von C. M. von Weber. Ballets von Hoguet. Anfang halb
7 Uhg, e der Plätze: Wie oben reise der Plätze: T bben. 8— 8 8 Vs Vorstellung beginnt der Billet⸗Verkauf Montag früh
9 Uhr.
Königsstädtisches Theaater.
Sonntag, 16. Dez. Der. Genius Octrva. Phantastisch⸗ volitisch⸗komssche Scene, mi. Gesang, von Beta. Die darin vorkommenden Transparente gezeichnet von W. Scholz und
G. Heil, gemalt vom Decorationsmaler Schwedler. Hierauf: Mit neuen scenischen Einrichtungen und Couplets: Berlin bei
2260
Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Mit
neuen Ausstattungen. Die neue Decoration des zweiten Akts ist vom Decorationsmaler Schwedler. Die neuen Couplets von Kalisch, Beta, Mödinger und Grobecker. Der große Maskenzug im dritten Akt mit neuen Bildern.
Montag, 17. Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale wiederholt in dieser Saison: II Barbiere di Siviglia (Der Barbier von Sevilla). Komische Oper in 2 Akten. Musik von Rossini.
Dienstag, 18. Dez. bei Nacht. 1
Der Genius Octroa. Hierauf: Berlin
Meteorologische Beobachtungen.
Abends 10 Uhr.
— —
Nach Beobachtnng.
Nachmittags einmaliger
2 Uhr.
Morgens
15. Dez. 6 Uhr.
. 339,08“ Par. 338,64“ Par. 337,89“ Par. Quellwärme 7,6 9 R. — 8,4“ R. — 2,0“ R + 0,5˙ R. Flusswärme 1J.. 11“ 2,5 R. Bodenwärme 84 pCt. 83 pCt. heiter. heiter. 80. 80. 0. 1
1849. V
Luftdruck Luftwärme Thaupunkt Dunstsättigung 8
Wetter
Wind 8 Wolkenzug..
Ausdünstung
Niederschlag 0,
Wärmewecbsel + 0,60 + 1,4
— 3,3° R. — 5,49 h. 85 pct.
Tagesmittel: 338,54“ Par. 8
Berliner Börse vom 15. Dezember.
V Brief. 142 5z 150 6 150 ½ 26 ½
Kurz iintaburg .. 309 Mhb. 8 1 Lzt. 3 Mt.
300 PFr. 8 Mt.
150 V. Mt.
150 Pl. 2 Mt.
100 Thlr. 1 2 Mt.
8 Taxe
2 Mi. 56 22 2 Wochen 107 ½
Kurz
(London
„ 60 Wien 19
Augsburg ⸗ 1 1 99 ¼
99²*
Breslau ..
Leipzig in Courant im 14 Thlr.
Frankfurt-. a. M1. südd.
Peiersbmrgl
00 ShRBbl.
Inläündische Fonds, Efandbriese, Kommunal-Papiere umnd Geld-Course.
Geld. 9⁴ ½
7.6. Brief. SGeld. Brief. Gem. 5 106 3⁄¼ 106 ¼ 3. — 88
100 ½
Sem.
Preufs. Freww. An!
St. Schuld-Scb.
Seeh. Prüm. Sch. K. u. Nm. Schuldv. 5 1
Herl. Stadt-Cbt. 5 4 — do. do. 3¾ 1“ 87 ½ 1060
Pomm. Pfdbz.
Kur- d. Nm. do. Schlesische do. Lt. B. gar. do. Pr. Bk-Anth.-Sch
do.
F 829-S* EʒNAg
Eriedrichzd'or. And. Goldm. à 5th. — Disconto.
Westpr. Pfandbr. 82½
Grossb. Posen do. do. do. 2
Ltoandbr.
Ustpr.
Ausländische Fonde-
Huss. Hamb. “ 8 Polu. neue Pfdbr. do. heiiope 3.4. S. 5. do. Part. 500 Fl. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 8 Hamb. Feuer-Co- 3 ½
EIe do. Staats-Pr. Anl — do. v. Rthsch. Lst. 7 Holl. 2 % int. 2 ½ do. Poln. Schata . Kurh. Pr. 0.40 th. — do. do. Cert. L. A. Sardin. do. 36 Fr. —
do. do. L. B. 200 Fl. N. Bad. do. 35 Fl. — DPol a. Pfdbr. a. C.]
Eisenbahn -Actichn.
8
16As.
FRamm -Actien. K apilal.
Börsen-Zias- Rechnung.
„ 232 1 1 In Tages-Cours. Der Reinertraß wird nach arfoigter Eekannim. 1 in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.
Die mit 3 ⅛ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Bein-Erira
Prioritãts-Actien. Kapital.
Sämratliche Prioritäts-Actien werden durch jihrliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
4 87 i 6 00 81 ¾ a 82 ½⅔ bz. 4 107 ⅓ e.
Berl. Anh. Lit. A. B. 6,000,000 do. Hamburg . 8,9000,000 do. Stettin-Starg.. 4,824,000 do. Potsd.-Magd. 4,000,000
Magd.-Halberstadt .. 1, 700,000 do. Leipziger 2,300,000
Halle-Thüringer.. 9,000,000
Oöln Nindeen 13,000,000 do. Aachen .. . .... 4,500,000
Bonn-Cöln.. 1,051,200
Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000
Stecle-Vohwinkel .. 1,300,000
Niederschl. Müärkisch. 10,000,000
do. Zweigbahn 1,500,000
Oberschl. Lit. A. 2,253,100
do. Litt B. 2,400,000
Cosel-Oderberg.. 1,200.000
Breslau-Freiburg... 1,700,000
Krakau-Oberschl.... 1,800,000
Berg.- Märk. 414., 000,000
Stargard- Posen 5,000,000 Zrieg-Neisse.. 1,100,000
Magdeb.-Wittonb. 4,500,000
—öy—V=
95 ½ bz. u G
41 46 „ 45 ½
△-
Eööö
orvtittunges-Bogen.
