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VI. Die Vorschriften des Art. III. Ziffer 1 und 3 kommen auch in den Landestheilen sdiesseits des Rheins in Anwendung. III. All- gemeine Bestimmungen. Art. VII. Wegen derjenigen Verbrechen und Vergehen, in Ansehung welcher nach den Bestimmungen der Art. I. und IV. die anhaͤngigen Untersuchungen niedergeschlagen werden, darf unter denselben Voraussetzungen eine strafrechtliche Verfolgung nicht eröffnet werden. Art. VIII. Die Kosten der niedergeschlagenen Untersuchungen sind von der Staatskasse zu tragen. Art. IX. Auf Personen, welche nicht Angehörige des bayerischen Staates sind, finden die Bestimmungen dieses Gesetzes keine Anwendung. Art. X. Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem Tage seiner Einrückung in das Gesetzblatt und in das Amtsblatt der Pfalz in Wirksamkeit. Die Staatsminister der Justiz und des Kriegs sind mit dem Vollzuge desselben beauftragt.“
Hannover. Hannover, 20. Dez. (H. Z.) In der heu⸗ tigen Sitzung der ersten Kammer wurde der Antrag Neupert's in Beziehung auf die suspendirten Gefälle in Ostfriesland, welcher im Wesentlichen dahin geht, daß Stände durch die wegen des Landschatzes und ähnlicher Abgaben niedergesetzte Kommission eine Untersuchung darüber anstellen, welche von den suspendirten Gefäl⸗ len die Natur einer Steuer haben, und dann die Aufhebung von solchen bei der Regierung beantragen, daß ferner Stände die Re gierung ersuchen, mit Aufhebung der Verordnung vom 8. April 1818 den Abgabepflichtigen den Rechtsweg zu eröffnen, nach eini⸗ gen Erörterungen mit dem von dem General⸗Syndikus gestellten Amendement, daß die Kommission auch in der zweiten Rücksicht die Sache zu untersuchen habe, angenommen. Auf das Regierungs⸗ schreiben, welches eine Vertagung anräth, während welcher die Kommissionen arbeiten sollen, war eine Entschließung zu fassen. Bei der Debatte darüber durchkreuzten sich die verschiedenartigsten Ansichten und Anträge. Vezin trat zuerst mit einem Antrage her⸗ vor, wonach die Vertagung auf unbestimmte Zeit ausgesprochen, der Zusammentritt der Kommissionen aber am 7. Januar stattfinden sollte. Er motivirte den Antrag mit der Lage der Geschäfte, der Nothwendigkeit, den mit wichtigen Arbeiten beauftragten Kommissionen Zeit zum Arbeiten zu geben; diese würden dann der Regierung Anzeige da von zu machen haben, wann der Stand ihrer Arbeiten die Zusam⸗ menberufung der Stände gestatte. Aus diesem Grunde sei die Bestimmung eines terminus ad quem, welcher er sich indeß nicht widersetzen würde, nicht nothwendig. Wyneken bekämpfte den Antrag aus Rücksicht auf die deutsche Frage, welche dringend der Erledigung bedürfe. Nicht bloß das Volk Hannovers, ganz Deutsch⸗ land verlange nach einer Entscheidung und erwarte, daß Stände sich darüber aussprechen. Er könne es nicht auf sein Gewissen nehmen, daß wegen der inneren Angelegenheiten die deutsche Frage zurückgestellt werde; er könne auch nicht zugeben, daß eine Verta⸗ gung einen Aufschub darin bewirke. Preußen schreite zu den Wahlen, und wenn es doch eine Möglichkeit sei, daß der Anschluß an das Dreikönigs⸗Bündniß beschlossen werde, so würde eine Ver⸗ tagung das Volk um das wichtige Wahlrecht bringen. Er wolle nur eine Vertagung in soweit, als Stände sie für sich be schließen könnten, so daß die Sitzungen am 3. Januar wieder begönnen. Briegleb hob hervor, daß es sich bei dieser Frage um die prinzipielle Stellung der Stände zur Regierung handle, und daß Stände durch eine unbstimmte Vertagung sich nicht in die Lage setzen dürfen, sich selbst die Gelegenheit abzuschneiden, der Regie⸗ rung ihre Grundsätze in dieser hochwichtigen Angelegenheit auszu⸗ sprechen. Er schloß sich daher Wyneken's Antrage an, mit der Abänderung, den Endpunkt der Vertagung auf den 7. Januar zu bestimmen, und wünschte zweimalige Beschlußnahme, um