1850 / 30 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

181

180 v . 8 2 4ℳ . 3 Akten von D. Kalisch. Vorher: Herr Lehmann, als Prolog 88 ei a g e zu m p reu h b sch en 3 1 an ts àA 1 1 g 2p. vorgetragen, von Herrn Grobecker. 0 b Sonnabend, 2. Febr. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum vbe“

erstenmale wiederholt in dieser Saison: Roberto il Diavolo (Robert der Teufel). Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französischen des Scribe und Delavigne, ins Italienische übertragen von Calisto

Bassi. Musik vom Königl. General⸗Musikdirektor und Hof⸗Kapell⸗ 8 Jau.

meister Meyerbeer. (Sga. Claudina Fiorentini: Alice, als Gastrolle.) Anfang 6 Uhr. 3 Sonntag, 3. Febr. (Neu einstudirt): Der Lumpensammler 2 von Paris. Drama in 5 Akten, nebst einem Vorspiel. (12 Tableaux. In ha 1. E5 56

Herr Grobecker: Den Lumpensammler Vater Jean.) 11 7 Baden. Karlsruhe. Ansprache an die Offiziere und Kriegsbeamten des aufgelösten Armee⸗Corps. Sachsen⸗Weimar. Weimar. Landtags⸗Debatten über den neuen Sta undgesetz⸗Entwurf. Die Gemeindeordnung.

Ausland. Vermischtes. 2 Durchreise fremder Diplomaten. Spanien. Madrid. Keine Legion für den päpstlichen Dienst. Cor⸗ tesverhandlungen. Nachrichten aus Portugal. Wissenschaft und Kunst. I Königliches Opernhaus. (Mozart's Geburtstagsfeier.) Matinée musi- 22. Wissenschaftliche Vorlesungen in Saale der Sing⸗-Akademie.

97 ½˖ ,G Eisenbahn⸗Verkehr.

93 ½ 6. 102 9 bg. Glogau⸗Saganer Eisenb ahn.

zönigsstädtisches Theater.

Donnerstag, 31. Jan. Der böse Geist Lumpacivagabundus, oder: Das liederliche Kleeblatt. Zauberposse mit Gesang in 3 Akten,

von J. Nestroy. 1 Freitag, 1. Febr. Posse mit Gesang in

8 Sh Berliner Börse vom 30. Januar. mechsel-Course. Eisenbahn- Actien.

1 EEET1“ gs gtamm⸗ Aeotien. Kapilal. Prioritäts-Actien. V Kapital. . 250 PFl. 143 ½ 82

250 Fl. 142 ird nach erfolgter Bekanntm. 300 Mk. 300 Mk.

1 Lst. 3 Mt. 6 300 Fr.

150 PFl.

150 PFl.

Gewerbe der einzelnen Landestheile vor den Uebergriffen der Ma⸗

jorität zu schützen vermöchte, diese fänden nur bei der Regierung 8 Schutz; bei den bestehenden Parteien könne er auch an eine größere Vorsicht in den Beschlüssen nicht glauben. Abgeordneter Schü⸗ ler: Die Verfassungsfragen kämen erst bei §. 58 zur Sprache, bei den übrigen Gesetzen hätten Regierung und Landtag dasselbe In⸗ teresse, und wenn, trotz aller Verschiebungen und Vorsichtsmaßregeln, das Ministerium einmal bei seinem abweichenden Willen beharre, sei dies nur Eigensinn; ein Recht der Minorität gegenüber der Ma⸗ jorität begreife er nicht. Geh. Staatsrath von Wydenbrugk: §. 58 berühre diese Frage nicht; allerdings hätten Regierung und Landtag nur das gemeinsame Interesse des Volkswohles, es frage sich aber, was man sich unter Volk und Volkswillen denke, nicht jenes allgemeine und unbestimmte Aggregat von Menschen dürfe man darunter begreifen, sondern man müsse dies nach zwei Seiten hin begränzen, einmal nach der äußeren Stellung der Einzelnen, nach der Verknüpfung ihrer Interessen mit dem Bestande des Staates, je nachdem sie Träger der Kullur sind.

