kein Freund der öffentlichen Diskussion sich davon verletzt fühlen konnte. Und doch erklärt Palacky): Die Art, wie man gegen ihn zu Felde kziehe, nöthige ihn, den Kampfplatz zu verlassen! Die Deutsch⸗ und Oesterreichischgesinnten freuen sich ungemein über dieses unerwartete Faktum. Denn sie sehen darin eine moralische Niederlage der ultraczechischen Partei, eine Niederlage, die wohl auch auf die ähnlichen separatistischen Bestrebungen in anderen Theilen Oesterreichs nicht ohne heilsamen Ein⸗ fluß bleiben dürfte. Den Kampf hätte Palacky nicht ge scheut, aber er scheute die gewisse Niederlage, die sich schon nach den ersten Gängen voraussehen ließ. Wenn er sich darauf beruft, 8 die von ihm vertretene Ansicht durchaus nicht neu und im Jahre 1848 sogar allgemeines Dogma war, so vergißt er, daß durch die octroyirte Charte vom 4. März die Stellung und der Beruf Oesterreichs eine ganz andere geworden, als sie es im Jahre 1848 war. Wie die ultraradikalen Bestrebungen der ge⸗ setzlichen Freiheit und Ordnung, so müssen auch die hypernatio⸗ nalen Gelüste der einzelnen Volksstämme dem Interesse eines starken Gesammt⸗Verbandes weichen. In diesem Gesammt⸗Verband muß aber, trotz aller Gleichberechtigung in den unteren und engeren Schhichten, doch bei den höheren Centralbehörden eine Sprache die bevorzugte sein, besonders beim allgemeinen Reichstag, wenn dieser nicht wirklich zum „Sprachenbabel“ werden soll. Darin kann aber Niemand eine Zurücksetzung, eine Verletzung der Gleichberech⸗ tigung sehen. Denn wie auch in dem allerfreiesten Staate jeder Bürger einen gewissen Theil seiner Rechte dem Gesammtwohl opfern oder doch unterordnen muß, wenn die Freiheit nicht in völ⸗ lige Zügel⸗ und Rechtlosigkeit ausarten soll, so muß in dem Ge⸗ dn aat jede Nationalität einen Theil ihres Rechtes dem Ge⸗ sammtstaat, dem Komplex all dieser Nationalitäten, opfern. Und wenn dann eine dieser Sprachen, hier die deutsche, in den allgemeinen Fragen und Verhandlungen zur Amts⸗ und Geschäftssprache gewählt wird, so geschieht dies nicht ur Bevorzugung dieser Sprache oder dieses Elementes, son⸗ dern im Interesse Aller, weil eben diese Sprache es ist, die auch von den Angehörigen der anderen Volksstämme zum Theil verstanden wird. Das scheint auch Herr Palacky bereits zu ahnen, und daher die Weise, in welcher er jetzt sein „mißver⸗ standenes“ Manifest zu kommentiren und einzulenken sucht. Wir wollen ihm zugeben, wenn wir es ihm auch durchaus nicht glau⸗ ben, daß er wirklich nur die Autonomie der verschiedenen Sprachen in ihren engeren Kreisen, dabei aber eine Central⸗Regie⸗ ung und einen allgemeinen Reichstag haben wollte; aber dann wissen wir nicht, was das Manifest eigentlich bedeuten sollte. Das wäre dann wahrhaftig viel Lärmen um des Kaisers Bart, ein Streit über das, was Niemand bestreiten wollte. Die Union legt noch in ihrer heutigen Nummer eine Lanze für den sich zurückziehenden Palacky ein. Sie vertheidigt das anticentralistische Prinzip als förderlich für die Freiheit, während sie in der Centralisation die Stütze des Despotismus erblickt. Sie scheint hierbei Oesterreichs Geschichte, besonders die der letzten Jahrzehnte, ganz aus den Augen gelassen zu haben. Denn diese zeigt unverkennbar, daß nur in den wohlangewendeten „divide et impera“ die Kraft es vormärzlichen Absolutismus gelegen, und wie dieser geflis⸗ entlich die partikularistisch⸗nationalen Tendenzen der verschiede⸗ ien Volksstämme schürte, um sie die höheren allgemeinen Inter ssen vergessen zu machen, um die zur Erstarkung und Freiwer⸗ dung führende Einigung zu hintertreiben. Als loyale Staats⸗ bürger Oesterreichs dürften wir Eines von unserem jungen Fürsten lernen: Seinen Wahlspruch „viribus unitis“ auch zu dem un⸗ srigen, zu vem der Völker zu machen. Noch schweben die allge⸗ meinen Freiheits⸗ und Humanitäts⸗Interessen bei uns zu sehr in Gefahr, als daß, ohne Verrath an dem Gemeinwohl zu üben, separatistischen Tendenzen Nahrung gegeben werden dürfte. Wer diese heute fördert, arbeitet nur der Reaction und dem Absolu⸗ tismus in die Hand.
Oesterre ich Krakau, 30. Dez. (Ll.) Die über ihre Ufer getre⸗ tene Weichsel hat jetzt wieder ihren vorigen Wasserstand, die Schiffbrücke aber ist zerstört. Seit einigen Tagen wird fleißig an deren Her⸗
stellung gearbeitet, aber ungeachtet des bisherigen Thauwetters konnte dies bis jetzt nicht zu Stande gebracht werden; der heute eingetretene Frost macht den Erfolg noch zweifelhafter. Es ist die größte Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß die Brücke den ganzen Winter hindurch nicht hergestellt sein wird. Es zeigt sich, daß alle Vorsichtsmaßregeln zur Erhaltung derselben unbeachtet blieben, als die Eisschollen zu schwimmen begannen.
