1849 / 331 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Sing⸗Akademie. Der Messias. L. (Den 28. Akademie eröffnete ihre

1 November.)

Die Sing⸗ · Konzerte in einer besonders betrifft

immer unerreicht, vielweniger von einigen in formeller Hinsicht veralteten

benste Oratorien⸗ Schöpfung ndel's da, größte Meisterwerk, das die Tonkunst aller zuweisen hat. Den Stenmpel echt religiöser Weihe und der Stirn tragend, eben so reich an einfach dichterischer, Schönheit, bildet es in der wahrhaft großartigen Entfaltun

in allen Theilen vollendetes und einheitsvolles Ganzes, gh Andacht zugleich er⸗

Kunst⸗Bewunderung und Berlin nicht gehört, und zahlreichen Jedenfalls

pfänglichen Hörer stets mit füllt. Seit langer Zeit in die Theilnahme einer gebildeten in um so höherem Grade in Anspruch. reichlicheren Genuß gewährt, als dies Ausführung, obwohl im Ganzen mangelhaft gewesen wäre. Wie oftmals, solistische Theil die Hauptklippe, an welchen mitunter scheiterte, indem namentlich die Sopran⸗ und

wegs durch Sänger vertreten waren, die den Kunstforderungen

Hörer in gewohnter Weise zu entsprechen vermocht hätten.

betreffenden Sopronistin, einer Dilettantin, dazu an ausreichender Gesangs⸗ Muth fehlte, so beeinträchtigte der Bassist dagegen den Mangel an Stimme. 2 Betreff der Besetzung der Solo's bei öffentli⸗ chen Aufführungen der Sing⸗Akademie zu beseitigen, giebt es, unseres Be⸗ das wir hiermit wiederholt zur

so wie an

bildung, , so des Werkes durch auffälligen

Genuß urch a wiederkehrenden Uebelstände in

dünkens, nur ein einziges sicheres Mittel, Nachachtung anzuempfehlen, sowohl im Interesse des des Publikums, uns gedrungen fühlen. Die S schließe, sobald sie vor das Forum tritt, die Dilettanten gänzlich von bei den Solo's aus. Statt deren für sämmtliche stimmbegabte, oder außerhalb, wo möglich, derung, um so eher gestellt werden kann, Engagement entstehenden Kosten durch zahlreicheren Besuch insofern letzterem

der

kunstgebildete Sänger von kontraktlich.

Daß aber unter den jetzigen Umständen vielen der Sing⸗Akademie wirklich verleidet Möge man daher unseren wägung ziehen. Zur heutigen Aufführung nen wir nur noch, daß Fräulein Caspari von den Solosängern, nächst dem Chor, am wogegen das Orchester Vortrags der Wirkung des Musikalisches.

Berlin. f Laufe des Winters

denken fortlebenden Klara Schumann (geb. n ihr zu ꝛrranstaltenden Konzerten entgegensehen.

Verein für mittelalterliche Kunst.

Bersammlung am 22sten d. M. hielt Herr von Winterfeld einen Einfluß der gegen das 16te Jahrhun⸗ klassischen Alterthums auf

9⸗ E

höchst lehrreichen Vortrag über den dert hin verbreiteten und wachsenden Kunde des Ausbildung der Toukunst. Der Einfluß jener Kunde auf ger der auf die Tonkunst, weil er nicht

Oratorium von Händel.

diesjährigen was die Wahl 1 9 Werkes b ürdigen Weise durch Händel's „Messias“. 2 . übertroffen, steht „der Messias“ (abgesehen Arien) nicht nur als die erha⸗ sondern überhaupt als das aller Zeiten auf diesem Begeisterung an wie musikalischer g seines Inhalts

nahm das Zuhörerschaft hätte es aber noch ohnehin der Fall war, wenn die gelungen, im Einzelnen weniger bildete auch diesmal wieder der welchem das Gelingen der Aufführung Baß⸗Soli keines⸗

Sing der Oeffentlichkeit Mitwirkung engagire sie Oratorien ⸗Aufführungen einige Winters Fach, von hier Es ist dies eine For⸗ die dem Institute bei den ihm zu Gebote stehenden reichen Mitteln als die durch das vorgeschlagene Sänger⸗

dann eine sichere Garantie für möglichst vollen⸗ dete Aufführungen geboten wäre vollständigst gedeckt werden dürften. Musikliebhabern der Besuch wird, unterliegt keinem Zweifel. wohlgemeinten Vorschlag in nähere zurückkehrend, und meisten durch Mangel an Präzision und Adel des Werkes ebenfalls öfters Abbruch that.

Einer Mittheilung aus Dresden zufolge, der Ankunft der Pianistin Maria Wieck, einer jün⸗ geren Schwester der bei uns wegen hoher Meisterschaft in günstigsten An⸗ Wieck) behufs einiger hier

Der wesentliche Inhalt desselben Bildnerei und Dichtkunst ist anerkannt; weni⸗ so leicht erkennbar ist. Dort hatte Sdem

2178

man Vorbilder, Ueberbleibsel einer Berichte über deren Schöpfungen,

auf die Hörer. Dort ging man

Abonnements⸗ winnen.

Noch *— anlaßt zunächst durch die von

lesungen über Horaz; solche metrisch⸗ harmonischen Sätze gen von den Zuhörern wig Senfl, Benedikt Ducis bende Dichter, in denen

Gebiete auf⸗ die

das den em⸗ liche Lieder nach antikem Maß, und Sänger. So setzt Statius Olthof zu Werk daher

diesmal] J. Eccard,

damals vorherrschenden Richtung auf

gebildeter Wenn es der ges als eines geistlichen in Würde eines Kirchengesanges gewann.

