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Wohlfahrt eines Landes,
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1“ er seine glücklichsten Jahre
in welchem 1 Vermögens auf das
größten Theil seines u L Im Parlamene wie im Direktoren⸗ hof der ostindischen Compagnie war er rastlos bestrebt, daß diesem seinem Adoptiv⸗Vaterlande Gerechtigkeit geschehe. Und die Eingeboren Indiens erkannten auch dankbar seine aufopfernde Liebe. Von einem Ende Hindostans bis zum anderen, vom Parsi, Hindu, Moslem wurde sein Name auf das tiefste verehrt. Als er Indien verließ, schenkten ihm die Eingeborenen ein prächtiges Silberservice um Andenken, und 27 Jahre nach seiner Abreise wurden daselbst 9000 Pfd. St. unterzeichnet, um ihrem Freunde und Wohlthäter eine Statue zu errichten. Der Meißel Chantrey's hat die impo⸗ sante Gestalt, die männlichen wohlwollenden Gesichtszüge des Ver⸗ storbenen wunderbar dargestellt, und zu den Füßen dieses Marmor⸗ bildes, welches im Stadthause zu Bombay neben denen von Mount⸗ stuart, Elphinstone und John Malcolm steht, legen die Indier oft Blumenkränze als Opfergaben nieder. Eine seiner letzten wohlthätigen Handlungen war die Anweisung einer sehr beträchtlichen Summe, zum Zweck, den Einwohnern Bombay's reines Trinkwasser in allen Jahreszeiten zu verschaffen.“
Belgien. Brüssel, 3. Dez. Fürst Kallimaki ist vorgestern nach Paris zurückgereist. Vicomte Eugen von Kerckhove vertritt hier seine Stelle mit dem Titel eines Geschäftsträgers der Türkei. †
Der mit Frankreich abgeschlossene Handels⸗ und Schifffahrts⸗ Vertrag ist den Kammern vorgelegt worden.
In Gent hat es sich herausgestellt, daß die Arbeiter einen großen Theil ihres wöchentlichen Lohnes für ihr Privatvergnügen zurückbehielten, woher dann so viele Klagen entstanden. Die Fa⸗ brikanten haben beschlossen, den betreffenden Frauen jede Auskunft über das Lohn des Mannes zu geben, um so Mißbräuchen entge⸗ genwirken zu können.
Schweiz. Bern, 30. Nov. Die Eidgenössische Zei⸗ tung meldet über die Nationalraths⸗Sitzung vom 27. November: „Ochsenbein hätte gern den Motionssteller Eytel (in der Flücht⸗ lingssache) mit Don Quixote verglichen, als er gegen die Wind⸗ mühlen focht, wählte aber doch ein anderes Bild und stellte ihn als einen Fechter dar, der gegen einen gemalten Löwen ausfällt. Er hält die ganze Diskussion für unnütz, da sich ja der Bundesrath keinesweges weigere, Bericht und Aktenstücke über die Flüchtlings⸗ Angelegenheit vorzulegen und dieses auch vollständig thun werde. Hinsichtlich der beantragten Suspendirung der Beschlüsse des Bun⸗ desrathes, so wäre dieses allerdings eine förmliche Mißbilligung des⸗ selben, indessen werde man doch zuerst untersuchen wollen. Es wird Schluß der Debatte gerufen, aber mehrseitig dagegen protestirt, z. B. von Pittet und Druey, da man den Bundesrath nicht unter den so eben von Eytel erhobenen Anklagen liegen lassen dürfe, und so geht nun die Diskussion wieder ihren schönsten Gang fort. Weder ergreift nun das Wort, meint, daß man die Frage zur Ka⸗ binetsfrage machen wolle, aber wenn der Bundesrath nicht republi⸗ kanisch zu regieren verstehe, so halte er es eben für kein Unglück, wenn die Herren sammt und sonders abträten. Auf der Tribüne geben sich Beifallsbewegungen kund, welche aber der Präsident mit dem Ruf zur Ruhe und der Drohung unterdrückt, daß er sonst die Tribüne räumen lassen werde Der Redner entwickelt nun aus⸗ führlich, daß ver Bundesrath den Beschluß vom 16. Juli nicht so
vollzogen habe, wie man von ihm erwartete. Er ecitirt die Schrei⸗ ben der Regierungen von Zürich, Thurgau, Bern und Aargau an den Bundesrath, in welchen sie ihr Bedauern über diesen Beschluß ausgedrückt hätten. Er beleuchtet dann näher das Verfahren des Bundesrathes, glaubt, daß derselbe viel weiter gegangen sei, als die Umstände es erforderten und die deutschen Regierungen nur je hätten verlangen dürfen; er begehre dir Aktenstücke nicht zu lrseu, ri müßte sich dessen schämen. Er stellt daher den Antrag, daß die Bundes⸗Versammlung, da die Verhältnisse seit dem 16. Juli sich wesentlich anders gestaltet haben, so daß durch die Anwesenheit der Flüchtlinge in der Schweiz den Nachbarstaaten keine Gefahr mehr drohen könne, den Bundes⸗Rath einlade, sein Ausweisungs⸗Dekret vom 19. November nur gegen solche Flüchtlinge zu vollziehen, gegen welche von den betreffenden Kantonen gegründete Klagen vorliegen, oder welche sich des Asyls unwürdig gemacht haben oder noch machen werden. Ochsenbein will auch den Verstand, nicht nur das Gefühl in der Politik walten lassen. Er wirft nun einen Rückblick auf die Flüchtlingsgeschichte in den früheren Jahren, namentlich im Jahre 1836, Steinhölzligeschichte u. s. w., wo die Schweiz wegen ihrer Ueberschätzung so schmachvolle Demüthigung sich gefallen lassen und vor dem österreichischen Korporalstock sich beugen mußte. Diese Lehren der Geschichte seien für den Bundes⸗Rath nicht fruchtlos geblieben, er habe daraus die für unsere Zeit einzig taugliche Po⸗ litik der Neutralität geschöpft, denn das Volk wolle sich wegen fremder Händel in keinen Krieg verwickeln lassen, es wolle Ruhe, Ordnung und Freiheit. Das Asylrecht sei jedenfalls dem Wohle des Vater⸗ landes untergeordnet, und ob die Flüchtlinge sich immer ruhig ver⸗ halten, nicht wieder und immer wieder von neuem Agitationen ver⸗ suchen werden? Der Bundesrath habe sich weder durch äußere noch innere Veranlassungen leiten lassen, sondern einfach den Spruch zu seiner Richtschnur erkoren: „Was du willst, daß dir Andere thun sollen, das thue auch ihnen.“ Die Schweiz soll ihre internationa⸗ len Verpflichtungen freiwillig und vollständig erfüllen, das sei re⸗ publikanisch und ihrer einzig würdig.