hierin, je nach dem Ausgange der heutigen Verhandlung über die deutsche Angelegenheit, noch freie Hand zu behalten. Diesem Antrage traten sowohl Hermann als Wyneken bei; auch bei der ferneren Erör⸗ terung, bei welcher sich noch Wachsmuth, von Honstedt, Saxer, San⸗ der und Kammerrath von Münchhausen betheiligten, machte sich die Ansicht geltend, daß die definitive Beschlußnahme über die deutsche Verfassungsfrage möglichst zu beschleunigen, und der Wiederzusam⸗ mentritt der Stände dieserhalb bald nach den Festtagen zu bestim men sei, auf die Gefahr hin, daß Stände sich sodann nach Er⸗ ledigung dieser Frage wiederum verkagen, um den Kommissionen Zeit zur Arbeit zu lassen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag auf Vertagung bis zum 7ten k. M., mit Vorbehalt der wiederhol⸗ ten Beschlußnahme, mit großer Mehrheit angenommen. Die sodann folgende Berathung über das Ministerial⸗Schreiben vom 10ten d. M., die deutsche Angelegenheit betreffend, wurde durch einen längeren Vortrag des Ministerial⸗Vorstandes Bennigsen eingeleitet, wel⸗ cher, sich an die Vorlage anschließend, in übersichtlicher und zusam menfassender Darstellung die Gründe, welche die Regierung zum Abschlusse des Vertrages vom 26. Mai d. J. bewo gen, den Zweck dieses Vertrages selbst, den Verlauf der Verhandlungen mit Oesterreich und Bayern, die Bedeu⸗ tung des hannoverschen und sächsischen Vorbehaltes, die Befugniß dieser Regierungen gegenwärtig davon Gebrauch zu machen, und endlich die Momente darlegte, wegen welcher die Regierung es weder als rechtlich zulässig, noch als politisch rathsam erachte, dem gegenwärtig von Preußen in dieser Angelegenheit betretenen Wege zu folgen. In letzterer Beziehung wurde von dem Redner beson⸗ ders bemerkt, daß die hiesige Regierung von jeher der Ansicht ge⸗ wesen, daß wenigstens die Zustimmung Oesterreichs zu dem engeren Bündnisse erlangt werden müsse, wenn dieser Angelegenheit der Charakter einer rein inneren deutschen Sache gewahrt und ge⸗ sichert bleiben solle, und daß es sehr zweifelhaft sei, ob die definitive Feststellung des Bündnisses „auch mit Wenigen“ die Anziehungskraft auf die Außenstehenden üben werde, auf welche von manchen Seiten so sehr gebaut werde; im Süden Deutschlands, in Oldenburg, und auch, wie es den Anschein habe,
im hiesigen Königreiche scheine dasselbe nicht viel Sympathie zu fin den. Sollte es danach auch gelingen, dasselbe als fait accompli hinzustellen, so erscheine jedenfalls als nächste Folge davon die Zer⸗ spaltung Deutschlands mit mannigfachen beklagenswerthen Zerwürf⸗ nissen; zu diesen mitzuwirken, habe die Regierung nicht anf sich neh⸗
113““ achdem die Ehefrau des Lei 3 Friedri Schlechnweg, Sopiie Scischied, get. Kach hensenhn gegen ihren genannten Ehemann, welcher sich angeblich seit länger als Jahresfrist ohne erhebliche Gründe von hier entfernt hat und in unbekannter Abwesenheit lebt bei unterzeichnetem Gerichte die Ehescheidungsklage we⸗ gen böslicher Verlassung angestellt hat, Firde der Leineweber Friedrich Karl Schlechtweg von hier, gebürtig aus Freiburg a. W., hierdurch aufge⸗ fordert, seine gedachte Ehefrau ungesäumt bei sich auf⸗ 8 zunehmen und das eheliche Leben mit ihr fortzusetzen, oder aber in dem auf
den 14, August 1850, Vorm. 11 Uhr,
8
en So traurig sich
eine
vor dem Königl. Obergerichts⸗Assessor Herrn Wentzel im hiesigen Kreisgerichts⸗Gebäude, Zimmer Nr. 35, anberaumten Termine persönlich oder durch einen Be⸗ vollmächtigten zu erscheinen und sich auf die angebrachte Klage zu erklären, widrigenfalls er der böslichen Ver⸗ lassung seiner Ehefrau für überführt angesehen und dem⸗ gemäß auf Grund der §§. 683, 688 und 745, Sh , Tit. I. Landr., die zwischen den Parteien bestehende Ehe getrennt und Verklagter für den allein schuldigen erkannt werden wird. “
Erfurt, den 3. Dezember 1849. Königl. Preuß.
