wissenschaft und Kunst. 128 Sing⸗Akademie. .
Der Messias. Oratorium von Händel. —
(Den 28. November.) “ - Die Sing⸗ Akademie eröffnete ihre diesjährigen Abonnements⸗ Konzerte in einer — besonders was die Wahl des vorgeführten, Werkes betrifft — höchst wü⸗ rdigen Weise durch Händel’'s „Messias“⸗ Noch vielweniger übertroffen, steht „der Messias“ (abgesehen
immer unerreicht, ger — von einigen in formeller Hinsicht veralteten Arien) nicht nur als die erha⸗
benste Oratorien⸗Schöpfung Hä ndel's da, sondern überhaupt als das größte Meisterwerk, das die Tonkunst aller Zeiten auf diesem Gebiete auf⸗ uweisen hat. Den Stempel echt religiöser Weihe und Begeisterung an der Stirn tragend, eben so reich an einfach dichterischer, wie musikalischer Schönheit, bildet es in der wahrhaft großartigen Entfaltung seines Inhalts ein in allen Theilen vollendetes und einheitsvolles Ganzes, das den em⸗ pfänglichen Hörer stets mit Kunst⸗Bewunderung und Andacht zugleich er⸗ füllt. Seit langer Zeit in Berlin nicht gehört, nahm das Werk daher die Theilnahme einer gebildeten und zahlreichen Zuhörerschaft diesmal in um so höherem Grade in Anspruch. Jedenfalls hätte es aber noch reichlicheren Genuß gewährt, als dies ohnehin der Fall war, wenn die Ausführung, obwohl im Ganzen gelungen, im Einzelnen weuiger mangelhaft gewesen wäre. Wie oftmals, bildete auch diesmal wieder der solistische Theil die Hauptklippe, an welchem das Gelingen der Aufführung mitunter scheiterte, indem namentlich die Sopran⸗ und Baß⸗Soli keines⸗ wegs durch Sänger vertreten waren, die den Kunstforderungen gebildeter Höorer in gewohnter Weise zu entsprechen vermocht hätten. Wenn es der betreffenden Sopronistin, einer Dilettantin, dazu an ausreichender Gesangs⸗ bildung, so wie an Muth fehlte, so beeinträchtigte der Bassist dagegen den Genuß des Werkes durch auffälligen Mangel au Stimme. Diese ewig wiederkehrenden Uebelstände in Betreff der Besetzung der Solo's bei öffentli⸗ chen Aufführungen der Sing⸗Akademie zu beseitigen, giebt es, unseres Be⸗ dünkens, nur ein einziges sicheres Mittel, das wir hiermit wiederholt zur Nachachtung anzuempfehlen, sowohl im Interesse des Instituts als des Publikums, uns gedrungen fühlen. Die Sing⸗ Akademie schließe, sobald sie vor das Forum der Oeffentlichkeit tritt, die Dilettanten gänzlich von der Mitwirkung bei den Solo's aus. Stati deren engagire sie für sämmtliche Oratorien⸗ Aufführungen einige Winters stimmbegabte, kunstgebildete Sänger von Fach, von hier oder außerhalb, wo möglich, koöontrattlich. Es ist dies eine For⸗ derung, die dem Institute bei den ihm zu Gebote stehenden reichen Mitteln um so eher gestellt werden kann, als die durch das vorgeschlagene Sänger⸗ Engagement entstehenden Kosten durch zahlreicheren Besuch des Publikums — insofern letzterem dann eine sichere Garantie für m öglichst vollen⸗ dete Aufführungen geboten wäre — vollständigst gedeckt werden dürften. Daß aber unter den jetzigen Umständen vielen Musitliebhabern der Besuch der Sing⸗Akademie wirklich verleidet wird, unterliegt keinem Zweifel. Möge man daher unseren wohlgemeinten Vorschlag in nähere Er⸗ wägung ziehen. Zur heutigen Aufführung zurückkehrend, erwäh⸗ nen wir nur noch, daß Fräulein Caspari und Herr Kraus von den Solosängern, nächst dem Chor, am
8 1 b Vorbilder, Ueberbleibsel einer
meisten befriedigten,
wogegen das Orchester durch Mangel an Präzision und Adel des Vortrags der Wirkung des Werkes ebenfalls öfters Abbruch that. Musikalisches.
Berlin. Einer Mittheilung aus Dresden zufolge, dürfen wir im
Laufe des Winters der Ankunft der Pianistin Maria Wieck, einer jün⸗
geren Schwester der bei uns wegen hoher Meisterschaft in günstigsten An⸗
denken fortlebenden Klara Schumann (geb. Wieck) behufs einiger hier von ihr zu veranstaltenden Konzerten entgegensehen.
