und schlägt vor, folgendes zu ers⸗ Gewalt auf, terstützen, um deren Erfolg zu sichern und um unsere Landsleute zu unterstützen.“ Bezug auf die nicht begnadigten Juni⸗Insurgenten und die Ange⸗ schuldigten von den Junitagen 1849, verlangt. mission
ist nister Versammlung auf, es der Regierung thigen Maßregeln ergreife, um das zosen am La Plata, deren Rückkehr, wenn werden solle, zu schützen. Gesandten hinschicken. tion bestimmen; man werde die der dort lebenden Franzosen sichern. die Intervention.
ü —
120 Centimes in Um
Protectionisten in Irland sind an den weni Berufung von Versammlungen ordert haben, sich für oder haben es für gut b Kampfplatz
schaft Wexford (Provinz
üubereiten und am Schlusse hm zur Verfügung zu stellen. T o 1“ n und votirt werden
chon mit dem nächsten 1. Januar in Der Minister empfiehlt übrigens seinen P. von 1850 angebrachten Er) beizubehalten weitere hinzuzufügen, geschehen kann.
“ 11“ 8 8 8—
das Amendement des Herrn von Rancé durch ersetzen: „Die Versammlung fordert die exekutive die Unterhandlungen durch genügende Kräfte zu un⸗ Herr Lagragne macht einen neuen Antrag in für den er die Dringlichkeit
Herr Raͤncé schließt sich dem Amendement der Kom⸗ über die La Platafrage an. Herr von Laussat Expedition feindlic. Nach ihm nimmt der Mi⸗ des Auswärtigen das Wort und fordert die l zu überlassen, daß sie die nö⸗1 Leben und die Güter der Fran⸗ sie es wünschten, gesichert t
Die Regierung will einen bewaffneten der Expedi⸗
Die Kammer könne die Größe Unabhängigkeit und die Sicherheit
Herr Thouars spricht für Hierauf wird die Sitzung aufgehoben. d Der Finanz⸗Minister hat alle seine Kolle⸗ Verzug das Budget des Jahres 1851 vor⸗ des Monats das erforderliche Material Diese Maßregel wird gestatten, daß kann, um
in Anwendung treten zu können.
Kollegen, die im Budget parungen — und denselben ohne Nachtheil für den Dienst
der
Paris, 4. Jan. en aufgefordert, ohne
as zeitig genug berathe
insoweit es Der Moniteur kündigt an, daß sofort Silbermünzen von lauf gesetzt werden sollen. h Großbritanien und Irland. London, 4. Jan. Die gen Orten, wo sie durch die öffentliche Meinung herausge⸗ oder gegen sie zu erklären, geschlagen worden esunden, den von ihnen selbst gewählten zu betreten. So sollte in der Graf⸗
nicht
gar
ten werden. ten, um konnte aber auch keinesweges für es daher für besser, es auf eine werden konnte, auseinanderzugehen. welche, wenn
unglückte Weiteres händler erschienen, Reden gehalten hätten, würden.
Stimme
radikalen K von eigentlich kann.
Verhältniß. in
Die Zahl, demselben bei
Italien. Turin hat sich endlich gestern niß der Sitzung ist die alten Kamme
ion der
Aus diesem Ergebniß lä abnehmen. Wahl vollkommene Grade desorganisirt zu
Auf
idaten erhielt der e
Bei der Wahl der
ersten
Spanien.
der Re
Madrid,
40 der zuwohnen, Auch sich an der
„30. Dez.
r als Opfer sich die S
ßt si
sein. hemalige
der
Freunde der Partei, welche sich einstell⸗ war glänzend gelte Demonstration, d nicht ankommen zu lassen,
die Protectionisten wirklich ihre
(K. definitiv konstituirt. Wahl Pinelli' in erhielt der Ex⸗Minister des
chten und im Centrum Eintracht, die Opposition jedoch scheint im hohen Unter Vice⸗Präsident ammer die meisten Stimmen, nämlich 19. der Linken abgegebenen Stimmen zersplitterten sich, von keinem anderen Kandidaten ernsthaft die Rede beiden Vice⸗Präsidenten zeigte sich die Stärke der konservativen und der radikalen Partei in ähnlichem Die Gewählten sind Gaetano gesetzgebenden Versammlung dieselbe Stelle bekleidet hat, und Palluel, ein Deputirter aus Savoven. 1 Fööö1 hütet seit einigen Tagen das Zimmer; sie fügt sich jetzt allen Vor⸗ sichtsmaßregeln, welche ihr Zustand erheischt. Die Berathung über das Budget soll morgen beginnen. Wie man vernimmt, werden in der Nähe der Haup Kavallerie⸗Regimenter zusammengezogen.
In den letzten Tagen hatten wir hier so strenge Kälte, daß in der Nacht des 25sten drei Schildwachen am wären.
Die Arbeiten an der Eisenbahn von hier den so eifrig betrieben, daß man ihre Vollendung bis zum Mai
Leinster) eine Versammlung abgehal⸗ bestimmt erwartet.
gerade unbedeutend, n, und man hielt die leicht eine ver⸗ sondern ohne
nicht
Präsident des Königlichen Rathes geworden; wird Mon genannt. 8
von Gor, ist Vice⸗
Unser jetziger Gesandter in Wien, Herzog als sein Nachfolger
war eine große Anzahl Frei⸗
Diskussion betheiligt haben
Meteorologische Beobachtungen.
