1850 / 15 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Liebe für den Herrscher und die Ergebenheit für den Thron, eben so wie der Gehorsam gegen die Gesetze und gegen die bestehenden Gewalten, die einzigen unerschütterlichen Stützen der Ruhe der Staaten, wie des öffentlichen und Privatwohles sind.“

Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Jan. Die ganze Königliche Familie, umgeben von einem zahlreichen und glänzenden Hofstaate, hat den großen Neujahrsball im Börsensaale besucht. Der Kronprinz eröffnete den Ball mit Mad. Arvedson, Prinz Gustav mit Mad. Caspersen, Prinz Oskar mit Mad. An⸗ ders Berg und die Prinzessin mit Herrn Moll.

In diesen Tagen ist der Regierungsbeschluß derte Sold⸗Regulirung im Postwesen expedirt. wird auf 22,400 Rthlr. Banco geschätzt. 8

Mit Neujahr ist hier Kälte und Schnee eingetreten. In Drontheim und Umgegend, besonders in Ggebg. scheint, nach Aeußerungen der Blätter, diesen Winter viel Armuth und Elend zu

herrschen. Von unserer

siber die verän⸗ Die Ersparung

" haben wir Berichte aus die großen Marine⸗Eta⸗ größten Spaniens, in Au⸗

Korvette „Lagerbielke

Carthagena vom 11. Dezember, wo man 5 von Ferrol die

bli its, nach denen re b b Zwei Offiziere, Norden und Graf Wacht⸗ meister, liegen im Civil⸗Hospital von Carthagena erkrankt. Ein neuer Bericht von unserer Korvette „Oernen ist aus Smyrna vom 3. Dezember. Der französische Contre⸗Admiral Parseval Descheénes

an Bord der Korvette abgestattet. Das schlechte

hatte einen Besuch r 18 1 4 Wetter hat des Naturforschers Esmark wissenschaftliche Exkursionen

behindert.

Schweiz. Bern, 8. Jan. Gestern hat der englische Ge⸗ sandte, Herr Lyons, dem Bundespräsidenten seine Kreditive über⸗ reicht. Nach der Patrie zeigt das 3,700,000 Fr. Außerdem sei für über die Geschworenen, welche wenigstens den, nichts angesetzt. 6 1 Das gestrige Bundesblatt enthält das Gesetz über eine neue Volkszählung, welche im März in der ganzen Schweiz an Einem Tage beginnen und in sechs Tagen längstens vollendet wer⸗ den soll.

Zürich, 6. Jan. (O. P. A. Z.) Man sspricht von einer neuen Vertheilung der in der Schweiz zurückgebliebenen deutschen Flüchtlinge auf die einzelnen Kantone. Seit einigen Tagen hat die Verköstigung der in Zürich befindlichen Flüchtlinge in der hiesigen Kaserne für die, welche auswärts wohnen, aufgehört. Viele wer⸗ den durch diese Maßregel in eine höchst traurige Lage versetzt, da

Budget für 1850 ein Defizit von die Einführung des Gesetzes 100,000 Fr. kosten wer⸗

sie in der Stadt nicht zu dem Preise von 6 Kr. Mittagessen haben

1. Folge des durch Beschluß der Bundes⸗Versammlung dem Bundesrathe ertheilten Auftrages, den Plan zu einem allgemeinen schweizerischen Eisenbahnnetz vorzulegen, ladet derselbe die betrefsen⸗ den Kantone ein, ihm die bereits vorhandenen und anderen Mate⸗ rialien, welche zu Vorarbeiten benutzt werden könnten, zuzustellen. Der eidgenössische Zoll wird allem Vermuthen nach in Mitte des Januar eingeführt werden.

Wie eifrig der die Aufhebung der Militair⸗Capitulationen be⸗ treffende Beschluß vom 20. Juni v. J. befolgt wird, davon liefert der Umstand den Beweis, daß das seiner Zeit in Chur bestandene Werbdepot für Neapel nun in Tecco wiedereröffnet worden ist.

Der Staatsrath in Freiburg hat die Frist zur Zahlung der den „Sonderbündlern“ auferlegten Contribution bis zum 13. Januar verlängert.

Frauenfeld, 8. Jan. (Eidgen. Ztg.) Gestern hat der neue Große Rath sich konstituirt. Die Wahl des Großrathspräsidenten fiel im ersten Skrutinium mit 75 von 96 Stimmen auf Dr. Kern, welcher sofort den Präsidentenstuhl einnahm und die Uebernahme der Geschäftsleitung mit einer Anrede begleitete, in welcher er auf die Wichtigkeit der dem Großen Rathe gewordenen Aufgabe hin⸗ wies. Zum Vicepräsidenten wurde, gleichfalls im ersten Skrutinium, Oberrichter von Streng mit 54 von 93 Stimmen gewählt. Von Fürsprech Labhardt wurde eine Motion angekündigt, dahin gehend, den Regierungsrath mit Einreichung eines Budgets über Ver⸗ wendung des Klostervermögens zu beauftragen und die Er⸗ öffnung der Zwangsarbeitsanstalt in Kalchrain zu sistiren.

Genf, [6. Jan. (O. P. A. Z.) Die Geistlichkeit hat dem Staatsrath eine Beschwerde eingegeben, daß der Sonntag durch Schanzenabbrechen entheiligt werde. Der Staatsrath seinerseits ist der Ansicht, eine Arbeit, die ohne Lohn und freiwillig stattfinde, sei mit der Arbeit, die sich bezahlen lasse, nicht zu verwechseln. Die Revue vom 3. bemerkt, Fortification beibehalten werden, so daß Ge gegen einen Handstreich gesichert waͤre.

uf für einmal jedenfalls

Laut der Genfer Zeitung mehrt sich Arbeit und, Ver⸗ dienst außerordentlich, namentlich in der Uhrmacherei; auch in Bi⸗ jouterie sind bedeutende Bestellungen von allen Seiten angelangt. Die Kaufleute, welche die großen Märkte in Deutschland besuchten, haben Alles bis auf die Uhr im Sack verkauft. Bemerkenswerth ist, daß die neuen Bestellungen sich meistens aus weiter Ferne datiren, aus dem Orient, der Türkei, aus Spanien, Amerika. Mit

Frankreich und Italien hat der Verkehr ebenfalls etwas zugenommen.

daß alle bedeutenden Punkte der

Meteorologische Beobachtungen. Nach einmaliger Beobachtung.

