Steuern mit 9,108,000, der Einfuhr⸗, Ausfuhr⸗ und Schifffahrts⸗ Zölle mit 4,533,340 und der Post mit 1,130,000 Fl. figuriren. Zugleich enthält die Staats⸗Courant auch eine Tabelle der Staats⸗Einnahmen von 1849, wonach dieselben sich nur auf 54,029,811 Fl. beliefen. G 86 Dem Handelsblad zufolge, unterhandeln die Erben des g igs Wilhelm II. mit dem Kaiser Nikolaus wegen Ankaufs 8 werthvollen Gemäldesammlung im gothischen Saale des das Palastes. Die Königin Witwe soll ein bedeutendes, aber 8 em Schätzungswerthe noch weit zurückbleibendes Gebot gem aben, um Holland diesen Kunstschatz zu bewahren.s
Italien. Turin, 17. Jan. Der Nat. de Turin Kafgeee sardimsche Deputirten⸗Kammer in folgender Weise: 7 ähehs nent umfaßt gegenwärtig vier Elemente: Die nicht C rein aristokratische Partei, die beinahe die Hälfte der öu glieder bildende aristokratisch⸗constitutionelle, die aus mehr. vierten Theile der Mitglieder bestehende priesterl che, un b Rest bildende vereinte demokratische Partei.
(Ll.) seiner Familie
Gestern hielt der Großherzog und des Generalstabes in Florenz. Es waren ungefähr darunter die Zöglinge des ie die Disziplin der Trup⸗
Florenz, 16. Jan. von Toscana in Gegenwart eine Revue über seine Truppen 1000 Mann aller Waffengattungen, Militair⸗Lyceums. Die schöne Haltung, w pen erregte allgemeine Aufmerksamkeit.
Rom, 15. Jan. (Lloyd.) Ein vom Ministerium der Waffen delle armi) erlassenes Dekret verbietet den Sol⸗
(ministerio b. z 1 daten das Tragen der Bärtez nur jenes der Schnurrbärte ist ihnen
estattet. g Marchese Cosimo Ridolfi und der Kardinal Bofondi sind in Rom eingetroffen. “ “
Palermo, 19. Dez. (Giorn. d. Sic.) Die neapolita⸗ nische Regierung hatte während der politischen Wirren des Jahres 1848 einen Aufruf an die bereits aus dem Militairdienste ent⸗ lassene Altersklasse des Jahres 1837 erlassen, dem auch willige Folge geleistet worden war. Schaaren von freiwilligen Kriegern, die dem Lande bereits den Tribut der Dienstpflichtigkeit gezollt hat⸗ ten, eilten zu den Fahnen, um zur Wiederherstellung der Ruhe, Ordnung und Gesetzlichkeit beizutragen. Die Aushebung von 18,000 Rekruten gestattet es jetzt, diese Braven in ihre Heimat zu entsenden, wohin ihnen ein Zeugniß mitgegeben wird, das nicht nur die belobendste Anerkennung ihrer Leistungen und ihres Pa⸗ triotismus enthält, sondern in welchem auch den Behörden der Orte, n denen sie ansässig sind, nachdrücklichst empfohlen wird, sie auf eine Weise zu beschäftigen, in welcher sie sowohl dem Staate nützen, als auch der Sorge für den eigenen Lebensunterhalt enthoben sein
können.
wissenschaft und Kunst.
Musikalisches.
(Dresd. J.) Bekanntlich verweilt jetzt der unserer Mitte, um die Aufführung seiner
Oper, die am Geburtstage der Königin zum ersten Mal gegeben werden
elbst iten. Heute wird sie bereits in Hamburg gegeben. Für die Pe sälnt in Pat es, ünstee . me hat die Direction des dasigen
sionen und neu angeschafften Kostüme hat S 16,000 Maek verausgabt. Natürlich konnte und 9. hiesige Hoftheater noch größere Opfer bringen. Von hier wird der Kom⸗ ponist nach Wien gehen, um dafelbst bei der ersten Aufführung Fene Oper anwesend zu sein, und erst im Februar werden daher in Berlin die Proben zum Propheten beginnen, die, wie man dort glaubt, der Komponist selbst leiten wird.
Dresden, 23. Jan. ( Komponist des „Propheten“ in
Eisenbahn⸗Verkehr.
I Eisenbahn.
Frequenz und Einnahme. Einnahme. 18 ““ Personen. Rtl. Sgr. Pf. Rthlr. Sgr. Pf. 642,201 296,624 11 41 41,100 19,640 26 8 583,301 Ctr. Güter. Einnahme. 1,030,986 226,945 48 11 99,363 21,589 146
1,130,349
bis ult. Novbr. .. im Monat Dezbr.
Summa...
