1850 / 17 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der dem Schlußprotokolle vom 26. Mai angefügten vorbehält⸗

lichen Erklärung sprach diese Vorbedingung deutlich aus, und die diesseitige Regierung hat seitdem unausgesetzt daran fest⸗ gehalten. Sie hat ihrerseits den Beitritt der zur Theilnahme an eem Bündniß vom 26. Mai eingeladenen Regierungen, so viel an ihr lag, zu fördern gesucht. Auf den Beitritt der süddeutschen Staaten, besonders Bayerns, vermochte sie nicht mit Erfolg ein⸗ uwirken, theils weil die diesem Beitritte entgegenstehenden Schwierigkeiten, wie sich bald klar herausstellte, hauptsächlich in dert Bestimmungen über die Oberhauptsfrage lagen und deren Lösung unächst daher von der Königlich preußischen Regierung zu 781 en war, theils weil ihrem Bevollmächtigten im Verwaltungsra 5 ine Theilnahme an den desfallsigen Verhandlungen nicht eingernaer⸗ iese vielmehr nur von der Königlich preußischen Regierung wurden. Die diesseitige Regierung hat sich örterung der Frage zu befassen, ob und auf E11“ ees handlungen, uͤber welche die zunächst den preußischen ammern svsterhi em Verw srathe gemachten Vorlagen das spaͤterhin dem Verwaltungsrathe ge . veiten sähren besagen, zu Erreichung des Zwec II“ d können, welchen sie leider verfehlt haben. vB em beim Abschlusse des Bündnisses vom 26. Mai erklärten Grund⸗ satze, daß sie die vereinbarte Verfassung nur in der Voraussetzung 8 das gesammte Deutschland als

iner Ausdehnung derselben über 3 endgültig bennachte, und daß deren Aufstellung, unbeschadet der aus den Bundesverträgen entspringenden Rechte und Pflichten, zu

erfo habe, vermochte die Königlich sächsische Regierung in dem F ha a eben dieser Unterhandlungen und in der Verwerfung des einzigen, der K. K. österreichischen Regierung vorgelegten Unionsprojektes weder einen Beweggrund, noch eine Berechtigung zu finden, um nun sofort die angestrebte und nach den Bundes⸗ gesetzen erforderliche Verständigung sämmtlicher deutschen Regie⸗ rungen über die, behufs der Errichtung des Bundesstaats nothwendige Umgestaltung der Bundesverfassung schon als ge⸗ schlossen oder aufgegeben zu betrachten und das Verfassungs⸗ werk vom 26. Mai zum Abschluß zu bringen. Nach ihrer Mei⸗ nung mußte eine solche Verständigung der Einberufung des Reichs⸗ tages vorhergehen und demselben nur eine solche Vorlage gemacht werden, welche aus dem bundesrechtlichen Standpunkte nicht ange⸗ fochten werden konnte. Die Königlich sächsische Regierung erklärte sich daher gegen die alsbaldige Einberufung eines Reichstages und legte gegen den, ihres und der Königlich hannoverschen Regierung Widerspruchs ungeachtet, in der Sitzung des Verwaltungsrathes vom 19. Oktober d. J. deshalb gefaßten Beschluß Verwahrung ein. Wenn nun dessenungeachtet von Seiten der Königlich preu⸗ ßischen und der übrigen dem Bündniß vom 26. Mai beigetretenen Regierungen in der Sitzung des Verwaltungsrathes vom 17ten vorigen Monats sogar der Beschluß gefaßt worden ist, die Wahl der Abgeordneten zum Volkshause für den ganzen Bereich der auf Grund des Vertrages vom 26. Mai c. verbündeten deut⸗ schen Staaten nauf den 31. Januar 1850 auszuschreiben, und die Maßnahme der Einberufung eben dieses Reichstags in Vollzug gesetzt werden will, bevor weder der Beitritt des gesammten Deutschlands, mit Ausnahme Oesterreichs, noch das Einverständniß der letzten Macht mit der Errichtung des Bundesstaates erreicht ist; wenn vielmehr gegenwärtig und in Folge eben dieses Vorschrittes die K. K. Regierung dagegen ent⸗ schiedenen Widerspruch erhoben und die Königlich bayerische Re⸗ gierung durch ihren anher mitgetheilten Erlaß vom 8ten dieses Monats sich dieser Kundgebung durchgehends angeschlossen hat, so erkennt die diesseitige Regierung in dem nach Art. VII. und XI. der Bundesakte und Art. XIII. der wiener Schlußakte zufallenden Obliegenheiten die Verpflichtung, dem in dem Erlasse der Kaiserl. Königl. Regierung vom 28sten vorigen Monats enthaltenen Pro⸗ teste, insoweit derselbe den Beschlüssen des schon jetzt einzuberufen⸗ den Reichstages jede Geltung im voraus abspricht, hiermit beizu⸗ treten. Es erhellt aus vorstehender Darlegung der Verhältnisse, daß die Königl. sächsische Regierung sich hiermit den durch das Buündniß vom 26. Mai eingegangenen Verpflichtungen in keiner Weise entzieht, sondern daß sie nur der Betheiligung an einer außerhalb dieser Verpflichtung liegenden und ihren bundesmäßigen Obliegenheiten widerstreitenden Maßregel sich weigert. Um so mehr lebhafter empfindet sie das Bedürfniß, bei diesem Anlasse an die Königlich preußische Regierung das wiederholte dringende Ersuchen zu stellen, nochmaliger Erwägung die Vollziehung eben jener Maßregel unterwerfen zu wollen, deren Ausführung den Rechtszustand und die davon unzertrennliche Ruhe und Wohl⸗ fahrt Deutschlands in seiner Gesammtheit, wie in seinen einzel⸗ nen Bestandtheilen ernsten Gefahren preis zu geben droht. Ich beauftrage Sie, dem Herrn Staats⸗Minister, Freiherrn von Schlei⸗ nitz, von gegenwärtiger Depesche, unter Hinterlassung einer Ab⸗ schrift, Mittheilung zu machen. Dresden, 27. Dezember 1849. 8 Staats⸗Minister für die auswärtigen Angelegenheiten. gez.) FGeust.“

Dresden, 13. Januar. (D. A. Z.) Die Reorganisa⸗ tion unserer Kommunalgarde ist wieder einen Schritt vor⸗ wärts gerückt. Vergangene Woche hat die Wahl der Rottmeister, der Kandidaten zum Kommunalgarden⸗Ausschuß und der Wahl⸗ männer für die Kommandantenwahl stattgefunden. Dem Verneh⸗ men nach dürfte die Aushändigung der Gewehre in nicht mehr allzu ferne Zukunft hinausgerückt sein.

