und schon begannen neuer⸗ Beunruhi⸗ ukunft zu trüben. sich das Aus⸗
Die Summen, m Verhältnisse zu dem Anleihens nicht so bedeutend, als Manche er⸗ oder erwartet zu haben vorgeben. ß, weil die Einzahlun dem Inlande zuführen werden, die dem Verhältnisse zur
e der Einzeichnungen bekannt, die Bestrebungen, das reiten und die Aussicht in r Allem das Verhältniß, in welchem sem Anleihen betheiligte, benutzt net wurden, waren i
welchem die bisher als steuerpflich⸗ Landes belegt waren, eingeleitet.
die indirekte Besteuerung in berhaupt auf einen ähnlichen stellen und die Zollschranken sobald als möglich fallen zu wenigen Tagen in der etzentwurf, nämlich jenen orlegen zu können, Einkommens n ein sehr ergiebiges 230 Mill. Franks jähr⸗
aßstabe, nach andelten Bewohner des Ferner ist man damit b arn, Croatien und mit den übrigen Kronländern zu Theilen des Reiches t der Ministerrath in ichtigen Ges Stempelgesetzes v Quellen des
ben zur Erzielung eines gesteigerten Staats⸗Einkommens; da aber nach demselben M diese Maßregeln weder sogleich und mit einemmale ergriffen wer⸗ den können, noch augenblicklich die beabsichtigten Früchte in dem Maße, als es für die gegenwärtigen Umstände erforderlich wäre, abwerfen können, so hat VI. die Bedeckung der noch nicht vollständig gedeckten Ausga⸗
von Reichs⸗Schatzscheinen zu erfolgen. mir Ew. Majestät die ehrerbietigste Darstellung vorzulegen, inwiefern die a. g. angeordneten Maßregeln bisher durchgeführt wurden und welche Verfügungen zu treffen wären, um auf der eingeschlagenen Bahn dem I. Der oben angeführte Grundsatz, d Banknoten zur Deckung der Staatserfordernisse dur zu finden habe, wurde unverbrüchlich beobachtet. 1849, von welchem Zeitpunkt an jener Grundsatz zur Au kam, waren in Banknoten im Umlauf
Der Betrag der umlaufenden Banknoten ver⸗ minderte sich bis Ende November d. J. auf.... am 24. Dezember war derselbe nur mehr wiewohl der Stand im Wechsel⸗Escomtegeschäft und des Darleihens⸗Geschäftes, der mit Ende 10,946,289 Fl.
Vertrauen zu erschüttern, ung zu verb Siebenbürgen ü⸗ land bei die
zwischen beideu im Auslande eingezei
Endlich hoff Lage zu sein, Ew. Majestät einen w über die Umstaltung des Tax⸗ und wodurch dem Staatssch eröffnet werden,
Einkommen, name lich abwerfen.
ben durch Verausgabun
Es liegt mir ob, Daraus wurde nun
ärts nicht sogleich einheimische nicht nam⸗
abgeleitet, da igen von ausw
atze neue ergi⸗ in anderen Staate
ntlich in Frankresch über
Metallmünze sich ward mit dem allerdings in Verbindung gebracht, Man schleudert die Behauptung, in die Welt;
Währung in haft bessern könne. großen Aufwande zen zu decken haben. geld maßlos vermehrt werde, in auf die ungarischen Landes ausschweifends unterfangen, die Lage der en und Furchtsame mi u bethören.
Ziele näher zu rücken.
aß eine Vermehrung der chaus nicht statt Mit Ende Juni
den die Staatsfinan⸗ daß das Papier⸗ besonders sind es die ⸗Einkünfte, von deren um⸗ ten Vorstellungen verbrei⸗ den Staats⸗Banke⸗ Finanzen mit t dem Schreck⸗
Mit Gierde d Beunruhigung zu erre⸗ ieferung der ungarischen bis zu dem Aufschube, Ergebnisse aus dem April d. J. be⸗
Allerhöchsten Ent⸗ Maßregeln, welche sgabe von Reichs⸗ rfte nicht unbe⸗ s konnte bisher deckt wurden, den von Ew. Ma⸗ 27. Iun d. n Gulden zu vern Summe dieser Kasser 47 Millionen.
von Ew. Majestät mit der iber d. J. gestatteten e, ist die Heraus⸗ Unterlassung dü
schließung vom 13. Septen bisher noch ni schatzscheinen.
friedigend sein.
entbehrt werden, i den Umlauf der 3 pCt. Kassen⸗Anw mit der allerhöchsten Entschließung vom festgesetzten Betrag von 50 Millione gegenwärtig im Umlaufe befindliche gen beträgt in der Wirklichkeit kaum onalbank eingeflossene, üg gebracht, Bank⸗Kassen nicht mel 3 pCt. Anweisungen im
Anweisungen laufender Menge man die tet. Ja, es giebt Leute, die sich rott als bevorstehend jener im Jahre 1811 zu vergleich bilde einer Reduction des Papiergeldes z wird Alles aufgegriffen, was Zweifel un gen vermag, von der Frage über die Ausl und polnischen Flüchtlinge in der Türkei welcher in der Bekanntmachung der Finanz⸗ Grunde eingetreten ist, weil die bis einschließlich kannt gemachten Nachweisungen blos die am Reichstage von W und Kremsier vertretenen Länder umfaßte, Mini beschlossen hat, von da an auch die übrigen Kronländer in die weisung einzubeziehen und dadurch, weit entfernt, irgend einen Theil des Staatshaushaltes zu verheimlichen, denselben vielmehr vollstän⸗ allgemeinen Kenntniß zu bringen. allen Theilen des eiche Form gebracht werden, was ombardisch⸗venetianischen iwlängeren Zeitraum er⸗ lombardisch⸗venetianische Quartal 1849 erst vor kurzem einlangten genommen werden konnten und Slavonien, die Woiwo⸗
cht ausgeführt wurd Der Grund dieser Die Herausgabe dieses P ndem die Staatserfordernisse ge eisungen über
252,920,298
251,172,465 zu verkünden,
Juni 1849
betragen hatte, bis Ende Novem⸗ nanweisun⸗
Wird noch n gehörende
so zeigt sich,
45,057,073 46,682,363 Die Staats⸗Finanzen hatten Staatserfordernisse
hiervon der an die Natio Betrag von beinahe 15 Million en in Abz daß gegenwärtig außer den Staats⸗ und als beiläufig 32 Millionen Gulden in Umlaufe sind.
Werden diese Maßregeln üb Auge gefaßt, die seit dem Monate Juni d wird Jedermann, der dieselben unbefangen in den staatlichen und finanziellen Verhältnissen höchst namhafte Verbesserung einge 2⸗¹g, Zeit zuließ, f neten Bahn, mit genauer Erfi⸗ war, vorgeschritten wurde. offenem Kampfe gegen den ö liche Gewalt aufgetreten waren, besiegt w und Ordnung in dem weiten Umfange des hergestellt.
