1849 / 297 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

s 16ten Dienstjahres das 3 ole e aen rentzahers jenes der 2ten Klasse nachträglich. V. Bei jenen Leuten, welche wegen Rekrutirungs⸗Flüchtigkeit mit einer längeren als der achtjährigen Capitulations⸗Dauer gestellt, ferner bei jenen, die wegen Desertion zum Nachdienen einer gewissen Anzahl von Jahren verhalten, dann bei jenen, welche wegen was immer für Verbrechen mit Schanzarbeit bestraft wurden, fängt der

Anspruch auf das Militair⸗Dienstzeichen erst dann an, wenn sie ih⸗ rer Capitulations⸗Verpflichtung, die jedenfalls nur für eine achtjäh⸗ rige Tienstzeit angerechnet werden darf, vollkommen Genüge geleistet und statt die Entlassung zu nehmen in einer der im dritten und vierten Punkte erwähnten Art fortdienen. VI. Das Militair⸗Dienstzeichen hat nur jene Mannschaft vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts zu er⸗ halten, welche dermalen in aktiver Dienstleistung steht, daher kann jene Mannschaft, welche bereits mit Abschied entlassen, in die In⸗ validen⸗Versorgung übernommen, oder in den Invaliden⸗Reserva⸗ tionsstand versetzt worden ist, wenn sie auch die zu dessen Erlan⸗ gung erforderliche Anzahl von Dienstjahren nachzuweisen im Stande wäre, damit nicht betheilt werden.

Der Minister des Innern hat das Gesuch des Patriarchen Rajacich folgendermaßen erwiedert: „Auf die geschätzte Eingabe Sr. Excellenz vom 27. September d. J. habe ich die Ehre zu erwie⸗ dern, daß Se. Majestät bereits mittelst allerhöchster Entschließung vom 24sten v. M. fur die in äußerster Bedrängniß sich befindlichen Einwohner der Bacska und des temeser Banats einen Unter⸗ stützungs-⸗Beitrag von einer Million Gulden C.-M. aus dem Staatsschatze allergnädigst zu bewilligen geruht haben, wovon die Hälfte zur Vertheilung an die ärmsten, der Hülfe zumeist bedürfti⸗ gen Familien, die zweite Hälfte aber dazu bestimmt ist, um als un⸗ verzinsliches Darlehn auf drei bis fünf Jahre bei Sicherstellung des Kapitals zu Gunsten der im Augenblick ihrer anderweitigen Hülfsquellen entblößten Familien verwendet zu werden. Ueber die Art der Verwendung dieser Summe wird ehestens im Einverneh⸗ men mit dem Herrn Finanz⸗Minister das Entsprechende verfügt werden. In Betreff der Zurückstellung des Getraides, welches die Magyaren den Serben, jenen aber die Kaiserlichen Truppen abge⸗ nommen haben sollen, erscheint die Ermittelung von Amts we⸗ gen der diesfälligen Ansprüche im Allgemeinen, der hiermit ver⸗ bundenen Schwierigkeiten halber, nicht ausfürbar; es muß daher die privatrechtliche Reclamation und Beweisführung den einzelnen Betheiligten überlassen bleiben. Im Uebrigen nehme ich keinen An⸗ stand, dem von Ew. Excellenz beabsichtigten öffentlichen Aufruf zum Behufe der Sammlung mildthätiger Unterstützungs⸗Beiträge zu Gunsten der durch die Kriegsereignisse verunglückten Serben aner⸗ kennend beizukommen, so wie ich andererseits die Ueberzeugung hege, daß Ew. Excellenz selbst, so wie die serbischen Bewohner jener Ge⸗ bietstheile die Wahl der leitenden politischen und Finanz⸗Organe aus ihren Nationalen mit Befriedigung vernommen haben werden. Wien, 9. Oktober. Bach.“

Die von dem provisorischen Gemeinderathe der Stadt Salz- burg an Se. Majestät gerichtete Petition lautet:

„Eure K. K. Majestät! Ein großes fürstliches Herz that den Aus⸗ spruch: daß man ihm nur Gerechtigkeit widerfahren lasse, wenn angenom⸗ men werde, daß es sich um so glücklicher fühle, je mehr Milde es walten lassen könne. Dieses große Herz schlägt in dem Busen Eurer Majestät. An dieses Herz wenden wir uns vertrauensvoll mit jener Bitte, die an Dringlichkeit und Berechtigung nicht ihresgleichen hat, mit der Bitte um

Hnade! Ja, Begnadigung, das schönste ünd beneidenswertheste Recht der Krone ist es, um welche wir Eure Majestät anflehen. Wir begin⸗ vor wenigen Tagen ein Friedensfest; aber dieses Fest ward uns getrübt durch den Gedanken an die Vielen, die es, in

Ketten schmachtend, nicht mitbegehen konnten. Wir hielten den Gefallenen

inseres tapferen Heeres eine Todtenfeier; aber wir mußten doppelt trauern

bei der Erinnerung, daß so manches Opfer politischer Verirrung bereits zu ihnen hinabgesunken sei oder noch sinken werde in das Grab, wo es keine