Das am 8. Januar im Gasthofe zum Blauen Stern in Kö⸗ nigstein von dem Musik⸗Corps des 18ten österreichischen Jäger⸗ Bataillons abgehaltene Konzert ist ziemlich stark besucht gewesen. Das dasige und umwohnende größere Publikum hat sich zwar im Ganzen dabei etwas indifferent bewiesen, dagegen waren aus fer⸗ ner gelegenen Orten nahe an 300 Personen zusammengekommen. Die Pestang Königstein, Pirna und Dresden hatten außer den nahe gelegenen Rittergütern und Pfarreien zahlreiche Gäste geliefert. Zwischen den anwesenden österreichischen und sächsischen Offizieren machte sich ein sehr kameradschaftliches und fröhliches Verhältniß bemerkbar.

Die neuerlich in Freiberg vorgenommene Volkszählung hat er⸗ Eüe daß sich in 3183 Haushaltungen 14,003 Einwohner befinden. s sind davon evangelisch⸗lutherische 13,804, reformirte 8, römisch⸗ . 168, deutsch⸗katholische 22, griechische 1. Im Jahr 1834 betrug die Zahl der Einwohner 10,183, 1846: 13,095. ahx b5 vülsszihlun hat für die Stadt Zittau eine Einwohner⸗ ia 8 ,056 ergeben, und es ist sonach gegen das Jahr 1846 Gesammtbevölkerung um 99 Seelen gestiegen.

ELeEeee h Erste Kam⸗ mer. Auf der Tagesordnung der heutigen Fehung L nach der u der letzten Sitzung getroffenen Bestimmung des Präsidenten die Berathung über den Watzvorfschen Bericht, die sofortige Aufhebun des Belagerungszustandes in Dresden betreffend, stehen; allein na dem Wunsche des ersten Ausschusses war dieser Gegenstand einst⸗ weilen bis nach Erledigung der §§. 16 und 17 des Aufruhrgesetzes ausgesetzt worden, und es fand daher die Berathung und Beschluß⸗ assung des Wahlprüfungsausschusses über den Bericht statt über

„nd 69. Bezirke erfolgte Wahl des Dr. Theile 82 88 41 erfolgter Einberufung und eran Haft. Der Gegenstand wurde ohne erhebliche Einreden erledigt, da der genannte Ausschuß, wie Referent Dr. Joseph ganz richtig bemerkte, es sich hatte angelegen sein lassen, die Klippe einerz Prinzipfrage zu umschiffen, und dem gemäß auch seine Anträge eingerichtet hatte. Die Wahl des Dr. Theile an und für sich wurde zunächst für gültig aner⸗ kannt, in Betreff der Freilassung desselben aus seiner Haft jedoch war der Ausschuß getheilter Meinung gewesen. Die eine Ansicht ging dahin, daß das Untersuchungsgericht selbst den Dr. Theile, wenn es den Beschluß der Kammer über dessen Einberufung er⸗ fährt, zum Behufe des Eintritts in die Kammer freilassen werde. Diese Ansicht wurde vom Staats⸗Minister Zschinsky in materiel⸗ ler, von dem Vice⸗Präsidenten Schenk in formeller Hin⸗ sicht bekämpft, wogegen sich die Staats-Regierung für die andere Ansicht erklärte, welche sich dahin aussprach, daß, da der hierher gehörige §. 84 der Verfassungs⸗Urkunde eine Ausnahme⸗Bestimmung vom allgemeinen Rechte sei und eine Be⸗ vorzugung enthalte, derselbe streng ausgelegt werden müsse, und da in ihm von einem Verhaftetwerden die Rede sei, so könne dem Paragraphen nicht auch der Fall untergestellt werden, wo ein Abgeordneter schon verhaftet gewesen sei, ehe der Landtag begonnen hätte. Man könne von einem solchen gar nicht sagen, daß ihn eine Verletzung der Persönlichkeit treffe, da sein Zustand nicht verändert werde, sondern nach wie vor derselbe bleibe. Der Ausschuß hatte sich jedoch über diese entgegenlaufenden Ansichten zu folgenden bei⸗ den Anträgen vereinigt: 1) Die Kammer wolle ihre Ansicht dahin aussprechen, daß der gültigen Wahl die Erlassung der Missive jedenfalls zu folgen habe, daher auch dem Abgeordneten Dr. Theile dieselbe nicht vorzuenthalten sei; 2) sie wolle das Ge⸗ sammt⸗Ministerium um schleunigste Mittheilung über den Erfolg der rücksichtlich der Theileschen Wahl gefaßten Kammer⸗Beschlüsse ersuchen. Hiernach bleibt also dem inhaftirten Dr. Theile überlas⸗ sen, seine Freilassung behufs des Eintritts in die Kammer bei dem Untersuchungsgerichte selbst zu bewirken. Beide Anträge wurden, obschon von der Rechten aus anderen, als in dem Ausschuß⸗Bericht angegebenen Motiven, einstimmig angenommen, eben so die ander⸗ weiten Anträge rücksichtlich der von Dr. Theile gegen dessen Nicht⸗ einberufung bei der Kammer eingereichten Remonstrationen, welche erstere dahin gingen, die Entscheidung darüber auszusetzen und seine Beschwerde: „daß zwar das dresdener Stadtgericht ihn habe ge⸗ gen Caution und Handgelöbniß entlassen wollen, allein durch hö⸗ heren Einfluß des Appellationsgerichts an Ausführung seiner selbst⸗ ständigen Entschließung gehindert worden sei, aus dem Grunde, daß „Kollusionen“ entstehen könnten“, für formell unzulässig zu erklären. Die Motivirung dieses letzteren Antrags im Ausschuß⸗Berichte, nach welchem angenommen werden soll, daß die Beweggründe einer die Fortdauer seiner Haft ihm auferlegten Entscheidung um so gewisser vom Dr. Theile „irrig verstanden“ worden wären, als nach §. 3 Art. 3 der deutschen Grundrechte schon an sich jede Haft wegen „Kollusionen“ unzulässig sei, geschweige eine Haft, welche nach dem Schlusse der Untersuchung zur Vermeidung von Kollusionen mit Anderen noch verhängt, beziehentlich fortgesetzt wer⸗ den könnte, rief die Erklärung des Staatsminister Fichinsky hervor, daß die Staatsregierung mit diesen Ansichten sich einver⸗ standen zu erklären nicht vermöge, wogegen der Referent Dr. Joseph mit Berufung auf die Autoritaäͤt Mittermaier’s, die Ver⸗ handlungen in dem Ausschusse der frankfurter Nationalversammlung und die Abstimmung derselben über §. 42 der Grundrechte dem Staatsminister zum Schlusse noch eine lange Vorlesung über die Nichtzulässigkeit der Kollusionshaft hielt. Hierauf trat die Kammer in Betreff des von Carlowitzschen Antrags: „Die Kammer wolle in Gemäßheit §. 167 der provisorischen Geschäftsordnung dem §. 142 derselben am Schlusse folgenden Satz hinzufügen: Ausgenommen von der Bestimmung des ersten Abschnitts dieses Paragraphen, (dieser Paragraph lautet: „So oft die Kammern oder eine derselben etwas an eine Behörde wollen gelangen lassen oder von der Staats⸗Regierung Auskunft bedürfen, haben sich jene gleichwie in dem Falle §. 109 mit dem Gesammt⸗Ministerium zu vernehmen. Dies kann, eben so wie die Antwort, durch Kommuni⸗ kate oder Protokoll⸗Auszüge geschehen. Beide sind resp. von dem Kammer⸗Präsidenten oder Secretair oder von einem Mitgliede des Gesammt⸗Ministeriums zu unterzeichnen.“), bleibt die Vernehmung der Kammer mit dem Staats⸗Gerichtshofe“, den Anträgen ihres vierten Ausschusses einstimmig bei, welche dahin gingen: 1) von der beantragten zusätzlichen Bestimmung am Schlusse des §. 142 des Entwurfs zu einer Landtags⸗Ordnung abzusehen, dagegen 2) dem mit Prüfung des Entwurfs zu einer Landtags⸗ ordnung künftig zu beauftragenden Ausschusse die Einschaltung eines Zusatz⸗Paragraphen des Inhalts zu empfehlen: „In den durch die Verfassungs⸗Urkundt festgesetzten Kompetenzfäl⸗ len des Staats⸗Gerichzshofs (§§. 83, 142 und 153 der Verfas⸗ sungs⸗Urkunde) treten beide Kammern durch ihre Präsidenten in unmittelbaren Verkehr mit demselben (§§. 141 und 145 der Ver⸗ fassungs⸗-Urkunde, §§. 2, 22 u. fg. des Gesetzes vom 2. Februar 1838).“ Die nächste Sitzung ist auf morgen anberaumt und wird da unter Anderem die Neuwahl des Direktoriums stattfinden.