Ein Staat auf eine befriedigende Art zu richteten Ihr erhabenes Wort unmittelb derten es auf, dieses wahrhaft nationale Die Nation entsprach dem an sie erhebenden Bereitwilligkeit und chern der finanziellen Geschichte Oesterreichs Beweis von der richligen und von dem wach gewordenen Be⸗ Mit der Zustandebringung des Maͤßregeln zur Erhöhung der Ein⸗ Ausgaben Hand in Hand. Die in fortschreitendem der Bank steigt an⸗ lauf der Bank⸗ and, war noch vor wenigen s der Leitha und einen be⸗ Der größere Theil Ungarns Noten in dem Betrage Die letzteren sind seit⸗ und der Verkehr in Un⸗ zusammengedrängten Geld⸗ Handel und Gewerbs⸗ eben und erholen sich von den Weder aus⸗
und bis 24. Dezember auf gestiegen war. tionalbank zur Bedeckung der 1849 durch Verausgabung von Banknoten in Anspruch genommen, s abhängig von digung und das
den Kredit der Na⸗ seit Ende Juni n nicht nur keinesweges an die Nationalbank un⸗ auf die sardinische Kriegsentschä⸗ 4 ½prozentige Anleihen Abfuhren in Banknoten und in Metallmünze geleistet, und zwar:
8 in Banknoten 1,350,000 Fl.
das Ministerium aber ondern vielmehr erblickt und die Ereignisse in d J. eingetreten sind, betrachtet, erkennen, daß esterreichs eine nd daß, so weit vorgezeich⸗ zugesichert worden hs sind, wo sie in
den Einzahlungen
diger, als es je geschah, zur Hierzu mußten aber die Nachweisungen aus Reiches eingezogen und in eine gl besonders nach den in Königreiche eingetretenen Störungen einen forderte, indem die A Königreich vom dritten und in den Haupt-Zusammensatz auf auch jetzt die Nachweisungen für Croatien, von Serbien und dem Banate noch immer fehlen. An der auf eine Verschlimmerung de marktes gerichteten Bewegung scheinen die Reiches einen wesentlichen Antheil zu haben. lichtigen und zur Vertheilung de steigerten Erfordernisse auf mehrere Jal venetianischen Königreiche zinstrag in allen öffentlichen Kassen des Nennwerthe angeno Statt der wohlwollenden Absicht der kommen und im Einklange mit derselben dahin zu 1 beabsichtigten Vortheile dem zukommen, wurde von Verkehr diese Papiere im geboten, um
treten ist, u Ew. Majestät üllung dessen, was Die Feinde Oesterreich sterreichischen Sta
am 30. Juli 1849.. 400,000 Fl. Ungarn und dem usweise für das
at und die gesetz⸗ und nun ist Ruhe Reiches allenthalben
r Zustände unseres surwestlichen Länder des Blos zur Schonung r vorübergehend ge⸗ den im lombardisch⸗ Schatzscheine eingeführt, die Landes statt Baarem im vollen
d. J. aufgelegt und Ew. Majestät ar an das Volk und for⸗ Unternehmen zu vollfüh⸗ gerichteten Rufe mit einer Eifer, der in den Jahrbü⸗ kein Beispiel findet. Erkenntniß der
sanleihen ward im September Stande gebracht.
Zusammen in Bankno⸗ ten und in Silber. 5,859,328 Fl.
IIl. Ueber die sämmtlichen Forderungen der Nationalbank an den Staat ist eine zergliederte Liquidirung vorgenommen, und über deren allmälige Abtragung am 6ten d. M. ein umfassendes Ueber⸗ einkommen geschlossen worden, das ich Ew. Majestät mit einem ab⸗ gesonderten Vortrage a. u. vorlege. ½ Hier erlaube ich mir nur ehrerbietigst zu bemerken, daß die Forderungen der Bank in drei Abtheilungen geschieden wurden: 2) In die ursprünglich aus der Einlösung des Papiergeldes ent⸗ sprungene Schuld von 78 Mill. 475,987 Fl., für die ein eigener Tilgungsplan besteht; b) einen Betrag von 50,000,000 Fl., der bereits vor Ende April 1848 aus der Bank entnommen worden ist, und c) die Beträge, die seitdem zur Deckung unabweislicher Staatserfordernisse durch Vorschüsse aus der Bank gedeckt werden Die verschiedenen Verzinsungen, welche bisher bestanden, sind mit 3 pCt. für den Betrag von 50. halten und auf 2 pCt. für alle anderen Schuldforderungen fest⸗ gesetzt worden. 1 1
Dem allerhö
der Steuerpf
Sie legte dadurch einen 2 mmen werden.
gkeit des Unternehmens hrer eigenen Kraft ab Anleihens gingen die dargestellten, nahmen und zur Verminderung der Summe der umlaufenden Banknoten nimmt und jene des Münzvorrathes innerhalb welchem der Um
entgegenzu⸗ wirken, daß die ungeschmälert
Regierung wußtsein i
genannten Königreiche von denen es abhing,
Seiten derer, Alles auf⸗
vollen Nennwerthe aufnehme, schaden und ihren Umsatz zu er⸗ leute im lombardisch⸗venetianischen scheine im Verkehre suchte die Speculation dieselben u verwenden.
ihrem Werthe zu hrend die Geschäfts Königreiche es dahin brachten, einen namhaften Verlust erlitten, en in den übrigen nachtheilige Rückwirkung auf d und eine Verminderung geeig lungen in das Ausland. Diesen beklagenswer
Verhältnisse ab, Das Gebiet, noten und Kassen⸗Anweisungen stattf Monaten nur auf die Länder diesseit schränkten Theil Ungarns eingeengt.
und Siebenbürgens war mit ungarischen von 64 Millionen Gulden überschwemmt.
dem gänzlich außer Umlauf gesetzt word garn eröffnete nun den bis dahin h zeichen einen großen Markt des Ums thätigkeit entfalten wieder ein reges L Verlusten und Störungen des vergangenen Jahres. wärts, noch im Innern war irgend etwas geschehen, w nur Beunruhigung hätte erregen können. altung übernommenen Verpflichtungen wur⸗ Mit einem Worte, Alles schien darauf hin⸗ Besserung eintreten
daß die Schatz
Daraus ent⸗ en hiesigen Geldmarkt zur Leistung von Zah⸗
Millionen Gulden beibe⸗ zu Zahlung
neter Mittel
h chsten Befehle gemäß sind von der sardinischen Kriegsentschädigung 24 Millionen Gulden und aus den Ergebnissen des Staats⸗Anleihens 60 Millionen Gulden zur Abtragung der seit April v. J. von der Bank für Staats⸗Erfordernisse vorgestreckten g nen Nach Abzug dieser Zahlungen wird sich die Forderung der Bank an den Staat auf 141,424,755 Fl. vermindern.
