1850 / 28 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

168 so ei espenster ir aber bei, daß es Leute giebt also eine Gespensterfurcht. Nun fällt mir a giebt, vil im Dunkeln sind, sich einbilden, daß sie sich selbst sehen, und dann glau⸗ ben, daß sie nicht mehr lange leben. (Gelächter.) Meine Herren! Die Büreaukratie wird nicht so leicht hͤnwegmanöprirt, gerade am we⸗ nigsten von den Leuten, die der unbedingten Freiheit das Wort re⸗

Vinzentius⸗, Bonifazius⸗ und Pius⸗Vereine. Sie nennen sich kirch⸗ liche Vereine und erklären, sich nicht mit Politik beschäftigen zu wollen; aber die Erfahrung belehrt uns eines Anderen. Ich ver⸗ weise auf die von diesen Vereinen seit zwei Jahren Agitation, auf die bekannte Versammlung vor zwei Jahren in von d 8 8 Mainz, Veschtuͤsse wichtigen polltischen Inhalts in Bezug auf den; dies sind gerade die E Fv .“ die National⸗Versammlungen u. s. w. gefaßt wurden, endlich auf nicht anders, 8 gicg. 5. 81 le; c erwähnt des bekannten Briefes den offiziellen Bericht über die vom 2ten bis 6ten Oktober v. J. sucht dies mit wein 9 ed'Ester die freie Gemeindeverwal⸗ stattgehabte Versammlung katholischer Vereine in Regensburg. vom Reichsregenten Vog b

8 kämpft die Ansicht, als seien Vereine für kleine

I. 4 v betreffend, be Redner hr2 8 Hauptstellen aus dem Vorworte tung betreffend, 1 n bieses Bershes.) üü 5 8 vorliegende Gesez auch und mittlere Staaten nothwendiger, als für große, und sucht das

f diese Verei bende bi volle so geschieht Gegentheil darzuthun. Sodann kömmt er auf den sogenannten vicses 1u 1 Gefete. Landvolkverein für Bayern, der in Oberbayern bereits verbreitet sei Vom Ministertisch wurden neulich die Vereine überhaupt als be⸗ und Ueberwachung der Angestellten im Auge habe. Er. kritistrt lehrend aufklärend bildend geschildert, allein diesem günstigen dessen Satzungen höchst ausfuhrlich, bezeichnet ihn als ruinös für folgte sofort ein ungünstiges Zeugniß; ich will die Motive desselben das Landvolk und als Ursprung eines Lanrproletar ats, wober er auf nicht beleuchten, aber das braͤuche ich wohl nicht erst nachzuweisen, den Fürsten Wallerstein als muthmaßlichen Mitbegründer anspielt, daß die Vereine nicht Mitregenten sein werden, daß sie aber die

und schließt mit dem Wunsche, daß, wenn das Gesetz durchgehe, die Macht der öffentlichen Meinung repräsentiren und dadurch nur ein Regierung mit Kraft und Energie die verderblichen Auswuͤchse des roßes, wichtiges, eonstitutionelles Amt üben. Man hat von der

seitherigen Vereinslebens endlich zum Wohl des verpesteten Landes Nothwendigkeit der Reaction gesprochen, ich will dieses reingewaschene abschneit en möge. P re ö zur faktischen Fermiedeenng 85* Wort nun in Contreaction umwandeln, und ich sage Ihnen, meine seit dem Juni v. J. in Bamberg keine demokratis hen Bereine be⸗ Herren, die Bewegung der letzten Jahre und der dreißiger Jahre, stehen, daß demnach die erwähnte Aeußerung des Vorredners der sie war der Kampf eines ursprünglich gesunden Körpers gegen die Begründung entbehre; auch von einer Russomanie habe er (Red⸗ Krankheit der Büreaukratie, gegen die Kleinstaaterei.“ Der Redner V ner) in Bamberg nichts bemerkt, obwohl man mit den Maßregeln

entwickelt nun diese Ansicht weiter und schließt mit der Empfehlung V und der Handlungsweise der bayerischen Regierung nicht immer seiner Modification. von Hermann bringt folgende Modification ein: Zusatz zu Art. 12. „Vereine, welche Kapital durch Actien auf⸗ zubringen, Kreditpapiere in Umlauf zu setzen, Anstalten für den I V

zufrieden war. Doͤllinger: „Dann war es vor 40 Wochen.“ (Schluß folgt.)

München, 20. Jan. (Nürnb. C.) Gestern kam die Nach⸗ richt von Lindau hierher, daß dort die Mörder des in Frankfurt ermordeten Fürsten Lichnowski aufgegriffen worden seien. Man be⸗ zeichnet unter denselben einen Bäckerssohn aus der Gegend von Frankfurt als den eigentlichen Thäter, und giebt an, daß diese I Scheusale der Menschheit aus der Schweiz wurden und

