5 3 iss königi ⸗ d Stadtgerichte. unter Aufbebung des 2 2.Sne L. Augsburg vom 14ten v. M. die Fortf g d.eesssesasg de Hast suchung gegen Assessor Maper von Ottobeuern mi 2 Nahion anzuordnen; — in Erwägung, daß die Vertreter der deutsche nach dem Bundesbeschlusse vom 30. März 1848 berufen waren, um am Sitze der Bundesversammlung das Verfassungswerk zwischen Deutschlands Fürsten und Völkern zu Stande zu bringen, Frankfurt nach Art. 9 der deutschen Bundesakte der Sitz der Bundesversammlung war, und auch nach dem bayerischen Wahlgesetz vom 15. April 1848 die Abgeordneten zur Volksvertretung bei dem deutschen Bunde, sohin nach Frankfurt g. M., ge⸗ wählt waren; — in Erwägung, daß sich mehrere Mitglieder der Nanional⸗ Versammlung eigenmächtig nach Stuttgart begeben haben, um dort die Ver⸗ handlungen fortzusetzen, dieselben sonach nicht als die Nat.⸗Vers. repräsentirend angesehen werden und das Reichsgesetz vom 30. September v. J., betreffend e Unverantwortlichkeit für Stimme und Rede in der Reichs⸗Versammlung nicht mehr zu ihrem Schutze in Anspruch nehmen können, vielmehr den Gesetzen der betheiligten Staaten und der Kompetenz der ordentlichen Ge⸗ ichte verfallen sind, insofern sie die Gesetze ihres Staates übertreten ha⸗ ben; — in Erwägung, daß, wie schon in dem diesseitigen Beschlusse vom 7. August l. J. ausgesprochen, in den stenographischen Berichten über die Verhandlungen der sogenannten konstituirenden deutschen National⸗Ver⸗ sammlungen zu Stuttgartt erhebliche Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß der Königl. Landesgerichts⸗Assessor Thomas Mayer von Ottobeuern an den Versammlungen zu Stuttgart und den daselbst zum Zwecke der gewaltsa⸗ men Durchführung der Reichs „Verfassung anfänglich in dem Saale der württembergischen Kammer der Abgeordneten, dann in Privathäusern und endlich in einem Gasthause vor den gefüllten Gallerieen und Zuhörerräu⸗ men während des Zeitraums vom 4. bis 25. Juni l. Js. gepflogenen Ver⸗ handlungen und gefaßten Beschlüssen, wodurch das politische Dasein des baperischen Staates bedroht wurde, so wie überhaupt an dem Bestreben und der Aufforderung zu einem staatsverrätherischen Aufruhr Antheil ge⸗ nommen und mitgewirkt habe; — in Erwägung, daß für den guten Glau⸗ ben, als Reichs⸗Abgeordneter zumal in Hinblick auf den Jedermann wohl⸗ bekannten Bundesbeschluß vom 13. März 1848, die Königlichen Procla⸗ mation vom 14. April 1848, Regierungsblatt Seite 306, und das bape⸗ rische Wahlgesetz vom 15ten desselben Mts. u. Js. an jedem beliebigen Orte erscheinen und zum Umsturz der bayerischen Staats⸗Verfassung thätig wirken zu können, in keiner Weise sich ein zureichender Grund finden läßt; — in Erwägung endlich, daß das indizirte Verbrechen des Versuchs des Staatsverraths nach Artikel 299 bis 308 und Artikel 60 Th. I., dann nach Art. 113 Th. II. des Strafgesetzbuches ohne Unterschied der Personen die Verhaftung des in Untersuchung Gezogenen zur gesetzlichen Folge hat, wo⸗ bei Assessor Maver die Bestimmung des §. 26 Tit. VII. der bayerischen Berfassungsurkunde, wonach Mitglieder der Ständeversammlung während er Dauer der Sitzungen ohne Einwilligung der betreffenden Kammer nicht erhaftet werden können, für sich nicht geltend machen kann, weil er schon ange vor Beginn der Sitzungen der Kammer der Abgeordneten, selbst och vor der Einberufung in die Kammer, in Untersuchung und Haft ge⸗ bracht war, übrigens die Untersuchung noch nicht vollends durchgeführt ist: Aus diesen Gründen erkennt das Königl. Appellationsgericht von Schwaben ind Neuburg in Gemäßheit der Art. 49 Nr. 1 und 50 des Gesetzes vom 10. November 1848, die Abänderungen des zweiten Theiles des St.⸗G.⸗B. vpon 1813 betreffend: daß unter Aufhebung des Erkenntnisses des Königl. Kreis⸗ und Stadtgerichts Augsburg vom 14. Sept. l. J. die eingeleitete Voruntersuchung in der Richtung gegen den Königl. Landgerichts⸗Assessor Mayer von Ottobeuern mit Fortbestand der Verhaftung und mit Rücksicht⸗ jahme auf die allenfallsigen Ergebnisse in den damit im Zusammenhange henden Untersuchungen fortzusetzen sei. Also geschehen zu Neuburg, wie Eingangs gemeldet. Freiherr von Stengel, Präsident, Freiherr von Zoller, Fischer, Persch, Frankl, von Klessing.“ — Der erste Secretair bemerkt nun darüber in seinem Vortrage:
Der Abgeordnete Mayer beleuchtet und bekämpft in seinem Gesuche die⸗ ses Erkenntniß vom Standpunkte des Rechtes und der Politik, und hebt die nothwendige Folge hervor, daß die gegen ihn eiugeleitete Unter⸗ suchung entweder wegen Mangels eines strafrechtlichen Reates einge⸗ stellt, oder daß die Sache der öffentlichen Verhandlung und Aburtheilung unterstellt werde, und, indem er sich dabei auf das entschiedenste gegen die Suspension der Untersuchung mit Fortdauer der Haft verwahrt, sucht er der hohen Kammer darzuthun, daß der von ihr im Beschluß vom 19. September ausgesprochene Wunsch um schleunige Durchführung und Beendigung der eingeleiteten Untersuchung noch keinesweges die gebührende Berücksichtigung gefunden habe, und knüpft hieran die endliche Bitte: „die hohe Kammer wolle in zuständiger Weise auf baldige Vervollständigung der Kammer durch Ermöglichnng des Eintrittes der verhafteten Abgeord⸗ neten hinwirken, und in specie durch förmlichen Beschluß die gerechte Er⸗ wartung aussprechen, daß die zur Zeit bestehenden Hindernisse seines Ein⸗ trittes in die Kammer durch eine baldige Entscheidung des Richters ge⸗ hoben werden.