Diese ewig

Bestrebungen große Schwierigkeiten wußte man nur in vollstimmigen lungsweise, gendes da am meisten hervortrat, heit gegenübectrat; unbefriedigend satz dadurch hervorzuheben, slang, die anderen durch

deren alle zu Florenz dramatische Giulio Caccini, ren Bestrebungen den Berichten der

Instituts als ⸗Akademie

des Publikums

weil darauf sie in ihrer damaligen

Er⸗ erwäh⸗ Herr Kraus

befriedigten,

sanges gegen

selben Dichters, Sänger wird hinter 1— 1” volle Harmoni ähren und durch dürfen wir im volle Harmonie gewäh b

scheint auf einer er im Tone bleibe,

Treppen mit dem erhöhten Sitzen der Gesangsart verbreitet sich schnell. germeister am Hofe zu Venedig, ergreift sie für seinen

ist folgender: 1608), setzt jedoch lin Beiden

untergegangenen Kunstblüthe; hier nur oft nur über die Einwirkungen derselben den Spuren nach, die man an dem Ueberkommen anschaulich vor Augen hatte; der Zeiten Untergegangene wieder zu erschaffen, um eine Anschauung zu ge⸗ Es war erklärlich, daß man zuerst an den Rhythmus sich lehnte, als das der Ton⸗ und Dichtkunst Gemeinschaftliche. Beginne des 16ten Jahrhunderts) Betonungen antiker Maße hervor, ver⸗ Konrad Celtes zu Ingolstadt gehaltenen Vor⸗ Betonungen giebt Peter

werden abgesungen. (Herzog), Richtung der damals vorwaltenden geistlichen sich verbündet, Tonmeister Rostock Buchanan's freie Nachbildung der Psalmen in antiken Rhythmen: E. Bartholomäus Gese bringt Fabricius' ꝛc. Dichtungen ähnlicher Art in Musik. fur die Schule und Gelehrten ersprießliche Richtung der Tonkunst war aber auch im allgemeinen Sinne wichtig für dieselbe. künstliche Stimmenverschränkung, ohne Rücksicht auf Inhalt und Form des Gesungenen leitete sie die Aufmerksam⸗ keit auf Bunes, und stand dem höchst wichtigen Einflusse zur Seite, den namentlich auf dem Gebiete heiliger Tonkunst die spätere lestria's und seiner Schule evangelischerseits die Erhebung des Volksgesan⸗ das Kunstgebiet geübt hat,

Mit dem Ausgange des Jahrhunderts erhebt sich in Italien das Streben nach Herstellung der antiken Tragödie, als Schauspiels. Der damalige Zustand der Tonkunst, keit und zumal künstliche Stimmenverschränkung etwas galt, setzte diesen entgegen. Chören darzustellen; eine Darstel⸗ welche die scenische Aufführung ausschloß, und deren Ungenü⸗ wo ein Einzelner einer wirklichen Mehr⸗ blieb das Auskunftsmittel, den Gegen⸗

daß in dem einen Chore nur eine Stimme Instrumente ausgeführt wurden, Stimmen, ohne, oder auch mit eine Gesellschaft von Hellenisten ernstlich darum bemüht, für Musik eine neue Darstellungsform zu finden. Emilio del Cavaliere und Jacob Peri, Alten über Abwendung der Musik bei der Tragödie, verwarfen in einseitigem Eifer die Tonkunst ihrer Gegenwart, Gestalt das Erstrebte nicht geleistet werde: sie verlangen das Zurücktreten des die unbedingt zu wahrende aus ihren Bemühungen der sparsam begleitete, vor (stile rappressentativo, recitativo) den Pari zuerst (1594) bei der mit Rinuccim gedichteten Daphne anwendet, dann die zu Florenz (1600) bei der Vermählung der Maria Medici mit Heinrich VI. von Frankreich aufgeführt wurde. der Scene von Saiteninstrumenten begleitet, die eine einen Einzelnen zuehandhaben sind: vor der Scene spielt ein Chor von Seiten⸗ und Blase⸗Instrumenten auf einem Altane nebein der Bühne zum Ehorgesange und erhöhten Bühne (palco) der Begleitung näher, damit sein Vortrag aber durch dies die deshalb hinter der Seene ausgeführt wird. det seine Stelle auf dem niederen Theile der alco“ in Verbindung steht, Zuschauer amphiteatralisch umschlossen ist. Die neue Claudio Monteverde, Mantua (1607 1614), dann zu Orpheus den deklamatorischen Vortrage entgegen, begleitet auf

letzten,

hier suchte man das im Laufe Es treten (mit dem

Tritonius; seine der Vorlesun⸗ treten Lud⸗

Glarean, hervor. Mitle⸗ auf das Alterthum mit dichten lateinische geist⸗

gesellen sich ihnen als

Schlusse Nach ihm

am

Helmboldt findet seinen Sänger an Melauchthon's, Stigel's, Georg Diese anscheinend, nur

Bei der in der Setzkunst

Setzweise Pa⸗

legenheit haben, zu beherrschen. Bühne an Cteatro

wodurch er die

eines durchaus gesungenen dem nur Vollstimmig⸗

Gespräche Einzelner

in dem an⸗ Instrumenten. Seit 1580 ist

Bardi und Corsi, nachgehend bei ih⸗

und die stützt wurde.

Tones hinter die Rede, des Ge⸗ dichterische Form; endlich geht

der Mannichfaltigkeit ten⸗- und Rohrwerken 1 eine Stelle für die Arie (noch in einfach⸗liedhafter Gestalt), Vorspiele ein ,4 unterbricht sie, durch Zwischenspiele, doch nur als Vor⸗ klänge, als Nachhall des Gesanges; s Chörem erscheint selbstständige Instrumentalbegleitung, bei den letzten fällt sie mit dem Gesange durchaus zusammen. noch hervor unter den Händen dieses strebsamen Ausdrucke heftig⸗leidenschaftlicher Bewegung des er bei Plato beschrieben 1 Mocenigo zu Venedig (1624) führt er den Kampf Tancred's und Chlorinden's auf, der Dichtung Tasso's (befr. Jerus. XII. 51 68) genau sich ßend. Durch die Kämpfenden läßt er ihn singend und spielend, leibhaftig darstellen, ein dritter (il terro) übernimmt die Erzählung desz Dichters, und dieser, wie dem bewegteren Theile der Handlung, steht eine durchaus male⸗ rische, den einzelnen Momenten des Kampfes nachgehende Instrumentalbe⸗ gleitung zur Seite. 8 dem beim deklamatorischen Vortrage völlig untergeordnet gebliebene Tonkunst wieder in ihre Rechte, undhsichert ihr eine selbstständig fortgehende Entwickelung auf diesem Gebiete. s 1 der Neuheit eine gewisse Nüchternheit; er konnte nicht entschädigen für den Man⸗ gel der Würde und Bedeutsamkeit der behandelten Aufgabe, worin das neue ge⸗ sungene Drama der antiken Tragödie auch nicht im Entferntesten zu vergleichen war. Die Neuerung Montevedo's, indem sie Wurzel faßte, wendig auch eine veränderte Einrichtung der Bühne mit sich. tung, wie die beschriebene, konnte weder hinter der Scene, noch auf dem s Altane vor und neben der Bühne ausgeführt werden; sich mehr geltend zu machen, ohne den Sänger zu sehr, Man wies ihr also den Platz des tieferen Theiles der ), den Orchester des Altan, wo der Sänger von erhöh⸗ ter Stelle her sie beherrschen konnte; Chorgesang und Tanz aber würden auf die obere Bühne (palco) verwiesen, der nunmehr größere ben werden mußte, damit Beide sich mehr ausbreiten könnten.