2330
gegenwärtig auch die Lage der Dinge gestaltet habe, die Regierung sei sich bewußt und hoffe, daß auch Stände nach gründlicher Prüfung diese Ueberzeugung theilen werden, daß sie nicht die Schuld davon trage. Der Redner empfahl schließlich vor endlicher Beschlußnahme die Prüfung dieser Ange⸗ legenheit durch eine besondere Kommission. Die nachfolgende Diskussion, inmittelst welcher die Benachrichtigung aus zwei⸗ ter Kammer einging, daß diese eine Kommission zur Prü⸗ fung der Vorlage beschlossen habe, betraf nur die formelle Be⸗ handlung dieser Frage, ohne die Sache selbst zu berühren. Wy⸗ neken wanschte, die Berathung ausgesetzt zu sehen. Die um⸗ fassende Vorlage sei erst seit vorgestern in den Händen der Mit⸗ glieder; es fehle sogar noch jetzt eine Beilage (die Protokolle des Verwaltungs⸗Rathes); so seien Stände nicht in der Lage, schon ge⸗ genwärtig ein Urtheil auch nur darüber sich zu bilden, ob dieser⸗ halb eine Kommission niederzusetzen sei oder nicht; von Honstedt sprach sich gegen Niedersetzung einer Kommission aus, da hier das Material zur Beurtheilung schon in den Akten vorliege; Herr
mann dagegen hielt eine kommissarische Prüfung nöthig, und war der Ansicht, daß schon jetzt sich so viel überfehen lasse, daß diese nicht umgangen werden konne. Er erinnerte, daß es die Aufgabe derselben auch sein werde, zu erwägen, ob nicht ein positiver Weg, der aus dieser Verwickelung zum Heile führe, aufzufinden sei. Brieglebtrat die⸗ ser Ansicht bei, und fügte hinzu, daß die Kommission noch manche nicht in den Akten liegende Aufflärungen, namentlich über die Frage, was man für die nächste Zukunft Deutschlands von Oesterreich zu erwarten habe, herbeizuschaffen bemüht sein müsse, glaubte indessen nicht, daß dieselbe einer langen Zeit zur Prüfung bedürfen würde, da es sich hier wesentlich nur darum handele, von der Stimmung des Landes, welche sich ohne lange Arbeit durchfühlen lasse, Zeug⸗ niß zu geben. Er wünschte jedoch aus dem formellen Grunde, weil die Vorlage noch nicht vollständig gedruckt vorliege, wie Wyneken die vorläufige Entfernung dieses Gegenstandes von der Tagesord⸗ nung, welche ihm daneben noch deswegen zwar nicht als unerläß
lich, aber empfehlenswerth erschien, weil in dieser Sache dem vor⸗ erwähnten Zwecke gemäß die erste Besprechung für die Kommission beson
ders maßgebend sein müsse. Wachsmuth schloß sich diesem Wunsche an; Wyneken führte noch an, daß die Frage, um die es sich für Stände hier handele, nur die sei, ob die Regierung in ihrem seit Auflösung der vorigen Stände beobachteten einseitigen Verfahren gerechtfertigt sei, und war der Ansicht, daß die etwanige Kommission lediglich hierauf ihre Prüfung zu beschränken haben werde. Vezin dagegen sprach sich gegen die Hinausschiebung der Berathung aus und beantragte, die Niedersetzung einer Kommission sogleich zu beschließen, ein Be⸗ schluß, welcher für die Sache selbst in keiner Weise nachtheilige Folgen haben werde. Nach längerer Erörterung, bei welcher für diesen Antrag von Hammerstein und Rittmeister von Münchhausen, dagegen wiederum Wyneken und von Honstedt sich erhoben, wurde zur Abstimmung geschritten und gegen 14 Stimmen beschlossen, die Vorlage einer gemeinschaftlichen Kommission von je 5 Mitgliedern zur Prüfung zu überweisen. Zur Kommission für Justizsachen wurden sodann gewählt: Kirchhoff, Vezin, Briegleb, Herrmann, Wachsmuth, Wyneken, von Wehren, worauf die Kammer zu einer vertraulichen Sitzung überging.
In der zweiten Kammer werden zunächst 29 neue Petitionen angekündigt und zwei ständische Schreiben an die Regierung, resp. das provisorische Wahlgesetz und Amnestie betreffend, verlesen. Die Tagesordnung bringt dann zunächst die Berathung der Regierungs⸗ Vorlage über die deutsche Verfassungs⸗Angelegenheit. Lang I., Ellissen und Freudentheil ersuchen den Präsidenten, vor der deutschen Frage das Regierungs⸗Schreiben wegen der Vertagung zur Berathung zu bringen, da die Frage, ob und in welcher Aus⸗ dehnung eine Vertagung beantragt werden solle, für Behandlung der deutschen Frage maßgebend sein werde. Der Präsident erkennt den Zusammenhang der beiden Angelegenheiten an, wird dadurch aber zu dem entgegengesetzten Resultate geführt und kann es nicht für zweckmäßig halten, vorab über die Vertagungsfrage be⸗ rathen zu lassen. Um sich in dieser Beziehung jedoch der Ansicht der Majorität der Kammer zu versichern, läßt der Präsident abstimmen, und beschließt die Kammer gegen 33 Stimmen, zuerst über die deutsche Frage zu verhandeln. Darauf stellt Lang II. den Antrag: die deutsche Frage ganz von der heutigen Tagesordnung zu entfernen, weil eine genügende Prüfung der Re gierungsvorlagen, welche erst vorgestern vertheilt worden, sbislang nicht möglich gewesen sei. Windthorst tritt diesem Antrage ent schieden entgegen und kann sich nicht genug darüber wundern, daß, nachdem man fortwährend gedrängt hat, die Regierungsvorlagen zu erhalten, nun die Berathung derselben wieder hinausschieben will. Er stellt den Antrag: die Regierungsvorlagen in der deutschen Frage einer besonderen Kommission von 5 Mitgliedern jeder Kam mer zur Prüfung und Berichtserstattung zu überweisen. Es erhebt sich eine lebhafte und ausführliche Debatte, welche, ohne in die Sache selbst wesentlich einzugehen, sich hauptsächlich nur darum dreht, einerseits ob man zur heutigen Berathung genügend prä⸗ parirt sei, und andererseits, ob eine kommissarische Prüfung der Regierungsvorlagen als zweckmäßig sich darstelle. Elissen, Oppermann, Groß, von der ““ und Pfaff sprechen sich für Entfernung der deutschen Frage von der heutigen Tagesordnung aus, weil sie in der kurzen Zeit die Regierungsvorlagen einer gründlichen Prüfung nicht haben unter ziehen können. Bueren und W einhagen erklären sich für die sofortige Berathung, da die Regierungs⸗Vorlagen nichts Neues enthalten, und Jeder schon laͤngst darüber mit sich im Reinen sein müsse, wie er in der deutschen Frage denke, und welchen Weg er einschlagen wolle. Der Antrag Langs II. wird dann bei nament licher Abstimmung mit 41 gegen 34 Stimmen abgelehnt, und da⸗ mit die sofortige Berathung beschlossen. Lang II. verlangt hierauf mit genügender Unterstützung, daß zweimalige Berathung und Be⸗ schlußnahme stattfinden solle, demgemäß der Präsident zweite Berathung für die morgende Sitzung in Aus stellt. Die fernere Diskussion dreht sich nun um die
sicht 1 9 Windthorst beantragte kommissarische Prüfung, nachdem
von
s zeigen geschehe.
