1849 / 355 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3 ar nur durch ein besonnenes und unerschütterliches Ausharren maglich, eine degrnsche t, die seltener ist und höher steht, als der Muth einer raschen That. Deshalb hat sich auch in dem Maße, wie diese Eigenschaft von Ihnen bewährt ist, die Anerkennung ver⸗ mehrt, die Ihnen zu Theil wurde und der ich jetzt nur den Aus⸗ druck leihe, indem ich zugleich für die Freundschaft, welche Sie mir erwiesen, meine dauernde Verpflichtung mit Vergnügen usspreche. Frankfurt, den 20. Dezember 18 9. Erzherzog

Johann.“ 8 I““

1“ 8ZEE1“ 8 Ausland.

Frankreich. Paris, 23. Dez. Der amtliche Theil des heu⸗ tigen Moniteur enthält mehrere Veröffentlichungen von Gesetzen, welche die Kammer in den letzten Sitzungen angenommen, und im nicht amtlichen Theil meldet das offizielle Blatt die neuen Ernennungen für die Gesandtschaftsposten in Wien, St. Petersburg, Berlin u. s. w. General Lamoricière wird durch den General von Castelbajac als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister am russischen Hofe ersetzt. Herr de la Cour, außerordent⸗ licher Gesandter und bevollmächtigter Minister beim König von Württemberg, ist in derselben Eigenschaft beim Kaiser von Oester⸗ reich an Herrn Beaumont’s Stelle, der seine Entlassung gegeben, ernannt. Herr von Persigny ist zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in außerordentlicher Sendung bei Sr. Majestät dem 86 von Preußen ernannt. Herr von Bassano, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister beim Großherzog von Baden, ist in derselben Eigenschaft beim König von Württemberg, Herr Bernard von Harcourt, erster Le⸗ gations⸗Secretair in Madrid, zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Großherzog von Baden, und Herr Marescalchi ist zum ersten Seecretair der französischen Gesandtschaft in London, und Herr von Montherot, erster Secretair der franzö⸗ sischen u*“ in London, in derselben Eigenschaft in Madrid ernann

Noch immer sind Gerüchte von einer Minister⸗Veränderung im Umlauf. Die Abwesenheit des Kriegs⸗Ministers in der Kabi⸗ nets⸗Sitzung von vorgestern gab hierzu Veranlassung. Das Evene⸗ ment behauptet sogar, der General⸗Gouverneur von Algier, Herr Charron, sei deshalb nicht abgesetzt worden, weil das Kabinet nicht feststehe und einer der jetzigen Minister sich diesen Platz vor⸗ behalten wolle.

Der Toulonnais meldet, die französische Flotte in der Le⸗ vante habe den Befehl erhalten, nach Toulon zurückzukehren; meh⸗ rere Schiffe, welche die Flotte Lebensmittel zuführen sollten, haben diese wieder ans Land gesetzt.

Die Armee des Ober⸗Elsasses und die Alpenarmee sind jetzt vollständig aufgelöst. Die dazu gehörenden Regimenter treten von allen Seiten den Rückmarsch an.

Der Kriegs⸗Minister hatte den Plan des Präsidenten Bona⸗ parte, die Armee mittelst Errichtung einer starken Reserve nach Art der preußischen Landwehr zu vermindern, einer Kommission von Generalen und Beamten des Kriegs⸗Ministeriums überwiesen; ““ hat sich jetzt entschieden gegen den Plan ausge⸗ prochen.

Emil von Girardin will die Kandidatur des Prinzen von Joinville für die nächste Präsidentenwahl in einer Reihe von Ar⸗ tikeln empfehlen. G

Frangois Arago hat seine Entlassung als Mitglied der Stadt⸗ Kommission von Paris gegeben.

Vorgestern wurde in den Büreaus der Reforme strenge Nach⸗ suchung gehalten, um die Originale mehrerer in diesem Journale veröffentlichten Briefe und namentlich des Schreibens eines Gen⸗ 1“ über das d'Hautpoulsche Rundschreiben aufzu⸗

nden.

Das Journal des Débats spricht sich für den Plan einer Catausg. und Verschmelzung der beiden Zweige des Hauses Bour⸗ on aus.

Großbritanien und Irland. London, 22. Dez. Der Hof ist heute von der Insel Wight nach Schloß Windsor zu⸗ rückgekehrt. 1

Die Times veröffentlicht jetzt folgendes Schreiben Lord Pal⸗ merston's an Lord Normanbvy, hinsichtlich des Verhältnisses Englands zu der sicilianisch⸗neapolitanischen Frage: „Ministerium des Aus⸗ wärtigen, 13. Januar 1848. Mylord! „Da sich in der letzten Zeit das Gerücht verbreitet hat, die den Sicilianern im Jahre 1812 verliehene Constitution sei von England garantirt worden, so halte ich es für angemessen, Ew. Excellenz davon in Kenntniß zu setzen, daß die zwischen dem Ministerium des Auswärtigen und Sicilien in den Jahren 1811 und 1812, wo man sich mit der Revision der Verfassung der Insel beschäftigte, und im Jahre 1813, nachdem die Verfassung die endgültige Sanction des Königs erhalten hatte, geführte Korrespondenz nichts davon erwähnt, daß die Garante Großbritaniens für diese Verfassung in irgend einer Weise nach⸗

2326 gesucht oder angeboten worden sei. Auch ist in dieser Verfassung,

welche im Februar 1813 die endgültige Sanction des Königs bei⸗ der Sicilien erhielt, von einer solchen Garantie nicht die Rede.“

RMußland und Polen. St. Petersburg, 16. Dez. Mittelst Kaiserlichen Handschreibens vom 5ten d. M. ist dem Civil⸗ Gouverneur der Insel Madera und Porto⸗Santo, Jose Sylvester⸗ Ribeira der Stanislaus⸗Orden ’ster Klasse verliehen worden.

