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—öBheen, babo Sä—=
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75. (pelo de conejo y de liebre) Kaninchen⸗ und Hasen⸗ 1— ein wüchtte er Import⸗Artikel aus dem nördlichen Deutschland nach hier, sind von 1 ½⅜ Realen pro Arroba auf 1 ½ Realen herabgesetzt. „ .
982. (perfumeria incluso el peso de cajitas, en vases d papeles). Alle Arten von Parfümerien einschließlich der Flaschen, Gefäße, des Papiers, worin sie eingehen. Dieser Artikel war früher in sehr viele Kategorien gespalten, die meist höher besteuert waren, als der jetzt festgestellte allgemeine Zoll von 3 Realen pro Pfd.; so zahlte z. B. Eau de Cologne bisher 3 ½ und Seife 4
Realen pro Pfd.
986. (perlas imitadas de ecra etc.) Alle Arten nachgemachter Perlen, ein wichtiger nürnberger Artikel, ist von 16 Realen auf 12 Realen pro Pfd. ermäßigt.
994. (pesos, balanzas 6 basculas) Gewichte und Waagen von jeder Art von Metall, ein remscheider Artikel, früher 12 Realen pro Stück Zoll zahlend, sind auf 100 Realen pro Centner er⸗ mäßigt.
3828 (piedras de cristal en almendras, chapadores ö otras formas) Kristallsteine in Mandel⸗ und andere Formen, zu Kron⸗ leuchtern ꝛc., ebenfalls von der Rheinprovinz nach hier importirt, sind von 16 Realen das Pfd. auf 1 ½ Realen herabgesetzt.
1012. (piedras litografcas) Lithographiesteine, ebenfalls ein deutscher Einfuhr⸗Artikel, von 9 pCt. auf 6 pCt. ermäßigt.
1015. (piedras para alfilar guadanas) Sensenschleifsteine, ein nicht unbeträͤchtlicher Einfuhr⸗Artikel aus Rheinpreußen, von 54 Realen auf 22 ½ Realen der Ctr. im Zoll ermäßigt. 8
1019. und 1045. (pieles) Felle oder Häute. Hier ist zunächst zu bemerken, daß die rohen Kalbsfelle, welche für den deutschen Handel von Interesse sind, als zu Nr. 421 (422) gehörig, zu dem Zollsatz von 35 Realen pro Ctr. — 3 Realen mehr als bisher — zu ver⸗ zollen sind. Die unter Nr. 1023 genannten pieles de becerro e vaqueta, curtidas de todos colores sind die bisher prohibirten braunen und schwarzen Kalbfelle, welche jetzt mit 3 ½ Realen pro Pfd., und die unter Nr. 1024 genannten pieles charoladas sind die Glanzleder, welche, früher vbensalls prohibirt, jetzt mit 4½ Realen pro Pfd. zu verzollen sind. In Barcelona wird das Stück Glanz⸗ leder, welches eine Kleinigkeit mehr als ein Pfund wiegt, für 30 Realen dargestellt; der Zoll pro Sltück wird sich auf etwa 5 bis 5 ½ Realen belaufen und es können hiernach die deutschen Exporteurs ihre Caleulation machen. Die übrigen unter pieles enthaltenen Kategorien schlagen nicht in den deutschen Handel ein.
1064. (pinceles de pluma) Federpinsel.
4065. (Desgl. de todas las damas clases) Desgl. alle ande⸗ ren Arten waren bisher das Dutzend mit 4 Realen ganz übermäßig besteuert; jetzt ist Nr. 1064 auf 3 Realen das Groß, Nr. 1065 auf 3 Realen das Pfund herabgesetzt; sie können daher jetzt auf regelmäßigem Wege eingehen;
1066. (pinturas de todas clases) Gemälde aller Art von 15 pCt. auf 6 pCt. im Zoll ermäßigt.
1077. pistolas com. de 1. can.
4078. do. do. 2. do.
1079. do. de lujo ) bisher verboten gewesen und mit resp. 60, 90 Realen pr. Paar und 30 pCt., wenigstens die gewöhnlichen ordinairen 1 und Lläufigen Pistolen viel zu hoch im Zoll angesetzt, als daß an deren Import zu denken wäre.
1083. (pizarras) Schiefertafeln bis zu einem tercio Höhe, mit oder ohne Stift, X Real. pr. Stück.
1084. (pizarras majores) Dergl. größere, 1 ½ Real. pr. Stück.
1085. (pizarillos sueltos) gewöhnliche Schieferstifte, das Pfd. ½ Realten.
8 Diese drei letzteren Gegenstände, bisher verboten, wurden vor dem Verbot vielfach von Deutschland importirt und können jetzt wieder hierher gehen, da der Zoll mäßig normirt ist.
1094- (plomo manufacturado) verarbeitetes Blei, war als solches im bisherigen Tarif nicht verzeichnet, der Zoll beträgt jetzt 30 Real. pr. Quintal. Die Zollpraxis wird näher darthun müssen, was hierunter verstanden wird. Gingen die nürnberger Spielsachen aus Blei unter dieser Bezeichnung, so würde die Ermäßigung des Zolles mehr als 1000 % betragen. 8
1095. (plumas de acero, hierro, en bolecitos, cajitas, cartones) Stahl⸗ und andere Metallfedern mit den dazu gehörigen Cartons und Schachteln, konnten bisher bei dem Zoll von 4 Rea⸗ len pr. Dutzend kaum eingehen; jetzt wird bei der Herabsetzung des Zolles auf 1 ½ Real. pr. Groß ein regelmäßiger Handel in diesem Artikel stattfinden können.