Aachen-Mastricht..
Ausländ. Aolien.
Friedr. Wilh.-Nordh. do. Prior. 100 ½ bz. Schluss-Course von Cöln-Minden 95 0 .
[94 ¼ 99 ½ 96¾ 92 ½a 102 100 105 ¾ G. 97 ⅔ G 103 ½¾ B.
Berl.-Anhalt 1,411,8009 5,000,000
. Hamb OZI1“ 86 1,000,000
do. do. II. Ser. 0 Potsd.-Magd.. 2,367,200 3,132,800
do. . do. Litt. D. 1,000,000 Stettiner 809,009 1,788,000
Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer 4,000,000 Cöln -Minden.. 3,674,500 do. do. 3,500,000 Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 1. Priorität.. 2,487,250 do. Stamm-Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4,175,000 do. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2,300,000 do. Zweigbahn 252,000 do. do. 248,000 Oberschlesische.. 370,300 Krakau-Oberschl... 360,900 Cosel-Oderberg 250,000 Steele- Vohwinkel .. 325,000 do. do. II. Ser. 375,0090 Breslau -Freiburg 400,000 BGE“”“
HwN
.-
den
—*
E nNEEnSnNNRSUESSho N
en-
Zinsen. Reinertr. 184
Ausl. Stamm-Acl.
Brs
2,050,000 6,500,000 4,300,000
A
Kiel-Altona... .. Sp. Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.
1 V
von Preussischen Bank-Antheilen 92 ½ bz a G.
8
Die Steigerung der Course dauerte auch satz günstig.
heute fort und wirkte besonders auf Friedrich-Wilhelms Nordbahn,
Rheinische, Bergisch-Märkische und Potsdam-
Magdeburger bei lebhaftem Um-
Auswärtige Börsen.
Breslau, 14. Dez. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 95 ¾ Eld. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 1125 Br. Poln. Papiergeld 95 ⅔ — 96 ½, bez. Oesterr. Banknoten 91 ⅛ à ¼ bez. Staatsschuldsch. 88 ¼ Br. Sechandlungs⸗Prämienscheine 2 50 Rthlr. 101 ½ Br. Posener Pfandbriefe Aproz. 100 ½% Br., do. 3 ½proz. 91 Br. Schlesische do. 3 ½ proz. 95 ¼˖ Br., do. Litt. B. 4proz. 100 Br., do. z proz. 93 ½1 Br. Preußische Bank⸗Antheilscheine 93 Br..
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 ½ Gld., do. neue 4proz. 95 ⁄ bez. do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 112 ½ Gld., do. a 500 Fl. 81 Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 175 Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗ Oblig. 2 4 pCt. 80 Br. 1
Actien: Oberschlesische Litt. A. 109 ¼ Br., do. Litt. B. 106 ⁄ Br. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger 79 2 bez. Niederschles.⸗ Märk. 84 ⁄2 etw. bez. u. Br., do. Prior. 103 ¾ Gld., do. Ser. III. 102 ⅞ Gld. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 94 ½ Br. Neisse⸗Brieg 35 Br. Krakau⸗Oberschles. 69 ⁄ — ¾ bez. u. Br. Friedrich Wilhelms⸗Nord⸗ bahn 46 ⁄, a bez. u. Br.
13. Dez. Met. 5proz. 94 ½¼, ½, 94. 4proz. ; 2 ½ proz. 48⁄—49. Anleihe 34: Nordbahn 109 ½, 110. Gloggn. 1105½. 2 Livorno 67 ¼, 68. Pesth 87 ⅛, 2. 1194 — 1196. K. Gold 119 ¼. Silber 110 ⅞. Wechsel⸗Course. Amsterdam 155. Augsburg 112. Frankfurt 111 ½. Hamburg 164 ½. London 11.15. Paris 132. Fonds angenehmer und höher gemacht. Fremde Baluten fehlend und neuerdings
gestiegen.
Leipzig, 13. Dez. Leipz. Dr. Part. Oblig. 104 ¾˖ Gld. Leipz. B. A. 150 Br. Leipzig⸗Dresdener E. A. 107 Br. Sächsisch⸗Bayerische 86¾ Br. Schlesische 90 ¼ Br. Chemnitz⸗ Riesa 28 ½ Br. Löbau⸗Zittau 19 Br. Magdeburg⸗Leipzig 217 Br. Berlin⸗Anhalt. 88 Br., 87 ½ G. Krakauer 69 ½ Gld. Fr. W. Nordb. 46 ¾ G. Altona⸗Kiel 94 ½ Br. Deß. B. A. 117 Br., 110 G. Preuß. B. A. 93 Br., 92 ½ Gld.