Morgens Nachmittags 6 Uhr. 2 Uhr.

338,64“Par. 338,49“ Par. 338,12“ Par. Quellwärme 541 R.

R. 6,9“0 R 5,80 R. Flusswärme 0,009 R. 9,1 R. 6,5“ R. Bodenwärme 80 pcCt. 94 pct. Ausdünstung neblig. trüb. trüb. Niederschlag0,044“"⁄Rb. 8 80. 80. 80. Wärmewechsel 12,6“ 5,8 8 R. 9,60 hn. 88 pcCt. 89. 1

san

1850.

Abends 13. Jan.

10 Uhr.

Luftdruck Luftwärme Thaupunkt Dunstsättigung 8 Wetter Winsd. Wolkenzug .... 338,42“ Par. 8,2

Tagesmittel:

Schauspiele.

Opernhause. 8te Abonnements⸗

komische Oper in 3 Abth., Anfang halb 7 Uhr.

Königliche

Dienstag, 15. Jan. Im

Vorstellung: Czaar und Zimmermann,

Musik von Lortzing. Tanz von Hoguet.

Wegen Unpäßlichkeit der

die angekündigte Opern⸗Vorstellung heute nicht gegeben werden.

Zu dieser Vorstellung werden Billets, welche bezeichnet sind, verkauft.

Es wird ersucht, die zur angekündigt gewesenen Opern⸗Vor⸗

ften Billets gegen andere, mit

stellung für Dienstag bereits gekau Sonnabend bezeichnete umtauschen, oder den gezahlten Betrag im Billet⸗Verkaufs⸗Bürcau zurückempfangen zu lassen⸗

Mittwoch, 16. Jan. Im Schauspielhause. 10te Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Die Hochzeitsreise, Lust⸗ spiel in 2 Abth., von R. Benedix. Hierauf: Vor hundert Jah ren, Sittengemälde in 4 Abth., von E. Raupach. Anfang halb

7 Uhr. v1““

önigsstädtisches Theater.

Dienstag, 15. Jan. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in

3 Akten von D. Kalisch. Mit neuen Ausstattungen. Die Deco⸗

ration des zweiten Akts ist neu. Die neuen

Kalisch, Beta und Grobecker. Akt mit neuen Bildern.

Mittwoch, 16. Jan. Sonnambula (Die Nachtwandlerin).

Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini:

.“ 17. Jan. Die Teufels⸗Wette,

(Italienische Opern⸗Vorstellung.) La Oper in 2 Akten. Musik von Amina, als Gastrolle.)

Norden. Großes phantastisches Zauberspiel mit Abtheilungen, von Wollheim. Musik von Ed. Stiegmann.

Berliner Börse vom 14. Januar.

Wechsel-Course.

Geld. 143 ½ 142 ½

Brief. Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 81 ½ 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt.

250 Fl. 250 Fl. 300 Mk. 8680 r 1öI 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl. 100 Thlr.

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs... 100 Thlr. 100 Fl. 100 sSshRLbl.

msterdam

150 ½ 6 25 ½ 81 91³ 102 ½ 99 ¾⅔ 99 ¼

99 ¼

Hamburg. 1 do.

Frankfurt a. M. südd. W. 3 Wochen 107 ½

V 2 Mt. 56 22

Petersburg

Inländische Fonds, Pfandbrief=, Kommunal- Papiere und Geld-Course.

Geld. 95 94½

It. Brief. Geld. Gem. Zf.] Brief.

Pomm. Pfdbr. 3 ½ 1

Preufs. Freiw. An]] 5 107 Kur- u. Nm. do. 3 ½

St. Schuld-Sch. 3 ½ 88 Seeb. Präm. Sch. 10 1 u. Nm. Schuldv. 3; Berl. Stadt-Obl. 5 105 ¾ do. do. 3 ½ 88 ½ Westpr. Pfandbr. 3 90½ Friedrichsd'or. grossh. Posen do. 4 100 ⁄12 100 ½1 And. Goldm. A5th.

2 5 Disconto.

91½

2 . 21 Schlesische do. 3 ½

3¹* do. Lt. B. gar. do. 3 ½⅔

104 Pr. Bk-Anth.-Sch 93½

do. do. 3 ½ tpr. Pfandbr. .

Gem.

Ausländische Fonds.

- 1 Poln. neue Prübr. 4 95 ¼ do. Part. 500 Fl. 4 300 Fl. 12:

Russ.Hamb. Cert. do. beillope 3.4.S. do. 1 Anl.

do. do-. 89 ½ do. Staats-Pr.Anl Lübeck.Staats-A. 4 ½ 80 ⅔½ 80 ½ . IIoll. 2 ½ % Int. 2 91 ½ 94 Kurh. Pr. 0.40 th.

do. do. L. B. 200 Fl. 1c⸗ N. Bad. do. 35 Fl.

Po. a. Pfdbr. a. C. 96 ½

do. do. v. Rthsch. Lst. do. Poln. Schatz O.. do. do. Cert. L. A.

111¹ ½⅔

SSIEngSnen

E i

senbahn- Actien.

Slamm-Aclien. V Eapital.

Tages- Cours.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bebkanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Ertrag. 1848.