“ Bei der Beurtheilung dieses Gesuches ist es vor Allem nothwendig, auf die früheren Beschlüsse der hohen Kammer zu rekurriren. In dieser Beziehung nun hat sich die hohe Kammer auf die beiden frühe⸗ ren Gesuche des Abgeordneten Maper vom 2. und 18. Sept. l. J. mit⸗ telst Kammerbeschlusses vom 1. Sept. und 6. Okt. dahin ausgesprochen:; „daß dem Gesuche, so weit es auf ein selbstständiges Einschreiten der Kam⸗ mer auf eine Anordnung der Entlassung gerichtet war, nicht stattgegeben werden könne, daß jedoch von Seiten des hohen Hauses der Wunsch einer möglichsten Beschleunigung und raschen Durchführung der gegen den Ab⸗ geordneten Mayer eingeleiteten Untersuchung ausgesprochen werden solle.“ Hie Grundsätze, aus welchen diese Beschlüsse hervorgingen, werden wohl auch gegenwärtig noch die leitenden Prinzipien einer hohen Kammer sein; auch jetzt wird die hohe Kammer sich nicht eine Befugniß vindiziren, in die Thätigkeit und in den Wirkungskreis der Gerichte durch Ordonnanzen einzu⸗ greifen, oder durch den Erlaß richterlicher Beschlüsse sich selbst den Ge⸗ richten zu substituiren; sie wird dies nicht thun, um den Grundsatz der Unabhängigkeit der Gerichte in ihrem gesetzlichen Wirkungskreise auch jetzt wieder aufrecht zu erhalten; allein diesem Prinzipe steht die Bitte nicht entgegen, welche der Abgeordnete Mayer in seinem Gesuche vom 9. No⸗ vember an die Kammer gebracht hat, so wenig diesem Prinzipe der Wunsch selbst entgegenstand, welchen die hohe Kammer schon im Beschlusse vom 19. September auszusprechen sich veranlaßt sah. Die Aufgabe der hohen Kammer ist für den vorliegenden Fall eine doppelte, so sehr sie sich einer⸗ seits berufen fühlen muß, als oberstes Prinzip die Achtung vor dem Ge⸗ setze, vor der Unabhängigkeit der Gerichte und Unaufhaltsamkeit der Rechts⸗ pflege hinzustellen, und unverbrüchlich an demselben festzuhalten, mit eben so entschiedener Offenheit und Festigkeit hat sie andererseits über ihre nu⸗ merische Integrität zu wachen, und dafür zu sorgen, daß die Volksvertre⸗ tung in der gesetzlichen Vollständigkeit wirksam werden könne. Wenn die Kammer einerseits dem Gange der Rechtspflege durchaus kein Hinderniß in den Weg legt, wenn sie es gestattet, daß Mitglieder der Kammer, wel⸗ che einer Untersuchung unterliegen, für die Dauer der Untersuchung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschrift auch in Haft gehalten, somit von der Theilnahme an den Kammer⸗Verhandlungen, von der Ausübung ihres Rech⸗ tes der Vertretung auf so lange ausgeschlossen bleiben, als dies nach dem Sinn und Geist der Gesetze unbedingt nothwendig ist, so muß ihr anderer⸗ seits auch daran liegen, daß die eingeleiteten Untersuchungen nicht allein nicht über Gebühr verzögert, sondern daß sie vielmehr nach aller Möglich⸗ keit beschleunigt und befördert werden, weil mit dieser Beendigung der Untersuchung nothwendig die Ergänzung der Kammer zusammenhängt, sei es nun, daß der gewählte Abgeordnete einzutreten im Stande ist, oder daß dessen Ersatzmann einzuberufen ist, und weil diese Ergän ein H bestreben der Kammer sein muß, welche nur in ihre g dnc bwe mupt⸗ bination auch eine vollständige Repräsentation des . ngelt 87. können zwar Hindernisse eintreten, welche eine Zeit :8 darsteilt. 1126 Vollständigkei 4 n, welche eine Zeit lang die numerische ändigkeit der Kammer unmöglich machen, allein — in di vSA.n v glich machen, allein gerade in dieser Un⸗ vollzähligkeit liegt ein dringendes Monr für die Kammer f jede ges lich erlaubte Weise die obschwebenden Hinderniss⸗ „ auf jede gesetz⸗ h. er 2 uvernisse zu beseitigen oder deren Beseitigung anzustreben, sei es auch nur durch das Auss ech - Wunsches. In dem Aussprechen eines solchen Wunsches 578. 7., keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, kein Angriff auf die Uneanah gigkeit der Gerichie gefunden werden; wohl aber darf die Kammer darauf rechnen, daß derartige Wünsche um so mehr die volle Beachtung und reelle Wuͤrdigung von Seiten der Gerichte finden werden, als die Kammer ihrer⸗ seits die volle Integrität der Gerichte in der materiellen Entscheidung der Rechtsangelegenheiten vollkommen anerkennt, und die Gerichte dürften sich, wenn von Seiten der Volksvertretung ein derartiger Wunsch ausgespro⸗
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chen worthsf in sch he⸗ Wunsch sogar die Bekrästi⸗ des Ju⸗
stizministeriums für sich erlangt hat, um so mehr berufen fühlen, dem Wunsche eine äußerlich bemerkbare Folge zu geben, als außerdem die Verdächtigung geflissentlicher und tendenziöser Verzögerung nicht leicht fern gehalten werden könnte. Aus diesen Erwägungen nehme ich Veranlassung, die vorliegende Bitte des Abgeordneten Mayer der hohen Kammer zur An⸗ nahme zu empfehlen, und proponire derselben folgenden Beschluß: Mit Be⸗ zugnahme auf den Beschluß vom 19. September und den darin ausgedrück⸗ ten Wunsch spricht die Kammer die gerechte Erwartung aus, daß jene Ge⸗ richte, bei welchen zur Zeit Untersuchungen gegen verhaftete Abgeordnete anhängig sind, im Interesse der Vervollständigung der Kammer diese Unter⸗ suchungen mit möglichster Beschleunigung zu Ende führen werden. Der Präsident eröffnet nun die Verhandlung darüber.