1096. (plumas de aves p. escribir cortadas 6no) geschnit- tene und ungeschnittene Gänse⸗ und andere Vogel⸗Schreibfedern bisher 20 Realen, jetzt 3 Realen das Pfd.
1113. (punteros de suela) Sohlenstifte, Zwecken, zahlten früher wie gewöhnliche Nägel 64 Real. pr. Ctr., sind jjetzt mit 1½ R. pr. Groß angesetzt.
1114. (punzones) Pfriemen jeder Art, früher 4 jetzt 14½ Rea⸗ len das Dutzend.
1115. (pumo de acero, marfil, metal u. s. w.) Stockknöpfe von Stahl, Elfenbein, Metall, zwar von 12 auf 8 Realen pr. Dutzend im Zoll ermäßigt, damit aber immer noch zu hoch normirt.
1119. (queso de bola) Holländischer Käse in Kugelform.
1120. (queso de las demas clases) Andere Käsesorten, von
Pistolen von 1 und 2 Läu⸗ fen und Luxus⸗Histolen sind
denen auch Einiges aus Deutschland kommt, sind resp. von 20 auf 15, und von 33 auf 20 Realen die Arroba ermäßigt.
1136. (raspalenguas) Zungenputzer, ein nürnberger Artikel, in Horn, Fischbein, Elfenbein, Holz u. s. w. von 8 Realen auf 3 ⅔˖ R. pr. Dutzend ermaͤßigt. .
1146. (relojes para pared con caja y musica ö no) Die sogenannnten schwarzwalder Uhren mit oder ohne Musik; diese o wie 1147. (relojes para sobremesa) die dahin einschlägigen Tisch⸗ uhren sind auf dem bisherigen Zoll von 20 pCt. stehen geblieben.
1148. (remates para bastones) sind die zu den Stöcken ge⸗ hörigen Kleinigkeiten, wie Augen, Zwingen u. s. f. (der Ausdruck remates läßt sich im Deutschen nicht gut wiedergeben). Der Zoll ist von 24 auf 6 Realen pro Groß ermäßigt.
1158. (rosarios) Rosenkränze, bisher prohibirt, können bei dem Zolle von 43 Realen pro Dutzend wieder aus Nürnberg kommen, von wo sie vor dem Verbot mannigfach bezogen wurden, doch hat mit dem Verfall der Priesterherrschaft der Verbrauch in diesem Ar⸗ tikel sich wesentlich verringert. m
1161. (sacabocados para picar stieles ö tetas) Sattlerpfeifen von 2⁄ auf 1 Real pro Dutzend im Zolle ermäßigt. 1
1162. (sacacorchos, tirabotas, martilios para simplar instru- mentos) Pfropfen⸗ und Korkzieher, Stimmhammer, sind von 7½ auf 5 ½ Realen pr. Dutzend herabgesetzt, damit aber immer noch zu hoch tarifirt. 1
1165. (sacos de noche) Nacht⸗ und Reisesäcke, bisher prohi⸗ birt, 25 pCt. Zoll.
1173. (salchichon) Wurst; aus Deutschland kommt Einiges davon aus Braunschweig und Göttingen, sind von 2 ½⅛ auf 2 ½ Real pro Pfund ermäßigt worden. 8
1194. (sellas para cartas) Petschafte, früher 2 Realen das Stück, jetzt 72 Realen das Dutzend; sind hier theuer, der neue Zoll ist mäßig normirt.
1209. (sombreros para hombres) Männerhüte. 1
1210. (do. de felpa para seüoras) Damenhüte von Velpel, waren bisher verboten, der jetzige Zoll von 25 Realen für einen Männer⸗ und 15 Realen für einen Damenhut kommt dem Verbote gleich.
1215. (sortijas de acero, hierro ëö laton para relojes) ge⸗ wöhnliche Uhrgehänge von Stahl, Eisen, Messing, das Groß von 4 £ Realen auf 32-Realen ermäßigt.
1216. (id de asta, hueso, laton, con piedras y sin ellas para los delos) Fingerringe von Horn, Bein und Messing mit oder ohne Steinen, von 6 Realen das Groß auf 3 ½ Realen ermäßigt.
1217. (dichos de metal dorado ëö platado) derselbe Gegen⸗ stand von vergoeldetem oder versilbertem Metall von 16 Realen auf 4 ½ Realen das Dutzend ermäßigt.
1220. (sucla ö corregel) Sohlen, früher prohibirt, jetzt für 2 Realen pro Pfund zum Import zugelassen. 8
1224. (tafiletes) Saffian in allen Farben von 16 ½ auf 9 Rea⸗ len pro Pfund im Zoll ermäßigt.
1225. (talco en hojas) Hornblätter für Laternen, kommen aus Nürnberg, sind von 2 2⁄ auf 1—% Realen pro Pfund im Zolle her⸗ abgesetzt.
8 she0 (tantos) s. g. Tantusse, Spielmarken von Bein, Messing und Holz, ebenfalls ein nürnberger Artitel, bisher mit 6 Realen
pro 100 versteuert, jetzt mit 3 ¾ Realen pro Pfund mäßiger normirt.
1232. (targetas de cart. para visitas) Visitenkarten, bisher prohibirt, der Zoll von 6 Realen pro 100 ist hoch.
Tejidos, Gewebe. In dieser Beziehung macht der neue Zoll⸗ Tarif die Bemerkung, daß, wie dies auch im alten Tarif der Fall vay, dio Gowobo ants Hauf, Leinen, Wolle und Seide am Schlusse der Tarifposttionen verzeichnet werden würden; hier werden zunccchst nur aufgeführt:
1239. (tejidos labrados ö lisos con mezcla de to das ma- terias y colores parar forrar meubles y otras usos) gemusterte und einfache Gewebe von allen Stoffen gemischt und von allen Far⸗ ben zu Möbel⸗Ueberzügen und dahin einschlagendem Gebrauch das Pfd. 9 Realen; zahlten bisher 5½ Realen die Vara (Elle).