316,265
bis ult. Novbr. im Monat Dezbr
Summa..
248,534 564,800
in Summa..
vorbehaltlich späterer Festsetzung.
Markt⸗Berichte.
Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten
in den für die preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten im Monat Dezember 1849 nach einem mo⸗ natlich D rchschnitte in preußischen Silbergroschen
Spanien. Madrid, 14. Jan. Die Diskussion des Ge⸗ setz⸗Entwurfs, welcher die Regierung ermächtigen soll, während des Jahres 1850 die Steuern nach den im noch nicht diskutirten Bud⸗ get⸗Entwurfe aufgestellten Ansätzen fortzuerheben, hat heute in der 3 Heputirten⸗Kammer begonnen. Albaida forderte den Minister auf über das Defizit im Schatze, das nach seiner Schätzung bis Ende Januar schon auf 92 Millionen Realen sich belaufen werde, Rech⸗ nung abzulegen. Der Minister versprach die Rechnung und be⸗ theuerte, daß die Behauptung Albaida's unbegründet sei. Olozaga stellte hierauf den Antrag, daß der Regierung die Forterhebung der Steuer nur bis zum 30. Juni und zwar unter der Bedingung be⸗ willigt werden solle, daß sie in diesem halben Jahre eine Erspar⸗ niß von 50 Millionen bewirke. Olozaga sprach noch bei Abgang der Post. Nach dem Clamor Publico sind in der Münze 750 Pfund
Gold in Barren angelangt, um geprägt zu werden. Der Heraldo erklärt die Grüchte von bevorstehenden Schild⸗ erhebungen der Montemolinisten bei ihrer notorischen Ohnmacht für
lächerlich.
und Scheffeln angegeben.
Namen der Städte. Weizen.] Gerste.
10. 4“ 11. Ratibor 8
**₰ 58 49 9 46 †
3. Glogauau .. 5. Görlitz.. 61 ½ 11116A“ 7. Schweidnitz .. 1. 9. Neisse
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1 ssbbhurg 8e“ 3. Halberstadt.
4. Nordhausen. ee“; 6. Erfurt .. 1 8. Torgau...
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Weizen Roggen Gerste ’ Hafer
Namen der Städte.
Fönigsberg .. ... Iö 2085 65. Rastenbutg .. . . ... 171⁷ 6. Neidendugg . 1
8. Elbing.... oJo83·A46 10. Graudenn, 11 18
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1. Posen. 2. Bromberr . 3. Fraustadt . Rawitsch...
.„ 0006725442772524242722 42 4254*2*
Fremüreerlüemn
1. Münster... 9. MI6 3. Paderbon.. A. Wortmund—
1 Kn 2.à C. 86 X“ Jö ö 8. MehnedN........
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11. Kreuznach 192. 8““ 14. Wetzlar.
Durchschnitts⸗Preise der 12 Preußischen Städte. „ 5 Posenschen Städte.. „ 9 Brandenburgischen und Pom⸗
merschen Städee.. » 11 Sörsschen Städte. „ 8 Sächsischen Städte.... „ 4 Westfälischen Städte... „ 14 Rheinischen Stadete..
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Breslau, 25. Jan. Weizen, weißer 40, 48,
gelber 39, 45, 51 Sgr.) *ReLoggen 23 ¼, 25, 27 Sgr. Gerste 29, 22, 24 Sgr. Hafer 16, 17, 18 Sgr. Kleesaat unverändert. 8 Spiritus 5 2 Rthlr. Gld. Rüböl 14 ½ Rthlr. Gld. 1 Zink ab Gleiwitz a 4 Rthlr. 26 Sgr. bez. Die Stimmung für Getraide war haute flau, nnd Preise be⸗ haupteten sich nur mühsam
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Berlim .. Brandenbusrg . Kottbus. . .. .. ... .. . ... . Frankfurt a. ͤ o.. Landsberg a. d. üJ. Stettin. Stralsunnnd. G.. .. Stolpe...
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[38] Berli
Bekanntmachungen.
[39] TqcböbbE.
Der unten näher bezeichnete Tapeziergehülfe August Friedrich Herrmann Collin von hier ist des Dieb⸗ stahls dringend verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln ge⸗ wesen ist.
Es werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des
Formulare
Saäachsen.
Es müssen alle Güter, Oesterreich unserer Bahn . vorschriftsmäßigen Mauth⸗Declarationen in du- plo begleitet sein. “ 1—
Wir haben daher die Einrichtung getroffen, daß die zu diesen Mauth⸗Declarationen einstweilen
in unseren Güter⸗Expeditionen unentgeltlich zu haben sind. Stettin, den 22. Da s
Witte.
n⸗Stettiner Eisenbahn. welche zur Versendung nach aufgegeben werden, mit
Januar 1850. Direkltorium.
