ö ““ EE“ Trinityfluß ist ein wahrer Schatz an Gold gefunden worden, so wnshrbeae. jeder täglich 100 Dollars Gold aus dem Flusse waschen. Bauholz und Alles, was zur Errichtung von Wohnungen erforderlich ist, wird zu San Francisco mit schwerem Gelde bezahlt. Von chinesischen Schreinern waren 75 fertige Holz⸗ häuser eingeführt worden, für die man zahlt, was man fordert. Zu San Francisco ist ein Handelstreiben, wie man es in London sieht. Tausende Einwanderer kommen von der Landseite. Viele Goldgräber eilten schon nach San Francisco zurück, da die Regen⸗ zeit beginnt. Der Newyorker Herald sagt indeß, der Gold⸗ Ertrag wäre in diesem Jahre weit geringer gewesen, als man er⸗ wartet hatte.
Auch die Bank zu Dublin hat den Diskonto um ½ pCt. her⸗ abgesetzt. .“
Am letzten Dienstage hat der katholische Bischof von London acht Protestanten, von denen zwei dem Advokatenstande in London angehören, in die katholische Kirche aufgenommen.
Ein Herr Jenkins, der in London gestorben ist, hat ein Ka⸗ pital von 10,000 Pfd. St. legirt, um dafür in London ein Ge⸗ bäude aufzuführen, das als ein großes Lokal zu Versammlungen
E111““ 111AA“ 11114“ Königliche Schauspiele. 8 1 v“ “ “ Mittwoch, 5. Dez. Im Schauspielhause. 20 1ste Abonnements⸗ 1 8 — . Vorstellung: Mazarin, historisches Original⸗Schauspiel in 4 zum 1 zel Akten, von Charl. Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr. 1 1 1 8 8 1 . — Donnerstag, 6. Dez. Im Opernhause. 141ste Abonnements⸗ 8 “ “ Eixs A“ v11“
Vorstellung. Zum erstenmale: Der Trompeter des Prinzen, ko⸗ durchzuführen sein möchte. Es sei oft Jemand in der Lage, ein die Verschiedenheit der Prozeßsumme bestimmter Rechtsinstitutionen mische Oper in 1 Akt, nach dem Französischen des Melesville, von Anliegen an die Obrigkeit zu haben, ohne genau zu wissen, an mißlich. Eine unvermeidliche Folge sei, daß regelmäßig die Prozesse J. C. Grünbaum. Musk von F. Bazin. Hierauf, zum ersten⸗ deiaect öG sich 8. “ b vobe sich der kleintren Leute vor anderen Gerichten, und zwar vor male: Das hübsche Mädchen von Gent, großes pantomimisches ein solcher nur an das Amt ꝛc. wenden köͤnnen, und sei sicher ge⸗ minder vorzüglichen entschieden würden, als die der rei⸗ Ballet in 3 Akten und 9 Bildern, von St. George und Albert. wesen, wenigstens an einem Orte alle Zweige der Obrigkeit und cheren. Er lasse dahingestellt, wie dem abzuhelfen sei, Musik von A. Adam. In Scene gesetzt vom Königlichen Ballet⸗ des 1“ zu sinden. Bieser Vortheil werde jetzt glaube jedoch, daß eine größere Ausdehnung der Genossen⸗ meister Hoguet. Die neue Decorakion des ersten Bildes ist vom gefährdet. Es gehe ferner ein früher werthvoll gehaltener Begriff schafts⸗Gerichte, als wirklicher entscheidender Gerichte, gebildet, Königlichen Decorationsmaler Gerst. Die übrigen neuen Decora⸗ G Obrigkeit im gemeinen Sinne, d. i. des Organs aus Juristen und einer Mehrzahl Nichtzuristen (wie jetzt die Han⸗ tionen sind von dem Königlichen Decorationsmaler Gropius. (Frl. der gesammten Gerechtigkeits⸗ und Wohlfahrtspflege im Staate. delsgerichte) für gewisse Kreise des Rech’s (Gränzstreite, Servitu⸗ “ Se Pe⸗ t 1 Eine Modification des Prinzips in der untersten Stufe erscheine ten ꝛc.) heilsam sein würde, 89 reeheh v. hel See. In der Näͤ Salas de Infantes hat sich ei vafe ver“ 0 nicht naturwidrig; die Natur zeige überall erst in den oberen Stu⸗ sachen empfehle. Regierungs⸗Kommissär Bacmeister bezweifelte,
N 11““ 8 ve dananen h .scshe⸗ Bande Erster Rang, erster Balkon raselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr 1 per E den spezzsichen Charakter eines jeden Orga— bb dies ngf praktisches Hulfsmittel sei, da die meisten Bagatellsachen Der H G“ Fe Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheatt nismus, und die Gegensätze zu anderen ausgebildet und scharf her⸗ aus Verträgen oder Delikten entspringen, für deren Henrthen eg
10 Sgr. ꝛc. vortretend. Er wolle damit nicht behaupten, daß eine vollständige jene Gerichte sich nicht als angemessen darstellen, und hielt die Ein⸗
Die spanische Armee ist folgendermaßen zusammengesetzt: Das Corps der Hellebarden, aus 137 Unteroffizieren und Soldaten be⸗ stehend, se wie aus einem Lieutenant und einem Capitain. In⸗ fanterie: 46 Linien⸗Regimenter, jedes aus 3 Bataillonen bestehend, 16 Bataillone Jäger zu Fuß und 4 afrikanische Bataillone. Artillerie: 3 Regimenter, welche 2 Brigaden bilden; 2 Regimenter, die 3 Brigaden bilden; 3 berittene Brigaden, 2 Berg⸗Brigaden, 4 feststehende und 5 Compagnieen von Arbeitern, die bei der Ar⸗ tillerie beschäftigt sind. Das Genie⸗Corps besteht aus einem Re⸗ giment. Die Kavallerie zählt 18 Regimenter, jedes von 6 Schwadronen.