Abends
Nach einmaliger 10 Uhr.
Beobachtung.
Nachmittags 2 Uhr.
1850.
Morgens 6. Jan.
6 Uhr.
3.) Die Deputirten⸗Kammer Das wichtige Ereig⸗ s zum Präsidenten. Von 125 Innern, welcher der Opposi⸗ gefallen war, 79 Stimmen. tärke der ministeriellen Partei zeigte sich bei der
Oppositions ⸗Kan⸗ der aufgelösten Die übrigen so daß sein
den
Demarchi, welcher schon
Die Königin
tstadt acht
Palaste fast erfroren
nach Aranjuez wer⸗
Luftdruck Luftwärme.. Thaupunkt Dunstsättigung . Wetter
Wind Wolkenzug ..
Tagesmittel:
Vorstellung: Akten, von Scribe.
Vorstellung: ler. fang 6 Uhr.
des Opernhauses abonnirt waren, wird nung und daß ein ihnen zustehendes Guthaben, letzten vorjährigen Abonnements⸗ Quittung, Theater⸗Hauptkasse in Empfang genommen werden kann.
Norden. Großes phantastisches Zauberspiel Abtheilungen, von Wollheim. 2
Oper in 2 1 Norma; Sga. Luigi Bianchi:
332,40“ Par. 333,94“ Par. 334,75“ Par. Auellwärme 7,4°0 K. — 2,5 ° R. — 2.00 K — 6,2 R. Flusswürme 0,0°9 R. — 4,20 B. — 4,89 HR. 6,92 R. Bodenwärme 86 pot. as e 93 pogt. Ausdünstung halbhbeiter. heiter. bheiter. Niederschlag0, SW. 0. 0. Wurmewechsel — 4,10 8 —b SSW. 7,0 333,70“Par... — 3,6°09 R... — 5,3° n. 85 pet. WsSsW.
Königliche Schauspiele.
8. Jan. Im Opernhause. 5te Abonnements⸗
Die Krondiamanten, komische Oper mit Tanz, in 3 Musik von Auber. Anfang halb 7 Uhr.
Im Schauspielhause. 6te Abonnements⸗
Trauerspiel in 5 Abth., von Schil⸗
Maria Stuart, als Gastrolle.) An⸗
Dienstag,
Mittwoch, 9. Jan. Maria Stuart, (Frl. Edwina Viereck:
Abonnenten, welche im Jahre 1849 zum Parquet mitgetheilt, daß die Abrech⸗ über die von ihnen eingezahlten Beträge stattgefunden hat, gegen Vorzeigung ihrer bei der Königlichen
Den resp.
Königsstädtisches Theater. Dienstag, 8. Jan. Die Teufels⸗Wette, oder: . mit Gesang Musik von Ed. Stiegmann. Mittwoch, 9. Jan. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Norma. Akten. Musik von Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini Aldagisa, als Gastrollen.).
Rosen im in 3
82
— 1 vSee,e⸗
Berliner Börse vom 7. Januar.
mechsel-Course.
Eisenbahn-Actien.
Amsterdam.
111114“
Wien in 20 Xr.
Augsburg .
Breslau . ..
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs. Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg
Brief.
250 Fl. Kurz 143 ⅔
Stamm-Actien.
Hapilal.
142 ½ 151 ⅔
2 Mt. Kurz 2 Mt.
do.
300 Mk.
Der Reinertrag, w ird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt Die mit 3 ⅜ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zius-
g. 5
Tages -Cours.
Rein-Ertra 1848.
Rechnung.
Prioritäls-Actien. Kapital. 1 Tages- Cours
Zinssuss.
Suümmtliche Prioritüäts-Actien werden durch jüährliche Verloosung à 4 pCt. amortisirt.
. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr.
do. 1111“““ 3 Mt.
2 Mt.
2 Mt.
2 Mt.
2 Mt.
8 Tage
2 Mt
2 Mt.
3 Wochen
6 26 6
102 99 . 99 ½ 56 22
107 ½ 107 5
100 Thh.
100 Thlr. I 2 G6
19001 V 100 sSRLI. 107 ¾
Preufs. Freiw. Anl 83 107 ⅓ St. Schuld-Sch. 3 ½ 89 ½ Seeh. Präm. Sch. — 103 K. u. Nm. Schuldv.]* Berl. Stadt-Obl.
Grossh. Posen do. 4₰
Ostpr. Pfandbr.
8
lo. v. Rthsch. Lst. 5 111 10. Poln-Schatz O0. 4 d0. do. Cert. L. A. 5 10.do.I. B. 200 Fl. — —
Pol. a. Pfdbr. a. C. 4 96 ½
8
do.
Westpr. Pfandbr. 3 ½
Inländische Fonds,
V Pfandbrief-, Kommunal- Papiere und Geld-Course.
-
Geld. Gem. 95„
Brief. 812 95 ½
Zf. 3 ½
21 3 ½
Gem.
