1850 / 16 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

niger Aufhebung des über diese Stadt verhängten Kriegsstandes. Dem Ausschusse war zur Benutzung bei Abfassung seines Berichts von dem Staats⸗Minister von Friesen eine schriftliche Mittheilung zugegangen, welche sich über die Nothwendigkeit der Verfügung wie Fortdauer der erwähnten Maßregeln ausführlich verbreitet. Was zuvörderst die Verlängerung des Belagerungszustandes über den Amtsbezirk Werdau betrifft, so hat das, was die ministerielle Mit⸗ theilung darüber sagt, insofern geringeres Interesse, als neuerlich die Aufhebung desselben erfolgt ist; bemerkt mag nur werden, daß darin von den Städten Werdau und Crinmitzschau gesagt wird, daß sie schon seit längerer Zeit vor Verkündigung des Be⸗ lagerungszustandes „ein Heerd revolutionairer Beweguugen“ ge⸗ wesen wären. Ueber die Fortdauer des 1“ für Dresden und Umgegend spricht sich die ministerielle Mittheilung folgendermaßen aus: „Wenn sich nun auch die Regierung mit der sofortigen Aufhebung des Kriegsstandes in Dresden und Um⸗ gegend nicht einverstehen kann, so beruht dies insbesondere auf der Ueberzeugung, daß die Partei, welche in der ersten Hälfte dieses Jahres die verschiedenen Aufstände in Dresden, in der Pfalz, Ba⸗ den und vielen anderen Orten und Gegenden geleitet und hervor⸗ gerufen, ihre Pläne noch nicht aufgegeben hat und namentlich auf Dresden noch ihre Hoffnung setzt. Deutet hierauf hin schon die hoffnungsreiche und Rache drohende Sprache vieler demokratischen Blätter, so liegen auch für Dresden selbst mehrere Anzeichen vor, die auf die Absicht einer Einwirkung auf die Soldaten im revolu⸗ tionairen Sinne schließen lassen. So haben z. B. neuerdings erst verschiedene Soldaten Exemplare der bekannten „Kriegsartikel“ von Heinzen, die ihnen zugestellt worden, an das Gouvernement abge⸗ geben und bei Gelegenheit einer Haussuchung, bei einem hiesigen (dresdener) Einwohner hat man ein ganzes Paket dieser Kriegs⸗ artikel, so wie andere aufreizende Schriften gefunden. Liegt daher die Befürchtung, daß nach Aufhebung des Kriegsstandes die Wüh⸗ lereien und insbesondere das Aufwiegeln der Soldaten, was im vori⸗ gen Jahre hier im größten Maßstabe betrieben wurde, alsbald wie⸗ der beginnen werde, sehr nahe, und ist gerade jetzt bei den ge⸗ spannten Zuständen Dentschlands überhaupt es doppelte Pflicht der Regierung, Exzessen der Art vorzubeugen, die zu ganz unabsehbaren Folgen führen könnten, so hält dieselbe es für durchaus unthun⸗ lich, den Kriegsstand schon jetzt, und ehe ihr durch ein neues Ver⸗ einsgesetz die Kraft gegeben worden ist, den gesetzwidrigen Aus⸗ schreitungen der Vereine entschieden entgegenzutreten, wieder aufzu⸗ heben.“ Die Mehrheit des ersten Ausschusses der ersten Kammer (Abgeordnete von Watzdorf, Elstner, Kretzschmar) räth der Kammer an, „dem von der zweiten Kammer angenommenen Antrage des Abgeordneten Müller auf sofortige Aufhebung des Belagerungszu⸗ standes in Dresden und dem werdauer Ametsbezirke beizutreten.“ Das Minoritäts⸗Gutachten, vom Prinzen Johann und dem Abg. von Biedermann abgegeben, will statt des Antrags der zweiten Kammer blos die Erklärung in dem Protokolle niedergelegt wissen: „wie man das Vertrauen zu der hohen Staats⸗Regierung hege, daß sie die verhangenen Ausnahmezustände, sobald es die Umstände gestatten, aufheben werde.“ Die beiden letztgenannten Kammermitglieder legen auf die von der Staatsregierung fest ausgesprochene Ueber⸗ zeugung, daß jene Aufhebung zur Zeit noch nicht räthlich sei, ein erhebliches Gewicht und finden keinen Grund, zu glauben, daß von Seiten der Regierung mit der Fortdauer des Belagerungszustandes anderweite politische Zwecke verfolgt würden.

Hannover. Hannover, 12. Jan. Der Abgeordnete Buern hat in der zweiten Kammer folgenden zahlreich unterstützten Ur⸗An⸗ trag auf Erlassung eines Gesetzes in Betreff der Civilehe gestellt: „In Erwägung, daß durch §. 6 des Gesetzes vom 5. September 1848 verschiedene Abänderungen des Landesverfassungsgesetzes, be⸗ treffend völlige Glaubens⸗ und Gewissensfreiheit für alle Landes⸗ einwohner, eingeführt worden ist. In Erwägung, daß diese gesetz⸗ liche Bestimmung nicht vollständig zur Geltung kommen kann, wenn die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen über die Zulässigkeit der Ehen und deren rechtsgültige Vollziehung besonders zwischen Christen und Nichtchristen bestehen bleiben, weil dadurch manche Ehen unmöglich werden, die bei vollkommener Glau⸗ bens⸗ und Gewissensfreiheit möglich sein müssen. In Er⸗ wägung, daß die Regierung die rechtsgültigen Ehen möglichst begünstigen und vermehren, dagegen die wilden Ehen ausrotten will, wie ihre dahin zielenden Gesetzesvorlagen ergeben, weshalb sie

also auch die Ehehindernisse, welche im Glaubensbekenntnisse liegen, als bürgerliche Ehehindernisse nicht länger bestehen lassen darf. In Erwägung, daß reichsgesetzlich durch die Grundrechte des deutschen Volks Art. V §. 20 bereits festgestellt worden ist, daß die bürger⸗ liche Gültigkeit der Ehe nur von der Vollziehung des Civilakts ab⸗ hängig sein, die kirchliche Trauung erst nach der Vollziehung des Civilakts stattfinden dürfe und die Religionsverschiedenheit kein bür⸗ gerliches Ehehinderniß abgeben soll, so wie nach §. 21 die Führung der Standesbücher den bürgerlichen Behörden überwiesen worden ist; in Erwägung endlich, daß im Gesetz über die Einführung der Grund⸗ rechte in Deutschland vom 27. Dezember 1848 Art. IV. Nr. 6 den Einzelregierungen Deutschlands aufgegeben worden ist, in diesem Sinne Vorschriften über die Civilehe und die Standesbücher in hren Ländern zu erlassen: Aus diesen Gründen beschließen Stände: Königliche Regierung zu ersuchen, baldigst ein Gesetz über die Civil⸗ he und die Standesbücher unter Zugrundelegung der darüber in den Grundrechten des deutschen Volkes Art 5 §. 20 und 21 ent⸗ haltenen Vorschriften entwerfen zu lassen und ihnen vorzulegen.“

8 Baden. Heidelberg, 10. Jan. (B. M.) In der Nacht

von gestern auf heute starb unerwartet schnell an den Folgen eines Blutsturzes einer unserer juristischen Celebritäten, der ordentliche Professor Dr. Karl Eduard Morstadt. Unsere Universität erlitt durch diesen Todesfall einen schwer zu ersetzenden Verlust.

