Im neuesten Inder werden wieder einige Schriften als verbo⸗
ten bezeichnet. 4 8 8 Die Armuth nimmt hier merklich überhand; die öffentlichen Kassen sind erschöpft und der Mißmuth der Bevölkerung ist im Steigen. Der Pro⸗Minister Galli zieht sich vielseitigen Tadel zu. Der Minister der Gnade und Justiz hat seine Demission eingereicht. Von der italienischen Gränze, 29. Nov. (Wand.) n Rom will man in Bezug auf die Zurückberufung der spanischen ruppen wissen, daß dieselbe erfolgt sei, weil man in den Papieren des Pater Fulgenzio den Faden einer karlistischen Conspiration auf⸗ gefunden habe, welcher den Eminenzen von Gaeta und Portici nicht unbekannt gewesen sein soll. Der Papst hatte erklärt, daß er ohne die Spanier nicht in Rom einzirben werde. Wann wird dies nun geschehen? Der König von Neapel hat das Ministerium des Handels und Ackerbaues mit dem Ministerium des Innern und jenes des öffent⸗ lichen Unterrichts mit dem der geistlichen Angelegenheiten definitiv vereinigt. Giustino Fortunato hat das Finanz⸗Ministerium abge⸗ geben, welches d'Urso übernommen hat. . Aus Arpino wird berichtet, daß am 10. November der Jesuit Costa von dem Kollegium in dieser Stadt im Namen der Gesell u Besitz genemmen habe. 8 “X“
J 5. T
Königliche Schauspiele.
Freitag, 7. Dez. Im Schauspielhause. 202te Abonnements⸗ Vorstellung: Romeo und Julia, Trauerspiel in 5 Abth., von Shakespeare, übersetzt von Schlegel. Anfang halb 7 Uhr.
Sonnabend, 8. Dez. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abon⸗ nement. Zum erstenmale wiederholt: Der Trompeter des Prinzen, ko⸗ mische Oper in 1 Akt, nach dem Französischen des Melesville, von J. C. Grünbaum. Mussk von F. Bazin. Hierauf, zum erstenmale wiederholt: Das hübsche Mädchen von Gent, großes pantomimisches Ballet in 3 Akten und 9 Bildern, von St. George und Albert. Musik von A. Adam. In Scene gesetzt vom Königlichen Ballet⸗ meister Hoguet. Die neue Decoration des ersten Bildes ist vom Königlichen Decorationsmaler Gerst. Die übrigen neuen Decora⸗ tionen sind von dem Königlichen Decorationsmaler Gropius. (Frl. Lucile Grahn: Beatrix, als Gastrolle.) Anfang 6 Uhr.
Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr.
Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. ꝛc.
Königsstädtisches Theater.
Freitag, 7. Dez. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Vorher: Herr Lehmann. Monolo⸗ gische Scene mit Gesang von Dr. Beta, als Prolog, vorgetragen von Herrn Grobecker. G
’ Sonnabend, 8. Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung.)
erstenmale wiederholt: Il franco Arciero (Der Freischütz). Ro⸗ mantische Oper in 3 Akten, von Friedrich Kind. Musik von C. M. von Weber. Recitative von H. Berlioz. Mit neuen Decorationen und Kostümen. Die neuen Decorationen — im ersten Akt: Freie Gegend bei einem Wirthshause. — Im zweiten Akt: Gothisches Zimmer in einem Jagdschloß. — Die Wolfsschlucht. — Im drit⸗ ten Akt: Waldgegend mit Zelt — sind vom Decorations⸗Maler Herrn Schwedler. (Sga. Claudina Fiorentini: Agathe, als
Gastrolle.) Sponntag, 9. Dez. Zum erstenmale: Cardillac, oder: Das Stadtviertel des Arstnals. Melodrama in 3 Akten, nach dem
Französischen des Antony und Leopold.
Freitag, 7. Dez., Abends 7 Uhr im Englischen Hause: Konzert des 29sten Pariser Platz Stadt⸗ Bezirke, zum Besten des Volksdanks für Preußens Krieger. Unter gütiger Mitwirkung der Königlichen Hof⸗Opern⸗Sängerinnen Frau Dr. Kößter und Fräulein Brexendorf, des Herrn Hof⸗Schauspieler Döring, Herrn Kammermusikus di Dio, Herren H. Schunke, Grünwald, Espenhahn und Pfeiffer. Billets à 15 Sgr. sind zu haben bei Herrn Maler J. Rabe, Pariser Platz Nr. 6a., Herrn Kaufmann Bolzani, Unter den Linden Nr. 65, und Herrn Hof⸗Handschuhmacher Wernicke, Unter den Linden
Nr. 74. Abends an der Kasse zu 20 Sgr.
—
iner Börse vom 6. Dezember.
mechsel- Course.
250 Fl.
Kurz 1 Lst. 3 Mt. 390 Fr. 2 Mt. 15 8 Fl. 2 Mt. 150 FI. 2 Mt. 100 Thlr. 2 Me. 09 Tp⸗ 1 Tage
1090 vr. 2 m.
100 SMbI.] 3 Wocken
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Inlünchische Fonde, Bfandbriesse, Hommmal- Pafiere zmel Geld- Courvse.
Zt. Brief. Geld. Hem. Preufs. Frerw. An] 5 — 3 ld-Sch. 3 89 ½ Präm. Sch. — 101
Pomm. Fidbr. Kur- u.
Schlesieche do.
Rm. d
erl. Stadt-Obl. 1604 ½ 8 I
Pr. Bk-Amth.-Sch. — do. do. S Fraedrichz'or. — And. Goldm. Ath. —
Discanto.
Grosgsh. Posen do. do. do.
22
5 Westpr. Pfandbz. 3 ½ 90 ¼ tpr. Pfandbr. 3⁷
915,2
sche Fonds,
Htuss. DBamb. Uert. Poln. ueue Pfdbr. 46 dow beiiope 3.4. S. 8 do. Part. 500 Fl.
d5. 6b5. 1 Anl 4 do. do. 4 4
do. Stiegl. 2. 4. A. 4 9 8.