Die Königin beschäftigt läglich in ihrem Schlosse San Telmo 1500 Arbeiter. Diese Arbeiten werden noch drei Jahre dauern. Der Herzog von Montpensier hat den ausdrücklichen Befehl gege⸗ ben, daß Alles, was zur Einrichtung des Palastes nöthig ist, in Spanien verfertigt werde.
Deutschland.
Hannover. Kammer⸗Verhandlungen.
Ausland. 8 Fraukreich. Paris. Kommissions⸗Gutachten über die Getränksteuer und verschiedene Anträge in der National⸗Versammlung. — Vermisch⸗ tes. — Straßburg. Ivbztein. — Schweiz. Bern. Die Bundes⸗Versammlung. — Die Flüchtlinge.
Wissenschaft und Kunst. 88 Dritte Quartett Soiree im Cäcilien⸗Saale der Sing⸗Akademie. — Geistliche Musik in der Dreifaltigkeits⸗Kirche. 2 8
Auswärtige Börsen.
Hannover.
8 Heraldo spricht von bedeutenden Veränderungen, die im Justizwesen eingeführt werden sollen; namentlich sollen die Richter
Seoeeh, Präm. Sch.
8 do. do.
der Arbeiter dienen soll. Der Geolog Herr Hall hat versprochen, der Anstalt, sobald das Gebäude fertig sei, sein ausgezeichnetes Museum zum Geschenk zu machen, und ein unbekannter Wohlthäter will demselben eine Bibliothek von 1000 Bänden hinzufügen.
In der Stadt Cirencester in Gloucestershire, welche auf der Stelle des altrömischen Corinium steht, hat man unlängst in einer der Hauptstraßen einen großen und wohlerhaltenen Mosaikboden aufgegraben, der in neun Ringen, jeder von beinahe 5 Fuß Durch⸗ messer, wohlausgeführte Köpfe von Ceres und Flora, Darstellungen F Aktäon mit seinen Hunden, von Silen auf dem Esel reitend ꝛc. enthält.
—ꝙ ESpanien. Madrid, 24. Nov. (Fr. Bl.) Der Finanz⸗ Minister ist mit mehreren Banquiers in Verbindung getreten, um sich Geld zur Bezahlung des bald ablaufenden Semesters zu ver⸗ schaffen.
küͤnftig unabsetzbar sein.
Meteorologische Beobachtungen.
1849. Morgens Nachwittags 3. Dez. 9 UnLk. 2 Uinr.
1
Abends
Nach einmaliger 10 Uhr.
Beobachtung.
Luftdruck
Luftwärme... 8
337,120 Par. 336,310 Par. 336,4 10„Par. Quellwärme 7,78 n. . 4,90 R. +† 3,0°9 R. — 3,89 R. Flusswärme 0,0° R. Thaupunkt — 5,90 1 5,50 R. — 5,2 °0 R. Bodenwärme Dunstsättigung. 81 pct. 62 pet 79 pcet. Ausdünstung Wetter. halbheiter. beiter. balbheiter. Niederschlag 0, Wind... 0. V 0. 0. Wolkenzug... — 0.
336,51 „Par. — 3,90 R. — 5,5
Wärmewechsel
Tagesmittel:
— —
Berl
Königsstädtisches Theater.
Mittwoch, 5. Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum Erstenmale: II franco Arciero. Romantische Oper in 3 Akten, von Friedrich Kind. Musik von C. M. von Weber. Recitative von H. Berlioz. Mit neuen Decorationen und Kostümen. Die neuen Decorationen im ersten Akt: Freie Gegend bei einem Wirthshause. — Im zweiten Akt: Gothisches Zimmer in einem Jagdschloß. — Die Wolfsschlucht. — Im dritten Akt: Waldgegend mit Zelt — sind vom Decorations⸗Maler Herrn Schwedler. (Sga. Claudina Fiorentini: Agathe, als Gastrolle.)
Donnerstag, 6. Dez. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Vorher: Herr Lehmann. Monolo⸗ gische Scene mit Gesang von Dr. Beta, als Prolog, vorgetragen von Herrn Grobecker
Wechsel-Course.
Geld. Amsterdam .. 250 Fl. do. 5 .250 FI. “ 300 Mk. 300 Mk. 1“ 150 PFlI. 150 PFl. .. 100 Thlr.
Leipzig in Courant im 14 Tblr. Fuszs... 100 Thlv.
Fraunkfurt a. M. südd. W. 100 Pl. Eö““ 100 SRbl.
Kurz — Kurz 1 50 ½ 2 Mt. 150
3 Mt. 6 26 ¼½ 2 Mt. 80 ½ 2 Mü. ½2 92 ¾ 2 Mt. —
2 Mt. 99 ¼ 8 Tage —
2 Mt. 56 22
3 Wochen — 107 ½
üemmmmmeEEEEÜVu—
do.
Augsburg.. Breslau
Inländische Fonds, Pfandbriefe-, Kommunal Papiere und
geld-Course.
Zr. Brmef. Geld. Gem. Przeufs. Frerw. Anl 5 [107 106 ½G V St. Schuld-Sch. 3 ½ 89 ½¼ 88 ¾
Geld. Gem.