Semlin, 22. Dez. Der Ministerial⸗Finanz⸗Kommissär von Trifunacz, hat folgende Kundmachung erlassen: „Die hohe K. K. österr. Staatsverwaltung hat beschlossen, die serbischen Assignaten in ihrem vollen Nennwerthe einlösen zu lassen, und der Herr K. K. Finanzminister hat mich mit dem Auftrage beehrt, diese Einlösung ins Werk zu setzen. Ich gebe dieses erfreuliche Ereigniß zur öffentlichen Kenntniß mit folgenden Bestimmungen hinsichtlich der Art der Einlösung: I. Eine Kommission unter dem Vorsitze des Herrn K. K. Kriegs⸗Koutmissärs Joh. v. Supplikacz wird die Prüfung der Assignaten bewerkstelligen, und sie zur Auszahlung anweisen. 2) Der Sitz der Kommission ist Semlin, der Ort der Auszahlung
das Kaiserliche Salz⸗ und Dreißigst⸗Amt daselbst. 3) Die Einlösung beginnt am 1. (13.) Dezember 1849 und endigt den letzten Januar (12. Februar) 1850. 4) Jeder, der eine Assig⸗ nate besitzt und sie einzulösen wünschet, hat sich beim Kommissions⸗
Vorstande zu melden, der die weitere Verfügung trifft. 5) Mit letztemn Januar (12. Februar) 1850 sind die serbischen Assignaten verschollen und dürfen als Zahlungsmittel durchaus nicht mehr ge⸗ braucht werden. Semlin, den 22. Dezember 1849.“ 1
Belgien. Brüssel, 5. Jan. In der Anwort, welche der König am Neujahrstage dem Ober⸗Befehlshaber der hiesigen Bür⸗ gergarde, General Petithan, auf dessen Glückwunsch⸗Rede ertheilte, sagte er unter Anderem: „Bisher brauchte Belgien, glücklich und ruhig inmitten der Erschütterungen, welche Europa bewegten, kei⸗ nen Aufruf an die Vaterlandsliebe und den Muth der Bürger⸗ garde zu richten. Sollte aber, was Gott nicht wolle, diese Noth⸗ wendigkeit sich darbieten, so könnte das Land, dessen bin ich gewiß, auf seine so schöne, so gut organisirte und durch ihre schöne Hal⸗ tung, durch ihre Fortschritte so merkwürdige Bürgergarde zählen, welche in ihrem Schoße Alles umschließt, was die Nation an durch Wissen, Reichthum und Liebe zur Nationalität ausgezeichneten Män⸗ nern besitzt. Wir leben in einer Zeit, wo gewisse Lehren die un⸗ teren Klassen gegen die besitzenden Klassen aufzureizen trachten. Sie, meine Herren, sind wunderbar dazu geeignet, den ärmeren Klassen die Gefahr dieser Grundsätze begreiflich zu machen, und Ihnen durch Ihr Beispiel zu zeigen, daß bei uns Arbeit und Spar⸗ samkeit zu Allem führen. Ich danke Ihnen für Ihre Wünsche, deren Aufrichtigkeit ich kenne, und ich bin überzeugt, daß, wenn je das Land zur Bürgergarde sollte seine Zuflucht nehmen müssen, es auf sie zählen kann, wie sie ja schon durch ihr bloßes moralisches Uebergewicht die Gefahren zu beschwören wußte, welche Belgien am 9. April des verwichenen Jahres bedrohten.“
Italien. Florenz, 29. Dez. (Ll.) Am Christtage hatten zwei In⸗ dividuen aus angesehenen Familien in Livorno, im dortigen Kaffee⸗ hause zur Minerya, unweit der Hauptwache, sich erfrecht, viva la republica! auszurufen, und hielten dort aufrührerische Reden. Der Kommandant der österreichischen Hauptwache kam hiervon in Kenntniß, sendete sogleich eine Patrouille zur Arretirung der Be⸗ treffenden ab; allein beide Individuen erhielten von der Ankunft der Patrouille einen Wink und fltchteten sich. Auf Befehl des österreichischen Stadtkommandanten, Oberst Graf Crenneville, wurde dies Kaffeehaus gleich gesperrt. An demselben Tage hatte vort die tos⸗ kanische Gendarmerie in einem entlegenen Stadttheile fünf Matrosen eines sardinischen Kauffahrers arretirt, welche in den Gassen her⸗ umzogen, und von denen drei die Republik ausriefen. Diese letz⸗ teren wurden von der österreichischen Militair⸗Behörde jeder zu funfzig Stockstreichen, die übrigen zwei jeder zu vierzehn Tage Arrest bei Wasser und Brot verurtheilt. Die Bestrafung der Er⸗ steren wurde im Kastellhofe zu Livorno vollzogen. Der sardinische Konsul zu Livorno soll selbst um strenge Bestrafung der Matrosen angesucht haben. Im Kaffeehause zur Minerva sollen zwei tosca⸗ nische Offiziere der ganzen Scene beigewohnt haben, ohne Vorstel⸗ lungen oder Anzeige zu machen. Ein Beweis, was vom toscani schen Militair zu erwarten ist. So eben verlautet, daß auch die oben erwähnten zwei Individuen, welche im Kaffeehause die Re⸗ publik proklamirten, bereits arretirt sind und nun ihre Verurthei⸗ lung erwarten.