Verein für mittelalterliche Kunst. 1 In der Versammlung am 22sten d. M. hielt Herr von höchst lehrreicheu Vortrag über den Einfluß der gegen das 16te Jahrhun⸗ dert hin verbreiteten und wachsenden Kunde des klassischen Alterthums auf Ausbildung der Toukunst. Der wesentliche Inhalt desselben ist folgender; Der Einfluß jener Kunde auf Bildnerei und Dichtkunst ist anerkannt; weni⸗ ger der auf die Tonkunst, weil er nicht so leicht erkennbar ist. Dort hatte
Winterfeld einen
2178 untergegangenen Kunstblüthe; hier nur Berichte über deren Schöpfungen, oft nur über die Einwirkungen derselben auf die Hörer. Dort ging man den Spuren nach, die man an dem Ueberkommen anschaulich vor Augen hatte; hier suchte man das im Laufe der Zeiten Untergegangene wieder zu erschaffen, um eine Anschauung zu ge⸗ winnen. Es war erklärlich, daß man zuerst an den Rhpthmus sich lehnte, als das der Ton⸗ und Dichtkunst Gemeinschaftliche. Es treten (mit dem Beginne des 16ten Jahrhunderts) Betonungen antiker Maße hervor, ver⸗ anlaßt zunächst durch die von Konrad Celtes zu Ingolstadt gehaltenen Vor⸗ lesungen über Horaz; solche Beionungen giebt Peter Tritonius; seine metrisch⸗ harmonischen Sätze werden am Schlusse der Vorlesun⸗ gen von den Zuhörern abgesungen. Nach ihm treten Lud⸗ wig Sensl, Benedikt Ducis (Herzog), Glarean, hervor. Mitle⸗ bende Dichter, in denen die Richtung auf das Alterthum mit der damals vorwaltenden geistlichen sich verbundet, dichten lateinische geist⸗ liche Lieder nach antikem Maß, und Tonmeister gesellen sich ihnen als Sänger. So setzt Statius Olthof zu Rostock Buchanan's freie Nachbildung der Psalmen in antiken Rhythmen: E. Helmboldt findet seinen Sänger an J. Eccard, Bartholomäus Gese bringt Melanchthon's, Stigel's, Georg Fabricius' 2ꝛc. Dichtungen ähnlicher Art in Musik. Diese anscheinend nur für die Schule und Gelehrten ersprießliche Richtung der Tonkunst war aber auch im allgemeinen Sinne wichtig für dieselbe. Bei der in der Setzkunst damals vorherrschenden Richtung auf künstliche Stimmenverschränkung, ohne Rücksicht auf Inhalt und Form des Gesungenen leitete sie die Aufmerksam⸗ keit auf Bunes, und stand dem höchst wichtigen Einflusse zur Seite, den namentlich auf dem Gebiete h eiliger Tonkunst die spätere Setzweise Pa⸗ lestria's und seiner Schule „vangelischerseits die Erhebung des Volksgesan⸗ ges als eines geistlichen in das Kunstgebiet geübt hat, wodurch er die Würde eines Kirchengesanges gewann. Mit dem Ausgange des Jahrhunderts erhebt sich in Italien das Streben nach Herstellung der antiken Tragödie, als eines durchaus gesungenen Schauspiels. Der damalige Zustand der Tonkunst, dem nur Vollstimmig⸗ keit und zumal künstliche Stimmenverschränkung etwas galt, setzte diesen Bestrebungen große Schwierigkeiten entgegen. Gespräche Einzelner wußte man nur in vollstim migen Chören darzustellen; eine Darstel⸗ lungsweise, welche die scenische Aufführung ausschloß, und deren Ungenü⸗ gendes da am meisten hervortrat, wo ein Einzelner einer wirklichen Mehr⸗ heit gegenübectrat; unbefriedigend blieb das Auskunftsmittel, den Gegen⸗ satz dadurch hervorzuheben, daß in dem einen Chore nur eine Stimme slang, die anderen durch Instrumente ausgeführt wurden, in dem an⸗ deren alle Stimmen, ohne, oder auch mit Instrumenten. Seit 1580 ist zu Florenz eine Gesellschaft von Hellenisten ernstlich darum bemüht, für dramatische Musik eine nene Darstellungsform zu finden. Bardi und Corsi, Giulio Caccini, Emilio del Cavaliere und Jacob Peri, nachgehend bei ih⸗ ren Bestrebungen den Berichten der Alten über A⸗wendung der Musik bei der Tragödie, verwarfen in einseitigem Eifer die Tonkunst ihrer Gegenwart, weil darauf sie in ihrer damaligen Gestalt das Erstrebte nicht geleistet werde: sie verlangen das Zurücktreten des Tones hinter die Rede, des Ge⸗ sanges gegen die unbedingt zu wahrende dichterische Form; endlich geht aus ihren Bemühungen der sparsam begleitete, deklamatorische Gesang her⸗ vor (stile rabpressentativo, recitativo) den Pari zuerst (1594) bei der mit Rinuccim gedichteten Daphne anwendet, dann bei der Eurydica des⸗ selben Dichters, die zu Florenz (1600) bei der Vermählung der Maria Medici mit Heinrich VI. von Frankreich aufgeführt wurde. Der einzelne Sänger wird hinter der Scene von Saiteninstrumenten begleitet, die eine volle Harmonie gewähren und durch einen Einzelnen zuehandhaben sind: vor der Scene spielt ein Chor von Seiten⸗ und Blase⸗Instrumenten auf einem Altane neb ein der Bühne zum Ehorgesange und Tanze. Der Sänger er⸗ scheint auf einer erhöhten Bühne (palco) der Begleitung näher, damit er im Tone bleibe, sein Vortrag aber durch diese nicht überwältigt werde, die deshalb hinter der Seene ausgeführt wird. Chorgesang und Tanz fin⸗ det seine Stelle auf dem niederen Theile der Bühne (teatro), der durch Treppen mit dem „palco“ in Verbindung steht, und von den stufenweis erhöhten Sitzen der uschauer amphiteatralisch umschlossen ist. Die neue Gesangsart verbreitet sich schnell. Claudio Monteverde, zuerst Sän⸗ germeister am Hofe zu Mantua (1607 — 1614), dann zu St. Markus in Venedig, ergreift sie für seinen Orpheus und seine Ariaden (1607, 1608), setzt jedoch lin Beiden den Gesang im engeren Sinne dem deklamatorischen Vortrage entgegen, begleitet auf diesem
8
letzten,
ßend. darstellen,
der Mannichfaltigkeit ten⸗- und Rohrwerken 1 eine Stelle für die Arie (noch Vorspiele ein, unterbricht sie. durch 1— klänge, als Nachhall des Gesanges; weder in ihnen, erscheint selbst st ändige mit dem Gesange durchaus zusammen. noch hervor unter den Händen Ausdrucke heftig⸗leidenschaftlicher Bewegung des er bei Plato beschrieben findet. Im Hause seines Gönners Mocenigo zu Venedig (1624) führt er den Kampf Tancred's und Chlorinden's auf, der Dichtung Tasso's (befr. Jerus. XII. 51 — 68) genau Durch die Kämpfenden läßt er ihn singend und spielend, ein dritter (il terro) übernimmt die Erzählung desz Dichters, egteren Theile der Handlung, steht eine
dieser, wie dem bew Momenten des Kampfes nachgehende
rische, den einzelnen gleitung zur Seite.
wegen, hinter der Scene mit Flö⸗ (organi di legno und regali). Er gewinnt in einfach-liedhafter Gestalt), leitet sie durch Zwischenspiele, doch nur als Vor⸗ noch zu den Chören Instrumentalbegleitung, bei den letzten fällt sie Allein später geht eine solche den⸗ Meisters, indem er dem Gemüthes nachgeht, den Girolamo
dieses strebsamen
sich anschlie⸗ leibhaftig und durchaus male⸗ Instrumentalbe⸗
Dieses, mit Beifall aufgenommene Werk setzt die bei
dem beim deklamatorischen Vortrage völlig untergeordnet gebliebene Tonkunst wieder in ihre Rechte, undhsichert ihr eine selbstständig fortgehende Entwickelung
auf diesem Gebiete.