sich die Gestalt der modernen Opernbühne. derten Form des musikalischen Drama konnte nicht länger die Rede davon sein, der Darstellungsweise der Alten im Einzelnen nachzugehen; es kam darauf an, ob man im Geiste und Sinne sich werde. Für den Augenblick schien dazu wenig Hoffnnng vorhanden, weil zunächst die Richtung auf prunkhafte Schaustellungen, dann auf das Virtuosenthum völlig von der Bühne Besitz nahm.

Hier wurde der Vortrag abgebrochen, und dessen Fortsetzung und Schluß der nächsten Zusammenkunft vorbehalten.

Daran schloß sich ein Vortrag des Herrn von Quast über die Kirchen zu Goslar und Braunschweig, welcher manches Neue über die Bauweise Bauzeit derselben enthielt und durch eine sehr lehrreichen Zeichnungen des

der Scene mit Flö⸗ regali). Er gewinnt leitet sie durch

wegen, hinter (organi di legno und

weder in ihnen, noch zu den Chören

Allein später geht eine solche den⸗ Meisters, indem er dem Gemüthes nachgeht, den

Gönners Girolamo

sindet. Im Hause seines

anschlie⸗

Dieses, mit Beifall aufgenommene Werk setzt die bei

Jener Vortrag besaß, nach Aufhören des ersten Reizes

führte noth⸗ Eine Beglei⸗

sie mußte Ge⸗

Tiefe gege⸗ - So bildete Bei der nunmehr ganz verän⸗

ihnen wieder nähern

beträchtliche Anzahl von Vortragenden auf das Glücklichste unter⸗

deklamatorische Gesang her⸗ bei der Eurydica des⸗

Der einzelne

Tanze. Der Sänger er⸗

Die Für

se nicht überwältigt werde, Güter Chorgesang und Tanz fin⸗ Bühne (teatro), der durch

und von den stufenweis

zuerst Sän⸗ St. Markus in Ariaden (1607, engeren Sinne diesem

seine im

und Gesang

Rheinische Eisenbahn.

Es wurden im Monat Oktober befördert: 14,463 Personen und 275,584 Centner Güter (exkl. der Post⸗Güter). Einnahme

29,600 Rthlr. 22,580 » 52,180 Rthlr.

betrug für Personen

1151

Bekanntmachungen. Subhastations⸗Patent.

1 Nothwendiger Verkauf. Das dem Lieutenant Brenken gehörige Erbpachtsgut

341]

Alt⸗Rothhoff, auf welchem ein Erbpachtzins von 106 Thlr. 11 Sgr. 7 Pf. haftet, gerichtlich abgeschätzt auf 930 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. laut der nebst Hypotheken⸗ chein im Büreau III. einzusehenden Taxe, soll im Ter⸗ ine den 30. Januar 1850, Vorm. 12 Uhr, n ordentlicher Gerichtsstelle Schulden halber meistbie⸗ tend verkauft werden. Der dem Aufenthalte nach unbekannte Besitzer Jo⸗ seph Brenken und dessen Ehegattin Caroline Friederike Wülhelmine, geborene Sondershoff, werden zu diesem Termine mit vorgeladen. Marienwerder, den 22

22. Juni 1849. Königliches Kreisgericht.

I. Abtheilun

[487] Nothwendiger Verkauf. 8 Das dem Tabacksfabrikanten Stehr gehörige, hier selbst in der Graudenzer Vorstadt Nr. 98 belegene, aus Wohnhaus, Fabrikgebäude, Stallung und Garten be⸗ stehende Grundstück, zusammen abgeschätzt auf 5533 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. zufolge der nebst Hopothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 15. April 1850, Vormitt. 11 Uh an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Marienwerder, den 26. September 1849. Köonigliches Kreisgericht. II. Abtheilung.

Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht Abtheilung I. zu Kosten, den 16. Oktober 1849. 1 Das Allodial⸗Rittergut Sepienko II. Antheils im Kreise Kosten, bestehend aus 3 Antheilen des Dorfes Sepienko und der Hälfte des Dorfes Lagiewniki, ab⸗ belchaäh g- ee Thlr. 14 Sgr. 3 Pf. zufolge der ne vypothekenschein in der Regist inzus Le. ah sch Registratur einzusehenden am 1. Mai 1850, Vormittags 10 Uhr .speaste Gerichtsstelle subhastirt werden. 8* 8 LL“ werden aufge⸗ olen, ei Verm äklusi spã diesem Terwin: in 8ns der Präklusion spätestens in

Die dem Aufenthalte und Mireigemthüme”, ds eee. Gelhnͤssger

1) der Privallehrer Teodor Suppin

3 2e * 1 8 d ger,

. v. Plonczonska, geborene v. Ko⸗ der Feennnea Neumann, die Erben des Kaufmanns Moses Meyer Bredie die Erben des Uhrmachers Hir 87 berstein, ) 9 sch Abraham Sil⸗ die Erben der Tecla v. Koczewska, geborene v Plonczynska, vie Erben der Theophila Rosa v. Maniejewsla, geborene v. Plonczynska, 8

werden hierzu öffentlich vorgeladen.

v

[266 b] P 668lZ

Der Kaufmann und Gastwirth Pöplinghausen auf dem Anclamer Peendamm hat die Regulirung seiner Schuldverhältnisse im Wege des ordnungsmäßigen Dis⸗ kussions⸗Prozesses beantragt. In Differirung dieses Antrages werden alle diejenigen, welche an den Kauf⸗ mann Pöplinghausen und dessen Vermögen Ansprüche und Forderungen zu machen haben, hiermit geladen, solche in einem der auf

den 16. November und 30. November und

14. Dezember d. J., jedesmal Morgens

10 Uhr, anberaumten Liquidations⸗Termine speziell und glaub⸗ haft anzumelden, auch die etwanigen Vorzugsrechte zu deduziren, bei Vermeidung der in dem letzten Termine zu erkennenden Präklusion.