Den Gegenstand weiterer Erwägungen wird es bilden, ob und durch welche Mittel der Vorschuß der Bank an den Staat unter den Betrag von 141 Millionen zu vermindern sei.
die Ausarbeitung des Bank⸗
eine höchst er⸗ hnende Thatsache den Kredit des österrei die zahlreichen, unter skribenten des 4 ½ pCt.
then Erscheinungen steht die Gegenwart gegenüber. Auf alle Bestrebungen, Staates zu
Summen bestimmt worden. Schichten der
lkerung vertheilten Sub chiedene, unzweideutige Antwo waren nicht mehr als drei Zehntheile der d. i. 18 Millionen Gulden,
Besorgnisse oder auch Alle von der Finanz⸗Verw den fortan genau erfüllt. zuweisen, daß auch im und sich das Vertrauen, Dieses hätte, den Preis der Silbermün betrifft, um so zuversichtlicher sich durch 18 Monate in Zufluß von mehr als 63 Eutschädigung zu beziehen. Gleichwohl gestalteten sich so vortheilhaft, als die wickelnden Elemente der Wechselcours, der in Fo bedeutend gesunken war, f
15. Dezember d. J. einzuzahlen. N. wirklich eingeflossen, es ist daher
s jetzt über 33,600,000 Fl. 1 ein Namhaftes
bereits im dritten Monate nach mehr als die Hälfte desselben Cours an der Börse beinahe um 2 pCt. unte Die Summe von 33 statt 18 daß an der
Geldwesen eine dauerhafte
das wieder aufzuleben schien, was insbesondere den Wechsel⸗Cours und ze in dem Verhältnisse zu den Banknoten gehofft werden köͤnnen, als Oesterreich age befindet, cinen stetigen Millionen Fr. an der sardinischen Kriegs⸗
dem Abschlusse Anleihens eingezahlt worden, r dem Emissionspreise Millionen, verbun⸗ Börse keinesweges benen Staats⸗Schuldver ausgeboten wird, und langenden Stücke von einem nicht spricht mit der Thatsache aus, daß die in den und Ausländer sich durch sie mit Recht in
Kommission, Vorschlägen
deren Aufgabe Einrichtung gehalten wird. den mit dem wichtigen Umstande, ein großer Theil der bereits aus bungen und Interimsscheine zum die zur Veräußerung ge Kreise von Besitzern herrühren,
bedeutender verschiedenen Kronländer in hohem für den beabsichtigten Erfolg unumgänglich nothwendig, sich dessen zu versichern, daß zu dieser Kommission nur Männer berufen werden, welche den Besitz der erforderlichen Kennt⸗ Borzuge des öffentlichen Vertrauens Zu diesem Zwecke gefordert werden. e in Triest herbeiführte, und noch immer fehlen die be⸗ chtiges Kronland. zur Einberufung
Angelegenheit Wichtigkeit. c. Fr ETEA der günstigen L. Maße berührt, war es die Dinge in der Wirklichkeit nicht und sich unaufhaltsam ent⸗ Besserung erwarten lassen konnten. lge der günstigen Wer ing im Oktober d. J.
sehr ausgedehnte den Zahlen eigenen Beredsamkeit die Subskribenten vertretenen Volksklassen Alles, was vorgefallen ist, die Zukunft Oesterreichs setzen,
War schon der günstige Fortgang, das Anlehen genommen hatte, ein wi dasselbe durch den Eifer und die eilige Ber mit der die eingezeichneten Summen und dem erklärten Zwecke zugewendet entgegengesetzten Seite aufgestellten Befürchtungen zu achten.
Bei einer näheren Unter ungünstigen Darstell der Unrichtigkeiten oder Es ist an sich ni ntigen Anlehen bethei r Rechnung des imen begriffen.
Betheiligung des Auslandes ursprünglich war, so lag der Grund nicht i f Oesterreich, wohl ab legung des Anlehe der Wechsel⸗C des Cours
nisse und Erfahrungen mit dem W nen in dem Lande ihres Wohnsitzes verbinden. mußten Vorschlaͤge aus den Kronländern ab welche eine verheerende Seuch
endung der Ereignisse wieder an zu stei⸗ in dem Vertrauen, das nicht erschüttern ließen.
den die Einzeichnung auf chtiges Ereigniß, so wurde eitwilligkeit noch über⸗ dem Staate gewidmet hne auf die von der
und angeregten
Störungen, verursachten hierin einen Aufschub, reits betriebenen Anträge für ein wi dieses Hinderniß beseitigt ist, wird unverzüglich jener Kommission geschritten werden.