Geld. 106 ⅔ V
Zf. Brief.
Pomm. Pfdbr.
Kur- u. Nm. do.
102 ½ Schlesische do.
32 — — do. Lt. B. gar. do.
5 105 105¼ 2 90 Friedrichsd'or.
1 100 ¾ 100 ¼2 And. Goldm. à 50b.
3 ½ 91 ½ — Disconto.
3 ½
3 — 94
Pr. Bk-Anth.-Sch
do.
do. do.
yD
Ausländische Fonds. uss. Hamb. Cert. 5 Poln. neue Pfdbr- 4 95 9. 5 8 do. Part. 500 Fl. 4 3 do. do. 300 FI. — 1 Ilamb. Feuer-Cas. 3 ½ do. Staats-Pr. Anl — MHoll. 2½ % Int. 2 Kurh. Pr. 0.40th. — 32 . Sardin. do. 36 Fr. — — N. Bad. do. 35 rl.— 18 ½ — 8
5. A.
—
do. do.
1 3
Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg . do. Stettin-Starg.-. do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt.. do. Leipziger... Halle-Thüringer..... Cöln - Minden do. Aachen. Bonn. Cöln... 8 Düsseld.-Elberfeld.. Steele -Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.
do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A. ...
do. I 8 Cosel-Oderberg.... Breslau-Freiburg.. Krakau-Oberschl. .. Berg.-Märk. Stargard-Posen . Brieg-Neisse Magdeb.-Wittenb. “
qQuittumngs-Bogen.
Aachen-Mastricht ..
Ausländ. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordb. do. Priort.
8,000,000 4,824,000
V 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253, 100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,600,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
6,000,000 V
2,750,000
“
V
8,000,000
89 ½ B.
81˙3 80 ½ be.
108 ½ bz. u. B. à 68
00
—
107 ½ bz. 105 B.
ohcoᷣCebooãnSn===e
85⸗q,
69 7 , 1 45 bz. u. C 85 bz. u. G
*˙—
ö
— 42 ½ 43 ½ 43 ⸗.
Schluss-Course von Cöln-Minden 95:
und schlossen meist mit einer
[Berl.-Anhalt
Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch.
8 Steele- Vohwinkel ..
[Berg.- 188
96 ¾ B. 100 ¾ B 98 ½ bz. 95 B. 102 ½ bz. 105 ¼1 B.
101¼ B. 103 ½ B 83 b⸗
1,411,800 Hamburg.. 5,000,000 do. II. Ser. 1,000,000 Potsd -Magd. .. 2,367,200 3,132,800
do. do. 18 do. do. Litt. D. 1,000,000 800,000
do. Stettiner Magdeb.-Leipziger . 1,788,000 Halle-Thüringer.... 4,000, 000 Cöln- Minden. 3,674,500 do. do. 3,500,000 Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 1. Priorität .. 2,487,250 do. Stamm-Prior. 1,250,000 1,000,000
4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000
do. do. do.
78 ½ B. 96 bz. u. B. 104 ¼ B.
do. 103 ¼ bz. u. G.
III Serie. do. Zweigbahn do. do.
Oberschlesische
Krakau-Oberschl. ..
Cosel-Oderberg.....
do. do.
„==
—
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do. do. II. Ser. Breslau- Freiburg...
[2n
Reinertr.
Zinsen
Ausl. Sltamm-Aclt.
Börsen-
-
2,050,000 6,500,000 4,300,000
KieI Sp. Amsterd.-Rotterd. F. Mecklenburger Thlr.
— —29*
Steigerung,
von Preussischen-Bank-Antheilen 94 bz. besonders gefragt waren Krakau- Oberschlesische.
Die Course der meisten Actien behaupteten. sich heute be
j nicht bedeutendem Umsatz sehr fest
Leipz. Sächsisch⸗Bayerische 862 Br.,
Leipzig 210 Br.
Auswärtige Börsen.
Leipzig, 5. Jan. Leipz. Dr. Part. Oblig. 105 Gld. A. 150 Br. Leipzig⸗Dresdener E. A. 107 ¼ Gld. 86 Gld. Schlesische 90 ½ Br. Zittau 18 Br. Magdeburg⸗ Krakauer 69 ⅔ Gld. Deß. B. A.
B B.
