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8 8 8 4 len. Nach dem Schlußworte des Referenten wird der Ausschuß⸗ Antrag gegen 6 Stimmen angenommen. Abgeordn. Kocherstattete hierauf mündlich Bericht über das Königliche Dekret, die gesetzlich festzustellende Verbindlichkeit der Berechtigten zur Annahme von Land⸗ rentenbriefen für die von den Verpflichteten an die Landrentenbank überwiesenen Ablösungsrenten. Der Ausschuß schlägt vor, den Ge⸗ setz⸗Entwurf unter den von der ersten Kammer beschlossenen Abän⸗ derungen anzunehmen, und die Kammer trat diesem Vorschlag ohne Debatte bei, worauf das erwähnte Königliche Dekret durch Namens⸗ aufruf einstimmig angenommen wurde. Den noch auf der Tages⸗ ordnung stehenden mündlichen Bericht über §. 119 der Armen⸗ Ordnung beschloß die Kammer zuvörderst drucken zu lassen.
Dresden, 8. Jan. Sitzung der zweiten Kammer. In den Ausschuß für die deutsche wurden heute gewählt: Dr. Braun, Biedermann, von Dieskau, Koch, Raschig Dr. Schwarz und Ziesler. Die Gewählten sind fastlinsgesammt ent⸗ schiedene Anhänger des Bundesstaats und insbesondere des Bünd⸗ isses vom 26. Mai.
Hannover. Hannover, 5. Jan. (Hannov. Ztg.) Schluß der gestern abgebrochenen Sitzung der zweiten Kammer.) Auch Ellissen unterstützt den Antrag seines Freundes einer langen, wohlgesetzten Rede, der es an scharfen Ausfällen gegen das Verfahren der deutschen Regierungen nicht fehlt. Von der Ansicht geleitet, daß die Stände die schmerzlichen Erinnerungen, welche die Regierung in ihrem Schreiben zurückgedrängt habe, nicht scheuen dürfen, und daß die Vergangenheit die Richtschnur für die Zukunft an die Hand geben müsse, greift der Redner zurück in die geschichtliche Entwickelung Deutschlands bis zum Jahre 1806 und ergeht sich in einer kriti⸗ sirenden Schilderung der Hauptverfassungsmomente Deutschlands bis zur Auflösung des Bundestages. Mit dem Ende des Bundes⸗ tages sei ein neues deutsches Reich geschaffen auf dem Grundsatze der Volkssouveränetät. Die Nationalversammlung, welche von vorn herein unter unglücklichen Auspicien zusammengetreten, habe in vie⸗ ler Hinsicht die Hoffnungen der Nation getäuscht. Die äußerste Rechte und Linke haben sich verbunden, um das Werk zu ver⸗ pfuschen; die National⸗Versammlung habe den Boden für die Contre⸗Revolution vorbereitet und sei zuerst unter den Streichen derselben gefallen, die Reichsverfassung habe den Erwartungen des Volkes nicht entsprechen können, denn die Regierungen haben durch das Staatenhaus zu viel Einfluß behalten, die widersinnigen Territorial⸗Verhältnisse seien unberührt geblieben und der Schirm der deutschen Freiheit sei einem Fürsten übertragen, der durch die Art des Schaltens in seinem eigenen Lande hinlänglich bewiesen habe, daß er trotz der gegebenen Constitution im Herzen an dem Grundsatze festgehalten, daß kein Stück Papier sich drängen solle zwischen ihn und sein Volk. Gleichwohl habe nirgend im Volke ein Widerstand gegen die Reichsverfassung sich gezeigt, da dieses in derselben wenigstens einigen Fortschritt erkannt und auf die Zu⸗ kunft gehofft habe. Nicht so haben die Regierungen gehandelt, nachdem sie sich wiedergefunden. Der König von Preußen habe die ihm angebotene Krone aus plebejischen Händen verschmäht und das Signal zur Sprengung des Reichstages gegeben, welcher ein schmähliches und standabsses Ende genommen, ein Ende mit Schhrecken. Die von den mächtigeren Dynastien provocirten anar⸗ echischen Bestrebungen zur Durchführung der Reichs⸗Verfassung, welchen allerdings auch unedle Elemente sich vielfach beigemischt, aben einen erwünschten Vorwand zur Herstellung der sogenannten rdnung geboten. Hätten die Regierungen gehandelt wie die Nation, so wäre der Bruderkrieg mit allen seinen verderblichen Folgen vermieden worden. Preußen habe immer im Trüben ge⸗ sischt und stets dafür sehr viel Talent entwickelt; Preußen's König keine Krone vom Volke gewollt, aber durch Gottes Gnade abe er eine noch größere Macht nicht verschmähen mögen. Die damaligen bedenklichen Zustände in Hannover und Sachsen haben die preußischen Bestrebungen sehr wirksam unterstützt. Oesterreich habe da⸗ mals nicht schützen können, das herrliche Kriegsheer Preußens aber ge⸗ nügenden Schutz dargeboten. Nach Beseitigung des gemeinschaftlichen Feindes habe man immer noch Rath zu finden hoffen dürfen und so sei man denn vorläufig auf das berliner Bündniß hineingegangen. Wenn man auch nicht ganz von der frankfurter Gesammtverfassung für Deutschland habe abstrahiren dürfen, so sei doch gerade so viel daran geändert, um den Geist derselben zu ertödten. Wie die han⸗ noversche Regierung jetzt mit Preußen fertig werden wolle, das sei ihre Sache und könne die Stände wenig kümmern, denn die Nation abe kein Interesse dabei, was aus dem berliner Bündnisse werde. ls eine Abschlags⸗Zahlung den Verfassungs⸗Entwurf von 26. Mai . J. anzusehen, scheine ihm eine verfehlte Idee; das sei eben so, als wolle man für schuldiges Geld Jemanden mit Ohrfeigen be⸗ zahlen. An den Ständen sei es, die Regierung dahin zu vermö⸗ den einzigen ehrenhaften und sicheren Weg, den Weg des echts, einzuschlagen und das wolle der Langsche Antrag. Der Redner sucht dann nachzuweisen, daß die interimistische Bundes⸗ Kommission die provisorische Central⸗Gewalt nicht ersetzen könne und spricht sich gegen eine Kompletirung der alten National⸗Ver⸗ sammlung aus demokratischen Gründen aus, da nach den stattge⸗ habten Katastrophen dem Volke das Recht neuer Wahlen zugestan⸗ den werden müsse. Schließlich warnt der Redner vor unmöglich zu erfüllenden Anträgen. Zweifelhaft sei freilich auch der Erfolg des vorliegenden Antrages, Stände aber haben dann doch das Ih⸗ rige gethan. Gestalte sich die Zukunft dann noch trauriger, dann werden es leicht die verantworten können, welche ihre Weisheit an jeder neuen Klippe haben scheitern sehen müssen. Die nächste Vergangenheit habe dem Patriarchalismus oder dem Schein⸗ Constitutionalismus angehört, die Gegenwart gehöre dem Säbelregimente, die Zukunft — könne man nicht pro⸗ phezeien. Aber nur eine Alternative gebe es für dieselbe: Ent⸗ woeder die Zukunft Deutschlands verfällt einer schmählicheren Knecht⸗ schaft, als sie jemals dagewesen, oder sie gehört der ganzen vollen Freiheit.