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Schreiben einiger Kantons⸗Regierungen, allein er könne sagen, daß dieselben ihr damaliges Mißfallen bereut hätten, ja sogar noch wei⸗ ter gehen wollten als der Bundesrath selbst. Man habe auf den Großsultan als ein Ideal hingewiesen, aber Gott wolle die Schweiz vor einer solchen gerühmten Unabhängigkeit behüten, wie die Tür⸗ kei in der Flüchtlings⸗Angelegenheit Angesichts der englischen Flotte in den Dardanellen an den Tag gelegt habe. Wenn die
Schweiz diese weise Neutralitäts⸗Politik⸗ gewissenhaft befolge, so werde sie auch nichts von den fremden Maͤchten zu befürchten ha⸗ ben, denn diese bekümmerten sich eigentlich herzwenig um unsere Institutionen und wer regiere, wenn nur sie nicht beunruhigt werden. Trog führt sodann das Thema über die vom Präopinanten berührte Auslandspartei⸗Politik näher aus, indem er zeigt, daß diese Flücht⸗ lings-Armee von 10,000 Mann zu uns gekommen sei, in der Er⸗ wartung, in unserer Sympathie Unterstützung zu finden, um für sie die Kastanien aus dem Feuer zu holen, denn sonst schlage sich eine Ar⸗ mee von 10,000 Mann und suche kein Asyl. Die Zeiten hätten sich aber ganz sonderbar geändert, denn bekanntlich seien die bei der Schlacht bei St. Jacob übriggebliebenen 30 Mann deswegen geäch tet worden, und jetzt erhalte sogar eine Armee von 10,000 Mann ein Asyl. Die Gefühls⸗Politik habe bei unserem Volke keine gro ßen Wurzeln, und dessen Sympathieen seien eben Uicht besonders für die Fremden, am wenigsten für die Deutschen. Deshalb mache sich auch selten ein naturalisirter Deutscher ganz heimisch mit unse⸗ ren Sitten ꝛc. bei uns. Daß für die Flüchtlinge keine große Sym⸗ pathie im Volke vorhanden sei, ergebe sich schon aus der öffentli⸗ chen Wohlthätigkeit für dieselben, welche im Verhältniß zur Schweiz eine wahre Bettelei genannt werden müsse. Er geht dann noch näher in das Treiben dieser fremden Freiheitshelden ein, welche Asyl und Brod bei uns suchten und dann zum Danke ihre verderb⸗ lichen Grundsätze bei unserem Volke einzuimpfen versuchten. Man solle dem Bundesrathe nicht den Boden unter den Füßen gegenüber dem Auslande wegziehen, die Gefühle und Interessen des Volkes verletzen und auch nicht der Tagespolitikvertrauen. Er stellt den Antrag, über die Eytel⸗ sche Motion zur Tagesordnung zu schreiten, eventuell aber den Antrag von Dr. Heim anzunehmen, mit dem Zusatze, daß der Bundes⸗ Rath ein Gutachten über die Frage vorlegen möge, ob eine weitere Unterstützung der Flüchtlinge von Bundes wegen stattfinden solle. Kopp spricht ganz im Sinne der zwei vorhergehenden Redner, wünscht der Schweiz Glück zu Ochsenbein's weiser Politik und stimmt in erster Linie zu Trog's Antrag auf Tagesordnung und in zweiter Linie zu Dr. Heim's Antrag. Präsident Dr. Escher fühlt sich bemüßigt, auf einige ihn persönlich, als Präsident der Regie⸗ rung von Zürich, berührende Bemerkungen zu erwiedern, daß, was das Schreiben der Regierung von Zürich betreffe, dasselbe einstim⸗ mig beschlossen worden sei, und er persönlich müsse in Abrede stellen, dasselbe später bedauert zu haben. Eben so unrichtig sei es, so weit es allfällig die Regierung von Zürich betreffen solle, daß sie. noch weiter habe gehen wollen, als der Bundes⸗Rath. Solches seien überhaupt unbesonnene Aeußerungen. Was die Motion selbst anbetreffe, so müsse der vom Bundes⸗Rath versprochene Bericht und Vorlegung der Aktenstücke abgewartet werden, ehe Weiteres be⸗ schlossen werden könne, aber eben so wenig könne man darüber zur Tagesordnung schreiten. Ochsenbein rechtfertigt sich gegen den Vor⸗ wurf von Unbesonnenheit. Abermals wird nun auf Schluß der Debatte mehrseitig angetragen, der Antrag bleibt aber mit 31 ge⸗ gen 42 Stimmen wieder in Minderheit. Druey hielt nun wieder eine mehr als stündige Replik, besonders auf die von Eytel wieder⸗ holten Anschuldigungen, und zwar sehr eifrig, sogar hestig und schreiend, was bei seinen bekannten Manieren, dem plötzlichen Wech⸗ sel der Modulation seiner Stimme, einen possirlichen Eindruck macht und oft unwillkürlich Lachen erregt. Er wiederlegt noch einmal, unv : in veller Entrüstung, alle die ausgestreuten Lügen von diplomatischen Noten, Insinuationen ungeblicher Unterhandlungen wegen Neuenburg u. s. w. Der Großsultan habe die Auslieferung der Flüchtlinge verweigert, das habe ja auch der Bundesrath und noch mehr