1 Freiburg, 10. Jan. (N. Fr. Z.) Nach dem so eben er⸗

schienenen Personal⸗Verzeichniß unserer Universität zählt dieselbe in dem gegenwärtigen Semester 388 Zuhörer, darunter 86 Nicht⸗

badener. Davon widmen sich der Theologie 158, der Jurispru⸗ denz 67, der Medizin, Pharmazie, höheren und niederen Chirurgie 99, der Staats⸗Oekonomie, Philosophie und Philologie 42. Als Hospitanten nehmen 22 an den Vorlesungen Antheil. Im vorigen Semester hatte die Universität 295 Zuhörer, somit betraͤgt die Ver⸗ mehrung in diesem Semester 99.

Freiburg, 11. Jan. (N. Freib. Zt / Folge enaei 2en igriesm nisteriatzeftr is ist ee es 8 1Salt. Gefangener aus den Kasematten in Rastatt entlassen worden. Ein⸗ undzwanzig von ihnen trafen heute unter Militair⸗Eskorte hier ein, um der Bestimmung gemäß nach Bregenz transportirt zu werden wo sie ihre Laufpässe ausgehändigt erhalten. Es befanden sich ve. vSr I“ 3 aus Italien und 1 aus Böhmen welche sämmtlich in der Absicht nach Baden ge⸗ 1 an der Revolution zu betheiligen. . en getommen waren, sich

Hessen. Kassel, 10. Jan. (D. Z.) Das nach dem Ge⸗ setze vom 14. Fhsegbe I aufzunehmende 1c en 8 anlehen von 1 Million Thaler ist bereits vollständig gezeichnet. Un⸗

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term 30. Dezember wurde die von der Haupt⸗Staats⸗Kasse erlas⸗ sene Bekanntmachung über die Anmeldungen und Einzahlungen ver⸗ öffentlicht, und gestern schon waren so bedeutende Beträge gezahlt und zugesichert, daß die Annahme von nicht angemeldeten Einzah⸗ lungen bereits geschlossen ist, um erst die letzten Anmeldungen bei den auswärtigen Rentereien zu erfahren. Ein Anerbieten von 300,000 Rthlrn. gegen 1 ¼ Prozent Provision wurde schon vor mehreren Tagen zurückgewiesen. Es ist dies Alles wohl die beste Widerlegung und Bekäaͤmpfung von haͤmischen Ausstreuungen über den kurhessischen Kredit und von bekannten künstlichen Manövern, die kürzlich ausgegebenen Kassenscheine auswärts zu drücken.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 11. Jan. (Darmst. Ztg.) Zur großen und freudigen Ueberraschung unseres Hofes traf Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen gestern hier zum Besuche ein. Bei der Corpsvisite, die Hochderselbe heute um 11 Uhr von den Offizieren hiesiger Garnison im Kaisersaale des Schlosses anzunehmen geruhte, richtete Se. Königliche Hoheit bei⸗ läusig folgende sehr ehrenvolle Worte an die Versammelten: „Ich freue mich darüber, mit Offizieren näher bekannt geworden zu sein, in welchen ich die Führer des braven hessischen Truppencorps er⸗ blicke. Bevor ich von Ihnen Abschied nehme, kann ich nicht uner⸗ wähnt lassen, daß man in allen Staaten dankbar anerkennen muß, was die Großherzoglich hessischen Krieger gegen den Aufstand in Baden so muthvoll gethan, indem sie einen Monat lang allein den ersten Stoß abzuwenden wußten; nicht zu gedenken dessen, was wir später gemeinschaftlich ausgeführt haben. Die Zeiten sind aber noch nicht ruhig, unser Gegner schläft nicht, er ist sehr rührig, und wir wissen nicht, wie bald uns wieder die Pflicht ruft: so daß wir jederzeit gefaßt sein müssen, da oder dort zu erscheinen. Wann und wo es aber auch sei, kann ich nur wünschen und werde ich mir es stets zur Ehre rechnen, gemeinschaftlich mit den braven Hessen auf dem Wahlplatz zu erscheinen.“ Nachmittags war dem hohen Be⸗ suche zu Ehren große Tafel bei Hofe, und Abends kehrte der Prinz wieder nach Karlsruhe zurück.

Darmstadt, 7. Jan. (Darmst. Ztg.) (Schluß der gestern abgebrochenen Sitzung der ersten Kammer.)