Chemnitz⸗Riesa 25 Br. Löbau Berlin⸗Anhalt. 89 ¾ Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordb. 42 ¾ Gld. Altona⸗Kiel 94 ½ Br. 116 ½ Br. Preuß. B. A. 94 ½ Br. Frankfurt a. M., 4. Jan. tiger Börse alle süddeutschen Obligationen österr. Aproz. Metalliques und 4 ½proz. belg. Oblig. zu höheren Coursen gefragter, worin mehrere Unsätze stattfanden. F. W. Nordbahn flauer. Alle übrigen Fonds und Actien ohne Veränderung. „„ Oesterr. 5proz. Metall. 85 ½ Br., 85 Gld. Bank⸗Actien 1275 Br., 4270 Gld. Baden Partial⸗Loose a 50 Fl. 54 ½ Br., S44. Gld., do. a 35 Fl. 32 ⅞ Br., 32 ⅞ Gld. Darmstadt Partial⸗ Loose à 50 Fl. 73 Br., 72 ⁄ Gld., do. a 25 Fl. 29 ½ Br., 29 ¾ G. Hessen Partial⸗Loose a 40 Rthlr. preuß. 322 Br., 32 ½ Gld. Sar⸗ dinien Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 33 Br. 33 ½⅞ Gld. Spanien Zproz. inländ. 29 ½ Br., 29 ¼ Gld Poln. 300 Fl.⸗Loose 116 Gld., do. a 500 Fl. 81 ½ Br 281 Gld Friedrich⸗ Wilhelms⸗Nordbahn 43 Br., 42 ⅛ Glv. Bexbach 86 Br., 852
Von Fonds waren an heu⸗ Actien, 5⸗ und
Paris, 4. 92.65. Belg. 96 ¾, Piemont 970. Anl. 410. Wel. 11ö
N. d. B.
5pro
Berlin⸗
London
CECTWW111II156 109. Int. 55 ½, 100, 98.
Gld. Köln⸗Minden 96 ½ Br., 95 ⅛ Gld.
Hamburg, 5. Jan. 3 ½ pro 1 ‿— 8 57 98 . 2 3. . C. 8 t 8 2. Nräͤm. Daur, , Vr. ngh. Jäaß. 5,77 Ber, 106 Gn. Stiegl. 85 Br., 84 ½ Gld. Dän. 71 ½ Br., 70 Gld Ard 11 Br. Zproz. 27 ½ Br. 27 ⅜ Gld. Hamburg⸗Berlin 80 Br. 79 ⅔ Gld. Bergedorf 94 Br. Magveburg⸗Wittenberge 60 Br., 60 Gld. lenar skö tens⸗Retdbann 47 Benn, S,8 Sr., 99 Gü.
riedrich⸗ elms⸗Nordbahn 2 4 „ J. 18 33 Gld. r. Mecklenburg 34 Br., Fonds angenehm; besonders 3 proz. Span. zu 27 2 n macht. Eisenhahn⸗Actien niedriger, doch am Enc⸗ e 4 ge
williger. als gestern. dert.
zu haben.
Piecen 12 ½. 81 ¾. 2 ⅛ proz. 43,
Jan.
2IW Nordb. 456.25.
Coup. 8 ½.
EEI
49: do.
3. 92. 55. Wechsel⸗
Amsterdam 2102 Hamburg 184 .
364 ½.
Frankfurt 209.
25.32 ½
Wien 223 ½. Petersburg 393 ½. Die Börse war heute ruhig und
London, 4. Jan. Zproz. Cons. g. Z. Z proz.
— 8
273. 37 ⅛,
55. 4 proz.
Cons. waren still, doch blieben sie steigend. war das Hauptgeschäft in 2 Uhr. Cons. a. Z. 97, 96 ⅛.
Amsterdam, 4. Jan. Holl. Fonds blieben durch . Span. im Allgemeinen Oesterr. Fonds waren zu Von südamerik. war, Peru williger.
Peru.
Holl. Int. 55 45 X¼. Zproz. 64 ½, 44. Russen alte 105 ½6.
Mex. 2
4 8 *
3 proz. 56.
89.80, 90.
75, 55. 80. 5proz. 92. 60, Aktive 3 proz. 37 ¼, ½, 38. Brüssel 825. St. Germain 166.25. Straßb. 115.
96 ½⅔.
1
Course.
die Preise matt. 97 ½. 3 ½ proz. 98 ¼, 46, 3½. E. R. 111
Pass. Bras. 89, 88. Ehili
85 ½, 85.
2 4*
Von fremden Fonds
Die Boͤrse war im Allgemeinen
gute Käufer ¼ proz. höher williger. Russ. wenig verän⸗ höheren Preisen anzubringen. Mex. zu niedrigeren Preisen
, gr.
Span. Ard. 1⸗ 5proz.
Oest. Met. ½. Peru 58, 1.
Markt⸗Berichte.
Berliner Getraidebericht vom Funsar. Weizen nach Qualität 52—56 Rthlr.
Roggen loco und schwimmend 26 ½ — 28 ½ Rthlr.
8 pr. Frühjahr 27 ¾ Rthlr. Br., 27 ½⅓ bez.
pr. Mai / Juni 28 Rthlr. bez. u. G. Gerste, große loco 23—25 Rthlr.
„ fleine 20 — 22 Rthlr.
Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthlr. „ pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 3440 Rthlr. 8
„ Futterwaare 29 — 32 Rthlr. Rüböl loco 13 ⅜ Rthlr. Br., 13 ⁄2 G., flüssiges 13 +₰ pr. Jan. 13 Rthlr. Br., 13 ½ bez. u. 1“ Jan./Febr. 13 7⁄½2 Rthlr. Br., 132 G.