Schlutow. Fretzdorff.
In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel⸗ ben zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel⸗ dern mitteist Transports an die hiesige Gefängniß⸗Ex⸗ pedition abliesern zu lassen. „Es wird die ühasöame Erstattung der dadurch ent⸗ uslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine leiche neademegfehriohen vehücern 1““ 22. Januar 1850 1 bnigl. Stadtgericht. Abtheilun für u. 8 Deputation 1X. für C1.“ Signalement des Colli Derselbe ist 23 Jahr alt ““ Berlin geboren, 5 Zen aegescher en. in Haare, schwarze Augen, schwarzbraune Aorankenen rundes Kinn, längliche Gesichtsbildun laseen sichtsfarbe, gewöhnliche Nase, gewohnli zn Wland⸗ 88 ständige Zähne, ist mittlerer Gestalt, spricht die dc dsch⸗ Sprache und hat keine besonderen Kennzeichen Die Bekleidung kann nicht angegeben werden.
[603]
1) Herrn
Ediktal⸗Ladung. Das auf dem Kirchhofe an der dasigen Kirche gelegene, sonst Sattlersche, jetzt Zinksche Erbbegräbniß ist unterm Christian Daniel Roch, sions⸗Rath in Frankenberg, 2) Herrn Christian Martin Roch, 3) Herrn Christian Gottlob Roch, 4) den Kindern der Frau Regine der Ehefrau Johann Samuel Zink's in weida, als:
8) Frau Marien Sophien Reginen, geb. Ehefrau Herrn Christian Gotthelf Schob's, Kammerlommissärs in Mobendorf,
b) Herrn Christian Samuel) 9 auf⸗ und Handels⸗
1 herrn in Mittweida,
c) Herrn Carl Heinrich Zink, d) Rahel Wilhelminen Zink, später verehel. Au⸗ dditeur Himmler in Dresden, ) Herrn Johann Friedrich Zink, Stadtschreib in Frankenberg, und 1“
zu Mittweida, unmittelbar Sl 1778 Kammer⸗Kommis⸗ Kauf⸗ und Handels⸗ herren in Penig,
Salome Roch, Mitt⸗
Zink,
ern
1“
f) Herrn Christian August Zink, Gerichts⸗Direk⸗
tor in Pulsnitz, zugeschrieben und dieselben damit beliehen. worden. Diese Personen sind nunmehr sämmtlich mit Tode abgegangen und die Erben derselben, mit Ausnahme der unter 4. sub a. genannten Marie Sophie Negine Zink, verehel. Schob, unbekannt.
Auf Antrag der Erben der Letzteren, namentlich:
Herrn Franz Ludwig Schob's in Rochlitz,
Herrn Carl August Forberg's,
Herrn Christian Friedrich Forberg's,
Herrn Rudolf Forberg's, Wilhelminen
verw. Schob, werden daher alle diejenigen, welche an das gedachte Begräbniß als Erben oder aus irgend einem anderen Rechtsgrunde Ansprüche zu machen berechtigt sind, bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und unter der Verwarnung, daß sie aller und jeder Ansprüche daran für verlustig geachtet und davon ausgeschlossen, nicht minder über das gedachte Erbbegräbniß zu Gunsten derjenigen, welche das nächste Recht daran gemeldet und nachgewiesen haben werden, den Rechten nach wei⸗ ter verfügt und solches den sich meldenden Erben, auch nach Befinden der Kirche als herrenloses Gut zugespro⸗ chen werde, hierdurch geladen, den 24. Mai 1850,
Vormittags, zur gehörigen Anmeldung und Bescheini⸗ sung threr Erbansprüche an Rathsstelle zu Mittweida i
in Franken⸗ berg,
ch einzufinden, da nöthig rechtlich zu verfahren, bin⸗ Wochen zu beschließen und
nen 6 . den 16. Juli 1850
lich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr in contuma- ciam für publizirt geachtet werden wird, sich zu gewär⸗ tigen.
Auswärtige Betheiligte haben zu Empfangnahme spã⸗ terer Ladungen in Mittweida wohnhafte, gehörig legi⸗ timirte und genügend instruirte Bevollmächtigte zu be⸗ stellen. 1
Superintendur Frankenberg und der Rath der Stadt Mittweida im Königreiche Sachsen, am 20. Novem⸗ ber 1849.
Die Kirchen⸗Inspection zu Mittweida. M. Körner, Sup. Hofmann, Bürgermeister.