Hamb. Feæuer-Ca “
Hlan. do. 5. 4. do. Staats-Pr. An]
Kurh. Pr. 0. 4 0th. — Zardin. do. 36 Fr. — N. Bad. do. 35 Pl. —
do. v. RBthsch. Lst. — 10. Poln. Schatzs . 4 811 ½ do. do. Cert. 1. A. 5 93 — do. do. L. B. 200 Fl. — 0. 4 98 ½
ol a. Pfdbr. a. C. 4 95 ½
1103 lli
EIisenbahn- Actien.
23-
1 Staͤmm-Actien. Kapital. “ b
Der Reinertrag wird sach eriolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt Die wnt 36 pCt. bez. Actien sind v. Staat aur.
ages-Cours.
örsen- Rechnung. Rein-Frtra 1848.
B
Prioritäts-Actien.
Kapital.
Zinzfusz.
Sümmiliche Prioritsts-Actien werden durcb üührliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
88¼ ,G 81 bz. 107 ¾ G
Berl. Anh. Lit. A. B. do. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt... do. Leipziger 2,300,000
Halle-Thůͤringer.. . 92,000, 000
Cöln-Minden 13,000,000 do. Kachen . ..... 4,500,000
Bonn (oDd 1051200
Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000
Stesle-Vohwinkel .. 1,300,000
Niederschl. Mérkisch. 10,000,000
do. Zweigbalm 1,500,000
Oberschl. Lit. A.. 2,253,100
L 2,400,000
Cosel- Oderberg “ 1,200.000
Breslau-Freiburg... 1,700,000
Krakau-Oberschl. 1,800,000
Berg.-Märk 14,000,000
Stargard-Posen 5,000,000 Brieg-Neisse. 1, 100,000 Magdeb.-Wittond. 4,500,000
6,000,000 8,000,000 4,82 4,000 4,600,000 1,700,000
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109 6. 166 ⅔ 8.
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70 ¼ B. 44 B 84 ½ l
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Aachen-Maatricht ..
MAuslttzecl. 22e kLeen. 49 48 ⅞ a 19 ½
Friedr. Wilh.-Nordb. rior 100 ½ B. ½ bz.
19
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Sehluss-Course von Cöln-Minden 95 ½¼ G
Berl. Anhalt, 1,411,800
do. Hamburg 5,000,000 98 ¾ bz. 96 G.
91 ¼ bz.
101 5 6.
98 bz
105 ½ bz
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do. do. II. Ser. 1,000,000 do. Potsd.-Magd... 2,367,200 do. do. 3,132,800 do. do. Litt. D. 1,000,000 do. Stettiner. 890,000 Magdeb.-Leipziger. 1,788,000 Halle-Thüringer 4, 000,000 Cöln-Minden 3.,674,500 do. do. 3,500,000 Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 1. Priorität.. 2,487,250 do. Stamm-Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,099,000 Niederschl. Märkisch. 4, 175,000 do. 3,500,000
III. Serie. 2,300,000
Zweigbahn 252,000
do. 248,000 Oberschlesische 370,300 Krakau-Oberschl... 360,000 Cosel-Oderberg.. 250,000 stecele-Vohwinkel.. 325,000 do. do. II. Ser. 375,000 Breslau-Freiburg. 400,000 2% Berg.-Mlaà 900,000 bz.
100 ½ B 102 ¼ bz
— 80 2 .
78 ½ B. 94 bz.
103 ¾ 6. 102 ¼ 6.
25
ICgSngmennSSESUennEnnnnen
—
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—
Ausl. Stas Aeol.
RBeinertr. 1345
Kiel-Altona Sp. 2,050,000 Amsterd.-Rotterd. Fl. 6,500,000 Mecklenburger Thlr. 4,300,009
von Preussischen Bank-Antheilen 93 ¼ a
Die Börse war heute besser gestimmt, als dieser Tage, obwohl mit Ausnahme von Potsdam-Magdeburgern und Bank Antheilen, die übrigen Effekten wenig Veränderung erfuhren.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 5. Dez. Poln. Papiergeld 96 ¼ Br., 96 8 Gld. Oesterr. Banknoten 92 ½ Br., 92 ½ G. Poln. Pfandbr. alte 96 ½ G. do. neue 95 ½ G. Poln. 300 Fl. 112 ½ G., 500 Fl. 81 Br. B. Cert. 200 Fl. 17½ Br. Russ.⸗poln. Schatz⸗Oblig. 80 ⅞ Br. Oberschlesische A. 109 ½ Br., do. 100 ¼ Br. u. Gld. Freiburg 80 Br. Köln⸗ Minden 95 Br. Niederschl. 84 Gld. Neisse⸗Brieg 37 Br. “ Oberschl. 69 Br. Friedr. Wilh.⸗Nordbahn 47 ⅞ Br.,
7¼ Gld.
Wien, 3. Dez.
en, 3. Met. 5proz. 94 ½¼,
2 ½proz. 49, 48 ⅞, ½. 39: 108½, 109. Norvpbahn 107 %, ½, 6. Gloggn. Mail. 79 ½, 80. Pesth 79 ½, 79. B. A. 1193, 1190. K. Gold 117 ¼. Silber 110 ½. . Wechsel⸗Course.
Amsterdam 153 G.
Augsburg 110 ½.
Frankfurt 110.
Hamburg 162 ½.
London 411. 8 Br. 11.6 G.
HBDaris 131 Br. u. G. “
Anfangs Fonds beliebt, schlossen flau und gedrückt.
Fremde V aluten fehlend und bedeutend höher bezahlt.
