er damit zugleich 8 ;s 299 gc⸗ Monarchie dieses Blatt an, für Berlin die 8 8 die ganz ergebenste Anzeige, daß die Königl. hannoversche Gesandt⸗ 1e “ rhöhung. Expedition des Preuß. Staats⸗
Bayern. München, 23. Okt. (Mün ch. Ztg.) Der schaft am hiesigen Hofe, und namentlich der interimistische Geschäfts⸗ der 2.88 mit 24 eeeng wird Anzeigers: Fürst von Wallerstein hat folgende an den Staats⸗Minister des träger, Herr von Steinberg, beauftragt worden ist, einstweilen die⸗ 28 gr. berechnet. v.r. z-Stre. Aeußern gerichtete Interpellation dem Kammer⸗Präsidium überge⸗ jenigen Mittheilungen resp. anzunehmen und zu machen, zu welchen
bisherigen Kreisamtes in Pisino (Mitterburg) oder über dessen Verlegung ben: 1) Ist der Vertrag über die Errichtung einer neuen proviso⸗ der Vertrag vom 26. Mai d. J. Anlaß geben dürfte; so wie der⸗
an einen anderen Ort eine Verhandlung im Zug.. Mit Rücksicht hierauf rischen Bundes⸗Central⸗Behörde zwischen den beiden deutschen Groß⸗ selbe auch angewiesen worden ist, sofort davon Anzeige zu erstatten,
und auf die Nothwendigkeit, für die Lösung der Frage genauere Daten zu mächten wirklich so abgeschlossen, wie ihn namentlich die Augs⸗ wenn in der Folge wieder Verhandlungen vorkommen sollten, welche
zu gewinnen, erscheint es daher am zweckmäßigsten, vorerst darüber keine burger Allgemeine Zeitung in ihrer Nummer 289 veröffent .
Entscheidung zu fällen, sondern der zur⸗ Durchführung des Organisirungs⸗ licht? 2) Steht die Zustimmung oder Nichtzustimmung noch in der
Operates einzusetzenden Landes⸗Kommission die gründliche Erhebung und ac der b Ferisg 8 N ierung? 3) Wird die bayerische Re ierung
Erwägung aller obwaltenden Verhältnisse und die Vorlage eines wohlbe⸗ ö. epe 9 ee b- “
gründeten Gutachtens aufzutragen. ihre definitive Erklärung über “ ohne vorgängiges
Ue 7
Pirano
„ zum Wirkungskreise des bezirke: Montona,
beile eigenthümlich und daher nicht geeignet 8 u gehören. 8 8 1 1 Tn neg. inscn wird dadurch die Grafschaft Görz, die früher eine be⸗ sondere ständische Repräsentanz anzusprechen hatte, in eine ähnliche Lage versetzt, wie das in manchen Beziehungen analoge Vorarlberg, welches Ew. Majestät gleichfalls ungeachtet seiner ger Ausdehnung und Population als abgesonderten Kreis zu konstituiren gestattet n. . habene, den Amtssitz der Kreisregierungen betrifft, so konnte die Wahl der Stadt Görz, mit Rücksicht auf ihre geschichtliche Bedeutung, ihre gün- stige Lage und ihre Bevölkerung keinem Zweifel unterliegen;z in Irien ist aber die Entscheidung darüber wesentlichen Schwierig⸗ Schon seit einiger Zeit ist über die Belassung des
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und
geringeren allergnädigst
feiten unterworfen.
die Theilnahme des hannoverschen Bevollmächtigten vertragsmäßig
nothwendig machen. Der Unterzeichnete ꝛc. Berlin, den 21. Oktober 1849. “ (gez.) von Wangenheim.“ „Excellenz dem Königl. preußischen Staats⸗ Minister a. D. Herrn von Bodelschwingh, als Vorsitzenden im Verwaltungs⸗Rathe der verbündeten Regierungen.
111
Ich behalte mir vor, *&b “ 2 u“ Se Vorverhand⸗ Verständniß mit der Volksvertretung g mi inem weiteren allerunterthänigsten Antrage vorzu egen. 4 8 * 1 nuc voe antuhevden Uebersicht GM Ew. Mafestätö den Status des Sachsen. Dresden, 23. Okt. 8n Iö für die Verwaltungs⸗Behörden in Istrien, Görz und Triest ersorderlichen enthält Folgendes; „Der Staatsminister von Zeschau ist gestern Personales und die für dasselbe bestimmten Bezüge allergnädigst zu ent⸗ Abend hier von Berlin eingetroffen. Die Wendung, welche die nehmen. Verhandlungen des Verwallungs⸗Rathes bezüglich der Einberufung Indem ich im Uebrigen die in meinem allerunterthänigsten Vortrage eines Reichstages genommen, machte es für ihn, wie für den Kö⸗ vom 31. Juli 1849, über die Organistrung Böhmens dargestellten allge⸗“ niglich hannoverschen Bevollmächtigten unmöglich, sich bei den noch meinen Grundsätze Ew. Majestät ehrerbietigst gegenwärtig halte, erlaube ich in Aussicht stehenden Berathungen uüͤber diesen Gegenstand
auf Civil⸗Versorgung, dem Hauptmann Arnold von der Garde⸗ Artillerie⸗Brigade, dem Hauptmann von Schorlemmer von der 4ten Artillerie⸗Brigade, als Majors mit der Brigade⸗Unisorm mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Pension, Letzterem auch mit der Aussicht auf Anstellung bei der Gendarmerie der Abschied bewilligt worden.
