Preufs. Freiw. An! 5 St. Schuld-Sch.
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1
Friedrichod'or 113 ½ Br.
lich zum Zweck der Vollendung einer Eisenbahn von 1G burg nach Moskau, in Wahrheit aber, um die durch den ungari⸗ schen Krieg im russischen Schatze verursachte Leere zu füllen, die Versammlung der Ansicht sei, Geld zu einem solchen Zwecke zu lei⸗ hen, würde nichts Anderes heißen, als die blutigen Gewalthand⸗ lungen Rußlands in Ungarn zu billigen, und Rußland neue Ver⸗ suchungen und Mittel zu neuen Angriffen und Eroberungsplänen an die Hand zu geben. Das Journal Daily News sagt: „Die Minister beabsichtigen eine große Verbesserung in der britischen Kolonial⸗Politik. 18. reiflicher Ueberlegung sind sie zu der Ansicht gelangt, daß 88 48 rechtigkeit und das öffentliche Interesse erfordern, den Ko für ihre lokalen Angelegenheiten selbst zu überlassen. Man üse 8 die britische Regierung nur diejenigen Geschäfte vorbehalten, 85 zur Einheit des Verfahrens in den auswärtigen Bestetvohen 8 britischen Reiches unerläßlich sind. Man versichert S 9 eie Minister den Kolonieen anzeigen wollen, daß es ihre A 9 1. die britischen Truppen aus allen den Kolonieen zurückzuziehen, “ ihre militairische Vertheidigung selbst übernehmen wollen fas 8— die ersorderlichen Mittel besitzen.“ Dasselbe Blatt sagt, die Regie⸗ rung werde in der nächsten Session dem Parlamente eics Antrag, Modificationen des Auswanderungsgesetzes betreffend, Fö 6 Die Times giebt die Zahl der Juden in den vers 49 ssche Ländern der Erde auf 4 bis 5 Millionen an. 8 Die Religion zählt 400 Millionen, die bramianische 200 LL““ christliche 230 bis 250 Millionen, die muhamedanische 130 bis 8 Millionen Bekenner. Einem bloßen Fetischdienste sind 80 bis 100
2 2,113 G 8 omnHor 7 Millionen ergeben. Die 5 Millionen Juden sind folgendermaßen
St. Peters-
über die Erde vertheilt: 500,000 leben in S schen Türkei, 250,000 in der europatschen 81 “ rokko und Nord⸗Afrika, 50,000 bis 89,09 imn öst icher 2 nn 100,000 in Amerika und 200,000 in 18 2 13,000 auf England, 1594 auf Belgien, 850 auf 8 98 “ Norwegen, 6000 auf Dänemark, 70,000 auf Fran 8. 52, auf die Niederlande, 1,120,000 (mehr als ein Fünfte es ganzen Sta mmes) auf Rußland, 631,000 auf die österreichischen Staaten, 211431 auf Preußen, 175,000 auf die übrigen deutschen Staaten 81 uf Italien. 1 vJ1 von Lebensmitteln und hauptsächlich der Kartof⸗ feln ist außerordentlich. Diese Zusendungen kommen meistens aus Frankreich, Belgien und den Niederlanden. Oft kommen an einem Tage in London mehrere ganz mit Kartoffeln beladene Schiffe an. Auch in England zeigt sich eine ungewöhnliche Kälte und sieht, ein in England seltenes Schauspiel, Flüsse und Seen über⸗ froren. Prinz Albrecht benutzt diese Gelegenheit, um fleißig Schlitt⸗ schuh zu laufen.
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Berichtigung.
In Nr. 21 des Preußischen Staats 122, Spalte 2, Zeile 36 von oben ist statt: nzke.
s „Anzeigers Seite „Lenzke“ zu lesen:
2 85 Se
Aönigliche Schauspiele. Donnerstag, 24. Jan. Im Schauspielhause. 14te Abonnements⸗ Vorstellung: Donna Diana, Lustspiel in 3 Abth., nach dem Spa⸗
errRarhen
Berliner Börse vom 23. Januar.
——— B—
nischen des Don Augustin Moreto, von West. (Frl. E. Viereck: Donna Diana, als letzte Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Schauspielhaus⸗Billets, mit Don⸗ nerstag bezeichnet, verkauft.
Das Billet⸗Verkaufs 1 bis 3 Uhr geöffnet.
Freitag, 25. Jan. Im Opernhause. 13te Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale: Der Mulatte, Oper in 3 Abth. mit Solotanz von Paul Taglioni, nach dem Englischen The Bondman, des Alfred Bunn, von J. C. Grünbaum. Musik von Balfe. (Unter Direction des Komponisten.) Anfang halb 7 Uhr.
Im zweiten Akte: „Menuet-Sarabande“, ausgeführt von den Fräul. Brussi und Galster, so wie von den Herren Gasperini und Hoguet⸗Vestris, begleitet von Damen des Corps de Ballet. 1
Zur Opern⸗Vorstellung: „Der Mulatte“, bleiben die bereits gekauften, mit Donnerstag bezeichneten Opernhaus⸗Billets gültig, auch werden die zu dieser Oper noch zu verkaufenden Billets mit Donnerstag bezeichnet sein.
KÜbönigsstädtisches Theater Donnerstag, 24. Jan. Der Weltumsegler wider Willen. Abenteuerliche Posse mit Gesang in 4 Bildern, von Räder. . Freitag, 25. Jan. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten von D. Kalisch. Vorher: Herr Lehmann, als Prolog vorgetragen, von Herrn Grobecker.
Büreau ist am heutigen Tage nur von
WMWechsel-Course.
Geld. Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt.
250 FI.
.250 Fl. 300 Mk.
. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr. 150 PFI. 2 Mt. 150 Fl. 2 Mt. 100 Thlr.] 2 Mt.
r100 rhr.] 8 Tase
2 Mt. 1 .100 Fl. [2 Mte.
100 ShRLl. 3 Wochen
Amsterdam do.
Hamburg do.
London
Paris ..
Wien in 20 Xr.
Augsburg
142 ½ 151 ½ 150 ½
80%¼ 91½ 102 ½ 89 ½ 99½ 99 ½ 56 22 108
Breslau
Leipzig in Courant im I4 Thlr. Fuss-.
Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg
Inländische Fondés, Pfandbriefe, Kommunal- Papiere und Geld-Course.