Fürst Wallerstein ergreift das Wort: Das Direktorium der preu⸗ ßischen ersten Kammer hat, nachdem es in Erfahrung gebracht, daß Temme, obgleich vor der Wahl, verhaftet worden sei, sofort die Einschickung der be⸗ treffenden Untersuchungsakten verlangt, um auf Grund derselben einen Kam⸗ merbeschluß zu provoziren, ob die Fortsetzung der Haft zuzugeben oder Temme einzuberufen sei. In dieser Kammer hat sich eine andere Ansicht in der Majorität gebildet. Der Abgeordnete Mayper, diese Majoritätsansicht ehrend, hat sein Petitum auch in ihrem Sinne gestellt. Die Kammer hat bereits fruher den Wunsch auf Beschleunigung der Untersuchung der ver⸗ hafteten Abgeordneten ausgesprochen, das Staatsministerium der Justiz ist diesem Wunsche ohne Aufschub nachgekommen, allein, was von den Gerich⸗ ten geschehen ist, steht nicht im Einklange mit diesem Wunsche. Der Redner kommt auf die laut des neulichen ministeriellen Ausspruchs unabhängige Stellung der Staatsanwalte zu sprechen, berührt den Umstand, daß die Mayerschen Untersuchungsakten mit den Blumröderschen und Haggenmül⸗ lerschen Ablehnungsgesuchen zum Königl. Ober ⸗ Appellationsgericht eingeschickt worden seien, wegen muthmaßlicher Konnexität, und daß dadurch die Mapersche Untersuchung einen großen Aufschub erlitten habe. Nachdem der Redner das Erkenntniß des Appellations⸗Gerichts von Schwaben und Neuburg in formeller Beziehung wegen der Unabhängigkeit der Gerichte als unangreifbar bezeichnet, geht er zur materiellen Würdigung desselben über und weist vor Allem darauf hin, daß das Erkenntniß sich merkwürdiger⸗ weise darauf gründe, daß die National⸗Versammlung nach Frankfurt be⸗ rufen worden sei, während das bezügliche Wahlgesetz kein Wort davon erwähne. Mayer werde aber auch nicht wegen nachgewiesener, sondern mög⸗ licher Konnexität in fortwährender Haft gehalten; deshalb werde auch ein Wunsch wenig nützen, da der Gerichtshof selbst das Prinzip der Konnexität aufgestellt habe. Da jedoch aus Allem hervorgehe, daß bei uns der Accu⸗ sationsprozeß nicht vollkommen eingeführt, sondern noch stark mit dem In⸗ quisitions⸗Verfahren vermischt sei, so werde er demnächst einen Antrag auf Revision und Ausfüllung der Lücken des Gesetzes, Abänderungen des zwei⸗ ten Theils des St.⸗G. vom Jahre 1813 betreffend, stellen, damit die Prozedur wenigstens mit der in der Pfalz gleichgestellt werde. Schließltch macht der Redner, zum Beweise der Nothwendigkeit einer solchen Revision, darauf aufmerksam, daß wieder ein Monsterprozeß hier begonnen habe, indem seit drei Tagen Mitglieder hiesiger Vereine beim Königl. Kreis⸗ und Stadtgericht unbeeidigt (demnach als „verdächtig“) vernommen würden.
Reinhardt: Die Kerkerluft, in die man mich ungerechterweise ge⸗ bannt hatte, hat, ich muß es gestehen, an meiner Kraft gezehrt; allein das wird mich nicht abhalten, auch ferner für Freiheit und Recht zu kämpfen, dis wir das errungen, was uns gesetzlich versprochen worden ist. Nach⸗ bem der Redner des Vertrauens des Abgeordneten Maver erwähnt, der, dachdem ihn die Kammer zweimal abschlägig mit seinem Gesuche beschied, uoch zum drittenmal sich an dieselbe wende, bezeichnet er alle bis hierher ge⸗ schehenen Schritte als rein theoretischer Natur, während er dagegen prakti⸗ sche Erfahrungen gemacht habe, wie wenig schnell man den Wünschen der Abgeordnetenkammer nachgekommen sei. Der Redner erzählt nun den Verlauf der gegen ihn stattgefundenen Prozedur und bemerkt, daß seine Akten schon am 13. Oktober geschlossen gewesen seien, während das Urtheil erst vor wenigen Tagen erschienen sei. Der Anschul⸗ digungsgrund sei Vertheilung des Aufrufes des Kongresses der Märzvereine in Frankfurt vom vorigen Mai gewesen, welcher Aufruf in allen Zeitun⸗ gen, ohne Confiscation nach sich zu ziehen, die Runde gemacht habe; wo⸗ bei er bemerkt, daß er der einzige Redner in Frankfurt bei diesem Kon⸗ gresse gewesen, der gegen den Aufruf zu allgemeiner Bewaffnung gespro⸗ chen habe unb auch durchgedrungen sei. Den Gerichten sei dies recht wohl bekannt gewesen, und dennoch habe man ihn im Kerker schmach⸗ ten lassen. Meine Herren! Das Avppellationsgericht von Schwaben hat durch das Ihnen vorliegende Erkenntniß in Sachen Mayer's eine Reihe Tendenz⸗Prozesse der fluchwürdigsten Art eröffnet und in Aussicht gestellt. Man wird so lange eingesperrt, bis sich aus den Vernehmungen der 70—80 in den verschiedenen Kreisen Verhaf⸗ teten nicht eine allenfallsige Verzweigung herausstellt. Das Oberappella⸗ tionsgericht war nicht befugt, ein Ausnahmsgericht zu bestellen, diese Be⸗ fugniß räumt ihm das Gesetz nicht ein. (Der Redner verliest die betref⸗ fende Stelle aus dem Gesetz vom 10. November 1848.) Man sperrt die Leute ohne jeglichen Beweis einer Verzweigung ein, wenn man auch über⸗ zeugt ist, daß man sie hinterher freilassen muß, und daß sie nie verurtheilt werden können; allein man hat doch das Gefühl süßer Rache, mißfällige Leute 6—8 Monate in den Kerker werfen zu können. Meine Herren! ich habe noch viel auf dem Herzen, doch ich will warten, bis durch die politi⸗ sche Zangengeburt des ersten Ausschusses das Amnestiegesetz zur Welt ge⸗ bracht wird.
Der Justiz⸗Minister: Weder aus der Eingabe, die vorliegt, noch aus den Aeußerungen der beiden Redner erhellt ein hinreichender Grund zu der Annahme, daß die Untersuchung wirklich verzögert worden sei. Die Untersuchungen sind von großem Umfange und Aktenversendung ist dringend geboten, wie dies in der Natur der Sache liegt. Der Abgeordnete Magyer gesteht übrigens selbst zu, daß der Untersuchungsrichter seine Schuldigkeit gethan hat. Deshalb finde ich für Wiederholung eines Wunsches zur Be⸗ schleunigung keinen Grund, obwohl ich nichts dagegen habe. Man hat behauptet, daß der Beschluß des Oberappellations⸗Gerichts nicht zu Recht bestehe; auf diese Aeußerung will ich mich nicht weiter einlas⸗ sen. Das Oberappellations⸗Gericht hat in einer Plenar⸗Sitzung, gestützt auf klare Gesetzesstellen, den fraglichen Beschluß gefaßt, die Untersuchungen dem Kreis⸗ und Stadtgerichte Augsburg zuzutheilen; die Kompetenz hierzu braucht hier nicht geprüft zu werden, sie besteht zu Recht. Was den in Aussicht gestellten Antrag auf Aenderungen der Bestimmungen des Gesetzes vom 10. November 1848 betrifft, so muß ich bemerken, daß jede Novelle zum St.⸗G.⸗B. ohnehin der Cognition der hohen Kammer unterworfen werden muß. Das fragliche Gesetz ist durch die ständischen Ausschüsse berathen und angenommen und wird der Kammer zur Revision vorgelegt werden. Der betreffende Gesetz⸗Entwurf ist ebreits im Ministerium bearbeitet und wird demnächst der Kammer vorgelegt werden; das Ministerium bezeichnet hierin die abzuändernden Punkte; alsdann wird darüber das freie Feld der Diskussion gegeben sein.
