1849 / 312 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Erlaubniß dazu bedarf, gerichtlich belangt werden. Das Nähere,

und namentlich die Vorbeugungsmaßregeln gegen den Mißbrauch dieses Rechts, bestimmt das Gesetz. Art. 86. Die einzelnen De⸗ putationen sind befugt, dem Senate Vorschläge über die in ihren Geschäftskreis fallenden Angelegenheiten zu machen, und verpflichtet,

demselben über solche ihnen vorgelegte Gegenstände Berichte und Gutachten zu ertheilen. Art. 87. Jeder Verwaltungszweig hat sein Spezial⸗Budget für das nächste Jahr und die Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben für das verflossene Jahr so zeitig dem Senate einzureichen, daß dieser das General⸗Budget und die vollständige Jahresrechnung rechtzeitig der Bürgerschaft vorzulegen im Stande ist. Art. 88. Die Behörde, welche die Haupt⸗Staats⸗ kasse zu verwalten hat, darf niemals einer anderen Behörde eine größere Summe auszahlen, als dieser letzteren im Ganzen verfassungsmäßig bewilligt ist. Ausnahme Bestimmungen für die Anfangszeit des Rechnungs⸗Jahres, falls das Budget alsdann noch nicht festgestellt sein sollte, bleiben der Gesetzgebung vorbehalten. Art. 89. Zur Förderung der Interessen des Handels erwählt die Kaufmannschaft, zur Förderung des Gewerbebetriebes wählen die Gewerbetreibenden einen Ausschuß. Die Art der Wahl, der Wir⸗ kungskreis dieser Ausschüsse und deren Verhältnisse zu den Staats⸗ Behörden werden durch die Gesetzgebung bestimmt. Art. 90. Sämmtliche milde Stiftungen und Wohlthätigkeits⸗Anstalten stehen unter Ober⸗Aufsicht des Staats. Das Nähere bestimmt das Gesetz. (Schluß folgt.)

Ausland.

Spanien. Madrid, 2. Nov. (Fr. B.) Die Kammer ist noch nicht definitiv konstituirt; der Präsident und die 4 Vice⸗Prä⸗ sidenten jedoch sind erwählt. Nach der Einrichtung der Abtheilun⸗ gen werden die Kommissionen erwählt werden. Herr Olozaga und mehrere seiner Gesinnungs⸗Genossen haben die Vorlegung mehrerer Dokumente in Bezug auf die innere und äußere Politik verlangt. Dieser Vorschlag wird gewiß eine lebhafte Diskussion herbei⸗ führen.

Man sagt, die Frage wegen der Verwaltung der Königlichen Einkünfte und des Palastes sei auf dem Wege der Lösung.

Die Cronica von Gibraltar meldet, daß die Familien des französischen Konsuls und Vice⸗Konsuls zu Tanger, so wie noch mehrere andere französische Familien aus dieser Stadt, in Gibral⸗ tar angekommen.

Die Munizipalwahlen in Madrid finden im Interesse der mo⸗ derirten Partei statt. 8 ““

3proz. 27 baar.

Wissenschaft und Kunss. Königliches Opernhaus.

e Willys. Ballet von Corally und St. Georges. Frl. Lucile Grahn: Gisela. Vorher: Konzert. Mittwoch, 7. November.

Die das Ballet einleitende Aufführung mehrerer Musikstücke, welche vom Herrn Kapellmeister Dorndirigirt wurde, gab neue Gelegenheit, die Vorliebe desselben für das langsame Zeitmaß zu beobachten. Bekanntlich neigt Herr Tau⸗ bert auf die entgegengesetzte Seite, nameutlich beim Allegretto; während das Adagio und überhaupt alle langsamen Tempo's von ihm ihr volles Recht erhalten, scheinen die rascheren oft forcirt. Bei Herrn Dorn dürften dagegen die mittleren Zeitmaße hier und da allzusehr ralentirt werden, was in den beiden Ge⸗ sangstücken recht auffallend wurde. Daß übrigens dem Taktstock des Herrn Dorn konzentrische und organisirende Kräfte genug innewohnen, um vor⸗ handenes Gute zu erhalten und neues zu schaffen, bedarf bei einem Or⸗ chesterführer seines Rufes keiner Erwähnung. Die Aufführung der Spon⸗ tinischen (vielfach an die Vestalin erinnernden) Olympia⸗ Ouvertüre betrachten wir als ein günstiges Omen für unser Repertoir, und hoffen, bald einige Opern dieses Komponisten nach langer Zeit (!) wieder einmal auftauchen zu sehen; mag dieser Ritter auch nicht unter den höchsten Adel der Kunst ge⸗ höre, so sehen wir ihn immerhiu gern eine Lanze brechen gegen manchen modernen Don Quiyxote, und verzeihen ihm auch auch von Herzen seine et⸗ was prahlerifche Blechrüstung, denn sie deckt doch ein Herz, das für die Kunst schlägt. Fräul. Kellberg ließ in dem „Deh vieni“ aus Figaro

2064

eine schöne, umfangreiche Mezzosopranstimme hören, die aber ihren Bildungs⸗ gang noch nicht vollendet und namentlich nach mehr Ausdruck zu streben hat. Das unsere gefeierte Prima donna, Frau Köster, gerade Meyerbeer's Gnadenarie, das etwas abgetriebene Dilettanten⸗Paradepferd, wählte, schreiben wir auf Rechnung des Balletpublikums, können es aber nicht bil⸗ ligen, daß sie mit dem Komponisten in Effekthascherei wetteiferte. Im er⸗ sten Theile sprach sich mehr Resignation und Ermattung, als die Energie einer flehenden Bitte aus, und die Plötlichkeit des Uebergangs zum Tre⸗ molo ließ eher akuten Schrecken als chronische „Angst“ vermuthen. Die Lieblichkeit des Piano und viele ergreifende Tonschwingungen konnten we⸗ nig für die Geschraubtheit des Ganzen entschädigen. Der donnernde Bei⸗ fall wird der geschätzten Künstlerin bestätigt haben, daß jene Vorwürfe ge⸗ recht waren.