Der Monitore toscano widerlegt die von der Grazer Zei tung mitgetheilte Nachricht, daß der Graf Edmund Zichy wahnsin⸗ nig geworden sei. Im Gegentheile geht aus einem Schreiben des Fuͤrsten Demidoff hervor, daß derselbe sich in S. Donato vollkom⸗ men geistig und körperlich gesund befinde.
In Rom starb am 26. Dezember der bekannte Fürst D. Maf⸗ feo Barbarini Colonna di Sciarra im Alter von 79 Jahren.
Griechenland. Athen, 21. Dez. (Wanderer.) Die Kammer⸗Eröffnung war auf den 2ten d. M. angesetzt, und Kreste⸗ nitis hatte bereits seine Entlassung eingegeben, weichend dem Drange der Opposition, die sich gegen das „systemliebende“ Ministerium er⸗ hoben hatte. Was damals die Deputation der Majorität vom Minister⸗Präsidenten Kanaris verlangte, war mehr eine Verschie⸗ bung im Ministerium, es war nur theilweise ein eigentlicher Mi⸗ nisterwechsel. Ganz anders haben sich die Dinge nun gestaltet. Mitten in den ministeriellen Auflösungsprozeß siel die Eröffnung des Parlaments durch einfache Verlesung der Königlichen Ordon nanz, wobei noch Glarakis als Minister des Königlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten fungirte. Nun ging es aber an die Projekte, bei denen auch der Septembermann⸗ Andreas Metasca an die Reihe kam. Endlich wurde der Hofmarschall, Admiral Kriezis, mit der Bildung eines Ministeriums beauftragt. Er scheint selbst wenig auf einen guten Ausgang vertraut zu haben, sonst wäre nicht abzusehen, warum er sich so ängstlich seinen Mar⸗ schallsvosten vorbehalten wissen wollte. Kriezis' Forderung fand Gewährung, und des Königs Adjutanten ersetzen ihn wechselweise. Nun ist aber auch die Schale gebrochen, und dem künstlich gewärm⸗ ten Ei entstieg das neue Gebilde. Seit heute ist Griechenlands Aegide in den Händen folgender Minister: Kriezis, Minister⸗Präsi⸗ dent und Marine⸗Minister; Georg Giorgundas, Senator, Minister des Innern; General Staikos, Kriegs⸗Minister; Senator Londos, Minister des Hauses und des Aeußern; Balbi nahm neben dem Interim der Finanzen die Justiz definitiv; Krisogelos leitet Kultus und Unterricht. “
Wissenschaft und Kunst. Erste Vorlesung des Wissenschaftlichen Vereins, gehalten am 5. Januar in der Singakademie.
Die wissenschaftlichen Vorlesungen, deren letzte gerade auf den 18. März 1848 anberaumt war, haben am 5. Januar im Saal der Sing⸗ akademie vor einem zahlreichen Publikum wieder begonnen. Sie mußten im vorigen Winter ausgesetzt werden, weil damals Alles, was nicht mit der Politik im nächsten Zusammenhang stand, unbeachtet blieb, und die zu⸗
1““
dringlichen Anforderungen des Augenblicks das allgemeine Interesse unge⸗
theilt in Anspruch nahmen. Daß dagegen jetzt die Wissenschaft wieder die ihr gebührende Stelle im öffentlichen Leben eingenommen hat, konnte man aus der Aufmerksamkett erkennen, mit welcher das Auditorium der höchst fesselnden und gehaltreichen Darstellung des Herrn Professor Ritter folgte.
Der Redner hatte sich die Beschreibung des Jordanlaufes un des kodten Meeres zum Thema gewählt. Er ging dabei von der Be⸗ trachtung aus, daß die äußere Beschaffenheit des Grund und Bodens vom größten Einfluß ist auf die geistige Eigenthümlichkeit seiner Bewohner. Der ganze Erd ball mit seiner unendlich verschiedenartigen Oberfläche ersckh solchergestalt als ein vernünftiger Organismus, in welchem im voraurdie Geschicke der Völker von der Vorsehung bestimmt sind. Durch diese. fassung widd erst die Geographie, sonst ein todter Apparat von Zahlen, Namen und Nottzen aller Art zur lebendigen, geistig verklärten Wissenschaft. Wer die geographischen Verhältnisse Palästina's ins Auge faßt, dem kann zuerst dieses Land, verglichen mit dem klassischen Boden Indiens, Egyptens, Griechenlands und Italiens als ein ziemlich armseliges, die Muͤhe kaum lohnendes Objekt erscheinen, ein näheres Eingehen auf den Gegenstand gewährt aber auch hier eine reiche Ausbeute Gedanken. Als erster Charakterzug ergiebt sich hier vor allen Dingen die abgeschlossene unzugängliche Lage des Landes, dem der isolirte, völlig abweichende Ent⸗ wickelungsgang des Volkes entspricht.
Palästina liegt inmitten der Kulturgebiete des Alterthums, aber von der übrigen Welt getrennt, durch ein hafenloses Gestade, Wüsten, Berge, Abgründe und Klippen; an seinen steilen Küsten fahren die Schiffe vorüber, weder Wasserstraßen noch Landwege durchziehen es. So ward es eyom Weltverkehr nicht berührt, mitten im Brennpunkt der alten Civilisation von seinen Strahlen nicht getroffen. Abgeschlossen gegen alle fremdartigen Ein⸗ flüsse blieben seine Bewohner nur auf sich selbst angewiesen. Auf solche Weise entwickelten die Juden eine selbstständige Kultur, sie waren das ein⸗ zige Volk des Alterthums, welches dem Monotheismus anhing. Selbst als Jerusalem zerstört und die Juden in alle Wlt zerstreut wurea, blieb Pa⸗ fästina noch ein Jahrtausend lang ein verlassener, unbekannter Winkel der Erde und erst die Kreuzzüge öffneten es dem Weltverkehr. E, Gegend bewahrte aber noch bis in dieses Jahrhundert ihre Abgeschlesenheit: das Bett des Jordans und das todte Meer.
