1850 / 25 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

neuen Kredit von 280,000 Fr., um unter dem Titel einer Schad⸗ loshaltung für die Verabschiedung sämmtlichen Militairs der Mobil⸗ garde noch drei Monate Sold während der Monate Februar, März und April bezahlen zu können. Außerdem schlägt er vor, daß fäͤmmtlichtn Militairs dieses Corps die Zeit, welche sie in der Mobilgarde verbrachten, als Militairdienst angerechnet werden solle.

Das in der Gazette des Tribunauyp verbreitete Gerücht, daß ein Komplott zur Ermordung des Präsidenten der Republik entdeckt und ein begnadigter Juni⸗Insurgent, so wie noch 11 an⸗ dere Personen, deshalb verhaftet worden seien, wird in einer vom Journal des Débats veröffentlichten Note des Polizei⸗Präfek⸗ ten für eine reine Erdichtung erklärt.

Ludwig Philipp, der sich vollkommen wohl in Claremont be⸗ findet, hat an Guizot einen Brief geschrieben, worin er von seiner innigen Liebe zu Frankreich spricht. 1“

Nach Galignani's Messenger ist General Rybinski, Ge⸗ neralissimus der Polen im letzten Kriege, hier gestorben. 1

Die betreffende Kommission hat sich für die Genehmigung des zwischen Frankreich und Belgien abgeschlossenen Handels⸗ und

Schifffahrtsvertrages ausgesprochen.

und Irland.

London, 21. Jan.

Großbritanien

1“

Am nächsten Freitag wird zur Berathung über die große Industrie⸗ Ausstellung des Jahres 1851 in der Eity eine Versammlung ge⸗ halten, der, wie man glaubt, Lord John Russell, der Präsident und der Vice⸗Präsident des Handels⸗Büreau's, so wie viele einfluß⸗ reiche Mitglieder der Handelswelt, beiwohnen

In der Times heißt es: „Wie wir hören, wird die Königin die nächste Session des Parlaments nicht in Person eröffnen. Wir haben Grund zu glauben, daß die Abwesenheit Ihrer Majestät bei dieser Gelegenheit ihre Veranlassung in einem nahe bevorstehenden Ereigniß habe, durch welches die Königliche Familie wahrscheinlich einen Zuwachs erhalten wird.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Jan. Unterm 14ten d. hat Se. Majestät der Kaiser folgendes Manifest erlassen: „Von Gottes Gnaden Wir Nikolaus der Erste u. s. w., thun kund allen Unseren getreuen Unterthanen: Am 2ten (14ten) Tage dieses Januars wurde Unsere geliebte Schwiegertochter, die Cäsarewna und Großfürstin Maria Alexandrowna, Gemahlin Un⸗ seres geliebten Sohnes, des Thronfolgers Cäsarewitsch, von einem Sohne, Unserem Enkel, entbunden, der den Namen Alexei erhalten hat. Indem Wir diesen Zuwachs Unseres Kaiserlichen Hauses als

ein neues Zeichen göttlichen zu Unserer Freude verliehenen Segens

Vorstellung:

v1X“.“ 1““ ö11A11A“

empfangen, sind Wir vollkommen überzeugt, daß alle Unsere treuen Unterthanen mit Uns herzliche Gebete zum Höchsten richten werden für die Erhaltung und das glückliche Gedeihen des Neugeborenen. Wir befehlen überall, wo es sich gebührt, in Wort und Schrift, diesen Unseren geliebten Enkel, den neugebornen Großfürsten, Seine Kaiserliche Hoheit zu nennen.“

Königliche Schauspiele. Sonnabend, 26. Jan. Im Schauspielhause. 15te Abonnements⸗ s Romeo und Julia, Trauerspiel in 5 Abth., von Shakespeare, übersetzt von Schlegel. Anfang halb 7 Uhr.

Königsstädtisches Theater. Sponnabend, 26. Jan. Ein Lustspiel⸗Honorar. Original⸗Lust⸗ spiel in 3 Akten, von Heine. Hierauf: Paris in Pommern, oder: Die seltsame Testaments⸗Klausel. Vaudeville⸗Posse in 1 Akt, von L. Angely.

Sonntag, 27. Jan. Das liederliche Kleeblatt. von J. Nestroy.

Der böse Geist Lumpacivagabundus, oder: Zauberposse mit Gesang in 3 Akten,

⏑—

Berliner Börse vom 25. Januar.

mechsel-Course.

Brief. Geld.

143 113 ½

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt.

Amsterdam ..... 1“ 250 Fl. do. 250 Fl. Hamburg 300 Mk. .““ 300 Mk.

London 1 300 Fr.

150 Fl. 150 Fl. 2 Mt.

100 Thlr. 5 8 Tage

100 Thlr. 2 mt.

ET11ZA6A“ . . 100 SRbl. 3 wochen

142 ½

150 ¾

6 26 ¾ 81 ½ 91¾ 102*

804½ ½1 102 ½ 99 99 ¾ 56 22 108

Wien in 20 Xr. Augsburg Bresleu

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs ...

Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg

Inländische Fonds, Pfandbriefe, Kommunal- Papiere und

Geld-Course.

