8 obwohl eine solche nominell erst ungefähr 2 2 2 ins Leben trat. Der Umstand, daß die frankfurter National⸗ 8₰ sammlung die Durchführung der Reichsverfassung beschlossen hatte, brachte Manchen auf den falschen Gedanken, eine Bewaffnung ge⸗ en die eigene Regierung in der Form des passiven Widerstandes sei erlaubt, ein Wahn, der noch durch das Benehmen des Reichs⸗ sommissaͤrs Eisenstuck bestärkt ward. Dieser Mann hatte wohl an⸗ fänglich die Absicht, seinem Auftrage gemäß gewisse vom Landes⸗ Ausschusse getroffene Verfügungen, Eingri Souveränität des bayerischen Staates waren, vrückgängig zu ma⸗ chen, mochte aber, da damaks die Bewegunig schon eine drohende Ge⸗ stalt angenommen hatte und sich auf einzelnen Volksversammlungen ein roher Fanatismus geoffenbart, diesen Plan nicht haben durch⸗ setzen können. Wie dem sei, Eisenstuck bestätigte einige der oben er⸗ wähnten Maßregeln des Landesausschusses. Da er seine Vollmacht nicht zeigte, wenigstens nicht veröffentlichte, so schien einem Theile des Volkes der Landesvercheidigungs⸗Ausschuß nebst dessen Verfügungen vom Reichsministerium bestätigt zu sein, während die halbwegs Ver⸗ nünftigen sich sagten, daß eine solche Vollmacht hin⸗ von einem Staatsmanne ausgestellt worden sein könne, und daß Ei enstuck alsbald werde verleugnet werden, was denn auch kurze Zeit darauf geschah. Eine Schilderung des pfälzischen Aufstandes würde hier zu weit führen. Das Drama spielte unter unser Aller Augen, und die ein⸗ zelnen Erscheinungen, deren theilweise in den Motiven zum Gesetz⸗ Entwurfe gedacht ist, kann sich Jedermann denken, da in dieser Hin⸗ sicht eine Revolution der anderen gleicht und die Sonne nichts Neues sieht. Durch Vorstehendes sollte nur auf die Entstehung der Be⸗ wegung und auf die Entschuldigungen, welche einem Theile der nach strengem Rechte Strafbaren zur Seite treten, hingewiesen werden. Der Darstellung wird leicht entnommen werden können, daß in An⸗ sehung der meisten Betheiligten die Empörung in Baden und die Errichtung einer provisorischen Regierung ein besonderes Kriterium bildet. Wer früher noch verblendet genug war, an Legalität zu glauben, dem mußte die Bildung einer provisorischen Regierung und deren Dekrete, so wie die Dinge in Baden, wo ja die Reichs⸗ verfassung schon früher anerkannt worden war, die Augen öffnen. In den Kreisen diesseits des Rheines kam es nicht zur Empörung. Nur die Organisirung eines Hülfscorps für Baden und die Pfalz, die demokratischen Vereine und die Aufforderung zum Staatsver⸗ rathe mittelst Rede oder Schrift und untergeordnete Vergehen kom⸗ men hier in Betracht. Diese Handlungen finden ihre Erklärung in der obigen Auffassung und unterliegen dem nämlichen Urtheile. Diese Revolution ist für jetzt überwunden, und so ist es denn nicht mehr als Recht und billig, daß eine Amnestie eintrete, damit nicht die Härte des strengen Gesetzes diejenigen treffe, welche in einer Zeit großer Begriffsverwirrung, sei es unter dem Einflusse wirklicher oder einge⸗ bildeter Gefahr, oder verlockt durch den Schein des Rechts und durch den Zauber eines glänzenden Trugbildes, oder verführt durch Künste der Ueberredung, vielleicht hingerissen im Taumel momentaner Be⸗ geisterung, sei es auch in der redlichen Absicht, durch ihre Theil⸗ nahme die Anschläge gefährlicher Menschen zu paralisiren, eine
4) Die Untersuchungen wegen Leitung der durch die revolutionaire
von Gemeindebeamten. 5) Die Untersuchungen wegen Uebernahme von Gemeindeämtern in Fulge der von der revolutionairen Gewalt welche wahre Eingriffe in die angeordneten Wahlen, so wie wegen Ausübung der mit diesen Aem⸗
Uebernahmender von der rrvolutionätren Gewalt oder von den Orga⸗
Bahn betraten, welche zu verlassen die spätere Gestaltung der Dinge nicht mehr gestattete, auf der sie vielmehr die unwidersteh⸗ liche Gewalt der Umstände vorwärts drängte. Bei der Gewährung dieser Amnestie muß die Ausscheidung der Verführten von den Ver⸗ führern, der Verirrten und Verblendeten von den Böswilligen, Selbstsüchtigen und Intriguanten, der Zurechnungsunfähigen von den Urtheilskräftigen das oberste Prinzip sein. Denn wenn die Begnadigung des einen Theiles ein Postulat der Gerechtigkeit un Menschlichkeit, außerdem aber auch der Klugheit ist, weil nur groß⸗ müthiges Verzeihen eine aufrichtige Versoͤhnung und Herstellung der gegenseitigen freundlichen Beziehungen bewirken kann, so ver⸗ stieße die Straflosigkeit derjenigen, welche in die obige Kategorie der Schwerbelasteten fallen, in gleicher Weise wider die Gerechtig⸗ keit und Politik, weil das wahre Verbrechen Sühne erheischt, das Rechtsgefühl des beleidigten Volkes solche verlangt, eine die billi⸗ gen Gränzen überschreitende Amnestie somit die öffentliche Morali⸗ tät untergrübe, Unzufriedenheit erweckte und den Kern der Be⸗ völkerung, welcher Schutz verlangt, dergestalt entmuthigen würde, daß er sich künftigen Aufständen wenigstens ostensibel anschlösse. Es bedarf demnach keiner weiteren Beweisführung, daß die in dem eingebrachten Gesetz⸗Entwurfe zugesicherte Milde un⸗ bedingt gebilligt werden müsse; aus den demselben beige⸗ fügten Motiven erhellen die speziellen Gründe, welche zu Gunsten derjenigen sprechen, die der Arm der Gerechtigkeit nicht er⸗ reichen soll. Wenn wir indeß der gezogenen Richtschnur folgen, so dürfte eine Erweiterung der Amnestie gerechtfertigt erscheinen, da auch auf eine Menge solcher Individuen, welche der Entwurf von dieser Wohlthat ausschließt, die oben geltend gemachten und in der That auch von der Staatsregierung ihrem Vorschlage zu Grunde gelegten Motive Anwendung finden, was bei den einzelnen Artikeln zu zeigen versucht werden wird. Freilich kann eine Linie, welche die Entschuldbaren scharf von den Strafwürdigen schiede, nicht gezogen werden. Dies vermoöͤchte man nur dadurch, daß man eine Liste der Schwergravirten entwürfe und die in ihr Verzeichneten von der Am⸗ nestie ausschlösse, was aber schon um der Gehässigkeit des Verfah⸗ rens willen für ein Gesetz nicht passend wäre, ganz abgesehen davon, daß dieses Auskunftsmittel das Zustandekommen des Gesetzes auf Monate hinaus verschöbe. Es bleibt daher nichts übrig, als die Trennung nach Kategorieen beizubehalten und, unbeschadet der Er⸗ weiterung der Amnestie im Gesetze selbst, die Staatsregierung zu ermächtigen, die Untersuchung gegen diejenigen Personen nieder⸗ zuschlagen, welche, durch das Gesetz von der Amnestie ausge⸗ schlossen, nach dessen Geiste derselben würdig erscheinen.