1849 / 309 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

seine Verdienste so innig mit unseren Verfassungsgesetzen verwachsen, 199, so lange diese bestehen und Anerkennung genießen, auch jene niemals in der dankbaren Erinnerung der Nation werden öschen können. anderen Anspruch an die warme Erkenntlichkeit seiner Landeleute hat sich der Verstorbene durch das Bergensche Museum erworben, welches er, nachdem ihn seine geschwächte Gesundheit ge⸗ nöth'gt hatte, sich aus dem Thingsaale zurückzuziehen und später sogar eine Zeit lang jede Amtsthätigkeit aufzugeben, im Jahre 1825 im Verein mit einigen wissenschaftlichen Freunden stiftete. Daß dieses Museum von seinem ersten geringen Anfange in des Stifters eigenen Räumen an zu der reichen Sammlung ethnographischer, an⸗ tiquarischer, naturhistorischer und künstlerischer Gegenstände, welche jetzt zwei ansehnliche Gebäude einmimmt, angewachsen ist, verdankt es fast allein der unermüdlichen, verständigen Wirksamkeit und den uneigennützigen Opfern des Stiftsamtmanns Christie. Durch die Stiftung des Bergenschen Museums hat sich dieser prunklose, bei all seinen wahren Verdiensten so bescheidene und an⸗ spruchslose Ehrenmann nicht weniger als durch sein unvergeßliches Benehmen zu Eidsvold, welches ihn längst mit dem unverwelllichen Eichenlaube der Bürgerkrone geschmückt hat, eben so sehr ein blei⸗ bendes Denkmal bei der dankbaren Nachwelt errichtet, wie er in seinem Familienkreise und bei Jedem, der ihm in seinem Privatle⸗ ben näher stand, ein gesegnetes Andenken hinterlassen hat.“

Italien. Rom, Okt. (Ll.) Heute geht eine große Deputation, in welcher besonders der Handelsstand stark vertreten ist, nach Portici, um Se. Heiligkeit zu ersuchen, bald wieder nach Rom zurückzukehren.

Italienische Blätter schildern die Zustände von Palermo mit sehr grellen Farben. Verhaftungen, heimliche Hinrichtungen und dergleichen Gespensterspuk sollen nur allzu häufig stattfinden. Einzelne Umstände, welche gleichzeitig durch die Zeitungen bekannt wurden, deuten darauf hin, daß der edle Lord des auswärtigen Amtes gewissen Demonstrationen dieser noch immer sehr aufgeregten Insel⸗Bewohner nicht ganz fremd geblieben sein muß. So wurde z. B. gleichzeitig mit der Note Lord Palmerston's an die Regierung von Neapel ein Memorandum bekannt, welches, in Palermo heim⸗ lich gedruckt und an alle Konsular⸗Agenten vertheilt, einen Protest gegen die Regierung enthält. Italienische Blätter behaupten übri⸗ gens, daß sogar Herr von Tocqueville Einsprache gegen die Maß⸗ nahmen der neapolitanischen Regierung in Neapel gethan habe.

Spanien. Madrid, 28. Okt. (Fr. B.) Heute geht das Gerücht, daß der Graf Hermoso, der Marquis Malpico und andere hohe Beamte des Palastes ihre Entlassung geben wollen. Der König will noch immer nicht die Königin Mutter empfangen.

Sollte Herr Mon die Präsidentschaft der Deputirten⸗Kammer nicht annehmen, so wird Herr Mayans als Kandidat für dieselbe genannt. Die Cortes werden übermorgen eröffnet werden. Es wird aber keine Königliche Sitzung stattfinden.

Der Clamor publico behauptet, daß an 100 Millionen Realen Wechsel, die auf die Provinz gezogen waren, mit Protest zurückgeschickt worden. Das Ministerium konnte sich auf diese Weise bis jetzt keine 10 Millionen Realen verschaffen, und man schuldet zwei Monat Sold.

Dem Heraldo zufolge lauten die Nachrichten aus Cuba vom 256. September günstig.

Madrid, 29. Okt. Die Deputirten haben in einer vorläu⸗ figen Versammlung das älteste Mitglied, Herrn Alonso, zum Prä⸗ identen bestimmt, bis der wirkliche Präsident in der vorgeschriebe⸗ en Form gewählt sein wird.

Zwei der bedeutendsten Palast⸗Beamten haben ihre Entlassung ingereicht, die Königiu aber hat dieselbe nicht angenommen.

Madrid, 30. Okt. Herr Mon hat nicht allein die Präsi⸗ dentschaft der Deputirten⸗Kammer ausgeschlagen, sondern wohnte nicht einmal der Eröffnung der Cortes bei. Um 2 Uhr waren alle Minister im Senat. Der Minister⸗Präsident allein war in großer mniform. Das Eröffnungs⸗Dekret wurde verlesen. Man schritt ann zur Bildung der Abtheilungen, doch war die Deputirten⸗Kam⸗ mer nicht stimmfähig und man konnte die Büreaus nur provisorisch inrichten. Herr Mayans erhielt 92 Stimmen als Präsident. Herr Rio Rosas, ebenfalls Moderado, 22, und Alonzo, Kandidat der LL v.“ 8

Zproz. 27 ¾ P.

2 27.

Wissenschaft und Kunst.

Königliches Opernh Jessonda. (Den 6. Rovember.)