öffentlichen Verkehr, für Sicherung des Vermögens, für Ersparung und Versorgung, für Auswanderung, endlich Vereine, welche den Betrieb von Erwerbsgeschäften überhaupt beabsichtigen, unterliegen den hierüber bestehenden Gesetzen und Vorschriften.“ Heine bringt 8 gleichfalls eine Modification ein, welche mehrere sictg iati änzlich v 1 Bestimmungen über die Arbeiter⸗ 5 . E116““ daß in Altbayern sich in Bayvern vermulhlich vorderhand am wenigsten erkannt glaubten. keine destruktiven Tendenzen geltend wurden und die Bewegung in München, 23. Jan. (N. M. Z.) Die Kammer der Reichs⸗ den letzten zwei Jahren Halt machte, nicht weil f räthe berieth heute den Gesetz⸗Entwurf über die dienstlichen Ver⸗ Partei so mächtig wirkend war, sondern weil das Volk die C üter⸗ hältnisse der gerichtlichen Beamten und brachte den ersten Abschnitt, zertrümmerung und die Gewerbefreiheit fürchtete. Der Redner welcher von den gerichtlichen Beamten überhaupt handelt, zur Ab⸗ nennt sich selbst den Sohn eines armen Arbeiters und die Arbeiter stimmung 1 seine Freunde. Er will, daß der Staat leiblich für sie sorge und ücst ihrer materiellen Noth abhelfe, und bemerkt, daß er seine Modifi⸗ Landau, 21. Jan. (V. B.) Auf den Antrag des Forst⸗ cation deshalb eingebracht habe, weil man die Arbeiterbildungsver⸗ amtes ist die vor einigen Tagen nach Albersweiler auf Execution eine zum schnöden Zweck der Revolution mißbrauchte. Die Dis⸗ gelegte Compagnie heute zum größeren Theile in die Garnison zu⸗ kussion wird eröffnet. rückgekehrt. Nur 1 Offizier und 25 Mann sind zum Forstschutze Döllinger: „Die Modification des Fürsten Wallerstein hat zuruͤckgeblieben. Die Ortsbehörde hat die Versicherung gegeben, den Zweck, die religiösen Vereine mit den politischen gleich zu allem Unfug kräftig entgegentreten zu wollen. stellen, und er fordert diejenigen, welche die Fortexistenz der ersteren 8 wollen, auf, den letzteren freie Bewegung zu gestatten und resp. zu Sachsen. Dresden, 23. Jan. (D. A. Z.) Erste Kam⸗ gewähren. Diese beantragte Gleichstellung versetzt mich und wohl]. mer. Bei der heute erfolgten Schluß⸗Abstimmung ist der Ent⸗ auch Andere in die Lage, einen Theil der Ansichten des Herrn wurf eines Aufruhr⸗ Gesetzes einschließlich der §§. 16 und 17 in Fürsten unterstützen zu müssen und den anderen Theil zu verwer⸗ dem Fassungs⸗Vorschlage der Minorität des Ausschusses von der fen, als eine Versündigung gegen alle Logik der Gesetzgebung. Kammer mit 28 gegen 17 Stimmen angenommen und somit dem Der Herr Fürst hat sich auf die Piusvereine bezogen, die in Deutsch⸗ Ministerium ein Vertrauens⸗Votum ertheilt worden. Gegen den land bestehen, die sich ihrer Tendenz nach aber nicht mit Politik Entwurf stimmten folgende Abgeordnete: Zschiesch, von Watzdorf, beschäftigen sollen und hierzu durch ein eigenes Schreiben des Unger, Seidewitz, Schiller, Oehmichen, Dr. Meißner, Mehnert, Papstes Pius angewiesen sind. Diese sogenannten Piusvereine sind Mammen, Lindner, Kaltofen, Jungnickel, Dr. Joseph, Claus, Böhme, nach der Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten allerdings politi Böhler und Ahnert. Unter den Registranden⸗Eingängen aber be⸗ scher Natur, denn sie greifen die Frage des Verhältnisses der Kirche fand sich ein nicht unwichtiges Allerhöchstes Dekret, die Vorlage zum Staat auf, sie fallen demnach unter die Bestimmangen des Ge⸗ eines neuen Vereins⸗Gesetzes oder den Gesetz⸗Entwurf wegen Re⸗ setzes. Hier stimme ich dem Herrn Fürsten bei; nun will er aber auch vision, beziehentlich Abänderung, des Gesetzes vom 15. November noch die St. Vinzentius⸗ und Bonifazius⸗Vereine den gesetzlichen 1848, dessen Ankündigung schon auf beiden Seiten der Kammer Maßregeln unterworfen haben. Ich will vor Allem sein Verzeich⸗ eine gewisse Sensation machte. Auf der Tages⸗Ordnung befand niß erganzen, er wird seine Gründe gehabt haben, Lücken zu lassen, sich die Berathung des Berichts über das Allerhöchste Dekret, die ich meine den Gustav⸗Adolf⸗Verein und den evangel. Kirchenbund. nachträgliche Vorlegung der unter dem 8. Määgauf Wer von diesen Vereinen aber einige Kenntniß hat, der weiß, daß Grund des §. 88 der Verfassungs⸗Urkunde erlassenen Ver⸗ sie blos mit wohlthätigen Zwecken sich beschäftigen, daß ihnen die ordnung, den Eintritt der Wirksamkeit der Verordnung vom 7. Mai Politik gänzlich fremd ist, und daß sie sich wesentlich von den Pius⸗ 1849 betreffend. Die erstere nämlich bestimmt, daß die letztge⸗ Vereinen unterscheiden. Der Gustav⸗Adolf⸗Verein, der in Bayern V nannte Verordnung in der Stadt Dresden und Umgebung von gesetzlich eingeführt ist und durch Afftliationen in ganz Deutschland drei Meilen vom 9. Mai v. J. an, und in dem übrigen Lande Brbreitung hat, gehört nach meiner Ansicht nicht unter die Kate⸗ vom sechsten Tage nach ihrer Bekanntmachung in Wirksamkeit tre⸗ gorie von politischen Vereinen; er will den armen protestantischen ten soll, und setzt zugleich die Bestimmung von §. 5 des Gesetzes Gemeinden durch Unterstützung ihrer Seelsorge und Kirchenbauten vom 6. September 1834, nach welcher ein Gesetz oder eine Ver⸗ aufhelfen und verfolgt dasselbe Prinzip, wie der Bonifazius⸗Verein ordnung erst mit Anfang des funfzehnten Tages nach Absendung für die Katholiken. Ich habe bereits erklärt, und wiederhole es, daß des dieselben enthaltenen Stückes des Gesetz⸗ und Verordnungs⸗ ich mich der Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten über die po⸗ blattes in dem ganzen Lande für publizirt erachtet werden soll, für litische Seite von religiösen Vereinen anschließe, so gern ich als Mit⸗ diesen Fall außer Kraft. Der Ausschuß hatte, jedoch unbeschadet glied der Piusvereine eine möglichst freie Bewwegung wünschen muß. der über die Verordnung vom 7. Mai gefaßten oder noch zu Allein es handelt sich hier darum, ein Opfer zu bringen und die fassenden Beschlüsse, die Genehmigung der Verordnung vom 8. Mai Regierungsmacht den Wühlereien der anderen Vereine gegenüber zu beantragt, weil sie, als nur auf einen einzelnen Fall sich beziehend, für die stärken. Dieser Zweck muß zuerst erfüllt werden. Die Regierung Zukunft nicht maßgebend sei, auch das Gewicht der vollendeten That⸗ muß einmal einschreiten, nachdem dieselbe so lange zugesehen und