“ Nach diesen allgemeinen Betrachtungen folgen nun die einzelnen Artikel des Regierungs⸗Entwurfes mit den Modificationen des Aus⸗ schusses und deren Fegeeung⸗ worauf das Gutachten des Aus⸗ schusses selbst folgt. Der Ausschuß hat folgende Beschlüsse gefaßt: Bezug des Art. 1 beantragte Referent folgende Fassung: „Hinsichtlich der während der Monate Mai und Juni d. J. in dem pfälzischen Feiß verübten politischen Verbrechen und Vergehen werden nach⸗ folgende Untersuchungen niedergeschlagen: 1) die Untersuchungen wegen Theilnahme an dem bewaffneten Aufstande in Ansehung der⸗ jenigen Theilnehmer, welche der Volkswehr, Studentenlegion oder den Freischaaren einverleibt waren, mit Ausnahme a) der Offiziere der Freischaaren, b) dersenigen Offiziere der Volks velche be⸗ 1 ffiz wehr, welche be sondere selbstständige Corps sormirt oder kommandirt haben, c) der⸗ jenigen Stabsoffiziere der Volkswehr, welche nicht aus dieser selbst durch Wahl hervorgegangen sind, d) derjenigen Offiziere, die nicht Angehörige des bayerischen Staates sind, *e) der Staatsbeamten Anwälte, Notare und der Geistlichen.“ Diesem Antrage stimmte die Majorität des Ausschusses bei. Die Ausnahme der, sub c bezeichneten Personen ward mit 6 Stimmen gegen 3 Stimmen beschlossen. sen, daß sub 1 des Art. 1, vor dem Worte „Theilnahme! noch das Wort „freiwilliger“ beizufügen, sonach zu setzen sei; 1) Die Untersuchungen wegen freiwilliger Theilnahme ꝛc. 2) Die Unter⸗ suchungen wegen
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diesem Rechte Gebrauch gemacht werden Frage der Zweckmäßigkeit, der Macht. Regierung in der Lage zu erhalten, bis vorz gehen, wo in der Vollziehung der Wahlen zum Füt g. -h. ne 22 segislativer Thätigkeit nöthi 1 riter, ohne die dann Dagegen ward mit 5 gegen 4 Stimmen noch deschiof. egislativer Thätigkeit nöthig sei, aber nicht wei h
Mitwirkung zu der Errichtung der sogenannten
2142 provisorischen Regierung in Ansehung derjenigen Vertrauensmän⸗ ner, welche, nachdem sie vorher gegen die Errichtung einer proviso⸗ rischen Regierung gestimmt hatten, später an der Wahl der Mit⸗ gliedexr, einer solchen Regierung Theil genommen haben. 3) Die Untersuchungen wegen Theilnahme an den Berathungen und Be⸗ schlüssen der Kantonal⸗Ausschüsse und der Rekrutirungs⸗Kommission.
ewalt angeordneten Gemeindewahlen, wegen Ab⸗ und Einsetzung
6) Die Untersuchungen wegen
tern verbundenen Verrichtungen.
nen derselben übertragenen Verrichtungen in Ansehung derjenigen Personen, welche nicht die Stelle eines Civil⸗ oder Militairkommissärs oder eines Mitgliedes der Militair⸗Kommissionen bekleidet haben.“
Diese sämmtlichen Anträge des Referenten wurden sofort zum Be⸗ schlusse erhohen und zwar die Nummern 2 und 6 durch Stimmen⸗ mehrheit, die Nummern 3, 4 und 5 einstimmig. Bezüglich des Art. 2 beantragte Referent die unveränderte Annahme der Nummern 1 und 5 des Gesetzentwurfes und den Abstrich der Nummern 2,3,4. Bezüglich der Nr. 1 und 5 ward die unveränderte Fassung einstim⸗ mig angenommen, dagegen der Abstrich der Nr. 2, 3, 4 des Gesetz⸗ Entwurfes durch Stimmenmehrheit beschlossen. Bezüglich des Art. 3 beantragte Referent die unveränderte Annahme des ganzen Artikels, was bezüglich der Nr. 1 und 2 einstimmig beschlossen ward; bezüg⸗ lich der Nr. 3 wurde deren unveränderte Annahme durch Stimmen⸗ mehrheit beschlossen. Bezüglich des Abschnittes 2 Art. 4 beantragte Referent die unveränderte Annahme, was einstimmig beschlossen ward. Bezüglich des Art. 5 beantragte Referent die unveränderte Annahme der Nr. 1. Dieser Antrag ward durch Stimmenmehrheit zum Beschluß erhoben. In Betreff der Nr. 2 beantragte Referent den Abstrich, welcher Antrag einstimmig zum Beschluüsse erhoben ward. Einstimmig ward der Abstrich der sub Nr. 3 des Ent⸗ wurfes enthaltenen Allegation der Ziffer 2, 3, 4 Art. 2 beschlos⸗ sen als bereits sub Art. 4 berücksichtigt, so daß Nr. 3, Art. 5 nunmehr heißen würde: „Z) die im Art. 2, Ziff. 5 genannten Personen.“ Bezüglich der Art. 6, 7, 8 und 9 beantragte Re⸗ ferent die unveränderte Anuahme, was einstimmig zum Beschlusse erhoben ward. Schließlich ward die Frage von dem Vorsitzen⸗ den gestellt, ob die beschlossenen Abänderungen im Wege der Modification oder des Antrages gefaßt werden sollten, worauf mit Stimmenmehrheit beschlossen wird, daß lediglich im Wege des Antrages die Fassung geschehen solle, um im Intereffe der Betheiligten das ganze Gesetz nicht in Frage zu stellen. Auf Antrag des Referenten ward hierauf einstimmig beschlossen, dem Gesetze noch folgenden Zusatz beizufügen: „Die Königl. Staats⸗ Regierung wird ermächtigt, in Fällen, wo Personen oder Katego⸗ rieen, die durch vorstehendes Gesetz von der Amnestie ausgeschlos⸗ sen sind, aus besonderen Gründen derselben würdig erscheinen, die Niederschlagung der Untersuchung ohne Zustimmung der Kammern zu verordnen.“ Der Referent fügt der Verlesung seines 23 Sei⸗ ten starken Vertrags nichts weiter bei; worauf zur Fortsetzung der Debatte über das Jagdgesetz übergegangen wird.