Jener Vortrag besaß, nach Aufhören des ersten Reizes
der Neuheit eine gewisse Nüchternheit; er fonnte nicht entschädigen für den Man⸗
war.
Altane vor und legenheit haben, zu beherrschen.
auf
derten Form des sein, darauf an,
zu
stützt wurde.
sungene Drama der Die Neuerung Montevedo's, indem sie Wurzel faßte, wendig auch eine veränderte Eimichtung der Bühne mit sich. tung, wie die beschriebene, konnte weder hinter der Scene,
neben sich mehr Man wies Bühne an (teatro), ter Stelle her sie be⸗ die obere Bühne (palco)
herrschen konnte;
ben werden mußte, damit sich die Gestalt der modernen Opernbühne. musikalischen Drama konnte nicht länger die Rede davon der Darstellungsweise der ob man im Geiste und werde. Für den Augenblick schien dazu wenig Hoffnnng vorhanden, weil zunächst die Richtung auf prunkhafte Schaustellungen, völlig von der Bühne Besitz nahm. Hier wurde der Schluß der nächsten Daran schloß sich ein Vortrag des Herrn von Goslar und Braunschweig, welcher manches Neue über die Bauweise und die Bauzeit derselben enthielt und durch eine beträchtliche sehr lehrreichen Zeichnungen des Vortragenden
gel der Würde und Bedeutsamkeit der behandelten Aufgabe, worin das neue ge⸗ antiken Tragödie auch nicht im Entferntesten zu vergleichen
führte noth⸗ Eine Beglei⸗ noch auf dem der Bühne ausgeführt werden; sie mußte Ge⸗ geltend zu machen, ohne den Sänger zu sehr, ihr also den Platz des tieferen Theiles der den Orchester des Altan, wo der Sänger von erhöh⸗ Chorgesang und Tanz aber würden verwiesen, der nunmehr größere Tiefe gege⸗ Beide sich mehr ausbreiten könnten. So bildete Bei der nunmehr ganz verän⸗
Einzelnen nachzugehen; es kam Sinne sich ihnen wieder näͤhern
Alten im
dann auf das Virtuosenthum
Vortrag abgebrochen, und dessen Fortsetzung und Zusammenkunft vorbehalten. 1 Quast über die Kirchen
Anzahl von auf das Glücklichste unter⸗
G. F. W.
1
1 1
Die
Für Güter
Eisenbahn⸗Verkehr.
einische Eisenbahn.
Rh
wurden im Monat Oktober befördert 14,463 Personen und 275,584 Centner Güter (exkl. der Post⸗Güter).
Einnahme
Jbö1
25 Sgr.
betrug für Personen 29,600 Rthlr. 22,580 „
Zusammen 52,180 Rthlr.
. „
20
Bekanntmachungen.
Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf. Brenken gehörige Erbpachtsgut
Alt⸗Rothhoff, auf welchem ein Erbpachtzins von 106
[341] Das dem Lieutenant Antrages Thlr. 11 Sgr. 7 Pf. haftet, gerichtlich abgeschätzt auf
7930 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. laut der nebst Hopotheken⸗ schein im Büreau III. einzusehenden Taxe, soll im Ter⸗ mine
den 30. Januar 1850, Vorm. 12 I an ordentlicher Gerichtsstelle Schulden halber meistbie⸗ tend verkauft werden.
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Besitzer Jo⸗ seph Brenken und dessen Ehegattin Caroline Friederike Wilhelmine, geborene Sondershoff, werden zu diesem Termine mit vorgeladen.
Marienwerder, den 22. Juni 1849. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
10 Uhr,
[487] Nothwendiger Verkauf.
Das dem Tabacksfabrikanten Stehr gehörige, hier⸗ selbst in der Graudenzer Vorstadt Nr. 98 belegene, aus Wohnhaus, Fabrikgebäude, Stallung und Garten be⸗ stehende Grundstück, zusammen abgeschätzt auf 5533 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 15. April 1850, Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Marienwerder, den 20. September 1849.
Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
— Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht Abtheilung I. zu Kosten, oen 16. Oktober 1849.
Das Allodial⸗Rittergut Sepienko II. Antheils im Kreise Kosten, bestehend aus 3 Antheilen des Dorses Sepienko und der Hälfte des Dorfes Lagiewniki, ab⸗ Lgh. 8. ee Thlr. 14 Sgr. 3 Pf. zufolge der
vpothekenschein i Regi⸗ inzus Ren z hekenschein in der Registratur einzusehenden G am 1. Mai 1850, Vormittags 10 U 8 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastir werden. 18 “ Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufge⸗
Gegen den Bischof, welcher
[538] worden.
Termin
an hiesiger
freien
[266 b] S89 G 8 Der Kaufmann und Gastwirth Pöplinghausen auf dem Anclamer Peendamm hat die Regulirung Schuldverhältnisse im Wege des kussions⸗Prozesses beantragt. werden alle diejenigen, mann Pöplinghausen und Forderungen zu machen haben, hiermit geladen, solche in einem der auf . den 16. November und 14. Dezember d.
anberaumten Liqu haft anzumelden, deduziren, bei V zu erkennenden Präklusion.
Auswärtige Kreditoren haben tigte zu bestellen, handlungen in dieser Debitsache nicht werden zugezo⸗ gen, vielmehr an die Beschlüsse der schienenen und gehörig vertretenen Kreditoren werden gebunden werden.
Greifswald, den 27. Oktober 1849.