Stephani: Er sei ein Neuling in der Politik und daher befangen bei der Beleuchtung eines so wichtigen Gegenstandes. Es handle sich besonders darum, ob die frankfurter Reichs⸗Verfassung zu Recht bestanden habe. Um diese Frage zu beantworten, gehe Redner zu⸗ rück auf die mächtigen Ereignisse des Jahres 1848, das einen glän⸗ zenden Theil des großen Jahrhunderts bilde, auf die Entstehung der Verfassung, die ein Werk sei, das dem deutschen Geist und Verstand Ehre mache, citirt hierauf verschiedene Stellen aus einem Schriftchen von L. Simon: „Ein Wort des Rechts“, und kommt zum Resul⸗ tat, daß die frankfurter Verfassung keine gesetzliche Kraft in Hessen gehabt habe. Mit den Grundrechten verhalte es sich anders, diese seien früher, vor der Verfassung publizirt worden. Außerdem sei es auch durchaus unmöglich, die Verfassung durchzuführen, denn welche Staaten gingen wohl mit Hand in Hand? Württemberg und Bayern gewiß nicht, und die kleineren Staaten seien nicht zu rechnen. Es werde noch die Zeit kommen, wo sich auch Bayern dem Bundesstaate anschließen würde; man werde ihm dann brüderlich die Hand reichen, ihn ans deutsche Herz drücken und ihn in den Bund mit den nordischen Brüdern auf⸗ nehmen. Es könnte sich im Süden zwar noch ein Bund bilden, aber Einigung würde zuletzt doch erzielt, die Schran⸗ ken zwischen beiden würden fallen. Auch würde kein Bürgerkrieg dadurch eutstehen; zwar seien in Böhmen Truppenmassen angehäuft, doch scheine es nicht darauf abgesehen, die heutigen Bestrebungen damit zu dämpfen oder zu mäßigen; er vertrete die Ansicht seiner Wähler, das Volk, und lege „die Hand in die Feueresse wie jener Römer, der vor Porsena stand.“ In ruhigerem Tone geht Redner wieder auf den Verfassungs⸗Entwurf über, der ganz auf die frank⸗ furter Verfassung basirt sei. Viele Veränderungen seien nur styli⸗ stische, nur wenige, im Ausschuß⸗Berichte angeführte, seien von Ein⸗ fluß. Zu letzteren gehöre der nicht haltbare Grundsatz des suspen⸗ siven Veto. Ein solches würde den Grund zur Republik legen, von der er durchaus kein Freund sei und im Staat ewige Bewegun⸗ gen verursachen. Werfe man Blicke auf die Annalen eines Pach⸗ barlandes, so fände man genug Gründe gegen eine Republik, denn es zeigten sich da Umstände, über die der Menschenfreund nur wei⸗ nen könne, und zuletzt gehe die Freiheit unter durch die Säbel⸗ herrschaft. Redner ist deshalb für die wahre constitutionelle Mo⸗ narchie, wo die Vertreter des Volks ehrlich und redlich mit aller Kraft der Regierung zur Seite ständen. Doch das frankfurter Wahlgesetz in Verbindung mit dem suspensiven Veto führten zur Re⸗ publik; mit Beseitigung des suspensiven Veto verschwinde zugleich das Prinzip der Zerstörung. Die Bestimmungen der Grundrechte würden einigermaßen durch die Verfassung verkümmert, der Ausschuß⸗ Bericht führe die wichtigsten Verschicdenheiten an, auch müsse ja erst die neue Verfassung ins Leben treten, nachdem sie von der Elite des Volks geprüft worden sei. In diesem Kampfe des Geistes und Verstandes würden die Anstände beseitigt werden; doch komme auch das Bedenken, die Verfassung könnte auch ins Schlimme verändert werden, wenn das mehr aristokratische Prinzip in der Ver⸗ sammlung vorherrsche. Das Wahlgesetz sei mangelhaft, die Regierung habe dies anerkannt und eine Aenderung vergebens versucht. Aber die Verfassung selbst anerkenne die Rechte des Volks. Dieffenbach sucht auszufuͤhren, daß bei den verschiedenen Regierungen der Hauptgrund des Ablehnens der Reichsverfassung der war, weil sie aus den Händen der Nationalvertreter kam, dagegen die jetzt vor⸗ liegende sei von ihnen und darum gut. Unter den verschiedenen Zeichen, welche die Herkunft derselben darthäten, sei besonders das bemerkenswerth, daß die Bestrebungen zu Gunsten des Fürsten⸗ hauses weit die zu Gunsten des Volks überwiegen. Dahin gehöre die Oberleitung durch Preußen; daß nicht jeder einzelne Soldat auf die Verfassung beeidigt werde. Gewiß würde der größte Theil des Volks von einer Verfassung, die ohne die Vertreter des Volks entstanden sei und die vorzugsweise für die Fürstenhäuser sorge, nicht befriedigt sein, und immer müsse man dann durch große Mi⸗ litair- und Polizeigewalt Gehorsam bewirken; die Wirksamkeit des nächsten Reichstags sei nicht von solcher Bedeutung; den großen Aenderungen würde man die nöthige Zustimmung aller Verbünde⸗ ten und zuletzt das absolute Veto entgegenstellen. Auch sei unsere freisinnige Gesetzgebung dadurch gefährdet; denn §. 192 der vor⸗ geschlagenen Verfassung sage: „Keine Bestimmung in der Verfassung oder in den Gesetzen eines Einzelstaats darf mit der Reichsverfas⸗ sung im Widerspruch stehen“; aber schon jetzt zeigten sich solche Wi⸗ dersprüche, denn die Grundrechte, die Gesetzeskraft hätten, weichen vielfach vom neuen Entwurf ab, z. B. in den Bestimmungen über Preßfreiheit, Versammlungs⸗ und Vereinsrecht. Auch mit den Bestimmungen der hessischen Verfassungs⸗-Urkunde kämen die der neuen Reichs⸗Verfassung in Konflikt. So seien die Bestimmungen über die Abänderung der Verfassung in beiden verschieden, dann entäußere sich das Staatsoberhaupt gegen die Bestimmung des Ar⸗ tikels 4 der Verfassungs⸗Urkunde durch seinen Beitritt eines Theils seiner Rechte. Die deutschen Staaten würden verschiedene Gruppen bilden, so selbst der Zollverein zerfallen und dann besonders Ober⸗