Pomm. Pfdbr.
Kur- u. Nm. do. Schlesische do.
do. Et. B. gar. do. 3 ⅔ Pr. Bk-Antk.-Sch, —
K. u. Nm. Schuldv. 3 ⅔8 Berl. Stadt-Cbl, do. do. 8 Westpr. Prandbr. 3 Grossh. Posez do. 4
do. do. 3 — Ostor. Piandbr. 3 ½
Fredrichsd'or. — 13 ¾¼. Aud. fgoldm. à Fth. — 12 ½ Disconto. — —
91 ½
Ausländische Fonde.
Russ. Mamb. Cert. 5 —
Polu. neue Fedbe. 4 do- heiHlope 3.4.8s. 5 —
do. Part. 500 Fl. 4 1 Anl. 4 — . do. do. 300 Fl. — Fso. Stiegl. 2. 4. A. 4 89 Hamb. Feuer-Ca. 3 ½ do. do. 5. A. 1 88 ½ “ do. Staats-Pr. Anl — 0. v. Rthsch. Lst. 5 111 [110 Holl. 2 ½ % Int. 2 ½ 0. Poln. Schatz0. 1 8 ¼ — 800bz. Kurh. Pr. 0. 4 0th. — 0. do. Cert. L. A. 5 V 93 ½ 92 ⅔ u B Sardin. do. 36 Fr. — do. do. L. B. 200 Pl. — — 17 N. Bad. do. 35 Fl. — Pol a. Pfdbr. a. C. 7 96 ¾ 96 ½
Eisenbahn -Actien.
V Kapital.
3
Stamm - Aclien.
Der Reinertrag wird nsch crfolgter Bekanntm. Tages- Cours. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ⅜ pPCt. bez. Actian sind v. Staat gar.
Börsen-Zias- Rechnung Rein-Ertra- 1848.
Prioritäts-Actien. Kapital.
Tages- Cours.
Zinsfusz.
Sämmtliche Prioritäts-Actien werdoen durch jührliche Verioosung à 1 pCt. amortisirt.
Berl. Anh. Lit. A. B. do. Hambur do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt..
do. Leipziger..
Halle-Thüringer..
Cöln-Minden do. Aachen.
Bonn Cöln .
Düsseld.-Elberfeld..
Steele-Vohwinkel ..
Niederschl. Mörkisch.
do. Zweigbahn
Oberschl. Lit. PA.
do. Litt. B.
Cosel-Oderberg....
Breslau-Freiburg...
Krakau-Oberschl....
BSI
Stargard-Posen
Brieg-Neise.
1“ ittonb...
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253, 100 2,400,000 1,200.000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
88 h. 81 bz. 108 h 107 ½ 12. 67 ½⅔ a 4¼ bz.
—2‧
“ 95 bz. u h. 47 B.
**
522
84 ½ a 4 bz.
109 bz. u 6 106 bz. u. G
I“ IAHHSeIIIIZIILSEIIS[S
70 a 69 ½ bz. 45 k. 84 ½ b⸗z
—
Quittungs-Bogen.
Aachen-Mastricht. 2,750,000
Auständ. Aetllen.
Friedr. Wilh.-Nordb.
50,000 do. Srio
4 6
8 8
Schluss-Course von Cöln-Minden 95
94 B.
98 ½ bz.
95 ⅔ G.
92 B.
101 ¾ bz.
98 ¼ bz.
105 ¼ bz. u 6. 98 BBG. 100 x¼ 6G. 102 ½ bz.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,0090 325,000 375,000 400,000 800,000
Berl Annall do. Hamburg. do. do. II. Ser. do. Potsd.-Magd... do. do. 88— do. do. Litt D do. Stettiner.
Magdeb.-Leipziger..
Halle-Thüringer...
Ooln Minden do. do. 8
Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität .. do. Stamm -Prior.
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn do. do.
Oberschlesischhae..
Krakau-Oberschl...
Cosel-OQderberg...
Steele-Vohwinkel .. do. do. II. Ser.
Breslau-Freiburg...
Berg.- Mürk. . . ...
ESnnnAgEe nen
*2
78 ½ B. 93 ¼ bz. 102 ¼ dG.
SanSgeearaaheseggE
1
Zinsen. 184 6.
Ausl. Stamm-Act.
Börsen-
Reinertr.
Kiel-Altona Sp. Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Phlr.
2,050,000 6,500,000 4,300,000
“
n*g
von Preussischen Bank-Antheilen 93 n.
Die heutige Börse befand sich abermals in einer schr ssauen Stimmung, und die Course der meisten Eisenbahn-Actien, namentsich Friedrich- Winelims Nordbahn, haben einen weiteren Rück.-
Lang erfahren.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 3. Dez. Poln. Papiergeld 96 ¾ Br., 96 ¼ Gld. Oesterr. Banknoten 92 Br. Poln. Pfandbr. alte 96 ½ Br., do. neue 95 ⅞ G. Poln. 300 Fl. 112 ½ G., 500 Fl. 81 Br. B. Cert. 200 Fl. 7 ½⅞ Br. Russ.⸗poln. Schatz⸗Oblig. 80 ½ Br. Oberschlesische A. 109 ⁄2
¹ Freiburg 795 G. Köln⸗Minden 95 G. 84 ( Neisse⸗Brieg 38 Br. Krakau⸗Oberschl. 70 ½ Friedr. Wilh.⸗Nordbahn 50 ⅛ Gld.