Nachdem mehrfache Hindernisse das Debüt unseres neuen Kapellmeisters Herrn Dorn bisher verzögert hatten, erschien derselbe am Dienstag ndlich zum erstenmale am Püresiongplahe im Opernhause, um Spohr's Jessonda“ zu leiten. Ueber die Vorstellung der genannten Meisteroper

daß sie unter Mitwirkung unserer besten Sängerkräfte stat fand und bei so trefflicher Leitung namentlich an Präzision und im Ensemble nichts zu wünschen ließ. Welche ausgezeichneten Eigenschaften übrigens Oorn als Dirigent besitzt, mit welcher Ruhe und Umsicht er den Taktstock füͤhrt, und vorzugsweise, mit welcher Sorgfalt und mit welchem Fleiße er beim Ein st u⸗ diren zu Werke geht, davon Kenntniß zu nehmen, hatten seine Kunstgenossen bereits bei seiner vorjährigen hiesigen Anwesenheit ausreichende Gelegenheit. Als daher kurze Zeit nachher die Stelle eines Kapellmeisters der Königl. Oper durch den Tod Nicolai's erledigt wurde und in Folge dessen die Frage entstand, wer sie wohl auszufüllen würdig wäre, gab sich der allge⸗ meine Wunsch kund, Herrn Dorn an dem Platze des Verstorbenen zu sehen, ein Wunsch, der durch die musikalische Presse öffentlichen Ausdruck gewann. Nach Realisirung desselben bleibt uns nunmehr nichts übrig, als der Intendantur für die im Sinne der Künstlerwelt getroffenen Acquisition Dank zu sagen und Herrn Dorn selbst nach seinem ersten Debüt mit Freude und Genugthuung als den Unsrigen zu begrüßen.

Erste Trio⸗Soirée im Saale des Hotel de Russie. (Den 7. November.)

Die Herren Löschhorn und Gebr. Stahlknecht eröffneten ihre Trio⸗Soiréen am Mittwoch mit einem Trio von Mozart in G-dur, das besonders in den fein ausgearbeiteten Variationen allgemein interessirte und von dem geschätzten Künstler⸗Kleeblatt durchweg in vortrefflicher Nüan⸗ cirung und überhaupt mit schönster Uebrreinstimmung ausgeführt wurde. Dann kam ein neues (obwohl in diesen Soiréen schon einmal vorgeführtes) Trio von W. Ekkardt (in F-dur) zu Gehör. Es ist dies die Arbeit ei⸗ nes hiesigen Dilettanten, die aber nichtsdestoweniger von einem ernsten ge⸗ diegenen Kunststreben Zeugniß giebt. Schon der erste Satz fördert zwei Hauptgedanken von anziehender Gestaltung und oft geschickter Verarbeitung zu Tage. Das Scherzo (D-moll) bringt ebenfalls ein fesselndes Motiv in recht gelungener Durchführung, indem das in den Saiten⸗Instrumenten con sordini ausgeführte Trio einen wirksamen Gegensatz dazu bildet. Das Adagio (B-dur) zeichnet sich besonders durch melodiöse Führung aus und interessirt auch außerdem in manchen schönen Einzelheiten, z. Den durch die Art der Wiedereinführung des Hauptgedankens, der, beim ersten⸗ male dem Piano zuertheilt, bei der Wiederkehr in den Saiten⸗Instrumenten unter harmonischer Figurirung des Piano auftritt. Das Finale dürfte der am wenigsten gelungene Satz sein, obgleich das im Werke überhaupt er⸗ sichtliche Streben nach einheitsvoller Gestaltung auch hier bemerkbar wird. Das Ganze, durch eine sorgfältige Ausführung gehoben, machte einen be⸗ friedigenden Eindruck auf die Versammlung und hatte sich sogar lauten Beifalls zu erfreuen. Den Schluß der Soiree bildete Beethoven’s8 großes D-dur-Trio Op. 70.

Musikalisches. Mlle. Fodor, noch bei allen Musikfreunden Berlins in

* nur so viel,

Berlin.

Folge ihrer mehrjährigen Wirksamkeit bei der hiesigen italienischen Oper im

ehrenwerthen Andenken, ist gegenwärtig von der großen Oper in Paris unter äußerst günstigen Bedingungen auf ein Jahr engagirt worden. Sie wird zunächst in einer neuen Oper von Auber auftreten, deren Proben be⸗

reits im Dezember stattfinden sollen.

Chromatisches Oktav⸗Pianvc

Berlin. Der Umstand, daß nächstens das Publikum durch Herrn Dreschke berufen werden soll, um über das von dem hiesigen Piano⸗Fa⸗ brikanten C. J. Schönemann und dem Professor Dr. F. G. Müller (gleichfalls aus Berlin) gemeinschastlich erfundene chromatische Ok⸗ tav⸗Piano ein Urtheil zu fällen, veranlaßt uns, nachdem wir von der Erfindung nähere Kenntniß genommen, zu folgenden Bemerkungen darüber.

Das chromatische Oitav⸗Piano, dessen Form die eines gewöhnlichen Flügels ist, verdankt seinen Namen der Einrichtung, daß der Spieler 1) durch Anwendung des Oktav⸗Pedals mit dem Drucke jeder Taste (ausgenommen in den Contra⸗Tönen) den zugehörigen Ton mit seiner Unteroktave vereinigt er⸗ hält, während er 2) auf einer unterhalb der Haupt⸗Tastatur angebrachten chro⸗ matischen Tastatur (ohne Obertasten) die chromatische Tonleiter gleitend (mit einem Finger) spielen kann. (Der erwähnte Oktav⸗Mechanismus ist in der jetzigen verbesserten Construction Erfindung der Herren Schönemann und Müller, die chromatische Tastatur dagegen auf besondere Veranlas⸗ sung des Herren Dreschke von Herrn Schönemann dem Oktav ·Piano angefügt worden, und zwar analog derjenigen, welche sich an dem von Er⸗ sterem erfundenen, in Frankreich und Eugland patentirten Piano monogamme befindet.) Wenn uͤbrigens die Form dieses Piano's angedeutetermaßen von der der gewöhnlichen Flügel nur wenig abweicht, so muß hinzugefügt wer⸗ den, daß Saitenbezug und Hammerwerk gar keiner Aenderung erfahren ha⸗ ben. Auch die Tastatur ist die gewöhnliche, und außerdem nur noch die erwähnte chromatische Tastatur vorhanden. Was den Oktav⸗Me⸗ chanismus selbst angeht, so wird dieser in ganz einfacher Weise durch drei Pedale in Bewegung gesetzt; davon ist eines für die ganze Tastatur und zwei sind für die beiden Hälften anwendbar. Uebrigens unterscheiden sich die Oktav⸗Pedale im Gebrauch nicht von dem Dämpfer⸗Pedal, wie denn überhaupt die Benutzung des Oktav⸗Mechanis⸗ mus in keiner Beziehung besondere Schwierigkeiten bietet, indem sogar ein⸗ fache Bezeichnungen ausreichen würden, um die Mehrzahl der verhandenen Compositionen selbst für den Dilettanten auf dem chromatischen Oktav⸗ Piano spielbar erscheinen zu lassen. Insofern aber die Behandlung des Instrumentes, ohne Anwendung des Oktav⸗Mechanismus', durchaus die gewöhnliche ist, ersetzt das chromatische Oktav⸗Piano gleichzeitig jedes an⸗ dere Piano. So viel über die Errichtung und den Gebrauch des Instru⸗ mentes. Was nun den Nutzen der Erfindung betrifft, so ist dieser vorzugsweise in der durch Anwendung des Oktav⸗Mechanismus zu errei⸗ chenden größeren Vollstimmigkeit und erhöhten Klangwir⸗ kung zu suchen, indem ein einziger Spieler auf diesem Instrumente z. B. leicht die Effekte eines vierhändigen Spieles hervorzurufen vermag, gleich⸗ wie er durch Benutzung der chromatischen Tastatur in den Stand gesetzt wird, die chromatische Tonleiter gleitend mit einer Gleichheit und Schnel⸗