Bueren einen schriftlich formirten Antrag, auf Anerkennung der in Frankfurt beschossenen Reichsver fassung abzielend, bevor darüber verhandelt worden, zurückgezogen hat. Ellissen, Freudentheil, Weinhagen, Bueren und Größ erklären sich entschieden gegen die Verweisung an eine Kom⸗ mission, weil sie darin ein unheilvolles Verschleppen der wichtigen Angelegenheit erblicken, deren Entscheidung durch die Stände in Hannover und ganz Deuschland; mit Spannung erwartet werde. Böhmer dagegen hält die Entscheidung in der deutschen Frage, namentlich für Hannover, für zu wichtig, als daß Stände vor stattgehabter sehr reiflicher Prüfung, die nur durch kommissarische Behandlung zu erreichen, entscheiden und handeln können. Ihm kommt es nicht auf hohle Phrasen und Klagerufe an, er will ge handelt sehen und gerettet, was noch von deutscher Einigkeit hier zu retten ist. Stüve seinerseits legt kein Gewicht dar⸗ auf, ob man für sofortige Beschlußnahme oder für kommissa⸗ rische Prüfung sich entscheiden werde. Vom Standpunkte der Re⸗ gierung aus kann er nur eine gründliche und baldige Prüfung wünschen, und muß es für zweckmäßig halten, dem etwanigen Be⸗ schlusse auf Kommission eine Diskussion der Sache selbst vorausge⸗ hen zu lassen. Zu einer derartigen Diskussion scheint man jedoch für heute auf keiner Seite geneigt zu sein und bleibt es bei einer Motivirung der Vota für und gegen die Kommission. Bei der Ab stimmung wird der Antrag Windthorst's auf Kommission mit 44 Stimmen zum Beschluß erhoben. Der Tagesordnung gemäß kommt dann das Regierungsschreiben vom 18. d. M., die Lage der ständischen Ge⸗ schäfte und die etwanige Vertagung betreffend, zur Verhandlung. Stüve hält bei der zeitigen Lage der Geschäfte eine längere Vertagung, welche am füglichsten der wegen der vorstehenden vielen Festtage an sich erforderlichen Unterbrechung der Geschäfte sich anknüpfen könne, für sehr zweckmäßig, ja nothwendig, um für die Arbeiten der zahl— reichen und wichtigen Kommissionen die erforderliche Zeit zu ge⸗ winnen. Groß, Weinhagen, Bueren, von der Horst und Oppermann erklären sich gegen längere Vertagung, theils weil vorher jedenfalls die deutsche Frage entschieden werden müsse, theils weil sie eine größere Thätigkeit der Kommissionen sich ver⸗ sprechen, wenn die Stände versammelt sind, und endlich weil sie befürchten, daß, wenn Stände einmal vertagt seien, die Regierung sie sobald nicht wieder zusammenberufen werde. Von anderer Seite hält man eine längere Vertagung für unumgänglich erforderlich, wenn den Kommisstonen Zeit bleiben solle, ihre wichtigen und um⸗ fangreichen Arbeiten genügend und gründlich zu erledigen, und stellt Windthorst in dieser Beziehung den folgenden Antrag: „In Berücksichtigung, daß die umfassenden, den Ständen gemachten Vor lagen zur kommissarischen Prüfung haben verwiesen werden müssen; daß ferner bei der großen Zahl der bestellten Kommissionen und bei den denselben zugewiesenen bedeutenden Geschäften eine kom missarische Prüfung während des Beisammenseins der Stände Versammlung unthunlich erscheint, beantragen Stände bei Kö niglicher Regierung zur Beschleunigung des, Geschäftsgan⸗ ges: 1) Eine einstweilige Vertagung der Stände ⸗Versamm lung eintreten zu lassen, jedoch mit der Modification, daß während dieser Vertagung die sämmtlichen bestellten Kommis⸗ sionen in Thätigkeit bleiben und selbe zu diesem Zwecke am 7. Ja nuar k. J. hier in Hannover zusammentreten, so wie 2) daß Kö nigliche Regicrung auf Antrag der bestellten Kommissionen densel ben landesherrliche Kommissarien zur Ertheilung der erforderlichen Erläuterungen beiordnen wolle.