Dresden, 14. Jan. Das Dresdener Journal sagt: „Durch verschiedene Blätter läuft das Gerücht, daß Bakunin, Heub⸗ ner und Röckel in erster Instanz zum Tode verurtheilt seien. Aus sicherer Quelle können wir jedoch die Mittheilung machen, daß ein derartiges Erkenntniß bei dem betreffenden Gerichte noch gar nicht eingegangen, geschweige denn publizirt worden ist. Daß das erst in den nächsten Wochen zu erwartende Erkenntniß möglicherweise so ausfallen köͤnne, soll damit nicht bezweifelt werden.“

Hannover. Hannover, 14. Jan. (Hannov. Zeitg.)

In heutiger Sitzung der ersten Kammer wurde lediglich das Pro⸗ tokoll der vorigen Sitzung verlesen und sodann beschlossen, die Pe⸗ titionen, die deutsche Angelegenheit betreffend, zu den Akten zu neh⸗ men. Wyneken stellte einen Ur⸗Antrag, die Königliche Regierung zu ersuchen und resp. zu ermächtigen, sämmtliche Justiz⸗Kanzleien sofort anzuweisen, daß sie dem Angeschuldigten und dessen Verthei⸗ diger auf Erfordern auch die Einsicht der Justiz⸗Kanzlei⸗Akten zu gestatten haben. In heutiger Sitzung der zweiten Kammer stellt Bueren zunächst einen Ur⸗Antrag, wonach die Regierung ersucht werden soll, die Stadt Emden einschließlich ihres Nesterlander⸗Gebietes unter gleich günstigen Bedingungen, wie Harburg, zum Freihafen zu er⸗ klären. Es kamen sodann folgende Regierungs⸗Vorlagen zur Ver⸗ handlung: 1) Das Ministerial⸗Schreiben vom 8ten d. M., die außerordentlichen Ausgaben der Kriegs⸗Verwaltung während der Periode vom 1. März 1848 bis 31. Oktober 1849 betreffend, wird auf Lehzen's Antrag ohne Weiteres an die Finanz⸗Kommission ver⸗ wiesen. 2) Der Gesetz⸗Entwurf, das Disziplinar⸗Verfahren gegen Richter betreffend, wird gegen 6 Stimmen zum ersten Male ange⸗ I nommen und dann auf von Düring's Antrag an die Justiz⸗Kom⸗

mission zur Prüfung verwiesen, mit dem sich 1.r; etz zu benehmen.

mit der Kommission für das Staatsdiener⸗Ge

3) Der Gesetz⸗Entwurf über ung von Anwalts⸗Kammern Antrag an die Justiz⸗Kommission verwiesen.

Münden, 14. Jan. (Hannov. Zlg.)

richte der Legge⸗Inspection zu Münden betrug die Ausfuhr an han⸗ noverschen Leinen, so weit man ermitteln konnte, im Jahre 1848:

1) nach und über Bremen, theils direkt, theils durch Bremens Vermittelung für die Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, West⸗ 393,750 Rthlr.

indien, Süd⸗Amerika, St. Domingo ꝛc....

2) nach und über Hamburg, theils direkt, theils durch Hamburgs Vermittelung für Nord⸗ und Süd⸗Amerika, Westindien, Spanien, St. Tho⸗ mas ꝛc. vdII

3) nach Lübeck in gleicher Weise 20,000

4) nach Schleswig, Holstein, Lauenburg ꝛc.. 60,000

5) nach den Vierlanden und unteren Elbge⸗ genden

6) nach den beiden Mecklenburg

IJö.

8) nach Oldenburg und den Küstenländern.

9) nach Schweden und Norwegen..

10) nach den Zollvereins⸗Staaten

10,000 80,000 130,000 30,000 15,000 265,000 8 Zusammen 1,378,750 Rthlr. Die Ausfuhr hannoverscher Leinen im Jahre 1847 betrug 1,549,250 Rthlr. Das Minus, welches sich hieraus für das Jahr 1848 ergiebt, ist durch die vermehrten Ausfuhren des Jahres 1849 reich⸗ lich ausgeglichen.

