1““ ““ 1.“ “ 1““; Volkes ist die Glaubenskraft. Wie eine G wachsen 9 so bevingt der Glaube Wachsthum, Bildungs⸗ fähigkeit der Völker; wo dieser Lebensheerd zu erkalten beginnt, da er⸗ matten die Herzschläge und das Leben stirbt ab. ie spezifische Glaubenskraft ist in Deutschland seit Langem in Abnehmen, unter den slavischen Volksstämmen jedoch herrscht noch eine große substantielle In⸗ iensität des Glaubens. Der Kaiser von Rußland, der das Glück hat, ab⸗ esehen von seiner Würde, der Erste seines Volkes zu sein, will, fühlt und pricht es aus, daß Gott mit ihm und seinem Volke sei. Wir müssen uns mit dem Slavenreiche einen, wir köͤnnen den Slaven von unserer überflüs⸗ sigen Bildung abgeben, sie uns von ihrer ungebrochenen, unverbrauchten Bildungskraft. Oesterreich hat 38 Millionen Einwohner, darunter nur 8 Millionen Deutsche. Diese 30 Millionen, wovon der größte Theil Slaven, werden uns 32 Millionen Deutsche auffrischen. Dies zu ermitteln, sind wir bestimmt; wir müssen Preußen und der Kleinstäaterei wider⸗ streben, wie nnuser Freund Heine sagt. Süddeutschland und wenigstens Bapern ist schon durch seine geographische Lage, durch die Identität des Kerns seiner Bevölkerung, der Sitte, der Gemüthskraft, aller geistigen und materiellen Interessen auf Oesterreich hingewiesen. Deshalb muß mit diesem Bayern in das innigste Verhältniß treten. Einen bestimmten Antrag darauf unterlasse ich, weil ich unbekannt bin mit den Ansichten der österreichischen Regierung und die Frage noch nicht für spruchreif halte. Was ich machen 6 wird sich ja so ohne Zuthun machen. Was wirklich wächst, macht keinen Lärm. Auf das Verlangen der Kammer wird hier die Verhandlung i 9 Uhr vertagt.
München, 3. Nov. (Bayer. Bl.) Auf der Tages⸗ rdnung der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer stand die Fortsetzung der Berathung und Schlußfassung über den ortrag des Ausschusses für die deutsche Frage. Der Präsident bemerkte, er müsse vor Allem zur Kenntniß der Kammer bringen, daß ihm noch zwei Anträge, die vorliegende Frage betreffend, über⸗ geben worden seien, der eine von Herrn Kirchgeßner, der schon mit dem Ausschußprotokoll lithographirt in den Händen der Mitglieder sich befinde, der andere von den Herren Dr. Paur und Weis. Beide seien von einer hinreichenden Anzahl anderer Mitglieder un⸗ terstützt, und kämen daher zur Diskussion, welche er hiermit er⸗ öffne. Herr Kirchgeßner erhält das Wort zur Motivirung des seinigen. Der Antrag lautet:
„In Erwägung: 1) daß die Bestimmung der baperischen Verfassungs⸗ Urkunde Titel I. §. 1 durch jede Unterordnung des bayerischen Staats un⸗ ter ein staatsrechtliches Verhältniß zu anderen Staaten geändert würde, 2) eine solche Aenderung nur auf verfassungsmäßigem Wege geschehen kann, 3) dieser Weg auch in Beziehung auf die deutsche Verfassungsfrage durch das Gesetz vom 15. April 1848, die Wahl der bayerischen Abgeordneten zur Volksvertretung bei dem deutschen Bunde betreffend, verfassungsgemäß betreten ist, nachdem in Folge Beschlusses des Vorparlaments und des Fünf⸗ ziger⸗Ausschusses die Bundesversammlung durch Beschluß vom 30. März und 7. April 1849 die Wahlen von National⸗Vertretern angeordnet hatte,
m zwischen den Regierungen und dem Volke das deutsche Verfassungswerk u Stande zu bringen, 4) der Umstand, daß diese erste Versammlung geen⸗ et hat, ohne das Verfassungswerk vollständig zu Stande zu bringen, das jedenfalls in seinem Abschnitte über die Oberhauptsfrage als unausführbar rscheint, — keinesweges zu der Folgerung berechtigt, als liege ein Ver⸗ zicht des deutschen Volkes auf Zustandebringen des Verfassungswerkes vor, ielmehr das Rechtsverhältnis vom 30. März und 7. April als noch be⸗ tehend erachtet werden muß, 5) demgemäß nur allein die zu berufende Na⸗ tionalvertretung auf Grund der früheren Wahlgesetze als das legale Organ ur Gründung des deutschen Verfassungswerkes zwischen den Regierungen und dem Volke erscheint, 6) eine Einigung der Regierungen uber eine Verfassung Deutschlands, sei sie interimistisch oder definitiv, immerhin nur als Entwurf, wohl aber um so annehmbarer betrachtet werden muß, je siicherer hierbei ohne Gefährdung der Interessen der Volksvertretung die Bereinigung aller deutschen Stämme gegeben ist, — beschließt die Kam⸗ mer der Abgeordneten: Seine Majestät den König allerehrfurchtsvollst zu bitten, durch Allerhöchstdesselben Staatsregierung mit allem Eifer dahin wirken zu lassen, daß eine deutsche Nationalvertretung auf Grund der früheren Wahlgesetze alsbald berufen werde, um durch dieselbe zwischen den Regierungen und dem Volke das Verfassungswerk zu Stande zu brin⸗ gen. Zugleich legt aber die bayerische Kammer der Abgeordneten Ver⸗ wahrung ein gegen alle Akte der Staatsregierung, welche in Betreff der deutschen Verfassungsfrage einseitig ohne Zustimmung der Volksvertretung abgeschlossen wurden oder abgeschlossen werden.“ Zur Motivirung dieses Antrages bemerkt Herr Kirchgeßner: Es sei gestern in ideenreichen Darstellungen die Zukunft Deutschlands sehr trübe eschildert worden; er wolle diesen Darstellungen nicht folgen, sondern sich auf den rein praktischen Standpunkt stellen, die Sache vom Standpunkte es Rechts und der Klugheit beurtheilen. Vor Allem könnte man fragen, warum eigenteich diese ganze Diskussion? Der Grund liege in den Er⸗ ebnissen der Bewegung des Jahres 1848 und in der unerläßlichen Noth⸗ wendig it, das deutsche Verfassungswerk zum Abschluß zu bringen. Nach em Tit. I. §. 1 der Verfassungs⸗Urkunde sei Bapern ein souverainer Staat. Wenn nun eine deutsche Verfassung zu Stande komme, so werde unter Ulen Verhältnissen eine Beschränkung dieser Souverainetät eintreten müs⸗ en; dies könne aber nur auf dem legalen, in der Verfassung selbst be⸗ eichneten Wege geschehen. Dieser Weg liege aber einzig in dem Gesetze vom 15. April 1848, die Wahl der baperischen Abgeordneten zur Volks⸗ vertretung beim deutschen Bunde betreffend. Diese müsse aber zusammen⸗ gehalten werden mit der Aufforderung, auf welche hin es erlassen wurde. Diese ging vom Bundestage aus durch die Beschlüsse vom 30. März und 7. April. In diesen Beschlüssen sei die Aufgabe der National⸗Versamm⸗ lung, das Verfassungswerk für Deutschland zu Stande zu bringen, aus⸗ drücklich bezeichnet, sogar gesagt, daß diese Versammlung eine konstitu irende ein solle. Doch wolle er nicht auf eine Erörterung dieser letzteren Frage eingehen. Nur das stehe seiner Ueberzeugung nach fest, daß auf diesem Wege