Leipzig, 4. Dez. Leipz. Dr. Part. Oblig. 104 ½ Gld erische 875 Br. Schles. 90 ½ Br. Chemnitz⸗Riesa 28 ½ Gld. Löbau⸗Zittau 20) Br. Maadeb.⸗Leipzig 218 Br. Berlin⸗An⸗ 5 2,88 ½ Gld. Krakauer 70 ¼ Br. Altona⸗Kiel 94 ½ Br Des
558 4116 ¾ Gld. Preuß. B. A. 94 ¼ Br. 94½ I
11.““ „ 4. Dez. Zproz. span. waren auch heute gestern. Der dg hrt, und man bezahlte dafür besseren Preis als ö ee a war beträchtlich. In österr. Fonds zeigten Kauflust einen Ineeeh weshalb deren Preise bei sehr schwacher Wübelms⸗Nordb rilichen Rückgang erfuhren. Auch blieben Friedr Vilhelms⸗Nordbahn⸗Actien flauer. Alle übrigen Fonds vbe
bei sehr geringem Geschäft ohne 2 14. d pr. Wien niedriger. schäft ohne Bewegung. Wechsel und Coupons Oesterr. 5proz. Metall. 84 ¼ Br 11“ 8 Melan. 4 84 G d g, 8
1282 Br., 1276 Gld. Baden Partial⸗Loose 4 8 be 53 Gld., do. a 35 Fl. 3¹1 ⅛ Br., 31 ⅞ Gld. Darmstadt Pa ti 81 Loose 2 50 Fl. 71 ½ Br., 71 ¼ Gld., do. a 25 Fl. 28 Br . F Hessen Partial⸗Loose a 40 Rthlr. preuß. 33 ¼ Br., 33 Gib 1” binien Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 31 Br. 3¹½ Gld. Spanten Zproz. inländ. 29 ½ Br., 29 Gld. Poln. 300
1“
Wilhelms⸗Nordbahn 49 ½ Br., 49 ½ Gld. Köln⸗Minden 95 ¼ Br., 95 ⅞ Gld. 8 Telegraphische Notizen. 9 Frankfurt a. M., 4. Dez. Nordbahn 49 ½. Köln⸗ Minden 95 ½¼. Span. Z proz. 29. Met. 5proz. 84. Wien 107 ½.
Hamburg, 4. Dez. 86 ½ Br., 86 ⅞1 Gld. Engl. Russ. Anl. 105 ½ Gld. Br. JNn. 70 Br. Ard. 12 ½ Br., 12 ¼ Gld. Zproz. 27 ¾ Br., 27 ½ Gld. Hamburg⸗ Berlin 81 Br. u. Gld. Bergedorf 94 Br. u. Gld. Magdeburg⸗ Wittenberge 63 ½ Br., 63 Gld. Altona⸗Kiel 94 Br. Köln⸗ Minden 94 ½ Br., 94 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 49 Br. Gl. Elmsh. 25 Br. Rendsb. Neum. 112 Br. u. Eld. Mecklen⸗ burg 32 Br.
Bexbach 85 ½ Br., 84 ¾ G.
3 ½ proz. p. C. Stiegl. 84 ¼
Wechsel⸗Course. Paris 187. St. Petersburg 33 ¾. London 13. 10. Amsterdam 35. 45. Frankfurt 88 ½. Breslau 152 ½. Louisd'or 11.2 ⁄. Preußische Thaler 50 ½. Gold al Marco 437. ö .“ Das Wechselgeschäft war wegen Mangel an Valuten nur klein. Das Geld sehr reichlich. Fonds fest. Eisenbahn⸗Actien anfangs flau, Ende fester.
Paris, 3. Dez. baar 90. 20, Zeit 90. 60.
3proz. baar 57. 35, Zeit 57. 50. 5proz. Bank 2405. Span. 24 ½. Nordb. 415.
C. 985
London, 3. Dez. Zproz. Cons. p. C. und . 3 ½ proz. 95 ½. Ard. 19, 18 ½. Pass. 3 ½. 3 proz. 38 ½, ½. Int. 55 ½. 4proz. 83 ½. Bras. 88. Chili 3proz. 57. Mex. 27 3½. Peru 54 ½. Cons. eröffneten zu 95 ½, ¾ p. C. und a. Z. Sie blieben ge⸗ genwärtig 95 ¼, ½ p. C., 95 ½, a. Z. Cons. p. Jan. 90 ½. Fremde Fonds unverändert.
2 Uhr. Cons. 95 ¼, r. C. u a. Z.
Amsterdam, 3. Dez. Durch die heutige Abrechnung herrscht viel Leben; die Börse war im Allgemeinen willig und der Umsatz ansehnlich. Holl. Fonds blieben gut preishaltend auf ihrem letzten Stand. Durch höhere Londoner Notirungen waren Span. Fonds auch hier zu höheren Coursen anzubringen. Russ. gesucht. Oesterr. behaupteten sich. In Süd⸗Amerik. viel Bewegung und ansehnliche Cours⸗Erhöhung. 8 Holl. Int. 54 9G, , ¹%. Zproz. neue 63 . Span. Ard. 13 ½ gr. Piecen 13 ½, ½, m. Coup. 9 ⅛, xX. Russ. 4proz. 85 ¾.
tiegl. 83 ½, neue 83 ½. Oest. Met. 2 ½proz. 42 ½, X¼. Mex. 26 ½, .
I1“
“ Wechsel⸗Course. Paris 56 % G. Wis 82 Br. London 2 Mt. 11. 97 ½. b11 Hamburg 34. Petersburg 185 Br.
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 6. Dezember. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: ZWeizen nach Qualität 52—58 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 26 ½ — 28 ½ Rthlr. „ pr. Dezbr. 26 ½ Rthlr. Br., 26 ¾ G. 2 pr. Fruüͤhjahr 27 ½ Rthlr. Br., 27 ½ G. Gerste, große loco 24—26 Rthlr. „ kleine 20 — 22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthlr. „ pr. Frühjahr 50 pfd. 16 ¾ Rthlr. B Rüböl loco 14 Rthlr. Br. pr. Dezbr. 13 Rthlr. Br., 13 ⅜ bcz. u. G. Dezbr. /Jan. 13 % u. * Rthlr. bez., 13 ¾ G. Jan./Febr. 13 ½ Rthlr. bez. u. Br. Febr.⸗März 13 Rthlr. Br., 13 G. März /April 13 ⅔ Rthlr. Br., 13 ⅞ bcz. u. G. April/ Mai 13 ¼ Rthlr. Br., 13 ⅔ bez. u. G. loco 11422 “ pr. Desbn. 12* Rthlr. Br. „ pr. Frühjahr 11 ¼ Rthlr. Br., Mohnöl 15 ½ a 15 Rthlr. Palmöl 12 ½ a 12 ½ Rthlr. Hanföl 13 x½ Rthlr. “ 8 Südsee⸗Thran 12 ½ Rthlr. 1.“ Spiritus loco ohne Faß 14 ⁄¾2 u. 8 Rthlr. verk. -—„ pr. Dezbr. 14 ½ Rtylr. Br., 14 ½ G.