lgkeit auszuführen, wie dies auf einer gewöhnlichen Tastatur nicht im Be⸗

u1]

Bekanntmachungen. S

[502] FEbdilta (sgiion.

Der Rittergutsbesitzer von Schwanenfeld auf Seu⸗ bersdorf hat wider den früheren Gutsbesitzer von Wil⸗ lamowicz eine Klage auf Zahlung einer angeblich von dem Letzteren im Auftrage des Ersteren beim Königli⸗ chen Kreisgericht in Culm in Empfang genommenen

und nicht abgeführten Summe von 4200 Thlr. nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klagebehändigung an⸗ gestrengt. Da der Aufenthalt des ꝛc. von Willamowicz unbekannt ist, so wind derselbe hierdurch unter Andro⸗ hung des Kontumazial⸗Verfahrens für den Fall des Ausbleibens zur Klagebeantwortung auf den 15. Januar 1850, Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst vorgeladen. Marienwerder, den 29. September 1849. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

222

1555] Cdiktal⸗ Citati X9, egangene Urkunde FFn.

den, nämlich: en amortisirt wer a) die Ausfertigung der von Georg Heinrich (. 1 STiesfthal unterm 29. Juni 1843 au en 30. August ejusd. gerichtlich rekognoszirten Obli⸗ gation für die Frau Rendant Auguste Kummer,

Braun in Gispersleben Kiliani für seine Ehesrau Anne Sophie Charlotte, geb. Voigt, über 3000. Thlr. in Erfurter Währung, der Species zu 34 gGr. gerechnet, wofür das sogenannte Langesche Postgut zu Gispersleben Kiliani Nr. 45 und meh⸗ rere Feldgrundstücke dortiger Flur verpfändet, nebst Hypothekenschein des Königlichen Land⸗ und Stadt⸗ gerichts Erfurt vom 18. Oktober 1837; die unter dem 2. Mai 1848 von der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse zu Erfurt sub Nr. 71 auf das Königliche Haupt⸗Bank⸗Direktorium in Berlin an die Ordre Kaufmann Bernhard Troester in Er⸗ furt über 440 Thlr. ausgestellte Assignation. Wir fordern daher die etwanigen unbekannten Inha⸗ ber dieser Urkunden hierdurch auf, sich spätestens den 27. Februar 1850, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Deputirten, Herrn Obergerichts⸗Assessor Lindig, entweder persönlich oder durch einen gehörig legitimirten und in⸗ struirten Bevollmächtigten aus der Zahl der hiesigen Rechts⸗Anwalte, von denen für den Fall der Unbe⸗ kanntschaft die Herren Rechts⸗Anwalte Schmeißer und Galli vorgeschlagen werden, zu melden und ihre An⸗ sprüche an jenen Urkunden nachzuweisen, widrigenfalls ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt und mit Amortisation der Ürkunden verfahren werden wird. Erfurt, den 12. Oktober 18419. Königl. Preuß. Kreisgericht.

In fidem

Zimmer Nr. 34, vor dem Secretair.

556]

I. Abtheilung.

geb. Koenig, zu Erfurt über 190 Thlr. Darlehn

wofür das Wohnhaus Nr. 1 zu Tiefthal und [554]

mehrere Feldgrundstücke dortiger Flur verpfändet, b Stadtgerichts Erfurt vom 30. August 1843;

b) die Ausfertigung des notgariellen Illaten⸗Bekennt⸗

nisses des Gutsbesitzers Carl Friedrich Bernhard

1 M-. v.. na Wann Ein Kai

.“ nebst Hypothekenschein des Königlichen Land⸗ und Prhch zur Eonvocacion 8. r des ehemali „Ans⸗ :

ter⸗ und Pomschute en Hber Inspektors an der Rit⸗

Moisisz, ein Proklama nachgegeben und solches am

serliches Esthländisches Ober⸗Landes⸗ Erben, Gläubiger und

zu Reval, Christian Wilhelm

rig zu begründen.

untergesetzten Tage in locis publicis ct consuetis hat affigiren lassen, so wird solches Allen und Jeden zu dem Ende hierdurch bekannt gemacht, damit die Erben, Gläubiger und Schuldner binnen nun und einer prä⸗ klusivischen Frist von Jahr und Tag sich bei einem Kaiserlich Esthländischen Ober⸗Landesgerichte melden mögen, mit der Verwarnung, daß von dem Ablauf des anberaumten Termins die Erben und Gläubiger nicht weiter gehört, die Schuldner aber, welche die erforder⸗ lichen Anzeigen unterlassen, zum zwiefachen Ersatz ihrer Verbindlichkeiten verurtheilt werden sollen. Wonach ein Jeder, den dieses angeht, sich zu richten hat. Gegeben in Sr. Kaiserlichen Majestät Ober⸗Landes⸗ gericht zu Reval, am 5. Oktober 1849.