fache in die Wagschale falle und sie durch die damalige Dringlich⸗ dem wühlerischen Treiben freien Lauf gelassen, wobei wohl auch keit der Umstände geboten gewesen sei. Zwar versuchte Abgeord⸗ Beamte im Bunde waren. Ist es nun auch sehr unangenehm, daß neter Dr. Joseph unter Verwahrung gegen Anerkennung des die Piusvereine mit den Märzvereinen auf eine Stufe gestellt wer⸗ Grundsatzes der vollendeten Thatsache, den Ausschuß⸗Antrag in sor⸗ den, so muß voch hier einer höheren Pflicht Folge geleistet werden, meller Hinsicht anzufechten und durch den Gegenantrag, die Be⸗ und das genügt. Hier sind wir in der Lage, um der Freiheit wil⸗ schlußfassung darüber bis nach erfolgter Berichterstattung über die len der Regierungsanschauung beizupflichten. Hier steht nämlich Verfassungsmäßigkeit der Verordnung vom 7. Mai auszusetzen, zu die Freiheit der Majorität, des ruhigen, sich an Vereinen nicht be⸗ paralysiren; allein umsonst, die Kammer genehmigte mit 41 gegen theiligenden Theiles unseres Volkes gegenuber der Freiheit der Mi⸗ 4 Stimmen die in Rede stehende Verordnung vom 8. Mai 1849. norität, die sich bei demokratischen, Volks⸗ und Märzvereinen be⸗ Die nun folgende Berathung über den Bericht des zweiten Ausschusses theiligt und den Umsturz anstrebt. Die allgemeine Freibeit wurde über den zweiten Theil des iglichen Dekrets vom 7. November 1849, durch den Terrorismus und die Zügellosigkeit dieser Vereine so ge⸗ einige veränderte Bestimmungen uber den Beweis der Lehngeldverbind⸗ fährdet, daß die guten Bürger ihm den ärgsten Despotismus vor⸗ lichkeit und über deren Ablösung betreffend, schritt bis auf den §. 4 zogen. Ich erinnere Sie an Bamberg, woher vor 4 Monaten eine schnell vorwärts. Hier aber riefen die Interessen der Berechtigten, Stimme über das Gebahren des demokratischen Vereines schrieb: für welche sich Prinz Johann, Abg. von Carlowitz und Staats⸗ „„Man moͤchte lieber die russische Knute, als diese Demokratenwirth⸗ Minister von Friesen verwendeten, einen längeren parlamentarischen schaft länger dulden.““ Hier steht Freiheit gegen Freiheit, und da- Kampf hervor. In diesem Paragraphen werden nämlich, an die mit die wahre Freiheit der Majorität erzitelt werde, müssen wir die Stelle der aufgehobenen §8§. 84 und 85 des Ablösungsgesetzes vom I Regierung unterstützen. Man hat hier schon viel von 17. März 1832 und des §. 2 des Gesetzes vom 21. Juni 1889, Ansichten .“ einem Polizeistaate gesprochen, allein so unklare behufs der Ablösung der auf einem Grundstücke haftenden Verbind⸗ ten muß. D er aufgestellt, daß ich doch den letzteren etwas beleuch⸗ lichkeit zu Entrichtung von Lehngeld einige neue Bestimmungen ge⸗

e Bürrautratie ist ein eben so vager Begriff, als die setzt, nach welchen auf Grund einer Wahrscheinlichkeits⸗Rechnung bei

Ausmittelung der Entschädigung zusammen nicht mehr als fünf

Reaction. Die Bü⸗ 8 üreaukr Fälle auf ein Jahrhundert gerechnet werden sollen. Die Mehrheit

Begmten atie ist nicht blos Sache eines einzelnen Volkes Sesnaß 8 b, sondern die Art und Weise eines ganzen üc. des Ausschusses dagegen (Bice⸗Präsident Schenk, Haden, Dr. Jo⸗ seph und Mehnert) konnte den im Gesetz⸗Entwurf aufgestell⸗

kratisch regiert werden 869 ob es büreaukratisch oder nicht büreau⸗ ten Grundsatz nicht als richtig anerkennen, und beantragte daher,

Geist der en will. Will das Volk vas Gegentheil 99 es 8 sencüceit, wie ü in England Alles eecbenat dasn bei Ablösungen der Lehnpflicht im Ganzen nur drei Fälle der Be⸗ rechnung zu Grunde zu legen. Das dissentirende Ausschuß⸗ Mit⸗

das Volk selbst ni⸗ bald ein Ende haben. So lan

aöszereel e erus seiner büreaukratisehen Gewohnhe 8

reines Phanton in den Augen Heüortvestehen. Dieses Wort ist ein glied, welches mit dem Minister von Friesen, der in einer langen

sammlungen beigewohnt haben oder vein man darf nur Volksver-⸗ Rede den Satz durchführte, daß mit dem Majoritäts⸗Antrage des

wird man über die fürchterlich konfuse Verichte darüber lesen, so Ausschusses der Glaube an die Sicherheit des Eigenthums und die

nen, und ich rufe den Herrn Lobredner Begriffe des Volkes stau⸗- Gerechtigkeit der Gesetzgebung erschuͤttert werden würde, fünf Lehn⸗

welche an der Volksbildung allda Theil non Volksversammlungen, faͤlle auf das Jahrhundert beibehalten wissen wollte, war der Abg.

diese öffentlichen Belehrungen des Voltsenommen haben, zu, daß von Carlowitz. Mehrere Redner, und unter ihnen auch Berechtigte, erklärten sich jedoch entschieden gegen die ministerielle Auslassung. Der

8 Phantasmagori von denen man nichts zu hoffen hat. Der H magorien sind, at die Büreaukratie ein Gespenst Herr Fürst Wallerstein Ausschuß⸗Antrag rücksichtlich de Üea v1 spenst genannt, und die Furcht davor ist drei Stimmen, örgcecene 8n e her enw saohe Fze⸗

nommen, eben so der ganze Gesetz⸗Entwurf mit den beschlossenen Ab⸗ änderungen und Zusätzen, zu welchen letzteren der §. 6 in folgen⸗ der Fassung gehört: „Mit dem 31. Dezember 1853 erlöschen alle Lehngeld⸗Berechtigungen, auf deren Ablösung bis dahin nicht pro⸗ vozirt worden ist. Gegen den Eintritt dieser Präklusiv⸗Bestimmung findet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt.“ Das neue Gesetz wird dem lebhaftesten Wunsche des Volks begeg⸗ nen. Mit Spannung sehen die Verpflichteten ihm entgegen, mit Resignation sind die Berechtigten darauf gefaßt. Möge die Staats⸗ Regierung hierin den Kammern nicht länger entgegentreten und in dem heutigen Votum der ersten Kammer Feinen nicht zu verachten⸗ den Fingerzeig erkennen. Die nächste Sitzung ist auf den 25. Ja⸗ nuar anberaumt.