Feinde mehr giebt, und doch sind auch jene Verirrten unsere Brüder, auch

je sind österreichische Reichsbürger. Wir beklagen ihre Verirrungen; allein

wir bitten für sie um Gnade. Geruhen daher Eure Majestät eine möglichst

ausgedehnte Amnestie für die politischen Verbrecher zu gewähren. Geben Sie zahlreichen Familien ihre Väter, ihre Söhne wieder, und der Segen der Mit⸗ und Nachwelt wird Euer Majestät schönster Lohn sein! Wir sind weit entfernt, dem edlen Herzensdrange Euer Majestät vorgreifen, die Kai⸗ serliche Gnade so zu sagen erst erwecken zu wollen: denn wir wissen recht gut, daß wir mit unserer Bitte den großmüthigen Wünschen Euer Majestät nur entgegenkommen. Aber wir glauben, daß die Bitten Oesterreichs schwer wiegen werden in der Gegenschale jener politischen Bedenken, die vielleicht bisher einem Kaiserlichen Gnadenakte entgegenstanden, und darum wagen wir es, unsere Bitten an den Stufen des Thrones Eurer Majestät ehrfurchts⸗ voll niederzulegen, und werden uns überglücklich fühlen, wenn sich in Folge dieser Bitten die Kerker auch nur um einen Tag früher öffnen, die Todes⸗ urtheile auch nur um einen Tag früher aufgegeben werden können, als es obne dieselben geschehen wäre. Der Friede wird dann seine himmlische Braut, die Versöhnung, bei uns einführen, und Oesterreich wird glücklich sein. Schließlich ergreifen wir diese Gelegenheit, Eurer Majestät neuerdings die Versicherungen unserer unverbrüchlichen Anhanglichkeit für Ihre erlauchte Person sowohl, als unserer Verehrung für den constitutionellen Thron, zu wiederholen, womit wir ehrerbietigst verharren Euer Majestät treu gehor⸗ samste der provisorische Gemeinderath und die unterzeichneten Bewohner der Stadt Salzburg.“

Der Lloyd meldet: „Der Entwurf des neuen Strafgesetzbuchs ist vollendet; er wird den verschiedenen Provinzial⸗Kommissionen zur Prüfung mitgetheilt, zugleich aber auch im Ministerium selbst berathen werden. Die thüringischen und badischen Gesetzbücher dienten bei Abfassung des Entwurfs zur Richtschnur. Die mit denselben korrespondirenden Paragraphen sind im Entwurfe über⸗ ichtlich angemerkt. Die Geschworenengerichte treten bei Urtheils⸗ sprüchen durchweg an die Stelle der bisher üblichen Berathschla⸗

ungen. Die Gränzlinie zwischen Verbrechen und Uebertretung ist

chärfer gezogen; die Strafarten sind dort, wo es sich um körper⸗ iche Züchtigung handelt, abgeändert, die Todesstrafe nur auf inige Gattungen der Verbrechen beschränkt worden. Der Wieder⸗ aufnahme der Untersuchung ist ein weiteres Feld eingeräumt. In Uebereinstimmung mit dem §. 339 thüringischen und §. 300 des badischen Gesetzbuches wird in dem §. 387 des Entwurfs selbst nach dem Tode des Verurtheilten dessen Erben und Verwandten das Recht eingeräumt, die Wiederaufnahme der Untersuchung zu verlangen, a kann, daß das Urtheil durch Fälschung, berantage gestechung oder durch ein anderes Verbrechen veshen, welche oder wenn neue Beweismittel beigebracht zuführen 8 b sind, eine Abänderung des Urtheils herbei⸗

. der Staatsanwalt wird verpflichtet, unter diesen Be⸗ dingungen auf Jedermanns Verlangen, oder auch selbst von Amts wegen, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen Jeder Paragraph des Entwurfs zeigt übrigens deutlich von 88 8 C“ den veränderten Zeitumständen gemäß zu Fer⸗

Der Wanderer sagt: „Das Gerücht, welches seit vorgestern die Runde macht, daß Se. Majestät dem Feldmarschall Radetzky bei der Abschiedsvisite ein Reisegeld von 200,000 Fl. C. M. ange. wiesen habe, können wir als unwahr bezeichnen, dem Feldmarschall wurde nur jener Betrag angewiesen, welcher dem jedesmaligen Mi⸗ litair⸗Gouverneur in Italien zur Einrichtung seines Hofstaates systemirt ist.“

Das Koburgsche Palais, welches bis jetzt als Kaserne und

Dienstzeichen 1ster und nach Vollen⸗

1962

3 Gefängniß für politische Verbrecher benutzt wurde, soll binnen eini⸗

gen Tagen geräumt und dem hier anwesenden Prinzen Koburg wieder übergeben werden. .

Vom Minister des Innern ist ein Reskript an sämmtliche Kron⸗ länder⸗Chefs mit der Weisung ergangen, die Verhältnisse der Be⸗ steuerung, deren Abstufung u. s. w. zu beleuchten, um dann auch die nöthigen Bestimmungen wegen der Wählbarkeit und Wahlfähig⸗ keit regeln zu können.

Brünn, 20. Okt. (Wanderer.) Gestern ist es zu einem kleinen Krawalle gekommen, der aber leicht von größter Bedeutung hätte werden können und nur durch das energische Einschreiten un⸗ seres Landeschefs, Grafen Lazansky, und des hiesigen Platzmajors beigelegt wurde. Ein Korporal von der auf der Vorstadt Zeil be⸗ quartierten Abtheilung des Bataillons Bianchi erschien bei dem Grundrichter, zugleich Weinschänker, vorgestern Abends mit der An⸗ zeige, er sei mit dem ihm zugewiesenen Quartier nicht zufrieden und bitte um ein anderes. Da es spät war, so schlug der Richter dem Manne vor, für heute bei ihm selbst vorlieb zu nehmen, was dieser annahm und auch ein ganz gutes Nachtmahl erhielt. Mor gens gab der Grundrichter seinem Gaste eine neue Einquartieran⸗ weisung. Noch Vormittags erschien aber derselbe Korporal wieder mit einigen Mann seines Bataillons, die ebenfalls alle anderweitig bequartiert zu werden wünschten. Dies ging jedoch nicht so schnell, und der Grundrichter wies die Mannschaft in ziemlich derbem Tone an, die vorgeschriebene Weisung vom Platz⸗Kommando beizubringen. Darüber entspann sich ein heftiger Streit, der damit endete, daß mehrere im Schenklokale anwesende Stammgäste den Korporal sammt seinen Begleitern zum Abzuge vermochten. Bald darauf aber erschien dieser mit einer Patrouille, um den Grundrichter zu arretiren. Da erhob sich ein gewaltiger Sturm unter den Gästen, so daß die Patrouille sich zurückzog. Schon jedoch hatte sich das Gerücht dieses Auftrittes unter der Vorstadt⸗Bevölkerung verbreitet, und es sammelte sich ein von Moment zu Moment anwachsender Haufe von Arbeitern mit Stangen und Hacken, welche einstimmig erklärten, daß sie ihren Vorsteher nicht arretiren lassen würden. Die Patrouille machte jedoch Miene, Verstärkung zu holen. Das Volk wollte sie nicht durchlassen. Da erschienen zum Glück der schnell benachrichtigte Landeschef Graf Lazansky und der Platzma⸗ jor nebst anderen angesehenen Personen, denen es gelang, nach An⸗ hörung des Thatbestandes durch das Versprechen strenger Unter⸗ suchung den aufgeregten Haufen zum Auseinandergehen zu be⸗ wegen.