allein vom baverischen Standpunkte diese Sache zu behandeln sei. Der im vorigen Jahre verlorene legale Faden sei wieder aufzusuchen. Aller⸗ ings habe die Volksvertretung zu Frankfurt faktisch geendet; wie und wo⸗ urch komme hier nicht in Frage. Aber dieses legale Organ müsse wieder 8 . Dies beziele sein und seiner Freunde Antrag, daß die Staatsregierung dahin wirken solle, daß eine deutsche National⸗Vertretung berufen werde, um durch dieselbe zwischen den Regierungen und dem Volke as Verfassungswerk zu Stande zu bringen. Einer solchen Ver⸗ sammlung allein komme das Recht zu, die früher beschlossene Ver⸗ affung zu ändern. Dies werde auch möglich sein, sobald die Regie⸗ rungen sich üͤber desfalls zu machende Vorschläge geeinigt haben würden. Diese Convention der Regierungen sei aber lediglich als Vorschlag zu be⸗ nachten. Darum habe man sich hier mit den wesentlichen Bestandsheilen ddeer künftigen Verfassung Deutschlands nicht zu befassen, sondern nur dahin zu wiken, daß das legale Organ wieder geschaffen werde Dagegen sei es allseitige Pflicht, sich über die Prinzipien auszusprechen, die von unse⸗ 95 Stanrpunkte aus als die rechten erscheinen. Diese können jedoch nicht abselut maßgebend sein für das Ganze, sonst würde nur der Egois⸗
Naturkraft die Bäume
wendigkeit allseitiger Anerkennung und wahrer Durchführung des constitu⸗ tionellen Prinzips, insbesondere der Vertretung der deutschen Nation bei einer die allgemeinen deutschen Angelegenheiten leitenden Gewalt bewußt war; in Erwägung, daß dieses Streben nach allgemeiner Einigung der Grundgedanke der Bewegung des Jahres 1848; In Erwägung, daß es der National⸗Versammlung aus Gründen, die theils in, theils außer ihr lagen, nicht gelingen konnte, dieses Ziel auf eine allseitig be⸗ friedigende, die Bewegung abschließende Weise zu erreichenz — In Er⸗ wägung, daß hiernach das Königl. Ministerium insoferne es, wie es er⸗ klärt, von diesem Gesichtspunkte ausgehend vorerst unter Ablehnung der Ergreifung irgend einer definitiven Parteistellung vor Allem den Versuch machen zu müussen glaubte, die hauptsächlichen Hindernisse der allgemeinen Einigung, die bisherige, die Neugestaltung Deutschlands hemmende, den Abschluß des Verfassungswerkes ins Ungewisse verschiebende Politik Oester⸗ reichs einerseits, — und das Festhalten Preußens an Verfassungsbestim⸗ mungen, welche solche Eini'gung unmöglich erscheinen ließen, andererseits, vermittelnd zu entfernen — und in so fern es hierbei aus gleichem Be⸗ weggrunde der Beseitigung des Widerstandes gegen den erwähnten Haupt⸗ zweck auch spezielle, materielle Interessen Bayerns vertrat, genügenden Grund hierfür finden konnte — geht die Kammer über die Vorlagen des Ministerinms zur motivirten Tagesordnung über.
II. In Erwägung, daß unter den bestehenden Verhältnissen, bei der Zerrissenheit des Vaterlandes, die Bildung einer neuen provisorischen Cen⸗ tralgewalt an sich, sowohl hinsichtlich der Sicherung und Stellung Deutschlands gegenüber dem Auslande, als hinsichlich der Besorgung sei⸗ ner noch bestehenden inneren gemeinschaftlichen Angelegenheiten ein poli⸗ tisches und praktisches Bedürfniß war; in Erwägung, daß wenn auch der Vertrag vom 30. September d. J. die Bildung einer provisorischen Bundes⸗ Central⸗Kommission betreffend, so wie er geschlossen, eben so den bisheri⸗ gen Bundesrechten der Einzelstaaten entgegensteht, als er nicht geeignet erscheint, in dem deutschen Volke Vertrauen auf die Gestaltung seiner Zukunft zu erwecken, es gleichwohl bei der Dringenheit des Bedürfnisses nicht mehr ausführbar erscheint, ein anderes Organ an die Stelle dieser provisorischen Centralgewalt zu setzen, beschließt die Kammer, indem sie jede Verlängerung der Dauer dieses Provisoriums für unzulässig erklärt, und indem sie für jetzt Umgang von der Erörterung der Frage nimmt, ob von Seiten der Königl. Staatsregierung ihre Zustimmung zur Geneh⸗ migung des erwähnten Vertrages zu erholen gewesen wäre, auch über diese Mittheilung des Königlichen Ministeriums zur motivirten Tagesordnung überzugehen.
III. In Erwägung jedoch, daß das Wohl des Vaterlandes es unab⸗ weisbar verlangt, daß die künftige Verfassung Deutschlands in kürzester Frist festgestellt werde, daß Bayern sowohl durch seine Größe als er⸗ ster deutscher Staat nach den beiden Großmächten, namentlich aber durch seine schon seit dem Jahre 1818 bestehende constitutionelle Stgatsform vorzugsweise berufen ist, zur Lösung dieser Frage in einer dem National⸗ willen entsprechenden Weise durch direktes Handeln mitzuwirken; in Er⸗ wägung, daß die Macht und Fähigkeit Baverns zu dem angegebenen Zwecke absolut dadurch bedingt erscheint, daß kein Zweifel darüber bestehen bleibe, es verfolge bei dieser Aufgabe keinerlei partifularistische oder dynastische Interessen, sondern eine durchaus deutsche und wahrhaft konstitutionelle Politik, indem nur unter dieser Voraussetzung die übrigen kleinen Staa⸗ ten Vertrauen zu ihm fassen und mit ihm gehen können, und es nur hierdurch zu der Macht gelangen kann, um bei Lösung der Verfassungs⸗ Frage auf eine, dem Nationalwillen, dem doppelten Zwecke der Einheit und Freiheit entsprechende Weise Gewicht zu äußern; in Erwägung, daß die gegenwärtige Lage der Dinge für Bayern wiederholt die Aufforderung enthält, in dieser Richtung eben so rasch, als energisch vorzuschreiten, spricht die Kammer die Erwartung aus: daß das Königl. Ministerium durch seine Maßregeln im Allgemeinen, insbesondere durch baldige Vorlagen über die zugesicherten Verfassungsreformen, den thatsächlichen Beweis liefere, daß
die Königl. Staatsregierung das constitutionelle Prinzip wahrhaft durchzu⸗ führen gemeint sei, daß dasselbe im möglichsten Verständnisse zunächst mit den bedeutenderen deulschen Mittelstaaten auf Grundlage einer wahrhaft deutschen Politik bezeichne und feststelle, unter welchen Normen das deutsche
Versassungswerk unter Mitwirkung der deutschen Nationalvertretung zum
Abschlusse zu bringen sei, und daß endlich dasselbe seiner Zeit die betreffen⸗ den Resultate der Kammer vorlege, welche unter allen Verhältnissen in dem Erstehen eines deutschen Bundesstaates allein auch die Erhöhung der poli⸗ tischen Bedeutung und der materiellen Wohlfahrt Baperns erkennen kann, und zur Erreichung dieses hohen Zweckes die nöthigen Opfer nicht scheuen wird. Paur. Weis.“
Zur Unterstützung haben diesen Antrag ferner unterzeichnet die Herren von Schelhorn, Sedlmayer, Schweyer, Nar, Neuffer, Harhammer.