Abänderung anderer Gesetze. Gehe S8

un9 8 Recienen Snaerae von Wyden⸗ schusses gern ihee Zustimmung geben wird, bnes Aautrag des Aus⸗ daß die Verfassung sich auf das beschränkt ee ist, und nicht andere Gesetze, namentlich das Wahl 8 Gegenstand Ich halte es füur ein großes Unglück im Staatsleden behineiniieht. es dahin bringen, daß Gesetze in ganz außergewöhnlichern Krisen gemacht werden müssen. In einem Zustande der Ua Zeiten oder der Depression trifft der Einzelne nicht das Richang eben so ist es im Leben eines Volkes. Deshalb ist es mir zweissk⸗ haft, ob wir bei einer Reihe von Gesetzen des vorigen Jahres en das richtige Maß getroffen haben, und ich glaube nicht, daß 8 sich rechtfertigt, auch auf diese Gesetze die erschwerenden Formen anzu⸗ wenden.“ §. 59 wurde in der Fassung des Ausschusses angenom⸗ men, desgleichen die an Stelle von §§. 60, 61, 62 des Entwurfs vom Ausschusse gestellten Anträge.

*

Berlin bei Nacht.

nne

Fraukreich. Paris. Belgien. Brüssel.

8

Tages- Cours

Zinssuss

Amsterdam 7 ages Cours.

1848.

Börsen-Zins- Rechnung. Rein-Ertra

Sümmtliche Prioritits-Actien werden durch

Der Reinertrag wW 6 jührliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt

in der dazu bestimmten Rubrik G b it 8 jen si v. Staat gar. D)ie mit 3 pCt. bez. Actien sind v 8

do.

Hamburg .

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800

do.

92;v½ a 93 bz. Borl Kmhalt 80 ¼ bz. do. Hamburg 107 ¾ 2 ¼ bz do. do. II. Ser. 67 a 66 ¾ b do. Potsd -Magd. .. do. do. .

6,000,000 8,000,000 1,82 4,000 14,000,000

Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg... do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...

London

Eerk

Wien in 20 Xr. 8 I1I11“ Landtags⸗Sitzung vom 24. Januar. Gegenstand der

Augsburg. .

Breslau Leipzig in Courant im 14 Thlr.

Frankfurt a. M. südd. W.

Petersburg

100 Thlr. 100 Thlr. ) 8 100 PFl. 34 11 7 . 100 SRbl. 3 Wochen z

Inländische Fonds, Pfandbrief-, Kommunal- Papiere umdl

Geld-Course.

Lf. Brief. Geld. Gem. Zf. Brief. Geld. Gem. breufs. Freiw. Anl 5 107 ½ 106 Pomm. Pfdbr. 3 ½ 95 St. Schuld-Sch. 3 ½ 89 88 ½ Kur- u. Nm. do. 3; 95 Seeh. Präm. Sch. 104 ½ 104 Schlesische do. K. u. Nm. Schuldv. 3 L11 do. ELt. B. gar. do. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. 5 105 ½ 104 5 Pr. Bk-Anth.-Sch 94

do. do. 3 ½ 8* 8

Vestpr. Pfandbr. 3 ½ Friedrichsd'or. 13 ¼, trossh. Posen do. 4 100 ½ And. Goldm. à 5th. 12 ½ do. do. 3 ½ 91 8 91 Disconto.

Ostpr. Pfandbr. 3 ½

91¹½

Ausländische Fonds.

1

do. do.

Poln. neue Pfdbr. do-beillope 3.4. S. 5 do. Part. 500 Fl. 8 I1 1 Anl. 4 do. do. 300 Fl. A. 4 Ilamb. Feuer-Cas. go.. Rtähach. Lat.] 5 111 111. do. Poln. Schatz 0.] 4 80⁰½ 5 4

Russ. Hamb. Cert. 5

do. Stiegl. 2. 4.

do. Staats-Pr. Anl Lübeck. Staats-A. 4 Holl. 2 ½ % Int. 2 ½ Kurb. Pr. 0.40 th. 33

N. Bad. do. 35 Fl. 19 ¼ 18 2

do. do. Cert. ve 94 ¼ do. do. 1. R. 200 Fl.] 17 ½ Pol. a. Pfdbr. a. C.