Bueren ist insofern mit dem Langschen Antrage einverstan⸗ ne nach seiner Affuassung darin das Prinzip der Rechtsgül⸗ tigkeit der Reichsverfassung gewahrt erscheine. Da indessen die Fasfung nicht vollkommen deutlich, so stellt er den nachfolgenden wenige hinzugefügte Worte motivirten Verbesserungs⸗
Stände beschließen, der Königlichen Regierung auf Schrei ver g G f das Schreiben vom 10. Dezember 1849, die deuische Sache betreffend, zu er⸗
wiedern:
1) daß sie die von den gesetzlich dd & b hen Vertretern des deutschen s- in Frankfurt beschlossene Reichsverfassung vom 28. März 1849 nebst dem Reichswahlgesetze vom 12. April 1849 als ncghsag x89 Wanz g— 9 chland anerkennen; ie demnach der hannoverschen Regie alles
und jedes Recht absprechen, die 1Seh, ⸗ 8 zu 1 rsagen; 8 esen Volksgesetzen den Gehors⸗
3) daß sie mithin das von der hannover abgeschlossene Drei⸗Königs⸗Bündniß, den 86 .
ee e igngas emnmaht 3 h ts 1u
Gegenverfassung und das octroyirte Reichswahlgesetz der drei Könige und ihrer Bundesgenossen und Alles, was zu deren Ausfuührung bereits geschehen ist und ferner lgeschehen mag, als einen Cingriff in die unveräußerlichen Rechte des deutschen
Volkes verwerfen; 1 88
4) daß sie ebenfalls die Interims⸗Regierung für Deutsch⸗ land, die von Oesterreich und Preußen und sonstigen Groß⸗ und Kleinmächten kraft Vertrages vom 30. September 1849 proklamirt worden ist, nicht anerkennen können; *
5) daß sie vielmehr keine andere Reichsgewalt für ganz Deutschland anerkennen, als eine solche, die aus dem Willen des nach freier Volkswahl zu ergänzenden deutschen Parla⸗ ments hervorgehoben wird; v1
6) daß sie nach allem diesen das bisherige Verfahren der hannoverschen Regierung in der deutschen Sache entschieden mißbilligen, jetzt aber von ihr erwarten, daß sie mit allen Kräften dahin wirken werde, das gesprengte deutsche Parlament durch freie Volkswahlen nach dem Wahlgesetze vom 7. April 1848 ergänzen zu lassen und daß sie dessen Beschlüssen in Bezug auf die Verfassung und Reichsgewalt für ganz Deutsch⸗ land sich unbedingt unterwerfen, vorab aber die reichsgesetzli⸗ chen Grundrechte des deutschen Volkes als hannoversches Lan⸗ desgesetz anerkennen und zur Geltung bringen werde. Windhorst würde vorgängige kommissarische Prüfung der Re⸗
gierungs⸗Vorlagen für das Beste halten“ zumal die erste Kammer diesen Beschluß bereits gefaßt habe. Da indessen die Kammer hierzu nicht geneigtgerscheine, so wolle auch er davon abstrahiren und sogleich auf die Sache selbst hineingehen. Den politisch'’⸗histo⸗ rischen Untersuchungen, welche vor ihm angestellt seien, wolle er nicht folgen und deren Kritik den Männern der Wissenschaft überlassen. Die Regierung habe wohl daran gethan, die Reichs⸗ verfassung nicht anzunehmen und wisse er ihr Dank für die Bemühung, ein ganzes Deutschland zu schaffen. Ohne Oesterreich gebe es kein kräftiges Deutschland und ohne Oesterreich wer⸗ den wir wahrscheinlich früher oder später noch eine französische Provinz. Bei Leipzig habe man nicht daran gedacht, Oester⸗ reich von Deutschland abzureißen, eben so wenig bei der Erhebung des Volkes im März 1848. In dem Beschlusse des Bündnisses vom 26. Mai könne er ein Unrecht der Regierung nicht erblicken, wenngleich er es dahin gestellt sein lasse, ob die Regie⸗ bung darin politisch gehandelt. Nur wenn der Reichstag zu Erfurt geschickt werden sollte, würde es der Zustimmung der Stände be⸗ eürfen und für diesen Fall würde die Regierung solche auch gewiß beantragt haben. Ob schon jetzt ein völliger Rücktritt Hannovers von dem Bündnisse stattgefunden habe, wolle er unerörtert lassen, gut aber sei es, daß die Regierung der Tendenz Preußens ent⸗ gegengetreten sei, einen Bundesstaat zu schaffen, gleichviel ob mit Vielen oder Wenigen. Noch gebe es ein Deutschland und nicht bloß ein Oesterreich und Preußen. Die Schaffung des In⸗ terims hält der Redner für einen sehr wichtigen Schritt, und be⸗ greift wohl die daraus hergeleiteten Befürchtungen. Wäre die Re⸗ gierung, welche dem Drange der Umstände habe nachgeben müssen, in der Lage gewesen, die ständische Zustimmung zu beantragen, so habe man Veranlassung zu fernerer Prüfung gehabt; jetzt werde es genügen, eine Verwahrung der Rechte des Königreichs und der Stände, welche durch das Interim nicht verletzt worden, gegen die Regierung auszusprechen. Für die Zukunft müsse man Geduld ha⸗ ben und nicht, gleich unmündigen Kindern, schon morgen ärndten wol⸗ len, was man heute erst gesäet. Leicht sei es, alle Schuld den Re⸗ gierungen zuzuwälzen, während doch auch die National Versamm⸗ lung einen sehr großen Theil derselben zu tragen habe. Der Weg des Rechtes sei der einzige zum Ziele führende. Nur mit einer neuen National⸗Versammlung könne die Gesammtverfassung Deutsch⸗ lands endgültig vereinbart werden — und dadurch allein werde das Recht des Volkes, welches allerdings das ursprüngliche und erste sei, gewahrt. Der Redner stellt dann den nachfolgenden An⸗ trag und schließt mit dem Wunsche: Preußen sich vergegenwärtigen, daß nur in engster Eintracht das Heil zu finden, mögen alle Regierungen fest vor Augen behalten, was sie dem deutschen Volke versprochen haben, und möge endlich das Volk bedenken, daß Maß und Ziel gehalten werden müsse, wenn nicht Alles untergehen solle. Der Antrag lautet so;