Von der italienischen Gränze, 19. Okt. Die turiner Deputirtenkammer erhält ein schönes Beispiel von beschleunigter Justiz. In der Sitzung vom 10en wurde eine Petition eingebracht, folgenden Inhalts: „Bonino Ot⸗ tavia, aus der Provinz Chiavari, bittet, man möge dafür sorgen, daß ein Prozeß, der bei jenem Präfekturs⸗Tribunal seit 21 Jahren anhängig ist, erledigt werde.“ Ein Königliches Dekret vom 18. Sep⸗ tember bringt die Bestimmungen über die Cautionsleistung jener Beamten, welche bei Gefällen oder der Domainen⸗Verwaltung an⸗ gestellt sind, ferner mit Geld, Effekten, Fonds ꝛc. zu thun ha⸗ ben. Dem Finanz⸗Minister wurde ein Kredit von 150,000 Lire eröffnet für die Vorarbeiten und Anschaffung alles dessen, was zur Einführung des Dezimal⸗Systemes nothwendig ist. In Genug hat es am 10ten einen Tumult gegeben, dessen Details man noch nicht kennt. Abends um 9 Uhr drängte das Volk, so viel weiß man, gegen den „Palazzo del Bargello“, worauf die dort stehende Wache Feuer gab. Für die Provinz Genua wurde der Termin für die Verifizirung der Bedingnisse, unter welchen Emigrirte auf sardinischem Boden bleiben duͤrfen, um fünf Tage verlängert. Garibaldi befindet sich, genueser Berichten vom 13ten zufolge, noch immer auf der Insel Maddalena, denn das Schiff, welches ihn weiter bringen sollte, hatte bei schlechtem Wetter einen Leck erhal⸗ ten und muß eine Reparatur vornehmen.

Verhaftungen, die man in Foligno vornahm, sollen auf das Bestehen von geheimen Gesellschaften geführt haben. Am 5ten wurden bei 30 Individuen ausgewiesen. Am 4ten ging ein Deta⸗ schement Oesterreicher mit Carabiniers nach Fabriano, um einen foligneser Demagogen dort aufzuheben.

Die Franzosen scheinen sich in Rom immer weniger behaglich zu fühlen. Indeß bleibt doch schlechterdings unglaublich, was Ei⸗ nige wollen, daß nämlich Herr von Corcelles es dahin zu bringen hofft, Frankrzich den Rückweg mit guter Manier und ohne Skan⸗ ral zu eröffnen. Aus der heiligen Stadt wurden auch jene weni⸗ gen Exdeputirten ausgewiesen, welche gegen den Beschluß über die Vernichtung des Papstthums opponirt hatten.

Italien. (Wanderer.)

Von der italienischen Gränze, 2 Skt. (Wndvhe) Giorgio Mameli ist aus der turiner Deputirtenkammer ausgetre⸗ ten. In der Sitzung dieser Kammer vom 15ten erstattete der Ab⸗ geordnete Tordli Bericht über den Gesetzentwurf hinsichtlich der Aufstellung eines Denkmals für Karl Albert. Die Herren piemon⸗ tesischen Abgeordneten wersen sich aber selbst jeden Augenblick Prü⸗ gel unter die Füße. So auch hier. Die Deputirten Buffa, Ra⸗ dice und Cambieri nöthigten den Berichterstatter, seinen Vortrag auf ein anderesmal zu verschieben, weil sie nicht davon in Kennt⸗ niß gesetzt waren. Herr Gavotti hieb ein wenig um ich Eimi der Absicht, der Ausnahmsgewalt des Königl. Kommissärs in Genua eins zu versetzen. Interpellationen sind aber in der ganzen Welt bekanntlich schon im Preise gesunken, und so wurde auch er auf ein anderes Mal vertréstet. Nach einigen Hausangelegenheiten griff dann die Kammer wieder zum Kodex, um ihre Berathungen fortzusetzen. Die Gerüchte über die Ministerkrise dauern noch immer fort. Unter den künftigen Ministern nennt man Des Ambrois und Ratazzi. In Casale ist bei den Trauerfeierlichkeiten für Karl Albert ein Skandal geschehen. Der Propst Robecchi hat nämlich eine Rede gehallen, die von vielen Seiten angegriffen wird. Der Propst hat sich in dieser Rede solche Ausfälle gegen den Papst erlaubt, daß der Bischof von Vigevano sich bewogen fand, ein Schreiben an den Herrn Robecchi zu richten, aus welchem deutlich genug hervorgeht, daß der Papst der Feigheit, des Lügens vor Gewissen und Gerechtigkeit und der Verrätherei an Gott und Volk beschuldigt wurde, in welchem ferner der Bischof seine Verdam⸗ mungsurtheile über die Schrift spricht, den Verfasser auffordert, die Verbreitung derselben zu verhindern, das Aergerniß nach Kräften gut zu machen und die Gnade des heiligen Vaters anzu⸗ rufen. Der Generalfiskus von Casale wird ubrigens die Prozedur gegen den Pfarrer einleiten, und der Bischof von Vigevano hat vom Ministerium die Aufforderung erhalten, das Geeignete im Disziplinarwege zu verfügen. Es ist aber etwas Eigenes um diese Trauerfeierlichkeiten. Während die piemontesischen Blätter mit schwarzem Rande erscheinen, Oden und Epitaphien bringen ꝛc., schimpft ein mazzinisches Organ, der Repubblicano, weidlich auf sie und den Mann los, der da betrauert werden soll.