hessen einen wichtigen Absatzweg nach Süden verlieren. Der Haupt⸗ grund aber gegen den Anschluß sei das Wahlgesetz selbst, indem durch die Errichtung von drei Wahl⸗Abtheilungen die sonst und noch immer Bevorzugten abermals bevorzugt würden. Das Volk habe mit Freude die Bestimmung der Grundrechte über die Gleich⸗ heit aller Deutschen vor dem Gesetz, so wie das hessische Gesetz über die Standes⸗ und adeligen Gerichtsherren aufgenommen, aber diese Be⸗ stimmungen würden sehr durch das neue Gesetz beschränkt. Der Besitz sei das eigentliche Wesen des Stände⸗Unterschiedes. Nach Allem halte er für Pflicht, gegen den Anschluß zu sein und schließt seine Rede mit den Worten Uhland's: „So sprecht nun euer letztes Wort u, s. w.“ Klipstein: Unser zerrissenes Volk habe seit Jahr⸗ hunderten nach Einigung gestrebt, und wahrhaft rührend sei es, wie es bei diesen Strebungen vom Schicksal verfolgt, doch immer wieder darauf zurückgekommen sei. Als sich diese Strebungen nach den Freiheitskriegen nicht weiter haben geltend machen kön⸗ nen, seien Vereine und Denkmale als Symbole ihrer Ein⸗ heit entstanden; der Toast eines Fürsten in jener Zeit habe ihm den Gang an die Spitze der Nation sehr erleichtert; die National⸗ Versammlung sei zusammengesunken, und abermals sei das Ziel nicht erreicht gewesen, die Idee habe aber zur Geltung kommen müssen, und jeder Weg, der dazu führe, sei der zur Beruhigung und Freiheit. Der Weg der Einheit sei jedoch verschieden; im Minoritäts⸗Bericht sei die traurige Weissagung enthalten, daß die dargebotene Verfassung nie vom Volke angenommen werde, doch hoffe er, daß diese Weissagung trüge, denn gestern habe er einer großen Versammlung in Worms beigewohnt, welche die Belehrung des Volkes über die Wahlen zum Zweck gehabt habe, und überall habe man mit Begeisterung die Angelegenheit aufgenommen. Eben so sei es in anderen Theilen des Landes. Das Volk in seiner Mehrheit werde sich an den Wahlen betheiligen und so den Schritt der Regierung genehmigen. Würde das Volk vom Wählen zurückgehalten, so stehe man an einem Abgrund, der nur mit Blut und Trümmern auszufüllen sei, oder an dem leeren Grab des wiedererstandenen Bundestages, je⸗ denfalls aber am Grabe der Freiheit. Ministerpräsident Jaup be⸗ richtigt verschiedene Mißverständnisse: so sei die Reichsverfassung nicht von dem Reichsverweser publizirt worden; auch seien die Zoll⸗ erträge Oesterreichs und des Zollvereins sehr verschieden; ferner sage der Bericht der Minorität, daß sich 2 Mitbegründer des Bünd⸗ nisses von diesem zurückgezogen hätten. Er weig nicht, woher ih⸗ nen diese Kunde komme; der Staatsregierung sei sie ganz fremd. Strecker: Die Rede Klipstein's gehe zu Herzen, aber Verdäch⸗ tigungen dürften nicht vorkommen; auch er sei für die Einheit Deutsch⸗ lands und wünsche ein Volk, das einen Waldeck und Jakoby besitze, und Geschworene, die diese Männer freisprächen, in den Bund aufgenom⸗ men zu sehen. Von einer Association mit Wallerstein und v. d. Pford⸗ ten könne nicht die Rede sein; diese seien auf ganz anderem Wege zu derselben Erkenntniß gekommen, wie die Partet der Minorität. Es habe ihn gefreut, daß man den Grundsatz anerkannt habe, man müsse halten, was versprochen; in Frankfurt sei aber viel verspro⸗ chen und nichts gehalten worden. Oesterreich könne sich der Hege⸗ monie Preußens nicht unterwerfen. Emmerling: Der §. 2 der neuen Verfassung, der Oesterreich von dem Beitritt abhalte, sei ganz derselbe, wie der §. 2 in der frankfurter Verfassung. Wenn man diese als Panier vorantrage, wie wolle man da die Theilung Deutschlands vermitteln? Die neue Verfassung lade jeden deutschen Staat ein, beizutreten, aber das sei nicht im Interesse Oesterreichs; auf dem vorgeschlagenen Wege sei keine Einheit zu erzielen. Redner wendet sich hierauf gegen Dieffenbach, ob er den Weg, auf dem die frankfurter Versammlung gegangen sei, für con⸗ titutionell halte? Er selbst sei Mitglied derselben gewesen, aber ihr Weg sei kein constitutioneller, sondern ein einseitiger von der Volksvertretung, kein mit den Regierungen vereinbar⸗ ter, also eher ein republikanischer gewesen. Nie hätten die Re⸗ gierungen das Vereinbarungs⸗Prinzip aufgegeben und eine große Fraction in Frankfurt habe dies aufrechterhalten wollen. Der Majorität des Reichstages in Erfurt bleibe es unbenommen, Mängel zu verwerfen und Beschlüsse nach Belieben zu fassen. Dieffenbach habe bemerkt, das hessische Volk sei nicht durch das neue Gesetz befriedigt, aber es sei auch schon gegenbemerkt wor⸗ den, daß die Sympathieen immer größer wurden. Auch sei sehr auffallend, daß der §. 192 des neuen Gesetzes: „Keine Bestimmung in der Verfassung oder in den Gesetzen eines Ein⸗ zelstaates darf mit der Reichsverfassung im Widerspruch stehen“, so angefeindet werde, denn er sei wörtlich der §. 194 der frank⸗ furter Verfassung. Allerdings seien in ersterer verschiedene Satzungen, die nicht mit dieser übereinstimmten, aber der Bericht der Majorität habe schon ausgeführt, daß diese nicht so wichtig seien. In Betreff der Presse sei (§. 141) Alles einem künftigen Reichsgesetz vorbehalten, und daß das Versammlungs⸗ recht in gewisse Schranken gewiesen werden müsse, habe Dieffen⸗ bach selbst anerkannt, doch könne das All nur in Uebereinstim⸗ mung mit dem Reichstag geschehen. Von den Bestimmungen des Wahlgesetzes sei er durchaus nicht so befriedigt, daß er ein unbedingter Anhänger desselben sei, vielmehr habe er ge⸗ wünscht, daß der Verwaltungsrath auf die Reclamationen der hessischen Regierung eingegangen sei; das Gegentheil sei aber nicht zu ändern. Schließlich bemerkt der Redner, daß, wenn der Besitz nicht mehr geachtet werde, man nach den Lehren des Socialismus die Güter vertheilen und Alles gleich machen müsse. Kritzler ist ebenfalls für den Anschluß an das Bünd⸗ niß. Thudichum widerspricht, daß die frankfurter Verfassung allgemein mit Enthusiasmus aufgenommen worden sei; sie habe Oesterreich und somit auch das Supplement zum gesammten deutschen Volke ausgeschlossen, zugleich sei sie zu spät ss kommen, denn der Cato habe gefehlt, der ihr täglich zugerufen hätte, daß die Reichsverfas8sung vor dem Monat September fertig sein mußte. Die Regierungen hätten auch nie erkannt, daß die frankfurter Versanmlung die Reichsverfassung allein eben könne. Die neue Verfassung habe die Fehler der frank⸗ sere und noch einige weiter; besonders das Wahlgesetz sei mangelhaft; aber Hessen sei eingeschlossen von einem Staaten⸗ komplex, der sich an die berliner Verfassung angeschlossen. Als Vorzug dieser vor der frankfurter sei hervorzuheben, daß sie mehr einem Bundesstaat entspreche, da sie en Fürsten⸗Collegium enthalte, und so die einzelnen Staaten mehr vertrelen würden. Wichtiger sei, daß die Krone Preußen die b. ohne aber zur erblichen Kaiserwürde erhoben zu sein. W eisheimer will nur berichtigen, daß die gestrige wormser Versammlung nicht maßgebend sein il sie einseitig berufen worden sei; das gebend sein könne, weil sie einseitig