Herr Stahlknecht II. wußte seinem gesangreichen Instrument (Cello⸗ schöne Töne zu entlocken, die Composition selbst trug jedoch ein etwas fal) bes Kolorit; vergebens sehnte man sich nach einem Forte, immer dasselbe leise klagende, bittende, tändelnde, kosende Geflüster, lauter Haarstriche, kein einziger Grundstrich. Die schöne Ouvertüre zur Lodoiska von Che⸗ rubini wurde gut vorgetragen.

Fräulein Grahn hatte alle Anmuth der Bewegnngen, die wir beim letzten Gastspiel vor ihrer Reise nach England an ihr kennen gelernt, nach dem Kontinent wieder mit herübergebrachht, auch nicht ein Pas war ihr im englischen Nebel verloren gegangen. Dem Vernehmen nach soll die Künstlerin einen großen Theil ihres Honars bei einem londoner Fallisse⸗ ment eingebüßt haben; möge sie sich das nicht grämen lassen, ihre kunst⸗ verständigen Füße sind nicht mit in die Konkursmasse gerathen; sie werden alle Schritte thun, um das Verlorene bald wiederzubringen und gewiß nicht ohne Er⸗ folg. Lassen wir die fleißigen Dienerinnen ihre Arbeit verrichten und wenden unszur Herrin selbst, die sich dem höheren Dienste der Muse widmet, so finden wir aufs neue bestätigt, was wir gleich anfangs über das Spiel des Fräulein Grahn be⸗ richteten, daß ihr Kunststreben ernster ist, als das mancher anderen Tän⸗ zerin, daß sie obwohl absolute Beherrscherin der Technik doch ihr gan⸗ zes Herz nicht in die Füße legt, sondern in Mienen und Gebehrden nach dramatischer Gestaltung strebt. Ihre Gisela war, wie es einer Willy ziemt, nicht so neckisch, lustig, frivol, als diejenige der Dlle. Grisi, sondern geister⸗ hafter, melancholischer; sie war ein echtes Unterweltkind, während ihrer französischen Vorgängerin der Weltsinn auch das kalte Wassergrab nicht nicht abgespült hatte. Frl. Grahn wurde vielfach applaudirt und zweimal gerufen. 81

Markt⸗Berichte.

Stettin, 9. Nov. (Ostsee⸗Ztg.) (Wochenbericht.) Das Wetter hat in den letzten Tagen einen regnichten Charakter ange⸗ nommen und ist heute überdies ungewöhnlich warm für die Jah⸗ reszeit.

Das Getraidegeschäft an unserem Markte ist in dieser Woche von keiner Bedeutung gewesen, da die Berichte vom Auslande nichts enthalten, was den naturgemäßen Einfluß der vorgerückten Jahres⸗ zeit entgegenwirken und zur Speculation anregen könnte. Beson⸗ ders fur Weizen war die Frage beschränkt und ein irgend namhaf⸗ ter disponibler Vorrath hätte die Preise unvermeidlich geworfen; daran fehlt es indeß, da der Wasserstand der Oder wieder ungün stig ist und die in neucrer Zeit meistens schwerbeladenen Kähne wahrscheinlich nur sparsam vor Schluß der Schifffahrt hierherge⸗ langen werden. Die Umsätze in dem Artikel beschränkten sich auf

Kleinigkeiten 89 90pfd. Märker und Bruch⸗Waare fürs Kon⸗ sumo zu 51 a 52 Rthlr., außerdem kamen 60 Wispel neuer pom⸗ merscher 90 pfd., von Stralsund auf hier abgeladen, a 52 ½ Rthlr. zu Gelde. Neuer Oderbruchweizen, 90 pfd. schwer aber secondai⸗ rer Qual. ist zu 51 Rthlr., 88pfd. zu 50 Rthlr. käuflich, gelber schlesischer 89 90 pfd. in loco und schwimmend dagegen noch nicht billiger als 52 Rthlr., weißer 88 —89 pfd. nicht unter 54 a 55 Rthlr. zu haben.

Roggen ist fürs Konsumo der Stadt und Umgegend in guter Frage, wird indeß nur schwach zugeführt. In loco bedang 86 —87 pfd. 27, 27 ¼ a 27 ½ Rthlr., 83— 84pfd. 26 a 26 ½⅞ Rthlr., pro November bezahlte man für 82 pfd. 26 ½ Rthlr., pro Fruühjahr 82 pfd. 28 ½, 28 ⁄, 28z Rthlr., 82pfd. pro Frühjahr wird jetzt auf 28 a 29 Rthlr., 80pfd. auf 29 ½ Rthlr. gehalten.

Gerste ist in loco ohne Vorrath; Oderbruch 74 75pfd. 24 a 24 ½ Rthlr. bez. und Geld, schlesische in loco und schwimmend mit festgesetzter Lieferungszeit 25 Rthlr. bez. und Geld, 25 ½ Rthlr.

Rthlr. Geld.

Heutiger Weizen. WVDEI11““

1o0 32 88—

Spiritus pCt. bezahlt.

Woche träge.

scethran auf

Rthlr. unverst

brur 14 ¼ a 14 ½ halb begeben. Waare.

Metalle. Mit Zink

Br.

ter Hand ohne

Zink heute Schottische

Brief, Oderbruchgerste, auf London schwimmend, offerirte man in

einem Falle zu wald nach England abgeladen, sische Gerste pro Frühjahr 75 pfd. 75pfd. ab Stralsund ist mit 24 ½¼ Rthlr. und würde 24 ¼ Rthlr. bedingen.

Hafer, märk. auf hier unterweges 53—54 pfd. 18 Rthlr., 5 pfd. 17 Rthlr., 50pfd. 16 Rthlr bez., 18 Rthlr., 52 pfd. schlesischer und pomm.