Feuer⸗Versicherungs⸗Bank für Deutschland
[15 b] in Gotha. 1 Die Feuer⸗Versicherungs⸗Bank f. D. wird ihren Theil⸗ nehmern, ungeachtet zahlreicher und großer Brandschä⸗ den im Jahre 1849, nach vorläufiger Berechnung doch wieder ungefähr 50 Prozent 8
ihrer Einzahlungen als Ersparniß zurückgeben. Die Agenten der Bank werden den genauen Rech⸗ nungs⸗Abschluß derselben in einigen Monaten jedem Theilnehmer zufertigen und sind für Jeden, welcher die⸗ ser gegenseitigen deutschen Versicherungs⸗Gesellschaft noch beizutreten geneigt ist, zu desfallsiger Auskunft und Ver⸗ mittelung bereit.
tha, den 12. Januar 1850. . ha, Be Feuer⸗Versicherungs⸗Bank f. D.
Becker, Direktor. Nagel, Bevollmächtigter.
W
der Eröffnung eines Präklusivbescheids, welcher rücksicht⸗
Das Abonnement beträgt
2 Rthlr. für ½¼ Jahr.
4 Rthlr. ⸗ 5
8 Rthlr. ⸗1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie
ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Oesterreich. Wien. Antritts⸗Audienz des ösi 1 Wien. 8 ranzösischen G .— Die Landesverfassung für Mähren. 1 I“ “
Bayern. München. Zweite Kammer: Diskussion des Gesetz⸗Entwurfs üͤber Zb und Vereine. — Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums.
v E über das Vereins⸗ und Versamm⸗ lungsrecht. — Bekanntmachung des Justiz⸗Ministeri i ige⸗ fundene Begnadigungen. 3 1““
Württemberg. Stuttgart. Verfassungs⸗Verhältnisse. —
Baden. Karlsruhe. Beförderung von Auswanderern auf Kosten des Staats. — Konstanz. Uitheile.
Lee g W“ dt. Edikt über die Mitglieder
3 Staats⸗Raths. — ainz. rklärung Großherzogli Truppen. Treibeis. 3 111“
“ Schwerin. Note des Fürsten von Schwar⸗ enberg.
Braunschweig. Braunschweig. Bürgerwehrgesetz; das Interim.
Anhalt⸗ Cöthen. Cöthen. Vereinigter Landtag: Motive der Kom⸗ mission wegen des Beitritts zum Interim. — Kondolenz⸗Erwiederung des Herzogs von Deßau. 1
Frankfuüurt. Frankfurt a. M. Gesetzgebende Versammlung. — Um⸗
ET“ der preußischen Truppen. 8
Bremen. Bremen. Bürgerschaft. — Handels⸗ und Schiffe
1 8 G aft. — Ha ⸗ Schiffahrts⸗Vertrag.
Hamburg. Hamburg. Schiffsnachrichten; Verbindung durch Damy schiffe mit New⸗York; die Verfassung.
11“ 88 nsland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Annahme des Ge über die Ansiedelung der “ 6 Algerien 8 Paris. Kommissions⸗Arbeiten. — Widerlegung der icht Tode Rybinski's. — Vermischtes. “ “
Großbritanien und Irland. London Zustand der Di oß iu und 2. nd. b er Dinge
— Dank⸗Adresse von Singapore an Sir “
Italien. Turin. Gerücht über Unterhandlungen mit; ich. — Protest von Senatoren.
Spanien. Madrid. Ruhe in Portugal.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Erklärung in Bezug auf die deut Schwurgericht. “ .
Versammlung der Abgeordneten:
Niederlage der Opposition in der Steuerfrage. —
Beilage.
—
.
Nichtamtlicher Theil.
Dentschland.
Preußen. Berlin, 27. Jan. Se. Majestät der Köni haben Allergnädigst geruht: dem bei der General⸗Inspection 8e8 thüringer Zoll⸗ und Handels⸗Vereins angestellten Herzoglich sach⸗ sen⸗koburg⸗gothaischen Ober⸗Regierungsrath von M ünch in Er⸗ furt, die Annahme des ihm verliehenen Großherzoglich sächsischen Falken⸗Ordens erster Klasse zu gestatten.