Frankfurt a. M., 13. Dez. Der Umsatz in mehreren Fonds war an heutiger Börse von einiger Bedeutung. 3 proz. Spanier, Integrale, 5proz. Sardin. und mehrere Gatlungen der J“ Oblig., so wie insbesondere Friedrich Wilh. Nord⸗ ““ “ hielten sich willig begehrt, und man bezahlte dafür verr 8“ gestern. Für österr. Fonds herrschte eine flaue machten sich darin einige Abgeber bemerklich, wes⸗ halb deren Course bei schwacher Kauflust zurückgingen. Alle übri⸗ gen Fonds und Aectien gut preishaltend. Oesterr. Coupons 1081 Gld., span. Coupons der Zproz. Oblig. 2 Fl. 29 Kr. Sproz. sar⸗ vh Slis bei Nottsch. 841 S . h. 218 ser. Sproz. sar⸗ in. Oblig. bei Rothsch. 84 ⁄ Gld. Alle fremden Wechsel, mit Aus⸗ nahme von Wien, ohne Veränderung. — Oesterr. 5proz. Metall. 85 ½ Br., 85 ¼ Glv. Bank⸗Actien 1294 Br., 1290 Gld. Baden Partial⸗Loose a 50 Fl. 53 ½ Br 53 Gld., do. a 35 Fl. 31 ½ Br., 31 ½ Gld. Hessen Partial⸗Loofs 2 Br., 31⅝ Hessen Partial⸗Loose
a 40 Rthlr. preuß. 32 ½ Br., 32 v½ Gld. Sardinien Partial⸗Loose
a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 31 ½ Br., 31 ¼ Gld. Darmstadt
Partial⸗Loose a 50 Fl. 71 ¾ Br., 71 ½ Gld., do. a 25 Fl. 28 Br.,
27 ¾ Gld. Spanien Zproz. inländ. 29 ⅞ Br., 29 ¾ Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 114 ¾ Gld., do. a 500 Fl. 80 ⅞ Br., 80 ¼ Gld. Frie⸗ drich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 46 ¾ Br., 46 Gld. Bexbach 85 ½ Br., 85 ½ Gld. Kuln⸗Minden 95 Br., 94 ½ Gld. Samburg, 13. Dez. 3 proz. p. C. 86 ½ Br. und Gld. St. Präm. Oblig. 86 ¾ Br. Engl. Russ. Aul. 106 ½ Br., 106 Gld. Stiegl. 84 ¾ Br., 83 ⅜ Gld. Dän. 71 Br. Ard. 12 Br. u. Gld. 3proz. 28 Br., 27 ¾ Gld. Hamburg⸗Berlin 80 ¾ VWV8G - 7 4 6 ; 6 12 311 Bergedorf 94 Gld. Magdeburg⸗Wittenberge 62 Br., 61 ½˖ Gld. Altona⸗Kiel 94 Br., 93 ˖ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 46 ⅞ Br., 46 ¼½ Gld. Köln⸗Minden 93 ½ Br., 93 ¼ Gld. Meck⸗ lenburg 34 % Br., 34 ½ Gld. Von Fonds waren Ard. höher. Paris, 12. Dez. Zproz. baar 56. 40, Zeit 50.50. 5proz. 35, Zeit 91. 95. Bank 2430. Span. 30 ½. Nordb. 461 baar 91. 65, Zeit 91. 95. Bank 2430. Span. 30 ⅛. Nordb. 4014.
London, 12. Dez. 3proz. Cons. p. C. 974., a. Z. 978. 3 ½p;roz. 98. Ard. 18 ⅛, F. 3proz. 38 ½. Pass. . 4proz. 84. Bras. 89. Mex. 28 ½. Peru 54. 1 Cons. eröffneten heute früh fest; 97 ½, ¾ p. C. 97 ½, 2 a. Z. sie schlossen gegenwärtig, 97 ½, ¼ p. C., 97 , a. Z. Eisenbahn⸗Actien nur wenig verändert. 2 Uhr. Cons. p. E. 97 ½, . a. Z. 971¼, 5. Wechsel⸗Course. Amsterdam 12. 2 ½, Hamburg 13. 41. Paris 25.67 ½, 62 ½. Frankfurt 122 ½, 1 1’1 St. Petersburg 36 ⅞, X.
Amsterdam, 12. Dez. Die Börse war heute im Allge⸗ meinen willig. Holl. Fonds schienen anfangs steigend; doch durch verschiedene Gewinnrealisationen blieben Int. nur wenig höher und 4proz. % niedriger als gestern. Ard. und Coup. bei großem Geschäft höher anzubringen. Russ. unverändert. Oesterr. etwas williger; in Südamerik. wenig Handel. 3
Holl. Int. 56 ½, , X, . 3proz. neue 64 ½, 7. Actien d. H.⸗Maatsch. 167 ½. Span. Ard. 12 ⅝. gr. Piec. 12 8⅞, 13 ⅛½. Coup. 8 7%, ½. Russ. alte 105 ¼. 4proz. 85, 84 ⅛. Stiegl. 83 198. Oesterr. Met. 5proz. 82 ⅛, 83. 2 ⁄proz. 43 ½, ³
Eisenbahn⸗Actien fest.
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 15. Dezember. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50 —56 Rthlr. 1 Roggen loco und schwimmend 26 ½ — 28 ½ Rthlr „ pr. Dezbr. 26 ½ Rthlr. nominell. 11] pr. Fruͤhjahr 27 Rthlr. do. Gerste, große loco 23 — 25 Rthlr. „ kleine 20 — 22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthlr. pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 34—38 Rthlr. „ Futterwaare 29—31 Rthlr. Rüböl loco 13 ⁄2 Rthlr. Br., 13 ½¼ bez. u. G. „ pr. Dezbr. 13 ⁄2 u. 13 ½ Rthlr. bez., 13 ⁄2 Br.,
7 8 1 1
Rüböl Dezbr. Jan. 13 ½ Rthlr. Br., 13 ¾ bez. u. G. Jan./Febr. 13 ½ u. ½ Rthlr. bez., 13 5 Br., 4 Febr./ März 13 ¼ Rthlr. Br., 13 1½ a 2 G. März/April 12 ½ u. 13 Rthlr. bez., 13 ⅔ Br.,
12 ½ G. April / Mai 12 ⅞ u. 5 Rthlr. bez., 13 Br., 12 ¾ G. locv 12 ½ Rthlr. Br. pr. Dezbr. 12 ⅛ Rthlr. Br., 12 G. „ pr. Frühjahr 11 ¼ Rthlr. Br., 11 ¼¾ G.