“ Hierzu stellt Oppermann den Verbesserungs⸗Antrag: die Sitzungen nur in den drei Tagen nach dem Weihnachtsfeste auszusetzen, und Bueren den eventuellen Ver⸗ besserungs⸗Antrag: eine Vertagung bis zum 7. Januar eintreten zu lassen. Nach einer längeren und lebhaften Diskussion, bei wel⸗ cher hinsichtlich des Haupt Antrages — abgesehen davon, daß man auf einer Seite jeder längeren Vertagung entschieden abgeneigt ist, vorzüglich der Mangel eines bestimmten Endtermins der Vertagung bedenklich gefunden wird, während der Proponent mit Meyer (Landdrost) bei der Ungewißheit über die Dauer der Kommissions Arbeiten gerade in dem Offenbleiben des Zeitpunktes der Wieder⸗ berufung einen Vorzug erblickt, wird zuerst der Oppermannsche Verbesserungs⸗Antrag gegen 35 und dann bei namentlicher Ab stimmung der Haupt-⸗Antrag mit 58 Stimmen abgelehnt; worauf Groß seinen eventuellen Verbesserungs⸗-Antrag, nachdem Stüve sich dagegen erklärt hat, zurückzieht. Windthorst bringt dann mit zahlreicher Unterstützung den abgelehnten Antrag als Ur⸗Antrag wieder ein, jedoch mit der Abänderung, daß der Zeitraum der Vertagung bis zum 1. Februar k. J. begränzt wird. Schließ lich findet die Wahl zur Justiz Kommission statt, und fallen die smeisten Stimmen auf Lange I. (70 Stimmen), Klee (65 Stimmen), Windthorst (62 St.), Freudentheil (44 St.), von Garßen (41 St.) und Francke (36 St.). Pagenstecher und Kaen nengießer erhalten jeder 35 Stimmen und müssen demnach noch lvosen.
Braunschweig. Braunschweig, 22. Dez. (D. R. 3.) In der Abgeordneten⸗Versammlung berichtete heute Lilly Namens der Petitions⸗Kommission über den von Lucius gestellten selbst⸗ ständigen Antrag auf Veröffentlichung der Regierungsvorlagen. Die Kommission empfiehlt den Antrag zur Annahme und schlägt vor, daß die praktische Ausführung dem Land Syndikus übertragen, die Veröffentlichung aber unentgeltlich durch Beilagen zu den An⸗ Buchheister will außerdem eine Einrichtung ge⸗ troffen wissen, wodurch es Jedem möglich werde, für einen billigen Preis sich in den Besitz der Vorlagen zu setzen. Stockfisch wünscht, daß ein förmliches landschaftliches Magazin neben den Anzeigen ausgegeben, und besonders verkauft werde, wobei er für spätere Zeiten einen Antrag auf Gründung einer landschaftlichen Zeitung ankündigt. Köpp erklärt sich für den Antrag der Kommission. Der Kommissions⸗Antrag wird angenommen, ebenso der Antrag Buchheisters, gegen dessen praktische Ausführbarkeit indeß noch nach träglich Bedenken erhoben werden.
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Kreisgericht. I. Abtheilung. von Nostitz. ““
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bb Ah e Die Lieferung von 2470 Stück = 741 Ctr. einfachen gegossenen Schienenstühlen, 100 Stück = 70 ½ Ctr. 1 gegossenen Doppel⸗ E d stühlen, ZSEExAne“ 900 Stück = 505 ¾½ Ctr. 2 Stuhlplatten, franco auf den Ablade⸗ stellen zwischen Driesen und Bromberg theilweise am 1. Mai 1850, theilweise am 15. April 1851 abzulie fern, soll im Wege des Submissions⸗Verfahrens in 6 Loosen öffentlich ausgegeben werden. Die Submissionen für eines oder mehrere Loose mit der Preis⸗Angabe pro Centner Preußisch, incl. Trans
port, sind portofrei unter der Rubrik: n. „Submission auf Lieferung von gegossenen Schienen⸗ stühlen und Stuhlplatten für die Ostbahn“, bis zu dem im Central⸗Büreau hierselbst anstehenden Submissions⸗Termine: . Dienstag den 8. Januar 1850, Nachmittags 4 Uhr,
einzusenden, woselbst dieselben in Gegenwart der erschei⸗ nenden Submittenten zu der angegebenen Zeit eröffnet werden. Submissionen, welche später eingehen oder den Bedingungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Die Lieferungs⸗Bedingungen, denen die Profile der Schienenstühle und Stuhlplatten, so wie ein Uebersichts⸗ plan der Ablieferungs⸗Orte, beigefügt sind, werden auf portofreie Gesuche von hier aus mitgetheilt. Bromberg, den 14. Dezember 1849. Königliche Direction der Ostbahn.
im Wesentlichen
an die unterzeichnete Direction nach Bromberg versiegelt
Das Abonn 2 Rthlr. für †¼ 4 Rthlr. ⸗ 4½ Jahr. 8 Rthlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Jahr.
reußischer
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beigegeben.
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Anzeigen, so wie vollständige Redner⸗ und Sach⸗Register hinzugefügt werden.
Die zu dem Preuß. Staats⸗Anzeiger für die
vollendet werden kann, werden zu Anfang des nächsten Jahres erscheinen.
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Iyh a 1.
Amtlicher Theil.