Noch Niemand hatte den Lauf dieses Flusses von seiner Quelle aus bis zur Mündung verfolgt, und die Ufer des See's, in den er sich ergießt, untersucht. Die Natur schien hier der Wißbegierde des Abendlandes un⸗ üͤberwindliche Hindernisse entgegengestellt zu haben. Obwohl auf allen Kar⸗ ten der Lauf des Flusses und die Lage des Asphaltsees ganz keck verzeich⸗ net war, so beruhte doch Alles blos auf Vermuthungen. Zwar mancher Pilger schöpfte Wasser aus dem Jordan und besuchte die west liche Küste des todten Meeres, aber es waren nur einzelne Stellen, die sie ge⸗ sehen und Keiner vermochte ein zusammenhängendes Bild von der Gegend zu entwerfen. Die abenteuerlichsten Erzählungen über die räthselhafte Na⸗ tur dieses Meeres waren im Umlauf: an seinen Ufern grüne kein Baum, sprosse keine Pflanze, über seinen Dunstkreis könne kein Vogel fliegen, seine bittersalzigen Wogen belebe kein Fisch und auf teinem Grunde erblicke man die Trümmer von Sodom und Gomorrha. Den ganzen Asphaltsee zu umwan⸗ dern gelang erst im Jahre 1806 unter steten Lebensgefahren einem deutschen Reisenden. Seine Fuͤhrer waren Beduinen, mit denen er zum Zeichen der Freundschaft Brot und Salz getheilt hatte. Er erzählt, daß das ganze östliche Ufer von steilen Felsen gebildet wird, überall zeigten sich die Spuren tausendjähriger Einsamkeit, die Gegend sei ode und unfruchthar und nur an enzelnen Stellen, wo sich süße Quellen in das Salzmeer ergossen, hätten sich Vasen gebildet. Dort habe er eine Art von Palmen erblickt, die nirgende wild wüchsen, er vermuthe deshalb, daß es die Nachkommen jener Bäͤumel seien, die einst David und Salamo gepflanzt. Im nordöstlichen Winkel fand er ein vulkanisches Terrain voll verbrannten Gesteins, aus dem über⸗ all heiße Quellen hervorsprudelten; dort waren einst die Bäder des Herodes.
Im letzten Jahrzehnt endlich ist durch die Bemühungen englischer und nordamerikanischer Reisenden der ganze Lauf des Jordans erforscht und das Dunkel aufgehellt worden, welches seit undenklicher Zeit über Gegend schwebte. 1841 wurden von einer englischen Expedition die Ufer des Sees von Tiberias verzeichnet und seine Tiefen gemessen. Seit diesem Jahre gleiten wieder, wie zur Zeit des Petrus, Segelboote über seinen Spiegel. Im Jahre 1847 untersuchte Lieutenant Mollineux, ebenfalls im Auftrag der englischen Regierung den ganzen Lauf des CG Unter den unsäglichsten Anstrengungen fuhr er den Strom hinab bis in vie Nähe von Jericho, wo ihm räuberische Beduinen sein Boot Nicht entmuthigt durch die Leiden und Gefahren der Reise, unternahm e. Mollineux, um auch zu Wasser die Küsten des todten Meeres. zu erfor⸗
schen, aber nach dem er zwei Tage lang auf den wilderregten Wellen um⸗ hergeschleudert war, mußte er nach Jericho zurückkehren, wo er an den Folgen der erduldeten Beschwerden starb. b M “
Im folgenden Jahre rüsteten die Amerikaner eine Expedition aus, die mit reicheren Mitteln ausgestattet und in einer günstigeren Jahreszeit un⸗ ternommen, die befriedigendsten Ergebnisse lieferte. In zehn Tagen legten die Reisenden 30 Wegstunden auf dem Jordan zurück. Dieser Fluß ist nicht, wie andere, der Befruchter und Ernährer des Thales, welches er durchströmt, sondern in Katarakten und tausend Krümmungen zwischen Fel⸗ sen dahinbrausend, mündet er endlich in dem räthselhaften Becken des tod⸗ ten Meeres 1350 Fuß unter dem Mittelländischen. Auf jener Ausdehnung von 30 Stunden machte der Jordan 150. Krümmungen. Die Boote hat⸗ ten sich durch 27 große und viermal so viel kleine Katarakte durcharbeiten müssen. Anfänglich waren die Ufer steil und öde, überall wurde der Strom durch Klippen und Untiefen gehemmt, weiterhin führte er durch dichte Wäl⸗
der, deren Bäume sich weithin in das Wasser neigten.
Auch das todte Meer nuntersuchten die Amerikaner, deren metallene Boote der Gewalt der wie Steinmassen hartanprallenden Wellen kaum zu widerstehen vermochten. Die Schiffsmannschaft unterlag fast dem glühen⸗ den Brande der Sonne und den betäubenden Schwefelduünsten, die der See aushauchte, nur der Capitain stand wach am Steuer und leitete sein Schiff, das, wie Charons Nachen, die bleichen Gestalten über die Wasser des Todes trug. Das todte Meer besteht aus zwei Becken, von denen das eine an einzelnen Stellen bis 1970 Fuß tief ist, das andere eine flache Salzlache und heißen Schlamm enthält. An seinen Küsten treiben räube⸗ rische Beduinen ihr Wesen, welche aller Civilisation so sern stehen, daß sie vie Schiffe der Amerikaner zuerst für Thiere hielten. Nur ein Neger jauchzte beim Anblick der Ruder, er dachte an den Nil und die Ruder⸗ schiffe, die ihm als Bilder seiner frühesten Kindheit vorschwebten. Der Capitain der amerikanischen Expedition ließ als Zeichen der Herrschaft, die er diesem Meere aufgelegt hatte, ein Schiff zurück, das die
Washington trägt, und auf dem das sternenbesäete Panier webt. 15.