Herr Dr. Paur: Er habe nur wenige Worte noch hinzuzusetzen.
mus der Einzelnen wieder vorhe Se A““ gebracht werden im Seeensal eci.o 8 ncen hetn, Füsen Opfer Gehässigkeit beseitigen lassen 5 zurch werde sich jene 7 en lassen, welche sicher eintreten würde, wenn eine Ver⸗ degees eenn ün Was nun das Verfahren des Staats⸗Mi⸗ 1 aube er i Weai . 1 Freunden, daß es nur zu billigen sei w e n vhclg⸗ Begiehung 8 seinen wurfe Preußens nicht beitrat. Nur entschiedenere Ge⸗ eni eenc ehe man gewünscht An ein ganzes Deutschland müsse 8b sch üs häͤtte nicht an einen Theil Deutschlands, nicht an Preußen nscht an üegleen, dies zu thun, scheine ihm Aufgabe des Ministeriums. Man ahe Fheüch; gesagt: kein Oesterreich, kein Preußtn, sondern ein ganzes Denischland⸗ jeßzt musse man sorgen, daß es nicht heiße: ein Oesterreich ein P - und kein Deutschland! 88g 7 reußen, Herr Dr. Paur motivirt nun gleichfalls seinen Antrag. Die Motive eien schon in den Erwägungen dazu enthalten. Er halte es aber für nö⸗ hig, denselben noch einmal vollständig vorzulesen, um so mehr, als in dem ithographirten Abdrucke durch Versehen ein Satz ansgelassen worden sei. Der Antrag lautet nun vollstandig, wie folgt: I. „In Erwägung, daß das deutsche Volk schon lange vor dem März 1848 sich der Nothwendigkeit einer innigeren Verbindung aller deutschen 8 “ v1“ v “
Der Unterschied zwischen diesem Antrage und dem der Majoritet liege vorzugsweise darin, daß jener entschiedener in Betreff der Vergangenheit sowohl und des Provisoriums, als in Betreff der künftigen Politik Baperns sich ausspreche. Der Zustand des Vaterlandes sei gestern in trüben Bildern geeichnet worden; doch halte er denselben noch nicht für so trübe, wie miß⸗ lich auch die Lage der mittleren und kleineren Staaten sein möge. Trost liege in dem ersten Satze des Antrages. Die deutsche Bewegung habe sich als eine rein nasionale, als eine Urrichtung des deutschen Volkes erwiesen, der er stets gefolgt, als die Richtung und das Streben, sich zu einigen. Wenn diese Richtung zu solchem Leben gelangen konnte, wie es sich durch die Bewegung von 1848 ausgesprochen, so könne man an der Zukunft eines solchen Volkes nicht verzweifeln. Die Gründe davon, daß das Werk der National⸗Versammlung mißlang, waren innere und äußere. Unter den inneren sei besonders hervorzuheben die Sucht, die französische Revolution nac zuäffen; es habe Leute gegeben, welche glaub⸗ ten, Deutschland müsse von A bis Z alle die nämlichen Phasen durchma⸗ chen, wie Frankreich. Die Bewegung Deutschlands aber sei eine eigen⸗ thümliche, eine nationale. Unter den äußeren Gründen seien vorzüglich die partikularistischen Interessen zu nennen, gegen welche zunächst jetzt an⸗ gekämpft werden müsse. Von diesen Gesichtspunkten aus könne unser Ministerium wohl Grund gefunden haben, so zu verfahren, wie es gethan und es sei nur zu bedauern, daß seine Bemühungen nicht zu glückliche⸗ rem Ziele geführt haben. — Er komme nun zum zweiten Satze des Antrages. Er habe keine Stimme vernommen, die nicht in dem Interim eine Kala⸗ mität erblicke; von allen Seiten seien vielmehr Besorgnisse laut gewor⸗ den vor dem darin liegenden Dualismus, der vom ersehnten Ziele abführe und die mittleren und kleineren Staaten bedrohe. Aber auf der anderen Seite sei auch anzuerkennen, daß die Zerrissenheit im Volke und der Zwiespalt selbst unter den Dvnastieen für Deutschland einen Zustand her⸗ Forgerufen, der selbst Gefahr von außen bringen konnte. Das erste Be⸗ dürfniß sei sonach das der Einigung gewesen, und die Beseitigung der nächsten Gefahr. Allerdings sei zu bedauern, daß der Vertrag so geschlos⸗ sen wurde, wie er ist; aber man müsse auch erkennen, daß Baypern die Macht nicht habe, das Provisorium im Augenblicke zu hindern; also müsse man das Provisorium vorläufig gelten lassen, jedoch einer Verlängerung desselben entgegenwirken, wie auch das Staats⸗Ministerium selbst sich be⸗ reits gegen eine solche erklärt habe. Von der Frage, ob von Seiten der Königlichen Staatsregierung ihre Zustimmung zur Genehmigung des er⸗ wähnten Vertrages zu erholen gewesen wäre, welche Frage er seinerseits bejahend beantwoften würde, sei für jetzt Umgang zu nehmen, und der Grund dafür liege eben in der Dringlichkeit der Sache. Im Satze III. sei präziser und entschiedener als in dem Antrage der Mehrheit des Aus⸗ schusses ausgesprochen, welcher Weg künftig einzuschlagen sei, um aus ver jetzigen trostlkosen Lage herauszukommen. Die Antragsteller haben Baverns Macht weder überschätzt noch unterschätzt. Sie überschätzten sie nicht, da sie wollen, daß Bayern zunächst mit den anderen deutschen Mittelstaaten sich verständige; sie unterschätzten sie aber auch nicht, sie glaubten, daß es besonders ein moralisches Gewicht übe als ältester constitutioneller Staat Deutschlands. Wenn Bayern auf diese Weise direlt vorwärts gehe, so werde es auch Stützen im Vaterlande finden. Er glaube nicht näher bezeichnen zu müssen woher, und wie es in dieser Bezie⸗ hung rund um uns in Deutschland stehe. Das Ministerium möge ge⸗ radezu dasjenige angeben, was nach seiner Ueberzeugung an der frank⸗ lane Vaafagung abgeändert werden müsse, mit den mitteldeutschen Staa⸗ mgen Bee end gene dr vüerischen Kammer diese seine Anschauung vor⸗ Fasienn 888 Naß der zu bringenden Opfer ermessen und ihre 5 dazu geben könne; endlich möge dasselbe die Berufung einer
Erwartungen glaubten die Antragsteller nichts gethan, und da gen sie vom Ministerium Feststellung der Normen, auf denen das Verfassungs⸗ werk zum Abschluß gebracht werden könne. Sie sprechen aber auch ihre Ueberzeugung aus, daß dies nur im Zusammenwirken mit einer National⸗ versammlung geschehen könne. Nachdem der Herr Redner noch die Gefah⸗ ren geschildert, welche aus dem Nichtbetreten dieses Weges für Deuschland erwachsen würden, schließt er, indem er die Ueberzeugung ausspricht, daß die Idee der Einigung des Vaterlandes, der Feststelkung der constitutionellen Freiheit, welche von hier aus in ganz Deutschland immer weiter sich aus⸗ breiten könne, die Vertreter Baperns zu jedem Opfer bereit finden werde.