Dasselbe Blatt enthält ferner das Erkenntniß wider 4 Wehr⸗
worin bereits die Nothwendigkeit einer Verständigung mit Oester⸗ reich in ihrem entscheidenden Einflusse auf die Wirksamkeit und den Erfolg der Bestrebungen des Verwaltungs⸗Rathes auf Bildung ei⸗ nes Bundesstaates hervorgehoben sind; auch erblicken sie in der von dem Königlich preußischen Regierungs⸗Kommissar in der zwölften Sitzung der zweiten Kammer der hiesigen National⸗Versammlung im Namen der Regierung ausgesprochenen Erklärung:
Das Dresd. Journ. öö“ Amtlicher Theil. Deutschlan d. Preußen. Berlin. Ernennungen, Versetzungen und Abschieds⸗Bewil⸗ ligungen in der Armee. — Erkenntniß des Kriegs⸗Ministeriums. —
Protokoll des deutschen Verwaltungsraths. Mecklenburg⸗Strelitz. Neu⸗Strelitz. Der französische Gesandte. Ausland.
Markt⸗Werichte.
mir die allerunterthänigste Bitte beizufügen, die vorliegenden Organisirungs⸗Anträge zu genehmigen und
Durchführung allergnädigst zu beauftragen. Wien,
Hierüber erfolgte nachstehende Kaiserliche Entschließung: „Ich Anträge in Betreff der politischen Organisirung der Grafschaften Görz und Gradisca, der Markgrafschaft Istrien und und beauftrage Durchführung Franz Joseph.“ Dem genehmigten untersteht die Stadt Triest in administrativer Beziehung unmittelbar dem Statthalter. Das Kron⸗ sich in zwei Kreise:
genehmige die
der Stadt Triest mit ihrem Gebiete, nister des Innern mit der baldigen Schönbrunn, 1. Oktober. Organisirungs⸗Entwurfe zufolge,
und Istrien theilt
land Görz mit Gradisca und Gradisca mit einem
I. Die Grafschaften Görz von 50,8 Quadratmeilen und 193,26 Bezirkshauptmannschaften: 1) Tollmein, bezirke Tollmein, Flitsch, Kirchheim
Flitsch. 2) Görz, mit den Gerichtsbezirken Stadt Görz, Heidenschaft. 3) Gra⸗
visca, Gerichtsbezirke: Gradisca, Cormons, Monfalcone — Cervignano, Gerichtsbezirke: Sessana, Duino. II. Die Markgrafschaft Istrien mit einem Flächenraume von 80 Bezirkshauptmann⸗ umfassend die Gerichtsbezirke Capodistria,
Görz, Canale, Heidenschaft — Expositur in
Expositur in Cervignano. 4) Sessana,
Quadratmeilen und 230,523 Seelen zerfällt in die chaften: 1) Capodistria,
Cw. Majestät wollen geruhen,
26. September.“
3 Seelen zerfallen umfassend die Gerichts⸗ — mit einer Expositur in
ferner zu betheiligen. darauf beschränkt,
mich mit deren Herr von Zeschau
Meinen Mi
b zu welchen derselben.
und entgegenzunehmen, laß geben dürfte, so wie
Cheilnahme des sächsischen derlich machten.
Flächenraume Hannover. in dee Berlin nach Hannover dem folgende Erklärung übergeben:
Umgebung getrsffenen Vereinigung zur
theiligen könne.
in Gemeinschaft mit dem novers eine (gestern mitgetheilte) verwahrende Erklärung abzugeben.
Zugleich hat derselbe den Vorsitzenden des Verwaltungs⸗Rathes da⸗ von benachrichtigt, daß der Koͤniglich Berlin beauftragt sei, einstweilen diejenigen Mittheilungen zu machen
auch sofortige Anzeige im Verwaltungs-Rathe Verhandlungen stattfinden sollten, welche die Bevollmächtigten vertragsmäßig erfor⸗
— Hannover, 24. Okt. (Hannov. Ztg.) Der Königlich hannoversche Bevollmächtigte Vorsitzenden des
„Der Unterzeichnete hat bereits in der letzten Sitzung des Berwaltungs⸗Rathes sich dahin ausgesprochen, lich „die Ausführung zwischen einer Mehrzahl der Bevollmächtigten f Ausschreibung der Wahlen für einen aus ihren Ländern zu berufenden Reichstag und zur Vorbereitung eines solchen Reichstags betreffenden Verhandlungen“ sich nicht be Wenn nun in der nächsten
hat sich Bevollmächtigten Han
sächsische Geschäftsträger zu
vom 26. Mai An⸗
der Vertrag zu erstatten, sobald
2 Sgr., 1 Rthlr.
Heu hat bei seiner Abreise von Verwaltungs⸗Rathes 39 Rthlr.
daß er bei den ledig⸗
Zeit diese Mehrzahl
pr. Ctr. von 110 Pfd. 20 Sgr., Stroh pr. 1200 Pfd. 3 Rthlr. 18. Sgr.