Rein

D) ie mit 3 ½ PCi.

Pyioritäts-Actien. Kapilal.

Zinsfuss.

Suimmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

1,411,800 96 bz.

89 ¼ a 90 bz. u. G. 8⁰ ½ bz. 66 4 a 66 bz. u.

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg

do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt . do. Leipziger Halle-Thüringer Cöln-Minden

do Sacohe Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A.

do. Lit B. Cosel-Oderberg.... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk..... Stargard-Posen Brieg-Neisse.. Magdeb.-Wittenb....

—,— ,—— S.

66 G. 95 ¼ bz. 46 ½ B.

Se⸗N 8—

85 ½ b2.

107 ¾ bz. 105 ½ B.

8—

69 ½ bz 85 bz. u.

61 8 bz

CgogEeeee-n

Quillungs - Bogen.

Aachen-Mastricht .. 2,750,000

Ausländ. Actien. eööö 43 ¼ a bz.

8,000,000 100 bz. u. B.

Friedr. Wilh.-Nordb. do. Prior...

Schluss-Course von Cöln-Minden 95 ¼ bz Von ausländische

8 11A1A4“

n Fonds zeigte sich viel Frage für lübe

Berl. Anhalt. . . . . . ...

do. Hamburg

do. do. II. Ser.

do. Potsd-Magd. ..

do. do. .. do. 8o; sr do. Stettiner

Magdeb.-Leipziger ..

Halle-Thüringer....

Cöln-Minden

do. do.

Rhein. v. Staat gar. do. 41. Priorität.. do. Stamm-Prior. 1,250,000

Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000

Liederschl. Märkisch. 4,175,000 do. do. 3,500,000 do. I11. Serie.é 2,300,000 do. Z weigbahn 252,000 do. do. 248,000

Oberschlesische 370,300

Krakau-Oberschl... 360,000

Cosel-Oderberg 250,000

Steele-Vohwinkel 325,000 do. do. II. Ser. 375,000

Breslau-Freiburg . .. 400,000

Berg.- Märk. 800,000

100 brz. 94 ⅔f B. 100 ½⅔ bz. 105 ¾ B.

5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 1,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250

88,

00—nNng

98 101 104

8 80—

„nnnäöneneneeeö

581 78

96 bz u. B. 1 b2z

104 ½ a ¾ 103 ½ B

LZinsen.

Börsen-

Ausl. Slamm-Acl.

Reinertr.

2,050,000 6,500,000 4,300,000

Kiel-Altona Amsterd.-Rotterd. FE. Mecklenburger Thlr.

von Preussischen Bank-Antheilen 93 ¼ G. ITer Anleihe zu steigenden Coursen.

2

Frau Köster und des Frl. Tuczek kann

mit Sonnabend

Couplets von Der große Maskenzug im dritten

oder: Rosen im Gesang in 3

cisten Actien fast keine Veränderung.

chwimmend 26 ½ 28 Rthlr.

3 g 3 8 8 .„f, 3 . Bei ziemlich unbedeutendem Geschäft erfuhren die

Auswärtige Börsen.

Leipzig, 12. Jan. Gld. Leipz. B. A. 150 ½ Br., 150 Gld. Pr. 106 ¾ Gld.

he 91 ¼ Gld. Chemnitz⸗Riesa 27 Br. Naggebargeavng 210 Lr. rakauer 69 ¼ Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordbahn 43 ½ Gld.

Leipz. Dr. E. A.

Preuß. B. A. 94 Br., 94 Gld.

vh. Fravtfurt a. M., 11. Jan. Gld. Nasp. 280 Br., 1275 Gld.

.26 B. 33, Stiegl. 84 ½ G Br., 25 ¾ Gld. Z29 Br., 30h1d. In. 55 Pr., 55 Gld.

Kurh K87 8 2 Ber Bad. Sepsen; 2ngn” en. Perbach 86 Br., 80½ Ggld. Friedrich 44 8 Gld. Köln⸗Minden 96 ¼ Br G 988, 8 100⁄ Br., 100 Gld., 2 M. 100 858 Gld. 105 ½ Gld. Hamburg k. S. 88 ¼ Br. bücae. 2 M. 120 ½ Br. 59⁄ Br., 88 ¼ G., ach der Börse. 1 Span. 30 ¼. Fried. 1Sg Feendg 442 . S6 8. Span. Zproz. und Poln. 300 Fl. willig und darm LE“ Kurhessische, Poln. 500 Fl . ordb, niedriger. T6““

D. L. 25 Fl. 29 ½

Taunus 305 Br.,

und Frie

8 ((SGSt. NMr.g. 8 Br. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 1985 Zr64 9 K d Sächsisch⸗Bayerische 86 ¾ Br., 86 ½ Gld. Schlesi⸗ Löbau⸗Zittau 18 ½ Br. Berlin⸗Anhalt. 90 ¼ Br., 89 ¼ Gld.

K 904 1 Al⸗ tona⸗Kicl 94 Br., 93 ½ Gld. Deß. B. A. 118 ½ Br., 117 Gld.

Met. 5 proz. 86 ¼ Br., 86 ½ Br., 29 ½ Hope 86 ½ Br., 86 Gld. ld. Poln. 300 Fl. 119 2. 806 J. Zat Von Süd⸗Amerik. sind Peru neuerdings Sard. 33 ¾ Br., 33 ¾ 302 Gld. Wilhelms⸗Nordbahn 44 ½ Br., Amsterdam k. S. Berlin k. S. 105 Br. 2 M. 88 ½⅛ Br.

proz. 75 ½. Bexb. 80 ½. 4g. 662¼G. i Umsätze zu hö⸗ Wilh.

3 ½ proz. p.

amburg, 12. Jan. 9 8 8 Br., 106 Gld.