Hessen. Kassel, 11. Jan. Das bereits erwähnte Rund⸗ schreiben, welches das Ministerium des Innern in Beziehung auf die Wahlen zum Volkshause des deutschen Parlaments gestern an die Bezirks⸗Direktoren erlassen hat, lautet: „Das Herannahen

tages hat auch in unserem Vaterlande eine Agitation hervorgeru⸗

tige Ansichten über die Bestimmung und Bedeutung jener Wahlen, Besorgnisse und Vorurtheile über die Folgen der damit be⸗ zweckten endlichen Herstellung eines deutschen Bundesstaats zu verbreiten, die Gemüther von neuem zum Parteistreite zu erregen und der besonnen vorschreitenden Entwickelung einer deutschen einheitlichen Verfassung neue Hindernisse zu bereiten sucht. Diese immerhin noch vereinzelten Versuche können freilich ernstlicher Besorgniß nicht Raum geben, vielmehr darf von der Mehrheit der Wähler erwartet werden, daß sie, jenes Treiben und seine endlichen Zwecke durchschauend, mit eigener Ueberzeugung der Regierung auf dem Wege der Politik folgen, welchen dieselbe nach Berathung und im Einverständniß mit den Vertretern des Landes als den zur Zeit allein heilsamen und möglichen erkannt und durch das Gesetz vom 10. Dezember v. J. verfolgt hat. Auch kann nach dem lebhaften Antheil, mit welchem die Bevölkerung Kur⸗ hessens seit zwei Jahren den Gedanken einer einheitlichen deut⸗ schen Verfasung als Bedingung der Wohlfahrt und Größe des deutschen Vaterlandes erfaßt hat, nicht vorausgesetzt werden, jene Begeisterung sei schon so weit erloschen, um ent⸗ muthigt von jener Idee abzulassen und mit Parteien Hand in Hand zu gehen, welche, obwohl nach engegengesetzten Endzielen strebend und von entgegengesetzten Ansichten ausgehend, sich doch vorübergehend verbündet haben, um den einzig noch sich darbietenden Versuch zu einer Einigung Deutschlands mit allen Mitteln zu bekämpfen. Endlich wird gegenüber den Verdächtigun⸗ gen und Einflüsterungen, welche das engere Vaterland, dessen Ver⸗ fassung und Freiheit, den materiellen Wohlstand seiner Bewohner als bedroht darstellen, einen Umsturz der bestehenden Staatseinrich⸗ tungen, die Einführung drückender Lasten ꝛc. in Aussicht nehmen, das Vertrauen des Landes zu seiner constitutionellen Regierung und seinen selbstgewählten Vertretern ein mächtiges Gewicht sein, um das Trügerische solcher Vorspiegelungen zu durchschauen und sie zurückzuweisen. Wenn nun aber auch nach allen diesen Richtun⸗ gen hin die Regierung dem gesunden Urtheil der Bevölkerung eben so fest vertraut, wie der Mitwirkung aller wahren Vaterlandsfreunde, so erheischt es doch die hohe Wichtigkeit der bevorstehenden Wahlen, daß ich Sie, Herr Bezirks⸗Direktor, auf jene Umtriebe gleich Anfangs, wie solche zu meiner Kenntniß gelangt sind, aufmerksam mache, und Sie auffordere, nicht blos, wie sich von selbst versteht, die Freiheit der Wahl überall aufs strengste aufrecht zu erhalten, sondern auch, wo es ersorderlich scheinen sollte, durch Belehrung und Verständi⸗ gung etwaigen Täuschungen und Mißverständnissen zu begegnen und vahin zu wirken, daß richtige Erkenntniß der hohen Bedeu⸗ tung ver bevorstehenden Wahlen für unser Gesammtvaterland alle Wähler zur Betheiligung an dem Wahlakt und zur gewissen⸗ haften Erfüllung ihrer gesetzlichen Wahlpflicht bestimme. Ich zweifle nicht, daß Ihnen dies mit der Unterstützung der wahren Freunde des Volkes gelingen, und daß unserem hessischen Lande der Ruhm erhalten bleiben wird, wie bisher, so auch fortan für die Groͤße und Wohlfahrt des dentschen Vaterlandes mit festem Willen und freudigem Muthe einzustehen, Kassel, am 10. Ja⸗ nuar 1850. Der Vorstand des Ministeriums des Innern. (gez.) Eberhard.“

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 11. Jan. (O. P. A. Z.) Die heutige Sitzung der ersten Kammer bot nichts dar, was von allgemeinem Interesse ist, als die Erhebung von zwei Anträgen. Abgeordneter Strecker stellte den Antrag, die Staatsregierung um Hinwirkung da⸗ hin zu ersuchen, daß die Eisenbahn von Aschaffenburg über hie⸗ sige Stadt und direkt bis nach Mainz geführt werde; Abgeordn. Kilian stellte die Motion, sich mit der Staatsregierung dahin zu einigen, daß der Staat die Ludwigs⸗Eisenbahn von Mainz über Worms nach Ludwigshafen übernehme und auf Staatskosten vol⸗ lende. Morgen soll der Entwurf der Dankadresse berathen werden. In der gleichzeitigen Sitzung der zweiten Kammer erhoben sich viele Anträge, namentlich der des Abgeordn. Frank wegen Mil⸗ derung der Noth im Bezirk Biedenkopf durch Hebung der Land⸗ wirthschaft und Gewerbe, der des Abgeordn. Westernacher auf Revision der Advokaten⸗Taxordnung vom Jahr 1810 und Herabsez⸗ zung dieser Taxen, der des Abgeordn. Weidig. auf Herstellung der Selbstständigkeit der Kirchengesellschaften in Durchführung der Grund⸗ rechte des deutschen Volks, so wie die Motion des Abgeordn. Diehm wegen Veröffentlichung der Arbeiten der niedergesetzten Kirchen⸗ Kommission, welcher die Bearbeitung eines Gesetzentwurfs über Kirchenverfassung übertragen worden sei. Abgeordn. Kloch inter⸗ pellirte den Minister, ob und zwar ob bald ein Gesetzentwurf zur Reviston der Dienstpragmatik eingebracht werden wärpe, und er⸗ hielt eine bejahende Antwort. Bedeutungsvoll war die B eantwor⸗ tung einer die Form betreffenden Vorfrage in der deutschen Sache. Nachdem der Präsident die Kammer davon benachrichtigt hatte, die diese Angelegenheit betreffende Mittheilung der ersten Kammer sei ein⸗ gelangt, erhob sich Minister Jaup am Ministertisch mit der Bitte, die Kammer möge der Behandlung dieser hochwichtigen dg degen.