Hessen. Kassel, 23. Nov. (Kass. Ztg.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Stände⸗Versammlung verlas der Vorstand des Ministeriums des Aeußern, Herr von Winzingerode, eine ausführlich motivirte Mittheilung über den Beitritt Kurhessens zu der am 30.
Hannover sei nicht einmal rathsam, da die hiesige Regierung von ganz anderen Gründen geleitet werde, als die von Hannover, werde es auch zu keinem Resultat führen. Er erwarte das Nein der Mi⸗ nister zu dem Ausschuß⸗Antrage, aber er würde ihr Ja fürchten müssen. Von dem Vertrauens⸗Votum sage er sich los. Pölcher, Lindemann und Andere machen den Zusatz zum Antrage der Ausschuß⸗ Mehrheit: zugleich die Staats⸗Regierung um die Erklärung zu ersuchen, daß sie inzwischen keinerlei Schritte zur Realisirung des Anschlusses an das Bündniß vom 26. Mai weiter thun wolle. Diesem stellte Wibel I. den Autrag auf motivirte Tagesordnung, „in Erwä⸗ gung, daß nach den Erläuterungen des Berichterstatters der Mehr⸗ heit der Antrag nicht nöthig, und daß er in vir Sache selbst ein⸗ Fugehen nöthige.“ von Thümen beantragt, nicht weiter zu dis⸗ kutiren, und die Wibelsche Tagesordnung wird mit 24 gegen 17, desgleichen der Antrag der Ausschuß⸗Mehrheit mit 24 gegen 17 Stimmen angenommen.
Minister Schloifer dankt für die Anerkennung der guten
Absichten und auf das Landeswohl gerichteten Bestrebungen des
Ministeriums, dasselbe lebe aber der Ueberzeugung von der Noth⸗ wendigkeit des Beharrens auf dem betretenen Wege zur Verwirk⸗ lichung des Bundesstaates. Er halte die Regierung des Großher⸗ zogs überdies, den verbündeten Staaten gegenüber, gebunden. Der Vorbehalt der Regierungen von Sachsen und Hannover allein könne eine Hemmung der Theilnahme Oldenburgs am Bünd⸗ nisse nicht rechtfertigen. Wie es mit Hannover werde, sei nicht vorauszusehen; jedenfalls aber nicht gerathen, die Beschlußnahme über Oldenburgs Politik an die Regierung von Hannover zu über⸗ tragen. Wolle die Regierung zögern, so dürfe sie erwarten, daß Mißtrauen von ihren Verbündeten in sie gesetzt werden werde. Das Staats⸗Ministerium würde es auch nicht verantworten können, einer ihm antinational und parkikularistisch scheinenden Richtung in den deutschen Angelegenheiten auch nur indirekt zur Stütze zu dienen, und werde deshalb dem Großherzoge eine andere Politik, als die bisherige, nicht empfehlen können. Er bitte daher, daß der Land⸗ tag die Verhandlung wieder aufnehme und hald zu Ende fördere. Diese Erklärung wurde an den Ausschuß zurückverwiesen.
Anhalt⸗Deßau. Deßau, 22. Nov. Gestern Nachmit⸗ tag stattete der preußische General von Wrangel unserem Hofe einen Besuch ab. Ihm zu Ehren war Tafel und Abends auße ror⸗ dentliche Vorstellung im Theater. Heute früh ist der General nach Halle weiter gereist.
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Ausland.
Oesterreich. Pesth, 20. Nov. (Wa nderer.) Heute Mittags wurde endlich unsere Kettenbrücke, dieses herrliche Werk der Baukunst, durch Feldzeugmeister Baron Haynau und Freiherr von Gehringer in Begleitung einer glänzenden Suite eröffnet. Am Brückenkopfe waren Infanterie und Kürassiere placirt. „Während des Aktes selbst wurde die Volkshymne gespielt. Die Brückenbau⸗Direction hat die Eröffnung dem Publikum mittelst Plakate bekannt gegeben und zu⸗ gleich angezeigt, daß zur Feier des Tages die Passage bis Mitter⸗ nacht freigegeben ist. Ein heiterer schöner Tag begünstigte die Eröffnungsfeier, unmittelbar nach derselben strömte das Volk über die Brücke.
Die Amnestie, welche Se. Majestät auf Vortrag des Feldmar⸗ schalls Grafen Radetzkty unterm 19. September v. J. für alle in
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September d. J. zwischen Oesterreich und Preußen zu Wien abge⸗ schlossenen Uebereinkunft wegen Bildung einer neuen provisorischen Centralgewalt. Eine weitere Mittheilung desselben Ministeriums giebt der Versammlung anheim, in Folge Beschlusses des deutschen Verwaltungs⸗Raths zu Berlin wegen der Einberufung des Reichs⸗ tages, den Gesetz⸗Entwurf über die Wahlen zum deutschen Volks⸗ hause auf die nächste Tagesordnung zu stellen. Beide Mittheilun⸗ gen wurden dem Verfassungs⸗Ausschuß überwiesen, auch der Druck der ersteren beschlossen. Es wurde sodann ein Gesetz⸗Entwurf we⸗ gen Emittirung eines Anlehens von einer Million Thalern in 4 ½proz. Staats⸗Schuldscheinen zur Verwendung für die Staats⸗ Eisenbahn vorgelegt. Herr Pfeiffer II. verkündigte einen Antrag in Beziehung auf Schleswig⸗Holstein. Herr Bayrhoffer begrün⸗ dete seinen Antrag auf Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit des Beitritts zum berliner Bündniß und der Verkündigung der Einsez⸗ zung des Schiedsgerichts. Es wurde beschlossen, diese Begründung erst drucken zu lassen, bevor sie in Erwägung gezogen werde.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 23. Nov. (Darmst. Ztg.) Die heute erschienene Nummer des Großherzoglichen Re⸗ gierungs⸗Blattes enthält eine Verkündigung des Ministeriums des Innern vom 21. November, die Wahlen zum Landtage be⸗ treffend.