Schweiz. Bern, 15. Dez. (O. P. A. Z.) Nach dem vom Ständerath heute angenommenen Münzgesetz, welchem der National⸗ rath beistimmen wird, erhält die Schweiz künftig folgende Münz⸗ sorten, in Silber: 5⸗, 2⸗, 1⸗, ½⸗Frankenstücke; Billon⸗Münze: 5⸗, 2⸗ und 1⸗Batzenstücke; Kupfermünze: 5⸗, 2⸗ und 1⸗Rappenstücke.

Die Abtragung der genfer Befestigungen hat begonnen und soll rasch fortgesetzt werden.

Der bayerische Gesandte, Herr von Verger, ist nach München abgegangen, um sich von dort an den karlsruher Hof zu begeben.

Bern, 16. Dez. (O. P. A. Z.) Zum Bundespräsidenten für das nächste Jahr wurde heute erwählt: Bundesrath Druey im zweiten Wahlgange. Seine Mitkonkurrenten waren die Herren Munzinger und Näff. Herr Bundesrath Ochsenbein, welcher sich große Hoffnungen auf den Präsidentenstuhl gemacht hatte, mußte erfahren, daß seine Zeit vorüber sei. Er erhielt nur 7 Stimmen von 139. Auch seine Hoffnung auf die Vice⸗Präsidentschaft schlug fehl. Gleich im ersten Wahlgange blieb er hinter den anderen Kandidaten Munzinger und Näff zurück, fiel im dritten ganz aus der Wahl und mußte daher diese⸗zweite Chrenstelle Munzinger zu⸗ fallen sehen. Schwerlich dürfte das Wahl⸗Resultat auf die bundes⸗ räthliche Politik ändernd einwirken, obwohl Druey in seiner Rede, worin er erklärte, daß er die Wahl annehme, viel von Volkssou⸗ verainetät, Demokratie in allen Konsequenzen ꝛc. sprach. Wer ihn zum ersten Male hörte, hätte glauben sollen, ein Mitglied der pa⸗ riser Montagne vor sich zu sehen.

Italien. Von der italienischen Gränze, 18. Dez. (Wanderer.) Zwischen Turin und Alessandria wird bereits die Post mittelst der Eisenbahn befördert. Die Korrespondenz kann dreimal des Tages gepflogen werden.

Die „Belagerung von Rom“ und „die Schlacht bei Novara“ dürfen in Turin nicht mehr auf dem Theater vorgestellt werden.

Der Großherzog von Toscana hat die drei toscanischen In⸗ fanterie⸗Regimenter aufgelöst. Einige ausgezeichnete Grenadiere und Voltigeurs wurden dem Corps der Veliten einverleibt.

Die erste Offerte beim toskanischen Anlehen wurde von den

Herren Fenzi, Lampronti, Matteoni und anderen Abgeordneten für

das Kollektiv⸗Anerbieten der Handelskammern von Florenz und Livorno auf 4513 Scheine zu 87 pCt. gemacht. Einige Spekulan⸗ ten wollten 3 zu 92 nehmen. Landa Dio della Ripa wollte 200 zu 88, Segardi von Siena 217 zu 90 u. s. w. Da der Finanz⸗ minister schon den Anbot zu 87 angenommen hatte und ein ande⸗ res Anerbeiten zu 86 ausschlug, so war nicht zu verkennen, daß 87 die festgesetzte Ziffer sei. Auf dieser Grundlage wurde auch weiter operirt, und es wurden 314 Scheine um diesen Preis ge⸗ nommen. Die nicht atl pari gemachten Versprechungen treffen 5318 Scheine, wozu noch die früheren 1173 al pari zu rechnen sind.

Herr von Corcelles ist am 14ten in Florenz eingetroffen. In Livorno schiffte sich am 12ten Herr Longo, der als neapolitanischer Courrier nach Wien gegangen war, wieder nach Neapel ein; des⸗ Oberst Feata mit vier spanischen Offizieren, welche nach