heit möglichste Beschleunigung angedeihen lassen, da der Wahltag,

wird zum erstenmale angenommen und sodann auf Freudentheil's

Nach einem Be⸗

des Termins für die Wahlen zum Volkshause des nächsten Reichs⸗

fen, welche die Vereitelung jener Wahlen zum Zwecke hat, unrich⸗

der 31. Januar, an welchem in ganz Preußen gewählt werden würde, in der Nähe sei, also sich entschließen, sofort durch die Ab⸗ theilungen zur Wahl des vorberathenden Ausschusses zu schreiten. Der Präsident bemerkte, seine Absicht sei gewesen, der Kammer vorzuschlagen, sie möge gleich nach der Sitzung die Wahl vorneh⸗ men lassen. Abgeordn. Müller⸗Melchiors erhob gegen eine so rasche Wahl Protest. Ehe man sich die Frage darüber zu be⸗ antworten habe, wer in den Ausschuß zu wählen sei, müsse man erst die umfassenden Mittheilungen studiren. Dabei stützte sich der Redner auf die Geschäftsordnung. Abgeordn. Reh entgegnete, das Wesentliche sei ja Allen längst bekannt. Andere Abgeordnete stellten sich auf die eine oder andere Seite. Dem Abgeordn.

Wernher gelang es, daß über seinen Antrag abgestimmt wurde,

der indirekt dahin ging, daß noch heute zur Wahl des Ausschusses geschritten werde. heute Abend eine Sitzung anberaumen, worin die Kammer von der Wahl des Ausschusses benachrichtigt werde. Abgeordn. von Gagern verlangte namentliche Abstimmung, was sofort geschah. Mit 21 Stimmen gegen 14 wird der Wernhersche Antrag ange⸗ nommen. Der gemäßigte Theil der Opposition stimmte so mit der ministeriellen Partei, eine Andeutung, daß ein Theil der linken Seite auch in der Hauptsache mit der rechten Seite gehen wird.

Die Hoffnung friedlichen Ausgangs ist gewachsen.

18 Darmstadt, 11. Jan. (Darmst. Zeitung.) Der Präsident eröffnet die heutige Nachmittags⸗Sitzung der zweiten Kammer um

Uihr und verkündigt als erwählte Mitglieder des Ausschus⸗

ses bezüglich der deutschen Frage: Für die 1ste Abtbei⸗ lung Muͤller⸗Melchiors, 2te Abtheilung Weidig II. (von Altenschlirf), 3te Abtheilung Lehne, 4te Abtheilung Frank, fünfte Abtheilung Reh, und ladet die vorstehend genannten Ab⸗ geordneten ein, sofort sich zur Wahl des Vorstandes zu versam⸗ meln. Es bemerkt Müller⸗Melchiors: Nach einem Beschluß der Kammer solle die Einladung zur Vorstandswahl von dem durch die erste Abtheilung erwählten Mitgliede erfolgen. Der Präsi⸗ dent: Diese Vorschrift habe auch er im Auge gehabt, jedoch ge⸗ glaubt, weil die Sache für dringend erachtet worden sei und man beisammen sei, daß es zweckmäßig wäre, den Vorstand sogleich zu wählen. Er wolle nicht darauf bestehen und gebe es dem Ausschuß anheim, sich baldigst selbst zu konstituiren. Dem Vernehmen nach war Abends vom Mitgliede der ersten Abtheilung, Herrn Müller⸗

Melchiors, noch kein Zusammentritt des Ausschusses zur Wahl des

Vorsitzenden veranlaßt.

„Darmstadt, 12. Jan. (Darmst. Ztg.) Zur Berathung über die Adresse auf die im Auftrag des Großherzogs gehaltene Eröffnungsrede des Landtages theilt der Präsident der ersten Kam⸗ mer diese in zwei Theile: 1) ob eine und 2) welche Adresse als Antwort auf jene Rede erlassen werden solle? Draudt ist für eine Antwort; dies entspreche auch dem secitherigen Gebrauch. Ein Hauptpunkt, der dagegen angeführt werde, die deutsche Frage, sei schon erledigt; auch würden keine anderen Arbeiten dadurch auf⸗ fhhatgen, Dieffenbach: Er wünsche mit den zwei Abgeordneten eines Wahlbezirks in der zweiten Kammer Hand in Hand gegen eine Antwort. Kritzler: 1839 sei auch eine Adresse erlassen worden, obgleich die Mehr⸗ heit der zweiten Kammer nicht auf der Seite der Regie⸗ rung gewesen sei. Es seien solche Präjudizien nicht Entscheidungs⸗ normen, aber Anhaltungspunkte. von Starck gegen Dieffenbach. Strecker ist auch gegen eine Adresse; der wichtigste Punkt sei er⸗ ledigt, andere schon im Minoritätserachten berührt. Zöppritz hätte gewünscht, daß die Kammer eben so offen ausspreche, was sie erwarte, als die Regierung mit ihren Andeutungen entgegentrat. Eigen⸗ brodt: Die Eröffnungsrede enthalte sehr viel, was eine Ankwort erwarten lasse, so die Punkte über constitutionelle Monarchie, die traurigen Verhältnisse im Nachbarstaat u. a., die Kammer sei ver⸗ pflichtet, im Kampfe der Parteien eine feste Stellung einzunehmen Abstimmung: mit 17 gegen 2 Stimmen (Strecker und Dieffen⸗ bach) wird die Beantwortung der Eröffnungs⸗Rede beschlos⸗ en. Die Adresse kam absatzweise zur Diskussion. Zu Absatz 1 wünscht Kilian einen anderen Ausdruck für „Ruf“. von Starck hält es für unnöthig. Strecker: Man habe sich nicht „beeilt“; er wünscht deshalb einen anderen Ausdruck. von Starck: Sie seien nicht an der Verzögerung Schuld. Strecker ist mit dem Vor⸗ schlag von Starck's einverstanden, daß sein Antrag ganz aus dem Protokoll gestrichen werde. Der 1ste Absatz wird einstimmig angenom⸗ men. 2ter Absatz. Thudichum beantragt hinter „Staatenhaus“ noch „welche die Grundstimmung des gesammten hessischen Volks bildet“, zuzu⸗ fügen und das Weitere zu streichen. Camesasca. Eine andere Stelle weise darauf hin. Emmerling beantragt, statt: „welche wir bereit sind“, zu setzen: „welche wir und alle brave Hessen mit Gut und Blut zu vertheidigen bereit sind.“ Zöppritz unterstützt den Antrag. Stephani ist gegen das „Gut und Blut“ und wünscht hinter „welche wir“ „mit dem größten Theil des hessischen Volks“ eingeschaltet. Thudichum wünscht, statt „alle brave Hessen“, eine weniger ausschließende Fassung. Kritzler schlägt vor: „die das hes⸗ sische Volk gegen jeden Angriff zu vertheidigen bereit ist.“ Em⸗ merling gegen Stephani: man dürfe nicht der Spaltung des⸗ falls erwähnen. Stephani zieht seinen Antrag zurück. Ki⸗ lian beantragt, statt „wir“, „das hessische Volk“ zu setzen. Eigenbrodt wünscht den Eingang so: „Zum erstenmale versammelt sich die Kammer, gebildet aus gewählten Vertretern des Volks“; sonst ist er mit Kilian einverstanden. Strecker will „des Volks“ gestrichen; nur der kleinste Theil des Volks, wer 20 Fl. Steuern zahle, habe die erste Kammer gewählt. Thudichum schließt sich dem Antrage Kilian's an. von Starck, Thudichum Stockhausen erklären sich gegen Strecker. Bei der Abstimmung wird der Antrag Eigenbrodt's mit 12 gegen 7 Stimmen ange⸗ nommen; desgleichen Kilian's Antrag mit 15 gegen 4 Stimmen (die Opposition für den Antrag). Eben so Absatz 3 mit 15 gegen 3 Stimmen (Dieffenbach, Strecker, Matthes). Absatz 4. von Starck beantragt, statt: „werden wir der reiflichen Prü⸗ fung unterziehen“, zu setzen: „haben wir bereits reiflich erwogen und den Schritten der Regierung unsere Zustim⸗ mung ertheilt.“ Kilian will nicht „vielleicht“ sondern gewiß der wichtigste Gegenstand,“ und zum Schluß: „haben wir er reiflichsten Pruͤfung unterzogen.“ Stephani beantragt einen ängeren Zusatz mit den Hoffnungen auf den Erfolg dieses Schrit⸗ es und die Zulunft Deutschlands. Emmerling ist für Kilian's enderung, weil entschiedener; auch für die Idee des Stephanischen Zusatzes, der jedoch anders redigirt werden müsse. Thudichum