Magd. Halberstadt..

Cöln

Bonn. Cöln . pPüsseld.-Elberfeld Steele-Vohwinkel ..

1,700,000 2,300,000 9,000,000 V .

V

V

do. Leipziger CEII ö 1,500,00 do. Aachen 1,400,000 1,300,000 Niederschl. Märkisch. 10,000,000 do. Zweigbahn] 1,500,000 8 Oberschl. Lit. A. 2,253,100 106 bz. do. Lit B. 2,400,000 105 bz. Cosel -Oderberg . ... 1,200,000 4 Breslau -Freiburg. .. 1,700,000 Krakau-Oberschl. 1,800,000 19 Berg.-Märk.. 4,000,000 11b5ö Stargard-Posen .. 5,000,000 84 ¼ 6. Brieg Neisse ..... 1,100,000 Magdeb.- Wittenb.. .. 4,500,000

63 à 62 ½ bz.

Quittungs-Bogen.

Aachen-Mastricht .. 2,750,000

Ausländ. Actien.

Friedr. Wilh.-Nordb.

8,000,000 4 45 46 % 45 bz. u. G. do. Prior. 5

1C,)AJJ

Schluss-Course von Cöln-Minden 95 ¾ G

1

Die günstige Meinung pehauptete sich auch heute, und

die meisten Actien erfuhren eine neue Cours Steigerung.

100 G. 105 G.

1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 248,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 800,000

do. itt J) do. Stettiner Magdeb.-Leipziger .. Halle-Thüringer.... Goln indee do. do. Rhein. v. Staat gar. do POt do. Stamm -Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch. do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn do. do. Oberschlesische Krakau-Oberschl. .. Cosel-Oderberg Steele- Vohwinkel

do. do. 11. Ser. Breslau-Freiburg ... Berg.-Märk. c.

1/,0 ½ G. 103 ¼ G.

—SnSüg

26

2

2 △—

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104 bz

103 ¼ G.

—õnv-—öö

*

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vgSInn

1848.

Börsen- Zinsen. Reinertr.

Ausl. Stamm-Aelt. 8

2,050,000 6,500,000 4,300,000

Kiel-Altona Amsterd.-Rotterqd. Mecklenburger Thlr.

n

.

von Preussischen Bank-Antheilen 91 ¾˖ bz. u. G.

ö s Besonders w.

gren Anhaster gefragt und wurden höher bezahlt.]