In Erwägung, daß der Grundgedanke und das Ziel der deutschen Bewegung des Jahres 1849, so wie die Aufgabe der deutschen National⸗Versammlung die politi⸗ sche und materielle Einigung aller deutschen Stämme gewesen ist, und daß dieser Grundgedanke und dieses Ziel unter allen Umständen aufrech erhalten werden muß, die Königliche Regierung auch unter Festhaltung dieses Gesichtspunktes den da⸗ mit nicht übereinstimmenden, auf die Begründung einer bundes⸗ staatlichen Verbindung selbst einzelner weniger deutschen Staaten gerichteten Bestrebungen mit Recht entgegengetreten ist;
In Erwägung, daß der Vertrag vom 30. September, die Bildung einer provisorischen Bundes- Central⸗Kommission be⸗ trefsend, wenngleich der Beitritt der Königlichen Regierung zu demselben unter den vorliegenden Umständen durch die Noth⸗ wendigkeit geboten sein möchte, den Ständen keine Veranlassung zu einer Rückäußerung giebt, da die Königliche Regierung eine Genehmigung dieses Vertrags bei den Ständen nicht beantragt hat, und es sich von selbst versteht, daß die Rechte des König⸗ reichs und der Stände desselben insbesondere dadurch in keiner Weise alterirt werden dürfen;
aus diesen Gründen gehen Stände über das Schreiben der
Königlichen Regierung vom 10ten v. M., die deutsche Frage
betreffend, insoweit zur motivirten Tagesordnung uber.
In Erwägung jedoch, daß ein baldiges Zustandekommen einer den wirklichen Bedürfnissen Deutschlands entsprechenden und auf dem Wage der weiteren Entwickelung des bestehenden Rechts zu erstrebenden Verfassung Deutschlands dringend geboten ist, er⸗ suchen Stände die Königliche Regierung,
das bezeichnete Ziel mit Entschiedenheit, Offenheit und
Selbstverleugnung fortdauernd zu verfolgen und zu diesem
Ende mit allen Kräften insbesondere dahin zu wirken, daß baldthunlichst nach einem, das Vertrauen des deutschen Volkes erweckenden Wahlgesetze eine Vertretung desselben von den Regierungen berufen und von diesen mit der also
berufenen Volksverkretung die Verfassung Deutschlands ver⸗
einbart werde. 1— 8 . Es folgte sodann eine ausführliche Rede von Dammers. In
ruhigem leidenschaftslosen Vortrage sucht der Redner zunächst das Verfahren der National⸗Versammlung (deren Mitglied er gewe⸗ sen) zu vertheidigen und knüpft daran eine Rechtfertigung des gothaer Programms. Leider habe der Rücktritt der Regie⸗ rung vom preußischen Bündnisse im Lande entschiedenen An⸗ klang gefunden, aber die Art und Weise des Rücktritts werde zum Theil doch nicht schmeichelhaft für das Ministerium beur⸗ rheilt. Nach des Redners Ansicht würde Sachsen ohne Hanno⸗ ver nicht zurückgetreten sein, und würde das Verbleiben dieser beiden Staaten im Bündnisse das Zutreten Bayerns und Würt⸗ tembergs nach sich gezogen haben. Er ehre zwar das Bestreben L4“
8—
Mögen Oesterreich und.
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die Selbstständigkeit Hannovers so leicht nicht opfern zu wollen, denn Hannover habe von allen kleineren deut⸗ schen Ländern durch seine Seelage, seinen materiellen Wohlstand, die Gesundheit seines Volkslebens und seine Geschichte die meiste Berechtigung zur Selbstständigkeit. Aber diese Selbstständigkeit werde ohne Eintritt in einen kräftigen Bundesstaat nicht lange mehr zu halten sein. Eine Direktorial⸗Regierung mit Oesterreich und Preußen an der Spitze hält der Redner nur möglich, wenn man auf eine Volksvertretung verzichten wolle, denn neben einem Direkto⸗ rium unverantwortlicher Delegirten verschiedener Monarchen sei kein Volkshaus zu denken. Die durch Preußen proponirte Union Deutsch⸗ lands mit Oesterreich sei das einzige Mittel, um beide dauernd mit einander zu verbinden, denn Oesterreich könne nicht in einen Bun⸗ desstaat, ja nicht einmal in einen Staatenbund mit einer Volksver⸗ tretung eintreten. Ohne Preußen könne es kein Deutschland geben. Preußen bleibe, wenn ihm für das Aufgeben seiner europäͤischen Stellung keine passende Stellung im deutschen Bundesstaate zum Ersatz geboten werde, nichts übrig, als sich eng mit Oesterreich zu verbinden, und dann sei die staatliche Existenz aller kleineren deut⸗ schen Länder auf das äußerste gefährdet.
Endlich legt noch Gerding seine Ansichten kurz dar. Er wird für den Langschen Antrag stimmen, da das Prinzip darin gewahrt sei, wenngleich er den Weg, den der Antrag ein⸗ schlagen wolle, nicht vollkommen billige. In dem Windthorstschen Antrage erblickt er — gegen Weinhagen — ein Vertrauensvotum für die Regierung, und zu einem solchen könne er seine Zustimmung nicht geben. Der Präsident (Elissen) stellt dann zur Erwä⸗ gung, ob die Debatte nicht bis zur nächsten Sitzung zweckmäßig vertagt werden müsse. Die Ansichten darüber sind getheilt; Windt horst und Stüve sind für Fortsetzung der Berathung, auf der an⸗ deren Seite verlangt man den Schluß der Sitzung, welcher nach längerer Diskussion vom Präsidenten verfügt wird.