Schlagleinsamen,

Fettwaaren.

23 Rthlr. loco, auf Lieferung Rthlr., schott. Thran nach Qualität thran 35 ½ Rthlr., gelber Lichttalg

von 4 ½ a 5 Sgr. Waare von 5 bis 6 ¼ Sgr. Holsteinische ist bei gegeben worden.

einer plötzlichen Steigerung, bei der 4 ½, 4 ¼1 und zu 5 Rthlr. begeben wurden, ging der 4 Rthlr. zurück, wozu 500 Ctr. Nach der Börse. gen in loco auf 26 ½ jahr 82 pfd. 28 Rthlr. Hafer 15 8 a 18 ½ Rthlr. bez. Rüböl loc zahlt, pro Nov. 14 bez., pro Nov. Dez. 14 ½ W eroy Jan. Leinöl 12 April— Mai exkl. Faß 11 ½ Rthlr. bez. Spiritus aus erster Hand zur Stelle

zahlt, pro Frühjahr Weißer und rother Kleesamen 9ℳ 14 Rthlr. Br., 9 a 12 Rlhlr. bez.

18 s 3 D inkl. Fracht, und pommersche von Greifs⸗ zu 25 Rthlr. frei an Bord. Schle⸗ bedang 23 Rthlr., pommersche pro Frühjahr zu haben

pro Frühjahr 52 pfd. märk. 19 Rthlr. Brief, 18 ½

Extrasuperf. Weizenmehl pro To. 21 s. f. a. B. Roggenmehl Nr. I. 2 ⁄12 Rthlr. pro

Landmarkt:

Roggen. v“ ““ 1 polnischer 53 ½ Rthlr. bezahlt. Rappkuchen Sgr. angemehm; loco mit Faß 25 pCt., pro Frühjahr 22 ½

Das Geschäft in diesen Artikeln war in dieser Gallipoli Baumöl auf 16 ½ Rthlr. gehalten, Malaga

16 ½ a 16 ½ Rthlr., Aivali Baumöl 15 ½ Rthlr. gehalten, für kleine Gebinde 16 Rthlr. bezahlt. 8 14 ½⅔ Rthlr. loco, Ceylon 14 ¼ in Liverpool unverändert auf 12 Rthlr. gehalten, doch nur zu 11⅔ Rthlr. Geld. Leinöl auf 12 ½ Rthlr. inkl. Faß gehalten, Süd⸗

Kokusnußöl unverändert, 1ma Cochin Rthlr., Palmöl trotz der Steigerung

12 ½ 2 12 ½ Rthlr. gehalten, br. berger Leberthran 23 ½ Rthlr., bl. berger Thran 27 22 à 22 ½ Rthlr., 3 Kronen⸗

13 ½ Rthlr., Seifentalg 12 ¾

Rüböl wurde gestern viel gehandelt und die Preise zogen an; loco 14 a 14 ¾⅞ Rthlr. bez., pr. Navember 14 a 17 Rthlr. bez. und Gd., pr. Novembert/Dez.

14 ⁄2 a 14 ½1 Rthlr. bez., pr. Jannar/ Fe⸗

Rt. bez. Leinöl pr. Frühjahr 11 1⁄ Rthlr. inkl. Faß bez.

Butter. Das Geschäft in Butter war in abgelaufener Woche ziemlich lebhaft, namentlich wurde mehreres in Partieen nach außer⸗

Es ist zu notiren: feine preußische nach Qualität Pommersche 4 a 4 ½ Sgr., feine Pächterei⸗ Litthauische 5 Sgr. in gesuchter kleinen Partieen mit 6 ½ Sgr. fort— Roheisen mit 1 Rthlr. 16 Sgr. bezahlt. ging es hier wie in Breslau und Hamburg; bedeutende Quantitäten zu Preis gestern verkauft wurden. Weizen auf 50 a 56 Rthlr. gehalten. Rog⸗ a 28 Rihlr., 26 ¼ a 27 Rthlr. bez., pro Früh⸗ zuletzt bezahlt. Gerste 22 a 27 Rthlr. 19 Rthlr. B., für 53 pfd. hinterpommerschen Erbsen 30 a 36 Rthlr. Br. 0 14 5 Rthlr. gefordert, 14 a 14⁄ Rthlr. zuletzt be⸗ zuletzt bez., 14 Feb. 14 ½ Rthlr. bez. Rthlr. inkl. Faß bez., ohne Faß 12 ¼ Br., pro 24 pCt. bez., aus zwei⸗ Faß 24 ½ Ct. Bf., mit Fässern 25 ¼ a 25 pCt. be⸗ 22 ½ pCt. bez. Rthlr. Brf.

Heringe. Crown und fullbrand 6 Rthlr. ver⸗

steuert, Rthlr. unversteuert gefordert, 5 ¼ Rthlr. unverst. bezahlt.

Pernauer Leinsamen 11 Rthlr. versteuert gefordert. Kasansche Pottasche 10 Rthlr. Neue Rosinen 158 Rthlr. versteuert, 11 ½ Rthlr. unverst. gef. Südseethran 12 a 12 ½ Rthlr. versteuert gefordert, 12 Rthlr. versteuert bezahlt.

Brauner berger Leberthran 24 Rthlr.

versteuert gefordert und bezahlt.

gefordert, 23 ¾ Rthlr. bez.

[553]

Bekanntmach ungen.

[565] Si edbi

Der unten näher bezeichnete Kürschnergeselle Wil⸗ helm Rother, welcher des Diebstahls dringend ver⸗ dächtig ist, soll zur Voruntersuchung gezogen werden, und ist sein Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen. Der⸗ selbe hat am 4. März 1848 von der Königl. Polizei⸗ Direction zu Stettin visa nach Posen erhalten, ist je⸗ doch dort nicht angekommen.