1247. (termometros) Thermometer, werden jetzt 15 pCt. zah⸗ len, waren früher stückweise höher zu verzollen.
1258. (tijeras de acero ö hierro para costura) Nähscheeren aller Art, ein äußerst wichtiger Artikel für unsere Rhein⸗Provinz, ist von 8 ½ Realen auf 4 ½ Realen pro Dutzend im Zolle herabge⸗ setzt; es gilt die bei den „navajas“ desfalls gemachte Bemerkung.
1259. (tijeras para sastres, tundidores) große Schneider⸗ und Schaafscheeren, waren bisher mit 8 ½ Realen pro Dutzend zu ver⸗ zollen und werden nunmehr 15 pCt. des Werths entrichten, was ebenfalls mäßiger ist, als bisher.
bisher prohibirt, ist mit 3 ¼ Realen pro Pfd. im Zolle angesetzt. 1263. (tinteros de todos clases) Tintenfässer aller Art sind Zoll von 15 Realen für das Dutzend der ordinairen, und für die
len pro Dutzend ist verhältnißmäßig hoch ausgefallen.
Real ermäßigt. 1283. (vasijas de bateria de cocina, compuestas de hierro y bano de porcelana) Küchengeräthschaften von Eisen mit Emaille⸗
guß im Innern, sind von 1 Realen auf * Realen im Zoll ermä⸗ ßigt; deutsche Reisende führen Proben dieses Artikels mit sich, allein es hat sich herausgestellt, daß bei diesen Geräthen die Emaille ab⸗ springt und daß sie daher nicht so dauerhaft sind, als die englischen, welche jenen Fehler nicht haben; jetzt findet daher kein wesentlicher Absatz darin statt.
1295. (vidrio cristallizado, ëö cristal laborado, en todas clases), Kristallglas in allen Gegenständen, Flaschen, Zuckerkasten, Gläsern, Essig⸗ und Oelflaschen u. s. w. Der Artikel kommt haupt⸗ sächlich aus Böhmen, interessirt aber vielleicht auch Schlesien. Der bisherige Zoll von 34 Realen pro Arroba (25 Pfd.) ist auf 28 Realen ermäßigt.
1305. (vinos extrangeros en botellas) fremde Weine in Botellen zu 1 und ½ Quart, sind die Botelle von 5 ½ auf 4 ½ Rea⸗ len im Zolle herabgesetzt; es geht einiger Rheinwein in Flaschen in Spanien ein.
Das Abonnement beträgt: 2 RKthlr. für ¼ Jahr. 8 Rthlr. ⸗1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
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Noℳ 359. “
wissenschaft und Kunst.
Verein für mittelalterliche Künste. 1
In der Versammlung am 20sten d. M. setzte Herr von Winterfeld einen am 22. November begonnenen Vortrag über den Einfluß der seit dem 16ten Jahrhundert mehr verbreiteten Kunde des klassischen Alterthums auf Ausbildung der Tonkunst fort. Er begann mit Darstellung des lähmenden Einflusses der Prunksucht der italienischen Höfe des 17ten Jahrhunderts auf Ausbildung des musikalischen Drama; ein Gefallen an Schaustellungen, das auf die deutschen Höfe sich übertrug, die nach Beendigung des 30 jährigen Krieges das neue Schauspiel bei sich heimisch machten, namentlich den Kaiserlichen und bayerischen, ja, dort sogar noch überboten wurde, und gab davon Beispiele an dem 1666 bei der ersten Vermählung Kaiser Leopolds des Ersten zu Wien aufgeführten „goldenen Apfel,“ so wie dem zu München 1662 zur Feier der Geburt Mar Emanuels, Enkels des ersten baperischen Churfürsten, durch den Cavalier Peter Paul Bissari in Scene gesetzten, s. g. Feuerdrama „die rachsüchtige Medea.“ Er zeigte, daß von dem früheren Anlehnen an das klassische Alterthum damals nichts übrig geblie⸗ ben war, als die Wahl der Stoffe aus griechischer Mothe, die jedoch, um Raum zu finden für allerhand Gepränge, bis zum abgeschmacktesten Zerr⸗ bilde entstellt wurde. Gegen das Ende des 17ten Jahrhunderts fand man war an solchen Schaustellungen sich ersättigt, dadurch allein aber noch nicht gebessert. Die ausgezeichneten Zöglinge der damals blühenden großen italienischen Gesangschulen der römischen, venedischen, neapolitanischen, nahmen ui selbstsüchtigem Sinne von der Bühne Besitz; sie errangen der Tonkunst die Oberherrschaft, doch nur zu Gunsten des Virtuosenthums, nicht eines wahrhaften Kunstganzen, und übten eine drückende Gewalt über die Tonmeister, die ihren Launen sich zu beugen hatten. Den Opern jener Zeit fehlt es nicht an strahlenden Glanzpunkten, sie konnten indeß bei einem solchen Verhältnisse der Meister zu den Sängern nur vereinzelte bleiben. Nun waren es zwei deutsche Meister, die in echtem Sinne des Alter-⸗ thums die Kunst erneuerten, beide im Auslande: H ändel in England, Gluck in Frankreich. Händel, in England zwischen 1720 und 17314 ledig⸗ lich mit der Oper in dem damals herrschenden Sinne beschäftigt, hatte eben