Hannover,
H 72 Jan. (H. Z.) Beim Beginn der heutigen Sitzung der ersten Kammer sprach zunächst Kirchhoff sein Be⸗ dauern über den in der vorigen Sitzung vom Präsidenten angezeig⸗ ten Entschluß, von seinem Amte zurückzutreten, aus und knüpfte hieran den Wunsch, daß derselbe bei diesem Entschlusse nicht beharren möge. Er ersuchte die Mitglieder des Hauses, die in diesem Wunsche mit ihm übereinstimmen, sich zu erheben. (Sämmtliche Mitglieder er⸗ hoben sich von ihren Sitzen.) Wyneken erklärte: in der Vorbe⸗ rathung vor der Präsidentenwahl habe er und seine Freunde sich öffentlich gegen die Wahl Briegleb's ausgesprochen; er halte es für seine Pflicht, jetzt wiederum öffentlich zu bezeugen, daß er sich da⸗ mals geirrt habe. Er habe sich während der jetzigen Versammlung mit Freuden überzeugt, daß der Präsident auf dem Präsidenten⸗ stuhle über den Parteien zu stehen und, wo es darauf ankomme, auch gegen die Regierung Front zu machen wisse. Er schließe sich daher in seinem und im Namen der sämmtlichen bei der Wahl in der Minorität gestandenen Mitglieder dem von dem Vorredner ausgesprochenen Wunsche an. Der Präsident Briegleb erwie⸗ derte, er halte es für seine Pflicht, sich der Erfüllung dieses Wun⸗ sches nicht zu entziehen und könne nach dieser Kundgebung des Hauses die Fortführung seines Amtes auch mit Freuden auf sich nehmen. Damit indessen sein in voriger Sitzung erklärter Ent⸗ schluß nicht als der Ausfluß einer augenblicklichen Stimmung erscheine, glaube er seine Beweggründe, welche allein aus der Würdigung der Stellung des Präsidenten zur Kammer hervor⸗ gegangen seien, kurz darlegen zu müssen. Bei der Wahl eines Präsidenten könne seiner Ansicht nach eine zwiefache Rücksicht ins Auge gefaßt werden, einmal, daß derselbe derjenigen Partei angehöre, welche die Majorität in der Kammer bilde, und sodann, daß derselbe ohne Rücksicht darauf in seiner Persönlichkeit die Ge⸗ währ der Unparteilichkeit gebe. In beiden Rücksichten haben bei ihm Zweifel über seine Befähigung zu diesem Amte entstehen müssen. Was die erstere anlange, so sei er nur mit einer Stimme Majorität erwählt und befinde sich jetzt in der Lage, in der deut⸗ schen Frage mit der Ansicht seiner Freunde nicht uͤbereinstimmen zu können; die zweite Rücksicht betreffend, welche er für die erheblichere halte, so sei er sich bewußt, stets den Willen gehabt zu haben, als Präsident völlige Unparteilichkeit zu üben, habe aber bezweifeln müssen, ob es ihm gelungen sei, durch seine Amtsführung auch der Kam⸗ mer diese Ueberzeugung zu verschaffen, da unlängst eine von ihm vorgenommene Präsidialhandlung eine seinen Absichten gänzlich fremde Auffassung gefunden habe. Nach der, jetzigen übereinstim⸗ menden Acußerung der Kammer könne er nicht anstehen, seinen Entschluß aufzugeben, und wie er sein Amt nach bestem Willen fortführen werde, so rechne er dabei auf die Nachsicht des Hauses. Hiernächst ging man zur Tagesordnung über. Das Ministerial⸗ Schreiben vom 12ten v. M., die Organisation der Chaussee⸗Ver⸗ waltung betreffend, wurde nach einigen einleitenden Worten des Regierungs⸗Raths von Hammerstein an die Kommission für Orga⸗ nisation der Verwaltung verwiesen. Die Berathung des Ent⸗ wurfs eines Staatsdiener⸗Gesetzes wurde bei §. 76 fortgeführt und zu Ende gebracht. Bei §. 83 brachte Kirchhoff das unklare Rechts⸗-Verhältniß der Fiskus⸗Portionen zur Sprache, welches vom Ministerial⸗Vorstand Braun kurz erläutert und als ein den Modificationen des Gehalts nicht unterworfenes un⸗ entziehbares Privatrecht der Theilhaber bezeichnet wurde; Vezin wünschte, daß der Kommission nähere Nachrichten über dies Verhältniß, welches eigentlich Niemanden, als den Betheiligten ge⸗ nau bekannt sei, mitgetheilt werden mögen. Der §. 103 („Die Vorstände der den Ministerien unmittelbar untergeordneten Verwaltungs⸗Behör⸗ den können auch dann auf Wartegeld gesetzt werden, wenn dies vom Gesammt⸗Ministerium aus Rücksicht auf die Verwaltung für nothwendig gehalten wird“.) erschien Vezin als der erste Schrit zu dem Prinzipe der Entfernbarkeit der Verwaltungs⸗Beamten. Er erklärt sich daher nach dem Grundsatze principiis obsta gegen diese Bestimmung, welche er vollends für unnütz hielt, wenn, wie er wünsche, die kollegialische Einrichtung der Landdrosteien ferner beibehalten werde. Ministerial⸗Vorstand Braun bemerkte dagegen, daß die Regierung nach reiflicher Erwägung diese Bestimmung für unentbehrlich gehalten habe, wenn die Minister für den Gang des Dienstes verantwortlich sein sollen. Bei jenen Stellen, welchen so viel anvertraut werden müsse, genüge eine äußere Pflichterfüllung nicht; es sei unabweislich nothwendig, daß der Regierung die Be⸗ fugniß gesichert werde, dieselben mit solchen Persönlichkeiten, denen sie in jeder Beziehung vertrauen könne, zu besetzen. Nach mehr⸗ fachen einzelnen Bemerkungen zu den übrigen Paragraphen wurde am Schlusse der Berathung von von Bothmer eine Reihe Para⸗ graphen namhaft gemacht, welche, vermuthlich auch nach der Absicht der Regierung, auf die ständischen Beamten (Schatzräthe und General⸗Secretarien) keine Anwendung finden können, und ge⸗ wünscht, daß solches im Gesetze ausdrücklich bemerkt werde. Der Entwurf wurde sodann im Ganzen angenommen und zur Prü'ung desselben eine besondere Kommission von drei Mitgliedern beschlossen. Es folgte die Berathung über den Gesetz⸗Entwurf, das Disziplinar⸗ Verfahren gegen Richter betreffend. Vezin fand die Annahme des Ent wurfs bedenklich. Wenn es auch ein Fortschritt sei, daß das jetzt formlose Verfahren geregelt werde, so seien voch die Disziplinarstrafen in diesem
der Regierung,
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18 nicht eintreten wolle und könne. Preußen vorgebracht; wenn man aber anerkennen müsse, daß es
wesen sei.