Febr. /März 13 ½ Rthlr. Br., 13 ¼ G. März /April 13 ¼ Rthlr. Br., 13 ½ G. April Mai 13 ½ Rthlr. Br., 13 G. loco 12 ½ Rthlr. Br. „ pr. Frühjahr 11212 Rthlr. Br., Mohnöl 15 ¼ Rthlr. Palmöl 12 ¾ a 13 Rthlr. Haänföl 14 Rthlr. 1b Südsee⸗Thran 12 1 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 Rthlr. verk. „ pr. Jan. 14 ¼ Rthlr. Br., 14 G. „ pr. Frühjahr 15 ½2 Rthlr. Br., 15 ½ G.
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗ zeigers sind Bogen 318 der Verhandlungen der Er⸗ sten Kammer und Bogen 259 und 260 der der
Zweiten Kammer ausgegeben worden.
bez. .9
Leinöl
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. 8 Erste Beilage
Erste Beilage zum
““ 1— I 8 8 t. Entwurf des ueuen Bergwerks⸗Gesetzes. Frankreich. Paris. Vermischtes.
Großbritanien und Irland. Lon
on. Vermischtes.
Nichtamtlicher Theil.
j
Entwurf des neuen Bergwerks⸗Gesetzes. Titel I. .
Von den Bergwerken und von Gräbereien und Steinbrüchen.
Die Mineralien und Fossilien werden in rechtlicher Beziehung entweder zu den Erzeugnissen der Bergwerke, oder zu den Erzeug⸗ nissen der Gräbereien und Steinbrüche gerechnet.
Das Recht zur Gewinnung der zu den Bergwerks⸗Erzeugnissen gehörenden Mineralien und Fossilien kann nur durch eine vom sic ar Verleihung erworben werden und wird unter Auf⸗
des Staates, nach Maßgabe Vorschrif ieses Gesetze dUne esse h Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes 1 Die Erzeugnisse der Gräbereien und Steinbrüche stehen zur erfügung des Grundeigenthümers, nach Maßgabe der Bestim⸗ mungen im Tit. III, §§. 114. 115. 1 §. 2. .“ Bergwerks⸗Erzeugnissen werden gerechnet: etalle, gediegen und als Erz, mit der im §. 3 besti Ausnahme; 8 ö Mineralien, aus welchen Vitriol und werden; Schwefel, Graphit, Steinkohlen, Erdpech.
Alaune gewonnen Braunkohlen und
§. 3. Zu den Erzeugnissen der Gräbereien und Steinbrü⸗ 1 116“ inbrüchen wer⸗ einzelne, an der Erdoberfläche gefundene Minerali b he b en der im §. 2 genannten Att, Raasen⸗Eisenstein und alle übrigen im 8 2 nicht genannten Mincralien und Fossilien. §. 4. Hinsichtlich der Gewinnung des Steins 5 h C insalzes und de Zu bereitenden Kochsalzes verbleikt es, 88 alzhandel⸗Monopol des Staates fortbesteht, bei d ürti geltenden Bestimmungen. sect, “ Titel II.
Von den Bergwerken. 1113“ Von dem Eigenthum der Bergwerke im Allgemeinen. Die vom Staat ertheilte Verleihung begründet das Eigen⸗ an dem verliehenen Bergwerk. Dies Eigenthum ist von dem igenthum des Grundes und Bodens unabhängig. r g Bergwerke si . 8. 6 .“ g8 rke sind unbewegliche Sachen. Als unbewegliche Zu⸗ 9) gen eines Bergwerkes werden b 1 1 d sen Betrieb bestimmten Maschinen, E’. die dauernd zu des⸗ Grubenbetrieb erforderlichen pferde; fennelcbft⸗ ö Betriebes und dessen Beaufsichtigung desl smet 18 WC“ Eisenbahnen, Gebäude, Vorrichtungen dae ee anigis fgh 1 als über Tage, und alle z 81 „Räume; sowohl unter age, und alle zum erworbenen Rechte. 8 Bergwerksantheile sind unbewegliche Sachen, i Berg intheil L hen, insofer 1 dem Wege der Verleihung etwas Anderes besti 8E11 1 stimmt wird. Die reale Theilung eines Bergwerkes, so wie die Verzichtlei⸗ stung auf einzelne Theile, kann nur nach vorheriger Genehmigung der Bergbehörde in denselben Formen erfolgen, welche für die Nach⸗
auf
suchung und Ertheilung der Verleihung vorgeschrieben sind.
S. . Der Bergbau für Rechnung des Staates unterliegt den Be⸗ stimmungen des gegenwärtigen Gesetzes, insofern nicht besondere gesetzliche Vorschriften eine Ausnahme machen.
Die feste Steuer (§. 208), so wie die verhältnißmäßige Steuer vom Ueberschuß (§. 211 b) wird von den Bergwerken des Staates nicht erhoben.
ö
Vpon der Erwerbung des Bergwerks⸗Eigenthums.
1) Vom Schürfen und Finden. §. 10.
Wer Schürf⸗ oder Bohr⸗Versuche auf fremden Grund und Boden machen will, bedarf der Erlaubniß des Grund⸗Eigenthümers oder der Ermächtigung der Kreis⸗Polizei⸗Behörde. 8
Das Recht, Schürf⸗ und Bohrversuche zu machen, steht dem Grundeigenthümer, so wie demjenigen zu, welchem der Grundeigen⸗ oder die Kreis⸗Polizei⸗Behörde die Ermächtigung dazu ertheilt.