8 Der Präsident zeigt nun der Kammer an, daß noch 13 Redner einge⸗ schrieben sind, die der Reihe nach folgen würden, und ertheilt dem ersten, Herrn Thinnes, das Wort. Dieser findet in allen Anträgen etwas zu tadeln, etwas zu loben und manches anzunehmen. gene ministerielle Thätigkeit nach vier Punkten, wobei er wiederholt, daß er Großdeutscher sei und sich deshalb vor Allem gleich dem Ministerium dem preußischen Dreikönigsbündnisse widersetze. Das Beispiel Sachsens und Hannovers kann uns hier die besten Aufschlüsse geben, wie übel wir ange⸗ kommen wären. Was das Verhalten des Ministeriums Oesterreich gegenüber betrifft, so hat dasselbe so gehandelt, wie eine Macht von 5 Millionen einer Macht von 38 Millionen gegenüber handeln kann. Es hat wenigstens Oesterreich dazu vermocht, daß es seine passive Rolle aufgab und zur Gründung einer neuen Centralgewalt mitwirkte; und doch macht man ihm daraus einen Vorwurf. Nachdem man vorher immer darüber geklagt, daß Preußen und Oesterreich sich nicht einigen wollten, ist man nun außer sich, daß sie ver⸗ einigt sind. Die Bestellung einer Centralgewalt war nothwendig, und diese konnte nicht anders geschaffen werden, als es geschehen ist. Die Furcht, daß man uns in die Centralisation hineinziehen und wir darin untergehen würden, findet er ungegründet, denn wenn die Großmächte uns verschlin⸗ gen wollen, so werden sie es auch ohne eine gemeinsame Centralgewalt thun. Auch die Furcht vor der Zukunft, die so düster geschildert wurde, theile er nicht; es scheine der gestrige Allerseclentag dazu beigetragen zu haben. Kommt Zeit, kommt Rath, sei sein Wahlspruch, deshalb wolle er über die zukünftige Gestaltung Deutschlands nichts gesagt wissen; lassen wir
Sachsen. Dresden, 5. Nov. (Dresd. J.) Bis heute Mittag waren 44 Mitglieder der zweiten und 28 Mitglieder der ersten Kammer angemeldet. Es ist also nun wenigstens die erste Kammer beschlußfähig, bei welcher es bekanntlich nur der Hälfte der eigentlichen Mitgliederzahl (50) bedarf, während in der zweiten Kammer zwei Drittel vorhanden sein müssen. Beiden Kammern ist ein neuer Entwurf zu einer Geschäftsordnung vorgelegt, dem der Todtsche in der Hauptsache zu Grunde liegt, der aber auch wie⸗ der in mehreren Punkten wesentlich von demselben abweicht.
8 Schleswig⸗Holstein. Kiel, 3. Nov. (B. H.) Die gestern von Th. Olshausen gestellte Interpellation wurde heute noch nicht beantwortet. Bei Gelegenheit einer die definitive Be⸗ setzung des Kriegs⸗Ministeriums durch einen Mann von Fach be⸗ treffenden Interpellation des Abgeordneten Pastors Jacobsen wurd indeß die gleichzeitige Beantwortung beider Interpellationen fuͤr eine der nächsten Sitzungen zugest 2 1 eingereichter Antrag, welcher angezeigt wurde, fordert die Statthal⸗ der letzten Vertagung der Landes⸗Versammlung durch die diploma⸗ tischen Unterhandlungen mit der preußischen und anderen Regierun⸗ gen erwachsen sind. Den eigentlichen Gegenstand der Verhandlungen in der heutigen Sitzung bildete: 1) ein Antrag des Abg. Claussen, welcher die Aufhebung, event. Modifizirung der bestehenden Vor⸗
gestalt, daß diese Steuer nöthigenfalls durch eine andere ersetzt werde. In letzterer Beziehung wurde namentlich eine Erweiterung der Erbschaftssteuern in Vorschlag gebracht. Es ist allgemein an
National 1 ufu 22 aais eslomialoha, betreibven. Mit bloßen allgemeinen Wünschen und
erkannt, daß die Stempelsteuer, sowohl an und für sich, als insbe sondere auch mit Rücksicht auf die bei derselben gegenwärtig statt⸗ findenden zahlreichen Real⸗ und Personal⸗Exemtionen für eine ge⸗ eignete Steuer nicht erachtet werden könne. Anderentheils aber kann es kaum als angemessen erscheinen, daß die konstituirend Landes⸗Versammlung sich ohne dringende Nothwendigkeit mit Steuer⸗ gesetzen beschäftigt, und dies Bedenken dürfte dadurch noch um eirn Bedeutendes erhöht werden, daß eine Reorganisation auf diesem Gebiet zur Beseitigung hervorgebrachter Steuer⸗Privilegien würde führen müssen. Dessenungeachtet beschloß die Versammlung die Niedersetzung eines Ausschusses zur Begutachtung des Antrages. 2) Die Schlußberathung über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Ansetzung der Militairpersonen zur Einkommensteuer. Der Entwurf wurde mit einigen Amendements, welche indeß gleich dem ganzen Gesetz⸗Entwurf nur für den Militair⸗Etat von Interesse sind, von der Versammlung angenommen.
Mecklenburg⸗Schwerin. Ludwigslust, 4. Nov. (Meckl. Ztg.) Gestern fand die Vermählung Sr. Königl. Ho⸗ heit des Großherzogs mit Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Louise von Reuß in der durch das Programm vorgeschriebenen Weise statt.
Oldenburg. Oldenburg, 2. Nov. (Hannov. Ztg.) Heute ist der neu berufene Landtag unter dem Alters⸗Präsidium des Abgeordn. Lindemann zusammengetreten, um zunächst die Legi⸗ timationen zu prüfen. Die Birkenfelder sind noch nicht eingetroffen.