Königliches Kreisgericht. (I 89)
ermeidung der in dem letzten Termine
1I1111“ Handlungsdiener Carl von hier gebürtig und von Glogau, angeblich um sich anderswo eine Condi⸗ tion aufzusuchen, Nachricht weiter von seinem ergehen lassen, ist auf
Derselbe oder seine etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden daher hiermit öffentlich vorgeladen, sich binnen 9 Monaten,
den 3. Juni 1850, Gerichtsstelle schriftlich melden und weitere 2 genfalls der ꝛc. Bischof für todt erklärt und zurückgelassenes Vermögen Verfügung zugesprochen wird. Polkwitz, den
Die Königl.
à 200 3155 3191 3414 3556 3644 3688 3730 3900 4367 4525 4581 4599 4645 4889 5035 hierselbst Bevollmäch⸗ 5368 widrigenfalls sie zu den weiteren Ver⸗ 5442 s 5630
Thlr. 5640 5654 5775 5802 5905 6310 6509
à 500 Thlr. 488 550 695 938 1091 1217 1320 1357 1461 1696 1763 2638 2644
9 In] a. 1 g seiner ordnungsmäßigen Dis⸗ In Differirung dieses welche an den Kauf⸗
Ansprüche 946
und dessen Vermögen
30. November und J., jedesmal Morgens sdations⸗Termine speziell und glaub⸗ auch die etwanigen Vorzugsrechte zu
—
5299En
„
00 0 1½1 111
Mehrheit der er⸗ 110
I. Abtheilung.
Dr. Teßmann. Die Auszahlung des Nominalbet
unserer Hauptkasse (Gr. Sporerga Herrn S. Bleichröder an die fenden Prioritäts⸗Obligationen gege selben und der dazu gehörigen Coupons. Werden die Coupons 1 so wird der Betrag der fehlenden
Friedrich Wilhelm im Jahre 1837
abgereist ist, seit dieser Zeit aber keine Leben und Aufenthalt hat
Todes⸗Erklärung angetragen 1 8 geirag Einlösung der Coupons verwendet,
Zahlung präsentirt werden. Im 1
lichen oben nach ihren
täts⸗Obligationen mit dem Köln, den 29. Juli 1849.
IEEEEEEEEö16
spätestens aber im
Vormittags 11 Uhr, oder persönlich zu Anweisungen zu gewärtigen, widri⸗ sein hier seinen bekannten Erben zur und verabfolgt werden 20. August 1849. Kreisgerichts⸗Kommission.
1285 b8 Weiden⸗Auc
Eine starke Parzie unserer frischg gen Weidenruthen zu Korbflecht zu Bandstöcken geeignet, soll
boten, sich bei Vermeidung d a spätest b e diesem Termine zu 810992 1“
Die dem Aufenthal 1 L“
an .. geheeer. d182. vvbetannten Köln⸗
1) der Privatlehrer Teodor Suppinger,
2) 6“ v. Plonczyonska, geborene v. Ko⸗ EI1
9 der Feenee ga ve ecnt.
) die Erben des Kaufmanns Moses N
5) die Erben des Uhrmachers Lnscs Nenas vr,eag
berstein,
6) die Erben der Tecla v. Koczewska, geborene v Plonczynska, 7) die Erben der Theophila Rosa v. Maniejewsla,
geborene v. Plonczynska, werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Gläubiger
36 „ 68 „
Mindener Eisenbahn.
vom 10. Juli d. J. und Allerhöchsten Privilegiums wegen Emis⸗ Fazsion unserer 4 prozentigen 28 Obligationen vom 8. Oktober 1847 brin⸗ Pgen wir hiermit zur blikums, daß bei der am 28sten d. Ausloosung der im Monat Januar 1850 zur Amorti⸗ sation gelangenden 13 Stück Prioritäts⸗Obligationen à 500 Thlr.
8u folgende Nummern gezogen worden sind:
am 3. Dezember, Vormi in dem Gasthofe „Bellevue“ an d Nähe des Potsdamer Bahnhofes meistbietend verkauft werden.
Der Verkauf geschieht in einzeln gen sofortige baare Zahlung. Die Tage vor dem
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung auf §. 7 des
9204 9289 93541
9355 12 (81
9514
9936 10938 1025 10307 10328 10387 10401 10474 105 10789 10882 10947
11181 11388 11490
90 11500 11535 11808 12121
16022 16139 16186 16384 16437 16669 16771 16789 17033 17082 II 17297 17521 17556 17645 17681 17689 18106 18305 18457 18487 18572
53 12254 12444 12487 12649 52 12845 12683 3041 13478 13946 14581 14782 14962 15017 15131 15160 15185 15348 15614 rages dieser Priori⸗
20
96
täts⸗Obligationen erfolgt im Januar 1850 in Köln bei
sse), in Berlin bei
Vorzeiger der betref⸗
i Auslieferung der⸗
nicht fälligen Zins⸗
jicht mit abgeliefert, von dem Kapital⸗
Betrage der Prioritäts⸗Obligationen gekürzt und zu
sobald dieselben zur jebrigen erlischt die
Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung der sämmt⸗ Nummern aufgeführten Priori⸗ 31. Dezember d. J.
iv i..
tion.
Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn.
eschnittenen einjähri⸗ en und zweijährigen
ttags 9 Uhr, er Eisenbahn in der zu Berlin öffentlich
en Partieen und ge⸗ Weiden können am
Termine besichtigt werden.