ivitavecchia gingen, um zu ihren Corps zu stoßen. Man schreibt von einem Anlehen, welches Rom mit Frankreich abgeschlossen haben soll. Mit dem neuen Jahre sollen auch die Bons der roöͤmischen Bank verschwinden und Schatzscheine an ihre Stelle treten. Bara⸗ guagy d'Hilliers ist am 12ten wieder in Rom eingetroffen. Er hat in Portici dem Papste seine Kreditive überreicht. Durch Foligno brachte man politische Gefangene, welche auch in die Verschwörung hinsichtlich der Ermordung Rossi's ver⸗ wickelt gewesen sein sollen. In Orvieto werden ehestens wieder die Jesuiten einziehen. Die Verwaltungs⸗Behörden sind beauftragt, ihnen ihre Güter zurückzustellen, und im kommenden Jahre werden sie die Schulen eröffnen. Allenthalben werden die Spanier durch andere Truppen ersetzt. Saracinelli wird das Kommando in Um⸗ brien und Sabina übernehmen. Nun hört man auch aus Neapel, daß der Papst bald nach Rom zurückkehren werde. Man erwartet dort in der That eine Amnestie. Der König ist wieder in der Stadt sichtbar geworden. Der in den Fabrtei von Catania wäh⸗ rend der letzten Ereignisse verursachte Schaden ist bereits wieder gut gemacht und sie sind in vollem Gange. Auch die Universität ist stark besucht.

Turin, 19. Dez. (Fr. B.) Siccardi, Cassationsrath und General⸗Advokat am Appellationshofe von Turin, ist zum Kriegs⸗ Minister, Baron Mannoz zum Präsidenten und Marquis So⸗ steigno zum Präsidenten des Senats ernannt. Der Prinz von Pie⸗ mont ist in die Nationalgarde eingeschrieben worden.

Rom, 14. Dez. (Journ. d. Déb.) Die Rückkehr des Papstes ist noch immer problematisch. Das glaubwürdigste Ge⸗ rücht ist: Ein Kongreß von Gesandten wurde auf Verlangen des Generals Baraguay d'Hilliers in Portici gehalten; diese thaten einen gemeinschaftlichen Schritt beim Papste, um ihn zur Rückkehr zu bestimmen. Der Papst nahm diesen Schritt sehr gut auf. Die Kardinäle jkdoch, die in Neapel versammelt waren, sprachen sich nicht gegen die Nützlichkeit der Rückkehr, sondern gegen ihre Zeit⸗ gemäßheit aus. Der Papst trat ihrer Ansicht bei, und seine Rück⸗ kehr ist auf eine passendere Zeit hinausgeschoben; diese erwünschte Zeit ist die des Abschlusses einer Anleihe und der Lösung der Gar⸗ nisonfrage von Rom.

Spanien. Madrid, 15. Dez. Die amtliche Zeitung macht heute bekannt, daß die Zahlung der am 31. Dezember fälli⸗ gen Zinsen der 3prozentigen Renten am 2. Januar k. J. begin⸗ nen werde. Sie kündigt auch einen in öffentlichem Aufstriche statt⸗ findenden Verkauf von 33,585 Centnern Quecksilber an, die zu London im Depot liegen und der Regierung gehören. Kontrakt⸗ Anträge für die Quecksilbergruben von Almaden sollen am 5. Ja⸗ nuar entgegengenommen werden.

3proz. 30 ¼. 8

ö4“

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ York, 3. Dez. Die heutige Sitzung des Senats, nach Eröffnung des Kongresses, wurde nur mit Formalitäten ausgefüllt. Im Re⸗ präsentantenhause antworteten auf den namentlichen Aufruf 221 Mitglieder. Bei der Abstimmung, welche darauf zum Behuf der Wahl des Sprechers stattfand, ergab sich die Anwesenheit von 229 Repräsentanten. Bei der viermaligen Abstimmung erhielt Herr Winthorp jedesmal 95 Stimmen, der demokratische Kandidat Herr Cobb hingegen beim ersten Skrutinium 203, bei den drei folgenden 202 Stimmen. Darauf vertagte sich das Haus. Man hält es für wahrscheinlich, daß sich der Kampf um die Sprecherwürde sehr in die Länge ziehen wixd. Erst nach vorgenommener Wahl des Sprechers war die Botschaft des Präsidenten verkündigt worden. Ueber deren Inhalt verlautet Folgendes: Nach ausführlicher Darlegung der auswärtigen Verhältnisse des Landes wird die Zulassung Kalifor⸗ niens als Unions⸗Staat beantragt. Dann wendet sich die Bot⸗ schaft zur Besprechung des Entwurfes des Kanals in Nicaragua und der beabsichtigten Passage über Tehuantepec und Panama und empfiehlt die Vornahme der noͤthigen Untersuchungen und Nivelli⸗ rungen behufs der quer durch die Vereinigten Staaten nach der Westküste von Nord⸗Amerika zu führenden großen Eisenbahn. Was die Zoll⸗Angelegenheit betrifft, so wird die Ersetzung der Zölle nach dem Werth durch spezifische Zölle unter gewissen Modificationen und eine Erhöhung der Einfuhrzölle von Eisen beantragt. Außerdem handelt es sich um Aufnahme einer Anleihe von 18 Millionen Dol⸗ lars zur Deckung des Defizits dieses und des folgenden Jahres, um Pensionirungen im Heere und der Flotte und eine Vermehrung des Heeres zum Schutze der Gränze. Endlich wird ein gleichmäßi⸗

8 1

ges Porto von 5 Cents für den einfachen Brief beantragt.

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmaliger Beobachtung.

Abends

10 Uhr.

Nachmittags

1849. 25. Dez.

Luftdruck Luftwärme Thaupunkt Dunstsättigung. Wetter ..

Morgens 6 Uhr.