Man liest in den verschiedenen Blättern Angaben über die See⸗ kräfte einzelner Staaten, daß es fast den Anschein hat, als wollte man die Stärke derselben ausholen. So finden wir auch jetzt eine Angabe über die sardinische Flotte, nach welcher dieselbe aus 25 Schiffen (mit 5 Fregatten und 3 Dampfern) und 446 Kanonen besteht. Der Censore fügt bei: „Die sardinische Flotte ist also stärker als die spanische, welche nur 23 Schiffe (darunter 3 Dampf⸗ schiffe) und 348 Kanonen hat.“ 8

In Livorno hatte man durch das am 15ten eingetroffene Dampfschiff aus Marseille beruhigendere Berichte über den Gang der Cholera daselbst erhalten. Manin's Frau war nach so vielen über⸗ standenen Ungemach dort ein Opfer jener Krankheit geworden. Ma⸗ jer Oliva, einer der Kämpfer von Venedig, hatte sich am 15ten in Livorno auf dem „Castor“ eingeschifft, um nach Genua zu reisen. Der vor Livorno ankernde Engländer „Bellerophon“ soll Befehl erhalten haben, das englische Geschwader in der Levanter einzuholen.

Der Präfekt von Florenz hat an die ihm untergeordneten Gon⸗ falonieri unterm 16ten ein Cirkular⸗Schreiben erlassen, worin diesel⸗ ben daran erinnert werden, daß sie vom Ministerium berufen sind, die Revision und Rektifizirung der Wahllisten nach dem Wahlgesetze vom 3. März 1848 vorzunehmen, und sonach die Mahnung an sie ergeht, wie dies ein Mittel sei, die Braven um den Thron zum Heile Toscana's zu versammeln.

In Lucca haben in letzter Zeit mehrere Verurtheilungen stattgefunden, doch schreibt man auch von einer Amnestie, die im Werke sein soll.

Die römischen Angelegenheiten sollen beigelegt sein und zu Pius' IX. Proclamation vom 12ten nur noch ein gemischtes verant⸗ wortliches Ministerium beigefügt werden. Aus den Stühlen und Bänken der „Costituente“ wird nun ein Oratorium für Kardinal Tosti gemacht werden. In den Abbruzzen sollen bei 700 Personen wegen politischen Verdachts verhaftet worden sein.

Turin, 18. Okt. (Lloyd.) In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde die Reform⸗Berathung des Civil⸗Gesetz⸗ buches fortgesetzt und beschlossen, auch die Geistlichen, welche den Kranken den letzten religiösen Trost reichen, von der Gültigkeit eines ihnen von denselben Kranken gemachten Legates auszuschließen. Der Minister des Innern überreichte einen Gesetz⸗Entwurf, nach welchem die Stadt Turin ermächtigt sein sollte, ein Anlehen von zwei Millionen abzuschließen. Es werden dann die üͤber einzelne Modificationen des Civil⸗Gesetzbuches fortgesetzt. Ein Artikel, welcher die Aerzte, so wie alle Sanitäts⸗Behöorden, ur un fähig erklärt, ein Legat von dem Kranken, dem sis in Krankheit ärztliche Hülfe geleistet, zu erben, fand e spruch an den ärztlichen Deputirten, welche hervor hhee 8 as österreichische Gesetz keinen solchen Unterschied in den Er Wen G er wurde jedoch mit großer Majorität angenommen. 1 8 88 88 die Kammer in ihren Angriffen auf das F 1ö.“ mäßigt, so ist höchst wahrscheinlich Auflösung der Kammer, Revision des Wahlgesetzes, indirekte Wahl zu erwarten.

Unser Gesandter in der Schweiz W S 88 8 en worden. Die Ministerkrisis dauert fort. Man sprich von lassung Pinelli's, welcher durch ein Großkreuz des Mauritius⸗Dr⸗ dens und durch einen wichtigen Gesandtschaftsposten entschädigt werden soll. Zum Minister des Innern soll Herr Bixio ernannt worden sein. Es ist übrigens bestimmt, daß keinem Mitgliede der Linken Eröffnungen gemacht worden sind.

Ein heute erlassenes Königl. Dekret ordnet neuerdings höchst wichtige Reductionen im Heerwesen an, die Offizierstellen der Garde du Corps werden abgeschafft, nnd die gegenwärtigen Inhaber die⸗ ser Stellen anderseitig untergebracht. Ein zweites Dekret bestimmt den Effektivstand der Offiziere aller Waffengatlungen. Der Mini⸗ ster des Innern spricht in einem Schreiben an den General der Nationalgarde den Dank und die Zufriedenheit des Königs für die seinem Hause und seinem Königlichen Vater bewiesene Anhäng⸗ lichkeit, so wie sein vollkommenes Vertrauen in die Garde aus.