gethan, indem er die Auslieferung selbst solcher Flücht⸗ linge verweigerte, welche auch noch anderer, nicht politischer schwe⸗ rer Verbrechen angeklagt waren. Hierauf wird der Schluß der Debatte beschlossen und zu der (bereits mitgetheilten) Abstimmung geschritten. Der Beschluß des National⸗Rathes bezüglich der Mo⸗ tion des Herrn Eytel spricht den Standpunkt dieser Behörde, wie uns scheint, sehr klar aus. Er kam uns nicht unerwartet, und wir erklären uns ganz mit ihm einverstanden. Die⸗ ser Beschluß kann nicht einseitig aufgefaßt werden, sonst verliert er seine Bedeutung. Sehr unrichtig wäre es, ein unbedingtes Mißtrauens⸗Votum gegenüber der bundesräthlichen Politik darin zu erblicken; aber sicherlich eben so falsch wäre es, wenn man in derselben nur die Verwerfung der Motion Eytel's sehen wollte. Sowohl der Antrag von Eytel, als derjenige von Trog wurde verworfen, und der mittlere Antrag von Dr. Heim wurde angenommen. Dieser Antrag spricht materiell über die Po⸗ litik des Bundes⸗Rathes noch nicht ab, wie es wenigstens die Vo⸗ ten der mit Herrn Eytel gleichgesinnten Redner gethan haben; aber den Wunsch konnte man doch nicht unterdrücken, zu hören und zu sehen, wie der Bundes⸗Rath z. B. zu seiner zweiten Flücht⸗ lings⸗-Ausweisung gekommen sei, welche Motive ihn dabei geleitet haben. In diesem Wunsche liegt angedeutet, daß man diesen zwei⸗
ten Beschluß von vorn herein nicht begreife, möglicherweise nicht
Man berufe sich auf die
billige, wenigstens gehörige Gründe, die ihn rechtfertigen, verneh⸗
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men müsse. Dieses Verlangen nach Vorlegung der Akten, überdies noch, nur insofern sie möglich sei, ist durchaus wohlwollend ge⸗ meint, d. h. es soll den Personen, die den Bundes Rath bilden, in keiner Weise zu nahe getreten werden; das Mißtrauen, das in dem Verlangen liegt, entspringt nicht aus einem Verdachte gegen die Personen, sondern lediglich aus der Ueberzeugung, der Bundes⸗Rath habe in der Sache moöglicherweise nicht richtig gehandelt. Zu [die⸗ sem Verlangen war die Bundesversammlung vollkommen berechtigt, und wir bedauern nur, daß der Bundesrath sich dasselbe nicht selbst er⸗ spart hat, indem er von sich aus alle Akten vorlegte. Man könnte allenfalls sagen, er habe ja seine Bereitwilligkeit, die Akten vorzu⸗ legen, in der Diskussion ausgesprochen. Allerdings, aber das hätte schon, ehe die Motion eingebracht wurde, geschehen und dann un⸗ ter allen Umständen diese Bereitwilligkeit dadurch bethätigt werden sollen, daß man durch Darlegung sämmtlicher Akten der Diskussion den Faden abschnitt. Daß es der Bundesrath sogar auf eine Ab⸗ stimmung ankommen ließ, beweist, daß er es nicht ungern gesehen hätte, wenn man ihm die Vorlegung der Akten erlassen hätte, be⸗ weist also möglicherweise das Vorhandensein sehr schwacher Verthei⸗ digungsgründe. Wir wollen denselben nicht vorgreifen; genug, der Beschluß des Nationalrathes besagt: Die bundesräthliche Politik, namentlich der zweite Ausweisungsbeschluß, bedarf einer Rechtferti⸗ gung, einer Motivirung. Daß der Bundesrath diese sobald als möglich gebe, liegt in seinem eigenen Interesse, denn jeder Tag der Zögerung muß das Mißtrauen pflanzen oder, wo es schon da ist, vermehren.“
Basel, 27. Nov. (Schw. M.) Dem Pfarrer Dr. Schenkel in Schaffhausen, welcher die durch den Tod de Wette's erledigte Lehrstelle der Theologie in Basel erhalten hat, sind alle von ihm gestellten Bedingungen bewilligt worden, und er wird jetzt nicht nur ordentlicher Professor, sondern auch, obwohl jünger als die bereits dort angestellten Theologen, der erste Professor der theolo⸗ gischen Fakultät.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ York, 14. Nov. Die Sklavenfrage in Kalifornien ist ohne Zu⸗ thun des Kongresses entschieden worden, indem der kalifornische kon⸗ stituirende Konvent sich gegen die Zulassung der Sklaverei ausge⸗ sprochen hat. Jedoch ist durch einen Beschluß dieser Versammlung auch freien Negern der Zutritt in Kalisornien untersagt. Die Be⸗ rathungen finden in Monterey statt. Als zukünstiger Sitz der Re⸗ gierung ist Pueblo San Jose ausersehen worden. Stimmberechtigt ist jeder freie Weiße, welcher Bürger der Vereinigten Staaten ist und sich sechs Monate in Kalifornien aufgehalten hat. Auch hatte man sich damit beschäftigt, das Gebiet des Staates zu begränzen. Dasselbe soll auch Ober⸗Kalifornien einschließen, doch wird man sich bemühen, nicht über die Sierra Nevada hinauszugehen. Man hat die einzelnen Distrikte in folgender Weise vertheilt;: ¹) San Diego, Los Angelos, Santa Barbara und San Luis Obispo. 