A. von Antropoff, Eines Kaiserlich Esthländischen Ober⸗Landesgerichts

TEE 88ZZ Nachdem der Bürgermeister und Stadt⸗Syndikus Redeker zu Stadthagen ohne Hinterlassung eines Te⸗ staments und bekannter Intestat⸗Erben am 23sten v. M. mit Tode abgegangen ist, so werden alle diejenigen, welche Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an die Hinterlas⸗ senschaft des defunctus geltend machen zu können ver⸗ meinen, hierdurch edictaliter verabladet, ihre etwaigen Ansprüche sub poena praeclusi et per. etui silentii in dem zu deren Vorbringung angesetzten Termine

am Donnerstag den 10. Januar k. J. 1850, Vormittags 11 Uhr,

entweder selbst oder durch genugsam vor dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und

reiche der Möglichkeit liegt. Zur Leitung von Gesang⸗Vereinen, zur Re⸗ präsentation der Orchester⸗Partituren größerer Ge angwerke, so wie zu öͤffentlichen Konzert⸗Vorträgen für Virtuosen müßte das chromatische Oktav⸗ daher zunächst geeignet sein, obwohl sich auch gebildete Dilettanten Nutzen und Vergnügen davon versprechen dürfen. Jedenfalls erscheint es wünschenswerth, daß Herr Dreschke seine Absicht verwirkliche und das chromatische Oktav⸗Piano dem größerem Pu⸗ blikum baldigst einmal öffentlich vorführe. Erst dann ist die Möglichkeit vorhanden, eine Erfindung zur Geltung und Annahme gelangen zu sehen, die in der That in vielem Betracht nicht geringen Anspruch darauf hat.

Eisenbahn⸗Verkehr. Stargard⸗Posener Eisenbahn. Frequenz und Einnahme pro 1. Januar bis ult. September 1849. Zahl der be⸗ förder⸗ ten Per⸗ sonen.

Abgegan⸗

gene Güter ꝛc.

r., V.

Ueberhaupt Einnahme

Einnahme

Einnahme dafür

dafür

Zeitraum.

pro Januar bis I pro Juli 5 August... September.

57035 22 2¹136503 6195 29 22789 7061 16 24394 8271 8 9 24294

321290 34067 34946 41079

79467 16593 17332 16023

96881 17467 16702

Summa.. 431383 38][78564 17 81207980 Die Einnahmen betrugen pro Jan. bis ult.

Sept. 1848.

a7aoqstroai6

80150 50079 130229

mithin pro Ja⸗ nuar bis Sept. 1849 mehr ..

49266 4 11 28485 77751

Markt⸗Berichte.

Stettin, 7. Nov. Das Wetter, bis gestern sehr schön, ist seit heute früh rauh und naß.

Weizen ohne Umsatz, auf 51 bis 58 Rthlr. nach Qualität ge⸗ halten. Recoggen in loco 26 ½ a 28 Rthlr. Br., pr. Nov. 26 8 Rthlr. bez., pro Frühj. 28 ¾ a %. Rthlr. bez.

Gerste auf 22 a 27 Rthlr. gehalten, schlesische 75 ½pfd. schwimmend ebenfalls 25 jahr schlesische 75pfd. 24 ¾ Rthlr. bezahlt.

Hafer 15 ½ a 19 Rthlr. Br., 52pfd. bezahlt.

Erbsen 30 2 36 Rthlr. Br. Heutiger Landmarkt:

Roggen. Gerste. 26 à 28. 22 a 24.

Heu. 17 ½ 2 25 Sgr. pr. Ctr.

Stroh. 6 Rthlr. 20 Sgr. a 7 Rthlr.

Rüböl loco 145 Rthlr. ohne und mit Faß bezahlt und gefor⸗ dert, pr. November 14 12 a 14 ½ Rthlr. bezahlt, pr. Nov. Dez. und Januar Februar 14 ¼ Rthlr. bezahlt. pr. März April 14 Rthlr. bezahlt.

Leinöl loco 12 ½ Rthlr. gefordert, pr. Frühjahrs⸗Abladung inkl. Faß 11 Rthlr. bezahlt.

Spiritus aus zweiter Hand ohne Faß 24 ¼ a 24 ½ % bezahlt,

24 ½ % Br., mit Faͤssern 25 ½ a 25 ½ % bezahlt, pr. November 25 ¾ %, pr. Frühjahr 22 a 22 ½ % bezahlt. Caffee, Cuba 7 ¼ a 8 ½ Sgr. verst., 5 ½ 2 6 ¾ Sgr. unverst. gefordert, Portoriko 6 ¾, 7 ½¼, Sgr. verst., 5, 5 ½%, 5 Sgr. un⸗ versteuert, Laguayra 6 ½ Sgr. verst., 4 ¾ Sgr. unverst., Java 6 ¼, 6 ½ Sgr. verst., 4 ½, 4 ¾½ Sgr. unverst. gefordert, Sumatra 5 Sgr. verst., 4 Sgr. unverst., Brasil. ord. bis gut 1878,8 2 6 Sgr. verst., 3 ¼ a 4 ½ Sgr. unverst., fein ord. Sgr. verst., 4 Sgr. unverst. gef.

Korinthen, Zantesche und Morea 8⁄ 11 Rthlr verst., 6 8 Rthlr. unverst. gef.

Schott. Roheisen Nr. 1 1 Rthlr. 17 Sgr. verst. gef. und bez.

Pfeffer 17 a 17 ½ Rthlr. verst., 10 ½ a 11 Rthlr. unverst. gef. biment 24 ½ Rthlr. verst., 18 Rthlr. unverst. gef.

Cassia lignen 16 Sgr. verst., 14 ½ Sgr. unverst. gef.

Schott. Heringe, Crown und Fullbrand 6 ½ Rthlr. verst., 5 ¾ Rthlr. unverst. gef.

Mandeln, sicil. und pugl. 26 ½ Rthlr. gef., 22 ¼ Rthlr. unverst. bez.

Palmöl 12 Rthlr. verst. rung bez.

Zink sehr fest; 4 Rthlr. Rthlr. Br., 5 Rthlr. Gld.