Geld. 95 ½
26. Brief. Gem.
107 3 ½ 8d9 Sech. Präm. Sch. — 104 ½ V K. u. Nm. Schuldv. 3 — Berl. Stadt-Obl. 5 ¹ 111“ Westpr. Pfandbr. 3 ¾ 90 ½ Grossh. Posen do. 4 100 62 do. do. 90 ½ Ostpr. Pfandbr.
Geld. Gem. 2Zf. Brief. 1 5 106 ⅔ V Pomm. Pfdbr. 3 ½
1 — 88 ½ Kur- u. Nm. do. 3 ½ — Sehlesische do. 3 ⅓ — do. Lt. B. gar. do. 3 ½ 105 ½ Pr. Bk-Anth.-Sech —
And. Goldm. à 5th.
Diseconto.
Friedrichsd'or. 1 1
38 9 3 ½
Ausländische Fonds.
Russ. Hamb. Cert.
Poln. neue Pfiübr. 4 95 ½
do. beilIope 3.4. S. do. Part. 500 Fl. 4 — do. do. do. 40. 300 FI.—- — do. Stiegl. 2 IIamb. Feuer-Cas. 3 ½ —
8.
Stamm-Actien. V Kapital. Der Reinertrag, wird nach' erfolgter Bekanntm. in der dazu besümmten Rubril ausgefüllt.
Die mit 3 ⅜ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnung.
Rein-Ertra 184 .
Prioritäls-Actien. Rapital.
. Tages -Cours.
Linsfuss.
Sömmtliche Prioritäts-Actien werden durch jöhrliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
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Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd. ..
Magd.-Halberstadt.. do. Leipziger
Halle-Thüringer.....
Cöln -Minden .. do. Aachen.
Bonn. Cöln
Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000
Steele-Vohwinkel . 1,300,000
Niederschl. Märkisch. 10,000,000
do. Zweigbahn 1,500,000 Oberschl. Lit. . ... 2,253,100
do. LIIo, B 2,400,000 Cosel-Oderberg .... 1,200,000 Breslau- Freiburg... 1,700,000 Krakau-Oberschl. .. 1,8600,000 Berg.-Märkhk 14., 000,000 Stargard-Posen .. 5,000,000 Brieg-Neisse 1,100,600 Magdeb.-Wittenb. 4,500,000
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200
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Quittungs -Bogen.
Aachen-Mastricht . 2,750,000
Auslünd. Actien.
6. do. 6. A. do. Staats-Pr. An!1 —- — qo. v. Rthsch. Lst. Lübeck. Staate-A. 4 ½ 98 ½ do. Poln. SchatzO.] 4 IHoll. 2 ½ % Int. 2 ¾ — do. do. Cert. L. A. 5 8 Kurh. Pr. 0.4 0 th. — 32 ⅔
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d0. do. L. B. 200Fl. — — N. Bad. do. 35 Fl./ — 0l. a. Pfdbr. a. C.] 4 1
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44 4 2 8 hz.
Friedr. Wilh.-Nordb. 100 ½ n.
do. 1SSSehe
8,000,000
1 Schluss-Course von Cöln-Minden 95 ¼ G
96 B.
100 bz.
97 ½ be. 93 ½ G.
102 a ¼ b⸗. 100 bz. 104 ⅞ 6.
1,411,800 5,000,000 1,000,000
Ber do. Hamburg.. I
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do. do. II. Ser. do. Potsd -Magd. . 2,367,200 do. do. .. 3.,132,800 do. do. Litt. D. 1,000,000 do. Stettiner..... 8600,000 Magdeb.-Leipziger .. 1,788,000 Halle-Thüringer.... 4,000,000 Cöln-Minden 3,674,500 do. do. 3,500,000 Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do. 1 Prioritat 2 87 250 do. Stamm-Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4,175,000 do. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2,300,000 Zweigbahn 252,000 do. do. 248,000 Oberschlesische .... 370,300 Krakau-Oberschl... 360,000 Cosel-Oderberg 250,000 Steele-Vohwinkel .. 325,000 do. do. II. Ser. 1 Breslau-Freiburg... Berg. Märlk. ...... 800,000
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98 ½ b 100 ¼ 6G. 103 ½⅛ b⸗z.
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Zinsen.
Börsen-
Ausl. Stamm-Acet.
2,050,000 6,500,000 4,300,000
Kiel-Altona ' Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.
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11“
von Preussischen Bank-Antheilen 93 ¾ G. 94 üB.
Das Geschaft war heute in allcn Eisenbahn-Actien sehr lebhaft, besonders gesucht waren Krakau-Oberschlesische, wofür sich
berger ebenfalls höher gemacht und begehrt.
zu besseren Coursen viel Privatkäufer zeigten. Anhalt - Witten-
Auswärtige Börsen. 22. Jan. Holländ. u. Katserl. Dukaten 95 i Gld. Louisd’or 112 ½ Br. Poln. Papiergelp 96 Br. DOesterr. Banknoten 91 ½ Br. Staatsschuldscheine 88 ez. Seehandlungs ⸗Prämienscheine 2 50 Rthlr. 104 Br. Pfandbriefe 4 proz. 100 ½ Gld., do. 3 ½6 proz. 91 bez. Schlesische do. 3 ½proz. 95 bez. u. Gld., do. Litt. B. 4proz. 100r — 2 bez. do. 3 ½proz. 93 Br. Preußische Bank⸗Antheil⸗ scheine 94 ½ Br.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 ¼ Br., do. neut 4proz. 95 Gld., vo. Partial⸗Loose a 300 Fl. 121 Br., do. 500 Fl. 80 Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 17 ½ Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗Obligat. a 4 pCt. 80 Br.
Actien: Okerschlesische Litt. A. 106 ⅞ Br., do. Litt. B.
vr Breelau⸗Schweidnitz⸗Freiburger 78 ¼ Gld. Nieder⸗ chlesisch⸗Märkische 85 ½ Br., vo. Prior. 104 ¼ Br., do. Ser. III. 103 ¾ Br. Ost⸗Rhei. (Köln⸗Mind.) 95 ¾ Br. Neisse⸗Brieg 36 ½ Br. Krakau⸗Oberschles. 75 u. 76 ½ bez. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗ bahn 43 ½ Br.