Lippe⸗Detmold. Detmold, 1. Nov. (Z. f. N. D.) Der Abgeordn. Leizmann stattete heute Namens der Majorität der Kommission für die deutsche Frage, bezüglich der dem Landtage von der Regierung gemachten Vorlage, den Anschluß unseres Fürsten⸗ thums an das Drei⸗Königs⸗Bündniß betreffend, Bericht, worin dem Landtage empfohlen wird, die in dieser Sache von unserer Re⸗ gierung gethanen Schritte gutzuheißen und jenem Bündnisse bei⸗ zutreten. Eine Minorität des Ausschusses behielt sich ein Minori⸗ täts⸗Erachten vor.
Lauenburg. Mölln, 31. Okt. (H. C.) In der heuti⸗ gen Sitzung der Landes⸗Versammlung wurde der nachstehende An⸗ trag, betreffend die Betheiligung Lauenburgs bei den Friedens⸗ Unterhandlungen, augenommen:
„1¹) Die Landes⸗Versammlung wolle mit Rücksicht auf die dem Vernehmen nach jetzt in Berlin eröffneten Friedens⸗Unterhandlun⸗ gen gegen ven Präsiventen der Statthalterschaft den Wunsch des Landes aussprechen, daß derselbe sich bei diesen Friedens⸗Unter⸗ handlungen durch einen Abgeordneten für Lauenburg betheiligen und durch die Vermittelung des für Deutschland mit der Leitung
der Unterhandlungen beauftragten Ministers eine Verständigung
dahin erzielen wolle, daß in dem Friedens⸗Vertrage hinsichtlich Lauenburgs Bestimmungen getroffen werden, welche geeignet er⸗ scheinen, dem Grundgesetz vom 14. Mai 1849 und den in Folge dieses Gesetzes zu treffenden organischen Bestimmungen einen dauernden Bestand zu sichern und dadurch sowohl dem Bedürfnisse nach einem gesicherten Rechtszustande, als auch
dem lebhaft gefühlten Wunsche des Landes auf definitive Fest⸗ stellung des Verhältnisses zwischen dem Lande und dem Landesherrn zu entsprechen; 2) die Landes⸗Versammlung wolle dabei gegen die
Statthalterschaft ihre Bereitwilligkeit erklären, auf eine solche Ver⸗ ständigung einzugehen, welche durch die Umstände nothwendig ge⸗ boten erscheint und weder das Rechtsverhältniß des Herzogthums
Lauenburg als eines selbstständigen dentschen Ste tsgebiets beein-⸗
Er prüft die vergan⸗
die Fürsten sich einigen, dann wollen auch wir unser Wort redenu. (Schluß folgt.) W
agt. Ein von dem Dr. Heiberg
terschaft zur Vorlegung aller derjenigen Aktenstücke auf, welche seit
schriften über den Gebrauch von gestempeltem Papier bezweckt, der⸗
“
htigt, noch be grundgesetzlich festgestellten Bedingungen für eine freie organische Entwickelung der inneren Zustände hindernd ent⸗ gegentritt, und dabei gegen den Präsidenten der Statthalterschaft die Erwartung aussprechen, daß, in Uebereinstimmung mit dem Grnndgesetz in Gemäßheit der bereits früher ertheilten Zusiche⸗ rung: „daß die Statthalterschaft keine tief in die Verhältnisse des Landes eingreifenden Verträge abschließen werde, ohne sich zuvor mit der Landes⸗Versammlung in Einvernehmen gesetzt zu haben“, vor der schließlichen Feststellung der Zukunft des Landes der Lan⸗ des⸗Versammlung vollständige Gelegenheit werde gegeben werden,
die Rechte und Interessen des Landes, so viel an ihr liegt, zu wahren.“ 8 . 1
Das Präsidium der Statthalterschaft hat darauf Folgendes geantwortet: „Das Präsidium der Statthalterschaft ermangelt nicht, dem Präsidium der Landes⸗Versammlung, in Erwiederung auf das heutige Schreiben, den Antrag des Herrn Abgeordneten von Levetzow betreffend, zu eröffnen, wie die Statthalterschaft es unablässig als ihre erste Pflicht erachtet hat, bei dem in Aussicht stehenden Frieden mit der Krone Dänemark die Rechte des Herzog⸗ thums Lauenburg zu wahren und in dem an sie gelangten Antrag der Landes⸗Versammlung nur einen neuen Anlaß kennt, Alles zu beobachten, was zur Errrichung dieses Zweckes thunlich und geeig⸗ net erscheint; sie hat sich in diesem Sinne auch bereits früher mit dem Königlich preußischen Minister des Auswärtigen, Herrn von Schleinitz, durch Absendung des Herrn Rath Höchstädt in Verbin⸗ dung gesetzt und die mündliche Zusage erhalten, möglichst dahin wirken zu wollen, daß Lanenburg bei den Frie⸗ dens Verhandlungen durch einen besonderen Abgeordne⸗ ten betheiligt werde. Die Landes⸗Versammlung wolle sich demnach
überzeugt halten, daß die Statthalterschaft auch fernerhin in glei⸗
chem Sinn Alles aufbieten werde, was in ihren Kräften steht, die durch das Grundgesetz vom 14. Mai d. J. bedingte organische Entwickelung des Landes und die in der vorgedachten Zuschrift beantragte Feststellung der Verhältnisse des Landes zum Landesherrn herbeizuführen, so wie sie denn auch die der früheren Landes⸗Ver⸗ sammlung bereits ertheilte Zusicherung gern wiederholt, keine in die Verhältnisse des Landes eingreifende Verträge abzuschließen, ohne der Landes⸗Versammlung vollständige Gelegenheit gegeben zu haben, die Rechte und Interessen des Landes, so viel an ihr liegt, zu wahren. Ratzeburg, den 12. Oktober 1849. Das Präsidium der Statthalterschaft. L. Kielmannsegge. Büttner.“ — „An das Präsidium der Landes⸗Versammlung.“
Frankfurt. Frankfurt g. M., 5. Nov. (O. P. A. Z.) Seit gestern Abend befindet sich Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen wieder für einen kurzen Aufenthalt in unserer Stadt. Er kam von Karlsruhe, speiste bei Hofe in Darmstadt und traf dann mit dem letzten Zuge der Eisenbahn hier ein.
Frankfurt a. M., 5. Nov. Die O. P. A. Z. enthält Folgendes: „Wir sind in der Lage, nach dem Inhalt eines vom Reichs⸗Ministerium der Marine unter dem 29. Oktober d. J. an sämmtliche Bevollmächtigte gerichteten Cirkulars mitzutheilen, daß das Ministerium die gemessensten Befehle dahin ertheilt hat, die Kriegs⸗Fregatte „Gefion“ eher in die Luft zu sprengen oder zu verbrennen, als zuzugeben, daß dieselbe in die Hände der Dänen gelange, und sind ermächtigt, auch über die Umstände, welche diese Befürchtung veranlaßten, nachstehende genauere interessante That⸗ sachen und Aktenstücke anzuführen.