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Entwurfe erheblich verschärft. Nach einem vom Ober⸗Appellations⸗ gerichte angenommenen Prinzipe könne jetzt im Disziplinarwege gegen einen Richter keine härtere Strafe als dreimonatliche Suspension ohne Gehaltsentziehung erkannt werden. In diesem Entwurfe finde sich dagegen sogar die Dienstentlassung unter den Disziplinarstra⸗ fen; ein Uebel, welches sich der Sache nach von der schweren Strafe der Dienstentsetzung nicht unterscheide. Nun fehle aber ein Disziplinar⸗Kodexr, welcher bestimme, welche Handlungen als Dis⸗ ziplinar⸗Vergehen und mit welchen Strafen dieselben angesehen werden sollen. Er gebe zu, daß das geordnete Verfahren einigen Schutz gegen Willkür gewähre, allein er könne sich nicht entschließen, für den Entwurf zu stimmen, so lange nicht wenigstens die Fälle zugleich bestimmt werden, in welchen die schwereren Dis⸗ ziplinar⸗Strafen eintreten sollen. Regierungs⸗Kommissar Bacmeister ließ dahingestellt sein, ob die Entlassung als Disziplinar⸗Strafe gegern Richter nicht auch bisher zuläͤfsig sei und ob der Unterschied zwischen derselben und der Dienstent⸗ setzung, welcher übrigens in unserer Gesetzgebung, wie überall, ein⸗ mal begründet sei und daher auch in diesem Entwurfe habe festge⸗ halten werden müssen, nicht auf einem tieferen Grunde beruhe. Die Frage jedoch, ob Dienstentlassung unter den Disziplinarstrafen gegen Richter aufzunehmen sei, werde bejaht werden müssen. Die Eigenschaften, welche einen Administrativbeamten zur Fortführung des Dienstes unwürdig machen, müssen bei dem Richter dieselbe Wirkung üben; es würde ein schimpfliches Privilegium für den Richterstand sein, diesem der Sache nach mehr Schutz zu ge⸗ währen; die größere Sicherheit müsse allein durch die Form, durch das Verfahren gegeben werden. Auch die Disziplinargesetze ande⸗ rer Staaten, namentlich das neue preußische, haben die Dienst⸗ entlassung als Strafe aufgenommen. Was die vom Vorredner gewünschte Bestimmung der Disziplinarvergehen und deren Strafen anlange, so gebe das Kriminalgesetz und das Staatsdienergesetz einige Anhaltspunkte. Eine genauere Kategoristrung der einzelnen Fälle erscheine von vorn herein als unmöglich; völlig un⸗ praktisch würde es aber sein, allein die schwereren Fälle zu spezialisiren. Man werde dabei stehen bleiben müssen, durch die Form dem Richterstande die erforderliche Sicherheit zu gewähren, und dies sei im Entwurfe dadurch erstrebt, daß 1) nur Richter die Strafen erkennen, 2) sichernde Formen des Verfahrens gegeben werden, 3) die Appellation an das höchste Gericht freistehe. Vezin bedauerte, daß nach den entgegenstehenden Bestimmungen des Lan⸗ desverfassungsgesetzes die Dienstentlassung als Disziplinarstrafe für Verwaltungsbeamte einmal nicht zu entfernen sei, sah aber darin keinen Grund, die Richter in das gleiche Uebel zu bringen. So lange keine materiellen Bestimmungen über die Disziplinarvergehen gegeben werden, werde auch der Disziplinarrichter immer im Dunkeln tappen und sein Erkenntniß rein durch das Gefühl bestimmen lassen nüssen. Dies gehe wohl bei leichteren Strafen, nicht aber wo die Ehre und Existenz eines Beamten auf dem Spiele stehe. Bac⸗
meister gab zu, daß dies Gesetz viele Anfechtung erfahren habe,
jedoch nicht aus dem Grunde, weil die Dienstentlassung darin als Strafe vorkomme. Bei §. 5 wünschte Kirchhoff, daß die Stra⸗ fen der Suspension ohne Gehalt und der theilweisen Entziehung des Gehalts, welche doch ihrem Wesen nach mit der Geldbuße zu⸗ sammenfallen, gestrichen werden möchten. Es wurde fortan be⸗ schlossen, den Entwurf an die Staatsdiener⸗Kommission zu verwei⸗ sen. Den Schluß der Sitzung bildete die Verhandlung über das Ministerial⸗Schreiben vom 15ten v. M., das Bundes⸗Schiedsgericht betreffend. Vezin beantragte die Verweisung der Vorlage an die in dieser Kammer für die deutsche Angelegenheit beschlossene Kom⸗ mission, wegen des Zusammenhanges dieses Instituts mit dem Ver⸗ trage vom 26. Mai v. J. Herrmann hielt zwar eine abgeson⸗ derte Verhandlung darüber für thunlich, da das Schieds⸗ gericht mit jenem Vertrage nicht in solcher Verbindung stehe, daß es mit demselben stehen und fallen müsse, schloß sich je⸗ doch dem Antrage Bezin,e an, da die weitere Entwickelung des Vertrages vom 26. Mai jedenfalls auf das Schiedsgericht von Ein⸗ wirkung sein müsse. Die Kammer trat darauf diesem Antrage ohne weitere Diskussion bei. Zur Kommission für das Gesetz uͤber die Verjährungsfristen sind gewählt: Vezin, Wyneken und Dörrien. Gegenstand der heutigen Tagesordnung in der zweiten Kam⸗ mer dildet die Fortsetzung der am Sonnabend abgebrochenen Be⸗ rathung über die Regierungs⸗ Vorlagen in der deutschen Frage. Nach einem Referate des Vice⸗General⸗Syndikus über mehrere die⸗ sen Gegenstand betreffende Petitionen erhebt sich zunächst Groß, um von seinem Siandpunkte als Gothaer einen Antrag zu stellen, den er als Verbesserungs⸗Antrag zu demjenigen Lang's, für welchen er eventuell stimmen wird, angesehen wissen will. Der Redner sucht zunächst nachzuweisen und verliest zu dessen Dokumentirung