Kleiner Saamen 4 Rthlr. Rüböl pr. Ohm a 28 15 Sgr. Rübkuchen pr. Preßkuchen pr. Branntwein pr. Gereinigtes Getraide gut preishalten
Oe
unter diesen Umständen Königsberg, 23. Okt. Zufuhr war mittelmäßig. Weizen 45 bis 65 Sgr. pr. Schfl., Roggen 27.
bis 24 Sgr., kl. Gerste 18 bis 23 Sgr., Hafer 12 bis graue Erbsen 25 bis 35 Sgr., bis Kartoffeln 20 bis 24 Sgr., der Ctr. Heu 12 bis 17 Sgr.
Neuß, 23. 2 Sgr., Wintergerste Buchweizen 1 Rthlr. 29 Sgr., Rappsaamen 4
24 bis 27 Sgr., gr. Gerste 20 17 Sgr., weiße Erbsen 25 bis 33 Sgr.,
Okt. Weizen 2 Rthlr., Roggen 1 Rthlr. 1 Rthlr. 3 Sgr., Sommergerste 5 Sgr., Hafer 18 Sgr., Erbsen Rthlr. 19 Sgr., Kartoffeln
Schock von
22 Pfd. o. F. 40 Rthlr., dito pr. Okto⸗
1000 St. 30 Rthlr. .
2000 Pfd. 25 Rthlr. 15 Sgr. Ohm 18 Gr. 10 Rthlr. 10 Sgr. 1 41 Rthlr. 15 Sgr.
d; Rüböl fest.
— “
U-SR.
Bekanntwachungen.
[533] v11
Der unten näher bezeichnete ehemalige Gerichtsschrei⸗ ber Friedrich Schencker, aus Köln gebürtig, ist der Unterschlagung von Geldern verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufent⸗ halt zu ermitteln gewesen ist.
Es werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel⸗ ben zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel⸗ dern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Er⸗ pedition abliefern zu lassen.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Berlin, den 24. Oktober 1849.
Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation IX. für Voruntersuchungen. Signalement des Schencker.
Derselbe ist 43 Jahr alt, katholischer Religion, in Köln geboren, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat schwarze Haare, braune Augen, schwarze Augenbrauen, rundes Kinn, längliche Gesichtsbildung, blasse Gesichtsfarbe, gewöhn⸗ liche Nase, proportionirten Mund, schwarzen Backen⸗ und Kinnbart, vollständige Zähne und ist untersetzter Gestalt.
Bekleidung kann nicht angegeben werden.
[535] SGibIrI f.
Die unten näher bezeichneten Personen:
a) der Handschuhmachergeselle Ottomar Theodor Kressin, gegen welchen wegen wiederholten Dieb⸗ stahls und Betrugs durch Fälschung die Anklage erhoben ist,
b) der Fleischergeselle Herrmann Rudolph Bött⸗ cher, gegen den wegen gewaltsamen Diebstahls auf 2½ Jahr Zuchthausstrafe erkannt ist,
sind, nachdem sie den Krankenwärter Lemcke in der Nacht
vom 23sten zum 24sten d. M. erdrosselt haben, aus
dem Krankenhause entsprungen.
Es weiden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf diesel⸗ ben zu vigiliren, sie im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihnen sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports gefesselt unter sicherem Geleit an die unterzeichnete Behörde abzuliefern.
Stettin, den 24. Oktober 1849.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen.
Signale ment des Handschuhmachergesellen Kressin.
Familienname: Kressin, Vorname: Hugo Otto Theodor, Geburtsort: Neustettin, Aufenthaltsort:
Rügenwalde, zuletzt Alt⸗Stettin, Religion: evangelisch, Alter; 20 Jahr, Größe; 5 Fuß 8 Zoll, Haare: röth⸗
lich, Stirn; frei, Augenbrauen; röthlich, Augen: grau
Nase: Pessheneh Mund;: gewöhnlich, Bart: im Ent⸗
stehen, Zähne; vollständig, Kinn; oval, Gesichtsbildung;:
gewöhnlich, Gesichtsfarbe; gesund, Gestalt; schlank Sprache: deutsch. Besondere 18eeee Sehiah⸗ flecke im Gesicht.
Bekleidung.
So viel hat ermittelt werden lönnen, war der zc. Kressin bekleidet mit einem leinenen Hemde, gez. St. Lazareth, einem Rock von blangestreiftem Zwillich, ei⸗ nem Paar Beinlleidern von graugestreiftem Zwillich, ohne Fußbekleidung.
Signalement des Fleischer esellen Böttcher. Familienname: Böttcher, Vorname; Herrmann Rudolph, Geburtsort: Wutzig bei Woldenberg, Auf⸗ enthaltsort: Stettin, Religion: evangelisch, Alter: 25 Jahr, Größe: 5 Fuß 4½ Zoll, Haare: dunkelblond
Stirn: frei, Augenbrauen: blond, Augen: grau, Nase: spitzig, Mund; proportionirt, Bart (Kinnbart): bräun⸗ lich, Zähne: der linke Augenzahn fehlt, sonst gut, Kinn: gewöhnlich, Gesichtebildung: längli h, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: untersetzt, Sprache: deutsch, dabei et⸗ was flüsternd. Besondere Kennzeichen: am rechten Ze’ ge⸗ finger eine vernarbte Schnittwunde. VBVII
So viel hat ermittelt werden können, war der c. Böticher bekleidet mit einem leinenen Hemde, gez. St. Lazareth, einem Rocke von blaugestreiftem Zwillich, einem Paar Beinkleidern von graugestreiftem Zwillich, ohne Fußbekleidung.