Es werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel⸗ ben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports gefesselt unter sicherem Geleit in das Kriminal⸗Gefängniß, Heilige Geiststraße Nr. 217, abzuliefern.

Stettin, den 29. Juni 1849.

Königl. Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen. Signalement des Kürschnergesellen Rother.

Familienname: Rother, Vorname: Wilhelm, Geburtsort: Reichthal, Kreis Namslau, Aufenthaltsort: unbekannt, Religion: katholisch, Alter: 23 Jahr, Größe: 5 Fuß 5 Zoll, Haare: hellbraun, Stirn: bedeckt, Au⸗ genbrauen: braun, Augen: grau, Nase: breit, Mund: gewöhnlich, Bart: braun, Zähne: gut, Kinn und Ge⸗ sichtsbildung: länglich, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: mittel, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: keine.

Bekleidung kann nicht angegeben werden.

[566]

Auf den Antrag der Erben weil. Christian e und desfen EE Dicng dalene gev. Borrmann zu Altenau wird zum Verk us

der von den Letzteren nachgelassenen Grukdstücke,

2) des zu Altenau an der Marktstraße sub No. 166

catastri belegenen Hauses mit Zubehör

b) der bei Buntenbock am Piphai bele 16 Wies

auf Montag den 4.

S 11 Uhr, 119 hiesiger Gerichtsstube b raumt,

22 g sich zahlungsfähige Kaufliebhaber einzufin⸗

Zugleich werden alle diejenigen, de 8 rung, ein Näher⸗ oder sonstiges vingches Farde⸗ den Nachlaß des Georg Christian Borrmann und dese sen gedachten Ehefrau zusteht, hierdurch bei Synafe des Ausschlusses aufgefordert, ihre Ansprüche in dem ange⸗ setzten Subhastations⸗Termin geltend zu machen.

Das demnächstige decretum praeclusivum wird nur vor hiesiger Gerichtsstube affigirt werden.

etum Zellerfeld, den 3. November 1849 Königl. Berg⸗ und Stadtgericht. Reuß Hungens.

Publication eines

[354]

S

beschließen und

bestellen.

Oeffentliche Vorladung.

Der Schriftsetzer welcher von der Stadtpolizei⸗Depu’g ion zu Dresden in der Leipziger Zeitung vom 22. Theilnahme an dem Dresdener Aufstande steckbrieflich ver⸗ folzt worden und dessen dermaliger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln gewesen ist, wird hierdurch aufgefordert, zu

Anklagekammer des Königl. den 3. Dezember d. J., Vorm. 10 Uhr, vor untenbezeichnetem Gerichte sich zu gestellen, unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens die Be⸗ kanntmachung des gedachten Erkenntnisses für geschehen

erachtet werden wird. Leipzig, den 3. November 1849. Vereinigtes Kriminal⸗Amt der Stadt Leipzig.

Edik

Von dem unterzeichneten Königlich Sächsischen Land⸗ gericht ist behufs der Ermittelung der dermaligen un⸗ tenbenannten Eigenthümer der in dem nachstehenden Verzeichnisse unter D. aufgeführten Deposital⸗Bestände mit Erlassung der Ediktalien in Gemäßheit des Man⸗ dats vom 13. November 1799, verbunden mit dem Ge⸗ setze vom 27. Oktober 1834, zu verfahren gewesen.

Es werden daher diejenigen, welche an die nachver⸗ zeichneten Deposita aus irgend einem Rechtsgrunde An⸗ sprüche zu haben glauben, hiermit öffentlich und perem⸗ torisch, bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so wie unter der Verwarnung, daß sie beim Nichterscheinen durch Präklusion ihrer Ansprüche für ver⸗ lustig geachtet werden sollen, hiermit geladen, den 17. Dezember 1849 in Person und, da nöthig, gehörig bevormundet an hie⸗ siger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Ansprüche anzu⸗ melden und zu bescheinigen, sodann aber über dieselben mit dem bestellten Kontradiktor und, nach Befinden, unter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu

. den 5. Februar 1850 des Aktenschlusses, so wie der Eröff den 88 März 1850 Eroͤffnung eines Erkenntnisses, welches hin ichtli der Außenbleibenden Mittags 12 ühr für G 54 „sich zu gewärtigen. Uebrigens en auswärtige Interessenten Bevoll⸗ mächtigte mittelst gerichtlich anerkannter Vollmachten zu

achtet werden wird

Oschat, den 27. Juni 1849.

Das Königl. Sächs. Landgericht. G. 8) Wi

D..

Simon Born aus Lissa,

8 8

Nähere Bezeichnung dieser Depositalstände.

de

Mai d. J. wegen

Deposi⸗

Nr. D

Verzeichniß der alten Deposital⸗Bestände.

Betrag derselben.

Thl. Ngr. Pf.

tenbuchs

95 r—³◻α/*

ihn betreffenden Erkenntnisses der Oschatz Untersuchung betr.

Appellationsgerichts allhier

wachsen.

Depositum.

derung von 23 Depositum eingezahlt.

nur zum Theil

in Lucca Sernö in Belzig zu repartiren wesen sein.