Mohnöl 15 ½ Rthlr.
Palmöl 12 ½ Rthlr.
Hanföl 14 Rthlr.
Südsee⸗Thran 12 ½ Rthlr.
Spiritus loco ohne Faß 14 ¼ Rthlr. verk. .“
pr. Dezbr. 14 ⅛ Rthlr. bez. u. Br., 14 G. 8 pr. Fruhjahr 15 ½ Rthlr. Br., 1521½2 G.
Breslau, 14. gelber 40, 46, 51 Sgr. Roggen 25, 26 ½, 28 Sgr. Gerste 21, 23, 24 ½ Sgr.
Hafer 16, 17, 18 Sgr. Kleesaat still.
Spiritus 6 Rthlr. 1 ü8 Gld. Rüböl 14 ⅔ Rthlr. zu haben. di gunstiger Stimmung am Getraide⸗Markt waren Preise
heute fest.
G.
Dez
8*
Amsterdam, 12. Dez. In Getraide war heute kein Ge— Rüböl ohne Handel, 5 W TFl
auf Lieferung etwas angenehmer; pr.
Telegraphische Depeschen. Frankfurt a. M. 14. Dez. 2 Uhr. „, T Met. 5proz. 84 ½¾. Span. Zproz. 29 ½. Kurh. 31 ½. Wien 108. Hamburg, burg⸗Berlin 81. Getraide war still.
Paris, 13. Dez. Ab 5proz. 91. 50. Nordh. 458. 75. Geschäft.
London, 13. . Cons. 97 ½, ½ p. C. u. a. Z.
Amsterdam, 13. Dez. Ard. 13 ½, , . Met. 2 Sproz.
Stettin, 14. Dez. 3 Uhr. 50 Rthlr. “
Roggen 27 ⅛, „ pr. Frühjahr 27 ⅞ Rthlr. Gld.
Ruböl 13 ½ Rthlr.
Spiritus 25 ¼, ¾ Rthlr 8
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗ zeigers sind Bogen 272 und 273 der Verhandlungen 6 b 1 6 * 8 3 der Ersten Kammer und Bogen 233 bis 237 der der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
Fr. W. Nordb. Sard.
8. 164. 31 1 2 8
Nordbahn 46 ½. Ham⸗
11 ; a Magdeb.⸗Wittenb. 61 ½.
Köln⸗Mind. 93 ½¾.
Zproz. 56. 25.
Abends 6 Uhr. sHene 8 Uhr schwaches
Fonds matter. Minuten.
Dez. Abends 5 Uhr 10
2 8 1 cI Int. 55 ½, %, 3
197
Weizen pr. Frühjahr 89pfd.
8 ö
Beilage
“
zum Preußischen
Anzeiger.
Sonntag d. 16. Dez.
4
6111
Deutschland. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen
Se. Paris. Kommissions⸗Gutachten über Anträge. — Ver⸗
mi. eL.
Italien. Von der italienischen Gränze. Die sardinischen Wah⸗ len. Räuberprozeß. — Die Flotte in Genuga. — Verwaltungsmaß⸗ regeln in Toscana. Nachrichten aus Piacenza.
Sachsen.
1
Christian von Rother. (Nekrolog. Schluß.)
Königsstädtisches Iö Dritte Sinfonie⸗ Soiree. — Musikalisches.
Eisenbahn⸗Verkehr. Markt⸗Berichte.
2* E“
Nichtamtlicher Deutschland.
1
Sachsen. Dresden, 12. Dezember. (Leipz. Ztg.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer wurde als eingegangen angezeigt der Bericht des vierten Ausschusses über den von mehre⸗ ren Kammermitgliedern eingebrachten Antrag auf Amnestirung der Maigefangenen; derselbe wird zuvörderst zum Druck befördert und sodann in der Kammer vertheilt werden. Ein von dem Abgeord⸗ neten Mehnert schriftlich eingebrachter Antrag auf Niedersetzung einer außerordentlichen Deputation zur Berathung des vorgelegten neuen Berggesetzes wurde mit einem Unteramendement des Abg. Vice⸗Präsidenten Schenck angenommenz letzteres bestimmt, daß die Wahl dieser außerordentlichen Deputation erst in der letzten Sitzung vor Weihnachten vorgenommen werde, um die inmittelst der Kam mer noch zugehenden neuen Arbeitekräfte mit hineinziehen zu können.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung war die Berathung eines Berichts des ersten Ausschusses, die Suspension des Archivars der Volksvertretung betreffend. Es stützt sich dieser Bericht auf eine doppelte Unterlage, auf eine den Kammern zugegangene Mit⸗ theilung des Königlichen Gesammt⸗Ministeriums und auf eine von dem Archivar selbst eingebrachte Eingabe. Aus ersterer geht her⸗ vor, daß Dr. Herz, welcher von den vorigen Kammern zum Archi⸗ var der Volksvertretung gewählt und an dem Tage der Auflösung des Landtags kurz vor derselben von den Direktorien verpflichtet worden war, noch vor wirklichem Antritt seines Amtes von dem Stadtgericht zu Dresden, wegen Verdachts der Theilnahme an Hoch⸗ verrath und Aufruhr, zur Haft gebracht und zur Untersuchung ge⸗ zogen worden ist. Dieser Umstand hat das Ministerium veranlaßt, kraft der ihm in der Zwischenzeit von einem Landtage zum anderen über den Archivar zustehenden Disziplinar⸗Aufsicht, auf Grund des hier maßgebenden §. 23 des Staatsdiener⸗Gesetzes mit der Suspension des Dr. Herz zu verfahren und den bisherigen provisorischen Archivar mit der ferneren interimistischen Verwaltung dieser Stelle zu beauf⸗ tragen. Dem Dr. Herz ist die Hälfte seines in 800 Rthlrn. be⸗ stehenden Gehalts ausgesetzt, auch seiner Familie auf Ansuchen so⸗ fort gestattet worden, die Amtswohnung des Archivars im Land⸗ hause zu beziehen; ein von der verehelichten Dr. Herz an das Mi⸗ nisterium eingereichtes Gesuch um Entschädigung für den von ihr bis zum 1sten v. M. entbehrten Wohnungsgenuß wird von diesem den Kammern zur Entschließung zugestellt.