Bei der nunmehr erfolgenden Abstimmung wird der Antrag des ersten Serretairs einstimmig angenommen. Sofort erstattet der erste Secretair Nar Vortrag über die Legitimation des Abgeordneten Landrichters Fruth. Derselbe beantragt: daß die gegen die Legitimation des Abgeordneten Fruth erhobenen Bedenken für beseitigt zu erachten und dessen Wiedereintritt in die Kammer nicht zu beanstanden sei; zugleich aber soll der dritte Ausschuß eingeladen werden, benehmlich mit dem ersten Ausschusse Vorschläge zur Abänderung oder Interpretation des Art. 29 ves Wahlgesetzes in kürzester Frist an die Kammer zu bringen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Referenten angenommen, desgleichen der Vorschlag desselben zur Abän⸗ derung oder Interpretation des §. 29 des Wahlgesetzes. Hier stimmte die äußerste Rechte mit der Linken. Nachdem nun noch über den Ge⸗ setz⸗Entwurf wegen Entscheidung der Rekurse in Ewiggeldsachen Vortrag im Namen des betreffenden Ausschusses erstattet worden, wird die Sitzung geschlossen und die nächste auf morgen anberaumt.
Baden. Karlsruhe, 18. Nov. (Bad. Merk.) In Betreff der Helme für das Großherzoglich badische Offiziers⸗Corps ist von seiten des Kriegsministeriums die nachfolgende Bestimmung erlassen worden: Der Helm ist zu tragen: 1) von den Generalen
mit gelbem Beschlag mit Spitze, zur großen Parade mit weißem Federbusch mit den Hausfarben, 2) von den Flügel⸗Adjutanten und V den Offizieren des Generalstabs mit weißem Beschlag mit Spitze, zur großen Parade mit weißem Haarbusch, 3) von den Offizieren
der Infanterie mit gelbem Beschlag mit Spitze, 4) von den Offi⸗ zieren der Reiterei wie in 3, jedoch zur großen Parade mit einem Haarbusch von noch zu bestimmender Farbe, 5) von den Offizieren der Artillerie mit gelbem Beschlag mit der Kugel, zur Parade mit einem schwarzen Haarbusch, 6) die Offiziere der Suite tragen den Helm der Waffe, aus der sie ausgetreten sind. Die Auszeichnung auf den Helmen der Generale und Flügel⸗Adjutanten wird noch näͤher bestimmt werden.
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Ausland.
Frankreich. Paris, 19. Nov.*) Proudhon's Peuple liegt gegenwärtig im bittersten Streite mit sämmtlichen Organen des Berges und der anderen Socialisten. .
In Paris will bei den Neuwahlen die Linke die Herren Goud chaux, Forestier und Girardin aufstellen, der Wahlverein, der die verschiedenen konservativen Fractionen vertritt, den Sohn des Ge⸗ nerals Foy und Herrn Garnier⸗Pages.
Großbritanien und Irland. London, 19. Nov. Sir James Roß hat über seine letzte Polarexpedition zur Aufsuchung des Capitain Franklin an die Admiralität einen ausführlichen Be richt abgestattet. In geographisch⸗wissenschaftlicher Hinsicht ist die Expedition nicht ohne Ausbeute geblieben; die Küstengegenden rings um den Leopoldshafen konnten genauer erforscht werden, auch wur⸗ den in der Nähe des magnetischen Nordpols gute Beobachtungen angestellt. Die Schiffe der Expedition verließen Upernadick am 20. Juli d. J. und erreichten am 11. September, nachdem die Ponds⸗ bai (Westküste der Baffinsbai) und Cap York (Barrowsstraße) be⸗ sucht worden, den Leopoldshafen, der zunächst nur zum Rendezvous bestimmt worden war, um von dort gemeinschaftlich weiter nach Westen vor⸗ zugehen; dasEis war inzwischen so stark geworden, daß Sir James sich ge⸗ nöthigt sah, dort zu überwintern. Die Schiffsmannschaften zogen daselbst einen 40 Fuß breiten Kanal, der durch eine vorspringend Spitze gegen das Andringen der Eismassen von der Eiufahrt oder der Barrowosͤstrafe geschützt war; der Hafen war geräumig und tief, der Grund gut; das Wasser fror so gleichmäßig wie ein Fluß zu die beiden Schiffe „Investigator“ und „Enterprise“ warfen in der Entfernung von nur 200 Nards von einander Anker; sobald sie ein⸗ gefroren waren, wurden sie vom Vorderkastell bis zum Besanmast üͤberdacht und die Anker eingezogen. Zur Erleichterung der Com munication zwischen den beiden Schiffen ward eine Schneemaue 7 Fuß hoch aufgeworfen; für die magnetischen Beobachtungen wur⸗ den zwei Observatorien gebaut, die Steine aus Schnee geformt, die Fenster aus Eis. Vom 9. November bis zum 9. Februar sah man die Sonne von den Schiffen aus nicht. In den langen Abenden beschäftigen die Capitaine ihre Mannschaft mit Lesen, Schreiben, Rechnen, worin diese bedeutende Fortschritte machten; bei günstigem Wetter kam man von beiden Schiffen zu gemeinschaftlichen Spielen
zusammen. Mit Ausnahme der weißen Füchse sah man während des ganzen Winters kein lebendes Thier.
