von La Fleche ist der General⸗Inspektor der Militairschulen, Ge⸗ neral Schramm, sogleich mit den nöthigen Vollmachten dahin ab⸗ Man erfährt, daß die Gendarmerie gegen die widerspensti⸗ und daß ein Theil derselben, da in die städtischen
gereist. gen Zöglinge einschreiten mußte, die Schulgefängnisse nicht Raum genug darboten, Gefängnisse gebracht werden mußte.
In Phalsbourg ist es bei Gelegenheit der Mitternachtsmette in der Christnacht zu Unfug und Schlägereien zwischen jungen Leu⸗ ten und einer Thorwache gekommen; letztere wurde angeblich über⸗
worden sein.
Italien. (Wanderer.) 1 Der Erzpriester (Pfarrer) von Pieve die Casate,
Eiferer für das alte viele Unvorsichtigkeiten zu reizen, dolcht worden. der Thäter drei gewesen zu sein, Prälaten hielten, um ihn daran zu hindern, während der Dritte die Missethat beging.
In Rom wurde ein Verzeichniß kompromittirter Militairs von . Innern und von die⸗ Landesverweisung gegen die darin In Rom murrt man dar
der Regierungs⸗Kommission dem Minister des sem der Polizei zum Vollzuge der genannten 96 Individuen übergeben. über, denn das Verbrechen die eigene Familie erhalten wollten. Rostolan hatte dieser extremen Maßregel wissen wollen; 2 von den Priestern überredet worden zu sein und Zweifel dem Wahne hin, denselben Vertrauen einzuflößen. Auch zum Prozesse bezüglich Anstalten gemacht.
Türkei. Konstantinopel, 20.
Herrn Titof eingetroffen.
land und Oesterreich ist nun doch ernster geworden, a
Kaiser Nikolaus besteht darauf, daß er nicht mehr
unterhandeln wolle, wenn diese nicht von Englands Einfluß Die englische und französische Flotte stehen noch immer
pefreie. . bei Moschenisi und Vurla und in diesen Meeren überwintern.
über ins Reine zu kommen, was auf Rußlands wiedern sei. Der politische Himmel ist also aufs
die Muthigen und Vertrauensvolleren lassen die
sten Berichte laufen aus den Provinzen ein. ist doch schon mit der so berüchtigten Corruptionssysteme Schloß und schoben wurde. Reschid Pascha leitet die und der Sultan,
fallen, entwaffnet und der Korporal schwer verwundet. De welcher sich ins Mittel legen wollte, soll beschimpft und mißhandelt
Von der italienischen Gränze, 30. Dez. In Faenza ist ein politischer Mord vorgekommen. der unter Gre gor XVI. zum Prälaten gemacht wurde, ein starrer Anhänger und System, der nicht aufhörte, seine Gegner durch ist auf seiner Landbesitzung er Nach dem Resultate der Nachforschungen scheinen wovon zwei den Gefährten des Hülfe herbeizuholen,
der Meisten besteht darin, e Republik dienten, was sie doch jedenfalls thun mußten, wenn sie
Baraguay d'Hilliers scheint giebt sich ohne Tr durch diese Zulassung des 16. November werden
Dez. (Wand.) Am 15ten ist der russische Lieutenant Herr Semenoff als Courier des Kabinets von St. Petersburg mit Depeschen für die hohe Pforte sowohl, als für
Das Zerwürfniß der Pforte 4 ls man glaubte. mit der Pforte
werden ohne weiteren Zweifel auch Der Divan hat sich schon dreimal versammelt und berathen und wieder berathen, ohne mit sich dar— Forderung zu er⸗ neue verfinstert, und die Handelswelt nimmt wieder einen bedächtigeren Gang. Auch Flügel sinken. Die Türkei an und für sich ist ruhig, und die befriedigend⸗ So viel Reform geschehen, daß dem Zügel mit starker Hand, der es nicht an wiederholten Aufforderungen
und Ermunterungen an seine Beamten fehlen läßt, hat diesem ausgezeichneten Manne einen neuerlichen Beweis seiner Zufrie⸗ denheit geliefert. Kürzlich machte er ihm bei einer Versammlung im Palaste von Tschiragan ein Geschenk von 2 Millionen Piaster und dem Minister des Aeußern, Aali Pascha ein ähnliches von 1 Million aus der Privatschatulle. Am 13ten wurde ein Linienschiff von 84 Kanonen vom Stapel gelassen. Der Sultan wohnte der be⸗ treffenden Ceremonie bei. Da übrigens die Constructionsbassins der Admiralität nicht mehr geräumig genug sind, so wurde beschlossen, ein Schiff in Ismidt zu bauen. Mehemet Ali Pascha, der Kriegs
Minister, und Suleyman Pascha, der Marine⸗Minister, welche die Aerarialfabriken in Ismidt in Augenschein genommen . sind von dort zurückgekehrt. Der Polizei⸗ Minister Mehemet Pascha ist wieder ganz hergestellt. Achmet Fethi Pascha, der Chef der Ar⸗ tillerie, bat seinen Winterpallast bezogen. Sämmtliche Minister erneuerten bei Gelegenheit des Tanzimat den Uschfet⸗Eid, der darin besteht, daß der Schwörende Gott zum Zeugen anruft, er wolle von Niemanden ohne Unterschied außer dem vom Sul
tane gewährten Gehalte ein Bestechungsgeschenk annehmen. Much⸗ tar Bey, der Kapukiaja von Aegypten, wird ehestens dahin ab⸗ gehen.