Bekanntmachungen. 599] Gerichtlicher Verkauf.
Das dem Kaufmann Friedrich Wilhelm Keyling ge⸗ hörige, im Sandower Viertel der Stadt Kottbus bele⸗
9) die Friedericke
Königliches
modo deren Erben oder sonstige Rechtsnachfolger. Kottbus, den 30. November 1849.
Auguste Albertine Keyling hierselbst,
Gleichzeitig bemerken wir, nachfolgender Prioritäts⸗Actien, mern 1769 und 6351. aus der 1846, ferner der Nummern 302.
Kreisgericht. I. Abtheilung. (gez.) Passow.
gene Wohnhaus Nr. 214, welches nach der nebst Hy⸗ pothekenschein in der ersten Büreau-Abtheilung einzuse⸗ henden Tarxe auf 7172 Thlr. 5 Sgr. 11 Pf. abgeschätzt ““ ist, soll am 29. Juni 1850 6 in zesnasm Söee öffentlich verkauft werden. Mittwe Zug iden zur Wa 1 J ss Mi. viedns Eresrgn hrnehmuüng ihres Interesses a) die verwittwete Sophie 9 Sarban, b) die verehelichte Kaufmann Friederi⸗ i ne s egag f Friedericke Henriette Bütt⸗ c) die Ulrike Wilhelmine Keyling aus Kottb d) das Fräulein Christiane C ine 2 89 ber 2ns Jänsckhabre Caroline Dorothea Sar⸗ e) die verwittwete Uhrmacher Hausi iederi ; Wilhelmine geb. Shasban, iefsibsf.“enla⸗ e f) die verehelichte Prediger Burscher, Eleonore Wil⸗ helmine geb. Sarban, zu Leuthen und zuletzt auf b Messingwerke Heyermühl bei Neustadt⸗Ebers⸗ e, 8
Friedericke Keyling, geb.
Nr. 44 statt. Berlin, den 6.
16 b]
die Nummern 40.
Verein für Pferdezucht und Pferdedressur.
och den 16ten d. M., Mittags 12 Uhr, findet die gewöhnliche Genecral⸗Versammlung zur Vorlegung der Rechnung für das verflossene Mitglieder des Verwaltungs⸗Raths ꝛc. Dorotheenstraße
des Vereins für Pferdezucht und Pferdedressur.
Bekanntmachung. Hiermit bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß folgende Prioritäts-Actien unserer Gesellschaft, und zwar
13302. 17152. 17834, aus der vorjährigen Verloosung
lich der Nummern 531. 3422. 414583. 15777. loosung des Jahres 1848, da der erhoben, bei hiesigem gerichte deponirt ist. Actien fordern wir hiermit Jahr, Wahl neuer tung bei uns einzuliefern und obgedachter Behörde zu erheben. zum 16. Mai vorigen 8 Prioritäts⸗Actien sowohl aus der jahre, als aus der des J. zweier Notarien verbrannt sind.
Januar 1850. irekioriu m
Direktorium der
743. 1248. 3346. 4752. 5139. 7099.
bis jetzt nicht eingeliefert sind und deren Nominalwerth vorläufig noch bei unserer Hauptkasse erhoben werden kann. 8 daß der [5 b] und zwar der Num Verloosung des 4552. 12752 15859. aus der Verloosung des u. und end⸗ 3871. 10728. 16741 und 17790. aus der Ver⸗ selbe nicht rechtzeitig Königlichen Kreis⸗ und Stadt⸗ Die Inhaber dieser Prioritäts⸗ auf, dieselben gegen Quit⸗ den Betrag dagegen bei
Statutenmäßig machen wir noch bekannt, Jahres eingeliefert gewesenen Verloosung der Vor⸗ Jahres 1848
Magdeburg, den 3. Januar 1850. .“ Sesfurdss Mazdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Lübeck-Büchener
Eisenbahn.
Nachdem für das Lübeck-Büchener Eisenbahn-Un- hmen die erforderliche Zahl von Actien gezeich- somit am 4Aten d. M. die Actienzeichnung ist, wird in Nachgchung des §. 12 der General- Versammlung sämmt-
Nominalwerth
Jahres und
—
terne net geschlossen Bedingungen die erste b — licher Actienzeichner behufs Erwählung eines aus 15 Actionairen zu bildenden Ausschusses auf Dienstag 22. Januar 1850, Vormittags 11 Uhr, Ebbeschen Lokale (Beckergrube
Eine Liste süämmtlicher liegt 8 Tage vorher an den Zeich- (Lübeck im Hause der gemeinnützigen Ratzeburg im Hotel zum Rathskeller) aller Betheiligten aus, und geschieht die Wahl des Ausschusses durch versiegelte Zeulel, in welchen die 15 Wählbaren, welche der Wahlbe- rechtigte zu wählen wünscht, namhaft gemacht sind. Abwesende können sich in der General-Versammlung nur durch einen mit einer beglaubigten Vollmacht verschenen Actionair Lübeck, den 4. Januar 1850. .“ Das Lübeck-Büchener Eisenbahn-Comité.
und.