Zweite Kammer. Nachdem heute der an Schaffrath's Stelle gewählte Fabrikant Albrecht aus Merane eingeführt und durch Handschlag verpflichtet worden war, nachdem ferner Abg. Wigand seinen Gesetz⸗Entwurf über Errichtung einer Hypotheken⸗ bank für bürgerliche und bäuerliche Grundstuücke motivirt hatte, theilter der Justiz⸗Minister Dr. Zschinsky mit: „daß das Justiz⸗Ministe⸗ rium nach Einsicht der betreffenden Akten die Zurücknahme des hinter Zschweigert erlassenen Steckbriefs anbefohlen, das Ministe rium des Innern davon in Kenntniß geseßt habe und daß in Folge dessen die Einberufung Zschweigert's sofort erfolgen werde. Er beantrage daher, diese Angelegenheit als erledigt anzusehen. Dem Justizamte Plauen sei jedoch zugleich aufgegeben wor⸗ den, die Untersuchung fortzustellen und, falls danach die Ver⸗ haftung Zschweigert's nothwendig werden sollte, das Ministerium davon in Kenntniß zu setzen, damit dieses mit der Kammer darüber in Vernehmen trete.“ Abgeordneter Müller aus Neusalza sprach gegen den Antrag des Staats⸗Ministers, wollte darin, daß dem Justizamte Plauen die Zurücknahme des Steckbriefes und die Fort⸗ fuhrung der Untersuchung anbefohlen worden sei, einen doppelten Eingriff in die Unabhängigkeit der Richter erkennen, und bean⸗ tragte, die Sache nochmals an den Ausschuß zurückzugeben. Die Abgeordneten von Dieskau, Braun, Wagner aus Schneeberg, Held, Haberkorn, Koch, Wigand und der Justiz⸗Minister sprachen gegen die Ansicht des Abgeordneten Müller. Endlich ward ein An⸗ trag des Abgeordneten Klinger angenommen, welcher dahin lautete: „Die Kammer wolle die Zschweigerlsche Angele genheit zur Zeit auf sich beruhen lassen, im Uebri⸗ gen aber dem Abgeordneten Müller anheimgeben, ob er wegen des vom Justizministerium dabei beobachteten Verfahrens mit einem be⸗ sonderen Antrage bei der Kammer einkommen wolle.“ Nach der Tagesordnung folgte nun der Bericht des vierten Ausschusses über

den Antrag des Abgeordneten Funkhänel und Genossen, die Wie⸗

derbesetzung der Stelle eines Oberhofpredigers und Vicepräsidenten des Landeskonsistoriums betreffend.

im Verein mit der ersten vermittelst des Königlichen Gesammt

ministeriums bei den in Evangelicis beauftragten Herren Staats⸗

ministern dafür sich verwenden: daß die Wiederbesetzung der bisher vom Oberhosprediger Dr. von Ammon bekleideten Stelle bei der evangelischen Hofkirche und dem evangelischen Landeskon⸗ sistorium bis dahin, wo die evangelische Kirche im Königreiche Sachsen für die Ausübung der ihr in Bezug darauf zurückzugeben den Rechte eine entsprechende Vertretung erlangt haben wird, aus⸗ gesetzt bleibe, falls dies jedoch nicht thunlich wäre, hinsichtlich der gedachten Wiederbesetzung, sofern es nicht schon geschehen, zuvörderst das Gutachten des evangelischen Landes⸗Konsistoriums zu Dresden und der theologischen Fakultät zu Leipzig erfordert und darauf wesentliche Rücksicht genommen, ganz besonders aber die Wahl nicht auf einen solchen Theologen, welcher einer einseitigen kirch⸗ lichen und exklusiven Richtung sich ergeben hat, gelenkt werden möge.“ (Funkhänel. Leonhard. Kämmel. Kretschmar. Rosenhauer. Kalb. Schwedler. Baumgarten. Meißner. Müller aus Neusalza. Thallwitz. Haubold. Wigand. Eymann. Heisterbergk aus Wurzen. Heubner. Wagner aus Schneeberg. Eckardt. Hering. Oehnichen. Maukisch. Klinger. Wagner aus Marienberg. Sommer aus Oschatz.) Dieser Antrag hat durch die inzwischen erfolgte definitive Besetzung der ge⸗ nannten Aemter mit dem Professor Dr. Harleß faktisch seine Erle⸗ digung gefunden. Indessen faßte der Ausschuß die prinzipielle Seite des Antrages in das Auge und machte deshalb den Vorschlag: „daß die Kammer beschließe, im Vereine mit der ersten bei der Staatsregierung zu beantragen: die⸗ selbe wolle bei den in Evangelicis beauftragten Sraatsministern und bei dem Kultusministerium insbesondere befürworten, daß bis zu der endlichen Neugestaltung des evangelisch⸗lutherischen Kirchenwesens in Sachsen bei etwa sich nöthig machenden Besetzun gen von Rathsstellen im evangelischen Landes⸗Konsistorium zuför derst gutachtliche Auslassungen eben dieses Kollegiums erfordert und bei der Beschlußfassung auf solche wesentliche Rücksicht genom men werden möchte.“ Für den Ausschuß sprach zuerst Abgeordn. Funkhänel in einer weitläufig motivirten Rede. Ihm solgte als ein ziger Redner gegen den Ausschuß⸗Antrag Abgeordn. Prof. Dr. Theile, der die Berufung von Dr. Harleß als eine wahre Kalamität für die evangelische Kirche betrachtete. Schon die Gründe der Klug heit hätten von einer solchen Berufung abrathen sollen. Der Aus⸗ schußantrag war dem Redner zu gering, er nütze eigentlich gar nichts. Am stärksten erklärte sich derselbe dagegen, daß bei solchen Besetzun gen nicht auch die theologische Fakultät in Leipzig zu Rathe gezo⸗ gen werden solle. Ueber De. Harleß äußerte sich der Redner: Derselbe werde nicht von seinem Gefühle getrieben, es seit „ein kalter Verstand“, eine schimmernde Dialektik, es handle sich jetzt darum, den Grund zu einem Neubau, zu einem völligen Umbau der Kirche zu legen. Durch Dr. Harleß könne dies nimmermehr ge⸗ schehen. Das würde ein „Rückban“ werden, der bis ins sechzehnte Jahrhundert zuruͤckginge. Namentlich würde die Schule das ge⸗ fährdet sehen, was bis jetzt als Errungenschaft betrachtet worden. Auf diesen Redner folgte Abgeordneter Kalb, der für den Ausschuß Antrag sprach, unter den heftigsten Ausfällen auf die angebliche Knechtschaft der evangelischen Kirche und über die Uebergriffe des Ministeriums. Von Harleß sagte er, daß 88 dem⸗ selben „den höchsten Ruhm lassen müsse, den en kenne“, derselbe sei „ein Charakter, ein Christ’“, ein Mann, der trotz seiner Orthodoxie durch seine Geistesgaben, segensreich gewirkt, aber ein Mann, dessen Exklustvität so groß sei, daß er allen an⸗ dersdenkenden Geistlichen den Rechtsboden unter den Füßen hin⸗ wegziehen könne, wenn er die Macht dazu bekomme, weil ihn sein Gewissen dazu dränge ꝛc. Die Rede schloß mit dem Antrage: „daß das Kultus⸗Ministerium sämmtliche Mitglieder des Landes⸗Konsisto⸗ riums zu allen seinen Bersthungen und Beschlußfassungen über Besetzung geistlicher Stellen zuziehen moge.“ Nachdemn Geh. Kir⸗ chenrath Hübel die beiden letzten Redner widerlegt und namentlich die Behauptung, daß in Sachsen die Kleche nur eine Magd. des Staats gewesen, entschieden zurückgewiesen hatte, sprachen die Abg. Kämmel und Hering für den Ausschuß, Ersterer mit wenig Vertrauer auf die religiöse Kraft in unserem Volke und mit der Bemerkung er habe nur selten erlebt, daß eine theologische Fakultät sich rech ernstlich der Kirche angenommen, habe; Letzterer fügte nach einer kurzen Rede zu dem Vorschlage des Ausschusses den Antrag: „D