Leipzig, 21. Jan. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 106
Leipz. B. A. 150 9 Br., 150 Gld. Leipz. Dr. E. A. 107 ¼ r., 106 ⅜˖ Gld. Sächstsch⸗Bayerische 863 Br., 86 ¼ Gld. Schles. 3 ½ Br., 93 Gld. Chemnitz⸗Riesa 26 Br., 25 ½ Gld. Löbau⸗Zit⸗ tau 17 ½ Br. Magdeburg⸗Leipzig 210 Br., 200 Gld. Berlin⸗An⸗ halt. 90 ¼ Br., 89 ¾ Gld. Krakauer 70 Gld. Friedrich⸗Wilh.⸗
Breslau,
8 Nardhayn 438 Gld. Altona⸗Kiel 94 Br., 93 ½ Gld. Deßauer B. 118 Br., 1178 Gld. Preuß. B. A. 04 Br. Frankfurt a. M., 20. Jan. Met. Sproz. 85 ½ Br., 85 ½ Gld. Ho “ Br., 1240 Gld. D. L. 25 Fl. 28 ¾ Br., 28 ½ Ard. Jarhs. 299 ,29. Stleßl. 85½ Br. Int. 55 Br., 52 Gld. 500 Fl. 81 0 Bg Br., 29 ¼ Gld. Poln. 300 Fl. 120 ½ Gld., 33 ⅞ Br. 379 81 Gld. Kurhessen 33 Br., 32 ¾ Gld. Sard. 302 Gld. Berb d. Bad. 32 ¼ Br., 32 Gld. Taunus 304 Br. bahn 43 ½ Br ach 85 ¾ Br., 85 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗ ¹i Br., 43 Gld. Köln⸗Minden 96 Br. 957, hün⸗ Das Geschäft weeferten⸗Societät.* 4 pns Mei veun war heute sehr wenig belebt; Oest Actien und 9. 8 Met. billiger angeboten. Bad. und F. W Nordbah üwas belie 8 8 übrigen Fonds und Actien ohne ’ netwa Pamburg, 21. Jan. 3 pr⸗, 8- 8. ·proz. p. C. 862 B. 9 3 än. 70 ¾ Br. Ard. 11 ½ Br., 11 ½ Gld 88 4 829 . Gld. Hamburg⸗Berl. 78 ⅛ Br., 78 Gld „ S proz. 27 ⅓ Vr.,
Gld.
. 8
Bergedorf 94 Br.
Magdeburg⸗Wittenberg. 61 Br., 60 ½ Gld. Altona⸗Kiel 93 Br. u. Gld. Köln⸗Mind. 95 Br., 943 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordb. 43 Br., 42 ½⅞ Gld. Mecklenb. 34 Br. Kopenh.⸗Roesk. 40 Br.
In mehreren Fonds und Actien war zu gering veränderten Coursen etwas Geschäft.
London, 19. Jan. Cons. p. C. 96 ½, ½ Eet, Int. 56 , 65. 4proz. 86 ½, 85 ½. Zproz. 37, 36 ½. Pass. 4, 3 ½. Bras. 89, 88. Chili 101, 99. Peru 36, 35.
Wechsel⸗Course. Amsterdam 12. 2, — 1 ½. Hamburg 13. 11 ½, 13. 10 ¾. Paris 25 05 60) 8 Frankfurt 121 ½¾,‚ ½. Wien 11, 21, 11.18.
Amsterdam, 20. Jan. (Sonntag.) Efsekten⸗Sozietaͤt. 5 Uhr. Span. 5 proz. gr. Piecen 12 Q Coup. 8 . Franz. 3 proz. 54, L . Peru 66, ½. Mex. 29, 28 1.
Die Geschäfte waren heute nicht sehr ausgebreitet; dennoch waren Franz. sehr gefragt und ziemlich 3 pCt. höher als gestern. Ard. unverändert; 3proz. etwas williger. Port. sehr sest. Mex. ½ pCt. h Peru ebenfalls höher anzubringen.
C6W Ard. 19 ¼, 18 ½. Mex. 29 ½, ¼
29 ½, .
Markt⸗Berichte.
Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 —56 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 26 ½ — 28 Rthlr. „ pr. Frühjahr 27 Rthlr. bez. u. Br., 26 ¾ G. Mai/ Juni 27 ½ Rthlr. Br., 27 ¼ G. Juni /Juli 27 ¾ Rthlr. Br., 27 ½ G. Gerste, große loco 22 —24 Rthlr. » kleine 19 —21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthlr. „ pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. bez Erbsen, Kochwaare 32 —40 Rthlr. „ Futterwaare 29 — 32 Rthlr. Rüböl loco 13 ½ Rthlr. Br., † G., flüssiges 13 ⅞ bez. „ pr. Jan. 13 ¾ u. % Rthlr. verk. u. Br. „ Zan./ Febr. 13 ⅛ a ½ Rthlr. bez., 135¼ Br., G. n Febr. /März 13 ¼ u. “
““ *
1u“ .
Rüböl März /April 13 ½ Rthlr. Br., 13 ½˙ G. » April/ Mai 13 a 12 12 Rthlr. verk., Leinöl loco 12 Rthlr. „ pr. März./April 11 ¾ Rthlr.
„ pr. April /Mai 11 % Rthlr. Mohnöl 15 ½¼ Rthlr. Palmöl 12 ⁄ 2 12 ⅞ Rthlr. Hanföl 14 Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ¾ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 ⁄12 pr. Jan. 14 Rthlr.
Rthlr. Br., 14 bez.
Febr. /März 14 ½ Rthlr. Br., 14 G. März./April 14 ½ Rthlr. Br., 14 ½ G.
April /Mai 14 ½8 Mai /Juni 15 ½
Rthlr. Br., 14 ½ G. Rthlr. Br., 15 G.
Juni / Juli 15 ½ Rthlr. Br., 15 ½ G. Juli / Aug. 15 ⅞ Rthlr. Br., 15 1% G.
Telegraphische Notizen.
Frankfurt a. M., 22. Jan. Met. Zproz. 85 ¾. Span. 29 ½. Bad. 32 ½.
Hamburg, 22. Jan. (2 ½ Uhr.) Köln⸗Minden 95. Magdeb.⸗Wittenb. 62 ½. etwas fester.
Amsterdam, 21. Jan. 3proz. Span. inl. 29 %. — 36 ½ fest.
Wien 107¼.