im Beginn jenes Zeitraums ein dramatisches Gedicht (von Pope oder Arbuthnot), Esther, in Musik gesetzt für den Herzog von Chandos, der nach dem Vorgange Raeine's hochst wahrscheinlich eine Erneuerung der Form der antiken Tragödie im christlichen Sinne beabsichtigte, und dasselbe auf seinem Landsitze Cannons seenisch aufführen ließ. Nach elf Jahren, während Händel schweren Verdruß zu erleiden hatte durch die Beschützer seiner ränkevollen Sänger, und durch diese selbst, deren Launen er kräftigst entgegen trat, in dem Bewußtsein, daß sie seiner sinnigen Berücksichtigung ihrer eigenthümlichen Gaben allein den ihnen gewordenen Beifall zu ver⸗ danken hatten, kam eine Abschrift dieses Drama zum Vorschein, und es fanden einige Privataufführungen desselben statt, nach Art der antiken Tra⸗ ödie angeordnet, namentlich in Beziehung auf die Stellung des Chors. Dem Wunsche des Hofes, dieses mustkalische Schauspiel in gleicher Weise auf das Haymarkettheater gebracht zu sehen, stellte sich jedoch der Wider⸗ stand des Bischofs von London, Dr. Gibson, entgegen, der keine öffentliche theatralische Aufführung eines aus dem Kanon der heiligen Schrift ge⸗ schöpften Drama's dulden wollte, und sie erst ein Jahr später, doch ohne alles Bühnenspiel (in still life) zuließ. Mit diesem Drama, dem bald
nachher die Athalia und Deborah folgten, beginnt die Reihe jener s. g. Oratorien des unsterblichen Meisters, deren volle Kraft in der lebendigen Mitwirkung und eigenthümlichen Durchbildung des Chores beruhte, der in der Oper jener Zeit völlig vernachlässigt geblieben war, und bei vergönnter scenischer Aufführung kaum auch zu so hoher Bedeutung gediehen wäre. Wie nun diese bedeutsame Form an die antike Tragödie sich lehnt (mit Ausnahme der leibhaften Darstellung) so auch (wenn nicht mit wörtlich ausgesprochener Absicht, doch dem Sinne und Geiste nach) die Oper Glucks, der erst während der letzten Hälfte seiner künstlerischen Wirksamkeit, eben wie Händel, eine neue Bahn betrat. Der Vortrag verbreitete sich nun über die Stellung, welche dieser. Meister dem damals herrschenden Virtuosen⸗ thume gegenüber einnahm, mit besonderem Hinblicke auf seinen Orpheus, seine Alceste und Iphigenia in Tauris, deren Eindruck er mit dem der edel⸗ sten Werke griechischer Plastik verglich, und schloß dann mit einem Hinblicke auf die Auffüprung der Antigone des Sopholles, die ihm Gelegenheit
auf dem bisherigen Satze von 4* Realen pro Dutzend stehen geblieben. 8 8 ns B 1266. (tirantes communes) Hosenträger, bisher prohibirt, der über die Baumeister des Kölner Doms in einer zweiten, vermehrten Auf⸗
42½ 582 88 Sgs. Hoao 9 9 . 1267. (tirantes de seda) Hosenträger von Seide mit 30 Rea dessen fruherer Zeit halt, Georg Osterwalds Ausgade der Lödelschetn Co⸗
82 . 2 pi e ⸗Alphabets von Hans Holbein mit hübschen, theilweise 1276. (ultramar) Ultramarin von 9 Realen die Unze auf ½ pieen des Todtentanz⸗Alphabets 8
gewährte, den Leistungen des zu früh hingeschiedenen, edlen Felix Men⸗
. 8 1 8 d ohn für diese Tragödie mit ehrendem Anerkenntnisse zu gedenken. 1262. (tinta neyra ö de colores) schwarze und farbige Tinte, dlgfohg g zu g
Darauf legte Herr von Quast eine Reihe von Zeichnungen nach Kirchen und anderen Gebäuden in Schlesien vor und begleitete dieselben mit einigen
lehrreichen Bemerkungen. Endlich theilte Herr Waagen der Gesellschaft noch
folgende Werke zur Ansicht mit. Mertens Baukunst des Mittelalters, Fahne,
lage, Tallandier über eine Kreuzigung im Justizpallast zu Paris aus der van Eykischen Schule, welche Herr Waagen für ein Werk des Memling aus
nach dem anderen Todtentanz von Holbein genommenen Randzeichnungen, endlich Köln und seine Umgebungen in 22 sehr gelungenen Stahlstichen nach Zeichnungen von Lange, Osterwald und Schwartz. e*
G. F. W.
A
— 2
Bekanntmachungen.
[586] Ediktal⸗Citation.
Gegen den durch den Steckbrief vom 12. Juli d. J. verfolgten Bäckermeister Wilhelm Gottlieb Schwetzke (auch Zschwetzke) ist nach vorgängiger Versetzung in
[598]
Bekanntmachung. Behufs Besetzung der in dem Magistrats⸗Kollegium unserer Stadt erledigten Stelle eines besoldeten Stadt⸗ raths als Syndikus ist ein Wahltermin auf den Januar 1850 angesetzt worden. “ Stettin, den 4. Dezember 1849. Stadtverordnete.
ausführlicheren Ladungen sind in Strelitzschen Anzeigen inserirt. Strelitz, den 26. Oktober 1849.
Petermann.