Der Maire,
Eisenbahn⸗Verkehr.
Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn Auf der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn wurden im Monat Dezember v. J. 9465 Personen befördert.
Die Einnahme betrug: v“ Rthlr. 2) für Vieh⸗, Equipagen⸗ und Güter⸗Transport (104,649
daß sie der
1,515 16 Sgr. 6 Pf.
nie etwas von
2 9 5)
Sgr. 3 PFf.
0 8 Rthlr.
28 185
zusammen 10,850
Breslau, den 4. Januar 1850.
—,—
Markt⸗Berichte.
Stettin, Jan. (Ostsee-Ztg.) (Wochenbericht.) Nachdem das Wetter die ganze Woche hindurch ziemlich gelinde ge wesen war und die Temperatur bei mäßigem Schneefall zwischen 1 und 5 G. R. unter 0 wechselte, stellte sich in letzter Nacht mit südlichem Winde wieder strenge Kälte ein, die gegen Morgen auf 10 G. stieg.
Gehandelt sind in Weizen nur 67 Wspl. gelb. schles. 90 ½pfd. schwimmend, bei Ankunft zu empfangen und zu bezahlen, zu 53 Rthlr. Man hält jetzt 89fd. abzuladen auf 53 Rthlr., 90 pfd. auf 54 Rthlr. ohne Garantie für das zu liefernde Gewicht; für 88—89pfd. weiß. schles. ist 54 Rthlr., bei Ankunft zu bezahlen, zu machen, 89pfd. weißbunt. posener, von ziemlich geringer Qualität, wird auf 55 Rthlr. gehalten. Von uckermärk. und pomm. 90fd. pro Frühjahr ist noch immer nichts offerirt.
Für Roggen war die Kauflust ziemlich schwach und man könnte die Stimmung eher etwas matter nennen, indeß behaupteten sich die Preise, da auf alle Termine nur wenig offerirt wurde; pro Frühjahl 82pfd. 27 ¾ Rthlr. Br., in einem Falle gestern aber mit
274
mit Ruß⸗
sich
wenigstens seiner Zeit vorge⸗
075
27 ⅔ Rthlr 2 28 ¼ Rthlr., Juni — Juli 29 In Gerste ging gar nichts um; bleibt zu 24 Rthlr., schles. 75 pfd. pr. Frühj.
bez.,
86 pfd.
„4 ½
Rthlr. Br.
zu 25
Rthlr. bez. u. Br., Mai — Juni 82 pfd.
pomm. 75 pfd. ab der Peene Rthlr. ange
tragen. Für kleine Gerste 70 /7 1pfd. ab Stralsund wird 22 Rthlr. gefordert.
Auch Hafer f pr. Frühj. wird zu 18 ¾ Rthlr. erlassen, Märker 52pfd. 16 ½ Rthlr., 50 pfd. 16 Rthlr. pr. Kleine Kocherbsen pr. Frühj. sind zu 34 — 33 ½
erbsen zu 30 ½ Rthlr. offerirt. Heutiger Landmarkt:
wechselnden Wetters, welches sons 1 esen Artikel ist, auf wenige Groschen pr. Ctr. — 13 Rthlr., Jan. 13 Rthlr., Jan.— Febr.
2205
]
di Febr. — März 1
Weizen. 49 890
Roggen.
26 a 27.
LLI 15 à 17
Gerste. 21 22
——
and wenig Beachtung; schles. und pomm. 52 fd. 55/[56pfd. 19 Rthlr. Br. 26 Scheffel.
Rthlr., Futter⸗
Erbsen.
I.
Im Rüböl⸗Handel herrscht schon seit längerer Zeit wenig Le⸗ ben, und die Preis⸗Veränderungen beschränken sich trotz des häufig
Weizenmehl ertra superf. 21 Roggenmehl Nr. 1 Es ging in dieser Woche wenig um.
Butter.
letzt notirt.
Lieferung
In Kolonialwaaren Nach der Börse.
Roggen loco
27756
Rthlr. bezahlt.
27., Rthlr. bezahlt,
Gerste
9
stets von großem
28
Rthlr., März — April 12 ½ Rthlr., 12 ½ Rthlr. bez. und Br., 12 ½ Rthlr. Gld.
Leinöl in loco und pr. Frühjahr 11 ½ Rthlr. gefordert. Rappkuchen pr. Frühjahr 33 Sgr. Br. Spiritus matt, loco 25 ¼ %, pr. Frühjahr 23 ¼ Von Zink pr. Frühjahr sind bei vermehrter Frage 2000 Ctr. zu 4 Rthlr. 24 Sgr. und 1000 Ctr. zu 4 Rthlr. 25 Sgr. gehan⸗ delt, letzterer Preis bleibt Gld., 4 ½ Rthlr. Br. Pernauer Leinsaamen loco 11 Rthlr.
Kleesaamen etwas fester, aber mit wenig Handel.
2 ½ Rth
09021
der C
22 à 25 Rthlr. Br.
Hafer 15 ⅛ a 19 Rthlr.
Erbsen 30 à 36 Rthlr. nominell. Rüböl loco 13 6 Rthlr. geford., inkl. Faß 11 ½ Rthlr. geford. u. bez. Spiritus aus erster Hand zur
13¹* 1. 2
Stelle 25 ⅛,
zweiter Hand ohne Faß 25 % geford., 25 ⅜ ℳ bez.,
Seee Se .