Was nun die eingereichte Petition des Archivars Dr. Herz anlangt, so hat dieselbe, nach dem Berichte des Ausschusses, einen doppelten Zweck; einmal, den Kammern die Ursachen anzugeben, die ihn verhindert haben, während der Zeit von seiner Verpflich⸗ tung bis zu der am 24. Mai erfolgten Verhaftung sein Amt als Archivar anzutreten, und dann zur baldigsten Entscheidung seiner Läͤge eine Prüfung seiner Untersuchungs⸗Akten, durch die Kam⸗ mern zu erbitten. Der Ausschußbericht (Referent Abg. von Bie⸗ dermann) beschäfligt sich zuerst mit diesem Gesuche des Dr. Herz und beantragt, daß dasselbe wegen Inkompetenz der Kammern zu⸗ rückgewiesen werde. Der Ausschuß nennt die Voraussetzung des Petenten, als müßten die Akten über die gegen ihn eingeleitete Untersuchung an die Kammern gelangen, eine irrige, indem der hier einschlagende Paragraph der Geschäftsordnung sich nur auf die allerdings vorliegenden Akten über die Suspension zu beziehen sei, und hebt hervor, daß eine Veröffentlichung von Untersuchungs⸗ akten während der Dauer einer Untersuchung, wie sich von selbst verstehe, eben so wenig stattfinden könne, als den Kammern das Eingreifen in den Gang einer Untersuchung zustehe.
In Bezug auf die Regierungs⸗Vorlage stellt der Ausschuß in seinem Berichte folgende Fragen zur Beantwortung auf: ¹) will die Kammer die von der Staatsregierung gegen Dr. Herz verhängte Suspension von der Stelle des Archivars der Kammern genehmigen? Will die Kammer genehmigen, daß 2) dem Dr. Herz zu seinem und seiner Familie Unterhalt die Hälfte seines auf 800 Rthlr. festgestellten Gehaltes auf die Dauer der Suspension ausgezahlt werde? 3) Daß der seitherige Archivar Segnitz die Function des Archivars auch ferner interimistisch verwalte? Der Ausschuß, welcher im Betreff der er⸗ sten Frage nicht nur die Ermächtigung, sondern auch die Verpflich⸗ tung der Staatsregierung zu ihrem Verfahren nachweist, bemerkt zu dem zweiten Punkte, „daß es den Kammern nicht wohl anstehen dürfte, weniger mild zu sein, als es die Staatsregierung gewesen ist“, die dem Archivar den höchsten Bezug gewährt hat, welchen das Staatsdiener⸗Gesetz gestattet, und nachdem noch hinsichtlich des dritten Punktes die Nothwendigkeit der Fortführung der Archivar⸗ Geschäfte und die besondere Qualification des bereits sieben Jahre
mit diesem Amte provisorisch betrauten Segnitz hervorgehoben wor⸗ den ist, beantragt der Bericht: die Kammer möge diese drei Fragen immtlich mit Ja beantworten. Ein weiterer Antrag des Aus⸗ schusses geht dahin, die Kammer wolle es gut heißen, daß die Re⸗ erung der Familie des Dr. Herz die Benutzung seiner Dienstwoh⸗ nung gestattet habe und diese Benutzung auch ferner interimistisch gestatte, indem durch diese Benutzung dem Staate keine Einnahme entzogen werde. Dagegen wird in dem Bericht der Kammer ange⸗ rathen, das Gesuch der Familie Herz um Entschädigung wegen der Nichtbenutzung gedachter Wohnung auf die Zeit bis zum 1. November zurückzuweisen, und dieser Autrag dadurch begründet, weil das Mi⸗ nisterium des Innern die Benutzung der Amtswohnung, als darum nachgesucht worden, sofort gestattet habe.
Heber diesen Gegenstand fand keine Debatte in der Kammer
statt, sondern es wurden sämmtliche Anträge des Ausschusses sofort nach Verlesung einstimmig angenommen.