Nordb. 43 ½. Getraid
Stettin, 22. Jan. In Weizen kein Geschäft.
Roggen pr. Frühjahr 82pfd. 27 ½ Rthlr., pro Juli 29, 28 ½
Rthlr., 86 pfd. 30 Rthlr. Br. 1n Rüböl 13 ½2, X, 13, pr. April 12 ⁄2, % Rthlr. 8 Spiritus 26 ½, ½, 25 P, pr. Frühj. 24 ½ % Br. u. Gld.
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗
zeigers sind Bogen 335 bis 338 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 288 der der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
ag ver Deckerschen Geheimen 8
Berlin, Druck und Verl
72 “ 3
8 5
(28 Ubr.) Nordb. 48 .
Hamburg⸗Berlin 885
(4 ½ Uhr.) Int. 55 ½. Ard. 128. Rüböl pr. Mai 42 ½, pr. Oktober
Paris, 20. Jan. 3 Uhr. (Pass. de l⸗Opéra.) 5proz. 94. 45. 8 monarchisch sind.
nicht.
uckerei.
143 ußischen
11“ 8 Besterreich.
mark. Bayern. München. Verhandlungen der Kammer der Wiesbaden. Reichstagswahlen.
Nassau. Wissenschaft und Kunst. iches Opernhaus. (Nathan der Weise.)
Eisenbahn⸗Verkehr.
Abgeordneten.
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Köni
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Deutschland.
sterreich. Wren, 18. Jan. Nach der Landesverfassung für das Herzogthum Schlesien bilden für die Wahl der Abgeordneten der Städte und Märkte: Troppau, Teschen, Bielitz, je einen Wahlbezirk; ferner Wagstadt, Wiegstadl, Odrau, zusammen einen Wahlbezirk; Freudenthal, Benisch, Engelsberg, Würbenthal, zusammen einen Wahlbezirk; Jä⸗ gerndorf, Olbersdorf, zusammen einen Wahlbezirk; Freiwaldau, Johannisberg (Jauernigg), Zuckmantel, Friedeberg, Weidenau, zu⸗ sammen einen Wahlbezirk; Friedeck, Oderberg, Freistadt, zusammen einen Wahlbezirk; Jablunkau, Skotschau, Schwarzwasser, zusammen einen Wahlbezirk. Im Wahlbezirke der Stadt Troppau sind zwei, in jedem der übrigen acht Wahlbezirke ein Abgeordneter zu wählen. Für die Wahl der Abgeordneten der Land⸗ gemeinden bildet jeder der sieben politischen Bezirke einen Wahl⸗ bezirk in der Art, daß die Bevölkerung der nach Abzug der beson⸗ ders wahlberechtigten Städte, Märkte und Ortschaften, sowie der im Landtage der Markgrafschaft Mähren vertretenen Enclaven, höchstbevölkerten Bezirke von Troppau, Teschen und Freiwaldau je zwei, und jeder der übrigen politischen Bezirke je einen Abgeordne⸗ ten für den Landtag zu waäͤhlen haben.
8 Jeder an der Abstimmung theilnehmende Wahlberechtigte der Stadt Troppau hat bei der Stimmgebung zwei Personen
zu benennen. Die Wahlen der Städte Teschen und Bielitz werden nach der Vorschrift des betref⸗ senden Paragrahen nur mit dem Unterschiede vorgenommen, daß jeder Wähler nur eine Person zu benennen hat. Nach der Landes⸗Verfasfung für das Herzogthum Steyermarkbildet für die Wahl der Abgeordneten der Städte und Märkte Graz drei Wahlbezirke; Marburg einen Wahlbe⸗ zirk; ferner: Bruck, Mürzzuschlag, Mariazell, Kapfenberg, Kind⸗ berg, zusammen einen Wahlbezirk; Leoben, Vordernberg, Eisenerz, Trofajach, zusammen einen Wahlbezirk; Judenburg, Knittelfeld, Ober⸗Zeyring, Obdach, Weißkirchen, zusammen einen Wahlbezirk; Murau, St. Lambrecht, Neumarkt, Ober⸗Woölz, St. Peter, Unz⸗ markt, zusammen einen Wahlbezirk; Lietzen, Aussee, Rottenmann, Admont, Schladming, Gröbming, zusammen einen Wahlbezirk; Hartberg, Friedbeng, Glrisdorf, Weiz, Passail, Birkfeld, St. Ru⸗ precht, Pöllau, Vorau, zusammen einen Wahlbezirk; Frohnleiten, Gradwein, Wildon, St. Georgen, Feistritz, Uebelbach, zusammen einen Wahlbezirk; Stainz, Koflach, Voitsberg,
berg, Schwanberg, St. Florian“, Eibiswald, sammen einen Wahlbezirk; Feldbach, Fürstenfeld, Fehring, Burgau, Gnas, Pischelsdorf zusammen einen Wahlbezirk; Leibnitz, Ehren⸗ hausen, Murek, Radkersburg, Straß, zusammen einen Wahlbezirk; Cilly, Rann, Tüffer, Lichtenwald, Oberburg, Laufen, Praßberg, Sachsenfeld, Hoheneck, zusammen einen Wahlbezirk; Windischfeistritz, Windischgratz, Schönstein, Hohenmauthen, Mahrenberg, Salden⸗ hofen, zusammen einen Wahlbezirk; Pettau, Fridau, Polstrau, Lut⸗ tenberg, Rohitsch, zusammen einen Wahlbezirk. Die Stadt Graz wird vom Statthalter nach Einvernehmung des Gemeinderaths in 3 Wahl⸗ bezirke getheilt, wovon jeder zwei Abgeordnete zu wählen hat. Jeder der übrigen vierzehn Wahlbezirke wählt einen Abgeordneten. Für die Wahl der Abgeordneten der Landgemeinden bildet jeder der neun⸗ zehn politischen Bezirke einen Wahlbezirk in der Art, daß die Be
völkerung des nach Abzug der besonders wahlberechtigten Städte und Märkte hoöchstbevölkerten Bezirkes von Cilly zwei, und jeder der übrigen politischen Bezirke je einen Abgeordneten für den Landtag zu wählen hat. Nach geschlossener Stimmgebung wird in den Wahlver — sammlungen der Höchstbesteuerten und der Stüͤdie, Graz und Marburg sogleich zur Stimmzählung geschritten, und wenn die erforderliche Anzahl Abgeordneter gehörig gewählt ist, das über die Wahlhandlung geführte Protokoll geschlossen, von den Kommissionsgliedern und dem lan⸗ desfürstlichen Kommissär unterschrieben, und unter Anschluß der Abstimmungs⸗Verzeichnisse und Stimmzählungslisten verstegelt, und mit einer den Inhalt bezeichnenden Aufschyift versehen, dem landes⸗ fürstlichen Kommissär zur Einsendung an den Statthalter übergeben. Jeder an der Abstimmung theilnehmende Wahlberechtigte der bse⸗ Wahlbezirke der Stadt Graz hat bei der Stimmgebung zwei Per⸗ sonen zu benennen. Die Wahl der Stadt Marburg wird nach der Vorschrift des vorigen Paragraphen nur mit dem Unterschiede vorgenommen, daß jeder Wähler nur eine Person zu benennen hat.