Verminderung des Armee⸗Aufwandes haben Ew. ordnet. Eine Verminderung des Trup⸗ namhafte Herabsetzung der Bezüge ehnterem Maße vom ereitungen getroffen,
u Ende August eingenommen das Agio Wechsel⸗Course konnte bei einer erhältnisse weder überraschen, noch n den Monaten August und Sep⸗ en stattgefunden hatte, erfolgte Verhältnisse, als daß nicht ein
Desgleichen ziehen und Höhergehen der Beurtheilung der V beunruhigen. Das Fall tember d. J. in den Wechsel⸗Cours zu schnell und in zu namhaftem Rückschlag hätte eintreten so Dazu kam noch, Gewerbfleißes, das in durch die Steigerung des lande auch dazu beiträgt, zu vermehren und dadure unterstützen. wurde, die Mittel, durch die man , die von mehreren deutlich an den Tag, daß an dem jetzige d Handlungen theilnehmen, die dem Be⸗
gründlichen Maäjestät wichtige Schritte ange Schreckbilder penstandes ist anbefohlen und eine hat bereits stattgefunden und tritt in noch ausged lsten k. M. ein. Zugleich sind die erforderlichen Vorb um mit der Verminderung des Aufwandes in gesteigertem Maße vorzu⸗ ige Schmälerung der Kraft des Heeres die mälig auf den der friedlichen
es sich auch, daß diesen finanziellen Lage Oesterreichs entwe⸗ bungen zum Grunde liegen. daß sich das Ausland nicht an dem 4 ⁄pro⸗ Vielmehr sind nicht unbedeutende Auslandes unter den im Inlande ein⸗
suchung zeigt das Wiederaufleben des Verkehrs und 1 anderen Beziehungen höch Bezuges von Rohstoffen aus dem Aus⸗ die Zahlungen an dasselbe vorübergehend h die Speculation auf fremde Wechsel zu der Wechsel⸗Cours gesteigert dieses Steigen bewirkte, und die Seiten darauf gegründet wurden, n Stande der
st erfreulich ist, arge Uebertrei gehen und ohne nachtheil Kosten der Erhaltung desselben all Gestaltung der inneren und äußeren Verhältnisse angemessenen Stand zurückzuführen. V. Zur Vervollstä rung sind wichtige Schritte t sinden sich dieselben in thätiger Vorbereitung. rekten Steuern wurde in den deutschen und hn FeRuschlas Sed gägen Drittheile, Aim. lombardisch⸗venetiani⸗ Geöühr b z Hrundsteuer von 50 Prozent der bisherigen In jenen Kronländern ward die Ausdehnung der Hauszins⸗ “ mehrere bisher der Haus⸗Klassensteuer unterliegende Ortschaften veranlaßt, und rine Einkommen⸗Steuer eingeführt, de⸗ lombardisch⸗venetianische Königreich sich Die Verzehrungs⸗Steuer von ge⸗ urde in den erwähnten Kronlän⸗ 1b aß für Galizien mit schen Kronländern 1 Die ö dischen Stoffen erzeugt wird, und die Erhö⸗ (Rohzucker für die Raf⸗ Steigerung des Ertrages enderung der übri⸗ Zollgebietes eingeführt tien und Sieben tzungen und
Beträge fü gezeichneten Sun Wenn die Subscription nicht größer Mangel an Vertrauen au die zur Zeit der Auf namentlich in dem plötzlich en Börse, wodurch das Verhältniß rreichischen Effekten im Aus Beträgen, in denen die Einzahlunge de, in dem gedrückten Stande in der Aussicht auf Anleihen Fr. dann in der Beunruhigung, welche di Frage damals erwecken konnten. Die Behauptung, daß das ist geradezu eine Unrichtigkeit. merkt, daß die Summe der umlauf derte, daß gegenwärtig auch Millionen 3proz. Kassen⸗A außer den Staats⸗ und B Jedermann wird leicht einsehen, garn dauerte und wenigsten Landes gelegt war, keine Re Anweisungen auf die ungari
Die Höhe, auf welche ndigung und Ertragssteigerung der Besteue⸗ heils bereits gethan worden, theils be⸗ Zu den bestehenden lavischen Kronlän⸗
Folgerungen legen jedoch Course Beweggründe un darfe des Verkehrs fremd sind. Ich bin weit entfernt, legen, wovon sie den Ausdruck ich nicht mit Stillschweigen übergehen, getretenen Ereignisse richtig erkennen . regeln zur Abhülfe zu b Als die siegreichen Kampfe gegenüberstanden, w Felde der öffentlichen gegen Oesterreichs Macht Vertrauen in den Fortbestand suchte die Welt glanben zu machen, das erde seiner Feinde nicht M
er in anderen Um⸗ ns zusammentrafen dern ein Zu zus , werthes der
hiesigen Börse, zu leisten waren, französischen Rente, und anderer Staaten, e türkische und die deutsche
der Börse dasjenige zur Last zu Nur dasjenige darf was den Charakter der ein⸗ äßt und die Wahl der Maß⸗ sein dürfte.
zu Tage stellte. lande zu jenen der und zu den verrückt wur estimmen geeignet Heere den Feinden des Staats im offenen aren die letzteren thätig, auch auf dem minder gefährlichen Man untergrub das und die Kraft des Staats und durch innere Kämpfe er⸗ eister werden. r Waffen w und das wie
ren Ausdehnung auf das
so ehben in Verhandlung befi brannten geistigen Flüssigkeiten w dern erhöht und auf den übrigen slavischen und deut rung des Zuckers, der aus inlän hung des Eingangszolles vo sinerieen, ist in Verbindung mit einer auf und Erleichterung der Konsumenten berech gen Zuckerzölle in dem ganzen Umfange des Nebstdem wurde in Ungarn, Croa steuerung der bisher steu
iergeld maßlos vermehrt werde, egentheile wurde bereits be⸗ enden Banknoten sich vermin⸗ estgesetzten Summe von 50 einmal zwei Drittheile im Umlaufe befinden. daß, so lange der Kamp Grund zur Reorganisation des de davon sein konnte, die Summe der schen Landeseinkünfte festzusetzen. Auch
Meinung einen nicht
eine glei 1 8 gleiche Steuerausm zu führen.
von der fef sungen nicht
i ausländischem ankkassen sich
schütterte Reich w wältigende Eindruck der Siege unsere Bestrebungen zu Boden, heilte dem Geldmarkte einen günstiger dessen erste große Frucht der überraschende Fort
tionen auf das St
derauflebende n Aufschwung, der Subscrip⸗ aum waren d
feindseligen Vertrauen ert
aats⸗Anleih
gegenwärtig ist der Zustand des Landes so beschaffen, daß, um einen geordneten Verkehr zu begründen, noch namhafter Summen eines neuen Umlaufsmittels demselben übergeben werden müssen, um die ungeheure Lücke, die durch Vernichtung der ungarischen Noten und anderer vom Bürgerkriege zerstörten Werthe entstanden ist, nur eini⸗ germaßen auszufüllen, ohne daß eine nachtheilige Rückwirkung auf die in den übrigen Ländern vorhandenen Umlaufsmittel zu besor⸗ gen ist. Da die neuesten Kassastände aller Kassen und Aemter nicht vollständig bekannt sind, so kann die Summe der im Umlaufe be⸗ findlichen Anweisungen auf die ungarischen Landeseinkünfte nicht mit voller Bestimmtheit angegeben werden. Gewiß ist es aber, daß dieselbe im Ganzen 28 Millionen Gulden nicht erreicht. Die Ge⸗ sammtsumme der Münzscheine in Ungarn übersteigt nicht 12 Mil⸗ lionen Gulden, und in den übrigen Kronländern nicht 3 ½ Millio⸗ nen, deren Einlösung sich im Zuge befindet.
(Schluß folgt.)
Se. Majestät der Kaiser wohnte gestern einer großen Jagd auf der Insel Lobau in Begleitung vieler geladenen Generale und anderer Gäste bei.
Erzherzog Albrecht, der vor kurzer Zeit Wien verlassen hat, um sich zum Armee⸗Corps in Böhmen zu begeben, nahm sein Haupt⸗ quartier in Theresienstadt.
Nach einem klagenfurter Berichte soll Görgey bedenklich er⸗ krankt daniederliegen.
Das Kriegsministerium hat verordnet, daß in den National⸗ schulen der Militairgränze die südslavische Sprache als Lehrgegen⸗ stand vorgetragen werden soll.
Se. Majestät der Kaiser hat dem Verfasser des dramatischen Gedichtes: „Cäcilia von Albano,“ die goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft überreichen lassen.