Der schleswig⸗holsteinische Bevollmächtigte bei der Central⸗ Gewalt hatte schon am 14. September 1849 eine Anzeige gemacht: „zuverlässiger Mittheilung zufolge sei dem Zoll⸗Amte zu Eckernförde von der „Landes⸗Verwaltung für das Herzogthum Schleswig“ mittelst Schreibens d. d. Flensburg den 7. September 1849 der Auftrag er⸗ theilt worden, auf das genaueste darauf zu achten, daß keinerlei von den Schiffen „Christian VIII.“ und „Gefion“ geborgene Gegen⸗ stände weder see⸗ noch landwärts nach dem Süden transportirt werden, indem jede Klarirung solcher Gegenstände zu verwei⸗ gern sei.“ 4 1 ¹ꝙDarauf wurde von Seiten des Reichs⸗Ministeriums noch an demselben Tage dem Commodore Brommy die Weisung ertheilt, sich ohne Zeitverlust mit der schleswig⸗holsteinischen Statthalterschaft ins Benehmen zu setzen, um die durch einen Erlaß der schleswig⸗ schen Landes⸗Verwaltung d. d. 7. September gefährdeten, in Eckernförde befindlichen Reichsmarine⸗Gegenstände in Sicherheit zu bringen. 4
Nach persönlichem Uebereinkommen mit der Statthalterschaft berichtet der Commodore Brommy am 22. September, daß unter Anderen die Anordnung getroffen sei, die Fregatte „Eckernförde“ alias „Gefion“ in Bälde unter geeigneten Umständen und Vor⸗ sichtsmaßregeln aus dem eckernförder Hafen nach Kiel bugsiren zu lassen. 1
Es waren mehrseits Befürchtungen laut geworden, daß, wenn auch nach den wiederholten Erklärungen der Organe der Königlich preußischen Regierung kein geheimer Artikel, die Auslieferung der⸗ Fregatte „Gefion“ an Dänemark stipulirend, der berliner Waffen⸗ stillstands⸗Urkunde vom 11. Juli beigefügt sei, dennoch Vorbehalte oder Unterhandlungen möglicherweise dahin führen könnten, daß eine Ueberlieferung an das selbstständige Schleswig stattfände, und somit jenes nunmehr deutsche Kriegsschiff indirekt wieder der däni⸗ schen Seemacht anheimfiele.
Bei den unterbrochenen Beziehungen der Centralgewalt zu Preußen blieb es außer dem Bereich des Ministeriums, offizielle Auskunst über derlei hoffentlich ganz und gar ungegründete Ge⸗ rüchte nachzusuchen und zu erhalten, jedenfalls aber lag kein Mo⸗ tiv vor, dem Angehen der schleswig⸗holsteinischen Statthalterschaft nicht zu entsprechen, da die noch nothwendigen Reparaturen an der Fregatte „Gefion“ völlig so gut in Kiel als in Eckernförde, unbe⸗ dingt aber im kieler Hafen mit einem erhöhten Grade von ört⸗ licher Sicherheit vor sich gehen konnten. 8
Am 27sten wurde von Kiel aus das Dampfschiff „Bonin“ nach Eckernfoͤrde beordert, mit dem Auftrage, die „Gefion“ in der Nacht (um einem etwaigen dänischen Angriffe zu entgehen) zurück nach Kiel zu bugsiren. 1
Als aber das Dampfboot „Bonin“ in Eckernförde einlief,
wurde, nach einem Berichte des derzeitigen Kommandirenden dieser
Reichs⸗Fregatte, Lieutenant Poppe, d. d. 28. September, vod Sei preußischen Truppen in Eckernförde Generalmarsch geschla⸗ P E Werfte besetzt. Der Bericht des Lieutenants Poppe sagt vescte weelich. „wie nunmehr von den Preußen scharf ge⸗ laden wurde, was natürlich auch seitens der Marine⸗Soldaten ge⸗ schah, doch es blieb nur beim Laden, indem Lieutenant Poppe er⸗ klärte, wie er es nicht zugäbe, daß die Fregatte besetzt werde.“ Gegen die Wegführung der „Gesion“ übergab der preußische Commandeur in Eckernförde, Major Lehmann, folgenden Protest: befi E“ 1 Fregatte „Gefion“ eitem Hafen sich befindet, der unter den Schutz der Königlich preußi Macht ge⸗ stellt ist, ferner glich preußischen Macht g ti 1 “ nc vormalige Reichsgewalt nur durch Sanc⸗ ion der Königlich preußischen Regierung über gedachte Fregatte verfügen kann, auch g 9 gedachte Freg
11“ —
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„in Betracht, daß keiner secundairen Regierung es zustehen kann, ohne Einwilligung derjenigen deutschen Regierung, welche die Waffenstillstands⸗Convention abgeschlossen, die Fregatte „Ge⸗ fion“ aus dem eckernförder Hafen fortzunehmen, protestire ich gegen diese offizielle Handlungsweise der schleswig⸗holsteinischen Statihal⸗ terschaft, welche in der Nacht vom 27. zum 28. September d. J. das Dampfboot „Bonin“ nach erwähntem Hafen abgesandt, um die Fregatte „Gefion“ nach Kiel abzuführen, und erkläre schließlich:
„daß ich jeden dieser Declaration zuwiderlaufenden Akt als ei⸗ nen Casus belli betrachten werde.“
Die Streitfrage fand indeß eine vorläufige Erledigung dadurch, daß das Meer gefallen und die Fregatte gezwungen war, an Ort und Stelle zu bleiben, bis das Fahrwasser auf eine hinreichende Tiefe und Breite ausgebaggert werden konnte. 8
Seitdem ist an den Lieutenant Poppe die Weisung ergangen, die Reparaturen an der „Gefion“ fortzusetzen und die Baggerung der Barre, welche das Auslaufen der Fregatte hindert, zu fördern.
Unter dem 3. Oktober meldet jedoch jener Offizier, daß nach erhaltenen Befehlen aus Berlin der genannte Königlich preußische Mejor ihm abermals erklärt habe, daß die Fregatte nicht aufge⸗ takelt werden könne und das Ausbaggern des Hafens unterbleiben müsse, weil sonst „der Major augenblicklich dreimal die Trommel schlagen lassen werde, was das Zeichen wäre, daß die Soldaten auf jeden Mann an Bord schießen sollten.“ —“
Einem späteren Bericht desselben Offiziers entnehmen wir fol⸗ gende Stelle:
„Ob mir nun von Seiten des Kommandanten der hier lie⸗ genden preußischen Landtruppen Hindernisse hinsichtlich des Auf⸗ bringens der Fregatte aus dem Hafen in den Weg gelegt würden, konnte ich damals nicht in Erfahrung bringen, da sich dieser über diesen Punkt nicht deutlich aussprach.
„Um nun klares Licht darüber zu bekommen, setzte ich mich heute abermals mit demselben ins Benehmen und äußerte er sich dahin, daß ich mit der Fregatte unternehmen könne, was ich für gut fände, nur dürfe dieselbe nicht von der Stelle und nicht einmal das Tau, an welchem sie ans Land bese⸗ stigt ist, gelöst werden, widrigenfalls er nach dreimaliger Aufforde⸗ rung auf die Leute schießen lassen werde. Hinsichtlich des Baggerns der Barre lege er mir keine Hindernisse in den Weg.a.”0
Hieran schließt derselbe die wichtige Anzeige, daß sich seit gestern fruͤh eine dänische Fregatte, eine Korvette und drei Dampf⸗ schiffe vor den hiesigen Hafen vor Anker gelegt haben und eines der letzteren sogar gestern und heute bis an die Schanze hereinkam.