verschiedene Akten ücke, daß die frankfurter National⸗Ver⸗ sammlung die volle Berechtigung gehabt habe, ohne Zu⸗ ziehung der Regierungen endgültig eine Verfassung für Deutsch⸗ land zu beschließen. Bei der ganz veränderten Sachlage sei ein Festhalten an diesem Prinzipe jedoch für jetzt gefährlich. Der Thatsache der Revolution des Jahres 1848 gegenüber müsse auch die Thatsache der Gegen⸗Revolution vom vergangenen Jahre anerkannt werden; ein starres Festhalten an dem Prinzipe sei nicht stattnehmig, wenn das Vaterland nicht in Gefahr kommen solle, arüber zu Grunde zu gehen. Eine Abschlags⸗Zahlung biete der Verfassungs⸗Entwurf des Dreikönigs⸗ Bündnisses immer, und es sei kein Verleugnen der National⸗Ehre, wenn eine neue Verfassung durch freien Vertrag zu Stande komme. Auch sei die wahre Freiheit im Sturme nicht zu erlangen, viel⸗ mehr gehöre dazu eine lange und sorgsame Pflege. Der Redner schidert dann die Vorzüge und Garantieen des Dreikönigs⸗Bünd⸗ nisses, unter welchen man recht wohl weiter bauen könne. Er sucht veiter auszuführen, daß Oesterreich in einen freien Bundesstaat Man habe viel Tadelndes gegen
kein Deutschland ohne Preußen gebe, so sei es unklug, die Kluft immer größer zu machen. Zwar habe Preußen viel an Deutschland verschuldet, aber es habe auch seine großen Momente in der Geschichte und seine großen Männer gehabt. In Ost⸗
friesland herrsche noch immer die größte Sympathie für Preußen
und sein Herrscherhaus, und nur mit blutendem Herzen habe sich die Provinz von Preußen getrennt. Bei aller persönlichen Achtung vor der Ehrenhaftigkeit unserer Minister könne er die Behauptung nicht unterdrücken, daß die Politik unserer Regie⸗ rung undeutsch, zweideutig, selbstsüchtig und doppelzüngig ge⸗ Der Redner sucht dann nachzuweisen, daß Hanno⸗
ver in den Verhandlungen mit Preußen und bezüglich des Zurück⸗ trittes von dem preußischen Bündnisse durchaus im Unrechte sich besinde. Die einzige Hoffnung liege darin, daß Hannover und Sachsen von dem Bündnisse noch nicht definitiv zurückgetreten seien Hannover müsse den frankfurter Reichstag beschicken, sonst werde er nicht zu Stande kommen. Durch den Beitritt Hannovers werde ein fester Krystallisationspunkt gehildet, und der Anziehungs⸗ kraft desselben werde selbst Bayern nicht widerstehen können Sei die Totalität Deutschlands für jetzt nicht zu retten so möge man wenigstens die Centralität zu retten suchen. Der An⸗ v111“ ö“
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trag selbst lautet: „In Erwagungs daß der von der deutschen Na⸗ tion, in Folge der großartigen Erhebung im Frühjahr 1848, an⸗ gestrebte Zweck, ein der Nation Einheit und Freiheit gewährender Rechtszuskand, baldigst verwirklicht werden muß, wenn wir nicht wieder in Zerrissenheit und Zwiespalt fallen sollen; in Erwägung ferner, daß die von Preußen vertretene Idee der Errichtung eines Bundesstaats als die den Verhältnissen zur Zeit am meisten ent⸗ sprechende erscheint, beschließen Stände, unter Aufhebung des Beschlusses erster Berathung die Regierung zu veranlassen: 1) ihrem bekannten, bei Schließung des Bündnisses vom 26. Mai 1849 gegen Preußen ge
machten Vorbehalte vor Zusammenberufung des Reichstags keine weitere Folge zu geben, 2) den Verwaltungs⸗Rath aufs neue durch einen Beauftragten zu beschicken und an den Verhandlungen dessel⸗ ben wieder Theil zu nehmen, und 3) ungesäumt Veranstaltungen zu treffen, daß bei dem nach Erfurt zusammenzuberufenden Reichs⸗
tage auch das hannoversche Volk durch von ihm gewählte Abgeord⸗
nete vertreten werde.“ 2 (Schluß folgt.)
Heute Mittag gegen 12 Uhr starb hier der Königliche hanno⸗ versche General⸗Lieutenant Herr von Hattorf nach längerem Leiden an einer Herzkrankheit. Wir betrauern aufrichtig den Verlust die⸗ ses als Mensch und als Offizier gleich ausgezeichneten Mannes. Er war einer der Koryphäen der ehemaligen Königlich deutschen Legion.
Frankfurt. Frankfurt a. WIW((Sa So eben ist der Bericht über das Budget der deutschen Flotte für das Jahr 1850 erschienen. Es scheint, so viel man weiß, während der Dauer des Interims nur die Erhaltung des gegenwärtigen Material⸗ und Personalbestandes der Flotte, nehst den durchaus nothwendigen Ergänzungen, außerdem aber auch die Einrichtung der zur Heranbildung einer tüchtigen Mannschaft unerläßlichen Uebungen und einer See⸗Kriegsschule beabsichtigt zu sein. Aus dem Budget selbst nachstehend einen Auszug. Die Hauptposten lauten:
1) Für die Centralbehörde...
2) die Seezeugmeisterei....
3) die Flotte
4) das Marine⸗Corps —
5) die Arsenal⸗ und Magazin⸗Verwaltung..
6) die Marine⸗Gerichtsbarkeit.....
7) das Marine⸗Sanitätswesen
8) das Marine⸗Kassenwesen...
9) das Marine -Bildungswesen..
10) Reparaturen an Schiffen und Maschinen
11) Vorräthe und Ergänzung im Schiffer⸗De⸗ partement ) das Bootsmann ) das Zimmermanns⸗Departement.... ) das Segelmachers⸗Departement ....... ) das Maschinisten⸗Departement n8 ) das Feuerwerkers⸗Departement..... u“ Grundstück⸗ und Lokalmiethe .... 18) unvorhergesehene Ausgaben. 23,000 19) » frühere hhh“ 8 175,000
Gesammtsumme 1,875,000 Fl.