Volk sei gegen das Drei⸗Königs⸗Bündniß. eten habe auch aktenmäßig nachgewiesen, daß die frankfurter⸗ ersammlung kein vereinbarende, sondern eine constituirende gewesen. Dieffenbach hält für constitutionell, wenn das Volk Abgeordnete mit Genehmi⸗ gung der Regierung wähle. Daß man immer mn Entwurf spreche, geschehe zur Beruhigung. Ferner habe er kein Wort gesagt, als wenn er den Besitz nicht hochachte: er sei kein Sozialist. Zöpp ritz: Nur er habe länger gegen den Minoritätsbericht geredet, er

wisse aber nichts von Verdächtigungen; Strecker habe aber 8

senach nach Wien gereist.

Einwände nicht widerlegt. Auch er habe das von Dieffenbach Ge⸗ sagte so verstanden, daß dieß bei der praktischen Ausführung auf Güter⸗ vertheilung hinausliefe. Emmerling versteht unter „constitutio⸗ nell“ nur, was die Volksvertreter in Vereinbarung mit der Regie⸗ rung beschließen. Nach einer Bemerkung der Abg. Thudichum und Kritzler erfolgt die (bereits in der Beilage zu Nr. 13 des St. A. gemeldete) Abstimmung.

Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Koburg, 4. Jan. (O. P. A. Z.)

In hiesiger Stadt, die für den bevorstehenden Landtag in vier Be⸗ zirken je zwanzig Wahlmänner zu wählen hatte, ist endlich heute, nach einem mehrtägigen hartnäckigen Wahlkampfe zwischen der con⸗ stitutionellen und demokratischen Partei, die Wahl beendigt und da⸗ bei die demokratische Partei gänzlich aus dem Felde geschlagen worden. In sämmtlichen vier Wahlbezirken sind die Kandidaten der constitutionellen Partei gewählt, während die demokratische trotz aller Anstrengungen auch nicht einen der Ihrigen durchzusetzen ver⸗ mochte. Dies Resultat ist um so erfreulicher, als es lediglich der Einigkeit und der großen Ausdauer und Beharrlichkeit der consti⸗ tutionellen Partei zu danken ist, die dadurch den ermuthigenden Beweis geliefert hat, wie viel sie vermag, wenn sie nicht, wie es leider in früheren Fällen so häufig geschah, ihre Kräfte zersplittert, sondern sich in geschlossener Phalanx der demokratischen Partei ge⸗ genüberstellt. Alle Wohlgesinnten müssen ihr für diesen Beweis

dankbar sein.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 12. Jan. (O. P. A. Z.) Se. Hoheit der Herzog von Nassau ist heute hier durch über Ei⸗ Man vermuthet, die Krankheit des Prinzen Moriz von Nassau, Bruders des Herzogs, sei die Ursache dieser Reise.

Gestern Abend um 6 Uhr wurde das Skrutinium zur Wahl

der 75 Wahlmänner für den gesetzgebenden Körper hiesiger freien

Stadt geschlossen. Es sind im Ganzen 2807 Stimmzettel abgege⸗

ben worden; davon kommen auf die erste Abtheilung nur ein Fünf⸗

tel, auf die zweite und auf die dritte je zwei Fünftel.

Die Kandidaten⸗Liste, welche der patriotische Verein in

Verbindung mit mehreren anderen Vereinen aufgestellt hatte, scheint mit sehr großer Majorität den Sieg errungen zu haben. Am meisten haben sich die Handwerker bei der Abstimmung betheiligt.

Interessant ist der Vergleich der Theilnahme an den Wahlen zum

gesetzgebenden Körper in früheren Jahren mit der eben stattgehab⸗

ten; 1832 stimmten in der ersten Abtheilung 393, in der zweiten

588, in der dritten 695, zusammen 1676, im Jahre 1834 in der

ersten 227, in der zweiten 395, in der dritten 447, zusammen 1069.

Die Durchschnittssumme von 7 Jahren (1832—38) beträgt: erste

35, während

Abtheilung 236, zweite 314, deitte 385, zusammen

AUAusland.

Oesterreich. Pesth, 9. Jan. Die Pesther Zeitung enthält folgende das Verbot des Figyelmezö betreffende Be⸗ kanntmachung: „Nachdem das allhier ausgegebene politische Tage⸗

blatt Figyelmezö seit einiger Zeit es sich zur besonderen Auf⸗ abe gestellt zu haben scheint, durch allerlei böswillige und die Maßregeln der Regierung verdächtigende Artikel eine stete Unruhe zu verbreiten und hierdurch die wohlthätigen Früchte des wieder hergestellten Friedens zu gefährden; nachdem dasselbe auf solche Weise die durch das veröffentliche Programm übernommenen Ver⸗ pflichtungen gänzlich hintenansetzt, und nachdem endlich mehrfache diesfällige Erinnerungen und Warnungen völlig unbeachtet geblie⸗ en, so sieht man sich veranlaßt, das weitere Erscheinen dieses Zlattes bei dessen offenbar bedenklicher Tendenz hiermit einzustellen. Pesth 8 8 Januar 1850. Vom Kaiserlichen Militair⸗ Distrikts⸗ ommando.

Venedig, 7. Jan. (Lloyd.) Der Civil⸗ und Militair⸗ Houverneur General Freiherr von Puchner hat eine Bekanntma⸗ hung ergehen lassen, derzufolge den Bewohnern der venetianischen Provinzen, so wie früher schon den lombardischen Unterthanen, die Bewilligung ertheilt wird, sich durch Erlegung einer Summe von 700 Fl. C. M. vom Militairdienste zu befreien. Die Gesammt⸗