Oldenburg. Oldenburg, 22. Nov. (Wes. Ztg.) Die Tagesordnung der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer war die Berathung über den (in Nr. 323 des Staats⸗Anz. mitge⸗ theilten) Bericht des deutschen Ausschusses. 8
Der Berichterstatter der Ausschuß⸗Mehrheit, Herr Kitz, erör⸗ terte kurz die Lage des Landes, welches sich gern des Eingreifens in die äußere ministerielle Politik enthoben sähe, um die innere Ent⸗ wickelung verfassungsmäßiger Institutionen gefördert zu sehen. Daneben blicke man aber mit Sorge auf mögliche Verwickelungen, die aus dem Widerstreite von Staaten drohen, die auf einander hingewiesen seien. Er selbst würde nun zwar sein Nein zu der Ausschußfrage gesprochen haben, wenn auch gewiß wäre, daß Han⸗ nover treu bleibe seinen Verpflichtungen, andere Mitglieder (Finckh, Müller und Rüder waren gemeint) würden auch trotz Hannover zur Regierungspolitik stehen. Alle glaubten aber im Sinne des Landes zu handeln, wenn sie wünschten, aus dem Vor⸗ oder Rückschreiten der Entwickelung des Bündnisses Anhaltspunkte für die künftige Entscheidung noch erst zu gewinnen. Die zweite Hälfte des Antrags enthalte einen unumwundenen Ausdruck des Vertrauens zur Politik der Regierung in den inneren Angele⸗ genheiten und den Wunsch, die Minister in den Stand zu setzen, die Regierung fortzuführen. Man welle die Minister der recht⸗ lichen Verantwortlichkeit für das in der deutschen Sache bisher Gesche⸗ hene entheben, damit aber nicht Namens des Landes die bisherigen Akte genehm halten. Der Ausschuß sei nämlich in seiner Mehr⸗ heit der Ansicht, daß die im Art. 27 des Staatsgrundgesetzes vor⸗ behaltene Genehmigung das Land berechtige, einen von der Regie⸗ rung einseitig geschlossenen Vertrag rückgängig zu machen; ob von
solle, das sei zum Theil Der Ausschuß wünsche die zu dem Punkte vorzu⸗
zu gebende Zustimmung des allgemeinen Landtags.
Mölling, als Dissentient, hebk hervor, wie der Landtag der Staats⸗Regierung eine klaxe Antwort schuldig sein werde. Das Aufschieben bedeute nichts. Die Regierung werde in der Lage sein,
und nach den Märztagen von ihren Fahnen abgefallenen italieni⸗ schen Soldaten bestätigte, so wie jene Genehmigung, laut welcher den treu gebliebenen innerhalb der lombardisch⸗venetianischen Grän⸗ zen 2 Jahre, jenen außerhalb derselben in den übrigen Kronländern dislozirten 1 Jahr von ihrer gesetzlichen Capitulation nachgesehen wird, wurde erst unter dem 17ten d. M. bei dem ungarischen Armee⸗Oberkommando den Truppen publizirt, weil es in der Genehmigung ausdrücklich heißt: „nach hergestelltem Frieden”“.
Verona, 15. Nov. (C. Bl. a. B.) Um durch die unge⸗ hinderte Rückkehr der vielen Emigranten nach Venedig den Gäh⸗ rungsstoff nicht allzusehr anwachsen zu lassen, hat das Gouverne⸗ ment die Verfügung getroffen, daß alle jene Individuen, die nach der Capitulation Venedigs ins Ausland geflohen sind, wenn sie zu⸗ rückzukommen beabsichtigen, früher schriftlich um die Erlaubniß hierzu bei der dortigen Untersuchungs⸗Kommission einschreiten müs⸗ sen, welche ihnen erst nach befundener Anstandslosigkeit ertheilt wer⸗ den wird.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 20. November. Inder heutigen Sitzung wird zur Diskussion eines Gesetz⸗ entwurfes von Vatimesnil über die Naturalisation der Ausländer ge⸗ schritten. Der Gesetzentwurf hat im Allgemeinen den Zweck, die Natura lisation zu erschweren, und ist die Aufhebung eines Dekrets der provisori⸗ schen Regierung vom 28. März 1848, wonach jeder Ausländer, ohne die vom Gesetze gewollten Bedingungen erfüllt zu haben, na⸗ türalisirt werden konnte, wenn er nur einen fünfjährigen Aufenthalt in Frankreich nachwies. Der Begutachtungs⸗Ausschluß sagt in seinem Berichte, daß in Folge dieser Maßregel, einem der vielen Beweise des politischen Leichtsinnes der provisorischen Regierung, mehrere Tausend von Individuen naturalisirt worden sind, wovon viele „wegen ihrer kosmopolitischen Gewohnheiten“ Frankreich gar keine Bürgschaften darbieten. Vom 1. April 1848 bis zum 28. Juni desselben Jahres sind 2459 Ausländer in Frankreich naturalisirt worden; von da an, nachdem der neue Justiz⸗ Minister Bethmont erklärt hatte, er werde fortan die Ausübung des ihm durch das Dekret zustehenden Rechtes einstellen, bis jetzt nur 805. Chamiot (von der Linken) hat einen Gegenentwurf eingebracht, der zuerst zur Verhandlung kommt. Hiernach soll ein zehnjähriger Aufenthalt in Frankreich nebst Erfüllung einiger gerichtlichen Formalitäten zur Naturalisation hinreichen, die ohnehin bewilligt werden könne, wenn der Ausländer Frankreich besondere Dienste geleistet, Anstalten daselbst gegründet habe und dergleichen. Chamiot vertheidigt seinen Entwurf mit der Bemerkung, daß das Schicksal der europäischen Demokratie an der französischen Nationalität hange. Er meint, daß der Entwurf Vatimesnil's und der des Ausschusses zu sehr unter dem Eindrucke der zahlreichen politischen Flüchtlinge, die gegenwärtig in Frankreich ankommen, abgefaßt worden sei. Nach einer Entgegnung des Be⸗ richterstatters Montigny wird der Antrag Chamiot’s verworfen; nur die Linke erhebt sich dafür. Der Entwurf des Ausschusses wird darauf in seinen drei ersten Artikeln in folgender Fassung, fast ohne Diskussion angenommen: Art. 1. Der Präsident der Republik wird über die Naturalisations⸗Gesuche entscheiden. Die Naturalisation kann nur nach einer von der Regierung veranstal⸗ teten Untersuchung über die Moralität des Ausländers und nach einem günstigen Gutachten des Staatsrathes bewilligt werden. Der Ausländer muß ferner folgenden zwei Bedingungen genügen: 1) Nach vollendeter Majorität (mit dem einundzwanzigsten Jahre nach den französischen Gesetzen) die Erlaubniß erhalten zu haben, seinen Aufenthalt in Frankreich zu nehmen, in Gemäßheit des Art. 13. des Civilgesetzbuches; 2) während der zehn darauf folgenden Jahre