16 G.
11“
pr. Früͤhjahr 155 Rthlr. bez. u. Br., 15 ½˖ G.
Nummer des Staats⸗Anzei⸗ gers sind Bogen 247 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 208 bis 210 der der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
Mit der heutigen
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
Zum
zum Preußisch
2211
en Staats-Anzeiger.
.“ II vrn
Freitag d. 2. Dez.
S..
1 EEöö1ö1ö1“ Denutschland. — 1
Oesterreich. Ogganisation der serbischen Woiwodschaft und des temescher Banates. (Schluß.) — Notizen über den Hndelsverkehr von Modena und Parma.
Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen. — Achim. springen einer Lofomotivr.
Ausland.
Spanien. Madrid. Gesetz⸗Entwurf über den Rechnungshof. —
ausforderung an Narvaez. — Vermischtes.
Zer⸗
Her⸗
——— EEEEEE,,,,]
Nichtamtlicher Theil. Dentschland.
Oesterreich. Wien, 29. Nov. Schluß des im gestrigen Blatte (Beilage) des Pr. Staats⸗Anz. abgebrochenen Artikels.
Das Institut der Militairgränze ist innerhalb seiner dermaligen terri⸗ torialen Ausdehnung und in seiner militairischen Organisation durch die Reichsverfassung aufrecht erhalten.
Die Einverleibung eines Theiles derselben in die Woiwodschaft Ser⸗ bien wäre gleichbedeutend mit ihrer Provinzialisirung und mit der Aufhe⸗ bung ihrer eigenthümlichen Einrichtungen. —
In Betreff der Regelung der die Militairgränzen betreffenden Verhältnisse wird der treugehorsamste Ministerrath demnächst in der Lage sein, seine chrerbietig⸗ sten Anträge zusammengefaßt in ein besonderes Statut Ew. Majestät vorzu⸗ legen.
Syrmien, fast ausschließend nur von Serben bewohnt, ist für diese Nation von hervorragender Wichtigkeit als Stammland ihrer ersten Ansiede⸗ lungen, als Stätte ihrer vorzüglichsten geschichtlichen Erinnerungen und Denkmäler und als Sitz ihrer bedeutendsten kirchlichen Institute.
Seit den carlowitzer Ereignissen gehört auch Syrmien thatsächlich zu der damals neu errichteten Woiwodina, und selbst in dem Allerhöchsten Handschreiben vom 2. April d. J. wurde und blieb es dem Verwaltungs⸗ gebiete des Patriarchen der Serben zugewiesen.
Ein Gebiet, welches Sprmien nicht mitbegriffen, könnte nicht füglich als serbische Woiwodschaft bezeichnet werden.
4 „Der im Jahre 1848 versammelte kroatisch slavonische Landtag hat im Artikel 7 Syrmien als einen Bestandtheil der serbischen Woiwodschaft an⸗ erkannt, und sich zur Unterstützung und Verwirklichung der Wünsche der E1“ bereit erfläct und verpflichtet. Durch den 9ten Landtags⸗
rtikel aber, der im 6ten Absatze gleichfalls von der Woiwodschaft handelt, wurde im 11ten Absatze die syormier Gespanschaft als ein integrirender, gegen jeden Feind zu vertheidigender Theil der vereinigten Königreiche erklärt. 8 “
Eine befriedigende Lösung des scheinbaren Widerspruches, der zwischen dem 7ten und 11ten Artikel des kroatisch⸗slavonischen Landtages obwaltet kann nur darin gefunden werden, daß nach der von Seiten des Banus zu Folge der Berathungen kroatischer und serbischer Vertrauensmänner dem treugehorsamsten Ministerrathe mitgetheilten Ansicht unter dem im Landtags⸗ Artikel 7 erwähnten „Syrmien“ nicht das ganze, zum Theile aus der ehe⸗ maligen slavonischen valpoer Gespanschaft zusammengesetzte Syrmier⸗ Komitat, sondern nur dessen östliche, das ursprüngliche Syrmien in seiner alten Begränzung bildenden Theile desselben verstanden werde.
Den auf diese Unterscheidung gegründeten Antrag, wonach die beiden sprmischen Bezirke von Ruma und Illock zum Gebiete der Woiwodschaft zu gehören, der westliche oder vukovarer Bezirk aber bei Slavonien zu ver⸗ bleiben hätte, erlaubt sich der treungehorsamste Ministerrath der Allerhöchsten Genehmigung Ew. Majestät mit dem ehrfurchtsvollsten Beifügen zu un⸗ terbreiten, daß hierdurch die für die Serben in geschichtlicher und religiöser Bezichung bedeutsamsten Landschaften in den Umfang ihrer Woiwodschaft aufgenommen und nur jene Gebietstheile davon ausgeschlossen werden, welche ursprünglich nicht zu Syrmien gehörig, eine, größtentheils nicht zur orientalisch⸗griechischen Kirche sich bekennende Bevölkerung haben.
Obwohl der §. 0 der Reichsverfassung die Aenderung der Gränzen eines Kronlandes der Gesetzgebung überweist, so findet die Regierung Ew. Majestät, indem sie die definitive Ausgleichung aller, die Woiwodschaft Serbien betreffenden territorialen und staatsrechtlichen Verhältnisse der Mit⸗ wirkung der Landes⸗ und Neichsvertretung im verfassunge mäßigen Wege anheimstellt, doch in den §§. 87 und 120 der Reichsverfassung und in der vorstehenden Auseinandersetzung, die Ermächtigung zu der ehrerbietigst be⸗ antragten provisorischen Zuweisung der östlichen Theile des syrmier Ko⸗ mitats an die genannte Woidwodschaft.