Berichterstatter Abgeordneter Kretschmar: „Der Antrag lautete: „Die zweite Kammer wolle

Kammer wolle beschließen, an die in Fvangelicis beauftragten Staats⸗Minister das Ersuchen zu richten, sie wollen ehebaldigst Fürsorge tragen, daß der von den evangelisch⸗protestantischen Kir⸗ chen⸗ und Schuldienern zu leistende Religionseid so gestellt werde, wie er nach der auf gesetzmäßigem Wege von dem Königl. Landes⸗Kon⸗ sistorium abgeänderten Weise von den in Evangelicis beauftragten Staats⸗Ministern seit dem Jahre 1848 bereits geleistet worden ist.“ Staats⸗Minister von Beust erinnerte daran, daß es sich um eine Stelle handle, zu deren Besetzung das Ministerium unstreitig verfas⸗ sungsmäßig berechtigt sei. Was über die etwanigen Folgen der Besetzung gesagt worden, sei eine Sache der Zukunft, das Ministerium könne sich über solche gravamina de futuro nicht aussprechen; die Folgen müßten erst abgewartet werden. Uebrigens seien dem berufenen Manne in seiner Stellung gar nicht die Mittel gegeben, einem so verderblichen Einfluß, wie man befürchtet, auszuüben. Die Ge⸗ rüchte, daß man denselben mit außerordentlichen Befugnissen be⸗ kleidet, ihn zum General⸗Superintendenten von Sachsen gemacht, ihm ein Veto zugestanden, seien ungegründet. Daß das Ministe⸗ rium eine exklusive Richtung nicht begünstigen wolle, habe es durch die Verordnung bewiesen, nach welcher bei Besetzung geistlicher Stellen das Landes⸗Konsistorium gehört werden soll. Er stimme mit dem Ausschusse dahin überein, daß in der evangelischen Kirche Sach⸗ sens eine freiere wie eine strengere Auffassung des kirchlichen Lehr⸗ bekenntnisses vollkommen gleichberechtigt sei; das schließe aber nicht aus, daß man dem Indifferentismus entgegentrete. Es habe ihn gefreut, daß der Charakter des Neuberufenen auch von seinen Gegnern anerkannt werde; daß aber derselbe zu einer diplomati⸗ schen Behandlung der Kirche nicht die Hand biete, habe sein Auf⸗ treten in Bayern bewiesen. Nach dem Schlußworte des Referen⸗ ten wurde der Antrag des Ausschusses gegen 6, der vom Abg. Kalb gegen 22 und der vom Abg. Hering gegen 25 Stimmen an⸗ genommen.

Dveschea ZJ11“ der heutigen Sitzung wurde die vertagte Berathung über den in der zweiten Kammer angenommenen Antrag des Abgeordn. Müller auf sofortige Aufhebung des Belagerungszustandes in Dresden wieder aufgenommen. Der Antrag der Majorität der berichter stattenden Kommission auf Beitritt zu dem Beschlusse der zweiten Kammer ward mit 41 gegen 4 Stimmen angenommen; ein hierzu gestelltes Amendement des Abgeordneten von Carlowitz, die Regie⸗ rung anzugehen, daß sie, wie auch ihre Entschließung in Betreff der Aufhebung des Kriegsstandes ausfallen möge, Veranstaltung treffe, der dresdener Bürgerschaft die Last der Einquartierung un⸗ verzüglich abzunehmen, fand einstimmige Annahme.

Zweite Kammer. Die Inhaftbehaltung des Stadtraths Dr. Meinert gab in der heutigen Sitzung zu einer Interpellation Veranlassung, welche der Abgeordnete Müller aus Niederlößnitz an die Regierung richtete. Abgeordneter Koch berichtet Namens des Suspensions⸗Ausschusses über die Beschwerden des Bürgermeisters Advokat Schmidt in Wurzen, welcher auf Grund seiner Wahl durch⸗ aus in die Kammer eintreten und deshalb seines Arrestes, in wel⸗ chem er sich noch befindet, entlassen sein will. Der Ausschuß ver⸗ kennt nicht, daß in dem Wahlgesetz eine große Härte gegen die Advokaten und öffentlichen Beamten liege, bemerkt aber, daß es sich jetzt nicht um eine Kritik, sondern lediglich um eine An⸗ wendung des Gesetzes handle. Dieses spreche einmal die Nicht wählbarkeit Suspendirter aus, und es sei daher Schmidt's Zu⸗ rückweisung ganz in der Ordnung. Eben deshalb habe er aber auch auf die Unverletzlichkeit cines Abgeordneten keinen Anspruch, und es könne daher die Kammer nicht für ihn intercediren. Der Aus schuß beantragt deshalb, die Kammer wolle beschließen, daß Schmidt als wählbar nicht zu erachten gewesen, und Reklamanten demgemäß bescheiden. Nach einer längeren Debatte wird dem Ausschuß⸗ Gutachten gegen 13 Stimmen beigetreten. Wir erfahren so eben bei Schluß der Sitzung, daß Dr. Meinert vor einer halben Stunde entlassen worden ist.

Dresden, 22. Jan. (L. Ztg.) Se. Königl. Majestät ha⸗ ben den von dem Vororte der schweizerischen Eidgenossenschaft zum schweizerischen Bevollmächtigten in Zoll⸗ und Handelssachen in den deutschen Zollvereinsstaaten ernannten, auch zum General⸗Konsul beförderten seitherigen Handels⸗Konsul, Kaspar Hirzel⸗Lampe Leipzig, in dieser Eigenschaft anzuerkennen geruht. Beaden, Karlsruhe, 24. Jan. (Fr. Ztg.) Unter denjenigen politischen Flüchtlingen, die jetzt durch die Gerichte des badischen Staatsbürgerrechts für verlustig erklärt worden sind, heben wir folgende bekanntere Namen aus: Ch. F. Kieffer, C. Barbo, Ring⸗ wald, Wolfermann von Emmendingen, Rindeschwender von Rastatt, Kaiser, N. Kazenmaier, Stephani, Letour, Debrunner, K. Zogel⸗ mann von Konstanz, Pfarrer Ganter von Volkertshausen, A. Stehlin von Ettenheim, Winkler von Grafenhausen, Neumeier von Krotzingen.