Prioritäts⸗ [588' Kenntniß des Pu⸗ Mts. stattgehabten
buche Wehmar genannt, aus
6. Mai 1798 aus Ponihad
5 à 200 » richt von sich gegeben hat, 2
. à 100
4 des Webers Johann Gottfried Wehner, Rochlitz, welcher in Ungarn die letzte Nach⸗
des Bäckers Johann Gottlob Hunger aus
E1313““ Behufs der Ermittelung des Lebens oder
Todes:
im Kirchen⸗ unterm
welcher um das Jahr
Rochlit, ¹
1 1810 in die Fremde gegangen ist und seit dieser Zeit nichts wieder von sich hören lassen, so wie wegen Ermittelung der Intestat⸗Erben,
Adam August Aurich's, gewesenen Armenvoigts zu Roch⸗ litz, welcher am 28. September 1836 daselbst verstorben ist, ist rücksichtlich Wehner's auf Beschluß des unterzeichne⸗ ten Stadtgerichts, bezüglich Hunger's und der Aurich⸗ schen Erben aber auf Antrag deren Seitenverwandten mit Erlassung von Ediktalien in Gemäßheit des Ge⸗ setzes vom 13. November 1779, die Verkürzung der cura absentium betreffend, zu verfahren, und es wer⸗ den andurch die Aurichschen Erben, ferner die nurge⸗ dachten Abwesenden sowohl, als auch für den Fall, daß dieselben nicht mehr am Leben sein sollten, alle dieje⸗ nigen, welche an deren Vermögen als Erben, Gläubi⸗ ger oder aus sonst einem Rechtsgrunde Anspruch zu haben glauben, andurch geladen, kommenden 30. April 1850, Vormittags um 9 Uhr, in Person oder durch gehörig, insbesondere auch zu Abschließung von Vergleichen in⸗ struirte und legitimirte Bevollmächtigte, deren Vollmach⸗ len bei Ausländern gerichtlich rekognoszirt sein müssen, an hiesiger Stadtgerichtsstelle bei Verlust der Wie⸗ dereinsetzung in den vorigen Stand zu erscheinen, sich gehörig zu legitimiren und sodann, was die Aurichschen Erben anlangt, der Ausantwortung ihres Erb⸗Antheils oder sonstiger Verfügung sich zu gewärtigen, die Abwe⸗ senden unter Nr. 1 und 2 aber sowohl deren Erben oder Gläubiger ihre Ansprüche anzumelden und zu be⸗ scheinigen, unter der Verwarnung, daß im Falle des Außenbleibens die Abwesenden selbst für todt erklärt und über ihr Vermögen den Nechten gemäß werde ver⸗ fügt werden, rücksichtlich der Erben, Gläubiger u. s. w. aber der Verlust ihrer Erb⸗ und sonstigen Ansprüche an den betreffenden Verlassenschaften ausgesprochen werden wird. In obigem Termine haben demnächst die ange⸗ meldeten Erben, Gläubiger u. s. w. mit dem bestellten Kontradiktor oder nach Befinden unter sich selbst recht⸗ lich zu verfahren, binnen gesetzlicher Frist zu beschlie⸗ ßen und hierauf den 4. Juni 1850 der Akten⸗Inrotulation, so wie den 30. Juli 1850
der Eröffnung eines Prätlusivbescheides, welcher Mit⸗ tags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, oder sonstiger rechtlicher Weisung sich zu gewärtigen.
Auswärtige haben zu Annahme küͤnftiger Ladungen und Zufertigungen Bevollmächtigte in Rochlitz bei 5 Thlr. Strafe zu bestellen. 8
h, lts am 23. November 1849.
IIIG1“ Stadtgericht. . Bemmann.
—ʒ——
286 b] “ Das Ober⸗Direktorium der Liefländ. adeligen Güter⸗ Kredit⸗Sozietät in Riga sordert die Besitzer der beiden 4 % Liefländ. Pfandbriefe Nr. 4934, 4936, jeder von 1000 SRbl., auf das Gut Stockmannshoff lautend, auf, diese Pfand⸗ briefe gegen Vergütigung des Betrages al pari oder gegen andere Pfandbriefe von gleicher Höhe bei dersel⸗
ben in Riga einzuliefern.
Das Abonnemen 2 Rthlr. für ¼ 4 Athlr. † Fabhr. 8 Rthlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
ut beträgt: ahr.
4 J
gh a1 t.
Dentschland.
Preußen. Berlin. Beförderungen Ernennu abia,tabs .1 Lilligungen in der Armee. — Verzeichniß 88 g Seshs e. Mai bis jetzt beigetretenen Regierungen. Allerhöchste Versug 8* — Breslau. Hemmung des Eisenbahn⸗Verkehrs. G
Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen.
S 11 Kammer⸗Verhandlungen.
22 annover. Bekanntmachung, das deutsche Wechselrecht
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg. Die Wahl zum Volkshause. Ausland. 8
* 8 “
Frankreich. Paris. Der Präsident und das Ministerium.
Gbefgngen wegen ve Komplotts. — Vermischtes.
8 itanien und Irland. -. Gehei Comité und Kabinetsrath. — Vermischtes. v116“
Niederlande. Aus dem Haag. Porto⸗Ermäßigung.
Italien. Von der italienischen Gränze. Römische Zustände. Mobile Kolonnen in Piemont. — Manin. bes Artistisch⸗literarisches Ver⸗ mächtniß in Genua. — Verhaftungen in Livorno. — Toscanische Denk⸗ münzen. — Versammlung von Bischöfen. — Einschiffung der Spanier. österreichische Garnison in Ferrara. — Lager zu Piacenza. — 1 essandria. Eisenbahn⸗Arbeiten. — Regimentsschulen. — Florenz. nichen . des Großherzogs. — Vermischtes. — Neapel. Verhaftun⸗ nterrichts⸗Maßregeln. — Palermo. Erneuerung eines Preß⸗
Deeage ge Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗York. Die
Ii⸗ b inets in der Nicaragua⸗Streitfrage. — Vermischtes.
xiko. eracruz. Aufstandversuche. — Vermischtes.
Veneznela. Car 1 accas. Amnestie. — Schließung des haitischen Ha⸗
Amtlicher Theil.
Ver⸗
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst ger S- 8 9 d u 8 8 “ Dem General⸗Major a. D. bE“ zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Major a. D. von Ecken⸗ brecher zu Guten⸗Paaren bei Brandenburg den 11““ Orden, dem pensionirten Kohlenmesser Gottfried S vhroetter auf dem Steinkohlenwerke zu Wettin das Allgemeine Ehrenzeichen so wie dem Grenadier Hengen des Garde Reserve „Infanterie⸗ (Landwehr⸗) Regiments die Rettungs Medaille am Bande zu ver⸗ büsen. und ““ Den seitherigen Medizinal⸗Rath bei dem Medizinal⸗Kollegi der Provinz Pommern, Dr. Müller, zum “ ö dizinal⸗Rath bei dem Polizei⸗Präsidium hierselbst zu ernennen.