Kölnischer Syrup 94 9 ¾ Rthlr. verst. gef., 9 ⁄2 Rthlr. verst. bezahlt.

Gelb Lichtentalg 1ma 16½ Rthlr. verst., 13½ Rthlr. unverst gef., weiß do. 18 Rthlr. verst., 15 Rthlr. unverst. gef.

Südseethran 16 ½ 12 ½ Rthlr. verst. gefordert.

pomm. in loco 25 Rthlr., Rthlr. bezahlt, pr. Früh⸗

auf Lieferung 17 Rthlr.

Erbsen.

Hafer. 32 a 36.

Weizen. 1 10 817.

50 a 51.

verst., 22 ½ Rthlr. unverst.

gef., 11 ½ Rthlr. unverst. auf Liefe⸗

Rthlr. bez., 5 ڈ

1 r 11 voho

sigen Landes⸗Anzeigen inserirt werden. Sign. Bückeburg, den 1. November 1849. Fürstlich Schaumburg⸗Lippesche Justiz⸗Kanzlei. W. König.

1269 b. zZahlung

von Russ. Hopeschen Cer

tifikat-Coupons und ver loosten Certifikaten.

Pi, bef ans 38 . st

a. c. verfallenen Coupons von Russisch Hopescher

I 8 4 5t Igerll Certisikaten werden

8 8 mit 10 T hlr. 1 5 Sgr. Pr. Cour. pr. Coupon von 10 SRbl.,

und die bei uns eingereichten verloosten Certifikate derselben Anleihe, gegen quittirte Rückgabe unserer Empfangsscheine,

.ehlr. 15 Sgr. n.⸗ mit 52ℳ I D g. Pr. Cour. pr. Certifkkat von 500 SRbl.

von heute an bis zum 30sten dieses Monats an un

serer Kasse bezahlt. 4 8 Berlin, am 8. November 1849. get

Anhalt und Wagener.

„„ r 8 Brüderstralse No. 5.

Bevollmächtigte gehö⸗

Das künstige Präklusiv⸗Dekret wird nur in die hie⸗

Beilage.

2

L““ as Abonnement beträgt: 2 Athlr. für ½¼ Jahr. 4 Athlr. †¼ Jahr. 8 Athlr. 1 Jabhr. allen Theilen der Monarchie ohne EE Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

Amtlicher Theil. Deutschland

Berlin. Thierärztliche und pharmazeutische Konferenz. des Justiz⸗Ministers. Genehmigung von Anträgen des Justiz⸗Ministers chaftlichen rivat⸗See⸗ und Handelsrechts für die d deutschen Bundesländer. Hofnachrichten. Sachsen. Dresden. Vorbereitende Sitzung der ersten Kammer. Hessen und bei Rhein. Mainz. Anküͤnft des Prinzen von Preußen. Mecklenburg⸗Schwerin. Ludwigslust. Abreise der Herzogin Louise und ihres Gemahls. Oldenburg. Oldenburg. Eröffnung des Landtags. 8 8 Hamburg. Hamburg. Verfassungs⸗Entwurf der Neuner⸗Kommission. 8 Ausland⸗ Fraukreich. Gesetzgebende Versammlung. Annahme des Ge⸗ setz⸗Entwurfs über Fortdauer der Auflösung von Nationalgarden. Er⸗ waͤgung des Vorschlags über Modification der Bestimmungen üͤber Un⸗ entgeltlichkeit des polvtechnischen Unterrichts. Vermischtes. Paris. Die Revue in Versailles. Arbeiten des Ministeriums zur Erfüllung der Botschaft des Präsidenten. 3 Großbritanien und Irland. London. Hofnachrichten. Rück⸗ kehr des Capitain Roß von der Polar⸗Expedition. b Italien. Florenz. Polizeigesetz. Noch kein Anleihe⸗Abschluß. Die östereichische Besatzung. Vermischtes. Rom. Aufhebung der Absperrung des Ghetto. Die Finanzen. Neapel. Aus⸗ fuhr⸗Dekret. Entlassung Zucchi's. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Preußen. 1I Allgemeine Verfügungen

Oesterreich. Wien. in Betreff eines gemeins österreichischen Kron⸗ un

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Unteroffizier Marienfeld des 1sten kombinirten Re⸗ serve⸗Bataillons das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medi⸗ zinal⸗Angelegenheiten den Geheimen Rechnungs⸗Rath Knerk zum Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath und den Geheimen Medizinal⸗Rath, Professor Dr. Schmidt, zum vortragenden zu ernennen. b

Instiz⸗Ministerium.

Der Notariats⸗Kandidat Hubert Joseph Eiler zu Bonn ist zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk Hermeskeil im Land⸗ gerichtsbezirk Trier mit Anweisung seines Wohnsitzes in Hermeskeil ernannt worden.

1“

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung.

Die Dampfschiffe „Washington“ und „Hermann“ werden ihre Fahrten zwischen Bremen und New⸗York während der Monate De⸗ zember d. J. und Januar und Februar k. J. einstellen, indem der neue Dock in Bremerhaven zu deren Aufnahme noch nicht voll⸗ endet ist. 1

Die regelmäßigen Fahrten von der Weser nach New⸗York werden, wenn die Witterung es gestattet, wahrscheinlich am 15. März k. J. wieder beginnen.

Die letzte Abfahrt von Bremen für dieses Jahr findet am 15. November statt. Die zur Weiterbeförderung von Bremen be⸗ stimmte Korrespondenz nach Nord⸗Amerika muß dergestalt abgesandt werden, daß solche spätestens am 14ten d. M. in Bremen eintrifft.

Berlin, den 8. November 1849.