[534] VBekanntmachung. Der hinter den Zinngießergesellen Friedrich Neu⸗ mann aus Gumbinnen unterm 27. September c. er⸗ lassene Steckbrief ist erledigt.
Stettin, den 22. Oktober 1849.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Slrafsachen. [246 b] “
Wenn über das Vermögen des hiesigen Oelmüllers C. Streitz, unter Sistirung der Spezial⸗Prozesse, der Diskassions⸗Prozeß eröffnet worden, so werden zur Kon⸗ statirung des Status passivus alle diejenigen, welche an den Oelmüller C. Streitz hierselbst und dessen Vermö⸗ gen aus irgend welchem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen zu machen haben oder machen zu können sich berechtigt halten sollten, hiermit geladen, solche in einem der auf
den 12ten und 26sten kft. Mts. und
den 9. November d. J., jedesmal Morgens 10 Uhr, angesetzten Liquidations⸗ Termine vor dem Königl. Kreisgerichte hierselbst speziell und unter Abreichung der betreffenden Urkunden anzu⸗ melden, auch die etwanigen Vorzugsrechte an⸗ und aus⸗ zuführen, bei Strafe der in dem letzten Termine sofort zu erkennenden Präklusion und Abweisung von der vor⸗ handenen Masse.
Auswärtige Kreditoren haben ordnungsmäßig hiesige Bevollmächtigte ad Acta zu bestellen; zu dem letzten Termine aber werden gesam nte Gläubiger zum Zweck der Beschlußnahme über die mit der Masse zu treffen⸗ den und sonst in Beziehung auf die Behandlung dieses Debitwesens zu ergreifenden Maßregeln geladen, co sub praejudicio für die Ausbleibenden, daß den Beschlüssen der Mehrheit der Erscheinenden werde nachgegangen werden.
Greifswald, den 17. September 18419.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung (L. S.) Dr. Teßmann.
[470] Ediktal⸗Citation.
Gegen den Landwehr⸗Unteroffizier von Wittenburg ist die Kriminal⸗Untersuchung wegen Majestäts⸗Beleidi⸗ gung eröffnet und die Verhandlung der Sache vor das unterzeichnete Gericht als Schwurgericht gewiesen, dem zufolge aber Termin zur mündlichen Verhandlung vor demselben auf
den 19. Dezember 1849, Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden. Der Angeklagte von Wittenburg, der sich zuletzt in Olbersdorf, Reichenbacher Kreises, aufgehalten, von dort aber entfernt hat, und dessen ge⸗ genwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wird hierdurch zu diesem Termine mit der Aufforderung vorgeladen: in selbigem zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbei⸗ geschafft werden können.
Im Falle seines Ausbleibens wird mit der Unter⸗ suchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden.
Schweidnitz, den 6. September 1849.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
JJ AA“
Marcus Kalisch, 23 Jahr alt, in Treptow an der Rega, in den Anklage⸗
[421]
Gegen den Dr. Phil. geboren am 16. Mai 1825 ist nach vorhergegangener Versetzung in stand die Anklage wegen Majestäts⸗Beleidigung und zu⸗ gleich wegen Erregung von Mißvergnugen gegen die Regierung durch frechen unehrerbietigen Tadel der Lan⸗ desgesetze und Anorduungen im Staate erhoben worden
Zu seiner Vernehmung haben wir einen Termin auf
den 28. November 1849, Vorm. 9 Uhr, im Gerichtsgebäude, Molkenmarlt Nr. 3 hierselbst, an⸗ beraumt, zu welchem derselbe mit der Aufforderung vor⸗ geladen wird, in demselben zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismettel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichtshofe so zeitig vor dem Gerichts⸗ hofe anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeige⸗ schafft werden können, und unter der Verwarnung, daß bei seinem Ausbleiben mit der Entscheidung in contu- maciam versahren werden wird.
Berlin, den 4. August 1849.
Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation J. für Schwurgerichtssachen.
[532] Der in der Untersuchungssache wider den Lithogra⸗ phen Franz Julins Böhmer, 38 Jahr alt, aus Düs⸗ seldorf gebürtig, auf den 21. Dezember anberaumte Audienz⸗Termin wird hiermit aufgehoben.
Der benannte Böhmer ist durch Beschluß des An⸗ klage⸗Senats des Köͤniglichen Agpellationsgerichts zu Berlin vom 11. August 1849 wegen Majestäts⸗Belei⸗ digung in den Anllagestand versetzt, indem er beschul⸗ digt wird, durch Erfindung und Zeichnung einer im Verlage des Buchhändlers Schlesinger hierselbst erschie⸗ nenen Karikatur mit der Unterschrift:
Es ginge wohl, aber es geht nicht. die Ehrfurcht gegen des Königs von Preußen Majestät verletzt zu haben.