2f. Brief. Geld. Gem. Zf. Preufs. Freiw. Anl 5 107 Pomm. Pfdbr. 3 ½ 96 ½ St. Schuld-Sch. 3 ½ 89 Kur- u. Nm. do. 3 ¼ 96 ½ Seech. Präm. Sch. 104¾% do. 3 ½ K. u. Nin. Schuldv. 3 ½ do. Lt. B. gar. do. 3 ½ erl. Stadt-Obl. 5 105 ¾8 Pr. Bk-Anth.-Sch 94 ½ do. do. 3 ½ Westpr. Pfandbr. 3 ¼ 91¾ Grossh. Posen do. 4 do. do. 3 ½

Ostpr. Pfandbr. 3

Geld. 95

95x⅔

Brief. Gem.

Schlesische

Friedrichsd'or. And. Goldm. à5th.

Disconto.

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. do-beilHHope 3.4. S. do. do. 1 Anl.

5 Poln. neue Pfdbr. 5 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 4 1 5 5 4

do. Part. 500 Fl. 300 Fl. Hamb. Feuer-Cas. do. Staats-Pr. Anl 110 ½ Lübeck. Staats-A. 79 ½ IHHoll. 2 ½ % Int.

94 Kurh. Pr. 0.40 th. I 17 N. Bad. do. 35 Fl. 96 ½

do. do.

282

vbb 5ö1. 88 ½

do. v. Rthsch. Lst. 5

ro 10

8—

do. Poln. Schatz 0. 4 do. do. Cert. L. A. . do. do. L. B. 200 Fl 01-2. Pfdbr. a. C. w

12I

18

P

Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

V V V V

Eisenbahn-

g. 8

Stamm-Actien. V Kapital. V

r 8 Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. Tages Cour

in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.

Börsen-Zins- Rechnung. Bein-Ertra

Kapital.

Prioritäts-Actien.

ages- Cours-.

Zinsfuss.

SuSmmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt

Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg

do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt ..

do. Leipziger Halle-Thüringer Cöln - Minden

do GI Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele - Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn Oberschl. Lät. A. do. TI

Cosel-Oderberg.... Breslau -Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg Ma1 Stargard-Posen Brieg-Neisse... Magdeb.-Wittenb. ...

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253, 100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1.,100,000 4,500,000

90 ½ bz. u.

79 ¼ B.

107 ½ bz. 8 67 66 a 2 bz. u. G.

8 1

106 ½ G. 105 bz.

co Eohc SoFnUgceeS=Sq

——

Quittungs-Bogen.

Aachen-Mastricht .. 2,750,000

Ausländ. Actien.

Friedr. Wilh.-Nordb. do. PBrio

8,000,000 44 ½¼ 1 a ¼ bz.

100 bz. u. B.

Schluss-Course von Cöln-Minden 95 G.

BIIII do. Hamburag do. do. II Ser do. Potsd-Magd... do. do. 8 do. elr übl do. Stettiner

Magdeb.-Leipziger..

Halle-Thüringer....

Cöln-Minden. ....

do. do.

Rhein. v. Staat gar.

do. 4. Priorität..

do. Stamm rior

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn do. do.

Oberschlesische .. ...

Krakau-Oberschl. ..

Cosel-Oderberg

Steele -Vohwinkel.

do. do. II. Ser.

Breslau-Freiburg...

Berg.-Märk.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000

96 B. 100 G.

L

93 ½ bz. u. G. 102 a 101 bz 100 G.

105 G.

98 ½ B.

100 ½ G.

103 ½ bz.

E

qVCEnSE=

78 ½ B. 95 ½ B. 104 bz. u B. 103 bz.

&ÆEE᷑ENREE

100 ½ G.

Ausl. Stamm-Aet.

Börsen- Zinsen

Reinertr. 1848

2,050,000 6,500,000 4,300,000

Kiel-Altona Amsterd.-Rotterd. FI. Mecklenburger Thlr.

——

von Preussischen Bank-Antheilen 93 ¾ G.

Das Geschäft war in einigen Actien ziemlich lebhaft, und merverhandlungen hatte.

Krakau-Oberschlesische blieben bis Ende begehrt; in den übrigen wenig Veränderung, da man noch keme Nachricht über die Kam