Frankfurt a. M., 2. Dez. (In der Effektensocietät Mit⸗ ags 1 Uhr.) Oester. Fonds, F. W. Nordbahn und Köln⸗Minde⸗ ner Actien wurden unter gestrigen Notirungen abgegeben. Inte⸗ grale waren zu besserem Preis gefragter. Zproz. Spanier erfuhren ngeachtet ihres Rückgangs von Madrid gar keine Veränderung. Alle uͤbrigen Fonds und Actien preishaltend. Der Umsatz war je⸗ doch im Ganzen sehr beschränkt. Die Fonds⸗Course von Wien vom “ nicht bekannt.
20 „Desterr. 5proz. Metall. 86 ½ Br., 86 ⅞ Gld. “ 1296 Gld. Baden Partial⸗Loose a 35 Fl. 31 ¼ Br., “ “ Partial⸗Loose a 50 Fl. 71 Br., 71 ½ Gld., Gebr e 27 ⅔ Gld. Sardinien Partial⸗Loose a 36 Fr. bei E“ 32 Br., 31 ½ Gld. Spanien Zproz. inländ. 28 † Br., 80 ½ Glp. voln. 300 Fl.⸗Loose 113 Gld., do. 500 Fl. 802½ Glb⸗ Berbach 848, Pen c Wilhelms⸗Nordbahn 50 ½ Br., 50 ⁄ Geld. 8 Br., 84 ⅛ Gld. Köln⸗Minden 95 ⅞ Br., 95 ½
Paris, 1. Dez. Zproz. baar 57 baar 89. 80, Zeit 89.90. Bank 2406. Spas. 29. Nordb. 443 ½
London, 1. Dez. Cons 4 .
3 ½proz. 94 ½. Ard. 19 ¼, v. Zproz. 39 ½. 4 * 87. Mex. 27 ⅛. Peru 53. . Pass. 4. Int. 55 ¾. Bras. 8a. Z. und blie⸗
Bank⸗Actien
10, Zeit 57. 25. 5proz
Cons. eröffneten zu 95 v⅜, ¼ p. C. und 95 ¼, ben so. Fremde Fonds blieben steigend.
“. Wechsel⸗Course. Amsterdam 3 M. 12. 2 ¼ à 3 ¼. Hamburg 3 M. 13. 13 ¾ a 13. 14 ½ “ Franksurt 3 M. 422 à 122 ½. A ““ St. Petersburg 3 M. 36 ¾ à 36 ⅞. Amsterdam, 1. Dez. Die Preise im Allgemeinen fest. ihren gestrigen Schlußpreisen.
Die Börse war heute sehr Holl. Fonds behaupteten sich zu Span. blieben nach einigen kleinen Schwankungen unverändert. Coup. etwas höher. Russ. bei gerin⸗ gem Umsatz unverändert. Oest. etwas williger. Mer. wurden ebenfalls zu höheren Preisen gemacht. Holl. Int. 54. Zproz. neue 63 ½. Span. Ard. 13 ½⅛, gr. Piecen 13 %, . Stiegl. 83 ½¼, 83. Oesterr. Met. 2 ½proz. 42 ⅛. Bras. 89 ½. Mer. 28 ½, F. “
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 4. Dezember. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52—58 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 26 ½ — 28 ½ Rthlr. » pr. Dezbr. 26 ½ Rthlr. Br., 26 ¼ G. „ pr. Frühjahr 27 ½ Rthlr. Br., 27 ½ Gerste, große loco 24 — 26 Rthlr. »„ kleine 20 — 22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthlr. »„ pr. Frühjahr 50 vfd. 16 ½ Rthlr. Br., 16 G. Rüböl loco 14 Rthlr. Br. 1b pr. Dezbr. 13 %2 Rthlr. Br., 13 ½ bez. u. G. Dezbr./ Jan. 13 % u. Rthlr. bez., 13 ¾ G. Jan./Frbr. 13 ¾ Rthlr. bez. u. Br. Febr. / Marz 13 ⅞ Rthlr. Br., 13 ½ G. März/ April 13 ¾ Rthlr. Br., 13 ¾ bcz. u. G.
8
G.
ruhig.
Rthlr., 8 Sgr. 9 N. 1 Rthlr., auch 25 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.
13 ¼ Rthlr. Br., 13 ½ bez. u. G.
Leinöl loco 91 “ „»„ pr. Fruühjahr 11 ¼ Rthlr. Br., 11 G.
Mohnöl 15 ½ a 15 Rthlr.
Palmöl 12 ½ a 12 ½ Rthlr.
Hanföl 13 ½ Rthlr.
Südsee⸗Thran 12 ½ Rthlr.
Spiritus loco ohne Faß 14 ⁄2 u. *½ Rthlr. verk. „ pr. Deshr. 14 ½ Rthlr. Br., 14 ½ G. G
pr. Fruhjahr 15 ½ Rthlr. bez. u. Br., 15 ⁄2 G.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 3. Dezember. 8 Weizen 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 auch 1 Rthlr. 5 Sgr.; große Gerste auch 28 Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 28 Sgr. 9 Pf., 25 Sgr., auch 21 Sgr. 11 Pf.;
Hafer 25 Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 15 Sgr., auch
Zu Lande:
2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. und 2 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; 22 Sgr. 6 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 10 Sgr. (schlechte Sorte).
Hafer 23 Sgr. 9 Pf., auch
Mittwoch, den 1. Dezember.
Das Schock Stroh 6 Rthlr. 10 Sgr., auch 6 Rthlr. Der
Centner Heu 20 Sgr., auch 16 Sgr.
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗
zeigers sind Bogen 202 bis 205 der Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
g= —
Nichtamtlicher Theil. Dentschland.