Bayern. München, 18. Jan. (Nürnb. C.) Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Ueber den auf der Tagesordnung befindlichen Gesetzentwurf, die Versammlungen und Vereine betref⸗ fend, haben sich für die allgemeine Debatte 6 Redner, Lerchenfeld und Sepp dafür, die anderen dagegen eingeschrieben.
Sepp: „Meine Herren, ich meine es ehrlich und ossen mit der Frei⸗ heit, nicht blos für mich, sondeen auch für meine Gegner. Deshalb bin ich für freies Vereins⸗ und Petitionsrecht, denn es ist dies ein herausfor⸗ derndes, das Vertrauen des Volkes hervorrufendes Recht. Ich lobe das vorliegende Gesetz, denn es giebt der wahrhaften Demokratie Gelegenheit, sich in ihrer Wahrheit zu zeigen. Ein kräftiger Staat muß die drei Elemente, das monarchische, aristokratische und wahrhaft demokratische, in sich dulden können. Der Redner schildert nun die falsche Demolratie, wie sie in der Schweiz sich geltend mache, die andere, als radilale Vereine nicht dulde; ähnliche Verhältnisse seien in Frankreich vor⸗ handen. Gott sei Dank, sind wir nicht so weit, gekommen und kön⸗ nen noch Vereine bei uns dulden, die auch nicht streng constitutionell⸗ Solche Vereine sind offene Feinde, und ihre Duldung verhindert geheime Verschwörungen. Die demokratischen Vereine sind die Ventile, wodurch der Schwaden der gesellschaftlichen Verpestung sich ent⸗ lüftet. Vereine sind aber auch ein Bedürfniß für unsere zerrütteten Staats⸗ verhältnisse. Meine Herren, ich verkenne das Schreckliche unserer Zukunft Wir leben in einer Gnadenfrist und halten in solcher den Staat
Nichtamtlicher Theil
Deutsch⸗Lands⸗ Arnfels, zu—⸗
stehenden dem Rand des Abgrundes nahe gebracht ist. Vereine müssen wieder binden, was durch Irreligiösität und falschen Liberalismus zerstört wurde. Man hat mit der banalen Phrase: Kein Staat im Staate, allen Lebensnerv des wahren Staats vernichtet; mein Grundsatz ist: Je mehr Staaten im Staate, desto besser ist der Staat. Zerreißen Sie einen Staat im StaatelI, z. B. die Familie durch die Einführung der Civilehe, und Sie sind mitten in der Anarchie. Schaffen wir Staaten im Staate, als Fundamente und Stützpunkte, damit, wenn der allgemeine Staatsverband über Nacht zusammenstürzt, wir doch einen Boden zum Wiederaufbau ha⸗ ben. Nie und nimmermehr kann das Volk Heil im Polizeistaat finden, es heißt jetzt: Hilf dir selbst, sammle dich in Vereinen, denn der Polizeistaat mit allen seinen Bajonetten bringt dir ketne Hülfe; halte zusammen, damit die Regierungen nicht wie vor dem März ihre Kraft überschätzen und die Einheit unterdrücken. Doch hüten wir uns, daß wir nicht von der Scylla des Polizeistaats in die Charpbdis der Anar⸗ chie des Radikalismus fallen; der Rechtsstaat liegt in der Mitte, und den müssen die Vereine erstreben und aufrecht erhalten. Man wird sagen: bei so ausgedehntem Vereinsrechte sei eine starke Regierung nicht möglich; ich aber sage Ihnen: durch treue, anhängliche, redliche Vereine kann die Re⸗ gierung nur gewinnen, denn diese werden zu Zeiten der Gefahr ihr zur Seite stehen, sie werden diese abwehren. Der Polizeistaat ist nicht fähig, die Re⸗
volution zu bestehen; er hat dies gezeigt im März v. J. Die Vereine müssen nun darauf bedacht sein, den Staat überhaupt zu erhalten und die Rückwärtsbewegungen der Polizeimaschine zu vereiteln, um dadurch der Ne⸗ volution vorzubeugen und ihr wo möglich die Krast zu nehmen. Der Um⸗ sturz und das Verderben geht nicht vom Volke, sondern von den Gebildeten aus. Deshalb lasse man dem Volke freie Bewegung und verhindere die polizeiliche Ueberwachung. Polizeibeamte mögen freien Zutritt haben, allein ihre Kontrolle darf nicht druͤckend sein. Ueberhaupt hat die Polizei hierin nur geschadet. In der Pfalz und in Franken haben die Beamten das Auf⸗ kommen der guten Presse und der gesinnungstüchtigen Vereine verhindern und den radikalen Bestrebungen Vorschub geleistet Das sind die Folgen wenn man den Beamten zu große Rechte einräumt. Was den Gesetzent⸗ wurf betrifft, so stimme ich im Allgemeinen demselben bei, trete jedoch entschie⸗ den dem §. 16 entgegen. Man hat gesagt, daß dieser Artikel den französischen Gesetzen entnommen sei; ich warne vor dieser französischen Nachahmungssucht. Im Interesse der Freiheit will ich den Vereinen Affiliationen gestattet wis⸗ sen, nur wünsche ich, daß in einem nachsolgenden Paragraphen gesetzt werde, daß kein Haupiverein auf Zweigvereine einen Zwang ausüben dürfe. Der Red⸗ der geht nun auf das Klubwesen über, bezeichnet den früheren Klub der Linken und dessen Verabredung zur gleichen Abstimmung in den Hauptfragen als ungesetzlich, demoralisirend und verfassungswidrig. Wir sind gewählt, nicht um dieser oder jener Klique beizutreten oder uns von Diesem oder Jenem am Gängelbande herumführen zu lassen; ich wünsche deshalb ein Verbot dagegen in den §. 25 aufgenommen zu sehen. Fern bleibe übrigens die Demagogenriecherei der Vorjahre, insbesondere der Zwanzigerjahre, denn diese untergräbt den eigenen Staat und das Recht⸗gefühl. Ich verlange freies Vereinsrecht cegen die Urfeinde des Rechtsstaats, gegen die Anarchie und die Büreaukratic.