Auf Ihren Bericht vom 11. Oktober d. J. genehmige hierdurch die Errichtung eines Gewerbegerichts fur “ Bezirk der Stadt Breslau, welches daselbst seinen Sitz haben und in der Klasse der Arbeitgeber aus vier Mitgliedern des Handwer⸗ ker⸗ und drei Mitgliedern des Fabrikenstandes, in der Klasse der Arbeitnehmer aber aus vier Mitgliedern des Handwerker⸗ und zwei Mitgliedern des Fabrikenstandes bestehen soll. Sanssouci, den 22. Oktober 1849. (gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von der Heydt. Simons. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und an den Justiz⸗Minister.
Instiz⸗Ministerium.
Witzleben, Commandeur des 39sten Infanterie⸗Regiments, von Mauschwitz, Commandeur des 7ten Infanterie⸗Regiments, von Han n, Commandeur des 18ten Infanterie⸗Regiments von Höpfner, aggregirt dem Generalstabe.
1 28sten Infanterie⸗Regiments, Graf von Lüttichau, des 30sten Infanterie⸗Regiments, Scherbening, 8 Infanterie⸗Regiments, Wurmb von eur des 12 en. Husaren⸗Regiments, von Sy⸗ “ lsten Kürassier⸗Regiments, von Nowa⸗ n des 4ten Dragoner⸗Regiments, Graf Clai⸗ ments, Bilef 1tt ““ 8 Ihen “ von Mutius, Commandeur des 1b Iten ““ von Rosenberg, vom 3ten Infanterie R “ Inspecteur der Jäger und Schützen Schweinsberg, vom 7ten “ “ 8 vom 23sten Infanterie⸗Regiment, vo 18 ““ See f 1 6 * 1 G Commandeur des üten Füfestere “
ents, von Kleist, vom 1sten Garde⸗Regi Siß, von
Trotta gen. Treyden, Commandeur des he ments, von der Lancken, Commandeur des 2ten e. ments, von Rauchhaupt, vom 2ten Garde⸗Regiment zu Füs Vogel von Falkenstein, Commandeur des Garde⸗Schüpen⸗ Bataillons, Graf von Rödern, vom Kaiser Alexander Grenadier⸗ Regiment, von Dechen, Inspecteur der 1sten Pionier⸗Inspection Graf von der Schulenburg⸗Altenhausen, vom agpe⸗ Reserve⸗Infanterie⸗ (Landwehr⸗) Regiment, Effnert, vom 39sten Infanterie⸗Regiment, Freiherr von Bönigk, vom Zesten Infanterie⸗ Regiment, Laschinski, vom 23sten Infanterie⸗Regiment, Herin vom 26sten Infanterie⸗Regiment, von Kortzfleisch, vom istan Infanterie⸗Regiment, Huͤlsen, vom 15ten Infanterie⸗Regiment Dannhauer, Chef des Generalstabes I. Armee⸗Corps Scho⸗ nert, vom 1sten Landwehr⸗ Regiment, Hencke, vom loten In⸗ fanterie⸗Regiment, Küntzel, Commandeur des 9ten Husaren⸗Regi⸗ ments, von Heister, Chef des Generalstabes II. Armee⸗Corps von Rudolphi, Commandeur des 6ten Husaren⸗ Regiments, Laue, Chef des Generalstabes III. Armee⸗Corps, Graf von “ . Regiments Garde du Corps
Ferner ist Meyer, K ittmeister vom 8ten Kürassi Regi
zum etatsmäßigen Major, Lang 8 Rittmeister vom beefsges edsferehe giment, zum etatsmäßigen Major, Herzog Joseph von Sachsen⸗ Altenburg, Hoheit, zum Chef des 19ten Infanterie⸗Regiments -ö Rhode, Major vom 12ten Infanterie⸗Regiment, als 1““ mit der Regiments⸗Uniform, Aussicht auf Civil⸗
sorgung. und Pension, von Köckritz, Hauptmann vom 2ten Garde⸗Regiment zu Fuß, mit der Regiments⸗Uniform mit den vor⸗ schriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Pension Ma p, General⸗Major und Commandeur der 6ten Landwehr⸗Brigade mit Penston der nachgesuchte Abschied bewilligt worden. —
Dasselbe Blatt enthält die Allerhöchste Verordnung, betreffend die Ablegung des Portepee⸗Fähnrichs⸗ und des Offizier⸗ Examens vor dem zurückgelegten 2sten, resp. 25sten Lebensjahre:
Um den Mir vorgetragenen Uebelständen vorzubeugen, womit eine zu späte Zulassung zum Portepee⸗Fähnrichs⸗, resp. Offtzier⸗ Examen für die Betheiligten verbunden ist, bestimme Ich hierdurch in Beziehung auf Meine Ordre vom 19. September v. J., daß die Ablegung des Portepee⸗Fähnrichs⸗Examens nur vor dem zurückge⸗ legten 23sten, die des Offizier⸗Examens nur vor dem zurückgeleg⸗ ten 25sten Lebensjahr stattfinden darf, und beauftrage das Kriegs⸗ Ministerium mit der weiteren Ausführung dieser Anordnun 6
Potsdam, den 6. November 1819. 1 (gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von Strotha.
1’ das Kriegs⸗Ministerium.
Berlin, Dez. Nachdem in der gestri 1 . 3 1 8 gestrigen Sitzung de Verwaltungs⸗Raths auch die Ratifications⸗Afkudde über — An⸗
Den Notarien, Justizräthen Winther, Jordan und Mo Sb Ausübung der Notariats⸗Praxis auch in dem wei⸗ teren Verwaltungs⸗Bezirke des Polizei⸗Präsidiums zu Berlin ge⸗ stattet worden. —
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath von Frankenberg⸗Ludwigsvorf, nach Dresden.
Nichtamtliche Deutschland.