Hannover. Hannover, 29. Nov. (Hanno v. Ztg.) Zu Anfang der heutigen Sitzung der zweiten Kammer stellte Kau⸗ len den Urantrag, die Königliche Regierung um eine Declaration der Gewerbeordnung dahin zu ersuchen, daß den Reisenden der Kaufleute und Fabrikanten zur Erwerbung von Kunden nur die Befugniß zustehe, das geschäftstreibende Publikum, nicht auch Pri⸗ vatpersonen zu besuchen.
Sodann wurde die Berathung über die Vorlage, die Orga⸗ nisation der Verwaltung betreffend, fortgesetzt und zwar in Bezug auf die einzuführende Amtsvertretung. Der Ansicht Kaulens, daß es wünschenswerth sei, denjenigen, welche zu der Function von Amtsvertretern berufen werden, eine Entschädigung für ihre Müh⸗ waltung auszusetzen, weil sonst für manche Landestheile, wie für Meppen, die Aussührung der Amtsvertretung kaum möglich sein würde, trat man von verschiedenen Seiten entgegen. Es wurde bemerkt, daß die Weckung des politischen Lebens, die Hebung des Gemeinsinnes, die doch bei dieser Einrichtung bezweckt werde, durch Geld nicht zu erreichen sei. Kaulen erläutert schließlich seine Ansicht dahin, daß keine Diäten, sonde n nur eine Entschaä igung für Wege zum Amte gezahlt werden möge. Nach einigen weiteren Bemerkungen wurde das Gesetz zum ersten Male angenommen und die ganze Vorlage über die Organisation der Verwaltung auf Stüve’s Au⸗ trag an eine Kommission von 7 Mitgliedern zur Begntachtung verwiesen.
Nachdem Lang II. in Bezug auf seine Wahl zum Schatzrathe der Kammer seinen Dank ausgesprochen hatte, referirte der Gene⸗ ral⸗Syndikus über mehrere Petitionen. Sodann motivirte Ellissen seinen Antrag über Domainenverpachtung. Ellissen wollte in seinem Vortrage die Angelegenheit nicht erschöpfen, da er nicht die Absicht habe, daß die Angelegenheit sofort zu Ende gebracht werde, sondern nur eine kommissarische Prüfung wünsche.
Es sprachen hierauf Riechelmann, Bergmann, Klee und Lehzen. Der Letztere spricht sich in einem ausführlichen Vortrage über die bisherige Dominalverwaltung aus. Von dem früher wohl ange⸗ nommenen Grundsatze, die Domainen in möglichst große Komplexe zu bringen und in dieser Weise zu bewirthschaften, sei man zurück⸗ gekommen; dagegen halte man es auf der andern Seite nicht für rathsam, das Prinzip der Zerstückelung der großen Domainen auszu⸗ sprechen. Häufig wuͤrde dasselbe nicht einmal ausgeführt werden können. Die Domanialverwaltung ist schon in der Lage gewesen, daß sie wün- schen mußte, die Bewirthschaftung einzelner Domainen niederzule⸗ gen; allein man hat bei angestelltem Versuche keine Pächter ge⸗ funden. Er sührt dann eine Reihe anderer Gründe an, nach welchen eine Zerstückelung der Domanialgrundstücke in einzelnen Fällen mit großen Unzuträglichkeiten verbunden sein würde. Der Regel nach werde jetzt bei Beendigung einer jeden Hauptpachtung sorgfältig in Erwägung gezogen, ob die Fortführung der Verpach⸗ tung im Ganzen rathsam erschrine, und es dürfe versichert werden, daß überall, wo sich Bedenken dagegen zeigen, von dem bisher befolgten Prinzipe abgegangen werde. Gegen die öffentlich meist⸗ biectende Verpachtung großer Domainen sprechen erhebliche Beden⸗ ken; man bekommt dadurch große Pachtsummen auf das Papier, aber kein Geld in die Kasse; bei einzelnen Grundstücken dagegen wird öffentliche Verpachtung eintreten müssen. Was nun die Be⸗ handlung anbetreffe, so halte er eine kommissarische Prüfung nicht füͤr nothwendig, und er möge den Herrn Antragsteller wohl fra⸗ gen, ob er nicht geneigt sei, den Antrag dahin zu modifiziren: „daß statt der Verpachtung umfangreicher Guͤter an Einzelne, ssobald es die Pachtzeit gestatte, entweder Verpachtung an die Gemeinde, oder an mehrere Einzelne, oder auch geeignetenfalls Veräußerung ein⸗ trete.“ Auf den Wunsch Ellissens wird bei vorgerückter Zeit die
v“ 30. Novbr. Die erste Kammer beschäfiigt sich in ihrer heutigen Sitzung mit der ersten Berathung des Gesetz⸗ Entwurfes über die Gerichts⸗Verfassung.