Großherzogliches Stadtgericht.
den Mecklenburg⸗ nuar an bis zum 4. Januar 1850, in Lübeck
von 2 bis 5 Uhr, in Ratzeburg von 9 bis 12 Uhr, die Anmeldungen zur Actienzeichnung entgegenge- nommen. Gleich bei der Zeichnung werden 5 Pro- zent der gezeichneten Summe baar deponirt.
Lübeck, Ratzeburg, Mölln und Lauenburg, den
den Anilagestand die Anklage wegen gewaltsamen Dieb⸗ stahls erhoben worden, indem er beschuldigt wird, in der Nacht vom 20. zum 21. April c. aus dem ver⸗ schlossenen Kellerraum der verehelichten Schulze, Pots⸗ vernersceßt Nr. 68, in Verbindung mit einem Ande⸗ hen 70 Thhans nmner Mehl in Säcken zum Taxwerthe runreme 8 8.ng Eindrückens einer Fensterscheibe ur Verantwortung des Angeklagten j
b 1ee 1850, üern tnge'g ühe 86 im Gerichtsgebäude, am M. „ 5
zu welchem derselbe dierdureolienmarkt Nr. 3, angesetzt, geladen wird,
[539]
mit der Aufforderung vor⸗ ur festgesetzten Stunde deera.. und
die zu seiner Vertheidigung dienenden? Fa 8
zur Stelle zu bringen oder solche egen 8 Gericht dergestalt zeitig vor dem Termine ehs 7. en daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden bün⸗ nen, unter der Verwarnung, daß im Falle seines Aus⸗ bleibens mit der Entscheidung in contumaciam. verfah⸗ ren werden wird.
Berlin, den 7. November 1849.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.
such eines
richt angesetzt,
Deputation I. für Schwurgerichtssachen. 8 b““
E11
In Schuldsachen des Rathskellerwirths hierselbst ist zur speziellen Anmeldung und gung aller Ansprüche und Forderungen an und dessen Vermögen ein Termin auf
den 18. Januar k. J.,
Vormittags 10 Uhr, vor Gericht hierselb sind dazu in Gemäßheit von §. 6 der 8. April 1836 unter dem Nachtheile der und des Verlustes ihrer schriftlichen Beweismittel Alle und Jede, welche rechtliche Ansprüche an den zc. Schröder und dessen Vermögen zu haben vermeinen, geladen worden.
Ferner ist Ne Prioritäts⸗Ausführung und zum Ver⸗ ergleichs Schröder und dessen Gläubiger ein Termin auf
1 den 25. Januar k. J.,
Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause hier vor Ge⸗ 5 8s präkludirte er dem Nachtheil resp. der Ausschließung mit ihrer . üj Einwit eacrftsgkeis Ausführung und anzunehmender
machenden Vergleichs⸗Vorschläge geladen werden. Die
Gläubiger unte
Schröder Rechtferti⸗ denselben
[314 b]
angesetzt, und erordnung vom Ausschließung
und Forderungen
8 und der Wohnung. zwischen dem Gemeinschuldner
gemeinnützigen Gesellschaft,
die im Termine Gerichts wegen zu
Lübeck-Büchener
Eisenbahn.
12,790 Actien à 200 Thaler Preuls. “ 8 Am 2. Januar 1850 wird sowohl in Lübeck in Ratzeburg die Actienzeichnung für das Lübeck- Büchener Eisenbahn-Unternehmen nach Malsgabe des heute ausgegebenen Programms eröffnet werden. Die Zeichnung geschieht in Gegenwart zweier Co- mité-Mitglieder, so wie unter Zuziehung von zwei Notarien oder einer auf Protokollführung beeidigten Person vermittelst Ausfüllung gedruckter Formulare mit Unterzeichnung des vollen Namens, des Standes Wer für einen Abwesenden zeichnet, hat dem Namen des Abwesenden die Be- merkung hinzuzufügen: „übergeben durch Unterzeichnung des vollen Namens, des Standes und der Wohnung. Die gedruckten Formulare, so wie Abdrücke des Programms, sind im Bäreau an den vorgenannten Zeichnungsorten (Lübeck im Hause der Breitestrasse No. 786, Ratzeburg im Hotel zum Rathskeller) jederzeit zu erhalten; auch werden ebendaselbst vom 2. ..
7. Dezember 1849.
Das Lübeck-Büchener Eisenbahn-Comité. J1. H. Hehn, Dr. W. L. Behncke. I. P. Ber- kemeyer-Gr. Thurow. W. D ünhaupt. J. HMeGHIIESGH IL. IHI. Haegk II Haltermann. G. F. Harms. C. Hornbostel. F. Hornbost W. Hälse. W. L. Jürgens. Graf von Ki mannsegge - Gülzo w. E. G. Kulenk;. . D. T. Lange. J. S. Mann. W. Metzene: Niendorf. H. C. Meyer. W. Minlos. C. A. Nöltingk. J. G. Nöltingk. A. P. Rehder. C. M. Röhl. T. Rohrdantz. A. Schlüter. von Schrader-Bliestorf. A. F. Siemfsen. C. H. Suckau. J. Wentorp-Schenkenberg.
als
Pfälzische Ludwigsbahn
[321 b] (Ludwigshafen⸗Bexb ach). b Im Auftrage der Direction lösen wir . die Coupons der Stamm⸗ und Priori⸗ . täts⸗Actien dieser Bahn ein.
Berlin, den 24. Dezember 1849.
“] Nathan & Co., HMInter den Linden Nr. 57,.
mit
Die verehrlichen Abonnenten des Preuß. Staats⸗Anzeigers werden ergebenst ersucht, gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung Die vollständigen stenographischen Berichte über die Verhandlun Die bereits erschienenen Nummern, welche die stenographischen Berichte enthalten, können,
beigegeben.