Der Wanderer meldet: „Aus Schumla wird berichtet, daß der bekannte Insurgenten⸗General Kmety, gewesener Regiments⸗ Adjutant von Schwarzenberg Infanterie, welcher bei seinem Ueber⸗ tritte zum Islam Pascha geworden war, nunmehr definitiv als Gouverneur und Festungs⸗Kommandant von Schumla angestellt worden sei.“
Prag, 30. Dez. (Lloyd.) Palacky's plötzlicher Rückzug und das rasche Vorrücken der politischen Administrations⸗Reformen sind die beiden Knotenpunkte, an denen sich gegenwärtig alle unsere Aufmerksamkeit schürzt. Die Art und Weise, wie Herr Dr. Pa⸗ lacky den Kampfplatz und gestern auch Prag verließ, hat hier alle Parteien in gleich hohem Grade überrascht, aber keine befriedigt. Man fragt sich allgemein um den eigentlichen Grund der Resigna⸗ tion, da man von einem Manne, wie Palacky, nicht voraussetzen darf, daß er einen Kampf um seine Meinung gescheut und deshalb die Flucht ergriffen habe.
Hannover. Hannover, 5. Jan. (Hannov. Ztg.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer kamen die abweichen⸗ den Beschlüsse der anderen Kammer über einzelne Punkte der Ge⸗ schäftsordnung zur Verhandlung. Die bedeutenderen desselben (einseitige Prüfung der Legitimationen durch jede Kammer — Bei⸗ behaltung des bisherigen Modus der Präsidentenwahl) wurden von der Kammer abgelehnt. Man fuhr darauf in der gestern angefan⸗ genen ersten Berathung des Entwurfes eines Staatsdiener⸗ Gesetzes fort.
Die zweite Kammer beschäftigte sich in heutiger Sitzung mit den Regierungs⸗Vorlagen über die deutsche Frage.
Hessen. Kassel, 4. Jan. (Kass. Ztg.) Heute Morgen ist die Stände⸗Versammlung wieder zusammengetreten. Die Herren Theobald und Loth stellten Anfragen über Militair⸗Exzesse, welche zu Hangu und in der Gegend von Kassel stattgehabt hätten, und ob Maßregeln getroffen seien, Leben und Gesundheit der Bürger zu schützen. Die Anfragen wurden der Staats⸗Regierung überge⸗ ben. Darauf folgte die Revision des Gesetz⸗Entwurfs über die Familienräthe, und wurde beschlossen, denselben in der revidirten Form drucken und in der nächsten Sitzung die Schluß⸗Abstimmung erfolgen zu lassen. Darauf ging die Versammlung zur Erörterung des Antrages des Herrn Peters, die Ausübung der Jagd betref⸗ fend, über.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 3. Jan. EVI Zugleich mit einem Abdruck der von der konstituirenden Versamm⸗ lung zu Stande gebrachten „Verfassung des Freistaats Frankfurt“ und dem als Anhang beigefügten Einsührungsgesetz und Ueber⸗ gangsbestimmungen (beide in unten folgendem Aktenstücke als 1 und 2 bezeichnet), ferner als Anlage 3 einen Abdruck des Auszugspro⸗ tokolls der ständigen Bürgerrepräsentation vom 20. November 1849 und endlich der früheren Wahlordnung und den Stimmzetteln be⸗ hufs einer Neuwahl der gesetzgebenden Versammlung hat heute der Senat nachstehende Ansprache an die Bürgerschaft der freien Stadt Frankfurt vertheilen lassen:
Wir Bürgermeister und Rath der freien Stadt Frankfurt fügen hiermit zu wissen:
Nachdem Uns von der konstituirenden Versammlung unterm 6ten und zien dieses Monats, als Ergebniß ihrer Berathungen nachbezeichnete Ent⸗ würfe mitgetheilt worden sind, und zwar:
1) der Entwurf einer „Verfassung des Freistaats Frankfurt“ Anlage 4, und 2) der Entwurf eines „Anhangs zu der Verfassungsurkunde, Einfüh⸗ rungs⸗Gesetz nebst Uebergangs⸗Bestimmungen“ Anlage 2 mit dem Ersuchen, die in dem §. 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 1848 vorgeschriebene Ab⸗ stimmung über diese Entwürfe zu veranlassen, sodann aber 3) der Ent⸗ wurf eines „Gesetzes über die Abtheilungen des Regierungsrathes und über die Verwaltungs⸗Organisation“, 4) der Entwurf einer „Gemeinde⸗ Ordnung für den Freistaat Frankfurt, und 5) der Entwurf eines „Gesetzes über die Einrichtung der Wahlverzeichnisse und über die Wahlbehörden“ ohne Angabe des Zweckes dieser Mittheilung, und endlich 6) der Ent⸗ wurf eines „Gesetzes über die Einrichtung und den Wirkungskreis der Handelskammer“ mit dem Ansügen, daß dieses Gesetz als ein das Gesetz über die Verwaltungsorganisation ergänzendes zu betrachten und in gleicher Weise wie dieses, durch den künftigen Regierungsrath nach Einführung der neuen Verfassung zu verkünden sei, sind Wir nach gewissenhafter Prüfung der Uns gemachten Vorlagen, und eingedenk der von Uns eidlich übernom⸗ menen Pflichten: „die Bürger bei ihren Rechten und Freiheiten, so viel an Uns liegt, schützen und schirmen zu wollen,“ zu der Ueberzeugung gelangt, dash die Uns vorgelegten Entwürfe nicht zur Abstimmung gebracht werden
ürfen.