Zink 5 Rthlr.
bezahlt. Engl. Roheisen Nr. 1 1 Rthlr. 18 ½ Sgr. verst. bez.
Domingo⸗Blauholz Raff. Schwefel 4 Rthlr. loco verst. gef.
Gelb Lichtentalg verst. 16 Rthlr. Sgf.-, 18 und unverst. 13 Rthlr. gef.,
Bekanntmachungen.
Saarbrücker Die 1 und Hakennägeln für
Lieferung des Restbedarfs von gewalzten Eisenbahnschienen, ußeisernen die Saarbrücker Eisenbahn soll in den folgenden Loosen, Terminen und bezeichneten Abladeplätze auf dem Wege der Submission vergeben werden.
zeich 2 1 F
Eisenbahn.
Schienenstühlen, Schraubenbolzen frei auf di eben⸗ A . frei auf die neb en längstens bis
mit aufgefordert, sich 2 9DDLEEEEö
Gußeiserne Schienen⸗ stühle. St.] Pfd.
Gewalzte Eisenb.⸗ Schienen.
Pfd.
Keil⸗ schrauben. St. Pfd.
Stuhl⸗ schrauben.
St. Pfd.
St.
Hakennägel.
Ablieferungsort. Ablieferungs⸗Termin. Chemnitz, den 14. Dezember
Schlegel, Sup.
[Pfd.
1550 34300 1550/1550 9000 197800 2550 56200 1200 26500
536000 3175000 950000 400000
3100]/ 4100
5100
2400 3150
1200 1200
14000] 6100 17960 23660/9000 900078300 35650 6750 2550 2550[25500 11700 10500
Neunktirchen. 1. April b. 1. Juni 1850.
Bahnhof bei St. Johann. 1. Mai bis 1. Aug. 1851.
9
zum
8
Rthlr. bez.
8 129 5, 7 70 bez.,
pr. Frühjahr
Einfluß auf
Zuletzt war loco
8
Rthlr. Br.,
April — Mai
0 Ir '8e.
Sh. 6 Pce. pr. To. f. a. B.
Preise wie
hat das Geschäft in dieser Woche geruht. Weizen auf 50 a 55 Rthlr. gehalten, auf 90 pfd. mit 53 Rthlr. zuletzt bezahlt. 26 ½ a 27 ½ Rthlr. Br., pr. Frühjahr 82pfd: 86 pfd. 28 ¾ Rthlr. bezahlt, pr. Mai /Juni 28
9573 2 2 a
272¼
Leinöl
aus
geford., auf Lieferung 4 ⅛ und heute 4 ½ Rthlr.
09)1
— 6
1 Rthlr. 20 Sgr. gef.,
Rthlr. verst. gef.
12 11
— 152
2 18 Rthlr. bez
pr. Frühjahr
à 16 Rthlr. bez 8
den diejenigen, welche, wie in der Tabelle unter O be⸗ merkt ist, als Verwandte des resp. Stifters oder sonst zunächst auf den Genuß Anspruch haben, so wie, was die Balthasar Schützische Stiftung Nr. VI. an⸗ langt, diejenigen, welche sich zur Uebernahme der Fa⸗ milien⸗Kollatur berechtigt und qualifizirt erachten, hier⸗
18850
in hiesiger Naths⸗Erxpedition zu melden und zu legitimiren. 1849.
Die Kgl. Superintendentur. Der Rath der Stadt Chemnitz.
Müller, Bürgermeister.
Bahnhof bei Bahnhof bei Sulzbach. Tunnel bei Bildstock. 8
Benen⸗ nung des
1. Mai bis 1. Au⸗ 4700 gust 1851. Nächste
Der Termin
n unserem Geschäfts⸗Lokale anberaumt, müssen, wenn sie berücksichtigt werden sollen.
Bemerkung „Submission auf Lieferungen für die Saarbrücker vart der sich einfindenden Konkurrenten erbrochen werden,
genau bezeichnet und der Preis pro Centner oder tausend Pfund, fr erfolgt spätestens
Die Genehmigung oder Verwerfung der Submission bis dahin die drei mindestfordernden Submittenten dingungen nebst zugehörigen Zeichnungen liegen
werden auf portofreie Anforderungen abschriftlich mitgetheilt. ür den Bau der
Königliche Kommission f
viemm nau Sonnabend den 20. Januar 1850, Nachm. 3 Uhr,
bis zu welcher Stunde die In den Submissions
an ihre derung in unserem Geschäftslokale zu
Genußberechtigte.
Stipen⸗
diums.
Stif⸗;
tungs⸗
Kapi⸗ tal.
Kollatoren.
Submissions⸗Erklärungen eingegangen sein 1 Die Verwandten von
„Erklärungen, welche auf der Adresse mit der Thieli⸗ soen Stiftern Hans und Eisenbahn“ zu versehen sind, und welche in Gegen⸗ sches Caspar Thiele, 8 müssen die zu übernehmenden Loose und Gegenstände 1585. szugsweise die den Na , frei Abladestelle, angegeben werden. 8 men Thiele führen, spo 3 Wochen nach dem Termine und sind äabwechselnd mit Chem⸗
Die übrigen Lieferungs⸗Be⸗ nitzer Bürgerssöhnen. Jedermanns Einsicht offen und a) Die Verwandten des Saarbrücken, den 28. Dezember 181l. Stifters, Simon Saarbrücker Eisenbahn. Chemnitzer und sei⸗
nes Eheweibes,
Forderungen gebunden.