Auswärtige Kreditoren haben hierselbst Bevollmäch⸗ tigte zu bestellen, widrigenfalls sie zu den weiteren Ver⸗ handlungen in dieser Debitsache nicht werden zugezo⸗ en, vielmehr an die Beschlüsse der Mehrheit der er⸗ schenen; und gehörig vertretenen Kreditoren werden gebunden werden.

Greifswald, den 27. Oktober 1849.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. (L. S.) Dr. Teßmann.

1 Fbita l-Ciitgagti bo .

Gegen den Handlungsdiener Carl Friedeich Wilhelm Bischof, welcher von hier gebürtig und im Jahre 1837 von Glogau, angeblich um sich anderswo eine Condi⸗ tion aufzusuchen, abgereist ist, seit dieser Zeit aber keine Nachricht weiter von seinem Leben und Aufenthalt hat ergehen lassen, ist auf Todes⸗Erklärung angetragen worden.

Derselbe oder seine etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden daher hiermit öͤffentlich vorgeladen, sich binnen 9 Monaten, spätestens aber im Termin

den 3. Juni 1850, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle schriftlich oder persönlich zu melden und weitere Anweisungen zu gewärtigen, widri⸗ genfalls der zc. Bischof für todt erklärt und sein hier zurückgelassenes Vermögen seinen bekannten Erben zur freien Verfügung zugesprochen und verabfolgt werden wird. Polkwitz, den 20. August 1849.

Die Königl. Kreisgerichts⸗Kommission. [216 b] .. ⸗* 3 8929. .

Köln⸗Mindener Eisenbahn.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 10. Juli d. J. und auf §. 7 des ce Allerhöchsten Privilegiums wegen Emis⸗

asion unserer 4 prozentigen Prioritäts⸗

1“ LDüligationen vom 8. Oktober 1847 brin⸗

qlgen wir hiermit zur Kenntniß des Pu⸗ blikums, daß bei der am 28sten d. Mts. stattgehabten

Ausloosung der im Monat Januar 1850 zur Amorti⸗

sation gelangenden

88 Stück Prioritäts⸗Obligationen à 500 Thlr. 68 88 8 8 200 » folgende Num 6 mern gezogen worden sind

à 500 Thlr.

à 100 Thlr. 9190 11500 16022 9204 11535 16139 9289 11808 16186 9351 12121 16384 9355 12 (81 16437 9463 12254 16669 9514 12444 1677 9936 2487 16789 10038 12649 17033 10252 12845 17082 10807 12083 17111 10328 13041 17297 10387 13478 17521 10401 13946 17556 10474 14581 17645 10520 14782 17681 10789 14962 17689 10882 15017 18106 10947 15131 18305 11006 15160 18457 11181 15185 18487 11388 15348 18572 11490 15614

Die Auszahlung des Nominalbetrages dieser Priori⸗ täts⸗Obligationen erfolgt im Januar 1850 in Köln bei unserer Hauptkasse (Gr. Sporergasse), in Berlin bei Herrn S. Bleichröder an die Vorzeiger der betref⸗ fenden Prioritäts⸗Obligationen gegen Auslieferung der⸗ selben und der dazu gehörigen nicht fälligen Zins⸗ Coupons. Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapital⸗ Betrage der Prioritäts⸗Obligationen gekürzt und zu Einlösung der Coupons verwendet, sobald dieselben zur Zahlung präsentirt werden. Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung der sämmt⸗ lichen oben nach ihren Nummern aufgefuͤhrten Priori⸗ täts⸗Obligationen mit dem 31. Dezember d. J.

Köln, den 29. Juli 1849.

TPTPEi1

à 200 Thlr. 3155 5640 3191 5654 SSh 3356 5802 3644 5905 3688 6310 3730 6509 3900 6511 4367 6823 4525 6883 4581 7179 4599 7212 4645 7390 4889 7839 5035 7840 5368 8585 5442 8870 5630

488 550 695 938 1091 1217 1320 1887 1461 1696 1763 2638 2644

285 b S 17 1285 “’l Weiden-⸗Auction. Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn.

Eine starke Parzie unserer frischgeschnittenen einjähri⸗ gen Weidenruthen zu Kor bflechten und zweijährigen zu Bandstöcken geeignet, soll

am 3. Dezember, Vormittags 9 Uhr, in dem Gasthofe „Bellevue“ an der Eisenbahn in der Nähe des Potsdamer Bahnhofes zu Berlin öffentlich meistbietend verkauft werden.

Der Verkauf geschieht in einzelnen Partieen und ge⸗ gen sofortige baare Zahlung. Die Weiden können am Tage vor dem Termine besichtigt werden.

[588] Edilial⸗Ladung. Behufs der Ermittelung des Lebens oder Todes:

1. des Webers Johann Gottfried Wehner, im Kirchen⸗ buche Wehmar genannt, aus RNochlitz, welcher unterm 6. Mai 1798 aus Ponihad in Ungarn die letzte Nach⸗ richt von sich gegeben hat,