8 GSGeneral⸗Post⸗Amt. 8 Schmückert. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 100ster Königl. Klassen⸗Lotterie fielen zwei Hauptgewinne zu 10,000. Rthlr. auf Nr. 22,903 und 65751. in Berlin bei Grack und nach Sagan bei Wiesenthal; ein Gewinn von 5000 Rthlr. fiel auf Nr. 14,484. .Berlin bei Seeger; drei Gewinne zu 2090 Rthlr. sielen auf Nr. 14,694. 26,941 und 29,145. in Berlin bei Borchardt, nach Goln bei Reimbold und nach Düsseldorf bei Spatz; 35 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 7738. 7954. 10,259. IbEEböö1ö1 23,899. 29,220. 29,832. 31,559. 31,769. 31,869. 34,836. 36,237. 36,891. 37,543. 44,873. 45,984. 50,668. 51,216. 52,380. 55,444. 55,868. 57,153. 59,056. 60,064. 63,075. 66,909. 69,213. 72,425. 80,524. 80,722. 80,873. 81,822 und 84,433. in Berlin bei Baller, bei Borchardt, bei Securius und 4mal bei Seeger, nach Barmen bei Holzschuher, nach Bonn bei Haast, nach Breslau Zmal bei Froböß und bei Scheche, nach Cöln 2mal bei Reimbold, nach Fäüsseldorf 2mal bei Spatz, nach Halle bei Lehmann, nach Königs⸗ herg i. Pr. 2mal bei Heygster und bei Sieburger, nach Landshut

Naumann, nach Liegnitz Zmal bei Schwarz, nach Marienwerder bei Bestvater, nach Neisse bei Jäkel, nach Siegen bei Hees, nach Stettin bei Rolin und auf 6 nicht abgesetzte Loose; 33 Gewinne zu 509 Rthlr. auf Nr. 15,602. 16,374. 17,118. 17,530. 18,056. 21,620. 23,578. 26,855. 26,868. 27,023. 30,114. 31,006. 32,380. 32,520. 37,727. 41,169. 44,818. 46,289. 48,035. 48,828. 48,910. 51,978. 52,695. 53,403. 57,298. 57,431. 58,519. 61,775. 65,662. 67,430. 77,439. 79,749 und 80,076 in Berlin bei Alevin, bei Baller, bei Burg, bei Grack, bei Moser und Amal bei Seeger, nach Aachen bei Levy, Barmen Lmal bei Holzschuher, Breslau 2mal bei Schreiber, Eilenburg bei Kiesewetter, Halberstadt bei Sußmann, Halle bei Lehmann, Königsberg i. Pr. bei Heygster, Liegnitz bei Schwarz, Saen bei Büchting und bei Elbthal, Memel bei Kauffmann, Naumburg bei Vogel, Stettin Zmal bei Wilsnach, Tilsit bei öwenberg und aufb nicht abgesetzte Loose; 65 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 302. 1076. 1585.3592. 6404. 6743. 7659. 8093 8532 8642. 8683. 9654. 9801. 10,375. 11,460. 13,952. 14 943 15 105. 15,854. 17,934. 19,003. 19,945. 20,260. 22,105. 23,915. 24,953. 25,539. 26,005 26,137. 28,515. 28,612. 31,238. 35,294. 36,949.

Rath

46,839. 47,050. 60,919. 61,988. 78,107. 78,648.

und 84,839.

37,296. 40,017. 42,681. 44,671. 45,204. 46,448. 48,677. 48,739. 52,834. 55,873. 56,174. 57,923. 62,408. 63,692. 65,536. 73,346. 73,700. 74,924. 79,457. 80,086. 80,733. 81,780. 83,872. 84,135 Berlin, den 9. November 1849. Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Alexander zu Sayn⸗Wittgenstein⸗Hohenstein, von Braunschweig.

eve wrirmemmra

Uichtamtlicher Theil Deutschland.

Preußen. Berlin, 9. Nov. Nachdem der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten im Juni dieses Jahres eine Konferenz von Aerzten aller Provinzen zur Be⸗ rathung der Reform des Medizinalwesens berufen hat, beabsichtigt derselbe nunmehr auch die näheren Wünsche der Thierärzte zu ver⸗ nehmen und wird eine ähnliche Konferenz in den ersten Tagen des künftigen Jahres ihren Anfang nehmen, wozu Einladungen an ge⸗ eignete Männer dieses Faches, gleichfalls unter Berücksichtigung der verschiedenen Provinzen, bereits erfolgt sind. Dieser thieraͤrztlichen Konferenz wird eine pharmazeutische folgen. Denn obgleich mit den Apothekern bereits im Jahre 1844 nicht blos über Regulirung der Konzessions⸗Frage, sondern auch über die künftige Apotheker⸗Ord⸗ nung berathen ist, so wünscht der gedachte Minister dennoch über einige besonders wichtige Fragen noch einmal den Rath einiger tüchtigen Mitglieder dieses Standes um so mehr zu vernehmen, als damals nur besitzende Apotheker ihre Meinung abgegeben haben, mehrfach aber der billige Wunsch laut geworden ist, auch nicht be⸗ sitzende Pharmazeuten zu hören. Während dieser Berathungen wird das ärztliche und größere Publikum Zeit gewinnen zur frrien Mei⸗ nungs⸗Aeußerung über die durch den Druck veröffentlichten Proto⸗ kolle der ärztlichen Konferenz (Berlin bei Hirschwald), und es wird daher nach dem Schlusse der Apotheker⸗Konferenz ungesäumt mit dem Entwurfe des neuen Medizinal⸗Edikts vorgegangen, dieser Entwurf aber, ehe er dem Staats-Ministerium und nach erfolgter Genehmigung Sr. Majestät des Königs den Kammern vorgelegt wird, gleichfalls der freiesten Meinungs⸗Aeußerung des betheiligten Publikums zugänglich gemacht werden.

Berlin, 9. Nov. Das Justiz⸗Ministerial⸗Blatt enthält folgende allgemeine Verfügung vom 7. November 1849, betreffend die Frage: ob der Staatsanwalt die Anklage noch zurücknehmen und das Gericht das weitere Verfahren einstellen darf, wenn die Sache bereits durch Beschluß der Anklagekammer an das Schwurgericht gewiesen ist.

Verordnung vom 3. W“ 1u6“ 75 78 (Gesetz⸗Samm⸗ ung S. 28).