E. R. 106 ½⅔ Dän. 71 Br., 70 ¾ Gld. 29 Gld. Hamburg⸗Berlin 80. Bergedorf 93 Gld. Magdeburg⸗Wittenberge 612 Altona⸗Kiel 94 Br. Köln⸗Minden 95 Br., 95 ½ Gld. Wilhelms⸗Nordb. 43 ½ Br., 43 ¼ Gld. Mecklenb. 34 Br., Weder in Fonds noch in Eisenbahn⸗2 sentliche Veränderung; im Geschäft blieb es still.

Amsterdam, 11. Jan. belebt, in allen Fonds war 1 Fonds mit guten Käufern etwas höher als gestern. falls etwas fester. Von Span. waren Ard. etwas flauer. zu höheren Preisen gefragt, auch Oesterr. bei gro

der Handel sehr ausgebreitet.

her als gestern.

höher; 63, ½, , 4, *.

90 ½, x. 5 IAnteoear .-.. 11 2r 64 ¹³ 11 Holl. Iutegr. 55 ¾⅛, 7F. Zproz. neue b4 96, .

8 8 8 8 2 9

13. gr. Piecen 13 ⅛½, ¼, . Coupons 8 ⅔%, %. R. 4

106. 4proz. 86 ½. Stiegl. 85 ½, . Oest. Met. 5proz. 83 ½,

11.“

2 ½ͥ proz. 44 ½, ¼. 8

.“ 5 Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 14. Januar. m heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 —56 Rthlr.

Mex. höher gemacht; 29 %¼, .

C. 86 ½ Br., 86 Gld. Stiegl. 85 Ard. 12 Br., 11 Gld. Br., 79 ¾ Gld. Br., 61 Gld. Friedrich⸗ 33 ½ Gld. letien war heute eine we⸗

Die Börse war heute wiederum sehr Holl.

Belg. eben⸗ 8 Russen ßem Geschäft hö⸗ . 2 9% 8 5) ¼. Brasil.

Span. Ard. .“ Russen alte 105 %, 8 1 3

3 111

Roggen loco und sch N pr. Frühjahr 27 ¼ Rthlr. Br., 27 bez. u. G. pr. Mai / Juni 27¾ Rthlr. bez. n 1 Juni /Juli 20 ½ Rthlr. Br., 28 G. Gerste, große loco 20 22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthlr. 1 pr. Frühjahr 50 pfd. 16 ½ Rthlr. Br., 16 G. Erbsen, Kochwaare 34—40 Rthlr. 8 Futterwaare 29 —32 Rthlr. Rüböl loco 13 ½ Rthlr. Br., 1358 G., pr. Jan. 13 ¾ Ntg 86 13 2 Jan. /Febr. 13 ½ Rthlr. bez., 1 Fee Al 13 ½ Rthlr. bez. u. Br., 13 ¼ G. März /April 13 ½ Rthlr. Br., 13% G. Aprit/Mai 13 ½ Rthlr. Br., 13 bez., 13 12 a Leinöl loco 12½ Rthlr. Br., 12 bez. b pr. März April 11 ⁄2 Rthlr. Br., 11½ G. pr. April /Mai 115 Rthlr. Br., ½ G. Mohnöl 15 ½ Rthlr. 8 Palmöl 12 ¾ a 13 Rthlr. Hanföl 14 Nühst. Rthl 8 8 2 ½⅞ Rthlr. Südsee⸗Thran 1 1 * Rthlr. bez.

Spiritus loco ohne Faß 1 88 88 14½¼ Rthlr. Br., 14 G.

pr. Frühjahr 15 Rthlr. bez., Br. u.

bez.

2)

e

1

und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbr

1A1AAA“ *

Druck

kleine 20 22 Rthlr. h

ichdruckerei.

Beilage

Einschränkung dieser Vorschrift

Staats-Anzeiger. Dienstag d. 15. Jau.

2

n

En6

Deutschland.

Oesterreich. Wien. Ergänzende Verordnungen über die Justiz⸗Or⸗ ganisalion in Ungarn.

Bayern. München. Sitzung der ärztlichen Kommission.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Annahme des Wahlgesetzes für das deutsche Parlament in der ersten Kammer.!

Schleswig⸗Holstein. Altong. Prinz Friedrich von Schleswig⸗ Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg scheidet aus dem Militair. Netto⸗ Zoll⸗Einnahme der Herzogthümer. ““

Auslaud. Paris. Vermischtes. Kopenhagen. Konferenz⸗Nath Koch. Zoll⸗Einkünfte. Eisenbahn⸗Verkehr

Wissenschaft und Kunst.

Archäologische Gesellschaft. Vorlesungen des wissenschastlichen Vereins in der Sing⸗Akademie.

Frankreich. Dänemark.

meeagmn.

Richtamtlicher Theil. DHentschland.

Oesterreich. Wien, 11. Jan. Der Minister der Justiz

von Schmerling hat in Betreff der durch die vom Kaiser geneh⸗

migten Grundzüge der Justiz⸗Organisation im Kronlande Ungarn nothwendig werdenden Ergänzungs⸗Verordnungen folgenden Vor⸗ trag an Se. Majestät erstattet:

„Allergnädigster Herr! Bereits in den von Ew. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 3. November l. J. genehmigten Grundzügen der künftigen Justiz⸗Organisation im Kronlande Un⸗ garn wurde auf jene zahlreichen Ergänzungs⸗Verordnungen Bezug genommen, welche zum Behufe der Anpassung der alten ungari⸗ scheu Gesetzgebung an die neu beabsichtigte Justiz⸗Organisation sich als unumgänglich nothwendig darstellen. Der größere Theil der zu diesem Ende nothwendigen Gesetzesarbeiten ist bereits vollstän⸗ dig beendigt, und nur eine geringere Zahl von solchen provisori⸗ schen Vorschriften theils aus Rücksichten für den in dieser Bezie⸗ hung wünschenswerthen Einklang mit den Bestimmungen der auch für die übrigen Kronländer nothwendig einer Revision bedürfenden Gesetzgebung, theils wegen der nöoͤthigen Verständigung mit auderen Ministerien in ihrer Vollendung zurückgehalten worden. Indem ich hiermit dies Resultat der bereits völlig vollendeten Ge⸗ setzesarbeiten Ew. Majestät zur Allerhöchsten Genehmigung vorzu⸗ legen mir erlaube, darf ich mich zur Begründung des näheren In⸗

haltes dieser einzelnen Ergänzungs⸗Verordnungen auf wenige all⸗ gemeine Bemerkungen beschränken. Verordnungen unter IJ. betrifft die Anlegung und Fortführung von

Die erste dieser provisorischen

Grund⸗- und Intabulationsbüchern für die bäuerlichen und städti⸗ schen Gründe. In meinem allerunterthänigsten Vortrage vom 31. Oktober l. J. habe ich mir erlaubt, Ew. Majestät die Gründe darzulegen, aus welchen ich die Ausdehnung solcher Grund⸗ und Intabulationsbücher auf bisher adelige Güter für jetzt, und bis Aviticitätsband in definitiver Weise gelöst sein wird, als ausführbar betrachten müuß. In der mir demnach gebotenen G nicht adeligen Besitz war 1“ ieselbe einerseits unter Vermei eines, mit übergroßen Schwierigkeiten in der soforti 8 8 10- . eigkei fortigen Durchführung verbundenen allgemeinen kategorischen Eingreife Ja goris ingreifens als eine Maß⸗ regel zu behandeln, bei welcher die Verschaffung des mit der Ei tragung des Grundbesit erbundene ragung des Grund esitzes verbundenen Real⸗Kredits zunächst i vas freie Belieben jedes einzelnen Grundeigenthümers gelegt andererseits in Rücksicht auf die dabei zu beobachtenden Formen jene Grundsätze in Anwendung zu bringen, welche sich an die der⸗ malige ungarische Gesetzgebung anschließen und zu einem großen Theile sich auch bereits in den eines geregelteren Grundbuchs⸗ Systems sich erfreuenden Königlichen Freistädten, und insbesondere in der Königlichen Stadt Pesth, praktisch bewährt haben. Wie sehr diese provisorische Institution auch mit Rücksicht auf den noth⸗ wendigerweise zu beachtenden Zustand der damaligen ungarischen Civil⸗Gesetzgebung Mängel darbietet, so wird dieselbe doch selbst, insofern sie nur die unumgänglichen Materialien für die künftige

mein Streben dahin gerichtet,

definitive Herstellung von völlig entsprechenden Hypothekenbüchern

zu liefern verspricht, gewiß als ein wesentlicher Fortschritt und als die Quelle mächtiger Hebung und gewissermaßen ersten Begründung des bisher ganz mangelnden Real⸗Kredits erkannt werden müssen. Eine sofortige Verpflichtung aller Grundeigenthümer, ihren Grundbesitz in die neu zu errichtenden Grundbücher eintragen zu lassen und zu diesem Behufe alle nothwendigen Urkunden gleichzeitig beizu⸗ bringen, würde, ganz abgesehen von dem unübersehbaren Aufwand an Arbeitskräften, welche hierzu erforderlich wären und im ersten Augenblicke nicht wohl hierfür beschafft werden könnten, auch für die Betheiligten mit mancherlei Beschwerlichkeiten und Inkonvenien⸗ zen verbunden gewesen sein, welche füglich vermieden werden kön⸗ nen, da sich hoffen läßt, daß das eigene Interesse der Besitzenden dahin führen werde, von der angebotenen Wohlthat, sobald sie dazu irgend in der Lage sind, freiwillig Gebrauch zu machen. Die Erfor⸗ dernisse an Behelfen, um die Eintragung einer Realität auf den Namen des Bewerbers zu ermöglichen, wurden mit Rücksicht auf die der⸗ malige Gesetzgebung und Gepflogenheit auf das Maß des unumgänglich Nothwendigen beschränkt. Eine öffentliche Verlautbarung, die jeder angesuchten Eröffnung eines neuen Blattes im Grundbuche vorher⸗ gehen muß, wird dabei dem außer dem physischen Besitze befind⸗ lichen Eigenthümer die Geltendmachung seines späteren oder besse⸗ ren Rechtes möglich machen. Die Befugniß, um die Eintragung eines Grundbesitzes in das Grundbuch anzulangen, mußte übrigens im Interesse der Gläubiger des Eigenthümers für den Fall einer Weigerung desselben ausgedehnt werden, wobei dann natürlich die Verpflichtung zur Beschaffung der gesetzlich vorgeschriebenen Urkun⸗ den auf dieselben übergeht. Eine besondere Rücksicht schienen die sogenannten Pfand⸗ oder Zeitkauf⸗Verträge zu verdienen, welche in Ermangelung von Grundbüchern und mit Rücksicht auf die An⸗ fechtungen, welchen Perennalkäufe nach der bisherigen ungari⸗ schen Gesetzgebung leicht ausgesetzt waren, gar häufig den Titel des jetzigen Besitzes bilden. Sie mußten natürlich für die Ver⸗ gangenheit aufrechterhalten, und als genügender Behelf zur Erwir⸗ kung der Eintragung geachtet werden. Mit der Einführung von Gruͤndbüchern aber, welche es dem Erwerber des Eigenthums mög lich machen, sein Recht durch die Cintragung gegen jeden Einspruch eines Dritten sicherzustellen, fällt der Grund zur ferneren Beibe⸗ haltung dieser in den Gesetzgebungen aller, ausgebildetere Rechts⸗ Institutionen besitzenden Staaten unbekannten, nach der österreichi⸗ schen Gesetzgebung insbesondere unzulässigen Verträge hinweg, und 1 8 v

b uU ““ 8.