Zu seiner Vernehmung haben wir einen anderweiten Audienz⸗Termin auf
den 2. Februar 1850, Vormitt. 9 Ih im Gerichts⸗Gebäude, Molkenmarkt Nr. 3, hierselbst anberaumt, und laden denselben hierdurch mit der Auf⸗ forderung vor, in demselben zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Ge⸗ richtshofe so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung, daß im Falle seines Aus⸗
seibens mit der Entscheidung in contumaciam verfah⸗ ren werden wird.
Berlin, den 9. Oktober 1849.
Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation IJ. für Schwurgerichtssachen.
Süchsisch⸗Schlesische Eisenbahn.
[521] In der am 28. September a. c. ab⸗ gehaltenen 7. Gene⸗ ral⸗Versammlung d. Sächsisch⸗Schle⸗ sischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft sind an die Stelle der sta⸗ tutengemäß ausge⸗ schiedenen Herren Ausschuß⸗Mitglie⸗ der,
Herrn Bank⸗Direktor Heinr. Poppe in Leipzig, „ Adv. Friedr. Aug. Lehmann in Bautzen, „ Kausmann Echtermeyer in Dresden,
Herr Banquier Heinr. Bassenge in Dresden, und nachdem der Konsul Herr v. Lengerke die primo loco auf ihn gefallene Wahl als Ausschuß⸗Mitglied abgelehnt,
Herr Rittmeister a. D. v. Nostitz⸗Drzewiecki auf
Paulsdorf, durch den Ausschuß selbst aber wiederum
Herr Kaufmann Echtermeyer in Dresden gewählt worden. 1.“
Den Gesellschafts⸗Ausschuß bilden demzufolge gegen⸗ wärtig:
Herr Landesältester v. Thielau, Vorsitzender, Sparkassen⸗Direktor Heydemann in Bautzen, Stellvertreter des Vorsitzenden,
Bürgermeister Starke in Bautzen, Hauptmann u. Rentbeamter Reuter in Bautzen, Doktor v. Meier auf Lieska,
Kaufmann Frommelt in Bautzen, Rittergutsbesitzer Schmalz auf Glossen, Stadtrath Gätzschmann in Zittau, Bürgermeister Friedrich in Löbau,
Fabrikant Herrmann in Bischofswerda, Rittergutsbesitzer Schütz auf Schweta, Kaufmann Echtermeyer in Dresden, Elbschifffahrts⸗Procureur Nitzschwe in Dresden, Münzmeister Fischer in Dresden,
Kaufmann Kölbing in Herrnhut, Steuer⸗Prok. Fleck in Dresden,
Banquier Heinr. Bassenge in Dresden, Rittmeister a. D. v. Nost itz „Drzewiecki auf Paulsdorf. 1
Zu gleicher Zeit wird zur Kenntniß gebracht, daß der zu Ende Inni gesetzmäßig ausgetretene Direktor
Herr Anton Freiherr v. Gablenz und der stellvertretende Direktor
Herr Eduard Uhlich v auf die Zeit vom 1. Juli 1849 bis ult. Juni 1851 wiederum in derselben Eigenschaft von dem Gesell⸗ schafts⸗Ausschuß gewählt worden sind.
Dresden, den 11. Oktober 1849.
ö“ der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. G. E. H evdemann,
Stellvertreter des Vorsitzenden.
ch u n g. 1 Das unterzeichnete Di⸗
ktorium hat aus seiner Mitte auf das Verwal⸗ tungsjabr vom 1. Juli 1849 bis zum 30. Juni 1850
kanntma —
Anton v. Gablenz
zu seinem Vorsitzenden und
2 Herrn Franz Netcke
i Stellvertreter erwählt, was hiermit den Sta⸗ bekannt gemacht wird.
zu dessen L tuten gemäß Dresden, den 12. Okober 1849. DHa6
der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
r in m
v. Burgsdorff. A. Freiherr v. Gablenz. Franz Neitcke.
“
fang des preußischen Staats ertheilt worden.
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗
und Unter⸗Staats⸗Secretair im Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten, Bode, aus Schlesien.
den Heirrn Freiherrn
Oesterreich. Krakau. Abmarsch der Russen Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Zurückweisung des Cretonschen Antrags wegen Aufhebung des Exils der Bourbonen. —
Paris. Ministerrath über Depes b “ sterrath peschen aus St. Petersburg und Rom.
Großbritanien und Irland. wittwete Königin. — Bankbericht.
Italien. Genua. Flüchtlinge aus Neapel. — Bologna. Vermisch⸗ 8 — Ancona. Proeclamation des Kardinal Amici. — Rom. uppenbategungen. — Der Papst. — Neapel. Der Brieswechsel mit em englischen Gesandten. — Hofnachricht.
Spanien. Madrid. Ministerwechsel.