Der Justiz⸗Minister hat aus mehreren bei ihm eingegangenen Berich⸗ ten über die abgehaltenen Schwurgerichts⸗Sitzungen ersehen, daß hin und wieder Fälle vorgekommen sind, in welchen die Staatsanwaltschaft die An⸗ klage im Termine zur mündlichen Verhandlung vor dem Schwurgerichte zu⸗ rückgenommen, und daß die Gerichtshöfe in Folge dessen die Sache ohne Weiteres als erledigt betrachtet und die weitere Erörterung unterlassen haben.

Dies Verfahren ist rechtfertigt.

Sobald die Versetzung des Beschuldigten in den Anklagestand nach §. 78 der Verordnung vom 3. Januar d. J. definitiv ausgesprochen und die Sache vor das Schwurgericht verwiesen worden ist, steht es weder dem Staatsanwalt zu, die Anklage fallen zu lassen, noch kann die Verhandlung vom Gerichte eingestellt werden.

Die Verordnung vom 3. Januar d. J. geht davon aus, daß eine gründliche und wiederholte, von zwei Instanzen vorzunehmende Prüfung darüber erfolgen müsse, ob hinreichende Veranlassung vorhanden sei, den Beschuldigten in den Auklagestand zu versetzen. Es wird hierüber der vor⸗ läufige Beschluß einer Abtheilung des Gerichts erster Instanz (§. 76) und der definitive Beschluß einer Abtheilung des Appellations⸗Gerichts (§. 78) ersordert. Der deutlich hervortretenden Absicht des Gesetzes würde es wi⸗ dersprechen, wenn die Staatsanwaltschaft befugt sein sollte, die Wirkung dieses gerichtlichen Beschlusses durch einseitige Zurücknahme der Anklage zu beseitigen. Dem Beschlusse muß vielmehr jedenfalls Genüge geschehen und demgemäß, sofern nicht etwa nach §. 80 der Verordnung das Kontumazial⸗ Verfahren eintritt, nicht nur der Angeklagte vor das Schwurgericht gestellt, sondern auch nach vorschriftsmäßiger Erörterung der Sache sowohl über die Thatfrage, als auch eventuell über die Anwendung des Strafgesetzes durch Ausspruch der Geschwornen resp. durch Erkenntniß entschieden werden.

Der auf Versetzung des Beschuldigten in den Anklagestand lautende Beschluß des Appellationsgerichts hat gleiche Bedeutung wie die Eröffnung der Untersuchung nach den Vorschriften der Kriminal⸗Ordnung. Ist gegen eine bestimmte Person einmal die Untersuchung eingeleitet worden, so muß sie nach §. 478 der Kriminal⸗Ordnung allemal durch ein förmliches Erkennt⸗ niß beendigt werden. Je strenger die Formen sind, welche die Verordnung vom 3. Januar c. für die Eröffnung der Untersuchung und für die Ver⸗ weisung der Sache an das Schwurgericht vorschreibt, um so entschiedener zieht dieselbe die Nothwendigkeit nach sich, daß die Untersuchung fortschreite und bis zum Erkenntniß in dem vorgeschriebenen Gange zu Ende geführt werde.

Der Gerichtshof darf daher aus den Erklärungen der Staatsanwalt⸗ schaft keinen Grund entnehmen, das einmal eingeleitete Verfahren einzustel⸗ len, auch wenn das Gericht mit der Ansicht des Staatsanwaltes, daß die Schuld oder Strafbarkeit des Angeklagten nicht festzustellen sein werde, ein⸗ verstanden sein sollte. Das Gesetz giebt keine Ermächtigung, die Sache unerörtert auf sich beruhen zu lassen, vielmehr wird überall vorausgesetzt, daß das einmal begonnene Untersuchungs⸗Verfahren fortgeführt, in den ge⸗ eigneten Fällen der Ausspruch der Geschworenen gefällt und die Sache zur Beendigung durch Erkenntniß gebracht werde. . .

Derselbe Grundsatz findet auch in den Fällen Anwendung, in welchen nur Vergehen und geringere Verbrechen (§. 38), oder solche politische oder Preßverbrechen, welche nach den Vorschriften des §. 75 zu behandeln sind, den Gegenstand der Anklage bilden. Hier ist es der Beschluß auf förmliche Eröffnung der Untersuchung seitens der Abtheilung des Gerichts erster

nach der Ansicht des Justiz⸗Ministers nicht ge⸗

Instanz, mit welchem dieselbe Wirkung eintritt. E solchen Beschlusse,

Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗

Anzeigers: 8

Behren⸗Straße Rr. 57.

der von dem Antrage des Staats⸗Anwalts unabhängig gefaßt wird (8. 47) muß stets die Verhandlung der Sache, resp. die Ansetzung des Termins zur mündlichen Verhandlung folgen (§§. 32, 48), und die Untersuchung kann auch hier nur durch Erkenntnißibeendigt werden. Die Aufhebung des Verfah⸗ rens auf den Antrag des Staats⸗Anwalts erscheint nicht mehr statthaft, so⸗ bald die förmliche Eröffnung der Untersuchung ausgesprochen ist. 8

„Hält der Staatsanwalt dafür, daß der Angeklagte nicht für schuldig erklärt werden könne und dessen Freisprechung erfolgen müsse, weil durch die Verhand lung seine Ueberzeugung von der Nichtschuld oder Nichtstrafbarkeit des Angeschuldigten hervorgerufen oder bestätigt wird, so bleibt ihm nur übrig, bei der mündlichen Verhandlung selbst seine Ansicht auszusprechen und hier⸗ nach seine Anträge zu stellen. Die Richter der Thatfrage, resp. die Gerichts⸗ Abtheilung haben jedoch über die Anklage selbstständig ihre Entschließung und Entscheidung zu fassen, ohne an die Anträge des Staatsanwalts ge⸗ bunden zu sein.

Den Gerichtsbehörden und den Beamten der Staatsanwaltschaft wer⸗ den die vorstehenden Bemerkungen zur Kenntnißnahme und Beachtung hier⸗ durch bekannt gemacht. 3

Berlin, den 7. November 1849.

Der Justiz⸗-Minister Simons. 8

An die Gerichtsbehörden und die Beamten

der Staatsanwaltschaft, mit Ausschluß der⸗

jenigen im Bezirke des Appellations⸗Gerichts⸗ hofes zu Köln.

und die allgemeine Verfügnng vom 7. November 1849, das Prozeßverfah⸗ ren gegen Deserteure und ausgetretene Militairpflichtige betreffend.