2) Mon⸗ terey und San Francisco. 3) San Jose und Sonama. 4) Sa⸗ cramento und San Joaquin. Die gesetzgebende Versammlung sollte im Dezember zusammentreten, um die Senatoren für den Kongreß zu erwählen und zur vollständigen Bildung der Staats⸗ Regierung zu schreiten.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 1. Dez. Im Staatspapier⸗Handel ging es hier diese Woche etwas lebhafter her, wie in letzter Zeit; die festere Haltung der pariser Börse hatte günstigen Einfluß auf den hiesigen Markt, und da keinerlei Ereigniß der besseren Stimmung entgegen⸗ wirkte, wurden von holländischen Fonds hin und wieder ansehnliche Einkäufe gemacht, wovon eine Preisverbesserung die Folge war. Im Laufe der gestrigen Börse zeigte sich indeß wieder einige Re⸗ action, indem Zproz. französische Renten mit einemmal stark ausge⸗ boten wurden, welches der Kauflust für andere Fonds sogleich ein Ende machte. Integrale waren von 53 pCt. allmälig bis auf 54 pCt. gestiegen, konnten jedoch am Schlusse der Böͤrse kaum 54 pCt. bedingen; Zproz. wirkliche Schuld erhob sich von 63 auf 63 ⅛ pCt. und blieb zuletzt 63 ½ pCt.; 4proz. do. stellte sich bei we⸗ niger Umsatz von 82 ½ auf 83 pCt. Russische Sproz. alte Obliga⸗ tionen bei Hope wurden erst zu 104 ½ und gestern zu 104 ¾ pCt. gekauft; dagegen und gingen von 85 ½ auf 84 ⅞ pCt. zurück. Von den österreichischer Effekten erhielten sich 2 proz. wiener Metall. ungefähr auf 422 Ct.; 5proz. do. folgten aber der früheren weichenden Richtung noch um pCt. und wurden zuletzt zu 82 ¼, abgelassen. Die Spe⸗ kulanten in spanischen Papieren sind auf die Berichte, daß man in Madrid einige Worte hinsichts Regulirung der Staatsgläubiger hat fallen lassen, wieder in Bewegung gerathen und haben die Ardoin⸗Obligationen von 12 ⅞ bis zu 13 % pCt hinaufgetrieben, deren Coupons von 7 ½ a 8 ⅜ bis zu 8 ¼ a 9 ⅛ Ct Zproz. binnenländische Obligationen waren anfänglich auch sehr in Zug und gingen von 27 46 vCt. um 1 pCt. höher; gestern fieler sie aber wieder auf 27 ¾ pCt. Bei den günstigen Berichten von
London schwangen sich portugiesische Obligationen von 33 bis 35 ½
Ct. empor und holten brasilianische Obligationen bis 89. Ct.
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E — ——
Bekanntmachungen
444] ECCEga lnmg
Die verwittwete Rousselle, Henriette Therese Emilie geborene Steibelt, geboren den 13. Dezember 1801, welche zuletzt in Freienwalde gewohnt, im Jahre 1832, 1834 oder 1836 sich aber von da üher Hamburg nach Nord⸗Amerika oder dem Vorgebirge der guten Hoffnung entfernt haben soll, hat seit dieser Zeit von ihrem Auf⸗ enthalte oder Leben keine Nachricht gegeben. Auf An⸗ trag ihrer nächsten Intestat⸗Erben wird die gedachte verwittwete Rousselle hierdurch aufgefordert, zu dem auf
den 4. Juli 1850, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath von Piper an hie⸗ siger Gerichtsstelle anberaumten Termine entweder per⸗ sönlich zu erscheinen oder bis dahin ihren Aufenthalt vhhabergidg viihe asescaszrsech für todt erklärt und
r Vermöge gesetzlich legitimi 8 ⸗ gegeben werden wird. u“
riezen, den 11. August 1849. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Verein für Pferdezucht und Pferdedressur.
General⸗Versammlung der Mitglieder
des Vereins findet nicht in diesem Monat, sondern erst 1e woch ben 16. Januar f. J., Mitlags 12 Uhr, in
[279 p] Ausga be
dem Vereins⸗Lokal statt. Berlin, den 4. Dezember 1849. Dieeetiu m des Vereins für Pferdezucht und Pferdedressur.
Rheinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
. 8 —2 1“ scheine zu den Stamm-Actien. xs Da die Ausgabe der neuen Dividen⸗ denscheine (für die Jahre 1849—1858 azeinschließlich) nur gegen Vorlegung der
8. Actien geschehen kann, indem die Ver⸗
abfolgung der neuen Coupons durch Ab⸗
F stempelung auf den Actien vermerkt wer⸗
den muß, so ersuchen wir die resp. Actionaire, ihre Actien unter Beifügung eines genauen von ihnen un⸗
2 4 an Uns einzusenden, worauf ihnen dieselben mit den neuen Dividendenscheinen successive und mögli Divide 21 möglichst g 187 Fespenfals⸗ 8 Einsendungen auf ihre Kosten 1 erden zurückgesandt . ““ Köln, den 21. 88 18.g 8 VZebTTbTTTTbööö
[282 b]
den 12. Dezember c.