2

des Bäckers Johann Gotilob Hunger aus Rochlitz,

welcher um das Jahr 1810 in die Fremde gegangen ist und seit dieser Zeit nichts wieder von sich hören lassen, so wie wegen Ermittelung der Intestat⸗Erben, 3 Adam August Aurich's, gewesenen Armenvoigts zu Roch⸗ litz, welcher am 28. September 1836 daselbst verstorben ist, ist rücksichtlich Wehner’s auf Beschluß des unterzeichne⸗ ten Stadtgerichts, bezüglich Hunger's und der Aurich⸗ schen Erben aber auf Antrag deren Seitenverwandten mit Erlassung von Ediktalien in Gemäßheit des Ge⸗ setzes vom 13. November 1779, die Verkürzung der cura absentium betreffend, zu verfahren, und es wer⸗ den andurch die Aurichschen Erben, ferner die nurge⸗ dachten Abwesenden sowohl, als auch für den Fall, daß dieselben nicht mehr am Leben sein sollten, alle dieje⸗ nigen, welche an deren Vermögen als Erben, Gläubi⸗ ger oder aus sonst einem Rechtsgrunde Anspruch zu haben glauben, andurch geladen, kommenden 30. April 1850, Vormittags um 9 Uhr, in Person oder durch gehörig, insbesondere auch zu Abschließung von Vergleichen in⸗ struirte und legitimirte Bevollmächtigte, deren Vollmach⸗ ten bei Ausländern gerichtlich rekognoszirt sein müssen, an hiesiger Stadtgerichtsstelle bei Verlust der Wie⸗ dereinsetzung in den vorigen Stand zu erscheinen, sich gehörig zu legitimiren und sodann, was die Aurichschen Erben anlangt, der Ausantwortung ihres Erb⸗Antheils oder sonstiger Verfügung sich zu gewärtigen, die Abwe⸗ senden unter Nr. 1 und 2 aber sowohl deren Erben oder Gläubiger ihre Ansprüche anzumelden und zu be⸗ scheinigen, unter der Verwarnung, daß im Falle des Außenbleibens die Abwesenden selbst für todt erklärt und über ihr Vermögen den Rechten gemäß werde ver⸗ fügt werden, rücksichtlich der Erben, Gläubiger u. s. w. aber der Verlust ihrer Erb⸗ und sonstigen Ansprüche an den betreffenden Verlassenschaften ausgesprochen werden wird. In obigem Termine haben demnächst die ange⸗ meldeten Erben, Gläubiger u. s. w. mit dem bestellten Kontradiktor oder nach Befinden unter sich selbst recht⸗ lich zu verfahren, binnen gesetzlicher Frist zu beschlie⸗ ßen und hierauf den 4. Juni 1850 der Akten⸗Inrotulation, so wie den 30. Juli 1850 .

der Eröffnung eines Präklusivbescheides, welcher Mit⸗ tags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, oder sonstiger rechtlicher Weisung sich zu gewärtigen.

Auswärtige haben zu Annahme nhftig Ladungen und Zusertigungen Bevollmächtigte in Rochlitz bei 5 Thlr. Strafe zu bestellen. 1

Rochlitz, am 23. November 1849.

1 ssericht

Hmmann.

286 b] 1 . Das Ober⸗Direktorium der Liefländ. adeligen Güter⸗

Kredit⸗Sozictät in Riga fordert die Besitzer der beiden 4 % Liefländ. Pfandbriefe

Nr. 4934, 4936, jeder von 1000 SRbl., auf das Gut Stockmannshoff lautend, auf, diese Pfand⸗ briefe gegen Vergütigung des Betrages al pari oder gegen andere Pfandbriefe von gleicher Höhe bei dersel⸗ ben in Riga einzuliefern.

. 4 Das Abonnement . 2 Athlr. für ¼ Jahr.

4 Rthlr. ⸗* Jahr.

8 8 Rthlr. 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Prhöhung.

Bei einzelnen Rummern wird

der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet. 9

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. 57.

—. —ö—öggögönöA

Berlin, Sonntag den 2. Dezember

[11ha 1 t. Amtlicher Theil.

Dentschland.

Preußen. Berlin. Beförderung E „⸗ . 8 gen, Ernennungen und Abschieds⸗Be⸗ -g. in der Armee. Verzeichniß der 8 a na g ehn⸗ 24 ai bis jetzt beigetretenen Regierungen. Allerhöchste Verfü un Breslau. Hemmung des Eisenbahn⸗Verkehrs. München. Kammer⸗Verhandlungen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen. Hannover. Bekanntmachung, das deutsche Wechselrecht

Altenburg. Die Wahl zum Volkshause. Ausland.

Frankreich Paris Der Präside inisteri . . nt und das Ministerium. GoIe b ae Komplotts. Vermischtes. und Irland. London. Gehei Comite und Kabinetsrath. Vermischtes. 11u“*“] B Aus dem Haag. Porto⸗Ermäßigung. Inn en. Von der italienischen Gränze. Römische Zustände. vobile Kolonnen in Piemont. Manin. Artistisch⸗literarisches Ver⸗ mächtniß in Genua. Verhaftungen in Livorno. Toscanische Denk⸗ münzen. Versammlung von Bischöfen. Einschiffung der Spanier 9 Die österreichische Garnison in Ferrara. Lager zu Piacenza 888 Alessandria. Eisenbahn⸗Arbeiten. Regimentsschulen. Florenz v Vermischtes. Neapel. Verhaftun⸗ Fiigg. nterrichts⸗Maßregeln. Palermo. Erneuerung eines Preß⸗ Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ Di in 1 . . 2 w⸗ 2 9 88 Aᷓh Politik des Kabinets in der Nicaragua⸗Streitfrage. vernnsates 1 eerr. 8 ö“ Vermischtes. Ve ela. Caraccas. Amnestie. Schli itis vI st chließung des haitischen Ha⸗

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

8

Bayern. Sachsen. Hannover. betreffend. Sachsen⸗Altenburg.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Major 6. D. May⸗ zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Major a. D. von Ecken⸗ brecher zu Guten-⸗Paaren bei Brandenburg den St. Johanniter⸗ Orden, dem pensionirten Kohlenmesser Gottfried Schroetter auf dem Steinkohlenwerke zu Wettin das Allgemeine Ehrenzeichen so wie dem Grenadier Hengen des Garde Reserve 2 Infanterie⸗ (Landwehr⸗) Regiments die Rettungs⸗Medaille am Bande zu ver⸗ leihen; und Den seitherigen Medizinal⸗Rath bei dem Medizinal⸗Kollegium der Provinz Pommern, Dr. Müller, zum Regierungs⸗ und Me⸗ dizinal⸗Rath bei dem Polizei⸗Präsidium hierselbst zu ernennen.