Was die Ausgaben im Einzelnen betrifft, so heben wir fol⸗ gende Notizen aus: In der Central⸗Behörde sind zwei Ministerial Räthe angestellt, jeder mit einem monatlichen Gehalt (sämmtliche Gehalte sind monatsweise ausgeworfen) von 641 Fl. 40 Kr. Der See⸗Zeugmeister erhält als Zulage monatlich 160 Fl. 25 Kr. Der Gegen⸗Admiral, der einzige, welchen die Flotte gegenwärtig hat, er hält mit der Kommandozulage monatlich 947 Fl. 55 Kr.; ein Ca⸗ pitain zur See monatlich 489 Fl. 50 Kr.; ein Korvetten⸗Capitain 344 Fl. 10 Kr.; ein Lieutenant erster Klasse, mit der Zulage als erster Offizier, 204 Fl. 10 Kr.; ein Lieutenant zweiter Klasse, mit derselben Zulage, 131 Fl. 15 Kr., sonst 102 Fl. 5 Kr. Die Hülfs⸗ offiziere beziehen monatlich 87 Fl. 30 Kr.; die Schiffs⸗Fähn⸗ riche 51 Fl. 2 ½ Kr.; die Seejunker 26 Fl. 15 Kr.; die Unter⸗ offiziere, in drei Klassen, 38 Fl. 30 Kr., 28 Fl., oder 24 ½ Fl.; die Matrosen, in vier Klassen, 23 ½⅞ Fl., 17 ½ Fl., 14 Fl., oder 10 ⅞ Fl.; die Schiffsjungen endlich 7 Fl. Der Dircktor des Ma rine⸗Bildungswesens hat monatlich 250 Fl.; jeder Lehrer 175 Fl.; der Auditor 131 Fl. 15 Kr.; ver Assesso⸗ 105 „JZ1 . 15 Kr.; der Assessor 105 Fl.; der
40,009 Fl. 30,000 760,000 83,000 13,000 6,000 57,000 43,000 30,000 200,000
20,000 10,000 10,000 40,000 290,000 30,000 15,000
9 2 8 2 6
1 1 1 1 1 1
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175 Fl.; ein Arzt erster Klasse 145 Fl. 10 Kr., zweiter Klasse 131 Fl. 15 Kr.; der Intendant 262 Fl. 30 Kr. Die Kohlen der Dampfschiffe, auf 100 Tage Dampf berechnet, kosten 257,349 Fl. 36 Kr.; das Pulver für 40 Uebungsschüsse auf jede Kanone 10,798 Fl. 9 Kr.; für täglich je 1 Tagwache⸗ und 1 Zapfenstreich⸗Schuß 7286 Fl. 29 Kr. Die Rubrik „für fruͤhere Jahre“ ist eine Schuld, welche Hannover und Oldenburg theils baar, theils durch Ausfüh⸗ rung von Arbeiten zu fordern haben.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 7. Januar. Herr Dupin wird mit 377 Stimmen zum Kam⸗ mer⸗Präsidenten erwählt. Michel de Bourges erhält 156 Stimmen. Im Ganzen stimmten 598. Die Kammer schreitet zur Diskussion uͤber die La Plata⸗Frage. Die Kammer verwirft das Amendement des Herrn Granier, das die Aufkündigung des Vertrags vom 12. Juni 1848 (Subsidien⸗Bewilligung) verlangt. Die Kommission läßt durch ihren Berichterstatter alle Amendements abweisen. Sie beharrt auf ihren Beschluß: „Die National⸗Versammlung fordert die exekutive Gewalt auf, die Unterhandlungen, die sie verfolgen will, durch militairische Kräfte zu unterstützen, die geeignet sind, unsere Landsleute zu beschützen.“ Der Präsident verliest einen An trag von Herrn Rancé: „In Erwägung dessen, daß der Vertrag Lepredour der Versammlung nicht zur Ratifizirung vorgelegt wor⸗ den; in Erwägung dessen, daß die Regierung erklärt, daß sie die Unterhandlungen zu dem Zwecke fortsetzen will, um die Ehre und die Interessen der Republik zu garantiren, und daß jedenfalls un⸗ sere Landsleute gegen alle möglichen Ereignisse an den Usern des La Plata ernstlich geschützt sein werden, geht die Kammer zur Tagesordnung über.“ Der Minister des Auswärtigen weist die Anklage eines parlamentarischen Einflusses zurück, dem Herr Daru (Berichterstatter) nicht nachgeben zu wollen er⸗ klärte. Derselbe bemerkt außerdem, daß er dem vielbesprochenen Zeitungs⸗Artikel, in welchem es heißt: „So lange die Minister vas Vertrauen des Präsidenten nicht verloren haben, erleiden sie keine Niederlage“, fremd ist. Die Regierung erklärt sich für das Amendement Rancé, das mit 338 Stimmen gegen 300 angenom⸗ men wird. Das ganze Gesetz, das der Regierung 1,800,000 Fr. als Subsidien⸗Zahlung an Montevideo bewilligt, wird mit 496 Stimmen gegen 88 angenommen. Herr Bedeau wird dann mit 392 Stimmen zum Vice⸗Präsidenten ernannt.
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1 2 vanfach des Kirchenstaate zurückkehrenden Ober⸗Befehlshaber
ige Vepeschen füdeditions⸗Corpe, General Cordova, so wie wich⸗
e e 2* spanische Regierung, an Bord. Zwei Schiffe elche zösischen Mitte meer⸗Flotte Proviant aller Art brin⸗
gen sollten, haben denselben „
1 Inselben wieder in die Magazi bgelief⸗ woraus man auf baldige Rückkeh . AVA“ vx 3 hr des G 3 Aus Madrid wird gemeldet, die .rZe “
des Budgets aufgelöst werden. Die Köniaz am 2. Januar ohne besonderes Ereignis wigin von Portugal hat 3₰ EETEö“ mmern eröffnet.
In der Provinz Konstantine, so wie in ganz Algeri jetzt vollkommene Ruhe. 8 Algerien, herrscht
Das Journal des Débats wirft Her ; vor, er fürchte es oder scheue sich, den Saen Aösenkendot, Feigheit kennen. Herr Raudot hat nämlich ein Buch, „der Verfal Feüer⸗ reichs“ betitelt, geschrieben und sucht nachzuweisen, daß i vrs
IRevoluti 1 it 60 Jahren „daß in Folge der Revolution das Land seit 60 Jahren durch seine Institutson physisch und moralisch gesunken sei. Das Journal des den⸗ bats nennt ihn einen Absolutisten. Herr Raudot protestirt. Hier⸗ auf nennt sich genanntes Journal ein Kind der Revolution und fordert Herrn Raudot auf, gleich muthig seine absolutistischen An⸗ sichten zu bekennen.
Der Univers veröffentlicht ein Rundschreiben des Papstes an die Geistlichkeit Italiens gegen die verbrecherischen Ideen der Neuzeit, vor Allem gegen die Verbreitung schlechter Bücher, die den Katholizismus untergraben wollen.
Die Reforme zeigt heute an, daß sie mit der früheren Re⸗ volution democratique et sociale verschmolzen sei. hr Programm ist Fortbildung und Verbesserung der Constitution. .
Herr Sarmento, außerordentlicher Gesandter von Costa Rica, ist in Paris angekommen, von wo er sich nach London begeben will, um mit einer Gesellschaft die Konzession der Gold⸗ und Sil⸗ berminen von Villa⸗Vieja zu verhandeln.