7096. 9170.
den in Lübcck No. 158) Actionaire nungsorten Gesellschaft,
zur Einsicht
im anberaumt.
daß die bis
in Gegenwart
anderen, vertreten lassen.
Inschrift
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr.⸗ Jahr. 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie öohne pPreis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummeen wird Sc. Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet
“
“
icher Theil.
Deutschland. Preußen. Berlin. Allerhöchste Botschaft in
1848 nehst Motiven. Oesterreich. Wien. Befehl in Die Landtage und der Reichstag. meinden. Der Belagerungszustand. — men. — Vermischtes. Hannover, Hannover. Hessen ndebei Rhein. Ausland.
Kammer⸗Verhandlungen.
Fran . Paris. Diplomatische Ernennung. — Dupin und Thiers. Berathungen von Kammer⸗Kommissionen. — Vermischtes. — Die
mit Oesterreich. — Kammer⸗Arbeiten. —
verneur von Jesi verhaftet. bruschini.
11.““ und Handels⸗Nachrichten.
eaenwrareraarzyz
Darmstadt. Adresse der ersten Kammer.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ u In⸗ und Anelandes nehmen Bestellung auf es Blatt an, für Berlin die rpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗ Straße Nr. 57.
Berlin, Donnerstag den 10. E“
erhö Betreff der vorge 8 nen Abänderungen und Ergänzungen der Verfassung vom 5. ö
Betreff des Kaiserlichen Haushalts. — — G der Organisation der Ge⸗ ruppenmärsche nach Böh⸗
Antrag d'Azeglio's aufr Ratifizirung des Vertrags iit — — Florenz. Zurücknahme einer EEEE — Loreto. Eröffnung eines 6EEEE1““ — Rom. Die Rückkehr des Papstes noch nicht festgesetzt. — Der Gou⸗ — General Cordova. — Kardinal Lam⸗
höchste Botschaft übergeben:
Preußen ꝛc. ꝛc.
Dezember 1848 Unsere Zustimmung zu ertheilen.
für Bildung einer ersten Kammer desinitiv festzusetzen,
leistung zur Ausführung zu bringen.
Umtlicher Theil
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: — Dem katholischen Pfarrer und 8 De Funk zu Montjoie den Rothen Adler⸗Orden Schleife; so wie dem Stadtgerichts⸗Rath S gt zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden eihen;
Land⸗Dechanten Michael dritter Klasse mit der Johann Gottlob vierter Klasse zu ver
Den Obergerichts⸗Assessor Bigorck zu Königsberg in Preu⸗
ßen zum Stadtgerichts⸗Rathe bei dem dortigen Stadtgerichte; und DDen Direktor der neuen Tööchterschule — in Berlin und der damit verbundenen rerinnen und Erzieherinnen, § zum Schulrath bei dem zu ernennen; so wie D
seinem Ausscheiden aus dem Rath beizulegen; und nniversttät ordentlichen Professor in der lassung aus seinem seitherigen
8 3 Dienstverhältnisse laufenden Winter⸗Semesters ab stverhäͤltnisse
in Gnaden zu ertheilen. Der Königliche Hof legt morgen für Se. Durchl Landgrafen Ernst Konstantin von Hessel⸗Wiketn die Trauer auf drei Tage an. ö Berlin, den 8. Januar 1850. Der Vice⸗Ober⸗Ceremonienmeister. Freiherr von Stillfried.
Justiz⸗Ministerium. Der bisherige Ober-Gerichts⸗Assessor Wilke hierselbst ist zum Rechts⸗Anwalt für den naugarder Kreis, mit Anweisung des Wohnsitzes in Naugard, und zugleich zum Notar in dem Departe⸗ ment des Appellationsgerichts zu Stettin, und G Der bisherige Kreis⸗Richter Schellwien zu Löbau zum Rechts⸗Anwalte bei dem Kreisgerichte zu Quedlinburg und zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Halberstadt er⸗ nannt worden. 1
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Der bisherige provisorische Kustos bei dem entomologischen “ der Königlichen Universität, Kandidat der Medizin
Hopffer, ist definitiv Kustos bei diesem Insti e „ist definitiv zum Kustos bei diesem Institute ernannt
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentlich
1 . Arbeiten.
Dem Lieutenant a. D. und Geheimen Seecretair Berlin ist unter dem 6. Januar 1850 ein Patent 8 auf ein durch Beschreibung erläutertes, für thümlich erachtetes Verfahren Farbe aus den Roßkastanien auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet fang des preußischen Staats ertheilt worden
Klose zu
neu und eigen⸗ 8 1 „ 4 89 zur Darstellung einer gelben
und für den Um⸗
Die Interessenten der Gesetzsammlung werden 39. daß das Titelblatt nebst der chronologischen Uebersicnt fiss ashe hlst 1849 erschienen ist und sofort an die Post⸗Anstalten 8- Jahr dung kommt, welchem, sobald als nur möglich ist zersen⸗ register folgen soll. b“ das Sach⸗
Berlin, den 9. Januar 1850.
Dem bisherigen Kreiskassen Rendanten Steitz zu Trier bei Dienste den Charakter als Rechnungs⸗
8 juristischen Fakultät de g lle, Dr. B. udde, die von ihm nachgesuchte Ent⸗
vom Schlusse des
Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlun
Uichtamtlicher CTheil. Dentschland.