II Chem⸗ nitzeri⸗
sches
16' Ruhrort⸗Krefeld⸗Kreis Glad⸗ bacher Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Die Lieferung von fünf Personenwa⸗
S 8
dann arme Chemnitzen Bürgerskinder. Die Verwandten Paul Philipps und seiner Ehefrau,
dann Chemnitzer Bür⸗
8 2 8 1607. Lieferung „en Eisenbahnschienen. Die Lieferung von 3 ( circa 6,300,000 Lübeckische Pfund (circa 3000 Tons engl.) gewalzten Eisen bahnschienen, breit⸗ basiger Form, frei auf den Löschplätzen am Hafen
zu Lübeck,
III. Becker⸗ sches 1018.
gerskinder.
Arme Knaben und Studenten aus den Verwandten des Stifters Andreas Pfeiffer, dann arme Chemnitzer Bürgerskinder. Die Verwandten des Stifters Chri⸗ stoph Müller, dann arme Studenten, so Chemnitzer Stadt⸗ kinder sind.
Die nächsten Ver⸗ wandten des Stif⸗ ters Balthasar Schütze, so den Namen Schütze führen, dann, wenn deren keine vor⸗ handen,
arme Kinder, so auf die Universität ziehen.
gen, und zwar eines kombinirten I. und 6. 1I. Klasse, vier III. Klasse, soll im Wege soll im Wege des Submissionsverfahrens öffentlich aus⸗
AOder Submission öffentlich verdungen wer⸗ gegeben werden.
2† Qualifizirte Unternehmungslustige Die Ablieferung werden eingeladen, die Zeichnungen, Be⸗ 1850 beendet sein schreibung und Bedingungen in unserem Geschäfts⸗Lo⸗ Hälfte zwischen dem kale, Kronprinzenstraße Nr. 1603 (13) einzusehen und 1850 stattfinden. daselbst ihre versiegelten Offerten mit der äußeren Auf⸗ Die Anerbietungen sind für die ganze Lieferung, „Submission auf Personenwagen“ bis zum der Preis pro 2100 Pfund Lübisch = 1 Ton engl.
.“ f. J., Morgens 9 Uhr, abzugeben. incl. Transport bis auf den Löschplatz bezeichnet, abzu⸗ ie Eröffnung der Submissionen erfolgt an dem vor⸗
zei n und bis zum bezeichneten Tage, Morgens 10 Uhr, in Gegenwart der geben un z Mittsage 12 U ,
hierzu sich etwa einsi 2 4. Februar k. J., 28 sindenden Submittenten, welche 1e* ferber dübeck einzu en sämmtlich noch 14 Tage an ihre Offerten FIedsh an den Unterzeichneten hierher nach Lübeck einzi senden,
bleiben. woselbst dieselben in Gegenwart der sich meldenden Sub⸗ Krefeld, den 30. Dezemb mittenten um die beregte Zeit eröffnet werden sollen. 28 i 8 Sn. Die Ertheilung oder Ablehnung des Zuschlages er⸗
9 — folgt spätestens vier Wochen nach dem 4. Februar f. J., Thüringische Eisenbahn.
bis wohin Submittenten an ihre Gebote gebunden bleiben. Die gedruckten Lieferungs⸗Bedingungen, in denen das
“ Bekanntmachung.
Die in den Wagen und Restaurationen und auf der
hc der Schienen verzeichnet ist, werden auf porto⸗ reie Gesuche von hier aus durch den Unterzeichneten Bahnstrecke der Thüringischen Eisenbahn vom 1. Ja⸗ nuar bis zum 15. November 1849 gefundenen und nicht
mitgetheilt werden. Lübeck, den 29. Dezember 1849.
reklamirten Gegenstände sollen Der Stadt⸗Bau⸗Direktor Scheffer.
Freitags am 15. Februar 1850 und diefol⸗
genden Tage, von Nachmittags 2 Uhr ab auf unserem Bahnhofe hier öffentlich verkauft werden Etwanige Eigenthums⸗Ansprüche sind bis zum Ver⸗ kaufs⸗Termine geltend zu machen.
Erfurt, den 28. Dezember 1849. Die Direction der Thuringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
1V. pfeiffe sches 1610.
der ersten Hälfte muß am 1. Juni und die Ablieferung der zweiten 1. September und 1. November
Müller⸗ sches 1626.
VI. Balthasar Schützi⸗ sches 1665.
1111]
[4] IIII1
Die nachstehend unter O verzeichneten Stipendien für Studirende, welche von den dabei bemerkten Kolla⸗ ioren vergeben werden, sind, beziehendlich, bereits erle⸗ digt oder werden nächstens zur Erledigung gelangen. Um solche den Stiftungen gemäß zu verwenden, wer⸗
Arme Knaben, so ihre Jahre in der Fürsten⸗ schule Pforta ausge⸗ halten und von den
8 8 8 8 1“ 8 8 8 —
600 Gülden
600 Gülden
600 Gülden
500 Gülden
500 Gülden
600 Gülden
600
Thaler.
Die Inspection milder Stistun⸗ gen zu Chem⸗ nitz.
Der Superin⸗ tendent und der Stadtrath zu Chemnitz.
Der Superin⸗ tendent und der Stadtrath zu
Chemnitz.
Der Nath der Stadt Chem⸗ nitz 1“
Der Rath der Stadt Chem⸗
Der Superin⸗ tendent und der Stadtrath zu Chemnitz neben einem der näch⸗ sten Bluts⸗ freunde des Stifters (von welchem jetzt aber Keiner vorhanden). Der Superin⸗ tendent und der Stadtrath zu
Chemnitz.