Bologna, 17. Okt. (Lloyd.) Der Redacteur der offiziellen Gazzetta di Bologna ist wegen Nachdrucks einer Korrespon denz aus dem Messagiere Modenese, in welcher ein ctwas anstößiger Ausdruck gegen die Kardinäle enthalten ist, von seiner Stelle entfernt worden. Er entschuldigt sich nun schriftlich, daß er den radikalen Blättern nie einen Aufsatz nachgedruckt und sich al⸗ lenfalls nur vorwerfen könnte, die Modeneser Zeitung nicht sorgfäl⸗ tiger gelesen zu haben, bevor er derselben etwas entlehnte. Unser Civil- und Mllitair⸗Gouverneur, Feldmarschall⸗Lieute nant Graf von Thurn, hat folgende Ansprache an die Bewohner der päpstlichen Staaten erlassen: „Bestimmt zur Befehligung des jetzt in den Staaten des heiligen Stuhles stationirten K. K. vier⸗ ten Armeccorps in Italien, habe ich zugleich die allgemeine Civil⸗ und Militair⸗Regierung in Bologna üͤbernommen, deren vorzüg lichster Zweck die Erhaltung der guten Ordnung und der öͤffent⸗ lichen Sicherheit in diesen glücklicherweise den rechtmäßigen Behör⸗ den des Kirchenfürsten wiedergegebenen Provinzen ist. Da ich in der Loyalität und dem gesunden Sinne der großen Mehrheit der Bevölkerung sowohl der Städte als des flachen Landes die beste Bürgschaftgegen jede etwaige Störung der gesellschaftlichen Ordnung zu erblicken wünsche, welche nur jede weitere Entwickelung der auf die größere Wohlfahrt dieser Länder hinzielenden administrativen Maßnahmen 8 könnte, so wird die dirckte Wirksamkeit der Civil⸗ und Militatr⸗ Regierung und jene der K. K. Truppen auch künftig darauf ge richtet sein, die Bewohner und ihr Eigenthum vor den Angriffen der Missethäter, welche noch immer einige Gebiete heimsuchen, zu wahren, indem sie mit aller Thatkraft und mit der größten Strenge zur Entdeckung und Bestrafung derselben nach den bereits veröffent⸗ lichten Martialgesetzen vorgehen wird. Bologna, 15. O ktober. —) Graf von Thurn. 3 1 d Ec. und Militair-Regierung macht ferner bekannt: „Die in neuester Zeit wiederholentlich vorgekommenen Brandstiftun⸗ gen, besonders auf dem flachen Lande, welche fast immer brecherischer Hand ausgingen, veranlassen mich, wie folgt, zu 9 stimmen: 1) Das Verbrechen der Brandlegung gehört g 78 8gs tegorie jener Verbrechen, welche vermöge der 11.““ g 888 5. Juni l. J. vom Militair⸗ Standgericht verunette ns wül 9 Dieses Verbrechen wird von Jedem begangen, wel Lnofe 8 öffentliches oder Privatgebäude, Landhäuser, Meler 13“ Magazine, Strohschober, Wälder, Weinstoͤcke w8- vütan 8 16 8r G bestimmtes Gebäude in Brand steckt. 9) Das Verbrechen wird als ve⸗ de , das Feuer gefangen hat, d. h. wenn die gangen angesehen, wenn das Feuer gescegen andet haben, selbst .Brandlegung bestimmten Stoffe sich entzündet haben, selb 8 das Fvuer sogleich gelöscht ist oder Maßregeln dagegen ge⸗ hroffen visse es sei denn, daß der Brandleger die Ffuerstosse zor Entwickelung des Brandes entfernt hat. 4) Der bei 1 * lichen Verbrechen auf frischer That ergriffene Verbre exewmied augenblicklich erschossen; später ergriffen, wird er vor das S 8 g gericht gestellt und im Falle der Strafbarkeit binnen Kerunzean. zig Stunden erschossen. Bologna, 16. Oktober 1849. 3 Der Kaiser . Feldmarschall⸗Lieutenant, Kommandant des vierten Armee⸗Corps in Italien, Civil⸗ und Militair⸗Gouverneur: Graf von Thurn.

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Wien. Ordens⸗ und Insignien⸗Verleihung an Graf Nesselrode. Schreiben des Sultans an den Kaiser. Truppenrevue. Die Flüchtlinge in Widdin. Rückberufung türkischer Schiffe von Trapezunt. Behandlung der Korrespondenzen in den Kontumaz⸗An⸗ stalten. Vorschläge zur Anbahnung der öͤsterreichisch⸗deutschen Zoll⸗ und Handels⸗Einigung. Das Armee⸗Corps in Böhmen. Die Juden⸗Contribution. Vermischtes. Triest. Infant Don

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Lord Normanby’s. Der Konslikt mit Nicaragua. Nachrichten von Ka⸗

pitain Richardson. Ansiedelungsplan für Irland. Vertagung der

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem katholischen Pfarrer Albert Köhler zu Mintard, Kreis Düsseldorf, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Präsident der Provinz Pommern, von Bonin, nach Stettin.

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Preußen. Berlin, 28. Okt. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht; dem Obersten Grafen von Walder⸗

see, Commandeur des Kaiser Alexander⸗Grenadier⸗Regiments, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzoge von Braun⸗

schweig ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes 1ster Klasse vom Or⸗ den Heinrichs des Löwen; so wie dem Major von Stössel vom 38sten Infanterie⸗Regiment (btes Reserve⸗Regiment) zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin Königl. Ho⸗ heit ihm verliehenen Militair⸗Verdienst⸗Kreuzes zu ertheilen.