Preußen. Berlin, 9. Jan. In den heute stattgehabt 18 8 J. . 0Q e Sitzungen der ersten und der zweiten Kammer wurde 88
auf der Friedrichsstadt 1 Bildungs⸗Anstalt für Leh⸗ ne Karl Wilhelm Emil Bormann, Schul⸗Kollegium der Provinz Brandenburg
Zuversicht, daß Sie in Unseren au fassung“ gerichteten Vorschlägen
Gleichzeitig sprechen Wir die Erwartung aus,
1 G und erfahrungen, dergestalt beschleunigt nach Feststellung 1* sa seähe. Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten. Wir vertrauen, daß es auch hier Abdingen, sondern darum Streben das Glück und den bewegten Zeit zu befestigen. Gegeben Potsdam, den 7. Januar 1850. (gez.) Friedrich Wil (gegengez.) Graf von Brandenbur g. von Manteuffel. von Strotha. von Rabe. Allerhöchste Botschaft, die Verfassungs⸗Revision betreffend.
Zusammensftellung
von de
in
Voerge steht..g Abänderungen und E
Verfassung vom 5. Dezember 1848 1
III
zu streichen.
der Landwehr. Im Falle des Krieges kann der setzes den Landsturm aufbieten. 2 IIITECC hier zu streichen und statt dessen in 1 Art. 104 (105) unter Nr. solgender Zusatz zu machen:
V
mung des Gesetzes durch Gemeinde⸗Beschluß oder Bürgerwehr errichtet werden. Tööb—-
Die Errichtung von Lehen ist untersagt. Die bestehenden Lehen umgestaltet
L“ gesetzliche Anordnung in freies Eigenthum
Ein Gesetz über die wandlung in freies Eigenthum erleichtern und die Errichtung neuer Familien⸗Fideikommisse bestimmen.
errichtet werden. Zu Art 11. Den Satz „die Minister des Königs ind vor zu streichen und vor Artikel 8. lgeeans heat schalten:
antwortlich.
I. Art. 49 ([59
Der Hzn . C⸗
Der König beruft die Kammern und schließt ihre Sitzungen. sie entweder beide vug ehar oder auch nur eine auflösen.
Falle innerhalb eines Zeitraums
27 1 8 8
von 60 Tagen nach der Auflösung die Wähler und innerhalb
eines Zeitraums von 90 Tagen nach der Auflösung die Kammern
Er kann Es müssen aber in einem solchen
versammelt werden. E a Art.
60 (64). folgenden Zusatz zu machen: “
Finanz⸗Gesetz⸗Entwürfe werden zuerst der zweiten Feteet
vorgelegt.
VVIII. Art. 62 u. 63 (67). Die erste Kammer besteht:
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden,
Simons. von Schleinitz.
Minister⸗Präsidenten Grafen von Brandenburg nachfolgende Aller⸗
erklären hierdurch, daß Wir Willens sind, den von d 8 en vorgeschlagenen Abänderungen der Verfassungs⸗Urkunde “
Da Uns indessen bei sorgfältiger Prüfung un 8 einige andere Abänderungen und 18, de degnn h Urkunde nöthig erschienen sind, Wir auch die Hoffnung geben mögen, daß es noch vor Abschluß des gegenwärtigen Revi⸗ sionswerkes gelingen werde, die noch nicht vereinbarten Grundsätze eine Zusammenstellung Unserer in diesem Sinne 1“ schläge in der Anlage den Kammern zu Ihrer Entschlie 8 hen, um alsdann die Bestimmung wegen der vorbehalt
Wir wünschen Unsererseits den Moment herbei n „ wo das ⸗ fassungswerk abgeschlossen werde, aber je heiliger Wir das ö abzulegende eidliche Gelöbniß halten, um so mehr treten Uns dabei Pflichten vor die Seele, die Uns für das theure Vaterland von Gott auferlegt sind, und Wir 89 zu der Volksvertretung die 1hang der Ver⸗ 1 tet einen Beweis Unserer lichen Gewissenhaftigkeit erkennen und würdigen G die Berathun⸗ gen über die den Kammern gemachten Vorlagen, namentlich aeha- def der Gesetzgebung über die Presse und das Vereinsrecht, im nschlusse an die beabsichtigten Abänderungen der Artikel 24 bis 28 mit Rücksicht auf die neuerdings gewonnenen 1l daß Unsere Regierun hG Verfassung alsbald in den Stand “ möglichst ohne Anwendung von Ausnahme⸗Maßregeln Ruhe und
nicht um ein gegenseitiges sich handeln werde, in Sgash a Ruhm Unseres Vaterlandes in dieser
helm.
von Ladenberg. r.· Heydt.