Auf Ihren Bericht vom 11. Oktober d. J. genehmige 2 hierdurch die Errichtung eines Gewerbegerichts für g G Bezirk der Stadt Breslau, welches daselbst seinen Sitz haben und in der Klasse der Arbeitgeber aus vier Mitgliedern des Handwer⸗ ker⸗ und drei Mitgliedern des Fabrikenstandes, in der Klasse der Arbeitnehmer aber aus vier Mitgliedern des Handwerker⸗ und zwei Mitgliedern des Fabrikenstandes bestehen soll. Sanssouci, den 22. Oktober 1849. G (gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von der Heydt. Simons. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und an den Justiz⸗Minister. Instiz⸗Ministerium. arien, Justizräthen Winther, Jorda⸗ hierselbst, ist die Ausübung der Notariats⸗Praxis auch in dem wei⸗ teren Verwaltungs⸗Bezirke des Polizei⸗Präsidiums zu Berlin ge⸗ stattet worden. Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath von Frankenberg⸗Ludwigsdorf, nach Dresden.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. VBerlin, 1. Dez. Nach dem heutigen Mili⸗ tair⸗W ochenblatt haben folgende Beförderungen in der Armee stattgefunden: 1 1

Zu Obersten die Oberst⸗Lieutenants: von Könneritz, Kom⸗ mandant von Stralsund, von Heister, Commandeur des 11ten von tze, Commandeur des 27sten In⸗ vesn Rfsatemn 8, Kunkel von Löwenstern, Commandeur des 1 T12 von Schlichting, Commandeur des 1“ 86 ö (Landwehr⸗)Regiments, von Horn, Eomänbenn I. Infanterie⸗Regiments, von Bagensky, b rdes 9ten Infanterie⸗Regiments, von Goldbeck, Feee ear des 6ten Infanterie⸗ Regiments, Baron von der Goltz, Commandeur des 34sten Infanterie⸗Regiments, von Man⸗ stein, Commandeur des 21sten Infanterie⸗Regiments, Wiesner Commandeur des 30sten Infanterie ⸗Regiments Stern von Gwiazdowski, Brigadier der 5ten Artillerie⸗Brigade

ben „Commandeur des 39sten Infanterie⸗Regiments, von auschwitz, Commandeur des 7ten Infanterie⸗Regiments, von Hann, Commandeur des 18ten Infanterie⸗ Regiments von

Höpfner, aggregirt dem Generalstabe.

Zu Oberst⸗Lieutenants die Majors: von Bessel, Comman⸗ des 28sten Infanterie⸗Regiments, Graf von Lüttichau, Lommandeur des 35sten Infanterie⸗Regiments, Scherbening Commandeur des 19ten Infanterie⸗Regiments, Wurmb v on Zinck, Commandeur des 12ten Husaren⸗ Regiments, von Sy⸗ dow, Commandeur des 1sten Kürassier⸗Regiments, von Nowa⸗ kowsky, Commandeur des 4ten Dragoner⸗Regiments, Graf Clai⸗ ron d'Haussonville, Commandeur des 1sten Husaren⸗Regi⸗ ments, Bilefeldt, Commandeur des 36sten Infanterie⸗Regiments von Mutius, Commandeur des Sten Ulanen⸗Regiments, von Rosenberg, vom 3ten Infanterie⸗Regiment, von Arnim, Inspecteur der Jäger und Schützen, Freiherr von Schenck zu Sch wei nsberg, vom 7ten Landwehr⸗Regiment, von Pannwitz vom 23sten Infanterie⸗Regiment, von Schon, vom 9ten Infanterie⸗ Regiment, von Olberg, Commandeur des 4ten Infanterie⸗Regi⸗ ments, von Kleist, vom 1sten Garde⸗Regiment zu Fuß, von Trotta gen. Treyden, Commandeur des 1sten Dragoner⸗Regi⸗ ments, von der Lancken, Commandeur des 2ten Ulanen⸗ Regi⸗ ments, von Rauchhaupt, vom 2ten Garde⸗Regiment zu Fuß Bagnh von Falken stein, Commandeur des Garde Schützen⸗ G Graf von R ödern, vom Kaiser Alexander Grenadier⸗ S6e ut, von Dechen, Inspecteur der 1sten Pionier⸗Inspection,

raf von der Schulenburg⸗Altenhausen, vom Garde⸗

Reserve⸗Infanterie⸗ (Landwehr⸗) Regiment, Effnert, vom 39sten T111“ Freiherr von Bönigk, vom 32sten Infanterie⸗ b hegtnrark, Laschin ski, vom 23sten Infanterie⸗Regiment, Hering, vom 26sten Infanterie⸗Regiment, von Kortzfleisch, vom ’sten Infanterie⸗Regiment, Hülsen, vom 15ten Infanterie⸗Regiment Dannhauer, Chef des Generalstabes I. Armee⸗Corps Scho⸗ nert, vom 1sten Landwehr⸗Regiment, Hencke, vom l0ten In⸗

fanterie⸗Regiment, Küntzel, Commandeur des 9ten Husaren⸗Regi⸗ ments, von Heister, Chef des Generalstabes II. Armee⸗Corps

Rudolphi, Commandeur des 6ten Husaren⸗Regiments, Laue, Chef des Generalstabes III. Armee⸗Corps, Graf von Dönhoff, Commandeur des Regiments Garde du Corps.

Ferner ist Meyer, Rittmeister vom 8ten Kürassier⸗Regiment, zum etatsmäßigen Major, Lange, Rittmeister vom 5ten Kürassier⸗Re⸗ giment, zum etatsmäßigen Major, Herzog Joseph von Sachsen⸗ Altenburg, Hoheit, zum Chef des 19ten Infanterie⸗Regiments ernannt, Rhode, Major vom 12ten Infanterie⸗Regiment, als Oberst⸗Lieutenant mit der Regiments⸗Uniform, Aussicht auf Civil⸗ Versorgung und Pension, von Köckritz, Hauptmann vom 2ten Garde⸗Regiment zu Fuß, mit der Regiments⸗Uniform mit den vor⸗ schriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Pension May General⸗Major und Commandeur der 6ten Landwehr⸗Brigade mit Pension der nachgesuchte Abschied bewilligt worden. Das selbe Blatt enthält die Allerhöchste Verordnung, betreffend die Ablegung des Portepee⸗Fähnrichs⸗ und des Offizier⸗ Examens vor dem zurückgelegten 23sten, resp. 25sten Lebensjahre:

Um den Mir vorgetragenen Uebelständen vorzubeugen, womit eine zu späte Zulassung zum Portepee⸗Fähnrichs⸗, resp. Offizier⸗ Examen für die Betheiligten verbunden ist, bestimme Ich hierdurch in Beziehung auf Meine Ordre vom 19. September v. S. daß die Ablegung des Portepee⸗Fähnrichs⸗Examens nur vor dem zurückge⸗ legten 23sten, die des Offizier-Examens nur vor dem zurückgeleg⸗ ten 25sten Lebensjahr stattfinden darf, und beauftrage das Kriegs⸗ Ministerium mit der weiteren Ausführung dieser Anordnung

Potsdam, den 6. November 1849. (gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von Strotha

E’ das Kriegs⸗Ministerium

Berlin, 1. Dez. Nachdem in der gestrigen Sitzung des stsug beani enthums Wrt Ratifications⸗Urkunde über den An⸗ schluß des Fürstenthums Waldeck an das Bündniß vom 26. Mai c vorgelegt worden, haben nunmehr alle deutschen Regierungen die dem Bündnisse durch besonderen Vertragsschluß bisher beigetreten sind „diesen Beitritt förmlich ratifizirt. Wirkliche Theilnehmer des Bündnisses in gegenseitigen Rechten und Pflichten sind demnach gegenwärtig außer den ursprünglichen Kontrahenten, den Königlichen Regierungen von 1) Preußen, 2) Sachsen und 3) Hannover die Regierungen von 4) Baden, 5) G roßherzogthum H essen, 6) Kurfürstenthum Hessen, 7) Sachsen⸗Weimar 8) Mecklenburg⸗Schwerin, 9) Mecklenburg⸗Strelitz 10) 8 ldenburg, 11) Nassau, 12) Braunschweig, 13) Sachsen 5 Koburg⸗Gotha, 14) Sachsen⸗Meiningen, 15) Sachsen⸗ Altenburg, 1 Anhalt⸗Deßau und Anhalt⸗Cöthen 18 E1“ 18) Schwarzburg Rudolstadt, 49) chwarzburg Sondershausen, 20) Schaumburg⸗ Lippe, 21) Lippe⸗Detmold, 22) Waldeck, 23) Reuß älterer Linie, 24) Reuß jüngerer Linie 25) Lübech 26) Br emen, 27) Hamburg. Der deutsche Bundesstaat würde in diesen Mitgliebern bis jetzt 7480 Quadrat⸗Meilen mit fünfund⸗ 1.““ zweimal Hundert funfzig Tausend Einwohnern

Berlin, den 30. Nov. Das Justiz⸗Ministerialblatt enthält den Allerhöchsten Erlaß vom 19. hehe⸗ Fageeifise eeha. Verfügung vom 26. November 1849, die Annahme und Beschäfti⸗ gung der Civil⸗Supernumerarien, so wie die Prüfung der Subal⸗ tern⸗Beamten bei den Gerichten betreffend.

Des Königs Majestät haben durch den b 8 K b nachstehenden Aller Erlaß vom 19ten d. M., in Betreff der Annahme 88 H 88 die Ordre vom 28. November 1838 (Jahrbücher Bd. 52 S. 507)

onach im Dep t t der Justiz⸗Verwaltung ausnahmsweise kei Civil⸗

Supernumerarien vor zurückgelegtem 24sten Lebens ern ;rien zurückgel 2 jahre angenommen wer⸗ den sollen, die nicht Militairdienste geleistet haben, nach 8 Antrage des Justiz⸗Ministers aufzuheben und anderweitige Vorschriften hierüber zu er⸗ theilen geruht. 8

„Auf Grund dieses Allerhöchsten Erlasses und mit Rücksicht auf die in⸗ zwischen eingetretenen Veränderungen in dem Geschäftskreise der Gerichte, welche auch auf die Stellung nnd den Wirkungskreis der Subaltern⸗Beam⸗ ten nicht ohne Einfluß geblieben sind, werden über die Annahme und Be⸗ ö 1 ZZ so wie über die Prüfung der Sub⸗

ern⸗Beamten bei den Gerichten hierdurch f Besti ch h h nachfolgende Bestimmungen

1) Die Annahme als Civil⸗Supernumerar sei 1

üvil- itens der Appellations⸗ gerichte kann nach der Allerhöchsten Ordre vom 31. Oktober 1827 Nr. 9 (Jahrbücher Bd. 32 S. 298) und dem Allerhöchsten Erlasse vom 19. No⸗ vember d. J. erfolgen, wenn der Anzunehmende

a) das 18te Lebensjahr zurückgelegt hat und die Erfüllung der allgemeinen Militairpflicht, beziehungsweise die Befreiung vom Militairdienste, nach⸗ weist, oder eine Bescheinigung darüber beibringt, daß er bei der Mel⸗ dung zum Militairdienste einstweilen zurückgestellt worden ist,

b) den Nachweis führt, daß er sich wenigstens drei Jahre lang aus eigenen Mitteln, oder durch Unterstützung seiner Angehörigen ohne

Beihülfe des Staats zu ernähren vermag,

c) aus der ersten Klasse kines Gymnasiums oder einer zu Abiturienten⸗ Prüfung berechtigten höheren Bürger⸗ oder Real⸗-chule mit dem Zeugnisse guter, sittlicher Aufführung entlassen worden ist, oder doch

W Zeugniß der vollständigen Reife für diese Klasse erhalten hat. 1

Außerdem muß darauf geachtet werden, daß

d) der Anzunehmende eine deutliche Handschrift besitzt und nicht etwa b’ H ist, den Dienstoflichtigen vollständig zu genügen. 11 festzuhalten, daß der Anzunehmende nicht über 30 Jahre