Nach Ausscheidung der Militair⸗Gränzgebiete der baranvaer Gespan⸗ schaft und des vukowarer Bezirkes würde von den in der karlowitzer Na⸗ tional⸗Versammlung angesprochenen Gebieten außer dem eigentlichen, die Bezirke von Rumm und Illock umfassenden Syrmien nur noch die Bacska und das Banat oder die bacs⸗bodrogher, die torontaler, temescher und krassoer Gespanschaften erübrigen.
Das krassoer und temeser Komitat, mit Ausnahme des werschetzer Be⸗ zirkes, gleichfalls auszuschließen und das neu zu fonstitnirende Gouverments⸗ Gebiet auf die im Allerhöchsten Handschreiben Ew. Majestät vom 2. April d. J. provisorisch der Verwaltung des Patriarchen der Serben als bevoll⸗ mächtigten Kaiserl. Kommissär untergeordneten Landestheile zu beschränken, würde dem beabsichtigten Zwecke widersprechen und auf namhafte Schwie⸗ rigkeiten und Unzukömmlichkeiten führen.
Die Bacska und das torontaler Komitat sammt dem werschetzer Stuhlbezirke ist keineswegs ausschließend von Serben bewohnt. Hundert⸗ tausende von Deutschen und Magyaren, die zahlreich vorkommenden Ro⸗ manen und anderen Volksstämme ungerechnet, wohnen daselbst neben den Serben und zwar, wie bereits erwähnt wurde, in der Art durcheinander gemengt, daß nur ausnahmsweise in einzelnen Bezirken ein kompaktes Zu⸗ sammenwohnen einer einzigen Nationalität stattfindet.
Wüͤrde sene im April d. J. mit vorzüglicher Bedachtnahme auf die damaligen Kriegsverhältnisse vorgenommene territoriale Abtheilung fort⸗ dauernd und bleibend gemacht, so würde das Banat höchst unzweckmäßig durchschnitten.
Das Gebiet zwischen der Donau, Theiß und Maroes ist seit Jahrhun⸗ derten nicht blos durch den Namen des Banates, fondern auch durch die Gemeinschaftlichkeit der geschichtlichen Erlebnisse und der Kultur⸗Entwicke⸗ lung, so wie munizipaler und administrativer Einrichtungen zu einem Gan⸗ zen verbunden.
Die geographische Gestaltung des Landes, die Productions⸗ und Ver⸗ kehrsverhältnisse seiner Bevölkerung haben cine solche Wechselseitigkeit und Verschmelzung der Interessen aller einzelnen Theile des Banates unter einander herbeigeführt, daß ihre tiefer greifende Trennung als eine natur⸗ widrige Hemmung des ganzen Kreislaufes ihres öffentlichen Lebens betrach⸗ tet werden müßte.
——NN’NNE
Wurden zwischen dem torontaler Komitate und dem werschetzer Be⸗ zirke einerseits und dem übrigen Banate andererseits die Gränzpfähle ver⸗ schiedener Verwaltungsgebiete aufgerichtet, so bliebe zwischen diesem Gebicte, Siebenbürgen und der Militairgränze ein unförmlich eingekeiltes Territo⸗ r im übrig, das einem Rumpfe gleich und für sich allein jeder politischen Lebensfähigkeit entbehrend auch keinem anderen Lande sich organisch einsügen
irlicher Gränzen, die in politischer Bezi a ni en in An⸗ schlag gebracht werden aor. JECE 1““ 8 Alle diese Nachtheile werden vermieden, wenn nach dem ehrerbietigsten Antrage des treugehorsamsten Ministerrathes Ew. Majestät zu genehmigen geruhen, daß das ganze Banat vereinigt bleibe, und mit der Bacska und
den syrmischen Bezirken von Ruma und Illok verbunden, als ein eigenes Verwaltungsgebiet konstituirt werde.
Es entsteht dadurch ein wohl arrondirtes und abgegränztes, geschicht⸗ lich und geograpbisch zusammengehörendes, durch gleichförmige Interessen aller Art verbundenes und in national⸗oökonomischer Beziehung für das ganze Reich hochwichtiges Territori m.
Die Bevölkerungs⸗Verhältnisse desselben sind so gestaltet, daß nicht ein einzelner Volksstamm der Majorität einer zweiten überwiegenden Nationa⸗ lität gegenüͤbersteht, und daher keiner die Unterdrückung des eigenen Lebens und Entwickelns in schutzloser Minderzahl zu befürchten hat.
Die verschiedenen Volksstämme, welche die Bevölkerung bilden, halten sich beinahe das Gleichgewicht, und jede Nationalität, für sich allein schon einen namhaften Quotienten der Bevölkerung bildend, wird gegen Uebergriffe eines Volksstammes in dem Anschlusse an die bei der Wahrung des Grund⸗ satzes der Gleichberechtigung nicht minder betheiligten übrigen Volksstämme einen zureichenden Schutz finden und ein suprematisches Auftreten einer Nationalität zur Unmöglichkeit werden.
Den Ansprüchen und Bedürfnissen, welche sich hinsichtlich einer natio⸗ nalen Verwaltung bei den unter dem Schutze des Grundsatzes der Gleich⸗ berechtigung in einem und demselben Gonvernements⸗Gebicte befindlichen Volksstämmen herausstellen werden, soll, so weit es die Vermengung der Wohnsitze der einzelnen Völterschaften zuläßt, bei der Abgränzung der grö⸗ ßeren und kleineren Verwaltungs⸗ und Gerichtsbezirke nach Möglichkeit Rechnung getragen werden.