zu gehen, und sei

ist gegen diesen Anhang; die Zukunft und den 8 der Vorsehung überlassen. 8 Felels hge man änderung des Schlusses.

Er stellt noch einen Antrag über Ab⸗ ig des Nach einigen Bemerkungen 28 Abgeord⸗ neten Kilian, Thudichum, Kraft und Emmerling wird abgestimmt

und Stephani's Antrag mit 16 gegen 3 Stimmen bejaht; deren Anträge fallen weg. 1u

Darmstadt, 12. Jan. (Deutsch. Z.) Die erste Kammer at heute die Adresse nach vierstündiger Berathung in 88 vorge⸗

Denn er beantragte, der Präsident möge auf

legten Entwurfe angenommen und nur geringe Abänderun

Einzelnen beliebt.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 11. Jan. (H. C.) Aus Rücksicht auf die bevorstehende Reorganisation der Gerichts⸗ Behörden waren in letzter Zeit die bei den Justiz⸗Kanzleien durch den Abgang von Räthen entstandenen Lücken durch temporaire An⸗ stellung von Hülfsarbeitern ausgefüllt worden. Diese Maßregel hatte Zweifel über die Rechtmäßigkeit derselben hervorgerufen, und insonderheit hatte der Vice⸗Kanzlei⸗Direktor von Bülow hierselbst, weil er den von einer derartig zusammengesetzten Justiz⸗ Kanzlei gefällten Urtheilen die volle Rechtskraft absprach, zu Ende des vorigen Jahres seine Entlassung genommen. In Grundlage des §. 115 des Staats⸗Grundgesetzes, nach welchem der Großherzog Gesetze, welche keinen Aufschub zulassen, bei nachträglich einzuholender Genehmigung der Abgeordneten⸗Kam⸗

mer, erlassen kann, ist nunmehr (mit rückwirkender Kraft) verordnet

worden, daß die bei den Justizkanzleien entstehenden Vakanzen durch Hülfsarbeiter auszufüllen sind und letzteren, wenn sie die zweite juristische Prüfung bestanden haben und ihnen durch das Justiz⸗ Ministerium das votum decisivum beigelegt worden ist, das volle Stimmrecht in allen gerichtlichen Angelegenheiten zustehen soll. Die vom Advokaten Schiemann zu Rostock verfaßte Rechtfer⸗ tigungsschrift in der Verfassungs⸗Angelegenheit ist, nachdem sie die Genehmigung des Großherzogs und des Staats⸗Ministeriums er⸗ halten, vor einigen Tagen an das Bundesschiedsgericht zu Erfurt

abgesendet worden.

Braunschweig. Braunschweig, 8. Jan. (Hannov. Ztg.) Dr. Trieps, der wegen seiner Ernennung zum Ober⸗Lan⸗ desgerichts⸗Rath aus unserer Abgeordneten⸗Versammlung scheiden mußte, ist von den Höchstbesteuerten des vierten Wahlbezirks der Stadt Braunschweig (am 9ten d. M.) wieder gewählt worden.

Bei Vorbereitung der Wahlen für den Reichstag zu Erfurt zeigt sich bisher große Thätigkeit in unserer constitutionell⸗monar⸗ chischen Partei. Die Linke scheint in der That entschlossen zu sein, sich bei jenen Wahlen nicht zu betheiligen. Uebrigens ist auch der Einfluß des Haupt⸗Organs unserer Linken, des Volksvereins, in der letzten Zeit mehr gesunken. Ein Zeugniß davon geben die Vorstandswahlen in dem hiesigen Bürgerverein zu Anfange d. J. Im Verlauf des vorigen Jahres hatte der Volksverein immer grö⸗ ßere Einwirkung auf den Bürgerverein gewonnen und das Streben des früheren Präsidiums (Dr. Assmann), politische Parteinahme von demselben fern zu halten, zu vereiteln gedroht. Bei der letzten Wahl ist jedoch der Linken (Dr. Räcke) der Vorsitz wieder entrissen und durch die Wahl des Dr. Lachmann I. die parteilose gemein⸗ nützige Tendenz des schon so lange Jahre segensreich wirkenden Vereins gesichert.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 12. Jan. (D. A. Z.) Dem Landtag ist der Entwurf eines neuen Heimatgesetzes mitge⸗ theilt worden, indem das bisherige in Folge der neuen Landgemeinde Ordnung vielfach abgeändert werden mußte. Der Landtag hat das Gesetz über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte nunmehr gänzlich abgelehnt, da die von demselben beschlossenen Aenderungen nach Annahme des Strafgesetzbuchs im Ganzen nicht mehr paßten und da derselbe sich zur unveränderten Annahme dieses Gesetzes, welches freilich die Möglichkeit nimmt, daß ein politischer Verbrecher, der wegen eines mit Zuchthaus bedrohten Verbrechens durch die Geschworenen verurtheilt ist, noch im Genusse seiner staatsbürger⸗ lichen Rechte bleibe, nicht entschließen konnte. Dagegen wurde eine Regierungs⸗Vorlage wegen Gründung neuer Schulen und der dazu erforderlichen Mittel angenommen. Hiernach sollen in Weimar, Eisenach und im neustädter Kreise Sekundarschulen gegründet, die Lehrer⸗Seminare in Weimar und Eisenach in Fach⸗ und Berufs⸗ schulen umgestaltet und endlich die als Privat⸗Anstalt bestehende ö in Eisenach vom Staat übernommen und reorganisirt werden.