Berlin, 29. Jan. Unseren Bericht über den vorwöchentlichen Gang der Börse haben wir diesmal um einige Tage aufschieben zu müssen geglaubt, um darin den Eindruck aufnehmen zu können, den die Beendigung des Verfassungswerkes in der zweiten Kammer auf die Börse gemacht hat. Wir vermögen hierüber, wie voraus⸗ zusehen war, nur Günstiges zu melden, indem die Thätigkeit im Geschäft, gestützt auf die Sicherstellung unserer inneren Angelegen⸗ heiten, an Umfang gewonnen hat und bessere Course herbeiführte. Sofort sind die Befürchtungen, welche leider durch Verbreitung fal scher und nachtheiliger Gerüchte täglich aufs neue genährt wurden und einen anhaltend schwankenden Zustand unterhielten, geschwunden, und an deren Stelle ist ein sicheres Vertrauen getreten, welches die Basis zu neuen Unternehmungen bilden wird. Wir haben bis zu dem heutigen Zeitpunkt das Vertrauen unseres Geldmarktes nur ein provisorisches nennen können, der Glaube an eine befriedigende Lösung war an der Börse zu schwach vertreten, weil er seinen Stützpunkt nur in dem Theil der Spekulanten fand, der sich auf gefährliche Operatio nen nicht einlaäßt und daher dem Ungläubigen wie dem Zweifler seit langer Zeit das Terrain überlies. Wir zweifeln nicht daran, daß die Entwickelung der Thätigkeit, wie sie bereits begonnen, auch fortschreiten wird, und können im voraus auf den günstigen Ein⸗ druck vorbereiten, den die Erledigung der preußischen Verfassungs⸗ frage nicht nur in unseren Provinzen, sondern auch in unseren Nach barstaaten und an den ausländischen Börsen machen wird. Bei dem anhaltenden Geldüberfluß, der ofenbar seinen Grund in der seitherigen Unsicherheit unserer Zustinde hat, steht einee fernere Verbesserung unserer Course außer Zweifel, denn schon in den bei⸗ den ersten Tagen dieser Woche zeigten sich vielseitige Käufer, und es darf erwartet werden, daß die Zahl derselben durch das Hin⸗ zutreten der Provinzen, die noch bedeutende Kapitalien zurückhiel ten, bald werden vermehrt werden. Was die Lokal⸗Verhältnisse unserer Börse anbetrifft, so haben wir schon in unseren früheren Berichten die Opfer im voraus beklagt, welche die Contremine zu bringen haben wird, wir bedauern solche auch heute, da sie den Einflüsterungen einer Partei zuzuschreiben sind, die, statt Vertrauen zu erzeugen, Mißtrauen verbreiten, und die leider in einzelnen Personen ihre Vertretung gefunden haben, denen ein großer Theil der Börse blindlings, fast möchten wir sa⸗ gen, willenlos folgt. Wir hoffen, daß die dem Geschäfte dringend nöthige ruhige Besonnenheit zurückkehren und dies dem wilden Treiben der Contremine ein Ziel setzen wird, damit nicht ohne Noth die uns zu Gebote stehende Kraft zersplittert werde, statt sich von dem Geldmarkte aus auf alle übrigen merkantilischen Verhältnisse auszudehnen. Wenn nun die Anregung sich zunächst solchen Eisen⸗ bahn⸗Effekten zugewandt hat, deren Coursstand noch der Specula⸗ non Raum giebt, so liegt dies in der Situation der Börse, und wir vermögen keinen sonderlichen Werth darauf zu legen, daß 3 prozentige garantirte Bahn⸗Actien weniger von worden sind. Vornehmlich sind Berlin⸗An⸗ ; 3 m „Magdeburger, Berlin⸗Hamburger und Friedrich Tilhelms⸗Nordbahn gestie en, der Umf diesen Actien wa bedeutend. Auch in Kraka Sens er Umsatz in ie en Actien war die Hände unserer Prt u⸗Oberschlesischen, welche anhaltend in - ivaten übergehen, war das Geschäft lebhaft.

Ueber die Bewegung d täglichen Notirungen. deren Actien verweisen wir auf unsere

Preußische Fonds bliebe

he 8 ben b steigend. Bank⸗Antheile erfuhren über die Schlußnotirun eigte sich mehrseitiger

Berliner Börse. 1

sonders heute sehr gefragt und eine Steigerung von circa 1 % 8 letzten Woche. Auch für fremde Fonds gehr, so daß der letzte Rückgang, den das

„. , 8 4 Ir Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 104 Br. Posener

Pfandbriefe 4 proz. 101 bez. u. Br., do. 3 . Büölegiche 3 ½proz. 95 u. ¼ bez. u. Br., do. Lätt. B. 100“¼ Br., 3 proz. 93 Br. Preußische Bank⸗Antheilscheine 94½ Br.

Poln. Pfanvbr. alte Aproz. 90 ¼ Br., do. neue Aproz. 955% Gld., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 122 Br., do. a 500 Fl. 80 ¾ G., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 178 Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗Obligat. a 4 pCt. 80 ½ Br.

Actien: Oberschlesische Litt. A. 106 ¾ bez., do. Litt. B. 105 Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger 79¾ Gld. Nieder⸗ schlesisch⸗Märlische 85 ¼ bez., do. Prior. 104 ½ Br., do. Ser. III. 103 ½ Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 95 Gld. Neisse⸗Brieg 37 ¾ bis 38 bez. u. Br. Krakau⸗Oberschles. 75 ½ u. 8⅔ bez. Friedrich⸗ Wilhelms⸗Nordbahn 45 bez. u. Gld.