“
Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und Aus landes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗Straße Rr. 57..
ihre resp. Bestellungen für das mit dem 1.
erleide und die Stärke der Auflage gleich zu Anfang danach bestimmt werden könne. gen beider Kammern werden,
Januar 1850 beginnende Quartal
1“
wie bisher, ohne Erhöhnng des Abonnementspreises
so weit der noch vorhandene Vorrath reicht, für den Abonnementspreis
nachgeliefert werden. — Die Eintheilung dieser stenographischen Berichte in Bände mit besonderen Titeln erfolgt am Schlusse der Sitzungsperiode; auch werden dann die erforderlichen Inhalts⸗
Anzeigen, so wie vollständige Redner⸗ und Sach⸗Register hinzugefügt werden.
Die zu dem Preuß. Staats⸗Anzeiger für die Jahre 1848 und det werden kann, werden zu Anfang des nächsten Jahres erscheinen. Der vierteljährliche Pränumerations⸗Preis des Preußischen Staats⸗Anzeigers beträgt, auf die Bogenzahl derselben, 2 Rthlr.
vollend
und ohne Rücksicht
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Amtlicher Theil.
Deutschland. 1 Oesterreich. Wien. Hofnachrichten Berechtigu hinsichtli reie H hten. B ichtli der böhmischen Landtagswahlen. — “ Ect e ht Hannover. Hannover. Hofnachricht. b Baden. Karlsru he. Ansprache an das badische Volk. Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Abreise der Vertrauensmänner
nach Kopenhagen. Deßau. Befinden der Herzogin.
Anhalt⸗Deßau. Frankfurt. Frankfurt a. M. Vermischtes. Ausland.
Verkündigung der Verfassung für das Kaiser⸗ — Oeffentliche
Oesterreich. esth.
cttuhs Vesteich. 6
Frankreich. Paris. Ernennungen und Versetzungen. Vorlesungen. — Die Mtelmeer⸗Weschwader 18 Vermischies. — 1 Präsident und das Ministerium. — Prinz Georg von Preußen. — Die Expedition am Senegal. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Annahme des Entlassungs⸗ gesuchs Lon Denman's. — Versammlung zu Ehren Cobden's und Thompson's. — Die Staatsarchive. — Der russische Tarif. — Das Parlament. — Die Aufregung am Cap.
Niederlande. Aus dem Haag. Kammer⸗Verhandlungen.
Belgien. Brüssel. Die Getraidegesetzgebung. Die Eisenbahn⸗ Freikarten.
Spanien. Madrid. Eisenbahnarbeiten. — Ernennungen. — Ver⸗ mischtes.
Börsen⸗ und Handels⸗ Nachrichten. Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestäͤt der König haben Allergnädigst geruht: Dem Frischmeister Johann Friedrich Lenke und dem Hohöfner Martin Paulo bei den standesherrlichen Eisenhütten⸗
werken zu Boxberg und Keula das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Bahnwärter bei der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn, Mäder, zu Fhaig bei Zahna, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen; o wie .
Den bisherigen Appellationsgerichts⸗Rath Meyer I. hierselbst zum Ober⸗Tribunals⸗Rath;
Den Obergerichts⸗Assessor Bech zu Driesen zum Kreisgerichts⸗ Rathe bei dem Kreisgerichte zu Graudenz; und
Die Regierungs⸗Assessoren Deetz und Priw e, den Oberge⸗ richts⸗Assessor Bredow und den Regierungs⸗Assessor Schuh⸗ mann, sämmlich im Geschäftsbereich des Ministeriums für land⸗ wirthschaftliche Angelegenheiten, zu Regierungs⸗Räthen zu er⸗ Justiz⸗Ministerium.
Dem Rechts⸗Anwalte Fischer ist gestattet worden, seinen Wohnsitz von Altena nach Plettenberg zu verlegen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das dem Kaufmann August Pinard zu Berlin unter dem
Oktober 1847 ertheilte Patent
auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiese⸗
nes Verfahren zur Darstellung des ätherischen Steinkoh⸗
elenöls bei dem Verkoaken der Steinkohlen in Oefen,
ist erloschen.
Ppreußen.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst von Hohenzol⸗ ern⸗Sigmaringen, nach Sigmaringen.
Michtamtlicher Theil. Deutschland.
1 Berlin, 30. Dez. Se. Majestät der Kaiser von Rußland haben dem Seconde⸗Lieutenant von Neumann des
2ten Garde⸗Regiments zu Fuß den St. Annen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.