310,99“ Par. 339,54“ Par. 337,83“ Par. Auellwärme 78en 2,0⁰° R. 2,6° R. Flusswärme 0,0 R. 4,80 R. 3,60 R. Bodenwärme 80 pct. 91 pCt. Ausdünstung trüb. trüb. Niederschlag 0, Wind Sw. SW. Wärmewechsel 2,0 Wolkenzug.... SW. 1 0,0 Tagesmittel: 339,45“ Par. 2,90 R. 4,4 ° R. 88 pCt. Sw.

90

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 27. Dez. Im Opernhause. 149ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Krondiamanten, komische Oper mit Tanz, in 3 Akten, von Scribe. Musik von Auber. Anfang halb 7 Uhr.

Im Schauspielhause. 213te Abonnements⸗Vorstellung: Ro⸗ senmüller und Finke, oder: Abgemacht! Original⸗Lustspiel in 5 Akten, vom Dr. C. Töpfer. Anfang halb 7 Uhr.

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 27. Dez. Zum erstenmale: Die Teufels⸗Wette, oder: Rosen im Norden. Großes phantastisches Zauberspiel mit Gesang in 3 Abtheilungen (9 Tableaux) und Prolog von Wollheim. (Mit neuen Kostümen und Decorationen.) Regisseur Herrn Ermüller. Freitag, 28. Dez. Zum erstenmale wiederholt: Die Teufels⸗ Wette, oder: Rosen im Norden. 8

Sonnabend, 29. Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale in dieser Saison: La Sonnambula (Die Nachtwandlerin). Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini: Amina, als Gastrolle.)

2

5 xen a vvgSvn TrSsxvssanay eeFXM;F

8 Auswärtige Börsen. V Wien, 24. Dez. Met. 5proz. 95 ¾, ¾%, X. 4proz. 74, 74 ½. 4 ½poroz. 83 ½¼, ½, . 2 proz. 49 ½, ½, 50. Anleihe 34: 177, 178. 39: 109 ½, 109 ¼. Nordbahn 109 %, 110. Gloggn. 109 ½, 110. Mall. 83 ½, ¼, 84. Livorno 67 ½⅛, 68. Pesth 87 ¾, ½, 88. B. A.

1186, 88. Wechsel⸗Course. Amsterdam 155 ½ Br. Augsburg 112 bez. Frankfurt 111 ¼ Br. Hamburg 163 Br. London 11.12 bez. u. Br. Paris 133 ½ Br. K. Gold 120 ½. Silber 112 ½. v“ 3 In Folge fortwährender Kauf⸗Ordres vom Auslande auf sterr. Effekten sind diese höher, während Devisen und Comptenten

stark zurückgin en, jss 3 2 geboten. gen, und blieben Devisen flau und unter Notiz an

Leipzig, 24. Dez. Leip 1 ¹ . Dez. z. Dr. Part. Oblig. 104 ½ Gld. v 158 4 150 Br. Leipzig⸗Dresdener E. 82 106 ¾ Br.

chsis B ayerische 86 Br. Schlesische 90 Br. Chemnitz⸗ Riesa 27 Br. Löbau⸗Zittau 17 Br. Magdebur Leipzig 217 Br., 216 Gld. Berlin⸗Anhalt. 89 Gld. Kratauer 389 Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordb. 45 ¾ Gld. Altona⸗Kiel 94 ½ Br., 93 ¾ Gld Heß. B. A. 117 Br., 116 Gld. Preuß. B. A. 93 ½ Br., 92½ Gld.

Frankfurt a. M., 24. Dez. Im Ge aft herr wenig Lebhaftigkeit. Der Umsatz beschränkte c8 t hg sose Lag-. Fonds⸗ und Actiengattungen. 3 proz. Spanier gingen wegen ihres Weichens von Paris und bei sehr schwacher Kauflust um zurück Die Course aller übrigen Fonds und Eisenbahn⸗Actien behaupteten

sich vollkommen auf ihrer gestrigen Höhe.

J 1“

Gld. Bank⸗Actien

1285 Br., 1283 Gld. Baden Partial⸗Lvoose a 50 Fl. 54 ¼ Br., 54 Gld., a 35 Fl. 32 ¼ Br., 32 ½ Gld. Hessen Partial⸗Loose a 40 Rthlr. preuß. 33 Br., 32 ¾ Gld. Sardinien Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 32 ¾ Br., 32 ½ Gld. Darmstadt Par⸗ tial⸗Loose a 50 Fl. 73 ½¼ Br., 72 Gld., do. a 25 Fl. 29 ¾½ Br., 29 ½ Gld. Spanien 3proz. inländ. 29 Br., 28 ½ Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 114 Gld., do. a 500 Fl. 80 ½ Br., 80 ¼ Gld. Friedrich⸗ Wilhelms⸗Nordbahn 46 Br., 45 Gld. Bexbach 86 Br., 85 ¾ Gld. Köln⸗Minden 95 ½ Br., 94 ¾ Gld. .

Wechsel⸗Course.

Amst. 100 Fl. C. k. S. 100 ¾ Br., 100 ½ Gld., do. 2 M. 100 ¼ Augsburg 100 Fl. C. k. S. 119 ¾ Gld. Berlin 60 Rthlr.