1 Deutschland.
Preußen. Berlin. Bekanntmachung in Betreff der fernereu Verwal⸗ tung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Oesterreich. Wien. Die Hofburg. Dislocation der Armee in Italien. — Die neuesten Ernennungen der politischen Beamten. — Ver⸗ handlungen und Vorschläge der Evangelischen. — Das Verfahren hin⸗ sichtlich der Grundentlastung. — Die Stellung der Parteien in Ungarn. — Schumla und die ungarische Emigration. — Die Zollbemessung.
Bayern. München. Die Verfassungs⸗Kommission. — Berichtigung.
’“ Aushebung. — Das Amnestie⸗Gesetz. u“
Hannover. Hannover. Alktenstücke zur deutschen Frage.
Sachsen⸗Altenburg. h 1“ —
Vermischtes. Anhalt⸗Destan. Deßau. Befinden der Herzogin. Frankfurt a. M. Abschied des Erzherzogs Johann von
Frankfurt. den Truppen. 8 1 Auslaud. DE Preßburg. Erste Eintragung eines Juden ins Grund⸗ Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Interpellationen. — 8 pn⸗ ris. Verichtigung E16““ — Vermischtes. Belgien. Brüssel. Gesetzentwurf über eine Central⸗P — Flsenanksrof. t f entral⸗Pensionskasse. Italien. Von der italienischen Gränze. neue Legislatur in Turin. — Turin. Musterung der Nationalgarde. — Nationalgarde.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
ze. Vorbereitungen für die Eröffnung der Kammern und Thronrede. — Ansprache an die
Beilage.
vamenmnaemm 2. rein an.
Thei heil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem pensionirten Gendarmen Friedrich Löffelb zu
Fiddichow im Kreise Greifenhagen das Allgemeine E 3 95 L Allgemeine Ehr 8 verleihen. hrenzeichen zu
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imtlicher
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Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. 8 “ 1 Physikus 8 Humelet zu Gerdauen, Regierungs Bezirk Königsberg, ist in gleicher Eigenschaft in den Krei z Be; König - n Kr— Br berg versetzt; und 1 S pP f 2 6 po ĩro „ 1 *¾ 4 7 Der frühere Kreis⸗Chirurgus des eingegangenen Bünde, Müller, als Kreis⸗Wundarzt des Kreises Regierungs⸗Bezirk Minden, wieder angestellt worden.
Kreises Lübbecke, Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten. Bekanntmachung. Der am 18ten d. M. von Neustettin nach Berlin Briefbeutel ist unterweges zwischen Labes und Wangerin entwendet 88 haben sich unter anderen die in dem nach⸗ ehenden Verzeichniß aufgeführten Eisenbahn⸗Actien und C 1s senbe nd Coupons
I. Niederschlesisch-⸗Märkische II. Serie nebst Coupons. 8 242, &ι 1166 „ — *, 8. 4 Nr. 8470 Fol. 424 des Oblig.⸗Reg., Fol. 170 des Coup. 9 „»„ 8471 desgl. desgl. 3) desgl. desgl.
abgesandte
5prozentige Prioritäts⸗Actien
Reg.
(„Se. Majestät bewohnt den ganzen ersten Stock über der Haupt
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sogleich dem General⸗Post⸗Amte do möglich mit Bezeichnung des Präsentanten, Anzeige zu machen. “ Berlin, den 25. Dezember 1849. General⸗Post⸗Amt. Schmückert.
Nichtamtlicher Theil. Dentschland.
Preußen. Berlin, 27. Dez. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Superintendenten und Ober⸗ Prediger Dr. Rienäcker zu Halle a. d. S. die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Anhalt⸗Deßau Hoheit ihm ver⸗
V liehenen Ritterkreuzes vom Herzoglich anhaltischen Gesammt⸗Haus⸗ Orden Albrecht's des Bären zu ertheilen.
1 Berlin, 26. Dez. Es ist folgendes Circulair an sämmtliche Beamte der Niederschlesisch⸗Märkischen Ei . s er v schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft erlas⸗ Es ist beschlossen, von dem, dem Staate in dem Statut vor⸗ behaltenen Rechte, die Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn und ihres Betriebes vom 1. Januar 1850 ab zu über nehmen, Gebrauch zu machen. Nach näherem Inhalte der öffentli chen Bekanntmachungen vom 22sten und 24sten d. M. ist bereits eine Königliche Verwaltungs⸗Behörde, bestehend aus dem Eisenbahn Direktor Costenoble, dem seitherigen Betriebs⸗Direktor von Glümer und dem seitherigen Ober⸗Baumeister Schwedler ernannt, welche am 1sten Januar k. J. in Function treten wird. Sämmtliche Beamte der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft wer⸗ den demgemäß hierdurch angewiesen, vom 1. Januar k. J. ab nur den Anordnungen der gesetzlich und statutgemäß eingesetzten König⸗ lichen Behörde Folge zu leisten. Der unterzeichnete Minister hegt zwar zu den sämmtlichen Beamten, denen hiermit die Bestätigung in ihren kontraktlichen Dienstverhältnissen zugesichert wird, das Ver⸗ trauen, daß sie dieser Weisung willig Folge leisten und die Kö⸗ nigliche Verwaltung in ihrer wichtigen Aufgabe pflichtgetreu unter⸗ stützen werden, bemerkt jedoch, daß die Nichtachtung dieser obrig keitlichen Anordnung, außer den sonstigen gesetzlichen Maßregeln die
sofortige Entlassung zur Folge haben würde.