Oesterreich. Wien, 28. Dez. Der Lloyd enthält folgende Hofnachrichten: „Se. Majestät der Kaiser giebt nun wöchentlich dreimal, an jedem Montag, Mittwoch und Freitag, Privat⸗Audien⸗ zen. Die Zahl der Bittsteller beläuft sich jedesmal auf hundert, von denen der Kaiser jeden allein in seinem Kabinet spricht. Jede Woche einmal, am frühesten Morgen, ertheilt der Kaiser öffentliche Audien⸗ zen, wo jeder seiner Unterthanen, ohne Ausnahme, Zutritt zu ihm hat. In diesen Audienzen empfängt der Monarch nicht selten über dreihundert Bittschriften. Die Deputirten der deutschen und roma⸗ nischen Bevölkerung der Gränz⸗Kommunität Weißkirchen haben Sr. Majestät folgende Adresse überreicht: „„Ew. Majestät! Von den Bewohnern der Militair⸗Gränz⸗Kommunität Weißkirchen im Banate abgesendet, nähern wir uns dem Throne Ew. Kaiserl. Majestät, um die Versicherungen unserer unverbrüchlichen Ergebenheit und Treue zu dessen Stufen niederzulegen. Wie schrecklich auch in dem unglück⸗ lichen Jahre, das abgelaufen, der blutige Bürgerkrieg um unsere Mauern wüthete, wie sehr auch die Gewalt einer unseren Gefüh⸗ len und Interessen durchaus fremden verbrecherischen Faction uns bedrohte und quälte, wie groß dabei auch immer die Gefahr jedes Einzelnen und der Kommunität im Ganzen für Existenz und Wohl⸗ stand gewesen, all das konnte die Treue für unser angestammtes Herrscherhaus nicht in uns erschüttern und den Glauben nicht wan⸗ kend machen, daß es bestimmt sei, den vergeltenden Segen einer besseren Zeit auch über unsere heimatlichen Fluren auszugie⸗ ßen. Unsere Zuversicht hat uns nicht getäuscht. Die siegreichen Heere Eurer Kaiserlichen Majestät brachten auch uns die heißer⸗ sehnte Erlösung, und damit die Möglichkeit, Allerhöchstderoselben die Beweise unserer unbegrenzten Verehrung zu Füßen zu legen. Als ein Theil des allzeit getreuen Gränzvolkes kennen wir keine anderen Wünsche, als das Wohl und Glück unseres erhabenen Kaisers und Herrn, und das frohe Gedeihen des von einem Ge⸗ setze umschlungenen Reichs. Wien, 20. Dez. Aloys Lorenz. Franz Kremling. Mathias Weiß.““ Dem Vernehmen nach hat die Erz⸗ herzogin Sophie die Sorge für die Erziehung der Kinder des durch die Insurgenten hingerichteten Pfarrers Roth aus angestammter Herzensgüte übernommen. Am Christfesttage hielt der Primas von Ungarn in der Hofburgpfarrkirche unter glänzender Assistenz ein Hochamt. Bei Hofe war an diesem Tage große Tafel zu 36 Ge⸗ decken. Erzherzog Joseph ist vorgestern nach Brünn und Lord Ponsonby auf einige Tage nach Berlin gereist.“
Die Wiener Zeitung bringt auch eine Widerlegung der von der Ost⸗Deutschen⸗Post aufgestellten Behauptung, als sei der böhmische Landtag gegen den Willen des Ministers Pillersdorf und seiner Kollegen veranlaßt, die Einleitung der Wahlen zum Reichstag hingegen von dem Landeschef verweigert worden, so daß Baron Pillersdorf sie durch direkle Weisungen an die Kreisämter habe erzwingen müssen. Der eigentliche Sachverhalt klärt sich jedoch durch die mitgetheilten Aktenstücke in ganz anderer Weise auf. Diese Dokumente bestehen 4) in einer Weisung des Baron Pillersdorf an den damaligen Landeschef von Böhmen, worin auf eine Anfrage der leitmeritzer Bürger wegen Beschickung des böhmischen Provin⸗ zial⸗Landtages diese Frage bejahend beantwortet wird; 2) in einem Vortrage der Minister Wessenberg und Doblhoff, datirt Innsbruck, 6. Juni 1848, an Se. Majestät den Kaiser, worin um Genehmi⸗ gung des von dem Grafen Thun gestellten Bittgesuches auf Be⸗ schleunigung des noch im Juni zu berufenden Landtages angetra⸗ en wird; 3) in einem Schreiben des Grafen Thun an Baron Pillersvorz, worin die Ausschreibung der Wahlen zum konstituiren⸗ den Reichstag angezeigt wird; 4) wird das Cirkular an die Kreis⸗ Aemter, betreffend die Wahlordnung für den konstituirenden Reichs⸗ tag mitgetheilt. Es ergiebt sich daraus, wie die Wien. Ztg. be⸗ merkt, daß die Behauptung des Baron Pillersdorf, die er in einem Schreiben an die Ost⸗Deutsche Post aufstellt, als hätten die böhmischen Stände im Monat Mai mit Uebergehung des Ministe⸗ riums die Einberufung des Provinzial⸗Landtages erwirkt, unrichtig sei. Eben so unrichtig ist danach eine andere Behauptung, als hätte die Ausschreibung der Wahlen zum konstituirenden Reichstag erst durch Cirkulare an die Kreis⸗Aemter erzwungen werden müssen. Der in der Pfingstwoche 1848 in Prag ausgebrochene Aufruhr ver⸗ hinderte die Drucklegung der Wahlordnung, die sich bereits in den Händen des böhmischen Landeschefs befand, so daß sich Baron Pil⸗ lersdorf freilich genöͤthigt sah, die Kreisämter durch an sie gerichtete Erlasse zur Einleitung der Wahlen anzuweisen. Das Resultat die⸗ ser Erlässe war erfolglos, und die Wahlen wurden nach den indes⸗ sen von dem Landeschef getroffenen Verfügungen getroffen.
Die Ernennung von Statthaltern für die beiden Kronländer Steyermark und Nieder⸗Oesterreich hat nun desinitiv stattgefunden. zum Statthalter von Nieder⸗Oesterreich wurde Hofrath Emminger, ür Steyermark Dr. Burger aus Triest ernannt.