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Die Füchse wurden nicht geschossen, sondern in Fallen gefangen und nachdem man ihnen ein leichtes kupfernes Halsband, mit eingeprägten Namen der Schiffe und Angabe des Orts der deponirten Lebensmittelvorräth angelegt, wieder freigelassen. Diese weiße Füchse durchwandern sehr weite Strecken, so daß es möglich ist, daß durch einen der so gezeichneten Franklin Kunde von den für ihn getroffenen Hülfsmaßregeln erhält. Die Leute nannten sie ihre „Zwei⸗Pence⸗Briefträger“. Manche der Thiere mußten aus Menschlichkeit getödtet werden, da bei dem Versuch die eisernen Stäbe der Falle zu durchbeißen, ihre Zunge fest daran an gefroren war. Der Weihnachtsabend und Neujahrstag wurden durch doppelte Rationen gefeiert. Schlitten und anderes Geräth für die im Sommer vorzunehmenden Exrkursionen wurden während der langen Winterabende ebenfalls angefertigt; auch von dem Ufe her Kies auf das Eis getragen, da wo es späterhin zu durchsägen war, um einen Kanal für die Abfahrt der Schiffe aus dem Hafen zu machen. Unter dem die Sonnenstrahlen absorbirenden Kies wird das Eis rascher mürde. Nachdem bereits in April einzelne Abtheilungen kleinere Strecken weit ausgeschickt waren, um an passenden Stellen Lebensmittel zu deponiren, ging die Hauptexpedition unter Sir J. Roß selbst am 15. Mai ab. Sie blieb im Ganzen 40 Tage aus. Sie wandte sich zunächst westlich von Cap Clarence bis Cap Bunny etwa 100 Miles längs der noch un⸗ erforschten Küste von Nord⸗Somerset; dann bog die Küste plötzlich nach Süden und wo man sie noch gegen 140 Miles weiter ver folgte. Weiter wagte Roß nicht vorzugehen, da die Lebensmittel sonst nicht für die Rückreise gereicht hätten. Man schoß nur einige Enten, acht Ptarmigan und versuchte einen riesigen Barn er legen, der aber nur eine leichte Verwundung erhielt und seinen Angreifern mit souverainer Verachtung den Rücken wandte. An der Westküste fand man die Reste einer Eskimoshütte; sonst keine Spuren menschlicher Wesen. Die Leute der Expedition waren fast sämmtlich sehr angegriffen, theils durch den Frost, theils durch den blen denden Schnee; einige mußten auf den Schlitten fortgezogen wer den, was die Rückreise für die übrigen um so mühsamer machte. Nachdem Roß an dem Endpunkt seiner Reise einen Steinhaufen (Cairn) errichtet und die Cylinder mit den üblichen Notizen darin niedergelegt hatte, trat er den Rückzug an und traf mit gänzlich erschöpfter Mannschaft am 23. Juni wieder glücklich bei den Schiffen ein, wo man bereits über ihn besorgt geworden war. Gleichzeitig mit ihm waren drei andere Expeditionen nach verschiedenen Richtungen abgegangen. Lieutenant Robertson vom „Investigator“ zog mit 8 Mann längs der Westküste der Prinz⸗ Regent⸗Einfahrt, erreichte Fury Point, wo er die von der Expedi⸗ tion der „Fury“ zurückgelassenen Lebensmittel und das damals von Sir J. Roß errichtete Haus gut erhalten fand; er gelangte bis Crenwell⸗Bai und errichtete hier einen Cairn. Diese Expedition sah viele Bären und einige junge Robben; hatte jedoch nicht Zeit, auf sie Jagd zu machen. Eine dritte Partie unter Lieutenant Barnand vom „Jevestigator“ ging die Nordküste der Barrows⸗ straße bis nach Cap Hurd hinauf. Sie war unter Anderem Zeuge einer meisterlichen Rutschfahrt eines Bären, der, von einem 700 Fuß hohen Berg auf den Hinterfüßen sitzend und mit den Vorderfüßen steuernd, mit Eisenbahnschnelle herabfuhr. Eine vierte Partie endlich, unter Lieutenant Brown, die sich östlich über das Eis wandte, konnte wegen des schlechten Wetters nicht weit ge⸗ langen. Nachdem Roß zurückgekehrt war und die Mannschaften sich wieder erholt hatten, begann man an die Weiterreise zu denken und im Eise einen Kanal für die Schiffe auszusägen; eine höchst müh⸗ same Arbeit, denn das Eis war gegen 3 Fuß dick. Es wurde 15—18 Fuß lange Eissägen angewandt, die in Triangeln durchschnitt lich 200 Fuß taͤglich schnitten. Am 6. August brachen die Schiffe auf, am 28sten gelangten sie in offenes Wasser und steuerten nu nach der Nordküste der Barrowsstraße, um den Wellington⸗Kanal zu untersuchen und wo möglich „bis Melville⸗Insel vorzudrin⸗ gen. Zwölf Miles von der Küste traf man aber auf festes
*) Die Posten aus Paris und London vom 20sten und aus Brüsse 8
vom 21sten sind heute ausgeblieben. . 1
neuen Militair⸗Organisation beschäftigt.
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Landeis, das in diesem Sommer nicht gebrochen war, und gegen Westen sah man nichts als eine ununterbrochene Eisdecke. Am 1. September erhob sich ein starker Wind und trieb die losen Eismassen, durch die die Schiffe gefahren waren, an sie heran, oft nicht ohne große Gefahr für dieselben; einige Tage später fiel das Thermometer unter Null, die einzelnen Eisschollen wurden zu einer einzigen festen Masse; bald war die ganze Barrowsstraße von einem Ufer zum anderen, so weit man von der Spitze der Massen sehen konnte, mit festem Eis bedeckt und man fing bereits an, sich in die trübe Aussicht zu ergeben, einen zweiten Winter unter weit ungün⸗ stigeren Umständen hier zubringen zu müssen. Jedenfalls war dies wenigstens noch der Aussicht vorzuziehen, mit dem Eise nach der Westküste der Baffins⸗Bai getrieben zu werden, an deren Ufer die festen Eisberge so zahlreich sind, daß die Schiffe dort fast nur durch ein Wunder gerettet werden können. Und doch schien sich in den nächsten Tagen gerade diese Befürchtungen zu verwirklichen. Ein starker Westwind erhob sich, setzte die ganze ungeheure Eismasse von vielleicht 50 Miles Umfang, in der die Schiffe eingeschlossen waren, in Bewegung und führte sie längs der Südküste des Lacanstersunds fort. Bei dem Ausgang des Sundes ward sie in südlicher Richtung längs der
Westküste der Baffins⸗Bai getrieben, bis gegenüber von Ponds⸗
Bai getrieben. Nicht fern im Süden, in der Richtung des Zugs des treibenden Eises, sah man bereits eine Menge Eisberge aufge⸗ thürmt. Unsere schlimmsten Besorgnisse — schreibt Roß — schie⸗ nen unvermeidlich in Erfüllung zu gehen. Da, als wir es am wenigsten erwarteten, ward unsere Rettung beinahe wunderbar bewirkt. Wie durch eine unsichtbare Gewalt ward das große Eisfeld in unzählige Fragmente gebrochen. Unsere Hoffnung lebte wieder auf; alle Segel wurden beigesetzt, um aus den schweren Eismassen hinaus zu gelangen. Der „Investigator“ er⸗ reichte zuerst, am 24. September, offenes Wasser; am 25ten glückte es auch der „Entreprise“, aus dem Eise zu kommen. Unmöglich läßt sich das Gefühl beschreiben, als wir uns so unerwartet wieder in Freiheit sahen.“ Der Winter war indeß so weit vorgerückt, daß die Häfen in diesen Gegenden der Expedition durch das Eis geschos sen waren, an ein Vordringen gegen Westen nicht mehr gedacht werden konnte und Sir J. Roß sich daher zur Rückkehr nach Eng⸗ land entschloß.
Schyweiz. Bern, 16. Nov. (D. Z.) Der National⸗Rath hat sich in seinen zwei letzten Sitzungen mit den ersten Artikeln der Statt die Wehrpflicht vom 20sten bis zum A4sten Lebensjahre festzusetzen, wie vorgeschla⸗ gen war, wurde nach lebhafter Berathung beschlossen: „Jeder Schweizer, der die zur Erfüllung der Wehrpflicht erforderlichen Eigenschaften besitzt, kann vom angetretenen 17ten bis zum vollen⸗ deten 50sten Altersjahre zum Militairdienst angehalten werden.“ Die Bestimmung: „Der Bundes⸗Auszug wird nach dem Verhält⸗ niß von 3 Mann auf 100 Seelen schweizerischer Bevölkerung zu⸗ sammengesetzt“, fällt weg. 1
Dem Stände⸗Rath lag der Bericht des Bundes⸗Rathes über mehrere Petitionen katholischer Schweizer⸗Bürger vor, welche Wie⸗ dereinsetzung des Bischofs Marilley verlangen. Sie sind mit mehr als 10,000 Unterschriften versehen. Aber trotz der vielen Unter⸗ schriften trägt der Bundes⸗Rath auf Tagesordnung an. Mehrere wollen nun sogleich über die Sache diskutiren; es wird jedoch mit großer Mehrheit beschlossen, die Diskussion zu verschieben, damit man unterdeß Zeit habe, mit den wichtigen, auf dem Kanzleitisch liegenden, dahin einschlagenden Aktenstücken sich vertraut zu machen.