Oesterreich. Wien, 23. Jan. Am 21sten d. M. hat der neu ernaunte Gesandte der französischen Republik am Kaiserlichen Hofe, Herr de la Cour, Sr. Majestät dem Kaiser das Beglaubi⸗ gungsschreiben des Präsidenten der Republik überreicht. . Die Wiener Zeitung bringt nun auch das Kaiserliche Pa⸗ tent üͤber die Landes⸗Verfassung für die Markgrafschaft Mähren. Demselben zufolge, tritt der Landtag jährlich, in der Regel im November, auf die Dauer von sechs Wochen in der Hauptstadt Brünn zusammen. Die im Lande wohnenden Volksstämme sind gleichberechtgt und haben ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege ihrer Nationalität und Sprache. Der Landtag S. Markgrafschaft Mähren wird mit Beachtung aller Landes⸗Interes⸗ sen zusammengesetzt und besteht aus zweiundneunzig Abgeordne⸗ ten, nämlich: a) aus dreißig Abgeordneten der Höchstbesteuerten des Landes, b) aus 4“ Abgeordneten der durch die Wahlordnung bezeichneten Städte und Märkte, c) aus dreißig Abgeordneten der übrigen Gemeinden, mit Einschluß der im Her⸗ t legenen mährischen Enklaven. Der Landes⸗ Mitgliedern. Ein Mitglied wird durch Höchstbesteuerten gewählten Abgeord⸗ neten, ein Mitglied durch die in den Städten und Märkten ge⸗ wählten Abgeordneten, und ein Mitglied durch die Abgeordneten der Landgemeinden aus der Mitte des Landtages gewählt. Die drei übrigen Ausschuß⸗Mitglieder werden einzeln von der Landtags⸗
ammlung aus ihrer Mitte gewählt. Jede solche Wahl geschieht
absolute Mehrheit der Stimmenden.
Bayern. München, 21. Jan. (Nürnb. C.) Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Der neueingetretene Abg Kolb wird beeidigt. Hierauf wird in der Berathung über den Gesetz⸗ entwurf, die Versammlungen und Vereine betreffend, fortgefahren. zu Artikel 4: „Zu Versammlungen, welche auf öffentlichen Pläpen und Straßen, in Städten und Ortschaften stattfinden sollen, so wie zu öffentlichen Aufzügen in Städten und Ortschaften hat der Untenehmer, Leiter oder Ordner die Zustimmung der betreffenden Gemeindeverwaltung zu erholen und sodann die Genehmigung de Distriktspolizeibehörde nachzusuchen, welche den Bescheid möglichst schleunig und spätestens am folgenden Tage schriftlich zu ertheilen hat. Herkömmliche kirchliche Prozessionen, Wallfahrten und Bitt⸗ gänge, gewöhnliche Leichenbegängnisse und Züge der Hochzeitsver⸗ sammlungen unterliegen dieser Bestimmung nicht,“ hat der Aus⸗ schuß folgende Modificationen gestellt: statt „in Städten“ „in und
zogthume Schlesien gelegene Ausschuß besteht aus sechs die von der Wählerklasse der
bei Städten“, und statt „Gemeindeverwaltung“ „Ortspolzeibehörde“ zu setzen. Boye stellt die Modification: nach den Worten „oder Ord⸗ ner“ einzuschalten: „mit Beobachtung der im Artikel 2 dieses Gesetzes gegebenen Vorschriften aus Rücksicht auf den öffentlichen Verkehr auch die Zustimmung der treffenden Ortspolizetbehörde zu erholen“; und den Absatz 2 gänzlich zu streichen. Thinnes stellt den Antrag, im Absatz 2 das Wort „herkömmliche“ zu streichen. Westermaier stellt die
8
post-Anstalten des In⸗ und nehmen n. auf 4 s Blatt an, für Berlin die rpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße
1 1—
Nr. 57.
11““
Modification, statt Absatz 2 zu setzen: „Gegenwärtige Bestimmungen finden auf solche Versammlungen, welche ausschließlich die Ausübung eines Kultus bezwecken, keine Anwendung.“ Bei der Motivirung be⸗ merkt der Antragsteller, daß er für allgemeine Religionsfreiheit sei Man habe in diesem Saale viel von Büreaukratie gesprochen; möge man dieselbe nicht blos auf politischem, sondern auch auf kirchlichem Boden bekämpfen. In Frankreich und Oesterreich habe man ähnliche Bestimmungen, wie die vorgeschlagene, bleibe man deshalb nicht hinter diesen Ländern zurück. Lang unterstützt den Antrag Boye's bezüglich des Absatzes 2 und stellt eventuell den Antrag, nach dem Wort „Hochzeitsversammlungen“ die Worte: „und hergebrachte Umzüge der Innungen“ zu setzen. Kirch⸗ geßner unterstützt die Modification Boye’'s und will die des Abgeordneten Thinnes derselben untergeordnet haben, ver⸗ wirft jedoch die Westermaier's, da die zu allgemeine Fassung zu Mißbräuchen führen dürfte. Ruland spricht bezüglich des Absatzes 1. für die Ausschußfassung, bemerkt jedoch, daß er im Ausschusse für Streichung des Absatzes 2 gestimmt habe. Der Gesetzentwurf wolle neue Rechte gewähren, aber nicht tausendjährige, wohlbegründete Rechte aufheben und am Heiligen rütteln, deshalb dürfe auch nicht der Absatz 2 beibehalten bleiben. Sollte dies aber doch der Fall