1 der der Allerhöchsten Botschaft vom 7. Januar 1850 rgänzungen der
Das Heer begreift alle Abtheilungen des stehenden Heeres und
König nach Maßgabe des Ge⸗
Zur Aufrechthaltung der Ordnung kann nach näherer Bestim- eine Gemeinde⸗, Schutz⸗
Familien⸗Fideikommisse wird deren Ver⸗ Bedingungen der er Fan F Bis die
Gesetz erlassen sein wird, dürfen neue Familien⸗Fideikommisse 6
es Kön ich“ hier 58 (62) folgenden Artikel ”
Die Minister sind dem Köuige und dem Lande (Art. 5
a) aus den großjährigen Königlichen Prinzen, insoweit der König
sie auffordert, in der Kammer Sitz zu nehmen;
b) aus den Haͤuptern der ehemals reichsunmittelbaren in Preußen und den Häuptern derjenigen Familien, durch Königliche Verordnung das nach der Erstgebu
Häuser welchen rt und
König von
ungs⸗ nicht auf⸗
ßung zuge⸗ enen Eides⸗
König⸗
9) ver⸗
Linealfolge zu vererbende Recht 1 b ht auf S Sti ZII1“ beigelegt wird. fFis vhagh8, n dieser Verordnung werden zugleich festgesetzt, durch welche dieses R “ st est 2 ) welch echt an einen besti 8; geknüpft ist. Das Recht kann durch Seardvea. tung nicht ausgeübt werden und ruht während der Minder⸗ jährigkeit oder während eines Dienstverhältnisses zur Regie⸗
rung eines nichtdeutschen Staates; b
c) aus solchen Mitgliedern, welche der König durch Verordnung g Lebenszeit ernennt. Ihre Zahl darf den zehnten Theil
t 8 und b. genannten Mitglieder nicht überschreiten;
2 ssis 6 Mitgliedern, welche antheilig von den 200 höchstbe⸗ steuerten Grundbesitzern in jeder Provinz durch direkte Wahl nach Maßgabe des Gesetzes gewählt worden;
e) ohn “ welche den Gemeinde⸗Vorständen
g ten) der größeren Städte nach M 35 Ge⸗
— L worden. ““
) aus 6 Mitgliedern, deren eines von jed
8 B „ ;b jeder der 6 Landes⸗ Universttäten durch die ordentlichen Professoren gewählt wird.
Die Gesammtzahl der zu b. bis f. bezeichneten Mitglieder der
ersten Kammer darf die Zahl „zweihundert“ nicht überschreiten.
Eine Auflösung der ersten Kammer bezieht sich nur auf die
aus Wahl hervorgegangenen Mitglieder. 1 8 11116““
Die zweite Kammer besteht aus 350 Mitgliedern.
Die Wahlbezirke verden durch das Gesetz festgestellt. aus “ mehreren Kreisen oder aus einer
ehreren der großen Städte, welche 0 Ein⸗ ser Fe, Fepens che mehr als 10,000 Ein⸗
5r Artikel nach Art. 93 (95).
Es kann im Wege der Gesetzgebung ein besonderer Gerichts⸗ hof errichtet werden, dessen Zuständigkeit die “ des 88 verraths und andere Verbrechen gegen die innere und äußere Si⸗ L “ “ über diese Verbrechen als⸗
6 ch von den gewöhnlichen Strafgeri 1 111“ — afgerichten erkannt werden
“ Iö r 96(9. ie Bedingungen, unter welchen öffentliche Civil⸗ und Mil
— 1s 1 vil⸗ 1⸗
wegen durch Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse ver⸗
8 er Rechtsverletzungen gerichtlich in Anspruch genommen werden
können, bestimmt das Gesetz. Eine vorgängige Genehmigung der
vorgesetzten Dienstbehörde darf jedoch nicht verlangt werden. 8 XII. Art. 104 (105).
8 Statt der Eingangsworte:
Die Vertretung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise, Be⸗ zirke und Provinzen des preußischen Staats wird durch “ Gesetze, unter Festhaltung folgender Grundsätze, näher bestimmt:
Nach Art. 105 (106).
Die Rechtsgültigkeit gehörig verkündeter Verordnungen kan
nur von den Kammern zur Erörterung gezogen werden. 8
I Art. 107 (108).
„Die Mitglieder der beiden Kammern und alle Staatsbea
dessen „dem Könige den Eid der Treue und “
die gewissenhafte Beobachtung der Verfassung. Ei reidigung des Heeres auf s Peefessteng findet nicht statt.
die Bedingungen
(Zusatz zu den Uebergangs Bestimmungen 6 188 Erlasse des im Artikel 73 E1— Wahl esetzes erordnung vom 30. Mai 1849, die Wahl der An “ neten zur zweiten Kammer betreffend, in Kraft v Berlin, den 7. 1850. as Staats⸗Ministerium (gez.) Graf von Brandenbur von von Manteuffel. von Strotsa. “ von Rabe. Simons. von Schleinitz.
zu den in der All Hregntn . r erhöchsten Botschaft v ige: Tage vorgeschlagenen “ gen der Berfässumge e vom 5. Dezember
Die Bestim b hie, Bestimmungen über die gleichzeitige oder st otbase . 9e g n wcgce sich an “ v 9 n, gehe in das Gesetz über die Bestrafung di er⸗ gehen, nicht in das Staatsgrundgesetz. Jen 2 g eece a Weise geregelt werden. egen das Prinzip des Artikels 26 (29) ist nicht mit eae. daß Herausgeber, Verleger und ö— der Presse spekuliren, oft gefähr⸗ h ’ er sein können, als die Verfasser einzelne tikel, welche in den eine bedenkliche Rich s te 82 5 güsgste “ he Richtung konsequent verfolgen⸗ Zu Gunsten der Drucker und derjenig 1 m 2 . enigen Verthe “ Pas beh h vb“ zur Veroffabäithrngvelc 3 ,können die noͤthigen Besti igen i f. “ hig stimmungen in das Preßgesetz auf⸗ formellen und materiellen es Artikels 26 (29) tritt noch hinzu, daß die Pr jeni 2 „ 6 7 este d u Regelung der G restann ““ b ates vorbehalten werden muß. e:m E “ 2n an che Bundesstaates 8 181) “ einen Gesetzes über die Presse vorbehalt W nicht angemessen, diesem Gesetze du ekaebeseaneesceins ang dur 9 sti wie die in Frage stehenden, 16“ u Artikel 32 (35) und folge G nd stimmungen, die sich vanl “ waffnete Macht überhaupt, ziehen. b
Gründen für die Beseitigung
de eine Reihe von Be⸗ auf die Wehrpflicht und auf die be⸗ theils auf das Heer insbesondere be⸗