Hessen und bei Rhein. Mainz, 24. Jan. Die heutige Nr. des „Mainzer Wochenblattes“ enthält einen Bericht über die Thätigkeit des Vereins zur Unterstützung und Beaufsichtigung der aus den Landes⸗ und Provinzialstrafanstalten Entlassenen, woraus hervorgeht, daßdieser Verein in einem Zeitraum von drei Jahren, von 1846—1848, von 994 entlassenen Sträflingen, welche er in Pflege und Aufsicht nahm, 419 Individuen, also beinahe die Hälftes, als gebessert der Gesellschaft zurückgeben konnte. Gewiß ein erfreuliches Resultat.

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 24. Jan. (N. fr. Pr.) Die Antwort aus dem kopenhagener Kabinets⸗Sekretariat an die Vertrauensmänner lautet: „In Gemäßheit eines ihm mitgetheilten allerhöchsten Befehls liegt es dem Unterzeichneten, einstweiligen Chef des Königlichen Kabinets⸗Sekretariats, ob, den Herren * * * 9 zu eröffnen, daß Se. Majestät der König in der Fassung Ihrer am 27. Dezember v. J. an Allerhöchstdieselben gerichteten Vorstel⸗ lung mit allergnädigstem Wohlgefallen den Ausdruck einer loyalen Gesinnung erkannt haben. Zugleich ist er aber angewiesen, den Bittstellern ausdrücklich anzuzeigen, daß Se. Majestät in Erwägung der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes sich durch Ihre unzweifel⸗ haft wohlmeinenden Aeußerungen jedoch nicht haben bewogen fin⸗ den können, von der verlangten näheren schriftlichen Auseinander⸗ setzung der dortigen Wünsche abzusehen, welche bereits mehrfach als un⸗ erläßliche Bedingung eines ferneren allerhöchsten Entschlusses bezeichnet wurden. Se. Majestät wollen daher die Bittsteller in dieser Bezie⸗ hung auf die beiden abschriftlich anliegenden, durch den Unterzeich⸗ neten fruher erlassenen desfälligen Mittheilungen verwiesen haben, aus welchen die Herren die allerhöchste Willensmeinung des Nä⸗ heren entnehmen, auch namentlich zu der Ueberzeugung gelangen werden, daß Se. Majestät, während selbstverständlich von Unter⸗ handlungen zwischen Unterthanen einer und derselben Monarchie überall nicht die Rede sein könne, vor der Hand lediglich nur ge⸗ sonnen seien, mit landesväterlicher Huld die Wünsche und Ansich⸗ ten der wohlgesinnteren dortigen Unterthanen durch Männer zu vernehmen, die sich zutrauen, eine wahrhafte Darstellung derselben

zu Schließlich ist der Unterzeichnete beauftragt, den geehrten Herren anheimzugeben, ob sie ihre eventuelle allerunter⸗ thänigste Eingabe von dort übersenden wollen oder es etwa vorzie⸗ hen möchten, dieselbe hier persönlich einzureichen. Kopenhagen, im Kabinets⸗Sekretariat Sr. Majestät des Königs, den 11. Januar

1850. Bluhme.“ 8 6 (A. M.) Der Graf Reventlow⸗Farve ist im Auftrage der

Statthalterschaft wieder nach Frankfurt gegangen.

Flensburg, 24. Jan. Der Flensb. Korresp. enthält eine Bekanntmachung der Landes⸗Verwaltung, betreffend die Er⸗ neuerung der von Beamten und Anderen im Herzogthum Schleswig, behufs Versorgung ihrer event. Wittwen, bei der Leibrenten⸗ und Versorgungs⸗Anstalt von 1842 in Kopenhagen, so wie bei der dor⸗ tigen Lebeneversicherungs Anstalt erworbenen Policen.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 26. Jan. (M. Zt.) Auf die von dem Kaiserl. Königl. österreichischen Minister⸗ Präsidenten, Minister des Kaiserl. Königl. Hauses und des Aeußern, Fürsten zu Schwarzenberg, unter dem 27. Dezember v. J. erlassene, hier am 30. Dezember eingelaufene Note (s. Preuß. Staats⸗An⸗ zeiger Nr. 27) ist von Seiten des hiesigen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten unter dem 31. Dezember die nachste⸗ hende Antwort ertheilt worden:

Die Note des K. K. Ministers, Fürsten von Schwarzenberg, vom 27sten d. M. ist uns gestern geworden und haben wir dieselbe sosort zur Kenntniß Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs gebracht.

Se. Königl. Hoheit können es nur bedauern, daß das Kaiserl. Gou⸗ vernement der Verstellung einzelner Mitglieder der früheren mecklenburgi⸗ schen Ritterschaft in der Weise Gehör gegeben hat, um die hierin enthal⸗ jene Verwendung ergehen zu lassen.

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben im vorigen Jahre eine Aen⸗ derung der Verfassung in der Art angebahnt, daß an die Stelle der bishe⸗ rigen kandständischen eine Repräsentativ⸗Verfassung eintrete. Die Einleitun⸗ gen dazu sind nach Verhandlung und in Zustimmung mit den Ständen ge⸗ troffen. Es haben diese ausdruͤcklich erklärt, daß sie ihren Landstandschafts⸗ rechten zu dem Effekt entsagten, daß in Zukunft nur gewählte Repräsentan⸗ ten die Volksvertretung zu üben hätten.

Die Verhandlungen mit der legal gewählten Abgeordnetenversammlung haben zur Vereinbarung einer Verfassung geführt, die als Staatsgrundge⸗ setz bereits im Monat Oktober publizirt ist.

Der Umstand, daß die gleichzeitig von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg⸗Strelitz geführte Verhandlung nicht zu einer Vereinbarung gediehen ist, hat nun einer Anzahl von Mitgliedern der bis⸗ herigen Ritterschaft Anlaß gegeben, gegen Alles, was hier geschehen, zu protestiren und sich als legal bestehende Stände zu geriren.

Dazu waren sie aber weder nach der von gesammten Ständen auf dem letzten

Landtage abgegebenen Erklärung berechtigt, noch fanden sie hierin Beistand und Unterstützung bei der Landschaft und der Seestadt Rostock, welche ebenfalls Theile der alten Stände waren. Es hatte vielmehr der engere Ausschuß der gesammten Stände eine Convocation derselben, obgleich sie vielfach von ihm begehrt wor⸗ den, verweigert. Wenn nun darauf die Mitglieder des engeren Ausschusses der Ritterschaft diese beriefen und, trotz der mehrfach gegen die Berechti⸗ gung hierzu und die Rechtmäßigkeit des Verfahrens erlassenen Proteste, eine Reihe von Gutsbesitzern rschien und Majoritätsbeschlüsse faßte, so können wir diese als gültige Beschlüsse der Ritterschaft eben so wenig anerkennen, als die Deputationen derselben als berechtigt, im Namen der Ritterschaft aufzutreten. . Es ist hier sonach kein Recht vorhanden, auf einen Rechtsschutz zu provo⸗ ziren, der früher verheißen war, es ist keine Verpflichtung für den Landes⸗ herrn vorhanden, diesen in solcher Weise in einer, die gesammten Stände tangirenden Angelegenheit zu gewähren, wenn nicht diese einen Antrag stel⸗ len, sondern nur eine Fraction eines Theils derselben auftritt.