sein, so müsse er dem Antrage des Abgeordneten Lang das Wort reden, da die Umzüge der Handwerksgenossenschaften auch einen re⸗ ligiösen Charakter in sich trügen. Staatsminister Ringelmann: „In der künftigen Verfassung wird dem Prinzipe der kirchlichen Frei⸗ heit im vollsten Maße Rechnung getragen werden. Wenn nun in die⸗ sem Artitel dies Prinzip nicht angebahnt erscheint, so muß ich, um Mißverständnissen vorzubeugen, bemerken, daß die Regierung von der Ansicht ausging, daß auch das Prinzip der öffentlichen Ordnung im Auge behalten werden müsse. Dies sollte durch Wort „her⸗ kömmliche“ geschehen. Denn wenn die früher geduldeten religiösen Genoßenschaften und alle sich künftig bildenden, welchen gleiche Be⸗ rechtigung mit allen anderen Konfessionen zusteht, nun auch Pro⸗ zessionen halten wollten, so würde das zumal an Orten, wo die⸗ selben bisher wenig oder gar nicht herköͤmmlich waren, große Auf⸗ regung und Bewegung verursachen.“ Deshalb und aus keinem anderen Grunde habe die Regierung das Wort „herkömmliche“ (Prozessionen zc.) aufgestellt. Es solle, er wiederhole es, keines⸗ weges eine Beschränkung der kirchlichen Freiheit dadurch bezweckt werden. Halte übrigens die Majorität des Hauses diesen Absatz für überflüssig, so werde die Regierung nicht darauf bestehen. Wallerstein unterstützt den Boyeschen Antrag. Mit gewohn⸗ ter Offenheit müsse er einstweilen ankündigen, daß er und seine Freunde im Artikel 12 und 13 fest darauf dringen wür⸗ den, auch die kirchlichen Vereine zu kontrolliren, da sie nach ihrer Ansicht auch spolitischer Natur seien. „Wir wollen Freiheit für Alle, wir haben dies in unserem Programme ausgesprochen und werden, wenn es gilt, unser Wort halten. Ein gegenüber sitzender geehrter Herr lächelt (Döllinger); ich lege dies für Beifall aus (große Heiterkeit). Es handelt sich aber hier um ein Verfassungsgesetz, das wir nicht durch ein ge⸗ wöhnliches Gesetz umändern dürfen. Geben die Herren der anderen Seite das Zumaß von Freiheit, wie wir es beantragen, so werden sie finden, daß wir nie mäkeln, wenn es der Freiheit gilt.“ Thin⸗ nes sucht den Vorredner zu widerlegen. Dr. Bayer will die Sitten freier Völker und unserer Vorfahren nachgeahmt wissen, wo z. B. Luther auf freiem Felde predigte und die Herzen entzün⸗ dete. Er erinnere an die kräftigste und edelste Rede, die je gehalten wurde, an die Rede des Apostels Paulus in Athen, die gewiß den großartigen Eindruck nicht gemacht haben würde, wenn sie in einem eingeschlossenen, von der Polizei umwachten Raume gehalten wor⸗ den wäre; er will in dieser Beziehung Emancipation von der Po⸗ lizei. Allioli spricht für Beibehaltung des Wortes „berkömmliche“, da hierdurch dem Klerus cin Damm gegen ungebührliche Anforde⸗ rungen des Volkes zur Abhaltung von Prozessionen gegeben sei, die oft zu unpassenden Gelegenheiten verlangt würden. Förg stellt den Antrag: im Ausschußentwurf die Worte „so wie zu öffentlichen Aufzügen in Städten und Ortschaften“ zu streichen. Dieser An⸗ trag findet aus Mißverständniß nicht die gehörige Unterstützung. Thinnes bekämpft Alliolt. Boye unterstützt die Ansichten Allio⸗ lös unter Berufung auf die Verfassungs⸗Urkunde, und will das Wort „herkömmliche“ beibehalten wissen, wenn sein Antrag auf Streichung des Absatzes 2 verworfen werden würde. Der Referent spricht gegen die einzelnen Antragsteller mit Ausnahme des Abgeordne⸗ ten Boye, dem er beistimmen würde, falls der Ausschußantrag nicht beliebt würde. Der Ministerpräsident empfiehlt den Regierungs⸗ entwurf mit der Ausschußfassung „und bei“. Der Ausdruck „Ge⸗ meindeverwaltung“ wurde nicht in der Auffassung deren polizeilicher Thätigkeit angeführt, sondern im Hinblick auf deren korporative Charakteristik. Die Regierung wollte das Prinzip freier Gemeindever⸗ fassung anbahnen. Das freie korporative Element wollte man durch den Ausdruck: „Gemeindeverwaltung“, die Vertretung des Staats durch die „Distriktspolizeibehoörde“ aussprechen. Man hat gefragt, ob der §. 