Des zu

lassen, daß der genannte

Johannen Friederiken Friedrich in

In der wider die genannte Frie⸗ drich im Jahre 1803 beim hiesigen Stadtrathe anhängig gewesenen Un⸗ tersuchung sind die derselben zuge⸗ hörig gewesenen und in gerichtliche Verwahrung gelangten Effekten ver⸗ auctionirt und die dafür gelösten 35 Thlr. 18 Gr. 3 Pf. noch in demselben Jahre zum Depositum genommen worden, letztere aber durch die inmittelst erlangten Zinsen bis zu dem dermaligen Bestande ange⸗ Uebrigens ist über das Leben und den dermaligen Aufent⸗ halt der Friedrichin nicht die min⸗ deste Auskunft zu erlangen gewesen

Des Tuchmacher Johann Sa⸗ muel Beyer in Oschatz Konkurs⸗

Nachdem am 1. Dezember 1891 ein Vertheilungs⸗Bescheid publizirt und in dessen Gemäßheit die Kon⸗ kursmasse an die Gläubiger aus⸗ gezahlt worden war, wurde von dem Gütervertreter am 4. Februar 1802) eine von ihm eingeklagte Aktivfor⸗ Thlr. 16 Gr. zum Diese Gel⸗ der würden damals auf die in der sSten Klasse locirt gewesenen und zur Befriedigung gelangten Gläubiger, nämlich Eve Magdalene Naumannin in Oschatz, Karl Gottlob Bepern und Johann David Friedrich Heyln daselbst, fer⸗ ner auf Johann Gottlieb Voigten und Johann Gottlob

Obiges Depositum hat sich durch die Zinsen erhöht bis auf Leutewitz verstorbenen Johann Gottfried Frenkel's hinter⸗ lassenen beiden Kinder Depositum. Im Mangel der einschlagenden Akten hat sich nur so viel ermitteln Frenkel

ge⸗

Betrag derselben.

Thl. Ngr. Pf.

eposi⸗

Nähere Bezeichnung dieser Depositalstände.

Nr. des tenbuchs.

92

zwei Kinder hinterlassen hatte, füͤr welche auf dem, einem gewissen Ritze allhier zugehörig gewesenen und von diesem an Johann Chri⸗ tian Kuhne verkauften Wohnhause IVvDEEETqTTEEE Bei diesem im Jahre 1787 erfolg⸗ ten Hausverkaufe hatte Kuhne die Hälfte dieser Schuldpost zum De⸗ positum eingezahlt, wogegen die an⸗ dere Hälfte dem Nadler Palm dar geliehen, von diesem aber am 8. März 1789 nebst den aufgelaufe⸗ nen Zinsen ebenfalls zurückgezahlt worden war. Es ist weder üben die Namen der Frenkelschen Kin der, noch über deren Alter und Auf enthalt eine Auskunft zu erlangen gewesen, durch die Zinsen hat sich dieses Depositum erhöht auf.... Der unbekannten Reptischen Er⸗ ben in Oschatz Depositum.

In Ansehung dieses Depositums hat sich im Mangel aller Akten nur o viel ergeben, daß am 1. Dezem⸗ ber 1786 von den Kurthischen Haus kanfgeldern für die schon damals unbekannten Reptischen Erben 19 Thlr. 7 Gr. 9 Pf. zum Depositum genommen worden waren, welche sich durch die inmittelst hinzugekom⸗ menen Zinsen erhöht haben bis auf Johann George Hennig's in Oschatz Depositum.

Gedachter Hennig war im Jahre 1785 beim hiesigen Stadtrathe in Haft und Untersuchung gekommen, und in dessen Folge die bei ihm vorgefundene Baarschaft an 17 Thlr. 4 Gr. sowohl, als eine Caution von 50 Thlr. zum Depositum ge⸗ nommen worden. Der nach Abzug der Untersuchungskosten verbliebene Rest von 21 Thlr. 20 Ngr. 6 Pf. ist zinsbar angelegt worden und hat sich erhöht bis auußf... Oschatz, den 27. Juni 1849.

Das Königliche Landgericht.

v

(L. s.) Wilde.

nach

den

B8E11““

8

Das

abonnemen 2 Athlr. für ½ Jahr. 4 Athlr. ½ Jahr. 8 Rrthlr. 1 Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½¾ Sgr. berechnet.

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Alle Post⸗Ansta 8 Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

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Amtlicher Theil. Deunu

P 8 oblenz. Aufenthalt des Prinzen von Preußen.

Seesene.; Wles. Hofnachrichten. Postvertrag mit Modena und Parma. Anwendung der Gutta⸗Percha fur die elektrischen Telegraphen. Vermischtes. 1 8

Bayern. München. Verhandlunagen der Kammer der Reichsräthe.

Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. Gustav Arolphs⸗ Verein. Depesche des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten an die Gesandtschaft zu Berlin.

Hannover. Hannover. E1ö111“

Mecklenburg⸗Zchwerin. Schwerin. Erlaß des Großherzogs.

Sachsen⸗Meiningen. Meiningen. Eröffnung des Landtag Ausland. 8

Fraukreich. Gesetzgebende Versammlung. Die Marseiller⸗Avig⸗ noner Eisenbahn. Ober⸗Gerichtshof zu Versailles. Requisi⸗ torium des General⸗Anwalts. Paris. Die Verhältnisse zwischen der Majorität der National-Versammlung und dem Präsidenten der Re⸗ publik. Audienz des Gesandten der Vereinigten Staaten. Ultima⸗ jum an Marokko. Rückreise eines russischen Abgesandten. Ernen⸗ nungen. Beurlaubungen in der Armee. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Hofnachrichten. In⸗ stallation des neuen Lordmayor. Die irländischen Orangisten. Vermischtes.

Italien. Turin. Anzeige des Ministerwechsels in der Kammer.

General Pepe. Livorno. Aufhebung der Privilegien der Fachini.

2 ldau und Walachei. Bucharest. Rückkehr des General Lüders.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage. v1“

Nach Ihren Anträgen in dem Berichte vom 27. Oktober d. J. genehmige Ich, daß zur Fortsetzung des Baues der Ostbahn, so wie demnächst zur Verwaltung des Unternehmens und zur Leitung des Betriebes auf der Bahn nunmehr eine besondere Behörde einge⸗ setzt werde. Dieselbe soll den Namen: „Königliche Direction der Ostbahn“, führen, in Angelegenheiten der ihr übertragenen Ge⸗ schäfte alle Befugnisse einer öffentlichen Behörde haben und von Ihnen, dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten unmittelbar ressortiren. .