Ein Niederlassungs⸗Gesetz, welches die Dauer der Nieder⸗ lassung auf wenigstens 4 Jahre, das Maximum der Kosten auf 3 Fr. festsetzt, wird angenommen.
Der Regierungs⸗Rath hat den gewesenen Mitgliedern der deut⸗ schen National⸗Versammlung, Karl Meier und Ludwig Simon von Trier, nebst dem ehemaligen badischen Kriegs⸗Minister Eichfeld, Aufenthalts⸗Bewilligung im Kanton für sich und ihre Familien gegeben, da sie zu schwer gravirt seien, um zur Rückkehr in die Heimat angehalten zu werden. An demselben Tage, an welchem vdie Regierung Herrn Eichfeld diese Bewilligung ertheilte, erschien in den Zeitungen eine vom Bundesrath beschlossene Ausweisung, über welche aber noch nähere Aufklärungen zu erwarten
Bern, 16. Nov. (Frankf. J.) Prof. Hattemer, eben so bekannt durch seine Arbeiten für deutsche Sprache und Alterthümer (beson⸗ ders als Herausgeber der Denkmäler von St. Gallen), wie durch seine radikal-republikanische Wirksamkeit, ist im Schooße seiner Fa⸗ milie zu Biel gestorben.
Bern, 17. Nov. In der Berner Zeitung las man: „Wie wir nun hören, hat der Bundes⸗Präsident, Herr Furrer, am 14ten d. seinen Secretair Morell an mehrere einflußreiche Flücht⸗ linge gesandt, mit dem Auftrage, denselben mitzutheilen, Herr Druey sei zu weit gegangen und habe durch sein in zweideutigen
Ausdrücken gehaltenes Cirkular den ganzen Wirrwarr veranlaßt.
Ein Beschluß zur Ausweisung solcher Flüchtlinge, welche nur irgend welche Strafe zu erwarten hätten, sei vom Bundes⸗Rathe nicht gefaßt worden; Herr Druey sei nur beauftragt worden, auf die freiwillige Entfernung derjenigen hinzuwirken, die keine Strafe bei der Heimkehr zu erwarten hätten. Morell soll diejenigen, wel⸗ chen er diese Mittheilung machte, gebeten haben, diese Ansichten ihren Landsleuten mitzutheilen, und außerdem soll er noch hinzugefügt haben, der Bundesrath werde unverzüglich eine Erklä⸗ rung erlassen, um die fernere mißbräuchliche Anwendung des Druey⸗ schen Cirkulars zu verhüten.“ Diese Bemerkungen haben folgende Erklärung des Bundes⸗Präsidenten Dr. Furrer hervorgerufen: „In der gestrigen Berner Zeitung erschien ein Artikel, nach welchem ich meinem Secretair verschiedene mißbilligende Bemerkungen über das Verfahren des Herrn Druey in der Flüchtlingssache soll mit⸗ getheilt haben. Ich erkläre hiermit, daß Alles durch und durch er⸗ lagen ist. Man wird mir hoffentlich zutrauen, daß ich meine Kol⸗ 1he mit denen ich auf dem freundschaftlichsten Fuß stehe, nicht hinter ihrem Rücken verleumde oder auch nur meinem Seecretair einer mißbilligenden Kritik unterwerfe. Es wird dem
öG Leichtes sein, über den Zweck solcher Erfindungen zu
Luzern, 16. Nov. (O P. A. Z.) Die Handlungsweis
89. . EEE88 Die H gsweise ver hiesigen Regierung bei den Wahlen für das eidgenössische Ge⸗ zeigt sich öö für dieselben kein gutes Zeugniß ab, und es sind, um an daß die Millionen, welche verwendet worden Verwaltung zu ses telle des Siegwartischen Regiments eine andere Nutzen gebracht Jaben⸗ der Freiheit eigentlich nicht den mindesten das Ausstreuen v 88 Die Verhaftungen vor der Wahl, so wie auszuführen wa * Gerüchten über Verhaftungen, die man nicht und derselben wohl üen eine Partei, die der herrschenden entgegen such der Wahlen zucaesgassfn ist, einzuschüchtern und von dem Be⸗ man in einer Monarchis baee. 1 eee dee Fenhe auch noch die w
Dazu gesellt sich nun Presse. Der Luzerner und die Schweizer
Unterdückung ceg
Luzerner Zeitung
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wurden von der Polizei mit Beschlag belegt,
und die Versendung der Blätter den Postämtern untersagt, weil sie mißliebige Nachrichten über die Wahlverhandlungen enthielten. Wer ein solches Blatt verbreitet oder Jemand zu lesen giebt, wird mit
Zeitung
Geld⸗ und Gefängnißstrafe belegt. Man nennt auch noch andere Blätter, denen der Prozeß gemacht werden soll. Ueberall lauschen die Häscher, wo sich etwa ein Bürger über Politik ausspricht, und wenn irgend ein Mittel gefunden werden kann, so sind Geld⸗,
Freiheitsstrafen und Einstellung im Aktivbürgerrecht die Folgen der
Angeberei. Tausend freie Luzerner, die Angesehensten des Landes, stehen gegenwärtig schon als Geächtete auf ihrem heimatlichen Bo⸗ den; das Recht, in irgend einer Angelegenheit mitzusprechen, ist ihnen genommen, und fast wöchentlich werden dieser Zahl neue Opfer hinzugefügt. Dieselben müssen nun nach einer jüngsten Verordnung der „Regierung wöchentlich, oder, wenn es für
begeben und ihm über ihr Thun und Lassen, Arbeiten, Besuche ꝛc. genaue Rechenschaft ablegen. Die Gemeinde⸗Ammänner haben diese Berichte den Amts⸗Statthaltern und Letztere der Regierung zu un⸗ terbreiten. Daraus kann man ermessen, wie weit wir es in der Schweiz mit der Freiheit gebracht haben. Wir haben eine Herr⸗ schaft gefeierter Männer, und sie haben uns das gleiche Glück ge⸗ bracht, welches die Gefeierten Badens ꝛc. ihren Mitbürgern zuge⸗ dacht hatten. Es gab einst viele Konservative, die dem Siegwart⸗ Müller nachfluchten, daß er es aufs Aeußerste habe kommen lassen, aber jetzt hört man keinen Mißlaut mehr gegen ihn. Die Wider⸗ setzlichkeit der sieben Kantone gegen die Tagsatzung rechtfertigt sich mit jedem Tage mehr, und mit dieser Rechtfertigung geht auch das Ansehen der neuen Bundes⸗Regierung unter.