Benen⸗ nung des Stipen⸗ diums.
Stif⸗ tungs⸗ tal.
Nächste Genußberechtigte.
Kollatoren.
111 Matthe⸗ siussisches
4712.
IX. Gühling⸗ sches 1777.
288 Schmie⸗ deham⸗ mersches 17
Frofessoren, da sie stu⸗ diren wollen, einen Schein bringen, daß
sie dessen würdig sind, gleichviel, sie mögen Chemnitzer oder Frei berger Kinder sein, vorzugsweise aber diejenigen, so mit dem Stifter Johann Bar⸗ tholomäus Jehnich und dessen Ehefrau ver wandt sind.
a) Die männlichen Verwandten weil M. Balthasar Mat thesius, gewesenen Diaconi zu Wald⸗ heim, wobei die im Grade näheren die entfernteren aus⸗ schließen, dann arme Chemnitzer Stadtkinder.
500 Gulden
Die Kinder und Nach⸗ kommen
a) der Eichlerschen, b) der Schwobi⸗ schen,
c) der Tauscher⸗ schen Familien, in deren Ermangelung d) andere bedürftige Stadt⸗, besonders Bürgerskinder.
500 Thaler.
1“ a) Die Verwandten weil. Marien Eli⸗T sabeth Schmiede⸗ hammer, in deren Ermangelung b) arme Chemnitzer Stadtkinder.
Der Rath der Stadt Chem⸗ nitz nebst dem⸗ selben der Ael⸗ teste von der Matthesiussi⸗ schen Familie männlichen Ge⸗ schlechts, jetzt Johann Gott⸗ lob Friedrich Matthesius, Kaufmann Herzberg. Der jedesma⸗ lige aus einer der gedachten Fa⸗ milien nach der bemerkten Rangordnung, dafern er nicht über 2 Meilen von Chemnitz entfernt ist, ge⸗ genwärtig Carl Benjamin Schwob, Bäckermeister zu Chemnitz, und, als Mit⸗ kollatoren, der Superin⸗ tendent und der Stadtrath zu Chemnitz. Der Aelteste der männlichen Oescendenten des D. Johann Zacharias Plattner, in dessen Erman⸗ gelung (wie setzt der Fall ist) der Super⸗ intendent und der Rath der Stadt Chem⸗
nitz
giment Prinz von Wasa,
zu
Aelteste
Abonnement beträͤgt
2 Rthlr. für ¼ Jahr.
4 KhI sFlahr.
Aihlr. ⸗ 1 Jabr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei einzelnen Kummern wird
der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet
Das
Amtlicher Theil. Deutschland Der Entwurf des neuen Bergwerksgesetzes.
Vortrag des Finanzministers über die weiteren — Jagd auf der Insel
Preußen. Berlin.
Oesterreich. Wien. Maßregeln zur Führung des Staatshaushalts. Lobau. Hauptquartier des Erzherzog Albrecht,. Vermischtes. — Prag. Palacky.
Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen.
Hessen. Kassel. Verhandlungen der Stände⸗Versammlung.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Ansprache des Sen ts an die Be⸗
wohner Frankfurts.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Erklärung der Dring⸗ lichkeit des Gesetz⸗Entwurfs über die Volksschullehrer. Neue Konsti⸗ tuirung des Büreau’'s. — Die La Platafrage. — Paris. Vorbereitung des neuen Budgets.
Großbritanien und Irlaud. nisten in Itland.
Italien. Turin. Wahl des Präsidenten und der Vice⸗Präsidenten der Deputirten⸗Kammer.
Madrid.
London. Niederlage der Protectio⸗
Spanien. Befinden der Königin. — Vermischtes. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilagen.
7 8 1 6 8 UAmtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem ersten General⸗Stabsarzte der Armee und Chef des Mi⸗ litair-Medizinalwesens, Dr. Lohmeyver, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Geheimen Justiz⸗ und Appellationsgerichts⸗Rath a. D., Johann Gottlieb Rie⸗ mer zu Frankfurt a. O., den Rothen Adler Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; so wie dem Kaiserlich österreichischen Ober⸗Lieute⸗ nant und Regiments⸗Adjutanten im 60sten Linien⸗Infanterie⸗Re⸗ ment , Edmund von Fetzer, den Rothen wler⸗=L rden vierter Klasse zu verleihen; und
Dem praktischen Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Jo⸗ hannes Karl Bernhard Löwenthal hierselbst den Charakter als Sunitäts⸗Rath beizulegen.
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiteu.
Der Kreis- Thierarzt Meer zu Inowraclaw ist in gleicher Eigenschaft in den Kreis Krotoschin versetzt worden.s
Finanz⸗Ministerium. Monats-Uebersicht der preußischen Bank,
gemäß §. 99 der Bank⸗Ordnung vom 3. Oktober 1846. Nt19F 1) Geprägtes Geld und Barren... c . . 20,954,000 Rthlr. 2) Kassen⸗Anweisungen und Darlehns⸗Kassen⸗
scheine 3) Wechsel⸗Bestände.. 4) Lombard⸗Bestände Staats Papiere, und Aktiva
2,989,400 10,544,700 10.888,600 verschiedene Forderungen . 13,319,600 P a s s hb 1 Banknoten im Umlauklkl 7) Depositen⸗Kapitalien 1 Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat⸗Personen, mit Einschluß des Giro⸗ Verkehrs 4,457,700 Berlin, den 31. Dezember 1849. Königl. preuß. Haupt⸗Bank⸗Direktorium. von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Meyen. Schmidt. Woywod.