Zuͤgleich bestimme Ich, daß die durch den Erlaß vom 2. Fe⸗ bruar 1819 (Gesetz⸗Sammlung fur 1849 Seite 127) einge⸗ setzte Kommission für die Westfälische Eisenbahn. fortan den Na⸗ men: „Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn“, führen soll. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu machen. 1

Sanssouci, den 5. November 1849. 1

Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Rabe.

An Minister fur Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und an den Finanz⸗Minister.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und Arbeiten. Der Wegebaumeister Brennhausen zu Wittenberg ist zum Landhau⸗Inspektor in Schweidnitz ernannt worden.

Königliche General⸗Lotterie⸗ Direction.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten Klasse 100ster Königl. Klassen⸗Lotterie siel ein Hauptgewinn von 40,000 Rthlr. auf Nr. 33,028 nach Danzig bei Rotzoll; 1 Gewinn zu 5000 Rthlr. auf Nr. 40,932 in Berlin bei Alevin; 3 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 36,232. 56,121 und 57,062 nach Königsberg i. Pr. bei Borchardt und auf zwei nicht abgesetzte Loose; 34 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 2050. 3111. 11,731. 12,973. 14,177. 14,971. 18,570. 19,447. 20,995. 21,223. 21,928. 28,353. 30,345. 31,119. 31,319. 31,617. 34,695. 38,203. 42,039. 42,286. 44,988. 50,110. 54,795. 56,746. 59,348. 64,560. 70,165. 71,893. 76,330. 78,569. 80,158. 80,659. 81,027 und 83,440) in Berlin bei Bor⸗ chardt, bei Burg und Zmal bei Seeger, nach Barmen bei Holz⸗ schuher, Breslau bei Froböß und 2mal bei Schreiber, Bromberg bei George, Cöln bei Reimbold, Danzig bei Rotzoll, Halberstadt bei Sußmann, Halle bei Lehmann, Liegnitz bei Schwarz, Magde⸗ burg bei Brauns, Merseburg bei Kieselbach, Neisse bei Jäkel, Neuß bei Kaufmann, Ostrowo bei Wehlau, Sagan bei Wiesenthal, Salzwedel bei Pflughaupt, Siegen bei Hees, Thorn 2mal bei Kru⸗ pinski, nach Wesel bei Westermann und auf 8 nicht abgesetzte Lors.; 44 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 367. 1841. 5807. 5836. 8074. 9093. 11,500. 19,063. 19,312. 21,965. 24,033. 25,021. 26,527. 27,464. 22,760. 25,957. 36,757. 37,371. 38,649. 39,813. 40,237. 41,371. 41,503. 42,802. 43,269. 43,738. 44,271. 50,238. 52,955. 54,974. 57,575. 61,508. 64,501. 67,371. 68,276. 71,846. 79,631. 79,867. 80,447. 82,073. 82,903. 83,180. 83,569 und 84,396 in Berlin bei Borchardt, bei Burg, Zmal bei Matzdorff, 2mal bei Moser und 4mal bei Seeger, nach Aachen bei Levy, Schreiber, Danzig 2mal bei Rotzoll, Elber i Heymer, Hal⸗

8 tz 2 Elberfeld bei Her H berstadt bei Sußmann, Halle Zmal bei Lehmann, Königsberg i. Pr. bei Borchardt, bei Heygster und bei Samter, Magdeburg bei Brauns und bei Roch, Merseburg 2mal bei Kieselbach, Ostrowo bei Weh⸗ lau, Posen bei Bielefeld, Siegen bei Hees, Stettin bei Rolin und bei Wilsnach, Stralsund bei Claußen und auf 6 nicht abgesetzte

öffentliche

Loose; 49 Gewinne zu 200 2596. 4563, 4977. 7285. 10,945. 15,990. 18,172. 18,528. 19,625. 35,638. 40,429. 40,985. 41,316. 50,564. 50,626. 50,575. 52,095.

Rthlr. 11,336. 20,632.

auf Nr. 583. 1527. 11,946. 12,509. 13,913. 25,634. 31,010. 34,513. 42,176. 48,597. 49,373. 49,744. 52,189. 54,199. 55,014. 57,926. 59,459. 60,791. 61,500. 64,247. 66,191. 68,222. 71,470. 73,192. 74,251. 78,447. 80,152. 81,099. 84,187 und 84,543. Berlin, den 12. November 1849.

Angekommen: Se. Excellenz der interimistische kommandirende General des Grabow, von Erfurt.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich Wil⸗ helm von Hessen, nach Kopenhagen.

Der General⸗Major und Commandeur der 3ten Kavallerie⸗ Brigade, Schach von Wittenau, nach Stettin.

Der mit einer außerordentlichen Mission am hiesigen Hofe be⸗ traute Königl. dänische Geheime Konferenz⸗Rath und Kammerherr Freiherr von Pechlin, nach Wismar.

Uichtamtlicher Theil

Deutschland.

Preußen. Koblenz, 9. Nov. (Rh. u. Mos. Z.) Gestern Mit⸗ tag nahm Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen die Parade von einem Bataillon des 25sten Infanterie⸗Regiments und der hier stehenden Stamm⸗ Compagnie des Garde⸗Landwehr⸗Bataillons ab. Nachmittags war große Tafel bei dem Prinzen im Schlosse, wozu

General⸗Lieutenant und 2ten Armee⸗Corps, von

alle höheren Beamten von hier und der Umgegend und die Of⸗

fiziere geladen waren.

Oesterreich. Wien, 10. Nov. Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Erzherzogin Sophie mit zwei Brüdern Sr. Mazjestät des Kaisers sind vorgestern Abends von Prerau, wohin sie die Köni⸗ ginnen von Preußen und Sachsen begleitet hatten, wieder in Schönbrunn eingetroffen. Vorgestern Mittag ist Erzherzog Ludwig wieder von Schoͤnbrunn nach Ischl abgereist. Die Kaiserin Mutter kehrt heute nach Salzburg zuruck. Sie versprach einer Deputation des Gemeinde⸗Rathes, im naͤchsten Jahre nach Wien zurückzu⸗ kommen.