Leipzig, 29. Jan. Leipzig —h 22 à. Jn, Br., 150 Gld. 107 ¾ Gld. Sächstsch⸗Bayerische 86 Br., 862½ Gld. Schles. 94 ½ Gld. Chemnitz⸗Riesa 25 ½ Gld. Löbau⸗Zittau 17 ½ Gld. Mag⸗ deburg⸗Leipzig 210 Br. Berlin⸗Anhalt. 90 Gld. Krakauer 74 Gld. Friedrich⸗Wilh.⸗Nordbahn 45 ¼½ Gld. Altona⸗Kiel 94 Br., 93 ½ Gld. Deßauer B. A. 118 ½ Gld. Preuß. B. A. 94 Br., 93 ½ Gld.

Frankfurt a. M., 27. Jan. (Sonntag.) 8 85 ½ Br., 85 Gld. 4broz. 75 Br., 76 Gld. B. A. 1255 Br., 1250 Gld. D. L. 25 Fl. 28 Br., 27 ¾ Gld. Hope 86 ½ Br. Stiegl. 85 Br. Int. 55 ½ Br., 55 ¼ Gld. Ard. Zproz. 29 Br., 29 ½ Gld. Poln. 300 Fl. 119 ½ Gld., 500 Fl. 81 ¼¾ Br., 81 Gld. Kurhessen 33 Br., 32 ½ VI8öö38 Gld. Bad. 32 ¼ Br., 32 ½ Gld. Taunus 306 Br., 303 Gld. Bex⸗ bach 85 ¼ Br., 85 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 44 Br., 44 ½⅜ꝙ Gld. Köln⸗Minden 96 Br., 95 ½ Gld.

Effekten-Sozietät. Für Oesterr. Fonds zeigte sich heute eine bessere Stimmung und deren Course höher als gestern, bei einigem Umsatz. Die übrigen Fonds und Actien bei einigem Umsatz un⸗ verändert.

Hamburg. 28. Jan. 3 ½ proz. p. C. 86 ½ Br. und Gld. St. Pr. Oblig. 87 Br. E. R. 106 Br., 105 ½ Gld. Stiegl. 84 ½ v Gld. Däaͤn. 70 ½ Br. Ard. 11 ½ Br., 11 Gld., Zproz. 28 ¼½ Br. und Gld. Hamburg⸗Berl. 79 ½ Br, 79 ½ Gld. Berge⸗ dorf 93 Gld. Magdeburg⸗Wittenberge 62 ¼ Br., 62 ½ Gld. Al⸗ tona⸗Kiel 93 Br. Köln⸗Minden 95 Br., 94 ¾ Gld. Friedrich⸗ Wilhelms⸗Nordb. 44 ½ Br., 44 ½¼ Gld. Mecklenburg 34 Br.

Die Börse sehr fest und war zu den notirten Coursen in meh⸗ reren Fonds und Eisenbahn⸗Actien mäßiger Umsatz.

Dresdener Part. Oblig. 106 ¼ Leipz. Dr. E. A.

Met. 5proz.

4 ½ Uhr. Coup. 8 ¾6.

Amsterdam, 27. Jan. Effekten⸗Sozietät. oll. Integr. 55 ½, 7. Span. Ard. gr. Piecen 12 1.6.

st. Met. 5proz. 81 ¾. Port. 5proz. 36 ½; 4proz. 37 ½⅜, ½, ½, , , 16. Die Aufmerksamkeit der Spekulanten war heute besonders auf Peru und Portug. gerichtet. Beide Gattun⸗ gen waren höher anzubringen; in den übrigen notirten Fonds war der Handel von geringer Bedeutung.

H O

„. Peru 68 ½, .

0 2

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 30. Januar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: 8 Weizen nach Qualität 52—56 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 27 28 ½ Rthlr.

neue rüssische Anlehen bewirkt hatte, vollständig eingeholt wor⸗

Auswärtige Börsen.

Breslau, 29. Jan. Hollänvd. u. Kais 5 Friedrichsdror 113 ½ Br. Louisdor 112nsee. . 8. 95 Gld. Oesterr. Banknoten 915 bez. Staatsschuldscheine 88 Snb.

pr. Frühjahr 27 ¼ Rthlr. Br., 27 G. Mai / Juni 27 ¾ Rthlr. Br., 27 ½ G. Juni/ Juli 28 ½ Rthlr. Br., 28 ¼ bez., 28 Gerste, große loco 22 —24 Rthlr. kleine 19 21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 17—18 Rthlr. pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr.