Es wird fuͤr die aufzustellenden administrativen Organe eine der ersten und wichtigsten Aufgaben sein, eine solche Eintheilung des Landes zu ent⸗ werfen und der höheren Genehmigung zu unterbreiten, daß nicht nur die größeren Distrikte oder Kreise die Hauptstämme der Bevölkerung, nämlich die Serben, die Romanen und die Deutschen repräsentiren, sondern daß auch in der unteren organischen Gliederung auf die ethnographischen Ver⸗ hältnisse möglichst Bedacht genommen wird.
Die administrative Oberleitung jenes ganzen, im Südosten Ungar s zu bildenden und unmittelbar dem Reichs⸗Ministerium unterzuordnenden Gouvernementsgebietes wäre einem in Temesvar residirenden provisorischen Landes Chef, dem für die Besorgung der Civil⸗Angelegenheiten ein Mini⸗ sterial⸗Kommissär an die Seite gegeben würde, anzuvertrauen.
Eben so wird in thunlichster Uebereinstimmung mit dem Verwaltungs⸗ Organismus in den übrigen Kronländern, zugleich aber auch mit Beibe⸗ haltung nationaler Eigenthümlichkeiten und Benennungen die Administration der drei Kreise oder Distrikte, in welche das ganze Gebict getheilt werden soll, so wie der aus ihnen zu bildenden unteren Bezirke von Kreis⸗ und Bezirks⸗Vorständen zu besorgen sein, deren Wirkungekreis in einer eigenen Ve fügung festgestellt werden wird.
Um dem Lande auch eine seinem Verwaltungs⸗Organismus entsprechende Vertretung zu gewähren, dürften sich Ew. Majestät allergnädigst bewogen finden, Allerhöchstihren treugehorsamsten Ministerrath zu ermächtigen, Verordnungs⸗ Entwürfe, wodurch in Uebereinstimmung mit den Geund sätzen der Rrichs⸗ verfassung und analog den Institutionen anderer Kronländer die Zusam⸗ mensetzung, die Einrichtung und der Wirkungskreis der Landes⸗, Kreis⸗ und Bezirks⸗Vertretungen geregelt werden soll, auszuarbeiten und der Allerhöch⸗ sten Sanction zu unterbreiten.
Innerhalb des Umfanges jenes ganzen Gouvernements⸗Gebietes würde die Woiwodschaft Serbien nach dem chrerbietigsten Antrage des treugehorsam⸗ sten Ministerrathes einen besonderen Kreis zu bilden und aus den syrmischen Bezirken von Ruma und Ilok, und aus jenen Theilen der Bacska und des torontaler und temescher Komitates zu bestehen haben, welche sich bei den genaueren von der Regierung einzuleitenden Erhe⸗ bungen, als vorzugsweise von den Serben bewohnt, herausstellen werden, durch eine solche Konstituirung des erwähnten Verwaltungsgebietes werden die Verhältnisse der Woiwodschaft Serbien, in Uebereinstimmung mit dem §. 72 der Reichsverfassung geregelt, insofern eine Regelung über⸗ haupt möglich ist, ohne der definitiven Entscheibung im verfassungsmäßigen Wege vorzugreifen.
Durch jenen Paragraphen der Reichsverfassung sind nämlich, wie bereits oben angedeutet wurde, der serbischen Nation die ihre Kirchengemeinschaft und Nationalität wahrenden Einrichtungen nach Maßgabe ihrer älteren Freiheitsbriefe und der neuerlichen Allerhoͤchsten Erklärungen zugesichert, und die Einvernehmung ihrer Abgeordneten in Betreff der Vereinigung mit einem anderen Kronlande in Aussicht gestellt worden.
Was zuerst ihre besonderen kirchlichen Verhältnisse anbelangt, so sind vieselben theils durch Wiedererrichtung des Patrialchates, und theils durch die Aufrechthaltung der ihnen von den erlauchten Vorfahren Ew. Majestät namentlich in den Constitutionen und Regulamenten vom Jahre 1771 und 1777, und in den Erläuterungs⸗ und Ergänzungs⸗Reskripten vom Jahre 1779 und 1782 ertheilten Zugeständnisse und Einrichtungen anerkannt.
Der treugehorsamste Ministerrath hat, um über eine Regelung der Verhältnisse der griechisch⸗nichtunirten Konfession überhaupt die Wuͤnsche und Rathschläge der Vorsteher der Kirche anzuhören, bereits mit Genehmi⸗ gung Ew. Majestät die Einleitung getroffen, daß die nichtunirten griechi⸗ schen Bischöfe im nächsten Frühjahre zur Berathung ihrer Angelegenheiten einberufen werden, wobei auch allfällige Reformen in den die Kirchenge⸗ meinschaft der Serben betreffenden Beziehungen in Erwägung zu ziehen sein werden.
Die Nationalität der Serben findet zu oberst ihre Wahrung in dem im §. 5 der Reichsverfassung feierlich garantirten Prinzipe der Gleichberech⸗ tigung.
Der serbische Volksstamm ist durch die Reichsverfassung zu gleicher Geltung und zu gleichem Rechte mit den übrigen Natisnen berufen.
Die Theilnahme an den allen Völkern des Reiches gewährten freien
Institutionen wird auch den Serben eine neue Bahn für die freie Entwicke⸗ lung und Fortbildung ihrer Nationalität im Staats⸗ und Gemeindeleben, in der Kirche, im Amte und in der Schule eröffnen. Insbesondere wird die Bildung der Woiwodschaft Serbien als ein eigener Verwaltungs⸗Distrikt oder Kreis und die mit sorgfältiger Beach⸗ tung der ethnographischen Verhältnisse vorzunehmende Theilung in kleinere Verwaltungs⸗Bezirke das zweckmäßigste Mittel an die Hand gegeben, um den Serben eine ihren nationalen Bedürfnissen entsprechende Verwaltung gewähren und bei der Besetzung öͤffentlicher Aemter auf die mit den übrigen Befähigungen auch die Kenntniß der nöthigen Sprachen verbindenden Lan⸗ deseingebornen möglichst Bedacht nehmen zu können.