Auswärtige Börsen. . 23. Jan. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 106 Gld. Leipz. B. A. 150 ¼ Br. Leipz. Dr. E. A. 107 ¼ Br., 1069 Gld. Sächsisch⸗Baperische 86 ¾ Br., 86 % Gld. Schles. 93½ Br., 93 Gld. Chemnitz⸗Riesa 26 Br. Löbau⸗Zittau 17 ½ Br. Mag⸗ deburg⸗Leipzig 210 Br. Berlin⸗Anhalt. 90 ½ Br., 90 Gld. Kra⸗ kauer 72 ½ Gld. Frirdrich⸗Wilh.⸗Nordbahn 44 ½ Gld. Altona⸗ Kiel 94 Br. Deßauer B. A. 117 ¾ Gld. Preuß. B. A. 94 Br., 33 ½ Gld. Frankfurt a. M., 22. Jan. Gld. B. A. 1254 Br., 1248 Gld. D. L. 25 Fl. 28 ¼ Br., 28 ½ HGld. Nassau 25 ½ Br., 24 ½ Gld. Hope 86 Br. Stiegl. 85 Br. Int. 55 Br., 55 ¼ Gld. Ard. Zproz. 29 % Br., 29 ¾ Gld. Poln. 300 Fl. 119 ½ Gld., 500 Fl. 81 ¼ Br., 81 Gld. Kurhessen 33 Br., 32 ¾ Gld. Sard. 33 ¼ Br., 33 Gld. Bad. 32 ¼ Br., 32 ½ Gld. Taunus 306 Br., 303 Gld. Bexbach 85 ½ Br., 84 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 43 ½ Br., 43 ½ Gld. Köln⸗ Minden 95 ¼ Br., 95 ½ Gld. Nach der Börse. Met. 5proz. 85 ½. 4 ½proz. 75 ½. Zproz. 29 7%. Fr. W. Nordb. 43 ½. Bexb. 84 ⅞. Met., Nass., Bad., D. L. Loose, so wie Bexb. Actien, billiger egeben; die übrigen Fonds und Actien ohne Bewegung. Im All⸗ gemeinen unbedeutendes Geschäft. 8 Hamburg, 23. Jan. 3 ½ proz. p. C. 87 Br., 86 Gld. St. Pr. Oblig. 86 ¾ Br. E. R. 105 ¼ Br. Stiegl. 84 ½ Br., 84 Gld. Dän. 70 ½ Br. Ard. 11 ¾ Br., 11 Gld., 3 roz. 27 ¾ Br. u. Gld. Hamburg⸗Berl. 79 Br., 78 ¾ Gld. Bergedorf 94 Br. Magdeburg⸗Wittenberge 63 ¼ Br., 62 ¼ Gld. Altona⸗Kiel 93 Br. u“ Br., 94 ¾ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordb. 43 ½ Die Börse recht fest; Umsatz ohne Belang.

9 Amsterdam, 21. Jan. Holl. Fonds bei geringem Geschäft

fast unverä 1.5“ In russ., österr. u. span. wenig Handel und . Von südamerik. waren Peru durch hoͤhere londoner

Notirungen a 8 uch hier 5 2 67 ½, 67 . ) hier 1 % gestiegen. Mex. höher zu machen. Peru

Leipzig,

Met. 5proz. 85 ¼ Br., 85 ½

Span.

gr. Piecen 12 ⁄.

best. Met.

3 9 67, 16 ⸗.

Kus 3proz. neue 64 ½. Span. Ard.

alte 104 ½. Aproz. 85 ½. Stiegl.

5 5proz. 82%¾. Mex. 29, 28 %

Wechsel⸗Course. Paris 56 ¼. Wien 32 G. Frankfurt 99. v London 2 Mt. 14.97 ½, k. S. 12. Hamburg 34 %¼.

Petersburg 186.

J

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 25. Januar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 —56 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 20 ½ 28 Rthlr. pr. Frühjahr 27 ¼ Rthlr. Br., 27 bez. Mai / Juni 27 ½ a 27 ½ Rthlr. bez. Junt / Juli 28 Rthlr. bez. u. G. Gerste, große loco 22 —24 Rthlr. kleine 19—21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthlr. pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 32—40 Rthlr. Futterwaare 29 32 Rthlr. Rüböl loco 13 ½ Rthlr. pr, Jan. 18 12¶ u. Rthlr. bez., 13 ½ Br. Jan. /Febr. 13 ½ a ½ Rthlr. Br., 1 G. Febr. März 12 ¾⅞ Rthlr. bez. u. Br. März /April 12 Rthlr. Br., 12 G. April Mai 12 Rthlr. Br., 12 G., 12 ¼2 u. X bez. Mai/ Juni 12 Rthlr. Br., 12 ½ bez. u. G. Juni / Juli 12 ½ Rthlr. Br. loco 12 Rthlr. pr. März’/April 11½ Rthlr. pr. April Mai 11 ½ Rthlr. Mohnöl 15 ½¼ Rthlr. Palmöl 12 ½ a 12 Rthlr Hanföl 14 Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ½ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 Rthlr. bez. pr. Jan. 14 Rthlr.

Spiritus Febr. /März 14 ¼ Rthlr. Br., 14 G. März /April 14 ½ Rthlr. Br., 14 ¾ G. April / Mai 14 ¾R Rthlr. bez. u. Br. Mai / Juni 15 % Rthlr. Br., 15 ¼12 Junit / Juli 15 ½ Rthlr. Br., 15 ½ Juli /Aug. 15 ¾ Rthlr. Br., 15 ¾ Marktpreise vom Getraide Berlin, den 29. Pannar Zu Lande: Weizen weißer 2 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr; große Gerste 28 Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 28 Sgr. 9 Pf., auch 26 Sgr. 3 Pf.; Hafer 25 Sgr., auch 20 Sgr.; Erbsen 1 Rihlr. 8 Sgr. 9 Pf. Zu Wasser: Weizen 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr.; große Gerste 1 Rthlr.; Hafer 23 Sgr. 9 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf. Mittwoch, den 23. Januar. Das Schock Stroh 6 Rthlr. 25 Sgr., auch 6 Rthlr. Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 19 Sgr. Kartoffel⸗Preise. b Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 11 Sgr. 3 Pf.;

Der

metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 10 ½ Pf.