Oesterreich. Wien, 26. Okt. Se. Majestät des Kaiser Grafen von Nesselrode, welcher bereits das Großkreuz des ungarischen St. Stephan⸗Ordens besaß, die Insignien dieses Ordens in Brillanten verliehen und mit fol⸗ gendem Handschreiben überschickt: „Herr Graf von Nesselrode! Ich habe mit lebhafter Freude vernommen, daß Se. Majestät der Kai⸗ ser, Mein erlauchter Freund und Alliirter, die ausgezeichnetste Be lohnung, welche Seinen treuen Dienern zu Theil werden kann, Ihnen verliehen hat. Das Reskript, womit Ihnen der Kaiser Sein Portrait zugesendet hat, giebt Zeugenschaft von den vorzüglichen Diensten, welche Sie während Ihrer langen und ruhmvollen Lauf⸗ bahn nicht nur Rußland, sondern auch der guten Sache im übrigen Europa geleistet haben. Die unparteiische Geschichte wird dieses Zeugniß bestätigen und Ihren Namen jenen der Staatsmänner anreihen, welche in Zeiten der Aufregung und des Umsturzes un⸗ ermüdet bestrebt waren, den Entwürfen der anarchischen Partei kräftigen Widerstand zu leisten. Treu den Grundsätzen, welche das von Ihnen geleitete Kabinet stets befolgt hat, haben Sie neuerlich wesentlich zum Siege der gerechten Sache in Ungarn beigetragen. Ich wünsche Ihnen, Herr Graf, Glück zur hohen Auszeichnung, wodurch Ihre seltenen Verdienste von Seiten Ihres erlauchten Monarchen anerkannt wurden und schicke Ihnen in derselben Ab⸗ sicht die brillantenen Insignien des Großkreuzes Meines St. Stephan⸗Ordens, welches Sie bereits seit langem besitzen. Em⸗ pfangen Sie nebstbei die erneuerte Versicherung der hohen Achtung und Geneigtheit, mit welcher Ich verbleibe Ihr wohlgewogener Franz Joseph. Schönbrunn, 28. September.“ I Vorgestern hat der Kaiser den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der ottomanischen Pforte, Konstantin Mussurus in einer Privat⸗Audienz empfangen und von ihm ein an Se. Majestät gerichtetes Handschreiben des Sultans entgegen⸗

genomm

Gestern Nachmittag um 2 Uhr besichtigte Se. Majestät der Kaiser am Glacis ein nach Böhmen bestimmtes Grenadier⸗Bataillon. Nach der Besichtigung ließ Se. Majestät einige Manöver vorneh⸗ men, welche beinahe eine Stunde dauerten.

Der Lloyd meldet: „Direkten Nachrichten aus Widdin zufolge, haben bis jetzt nur sechs ungarische Flüchtlinge den christkatholischen Glauben abgeschworen. Dieselben werden jedoch, obwohl mit Be⸗ reitwilligkeit aufgenommen, von den Türken mit mißtrauischen Au⸗ gen betrachtet. Viele Polen, die ihre Bereitwilligkeit erklärten, zum Islam überzutreten, wurden dem Gebrauche gemäß über ihre Be— weggründe befragt, und da sie sich genöthigt sahen, einzugestehen, daß sie vor den Verfolgungen österreichischer Kriegsgerichte sicher sein wollten, so ward ihnen die beschämende Belehrung, daß die bloße Annahme des muhamedanischen Glaubens, wenn sie nicht von den Beweisen innerer Ueberzeugung begleitet wird, nichts weniger als ein Paß zu den Gärten des Paradieses sei.”“ In der Abend⸗ Beilage zur Wien. Ztg. heißt es: „Wir vernehmen, daß aus den Reihen der in die Türkei geflüchteten Insurgenten neuerdings zwei, und zwar ehemalige Kaiserliche Offiziere (man nennt den Gra⸗ fen Florestan Bozwadowski und einen Oberlieutenant Flamm) zum Islam übergetreten sind.“

Im Lioyd liest man: „Wir erhalten über Triest Berichte aus Trapezunt, denen zufolge die beiden türkischen Fregatten, welche für die persische Küste bestimmt waren, den Befehl erhalten haben, unverzüglich nach Konstantinopel zurückzukehren. Auf der Land⸗ straße zwischen Erzerum und Kars wurden einige Militair⸗Piquets aufgestellt, um die Reisenden vor den Ueberfällen der in jenen Ge⸗ genden hausenden Kurden zu schützen. Die türkische Regierung hat den Gedanken, die Straße von Battum nach Erzerum zu bauen, aufgegeben, dagegen Vorbereitungen getroffen, die Straße von Tra⸗ pezunt nach Erzerum in fahrbaren Zustand zu setzen. Die russische Regierung hat ihrerseits die Arbeiten an der Straße von Redut⸗ kale über Kutais, Gumri und Erivan einstellen lassen.“

Ueber die Behandlung der Korrespondenzen in den Kontumaz⸗ Anstalten an der österreichischen Landesgränze ist folgende Kund⸗ machung ergangen: „Der Ministerrath hat über den Antrag des Handels⸗Ministers den Beschluß gefaßt, daß zur Sicherung und Erleichterung des Korrespondenz⸗Verkehrs, unabhängig von der künf⸗ tigen Regelung des Kontumazwesens und der beziehenden Pest⸗Po⸗ lizei⸗Ordnung, für die Dauer der gegenwärtigen ersten Kontumaz⸗ Periode schon jetzt und unverzüglich auch an der österreichischen Landesgränze gegen Serbien und die Donau⸗Fürstenthümer die Sa⸗ nitäts-Behandlung der Briefe ganz so wie in den österreichischen Seehäfen eingerichtet werde, wonach Briefe mit patente netta, so⸗ bald sie nicht über einen halben Zoll dick sind, mit der in Triest üblichen Stichmaschine, die zugleich Schneidemaschine ist, und mit dem bisher in Gebrauch stehenden Rauchmaterial ohne Eröffnung zu räuchern, da⸗ gegen Briefschaften mit der patente tocca oder brutta von was immer für einer Dimension, oder Briefe zwar mit patente netta, jedoch über einen halben Zoll dick, oder solche, bei denen sich der Verdacht eines pestgefährlichen Inhalts ergiebt, der bisher üblichen Räucherung mittelst Eröffnung zu unterziehen sind. Es sind die Einleitungen getroffen, daß dieser Beschluß des Minister⸗Rathes ungesäumt in Vollzug gesetzt werde. Die Durchlesung der eröff⸗ neten Briefschaften durch die dabei beschäftigten oder andere Per⸗ sonen darf nach §. 89 der Pest⸗Polizei⸗Ordnung vom Jahre 1837 bei schwerster Verantwortung unter keinem Vorwande statthaben.“