Regierungs⸗Kommissar Bacmeister legte zunächst, unter Be zeugung des Wunsches, daß die Kammer diesen hochwichtigen Ge⸗ genstand einer allseitigen gruͤndlichen Erwägung unterziehen möge, die Motive kurz dar, welche die Regierung bei Abfassung des Ent⸗ wurfes geleitet hätten. Von den im §. 9 des Verfassungs⸗Gesehes aufgestellten Grundsätzen: Trennung der Rechtspflege ven der 2 waltung; Muͤndlichkeit und Oeffentlichkeit; Einführung von Schwur 2 gerichten in peinlichen Sachen; und Aufhebung des bevorzug⸗ ten Gerichtsstandes, finden die letzten beiden in dem Ge⸗ setze vom 18. August v. J. und in den zur Berathung stehenden Vorlagen über Schwurgerichte ꝛc. ihre Erfüllung; die beiden ersteren liegen dem jetzt vorliegenden Entwurfe zu Grunde. Die Regierung habe dieselben unverkümmert und mit allen Konsequenzen durchzufuhren sich nicht gescheut. Dier Beurtheilungen des Entwurfes, welche die Regierung von vielen Seiten gesammelt, seien sehr verschiedenartig ausgefallen; die Re⸗ gierung habe jedoch im Wesentlichen bei demselben verharren zu müssen geglaubt. b Herrmann, welcher von der allgemeinen Besprechung dieses Entwurfes ein vollständigeres Bild der künftigen Gestaltung zu er⸗ halten hoffte, als er durch Studium desselben gewonnen habe, be⸗ merkte, daß, so fest auch die erwähnten vier Grundsätze stehen, den⸗ noch die Art und Weise ihrer Durchführung im Einzelnen ein Ge⸗ genstand schwieriger Beurtheilung sei. Jedes Prinzip trete bei der Durchführung in gegebene Zustände ein, nach denen es sich mehr oder weniger akkommodiren und modifiziren müsse. So sei ihm das Bedenken entstanden, ob nicht der Grundsatz der Trennung der Justiz und Administration vielleicht weniger bis zum Aeußersten
FAEVRÜEEnREREREREREnEgERAVEVERÜEEnRAEE’nnz
Trennung der Justiz und Administration nicht auch in der unter⸗ sten Instanz zu empfehlen sei. Wie sich dies aber auch gestalten werde, so müsse dahin gestrebt werden, daß es mit möglichst geringer Belästigung der Eingesessenen ge⸗ schehe, und dazu erscheine ein Zusammentreffen der Verwaltungs⸗ und Rechtsbezirfe dringend wünschenswerth. Regierungsrath von Hammerstein bezeugte, unter Hinweisung auf die Vorlagen, die Organisation der Verwaltung betreffend, daß es die Absicht der Regierung sei, dies, wo es irgend thunlich sei, eintreten zu lassen. Nachdem noch im Allgemeinen Mammen eine Herabsetzung der Gehalte der oberen Gerichtsstellen zur Verbesserung der Stellen der Gerichtsvögte ꝛc. gewünscht, Rittmeister von Münchhausen, Schultheiß Beckmann und Michaelis eine Ermäßigung der Sporteln, namentlich in Vormundschaftssachen, empfohlen hatten, worauf vom Regierungs⸗Kommissär Bacmeister erwiedert wurde, daß die Sportelzahlung im Ganzen bei der durch die neue Ver⸗ fassung herbeigeführten Vereinfachung und Beschleunigung der Rechts⸗ pflege sich sehr vermindern werde, und daß die kunftige Gestaltung des Vormundschaftswesens noch Gegenstand der Erwägung sei, ging man zur Lesung der einzelnen Paragraphen des Entwurfes über, von welchen insbesondere der §. 10 und hauptsächlich §. 16 u. ff. eine längere Diskussion hervorriefen.
Bei §. 10 („die bei den Konsistorialbehörden ... einstweilen noch verbliebene Gerichtsbarkeit in Ehe⸗ und Verlöbnißsachen, de⸗ ren Uebergang auf die weltlichen Gerichte, soll demnächst durch ein besonderes Gesetz geordnet werden”) äußerten Herrmann, San⸗ der, Vezin und Sarxer das Bedenken, daß in diesem Gesetze die wichtige, im Prinzipe zweifelhafte Frage, ob die Ehesachen vor die gewöhnlichen Gerichte zu verweisen seien, nicht so beiläusig und doch apadiktisch entschieden werden möge. Ministerial „Vorstand Braun und Regierungs Kommissarius Bacmeister erklärten da⸗ gegen, daß es die Absicht nicht sei, diese Frage durch jene Bestim
mung des §. 10 zu entscheiden, daß vielmehr dem erwähnten künf⸗ tigen Gesetze die Bestimmung darüber, ob und inwieweit die Ehe⸗ sachen auf die weltlichen Gerichte übergehen sollen, vorbehalten bleibe. “ Lebhaftere Anfechtung fanden die Bestimmungen über gerichte, namentlich deren Besetzung durch Einzelrichter (§. 16) und deren Kompetenz (§. 21, Sachen bis 75 Rthlr. Werth inkl. I Wolff hielt es für ein Unglück, wenn das System der Einzel⸗ richter ins Leben trete; er verstehe nicht, wie man auf dies Spstem komme, da man früher stets an dem Systeme der Kollegial Gerichte festgehalten habe. Bei dem Einzelrichter sei gegen eine einseitige
führung des Prinzips der Theilnahme von Nichtjuristen an der bürgerli⸗ chen Rechtsprechung bedenklich; Wachsmuth führte aus, daß die Tren⸗ nung nach Summen einen guten Grund habe, da in kleinen Sachen die Anwendung mehrerer die Rechtspflege sichernder Formen der Kosten
wegen für die Parteien selbst keine Wohlthat sein würde. Endlich erklärte Bacmeister noch auf die Befürchtung Neupert's, die Einzelrichter würden nicht im Stande sein, der Masse der ihnen zugewiesenen Beschäftigungen vorzukommen, daß die Regierung von anderen Seiten auch die gegentheilige Befürchtung ausgesprochen, und man nach genauer Erwägung zu der Annahme geneigt sei⸗ daß der Einzelue wenigstens nicht mehr Arbeit, als gegenwärtig, demnächst haben werde. 11.“ Nachdem noch von Wehren auch die Besitzstreitigkeiten den Amtsgerichten zugewiesen zu sehen gewünscht, und Vezin, unter Anerkennung der Schwierigkeit eines Ausweges, auf das Miß⸗ verhältniß aufmerksam gemacht hatte, welches entstehen könne, wenn bei Konkursen die Leitung und das Prioritäts⸗Erkenntniß dem Amtsrichter, die größeren Liquidationsprozesse dagegen der Kom⸗ petenz der Obergerichte zustehen, wurde die Berathung wegen vor⸗ gerückter Tageszeit abgebrochen. b Die zweite Kammer fuhr in ihrer heutigen Sitzung fort in der gestern abgebrochenen Berathung über den von Ellissen in der Sitzung vom 17 ten d. M. gestellten Ur⸗Antrag, die Verwaltung der Domanial⸗ und Klostergüter betreffend.