Branntwein⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 18. Jan. 1850 14 ½2 u. 14 Rthlr. 10. . 14 Rthlr. e . 14 ½2 u. 14 Rthlr. I 14 ⁄1 14

14 Rthlr. J. ) kein Geschäft. 1 Berlin, den 25. Januar 1850. Die Aeltesten der Kaufmannschaft

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗ zeigers sind Bogen 289 bis 295 der Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

frei ins Haus gel pr. 10,800 % naa)

r2 2 2

der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Berlin, Druck und 8 Beila ge

Verlag

Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Sonnabend d. 26. Jau.

. ““

Deutschland.

Oesterreich. Fahrposttarif. Der Zeitungsstempel. Die Krakau⸗

8 Oberschlesische Eisenbahn.

Sachsen. Dresden. Sitzung der ersten Kammer.

8 Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Debatten über den Unterrichtsgesetz⸗Entwurf. Paris. Die Generale Changarnier und Magnan. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Irländische Protectionisten⸗

Demonstration. ““ Wissenschaft und Kunst. Dritte Soiree des Tonkünstler⸗Vereins. Eisenbahn

erkehr

Deutschland.

Oesterreich. Wien, 18. Jan. Mittelst Erlasses des Handelsmini⸗ steriums vom 20. November sind vom 1. Januar d. J. ab neue Bestimmun⸗ gen über die Gebühren für Fahrpostsendungen in Wirksamkeit gesetzt wor⸗ den. Demgemäß ist für alle Fahrpostsendungen ohne Unterschied des Wer⸗ thes, Gewichtes und der Eutfernung eine Grundtaxe mit dem unverän⸗ derlichen Betrage von 10 Kr. C.⸗M. zu entrichten. Nach der Entsernung ist bis einschließlich 5 Meilen 1 Kr. C.⸗M. zu entrich⸗ ten; mit je weiteren 5 Meilen wächst die Taxe um 1 Kr.; bei 50 Meilen vergrößert sich die Taxe nur mit je 10 Meilen um 1 Kr.; bei hundert Meilen nur mit 20 weiteren Meilen; bei 180 Meilen u. s. w. bleibt die feststehende Taxe von 20 Kr. C.⸗M.

Ein besonderer Tarif regelt die Entrichtung der Gebühren nach

dem Werthe der Fahrpostsendung. Sendungen von Banknoten, Obligationen, Wechseln, Coupons, Kassenanweisungen, Einlösungs⸗ scheinen und anderen Geld vorstellenden Papieren, unterliegen der Portoberechnung blos nach dem Werthe. 8

Der Redaeteur des Figyelmözö, Herr Vida, ist angewiesen worden, Pesth binnen 4 Tagen zu verlassen. Er ist ein geborner Szekler, seine Heimath demnach Siebenbürgen.

Die Wiener Ztg. sagt: „In einigen Blättern fanden wir die Bemerkung, daß die Stempelung der nach der neuesten Post⸗ Convention von der Entrichtung der Stempelgebühr befreiten Blät⸗ ter gleichwohl aus dem Grunde noch stattfinde, weil ein besonderer Ministerial⸗Erlaß erflossen sei, in Folge dessen allen durch die Post bezogenen Journalen ein Kontrolestempel aufgedrückt werden solle, in dessen Ermangelung bis jetzt da oder dort der gewöhnliche Zeitungsstempel gebraucht worden sei. Aus zuverlässiger Quelle vernehmen wir, daß die Zeitungsstempelgebühr nicht unbedingt aufgehoben, sondern blos die Art der Einhebung von jenen Zei⸗ tungen geändert wurde, deren Absatz und Versendung von den Postanstalten besorgt wird, indem dieselbe durch die Leistung eines 50 prozentigen Betrages von dem Preise der Blätter, und nicht durch Aufdrückung des Stempels eingehoben wird. Eine an die Gefällsbehörden vom 30. v. M. ergangene hohe Verordnung, daß ungeachtet, der Convention auf die darin berührten Zeitungen ein Stempelzeichen aufzudrücken sei, bezweckt blos, die durch die Post⸗ anstalt bezogenen Blätter von jenen, die auf anderen Wegen aus dem Auslande eingebracht werden und der Stempelgebühr aller⸗ vings unterworfen sind, zu unterscheiden.⸗

* In der Oestr. Corr. liest man: „Die gestrige Börse war in Eisendahnactien ziemlich belebt, da sich plötzlich die Nachricht ver⸗ breitete, daß die Acquirirung der Krakauer ⸗Oberschlesischen Eisen⸗ bahn von Seiten der österreichischen Staatsverwaltung als vollbracht angesehen werden könne. Der Kostenpreis von 1,800,000 Rthlr. preuß. Courant, hieß es, würde mittelst jährlicher Abtragung von vCt. und auflaufenden Zinsen des sich dadurch bildenden Fonds innerhalb etwa 30 Jahren abgetragen; inzwischen sollen die Actio⸗ naire 4 pCt. Verzinsung und Prioritätsrechte hinsichtlich der hypo⸗ thezirt verbleibenden Bahn genießen. Da die Strecke von Krakau nach Bochnig nur wenige Stunden beträgt, so gi sich auf diese Weise die gesammte Strecke von „Wien nach Bochnia hergestellt. Der Abschluß der Transaction hängt aber jedenfalls noch von der Zustimmung der Actionäre ab, so daß vor der nächsten General versammlung sich daher nichts Definitives melden laͤßt.