Bremen 50 Rthlr. in Ld. k. S.

C. f. S. 105 ¼ Br., 105 Gld.

98 ½ Br., 98 ¼ Gld. Hamburg 100 M. B. k. S. 87 Gld., do. 2 M.

87 Br. Leipzig 60 Rthlr. C. k. S. 105 ¼ Br. London 10 Pfd. St. k. S. 121 ¾ Br., 121 Gld., do. 2 M. 120 ¾ Gld. Lyon 200 Fr. k. S. 95 Gld. Paris 200 Fr. k. S. 95 Gld. Mailand in Silber k. S. 99 ½ Br. Wien 100 Fl. C. M. 20 Fl. Fuß 107 Br., 107 Gld. Diskonto 2 Gld.

Hamburg, 24. Dez. 3 proz. p. C. 86 ¼ Br. und Gld. St. Präm. Oblig. 86 ½ Br. Engl. Russ. 106 ¾ Br., 106 ½ Gld. Stiegl. 84 ¼½ Gld. Dän. 95 ¼ Br. Ard. 11½ Br. Zproz. 27 Br. u. Gld. Hamburg⸗Berlin 82 Br. 81 ½ Geld. Bergedorf 94 Br. Magdeburg⸗Wittenberge 56 Br., 55 ½ Gld. Altona⸗Kiel 93 ½ Br., 93 Gld. Köln⸗Minden 93 ½ Br., 93 ¼ Gld. Friedr.⸗Wilhelms⸗Nord⸗ bahn 45 ¼ Br., 44 ¾ Gld. Mecklenburg 33 ½ Br.

Fonds und Eisenbahn⸗Actien bei geringem Geschäft wenig verändert.

Paris, 23. Dez. An der kleinen Börse machte man heute keine Geschäfte; das Gerücht ging, daß die Zinsen der Schatzscheine bald herabgesetzt werden sollten.

London, 22. Dez. Zproz. Cons. a. Z. 96 ½¼. 3 ½ proz. 97 ½. Ard. 19. 3 proz. 38 ½. Pass. 3 ½. Int. 56. E. R. 109 ½. Bras⸗ 89, 88. Mevx. 28 †.

In fremden Fonds kein Geschäft.

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 3 M. 12. 2 ½ à 2. Hamburg 3 M. 13. 12 ½ a 13. 1 Paris 3 M. 25. 70 à 60. Frankfurt 3 M. 122 à 121 ¾. Wien 11.46 à 11. 40.

St. Petersburg 3 M. 36 ½ à 36 ¼.

Amsterdam, 23. Dez. (Sonntag.) Effekten⸗Sozie⸗ tät. 4 ½ Uhr. Ard. gr. Piecen 12 ¾. Mex. 27, 26 ⁄%, 1 ½.

Die Geschäfte waren heute höchst unbedeutend und nur wenig Umsatz zu den notirten Preisen. 8 “““ 8

Markt⸗Berichte. Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 24. Dezember. Zu Lande: Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; große Gerste 27 Sgr. 6 Pf.; kleine Gerste 25 Sgr. Hafer 25 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf. Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; Hafer 23 Sgr. 9 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf. . Sonnabend, den 22. Dezember. e“ Das Schock Stroh 6 Rthlr. 20 Sgr., auch 6 Rthlr. Der Centner Heu 22 Sgr., geringere Sorte auch 16 Sgr.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. 1 Beilage

In Scene gesetzt vom

Beilage

[E11 Amtlicher Theil. Deutschland. Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen. Das Amnestiegesetz. Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen. Braunschweig. Braunschweig. Verhandlungen der Abgeordneten⸗ Versammlung.

Amtlicher Theil.

““ Revision der Kassen der Post⸗Comptoirs. (Beilage zu §. 15 der Dienst⸗Instruction

8 Wie oft eine Revision stattfinden soll. .

Jede Post⸗Kasse soll grundsätzlich in jedem Vierteljahre einmal von einem Kontroll⸗Beamten revidirt werden.

Zu welcher Zeit eine Revision stattsinden soll. Die Revision ist, wenn nicht besondere Bedenken oder Hinder⸗ nisse entgegenstehen, möglichst innerhalb der Dienststunden vorzu⸗ nehmen.

Der Revisor hat gleich nach seiner Ankunft an dem Orte, wo er zu revidiren gedenkt, die Revision zu beginnen oder doch solche Vorkehrungen zu treffen, daß eine Veränderung mit dem Zustande der einzelnen Kassen nicht vorgenommen werden kann.

Zu der Revision sind stets der Post⸗Comtoir⸗Vorsteher und außerdem die übrigen betheiligten Beamten zuzuziehen.

Aufnahme der Bestände.

Die Revision, über welche ein Protokoll nach dem beifolgenden Schema, die aus den Druck⸗Materialien-⸗ Magazinen entnommen werden können, aufzunehmen ist, beginnt mit Aufnahme der Be⸗ stände. Hierzu gehören sowohl die vorhandenen baaren Gelder, als auch die geldwerthen Papiere, Auslage, Porto und Franko auf lagernden Briefen.

Für die richtige Aufnahme der Bestände bleibt der Revisor verantwortlich; er hat daher auch von den etwaigen Geldrollen unter den baaren Beständen einige herauszugreifen, sie nachzuwie⸗ gen und nachzuzählen oder nach Umständen dieselben sämmtlich zu eröffnen.