Am 28. Oktober endlich machte der Bevollmächtigte für die schleswig⸗holsteinische Statthalterschaft nachstehende Anzeige:
„Eben empfangenem Auftrage zufolge, habe ich die Ehre, an die hohen Reichs⸗Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Marine in Betreff der Fregatle „Eckernförde“ nachstehende er⸗ gebene Mittheilung zu richten.
„Von einem glanbwürdigen Mann in Flensburg wird von dort am 23sten d. M. an meine Regierung Folgendes geschrieben: „Aus einer, wie ich nicht zweifeln darf, vollkommen sicheren
Quelle erfahre ich, daß der Admiral Steen⸗Bille, welcher sich gegenwärlig hier befindet, mit dem Obersten Hodges über den Plan, die „Gefion“ zu entführen, in der Weise einig Zeworden, daß dieselbe nach einem Platze gebracht werde, wie Arroesund oder Alsen, unter dem Vorwand, sie dort sicherer zu überwintern. Es sei nicht der geringste Zweifel, daß der Weg von Arroesund nach Kopenhagen dann für die „Gefion“ ein sehr kurzer sein werde.“
Darauf erließ endlich das Reichsministerium noch an dem⸗ selben Tage an den Kommandirenden der Fregatte, Lieutenant Poppe, einen Befehl dahin: 1
„Was auch geschehen möge, Sie haften für das Ihrem Be⸗ fehl anvertraute Kriegsschiff. Es ist Reichs „Eigenthum. Ihre Instruction geht einfach dahin, entweder die Fregatte unter deut- schen Farben dem Reiche zu erhalten oder dieselbe zu vernichten. Sie soll weder den Dänen, noch irgend einer anderen unbefugten Macht in die Hände fallen.
„Sie haben mich deutlich zu verstehen, weder Königlich preußische Streitkräfte, noch solche, welche die schleswigsche Landes⸗Verwal⸗ tung etwa beordern möchte, noch irgend andere nicht Ihrem un- mittelbaren Befehle unterstellten Marine⸗ oder Landtruppen dürfen die Reichsfregatte besetzen. Ehe dieses geschicht, sprengen Sie das Schiff in die Lust oder verbrennen dasselbe.
„Nachdem Sie den Buchstaben und den vollen Sinn die⸗ ses Befehls stets vor Augen zu behalten haben „geht Ihnen noch abschriftlich eine so eben einlaufende Mittheilung des schleswig⸗ holsteinschen Bevollmächtigten dahier vom heu⸗ tigen Datum zu. B
„Sie werden aus deren Inhalt die eventuelle Gefährdung der Fregatte „Eckernförde“, hauptsächlich so bald der Wasserstand zu Eckernförde hoch ist, erkennen. G.
„Angesichts dieses werden Sie demnach alle jene Vorsichts⸗
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Maßregeln ergreifen und ergänzen, die nothwendig sind, damit di vermuthliche Absicht des Feindes vereitelt werde. G
„Pulver und Brennmaterialien müssen in vollem Maße fertig gehalten und in der Art vertheilt sein, daß das Schiff in jedem Augenblicke an zehn oder mehreren Orten zugleich in Brand gesteckt werden kann; daß fernerhin die Sprengung gesichert ist⸗ wohingegen Alles, was zum Löschen dienen könnte vernichtet wird.
Musland.
Frankreich. Paris, 3. Nov. Die Opinion Pub
theilt einiges Nähere über die Ministersitzung vom Mittwoch mit: „Passy,“ so erzählt dies Blatt, „sagte arglos zum Präsidenten, man müsse sich mit der Ersetzung des Herrn von Falloux beschäftigen, man könne hiermit nicht län⸗ger zögern.“ „Sie haben recht,“ erwiederte der Präsident, „doch nicht Herr Falloux allein, sondern alle Minister muͤssen ersetzt wer⸗ den.“ Man erstaunte und Anfragen verschiedener Art entfuhren jedem Munde. Der Präsident ließ den Verdiensten der Minister Gerechtigkeit widerfahren, meinte jedoch, sie hätten seine Politik nicht hinreichend vertreten. Die Minister nannten das Verfahren des Präsidenten unerhört: man habe nie ein Ministerium entlassen, das 400 Stimmen Majorität gehabt; diese Entschließung könnte traurige Folgen haben. Alle gestanden jedoch ein, daß er das Recht zu ihrer Entlassung habe, und er erklärte, hiervon Gebrauch machen zu wol⸗ len und eine eigene Politik zu haben Einer der Anwe⸗ senden empfahl einige Schonung gegen Odilon Barrot, der seine ganze Vergangenheit, seine Popularität dem Prästden⸗ ten geopfert; es sei also etwas hart, ihn so ohne Wei⸗ teres fortzuschicken. „Ich habe ihm geschrieben“ „ erwie⸗ derte der Präsident, „und sein Bruder ist nach Bougival abgegan⸗ gen, um ihm den Minister⸗Wechsel anzuzeigen.’“ Die Minister
ingen aus einander. Ferdinand Barrot begab sich wirklich nach Pohsgival, doch sein Bruder wollte ihn nicht empfangen. Nachdem
die früheren Minister das Elpsee verlassen hatten, kamen die neuen daselbst zusammen, und man sprach von einer Botschaft des Prã⸗ sidenten. Die Minister meinten, es handle sich einfach um die An⸗ zeige ihrer Ernennung. Nach ihrem Fortgehen schrieb der Präsi⸗ dent die Botschaft und schickte sie Herrn Dupin zu. Der Präsident hatte sie nur zweien Vertrauten mitgetheilt, die ihm anriethen, ei⸗ nige Stellen auszulassen. Das Erstaunen war daher in der Kammer allgemein, als die Botschaft verlesen wurde. Die früheren Minister versammelten sich denselben Abend bei Herrn Dufaure im Ministerium des Innern; etwa 50 Deputirte, den verschiedenen Schattirungen der Majorität angehörend, fanden sich auch ein. Man beschloß, die abtretenden Minister sollten eine abwartende Stellung einnehmen und sich auf keine Diskussion über die Ausdrücke der Botschaft einlassen. Man kam überein, daß die ganze Majorität eben so handeln solle; man wollte eine Aufforde⸗ rung zu Erklärungen von Seiten der Minister abwarten. Wäh⸗ rend dessen waren die neuen Minister im Elysee zusammengekom⸗ men, die Debatte war daselbst sehr lebhaft; die Minister wollten nicht die solidarische Verantwortlichkeit für die Botschaft überneh⸗ men. Die Diskussion dauerte von 8 bis 12 Uhr. Deshalb erschien die versprochene Beilage des Moniteur nicht, und der Präsident ließ nach Mitternacht die einfache Anzeige der neuen Ministerliste in den nichtamtlichen Theil des Moniteur einrücken. Die Mini⸗ ster⸗Sitzung dauerte bis 1 ½ Uhr fort und wurde am nächsten Tage wieder aufgenommen; man kam überein, daß das Programm des Ministeriums die Aufregung beschwichtigen solle. Deshalb erlitt die Installation der Minister einigen Aufschub.“
Felix Pyat zeigt zur Widerlegung einiger verbreiteten Nachrichten an, er sei nicht von worden, denn er habe nie NIS; neen Ankunft in der Schweiz freiwillig in Lausanne. . 4
Herr Berryer besbit in einer gestrigen Abendsitzung des so⸗ genannten Staatsraths⸗Vereins die Ansicht Molé's, man solle sich mit der der Majorität gegebenen Genugthuung zufrieden stellen. Leon Faucher dagegen war der Ansicht Molé's. 1 1
Mehrere Offiziere eines Linien⸗Regiments sind verhaftet und nach der Kommandantur gebracht worden, weil sie bei einem in der Vorstadt St. Antoine zur Bewillkommnung von Kameraden gege⸗ benen Festessen ans Fenster getreten waren und auf die Straße hinaus gerufen hatten: „Es lebe Heinrich V.! Nieder mit dem Präsidenten! Es lebe der König! ꝛc.“, während draußen ein dro⸗ hender Volkshaufen sich
von der Patrie Genf zurückgeschickt er wohne seit seiner
sammelte und die Herausforderung der Offiziere mit dem donnernden und oft wiederholten Vivat für die Republik beantwortete. Die Untersuchung des Vorfalles, der die Gerüchte von einem legitimistischen Komplotte neu auffrischt, ist be⸗ reits im Gange. 8
Die vorgestrige Sitzung des Staats⸗Prozesses zu Versailles, so wie die gestrige, boten wenig Interesse dar. Die Entlastungs⸗ Zeugen, welche bis jetzt verhört wurden, erklären fast alle Anschul⸗ digungen der Anklage⸗Akte für unbegründet.