von der Horst protestirt zunächst gegen die in gestriger Sitzung ausgesprochene Befürchtung, daß Stände sich zu sehr in die Verwaltung einmischen möchten, redet vann der öffentlich meist⸗ bietenden Verpachtung das Wort, ohne zu verlangen, daß unbe⸗ dingt dem Höchstbietenden die Pachtung überlassen werden müsse, und wünscht thunlichste Veräußerung der Domantal⸗Güter in klei⸗ neren Parzellen auf Erbpacht, zunächst um den sogenannten kleinen Leuten Land zu verschaffen und dann um immer mehr größere Bauergüter in das Leben zu rufen. Er stellt in dieser Beziehung einen Verbesserungs⸗Antrag. Schlüter ist auch fur die regelmäßig öffentliche Verpachtung, wünscht aber eine Freilas⸗ sung von Ausnahmen in dieser Regel, namentlich bei Ver⸗ pachtung einzelner Grundstücke an kleine Leute und richtet hierauf ebenfalls einen Verbesserungs⸗Antrag. Eine möglichst aus gedehnte Vergrößerung hält er für zweckmäßig, um aus dem Er löse die Mittel zu Eisenbahnbauten zu gewinnen, durch welche dem Staate eine gleich ergiebige Einnahmequelle wie aus dem Doma⸗ nium zufließen werde. Weinhagen spricht sich gleichfalls in einem
ausführlichen Vortrage für den Hauptantrag aus, den er um so
Auffassung der Rechtsfälle kein Gegengewicht gegeben; derselbe werde ferner häufig, in Sachen, wo er auf andere Weise (als Ober vormund ꝛc.) thätig gewesen sei, in der Lage sein, das Richteramt nicht ausüben zu können; endlich liege bei ihm die Gefahr der Er⸗ schlaffung besonders nahe, da die Aufmunterung und der Sporn eines kollegialischen Zusammenwirkens wegfalle. Regierungs⸗Kommissär Bacmeister: Der Regierung sei die⸗ ser Punkt, welcher ohne Zweifel der Kardinalpunkt des ganzen Ent wurfes sei, Gegenstand vieler Bedenken gewesen; sie sei anfänglich nicht ungeneigt gewesen, von dem Systeme der Einzelrichter abzu⸗ gehen, habe aber doch bei reiflicher Erwägung bei dem Entwurfe beharrt. Man müsse die Sache von einem höheren Standpunkte ansehen. Das Prinzip der Mündlichkeit dulde eine dreifache Instanz durchaus nicht; schon die zweite Instanz sei kaum da⸗ mit vereinbar, und nur der Nothwendigkeit halber aufrecht zu erhalten. In den Ländern, wo dies Prinzip rein bestehe, finde sich auch nirgend eine dritte Instanz. Der Entwurf halte als Regel durchaus die Kockegial „Gerichte mit zwei In⸗ stanzen fest; es würde danach regelmäßig jede Sache vor ein Ober⸗ gericht gehören. Diese Behandlung der Sachen erfordere indessen einen Aufwand an Zeit, Kräften und Kosten, namentlich auch für die Parteien, denen die ohne Zuziehung von Anwälten nicht zu be⸗ schaffende Instruction obliege, daß dieser Aufwand bei kleineren Sachen zu dem Werthe des Objekts, also das Mittel zum Zwecke in gar keinem Verhältnisse stehen würde. Für die sogenannten Ba⸗ gatellsachen müsse daher eine Ausnahme eintreten und für diese habe man, nach dem Vorgange aller Länder, wo öffentliches und mündliches Verfahren bestehe (Frankreich, Rheinprovinz, Rheinhessen, Rheinbavern) auf das Institut der Einzelrich⸗ ter zurückkommen müssen. Es sei dies nur, was stets festzuhalten, eine Ausnahme von dem Prinzip, und nicht die unterste Instanz im Systeme. Die Bedenken des Vorredners scheinen hiergegen nicht sehr ins Gewicht zu fallen. Es sei von Vielen bezweifelt, ob überhaupt in der ersten Instanz ein Einzelrichter oder ein Kollegialgericht besser arbeite; das letztere setk mehr auf die Kritik eines Gegebenen, als auf die Production an⸗ gelegt. Für alle Fälle würde gegen Einseitigkeit der Erkenntnisse eine Auskunft in der Erleichterung der Rechtsmittel gefunden wer⸗ den können. 8 8 Gegen den Entwurf sprach sich noch Neupert aus, welcher erklärte, daß die öffentliche Meinung in Ostfriesland wenigstens dem Einzelrichterinstitute nicht günstig sei; Wyn ek en bezeugte die entgegengesetzte Ansicht der Richter im seiner Heimat, und fand die Sache um so weniger bedenklich, als bislang die ganze erste Instanz in Wirklichkeit von Einzelrichtern gehandhabt sei, und in Zukunft die Oeffentlichkeit noch besondere Garantieen gegen Miß⸗ bräuche gebe; und Harriehausen hob die Vortheile kleiner Ge⸗ richtsbezirke für die Eingesessenen hervor. “ Bei §. 21 schien Wolff die Summe von 75 Rthlr. einer erheblichen Herabsetzung zu bedürfen. Prozesse von diesem Werthe gehörten auf dem flachen Lande schon zu den Ausnahmen; die ihm vorliegende Statistik eines Amtes in seiner Gegend weise von je 20 Prozessen 16 unter 75 Rthlr. aus. Regierungs⸗Kommissär Bacmeister wollte dem nicht widerstreiten; erinnerte aber, daß jede Begränzung nach Summen etwas Willkürliches sei und daß man sich an das Verhältniß der präsumtiven Kosten zu dem Ob⸗