Italien. Von der italienischen Gränze, 17. Nov. (Wanderer.) In der Sitzung der turiner Deputirten⸗Kammer vom 10ten wurde der Gesetz⸗Entwurf über die definitive Vereini⸗ gung der Gemeinden von Mentone und Roccabruna mit den sardi⸗ nischen Staaten fast ohne Diskussion votirt. Der Deputirte D'Aviernoz schien zwar einige Zweifel diplomatischer Natur zu he⸗ gen, Sineo machte jedoch den freien Entschluß jener Bevölkerung geltend, und Caveri, als Berichterstatter, gab Herrn D'Aviernoz die Versicherung, daß die Kommission die befriedigendsten Nachforschun⸗ gen gepflogen habe. D'Aviernoz würde sich nach alle dem noch nicht zufrieden gegeben haben, aber die Kammer war des Leeren⸗ strohdreschens müde und schritt zur Abstimmung. Der Beschluß für die Einverleibung wurde mit 93 gegen 13 Stimmen ge⸗ faßt. Interessanter war eine Interpellation des Abgeordneten Turcolli an den Kultus⸗Minister: „Ob der Papst, als Oberhaupt der Kirche, gegenwärtig frei in seinem Handeln sei?“ Der Einfall Turcolli's ist gewiß einer der originellsten. Mameli erwiederte, daß die Sache nicht den Kultus⸗Minister, der übrigens nicht ein⸗ mal zugegen war, sondern jenen der auswärtigen Angelegenheiten berühre, der in einer anderen Sitzung antworten würde. Die Ab⸗ geordneten hatten sich während dieser effektvollen Scene in solcher Anzahl entfernt, daß die Gebliebenen sich nicht mehr beschlußfähig fanden, und die Sitzung hatte ein Ende. 8
Mathieu ist zum Intendanten von Cuneo ernannt worden. La Marmora hat bereits als Kriegs⸗Minister gewirkt. Ein Dekret vereint die Infanterie⸗Regimenter zu permanenten Brigaden; ein anderes stellt das Corps der Scharfschützen wieder her.
Garibaldi, von dem es geheißen, daß er in Avignon sei, soll nun von Sa. Maddalena unmittelbar, am 2ten, an Bord des Dampfschiffes „Dante“ von der Regierung nach Gibraltar geschafft worden sein, von wo er sich nach London und dann nach Uruguay begeben wollte. “
In Florenz ist das Arbeitsstiftungshaus eröffnet worden, und gleichzeitig wurde das Betteln bei strenger Ahndung untersagt
Von Livorno sind am 12ten bereits 100 Schweizer⸗Rekruten nach Neapel abgegangen. Am 9ten war in jener Stadt das Dampf⸗ schiff „Lombardo“ von Neapel angekommen, welcher den Kardinal Piecolomini an Bord hatte. Dem Schiffe wurde sogleich die Lan⸗ dung gestattet, ein Beweis, daß die Choleragerüchte aus Neapel übertrieben waren. Die Dampfschifffahrts⸗Administrationen be schweren sich über verschiedene Eigenmächtigkeiten des Sanitäts⸗ Kollegiums.
Einer Andeutung aus Rom vom 7ten zufolge soll eine Eisen⸗ bahn von Pontelagoscuro nach Porretta und von Bologna nach Ancona gebaut werden. Eine bologneser Gesellschaft soll sich hier⸗ bei betheiligen.
Die Kommunal⸗Kommission von Ancona hat demjenigen einen Preis von 100 Seudi versprochen, welcher die Verfälscher der dort emittirten Provinzialbons oder die Mitschuldigen jenes Verbrechens der Gerichtsbehörde anzeigt, oder Notizen liefert, die zu ihrer Ent⸗ deckung führen.
Man klagt in den Legationen sehr über die Verschuldung der Gemeinden.
In Foligno sind Spanier eingetroffen, welche dort mit der österreichischen Besatzung auf der Piazza Spadara einen lustigen Tag machten. Die dort befindlichen tyroler Jäger werden durch wiener Freiwillige abgelöst werden. Wiener Freiwillige und Spa
noch gedacht. 1
In Rom haben zwei Verurtheilungen zu Arrest wegen Dieb⸗ stahles und Waffen⸗Verheimlichung und eine zum Tode wegen Mordes eines französischen Soldaten stattgefunden. Am 9ten gab es in der Weltstadt einige Konfusion, weil die Krämer sich weiger⸗ ten, die ehernen Münzen anzunehmen. Ueber die Rücktehr des Papstes wird jeden Tag eine neue Version erfunden. Nun heißt es wieder, er werde mit dem Könige von Neapel kom⸗ men. Man sieht am Pallaste Farnase arbeiten und die Folge⸗ rung ist fertig. Monsignor Orsini, der Erzbischof von Neapel, scheint auch gegen Jemand auf irgend eine Weise sich über des Papstes Heimkehr ausgesprochen zu haben, und siehe da, eine andere Partei ist mit dem Schlusse in Bereitschaft, der Papst komme nicht. Am 10ten sollte die erste Verbrennung der republika⸗
aus der pompejanischen Epoche, Darstellungen aus dem Leben des Ulysses. Zwei davon sind bereits ins kapitolinische Museum ge⸗ schafft worden. 8
Der König von Neapel läßt für das Jahr 1850 eine Rekru⸗ tirung von 18,000 Mann vornehmen.
Von der italienischen Gränze, 18. Nov. (Wan⸗ derer.) Wenn die sardinischen Senatoren in der Sitzung vom 12. sehr interpellationslustig waren, so muß man ihnen hinwider nachsagen, daß sie sich sehr leicht zufrieden stellen ließen. Der Se⸗ nator Sclopsis war z. B. so neugierig, wissen zu wollen, welche Maßregeln die Regierung gegen die Angriffe auf die öffentliche Si⸗ cherheit getroffen hätte. Minister Galvagno antwortete ganz einfach: „Die Regierung hat Mittel, die öffentliche Ordnung zu schützen und ist machen.“ Andere Senatoren beschwerten sich über die Ueber⸗
griffe gegen den katholischen Glauben und der Minister versprach,
19, 2Ass, Fr e at811“*“ die Gesetze in Anwendung kommen zu lassen. Damit hatte die Sache ein Ende, und der Senat erklärte die Antworten des Mi⸗ nisters für befriedigend, ohne auch nur darum ersucht worden zu sein. Wenn man sich indeß ein wenig im Lande herum sieht, wie es denn mit dieser öffentlichen Sicherheit bestellt sei, so stoßt man z. B. auf eine Meldung aus Chambery vom 9ten, wo man eben wieder zur Kenntniß neuer Diebstähle gelangt und ein Ma⸗ gazin ausgeräumt worden war. In Nizza hat das Munizi⸗ pium das Schließen der Hausthore um die zehnte Abendstunde an⸗ ordnen müssen, um den Patrouillen die Verfolgung der verdäch⸗ tigen oder ertappten Individuen zu erleichtern. Die Uebertretung dieser Anordnung soll mit einer Geldbuße von 5 Francs und im Wiederholungsfalle mit dem doppelten Ausmaße bestraft werden. Die Hausbewohner sind solidarisch verantwortlich. Die Kaffeehäuser
ero⸗ g ch müssen um 11 Uhr, die Gasthäuser um 10 Uhr sse — nöthig erachtet wird, noch öfter, sich zu dem Gemeinde⸗Ammann J 5— ner gese
Nach diesen Thatsachen hätte sich auch eine gewappnetere Interpel⸗ lation des Senators Sclopsis rechtfertigen lassen, und der Schluß zeigt dennoch, daß es ihm selbst mit seiner bescheidenen fast nicht Ernst war. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde wieder über die Militairpensionen diskutirt.