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raum von 10 Jahren auf 2 Jahre reduzirt werden für die Aus⸗ länder, die Frankreich wichtige Dienste geleistet oder eine Industrie, nützliche Ersindungen, ausgezeichnete Talente nach Frankreich ge⸗ bracht oder große Anstalten dort gegründet haben. Art. 3. So
lange die Naturalisation nicht bewilligt worden ist, kann durch Be⸗
schluß der Reglerung, die dabei das Gutachten des Staatsrathes einzuholen hat, die dem Ausländer bewilligte Ermächtigung, seinen Wohnsitz in Frankreich zu nehmen, zurückgezogen oder modisizirt werden.“ Art. 4, welcher lautet: Die Bestimmungen des Gesetzes vom 14. Oktober 1814, in Betreff der Bewohner der mit Frank⸗ reich vereinigten Departements, treten in Zukunft außer Kraft, wird ebenfalls angenommen, nachdem ein Verbesserungs⸗Antrag Didier's, wonach jedes Kind eines Ausländers, das in Frankreich geboren und wohnhaft ist, von selbst Franzose sein soll, wenn es nicht im Jahre nach seiner Mündigkeit dagegen reklamirt, verworfen worden ist. Der Artikel 5 über die Ausweisung der Ausländer aus Frankreich wird auf Verlangen des Justiz⸗Ministers Rouher nochmals an den Ausschuß verwiesen, was in Folge dessen auch mit dem übrigen Theile des Gesetz⸗Ent⸗ wurfes geschieht. Die auf der Tagesordnung stehende zweite Be⸗ rathung des Lestiboudoisschen Vorschlages zur Organisation der gegenseitigen Unterstützung und zur Einrichtung von Pensions⸗ Kassen für invalide Arbeiter wird ebenfalls auf die Bemerkung des Justiz⸗Ministers, daß sein Kollege, der Handels⸗Minister Du⸗ mas, einen Gesetz⸗Entwurf zur Organisation des öffentlichen Bei⸗ standes mit Naͤchstem vorzulegen beabsichtige, auf nächste Woche verschoben. Hierauf wird die Erwägung des Vorschlages von Bel⸗ ling de Lancastel, durch die National⸗Versammlung die Anzahl und die Attribute der Minister festsetzen zu lassen, diskutirt. Trotz des Gutachtens des Ausschusses, den Vorschlag wegen der gehäuften Arbeiten der Versammlung, deren Recht übrigens zweifellos feststehe, nicht in Betracht zu ziehen, wird durch das Zusammenstimmen der äußersten Rechten und der Linken die Erwägung genehmigt, was einiges Aufsehen erregt, da der Vorschlag gegen die Absichten des Elysee in Betreff eines Polizei⸗Ministeriums gerichtet war. Raspail Sohn spricht hierauf für die Erwägung seines Vorschla⸗ ges, die Unverträglichkeit zwischen dem Gewerbe eines Banquiers und den Functionen eines Ministers zu erklären: „Es giebt jin Paris eine Spielhöhle, die man die Boͤrse nennt. Die Leute, die mit derselben in Verbindung stehen, dürfen nicht Minister sein. Ein Banquier, der Minister ist, kann beim Empfange einer wichti⸗ ßen Nachricht, welche den Fall der Renten bewirken wird, in die Alternative gerathen, sein Privat⸗Vermögen ruinirt zu sehen oder seine Beamtenpflichten zu verrathen. Man spricht von einem Mi⸗
nister der Monarchie, der während seiner Anwesenheit an der Spitze
der Geschäfte von seinem Gehalt, das 100,000 Franken jährli
betrug, 12½ Million gespart hat. Lebhafter “ der ö „Nennen Sie ihn! Nennen Sie ihn!“ Der Präsident Dupin ta⸗ delt den Redner, der bei seiner anonymen Angabe beharrt, und ruft ihn zur Ordnung, droht ihm zuletzt sogar mit Rüge. Ein anderer Minister, Teste, hat dritte Personen benutzt, um Bankgeschäfte zu machen. Er ist verurtheilt worden; allein die großen Diebe woh⸗ nen in Gesundheits⸗Anstalten und die politischen Verurtheilten schickt man auf die Galeeren. Um noch eine Thatsache anzuführen: am 24. Februar hat man in den Tutlerieen einen Brief eines Souve⸗ rains an Ludwig Philipp vorgefunden, worin es heißt: „„Ihre Mi⸗
nister haben es schlecht angefangen, sonst hätten wir bedeutende Vortheile
realisiren können.““ Der gegenwärtige Präsident der Republik hat selbst in einer seiner Schriften die Unverträglichkeit zwischen dem Amte eines Ministers und dem Banquier⸗Gewerhe anerkannt, und es können nur die alten Anhänger des Börsenspieles sein, die sich meinem Vor⸗ schlage widersetzen.’ De la Rochejaquelin, Berichterstatter des Ausschusses: „Ich protestire gegen die Verdächtigung, als seien die Geguer des Vorschlages Anhänger des Börsenspiels. Man fordert uns auf, in die Bahn der Februar⸗Revolution einzutreten. Allein
hat dieselbe nicht zwei Banquiers zu Ministern gemacht? (Heiterkeit
auf der Rechten). Aus der ganzen Entwickelung des Redners läßt sich weiter nichts schließen, als daß man nur rechtliche Männer und keine Spitzbuben zu Ministern machen soll. solchen Vorschlag, dann können Sie gewiß sein, daß er einstimmig angenommen werden wird.“ Montebello, Marine⸗Minister un⸗ ter Ludwig Philipp bei der Revolution, fordert Raspail perempto⸗ risch auf, den erwähnten Brief von Louis Philipp oder die Be⸗ weise, daß er existirt habe, vorzubringen. Raspail erklärt dies für eine allgemein bekannte Sache. (Widerspruch und ironisches Lachen auf der Rechten). Der Antrag Raspail's wird mit bedeu⸗
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tender Majorität beseitigt und die Sitzung geschlossen.