79 des Religionsedikts durch vorliegendes Gesetz geändert werden solle; dies ist nicht der Fall, sonst muͤßte es von der Regierung gleich im Eingange des Gesetzes ausgesprochen sein. Ich verkenne die Wahrheit der Aeußerung des Abgeordn. Thinnes nicht, daß die kirch⸗ lichen Interessen den politischen nachgestellt würden, allein es ist ja nur ein Provisorium für die Kirche, wie bereits vom Ministertische angedeutet wurde. Meine Herren! Ich erlaube mir, den Vertretern der kirchlichen Freiheit, zu denen ich mich selbst rechne, zu bedenken zu geben, daß es nicht räthlich sein dürfte, das Zustandekommen dieses Gesetzes von einem Umstande abhängig zu machen, den die Verfas⸗ sungsrevision gewiß zur allgemeinen Zufriedenheit erledigen wird. Deshalb muß ich mich auch gegen den Antrag Westermaier's aus⸗ sprechen. Die Streichung des 2ten Absatzes selbst würde von Seiten der Regierung keinen Anstand finden, allein es dürfte zu erwägen sein, ob die kirchlichen Interessen nicht am Ende selbst darunter leiden
würden. Wir wollten der Kirche geben, so viel wir bis jetzt a. 7 von der Verfassungsrevision geben konnten und deshalb haben 8 der
N 09 „ 4 2 7 „ Heakhe hfes. streichen Sie ihn, so könnte die Abhaltung von ömmlichen Prozessionen ohne Anzeige Anlaß zur Anw Per Un Are 2 ß zur Anwendung im Gesetz verzeichneten Strafbestimmungen geben.“ Wester⸗ maier zieht seine Modisication zurück, desgleichen Thinnes, da mit der ganzen Geschichte nichts ausgerichtet zu sein scheine Bei der Abstimmun ird die Modificatio „ Ausschuß ig wird die Modification Boye's und der Ausschuß⸗ antrag verworfen, dagegen der Regierungsentwurf mit der Modi⸗ fication des Abgeordneten Lang angenommen. Art. 5. „Die Poli zeibehörde ist befugt, zu jeder Versammlung einen oder zwei Poli zeibeamte oder durch besondere Abzeichen erkennbare Abgeordnete zu senden, 8 denen ein angemessener Platz einzuräumen ist. Den von ihnen über die Vorgänge in der Versammlung aufzunehmenden Protokollen kommt das Ansehen öffentlicher Urkunden zu. Art. 6. Den Ordnern, Leitern, Schriftführern einer Versammlung liegt ob, für Aufrechthaltung der Ordnung und des Gesetzes Sorge zu tra⸗ gen. Sie haben Sprechern, welche durch ihren Vortrag das Gesetz verletzen, oder zu Gesetzesverletzungen auffordern, das Wort zu ent⸗ ziehen und wenn ihren Anordnungen zur Aufrechthaltung des Gesetzes keine Folge gegeben wird, die Versammlung aufzulösen. Art. 7. Den Versammlungen ist nicht gestattet, Adressen oder Petitionen in Masse zu uͤberbringen oder durch Abordnung von mehr als 10 Per⸗ sonen zu übersenden.“ Ausschuß⸗Antrag: „Artikel 5 wie Artikel 6 des Regierungs⸗Entwurfs, nur mit dem Unterschiede, daß in der ersten Zeile die „Schriftführer“ weggelassen sind und in der letzten statt „aufzulösen“ gesetzt ist: „aufzuheben.“ Art. 6 wie Art. 7 des Regie⸗ rungs⸗Entwurfs. Art. 7 im ersten Satze dem Art. 5 des Regierungs⸗ Entwurfs gleichlautend; statt des zweiten Satzes ist gesetzt: „Dieselbe haben über alle vorkommenden Gesetzes⸗Verletzungen Protokolle zu errichten.“ Bei Art. 5 des Regierungs⸗Entwurfs tritt also der Um⸗ stand ein, daß der Ausschuß diesen Art. sowohl, als den Art. 6 und 7 anders gestellt hat. Dem Artikel 5 entspricht deshalb der Arti⸗ kel 7 der Ausschußfassung. Boye bringt die Modification ein, den Artikel ganz zu streichen. Heine stellt eine Modification zu dem Regierungs⸗Entwurf, dahin lautend, daß es zu den Pflich⸗ ten der Deputirten beider Kammern, der Landräthe und Ge⸗ meindebeamten gehöre, der speziellen Kommittirung zu einer Volks⸗ versammlung von Seiten der Polizei, um ihre Hilfe zu leisten, sofort Folge zu geben. Dr. Schmitt schließt sich der Modification