L’“ buben Jfc Sae. Bcsaed vhs enaggens ttces 2 gende Beförderungen in der stattgefunden: 8 - 8 5 4 — „ „ „
6 u Obersten die Oberst⸗Lieutenants: von Könneritz, Kom⸗ Parn ah Stralsund, von Heister, Commandeur des 11ten een. von Götze, Commandeur des 27sten In⸗ 1Oten Fhfsn aeents, Kunkel von Löwenstern, Commandeur des vaesce Ib- von Schlichting, Commandeur des Commandeur 862 Infanterie⸗-(Landwehr⸗) Regiments, von Horn, Eomsftnade t. . Psaeh Infanterie⸗Regiments, von Bagensky, “ ten Infanterie ⸗Regiments, von Goldbeck, Golt, Conmenhe ⸗Regiments, Baron von der stein, Commandeur des 2lsten eeena Wi 8. rie⸗Regime e . Peeheh n I dInfanferse⸗- Regimente 3 Ster 8 8 2 rigadier der 5ten Artillerie⸗Brigade
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schluß des Fürstenthums Waldeck an das Bündniß vom 26. Mai c vorgelegt worden, haben nunmehr alle deutschen Regierungen die dem Buündnisse durch besonderen Vertragsschluß bisher beigetreten
2 68 ; Zu Oberst⸗Lieutenants die Majors: von Bessel, Comman⸗
Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und
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dieses Blatt an, für Berlin die
Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗Straße Nr. 57.
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Supernumerarien vor zurückgelegtem 24sten Lebens zrien urückgel 2 jahre angenommen wer⸗ 5 nicht geleistet haben, nach dem Antrage des Justiz⸗Ministers aufzuheben und anderweitige Vorschriften hierüber — theilen geruht. 1 “ Auf Grund dieses Allerhöchsten Erlasses und mit Rücksicht auf die in⸗ zwischen eingetretenen Veränderungen in dem Geschäftskreise der Gerichte, welche auch auf die Stellung und den Wirkungskreis der Subaltern⸗Beam⸗ ten nicht ohne Einfluß geblieben sind, werden über die Annahme und Be⸗ 8 CPC“ so wie über die Prüfung der Sub⸗ ern⸗Bramten bei den Gerichten ierdur “ h ch nachfolgende Bestimmungen 1) Die Annahme als Civil⸗Supernumerar seitens 8 1 i der Appellations⸗ gerichte kann nach der Allerhöchsten Ordre vom 31. Oktober 1827 Nr. 9 (Jahrbücher Bd. 32 S. 298) und dem Allerhöchsten Erlasse vom 19. No⸗ vember d. J. erfolgen, wenn der Anzunehmende
a) das 18te Lebensjahr zurückgelegt hat und die Erfüllung der allgemeinen
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Militairpflicht, beziehungsweise die Befreiung vom Militairdienste, nach⸗
weist, oder eine Bescheinigung darüber beibringt, daß er bei der Mel⸗ dung zum Militairdienste einstweilen zurückgestellt worden ist,
b) den Nachweis führt, daß er sich wenigstens drei Jahre lang aus Angehörigen ohne
eigenen Mitteln, oder durch Unterstützung seine 8 „ 1 Bung 12 Beihülfe des Staats zu ernähren c) “ ersten Klasse tines Gymnasiums oder einer zu Abiturienten- Prü ung berechtigten höheren Bürger⸗ oder Real⸗chule mit dem Zeugnisse guter, sittlicher Aufführung entlassen worden ist, oder doch Ddas Zeugniß der vollständigen Reife für diese Klasse erhalten hat. Außerdem muß darauf geachtet werden, daß d) Anzunehmende eine deutliche Handschrift besitzt und nicht etwa nihch nnfähis . den Dienstoflichtigen vollständig zu genügen. Regel ist festzuhalten, daß der Anzu de nicht über 30 Je “ ß de zunehmende nicht über 30 Jahre
2) Die durch die Allerhöchste Ordr 1 8 e vom 31. Oktober 1827 gestattet Ertheilung der Dispensation von de f iss Tei s ne heilung Dis! m Erfordernisse Nr. 1 c 5 beschränkt werden. h. nt. pellationsgerichten künftig nur dann bei dem Justiz⸗Mini gerichten m 1 Justiz⸗-Minister zu broantra⸗ gen, wenn der Bewerber mindestens die dritte Klasse eines Gomnasiums oder einer höheren Bürger⸗ oder Real⸗Schule besucht, oder doch das Zeug⸗ 1“ Fücc⸗ erlangt, und außerdem seine gute praktische zrauchbarkeit berei 1 jährige Beschäfti i Behör ee urch mehrjährige Beschäftigung bei Behörden darge⸗ 3) Nach erfolgter Annahme ist der Civil⸗Su Kreis 2 r ab ⸗Supenumerar einem Kreis⸗ oder Stadtgerichte zu überweisen, und sowohl bei diesem, als auch vorzugs⸗ weise bei einer dazu gehörigen Gerichts⸗Kommission nach näherer Anordnung des Direktors mindestens anderthalb Jahre lang zu beschäftigen. Die hier⸗
von abweichenden Bestimmungen der allgemeinen Verfügung vom 23. April