Weiter befand sich auf der Tagesordnung ein Bericht des zweiten Ausschusses, einen an die Kammer gebrachten Gesetz⸗Ent⸗ wurf über die Aufhebung einiger noch bestehender Bannrechte be⸗ treffend. Die Bannrechte, welche nach diesem Gesetz⸗Entwurfe mit Bezugnahme auf §. 35 der deutschen Grundrechte ohne Entschädi gung aufgehoben werden sollen, sind das des Musikzwangs, des Viehschnitts, des Schleifens, des Aschesammelns, des Hadersammelns, des Federsammelns, des Glas⸗Ausspielens, des Kochens bei Ehren⸗ Mahlzeiten. Der Ausschuß (Referent Abg. Haden) trägt in seinem Berichte darauf an, in der Aufschrift des Gesetzes und im §. 1 das Wort „einiger“ mit dem Worte „aller“ zu vertauschen, und empfiehlt sodann die Annahme der Regierungsvorlage. Aus dem Ausschuß⸗ Berichte war zu entnehmen, daß die Kavillereigerechtsame und der Mahlzwang durch den vorliegenden Gesetz⸗Entwurf trotz der Abän⸗ derung des Ausschusses nicht mit aufgehoben werden sollen; für erstere, die auf anderen Rechtstiteln beruhe, als die obigen kleinen Bann⸗ rechte, werde demnächst eine besondere Vorlage an die Kammern ge⸗ langen, für den Mahlzwang aber bleibe das Gesetz vom 27. März 1838 in Kraft. 1
Dieser Gegenstand führte zu einer ziemlich ausgedehnten Dis⸗ kussion. Der Abg. Dr. Joseph hielt zur Aufklärung des Volks über seine Rechte die Bemerkung für angemessen, daß auch der im Ausschußberichte beiläufig erwähnte Mahlzwang und die Kavillerei⸗ befugniß, insoweit sie nicht auf Privatrechtstiteln beruhten, durch die deutschen Grundrechte bereits aufgehoben seien; ein anderer Abge⸗ ordneter wünschte auch die Schornsteinfegergerechtsame aufgehoben zu sehen; beruhigte sich jedoch, als ihm entgegnet wurde, daß diese nicht hierher gehöre. Dagegen entspann sich eine ziemlich lange De⸗ batte über die formelle Seite der Sache. Es betraf dieselbe haupt⸗ sächlich die von dem Ausschusse vorgeschlagene Vertauschung des Wortes „einiger“ in der Gesetzvorlage mit dem Worte „aller“, oder vielmehr den möglichen Einfluß dieser Abänderung auf die Kaville⸗ reigerechtsame und den Mahlzwang. Staats⸗Minister von Friesen, der zuerst das Wort ergriff, bemerkte, daß im Materiellen die Regie⸗ rung mit dem Ausschuß einverstanden sei, denn auch dieser spreche in seinem Berichte aus, daß der gegenwärtige Gesetz⸗Entwurf weder die Kavillereigerechtsame, noch den Mahlzwang aufheben solle, hält es jedoch für rathsam, wenn die Worte „aller“ (Bannrechte) in das Gesetz kommen, um jeden Zweifel zu beseitigen, einen Zusatz⸗Para⸗ graphen beizufügen, welcher ausdrücklich besage, daß obige beiden Zweige durch dieses Gesetz nicht betroffen würden. Diesen Zusatz bekämpfte der Abgeordnete von Carlowitz, weil derselben nnnöthig. sei; erstens könne der gegenwärtige Gesetz⸗Entwurf, der als ein genereller zu betrachten sei, den Gesetz⸗Entwurf vom Jahre 1838 über die Mahlsteuer nicht aufheben, und was die Kavillerei⸗Gerecht⸗ same beträfe, so könne er seinerseits, so sehr er auch deren Aufhe⸗ bung wünsche, dieselben doch nicht als ein Bannrecht ansehen und
mithin der Vorlage ebenfalls keinen Einfluß hierauf einräumen. Nach seiner Ansicht könne daher der von dem Minister des Innern vorgeschlagene Zusatz um so eher wegbleiben, als ohnedies in näch⸗ ster Zeit ein Gesetz⸗Entwurf über die Aufhebung der Kavillerei⸗ Befugnisse von der Staatsregierung zugesagt sei.
Auch Vice⸗Präsident Schenck sprach gegen den vom Minister⸗ tische ausgegangenen Zusatz, den er als nicht hierher gehörend be⸗ zeichnet; wollte man die Kavillerei⸗Befugniß nicht als Bannrecht betrachten, so müsse sie auch in dem Gesetze über die Bannrechte ganz unerwähnt bleiben, und hinsichtlich des Mahlzwanges stehe der von dem Abg. von Carlowitz ausgeführte Rechtssatz fest, daß ein allgemeines Gesetz ein spezielles nicht aufheben könne. Die Ab⸗ geordneten von Biedermann, Prinz Johann und Dr. Wein⸗ lig sprachen sich für Annahme des Antrags aus, und hielten den⸗ selben im Interesse des nicht gesetzkundigen Publikums für noth— wendig; das Gesetz möglichst klar zu machen, sei nothwendig, da, wenn es heiße: „alle Bannrechte“ sind aufgehoben, doch vielfach die Ansicht entstehen könnte, daß auch der Mühlenzwang und die Kavillereibefugnisse darin begriffen seien; denn daß die letztere kein Bannrecht sei und gegenwärtiges Gesetz das Gesetz über den Mahlzwang nicht aufheben könne, darüber seien nicht alle Leute so zweifellos, wie der Abg. von Carlowitz. Der Referent, Abg. Ha⸗ den, welcher sich zuerst mit dem vom Minister des Innern vorge⸗ schlagenen Zusatze einverstanden erklärt und denselben zur Annahme empfohlen hatte, glaubte nach der Rede des Abg. von Carloevitz zu der Ueberzeugung gekommen zu sein, von dieser Ansicht zurück⸗ treten zu müssen. Staatsminister von Friesen erklärte, daß ein Gesetz⸗Entwurf über die Ablösung der Kavillereigerechtsame zwar vorbereitet, aber der Schwierigkeit des Gegenstandes wegen, trotz⸗ dem, daß die Arbeiten thunlichst beschleunigt würden, noch nicht so weit gediehen sei, um schon in einigen Wochen an die Kam⸗ mer zu gelangen. Uebrigens sei es nicht so ganz zweifellos, ob der gegenwärtige Gesetz⸗Entwurf als ein allgemeiner in dem Sinne betrachtet werden könne, wie der Abg. von Carlowitz ihn aufgefaßt, indem derselbe eben sich nur dadurch von dem früheren Gesetze unterscheide, daß er einige Bestimmungen mehr enthalte, als die⸗ ser. Er glaube daher, bei seinem Antrage stehen bleiben zu kön⸗ nen, und ersuche, im Fall die von dem Ausschusse vorgeschlagene Aenderung angenommen würde, denselben als §. 6 in folgender Fassung zur Abstimmung zu bringen: Ausgenommen von den Vor⸗ schriften des gegenwärtigen Gesetzes sind die nach dem Gesetze vom 27. März 1838 noch bestehenden, so wie die mit verschiedenen Ka⸗ villereigerechtsamen verbundenen Bannrechte; über Aufhebung der letzteren ist ein besonderes Gesetz zu erlassen.
Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung wurden die von dem Ausschusse vorgeschlagenen Abänderungen gegen fünf Stimmen, und ein von dem Abgeordneten von Carlowitz eingebrachter Schluß⸗ Paragraph, welcher die Ausführung dieses Gesetzes dem Ministerium des Innern zuweist, einstimmig angenommen, dagegen aber der An⸗ trag des Staats⸗Ministers mit 24 Stimmen abgelehnt. Der in dieser Weise festgestellten Gesetzvorlage ertheilte die Kammer sodann einstimmig die Genehmigung.
Die nächste Sitzung der Kammer wird Freitag stattfinden.
In der zweiten Kammer wurde der in der letzten Sitzung ein⸗ gebrachte Antrag des Abgeordneten Harkort, hinsichtlich der Er⸗ nennung der Regierungs⸗Kommissare zu den Regierungsvorlagen, mit einem Amendement des Abgeordneten Oehmichen, zu den Wor⸗ ten Regierungsvorlagen noch hinzuzufügen „und Königliche Dekrete“ einstimmig angenommen. Harkort hatte vor der Abstimmung erklärt, daß er durch seinen Antrag der Regierung keinen Vorwurf habe machen, sondern dadurch nur einen Uebelstand in der Geschäfts⸗Einrich⸗ tung beseitigen wollen. Staats⸗Minister Dr. Zschinsky bemerkte,
daß die Regierung es sich indeß vorbehalten müsse, wenn eine Aenderung in der Person des Regierungs⸗Kommissars nothwendig werde, dies selbstständig vorzunehmen.
Hierauf berichtet Abgeordneter Funkhänel über die Wahl des
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Abgeordneten Richter aus Hartha, die durch eine Beschwerde von 11 Stadtverordneten aus Haynichen und Grumbach, welche nach Auflösung der dortigen Stadtverordneten⸗Kollegien vom Wahl⸗ Ausschusse für nicht wahlfähig gehalten worden waren und keine Stimmzettel erhalten hatten, und ferner durch eine Eingabe meh⸗ rerer Einwohner aus Geringswalde, worin dieselben eine Ungesetz⸗ lichkeit bei dem Wahl-Akte darin finden, daß am letzten Tage des Abholungs⸗Termins vom Stadtrath zu Hartha noch Stimmzettel an solche vertheilt worden seien, die sich nicht angemeldet hätten, in Zweifel gestellt worden ist. Der Ausschuß hat diese beiden Ein⸗ gaben nicht der Art gefunden, daß sie die Wahl des Abgeord⸗ neten Richter ungültig machen könnten, wogegen die Abgeordneten Schwedler, Hering und Ziesler Widerspruch erheben. Indeß wurde, nachdem im ferneren Laufe der Sitzung angegeben worden, daß sder Abgeordnete Richter bedeutend mehr Stimmen habe, als sein Gegenkandidat, die definitive Zulassung desselben einstimmig genehmigt. Auf Bericht der Abgeordneten Haberkorn, König und von Dieskau werden ebenfalls die Abgeordn. Wigand, Herold und Schwarze aus Dresden definitiv zugelassen, und man geht nun zum letzten Gegenstand der Tagesordnung über, welcher in einem vorläufigen mündlichen Vortrage des außerordentlichen Wahl⸗Prüfungs⸗Aus⸗ schusses (für die Reclamationen Suspendirter ꝛc.) bestand. Referent Funkhänel bemerkt, daß die Majorität des Ausschusses für jetzt nur vom praktischen Standpunkte ausgegangen sei und sich vor⸗ läufig hinsichtlich der Bedenken über die Einberufung der an die Stelle Suspendirter in der zweiten Wahl Gewählten zu folgendem Antrage geeinigt: „daß die Kammer die Staats⸗Regierung ersuchen möge, von nun an in Beziehung auf jene Neuwahlen nicht eher, als bis die Kammer in solchen Fällen entschieden habe, die Einbe⸗ rusung vorzunehmen, sondern zuvörderst die Wahlakten zur Prü⸗ fung und Entscheidung der Kammer vorzulegen.“ Dieser Antrag sei im Interesse sowohl der beim ersten⸗, als auch bei dem zweiten⸗ male Gewählten, da die Entscheidung der Kammer zweifelhaft sei und wegen der Dringlichkeit der Sache sofortige Berathung der⸗ selben zu empfehlen. Allein die Abgeordneten Hähnel, Harkort, Biedermann, Heisterbergk und von Friesen finden die Angelegenheit zu wichtig, um ohne Vorbereitung die Berathung vornehmen zu können, wogegen Dammann und Ziesler sich für die Dringlichkeit aussprechen. Nachdem jedoch Regierungs⸗Kommissar Geheimer Rath Kohlschütter erklärt hat, daß die Regierung vorläufig mit der Absendung der Missiven einhalten werde, zieht der Ausschuß den Dringlichkeits⸗Antrag zurück, und der Präsident verspricht, den obi⸗ gen Antrag auf die nächste Tagesordnung zu bringen.