“ Prell: „Ein Gesetz findet nur dann mit Recht An⸗ erkennung, wenn es klar und wahr ist. Vorliegendes Gesetz läßt sich auf zwei Arktikel reduziren, die ein geistreicher Redner der Majorität bei einer anderen Debatte aufgestellt hat: Art. 1. Das Recht ist gewährt, Art. 2. Die Ausübung ist verboten. Der erste Artikel des Gesetzes ist in den nach⸗ folgenden Artikeln nicht blos gelähmt, sondern aufgehoben. Man vergleiche Ar tFhl Staatsangehörigen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubniß dazu bedarf es nicht““ mit dem Artikel 4: „Zu Versammlungen, welche auf öffentlichen Plätzen und Straßen, in Städten und Ortschaften stattfinden sollen, so wie zu öffentlichen Aufzügen in Städien und Ortschaften hat der Unternehmer, Leiter oder Ordner die Zustimmung der betreffenden Gemeinde⸗Verwaltung zu erholen und sodann die Genehmigung der Distrikts⸗Polizeibehörde nachzusuchen, welche den Bescheid möglichst schlennig und spätestens am folgenden Tage schriftlich zu ertheilen hat.““ „ „Durch diesen Paragraphen wird das ganze Vereinsrecht illusorisch.“ Der Redner unterwirft nun diesen und die nach⸗ folgenden Artikel einer scharfen Kritik und findet darin keine Spur von Konsequenz: „Das Gesetz ist ein Präventiv⸗Gesetz; die Polizei straft, ehe noch ein Reat vorliegt. England mag uns mit seinem freien Vereinsrechte ein Beispiel geben; oder ist das Volk in England mündiger als das unse⸗ rige? Ich sage Nein und verweise auf das vielgeschmähte Jahr 1848, wo den gesetzlichen Sinn des Volkes der Herr Vorredner, welcher gewiß nicht zu meinen Parteigenossen gehört, selbst anerkannt hat. Der Redner verweist nun auf die ottonische Handveste (woraus er einige Stellen E “ vielen Jahrhunderten dem baperischen Volke das freie “ Waffen in der Hand gewährte, um Bedrückung ab⸗ “ verfam meliette 19. nseh e. wo ein Reat vorliegt, allein der - ger darf nicht in seinem Rechte gekränkt wer⸗ den. Nehmen wir nun den Artikel 5, welches Thor ist hier den Mißver⸗ ständnissen geöffnet, wie leicht kann durch Mißverständniß ein mißliebiger Redner wegen einer von Polizei⸗Beamten mißverstandenen Rede in Unter⸗ suchung gezogen werden! Aehnliche Verhältnisse walten im Abschnitt 2 ob. Der Aitikel 12 nimmt, was der Artikel 11 bietet, und macht, wie der Ar⸗ tikel 4 des Abschnitts 1 das Versammlungsrecht, so hier das Vereinsrecht zur Lüge.“ Der Redner unterwirft nun die Artikel 15, 16, 17, 27, 28 einer speziellen Kritik, wahrt den Volksvertretern das Recht, Klubs zu bil⸗ den, und verlangt die Gestattung der Verbindung mit auswärtigen Ver⸗ einen als ein Mittel zur Einigung Deutschlands, wobei er einen Ausfall auf die Majorität des Haufes wegen ihres wohlfeilen Enthusiasmus in der deutschen Frage macht. Den Artikel 27 hält er mit dem obersten Grund⸗ satze der Verfassungs⸗Urkunde unvereinbar: „Ich frage nun: was will denn dieser Gesetz⸗Entwurf? Er will der künftigen Bewegung vorbeugen. Ich glaube auch, daß eine neue Bewegung früher oder später eintreten wird, aber ich glaube nicht, daß dieser Entwurf geeignet ist, dieselbe zu unterdrücken. Ich erinnere Sie an die Verhältnisse in München, wo die Volksversammlungen, trotz aller Hemmnisse, ihre Beschlüsse durch⸗ setzten;z und glauben Sie, daß dieselben bei der spätern Bewegung weniger Ausdehnung gewinnen werden? Aber ich frage Sie vor Allem: was wird die Folge dieses Gesetzes sein, wenn es nach seiner Vorlage erlassen wird? Es wird die Ueberzeugung im Volke bewirken, daß man kein Vertrauen den Versprechungen von Oben schenken darf, die jeden Augenblick, wenn die Macht wächst, zurückgenommen werden. Meine Herren! Lassen Sie uns die Gegenwart mit der Zukunft versöhnen; zerreißen wir nicht das Band, das uns an dieselbe zu knüpfen im Stande ist! Genehmigen Sie die Ar⸗ tikel 1 und 11, und lassen Sie die übrigen fallen!“ Frhr. von Lerchen⸗ feld: „Freiheit der Bewegung ist das einzige Mittel, die Gesundheit in einem Staate zu erhalten, deshalb rede ich dem freien Vereinsrechte das Wort. Für die Zwecke der Religion, der Kunst, der Wissenschaft zc. ꝛc. ist das freie Vereinsrecht unumgänglich nothwendig, es heilt hier die Wunden, welche die Büreaukratie geschlagen, und bewirkt und fördert das Edle, das dieser hervorzurufen unmöglich ist. Was politische Vereine betrifft, so ist es meine Ueberzeugung, daß es Vereine dieser Art geben kann und unter gewissen Verhältnissen geben muß, daß aber ihre zu große Ausdehnung und ihre Eingriffe in die Befugnisse der Regierung diese selbst unmöglich ma⸗ chen. In einem Lande, wo wir freie Presse, Unabhängigkeit der Gerichte, Volksvertretung in allen Staatsorganismen, Verantwortlichkeit der Minister haben, sind politische Vereine kein solches Bedürfniß, wie in anderen Län⸗ dern, die jene entbehren. Man hat sich auf die Ottonische Handveste be⸗ rufen; ich erinnere nur, daß dieselbe in den Zeiten des Faustrechts im Jahre 1300 rrlassen wurde und daß wir nun 1850 zählen. In Eng⸗ land und Amerika ist das Vereinswesen nicht so organisirt, wie bei uns; man verfolgt dort einen bestimmten Zweck, bildet hierzu einen Verein und loͤst sich nach Erreichung des Zieles wieder auf. Man hat dort keine sich fonpflanzenden, durch und durch organisirten politischen Vereine. Die⸗ ses Uedel haben wir von Frankreich ererbt, welches seit Jahrzehnten nach Freiheit vergeblich ringt und seit dieser Zeit nicht eine Minute frei war. Alle Berame müssen sich nothwendigerweise in zwei Seiten theilen; in solche, die der Rezietung freundlich sind, und solche, die sich ihr feindlich gegen⸗ überstele. Diesenigen, welche zu ihr halten, werden ihr entweder blind
aufrecht, der seit einem Jahrhundert durch fortwährendes Auflösen des Be⸗
nzeiger.