Türkei. Kon stantin 8 2 21.2 1 hei ch göns Verasncnn! opel. Devpeschen an den österreichischen Gesand⸗
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil. 6
Se. Majestät der König haben Allergnädi Seeg 1 Allergnädigst geruht: Den bisherigen Regierungs⸗Präsidenten, G von Schlei⸗ i6 der Provinz Schlesien; en bisherigen Regierungs⸗Rath Schmitz in Mü Ober⸗Regierungsrath und Abtheilungs⸗Diri 2 ne⸗ 5 g und Pasalborf; g genten bei der Regie⸗ en bisherigen Regierungs⸗Rath Schubri 3 9 hubring in Potsd zum Ober⸗Regierungerath und Dirigenten der Nachaneg de ene nern bei der Regierung in Bromberg; so wie
Den Appellationsgerichts⸗Rath Hering zum Ober⸗Bürgermei⸗ ster der Stadt Stettin zu ernennen und die für denselben ausgefer⸗ tige Bestallung Allerhöchsteigenhändig zu vollziehen.
Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
Die Erneuerung der Loose zur bevorstehenden 4ten Klasse 100ster Königl. Klassen⸗Lotterie, welche bis zum 3. November c. bei Verlust des Anrechts dazu, geschehen muß, wird hiermit in Er⸗ innerung gebracht.
Berlin, den 28. Oktober 1849.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche
8 3. B. Verk Wö
Dem J. B. Verken zu Aachen ist unter dem 21. Oktober
1849 ein Patent b auf eine durch Zeichnung und Beschreibung dargestellte Vorrichtung zum Aufbringen der Wndstteizen 79 die
Walzen der Kratzmaschinen, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗
London. Bülletin über die ver⸗
Beilage.
Dem Kaufmann C. G Kopisch zu Breslau ist unt 1 18“ - n C. G. er dem 23. Oktober 1849 ein Patent p auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Construction eines Zinkofens, ohne Jemand in der An⸗ wendung bekannter Einrichtungen zu beschränken,
fang des preußischen Staats ertheilt worden. Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Justizrath
Abgereist: Der Kaiserl. russische Geheime Rath Fürst Czetwertinsky, nach Posen. ssisch h Fürf
Nichtamtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Berlin, 27. Okt. Nach dem heutigen Mili⸗ taie⸗Wochenblatte ist der Major Baronvon der Goltz vom 3ten Kürassier⸗Regimentzur Wahrnehmung der Stelle als Direktor der Mili⸗ tair⸗Reitschule in Schwedtskommandirt, der General⸗Major von We⸗ tritt als Commandeur von der 6ten zur 3ten Infanterie⸗ Brigade, der General⸗Major von Koch als Commandeur von der 2ten Landwehr⸗Brigade zur 8ten Infanterie⸗Brigade über, und verbleibt Letzterer in seinem kommandirenden Verhältniß in Frank⸗ furt a. M., der General⸗Major von Uttenhofen tritt als Commandeur von der 3ten zur 5ten Infanterie⸗Brigade, der Ge⸗ neral⸗Major Freiherr von der Horst als Commandeur von der aet Infanterie⸗ zur 2ten Landwehr⸗Brigade, der Oberst von Feiacke abt⸗ v von der 5ten zur bten Infanterie⸗ 1215ö5ö1515 vere Weneril Me ommandeur des 5ten Kürassier⸗Regiments ernannt, der 4ten gö Grafen Pückler, zuletzt Commandeur beigelegt, der 1“ veöpener als General⸗Lieutenant
F . mmelfennig von der Oye vom
Uen 3ten Landwehr⸗Regiments, Verleihung des harakters als Major, zum Führer des 2ten Aufgebots ernannt worden. Ferner ist dem Hauptmann von Greiffenberg vom 18ten Infanterie⸗Regiment als Major mit der Regiments Uniform Aussicht auf Civil⸗Versorgung und Pension, dem Major Dun Commandeur des 5ten Kürassier⸗Regiments, dem Major von Oes⸗ feld von demselben Regiment, Beiden als Oberst⸗Lieutenants mit
Pension, Letzterem auch mit der Regiments⸗Uniform und Aussicht
männer des Landwehr⸗Bataillons Prüm: Von den Wehrmännern des 3ten Bataillons (Prüm) 30sten Landwehr⸗Regiments, durch deren verrätherisches und feiges Benehmen am 18. Mai d. J. einer von dem jetzt landflüchtigen Advokaten Schilly aus Trier geführten Insurgentenschaar die des prümer Landwehr⸗Zeughau⸗ 8 Herasfüin 18 85 66 vier G und Rädelsführer durch riegsrechtliches Erkenntniß vom 17. August c. r Tod Erschießen verurtheilt worden. 1 “ „Dieses Erkenntniß ist nach erfolgter Bestätigung an den Wehr⸗ männern Anton Steilen,
JIJohann Mannstein und ö“ Alken
14ten d. M. zu Saarlouis vollstreckt. Verurtheilten, 8 Wehrmann — 111“ Nikolaus Patzen, ist dagegen, anstatt der gesetzlich verwirkten Todesstrafe, lebenswie⸗ rige Freiheitsstrafe auferlegt.
Dies wird hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 22. Oktober 1849.
Kriegs⸗Ministerium. von Strotha.