d. J. Nr. 2 aufgehoben. 4) Nach dem Ablaufe dieses Zeitraum m Ablan es, welcher verlänge kann, wenn der Civil⸗Supernumerar entweder selbst darauf wenn seine Leistungen als ungenügend befunden werden, ist der Eintritt desselben in die Büreaus des Appellationsgerichts auf den Bericht des be⸗ bö Kreis⸗ oder Stadtgerichts⸗Direktors, welcher sich dabei über den Grad der von dem Civil⸗Supernumerar erlangten Ausbildung und über die “ zu äußern hat, zu veranlassen 8 5) Die Zulassung zur Aktuariats⸗Prüfung f f ie . ktug fung darf vor Ablauf der u C11“ Beschäftigung nur Fehe en bewicesr 1 erch ein besonderes eugniß des betreffenden Geri Di rektors nachgewiesen wird, daß der Kandidat die wisholr Prüfung bereits habe. Dagegen ist die Ablegung der Prüfun als Kriminal⸗ oder Civil⸗Protokollführer durch die vollständige Erledign 98 Kursus nicht bedingt. Eigkius gee Hinsichtlich derjenigen Civil⸗Supernumerarie i i Hinsichtl ivil⸗Si erarien, welche bei ihre noch nicht die Leistung der Militairpflicht oder die Befreiung n “ GG weil sie bei der Meldung zum Militairdienste ein aee ce rückgestellt waren, ist die Zulassung zur Aktuari Pri 8 CC “ dieses Nalhweises ““ ö“ 6) In Betreff der Aktuariats⸗Prüfung selbst, se vie di ü eff aria t, so wie die 88 Keiminal⸗ oder Civil⸗Protokollführer bleiben die Reskripte 88 188 (Jatzrbuͤcher o. 45 S. 477 — 481) und vom 23. April d. J (Znsi 8 Z 2 ferner maßgebend, jedoch muß die in 8 §§.; 38 der Kriminal⸗Ordnung bezeichnete Prüf Krimi Aktuarius oder Kriminal⸗Protokollführ jeber ö Aktnarius 8 Protokollführer neben allgemeiner Kenntniß d LE“ 8 88 Kriminal⸗Kostenwesens, jetzt vor ngKhet 29 98 Verfahren nach der Verordnung vom 3. Januar d J. (Gesetzs Verfa 3 9 v. 3. Januar d. J. (Gesetzsamml S. 14 ff.) und auf Gewandtheit in der selbstständigen Abfassun⸗ eines Protokolls gerichtet werden. Die Examinatoren haben bei diesen Prüf it Sorgf Examt fungen mit Sorgfalt und mi der den höheren Anforderungen, welche gegenwärtig an die 1“
und 3 (Justiz⸗Ministerial⸗Blatt S. 245) werden hierdurch
sind, diesen Beitritt förmlich ratifizirt. Wirkliche Theilnehmer des Bündnisses in gegenseitigen Rechten und Pflichten sind demnach gegenwärtig außer den ursprünglichen Kontrahenten, den Königlichen Regierungen von 1) Preußen, 2) Sachsen und 3) Hannover die Regierungen von 4) Baden, 5) Großherzogth um Hessen, 6) Kurfürstenthum Hessen, 7) Sachsen⸗Weimar 8) Mecklenburg⸗Schwerin, 9) Mecklenburg⸗Strelitz r10) Oldenburg, 11) Nassau, 12) Braunschweig, 13) Sachsen⸗ Koburg⸗Gotha⸗ 14) Sachsen⸗Meiningen, 15) Sachsen⸗ Altenburg, 10) Anhalt⸗Deßau und Anhalt⸗Cöthen 16 Anhalt⸗Bernburg, 18) Schwarzburg⸗Rudolstadt, 18) Schwarzburg ⸗Sondershausen, 20) Schaumburg⸗ Lippe, 21) Lippe⸗Detmold, 22) Waldeck, 23) Reuß älterer Linie, 24) Reuß jüngerer Linie, 25) Lübeck 26) Bremen, 27 Hamburg. Der deutsche Bundesstaat würde in diesen Mitgliedern bis jetzt 7480 Quadrat⸗Meilen mit fünfund⸗ 11“ zweimal Hundert funfzig Tausend Einwohnern
Berlin, den 30. Noo. Das Justiz⸗Ministerialb enthält den Allerhöchsten Erlaß vom 19. Nebeaber “ V Verfügung vom 26. November 1849, die Annahme und Beschäfti⸗ gung der Civil⸗Supernumerarien, so wie die Prüfung der Subal⸗ tern⸗Beamten bei den Gerichten betreffend. 8
9. b- Des Königs Majestät haben durch den nachstehende 9 g 8 u „ in Aller 1209, d. M., der Annahme 81 Eeetewe necn n, die Ordre vom 28. November 1838 ücher Bd. 52 wonach im D (Jahrbücher Bd. 52
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tement der Justiz⸗P 2, . Serh. artemen er Justiz⸗Verwaltung “ Civil-
zu machen sind, entsprechenden Strenge zu verfahre h
preche g fahren und Kandidaten, welche der 1“ in Bezug auf das Maß der Kenntnisse und der natürli⸗ 1 89 Fähigkeiten nicht volles Genüge leisten, ohne Nachsicht zurückzuweisen Fã t die Prüfung günstig aus, so ist nach Maßgabe der Leistu ngen des Kandidaten das Prädikat:
vorschriftsmäßig bestanden, gut, oder ausgezeichnet best zu ertheilen, und dasselbe in das über di 5 g- 8 nelende iß 8 E“ ’ r die Prüfung auszustellende Zeugniß 7) Für diejenigen, welche sich lediglich dem K K
1M“ gen, 1 Kassen⸗ und Kalkulator⸗ G widmen ist an die Stelle des Aktuagnats⸗Examens “ 1. dü E“ Salarien⸗Kassen⸗Verwaltung, das Etats⸗ Wesen, Kalkulatur⸗Geschäfte, die Gebühren⸗Tare und das S zu richtende Prüfung zu veranlassen, nach deren wewnese sich di⸗ Examinatoren behufs der Ertheilung des dem Kandidaten auszustellend Zeugnisses darüber zu äußern haben: 8 8n
ob derselbe vorschriftsmäßige, gute oder aus ich fäbi
8 18 8. . 3 te Befähigun zur selbstständigen Verwaltung e ss 188 Vrs 9 8 nachgewiesen hat. 8 g eines Kassen⸗ oder Kalkulatur⸗Amts
8) Civil⸗Supernumerarien, welche nicht i ier J zuperr 8 he nicht innerhalb vier Jahren n tiset anahse sich zu der Eerüfans als Aktuarius oder als Kassen⸗ ne b techr ⸗Beamte melden, sind durch den Präsidenten des App 8 1 2 ella⸗ 19n. C Füs. wegen aufzufordern, sich dieser Prüfung zu ““ zie 6n Je er Civil⸗Supernumerar, welcher dieselbe bis zum Ablaufe des fünften Bahrenüch wirklich besteht, ist zu entlassen Zur Beseitigung entstandener Zweifel wird schli ßli . tig 1 8 eßlich noch bemerkt EIö 88 Gerichtsschreibers nach der Verordnung vom 3. Ja⸗ heh 6 8. n Gemäßheit der §§. 34 und 38 der Kriminal⸗Ordnung for⸗ venhn 8 5 dttefa eines Kriminal⸗Protokollführers erfordert, bei ihrer etshn eents 8 * mündlichen Verhandlungen vor dem Kollegium nur übertragen ist, welche sich du sichtige Leistungen be⸗ sonders auszeich s F Gege ““
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Eine solche Dispensation ist daher von den