Berlin, den 20. Dezember 1849.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
1 von der Heydt. 8 Circulair
an sämmtliche Beamten der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Oesterreich. Wien, 25. Dez. Die Kaiserliche Hofburg wird, dem Lloyd zufolge, gegenwärtig in folgender Art bewohnt:
wache. Es ist dies eine Reihe von 24 Zimmern und begreift das Kabinet des Grafen Grünne sammt Audienzsaal, ein Billard⸗ und ein Schreibzimmer; vom Schreibzimmer führt ein Ausgang in den Wintergarten, einer in den Speise⸗ und Schlafsaal. Die Möbli⸗ rung dieser Wohnung ist sehr geschmackvoll und kostbar. Die Mö⸗
9 1 desgl. desgl. 98 desgl. desgl. oCEE“ desgl. desgl.
6 II “ desgl. desgl. 11¹ n⸗Potsdam⸗M. eburger Zpr. Eqöö“ Obligationen Litt. C. nebst hsceg gr 1“ 9 Nr. 8 Fol. 23 des Oblig. Buchs und der Zinskontrolle.
9 4 ã6 v2 „
4) 5934 30 dito 5) 7608 39 dito 7) 8662 44 dit 8) 8663 44 hg 9) 10920 55 dito 10) » 11139 56 dito 11) » 16187 81 dito 12) » 16188 81 dito II 18374 „ 92 88
as Publi vir er ito gemacht, sa hlc “ mit der Aufforderung aufmerksam fs dieser Papiere zu enthalten, vielmehr
wenn solche zusammen oder einzeln präsentirt werden sollten, davon
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bel, für Erzherzog Stephan in Ofen bestimmt, erreichten wegen Ausbruch der Revolution ihren Bestimmungsort nicht. Die Erzher⸗ zogin Sophie bewohnt den zweiten Stock dieser Etage. Die K. K. † rinzen bewohnen im zweiten Stock ein Appartement von funf zehn Zimmern, deren Aussicht in den Schweizerhof und auf den Burgplatz geht. Im dritten Stockwerke dieser Reihe von Zimmern wohnt der Hofrath des Ober⸗Hofmeister⸗Amtes. Die Wohnung Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand, so wie die Zimmer der Kai⸗ serin Mutter, befinden sich noch ganz in ihrem früheren Zustande Für die Privatkasse Sr. Majestät des Kaisers werden die Jokalitä- ten im ersten Stockwerke eingerichtet. Die militairischen Kanzeleien und Adjutanturen sind in dem sogenannten Kontrolorgange unter⸗ gebracht. Die Wohnungen der die Umgebung des Kaisers bilden⸗ den Offiziere befinden fich im Amalienhof und dem sogenannten Fräuleingange. Für Gäste stehen bei dreißig verschiedene Zimmer bereit. Bei der am 22sten d. abgehaltenen Kaiserlichen Familien⸗ tafel waren sämmtliche Minister geladen.“ 1—
Folgendes ist, nach dem erer, die Dislocation der Armee in Italien: „Dieselbe besteht aus 5 Armee⸗Corps mit 133 Infanterie⸗- und Jäger⸗Bataillons, 35 Eskadrons und 300 Ge⸗ schützen: 1stes Armee⸗Corps: Stab Mailand 130 Compagnieen,
mit E
gemeine Umrisse der neuen Verfassung wurden in die
0 beginnende Quartal zu Anfang danach bestimmt werden könne.
öhnng des Abonnementspreises
„rosr†⸗ schi 8 5 : —— Eöe 2 82 Die bereits erschienenen Nummern, welche die stenographischen Berichte enthalten, können, so weit der noch vorhandene Vorrath reicht für den Ab zpreis ief “ 1 “ b “ — 3 onnementsprei nachgeliefert werden. Die Eintheilung dieser stenographischen Berichte in Bände mit besonderen Titeln erfolgt am Schlusse der Sitzungsperiode; auch - 8 )
werden dann die erforderlichen Inhalts⸗
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Jahre 1848 und 1849 bestimmten Personen⸗ und Sach⸗Verzeichnisse, deren Druck nicht vor Ausgang dieses Jahres
ischluß der genannten stenographischen Berichte
126 Compagnieen, 6 Eskadrons, 40 Geschützen; Ztes Armee⸗Corps: Stab Bergamo 165 Compagnieen, 6 Eskadrons, 60 Geschützen; 4tes Armee⸗Corps: Stab Bologna 165 Compagnieen, 6 Eskadrons 55 Geschützen; 5tes Armee⸗Corps: Stab Görz 198 Compagnieen, 6 Eskadrons, 55 Geschützen. Kommandant des 2ten Armee⸗Corps ist Feldzeugmeister d'Aspre, des 3ten Feldmarschall⸗Lieutenant Appel, des 4ten Feidmarschall⸗Lieutenant Thurn, des 5ten Feld⸗ marschall Lieutenant Wocher. Die Reserve⸗Batterieen, Stabs⸗ Dragoner, Botenjäger, dann eine Abtheilung Seressaner befinden sich in den verschiedenen Hauptquartieren. Die Extracorps sind in den Armeecorps eingetheilt.“
Der Wanderer bemerkt, daß die Ernennungen für die neuen politischen Verwaltungs⸗Behörden der sechs Kronländer Böhmen, Mähren, Schlesien, Tyrol, Kärnthen und Krain nur Namen der alten Büreaukratie enthalten, eine oder zwei Ausnahmen abge⸗ rechnet. 3