Berlin, 27. Okt. Die auf die vorbereitenden Maß⸗ regeln zur Einberufung des Reichstags bezügliche fernere Verhandlung des Verwaltungs⸗Rathes folgt in nachstehender pro⸗ tokollarischer Feststellung:
Verhandelt Berlin, den 23. 6 Uhr, in Gegenwart: des Königlich preußischen Bevollmächtigten und Vorsitzenden im Verwaltungs⸗Rathe, Staats⸗Ministers von Bodel⸗ schwingh; des Großherzoglich badischen Bevollmächtigten, Kammerherrn und Legations⸗Raths Freiherrn von Meysenbug; des Kurfürstlich hessischen Bevollmächtigten, Ober⸗Steuer⸗Di⸗ rektors Pfeiffer; des Großherzoglich hessischen Bevollmächtigten, Geheimen Rathes und Kammerherrn Freiherrn von Lepel; des Bevollmächtigten der Regierungen von: Großherzogthum Sachsen⸗Weimar, Herzogthum Sachsen⸗Koburg⸗ Gotha Herzogthum Sachsen⸗Altenburg, der Fürstenthümer Schwarz⸗ “ A“ und der bei⸗ n Fürstenthümer Reuß älterer und jüngerer Li 2 s nd jüngerer Linie, Staats⸗ des Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Bevollmächtigten Kammerherrn und Legations⸗Raths von Schack; des Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzischen Bevollmächtigten Geheimen Justiz⸗Raths von Oertzen; des GG oldenburgischen Bevollmächtigten, Oberst osle; des “ nassauischen Bevollmächtigten, Präsidenten Voll⸗ pracht; des Herzoglich braunschweigischen Bevollmächtigte Legations⸗ G gisch üchtigten, Legations des Herzoglich anhalt⸗bernburgischen Bevollmächtigte er⸗ Konsistorial⸗Raths Dr. gischen, . des Bevollmächtigten der freien Hansestüdt Bremen, Bürger⸗ meisters Smidt; 1 des Bevollmächtigten der freien Hansestadt Hamburg, Syndikus Dr. Banks; 3 des 1.“ der freien Hansestadt Lübeck, Syndikus Dr. Elder. Das Protokoll führt der Königlich preußische Geheime Justiz⸗ dac Bicner f glich preußische Geheime Justiz Der Vorsitzende legt folgende gemeinschaftliche Note des Kö⸗ S sächsischen und des Königlich bö Bevollmäͤchtig en vor:
Die unterzeichneten Bevollmächtigten der Königlich sächsi und der Königlich hannoverschen Regierung sehen sich in dhgsasse wendigkeit versetzt, nach dem Verlauf der bisher stattgefundenen Verhandlungen über die Feststellung eines Termins zur Anordnung der Wahlen für den demnächstigen Reichstag Folgendes zur Kenntniß des Königlich preußischen Herrn Bevollmächtigten und Vorsitzenden im 11111““ der durch den Vertrag vom 26. Mai 1849 verbündeten Regierungen zu bringen desse itthei den Verwaltungg⸗Rath zu .“
In Festhaltung des Vertrags vom 26. Mai 1849 müssen die Regierungen von Sachsen und Hannover in dem von der Königlich preußischen und der Mehrzahl der übrigen verbündeten Regierun⸗ gen beabsichtigten Vorschritte,
mit Bestimmung eines äußersten, auf den 15. Januar 1850 fest⸗ gesetzten Termins zur Vornahme der Wahlen behufs des dem⸗ nächst zu berufenden, die deutsche Verfassung mit den Regiexun⸗ gen vereinbarenden Reichstags in ihren Ländern zu verfahren und es den nicht einverstandenen Regierungen zu überlassen, ob und wann sie in gleichem Maße vorschreiten wollen, eine dem Bündnisse vom 26. Mai entgegenlaufende, die Zwecke desselben gefährdende und insbesondere die äußere und innere Si⸗ cherheit Deutschlands bedrohende vö erblicken. Die Unter⸗ zeichneten dürfen sich dabei nicht allein auf die in den Sitzungen des Verwaltungs⸗Rathes vom 5ten und Hten d. M. entwickelten Gründe, sondern auch auf den Inhalt der Note des unterzeichneten
Oktober 1849, Abends
„daß ein Zusammenhalten mit Oesterreich eine Lebensfrage für das deutsche Verfassungswerk sei“, einen sehr kräftigen Stützpunkt für ihre Ansicht. Die Unterzeich⸗ neten müssen sich und ihre Regierungen daher gegen alle die Fol⸗ gen, welche sich ihrer Ueberzeugung nach an einen solchen Vorschritt der Königlich preußischen Regierung und der übrigen sich dem anschlie⸗ ßenden Regierungen knüpfen werden, hierdurch feierlich verwahren und gegen die Befugniß dieser Regierungen zu einem solchen Schritte, als außerhalb der Zwecke des Bündnisses und des Art. XI. der Bundesakte liegend und eben so den Befugnissen des Verwal⸗ tungs⸗Rathes, bei welchem in Ermangelung einer besonderen Ver⸗ au “ Beschlußfassung Einhelligkeit der Stim⸗ men als erforderlich vorausgesetzt werden muß, widerspre ier⸗ 1“ h gesetz muß, widersprechend, hier
Wenn in einem solchen Vorschritte aber zugleich diejenige Even⸗
tualität als eingetreten angesehen werden muß, b