§. 11.
Die polizeiliche Schürf⸗Ermächtigung wird nach Vorladung des Grund⸗Eigenthümers, des Schürflustigen und des betreffenden Vergmeisters, ertheilt, und kann nur aus Gründen des Gemein⸗ „ohls versagt werden. 8
§. 12.
Die Schürf⸗Ermächtigung muß das zu beschürfende Feld ge bezeichnen, und zugleich die Cn asd n he be weenae Eigenthümer für den zu Schürfversuchen in Besitz zu nehmenden
und und Boden, vor Beginn der Schürf⸗Arbeiten, zu zahle ist, provisorisch feststellen. 164“
Der, beiden Theilen gegen diese Feststellun statte weg hemmt nicht den Beginn der “ FegseetsKecht. sorisch festgestellte Summe bezahlt oder deponirt ist.
Die Erlaubniß zur gleichzeiti en Aufsuchung s nämli ober eines anderen Minerals in Uenselhuff Söhngffense 1 der Behörde Mehreren ertheilt werden; auch wird der Grund⸗ eigenthümer dadurch nicht gehindert, von seiner Befugniß, selbst nach Mineralien zu suchen, oder Anderen die Aufsuchung verselben zu gegonüsg “ zu machen.
Von schon begonnenen Schürfarbeiten müssen neu röff sofern nicht eine andere Einigung unter den Uerh cts en erfhssner⸗ bis auf 50 Lachter entfernt bleiben, ohne Unterschied, ob letztere vom Grundeigenthümer selbst, oder mit dessen Erlaubniß, oder auf Grund einer Schürf⸗Ermächtigung unternommen werden sollen,
emceenns
Preußischen Staats-Anzeiger
§. 14. Auch in verliehenen Feldern darf auf Mineralien, auf welche noch Niemand ein Recht erworben hat, geschürft werden; die Schürf⸗ arbeiten müssen aber von den Schächten und anderen Tageöffnun⸗ gen des verliehenen Bergwerks mindestens 50 Lachter entfernt blei⸗ ben, es sei denn, daß der Bergwerksbesitzer ein näheres Ansetzen erlaubt. . 8 §. 15. Ohne ausdrückliche Erlaubniß des Grund⸗Eigenthümers dür⸗ fen in eingefriedigten Höfen und Gärten, oder in weniger als
25 Lachter Entfernung von Gebäuden, Bohr⸗ und ürf 2 fver nicht gemacht werden. ö1“
8 §. 16.
Wenn zum Zweck von Schürfarbeiten Schächte über 2 Lachter
tief niedergebracht, oder Stollen getrieben so ist die Se
behörde davon zu benachrichtigen. Dieselbe übt die polizeiliche
Fenhnch Arbeiten und hat den Schürfer zur Wiederzu⸗
üllung der hürfe, sobald deren Offenh altung nicht or⸗
derlich ist, anzuhalten. ö “ §. 47.
Die bei ürf⸗ und Versuch⸗Arbeiten geförderten Mineralien welche zur Klasse der Bergwerke gehören, dürfen vor G“ Verleihung nur mit Zustimmung des Bergamts benutzt werden.
Förmliche Vorrichtungs⸗ und Abbau⸗Arbeiten dürf folgter Verleihung nicht statthaben. .“
86 1 g. 19. “
Wer auf eigenem Grund und Boden, oder mit Erlaubniß des Grund⸗Eigenthümers, oder auf Grund einer Schüͤrf⸗Ermächt!gung oder zufällig ein verleihbares Mineral entdeckt, soll, ohne daß ihm ein unbedingter Anspruch auf die Verleihung gegen den Staat 8a I Mitbewerbern, als Finder ein Vorzugsrecht
ein nach dem Ermessen der Behörde zum nachhaltigen Abbal geeignetes Feld haben. 1 . 8 38 1 1
§. 20. Treffen in dem Felde, welches di örde 1 m Felde, hes die Behörde ungetrennt zu ver⸗ für angemessen erachtet hat, mehrere Findes zusammen so hat der ältere Finder vor dem jüngeren den Vorzug.
ls Finder wird dessenst n
Ils Finder wird derjenige angesehen, welcher die von ihm Lagerstätte durch seine Schürf⸗ oder Bohrversuche Se 8 ggewiesen hat, daß das Hangende und Liegende der Lagerstätte 1 8 deren Verhalten zu erkennen ist, und welcher bei dem Berg⸗ mt, oder bei dem gemäß öffentlicher Bekanntmachung hierzu be⸗ “ Beamten, das Verleihungsgesuch, mit Angabe seines
1 und Wohnortes, der Zeit und des Ortes des Fundes, und des erschürften Minerals, anmeldet. Das Alter im Felde wird nach der Zeit der Anmeldung bestimmt.
Die erfolgte Anmeld b. Beh 8“ nmeldung hat die Behörde (§. 21) in ein da⸗ 5 ö S. mit Angabe des Tages und der Stunde ; ung einzutragen ine Bescheini ü g zutragen und eine Bescheinigung darüber zu
§. 23.