Dividenden⸗
1“e
neuer
. &
November 1849. gefaßt werden soll, unter;
Die Herren Actionairs der neuen Berliner Hagel- Assckuranz-Gesellschast werden zu der Mittwoch im Lokale der Anstalt, am Kupfergraben No. 7, stattfindenden diesjährigen Ge-
neral-Versammlung ergebenst eingeladen.
handlungen beginnen um 10 ½ Uhr Vormittags.
Berlin, den 27. November 1849. t 18 n der neuen Berliner Hagel -Assckuranz-Gesellschaft.
Anhalt⸗Cöothen⸗Bernburger Eisenbahn.
Die Actionaire der Anhalt⸗Cöthen⸗ Bernburger Eisenbahn⸗Gesellschaft wer⸗ 3.gn den hierdurch zu einer auf
tag den 28. Dez. c.,
erzei 1 8 5. S Nachmittags 4 Uhr, terzeichneten Nummer⸗Verzeichnisses, portofrei im oberen Saale des hiesigen Börsenhauses
anberaumten Gener al⸗V ”n sammlun g,
in welcher über die sinanzielle Lage des Unternehmens und den serneren Betrieb, über die nothwendige Abän⸗ derung der Statuten, so wie event. über den Verkauf der Bahn und resp. Auflösung der Gesellschaft, Beschluß
ginwet ung auf den §. 78
der Gesellschafts⸗Statuten, mit dem Bemerken eingela den, daß die Deponirung der mit einem nach den Num mern geordneten Verzeichnisse versehenen Actien in der Büreau der Gesellschaft in Cöthen oder bei den Herre
straße Nr. 7, in den Tagen vom 14. bis 21. Dezem⸗ ber c., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, geschehen kann.
Die hierfür en gegenzunehmenden, von dem Direkto⸗ rium vollzogenen Bescheinigungen dienen als Legitima tionskarten beim Eintritt in die Versammlung, un werden die Actien gegen Rückgabe dieser Bescheinigung vom 29. Dezember bis 27. Januar 1850 wieder aus⸗ gehändigt. 8 b 1
Diejenigen Actionaire, welche es vorziehen, die Actien in ihrem Besitz zu behalten, können dieselben ebenfalls an obengenannten Orten zu der angegebenen Zeit ge⸗ gen Uebergabe eines nach den Nummern geordneten Verzeichnisses anmelden und vorzeigen, und erhalten so⸗ dann gleichfalls eine als Einlaßkarte zur Versammlung dienende Bescheinigung, mit welcher jedoch dieselben Actien beim Eintritt in die General⸗Versammlung wie⸗ der vorgezeigt werden müssen. Artiongiren, die sich nicht auf eine der beiden angegebenen Arten legitimirt haben, ist der Eintritt in die Versammlung statuten⸗ mäßig nicht gestattet.
Berlin, den 2. Dezember 1849. Der Vorsitzende des Ausschusses der Anhalt⸗Cöthen⸗ Bernburger Eisenbahn ⸗Gesellschaft.
I“
Die Ver-
kamen 4proz. Certifikate von denselben öfter vor
Ansprüche der
S. A. und J. J. Liebert in Berlin, Unterwasser⸗
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. ⸗ 3¾ Jahr. 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
den 8. Juni k, J. persönlich erfolgt sein.
Amtlicher Theil.
Dentschland.
Oesterreich. Wien. Verlangen nach Einberufung des österreichischen Reichstags. — Die lombardisch⸗venectianischen Tresorscheine. — Ver⸗ mischtes. v“
Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen.
Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.
Ausland.
Oesterreich. Agram. Nachrichten aus Bosnien. — Venedig. Kon⸗ zessionen. — Mantua. Freigebung der Thorpassage. — Verona. Befestigungsarbeiten. — Vermischtes. — Mailand. Bescheid Radetzky's
Ngan den Podesta. Frankreich.
Gesetzgebende Versammlung. Das Naturalisa⸗ tionsgesetz. — Ministerielle Vorlagen. — Vertagung einer Interpellation über die Rede des Präsidenten an die Präfekten. — Paris. Gesetz⸗ Entwlrfe des Präsidenten. — Feierlichkeiten zum Jahrestage der Prä⸗ sidentenwahl. — Prinz Georg von Preußen. — Die diplomatischen Posten in Wien und St. Petersburg. — Depesche über den Sieg in Algier. — Vermischtes. vroßbritanien und Irland. London. Tod der Königin Wittwe. — Die elektrischen Telegraphen. — Irlands Lage. — Südamerikanische Zustände. — Vermischtes.
Italien. Turin. Truppenmusterung. — Militair⸗Kommandant der
Insel Sardinien. — Ueberschwemmung der Ebene von Chambery. — Das Ministerium. — Römische Zustände. — Erklärung des Gesandten von Montevideo. — Livorno. Näumung des Lazareths. — Ferrara. Trnpßenwechse. — Bologna. Verzweigung der Banditen⸗Gesellschaft. 1 bETT14“ — Baumpflanzungen. — Verhaftungen. ö“ L bot. — Armuth. — Das Ministerium. — Von der italienischen Gränze. Grund der Zurückberufung der
spanischen Truppen. — Neapolitanische Ministerial⸗Veränderungen. Jesuiten⸗Kollegium in Arpino.
6 Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage.