Zwischen Oesterreich, Modena und Parma wurde unterm 3. Juli ein Postvertrag abgeschlossen, welcher bereits bindende Kraft besitzt. Beide italienische Regierungen adoptiren in der Hauptsache das System der österreichischen Posteinrichtungen. Bezüglich der orientalischen Korrespondenzen werden den Bewohnern der Herzog⸗ thümer dieselben Begunstigungen wie den österreichischen Staats⸗ Angehörigen zugesichert. 8

Der Lloyd berichtet: „Da man die Hoffnung nährt, die Gutta⸗ Percha werde das Mittel bieten, die elektro⸗magnetische Telegraphen⸗ Leitung ohne Besorgniß von Störungen unter der Erde und durch das Wasser fuhren zu können, so ist die Staats⸗Telegraphen⸗ Direction angewiesen worden, hiermit an mehreren Stellen, und zwar in Wien, durch den Kanal zu Triest und im novihrader Tun⸗ nel auf der Brunn⸗Trubauer Eisenbahn, Versuche anzustellen und den hierzu erforderlichen Draht durch die hiesige Gutta⸗Percha⸗ Fabrik des Herrn Lurwig von Orth mit Gutta⸗Percha überziehen zu lassen.“

Der Wanderer meldet: „Diesen Winter wird die Frau Herzogin von Berry wieder in Gratz zubringen. Dem Vernehmen nach wird auch Erzherzog Johann mit seiner Familie bald in Gratz eintreffen.

Der französische Gesandte beim persischen Hofe, Herr von Sar⸗ tiges, und der französische Konsul in Teheran, Herr Outrey, sind hier eingetroffen. . 1

Das Kriegs⸗Ministerium hat die Abfassung einer Liste aller der Stabs- und Ober⸗Offiziere angeordnet, welche in den letzten Feldzugen eine Hand oder einen Fuß vor dem Feinde verloren Faben, um dieselben bei Anstellungen in Aemtern berucksichtigen zu können.

Gegen die Individuen, die, wie der Lloyd meldet, im Ver⸗ dachte sind, sich bei der auf der pesther Bruücke erfolgten Ermordung des Grafen Lamberg betheiligt zu haben, sind aufs neue Steckbriefe erlassen worden, und zwar gegen: 1) Georg Holosy, Hörer der Philosophie im zweiten Jahrgange, später Honved⸗Offizier; 2) Lud⸗ wig Denes, Aushuülfslehrer am Blinden⸗Institut zu Pesth; 3) Sig⸗ mund Takats, Jäger oder Leibhusar; 4) Alexander Weber, Hand⸗ lungs⸗Kommis; 5) Johann Balogh, Advokat und Deputirter, spä⸗ ter Insurgenten⸗Major; 6) Bartfay, gemeiner Soldat, und 7) Serfözö, Schuhmachergesell, später Opernsänger.

Bayern. München, 8. Nov. (Münch. Ztg.) Die heutige Sitzung der Kammer der Reichsräthe eröffnete der Präsi⸗ dent mit der Verlesung einer Königlichen Botschaft, wonach der Landtag auf Grund der Verfassungs⸗Urkunde Tit. 7. §. 23 bis 10. Januar 1850 verlängert wurde und lud sodann nach Bekannt⸗ gabe des Emlaufes den Berichterstatter des ersten und dritten Aus⸗ schusses, Herrn Reichsrath von Maurer, ein, über den Gegenstand unter Ziffer 2 der Tagesordnung Vortrag zu erstatten.

Dieser betritt die Rednerbuhne und erörtert unter Bezugnahme auf seinen desfallsigen Vortrag in Kürze, daß das Edikt uber die Freiheit der Presse und des Buchhandels vom 4. Juni v. J., nach dessen §§. 6 und 9 über alle Anklagen wegen Verbrechen oder Vergehen durch die Presse Schwurgerichte erkennen sollen, ohne daß jedoch über das Verfahren hierbei etwas Näheres bestimmt wäre, gesetzliche Normen fur das desfallsige Verfahren in der Pfalz nothwendig mache, indem die in diesem Kreise bestehende

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aber bei Ver und daß somit im der sofort der zweite

Gesetzgebung bisher nur bei Verbrechen, gehen ein Verfahren von Schwur⸗Gerichten kenne, demnach der vorliegende Gesetzentwurf nothwendig, Allgemeinen gehörig gerechtfertigt erscheine. An eröffneten allgemeinen Diskussion W1 Präsident Karl Graf von Seinsheim:

genden Gesetz⸗Entwurfes sei die Ausdehnung des vorjährige Preßediktes auf die Pfalz. Wie in fruheren Sitzungen, so musse er sich auch heute gegen die Aburtheilung von Preßverbrechen oder Vergehen durch Schwurgerichte aussprechen, indem die Er⸗ fahrung der neuesten Zeit gelehrt habe, daß diese Judika ur ohne Erfolg sei, wie die Preßverhandlungen aller Orten und namentlich die bekannte Verhandlung aller Orten und namentlich die bekannte Verhandlung der Anklage gegen Bechioni dahier bewährten; des Letzteren Schuld sei ganz klar vor Jedermanns Augen gelegen, und dennoch hätten die Geschwornen ein „Nichtschuldig erkannt. Dessenungeachtet stimme er dem vorliegenden Gesetzentwurfe bei und zwar aus dem Grunde, weil, wenn auch die Staatsregierung einen Gesetzentwurf einbrächte, welcher die Judikatur in Preßsachen den Schwurgerichten zu entziehen beabsichtete, solcher nicht bei bei⸗ den Kammer durchgehen würde und es demnach besser erscheine, etwas zu haben als nichts. Jedoch müsse er sich dahin ausspre⸗ chen, daß vorher oder doch gleichzeitig mit diesem auch die beiden anderen von der Regierung vorgelegten Gesetzentwürfe dieses Be⸗ treffes, nämlich jener gegen den Mißbrauch der Presse und uber die Abstellung einiger Preßmißbräuche, eingeführt werden sollten. Demgemäß müsse er den Wunsch bekannt geben, daß der Kammer der Abgeordneten recht baldige Berathung der eben erwähnten Ge⸗ setze anempfohlen werde, da die Presse in Bayern dermalen wirk⸗ lich in einem beklagenswerthen Zustande sich befinde, wie man sich namentlich hier in der Hauptstadt des Königreichs täglich überzeugen könne, wo an Straßenecken und in Wirthshäusern Blälter des schmutzigsten Inhaltes verkauft würden. In bdie⸗ ser Beziehung müsse er noch überdies an das Jahr 1848 erinnern, wo der Unfug der Presse den höchsten Grad erreicht gehabt habe. Eine zügellose Presse wirke gefährlicher als Gift, da durch dieselbe gleich Tausende verletzt werden können. In Baden wie in der Pfalz habe die Presse am meisten zur Revolution und den dasigen trostlosen Zuständen beigetragen. Im freisinnigen Frankreich habe man die Presse zu zügeln gewußt; dasselbe musse auch bei uns mit allen moͤglichen Mitteln erzielt werden. Reichs⸗ rath von Maurer: Er erkläre sich mit dem eben vom II. Präsiden⸗ ten ausgesprochenen Wunsche ganz einverstanden, indem noch jetzt in Bayern wie in keinem der übrigen deutschen Staaten großer Preßunfug geschehe und jedem wahren Vaterlandsfreunde die Be⸗ seitigung dieses Zustandes innigst am Herzen gelegen sein muüsse. Bezüglich der Aburtheilung von Preßvergehen herrsche dermalen eine

Verschiedenheit zwischen den beiden Landestheilen dies⸗ und jenseits des Rheines, indem diesseits schon seit 1. Januar laufenden Jahres diese Aburtheilung durch die Geschwornen geschehe, in der Pfalz dagegen dies noch nicht der Fall sei, so daß baldige Abhülfe Noth thue. Bei der hienächst eröffneten speziellen Diskussion erörterte der Bericht⸗ erstatter die Zweckmäßigkeit der einzelnen Artikel des Gesetzentwurfes, so wie der von der Kammer der Abgeordneten beschlossenen Modificationen und empfahl dieselben mit einigen wenigen zum Theil behufs einer präziseren Fassung nothwendig erscheinenden Redactions⸗Abänderun⸗ gen und Modificationen der hohen Kammer zur Annahme, und es wurde sofort der Gesetz⸗Entwurf in derselben Weise wie von der Kammer der Abgeordneten lediglich mit nachstehenden Modifica⸗ tionen einstimmig angenommen. Im Artikel 2 wurde nämlich den daselbst angefuhrten Stellen aus dem Gesetzbuche über das Straf⸗ verfahren in der Pfalz noch weiteres der Artikel 239, welcher gleichfalls von der Leibverhafts⸗Ordonanz handelt, als der Voll⸗ ständigkeit halber hierher gehörig beigefugt. Im Absatz 2 des Artikels 11 wurde statt „Verlustigung“ das Wort: „Rechtsnachtheil“ und in dem durch Beschluß der Kammer der Abgeordneten nach Artikel 11 des Entwurfes neu eingeschalteten zwölften Artikel statt Staatsprokurator das Wort „General⸗Staatsprokurator zur richtigen Bezeichnung eingesetzt. Ferner wurde in demselben Artikel die dem Beschuldigten unter Ziffer 4 gemachte Auflage, unter Anderen auch die Wahl eines Wohnsitzes am Schwurgerichtsorte mitzutheilen, gestrichen und der Schlußsatz dieses Artikels, wonach etwanige Gegenbeweiszeugen binnen 24stun⸗ diger präklusiver Frist benannt werden sollen, als zu strenge besei⸗ tigt und dafüͤr als „besser zu dem Systeme des Gesetzes passend“ folgender Satz eingesetzt: „Hinsichtlich der Gegenbeweiszeugen kom⸗ men die Bestimmungen der Artikel 8, 9 und 10 Absatz 2 zur An⸗ wendung.“ Hierauf verlas der Herr Berichterstatter das in Ge⸗ mäßheit des heutigen Beschlusses an die Kammer der Abgeordneten zu richtende Schreiben und es wurde sodann, nachdem hiergegen keine Einwendung erhoben und noch das Protokoll der letzten Sitzung genehmigt worden war, die Sitzung geschlossen mit dem Bemerken, daß die nächste Sitzung werde besonders angesagt werden.

Sachsen. Dresden, 10. Nov. (Dresd. Anz.) Heute fand die erste vorbereitende Sitzung der zweiten Kammer statt, die der Geheime⸗Rath Held mit dem Bemerken eröffnete, daß bis jetzt 50 Abgeordnete sich legitimirt hätten. Erst gestern sei die beschluß⸗ fähige Zahl zusammengekommen. Alters⸗Präsident sei der Abgeord⸗ nete Mros; als Jugend⸗Secretaire wurden die Herren Prufer und Schwedler zu fungiren haben. Mit der Bitte, daß die ge⸗ nannten Herren die Plätze der Einweisungs⸗Kommission einnehmen möchten, erklärte er die Function der letzteren als beendet. Hierauf barder Alters⸗Präsident, unter Bezugnahme auf sein hohes Alter, daß die Kammer ihm gestatten möge, das Amtauf den zunächst ältesten Abgeord⸗ neten, als welcher Sommer aus Bernstadt bezeichnet wurde, übertragen zu dürfen. Die Kammer war stillschweigend damit einverstanden und es nahm nun der Abg. Sommer auf dem Präsidentenstuhle Platz. Nach einer kurzen Einleitung und nach vorausgeschickter Bitte um