. 18,461,700 22,695,400
(gez.)
. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction. Die Ziehung der 1sten Klasse 101ter Königl. Klassen⸗Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung den l6ten d. M. früh 8 Uhr ihren Anfang nehmen; das Einzählen der sämmtlichen 75,000 Zie⸗ hungs Nummern aber nebst den 3000 Gewinnen gedachter lsten Klasse schon den löten d. Nachmittags EET116““ Königl. Ziehungs Kommissarien öffentlich und im Beisein der dazu besonders aufgeforderten hiesigen Lotterie-⸗Einnehmer Stadtrath Seeger, Matzdorff und Dettmann im Ziehungs⸗Saal des Lotterie⸗ Hauses stattfinden. 8 Berlin, den 8. Januar 1850. Königliche General ⸗Lotterie⸗Directio
Uichtamtlicher Deutschland.
Preußen. Berlin, 7. Jan. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer hat der Minister für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten den Entwurf des neuen Bergwerks⸗Gesetzes vorge legt. Wir theilen diesen Entwurf in der Beilage mit und bemerken über die Entstehung und die Prinzipien desselben Folgendes:
Auf Grund einer über das Geschäft der Gesetz⸗Revision erlas⸗ senen Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 24. Juli 1826 und in An⸗
tniß der Nothwendigkeit, die zahlreichen provinziellen Berg⸗
— —
Ordnungen und die subsidiären Vorschriften im 16. Titel des II. Theils des Allgemeinen Landrechts durch ein allgemeines Landesge⸗ setz zu ersetzen, wurde bereits im Jahre 1826 mit der Revision des Bergrechts begonnen, und drei Jahre später, im Jahre 1829, der Entwurf eines solchen Gesetzes vollendet. Die einer besonderen Kom⸗ mission übertragene Revision dieses Entwurfs führte im Jahre 1833 zur Aufstellung eines neuen Entwurfs, welcher den Landes Justiz⸗ kollegien, den Ober-⸗Präsidenten derjenigen Provinzen, in welchen Bergbau umgehet und mehrexen höheren Bergbeamten zur Begut⸗ achtung mitgetheilt und, auf Grund dieser Gutachten, im Jahre 1835 einer Umarbeitung unterworfen wurde. Der hieraus hervor⸗ gegangene dritte Entwurf gelangte im Jahre 1836 zur Berathung im Staats⸗Ministerium, wurde jedoch, behufs gutachtlicher Verneh⸗ mung der Ober⸗Bergämter, an die betheiligten Ministerien zurück- verwiesen. Nach Eingang dieser Gutachten und nach nochmaliger Berathung der Sache unter den Ministerien, kam dieselbe im Jahre 1841 wiederum zum Vortrage im Staats⸗Ministerium, und es wurde, in Gemäßheit der von demselben gefaßten Beschlüsse, ein vierter Entwurf ausgearbeitet und den in demselben Jahre versammelten Provinzialständen von Schlesien, Sachsen, Westfalen und der Rhein⸗ provinz zur Prüfung und Begutachtung vorgelegt. Die sächsischen und westfälischen Stände erledigten diese Aufgabe noch in dem⸗ selben Jahre, die sächsischen und rheinischen erst im Jahre 1843, und es wurde darauf vom Mai 1845 bis zum Schluß des Jahres 1846 ein fünfter Entwurf ausgearbeitet. b
Auch dieser Entwurf befand sich noch in der legislativen Be⸗ rathung, als im Jahre 1848 der Gegenstand durch zahlreiche an die Ministerien und die National⸗Versammlung gerichtete Petitio nen von neuem angeregt wurde. Der damalige Handels⸗Minister veranlaßte deshalb den Zusammentritt einer aus Berg⸗Beamten und Bergwerks⸗ und Hütten⸗Besitzern bestehenden Kommission, deren Aufgabe es sein sollte, den Entwurf zu einem neuen Berg⸗Gesetz zu bearbeiten. Aus den Berathungen dieser Kommission, bei wel⸗ chen der im Jahre 1846 festgestellte Entwurf berücksichtigt wurde, ging im Oktober 1848 ein sechster Entwurf hervor, welcher bis zum November desselben Jahres von der durch den Hinzutritt mehrerer Bergwerks⸗ und Hütten⸗Besitzer verstärkten Kommission nochmals revidirt und vielfach modifizirt ward. Der nach dieser zweiten kom⸗ missarischen Berathung redigirte siebente Entwurf wurde im Januar vorigen Jahres unter Vorsitz des Ministers für Handel ꝛc. von einer aus den Mitgliedern der Central⸗Berg⸗Verwaltung, aus Kom⸗ missarien der Ministerien des Invern, der Justiz, er Finanzen und der landwirthschaftlichen Angelegenheiten, so wie aus den Berg⸗ Hauptleuten b stehenden Kommission geprüft und auf Grund dieser Prüfung umgearbeitet. Das Resultat dieser einer nochmaligen Be⸗ rathung unterworfenen Arbeiten ist der jetzt der Kammer vorgelegte Entwurf. “
Ueber das Bedürfniß eines neuen Berg⸗Gesetzes kann, im Hin⸗