„Paris, 20. Nov. Der Moniteur enthält ein Dekret des Präsidenten, wodurch Pierre Bonaparte auf den Bericht des Kriegs⸗ ministers seines Ranges und seiner Stelle als Bataillonschef der Fremdenlegion entsetzt wird, weil er, statt nach Algier zu gehen, wohin ihn General Herbillon mit Aufträgen an den General⸗Gou⸗ verneur beordert hatte, sich zu Philippeville einschiffte, um nach Paris zurückzukehren, während es ihm in seiner Stellung weder zustand, seinen Posten ohne Erlaubniß zu verlassen, noch über die Zweckdienlichkeit seiner Rückkehr nach Paris eigenmächtig zu ent⸗ scheiden. 1 Noch heißt es in dem Dekret unter Hinweisung darauf, daß P. Bonaparte in der Eigenschaft als Ausländer zum Batatllons⸗ Chefternanntzwurde: ein Offizier, der in jener Eigenschaft in Frank⸗ reich diene, stehe zwar außerhalb der gemeinen Gesetzgebung für französische Militairs, sei aber zu der Leistung des Dienstes ver⸗ bunden, zu welchem er sich verpflichtet habe. — Der zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten ernannte General Lahitte hat sich stets vom parlamentarischen Schauplatze sern gehalten und ist daher auch nicht Mitglied der National⸗Ver⸗ sammlung. Seine Ernennung hat vielfach überrascht, da man vier Iüihfg Kandidaten für den Posten nannte. Man behauptet, das Elysee werde Lahitte bei den bevorstehenden Ersatzwahlen als Kan⸗ didaten aufstellen. Rayneval soll als Grund der Ablehnung des Ministeriums die Kränklichkeit seiner Frau vorgeschützt haben, welche ihr den Aufenthalt in einem wärmeren Klima nöthig mache. Im Eve⸗ Mm. ent liest man: „Der neue Minister Lahitte, den der Artikel des
koniteur als Gesandten Frankreichs zu Berlin bezeichnet, hat nie aptlich Fiass Eigenschaft gehabt, und bis jetzt hat der Moniteur aght einmal die Rückberufung des Herrn von Lurde augekündigt, 9 11. ersetzen sollen. Lahitte erwartete übrigens so 1n 8 er der auswärtigen Angelegenheiten zu werden, daß “ 1 Abschiedsbesuche machte, namentlich dem General sich afs Minish is 5 Uhr Nachmittags konnte Herr F. Barrot E“” er der auswärtigen Angelegenheiten betrachten. Erst S vertelittt wurden die Beschlüsse geändert, und Herr Lahitte . fen⸗ einen Theil des Kabinets zu bilden.“ General La⸗ bisher für Mer Adjutant des Herzogs von Angonleme und galt in Berli socfen sehr entschiedenen Legitimisten. Für den Posten ausersehen wöa die Empfehlung seines Freundes d'Hautpoul⸗ beschäftigt ein.. Bis jetzt war er noch nie als Diplomat
Mo niteur meldet die Ernennung des Herrn Reyre zum Secrotair der Polizei⸗Präfektur an Goudeaux's Stelle.
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In seinem nichtamtlichen Theile zeigt der Moniteur an, daß in Folge des Dekrets, welches Herrn Darcy zum Unter⸗Staats⸗Se⸗ cretair ernennt, der General⸗Secretair des Ministeriums des In⸗ nern, Desmazures, zu anderen Functionen berufen worden ist. Der bonapartistische Repräsentanten⸗Verein, der im Palast der schönen Künste seine Zusammenkünfte hält, erkennt als seinen Zweck an, in der Majorität der National⸗Versammlung die Ideen aufrecht zu erhalten, die nach seiner Ansicht der Wahl vom 10. Dezember zu Grunde gelegen haben. Er hat jetzt beschlossen, kei⸗ nen Präsidenten zu wäͤhlen, sondern einem Ausschuß die Leitung seiner Angelegenheiten anzuvertrauen, der aus den Repräsentanten Abbatucci, Vater, Darisle, General Fabvier, General von Gram⸗ mont und Gavini besteht. Der Verein, der zur Unterstützung der perfönlichen Politik des Präsidenten immer entschiedener gegen den Verein vom Staatsrathe auftritt, zählt bereits 84 Mitglieder, worunter manche frühere Anhänger des Ministeriums Odilon Barrot. Heute hieß es, daß Molé und Montalembert dem neuen Vereine beitreten würden, was man vielleicht blos daraus folgert, daß Beide neulich im Elysee erschienen sind. Zur Betreibung der imperialistischen Propaganda wird jetzt eine
populaire Lithographie zu 5 Sous verbreitek, die, einer bekannten
Lithographie ähnlich, worauf der Kaiser Napoleon, zu Pferde sitzend und von Abbildungen seiner Hauptwaffenthaten umgeben, dargestellt ist, den Prästdenten der Republik zeigt, umringt von Vignetten, welche heißen: „Die Beschwörung der Verfassung“, „die Besuche in den Hospitälern von Paris“, „die Reisen auf den Eisenbahnen“, „die Wettrennen auf dem Marsfelde“, „der Besuch bei den Arbei⸗ tern des Faubourg Saint Antoine.“ Das Ganze führt den Na⸗ men: „Die Tage des Präsidenten der Republik.“
Der National hatte einem polnischen Journal ein Schrei⸗ ben aus Paris entnommen, nach welchem Louis Bonaparte zuerst von Rebillot und dann von Dufanre die Ausweisung aller polni⸗ schen Flüchtlinge aus Paris und sogar aus Frankreich verlangt hätte, was jedoch von beiden Beamten, da sie die Verantwortlich⸗ keit für die Maßregel hätten übernehmen sollen, abgelehnt worden wäre. Der Moniteur erklärt nun, bei der einzigen Unterredung, welche Louis Bonaparte mit Rebillot und Dufaure über die Lage der Polen gehalten habe, sei denselben seinerseits blos der Wunsch ausgesprochen worden, daß das Gesuch mehrerer Polen, in Frank⸗ reich bleiben zu dürfen, günstige Aufnahme finden möge.
Der Constitutionnel meldet aus Konstantine vom 7. No⸗ vermber: „Seit dem Beginne der Belagerung von Zaatcha be⸗ traägt der Verlust der Franzosen an Todten und Verwundeten 50 Offiziere und 800 Soldaten; der Effektivstand des Belagerungs⸗ Corps ist 9000 Mann, mithin ist beinahe der zehnte Theil der Mannschaft kampfunfähig gemacht worden. Die lange Dauer der Belagerung (seit dem 6. Oktober) beginnt bereits die Unruhestifter der Nachbargegenden zu ermuthigen. Si⸗Abd⸗el⸗Hafis, der Mara⸗ but, welcher am 17. September zu Seriana geschlagen wurde, hebt Kontingente in den Bergen des Aurés aus, und von der anderen Seite predigt Ben⸗Ahmed⸗bel⸗Hadsch den heiligen Krieg und bedroht den östlichen Theil von Biskara. Die übrigen Stämme harren, wenn auch ruhig, doch ängstlich gespannt auf iden Ausgang der Operation gegen Zaatcha, und sollte etwa noch auf einem anderen Punkte irgend ein Unglücksfall sich ereignen, so dürfte wohl eine Explosion gegen die französische Herrschaft erfolgen.“
Aus Avignon wird gemeldet, daß die Demokraten dort ein paar Abende nach einander Unfug verübten, so daß Militair ein⸗ schritt und einige der ärgsten Tumultuanten verhaftete. Man hörte das Geschreis „Tod den Aristokraten! An die Laterne mit ihnen! Nieder mit den Reichen! Es lebe die Guillotine!“ In mehreren
Machen Sie einen
lassen. noch nicht gekommen, die Ausnahmegesetze, nach welchen Algerien
Kaffeehäusern wäre es fast zu blutigen Thätlichkeiten gekommen.