ich kann mir daher, besonders da in Hinkunft Jedermann ohne Un⸗ terschied gestattet sein muß, liegendes Eigenthum an sich zu bringen erlauben, Ew. Majestät die im §. 16 der Grundbuchs⸗ Ordnung enthaltene Abstellung dieser, bisher mit den größten Nachtheilen füs die Sicherheit des Besitzes verbundenen zahlreiche Prozesse nach sich ziehenden und für die Zukunft ganz überflüssigen Verträge ehrfurchts⸗ voll zu beantragen. In Betreff der Intabulationen von Schuldforderun⸗ gen auf liegende Güter setzten gleichfalls die dermal noch bestehenden ungarischen Gesetze, welche einerseits den Begriff eines Pfandrechts bezüglich inländischer Güter noch sehr unvollkommen kennen, ande⸗

Intabulation von Schuldforderungen mit einer bestimmten Summe gestatten, weiterer Vervollkommnung dieser Bücher ein Ziel. Uebri⸗ gens wurde dennoch in der angeschlossenen Grundbuchs⸗ und Inta⸗ bulations⸗Ordnung die Tendenz beharrlich verfolgt, alle jene Grund⸗ sätze, welche sich durch beinahe hundertjährige Uebung in den übri⸗ gen österreichischen Kronländern als praktisch brauchbar und zur Sicherung der Rechte der Betheiligten geboten, bewährt haben 8— weit es sich immer mit der dermaligen ungarischen Civil⸗Gesetzge⸗ bung verträgt, auch bei den neuen Grundbuchs⸗Aemtern in Anwen⸗ dung zu bringen und so mindestens den leichten Uebergang zu je⸗ ner vervollkommneten Grundbuchsführung vorzubereiten, welche, so⸗ bald der in Bearbeitung begriffene Entwurf einer allge⸗ meinen österreichischen Grundbuchs⸗Ordnung beendigt sein wird

unter Einem mit dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche wohl auch im Kronlande Ungarn eingeführt werden kann. Eine zweite Ergänzungs⸗Verordnung unter II., welche ich Ew. Majestät hiermit ehrerbietigst zur allerhöchsten Sanction vorzulegen mir erlaube, be⸗ trifft die durch die neue Justiz⸗Organisation in Ungarn nothwen⸗ dig gewordene Bestimmung über die Kompetenz der einzelnen Ar⸗

ten von Strafgerichten, so wie die für den Uebergangszustand un⸗ umgänglich nothwendige Normirung des bei Untersuchung und Be⸗ strafung von Verbrechen und Vergehen zu beobachtenden Verfahrens

In ersterer Beziehung erübrigt mit Rücksicht auf den Zustand der dermaligen ungarischen Gesetzgebung, welche eben so wenig durch⸗ weg eine genaue gesetzliche Begriffsbestimmung rücksichtlich der ein⸗ zelnen Verbrechen, als auch feste Strafnormen für dieselben kennt

nichts Anderes, als die Scheidung derselben in drei Kategorieen, nämlich: a) in solche, wegen welcher auf die schwersten Strafen erkannt werden kann; b) in jene, welche höchstens dreimonatliche Haft nach sich ziehen; c) in solche, wegen welcher wohl über drei Monate jedoch nicht über drei Jahre Haft erkannt werden darf, und wovon die erste Kategorie den Landesgerichten, die zweite den Bezirksgerichten

die dritte endlich den kollegial gesetzten Bezirksgerichten erster Klasse zugewiesen wurde. Zugleich wurde bei der namentlichen Aufzählung der einzelnen Verbrechen auch dafür Sorge getragen, daß, insofern der gesetzliche Begriff nach der dermaligen ungarischen Jurispru⸗ denz zum Theile zweifelhaft oder schwankend war, durch Beifügung der dem österreichischen Strafgesetzbuche entnommenen Definition der Strafrechtspflege für künftighin eine festere Grundlage und ein sicherer Anhaltspunkt geboten werde. Rücksichtlich des bei den Straf

gerichten zu beobachtenden Strafverfahrens wäre es mein sehnlicher Wunsch gewesen, gleichzeitig mit der Errichtung der neuen Gerichte auch die neue Strafprozeß⸗Ordnung ins Leben treten zu lassen welche nach vorgenommener wiederholter Prüfung bereits ganz voll⸗ endet ist, und die ich auch Ew. Majestät binnen kürzester Frist zur allerhoschsten Sanction vorzulegen in der Lage sein werde. Die Erwägung jedoch, daß die Wirksamkeit dieser großen