Zur Feststellung des Fundes ist die Besichti — Zur f igung durch d “ 11“ Der Beweis, daß b Feis der Anmel⸗ ung der Fund bereits gemacht war, ist S inde
nn gcgizit⸗ gemacht war, ist Sache des Finders. Ueber
aufzunehmen. 2
diese Gemeinden gehören.
1“ dem Finder nach §§. 19 und 20 zustehende Vorzugsrecht
8 isc⸗ g derselbe vor Ablauf eines Jahres, vom Tag
er Anmeldung an gerechnet, ein vollständi i
ollständiges Verleihungsgesuch
Aus Grü⸗ 1
88 111“ des Gemeinwohls können Bezirke in Bezug auf
werden. Es durch ein Gesetz geschlossen 1. auf diese Mineralien schürfen.
§. In einem gesetzlich geschlossenen B 1 1 t ein gesch ezirk darf we 9 eigenthümer, noch ein Dritter mit Se Erh h ehG. sisaeh I vornehmen, für welche der Bezirk ge⸗ hlossen ist; auch dürfen keine Schürf⸗Ermächti uf ren Lothask “ f Schürf⸗Ermächtigungen auf letzteren 2) Von der Einlegung und Instruction des Das Vergleichungsgesuch muß enthalten: Iö“ Wohnort des Bewerbers; ie genaue Bezeichnun vo di fschlů ichs zeichnung der Punkte, wo die Aufschlüsse 88 18 8 jn “ Minerals; die Grenzbeschreibung und die nach Quadratlachtern zugebende Größe des begehrten Feldes, so wie 8 Angabe der ausnahmsweise anders als mit senkrechten Ebenen ge⸗ wünschten Seitenbegrenzung. den Namen, welchen das Bergwerk erhalten soll. Dem Gejuch is 8 §. 28. Dem Gesuch ist, mit Bezug auf die demselben beigefügte Grä t gefügte Gränz⸗ beschreibung, ein durch den Markscheider van ehheh.n ee riß, im Maßstabe von mindestens Q.☚ pder natürlichen Größe in drei Exemplaren beizufügen, auf welchem die Gränzen des in An⸗ spruch genommenen Feldes aufgetragen sind. Das eine Exemplar des Risses wird der auszuferti zufertigenden Ver⸗ leihungs⸗Urkunde, das zweite dem Konzepte derselben beigefügt; das dritte erhält das Berg⸗Amt. 1 §. 30. hin Hee osge hh 8 das Verleihungsgesuch in das dafür be⸗ immte Register ein und verfügt binnen vierzehn Tagen die ⸗ kanntmachung desselben. 1 §. 31.
Das Register und der zu dem Gesuch gehörige Riß sind Z 3 3 Je⸗ dem, der dabei ein Interesse hat, auf Verlangen W auch süen gegen Erstattung der Kosten, Auszüge auf Begehren mitzu⸗ eilen. 1
Verleih un
1)
2)
Die Bekanntmachung des Verleihungsgesuches findet mittelst Anschlages an den für öffentliche dgig 1ös anls Stellen, während zwei Monaten in allen denjenigen Gemeinden statt, über welche das nachgesuchte Feld sich erstrect. Außerdem erfolgt dieselbe durch zweimalige, von 4 zu 4 Wochen zu wieder⸗ holende Einrückung in das Amtsblatt desjenigen Bezirkes, zu dem
§. 33.
Besichtigung hat der Bergmeister ein Protokoll
Bekanntmachung nach Ablauf 1 machung ) au Friss b folgte Einrückung in das Aatebnen 8 ie bescheinigen. Die er⸗ den Nummern nachzuweisen. st durch Vorlage der betreffen⸗ 1 §. 341. Während der zweimonatlich Währ hen Frist kö das Verleihungsgesuch bei dem 8.5 “ Einsprüche gegen Meister, in dessen Revier das nachgesuchte Fene . oder zu Protokoll angebracht werden. jegt, schrifllich, §. 35. Verleihungs⸗Gesuche, welch ungs he, e auf ein Feld in dies B auf ein Mineral gerichtet sind, “ 55 8TZ ge Felde und Mineral ganz oder theilweise zusampe sffat. werden dem früheren Verleihungssucher abschriftlich zugrfected 8 8 §. 36. ““ Stimmen solche Konkurrenzgesuche mi 3 solche K zgesuche mit bereits - 8 “ hinsichtlich der im §. 27 Nr. 3 usd a t,eethach 8 te überein, so bedarf es einer Bekanntmachung derselben nicht. ie Sgs “ gegen jene Gesuche behandelt 8 et diese Uebereinstimmung nicht statt, so muß d 8K renzgesuch nach V if ö 1 See h Vorschrift der §§. 30 u. f. bekannt gemacht §. 37.