Bekanntlich waren im Juli und August d. J. auf Anordnung des Ministers des Innern, Dr. Bach, die evangelischen Superinten⸗ denten und ihre Vertrauensmänner hier versammelt, um über die Neugestaltung der durch die Constitutionsakte vom 4. März wesent⸗ lich veränderten Verhältnisse zwischen dem Staate und der evange⸗ lischen Kirche ihr Gutachten abzugeben. „Dieses, so berichtet der Lloyd, „war bereits Mitte August dem seine Wirksamkeit eben damals beginnenden Minister des Kultus und Unterrichts, Gra⸗ fen L. Thun, mit der Bitte um baldige Erledigung überreicht worden; gleichwohl ist dieselbe bis jetzt noch nicht erfolgt, und die evangelischen Gemeinden harren ungeduldig dem Augenblicke entgegen, der ihnen die vom allerhöchsten Patente zugesicher⸗ ten Rechte und Freiheiten biengen wird. Um so mehr dürfte es geeignet sein, die Aufmerksamkeit aller hierbei Betheiligten auf die vor einigen Wochen zu Triest erschienenen „Verhandlungen und Vorschläge“ jener Versammlung zu lenken, welche nach einer kurzen, die Bestrebungen der Evangelischen in dem Jahre 1848 und deren Erfolge schildernden Einleitung in ihrem ersten Theile ein lebendi⸗ ges Bild von den Erlebnissen der Versammlung und von dem In⸗ teressanteren unter ihren Verhandlungen entfalten und sodann im zweiten Theile die Resultate der Berathungen, nämlich die Denkschrift an das Ministerium mit zwei Beilagen, enthalten. Die erste dieser Bei⸗ lagen besteht in einem vollständigen Gesetzentwurfe, welcher sich üͤber alle jene Veränderungen verbreitet, die auf dem Gebiete der kirchlichen Gesetzgebung Platz greifen müssen, um der evangelischen Kirche die Gleichberechtigung aller gesetzlich anerkannten Kirchen angedeihen zu lassen; die wichtigeren Bestimmungen desselben sind in der Denk⸗ schrift ausführlich motivirt. Die zweite Beilage bildet der Entwurf eines Wahlgesetzes zur Berufung einer Synode, welche die allge⸗ mein angestrebte und für beide evangelischen Konfessionen gemein⸗ same neue Verfassung der evangelischen Kirche Oesterreichs auf dem Grunde des Presbyterial⸗ und Spnodalwesens zu entwerfen und festzusetzen haben würde, wozu die Versammlung selbst sich nicht für kompetent halten konnte, und wodurch allein die vom allerhöchsten Patente verheißene selbstständige Verwaltung und Lei⸗ tung der inneren Angelegenheiten für die evangelische Kirche in Leben und Wirklichkeit eingeführt werden könnte. Nur einige anb .“ en V. Denkschrif aufgenommen und auch diese Angelegenheit dem Ministerium zu ge⸗ neigter baldiger Berücksichtigung empfohlen. Die Denkschrift rede durchaus im Tone der Mäßigung, vertraut nicht minder dem guter Recht ihrer Sache, wie der Gerechtigkeit der Regierung deckt frei müthig das Ungreeignete der bisherigen Verfassung und das Drückende und Ungenügende der bisherigen rechtlichen hältnisse der evangelischen Kirche auf, schlägt überall den 8 Weg besonnenen Fortschritts und des gesetzlichen Uebergan⸗ ges vom Alten zum Neuen an, traäͤgt den bestehenden Verhältnissen volle Rechnung und hält sich in ihren Forderungen an den Staat in den Gränzen der Bescheidenheit, so daß die Hin⸗ dernisse, welche die vollständige Gewährung der in ihr enthaltenen Vorschläge und Bitten von Seiten des hohen Ministeriums bisher aufhielten, unmöglich in diesen selbst liegen können. Die ganze Schrift ist von dem gesunden Geiste jener Oeffentlichkeit durchweht der man sich im constitutionellen Staat nicht ungestraft entziehen kann, und wenn man zwischen dieser Versammlung und jener 1der katholischen Bischöfe, die aus derselben Veranlassung einige Monate früher stattgefunden hatte, einen Vergleich ziehen wollte, so könnte dieser gewiß nicht zu Gunsten der Letzteren ausfallen, da der Schleier, in welchen sie ihre Beschlüsse hüllte, noch immer nicht ge⸗ lüftet ist, obgleich ein offenes Hervortreten mit denselben an das Tageslicht gewiß manche Vorurtheile und manches Mißtrauen Lügen gestraft haben würde, zu denen die Heimlichkeit des Verfahrens Veranlassung geboten.“
6 Eskadrons, 40 Geschützen; 2tes Armee⸗Corps: Stab Piacenza
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Der Minister des Innern hat am 1. Dezember eine Verord⸗