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auf sie auszuüben suchen, der si üt der Fme gierung nicht verträgt. Leichegneden Wan⸗ einer wahren, die Regierung Opposition machen; es wird ih eder Vereine,
um der Regierung Berge von Hinderniss nicht an sich auf den gesunden Sinn des Volkes j Man hat innere nur an die Secenen in Wien, Berlin und berufen; ich er⸗
einsrecht in seinen Auswüchsen blutige Früchte 8 88 8 b 8 27 * er je i⸗
gen Zeit ist eine starke Regierung nöthig, um S X
zu heben, und wer die wahre Fnbrecit⸗ muß 1. shanne gfür, Geseblichteit 8 die aber nie Vereinen gegenüber möglich ist, welche durch Korrefsoman T.-n9
Gliederung und gemeinsame Agitation verbrüdert sind. Die Reglerten 2 demnach den Vereinen gegenüber ein starkes Recht, verbunden mit 89
Verantwortlichkeit der Minister, geltend machen; nur dadurch das wahre Wohl des Vaterlandes zu erreichen.“ C G „Ich erkläre mich gegen den Gesetzentwurf, weil Einzelnen unverhältnißmäßig beschränkt. In unseren Tagen, wo man all⸗ gemein zugesteht, daß die Beschränkungen der Vorjahre nicht mehr wieder⸗ kehren dürfen, legt man ein Gesetz vor, welches mit diesen Aeußerungen in direktem Widerspruch steht. Ueberall ist der Ruf nach Freiheit, man spricht von Reaction, aber Niemand will Reactionair sein. Woher kommt Das? Die Idee der Freiheit hat so um sich gegriffen, sie ist so ins Volk einge⸗ drungen, daß sich Jedermann scheut, ihr offen entgegenzutreten. Die Frei⸗ heit wollen Alle. Nur die Wege, sagen sie, sind verschieden, die wir ver⸗ solgen, um sie zu erringen. Der vorliegende Gesetz⸗Entwurf vernichtet das freie Versammlungs⸗ und Vereinsrecht völlig. Ich will nicht auf die einzelnen Bestimmungen eingehen, nur auf das einzige Wörtlein „aufrei⸗ zen“ will ich aufmerksam machen. Was kann man da nicht Alles hinein⸗ legen, und welch unendlich gefährlicher Spielraum ist hier den Polizei⸗Be⸗ amten gegeben! Und wer wird in ihre Falle gerathen? Das arme, un⸗ wissende Volk, nicht der Gebildete oder Verbildete, wie heber der Bewegung nennt. Die Vereine sind als Uebergangspunkte noth⸗ wendig; sie sind die Hebel der Volksbildung.“ Der Redner verweist hier vorzüglich auf die Arbeiterbildungsvereine, die er für nothwendig zur friedli⸗ chen Lösung der sozialen Frage hält, und schließt mit den Worten: „Ich bin kein Lobredner der Vereine, denn ich betrachte sie nur als Surrogat in einer Zeit, wo das ganze Volk nicht so entwickelt und stark ist, als es sein sollte und könnte; aber durch vorliegenden Gesetzentwurf sind auch die Vereine vernichtet. Es bleiben Ihnen blos zwei Wege: entweder Sie streichen den ersten Artikel und lassen alle anderen Artikel stehen und streichen alle anderen. Ein anderer Weg ist nicht mög⸗ lich, denn er würde nur ein Widerspruch sein. Täuschen Sie das Volk nicht, geben Sie demselben ein präzises, offenes und klares Gesetz auf diese oder jene von mir angedeutete Weise, damit das arme Volk doch wisse, woran es ist. Was meine Ansicht vom Gesetzentwurf beirifft, so erkläre ich ihn einfach als einen Hohn auf die Grundrechte, als einen Hohn auf das Versammlungs⸗ und Vereinsrecht, als einen Hohn auf die Freiheit des Einzelnen!“ Dr. Narr findet im vorliegenden Gesetzentwurfe die Hauptprinzipien nur als Phrasen hingestellt, die durch nachfolgende Be⸗ stimmungen rein lächerlich gemacht werden. Keine Wahrheit, nur Schein sei vorhanden; Phrasen, gehüllt in polizeiliche Zwangsjacken. Auch er wolle eine starke Regierung, aber sie müsse gerecht und wahr sein. Gleichheit des Gesetzes und vor dem Gesetze müsse gegeben werden, und die werde im vor⸗ liegenden Entwurf wiederum vermißt. Der Begriff: regierungsfreundlich, regierungsfeindlich sei sehr relativ und wechsele fortwährend. Er bedaure den Unterschied, welchen man fortwährend zwischen Regierung und Volk mache, die doch eigentlich Eins sein sollten; im Interesse der Förderung edler Zwecke sei er für unbeschränktes Vereinsrecht. Was die einzelnen Be⸗ stimmungen des Gesetzentwurfs betreffe, so werde er in der speziellen De⸗ batte, vornehmlich wegen der zu harten Strafbestimmungen, darauf zurück⸗ kommen. Dr. Bayer: „In Bezug auf die Gesetzgebung über das Ver⸗ einsrecht sind nur zwei folgerichtige Systeme denkbar. Entweder: kein Vereinsrecht, weil der Staat Alles in Allem, allvermögend und allbe⸗ friedigend ist. Oder: sreies Vereinsrecht, weil der Staat nur ein Theil der sittlichen Welt⸗Ordnung ist und der freien Vereinigungen als wesent⸗ licher Bestandtheile seiner selbst bedarf. Es kann ein Staatsmann das Vereinsrecht überhaupt versagen, und es muß dies kein Absolutist sein. So kann auch ein Republikaner denken, wenn er den Staat für die höchste, alle sittlichen Bedürfnisse der Menschheit befriedigende Gemeinschaft hält: er muß fordern, daß dem Staat alle Kräfte unbedingt zu Gebote stehen. Dies wäre folgerichtig, aber ein großer Irrthum. Denn wenn auch der Staat die allumfassende Gemeinschaft des sittlichen Lebens ist, so ist er doch kein höheres Verhältniß, als die Familie, die Kirche, der Wissenschaftsverein,