Boye's an, da dadurch das Prinzip der Oeffentlichkeit keineswegs alterirt werden würde. Es verweist auf die Adresse, auf die Thronrede, worin der Wunsch nach „Vereinfachung der Kontrolle und Beschränkung po⸗ lizeilicher Bevormundung“ ausgesprochen wurde, während durch An⸗ nahme des Art. 5 das Polizeipersonal sehr auffallend vermehrt werden müßte. Der Redner schildert die Mißbräuche der Polizeigewalt und die Denunciationssucht und schließt unter Ankündigung von Inter⸗ pellationen an das Justizministerium mit den Worten: „Schicken Sie einen Hinkeldey mit einem Aktuar Ohm zu einer Versammlung, und Sie werden auch leicht einen Waldeck finden.“ Lerchenfeld: Die Ansichten des Vorredners sind nur dann durchführbar, wenn
Sie die Polizeibeamten aus der Liste der übrigen Menschen strei⸗ chen und ihnen die einfache Glaubwürdigkeit entziehen. Waller⸗- stein weist auf das vormärzliche Strafgesetzbuch hin und erzählt mehrere Belege, wie bei diesem Verfolgung und Verhaftungen in Fülle trotz aller Unschuld so leicht möglich seien. Die Gegenbeweisfüh⸗ rung bei Anzeigen von Polizeibeamten sei enorm erschwert kostspieli und fast unmöglich. Lerchenfeld erörtert das Institut ö““ nen und die Beweiskraft von polizeilichen Protollen gegenüber den Aussagen anderer Zeugen, deren Prüfung lediglich dem Richter zustehe. Er empfiehlt nochmals den Ausschußantrag. Kirch 1 ner protestirt gegen den Regierungsentwurf, da dadurch “ herein dem Volk Mißtrauen bewiesen werde, er protestirt weiter dagegen, daß die polizeilichen Protokolle den Charakter öffentlicher Urkunden haben sollen; nach seiner Ansicht hätten sie nichts weiter als die Kraft von Zeugenaussagen und machten lediglich halben Beweis; er spricht für die Streichung des Artikels. von Hermann will die Einräumung eines eigenen Platzes für die Polizeibeamten im Interesse der Ordnung und hält es für gleichgültig, ob die Polizei⸗ beamten eine Anzeige erstatten oder wirkliche Protokolle abfassen Beiden legen die Gerichte einen gleichen Werth bei. Es liegt aber im Interesse der Betheiligten selbst, daß für anstößige Auftritte eine sofortige Konstatirung des Thatbestandes in einem Protokoll eintrete. Der Ministerpräsident macht auf die Form der Ab⸗ fassung von Protokollen aufmerksam, die gewöhnlich zwei Beamten erforderten; der vorliegende Gesetzentwurf wolle die in gewissen Fällen bereits gebräuchliche einseitige protokollarische Aufzeichnung durch einen Beamten der Vereinfachung willen anwenden. Das ist die einzige Neuerung, die er bezweckt, die Beweistheorie wird dadurch nicht alterirt. Zweckmäßiger ist es für die Betheiligten selbst, wenn sofortige Konstatirung des Vorfalls stattfindet. Daß über jede ungesetzmäßige Handlung ein Protokoll errichtet werden müsse, wie der Ausschuß beantragt, ist der Regierung selbst bedenklich die dem Polizeibeamten nicht die Urtheilsfähigkeit über eine Gesetzüber⸗ tretung einräumen will. Die etwanigen Klippen unseres Strafgesetz⸗ buches sind durch das neue Verfahren wesentlich beseitigt, und wir dürfen uns über die zu große Strenge der Rechtspflege, den seit zwei⸗ Jahren gebrauchten Acußerungen in Versammlungen gegenüber nicht beklagen.“ Dr. Schmitt verliert sich wieder in eine weit⸗ schweifige Schilderung der Büreaukratie und des Kerkerlebens. Reinhard citirt zu einer faltischen Berichtigung dem Minister⸗ präsidenten gegenüber das Kolbsche Referat über das griechische An⸗ lehen und fragt, ob denn die Rechnungen, in welchen nicht Alles stehe, was hinein gehöre, nicht falsch seien. Lang findet die Ab⸗ fassung von Protokollen in Versammlungen bedenklich, da gerade hierdurch Ungesetzlichkeiten provozirt würden zwischen dem Beamten und den Betheiligten. „Wo soll übrigens der Beamte die nöthige Ruhe in tumultuösen Versammlungen zur Abfassung eines ordent⸗ lichen Protokolls hernehmen? Eine ordentliche Abfassung ist ummög⸗ lich, weshalb von der Kraft öffentlicher Urkunden, die ein solches Protokoll haben soll, nicht die Rede sein kann.“ Der Refe⸗ rent unterstützt den Ausschußantrag. Der Ministerpräͤsi⸗