Das Preßgericht t bekanntlich die Anzahl der Geschworenen E1““
1849 bestimmten Personen⸗ und Sach⸗Verzeichnisse, deren
Druch nicht v 1 Ausgang dieses Jahres
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für Wien auf 600 festgesetzt. Man sollte glauben, daß durch die⸗ sen Vorgang die Hindernisse alle beseitigt wurden, welche der Ein⸗ führung dieses Instituts im Wege gestanden, nichtsdestoweniger müssen wir das Gegentheil aussprechen. Aus guter Quelle kann milgetheilt werden, daß der Gemeinde⸗Rath neuerlich eine Vorstel⸗ lung an das Ministerium erstattete, worin er versichert, daß er zwar das Verzeichniß der nach dem Steuer⸗Census zu wählenden Geschworenen durch den Magistrat angefertigt habe und kein An⸗ stand obwalten würde, die Liste öffentlich aufzulegen und die Frist zu Reclamationen auszusetzen, jedoch einige Bedenken trage, in die⸗ ser Zusammensetzung zur Wahl der Geschworenen zu schreiten, da ein großer Theil der Clemente noch fehlt. auzs welchen die Geschwo⸗ renen nach dem Patente vom 16. Oktober bestehen sollen. Dir 600 Geschworenen, welche für das künftige Jahr bestimmt sind, würden beispielsweise alle blos aus den Steuerbüchern her⸗ vorgehen, der Besitz allein hätte hier seine Stimme, während die durch Intelligenz, Kunst, Bildung und irgend eine andere Stellung berufenen Gemeindeglieder gänzlich ausgeschlossen blieben. Das Geschwornenpatent stützt sich nämlich auf das Ge⸗ meindegesetz, und die Wahlfähigkeit zum Gemeinde—⸗ Ausschuß fällt mit der zum Geschwornengerichte in Eins zusammen. Nun ist aber faktisch das Gemeindegesetz noch nicht in Kraft gekommen, sondern existirt bis heute nur auf dem Papiere, mithin verliert auch das andere erwähnte Patent seine Unterlage. Wir sind begierig, welche Alternative das Ministerium ergreift; ob es zum Geschwornenpa⸗ tente eine Ergänzung und Erläuterung veröffentlicht oder das Ge⸗ meindegesetz für Wien publizirt. Wir glauben übrigens eher die erstere, als die letztere annehmen zu dürfen. Jedenfalls muß bald eine Entscheidung kommen, da im Januar k. J. das Preßgericht, wie es vielfach verlautet, ins Leben treten soll. Man spricht hier sehr viel von einer demnächst zu erlassenden Be⸗ richtigung jener Verordnung der Untersuchungs⸗Kommission bezüg⸗ lich der Presse in dem Sinne, daß die kriegsrechtliche Behand⸗ lung, welche in jener Verfügung den Abonnenten angedroht war, sich nur auf die Colporteure und sonstige Verbreiter des Blattes zu beziehen habe. Diese Berichtigung würde sehr beruhigend wir⸗ ken, denn die Aufregung, welche jene unglückliche Kundmachung hervorgerufen hatte, war groß.
„Auf Requisition der sächsischen Behörden erläßt gegen Dr. Gustav Theodor Meyer, Advokat und Bürgermeister aus Treuen, der angeklagt ist wegen Theilnahme am Hochverrath und Aufruhr, so wie der Unterschlagung anvertrauter Gelder, und am 8. Sep⸗ tember d. J. aus dem dresdener Krankenhause entsprang, die hie⸗ sige K. K. Stadt⸗Hauptmannschaft einen Steckbrief.
Hannover. Hannover, 28. Dez. (Hannov. Ztg.)
Se. Majestät der König hat am gestrigen Tage den Major Frei⸗
herrn von Wesselenyi vom Kaiserl. österreichischen 2ten Husaren⸗Regi⸗
mente „König von Hannover“ in einer Privat⸗Audienz empfangen
und aus dessen Händen ein Schreiben seines Souverains entgegen⸗
genommen, wonach Se. Majestät der König zum General der Ka⸗ vallerie der Kaiserl. österreichischen Armee ernannt worden ist.
Aktenstücke in Bezug u“ deutsche Frage. (Fortsetzung.)
Nr. 24. 8
An das Königliche Ministerium der auswärtigen Angelegen⸗ 6
heiten zu Hannover. Bericht des Königlich hannoverschen Bevollmächtig⸗ ten, Geheimen Legationsraths von Wangenheim. Ber⸗ lin, den 15. August 1849, Sitzung des Verwaltungsraths. .
Herr von Canitz hatte uns heute zur Verlesung und Fest⸗ stellung des gestrigen Protokolls wieder vereinigt, und ist dabei die gestrige Verhandlung über die hamburger Beitritts⸗Erklärung als Hauptgegenstand der gestrigen Sitzung behandelt; über den Ein⸗ gang der kurhessischen und mecklenburg⸗strelitzschen Ratifications⸗ Urkunden aber sind zwei Separat⸗Protokolle aufgenommen.
Da nun mittlerweile der fürstlich reußische Bevollmächtigte seine weitere Instruction empfangen und sich zur Verhandlung wie⸗ der gemeldet hatte, so ist nun auch mit ihm unter Bezugnahme auf die Verhandlung mit den Herzoglich sächsischen Häusern weiter verhandelt worden, und hat derselbe für beide Fürsten Reuß den unbedingten Beitritt erklärt.
Schwebende Beitritts⸗Verhandlungen existiren nun augenblick⸗ lich nur noch mit Hessen⸗Darmstadt, und es wurde daher von Sei⸗ ten des Vorsitzenden vertraulich gegen Herrn von Zeschau und mich zur Sprache gebracht, ob es nicht an der Zeit sei, jetzt die übri⸗ gen deutschen Regierungen, welche sich noch nicht näher er⸗ lärt oder noch gar nicht gemeldet hätten, aufzufordern, die von ihnen noch zu erwartende nähere Erklärung vielleicht sogar bin⸗ nen einer vorzuschlagenden Frist mitzutheilen. Wir haben dem
betreffend die heutige 8
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