Anhalt⸗Cöthen. Cöthen, 11. Jan. (D. A. Ztg.) Der v Landtag hatte heute den Kommissions⸗Bericht über den Gesetz⸗Entwurf zur Wahl eines Abgeordneten zum Volkshause des nächsten Reichstages zu berathen. Die Majorität der Kommisston sprach sich für unveränderte Annahme des Entwurfs aus, da den vom vorigen Landtage für den Anschluß der beiden Herzogthümer Anhalt⸗Deßau und Cöthen an das Dreikönigs⸗Bündniß gestellten Bedingungen durch die Erklärung des Verwaltungs⸗Rathes genügt worden, der diesseitige Bevollmächtigte demnach berechtigt gewesen sei, unbedingt abzuschließen. Dagegen hatte Abgeordn. Wolter ein Separat⸗ Votum gestellt, worin er nachzuweisen versuchte, daß eben durch den un⸗ bedingten und ohne Vorbehalt abgeschlossenen Vertrag den vom vorigen Landtage gemachten Bedingungen nicht entsprochen worden sei, was aber auch unmöglich gewesen, da der Verwaltungsrath sich auf einen bedingten Anschluß nicht einlasse, sondern erst den An⸗ schluß verlange und dann allenfalls nöthige Bemerkungen in Er⸗ wägung ziehe. Aus diesem Grunde habe aber das Ministerium nun erst dem Landtage neue Vorlagen machen müssen. Sein An⸗ trag ging daher dahin: „Der Landtag wolle zunächst beschließen, der Rechtsgültigkeit der unbedingten Beitrittserklärung zu dem Bündnisse vom 20. Mai 1849 seine Anerkennung zu versagen; sodann die Berathung über den von dem Ministerium vorgelegten Gesetz⸗ entwurf für die Wahl eines Abgeordneten zum Volkshause auszusetzen, bis die in dem Beschlusse vom 4. September 1849 für den einge⸗ tretenen Fall vorbehaltene weitere Beschlußnahme des Landtags er⸗ folgt ist, und das Ministerium um desfallsige Vorlagen, unter Be⸗ rücksichtigung der veränderten Verhältnisse, zu ersuchen.“ Die De⸗ batte über diesen Gegenstand ist auf den Antrag des Abgeordneten Habicht bis zum 15. Januar ausgesetzt, weil ein großer Theil der Mitglieder uüber diese so höchst wichtige Angelegenheit noch nicht genügend informirt sei. Zuletzt wurde noch nach längerer Debatte ein Beschluß gefaßt, am 3. Februar den Vereinigten Landtag wie⸗ der von Cöthen nach Deßau zu verlegen.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 12. Jan. (Ztg. f. N. D.) Durch fürstliche Verordnung ist die Dauer des bisherigen Landtags⸗Ausschusses bis dahin ausgedehnt, daß der neue Landtag einen neuen Ausschuß gewählt haben wird. Die Verordnung lautet: „Ich Günther Friedrich Karl, Fürst zu Schwarzburg⸗Sondershausen, verordne hierdurch mit Zustimmung des Landtags, wie folgt: So lange bis der auf den Grund der neuen Verfassung vom 12. Dezember 1849 zu wählende Landtag eröffnet worden sein und einen neuen Ausschuß gewählt haben wird, verbleibt der nach Maßgabe des Landgrundgesetes vom 24. September 1841 ernannte Ausschuß in der ihm durch dasselbe ein⸗ geräumten Wirksamkeit und übt nach wie vor seine bisherigen Rechte und Pflichten aus. Sondershausen, den 4. Januar 1850. Günther Friedrich Karl, F. z. S. S. Kontrasignirt F. Chop.“

Frankfurt. Frankfurt a. M., 12. Jan. (O. P. A. Z.) Was bei der jüngsten Abstimmung unserer Bürgerschaft besonderes Interesse erregen muß, ist das Verhältniß dieser Abstimmung zu jener am 17. Oktober 1848. Als es sich damals darum handelte,

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ob wir eine neue Verfassun 1 ¹ 2 8 2 0 2 rigen Staatsangehörigen 8. des s ee a.e 1⸗ 22189. 888 Uenes von 8 9 erschienenen Bürgern 2312 mit „ja“ und der Wabi zum „gesezsehemden Aede,Zat, varch Beihelügung an bassa „eset rper“ dem S leichsam ein Vertrauensvotum zu geben, gegenüb ö“ stimmten 2807 Bü⸗ b d genüber der aufgelösten Constituante, en 280 ürger ab. Diese Zahl kommt also nicht allein derjeni⸗ gen, welche im Jahr 1848 überhaupt stimmte, gleich, sondern übersteigt die Zahl derer, welche damals mit „ja“ stimmten, um 595 Stu⸗ men. Freilich stimmten diesmal auch die ssraelitischen Bür er mit, was damals nicht geschah; allein die 450 Stimmen 8 sie ab⸗ gegeben haben sollen, werden mehr als ausgeglichen durch die 547 Stimmen, welche damals mit „nein!“ stimmten, so daß immer noch ein Mehr von etwa 600. Stimmen den heutigen so genannten „Staatsstreich des Senats“, als im Jahr 1848 die Berufung der Constituante, gutgeheißen hat. Nicht unwichtig erscheint hierbei die Thatsache, daß diesmal in der ersten und zweiten Klasse viel zahl⸗ reicher abgestimmt wurde, als 1848, die dritte Klasse dagegen sich

diesmal um ein ganzes Viertel geringer betheiligte, als damals Dies ist der beste Fingerzeig, wo eigentlich unsere Demokratie zu suchen ist.