Während der zweimonatliche i 1 1 r z. hen Frist hat der Verleihungss. 68 C11““ 1. Eh der Berg⸗Meister es “ 's (§. 20) und in Beziehung auf die Feldesstreck 8 nothwendig erachtet, fortzusetzen. Er ist G g. „ tzen. Er ist berechtigt, die Besichti 88 dem Bergamte auch schon vor EEEö“ zu beantragen, wenn die Umstän ie längere Off C1“ stände die längere Offenhaltung des Binnen vier Woch 3 na . Binne ier Wochen nach Ablauf der Frist wird dur Berg⸗Meister ein Lokal⸗Termin abgehalten, zu 1as Sn Verleihungsnachsucher alle diejenigen Personen vorzulade sind welche Einspruch gegen das Gesuch erhoben haben. 8 In diesem Lokal⸗Termine prüft der Ber ist Wi s al⸗Terꝛ zerg⸗-Meister die Riss⸗ hinsichtlich deren Uebereinstimmung mit den Angaben 8 ven 19 leihungsgesuch. Er besichtigt die stattgehabten Versuch⸗Arbeiten “ die Nutzbarkeit der Lagerstätte und vermerkt den Befund. Er erörtert die gegen das Gesuch erhobenen Einsprüche und nimmt die gegenfsitigen Erklärungen zu Protokoll. Er erfordert von dem Verleihungssucher die Angabe des auf die vorangegangenen Fel⸗ 1““ gegründeten Angriffsplans und reicht die mit seinem Gutachten zu schließende Verhandlung dem Berg⸗Amt ein. 88 §. 40. 1 Bei vorhandenen Konkurrenzgesuchen ise Verlei b 1 zgesuchen ist vor der Verleihun von der verleihenden Behörde (§. 45) die Größe und aees des Feldes zu bestimmen, welches ungetrennt verliehen werden soll 1 Wird auf diese Weise die Konkurrenz nicht aufgehoben tritt vielmehr der im §. 20 erwähnte Fall ein, so entscheiden die ordent⸗ lichen Gerichte über das Vorzugsrecht.
Sind keine Einsprüche der §. 20 gedachten Art vorhanden und findet das Berg⸗Amt auch sonst gegen das Verleihungsgesuch und die Verhandlungen des Bergmeisters nichts zu s entwirft dasselbe die Verleihungs⸗Urkunde und theilt den Entw if innerhalb vier Wochen nach dem im §. 37 angeordneten ve eh al dem Bewerber mit einer zu bestimmenden Frist zur Erklärung mit Nach Ablauf dieser Frist, oder nach Eingang der Erklärun ist der Entwurf in weiteren vier Wochen von dem Berg⸗Amte n Minister zu befördern. 8 8 88 8.
GG §. 42. 8
Die Verbindlichkeit zum Ersatz ämmtlicher d 1 suchung veranlaßten Kosten, so 1 1. Betrag dem Berg⸗Amt mit exekutorischer Wirkung festgesetzt. 8
3) Von der Entscheidung über das Verleihungsgesuch. Die Entscheidung über das Verleih G i ziehung der E“ “ Iend gbi⸗ Die Verleihung wird vr ee wenn das V einer nutzbaren Lagerstätte und deren Verbreitun ten Felde durch die Versuche dargethan ist.
“
§. 45. Der Minister entscheidet darü W1 scher; entsch über, in welcher2 zu verleihen ist. Die von vnsseiss shsZeaßie 82 “ 1 von 500,000 e hter cht überstrigen. ie Verleihung eines größeren Feldes kann nur durch ein Gesetz ertheilt “ 111““ Die Verleihungs⸗Urkunre Jile Die Verleihungs⸗Urkunde giebt das Recht zur 1 igs⸗” zur Gewin “ genannten und derjenigen Manriceder welche nach der Entscheidung der Bergbehörde mit den 1 8 in einen Bau gefaßt werden müssen. v“ “ “ 2 47. Verden außer diesem Falle in dem verli F 5 9 9 1 1 iel 4 3 888 stätten anderer Mineralien entdeckt, so tritt, Fnechglch üoch rwerbung, das vorgeschriebene Verleihungsverfahren ein. 8 Die Gränzen des dis den 8 zen des zu verleihenden Feldes werden durch vb auf der Erdoberfläche bezeichnet. Das Feld hat hac. ls 111“ „wenn nicht die Verleihungs⸗Urkunde, dem iu der Lagerstätte entsprechend, darüber Inder varhatteh, hs. h über etwas Anderes §. 49.
Die Risse sind, wenn das verliehene Fel⸗ e sind, e held n nicht genau übereinstimn ach dem “ öö kunde zu berichtigen. u“
feste
8 18 EE13““ muß enthalten: 1) den Namen, Stand und Wohnort des Belieh 2) das Rechtsverhältniß i “ e- 8 8 niß der Miteigenthümer im Allgemeinen 2 9 Namen des Bergwerkes, ie Begränzung des verliehenen Feldes 1 5) 1gag nach H“ 1 5) die Namen der Gemeinden, über welche dasselbe si⸗ 8 Sh. d e aden, 1 asselbe sich erstreckt, e der Mineralien, auf welche der Bergbau ge 7) die Frist, binnen welcher die Verlochstei s 82 8n zum ersten Angriff 8 X“ 1ö 9) die Verweisung auf die Pflicht . 1eo. f Pflicht zur Beachtung der Bergwerks
Der Gemeinde⸗Vorstand hat die vorschriftsmäßig geschehene
10) die Anordnung der Bekanntmachung derjenigen Bestimmunge