Die Bestände werden bei der Hauptkasse, bei jeder Zweigkasse und jeder Abfertigungs⸗Expedition separat, aber unmittelbar hinter einander, aufgenommen. Auf dem Titelblatte des Kassen⸗Journals muß bei jedem Post⸗Comtoir angegeben sein, welche Zweig⸗Expedi⸗ tionen bei demselben bestehen und von welchen Beamten sie geführt werden. Hat einer der Expeditions⸗Vorsteher zugleich die Annahme, Ausgabe oder Absendung von Geld⸗ und Werthsachen zu besorgen, so müssen die beim Beginne der Revision vorhandenen derartigen Gegenstände im Revisions⸗Protokoll spezifizirt werden.

Die baaren Bestände muß der Revisor so lange, bis der Kassen⸗Abschluß feststeht und von dem kassenfuhrenden Beamten durch Unterschrift anerkannt worden ist, unter Siegel legen und nur das zur Bestreitung der kurrenten Ausgaben erforderliche Geld dem Kassenführer belassen, welches in der Revisions⸗Verhandlung dem Betrage nach anzugeben ist. 8

§. 4. Protokollarische Erklärung der Kassenführer.

Um dem Kassenführer die Ausflucht zu benehmen, daß diese oder jene Summe des Kassenbestandes irrthümlich in ein anderes Behältniß gerathen sei und sich später noch vorgefunden habe, muß nachstehende Erklärung wörtlich in die Revisions⸗Verhandlung auf genommen und von jedem Kassenführer, resp. Expeditions Vorsteher, gleich nach der Aufnahme des Bestandes unterschrieben werden:

“0⸗) Von den Kassenführern, welche baares Geld verwalten.

„daß die vorstehend spezifizirten Bestände, Franko⸗ und Porto⸗

Beträge, die wirklichen und richtigen sind, und daß die spätere

Angabe, als habe sich dieser oder jener zum Kassen⸗Bestande ge⸗

hörige Betrag noch in einem anderen Behältnisse vorgefunden, Verhandelt

Die Revision der Kassen des hiesigen Post⸗Comtoirs wurde heute mit Prüfung des gesammten Kassen⸗Vermögens begonnen. Es fanden sich vor:

8 Bei der Haupt⸗Kasse. Kassenführer

zum Preußischen Staats

x

schlusse etwa Fehlende als wirklicher Kassen⸗Defekt zu betrachten sei;“ b) Von den Abfertigungs⸗Erpedienten.

„daß die vorstehend spezifizirten, auf den liegenden Briefen haf⸗

tenden Beträge an Franko und Auslagen die alleinigen Be⸗

stände der Expedition ausmachen, daß demnach alles nach dem zu

formirenden Abschlusse etwa Fehlende als Minu zu betrachten

sei, welches er zu vertreten habe.“ Revisions⸗Vermerk in den Büchern. 1

Gleichzeitig mit Aufnahme der Bestände sind sämmtliche Konto's Register und Journale dergestalt zu schließen, daß der Revisor unter der letzten Eintragung in jedem Buche den Revisionsstrich mit blauer Dinte, unter Beisetzung seiner Namenschiffer und des Datums zieht. Die Kassenbücher und Konto's, so wie sonstige Beläge, müssen übrigens bis zum erfolgten Abschlusse von dem Revisor, gleich beim Beginn der Revision, dergestalt an sich genommen werden, daß ohne sein Wissen Abänderungen oder Nachtragungen nicht ge⸗ macht werden können.

Welche Kassenbücher und Konto's bei führen sind, ergiebt die Kassen⸗Instruction.

8 6 Revision der Bücher und Beläge.

Demnächst beginnt die Revision der Bücher und Beläge. Hier⸗ bei ist zu prüfen:

1) ob alle Einnahmen und Ausgaben richtig zu Buche getragen und die Ausgaben in den vorgeschriebenen Terminen wirklich geleistet, ob über alle Einnahme⸗ und Ausgabe⸗Positionen die vorge⸗ schriebenen rechnungsmäßigen Beläge vorhanden, ob die zu führenden Journale, Register und Kontos ordnungs⸗ mäßig und richtig geführt, endlich ob die Ueberschüsse prompt abgeführt und für den Kassenbe⸗ trieb entbehrliche Gelder nicht zurückgehalten worden sind. Der Revisor hat später vorgelegte Quittungen gar nicht, bei

Prüfung der Beläge aber Quittungen über Zahlungen nach außer⸗ halb nicht als genuͤgend anzunehmen, insofern nicht die wirklich ge⸗ leistete Zahlung durch Zuschreibebuch oder Kopir⸗Manual nachge⸗ wiesen wird.

Jedes Konto wird für sich abgeschlossen, das Resultat desselben wird entweder als Schuld oder als Forderung der Kasse nur in einer Summe in den Abschluß aufgenommen.

Einer weiteren Specification der Positionen, aus denen die Schlußsummen eines jeden einzelnen Konto sich gebildet haben, be⸗ darf es nicht; der Revisor bleibt dafür verantwortlich, daß die aus jedem Konto ermittelten Schlußsummen richtig und zu ihrem wirk⸗ lichen Betrage in den Abschluß öe sind.

jeder Post⸗Anstalt zu

Formirung des Abschlusses der Haupt⸗ und Zweig⸗Kassen.