Berlin, den 6. Dezember. Des Königs Majestät haben am 3ten d. Bellerue den zum Königl. bayerischen außerordentlichen Gefandten und bevollmächligten Minister am hiesigen Hofe ernannten Frei⸗ herrn von Malzen eine Privat⸗Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen das Schreiben Sr. Majestät des Königs von Bapern,
wodurch er in der gedachten Eigenschaft beglaubigt wird, entgegen⸗
zunehmen geruht.
Se. Hoheit der Prinz Wilhelm von Baden ist von
rhier angekommen. Finanz⸗Ministerium. Monats⸗Uebersicht der preußischen Bank,
gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 5. Oktober 1846.
I18 Geprägtes Geld und Barren .“ Kassen⸗Anweisungen und D.
20,406,900 Rthlr. Darlehns⸗Kassen⸗ scheine 1“] Wechsel⸗Bestände
Lombard⸗Bestände... 1 Staats⸗Papiere, verschiedene
und Aktiva
4,578,100 10,428,200 9,940,000
13,202,900
—) Banknoten im Umlaust 17,260,000
Depositen⸗Kapitalien ... qq1ö1ö1ööAP
) Darlehn des Staats in Kassen⸗Anweisungen (nach Rückzahlung von 4,900,000 Rthlr.,
efr. §. 29 der Bank⸗Ordnung vom 5. SSJII Leeh)h W“
Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗
1,100,900
Berlin, den 30. November 1849.
Königl. preuß. Haupt⸗ Bank⸗Direktorium.
von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Schmidt. Woywod.
1,609,800
. 868
(gez.) Meyen.
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Akademische Preisbewerbung in der Geschichts⸗ malerei.
In Gemäßheit des Staluts der von des hochseligen Königs Majestät gestisteten akademischen Preisbewerbungen in der Malerei, Skulplur und Baukunst wird hierdurch bekannt gemacht, daß die im Jahre 1850 zu veranstaltende Preisbewerbung für die Geschichts⸗ malerei bestimmt ist. Der Preis besteht in einer Pension von jähr⸗ lich 500 Rthlrn. für drei auf einander folgende Jahre zu einer Studienreise nach Italien. Alle befähigten jungen Künstler, insbe⸗ sondere die Schüler der unterzeichneten Akademie der Künste zu Berlin, so wie der Kunst⸗Akademieen zu Duͤsseldorf und Königsberg, werden eingeladen, sich bei dieser Preisbewerbung zu betheiligen. Um zu den Prufungsarbeiten zugelassen zu werden, müssen die Theilnehmer an dieser Konkurrenz entweder die akademische Me⸗ daille im Aktsaale gewonnen und die bei der Akademie vorgeschrie⸗ benen Studien gemacht haben oder ein Zeugniß der Fähigkeit von den Direktoren der Kunst⸗Akademieen zu Düsseldorf und Königs⸗ berg oder von einem ordentlichen Mitgliede der Akademie, in dessen Atelier sie gearbeitet haben, beibringen. Die Meldungen müssen bei dem unterzeichneten Direktor der Akademie vis zum Sonnabend
M. im Schlosse
2 1 In Aue post⸗Anstalten des J Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗
8 Anzeigers:
Straße Nr. 57. E“
uni; Die Hauptaufgabe wird am 24. Juni k. J. ertheilt, und erhalten die zur definitiven Kon⸗ kurrenz zugelassenen Bewerber vom 26. Juni bis zum 25. Septem⸗ ber dreizehn Wochen zur Vollendung ihrer Arbeiten. Die Zuer⸗ kennung des Preises erfolgt am 15. Oktober 1850 in öffentlicher Sitzung der Akademie.
Berlin, den 17. November 1849. Königliche Akademie der Künste.
Dr. G. Schadow,
Direktor.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche “ Arbeiten. Dem Schlossermeister und Maschinenbauer Heinrich Mann zu Elberfeld ist unter dem 3. Dezember 1849 ein Patent auf eine Maschine zum Waschen von Garnen und geweb⸗ ten Stoffen in der durch ein Modell nachzewiesenen Zu⸗ sammensetzung, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ des preußischen Staats ertheilt worden.
Deutschland.