„daß es nicht gelungen, den Süden Deutschlands in den Reichs⸗
verband, wie er durch den Verfassungs⸗Entwurf bestimmt wor⸗
den, aufzunehmen, daß vielmehr nicht mehr zu erreichen gewesen,
als die Herstellung eines nord⸗ und mitteldeutschen Bundes“, so wird auch gegenwärtig der Zeitpunkt als eingetreten anzunehmen sein, wo die Vorbehalte der Königlich sächsischen und Königlich han⸗ noverschen Regierung vom 26. Mai d. J. Platz greifen. Die Un⸗ terzeichneten müssen diejenige Interpretation, welche diesen Vorbe⸗ halten von Seiten des vorsitzenden Königlich preußischen Herrn
evollmächtigen in seinem Vortrage vom 17. Oktober hat gegeben werden wollen, mit eben so großer Entschiedenheit zurückweisen, als vie Königlichen Regierungen von Sachsen und Hannover, im Ver⸗ trauen auf ihr gutes Recht, die Folgen ihrer Schritte zur Wah⸗ rung desselben mit Ruhe erwarten. Sie haben ihre Vorbehalte ihrer Zeit bei Annahme des preußischen Entwurfs zu einer Reichs⸗ Verfassung gemacht, „im Vertrauen auf die Loyalität der König⸗
lich preußischen Regierung“, um bestimmt kund
auf Ausführung dieser Da desstaars. Iker für das eehere he a. land und nicht auf einen engeren Bundesstaat, der namentlich das an der Unterzeichnung des Schlußprotokolls vom 26. Mai 1849 mitbetheiligte Königreich Bayern ausschließt, abgesehen sei. Die Vorbehalte sind von Sachsen und Hannover „zur Verwahrung ihrer Auffassung vor jeder Mißdeutung“ zu integrirenden Theilen der b114“ das Bündniß vom 26. Mai 1849 ge⸗ macht worden und werden daher durch ei Wi Wi 1 ihre Bedeutung nicht h Ane einfeit.
Die Unterzeichneten verbinden damit die wiederhol ir
daß sie allerdings den Bündniß⸗Vertrag vom 26. Hesce Frnlsrung, während und zwar mit Einschluß des der Nation vorgelegten Ent⸗ wurfs einer Reichs⸗Verfassung für ganz Deutschland unter Ver⸗ ständigung mit Oesterreich für ihre Regierungen verbindlich erach⸗ ten, bis derselbe im Einverständnisse sämmtlicher Theilnehmer abge⸗ ändert und umgestaltet ist. Eben darum und weil ein vorzeitiger und einseitiger Abschluß des deutschen Verfassungswerks, wie solcher durch die beabsichtigte Einberufung eines Reichstags aus einem Theil Deutschlands bewirkt werden könnte, die Aufhebung jener Verbind⸗ lichkeit herbeizuführen gerignet wäre, müssen sie dieser Einberufun und solchen Modificationen widersprechen, welche, ihrer Heee gung nach, G des deutschen Vaterlandes, sondern nur eine unheilbare Spaltun esselbe bri paltung desselben hervorzubringen im Ddie Unterzeichneten benutzen diese Gelegenheit zur wi Versicherung ihrer hheacte gatghes s ea Fengest ec .
Berlin, den 20. Oktober 1849. von Zeschau. H. von Wangenheim Sr. Excellenz dem Königl. preuß. Staats⸗Minister a. D. „Herrn von Bodelschwingh, als Vorsitzenden im Verwaltungs⸗Rathe der Veeeno ndesse Fentt be seeß er Verwaltungs⸗Rath beschließt, daß diese Note i
der gemeinschaftlichen E1 88 fun s Hase Geg⸗ L1“ Protokolle einverleibt werden oll. diese Gegenerklärun as Re⸗ gemei aftlicher 0. wägungen, ist also festgestell:
Das Bündniß vom 26. Mai c. sagt im Art. IV. sei Sta-⸗ tuts ausdrücklich, daß „über Zeit sng Ort der E1 lung, so wie über die Form der Berufung, das Weitere von den verbündeten Regierungen festgesetzt“ werden soll. Diese unzweideu⸗ tige Bestimmung macht es dem Verwaltungs⸗Rath unmöglich, in der in der Sitzung vom 19. Oktober c. unter den sämmtlichen Be⸗ vollmächtigten der verbündeten Regierungen, — die Bevollmächtigten der Königlich sächsischen und Königlich der hannoverschen Regierung allein gusgenommen — stattgefundenen Einigung des Inhalts:
„“1) Der 15. Januar 1850 ist als derjenige Tag angenommen an welchem die allgemeine Wahl der Abgeordneten zum Volks⸗ hause für den nächsten Reichstag nach einem von dem Ver⸗ waltungs⸗Rath vorher zu beschließenden gemeinschaftlichen Aus⸗ schreiben derselben in dem ganzen Hereich der verbündeten
Scteaaten stattfinden wird;
2) die betreffenden Regierungen tretenden Bevollmächtigten ersucht werden, 1 den mit Anweisung zu versehen, die benöthigten Vorarbeiten sofort in Angriff zu nehmen und moöglichste Vorkehr zu treffen, damit demnächst das Ausschreiben der Wahlen beschlossen und
werden von ihren sie hier ver⸗ die Landes⸗Behör⸗
Königlich sächsischen Bevollmächtigten vom 2. Juli d. J. beziehen,
der Wahltermin selbst eingehalten werden kann“,