2) Die durch die Allerhöchste Ordre vo 7 All vom 31. Oktober 1827 gestattete Ertheilu ng der Dispensation von dem Erfordernisse Nr. 1 c. viel als möglich beschränkt werden. Eine solche Dispensation ist daher von den Apellationsgerichten künftig nur dann bei dem Justiz⸗Minister zu beantra⸗ gen, wenn der Bewerber mindestens die dritte Klasse eines Gymnasiums oder einer höheren Bürger⸗ oder Real⸗Schule besucht, oder doch das Zeug⸗ E“ G anacae und außerdem seine gute praktische hbarkeit bereits durch mehrjährige Beschäftigung bei Behörde ge⸗ jährig schäftigung bei Behörden darge 3) Nach erfolgter Annahme ist der Civil⸗Super rei Krei at Supenumerar einem Kreis⸗ oder Stadtgerichte zu überweisen, und sowohl bei diesem, als auch vorzugs⸗ weise bei einer dazu gehörigen Gerichts⸗Kommission nach näherer Anordnung des Direktors mindestens anderthalb Jahre lang zu beschäftigen. Die hier⸗ allgemeinen Verfügung vom 23. April . J. Nr. 2 und 3 (Zustiz⸗Ministerial⸗Blatt S. 245) 1n ierdur 8 steri⸗ —. 245) werden hierdurch 4) Nach dem Ablaufe dieses Zeitraumes i m Abla s, welcher verlängert kann, wenn der Civil⸗Supernumerar entweder selbst darauf 11“ wenn seine Leistungen als ungenügend befunden werden, ist der Eintritt desselben in die Büreaus des Appellationsgerichts auf den Bericht des be⸗ treffenden Kreis⸗ oder Stadtgerichts⸗Direktors, welcher sich dabei über den Grad der von dem Civil⸗Supernumerar erlangten Ausbildung und über die vesalbtn zu äußern hat, zu veranlassen. 5) ie Zulassung zur Aktuariats⸗Prüfung darf vor Ablauf 229 1 Attuc Frufung auf der unte Nr. 3 erwähnten anderthalbjährigen Beschäftigung nur alsdann bewinlist werden, wenn durch ein besonderes Zeugniß des betreffenden Gerichts⸗Di⸗ rektors nachgewiesen wird, daß der Kandidat die erforderliche Reife zu bfestr becnsgE angn Dagegen ist die Ablegung der Prüfung als Kriminal⸗ oder Civil⸗Protokollführer durch die vollständi digung ECT“ ch ollständige Erledigung jenes Hinsichtlich derjenigen Civil⸗Supernumerarien i insicht! erjenig ivil⸗S welche bei ihrer Ann noch nicht die Leistung der Militairpflicht oder die Befreiung Von ensnne nachweisen konnten, weil sie bei der Meldung zum Militairdienste einstwei⸗ len zurückgestellt waren, ist die Zulassung zur Aktuariats⸗Prüfung von der dieses Nachweises abhängig 6) In Betreff der Atktuariats⸗Prüfung selbst, so wie di ü eff ic die Prüfu Keiminal⸗ oder Civil⸗Protokollführer bleiben die Reskripte 8 n (Jahrbücher Bd. 45 S. 477 481) und vom 23. April d. J. (Iäͤstiz⸗ Ministerial⸗Blatt S. 245) auch ferner maßgebend, jedech muß die in den 8§. 34 und 38 der Kriminal⸗Ordnung bezeichnete Prüfung als Kriminal⸗ Aktuarius oder Kriminal⸗Protokollfuͤhrer neben allgemeiner Kenntniß des Kriminal⸗Rechts und des Kriminal⸗Kostenwesens, jetzt vorzugsweise auf das Verfahren nach der Verordnung vom 3. Januar d. J. (Gesetzsamml S. 14 ff.) und auf Gewandtheit in der selbstständigen Abfassung eines Protokolls gerichtet werden. 1 Die Examinatoren haben bei diesen Prüfun it Sorgf W1 b b 5 ungen mit Sorgfalt und mi der den höheren Anforderungen, welche gegenwärtig an die zu machen sind, entsprechenden Strenge zu verfahren und Kandidaten, welche den bestehenden Vorschriften in Bezug auf das Maß der Kenntnisse und der natürli⸗ Fitede nicht 8n Genüge leisten, ohne Nachsicht zurückzuweisen Fällt die Prüfung günstig aus, so ist nach Maßgabe der Leistunge 5 Kandidaten das Prädikat: 8 8 Sesich. n 1“ gut, oder ausgezeichnet bestanden zu ertheilen, und dasselbe in das über die Prüfung auszuste 8 mit aufzunehmen. 7) Für diejenigen, welche sich lediglich dem Kassen⸗ und K 1“ gen, he sich ledig Kalkulator⸗ Fache widmen wollen, ist an die Stelle des Aktuariats⸗Examens eine be⸗ sondere, auf die Deposital⸗ und Salarien⸗Kassen⸗Verwaltung, das Etats⸗ Wesen, die Kalkulatur⸗Geschäfte, die Gebühren⸗Taxre und das Stempel⸗ Wesen zu richtende Prüfung zu veranlassen, nach deren Ergebnisse sich die Examinatoren behufs der Ertheilung des dem Kandidaten auszustellenden Zeugnisses darüber zu äußern haben:

ob derselbe vorschriftsmäßige, gute oder ausgezeichnete Befähi W ge, 8 zeich ähigung

zur selbstständigen Verwaltung eines Kassen⸗ oder Kalk Amts

nachgewiesen hat. 1u“.

8) Civil⸗Supernumerarien, welche nicht innerhalb vier J

ihrer Annahme sich zu der Prüfung als ö als S8s 8 als Rechnungs ⸗Beamte melden, sind durch den Prästdenten des Appella⸗ tions⸗Gerichts von Amts wegen aufzufordern, sich dieser Prufung zu unter⸗ ziehen. Jeder Civil⸗Supernumerar, welcher dieselbe bis zum Ablaufe des füaftcg Balres, nich wirklich besteht, ist zu entlassen.

9) Zur Beseitigung entstandener Zweifel, wird schließlie daß die Function dgs Penicesfchneihe 19 der nugr d. J. in Gemäßheit der §§. 34 und 38 der Kriminal⸗Ordnung for⸗ mell die Qualification eines Kriminal⸗Protokollführers erfordert, bei ihrer Wichtigkeit aber für die mündlichen Verhandlungen vor dem Kollegium nur solchen Beamten zu übertragen ist, welche sich durch tuchtige Leistungen be⸗

son ers auszeichnen. 1¹““ 1 8.