„proz. 91 ½2 bez. u. Gld. V

16“

Erbsen, Kochwaare 32—40 Rthlr. Futterwaare 29 —32 Rthlr. Rüböl loco 13 ⁄½ Rthlr. pr. Jan. 13 12 a ½ Rthlr. verk., 13 ½ Br., 13 ½ Jan./Febr. 13 ¼ Rthlr. bez. u. Br., 13 ¾6 G. Febr. März 13 ½ Rthlr. Br., 13 a 13 ½ G. März /April 13 ½ Rthlr. Br., 12 8 a 13 G.

2 11. G

April /Mai 13 Rthlr. Br., 12 ½ a

Mai/ Juni 12 ½⅜ Rthlr. Br., 12 ½ Juni / Juli 12 ½ Rthlr. Br. Leinöl loco 12 Rthlr. Br. pr. März./April 1186 Rthlr. Br., 11½ G. pr. April/ Mai 11 Rthlr. Br.. 14 ½ G. Mohnöl 15 ½ Rthlr. Palmöl 12 ½ a 12 Rthlr. Hanföl 14 Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ¾ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 u. 13 3 Rthlr. mit Faß 14 Rthlr. Br. Febr. /März 14 ½2 Rthlr. Br. März/April 14 ¼ Rthlr. Br. April /Mai 14 ⁄2 a Rthlr. verk., 14 % Br., ³ Mai /Juni 14 ¼ Rthlr. verk. Juni. / Juli 15 Rthlr. Br., 15 G. Juli/ Aug. 15 ½ Rthlr. Br., 15 ½ a ½ G.

Breslau, 29. Jan. gelber 39, 45, 51 Sgr. Roggen 23 ½, 25, 27 Sgr. Gerste 20, 22, 24 Sgr. Hafer 16 ½, 17½, 18 ½ Sgr. Kleesaat ohne wesentlichen Umsatz. Spiritus 5 ½2 Rthlr. Gld. Rüböl 14 ½ Rthlr. Gld. Zink loco 5 ½ Rthlr. gefordert. Bei mäßiger Zufuhr waren Preise heute unverändert, bis au Hafer, der um etwas anzog.

Weizen, weißer 40, 48, 54 Sgr.,

8 6

Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 29. Jan. (2 ½ Uhr.) Met. 5proz. 85 ½¼. 4 ½ proz. 75. Span. 3proz. 29 ½. Wien 106 ½.

Hamburg, 29. Jan. (2 ½ Uhr.) Köln⸗Minden 94 ½. Magdeb.⸗Wittenb. 62 ½. Russ. Anl. 94 ½.

In Getreide war es still.

Paris, 27. Jan. (6 Uh r.) 95 15.

Paris, 28. Jan. Span. inl. Zproz. 29 ½.

Amsterdam, 28. Jan. 3proz. Inl. 29 ⁄%. Rüböl pr. Mai

Hamburg⸗Berlin 79 ½. Nordbahn 44. Neue

(Pass. de 1'Opéra.) 5proz.

(5-Uhr.) 3 proz. 58.10. 5proz. 95.35. Nordb. 470.

(4½ Uhr.) Int. 55 ½¼. Ard. 13 ½ Madrid, 21. Jan. Inl. 3proz. 29 ¼.

v“

Madrid, 22. Jan. Inl. 3proz. 29 ½. Stettin, 29. Jan. Weizen uckerm. in loco 89 pfd. 50„¼ Roggen wie gestern. 1 8 Rüböl 12 Rthlr. pr. Jan., auf später unverändert. Spiritus unverändert. Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗ zeigers sind Bogen 307 bis 312 der Verhandlungen

der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Gehein u Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Beilage

Auswärtige Börsen.

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ü.e2uv 1,amHA. IA2&ιꝙαρ⁸ℛ☚σa.ρ caαi☚e—rvn.

Nichtamtlicher Theil. Deutschland.