Inwiefern endlich der §. 72 die Reichs⸗ Verfassung bei der Frage der Emverleibung der serbischen Woiwodschaft in ein anderes Kronland den Abgeordneten derselben eine entscheidende Stimme einräumt, wird das dazu erforderliche Organ in der Kreis⸗Vertretung geschaffen, welche die Wünsche, Ansichten und Interessen der Woiwodschaft auszusprechen und zur Geltung zu bringen berufen sein wird. .
Schließlich glaubt der treugehorsamste Ministerrath Ew. Masefftt um die bewährte Treue und Anhänglichkeit der Serben auf eine feierliche Weise zu ehren, nationalen Ueberlieferungen eine förmliche diplomatische Anerkennung zu gewähren, den ehrfurchtsvollsten Antrag stellen zu sollen, aß Cw. Ma⸗ jestät sich bewogen finden möchten, den Titel eines „Groß⸗Woiwoden der Woiwodschaft Serbien“ anzunehmen und dem jeweilig von Ew. Majestät ernannten Verwaltungs⸗Vorstande oder Kreis⸗Chef der Woiwodschaft den Titel eines Vice⸗Woiwoden zu verleihen.
Da den vorausgeschickten „Erörtetungen zufolge die serbische Woiwodschaft und die übrigen Bezirke des bisherigen Banotes in dem ganzen Verwaltungsgebiete, dessen Einrichtung der treugehorsamste Ministerrath Ew. Majestät allerunterthänigst in Antrag zu bringen sich er⸗ laubt, die Hauptbestandtheile bilden werden, so dürfte es am zweckmäßigsten sein, jenes Gebiet vorläufig im amtlichen Verkehre mit der Benennung „Woiwodschaft Serbien und temescher Banat“ zu bezeichnen.
Geruhen demnach Ew. Majestät die im vorliegenden allerunterthänig⸗ sten Vortrage entwickelten Anträge zu genehmigen und die treugehorsamsten Minister in Vollziehung des ehrerbietigst angeschlossenen Patents⸗Entwurfes mit der Durchführung derselben zu beauftragen. Wien, 17. November. Schwarzenberg. Krauß. Bach. Bruck. Thinnfeld. Gvulac. Schmer⸗ ling. Thun. Kulmer.
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Hierüber erfolgte nachstehende Entschließuug Sr. Majestät: Gränze Cerealien nach der Lombardei.
rmeer
„In Genehmigung der Anträge Meines Ministerrathes über die Organisation der serbischen Woiwodschaft und des temescher Bana⸗ tes habe Ich das Mir vorgelegte Patent vollzogen.“ Schönbrunn, 18. November. Franz Joseph. Dieses Patent lautet:
Wir Franz Joseph der Erste ꝛc. haben mit Beziehung auf Unser Pa⸗ tent vom 15. Dezember 1848 und auf die §8 1 und 72 der Reichs ver⸗ fassung nach dem Antrage Unseres Ministerrathes beschlossen und verord⸗ nen, wie folgt: Aus dem die bisherigen Komitate Bacs Bodrogh, Toron⸗ ta’, Temes und Krasso (die Bacska und das Banat) und den Rümaer und Illoker Bezirk des syrmier Komitats umfassenden Territorium wird vorläusig, in so lange nicht über die künftige organische Stellung dieses Landestheiles in Unserem Reiche, oder über! dessen Vereinigung mit einem anderen Kronlande in verfas⸗ sungsmäßigem Wege desinitiv entschieden sein wird, ein cigenes Verwal⸗ tungs⸗Gebiet gebildet, dessen Administration unabhängig von jener Ungarns durch unmittelbar Unserem Ministerium unterstehende Landesbehörden zu leiten ist. Dieses Gebiet hat die Benennung „Woiwodschaft Serbien und Temeser⸗Banat“ zu führen. Wir behalten Uns vor, die Landesvertretung in diesem Gebiete, so wie die Theilnahme seiner Bewohner an der Rerchs⸗ vertretung analog den Einrichtungen anderer Kronländer nach den Gund⸗ sätzen der Reichsverfassung durch eine besondere Versügung provisorisch zu regeln. Die administrative Oberleitung des Landes finden Wir vorläufig einem provisorischen Landeschef mit dem Sitz in Temeswar zu übertragen, dem für die Organisirung der Civilverwaltung ein Ministerialkommissär zur Seite gestellt wird. In Berücksichtigung der cigenthümlichen Interessen der verschiedenen, dieses Gebiet bewohnenden Völkerschaften verordnen Wir, daß das Land nach den Hauptstämmen seiner Bevölkerung in drei größere Ver⸗ waltungs⸗Distrikte (Kreise) und jeder dieser Kreise in Bezirke untergetheilt und Uns der Entwurf einer Verordnung über die Einrichtung und den Wir⸗ kungskreis ihrer administrativen und repräsentativen Organe — Kreis⸗ Und Bezirksvorsteher — Kreis⸗ und Bezirksvertretungen zur Sanction vorgelegt werde. Die syrmischen Bezirke von Ruma und Illok und die vorzugs⸗ weise von den Serben bewohnten Theile der Bacska, so wie des temescher und torontaler Komitats haben vorläufig als ein besonderer Kreis dieses Gebietes „die Woiwodschaft Serbien“ zu bilden. Ueber die Vereinigung der Woiwodschaft Serbien mit einem anderen Kronlande wird dem § 72 der Reichs⸗ verfassung zufolge nach Einvernehmung der Kreisvertretung derselben entschie⸗ den werden. Um der serbischen Nation in Unserem Reiche den Uns vorgetragenen Wünschen gemäß eine ihre nationalen und historischen Erinnerungen ehrende Anerkennung zu gewähren, finden Wir Uns bewogen, Unserem Kaiserlichen Titel den eines „Groß⸗Woiwoden der Woiwodschaft Serbien“ beizufügen und dem jeweilig von Uns ernannten Verwaltungs⸗Vorstande des Grbietes der Woiwodschaft den Titel eines Vice⸗Woiwoden zu verleihen. Wir ver⸗ sehen Uns von dem Volksstamme der Serben, daß er durch den gegenwär⸗ ligen bleibenden Beweis Unserer Kaiserlichen Huld und Gnade in seiner treuen Anhänglichkeit an Unser Kaiserhaus bestärkt, in dem innigen Ver⸗ bande mit der Gesammt⸗Monarchie, in dem friedlichen und geordneten Bei⸗ sammensein gleichberechtigter Nationalitäten und in der gleichmäßigen Be⸗ theilung an den, allen Völkern Unseres Reiches gewährten Institutionen die sicherste Bürgschaft für seine und des Landes, das er bewohnt, gedeih⸗ liche Entwickelung und fortschreitende Kräftigung erkennen werde. So gege⸗ ben in Unserer Haupt⸗ und Residenzstadt Wien, 18. November. Franz Joseph. Schwarzenberg. Krauß. Bach. Bruck. Thinnfeld. Gpulai. Schmerling. Thun. Kulmer.