Die Landesverfassung für das Kronland Mähren ist diejenige, die, wie es heißt, zunächst zur öfsentlichen Kenntniß gebracht werden wird, und zwar ungesäumt, nachdem die für das Reichs⸗ gesetzblatt zu verfassende und bereits in Angriff genommene Lertirung derselben in zechischer Sprache beendet sein wird.

Sachsen. Dresden, 21. Jan. (D. J.) Sitzung der er sten Kammer. Nach Vortrag einer Landtagsschrift wird zunächst die Abstimmung über die von Joseph beantragte Erlaubniß zur Einbringung eines Gesetzentwurfs, die Abschaffung der Todesstrafe betreffend, wo neu⸗ lich die Stimmen gestanden hatten, wiederholt. Der Antrag der Minorität: die erbetene Erlaubniß nicht zu ertheilen, dagegen aber zon der Staatsregierung ein Dekret über die von ihr ertheilte usicherung (vorläufige Nichtvollziehung von Todesstrafen, mit h nahme der durch die Kriegsgerichte erkannten) zu erbitten, wurde zanmehr mit 24 gegen 21 Stimmen abgeworfen (mit der Linken stimmte auch Dufour) und hierauf die erbetene Erlaubniß (dem Antrage der Majorität gemäß) mit 28 gegen 17 Stimmen ertheilt. Man gelangt nunmehr zu dem Nachbericht und der Schlußbera⸗

sthung über §§. 16 und 17 der Berorbhung vom 7. Mai, das Ver⸗ fahren bei Störungen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betref⸗ fend. Berichterstatter ist von Bieder mann. Die Majorität des Ausschusses hatte angerathen, 8§. 16 und 17 (Kriegsstand und Standrecht) abzulehnen, die Minorität hatte Modificationen vorge⸗ schlagen und endlich Schenk einen ganz neuen Vorschlag gemacht. Die Minorität schlägt nun folgende Fassung der §8. 16 und 17 vpor: „§. 16. Das Gesammtministerium kann jeden Ort oder Be⸗ ziek bei Aufruhr und hochverrätherischen Angriffen oder wegen be⸗ fonderer Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Kriegsstand erklären und in Folge dessen in den betroffenen Or⸗ ten oder Bezirken auch die Bestimmungen der deutschen Grund⸗ rechte über Gerichtsstand, Verhaftung, Haussuchung und Versamm⸗ lungsrecht zeitweils außer Kraft setzen, ingleichen die Ausführung dieser Maßregeln ist ihrem ganzen Umfange auf den Befehlshaber der bewaffneten Macht und biesem die nämlichen Befugnisse wie in Ansehung der auf dem Kriegsstande stehenden Truppen übertragen. (Deutsche Grundrechte Art. III. §. 9 und Art. IX. §. 43 und Verord⸗ 3