11

Baden. Karlsruhe, 27. Jan. Bei Gelegenheit der Erwiede

rung auf einen Artikel in der Deutschen Ztg. aus Baden, in welchem die Niedersetzung des außerordentlichen Ehrengerichts über die Offiziere des Großherzoglichen Armee⸗Corps und das Verfahren dieses Ge⸗ richts einer Kritik unterzogen wird, theilt die Karlsruher Zei⸗ tu ig jetzt die folgende Ansprache des badischen Kriegspräsidenten an sämmtliche Offiziere und Kriegsbeamte mit, welche sie schon vor dem Zusammentritt des Ehrengerichtes gern der Oeffentlichkeit übergeben gesehen hätte: .

ü 1““ Beamten des aufgelösten Armee⸗Corps. S Mannschast 8 1 sich die leider überwiegende Mehrzahl Snn F öroßherzog ichen Armee⸗Corps schuldig gemacht hat, b öne Beispiel in der Geschichte der deutschen Armeen.

I1I6“ die badischen Waffen mit Schmach bedeckende Ereigniß hat das Offizier⸗Corps in die allerschwierigsten Lagen versetzt, in die ein ehrlieben⸗ der, pflichttreuer Offizier gerathen kann.

Die so verschiedenen Verhaͤltnisse, in welchen sich die einzelnen Trup⸗ penabtheilungen bei dem Ausbruch des so ganz unvorhergesehenen und überraschend schnell verbreiteten Aufstandes befanden, haben den Offizieren auch eben so verschiedene Standpunkte zur Beurtheilung ihres Verhaltens gewährt. Denn während bei einigen Truppentheilen die Offiziere durch ihre Untergebenen lebensgefährlich bedroht waren, bewiesen andere Mannschaften, namentlich die Reiterregimenter, die reitende Artillerie, und ein großer Theil der Fußartillerie, auch einige Abtheilungen der Infanterie, den Offiz ieren fortwährend Achtung und Vertrauen.

Wenn es nun auch in der Natur der Verhältnisse lag, daß die bedroh⸗ ten Offiziere, welche alle Hoffnung aufgeben mußten, ihre Untergebenen wieder zur Pflicht zurückzuführen, sich sofort entfernten, um jede Gemein⸗ ües Teö Mannschaft aufzugeben, so erscheint es eben e E1“ L sfiziere, welche das Vertrauen ihrer Abthei⸗ UvT und denen daher noch bedeutender Einfluß auf

ben in Aussicht stand, die Hoffnung nicht sogleich aufgaben, ihre Mann⸗ schaft wieder auf die Bahn der Ehre und der Pflicht zurückfüͤt nen. Es konnte sich daher bei diesen Offizieren nur darum 9 richtigen Moment zu erfassen, in welchem sie, diese Hoffnung 1 fgeb von der meuterischen Truppe sich trennen mußten, um nicht saälbst h Strom der Bewegung zu gerathen, und von demselben wider Willen forir gerissen zu werden. 1

Leider haben mehrere Offiziere, trotz ihrer ursprünglich pflichttreuen Ge⸗ sinnung, nicht den Takt gehabt, diesen Moment richtig zu erfassen, und ha⸗ ben sich daher mehr oder weniger eben so kompromittirt, wie jene, welche aus verdorbenen Grundsätzen oder unseliger Verblendung einer Bewegung gefolgt sind, die un ägliches Unglück über das Land gebracht hat. Dasdurch aber, daß ein Theil der Offiziere es durch Ehre und Pflicht geboten hielt, ihre meuterische Mannschaft bei dem Ausbruch des Aufstan⸗ des zu verlassen, um nicht von ihr gezwungen zu werden, sie bei ihren strafbaren Bestrebungen anführen zu mussen, während der andere wenn auch kleinere Theil der Offiziere seiner Pflicht und Ehre dadurch zu entsprechen glaubte, daß er bei seiner Mannschaft verblieb, in der Hoffnung, sie auf den Weg der Pflicht zurückführen zu können, bildeten sich in dem Offizier⸗ Corps, je nach diesen Ansichten, zwei Parteien.

Dieses Verhältniß, in welches sich auch die öffentliche Meinung im Civilstande und die Presse einmischte, konnte nicht anders als das Esprit⸗ de⸗Corps und das wechsekseitige Vertrauen im Offiziercorps tief erschüttern.