theils auf ganz neuen und den meisten österreichis iste unbekannten Grundlagen gebauten dhg ss . CCCCCö falls auf einen etwas entfernteren Zeitpunkt hinausgerückt werden muß, verbunden mit dem vollständigen Mangel an irgend zureichen⸗ den Normen für das zum größeren Theil in der Gepflogenheit und 1ggen Privilegien wurzelnde ung. Strafverfahren mußte 8 h dazu bestimmen, einstweilen und fuͤr die Zwischenzeit bis Hlatt aeh s Strafprozeß⸗Ordnung 1” und so insbesondere den Unterschied 2. mündlichen und schriftlichen Prozeß zwar in Geltun zu belassen, dabei jedoch jene Aenderungen daran sofort schon ei 2 treten zu machen, welche vermöge der durch die Reichsverfassun ausgesprochenen Gleichheit vor dem Gesetze und zum Schutze 572 Beschuldigten vor eigentlicher Willkür der Gerichte unabweislich nothwendig erscheinen. So wurde daher das mündliche Verfahren für die Bezirksgerichte, das übliche schriftliche und auf dem Anklags⸗ prozesse beruhende Verfahren für die bei den Landesgerichten und bei den Bezirksrichtern erster Klasse vorkommenden Straffälle im All⸗ gemeinen beibehalten, dabei jedoch rücksichtlich des zur Eröffnung der Untersuchung nöthigen Maßes von Verdachtsgründen, in Be⸗ treff der vorsichtsweisen gerichtlichen Vorladung, Vorführung, Ver haftung und Verwahrung der Angeklagten, der Vernehmung des Verhafteten binnen der nächsten 24 Stunden, der Bedingungen zur Belassung eines Angeklagten auf freiem Fuße gegen Erlag einer Caution, dann über Behandlung der Untersuchungs⸗Gefangenen, die mit den Dispositionen des Entwurfes der neuen Strafprozeß⸗Hrd⸗ nung übereinstimmenden nöthigsten Vorschriften hinzugefügt. So wie der oberste Grundsatz der österreichischen Reichs⸗Verfassung hier⸗ bei die völlige Gleichstellung der Adeligen und Unadeligen zur Pflicht machte, so war dieses auch rücksichtlich der Appellation gegen straf⸗ gerichtliche Erkenntnisse nicht zu beseitigen. An der Stelle der bisherigen Gesetze und Gewohnheiten, welche dem Unadeligen mit Ausnahme einiger besonders ausgezeichneter Fälle in der Regel nur bei Strafurtheilen, die eine Strafe von drei Jahren enthielten, ein Berufungsrecht zuge⸗ standen, wurde der Grundsatz durchgehends statthabender Appella⸗ tionen angenommen und diese selbst gegen die auf Verhängung der Untersuchungshaft lautenden Erkenntnisse der Landesgerichte, wo die mögliche längere Dauer der Untersuchungshaft einen höheren Grad von Vorsicht erheischte, gestattet. Außerdem ist auch durch die dem bisherigen österreichischen Strafgesetze entsprechende Vor⸗ schrift in Betreff der amtlichen Vorlage der Untersuchungs⸗Alten an das Distriktual⸗Obergericht dafür gesorgt worden, daß wenig⸗ stens für die wegen der schwersten oder wichtigsten Verbrechen an⸗ gedrohten Strafen die Ueberzeugung von der Statthaftigkeit der⸗ selben durch das höhere Gericht gewonnen werde. Obgleich diese Vorschriften nur die Hauptgrundsätze des bei Untersuchung von Ver⸗ brechen zu beachtenden Verfahrens berühren, so greifen dieselben doch tief ein und gewähren eine Sicherheit des Rechts, welche unter der Geltung der bisherigen, großentheils willkürlichen Prozedur nicht wohl erwartet werden konnte. Sie werden daher auch für den kürzeren Zwischen⸗ raum, der bis zur Erlassung der neuen Strafprozeß⸗Ordnung ver⸗ laufen dürfte, völlig genügen können. Die beiden letzten Ergän⸗ zungs⸗Verordnungen unter III. und IV. betreffen die Uebertragung der bisher in Wechselsachen dem Vicegespan, Stuhlrichter, den Ma⸗ gistraten oder Capitainen und Notaren zugewiesenen Functionen an die neueintretenden Gerichte. Ferner eine in Folge der getrennten

Zuweisung der summarisch oder förmlich zu verhandelnden Konkurs⸗

Prozesse an die Bezirks⸗ und rücksichels Fs. ighin bei Konkurs⸗Verhandlungen und bei wie 86 Gerichte Feehat. 6 vorzugehen haben werden. Ich glaube be C wohl nichts weiter hinzufüzen echtfertigung mir, dieselben zu Ew. Majestät allerhöchster G zu dürfen, und

aus dem Grunde vorzulegen, weil der XN 1 enehmigung auch vF 1840, rann der VII. Art. von 1844 dadurch ge Art. Abänderung erfahren. Ew. Majestät wollen daher allergnädeisveise d gst ge⸗

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rerseits auch vermöge des XXI. Artikels vom Jahre 1840 nur die

ruhen, mich zur Erlassung der mit diesem alle äni trage unterbreiteten vier land Ungarn, so wie für die serbische Woiwodina und das 1 8 v Wien, 17. Dezember 1849.“ bör jerüber erfolgte nachstehende Kaiserliche Entschlie Ses Vernehmung des Menisheraeheh gene gc Neines Justizministers rücksichtlich der Mir vorgelegten Ergän ung 8 Verordnung zur Justiz⸗Organisation in Meinem Kronlande nn 8 sammt der serbischen Woiwodina und dem Temeser Baͤnat x8” er⸗ mächtige ihn, die zur Ausführung derselben in den genannten Kronländern nothwendigen Maßnahmen zu treffen. Wien, 28. D zember 1849. Franz Joseph.“ 1 .“