n JI öö“ Jahren schwebenden Vor Westfalen e be Provinzen Schlesien und walen. GCb en Anträge, ein Zweifel nicht ob⸗ erlassende Gesetz, der bis “ das zu ten festgehaltenen und bei Beginn C “ im Jahre 1848 wieder aufgenommenen Absicht gemäß, für den haen Staat, also auch für die linke Rheinseite, wo zur Zeit die fran⸗ zösische Berggesetzgebung vom Jahre 1810 in Kraft ist Geltung erhalten muß. 8
An der Spitze des Entwurfes steht das Prinzip der Regalität des Bergbaues in dem Sinne, daß das Recht zur Gewinnung aller Metalle, der Vitriol⸗ und Alaunerze, der Steinkohlen und Braunkohlen, des Schwesels, Graphits und Erdpechs nur auf Grund einer vom Staate ertheilten Verleihung erworben und unter Aufsicht des Staates ausgeübt werden kann. Die allgemeine Freiheit des Aufsuchens dieser Mineralien und Fossilien, so wie das uralte Recht des ersten Finders auf die Verleihung, sind gewahrt es ist jedoch dem Staate das Recht vorbehalten, die Größe des zu verleihenden Feldes nach Maßgabe der allgemeinen staatswirth⸗ schaftlichen und bergbaulichen Rücksichten zu bestimmen. Der Be⸗ trieb des Bergbaues in dem verliehenen Felde, welcher bisher in den rechtsrheinischen Landestheilen von den Staatsbehörden für Rechnung der Bergbesitzer wahrgenommen wurde, soll den letzteren überlassen, es soll jedoch das dabei konkurrirende öffentliche Interesse durch Genehmigung der Betriebspläne von Seiten der Behoörden, durch Kontrole des Betriebes von Seiten der Lokal⸗Bergbeamten, durch die Nothwendigkeit der Anstellung geprüfter Gruben⸗Beamten zur Leitung des Betriebes, endlich durch eine Reihe allgemeiner polizeilicher Vorschriften gewahrt werden. Die Verwerthung der Bergwerks⸗Produkte wird den Besitzern lediglich überlassen. Die Knappschafts⸗Vereine, welche sich seit einer langen Reihe von Jah⸗ ren als höchst wohlthätig bewährt haben, sollen, wo sie bestehen, durch stärkere Heranziehung der Bergbesitzer zu den Lasten, gekräf⸗ tigt, wo sie noch nicht bestehen, ins Leben gerufen werden. Die emeinschaftlichen Interessen der Bergwerks⸗Besitzer sollen in den gir jeden Bezirk zu errichtenden Gewerke⸗Kammern eine angemessene Vertretung erhalten. Für das Interesse der Grundeigenthümer ist durch die ihnen unbeschränkt ertheilte Erlaübniß zum Schürfen, durch feste Grundsätze über die Expropriation und durch Bestim⸗ mung einer reichlichen Entschädigung für den enteigneten Grund und Boden Fürsorge getroffen. Die Berghoheitsrechte endlich sind für den Staat allein vindizirt. Dadurch, daß an die Stelle der Leitung des Bergbau⸗Betrie⸗ bes durch den Staat eine bloße Beaufsichtigung dieses Betriebes treten soll, ist eine wesentliche Vereinfachung der Berg⸗Behörden möglich geworden. Die letzteren sollen aus den Bergmeistern, als Lokal⸗Beamten, den Berg⸗Aemtern, als Bezirks⸗Behörden und dem Ministerium, als Central⸗Behörde bestehen, es sollen also die Ober⸗ Bergämter aufhören. Es ist diese Zwischen⸗Instanz für die Aus⸗ übung des Berghoheits⸗Rechts entbehrlich, sobald die Berg⸗Aemter
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und vnelandes nehmen Bestellung auf ses Blatt an, für Berlin die rpedition des pPreuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗ Straße Rr. 57.
Berlin, Dienstag den s. Januar
sichtigung des fiskalischen Bergbau⸗Betriebes nicht mehr erforder⸗ lig, “ der Staats⸗Berg⸗ und Hüttenwerke
n Bergän geordnet werden, und, was bei der gegen⸗ wärtigen Vollkommenheit der Communications⸗Mittel leicht aus⸗ führbar ist, periodische Revisionen des Betriebes durch Mitglieder der Central⸗Verwaltung erfolgen. 8
Das Berg⸗Abgabenwesen soll nach gleichmäßigen Grundsätzen regulirt werden. An Stelle der unter sehr verschiedenen Benen⸗ nungen und in sehr verschiedenem Betrage jetzt zur Hebung kom⸗ menden Bergswerks⸗Abgaben sollen
1) die Kosten der Bergwerks⸗Verwaltung durch Repartition des etatsmäßigen Bedarfs auf alle im Betrieb stehende Bergwerke nach Maßgabe des Werths ihrer jährlichen Förderung auf⸗ gebracht und
2) zu den allgemeinen Staats⸗Bedürfnissen theils durch eine nach der Flächen⸗Ausdehnung der verliehenen Felder bemessene feste
Abgabe, theils durch eine Steuer von 5 pCt. von dem Ueber⸗
schuß. der jährlichen Einnahmen eines jeden Bergwerks über
die jährlichen Betriebs⸗Ausgaben ein Beitrag beschafft werden.