summe der auf diese Weise einfließenden Beträge wird zur Krei⸗ rung eines Fonds zu Gunsten der vom Staate gestellten Ersatz⸗ männer verwendet. 8 Die hiesige Kaiserliche Statthalterei zerfällt nach der neuen Geschäftsführung in zwei Hauptsectionen, in die militairische und politische. Chef der Militair⸗Section ist der vielseitig gebildete, der talienischen Sprache vollkommen kundige Major, Baron von Wel⸗ en (Neffe des Feldzeugmeisters in Wien), vom General⸗Quartier⸗ meisterstabe, welcher zugleich Chef der Generalstabs⸗Abtheilung des Militair⸗Gouvernements ist. Der rastlose Graf Marzani ist Chef der Civil⸗Section. Viele Beamte, welche unter der ehemaligen revolutionairen Regierung fortdienten, wurden wie⸗ der angestellt, und besorgen größtentheils die nämlichen Ge⸗ chäfte, welche ihnen vor dem März 1848 zugewiesen waren. Gouvernements⸗Adjutant ist der Oberst⸗Wachtmeister von Stöger. Die Militair⸗Section korrespondirt in der Regel nur mit den Pro⸗ inzial⸗Delegationen in italienischer Sprache, sonst aber immer eutsch. Auch das Präsidium der Civil⸗Scction erledigt Manches n deutscher Sprache. Aus Dienstesrücksichten ist es bei der Militair⸗ Section eingeführt, daß die in italienischer Sprache zu erlassenden Verordungen und sonstigen Erledigungen größtentheils stets früher n deutscher Sprache verfaßt und dann erst von den eigens hierzu estimmten Translatoren ins Italienische übertragen werden. Nach den neuesten Verfügungen des Feldmarschalls wurde die Ausübung der höheren Staats⸗Polizeigewalt ver Militair⸗Behörde unterge⸗ ordnet. Während der Dauer des Ausnahmezustandes wird dem⸗ ach nur die niedere Lokal⸗Polizeigewalt von den politischen Be⸗ hörden gehandhabt werden. 8 Noch unter dem General der Kavallerie Ritter von Gorzkowski, der sich gegenwärtig als Festungs⸗Gouverneur in Mantua befindet, wurde hier ausnahmsweise die Präventiv⸗Censur eingeführt, welche von dem ehemaligen Censor, jetzt Oberkommissär der öffentlichen Ord⸗ nung, Grafen von Pulls, äußerst gelinde gehandhabt wird Pullé ist selbst Schriftsteller (ein von ihm im Jahre 1840 zu Verona herausgegebenes metrisches Drama erregte Aufsehen und fand großen Beifall) und ein liberal gesinnter Mann, der die Censur ö Takte auszuüben weiß. Hoffentlich wird aber die 2 en 3 8 14 F. Phhen iv⸗Censur bald durch ein zeitgemäßes Preßgesetz ersetzt Der Winter hatte hier sehr

mild begonnen; Tagen haben wir aber eine 9 ; seit einigen

2 strenge Kälte; seit gest 8 (Ehbenn ge4neushärlic. 5 der Provinz F 5 nichns rhebliches. Der Karneval verspricht hi

glänzend zu werden. b spricht hier diesmal nicht sehr

Frankreich. Gesetzgebende Versammlun S 2 1 11. Januar. Tagesordnung: Fortsetzung der Dehatte bates

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die Elementarlehrer. Der §. 6 des Entwurfs: „Die Comités der Arrondissements behalten ihr Recht, die Elementarlehrer absetzen zu

können, doch wird diese Absetzung erst durch Bestätigung des Prä⸗

fekten definitiv“ wird ohne Diskussion angenommen. §. 7: „Die Bestimmungen des Gesetzes vom 22. Juni 1833 bleiben in Allem aufrecht, was nicht dem gegenwärtigen Gesetz entgegen ist.“ genommen. „Die durch des Artikels 23 des Gesetzes vom 28. Juni 1833 ausgesprochen werden.“ Parieu ist dagegen, weil dies das bereits erfolgte Votum beschränkt. Dabeaux zieht sein Amendement zurück.

nur für 6 Monate Gültigkeit habe.

in folgender Fassung angenommen wird: „Das gegenwärtige Ge⸗ setz verliert 6 Monate nach seiner Verkündigung seine Gültigkeit.“ Der Präsident befragt die Versammlung über die Art der Ab⸗ stimmung über das ganze Gesetz. (Lärm. Links: Das Skrutinium durch Abtheilungen.) Die Versammlung entscheidet, daß das Votum auf der Tribüne stattfinde. Das Gesetz wird (wie schon erwähnt) mit 385 gegen 223 Stimmen angenommen. Die Versammlung schreitet hierauf zur Verhandlung über den Antrag, den alten Saal der Deputirtenkammer für die Sitzungen der Nationalversammlung einzurichten. Messieur stellt den Antrag, daß die Kommission alle Vorschläge, welche sich auf diesen Antrag beziehen, sammeln und darüber Bericht erstatten solle. Er ist der Ansicht, daß der gegenwärtige Antrag der Kommission in jeder Hinsicht schlecht sei. Man möge einen neuen provisorischen Saal bauen und sich dabei des Materials des jetzigen bedienen. Die Diskussion wird auf morgen verschoben.

Sitzung vom 12. Jan. Die Tagesordnung führt zur Fort⸗ setzung der Berathung über die Einrichtung des alten Kammer⸗ saales für die jetzige gesetzgebende Versammlung. Der Berichter⸗ statter, Herr Chager, unterstützt den Gesetzvorschlag, der einen Kredit von 71,000 Fr. für diese Arbeit verlangt. Herr Leverrier spricht im Namen der Minorität der Kommission gegen den Antrag. Die Majorität hat die Möglichkeit des Plans darauf gegründet, daß ein bedeutender Theil der Mitglieder immer fehlen wird. Die Kammer schreitet zur Abstimmung, ob über die einzelnen Artikel des Gesetzes eine Berathung stattfinden soll und spricht sich im verneinenden Sinne aus. Dieser Beschluß erregt eine allgemeine Aufregung. Die Abgeordneten verlassen die Bänke, und die Sitzung wird hier⸗ durch für einige Augenblicke suspendirt. Nach ihrer Wie⸗ deraufnahme kommt der Vorschlag des Herrn Didier wegen Ausarbeitung der Gesetze für Algerien zur Berathung. Das Ministerium ist der Ausicht, seine Meinung über diese Frage noch nicht sagen zu können. Der Kriegsminister d'Hautpoul wollte der Regierung die Initiative der Vorbereitung dieser Gesetze vorbehalten wissen, die Versammlung entschied aber mit 301 gegen 230 Stimmen, daß sie aus ihrer Mitte eine Kommission von 15 zur Vorbereitung der Gesetze für Algerien ernennen wolle.