nung vom 5. April 1838 §. 5 Gesetz⸗ und Verordnungsblatt S. 222. Gegen die Anordnungen dieses Befehlshabers ist der Weg der Beschwerdeführung bis an die oberste Staats⸗Behörde statthaft. §. 17. Das Gesammt⸗Ministerium kann zugleich zu summarischer Aburtheilung von Zuwiderhandlungen gegen die getroffenen Anord⸗ nungen eine Untersuchungs⸗Kommission, die aus einer gleichen An⸗ zahl von Offizieren und mit dem Richtereide belegten Ci⸗ vil⸗Beamten und zwar, wenn die Möglichkeit vorhanden ist, zusammen aus mindestens sechs Personen besteht, niedersetzen, gegen deren Aussprüche Berufung nicht stattfindet. Diese Kom⸗ missionen haben ihren Vorsitzenden selbst zu wählen und ihre Sitzung öffentlich zu halten. Mit Ausnahme der Todesurtheile, zu denen Einstimmigkeit erforderlich ist, werden die Aussprüche rieser Kommission durch Stimmenmehrheit gefällt. Bei Stimmengleich⸗ heit entscheidet die dem Angeklagten günstigere Meinung. Kein richterlich befähigter Civilbeamte darf sich der Theilnahme an einer solchen Kommission auf die an ihn von der zustän⸗ digen Behörde ergangene Aufforderung entziehen. §. 17 b. Das Gesammtministerium muß die getroffenen Verfügungen den Kammern zur nachträglichen Genehmigung vorlegen und zwar, wenn dieselben versammelt sind, sofort, außerdem bei deren nächstem Zusammentreten und bleibt bis zu erfolgter Zustimmung der Volksvertretung für dieselben verantwortlich.“ Der Referent hob dabei als unterscheidend hervor, daß nach dem neuen Vor⸗ schlage nicht mehr der Militairchef, sondern das Gesammt⸗Ministe⸗ rium die Suspension der Grundrechte auszusprechen habe, daß die nachträgliche Genehmigung der Kammern dazu erforderlich sei, und daß das Standgericht nicht blos aus Militairpersonen, sondern zur Hälfte aus Civilrichtern bestehen, einer der letzteren den Vorsitz führen und außerdem Oeffentlichkeit der Verhandlungen eintreten müsse. Eine Menge Redner melden sich an. Zuerst spricht von Watz⸗ dorf als Referent der Majorität gegen die Minorität und den (von derselben zum größten Theil angenommenen) Schenkschen An⸗ trag. Eine Verwaltungsbehörde könne nicht wissen, was „hochver⸗ rätherische Angriffe“ seien. Außerdem würden die Grundrechte ver⸗ letzt, welche Ausnahmegerichte, Prevotalgerichte, durchaus verböten. Er hofft daher, die Mehrheit werde die Anträge der Minorität ver⸗ werfen. Secretair Meisel für die Minorität. Die Regierungs⸗ vorlage gefalle Niemanden, aber es sei doch nöthig, etwas anderes an deren Stelle zu setzen, und darum verwende er sich für die Mi⸗ norität, obwohl er mit derselben nicht allenthalben einverstanden sei, namentlich nicht, was die Zusammensetzung der Untersuchungs⸗ Kommission betreffe. Er weist dabei auf die unruhige Zeit von 1830 hin, wo eine ähnliche Kommission, aber aus lauter Civilper⸗ sonen bestehend, niedergesetzt worden sei. Damals habe es noch keine Constitution gegeben, und jetzt glaube man, „daß es ohne Militair nicht mehr gehe.“ Deshalb sei ihm der Schenksche An⸗ trag (welcher drei Civilisten und zwei Militairs vorschlug) lieber gewesen, aber es sei keine Hoffnung, die Zustimmung der Regierung zu erlangen, und darum stimme er für die Minorität. Dr. Meiß⸗ ner gegen die Minorität. Er beginnt mit einer Definition des Kriegs⸗ standes. Er sei ein Zustand des Verwickeltseins im wirklichen Krieg;“ was man aber jetzt Kriegsstand nenne, sei „ein Kriegsstand ohne Krieg,“ eine „großartige Lüge,“ ein „Krankenlager ohne Krank⸗ heit,“ ein „Gegenmittel ohne Gift“ und Gott weiß was noch Alles. Für einen solchen Ausnahmezustand könne er keine Sympathieen empfinden. Noch weniger aber könne er sich für das Standrecht erklären, denn dies sei nichts als das Recht, unter rechtlichen For⸗ men Unrecht zu thun. Metzler hat niemals mehr als heute das Bedürfniß empfunden, seine Abstimmung zu motiviren. Er ver⸗ breitet sich in längerer Rede über die einschlagenden Ver⸗ hältnisse überhaupt und weist darauf hin, daß die Ma⸗ jorität weit weniger für das Wohl des Landes sorge, als die Minorität; denn diese wolle die Regierung durch ein Gesetz beschränken, während jene Alles ins Ermessen der Regierung stelle, ihr eine faktische Diktatur verleihe. Er gebe, schließt er, seine Zustimmung zu der Regierungsvorlage nach dem Vorschlag der Minorität und zwar mit dem Wunsche, „daß von keiner Seite Veranlassung gegeben werden möge, einen Ausnahmezustand in An

wendung zu bringen.“ Elßner und Buhk stellen den Antrag, daß die Worte „und zwar wenn die Möglichkeit vorhanden ist“ in Wegfall kommen möchten, weil, wie Buhk sagt, „unser Länd

chen ja so sehr mit richterlich befähigten Personen gesegnet sei,“ daß es stets möglich sein werde, drei Juristen für das Standgericht auf⸗ zutreiben. Referent von Biedermann hat seinerseits gegen Weg