mehr für ganz ungefährlich hält, als der Regierung darnach noch immer Freiheit genug bleibe, im einzelnen Falle das Zweckmã⸗ ßige zu beschließen. Nachdem er die in der vorigen Sitzung ge⸗ gen die öffentlich meistbietende Verpachtung und gegen die Ver⸗ einzelung der größeren Domainen von Bergmann und Leh⸗ zen vorgebrachten Bedenken zu widerlegen versucht, ergeht er sich in einer Schilderung der üblen und oft sehr traurigen Lage, in welcher sich die besitzlichen Umwohner größerer Do⸗ manial⸗Güter befinden und welche am schärfsten in denjenigen Gegenden hervortreten, wo viele und umfangreiche Klostergüter ge⸗ legen sind. In letzterer Beziehung schwebt ihm vorzüglich das Für⸗ stenthum Hildesheim vor, dessen fruͤheren und jetzigen Zustände er einer näheren Beleuchtung und Kritif unterzieht. Schließlich stelit er einen Verbesserungs⸗Antrag dahin, die Regierung zu ersuchen, Prolongation von bestehenden Pachtkontrakten oder Abschluß neuer Pachtkontrakte nur da eintreten zu lassen, wo eine vorgängige Un⸗ tersuchung die Unthunlichkeit der Vereinzelung des fraglichen Gu⸗ tes herausgestellt habe. Hirsch ist der Ansicht, daß die aus so vielen Gegenden des Landes erhobenen Klagen, wenn sie zum großen Theile auch als übertrieben anzusehen und von einem unrichtigen Standpunkte ausgrhen mögen, doch nicht ohne allen Grund sein können, und wünscht deshalb eine nähere kommissarische Prüfung der vorliegenden Fragen, um da⸗ nach das Weitere ermessen zu können. Ellissen sprach seine Freude darüber aus, daß die Vertreter der Regierung im Wesent⸗ lichen mit der Tendenz seines Antrages sich einverstanden erklärt haben, sucht einige erhobene Bedenken zu beseitigen, und hält nach dem, was von Lehzen gestern darüber gesagt worden, eine kommis⸗ sarische Prüfung selbst nicht mehr für erforderlich. Um Alles aus seinem Antrage zu entfernen, was irgend Anstoß auf der einen Seite finden fönne, proponirt er eine modifizirte Fassung des An⸗ trages, wodurch eine thunlichst freie Beurtheilung für die einzel⸗ nen Fälle ermöglicht wird und welche im Wesentlichen den Wün⸗ schen sich anschließt, wie sie von den Ständen im Jahre 1848 der Regierung bereits ausgedrückt worden sind. Dammers erachtet die öffentlich meistbietende Verpachtung im Prinzipe gleichfalls für das Richtigste, wobei man ja durch mancherlei Kautelen auch ge⸗ gen Uebelstände sich schützen kann; er wünscht, daß die von der jetzigen Regierung beobachteten Prinzipien in immer größerer Ausdehnung zur Geltendmachung gelangen mögen und daß namentlich baldthunlichst darauf Bedacht genommen werde, die⸗ jenigen einzelnen Grundstücke der Privathenutzung zurückzu⸗ geben, welche nach dem früheren verderblichen Systeme nach und nach zur Vergrößerung der Domainen angekauft worden. Unter Ablehnung eines schriftlichen Vortrages erklärt sich Ahl⸗ born für den Haupt⸗Antrag, zu dessen Unterstützung Lang I. noch. hervorhebt, daß nach seiner Ansicht die Tagelöhner bei der Vereinzelung der größern Domainen deshalb nicht verlieren können, weil bei Vermehrung kleinerer Ackerwirthschaften das Bedürfniß an Arbeitskräften nicht ab⸗, sondern zunehmen müsse. Auch er ist für öffentliche Verpachtung als Regel, und hält Veräußerung in man⸗ chen Fällen für zweckmäßig. Groß hält den Staat für en ungeeigneten Eigenthümer und wünscht, daß die Domainen 1 Verleihung auf Erbpacht eine ungenügende Maßregel — se Eigenthum an Privaten veräußert, der Erlös aber zur Abtragung d
1 Vermögen des S Eu“¹* 1 8 vodurch man das VW 8⅔⁷ Schulden zunächst verwandt werde, üne kostbare Verwaltung über⸗
jekte, als das alleinige leitende Prinzip halten müsse. B riegleb erschien das Nebeneinanderbestehen zweier verschiedener, lediglich durch
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flüssig machen könne; er stellt in dieser
Staates bedeutend verbessern i Böziehung einen Verbess⸗
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