Der Lloyd theilt folgende auf den Verkehr der Herzogthümer Parma und Modena bezügliche Notizen mit: „Das Herzogthum Parma hat bei einem von ungefähr 480,000 Menschen bewohnten Flächenraum einen von dem Po und mehreren kleinen Flüssen treff⸗ lich bewässerten und durch das Klima begünstigten Boden, dessen Haupterzeugnisse in Cerealien aller Art, Hanf, Taback und Obst be⸗ stehen, die nicht nur den Bedarf des Landes vollkommen decken, sondern auch einen nicht unbedentenden Ueberschuß zur Ausfuhr in die Nachbarstaaten bieten. Der Getraide-Export wird im Durch⸗ schnitte jährlich auf ungefähr 160,000 niederösterreichische Metzen berechnet. In der Nähe der Hauptstadt findet auch Reisbau statt, dessen Erträgniß sich jedoch in Betracht der nicht sehr entsprechenden Qualität nicht zum Export eignet. Oel wird ebenfalls nur zur inlän⸗ dischen Seifen⸗Fabrication gewonnen, für welche es sich vollkommen eignet. Erheblicher ist der Weinbau. Bekannt ist der Vino santo, der auch nach den lombardischen Provinzen geht. Viehzucht wird stark be⸗ trieben und liefert jährlich zum Export etwa 7800 Mastochsen und mehr als 25,000 Stück gemästetes Borstenvieh. Bekannt ist der im Lande erzeugte Parmesankäse, welcher einen ansehnlichen Gegen⸗ stand der Ausfuhr, besonders nach der Lombardei, bildet. Schaf⸗ wolle kommt nur in ordinairer Sorte und auch in keiner erheblichen Quantität vor. An Seide werden jährlich etwa 500 — 550 Ctr. versendet; im Ganzen dürfte sich die Production auf 1000 — 1100 Cir. stellen. Die Montan⸗Industrie liefert jährlich etwa 25,000 Ctr. Eisen und 500 Ctr. Kupfer. Die Schwefel⸗Production ist ohne Belang. Die Salzerzeugung, 60 — 70,000 Ctr. jährlich, läßt einen Ueberschuß von 12 — 16,000 Ctr. zur Ausfuhr. Eine eigentliche Fabrik⸗Industrie hat sich fast noch gar nicht entwickelt, und dürfte auch kaum je einen bedeutenden Grad erlangen, da die Bewohner stets weit besser ihre Rechnung bei der Betreibung der ihrem Lande mehr angemessenen Landwirthschaft und Viehzucht finden werden. Der Bedarf an Manufakten und anderen Industrie⸗Erzeugnissen wird daher in überwiegend größtem Theile durch die Einfuhr vom Auslande gedeckt. Der Po wird nur wenig zum Waaren⸗Trans⸗ port benutzt, welcher hauptsächlich nur auf der Achse stattfindet. Etwas geringer als der Handel des Binnenlandes Parma ist jener von Modena, welches auch einen, jedoch noch nur geringfügigen von seinen beiden Landungshäfen Avenza und S. Giuseppe vermit⸗ telten Seeverkehr mit Genua und Livorno hat. Die mo⸗ denesische Marine, auf Fahrzeuge im Gesammtgehalte von 880 Tonnen beschränkt, beschäftigt sich nur mit Küstenfahr⸗ ten und Fischerei. Diese Fahrzeuge wagen sich in der Regel nicht weiter als bis Livorno und Viareggio und unternehmen nur selten auch eine Reise nach Sicilien, Genua und Nizza. Serristori giebt die Bevölkerung des 98 ¾ Quadratmeilen umfassenden Gebietes auf ungefähr 396,000 Menschen an, von denen 230,000 auf die Pro⸗ vinz Modena, 100,000 auf Reggio, 30,000 auf das Gebiet Gar⸗ fagnana, 14,000 auf Lunigiana und 22,000 auf Massa und Carrara entfallen. Von den Flüssen des Landes sind außer dem Po nur die Secchia und der Panaro schiffbar; die übrigen kleinen Nebenflüsse des Po, so wie viele Kanäle, leisten dem Lande zur Bewässerung
des Bodens treffliche Dienste, der durch dieselbe auch sehr fruchtbar ist und Weizen, Hülsenfrüchte, Kastanien, treffliches Obst, DOel und Wein in Menge erzeugt; doch genügt der Ertrag mancher Produkte nicht dem Bedarf, und Modena bezieht auf dem Landwege aus dem Großherzogthum Toscana jährlich einiges Getraide, Wein und einige andere minder wichtige Artikel. Export⸗Objekte des Landes sind roher Marmor für ungefähr 435,000 Fl., verarbeiteter für 45,000 Fl., dann Citronen und Pomeranzen für etwa 2600 Fl., ferner Zwiebeln und Knoblauch für ungefähr 14,000 Fl. jährlich. Die Einfuhr der nöthigen Kolonial⸗ und Manufakturwaaren wurde bisher fast ausschließlich durch Genua und Livorno vermittelt; künftig dürfte aber mehr der Bezug derselben aus den österreichi⸗ schen Kronländern konveniren. Während Modena auf der einen
Seite Getraide aus Toscana bezieht, sendet es von der diesseitigen Wie in Parma, wird au