Ist solchergestalt die Gestattung eines Verfahrens nach dem fruͤheren Gesetz über ein Schiedsgericht nicht zulässig, so ist doch die Großherzogliche Regierung durchaus nicht gesonnen, irgend Jemanden, der ein Recht gegen sie zu haben glaubt, den Rechtsweg zu verweigern. Es kann dies in Folge neuerer Vereinbarung bei dem Schiedsgericht in Erfurt geschehen. 4

Dort ist auch bereits der Anspruch der strelitzer Regierung gegen uns auf gemeinsame Einberufung der alten Stände geltend gemacht, damit Sttelit mit ihnen die Wege der verheißenen Verfassungsänderung berathen önne.

Auf diese Klage haben wir uns ein sse im Begri isere eraiesehangesceg 1 gelassen und sind im Begriff, unsere

Ist nun auch der Antrag dort etwas anders gestellt, so ist do . Angabepunkt des ganzen Streites die Frage, 8 82 der Großherzog, unser allergnädigster Herr, ein Recht halte, am 10. Okto⸗ ber die Verfassung zu verkündigen, und ob diese als rechtsgültig anzu⸗ sehen sei. 1

Ueber diese Frage wird dort verhandelt und entschieden.

Nun ergreift die Kompetenz dieses Bundes⸗Schiedsgerichts auch die Klagen der Anhörigen eines der verdündeten Staaten gegen die Regierung desselben wegen Aufhebung oder verfassungswidriger Veränderung der Lan⸗ des⸗Verfassung.

Hier ist mithin auch den Mitgliedern der früheren Ritterschaft, wenn das Gericht sie dazu berechtigt erkennt, der Weg gewiesen, ihr vermeintes Recht geltend zu machen.

Unmöglich kann doch aber dieselbe Sache, und noch dazu eine so wich⸗ tige Frage des Staatsrechts, bei zwei verschiedenen Gerichten zur Entschei⸗ dung gefördert werden.

Es liegt im Interesse jeder einzelnen Regierung, so wie derer, welche gemeinsame Interessen deutscher Regierungen vertreten, daß ein Recht, wo es vorhanden ist, seine Entscheidung finde; allein, daß ein Zustand ent⸗ stehe, wie er denkbar bleibt, wenn zwei verschiedene Gerichte über die⸗ selbe Sache entscheiden könnten und sollten, das wird und kann die Regierung des Einzelstaates nicht zugeben, und das können auch die Re⸗ gierungen, welche die gemeinsamen Interessen vertreten, nicht wollen und nicht dulden, wenn sie nicht statt der Rechtssicherheit Verwirrung herbei⸗ führen wollen.

Die Schritte, welche die Note des K. Ministeriums zunächst bezielt, sind einfache Folgen der Verbindung des Staatsgrundgesetzes und der damit verbundenen Auflösung der früheren Stände. Es sind Verwaltungsmaß⸗ regeln, die nicht ausgesetzt werden konnten, ohne Stockung in die Verwal⸗ tung zu bringen.

Es hat demnach die Uebernahme der Verwaltungen, welche der engere Ausschuß der Ritter⸗ und Landschaft bisher führte, bereits am 20sten d. M. stattgehabt.

Wenn das Königliche Ministerium auf ein ähnliches Anschreiben der Königl. preußischen Regierung Bezug nimmt, so ist uns ein solches aller⸗ dings geworden, und erlauben wir uns in Abschrift anzuschließen, was dem⸗ selben hierauf erwiedert worden.

Gern sind wir auch bereit, die darin vorbehaltene weitere Begründung unserer Ansicht dem Königlichen Gouvernement zugehen zu lassen.

Wir vertrauen vollständig dem hohen Gerechtigkeitssinn des Kaiserli⸗ chen Gonvernements, daß keine Schritte geschehen werden, welche die Rechte und die Selbstständigkeit der Einzeln⸗Regierung gefährden, zumal dann, wenn dieselbe, wie es hier geschieht, einem Jeden, der angeblich ein Recht hat, den vollsten Rechtsschutz in der Weise, wie dies nur angemessen er⸗ scheint, zu gewähren bereit ist.

Wir benutzen gern diese Veranlassung, dem Kaiserlichen Ministerium unsere unwandelbare Hochachtung zu bezeugen.

Schwerin, den 31. Dezember 1849.

Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsches Ministerinm der auswärtigen An⸗ gelegenheiten.

An das Kaiserlich österreichische Ministerium der

auswärtigen Angelegenheiten zu Wien.“

Schwerin, 25. Jan. (M. Ztg.) Die Bestrebungen der gemäßigten Partei haben sich hier neuerdings auch den Wahlen zum erfurter Reichstage zugewendet, und durch Vorberathungen, Aufrufe,

Wething per Kinzelnen in kleineren Kreisen u. s. w. das Interesse

an diesem, auch für Mecklenb ur Als Erfordernisse zur Kanded 17 1) Die besch 8 atur werden hingestellt: 5 ) Die beschleuuigte Annahme des Verfassu⸗ im Ganzen, schlimmstenfalls selbst eeease nur nicht das Wesentliche ddiet ööu1“ Vollziehun gsgewalt i he (die Einheit und Stetigkeit der ollziehun gsgewalt in der Hand des Regenten des mächtigst

rein deutschen Staates, eine Volksvertretung d rch 18. und Staatenhaus) betreffen. .“

2) Die genaue Kenntniß unserer eigenen Verfas ihrer Entstehung, Fortbildung und rechlchen cecesche, 8 zu Erfurt darüber die Begriffe aufzuklären und unserer Sache Sympathieen im weitesten Kreise zu erwecken. G Die sörmliche Aufstellung eines Kandidaten hat bisher noch nicht stattgefunden, doch nennt man allgemein den Professor Hegel in Rostock als denjenigen, welcher auch für die Erfüllung der zwei⸗ ten, für Mecklenburg so wichtigen Aufgabe besonders befähigt wäre.

chtigen Gegenstande sewestt.