starken Re welche gegen Material fehlen,
rämer (von
Doos): er die Freiheit des
nachdenmn und dadurch nur schaden, oder sie werden einen solchen Einfluß
weil er nur die äußeren Bedingungen ihres Bestehens, die äußeren Mittel ihrer Verwirklichung ihnen gewährleisten kann. Wäre der Staat blos der Rechtsstaat, so könnte er, was er leisten soll und bedarf, aus eignen Mit⸗ teln beschaffen und erzwingen; da er aber auch ein Reich der Liebe und des Friedens ist, bedarf er freier Vereinigungen zu gegenseitiger Hülfelei⸗ stung, Wohlthäͤtigkeit und Vervollkommnung. Vor Allem bedarf der Staat bolitischer Vereine zur Bildung des politischen Sinnes. Es kommt darauf an, ob wir ein schönes und kräftiges Volksleben schaffen oder dulden wollen, daß das Volk in elbstsüchtige, genußsüchtige Thatlo⸗ sigkeit versinke. Politische Vereine sind Bildungsanstalten für die Ausbildung der Vaterlandsliebe und der Bürgerkugend, die durch keine andere Veranstaltung ersetzt werden können, denn das Bedürfniß des Mannes ist freier Wechselverkehr der geistigen Kräfte. Wir sollen ein schö⸗ nes und kräftiges Volksleben durch die freien Gesinnungsgemeinschaften schaffen: Dies ist der Gegensatz des Mittelalters und der Zukunft unseres Volkes. Man könnte sagen, ich erwarte von den Vereinen zu viel des Guten. Es spricht aber für mich zuerst die Erfahrung. Ich habe in der Stadt, in der ich lebe, gesehen, daß im verflossenen Freiheitsjahre Männer aller Stände in sreundlichem, gegenseitig bildenden Verkehre zusammen ge⸗ lebt, daß nicht der Geist der Wühlerei, sondern ein hoher sittlicher Ernst die Vereine beherrschte, daß nicht die schlaue Verführung, sondern die lautere Wahrhaftigkeit dem Volke lieb und theuer geworden ist. Es liegt aber die feste Zuversicht auf die volksbildende Kraft der Vereine auch im Wesen des Standpunkts, anf dem allein das Vereinsrecht einen sittlichen Werth hat. Wer die Freiheit will, muß sie mehr lieben, als ihren Mißbrauch fürchten, muß der Kraft der Wahrheit vertrauen. Der Gesetzentwurf hält keinen die⸗ ser Standpunkte folgerichtig fest: er will das Vereinsrecht und gewährt doch nicht das Vertrauen in den Geist des Volkes; er nimmt dem Volke nicht nur die Ausübung eines natürlichen Rechtes, er nimmt ihm den Glauben an sich selbst. Daß der Gesetzentwurf im Artikel 1 und 11 die grundrechtliche Be⸗ stimmung festhält, ist doppelt nöthig in einem Augenblick, in dem von mehre⸗ ren Seiten unseres Vaterlandes den Regierungen der ruchlose Rath gegeben wird, ihre Verheißungen nicht zu erfüllen, ihre Zugeständnisse zurückzunehmen. Nun gilt es, durch alle Bestimmungen dieses Gesetzes jene Grundsätze zu bewahrheiten und zu bekräftigen, damit das Gesetz nicht am Ende aussehe, wie ein Ausdruck der Reue. Im Gesetz⸗Entwurfe sind die Be⸗ schränkungen, die das Wesen des Vereinsrechts vernichten: die Anwesen⸗ heit der Polizei⸗Beamten u. s. f., besonders aber Artikel 28. Der Gegen⸗ satz von Beamtenthum und Bürgenthum muß verschwinden (Freiherr von Stein und Staats⸗Minister Schön), sie müssen zwei Kräfte eines Geistes sein. Und der wissenschaftlich Gebildete soll der Lehrer und Freund des Vol⸗ kes sein, die Wissenschaft ist für das Volk da, si eberin jeder wah⸗ ren Volksfreiheit, jedes wahren geschichtlichen s. Nur ein den⸗ kendes Volk ist ein freies und sittliches Volk.“ .. Schmidt hebt her⸗ vor, daß das Gesetz auch nicht eine einzige Bestimmung gegen Verkümme⸗ rung der Volksrechte enthalte, wohl aber nur Beschränkungen gegen deren freie Ausübung; er verbreitet sich über die Haltung der Vereine in Unterfranken worüber schmachvolle Angebereien verbreitet worden seien, aus denen Une tersuchungen und Verhaftungen in Fülle erfolgten, jedoch am Ende di⸗ sonnenklare Unschuld hervortrat. Der Redner geräth in große Extase, beg merkt, daß die badische Revolution ausgebrochen, trotzdem schon jahrelans die demofratischen Vereine in Baden verboten gewesen, und daß durch da⸗ Verbot eines politischen Banketts, nicht durch das Bankett selbst, der Juli⸗ thron gestürzt worden sei. Im Verlauf seiner Rede macht er einige Aus⸗ fälle gegen den Abgeordneten Forndran der kürzlich erklärt habe, daß er gegen seine Ansicht den Ausschuß vertreten werde, und bezeichnet dies als sonder⸗ 1““ E“ G
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