Die Gründe, auf welchen diese Ueberzeugung beruht, sind in Nachfol⸗ gendem dargelegt:
Der Senat vermag nicht ohne Verletzung des Gesetzes vom 19. Ok⸗ tober 1848 eine Abstimmung einzuleiten, von deren Ergebniß, nach dem von der konstituirenden Versammlung gestellten Ansinnen, abhängen soll, ob 1n 2 h ö vielleicht auf lange Zeit sich 88
reckenden Zwischenzustand der Unfreiheit und Ver Ziostakeit ve netden foll 9 fassungslosigkeit versetzt
Die konstituirende Versammlung beansprucht im Art. 7. zu dem Verfassungsentwurf die Befugniß, alle ihr zur dne hrdenn - fassung dienlich scheinenden Gesetze ohne Weiteres nach eigenem Ermessen ohne Beobachtung der in der dermaligen Verfassung, oder der in der nun vorgeschlagenen Verfassung für die Gesetzgebung enthaltenen Vorschriften erlassen zu können. Sie hat sogar, im Widerspruch mit dem die Grundlage ihres Bestehens enthaltenden Gesetz vom Oktober v. J., einige solche Gesetze bereits ohne die für die Gesetzgebung ihr vorgeschriebene Mitwirkung des Senats beschlossen So be es unter 3
9
meiner Abstimmung darf der Senat sie nach nicht bringen; denn eine solche soll danach Andere Gesetze zur Ausführung eise zu erlassen, behält jener §. 7 des von entworfenen „Anhangs“ ihr vor, und das kann unter dem Bereich von Ausführung
und der Rechte der Bü⸗ Wenn der Senat in dem Angeführten Gründe erkennt, welche es als glichkeit erscheinen lassen, eine nach dem Gesagten un⸗ icher Staatsangehörigen herbeizuführen, und gemäß enthalten zu sollen glaubt, das Einzelne staat Frankfurt“, so wie der übrigen er sich gedrungen, seine ß er das Wohl hiesiger
bis 6 verzeichneten. Zu allge dem Gesetz vom Oktober 1848 nur für eine Verfassung eröffne ihrer Verfassung in gleicher W der konstituirenden Versammlung ganze Gebiet der Gesetzgebung der Verfassung gezogen Die konstituirende ser Bestand ihrer au Theorieen beruhenden wenn die zu deren bestehen hätten, Gesetzes vorangehen zogen würden, die setzgebung stattfinde Aber löbliche vom 19. Oktober 1848, we führt, die Bestimmunge seitherigen Verfassung i Abstimmung Bürgerschaft h. Annahme oder Verwer zuschlagenden
des Verfassungs⸗ festgestellten
als eine Verletzung der Ehre und der
eine rechtliche Unmö zulässige Abstimmu wenn der Senat sich dem des „Verfassungsentwurfs für den Frei Vorlagen, einer Beleuchtung zu unterziehen, so hält S. Ueberzeugung S⸗ auszusprechen da reien Stadt und des ganzen Gemeinwesens ag ührde 1e würde, vann gen werden 28 12 das Aeußerste gefährdet hen und vaterländischen Zustände gänzlich unbeach 5 andere Verhältnisse und Bedürfnisse derechnete Be he at. enef. 8 — . G Abgesehen davon, daß nach dem oben Be⸗ merkten die Voraussetzung nur zu begründet erscheint, daß eine höhere Ein⸗ mischung in die hiesige Verfassungsangelegenheit durch einen solchen Versuch fte, der schroffe Uebergang aus dem geordneten Zustand des seitherigen Staatslebens in die, durch die beab⸗ sichtigte zukünftige Gestaltung des D jedenfalls unsichere Haltung des neue Erschütterungen in dem Wo Verhältnissen hiesiger freien S daß sämmtliche Staatsan weisung auf besonders ge tuirenden Versammlung enthaltende ten desfallfigen Verwahrungen der Gemeindevorstände und sammengetretenen Handwerke un werkervereins und einer Zahl von nahe an 2400 Bürgern des Gewicht beizulegen sich veranlaßt finden In Erwägung nun, daß aus der eine Abstimmung über die Vorlagen nach Vorschrift des Gesetzes vom kann, sonach die Revision der Verfa
daß ein auch nur dem Gemeinwohl widerstreitenden glichkeit sein würde, thigen Gesetze diesenige Prüfung zu ligen Verfassung jeder Erlassung eines derjenigen Prüfung ent⸗ Verfassung für die Ge⸗
Versammlung mochte wohl fühlen, f unpraktischen, assung eine gänzliche Unmö Ausführung noö ne die seitherigen vaterstädti⸗ ja wenn sie nicht selbst nach der vorgeschlagenen neuen tragte, ins Leben zu führen. aft hat in dem zweiten Abschnitt des Gesetzes Uebergangsbestimmungen“ festgestellt, unter welchen der Uebergang aus der n eine andere Verfassung, falls diese letztere in all⸗ die Stimmenmehrheit erlangen würde, stattfinden at in diesem Gesetz lediglich für die Frage von von der konstituirenden Versammlung vor⸗ in Bezug auf die
lcher die Ueberschrift: „ herbeigeführt werden dürfte, oppellebens in Staat und Gemeinde in Freistaats nothwendigerweise solche hlstande, in dem Kredit und in den Gewerbe⸗ tadt und der Landgemeinden herbeiführen, Senat gelangten, die Hin⸗ fährdende Bestimmungen der Vorlagen der konsti⸗ n, dem Amtsblatt im Abdruck beigefüg⸗ Pflegämter der milden Stiftungen, der altungen, des Ausschusses der dahier zu⸗ d Gewerbe, so wie des Künstler⸗ und Hand⸗ ,ein entscheiden⸗
ehörige de dieses Gesetzes 1“ Entwurfs der konstituirenden Versammlung Uebergangsbestimmungen, Abstimmung beschlossen. ten Abschnitt des Gesetzes vom 19. Oktober 1848 me des Verfassungs⸗Entwurfs bereits endgültig fest⸗ N sicherten den Fortbestand der dermaligen en dort festgestellten Modificationen Aussicht gestellten künftigen Verfassung, also bis Ausübung der obersten Gewalt be⸗ affen sein und ihre Amtsführung nach den Vor⸗ Leben tretenden Verfassung beginnen würden. ruch damit verlangt die konstituirende Versammlung zu der von ihr vorgeschlagenen Verfassung, daß stand ihr beizulegende diktatorische Befugniß zu führung ihrer Verfassung gutdünkenden Gesetze Eben so verlangt die ige Art. 9 desselben Anhangs, in offenbarem Annahme einer anderen Verfassung reits endgültig festgestellten Uebergangsbestim⸗ Abstimmung folle gebracht werden: der kon⸗ für den weiteren im Artikel 9 bezeichneten Zeit⸗ Volksraths zu übertragen. Weise zu entschuldigende Verletzung enn er ein Verfassungswerk sem Gesetz vorgeschriebenen erbürgten Rechtssicherheit in Widerspruch freien Stadt unter die Willkür⸗ lchen freiheitswidrigen Zwischen⸗ Verfassungs⸗Gesetzes treten⸗ gelnden Verfassungszustand und lediglich Aufgabe der konstituirenden Versamm⸗ eise schrankenlose Macht beanspruchte, indem sie Recht und Freiheit in Widerspruch stehen,
ürgerschaft im zw für den Fall de gestellten Uebergangs⸗ Verfassung mit den ebem führung der in die durch diese künftige rufenen Behörden gesch schriften der alsdann offenbarem Widersp ge Art. 7 des Anhangs eine für einen Uebergangszu Erlassung jeder ihr solle zur allgem⸗ konstituirende Ver . Widerspruch mit jenen für der von löblicher Bürgerschaft be mungen, daß zur allgemeine stituirenden Versammlung raum die Befugnisse des v Der Senat wü des Gesetzes vom 19. O zur Abstimmung b Bestimmungen un
Bestimmungen stehend entwickelten Gründen der konstituirenden Versammlung
Oktober 1848 nicht stattfinden ssung auf anderem Wege zu bewerk⸗
bis zur gesche⸗
Verfassung zur
ammlung ihre Verfassungs⸗ des Gesetzes allgemeinen rden kann, die in dem Abschnitt des Gesetzes elbe geschehene Ueber⸗ etzgebenden Versamm⸗ ihr verlangte g ihrer Anträge
daß die konstituirende Vers und da nach den Vorschriften ihr nun auf Einleitung einer
in Erwägung, Berathungen geschlossen hat, vom 19. Oktober 1848 dem von Abstimmung gerichteten Ansinnen nicht ents zweiten, „Uebergangs⸗Bestimmungen vom 19. Oktober 1848 für eine Zwi tragung der dort bezeichneten Z lung somit eben so gewiß erloschen Abstimmung eingeleitet entschiede, sonach ihr M
in Erwägung, daß der ffentlichen Angelegen
n“ enthaltenden schenzeit auf dies üuständigkeiten der ge wie wenn die von fte und für Verwerfun fandat erloschen ist; Senat nicht ohne heiten fortzuführ daß, da eine neue Verfassung na ommen ist, die be Bestimmungen außer t bewirkten Reform in ger als ein Jahr nich berufen ist;
lich, daß hierbei die 20. Februar stitutions⸗Ergänzungs⸗Akte zesetzes noch bestandenen chen Rechten
ung gebracht werden. sammlung zuso
Vertreter der Bürgerschaft die en übernehmen kann;
ch dem Gesetz vom 19. Ok⸗ stehende nach Inhalt die⸗ Wirksamkeit getretene Ausführung zu t berufene gesetzgebende
orgeschlagener rde eine in keiner ktober 1848 begehen, w welches mit den in die
Leitung der b.