Oesterreich. Wien, 3. Dez. Der heutige Wanderer bemerkt: „Immer allgemeiner macht sich das Bedurfniß des bal⸗ digen Zusammentritts des Reichstages geltend. Zwei Dinge sind es namentlich, die denselben dringend erfordern, die Beruhigung der Gemüther und die wieder zunehmende Entwerthung der Lan⸗ desvaluta. Was den ersteren Punkt betrifft, läßt sich nicht leug⸗ nen, daß in vielen ängstlichen Seelen der Zweifel rege geworden, ob die Verfassung vom 4. März wirklich zur Wahrheit werden dürfte; ein Zweifel, der, wenn auch ungegründet, doch seine Er⸗ klärung darin findet, daß nicht nur keine der Vorarbeiten, welche den Reichstagswahlen vorausgehen müssen, ja nicht einmal die Sta⸗ lute der einzelnen Kronländer erscheinen, obwohl die Er⸗ scheinung letzterer schon vor dem Austritte des Grafen Sta⸗ dion von den ministeriellen Blättern angekündet wurde, son⸗ dern auch für den Aufschub des Reichstages von Sei⸗ ten der Regierungs⸗Organe mitunter Gründe angegeben werden, die, wenn sie stichhaltig wären, einen Reichstag auf meh⸗ rere Dezennien hinaus unmöglich machen würden. Aber letzterer wird auch dringend durch den Zustand unserer Valuta erfordert. Von Tag zu Tag steigt das Silber⸗Agio. Dieses Steigen soll bald seinen Grund in gewinnsüchtiger Agiotage, bald im Passivhandel, zuletzt gar in den gegenwärtigen Witterungs⸗Verhältnissen, welche die Zufuhr von Gold und Silber erschweren, haben. Der wahre Grund aber liegt in der Ungewißheit über die Menge des gegen⸗ wärtig in Umlauf befindlichen Papiergeldes, in der Unkenntniß, bis zu welchem Betrage noch ferneres Papiergeld ausgegeben werden soll, so wie in dem Mangel jeder wirksamen Kontrolle. Denn zu den in Umlauf befindlichen Banknoten, deren Anzahl bekannt ist, kommen jetzt noch die Münzscheine, die dreiprozentigen Kassen⸗ Anweisungen und die Anweisungen auf die ungarischen Landes⸗ Einkünfte. Wie groß die Gesammtsumme dieser drei Gattungen Papiergeldes, ist unbekannt; man weiß nur, daß sie bedeutend sein müsse, da bereits mehrere Monate die Zahlungen der meisten öf⸗ fentlichen Kassen in diesen Papiersorten erfolgen. Dazu kömmt noch, daß das Publikum sich diese Summe, weil es sie nicht kennt, noch größer vorstellt, als sie wirklich ist. Nun hängt aber der Werth eines mit Zwangconrs versehenen Papiergeldes wesentlich von dem Verhältniß zwischen dem Bedarf an Circulationsmitteln und der Menge des vorhandenen Papiergeldes ab. Nimmt daher die Menge des letzteren zu, oder befürchtet man auch nur eine bedeutende Ver⸗ mehrung, so wird der Werth des Papiergeldes sinken. Auch der Mangel an beruhigender Kontrolle wirkt eben so, da er stets eine geheime Vermehrung befürchten läßt. Deshalb kann erst durch den Reichstag eine dauerhafte Regelung unserer Geldverhältnisse er⸗ wartet werden, da ihm nicht nur die Menge des in Umlauf befind⸗ lichen Papiergeldes genau angegeben werden, sondern er auch die Kontrolle über die fernere Ausgabe übernehmen wird.“
Es hatten fich in jüngster Zeit Fälle ergeben, daß die Tresor⸗
scheine des lombardisch⸗venetianischen Königreiches in den außer⸗ italienischen Kronländern der Monarchie an Zahlungsstatt nicht an⸗ genommen wurden. Um nun solchen Mißgriffen zu begegnen, hat das Finanz⸗Ministerium die Verfügung erlassen, daß diese Valuta bei allen öffentlichen Kassen, gleich dem übrigen österreichischen Pa piergeld, anzunehmen, jedoch nicht weiter mehr zu verausgaben, son⸗ dern entweder zur Abfuhr oder Auswechselung an die Kaiserlichen Staats⸗Central⸗Kassen abzuführen ist. „Wir sind nun“, sagt der Wanderer, „im Besitze von acht Gattungen österreichischen Pa⸗ piergeldes, eine Thatsache, welche geeignet ist, noch lange Zeit Gold und Silber im Agio zu erhalten.“ 1 Nach dem Soldatenfreund hat das in Nordböhmen stehende Armeecorps des Erzherzog Albrecht Befehl bekommen, sich für den eventuellen Fall eines Marsches bereit zu halten. „Auch das Bombardiercorps in Olmütz“, fügt das Const. Bl. a. B. hinzu, „soll sich marschfertig halten, und nach Gerüchten, die in Prag cirkuliren, deren Richtigkeit wir aber noch nicht verbürgen wollen, soll auch der Waarentransport auf der Nordbahn für einige Zeit eingestellt werden.“
In Arad wurden wieder 14 Urtheile gefällt, darunter 7 To⸗ desurtheile, denen jedoch vom Feldzeugmeister Baron Haynau 18jäh⸗ rige Festungsstrafe substituirt wurde.
In Semlin erschien, eine Verordnung, kraft welcher die serbi⸗
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8 8. 8 III11“ Inng schen Assignaten im Nennwerthe gegen Kaiserliche Geldsorten ein gewechselt werden. Die Direction der Kaiser Ferdinands⸗Nordbahn hat gestern folgende Bekanntmachung erlassen: „Da die Schneeverwehungen auf der Nordbahn und nördlichen Staatsbahn beseitigt sind, so verkehren von morgen, den 2. Dezember, früh 6½ Uhr, angefangen, die Personen⸗ und Postzüge in der angekündigten Fahrordnung, eben so die Zuͤge auf der Stockerauer Bahn. Der Lloyd berichtet: „Die Donau führt sortwährend viel Treibeis mit sich, dessen Massen vorzüglich durch den eingewehten Schnee stündlich an Dichte zunehmen, und, sollten sie zum Stehen kommen, eine um so kompaktere Eisdecke bilden würden. Auch das Landeis mehrt sich von Tag zu Tag, besonders am linken Ufer Der wiener Donaukanal ist bei Nußdorf von seiner Einmündung bis zu dem Gasthause zum Könige von Bayern in der sogenannter Halterau vom Eise bedeckt, von dieser Stelle an aber offen; de r Wasserstand 1 Zoll über Null. Die vielen auf der Donau und na“ mentlich im Kanale befindlichen, von der Kälte überraschten Fahr⸗ zeuge koͤnnen, der zu bedeutenden Unkosten wegen, nicht mehr im brauchbaren Zustande ans Land geschafft, sondern müssen zerschla⸗ gen werden, wodurch die betreffenden Eigenthümer einen sehr em pfindlichen Schaden erleiden, da sie das diesfällige Material weit unter seinem wahren Werthe zu veräußern sich genöthigt sehen. Noch schlimmer sind die Eigenthümer der in gleicher Lage befind⸗ lichen Fahrzeuge in den oberen Donaugegenden daran, wo selbst die Ladungen, um sie vor möglichem gänzlichen Verderben zu retten, um jeden Preis hintangegeben werden müssen.“
Bayern. München, 1. Dezbr. (Nürnb. Korresp.) (Schluß. Vergl. das gestrige Blatt des Pr. Staats⸗Anz.) Lerchenfeld will das Wort ergreifen. Es erhebt sich der Ruf nach Schluß und zur Tagesordnnng. Gegen den Schluß
sprechen Stöcker und Fillweber; es wird Fortsetzung der De⸗
batte beliebt und nun folgt abermals eine Reihe von faktischen Berichtigungen gegen Lerchenfeld.