Die Octroi⸗Einnahmen der Stadt Paris im Jahre 1848 be⸗ trugen 26,541,268 Fr.; die Einnahmen der zwölf Wohlthätigkeits⸗ Büreaus beliefen sich im nämlichen Jahre auf 2,175,558, die Aus⸗ gaben auf 1,818,091 Franken.
Der Kaiser von Haiti hat hier für nahe an 1,400,000 Fr. Möbel bestellt, die sämmtlich von seinem Gesandten gleich baar be⸗ zahlt werden.
Paris, 22. Nov. Auch die heutige Sitzung der gesetzgeben⸗ den Versammlung war wieder eine sehr aufgeregte, wenn auch nicht so stuürmisch wie die gestrige. Pierre Bonaparte interpellirte wegen seiner Absetzung. Er deutete an, daß er deshalb plötzlich aus Al⸗ gier nach Frankreich zurückgekehrt sei, weil er die Republik für ge⸗ fährdet gehalten, und sprach sehr heftig gegen geheimen Enfün des Elysee. Der Kriegsminister erinnerte ihn darauf in sehr ernstem Ton an seine Pflichten als Soldat und eine von Pierre Bonaparte beantragte motivirte Tagesordnung über seine Absetzung fand nur zwei Mit⸗ glieder, welche sie unterstützten. Mehr Aufregung verursachte An⸗ thony Thouret durch den Versuch, die Protestation des Berges ge⸗ gen das Verhalten des Präsidenten Dupin in der gestrigen Sitzung, welchem die Linke Parteilichkeit schuld giebt, auf die Tribüne zu bringen. Der Vice⸗Präsident Baroche, der heute den Vorsitz führte, ließ dies nicht zu, und nach sehr tumultuarischen Scenen schritt die Versammlung endlich zur Tagesordnung, nämlich der Diskussion des Didierschen Vorschlags wegen Einfüh⸗ rung der gewöhnlichen Gesetzgebung in Algerien. General Cavaignae ist der Meinung, daß es schon jetzt möglich sei, diese Einführung, nur mit einigen Beschränkungen, stattfinden zu Der Kriegs⸗Minister aber beharrte dabei, daß die Zeit
verwaltet wird, aufhören zu lassen, zumal im Angesicht der neueren Kriegs⸗Ereignisse, welche dort eingetreten. Herr von Rancé und General Bedeau sprachen dagegen für Erwägung des Didierschen Vorschlages, die denn auch mit großer Majorität genehmigt wurde. Zwischen mehreren Mitgliedern der Kammer haben Duelle in Folge ver gestrigen Scenen stattgefunden.
Großbritanien und Irland. London, 21. Nov. Am Hofe zu Windsor wird diesen Winter, eben so wie im vorigen Jahre, eine Reihe von theatralischen Vorstellungen stattfinden. Hauptdarsteller werden die beiden ersten lebenden tragischen Schau⸗ spieler in England, die Herren Macready und Charles Kean, sein. Die Vorstellungen sollen am 28. Dezember mit der Aufführung von Shakspeare’s „Julius Cäsar“ beginnen. 1““ Aus dem letzten Berichte der Gesellschaft für Aufhebung der Sklaverei geht das Resultat hervor, daß die Blokade der afrikani⸗ schen Westkuste gerade das Gegenthetl dessen herbeigeführt, was sie errei⸗ chen sollte. Der Bericht der Gesellschaft stimmt vollkommen über⸗ ein mit den Anträgen der betreffenden Unterhaus⸗Kommission und empfiehlt der Regierung, die Kreuzer von der aftikanischen Küste zurückzuberufen und das bisherige System fallen zu lassen, welches die Erfahrung nicht allein als zwecklos, sondern auch als unheil⸗ voll seferse selkes Vernunft und Menschlichkeit geböten die Zurück⸗ berufung der Ueberwachungsgeschwader.
London, 22. Nov. Aus Ostindien sind Nachrichten vom 18. Oktober eingetroffen. Das wichtigste Ereigniß ist die Verhaftung von einigen Shiks⸗Häuptlingen, die ihr Wort gebrochen und der
Verschwörung gegen die englische Regierung verdächtig waren. Die
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Verhafteten, meistens aus dem eben beendigten Kriege bekannt sind: Chuttur⸗Singh und seine Söhne, Schihr⸗Singh, Gulab⸗Singh, Aotar⸗Singh und Tedsch⸗Singh; ferner Mahlab⸗Singh, Lall⸗ Singh und Surut⸗Singh. Sie sind sämmtlich nach Lahore 5 bracht worden. Der Gouverneur von Indien, Lord Dalhousie, wird wegen Kränklichkeit uach Europa zurückkehren müssen.
Belgien. Brüssel, 22. Nov. Die Repräsentantenkammer hat gestern die Berathung des Adreß⸗Entwurfs fortgesetzt und durch ein⸗ müthige Annahme desselben beendigt. Die Debatten über die Jetzten Paragraphen boten im Ganzen wenig Interessez ein von Herrn Orts vorgeschlagener Zusatz⸗Paragraph, der die Revision der Besteuerung anempfehlen sollte, wurde nach einer Erklärung des Finanz⸗Mini⸗ sters fast einstimmig verworfen.