in Erwägung, jober 1848 nicht zu Stande gek ses Gesetzes, zeitweise in einigen Verfassung bis zu einer sonach die län
d der dadurch v zeitweise Unterjochung der sondern einen ohne so telle des zeitherigen
bringen ist, Versammlung sofort zu
in Erwägung end Grundrechte erlassenen Gesetze vom Abänderung des Artikel 5 der Con ist, wonach die kungen und Un ben und, daß die d Rechte nunmehr den Religionsbekenntnisses, gle
herrschaft Einzelner, and demnächst an die S den unwandelbaren, einen solchen zu beantragen, lung. Indem sie eine zeitw Ansichten zu Grunde legte, die mit hat sie ihre Ar
nach dem in Gemäßheit der 1849 ins Leben getretene zu beachten
die Zukunft re
assung jenes E terschiede in staatsbürgerli en christlichen Bürgern Bürgern in Stadt un ichmäßig zustehen verkünden Wir hiermit;
ung wird hiermit na ngsakte auf Montag den 21. Januar sammenberufen.
Stadt und auf dem Lande nach Maß⸗ rgänzungsakte, der Gesetze vom oben Angeführten, wo⸗ chied des Religions⸗
bis zur Erl d in der Art aufgeho⸗
en staatsbürgerlichen d Land, ohne Unterschied des
ifgabe verfehlt. demokratischen Prinzipien, die, Zwischenzustand der Un
nach ihrer Meinung, nach ei⸗ freiheit und Willkürherr⸗ Uten, würden bei dem gesunden Sinne der erneuten Versuchen einer Umgestaltung der Rechtsverletzungen, womit der Ent⸗ Aussicht gestellt ist,
nem von ihr beabsichtigten schaft zur Geltung kommen so t ohnehin nur zu haben führen können; die N würden, wie bereits in zu sofortiger Anrufung derjenigen Artikel 46 der wiener Kongreß⸗Akte vom tadt zusteht. t des deutschen Bundes, ber den Fortbestand diese über uns ste⸗ s würde ohnehin kei⸗ daß die beabsichtigte wozu auch nach 839 die Zustimmung des
Bürgerschaf
wurf behaftet ist, der Staatsgenossen
welcher nach kung auf Verfassungsfragen hiesiger Artikel 46 der Kongreß⸗Aktes, das Rech welche über die Einführung oder ü⸗ n Verfassung entstehen werden, des öffentlichen Rechts Deutschland Zweifel darüber lassen können, Regierungsform,
1. Die gesetzgebende Versamml ch Maßgabe des
Art. 14 der Constitutions⸗Ergänzu 1850, Vormittags 10 Uh II. Die Wahlen sind sofo gabe des Art. 11 der 3. Juni 1823 und nach alle Bürger in Stadt bekenntnisses, gleich berechti anzuordnen. Der Senat he Stadt und Land die rech otenen Verfahrens aner festgestellte politisch ohne Unterschied de denen sie angehören, derlichen Verfassungs⸗ Alle Bürger in Stadt werden vereinigt mitwirken, Wünschen entsprechender, Wohlstand Frankfurts ungefä ßigem Wege herbeig Beschlossen in 1
einen Theil Behörde veranl Jahre 1815
Constitutions⸗E 24. Mai 1842 und des und Land, ohne Unters gt sind, zu wählen und gewählt zu werden,
eine Einwir
alle Streitigkeiten, zu entscheiden, hende Bestimmung nen Unbefangenen im ing der seitherigen der Reichsverfassung vom 28. März 1 des Volkshauses und des Reichsoberhauptes er ch ultrademokratischen Grundsätzen geformte, nicht
daß löbliche Bürgerschaft von keit seines durch die Sachlage die unwiderruflich tadt und Land d des Gemeindeverbandes, fort die weiter erfor⸗
t das feste Vertrauen, tliche N. thwendig kennen wird. Der Senat wird e Gleichberechtigung aller Bürger in S s8 Religionsbeke unverbrüchlich Reformen anbahnen. und Land, das hofft der daß unverlängt ein
Staatenhauses, sein würde, in eine na stattfinden könne.
Die deutsch bestehen lassen können, bene Recht zur Hand haben.