Bayern. München, 8. Jan. (Bamb. ¾ In de zweiten allgemeinen Sitzung der ärztlichen Nnu 0 8 Mnchen S rie Mitglieder der einzelnen Ausschüsse gewählt und diese 8 S.“ ergab folgendes Resultat: I. Ausschuß für das Lehrfach und Prüfungswesen: Geheimrath Dr. Gietl, Geheimrath Dr. Breslau, Kreismedizinalrath Bezold und prakt. Arzt Dr. Kolb. II. Aus⸗ schuß für prakt. Aerzte und Vereinswesen: Medizinalrath Dr. Dap⸗ ving, prakt. Arzt Dr. Blocs, Gerichtsarzt Dr. Ehrhard, Kantons⸗ arzt Dr. Heine. III. Ausschuß für Medizinalbeamte: Gerichtsarzt Dr. Oegg, Medizinalrath Dr. Haus, prakt. Arzt Dr. Rapp und Gerichtsarzt Dr. Geis. Der IV. Ausschuß wird erst später in der Weise gebildet werden, daß für jede einzelne Sparte, wie z. B. für das Apothekerwesen, Thierarzneiwesen, Hebammen⸗ wesen, Chirurgen⸗ und Baderwesen aus jeder der drei Kommissio⸗ nen ein Mitglied hierfür abgegeben wird. Als man über die Ge⸗ schäftsordnung der Ausschüsse sich geeinigt hatte, vertheilte sich die Kommission in die einzelnen Ausschüsse und wird nun wohl vor 5 bis 6 Tagen keine allgemeine Sitzung abgehalten werden können, weil die den Ausschüssen vorgelegten Arbeiten von der größten Ausdehnung sind. Dem Ausschusse für Medizinalbeamte wird so gleich ein Kommissär aus dem Justizministerium beigegeben, wei hier die Arbeiten ohne Kenntnißnahme des öffentlichen Gerichts verfahrens und der Gerichts⸗Ab⸗ und Eintheilung unmöglich oder fruchtlos wäre; daß die Physikate eine gänzliche Veränderung ihrer Stellung erleiden müssen, ist wohl keine Frage mehr.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 8. Jan. (D. Z.) Wie gestern die kleine demokratische Opposition der ersten Kammer durch Hinausschieben der deutschen Frage überhaupt we⸗ nigstens noch Frist zu gewinnen strebte, so suchte sie heute, wo die Berathung des Wahlgesetzes zum Volkshause auf der Tagesord⸗ nung stand, wo möglich nochmals die Sache zu vereiteln. Strecker beantragte plötzlich, über die heutige Tagesordnung wegzugehen da der gestrige Beschluß der Kammer ein verwerfender sei. Allgemei⸗ nes Erstaunen. Strecker aber demonstrirte so: „Die preußische Bundesverfassung verändert durch ihren Art. 192 und andere Be⸗ stimmungen die hessische Verfassung. Zu einer Verfassungsverän⸗ derung sind aber gesetzlich mindestens 13 Stimmen der ersten Kam mer nöthig. Da nun gestern blos 12 Stimmen für den preußi⸗ schen Bund waren, so ist dieser verworfen, quod erat demonstran- dum.“ Die Freude dauerte aber nicht lange. Herr Emmer ling und Andere setzten der Opposition aus einander, daß etwas, was noch nicht bestehe, unmöglich unsere Verfassung ändern könne. Noch sei die preußische Bundesverfassung nur Entwurf, der in Er⸗ furt erst berathen und beschlossen werden solle. Nach dessen Annahme könne also erst die Rede von einer Aenderung unserer Verfassung durch denselben sein. Die Kammer trat diesen Ansichten bei und ging mit 11 gegen 7 Stim⸗ men über den Streckerschen Antrag zur Tagesordnung über. Die 37 Artikel des Wahlgesetzes, welches natürlich im We. sentlichen ganz mit dem preußischen übereinstimmt, wurden hierauf von der Kammer in zwei Sitzungen am Vormittag und Abend die zusammen an acht Stunden dauerten, diskutirt und an enomn 2 mit einigen Zusätzen und Modificationen, die aber nur afs Wünsche ausgedruͤckt wurden, um der raschen Ausführung der Sache Uebereinstimmung mit dem berliner Verwaltungs⸗Rathe, k Hinderniß zu bereiten. Sobald die Kammer etw lzäͤhliger zist in ten. 1 Ka etwas vollzähliger ist, wird man auch zur Wahl eines Mitgliedes für das Staatenhaus schreiten; zwei soll die zweite Kammer wählen, eines beide Kam⸗ mern gemeinschaftlich aus drei von der Regierung vorgeschlagenen Kandidaten (Kanzler Birnbaum in Gießen, Ober⸗Appellations⸗Rath Hesse dahier und Gutsbesitzer Dr. Zangen in Rheinhessen) di übrigen drei ernennt die Regierung. Die Opposition legte am Schlusse der heutigen Abendsitzung noch einen feierlichen Protest ein gegen die octroyirte berliner Verfassung und das preußische wie sie sagte, „volksfeindliche“ Wahlgesetz. Sie beharrt fest bei her frank⸗ furter Verfassung, die nur auf gesetzlichem Wege, wie sie ihn selbst vorschreibt, verändert werden könne. Der Gegenstand wird nun schleunigst zur Berathung an die zweite Kammer gehen, und man 1.g begierig, was unsere Herren Demokraten jetzt thun

Schleswig⸗Holstein. Altona, 13. Jan. (A. M.) Das Departement des Kriegswesens macht bekannt, daß dem Prin⸗ zen Feecsien gass b 11X.“ Glücksburg Durchlaucht, auf Ansuchen die Entlassun 8 jesige llitair 111“ ssung aus dem hiesigen Militair Aus der Uebersicht über die Zollintraden ergieb⸗ Netto⸗Zolleinnahme der Herzogthümer h1e“ schluß der Kanal⸗Intraden im Budget für das Jahr 1849 8 schlagt ist zu 2,186,593 Mk. (nicht 2,186,590 Mkr.); die reine Ein⸗ nahme des verflossenen Jahres hat dagegen betragen2 189,968 Mk übersteigt mithin, ungeachtet eines Ausfalls in den Sbe von 41,212 Mk. (im Budget pro 1849 sind nämlich veranschla 111,000 Mk., dagegen nur erhoben 69,788 Mk.) und trotzdem des von den Zollämtern des Herzogthums Schleswig sür die letzten vier Monate die Intraden nach Flensburg abgeliefert sind dennoch die veranschlagte Summe um 3375 M.

Ausland.

ihr eeSe Paris, 10. Jan. Georges Sand, welche hre Memoiren einem hiesigen Buchhändler für 130,000 Fr. ver⸗ 8