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 19. Jan. (O. P. A. Z.) Unser Landtag scheint es noch vor seiner demnächstigen Auflösung auf ein demokratisches Renommé abgesehen zu haben. So beschloß er gestern, daß der Vorstand der Zusammenberufung des Landtags berechtigt sein solle, wenn die Regierung diese nicht zur verfassungs⸗ mäßigen Zeit erfolgen lasse, und heute entschied er sich dahin, daß der Regierung nur ein suspensives Veto zustehen solle. Auch will er durchaus unser demokratisches Wahlgesetz in die Verfassung aufge⸗ nommen haben und sonderbarerweise ein Bedenken darin finden, daß, wie die Regierung gewünscht, zur Zeit, wo der Landtag nicht versammelt, in Zweifelfällen, z. B. bei einem ausbrechenden Kriege, der Land⸗ tagsvorstand ihr berathend zur Seite stehe. Die Minister erklärten sich entschieden gegen die obigen zwei Beschlüsse, und die ganze Folge der ultrademokratischen Richtung, zu welcher sich unsere Land⸗ tagsmajorität jetzt hinreißen ließ, wird nun die sein, daß es zu gar keiner Revision des Grundgesetzes kommt, sondern bei dem bisheri⸗ gen Zustande verbleibt.

Weimar, 21. Jan. (O. P. A. Z.) So eben wurde in un⸗ serem Landtage zu §. 54. des Verfassungsentwurfs das suspensive Veto, jedoch in einer sehr begränzten Weise, von einer kleinen Ma⸗ jorität angenommen. Es soll sich nämlich nur auf Gesetzentwürfe, nicht auf die Verfassung erstrecken. Die bedeutendsten Redner für waren Abgeordn. Fries, Trunk, Vicepräsident Schüler, gegen: der Minister von Watzdorf, von Wydenbrugk, Abgeord. Lairiz, Maul. Einer Genehmigung di ses Landtagsbeschlusses von Seiten des Großherzogs kann die Versammlung, nach den Ansichten der Mini⸗ ster, nicht wohl entgegensehen, eher einer Auflösung der Kammer. Doch wird das Letztere auch nicht eintreten, weil die Landtagsar⸗ beiten an ihrem Ende sind.

Mecklenburg⸗Strelitz. Neustrelitz, 25. Jan. Der Offiz. Anzeiger enthält die Bekanntmachung der Großherzog⸗ lichen Landesregierung vom 16. Dezember 1849, betreffend die Be⸗ stellung einer Kommission (bestehend aus dem Baurath Buttel als dem den Vorsitz führenden Großherzoglichen Architekten, einem Leh⸗ rer der hiesigen Realschule, dem hiesigen Maurer⸗ und beziehungs⸗ weise Zimmergewerke und einem das Protokoll führenden Notarins) zur Prufung der Maurer⸗ und Zimmergesellen hinsichtlich ihrer Be⸗ fähigung zur Meisterschaft. Desgl. vom 8. Januar 1850, betref⸗ fend die Bestellung des landesherrlichen Kommissarius (Geheime Justizrath Dr. von Schulz) zur Leitung der Wahl eines Abgeord⸗ neten für das Volkshaus des nach Erfurt zu berufenden Reichstags.

Neubrandenburg, 22. Jan. (W.⸗Bl. f. M.⸗St.) Auf einer hier gestern stattgehabten Urwähler⸗Versammlung wurden als Kandidaten für den erfurter Reichstag Dr. Schrader in Liepen, Bürgermeister Siemssen in Stargard und Bürgermeister Wulffleff in Woldegk in Vorschlag gebracht. Der friedlander Wahlverein hat sein Augenmerk auf eines der früheren frankfurter Parlaments⸗Mit⸗ glieder (Bassermann oder Soiron) gerichtet. Kandidaten des neu⸗ strelitzer Wahlvereins sind der Hofrath Bahlcke und der Regierungs⸗ Rath von Malschitzki. Bei einer hier in Neubrandenburg in einigen Tagen stattfindenden Zusammenkunft der verschiedenen Wahlvereine hofft man sich dahin zu einigen, nur zwei Kandidaten, Bahlcke und Wulffleff, aufzustellen.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 25. Jan. (F. J.) Der

Königlich bayerische General⸗Major, Herr von Fylander, hat in der heute Vormittag stattgehabten Sitzung der hohen Bundes⸗Central⸗ Kommission seine Kreditive als Bevollmächtigter Bayerns überreicht. Der Königlich preußische Hauptmann, Herr Roulland, ist hier ein getroffen und hat seine Functionen bei der Ingenieur⸗Abtheilung der hohen Bundes⸗Kommission sogleich angetreten. der sämmtlichen Aemter dieser Kommission ist somit komplett.

Das Personal:

Ausland.

Frankreich. Paris, 24. Jan. Es ist nun keln

Zweifel mehr, daß die Regierung ein Trup pen⸗Corps nach dem La Plata schicken werde. Der Constitutionnel meldet heute, daß das zweite und dritte Infanterie zu diesem Expeditions⸗Corpxs ihr Kontingent liefern werden. Auch (ine Artillerie⸗Compagnie wird eingeschifft. Die Korvette „La Capricieuse“, die Fregatte „Zenobre“ und die Dampf⸗Korvette „Prony“g werden einen Theil der Expedition hilden. 1“ sind ganz neu, der „Prony“, ein ausgezeichneter Dampfer, ist seit einiger Zeit im Mittelländischen Meere beschäftigt und wird, wie man vernimmt, von dem Contre⸗Admiral Dubourdien bestiegen werden.

Regiment

Die ersten

Ein Organ des Elysée betrachtet die Maßreégel, daß russischen

Unterthanen Pässe nach Frankreich verabfolgt werden dürfen, als ein Ereigniß von politischer Wichtigkeit und bemerkt darüber: „Man kann hieraus schließen, daß alle Declamationen über das russische Anlehen, in welchem man eine Drohung für den Weltfrieden er⸗ blicken wollte, der Begründung entbehren. Anleihe von 137 Millionen für eine Eisenbahn von St. Peters⸗ burg nach Moskau unternimmt, wenn es das Verbot r Reisen nach Frankreich für seine Unterthanen aufhebt, so zeigt dies raß es den Frieden und das gute Einvernehmen mit uns haben will.

Wenn Rußland eine

Der Handel von Paris kann übrigens nur gewinnen, wenn kein 5 8 10 S ITp 1 d F Ukas mehr die reichen Fremden von unseren Mauern fernhält.“

Die Presse ist abermals in Beschlag genommen worden. Lord Brougham stattete diesen Morgen dem Präsidenten der

Republik und den Ministern Besuche ab. Er wird dem großen Feste in dem Hotel des Präsidenten der National⸗Versammlung beiwohnen.

In der Notre⸗Dame⸗Kirche wird am 21. Februar die große

jährliche Vertheilung der Preise für die Zöglinge der Pharmacie in den Spitälern stattfinden. 8

Der Constitutionnel enthält Folgendes: „Wir können die

Nachricht bringen, daß die Anleihe der päpstlichen Begierung in⸗ wenigen Tagen abgeschlossen werden dürfte.

Diese Angelegenhei