In dem Verfassungs⸗Entwurf wird verfucht, und vdlkerrechtlich anerkannten freien Stadt Frankfurt einen sofort mit den sverletzungen gegen die freie Stadt Frankfurt beginnen⸗ Es wird der Versuch gemacht, in eine Entscheidung über wohl⸗ rch die Abstimmung einer politi⸗ Hierher sind namentlich folgende sammlungen zu rechnen: fassungs⸗Urkunde“ ist fest⸗ meindegüter bis zur Ausscheidung derselben Stadt⸗ und Staatsvermögen nicht von den Behörden fortverwaltet wer⸗ en Steuern und Abgaben Staates und der Stadtgemeinde ⸗ oder Gemeindesteuern
untnisses un festhalten und so
en Regierungen würden eine solche nicht in Deutschland
und würden für das, was sie wollen, das geschrie⸗ Senat mit Zuversicht,
chten und erreichbaren ie Selbstständigkeit und den
an die Stelle der staats⸗ 1An Zustand auf verfassungsmä⸗
hrdet erhaltender
eführt werde.
empfindlichsten Recht inserer Großen Raths⸗
den Freistaat Frankfurt treten zu lassen. das Rechtsgebiet der S erworbene Rechte schen Körperscha
tadt einzugreifen und u““ der Stadtbürgerschaft du st herbeizuführen. Vorlagen der konstituirenden Ver Art. 4 und 10 des „Anhangs zur Ver gesetzt: „daß die städtischen Ge aus dem bis jetzt ungetrennten Gemeinde⸗Behoörden, sondern von den Staats⸗ Dasselbe soll mit den jetzt bestehend gemeinschaftliche des inwieweit sie Staats
Ausland.
Gesetzgebende Versammlung. ie heutige Sitzung war eben so tumultuarisch Vorsitzende wollte das gestern angekündigte at der Abstimmung über das Gesetz in Betreff der Volks⸗ cretairen nach der Sitzung auf⸗
Die Linke und auch ein Theil Mehrere Volksver⸗ ch betreffende Irrthümer
Frankreich.
als uninteressant.
stattfinden, wenn sie sind, oder wenn zweifelhaft ist, und Abgaben si⸗
Wenn diese und Gemeinde Frank haberin des ges Gunsten des so ihres Besitzes entsetzt werden. Staatsangehörigen, wovon ein T den Mitbesitz gehabt
Schullehrer wegen der von den Se ndenen Unrichtigkeiten abändern. Rechten widersetzten sich auf das hefti treter bestiegen die Tribüne, um sie persön im Moniteur bei der Aufzählung der für und wider abgegebenen Stimmen zu rügen. Nach mehr als dreistündigem Hin⸗ und Herreden und Tumultuiren war noch nicht entschieden, ob das gestrige Votum Man sah die Vertreter der beiden Parteien en, um Stimmen anzuwerben, in der Vor⸗ abgestimmt werden werde. entgegengesetzten Mei⸗ darüber kommen, ob
sollten, so würde die Stadt furt, welche bisher unzweifelhaft die Besitzerin und In⸗ hr erworbenen Deminaleigenthums war, zu benannten Freistaats Frankfurt und dessen Staatsbehörden, Hierüber erscheint eine Abstimmung von heil bisher unzweifelhaft kein Recht auf hat, ganz unzulässig
Aus diesem Grunde hat denn auf tion nach näherem Inhalt ihrer als Erklärung vom 20. November 1849 gegen wahrung eingelegt.
Nach Inhalt der Dota Gemeinden die d hümlich und für imn chulgebäude von allen insoweit derselbe durch
Bestimmungen in Kraft treten
ammten von i
gelten soll oder nicht.
von Bank zu Bank geh aussetzung, daß noch ein Mal Versammlung konnte beim Widerstreit der nungen und Ansprüche : die gestrige Abstimmung proklamirte Resultat durch das ersetzt werden solle oder einer Abstimmung über d. tums, die mit 371 Stimmen gegen u einer neuen Abstimmung über fs in Betreff der Volksschullehrer geschritten. Es 9 Stimmen dafür, und 303 dagegen. Ob⸗ nregelmäßigkeit stattgefunden hatte, daß bei 629 623 Kugeln in der Kontrol⸗Urne gefunden wor⸗ n der Vorsitzende dennoch als Resultat die Dring⸗ setz⸗Entwurfs, worauf die Sitzung geschlossen wurde.
löbliche ständige Bürgerrepräsenta⸗ Anlage 3 hier angefügten Protokollar⸗ eine solche Abstimmung Ver⸗ nicht zur Abstimmung gelten solle oder nicht, und ob das gestern heute angekündigte entgegengesetzte
Endlich verständigte man sich zu ie Nichtigkeits⸗Erklärung des gestrigen Vo⸗ 248 genehmigt wurde. Es wurde die Dringlichkeit
tions⸗Urkunden vom 2. Februar 1830 sind den arin bezeichneten Schulgebäude zum ner gewidmet und uberlassen, die Lasten gewährt und überdies der das Schulgeld oder kt sein wird, aus den Staatsmitteln zu⸗
hiesigen christlichen 6 Schulgebrau Freiheit dieser S Bedarf dieser Gemeindeschulen,
deren sonstige Einkünfte nicht gedec die n hierauf sofort z
des Gesetz⸗Entwur ergaben sich diesmal 32 gleich wieder die
Stimmzetteln nur den, so proklamirte lichkeit des Ge
Sitzung vom 4. Januar. m Präsidenten erwählt. ichel von Bourges 115 Stimmen. Präsidenten wurden ernannt: Daru, Baroche und Benoist d'Azy. Herr Bedeau hatte nicht die absolute Majorität; Präsident wird daher morgen ernannt werden. Arnaud de l'Arriège, und Heeckeeren. des Budgets
eistaat Frankfurt“ erkennt ltig übernommene Ver⸗ Bestimmungen, wonach die seit⸗ i Gemeinde⸗Schulen als solche Auch hierüber steht dem Gesetz vom 18. Oktober n bilden, eine Entscheidung nicht zu, da bener Rechte handelt.
egen andere
Verfassung für den Fn einden gegenüber enthält vielmehr handenen christliche and haben würden. wie die nach
Der „Entwurf einer diese den christlichen Gem pflichtung nicht ferner an, her dotationsmäßig vor nicht ferner einen gesicherten einer politischen Körperschaft, 1848 berufenen Staatsangehörige es sich von Aufhebung wohlerwor Aus diesem Grunde, so wie w sind denn auch Verwahrun Seiten des Vorstandes der von Seiten der Presbyterien der den reformirten Gemeinden lisch⸗lutherischen Gemeinde⸗ gerichtet worden.
Grund gilt von den den fassungs⸗Urkunde, het verfassungsmã
Herr Dupin wird mit 288 Stimmen wieder Herr Odilon Barrot erhielt 146 und
r drohenden Rechtsverletzun⸗ n die Zulässigkeit der Abstimmung katholischen Gemeinde unterm tsch⸗reformirten und der französisch⸗ l. M., und von Seiten des evange⸗ Vorstandes unterm 15ten l. M., an den Senat
5ten J. M., unterm 14ten der vierte Vice⸗ Zu Seecretairen
Senat betreffenden Bestimmungen vorläufige Erhebung der
"indem in der Art, in welcher die ßige Obrigkeit in ihren Ehren⸗ sehr eine Verletzung der Ehre
des „Anhangs zur Ver von der Bürgerschaft ge rechten zu verletze v
Daru nimmt
lung der Montevideofrage.