Nachstehende von dem Herrn Minister des In ern im Einverständnisse mit dem Justiz⸗Minister an sämmtliche Regierungen erlassene Cirkular⸗Ver⸗ fügung vom 15. August d. J. das Prozeß⸗Verfahren gegen Deserteure und ausgetretene Militairpflichtige betreffend wird den Gerichts⸗Behörden 1 der Staatsanwaltschaft hierdurch zur Kenntnißnahme mit⸗ getheilt.

Berlin, den 7. November 1849.

Der Justiz⸗Minister Simons. An sämmtliche Gerichts⸗Behörden und an die Beamten der Staats⸗ anwaltschaft. 5) Cirkular⸗Verfügung des Herrn Ministers des Innern.

Die von der Königlichen Regierung in dem Berichte vom 24. Juli d. J.

entwickelte Ansicht: daß in Folge der Verordnung vom 4. Januar d. J. die Staatsanwälte in denjenigen Landestheilen, in welchen die Verordnung vom 3. Januar d. J. Geltung erlangt habe, eben so, wie im Bezirke des Appellations- Gerichtshofes zu Köln, zur Vertretung des Fiskus in Prozessen gegen ausgetretene Militairpflichtige verbunden seien, 8 ist, wie ihr nach erfolgter Kommunication mit dem Herrn Justiz⸗Minister und im Einverständnisse mit demselben eröffnet wird, nicht richtig. 8

Die Verordnung vom 4. Januar d. J., welche gegen Deserteure und ausgetretene Militairpflichtige statt der Confiscations⸗Strafe eine Geld⸗ buße verhängt, verfügt gleichzeitig: 8

„die Bestimmungen über das Verfahren bleiben unverändert.“

Diese Bestimmungen über das Verfahren finden sich nun für den Bezirk des rheinischen Appellationsgerichtshofes in dem Gesetze vom 6. Floréal XI., und ist hiernach die Amtsobliegenheit der Staatsanwälte i den Strasprozessen der fraglichen Art genau bezeichnet. Es behält also auch nach der Verordnung vom 4. Januar c. hierbei sein Bewenden.

Eben so ist aber auch nicht zu bezweifeln, daß in den Landestheilen de altländischen Gesetzgebung, was das Prozeßverfahren gegen Deserteure und äausgetretene Militairpflichtige betrifft, es auch nach Erlaß der Verordnung vom 4. Januar ec. bei den Vorschriften des Tit. 35 Th. I. der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung verblieben ist, weil dieser Titel bei Einführung der letzt⸗ gedachten Verordnung in diesen Landestheilen das maßgebende Prozeßge⸗ etz war. 1 Das Institut der Staats⸗Anwaltschaft ist demselben fremd; die Ge richts⸗Ordnung behandelt den Prozeß gegen ausgetretene Militairpflichtig und Deserteure als eine Art des Civil⸗Prozesses, schließt wenigstens dieje⸗ nigen Formen aus, welche für Strafsachen im engeren Sinne des Wortes gegeben sind. Für letztere ist in der Verordnung vom 3. Januar die ses Jahres eine neue Norm der Behandlung gegeben, für letz- tere deshalb auch nur durch die Verordnung vom 3. Januar c. die Staats- Anwaltschaft geschaffen. Diejenigen in der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung behandelten speziellen Prozeßgattungen, welche in Folge der gedachten Ver⸗ ordnung nach den Vorschriften des neuen Verfahrens ihren Verlauf zu neh⸗ men haben, sind ausdrücklich erwähnt. So ist z. B. im §. 182 der fiskali⸗ sche Untersuchungs⸗Prozeß (der Tit. 35 Th. I. der Allgemeinen Gerichts⸗ Ordnung) aufgehoben. Besteht aber, wie unbestritten ist, der Tit. 36 ibid. noch in Kraft, so fehlt es an irgend einem gesetzlichen Haltpunkte, einer für andere Prozeß⸗Gattungen bestimmten neu geschaffenen Behörde Functionen zu überweisen, welche lediglich in Anwendung des Tit. 36 von fiskalischen

Anwalten bei den Civilgerichten zu erfüllen sind.

Berli 5. 2 1849. Der Minister des Innern von Manteuffel.

An die Königl. Regierung zu Düsseldorf und Abschrift zur Nachricht an sämmtliche

übrigen Königliche Regierungen.

Oesterreich. Wien, 7. Nov. (Lloyd.) Se. Majest der Kaiser hat mittelst Entschließung vom 2ten l. M. die von dem Justiz⸗Minister gestellten Anträge in Betreff der Voreinleitung zur Erzielung eines gemeinschaftlichen Privat⸗See⸗ und Handelsrechtes für aͤlle österreichischen Kron⸗ und deutschen Bundesländer genehmigt und ihn ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten die hierzu geeigneten weiteren Schritte einzuleiten. IZn dem bezüglichen Vortrage des Justiz⸗Ministers wird auf die Nothwendig⸗ keit eines allgemeinen Handels⸗Gesetzbuches hingewiesen. Das Bedürf⸗ niß einer nochmaligen gründlichen Reform der diesfällig ausgearbeite⸗ ten Gesetz Entwürfe ergiebt sich nicht nur als nothwendige Folge jener durchgreifenden Reform, welcher die bisher bestandene Justiz⸗ Gesetzgebung und besonders eine Gerichts⸗Organisation entgegen⸗ geht, sondern noch vielmehr aus dem durch die Reichs⸗Verfassung vom 4. März 1849 ausgesprochenen Grundsätze, wonach vorzugs⸗ weise in Beziehung auf diesen Zweig der Gesetzgebung in allen österreichischen Kronländern die möglichst vollkommene Rechts⸗Einheit angestrebt werde. Bei der in diesem Sinne vorzunehmenden Reviston der Handels⸗Gesetzgebung soll nicht nur auf die Eigenthümlichkeiten ind die lokalen Bedürfnisse des Handels⸗Verkehrs in Ungarn und den