lassung dieser Worte nichts einzuwenden, da er ein abgesagter Feind aller unbestimmten Ausdrücke sei; es werde aber hauptsächlich auf die Erklärung der Regierung ankommen, welche die Aufnahme jener Worte gewünscht habe. Jungnickel reproduzirt, was er aus von Watzdorf's Rede behalten hat, und spricht endlich über einen von Joseph noch gar nicht eingebrachten Antrag, bis ihn der Präsident unterbricht. Schenck rechtfertigt nun seinen Antrag und die Minorität gegen von Watzdorf's Angriffe. Er holt seine Gewährsmänner dafür aus der Paulskirche, wo 600 der gescheidte⸗ sten Deutschen und auch von Watzdorf gesessen und wo man doch auch einen §. 197 der Verfassung (über den Kriegsstand) ge⸗ macht habe. Eben so wenig gehe sein Antrag gegen die Verfassung, da hiernach durch Gesetz bestimmt werden koͤnne, daß Jemand sei⸗ nem ordentlichen Richter entzogen werden dürfe. Auf Meißner's „Desfinitionen“ will er nicht eingehen, da mit „Definitionen“ nichts ausgerichtet werde. Nachdem er dann dem Abgeordneten Metzler beigepflichtet und kurz gegen Jungnickel sich gewendet hatte, erklärte er sich durch die Vorschläge der Minorität befriedigt, wünscht aber ebenfalls den Wegfall der von Elßner und Buhk hervorgehobenen Worte. Nach einer kurzen Zwiesprache zwischen Dr. Meißner und Schenk ergreift Joseph das Wort. Er will ein Gesetz haben gegen die Tumultuanten, will aber auch jede Anarchie gegen die Verfassung bekämpft wissen. Er bemüht sich sorann, nachzu⸗ weisen, daß das Minoritätsgutachten der Verfassungs⸗Urkunde widerspreche, und daß daher erst eine Aufhebung dieser (wozu zwei Drittel Majorität erforderlich ist) vorausgehen müsse, ehe man sich für die Minorität erkläre, wenn man nur irgend noch Treue im Herzen habe für die Verfassung. Er glaubt nämlich, daß §§. 45 48, 51 und 86 der Verfassungs⸗Urkunde dem Minoritätsvorschlage durchaus widersprächen, und hält dies für so klar, daß gar kein Zweifel darüber bestehen könne. Er bezieht sich dabei auf frühere Aussprüche der Staats⸗Regierung. So habe man 1832 gesagt, §. 48 beziehe sich blos „auf das Verbot außerordentlicher Gerichte“, und dann mehrfach erklärt, daß nur die Auftrags⸗Ertheilung an Personen, die keine Gerichtsbarkeit hätten, z. B. an Militairs, ver⸗ boten sei. Diese Interpretation der Regierung habe man aber damals in den Kammern für zu beschränkt gehalten und sich viel⸗ mehr dahin ausgesprochen, daß Niemand nicht nur einem ordent⸗ lichen Richter, sondern daß auch Niemand seinem ordentlichen Richter entzogen werden durfe. Und das seien gewesen die Ab⸗

geordneten Metzler, von Carlowitz 8eeah. Er eh Prinz Johann (Bewe⸗ .“ 1 rlegung über und macht da⸗ bei zwischen Kriegsstand und Belagerungszustand einen Unte Insofern übrigens die Grundrechte das Minimum dücheden solite b wäre eine Abänderung derselben unzulässig. Wolle man vus mal Gesetze brechen, so möge man sich wenigstens nicht die Mäe geben, gesetzliche Formen zu finden. Auch die nachträgliche Ge⸗ nehmigung oder Nichtgenehmigung der Volksvertretung könne nichts nützen, wenigstens dem nicht, der durch ein Ausnahmegericht be⸗ reits erschossen worden sei. Eben so wenig schütze die Ministerver⸗ antwortlichkeit, denn wir hätten keine, sie sei bei uns nur eine Chimäre, wir hätten kein parlamentarisches Ministerium. Das vorgelegte Gesetz nütze nichts, es unterdrücke keinen Aufstand, dies thue nur Pulver und Blei. Es sei nur ein Gesetz der Rache, der blinden Verfolgung, des Mißbrauchs der momentanen Ge⸗ walt nach Niederwerfung eines Aufruhrs! Er könne daher die Vorschläge der Minorität nicht in Einklang bringen mit der Ver⸗ fassungsurkunde, und wenn man es könne, so sei diese „das sitten⸗ verderblichste Buch, was es geben könne“, weil dann an jeder Bestimmung sich deuteln lasse. „Wollen Sie also, schloß er, der Minorität beitreten, so heben Sie lieber die ganze Verfassung auf, so konsisziren Sie lieber die Verfassungs⸗Urkunde!“ Hierauf erhob sich Minister Behr: Freudig und getrost nehme er den hingewor⸗ fenen Handschuh auf. Er habe das Urtheil seiner Mitbürger nicht zu scheuen, wenn er die Regierungsvorlage vertheidige gegen den ihr gemachten schweren Vorwurf der Verfassungswidrigkeit. Er thut dies mit eben so viel Geist als glücklicher Gewandtheit. Ueber den Sinn des §. 48 könne doch Niemand besser urtheilen als die Geber der Verfassung, diese aber hätten Tags vor dem 4. September 1831 ausdrücklich erklärt, daß die Ve⸗ kündung des Belagerungszustandes nach §. 48 unbenommen sei. Der Minister verlas die betreffende Schrift. Ein Gesetz der Rache würde man das Gesetz gerade blos dann haben nenner können, wenn man es während des Aufruhrs publizirt. Mehr zu sagen, behalte er sich vor, für jetzt genüge es ihm, dargethan zu haben, daß die Regierung sich streng auf gesetzlichem Boden ge⸗ halten. Die Rede machte, wie alle Reden dieses Ministers, außer⸗ ordentlichen Eindruck. Außer ihm waren übrigens noch die Mi⸗ nister von Friesen und Rabenhorst, so wie der Königliche Kom⸗ missar von Witzleben, anwesend. Poppe, der für die Minorität auftritt, fpricht nebenbei von zahlreichen Kammermitgliedern, die es für ihre Aufgabe gehalten, an Straßentumulten sich zu betheiligen. von Watzdorf zu seiner Rechtfertigung. Am Schluß vor drücken⸗ den Maßregeln warnend, drohte er, die Explosion werde um so stärker werden, je stärker vorher der Druck gewesen. Da noch mehr Redner (Prinz Johann, von Carlowitz, Joseph u. A.) angekündigt waren, schloß der Präsident nach 2 Uhr die Sitzung. Die Debatte wird also morgen fortgesetzt.