Nach Beendigung dieses Revisions⸗Geschäfts wird aus Resultaten aller Kontos ꝛc. der Abschluß formirt.

Findet sich beim Abschluß einer Kasse Plus oder Minus, so muß die Kasse sofort in Richtigkeit gesetzt werden. Dies geschieht dadurch, daß das Minus von dem betreffenden Beamten sofort ein⸗ gezahlt, das Plus dagegen ad depositum genommen wird.

Erhebliches Minus.

Findet sich in der Kasse ein erheblicher Defekt vor, und der Kassenführer kann sich darüber nicht genügend ausweisen, oder liegt der Beweis oder der gegründete Verdacht einer Veruntreuung vor, so hat der Revisor nach Maßgabe des §. 58 des Disziplinarge⸗ setzes vom 11. Juli 1849 dem betreffenden Beamten die Ausübung der Amtsverrichtungen vorläufig zu untersagen, die Kasse einem anderen qualifizirten Beamten einstweilen zu übertragen und dem Ober⸗-Postdirektor, Behufs der weiteren Maßregeln, sofort Bericht zu erstatten. Ist der Defekt so erheblich, daß er von dem schul⸗ digen Beamten nicht gedeckt werden kann, auch die von demselben gestellte Caution übersteigt, so hat der Revisor bei der Gerichts⸗ behörde des Ortes auf Inhaftirung des Inkulpaten anzutragen und auch in diesem Falle dem Ober⸗Postdirektor schleunigst Berichtzu erstatten.

1- 185 um Uhr

den

B. Bei der 1 Kassenführer 2. Auf liegenden Briefen. 1.

Baar.

Donnerstag d. 22. Dez.

nicht anzunehmen, sondern das nach dem zu formirenden Kassen⸗Ab⸗

sXAοαρεαα‿έ⁸ 8 S. 9. 8 Formirung des Abschlusses der Abfertigungs⸗Erpeditionen. 8 Zei Formirung des Abschlusses der Abfertigungs⸗Expeditionen sind die Zuschriften an Franko gegen die Resultate aus den Ab⸗ gangs⸗Registern, und abgesondert davon die Zuschriften an Aus⸗ lagen gegen die Resultate aus den Abgangs⸗Registern zu balanciren.

Die sich ergebenden Differenzen sind nach folgenden Bestim⸗ mungen zu behandeln:

a) Ergiebt das Abgangs⸗Register und der Bestand auf liegen⸗ den Briefen weniger an Franko, als der Expedition zuge⸗ schrieben worden ist, so hat die Expedition Plus. G

b) Ergiebt das Abgangs⸗Register und der Bestand auf liegenden Briefen mehr an Franko, als der Expedition zugeschrieben ist, so hat die Erpedition Minus.

c) Ergiebt das Abgangs⸗Register und der Bestand auf liegen⸗ den Briefen weniger an Auslagen, als der Expedition zuge⸗ schrieben ist, so hat die Expedition Minus.

Ergiebt das Abgangs⸗Register und der Bestand auf liegen⸗

ven Briefen mehr an Auslagen, als der Expedition zuge⸗ schrieben ist, so hat die Expedition Plus.

Bei den Differenzen ad a und h interessirt die Königliche Kasse; der Revisor muß daher unfehlbar das Plus ad depositum der Haupt⸗Kasse bringen, das Minus dagegen vom Expeditions⸗ Vorsteher baar an die Haupt⸗Kasse zahlen lassen; auch darauf sehen, daß in gleicher Weise bei jedem wird, und daß die verbleibenden Plus-Beträge unverweilt der Obe Post⸗Kasse zur Vereinnahmung überwiesen werden, sobald die De⸗ 8 den Abgangs⸗Registern dem Post⸗Comtoir notifizirt wor⸗

en sind. .

Bei den Differenzen ad e und d interessirt die Königliche Kasse nicht. Dieselben sind lediglich Gegenstand der Abrechnung zwischen den Beamten des Post⸗Comtoirs. .

Der Revisor hat nur darauf zu sehen, daß über diese Diffe renzen bei der Hauptkasse ein Konto (Differenzen⸗Konto) geführt wird, und daß die Ausgleichung derselben erfolgt, sobald die Ab⸗ gangs⸗Register für den betreffenden Monat revidirt sind.

S. 10 Prüfung der Kassen⸗Abschlüsse aus den letzten Monaten.

Nach Beendigung der Kassen⸗Revision hat der Revisor sich Ueberzeugung zu verschaffen, ob bei jeder einzelnen Kassenstelle des Comtoirs Tages⸗ und Monats⸗Abschlüsse gefertigt worden sind, probeweise die Monats⸗Abschlüsse auf Grund des Kontos, in de⸗ nen die Summen, welche in die Abschlüsse aufgenommen sind, mit blauer Dinte niedergeschrieben sein müssen, zu prüfen, auch sich zu überzeugen, ob bei vorgekommenem Wechsel der Beamten von dem Comtoir⸗Vorsteher eine Abnahme resp. Uebergabe der Kasse resp. Expedition ordnungsmäßig bewirkt worden ist.