Hamburg. Hamburg, 14. Jan. (H. C.) Am heuti gen Tage war das Kollegium der Hundertundachtziger versammelt um über den an dasselbe gelangten, von der sogenannten Neuner⸗ Kommission ausgearbeiteten Entwurf einer Verfassung für den hamburgischen Staat zu berathen. Das Kollegium votirte nach längerer Diskussion, im Gegensatze zu den Beschlüssen der beiden ersten Kollegien, des Kollegiums der Oberalten und des der Sechs⸗ ziger, mit einer großen Majorität (89 gegen 37 Stimmen) die un⸗ veränderte Annahme des Entwurfs.

Ausland.

Frankreich. Paris, 13. Jan. Der Moniteur ent⸗ hält heute abermals eine Reihe von Ernennungen in die Ehren Legion. 8 Der National behauptet, ungeachtet der Note des Consti tutionnel, daß die Regierung eine Expedition nach dem La Plat schicke. Gewisse Parteien hätten verbreitet, Pacheco y Obez, Ge sandter von Montevideo, wäre nach London abgereist; derselb werde aber erst dann abreisen, wenn er alle Hoffnung für das Ge⸗ lingen seiner Pläne verloren. 8

Die französische Flotte in der Levante hat Vurla verlassen und zaird nach Toulon zurückkehren.

Die Abdankung des Central⸗Konsistoriums der französischen Israeliten, als deren Grund mehrere Akte von Intoleranz angege⸗ den werden, erregt allgemeines Aufsehen, um so mehr, da seine Mitglieder der konservativen, ja ministeriellen Partei angehören.

Der Moniteur zeigt heute die Beschlagnahme der gestrigen Nummer der Presse an. Sie erfolgte wegen Abdrucks eines Ar⸗ likels aus der Reforme, der verurtheilt wurde. Dieser Artikel war nicht in dem Berichte über den Prozeß der Reforme abge⸗ druckt, sondern in einer besonderen Beurtheilung. Herr Girardin wundert sich über die Beschlagnahme seines Journals und macht die Bemerkung, daß die 5proz. Rente gestern Abend in der Passage de 'Opera um 45 Cent. gefallen sei, als man von dieser Maßregel gehört habe. Die Beschlagnahme ging um 4 Uhr vom General⸗ Staatsanwalt und um 4 ½ Uhr von einer anderen Behörde aus.

Die Opinion publique wird vom Moniteur aufgefor⸗ dert, sich näher über die hohen und mächtigen Spelulanten zu er⸗ klären, die angeblich das ganze Spiel beherrschten, und früher auf das Steigen der Course, jetzt auf das Fallen derselben spekulirten.

Die Patrie widerlegt das Gerücht, als hätte sich ein Mini⸗ ster (Herr Fould) mißachtend über die Kammer ausgesprochen. 8

Der Constitutionnel stellt die Nachricht des Sièecle in Abrede, als hätte der Justizminister ein Gesuch der Familie Napo⸗

leon um Rückerstattung von 29 Millionen von Seiten des Staates einer Kommission überwiesen.

Die Reforme wird bis nächsten Donnerstag nicht erscheinen. Die Caution soll theilweise mit Beschlag belegt worden sein. 9

Der Polizei⸗Präfekt erläßt eine Aufforderung an alle Buch Beiträge zur Bildung einer Bibliothek für die Gefängnisse zu liefern.

Das Journal Napoleon spottet über die Nachricht, daß der Präsident einige Artikel in der ersten Probenummer desselben ge⸗ schrieben habe. Alexander Dumas stellt seine Mitarbeiterschaft an diesem Journal in Abrede. „Ich glaube an Gott“, sagt er, „un⸗ geachtet Herrn Proudhon's, an die Republik, ungeachtet Herrn Mole's, an Frankreichs Ehre, ungeachtet der Allianz mit Oester⸗ reich, ungeachtet der Belagerung von Rom, ungeachtet des Aufge⸗ bens von Montevideo. b

Das Journal de L'Indre widerspricht jetzt auch der Nach⸗ richt von der Ausweisung Georges Sand’'s aus Faric⸗

Die Fregatte „Vauban“ hat 843 Soldaten aus Algier nach Toulon übergesetzt.

Der Toulonnais schreibt, die spanische Expeditions⸗Armee in Italien leide sehr viel, da sie fast stets selbst das Nothwendigste entbehrt habe.

Die Nachrichten aus Afrika lauten befriedigend. Die Ein⸗ nahme von Zaatscha hat einen sehr guten Eindruck gemacht.

Großbritanien und Irland. London, 12. Jan. Die mit dem Verkauf belasteter Güter in Irland beauftragte Kom⸗ mission wird in der nächsten Zeit vollauf zu thun haben. Mehr als 300 Petitionen sind ihr bereits eingereicht worden. Die Güter, auf welche sich diese Petitionen beziehen, repräsentiren an Werth wenigstens den zwölften Theil des gesammten irländischen Grund⸗ besitzes. Meist sind sie in den südlichen und westlichen Provinzen gelegen; die jährlichen Einkünfte von drei derselben, Pairs des Kö⸗ nigreichs gehörig, belaufen sich auf 100,000 Pfd. St. Eine so ausgedehnte Wirksamkeit hat die Kommission sich in der kurzen Zeit von drei Monaten, seit ihre Thätigkeit zuerst in Anspruch genom⸗ men wurde, erworben. 3

Belgien. Brüssel, 14. Jan. Gestern kam die Königli Familie von Laeken nach der Stadt, König .nansnü⸗ hiesigen Schloß dem Gesandten der ehemaligen deutschen Central⸗ gewalt, General Baron von Drachenfels, die Abschieds⸗Audienz. Der Independance zufolge, dürfte an Stelle des hier verstor⸗ benen Grafen von Woyna der ehemalige österreichische Gesandte 8 London, Baron von Neumann, als Gesandter nach Brüssel ommen.

Ftalten. Rom, 4. Jan. (J. d Déeb.) Der Bestand der französischen Armee ist auf 14—15,000 Mann reduzirt. Der Ge⸗ neral Baraguay d'Hilliers wird, wie es heißt, dem Papst mit einem Dragoner⸗Regiment bis Albano entgegengehen und ihn nach Rom führen. Der Papst wird nicht durch das Laterans⸗Thor,⸗ sondern durch das von St. Lorenzo einziehen. Die französtschen