Die heutige Wiener Zeitung enthält folgende Vorschläge zur Anbahnung der österreichisch⸗deutschen Zoll⸗ und Handels⸗Eini⸗ gung: „Die Frage der Zoll⸗Vereinigung von Oesterreich und Deutschland schleicht lange schon wie ein Gespenst, um hier die schüchternen, die furchtsamen Interessen erschreckend, dort von den Schlauen als ein bloßes Phantom, als ein Wesenloses verschrieen, das, wie so Manches in unseren Tagen, in Nichts zerfließen werde, wenn man es wirklich anfassen wolle. Weder das Eine, noch das Andere ist begründet. Die Frage hat einen festen Kern und lebens⸗ vollen Inhalt, und will man diesen nur recht scharf ins Auge fassen, so wird auch jenes Schreckbild verschwinden. Wir wollen der wichtigen Frage daher einmal geradezu auf den Leib rücken. Wir wollen unsere Ansichten darüber, wie sie uns lösbar scheint, hier zunächst in den Haupt⸗ zügen darlegen, und zwar so bestimmt, kurz und scharf wie möglich. Man hat sich im übrigen Deutschland fast gewöhnt, der wiener Presse eine blos negative Haltung gegenüber den deutschen Verhält⸗ nissen vorzuwerfen. Wohlan, wir treten in der gewichtigsten aller Fragen, in der Vereinigung und Verschmelzung der Interessen, in der Begründung einer neuen gemeinsamen Grundlage der ökono⸗ mischen Verhältnisse und der ganzen Volkswirthschaft für Deutschland und Oesterreich aus der Allgemeinheit heraus und eröffnen die Diskussion auf diesem unermeßlichen Felde mit bestimmten Vor⸗ schlägen. Wir stellen den Grundsatz als praktisch leitend und bis zum Ende durchgreifend voran: Die Zoll⸗Vereinigung Oesterreichs und Deutschlands ist so durchzuführen, daß darunter kein wesent⸗ liches Interesse des einen oder anderen Handelsgebiets verletzt werde, daß vielmehr die verschiedenen Bedürfnisse und Wünsche möglichst ihre Befriedigung erhalten. Der handelspolitischen Grup⸗ pen sind im Großen noch drei: die österreichische, der Zollverein und die norddeutsche. Jede ist ausgesprochenermaßen der Reform bedürftig, und über das, was ihnen mangelt, oder was sie begeh⸗ ren, liegen umfassende Thatsachen und Forschungen vor. In Oester⸗ reich ist es Bedürfniß der Staats⸗, wie der Volkswirthschaft, aus der Prohibition in die Protection überzugehen, die inneren Zollschranken zu beseitigen und die Besteuerung der eingehenden Fabrik⸗Materialien zu erleichtern. Im Zollverein sind die Schutzzölle viel zu sehr eingerichtet nach dem Gewichte des Materials und nicht genug abgestuft nach dem Werthe des Stoffes und der daran verwendeten Arbeit, Zeuge die vielfachen Beschwerden der Vereins⸗Industriellen, Zeuge besonders auch der von dem allgemeinen deutschen Vereine zum Schutze vaterländischer Arbeit mit Hülfe Sachverständiger gründlich ausgearbeitete Entwurf eines deutschen Zolltarifs. In den Nord⸗ seestaaten sind die Wünsche mehr nezativer als positiver Art, sie