Im heutigen Messager de Gand liest man: „Das Feiern der Weber dauert fort, sie fangen jedoch an, Verständigungs⸗Vor⸗ schläge zu machen. Die Fabrikanten andererseits beharren darauf, kein Zugeständniß zu machen, weil sie jetzt überzeugt sind, daß dies eine ö für die Baumwollen⸗Industrie ist. In den Spin⸗ nereien, wo die Spinner feierten, 19 ein Theil zur Arbeit zurückge⸗ kehrt. In einer dieser Fabriken mußzte die Polizei dieselben bei dem Nachhausegehen schützen. Manche Spinnereien feiern noch gänzlich. Dieser Zustand der Dinge kann die laufende Woche micht Wer. dauern.“ Andererseits meldet das Organe des Flandres: „Da gestern Webergesellen vom Lande in einer unserer Fabriken die
feiernden Arbeiter aus der Stadt ersetzten, so verdroß dies die
Spinner und sie verließen die Arbeit. Mehrere der geschicktesten unter ihnen sollen von französischen Fabrikanten zu Roubaix in Lohn genommen worden sein.“
Schweiz. Bern, 20. Nov. (D. Z.) Im National⸗Rath wird die Debatte über das Heerwesen lebhaft fortgesetzt. Bei der Besimmuns der Waffenarten des Heeres wird unter der Abthei⸗ lung der Reiterei die Einführung der Guiden beharrlich von eini⸗ en Militairs angefochten, bleibt aber stehen. Auch die Scharf⸗ schüpen werden angegriffen. Ochsenbein will sie nicht als Spezial⸗ waffe aufführen, sondern mit der Infanterie zusammenstellen, bleibt aber mit seinem Antrag in Minderheit. Dagegen wird ein beson⸗ deres Krankenwärter⸗Corps eingeführt. Eine “ Debatte ver⸗ anlaßt der Artikel, welcher vom eidgenössischen Stabe handelt. Der⸗ selbe zerfällt in den General⸗, Genie⸗ und Artillerie⸗, Justiz⸗ und Kommissariatsstab. Von verschiedenen Seiten wird ein besonderer Stab für die Reiterei und die Scharfschützen verlangt, welches aber nicht beliebt; nur ein eigener „Gesundheitsstab“ (Aerzte und Pferde⸗ Aerzte) wird angenommen.
Es zirkulirt eine bereits mit vielen Unterschriften bedeckte Pe⸗ tition an den Bundesrath um Prüfung der Eisenbahnfrage.
In Solothurn ist der Flüchtling Emil Stierlin von Effrin⸗ gen, gewesener Offizier im Geniecorps, gestorben.
Genf, 18. Nov. (F. J.) Das neue genfer Verantwortlich⸗ keitsgesetz für den Staatsrath erklärt in Art. 1 die Staatsräthe im Ganzen verantwortlich für folgende Fälle: 4) Verrath gegen den Kanton oder die Eidgenossenschaft, 2) EE“ 3) ungesetzliche Vervendung der bewaffneten Macht, 4) Erpressung, 5) Mißbrauch der Amtsgewalt gegen Privaten. In den Artikeln 2 und 16 wird der Thakbestand und die Art der Verfolgung dieser Vergehen näher bestimmt.
Italien. Von der italienischen Gränze, 19. Nov. Toscana erwartet im Unterrichtswesen eine gewichtige Reform. Die Professuren sollen in Zukunft nur nach vorausgegangenem Kon⸗ kurse und an die Würdigsten verliehen werden. Mit den Lehr⸗ kanzeln für beschreibende Anatomie und Pharmakologie, welche ge⸗ genwärtig an der Schule Sa. Maria nuova in Florenz vakant sind, soll der Anfang gemacht werden. Am 10ten empfing der Groß⸗ herzog den Kardinal Piccolomini und päpstlichen Legaten, Mon⸗ signor Massoni, in besonderer Audienz.
Rayneval soll nach der Nachricht seiner Ernennung zum Mi⸗ nister sich sogleich zum Papste begeben und ihn zu überreden ge⸗ sucht haben, er möge nicht länger mit der Rückkehr nach Rom fäu⸗ men. Der heilige Vater war aber durch die neuerlichen Vorgänge in Frankreich wieder unschlüssig geworden.
Bei der Synode in Spoleto sollen die Bischöfe von Umbrien und Sabino erscheinen, und Jeder wird noch einen gelehrten Theo⸗ logen mit sich bringen. 3
Die spanische Kavallerie ist schon heimgezogen; in Porto d'Anzo finden die Einschiffungen statt. Römische Soldaten besetzen die von den Spaniern verlassenen Orte. 1 Aus Neapel meldet man unterm 2ten, daß die verschiedenen Intendenzen ein Verzeichniß von 450 Namen erhalten haben, sämmt⸗ liche Namen neapolitanischer Bürger, die, wo sie sich zeigen, ver⸗ haftet und nach einer der Inseln gebracht werden sollen, die Ver⸗ brechern zum Aufenthalte dienen. Sie sollen dann eingeschifft und nach dem Orient gebracht werden. Aus dem Ganzen geht hervor, daß die Maßregel sich auf die aus Venedig heimkehrenden Neapo⸗ litaner beziehe.
Turin, 18. Nov. (Lloyd.) Die Deputirten⸗Kammer hatte heute kaum ihre Sitzungen begonnen, als der Minister des In⸗ nern die Tribüne bestieg und unter dem Stillschweigen der Ver⸗ sammlung eine Königliche Proclamation, welche die Prorogirun der Kammer bis zum Lgsten besiehlt, vorlas. Auffallend ist, vaß jene Königliche Willensäußerung, die gleichzeitig auch dem Senate bekannt gemacht und von den Ministern gegengezeichnet wurde, nicht unter der Bezeichnung „Dekret“, sondern „Proclamation“ veröffentlicht wurde. Wie die Opinion wissen will, wird das Wahlgesetz und ein strengeres Preßgesetz, so wie eine Modification des von Karl Albert erlassenen Statutes, die nächste Folge dieser Prorogirung sein. Die Königliche Proclamation lautet: „Viktor Emanuel II., König von Sardinien u. s. w. Die gegenwärtige Sitzung des National⸗Parlaments ist bis zum 29. Nov. prorogirt. Gegenwärtige Proclamation wird zur Kenntniß der Deputirten⸗ Kammer gebracht durch Unseren Minister des Innern und durch die Minister⸗Staats⸗Secretaire des öffentlichen Unterrichts, des Krieges und der Marine, und des Handels und Ackerbaues. Ge⸗ eben in Turin, 17. Nov. 1849. (gez.) Vickor Emanue alvagna.“
Rom, 12. Nov. (Lloyd.) Man spricht heute wieder mit Bestimmtheit von der Rückkunft des Papstes. In Portici wurde ein Konsistorium abgehalten, in welchem der heilige Vater diesen Eutschluß bekannt gemacht haben soll. Die Kardinäle Mai und Gazolo sollen bereits auf dem Wege nach Rom sein, um dem Papste voranzueilen.
Viele Spanier schiffen sich bereits ein; die von ihnen besetzten Posten erhalten römische Garnisonen. General Rostolan soll schon morgen abreisen. b
Der Schauspieler Domenicomi wurde gestern, während er im Theater spielte, so ausgeplündert, daß ihm nichts weiter übrig blieb,
als die Kleider, die er eben am Leibe trug.