Diese Abgaben, welche eine Erhöhung der auf dem linken Rhein⸗Ufer jetzt erhobenen Steuer, dagegen eine wesentliche Ermä⸗ ßigung der in den übrigen Landestheilen aufzubringenden Gefälle mit sich bringen, werden zwar im Vergleich mit dem durchschnittli⸗ chen Einnahme⸗-Resultat aus den Jahren 1843/47, und wenn die mit Sicherheit zu erwartende Zunahme der Förderung außer Be⸗ tracht bleibt, eine augenblickliche Mindereinnahme von etwas über 200,000 Thlr. zur Folge haben, es war aber dieses Opfer von Seiten der Staats⸗Kasse als unvermeidlich zu erachten, da es sich, abgesehen davon, daß den Bergwerks⸗Besitzern durch Erhöhung der von ihnen zu den Knappschafts⸗Kassen zu leistenden Beiträge eine neue Last auferlegt werden soll, nicht verkennen ließ, daß die Schätze von Mineralien, namentlich von Eisenerzen und Steinkohlen, welche der Boden der rechtsrheinischen Landestheile birgt, nur dann in dem, dem allgemeinen Staats⸗Interesse entsprechenden Maße gehoben werden können, wenn die in diesen Landestheilen auf dem Bergbau lastenden Abgaben nicht nur nach rationellen Grundsätzen veranlagt, sondern auch erheblich ermäßigt werden, daß es ferner eine Pflicht der Gerechtigkeit ist, die große Differenz, welche zwischen der Be⸗ lastung des Bergbaus in Westfalen und dem Bergischen einerseits und in dem linksrheinischen Theile der Rhein⸗Provinz andererseits besteht, durch Erleichterung des ersteren und höhere Besteuerung des letzteren auszugleichen, und daß endlich zu hoffen ist, es werde die in Folge des Wegfalls der Bevormundung von Seiten des Staats und der Ermäßigung der Abgaben zu erwartende Ausreh⸗ nung des Bergbaus die Deckung des zunächst zu erwartenden Aus⸗ falls in nicht ferner Zukunft herbeiführen.
Von den Bestimmungen des Entwurfs soll endlich die Gewin⸗ nung von Steinsalz und des aus Soolquellen zu bereitenden Koch⸗ salzes vorerst noch ausgenommen werden, da es nicht zulässig er⸗ scheint, in den hinsichtlich der Salz⸗Production bestehenden Vorschrif⸗
sten eine Aenderung cintreten zu lassen, so lange das Salzhandels⸗
Monopol des Staats fortdauert.
IIöö“ ö Inn. Der Bortrag des Finanz⸗ haushalts lautet: eren Maßregeln zur Führung des Staats⸗ „CEw. Majestät! Ueber die a. u. Vorträge vom 25. Juni und 10. September v. J. geruhten Ew. Majestät mit den Allerhöchsten Entschließungen vom 27. Juni und 13. September v. J. die Maß⸗ regeln allergnädigst zu genehmigen, welche zur Herstellung der Ordnung im Geldwesen und im Staatshaushalte von dem treuge⸗ horsamsten Minister⸗Rathe vorgeschlagen worden waren. Ein facher Zweck ist es, zu dem diese Maßregeln als Mittel dienen 89 “ Geldwesen. Ordnung im Staatshaushalte. EI e stehen im innigsten Zusammenhange und in steter Wechselwirkung. Dasselbe gilt auch von den Maßregeln, die zur v Zwecke ergriffen werden können. 1 ie Anordnungen, die von Ew. Majestät für diese Zwe allergnädigst genehmigt wurden, sind: v 88 I. Vor Allem geruhten Ew. Majestät, zu befehlen, daß die Beziehungen der Nationalbank zum Staatsschatze für das Vergan⸗ gene festgestellt und geordnet werden. Als leitender Grundsatz hatte die allerhöchste Anordnung zu dienen, daß der Kredit d
Natisnalbank für die Staatsbedürfnisse durch eine Vermehrung de Banknoten nicht in Anspruch zu nehmen sei. 1Il. Um zwischen der Nationalbank und dem Staate einen Ab schluß zu gewinnen, sollte die Gesammtforderung der Nationalbank an den Staat festgestellt, die Verzinsung dieser Schuld bestimm allmälige Tilgung und Sicherstellung der Schuld verabredet erden. v Mittel hierzu wurden von Ew. Majestät allergnädigst die Einzahlungen auf die sardinische Kriegs⸗Entschädigung und auf ei Staats⸗Anlehen gewidmet, dessen Aufnahme Ew. Majestät an ordnen geruhten. 5 9 III. Damit aber auch für die Zukunft jene Verbesserungen in der Einrichtung und Geschäftsführung der Bank angebahnt werden, welche den geänderten Verhältnissen entsprechen und die Gemein⸗ nützigkeit dieses wichtigen Kredit⸗Instituts zu erhöhen hätten, be⸗
fahlen Ew. Majestät, daß eine Kommission nicht blos aus Bewoh
nern von Wien, sondern auch aus Vertrauensmännern der dabei wesentlich betheiligten Kronländer berufen und derselben die Bera⸗ thung über die bemerkte Aufgabe übertragen werde . Zugleich zeichneten Ew. Majestät dem Ministerium den Weg 2 auf w 1888 die Deckung der laufenden Staatserfordernisse zu 1cg e 1616“ der Ordnung im Staatshaushalte zu grüͤr ei. Die Mittel, die für diesen Zweck vorgezeichne r dehes sen Zr. vorgezeichnet wur 51 1 1 — g. 8 6 Verminderung des Staatsaufwandes, vorzüglich durch Herabsetzung der Ausgaben für das Kriegsheer. 8
in ihrem Personal etwas verstärkt werden; sie ist für die Beauf⸗
W. Vervollständigung und Verbesserung r bestehenden Abga⸗