Frankreich. Paris, 11. Dez. Die Vorschläge der Her ren Sautayra und Proudhomme, die Staatsrenten mit einer Auf⸗ lage zu belegen, sind von der Kommission der parlamentarischen Initiative verworfen worden; sie trägt darauf an, sie nicht in Er⸗ wägung zu ziehen. Die betreffende Kommission schlägt folgende Fassfung des Art. 412 der peinlichen Untersuchung vor: „Ein Aus⸗ zug aus dem Urtheil wird in den acht Tagen nach seinem Aus⸗ spruch, auf Veranlassung des General⸗Anwalts oder seines Stell vertreters, in eines der Journale des Departements, wo der Ver⸗ urtheilte zuletzt gewohnt hat, eingerückt. Es wird außerdem 1) an die Hausthür der letzten Wohnung, 2) des Gemeindehauses, des Hauptorts, des Arrondissements, wo das Verbrechen begangen wor⸗ den, 3) der Gerichtshalle der Assisen angeheftet. Ein Auszug des Urtheils wird in derselben Frist an den Direktor der Administra⸗ tion der Einregistrirung im Wohnorte des kontumazialisch Verur⸗ theilten mitgetheilt. Die Frist, die dem kontumazialisch Verurtheil⸗ ten gegeben wird, um sich vor Gericht zu stellen, beginnt von dem Tage an, an welchem das letzte Protokoll, das die in diesem Arti⸗ kel vorgeschriebene Anheftung aufnimmt, abgefaßt ist.“
Das Journal des Débats meldete gestern, Herr Thiers wäre bei dem Gastmahl, das Herr Dupin am 9. Dezember dem Präsidenten gab, anwesend gewesen. Der Moniteur, so wie viele andere Journale, druckten diese Nachricht ab. Der Consti⸗ tutionnel meldet aber heute, Herr Thiers sei nicht anwesend ge⸗ wesen, er habe sich aus Gründen, die aller Welt bekannt seien, nicht dahin begeben können, seine Unpäßlichkeit habe ihn daran gehindert.
Die Rede des Präsidenten bei dem vorgestrigen Gastmahl des Herrn Dupin wird heute von den Journalen besprochen. Das Sieele findet die Worte nichtssagend und gewöhnlich. Der Na⸗ tional macht darauf aufmerksam, daß das Wort „Republik“ nicht ausgesprochen worden.
Herr Persigny, heißt es, ist noch nicht abgereist. Die Ga⸗ zette meint, der politische Horizont des Elysée sei noch zu, be⸗ wölkt, um diese Abreise zu erlauben.
Die Juni⸗Insurgenten, welche nicht begnadigt wurden, sind im Moniteur als (Sträflinge bezeichnet worden. Mehrere derselben haben dagegen re lamirt. Eine Kommission ist niedergesetzt worden, um die Akten derer, die in Belle⸗Isle sind, noch einmal zu prüfen, und man glaubt, die, welche sonst nie bestraft worden, würden wohl in Freiheit gesetzt werden.
Der Anwalt der Republik am Tribunal der ersten Instanz des Seine⸗Departements hat folgende zwei Schriften mit Beschlag be⸗ legen lassen. 1) Das Evangelium und die Republik oder sociale Aufgabe der Schullehrer, von Malardier, Abgeordneten des Vol⸗ kes. 2) Almanach der Unterdrückten, von Hippolyt Magen. Die Anklage ist auf Aufreizung zum Hasse u. s. w. gerichtet.
Man trifft jetzt im Jardin des Plantes die nöthigen Vorbe⸗ reitungen, um die Akklimatisirung verschiedener Gattungen von Seidenwürmern, die in Frankreich noch nicht bekannt sind, zu be⸗ werlstelligen.
Vorgestern fanden sich die begnadigten Juni⸗Insurgenten in der Präfektur der Polizei zahlreich ein, um ihre Papiere visiren zu lassen und Arbeit nachzusuchen.
Madame Louise Aston ist seit einigen Tagen in Paris ange⸗ kommen. Sie will hier geschichtliche Studien machen und ist auch mit der Herausgabe einer Novelle beschäftigt. Friedrich Krüger aus Königsberg, der vorgestern die Weisung erhielt, Paris und Frankreich zu verlassen, kann, aus Rücksicht auf seinen Gesundheits⸗ zustand, noch 14 Tage sich hier aufhalten.
Der Gerant des Journal de Lotet Garonne und Charles Lesseys, Mitglied des General⸗Conseils, wurden verhaftet, als sie sich auf dem Kampfplatze befanden, um eine Ehrensache mit den Waffen in der Hand zu schlichten. Nach einigen Stunden Haft wurden jedoch Beide wieder freigelassen.
Die Deputirten Sommier und Richardet sind vom Geschwo⸗