Paris, 12. Jan. Das Evènement meldet: „Der Minister⸗ rath hat sich gestern im Elysée versammelt. Der Präsident führte den Vorsitz. Vor der Kabinetssitzung hatte Lord Normanby, der Gesandte, eine einstündige Unterhaltung mit dem Prä⸗

denten.“

Die Initiativ⸗Kommission hat sich für den Antrag der Herren Baudin und Genossen ausgesprochen. Derselbe lautet: „Jedes Individuum, das in Frankreich von einem Fremden, der selbst in Frankreich geboren wurde und daselbst ansässig ist, abstammt, wird als Franzose angesehen.“

Bis jetzt sind von der ersten Nummer des Journals Napo⸗ leon 50,000 Exemplare abgezogen worden; trotz dieser ansehnlichen Auflage aber sind in Paris nur wenige Exemplare zu finden, wor⸗ aus man schließt, daß dieser Wochenschrift ihr Wirkungskræis hauptsächlich in den Departements zugedacht ist.

Der verantwortliche Redacteur des eingegangenen Temps, Durrieu, wurde gestern kontumazialisch vom Assisenhofe zu 2 Jahren Gefängniß und 5000 Frs. Geldstrafe verurtheilt. Durrieu und sein Mit⸗Redactenr Suquet sitzen seit einiger Zeit im Schulden⸗ Arresthause.

Präsident Bonaparte beabsichtigt, wie die Liberté versichert, seine Besuche in den größeren hiesigen Arbeiterwerkstätten und Fabriken zu wiederholen, um die Stimmung der Massen aus eigener Anschauung kennen zu lernen. 1

Der Constitutionnel, der seit einiger Zeit die persönliche Politik Louis Bonaparte’s vertritt, wirft heute dem Unterrichts⸗ Minister aus Anlaß der Diskussion über das Elementarlehrer⸗Gesetz Mangel an Energie nnd Festigkeit vor. Auch der Präsident der Republik soll Parrieu wegen seiner lauen Vertheidigung des Gesetzes gegen die Elementarlehrer lebhaft getadelt haben, indem er seinem unentschiedenen Benehmen die Annahme des Amendements Salmon zuschreibt, wodurch der Hauptzweck des Gesetzes, Ernennung und Absetzung der Elementarlehrer in die Hände der Präfekte und so⸗ mit der Central-Gewalt zu geben, verfehlt wurde.

Louis Bonaparte soll sogar Willens gewesen sein, Parricu zum Rücktritt zu veranlassen, was jedoch unterblieben ist, weil man Hofsnung hatte, bei der fortgesetzten Berathung noch Modifica⸗ tionen im Sinne der Regierung als Zusatzartikel durchzusetzen, eine Hoffnung, die sich als wohlbegründet erwiesen hat.

Unter dem Namen Moniteur des Communes will die Regierung ein eigenes gründen.

Die Queckstlber-Minen von Almaden sind Herrn von Roth⸗ schild zu 70 Piaster wieder zuerkannt worden.

Das Bulletin de Paris fordert die Regierung, die der Ordnung zugethane Presse und die gesammte Partei der Ordnung überhaupt auf, fortan mit gemeinsamen Kräften und durch die geeignetsten Mittel die sozialistische Barbarei zu bekämpfen, welche früher oder später die ganze bürgerliche Gesellschaft zu vernichten drohe, wenn man dem Treiben der Sozialisten nicht mit allem Nach⸗ drucke entgegenwirke.

Die mit Prüfung des von Betting de Lancastel eingereichten Vorschlags, welcher die Zahl der Minister und ihre Befugnisse fest⸗ zustellen bezweckt, beauftragte Kommission hat gestern Emil von Girardin gehört, den sie eingeladen hatte, ihr seine Ideen über Reorganisation der Verwaltung auseinanderzusetzen. Girardin er⸗ läuterte ausführlich sein System, welches darauf hinausläuft, daß es die jetzigen neun Minister durch zwei mit von diesen zu ernen⸗ nenden verantwortlichen General⸗Direktoren ersetzen würde.

Das Evenement will wissen, daß die Angabe der Repu⸗ blique von der Ausweisung Georges Sand's aus Paris irrig sei; es spricht zugleich die vehsnseh at aus, daß die berühmte Schrift⸗ stellerin einem solchen Willkürbefehle der Polizei⸗Präfektur zu ge⸗ horchen sich entschieden weigern und es auf Gewalt⸗Anwendung an⸗ kommen lassen würde.

Die Ersetzung des Bruders von L. Blanc als Direktor der Schule der schönen Künste durch Montguvon wird vom Evene⸗

An⸗ Dabeaux beantragt und entwickelt das Amendement: den §. 3 autorisirte Absetzung kann nur in den Fällen

Joly Vater 1 zu v will über das Amendement Montigny's sprechen, daß die Absetzung zeugnissen aller Nationen. (Links: Sprechen Sie, spre⸗ Palast von Westminster statt.

chen Sie!) Joly spricht gegen Montigny's Amendement, welches

politisches Organ für die Gemeinden V das Uebereinkommen über den gemeinschaftlich bestimmten Ort sei⸗

in Anspruch genommen werden.

ment in Abrede gestellt; ein anderes Bl et j Letzterer in seiner Eu 2eeeng., 4 Rhegfit vorsesene bereits dem Präsidenten der

Der Präfekt des Departement Wege⸗A b rtements der Saone und Loire hat 17 abgesetzt, weil man sie der sozialistischen Propaganda

Großbritanien und Irland 2 2 Prinz Albrecht führte gestern den Vorsitz in 1.e- lung der Königlichen Kommission zur Beförderung der im Jahre 1851 in London zu veranstaltenden Ausstellung von Industrie⸗Er⸗

Die Versammlung fand im neuen

Wie der heutige Globe meldet, wird in diesem 9 Unterhause Herr Charles Villiers die Antworts sen Zahre 85 Thronrede beantragen. „Daß Herr Villiers“, bemerkt das ministe⸗ rielle Blatt, „der, noch ehe die Anti⸗Korngesetz⸗Ligue bestand, all⸗ jährlich die Aufhebung der Korngesetze vorschlug, jenes Amt über⸗ nehmen wird, ist eine hinlängliche Antwort auf die vielen müßigen Gerüchte, welche über eine Hinneigung der Minister zu einem neuen Zoll auf die Getraide⸗Einfuhr verbreitet worden sind.“

Schweiz. Lugano, 7. Jan. (O. P. A. Z.) Laut neuestem Schreiben der Regierung von Tessin an den Bundes⸗Rath entbehrt die in einer österreichischen Reclamation aufgestellte Behauptung, daß auf tessinischem Boden lombardische Angehörige für die pie⸗ montesische Armee geworben werden, durchaus alles Grundes.