gehen wesentlich auf Milderung der bloßen Finanz⸗Zölle, zu- mal von Kolonial⸗Waaren, Vereinfachung des Tarifs, der Ver⸗ waltung, der Kontrolle, Aufhebung der Durchsuhr und Flußschifffahrts⸗Zölle, ein liberales, ausgedehntes Freila⸗ ger⸗System, Schutz der Schifffahrt und des direkten Handels. Allen diesen Berhältnissen ist Rechnung zu tragen. Kein Zweifel nun, bisher konnte in dem einzelnen Gebiete der ent⸗ schiedene Wille für die österreichisch⸗-deutsche Zolleinigung sich nicht energischer kundgeben, als darin, daß die eigene Handelsreform so angegriffen wird, wie sie möglichst das Bedürfniß des Einzelnen mit jenem des Ganzen vereint zu befriedigen, also die Richtung auf die Allgemeinheit festzuhalten strebt. Dies, wir sagen es mit Genugthuung, geschieht in Oesterreich. Die Tarifreform wird hier mit eben so viel Umsicht und Energie, als mit großarti⸗ ger Auffassung ver Lage und Bedürfnisse der österreichischen und deutschen Völker, betrieben. So hat sich die Kommission zur Revision des österreichischen Zoll⸗Tarifs grundsätzlich für Auf⸗ hebung der Ein⸗ und Ausfuhrverbote entschieden, jedoch mit Fest⸗ haltung eines kräftigen Schutzzoll⸗Systems, dessen wohl abzurun dende Tarifsätze nach dem Prinzipe des vollkommen ausreichenden Schutzes der inländischen Production zu bemessen sind; Fabrikate bei der Ausfuhr nur noch einer Kontrol⸗Abgabe unterliegen, mit aller Erleichterung beim Uebergange über die Zoll⸗Linie. Sie ha sich ferner für eine bedeutende Erweiterung der Zoll⸗Befreiungen, für Nicht⸗Erhebung der Zölle unter einem Kreuzer und Be⸗ sreiung der Gegenstände des ländlichen Gränzverkehrs und täglichen Bedürfnisse entschieden; Gewichts⸗ Einheit soll der Zoll⸗Centner sein, vorläufig auch noch der österreichische Centner. Dieser kann dabei für den ganzen inneren Verkehr, der an * des Gesammt⸗ Verkehrs ausmacht, bestehen bleiben. Für den auswärtigen Verkehr empfiehlt sich der Zollvereins⸗Centner um so mehr, als dieser auch der in Frankreich und Italien angenongmenen Gewichts⸗Einheit (Zoll⸗Centner = ½ metrischem Centner) also nahezu des aus⸗ wärtigen Verkehrs von Oesterreich entspricht, ja als der Drang der Dinge die Einführung des Zoll⸗Centners bereits auf der österrei⸗ chischen Nordbahn sehr ernsthaft angeregt hat, und als der metri⸗ sche Centner sogar schon im gegenwärtigen österreichischen Tarife an der lombardisch⸗venetianischen Zollgränze als Gewichts⸗Einheit gilt. Die Kommission hat überhaupt die thunlichste Annäherung an den Tarif des Zollvereins, insoweit solcher nicht selbst der Reform be⸗ darf, als Grundsatz ausgesprochen, die allgemeine Eingangs⸗Abgabe, ganz wie dieser, auf etwa 15 Silbergroschen pr. Zoll⸗Centner fest⸗ gesetzt und endlich eine dreijährige Revision des Tarifs, wo möglich gleichzeitig mit jener des deutschen Zolltarifs, in Antrag gebracht. Es ist Thatsache, daß die Industriellen des Zoll⸗ Vereins eine Reform ihres Zolltarifs gerade nach den Grund⸗ sätzen und in dem Sinne wuͤnschen, wie Oesterreich den seinigen jetzt umgestaltet. Geschieht das Gleiche daher auf jener Seite, kommt man sich entgegen, so ist ein großer Schritt zu dem segens⸗ reichen Ziele der Einigung bereits durch die Tarifs⸗Reform im eigenen Industrie⸗ und Verkehrs⸗Interesse vollbracht, und eine ganze Reihe von Schwierigkeiten fällt damit hinweg. Im Verhältnisse, als sich nicht blos Wünsche und Interessen, sondern wirklich ins Leben gerufene Reformen auf allen Seiten begegnen, wird das Einigungswerk selbst vorbereitet und erleichtert. Die Richtung da⸗ hin ist einmal unabweisbar gegeben, der Weg dadurch allein schon halb zurückgelegt, und die Entwickelung des Güterlebens selbst wird mit Naturnothwendigkeit dem Ziele zuführen. Dieser Uebergang sollte durch einen Vertrag erleichtert werden. Die Zolleinigung, wie wünschenswerth auch, kann nicht mit einem Sprunge geschehen, ohne wichtige Interessen zu verletzen, ohne Er⸗ schütterungen im Volkshaushalte hervorzurufen. Um solches zu vermeiden, darf sie nur allmälig, mit der nöthigen ökonomischen und industriellen Vorbereitung und von Stufe zu Stufe fortschrei⸗ tend, nach festem Plane durchgeführt werden. Da dieser Plan auf beiden Seiten gleichmäßig befolgt werden muß, so ist er vertrags⸗ mäßig festzustellen. Auch der österreichische Gewerbestand wird eine solche allmälige Aenderung seinen Interessen zusagend finden, wenn nur dabei mit weiser Umsicht und Beachtung der einschlägigen, allerdings sehr verwickelten Verhältnisse vorgegangen wird. Um ihm noch mehr Beruhigung zu geben, müßte zwar die Dauer einer jeden Ueber⸗ gangsstufe schon in dem Vertrage festgesetzt sein, aber es könnte doch jedem Theile vorbehalten bleiben, dieselbe noch um 1 oder 2 Jahre zu verlängern. Dabei setzen wir aber als Bedingung des Gelingens voraus, daß jeder organische Schritt in dieser wichtigen Angelegenheit, nach Vernehmung der konsultativen Körperschaften und durch die Mitwirkung der legislativen Gewalten geschehe. In dieser Richtung nun vorgehend, dürften folgende Uebergangsstufen, veren Dauer nach den Umständen verschieden sein kann, sich als zweckmäßig empfehlen: Erste Periode. Sie ist we⸗ sentlich der inneren Zoll⸗Reform auf beiden Seiten ge widmet, der eigenen Vorbereitung auf die Versöhnung und Verschmelzung der Interessen, indem die einzelnen Industrie⸗ zweige eben so sehr wie die finanziellen Vorkehrungen eines Zeit⸗ raumes zur Ungestaltung der bezüglichen Verhältnisse bedürfen. Sie soll die Bahn brechen, sie ist die wichtigste Periode. a) Bei der beiderseitigen inneren Tarif⸗Reform wird der Zweck festgehalten, eine möglichst große Uebereinstimmung in den Zollsätzen durch An⸗ ordnung derselben nach bestimmten Prinzipien zu erzielen. Nament⸗ lich ermäßigt oder beseitigt Oesterreich sofort die Zölle auf Roh⸗ und Färbestoffe für die Industrie und hebt 4 bis 6 Monate später, um für den Aufbruch jener noch verzollten Stoffe Zeit zu gönnen, die Verbote und Prohibitivzölle gegen ergiebigen Schutz gewährende Eingangszölle auf; hierin wird zugleich dem Staatsschatze Ersatz für den Wegfall jener Zölle gewährt. Gleichzeitig müßten die innere österreichischen Zollschranken fallen, wenn es nicht vorher⸗ schon ge⸗ schehen. b) Stipulirt wird sofort der gegenseitige zollfreie g2 tausch aller einheimischen Roherzeugnisse und Nahrungsstoffe öeinn so der rohen Metalle, wenn ein gleichmäßiger Schutz an den 9

zen der beiderseitigen Zollgebiete gegen die nicht zu denselben ge