S 11 Revision der Geld⸗ und Werth⸗Sendungen.

Hieran schließt sich die Vergleichung der Karten mit den La⸗ gerbüchern und Zuschreibebüchern, der letzteren mit den Kopir⸗ Manualien und der Lagerbücher mit den Geld⸗Auslieferungs⸗ scheinen, in Bezug auf die bei dem Post⸗Comtoir ein⸗ und abge⸗ gangenen Geld⸗ und Werthsendungen. Der Revisor hat diese Ver gleichung wenigstens für die Zeit der letzten vier Wochen vorzunehmen.

Sicherung des Kassen⸗Lokals.

Der Revisor hat auch darauf zu sehen, daß das Kassen⸗Be⸗ hältniß und Kassenlokal gehörig gesichert ist. Finden sich in die⸗ ser Beziehung Mängel vor, so ist der Comtoir⸗Vorsteher für Abstellung derselben verantwortlich zu machen.

8 §. 13.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten für die Post⸗Kassen jeglichem Umfange.

Revision bei kombinirten Post⸗ und Steuer⸗Stellen.

Bei kombinirten Post⸗ und Steuerstellen hat der Revisor auch einen Abschluß der Steuer⸗Kasse zu formiren und denselben im Ori ginal dem betreffenden Haupt⸗Steuer⸗Amte zu übersenden, das Re⸗ sultat des gedachten Abschlusses aber in das Revisions⸗Protokoll nachrichtlich aufzunehmen.

[Rtlr. Sgr. Pf. 2. Auf liegenden Briefen.

Geldsorten:

Geschrieben

Auslagen; Por

Franco

gende Post ist die

1 Sgr Geldsorten: 9 8

Abschlusse zu berückfsichti⸗ Geschrieben

Auslagen, Porto 9

Franco

Die bei der Expedition lagernden Geld⸗ und Werthsachen enthält das hierbei lie⸗ gende Verzeichniß.

C. Bei der Kassenführer

1ꝗBVna

[Rtlr. Sgr. Pf. 2. Auf liegenden Briefen. 1

D. Bei der Kassenführer 1T

[Rtlr. Sgr. Pf. 2. Auf liegenden Briefen.

Geldsorten:

Geschrieben

oder jener zum Kassen⸗Bestande gehörige Betrag noch irgendwo in

Anerkenntniß wurde von den betreffenden Beamten unterschrieben. Es fanden sich ferner auf liegenden Briefen:

X. Bei der Abfertigungs⸗Expedition Nr. 1

Vorsteher

B. Bei der Abfertigungs⸗Expedition Nr. 2

Vorsteher

C. Bei der Abfertigungs⸗Expedition Nr. 3..

b 3

Vorsteher

Auslagen, Por

Franco

Die bei der Expedition lagernden Geld⸗ und Werthsachen enthält das hierbei lie⸗ gende Verzeichniß.

daß die oben spezifizirten Bestände ihrer resp. Kassen die wirklichen und richtigen sind, daß die spätere Angabe, als habe sich diese

Die vorstehend genannten Kassenführer erklären, jeder für sondern daß das Fehlende als wirklicher Kassen⸗Defekt zu betrachten sei.

Geldsorten:

v“

Geschrieben einem anderen Behältnisse vorgefunden, nicht anzunehmen, Auslage.

Sgr. Pf. Pf.

Pf.

letzte Post Sgr.

letzte Post

Post nach

S gr. Post nach

letzte Post

Auslagen

Porto

Franco Die bei der Expedition lagernden Geld⸗ und Werthsachen enthält das hierbei lie⸗ gende Verzeichniß.

Diese“

Die ebengenannte Expediti esteher erklären je ür sich g 3

i Expeditions⸗Vorsteher erklären jeder für sich, daß die vorstehend spezifizirten Franc Io r9 h 1b Re9 1.“ 1

1 b“ 8 2 3 Franco⸗ und Auslage⸗Beträge auf liegenden Briefen die alleinigen Bestände der Expedition ausmachen daß demnach alles nach dem zu formirenden Abschlusse etwa Fehlende als Minus zu betrachten seewelches er zu vertreten habe 82

Der unterzeichnete Revisor hat in sämmtlichen Büchern und Contos den Revisions

sich genommen, die zum Wechseln 9 dem Führer der Hauptkasse )

2)

2

empfangen

2)

Rthlr. Sgr.

Pf. 2) 5) 2)

5)

übergeben waren, lüber deren Empfang die gedachten Beamten gegenseitig quittirt haben. Es wurde hierauf zur Formirung des Abschlusses geschritten. Die aufgerechneten und überall geprüften Bücher haben ergeben:

Strich und Revistons⸗Vermerk gemacht und solche, so weit sie zu entbehren waren, nebst sämmtlichen Belägen an 9 0 NMa % ½ jodor 10 2 s T 1so 8 1 66 2 9 —₰ 8 7 4 ngenannten baaren Bestände bei jeder Kasse in die Kassenbehältnisse gethan und letztere unter Siegel gelegt, nachdem von jenen Beständen zur Bestreitung der kurrenten Ausgaben und

Führer der Hauptkasse.

monatlichen Abschlusse verfahren