Italien. Rom, 1. Jan. Der Osservatore Romano berich⸗ tet, daß der Papst die Kreirung von 20 Millionen 5prozentiger Obligatio⸗ nen angeordnet habe. Acht Millionen werden sofort durch Vermit⸗ telung eines pariser Banquierhauses emittirt. Das erwähnte Hand⸗ lungshaus wird die 2 Millionen, durch welche die römische Bank gegründet wurde, vorschießen und wird überdies die vom Hause Rothschild verweigerte Auszahlung der Rate des letzten Semesters effektuiren. Das Papiergeld wurde durch diese Operationen der Circulation entzogen, um die Liquidation der Banca Romana zu erleichtern; worauf sodann eine mit 12 Millionen dotirte päpstlich Kommerzial⸗ und Landbank kreirt werden sollte.

Neapel, 29. Dez. (Lloyd.) Das Gerücht von einer nahe bevorstehenden General⸗Amnestie gewinnt etwas mehr Halt. Die Vor⸗ fälle in Sicilien scheinen bedenklicher zu sein, als man anfangs ge⸗ glaubt, denn vier Dampffregatten und zwei kleinere Kriegsdampfer haben plötzlich den Befehl erhalten, sich reisefertig zu halten, um Truppen, namentlich Kavallerie, nach der Insel zu führen. Wenn auch nicht alle Streitkräfte, so sind doch die meisten nach Palerm bestimmt.

4 Türkei. Konstantinopel, 29. Dez. (Lloyd.) Die österreichisch⸗russisch⸗türkische Differenz ist als ausgeglichen anzu⸗ sehen, und man darf in Bälde die Wiederaufnahme der diploma⸗ tischen Verbindungen erwarten. 1 Der große Justizrath in Konstantinopel beschäftigte sich neulich mit der Untersuchung einer von Hassan Haki⸗Pascha, Gouverneur von Koniah, begangenen Grausamkeit. Derselbe hatte nämlich de Vize⸗Gouverneur von Van die Bastonade geben lassen, in deren Folge dieser nach dreitägigem Leiden den Geist aufgab. Der Justiz⸗ rath leitete nun auf Befehl des Sultans den ein, und Hassan Haki wurde seines Postens entsetzt und zu fünfjähriger Zwangsarbeit in Tokat verurtheilt.

Konstantinopel, 29. Dez. (Wanderer.) Die Kaufleute trauen der Zukunft nicht, und bei solcher Stimmung liegt der Han⸗ del danieder. Das war es, was zu dem ohnedies so ungünstigen Wetter noch fehlte. Aus Salonichi meldet man, daß die Messe von Jenidsche begonnen habe und stark besucht worden sei.

In Macedonien wird ein einheimisches Artillerie⸗Corps orga⸗ nisirt und fleißig geübt.

Samos ist numehr von einigen Schiffen bewacht. Emin Bei, der Flottenkommandant, ist nach Smyrna gegangen. Mustafa Pascha kommandirt nun bei Samos und ist zugleich Civil⸗ und Militair⸗Gouverneur der Insel.

Konstantinopel, 28. Dez. (Wanderer.) Das franzo⸗ sische Kriegsdampfschiff, der „Pronie“, ist gewärtig, die Anker zu lichten, um die im Abschlusse begriffene Erledigung der Flüchtlings⸗ frage nach Frankreich auf außerordentlichem Wege zu überbringen. Man ist bei der Pforte ausschließlich mit der Ausgleichung dieser Differenz beschäftigt. Seit der durch Odessa den 15. d. M. ange⸗ langten Nachricht von St. Petersburg, welche die Annahme der letzten türkischen Antwortsnote zur Basis der Unterhandlung legt, hierbei sich aber auf die vom Ali Pascha an Fuad⸗Efendi zugeschickte Weisung und dessen Zugeständnisse sich beruft, vereinigen sich die Minister fast täglich zu einem Minister⸗Rath, deren Ergeb⸗ nisse bis jetzt im Folgenden zusammengefaßt werden können. Der am 19ten und 20sten d. M. abgehaltene Rath ent⸗ schied nach vorläufiger Verständigung mit der interessirten Macht über den in Aleppo bestimmten Aufenthalt des Murad Pa⸗ scha (Bem) und über dessen ungestörtes, aber auch unbestimmtes Verbleiben. Dies ist nichts weniger, als eben die verlangte Ver⸗ bannung, denn nach der Erklärung der Pforte, daß von den über⸗ getretenen Muselmännern die Rede gar nicht sein könne, ist selbst die einfache nochmalige Erwähnung dessen in dem aufzunehmenden Protokoll ein bedeutendes Zugeständniß. Die Angabe aber und

nes Aufenthalts ist eben das, was Rußland verlangte. Der Aus⸗ druck „Vertreibung“ soll im Protokoll beibehalten werden. Man will die Nachgiebigkeit der Pforte in diesem Punkte durch die Behauptung beschönigen, daß der russische Kaiser diesem Aus⸗ druck am Rande der fraglichen Note des Herrn Nesselrode eigen⸗ händig schrieb, woraus man die Unmöglichkeit des Nachgebens von Seiten des Herrn Titoff und die Unzweckmäßigkeit weiterer Unter⸗ handlung mit ihm aus diesem Anlasse nachzuweisen bemüht ist. Man glaubt, daß diese Pforte durch Ueberschiffung der Vertriebe⸗ nen auf türkischen Schiffen nach Frankreich dadurch faktisch das Gegen⸗ theil jenes Verlangens beweisen werde. Da aber, gleichviel ob die „Ver⸗ treibung“ oder „Entfernung“ angenommen wäre, jedenfalls die Mittel zur Verwirklichung des Beschlossenen herbeigeschafft werden müßten, so kann der erhobene Umstand für die Festigkeit der Pforte nicht Rußland scheint es auch so zu deuten und hat weiter gegen diesen Kostenaufwand der Pforte nichts einzuwenden, es verlangt blos, daß die vertriebenen Flüchtlinge in der genehm gehaltenen Ueberfahrt Konstantinopel nicht berühren sollen, dabei bleibt es. Das die Aufnahme des diplomatischen Ver⸗ kehrs bezeugende Protokoll wird auf Verlangen Rußlands nur einerseits von dem Großwesir, andererseits vom Herrn Titoff ge⸗ zeichnet, doch will die Pforte, daß in demselben der bekannten Theil⸗ nahme der Mächte des Westens Erwähnung geschehe. Dies ist der Streitpunkt, über den man nicht einig werden kann, und der die endliche Abschließeung der Flüchtlingsfrage hintanhält, doch kann man schon jetzt wissen, zu wessen Gunsten er entschieden werde.