8 In der Deputirten⸗Kammer hatten am nämlichen Tage einige savoyische Abgeordnete die Anforderung gestellt, es möge den Stu⸗ denten ihrer Heimar für dieses Jahr noch das Privilegium gestat⸗ tet bleiben, das Studium der drei ersten Jahrgänge der juridischen und medizinischen Fakultät in Chambery zu vollenden, ohne gehalten zu sein, die Universität von Turin zu besuchen. Bei diesem Gegen⸗ stande zeigte sich die sonderbare Erscheinung, daß das Ministerium mit den Deputirten Savoyens Hand in Hand ging, obwohl di Maßregel gegen die Centralisirung der Studien lief, und daß die Kammer den wichtigen Unterstützungsgrund der Savoyarden, es sei in ihrer Heimat eine andere Sprache gangbar, nicht berücksichtigt Kurz, die Savoyarden wurden abgewiesen. ges
8 Der Flüchtling und gewesene Vicepräsident der neapolitanischen 1IE ⸗Kammer, Herr Robert Savartse, ist in Turin ange⸗ o n. 6
Von der italienischen Gränze, 19. Novbr. (Wanderer.) Von Elba, und namentlich aus Marciana langen wieder beruhigen⸗ dere; Nachrichten ein. Die Cholerafälle zeigen wenig Intensität und man hofft das Erlöschen des Uebels.
Aus Florenz meldet man unterm 13ten, daß ein Amnestiedekre ehestens erlassen werden soll. In Florenz wurden am 12ten die Tri bunale eröffnet. Der Großherzogliche Gerichtshof hielt bei dieser Gelegenheit eine Plenarsitzung, und der Präsident Nervini trug ein Rede vor, in welcher er die Beobachtung der Gesetze einschärft und die Kriminalgerichte und Anwalte ermahnte, sich nicht von der Billigkeit zu entfernen und ihr Talent nie zu mißbrauchen.
In Rom wurde der Termin zur Anmeldung der Forderunge an den römischen Staat, welche sich auf die Epoche vor dem 30. Juni 1849 beziehen, bis Ende Dezember verlängert.
In Civitavecchia hatten sich zwar choleraähnliche Erscheinungen gezeigt, das Uebel war aber nicht ausgebrochen.
Calandrelli, der noch in Haft ist, soll einen Paß ins Ausland erhalten. Auch bei der päpstlichen Dienerschaft sind Entlassungen vorgekommen. In Livorno ist eine Compagnie östreichischer Rekruten zum Ersatze für die Beurlaubten eingetrossen. Am 9ten und 10ten vs⸗ ren daselbst wieder verschiedene Verhaftungen vorgenommen wor⸗ den. Am Alten schiffte sich Herr Fraser mit Depeschen des engli⸗ schen Gesandten in Florenz nach Genua ein. Der „Castor“, wel⸗
Jesu machen bekannt, ber eröffnen werden.
nier zusammen in einer Garnison! wer hätte das vor kurzer Zeit
nischen Bons stattfinden. Bei den Grabungen stieß man auf Fresken
entschlossen, energisch Gebrauch davon zu V
cher Hon⸗ Neapel angelangt war, hatte nichts Neues gebracht. Der Papst schien noch entfernt davon zu sein, an eine Heimkehr zu denken. 1
Bologna, 14. Nov. (Ll.) Man will wissen, daß ei 8 2, 44. (Ll.) 2 ssen, ein neues Anlehen von 5 Millionen Seudi mit 84 für jedes Hundert dem Abschlusse nahe sei.
Riom, 13. Nov. (Ll.) Man schreibt aus Neapel, daß der Papst in seinen Besuchen der merkwürdigsten Oertlichkeiten fort⸗ fahre und über die Rückkehr nach der Hauptstadt keinen definitiven Beschluß gefaßt habe.
General Rostolan hielt gestern eine glänzende Revue über die französische Garnison. Dies ist die letzte militairische Parade vor seiner Abreise, die von den Truppen, deren Liebe er sich zu erwer⸗ ben verstand, sehr bedauert wird. 1 8
Neuerdings wird eine Kommission zusammentreten, um über die geeignete Weise, wodurch das Papiergeld eingezogen werden könnte, zu berathen.
In der Ignatiuskirche fand ein Seelenamt für die verstorbe⸗ nen Militairs statt, welches vom Kriegsminister und von seinem Generalstabe besucht wurde. 1 1
Palermo, 27. Okt. (Ll.) Die Patres der Gesellschaft daß sie ihre Kollegien mit dem 15. Novem⸗
Spanien. Madrid, 12. Nov. (Fr. Bl.) Der Köni geht allein in Madrid zu Fuß herum. Er ist bürgerlich gekleidet und 8 . seines Dienstes begleitet.
Die Friedensfürstin ist in Madrid angekommen. Ihr Godoy, soll ihr bald nachfolgen. Seit 1chy. unter dSöcssasc Karl's IV., war er von Madrid abwesend.
Ein sehr strenger Befehl ist erlassen worden, die Wege von Madrid nach Vigo und von Madrid nach Salamanca in den besten Stand zu setzen und die nicht vollendeten Strecken zu beenden.
Die Communication mit Portugal soll nämlich so viel als möglich
erleichtert werden. 8 Seit dem 8. November sind die Baumwollengewebe an den
Zollstätten des Königreichs dem neuen Tarif gemäß zugelassen
worden.
Die Unterzeichneten erklären hierdurch, daß sie gegen die Aeu⸗ ßerung des Abgeordneten Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten Scheller in der heutigen Sitzung, bezüglich der rheinischen Autonomie, um deshalb eine thatsächliche Berichtigung nicht haben ergehen lassen, weil es nicht zu vermeiden gewesen wäre, auf einen Ausdruck dese selben nochmals zurückzukommen, der die Würde der gesammten Kammer tief verletzt hatte, dessen Wiederholung daher im eigenen
Interesse der Kammer zu vermeiden war.
Berlin, den 21. November 1849. Graf von Fürstenberg⸗Stammheim. von Münchhausen. Freih. von Gaffron. von Seydlitz. Graf Strachwitz. von Hertefeld. von Schweinitz. Graf York von Wartenburß. Stünzner. von Voigts⸗Rhetz. von Katte. Graf Hel ö Olberg. Cottenet. Jacobs. von Canitz. 1c. veee mann⸗Hollweg. von Bianco⸗ Graf Hompesch.
von Manteuffel.
chberg. Graf Hoch Grsf