Ausland.

Gesetzgebende Versammlung. Sttzung Herr Cremieux beantwortete heute die ge⸗ besonders insofern dieselbe die Revo⸗

Frankreich. vom 18. Januar. strige Rede Montalembert's, lution betrifft.

„Die Republik“, sagt er, „is stark genug, um Beleidigungen zu verachten, allein darf sie Verleumdungen stillschweigend hinneh⸗ men? Ich glaube, die Rede des Herrn von Montalembert nicht unbeantwortet lassen zu können. Er hat uns um 30 Jahre ver⸗ jüngt; er hat uns zu den schönen Zeiten der unfindbaren Kammer zurückgeführt, deren Lehren und Handlungen er vertheidigt. Wel⸗ cher tollkühne Anachronismus! Was ist aus der Monarchie der Re⸗ stauration geworden? Sie ist aus dem Lande gejagt. Was ist aus der Monarchie Ludwig Philipp's geworden? Sie ist aus dem Lande gejagt. (Bravo der Linken.) Nach dieser doppelten Austreibung ist die Republik gekommen, die man auf einem Floß schiffen läßt, die aber auf ihrem Floß sicherer ist, als die constitutionelle Monar⸗ chie auf ihrem schönen Schiffe. Es ist unmöglich, auf 1789 zu⸗ rückzukommen. Weil Ihr (zur Rechten gewandt) im Augenblick die Majoriltät habt, glaubt Ihr, daß wir uns deswegen als besiegt betrachten? (Bravo links.) Es ist nicht möglich die Revolution ungeschehen zu machen.“ (Präsident Dupin: „Man will es nicht und man kann es nicht!!“) Der Redner läßt sich hierauf in eine längere Vertheidi⸗ gung der Revolution von 1789 und des Konvents ein, die häufig durch die heftigsten Zorn⸗Ausbrüche der Rechten unterbrochen wird. Als eine Stimme ihm zuruft: „Herr Cremieux! Sie sind sehr weit von dem Gesetze!“ entgegnete er: „Glauben Sie denn, daß wir hier auf dieser Tribüne im Jahre 1850 unsere Revolution Stück vor Stück angreifen lassen?“ was mit dem rauschenden Beifall der Linken begrüßt wird. Man bemerkt, daß der General Cavaignac sich erhebt und lebhaft in die Hände klatscht. Hierauf geht Cremieux auf den Geist des Gesetzes selbst ein und bemüht sich, den Wider⸗ spruch, die Abgeschmacktheit einer Vereinbarung zwischen dem Katholi⸗ cismus und der Universität nachzuweisen. Er führt einen früheren Aus⸗ spruch Montalembert's an: „Die Kirche ist Königin oder sie ist Nichts!“ wie auch Berryer neulich erklärt habe: „Heinrich V. ist König oder Nichts!“ Wie früher Altar und König Hand in Hand gegangen seien, so sei es unter der Republik unmöglich, jenen wie. der aufzurichten, ohne diesen. Cremieux erklärt es ferner für surd“, im Unterrichtswesen die katholische Kirche dominiren lassen z wollen, und dominiren müsse sie, wenn sie sich nicht selbst verleug⸗ nen wolle. „Der bloße Anblick des vorgeschlagenen Kontraktes“ sagt er, „muß ihn vewerfen machen. Dazu kommt noch, daß Ihr die Unwissenheit durch denselben wieder einzuführen gedenkt, und die Unwissenheit ist das schrecklichste Verbrechen, das Ihr gegen die Gesellschaft begehen könnt. Moralisiren müßt Ihr die Gesellschaft, und, um sie zu moralisiren, unterrichten!“ (Lebhafte Beifallsbe⸗ zeugungen der Linken folgen dieser Rede). Thiers besteigt hierauf unter allgemeiner Spannung die Trübine. Er recht⸗ fertigt sich gegen den Vorwurf der Apostasie von seinen Ueberzeu⸗ gungen. „Wenn ich“, sagt er, „dem neuen Zustand der Dinge ge⸗ schmeichelt hätte, so würde man mich nicht der Apostasie beschuldi⸗ gen. Ich bin Euch (zur Linken gewendet) gesetzlichen Gehorsam schuldig, allein ich bin meinen Ueberzeugungen und dem, was ich liebte, treu geblieben. Allein im Angesicht der unermeßlichen Ge⸗ fahren, welche die Gesellschaft bedrohen und nicht ablassen zu be⸗ drohen, habe ich mich mit meinen früheren Gegnern vereinigen müssen, um diese Gesellschaft, die Anderen gleichgültig sein kann, die mir aber am Herzen liegt, zu vertheidigen. Ich will nicht die Un terrichtsfreiheit; allein die Verfassung hat dieselbe eingeführt, und ich bin ein guter Staatsbürger, der alle bestehenden Regierungen respektirt. Sie beklagen sich über unsere Entwürfe; allein Sie haben dieselben mit der Verfassung heraufgebracht. Es ist wahr: der Kirche sind große Zugeständnisse gemacht worden. Allein