Der Opinion publique hat für den Fall, daß das Kabi⸗ net in der La Plata⸗Frage eine Niederlage erleide, folgende Mi⸗ nister-Combination: Leon Faucher Minister des Innern, Lachette Kriegs, Drouyn de L'Huys Auswärtiges, Hautpoul Gouverneur von Algier.
Großbritanien und Irland. London, 7. Jan. Heute ist der Vierteljahresbericht über die Staats⸗Einnahme pu⸗ blizirt worden; derselbe ergiebt auf das letzte Quartal einen Mehr⸗ Ertrag von 38,235 Pfd. St. in den Zöllen, von 371,899 in der Accise, von 37,262 im Stempel, von 24,960 in der Einkommen⸗ steuer, von 30,000 in den Kronländereien und von 36,699 in ver⸗ mischten Einkünften; dagegen eine Verminderung von 23,052 Pfd. St. in den direkten Steuern und von 46,000 in der Post. Auf das ganze verflossene Finanz⸗Jahr ergiebt sich gegen das vorherge⸗ hende eine Zunahme von 254,627 Pfd. St. im Stempel, von 60,794 in der Einkommensteuer, von 30,000 in der Post, von 79,000 in den Kronländereien und von 148,076 in vermischten Einkünften; dagegen eine Abnahme von 233,562 in den Zöllen, von 78,325 in der Accise und von 10,855 in den direkten Steuern. Auf das Quartal ist also die Gesammt⸗Zunahme 539,055, die Ge⸗ sammt⸗Abnahme 69,052 Pfd. gewesen, auf das ganze Jahr erstere 572,497, letztere 322,742; folglich der Netto⸗Mehrbetrag des Jah⸗ res 249,755 Pfd.
Die Consols, die im Januar 1848 auf 85 ⅛ und Anfangs des Jahrs 1848 auf 89 standen, haben mit Anbruch des jetzigen Jahres den hohen Stand von 96 ½ erreicht. Die Tim es enthält eine Ge⸗ schichte des britischen Geldmarkts während des vergangenen Jahres, aus der sich ergiebt, daß die Fonds fast fortdauernd eine Tendenz zum Steigen hatten, und daß die mancherlei bedenklichen Constel lationen in Italien, Frankreich, Deutschland, Ungarn und der Tür kei sie selten mehr als um ½ pCt. herabzudrücken im Stande waren.
Die Kommission zur Beförderung der großen Ausstellung der Industrieprodukte aller Völker für 1851 besteht aus dem Prinzen Albrecht, dem Herzog von Buccleu, den Earls Rosse, Granville, Ellersmere, Lord Stanley, Lord J. Russell, Sir R. Peel, H. La⸗ bouchere, W. Gladstone, Sir A. Galloway (vorsitzender Direktor der ostindischen Compagnie), Sir R. Westmacott, Sir Ch. Lyell, Th. Baring, Ch. Barry, Th. Bazley, R. Cobden, W. Cubitt, Eastlake, F. Gibson, J. Gott, Loyd, P. Pusey und W. Thompson.
Die Aufhebung der Navigations⸗Gesetze trägt auch schon in
Italien für den englischen Handel eine Frucht. Der Minister⸗ Rath in Turin hat ein Gesetz ausgearbeitet, das alle bisher die englischen Schiffe bei ihrer Ankunft in sardinischen Häfen betref⸗ fenden Beschränkungen aufhebt und sie auf gleichen Fuß mit den einheimischen Fahrzeugen stellt. Der Gesetzentwurf soll binnen kurzem der Kammer zur Billigung vorgelegt werden.
An dem Tage, an welchem das neue Schifffahrtsgesetz in Kraft trat, hatte eine gute Anzahl von Schiffen in London, Liver⸗ pool, Bristol und anderen Häfen des Königreichs die Trauerflagge aufgehißt. In Rücksicht auf das neue Schifffahrtsgesetz hat im Laufe des verflossenen Jahres die Thätigkeit im Schiffsbau in Eng⸗ land um die Hälfte abgenommen, während der käufliche Werth der Fahrzeuge um 6 ½ pCt. gesunken ist.
Die letzte amerikanische Post meldet die Ankunft der an Bord
des Dampfbootes „Hermann“ eingeschifften ungarischen Flüchtlinge, des Grafen Ujhazy, vormaligen Gouverneurs von Komorn, mit seiner Familie, der Apollonia Jagello und Anderer in New⸗NYork, wo man sie feierlich im Hafen einholte und nach den Hotels Irving und Astor geleitete. Alles drängte sich herbei, ihnen die Hand zu drücken, und Abends wurde ihnen ein Ständchen von 50 bis 60 Musikern gebracht. Die Sänger waren fast alle von der deutschen Liedertafel. Die ostindische Post aus Bombay vom 3. Dezember bringt wenig politische Neuigkeiten. An der Gränze von Peschauer waren Unruhen ausgebrochen, welche die Absendung einer Abtheilung Truppen, unter Oberstlieutenant Lawrence, nach jener Gegend ver⸗ anlaßt haben.
Belgien. Brüssel, 8. Jan. Am Sonnabend wurde der hier verstorbene Graf Woyna, außerordentlicher österreichischer Ge⸗ sandter und Feldmarschall, mit großer Feierlichkeit beerdigt. Von dem diplomatischen Corps war Graf von Rignon, der sardinische Gesandte, nicht dabei zugegen, doch nur deshalb, weil er sich bereits am 4. Dezember am rechten Fuß gefährlich wehe gethan hat, was ihn auch verhindert hat, am 31. Dez. dem Diner bei dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten beizuwohnen.
Italien. Turin, 3. Jan. (Fr. B.) Der Senat hat die Verlesung der Antwort auf die Thronrede angehört. Herr Cebrario war Be⸗ richterstatter. Der Finanzminister hat einen Gesetzentwurf über die endliche Anschließung von Monton und Rochebrune an die sardini⸗ schen Staaten verlesen. Der Finanzminister hat in der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer das Budget für 1849“ und 1850 vorgelegt. Ersteres hat einen Ausfall von 56 Millionen. Die Kriegskosten für 1848 und 1849,
Paris, 7. Jan. Nach dem Toulonnais hatte das kürzlich von Terracina dort angelangte spanische Kriegs⸗Dampfboot „Pi⸗
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die Entschädigung mit einbegriffen, betragen 225,849,000 Livres. Das Budget von 1850 wird einen Ausfall von 24 Mil⸗ lionen haben. In der Deputirten⸗Kammer sitzen 55 Beamte. Das
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