Tröger: Zur Konstatirung der Wahrheit, da in diesem Saale die nürnberger Verhältnisse Niemand so genau kenne, als er, sehe er sich veranlaßt, Einiges mitzutheilen. Der Redner berührt zunächst die Volksversammlung vom 2. Mai und bemerkt, daß die⸗ selbe keine andere Tendenz hatte, als sich für die Durchführung der Reichsverfassung mit Anwendung aller gesetzlichen Mittel auszuspre⸗ chen. Zwar könne nicht geleugnet werden, was in der Kammer schon mehrmals ausgesprochen wurde, daß ein Redner in jener Volksversammlung sich dahin geäußert habe, daß bei ihm und sei⸗ nen Freunden der Gedanke an eine Lostrennung Frankens von Bayern aufgetaucht sei, allein sie hätten ihn als einen staatsverrä⸗ therischen zurückgewiesen. Ueber das, was der Volksversammlung vom 13. Mai vorangegangen, bemerkt Tröger, daß am 9. Mai das alte Volkscomité sich aufgelöst und am 10. Mai ein neues sich konstituirt habe. Allerdings habe das alte Comité vor seiner Auf⸗ lösung noch den Beschluß gefaßt, zwei Reichskommissäre zu berufen, die neueingetretenen Mitglieder aber legten Protest ein gegen die⸗ sen Beschluß und verwahrten sich feierlichst gegen alle Folgen, welche daraus entstehen könnten. Ein weiterer Beschluß des neuen Volks⸗ comités war der, daß ein Aufruf ergehen solle, worin man zur Ruhe und Ordnung auffordere. Dieser Aufruf könue zugleich als Programm dieses Volkscomités angesehen werden. Tröger liest einige Stellen daraus vor, wie: „Gesetzliche Haltung kann allein dem Ausdruck des Volkswillens die nöthige moralische Kraft verleihen. Darum beschwören wir Euch auch, jeden Anlaß zu einer Ruhestö⸗ rung zu vermeiden. Ernstlich müßten wir uns ferner dagegen ver⸗ fahren, wenn etwa Theilnehmer an der Versammlung bewaffnet er⸗ scheinen wollten. Laßt uns einig sein im Gesetz, weil für das von uns anerkannte Gesetz, die Reichsverfassung.“ Der Redner fährt fort: „Daraus mag hervorgehen, daß das ruhige Verhalten bei der Volksversammlung vom 13. Mai den Vorbereitungen des Volkscomité zuzurechnen ist, nicht den Schwadronen, die in Nürnberg eingezogen waren. Als besonderen Beweis hiefür führt er noch an, daß das Volkscomité bereits am 12. Mai we⸗ gen der von ihm gefaßten Beschlüsse von Seiten des „Freien Staatsbürgers“ heftig angegriffen wurde. In Nürnberg sei zu jener Zeit nur eine Stimme laut geworden, und diese habe der Anerkennung der Reichsverfassung gegolten. In diesem Sinne nur sei die öffentliche Meinung in Nürnberg zu verste⸗ hen. Demokrat sein, hieß zu jeuer Zeit in Nürnbeg nichts An⸗ deres, als die gesetzliche Autorität der National⸗Versammlung anerkennen, die Beschlüsse des deutschen Parlaments aufrecht erhal⸗ ten, die Durchführung der Reichsverfassung anstreben. Nur in diesem Sinne habe sich die überwiegende öffentliche Meinung ausgesprochen. Aum Dewohner Nürnbergs waren für die Reichsverfassung, weil man glaubte, daß durch sie Institutionen hervorgerufen würden, durch welche die Bedürfnisse des Volkes und die Forderungen der Zeit erfüllt würden. Wenn man aber unter Demokratie die Richtung verstehe, welche der freie Staatsbürger in den Monaten April und Mai, namentlich im Monate Mai, vertrat, dann müsse er gegen eine solche Demokratie Verwahrung einlegen, im Namen der Bürgerschaft Nürnbergs und in seinem eigenen. Fillweber nennt die Aeußerungen Lerchenfeld’'s über Franken unwahr und verläumderisch. Der Kriegs⸗Minister bestätigt das Vorkommen von Verführungsversuchen, stellt auch Excesse nicht in Abrede, be⸗ hauptet jedoch, daß dieselben sofort untersucht und bestraft wor⸗ den, und bittet mit Bezug auf eine Aeußerung Fillweber's, doch Erklärungen zu unterlassen, welche nachtheilige Schlußfolgerungen auf die Ehre unsers braven Heeres zuließen. Stöcker fordert sämmtliche Franken auf, als Zeichen der Mißbilligung der Lerchen⸗ feldschen Verdächtigungen sich zu erheben. Dies geschieht. Ler⸗ chenfeld giebt Erklärungen und Entschuldigungen, woran er eine längere Verwahrung gegen Mißverständniß seiner Rede knüpft, be⸗ züglich Bambergs und Nürnbergs jedoch das Vorkommen von Mi⸗ litairbestechungen als Thatsache RäheFense zu müssen glaubt. Der
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