Paris, 3 Nov. (Köln. Ztg.) Das Programm des neuen Ministeriums ist begreiflich das allgemeine Thema der Besprechung. Ein demokratisches Organ sagt: „Kein Urtheilsfähiger glaubt, daß mit diesem Programm eine wesentlich neue oder veränderte Politik eingeweiht ist. Der angedrohte Ostracismus gegen zu nachsichtige Beamte, den die Majorität lange umsonst von Dufaure verlangte, weshalb sie ihn auch nächstens stürzen wollte, ist wohl der einzige wirkliche Unterschied zwischen der angekündigten Politik des neuen und jener des abgetretenen Ministeriums. Viele glauben daher, daß Louis Napoleon noch Weiteres im Schilde führt und dem jetzigen Kabinet nur eine schnell vorübergehende Dauer und eine sehr un⸗ dankbare Rolle zugedacht hat. Der Verein vom Staatsrathe hat daher beschlossen, vor der Hand nichts zu thun und die Minister gewähren zu lassen, von Louis Napoleon's Botschaft aber als von einem außerhalb der ministeriellen Verantwortlichkeit liegenden Akte für jetzt gänzlich zu abstrahiren, wie die Majorität es in der römischen Frage mit dem Briefe vom 18. August that. Die Bevölkerung von Paris ist ruhig; unter den Arbeitern soll die Botschaft sogar einen günstigen Eindruck gemacht haben, der jedoch schwerlich lange nachhalten wird. Im Volke glaubt man stark an einen beabsichtigten Staatsstreich, an eine Berufung Louis Napoleon's von der National⸗Versammlung an die Nation. Das diplomatische Corps soll das Verfahren Louis Napoleon's als ersten Schritt zur Einsetzung einer starken Regierung gut aufgenommen haben; es fand sich vorgestern fast ohne Ausnahme im Elysee ein, und namentlich Lord Normanby überhäufte den Präsidenten mit Aufmerksamkeiten. Der Dix Decembre versäumt nicht, alle bei dieser Gelegenheit zum Lobe Louis Napoleon's gefallenen Aeuße⸗ rungen zu wiederholen. Ein bedeutender Staatsmann soll auf die Frage, was er von dem Manifest halte, geantwortet haben, Six⸗ tus V. habe die Krücken weggeworfen und sei ein großer Papst geworden. Der neue Finanz⸗Minister Fould wird bereits mit Ver⸗ öffentlichung eines Facsimile’s von Maßregeln bedroht, welche er der provisorischen Regierung vorgeschlagen haben soll, und die einem Staats⸗Bankerotte gleichkommen. Bisher war Fould mit dem Hause Rothschild sehr gespannt; eine Annäherung zwischen Bei⸗ den ist jedoch schon eingeleitet.“
Paris, 4. Noo. Die von dem Präsidenten der Republik zu Ende der gestrigen feierlichen Installation der höheren Justiz⸗Beamten gehaltene Rede lautete: Meine Herren! Ich bin glücklich, mich hHeute in Ihrer Mitte zu befinden und den Vorsitz bei einer feierli⸗ chen Ceremonie zu führen, welche durch Wiedereinsetzung der Ma⸗ gistratur einen Grundsatz wieder herstellt, der nur durch eine mo⸗ mentane Verirrung verkannt werden konnte. (Sensation.). In aufgeregten Epochen, zu Zeiten, wo die Begriffe des Gerechten und Ungerechten verwechselt scheinen, ist es nützlich, den Zauber der großen Institutionen wieder zu beleben und darzuthun, daß ge⸗ wisse Grundsätze eine nicht zu vernichtende Macht in sich schließen. Man will gern sagen können: die Fundamental — Gesetze des Lan⸗ des sind wieder hergestellt, alle Staats⸗ Gewalten sind in andere Hände übergegangen und dennoch, inmitten dieser Umwälzungen und dieser Schiffbruche, hat sich der Grundsatz der Unabsetzbarkeit der Magistratur aufrecht erhalten. In der That, die Gesellschaften ge⸗ stalten sich nicht nach dem Willen des menschlichen Ehrgeizes; die Formen wechseln, die Sache bleibt. Trotz der seit 1815 gekomme⸗ nen politischen Stürme leben wir nur noch Dank der breiten durch das Konsulat und das Kaiserreich begründeten Institutionen. Die Dy⸗ nastieen und die Charten sind vergangen, die Religion, die Orga⸗ nisation der Justiz, der Armer, der Verwaltung hat sie überlebt. Chren wir daher, was unveränderlich ist, ehren wir aber auch, was sich Gutes in den eingeführten Aenderungen vorfinden mag. Hehee zum Beispiel, wo Sie, herbeigeeilt von allen Punkten Fesheees vor dem ersten Magistrat der Republik C. ee egehs Ub⸗ d 4 em L A 4 Se. onn Gegenwart Gottes und der
Sie Treue nicht einem Manne, hafter Beifall.) Sie haben hier essenhaft zu
— — 8 1 at gewissenhaft z großen Staatsgewalten geschworen, ein Manden, dagsche Magi⸗
fü essen strenge Vollziehung stets die⸗ edanke, da ; hat. Es ist ein trostlicher Gebanke, daß