Unter diesen Umständen wird es zur Lebensfrage für das badische Of⸗ fiziercorps, daß ein Gericht über das Verhalten vor und bei dem Aufstande eines jeden einzelnen Offiziers urtheile, welches sowohl bei dem Ossfizier⸗ corps selbst, als auch gegenüber der öͤffentlichen Meinung in den anderen deutschen Armeen und dem deutschen Publikum die nöthige moralische Macht darstellt. Um diese Bedingung erfüllen zu können, muß ein solches Gericht als möglichst unparteiisch erscheinen.

Dies vorausgesetzt, wurde beschlossen:

1) das niederzusetzende Ehrengericht zur Hälfte aus Offizieren einer anderen deutschen Armee zusammenzusetzen, und *

20 die Bestimmung der Mitglieder aus dem badischen Offizierscorps der freien Wahl desselben zu überlassen.

Da der allgemeine Wunsch im badischen Ofsizierscorps sich dahin aus⸗ sprach, daß die Hälfte der ehremrichterlichen Mitglieder aus der Zahl der Offiziere der Königlich preußischen Besatzungsarmee in Baden gewaͤhlt wer⸗ den möchte, indem diese, mit den Verhältnissen vertraut, vollkommen im Stande sind, die Handlungsweise der zu Beurtheilenden streng, gerecht, und zugleich billig zu würdigen, so haben Se. Majestät der König von Preußen auf die von diesseits erbetene hochgeneigte Vermittelung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen die in Gemäßheit des provisorischen Gesetzes vom 21sten v. M. nöthige Anzahl ehrenrichterlicher Mitglieder aus der Königlich preußischen Besatzungsarmee gnädigst zur Disposition gestellt.

Es handelt sich demnach nur noch um die Wahl der ehrenrichterlichen Mitglieder aus dem badischen Offizierscorps.

In Folge des höchsten Befehls vom 3ten d. M., Nr. 71, werden die Offiziere und Kriegsbeamten nunmehr aufgefordert, die hierbeifolgenden Wahlzettel in Gemäßheit der Wahlordnung vom 21sten v. M. auszufüllen und bald thunlichst anher vorzulegen, damit das außerordentliche Ehren⸗ gericht ohne weiteren Zeitverlust in Thätigkeit treten kann.

Karlsruhe, den 6. Oktober 1849.

Der Präsident des Großherzogl. Kriegsministeriums. A. von Roggenbach.“

Sachsen⸗Weimar. Weimar, 25. Jan. (Weim. Ztg.) Schluß der Landtags⸗Sitzung vom 21. Januar. Abgeordneter Henß: Durch das unbeschränkte Recht der Initiative, welches die Regierung dem Landtage im Entwurfe biete, sei ein großer Vortheil gewonnen; wenn man §. 54 ablehne, verliere man diesen wieder. Das Beispiel Norwegens passe nicht, denn dort gebe es eigentlich zwei Kammern. Für den Trunkschen Antrag könne er nur dann stimmen, wenn derselbe auch die Rechte des Handels, der

„Hierauf müssen die Gesetze des Staates sich stützen, obschon das richtige Maß zu finden jetziger Zeit bei dem Absterben frü herer Formen allerdings schwer ist. Zweitens ist das Zeitmaß eine Gränze, die Meinung des Tages ist noch nicht die wahre Volks⸗ meinung, selbst zwölf Jahre sind in der Kulturgeschichte eines tüch⸗ tigen, langsam sich entwickelnden Volkes nicht lang. Eine beson⸗ dere Berücksichtigung verdient aber noch der Umstand, daß wir nur eine Kammer haben; es bringt kein Heil, das heute einzureißen, was man erst gestern erbaut hat, und bei der Masse unserer neuen Organisationen kann man sich der Besorgniß nicht entschlagen, ob man so viele konservative Kräfte finde, als nöthig sind, um die neuen Einrichtungen zu hüten und zu pflegen.“ Das Beispiel der Reichsverfassung passe nicht, denn wir besäßen nicht die Ga⸗ rantieen eines großen Staates, eines Staatenhauses ꝛc., außerdem wären dem Oberhaupte eines Bundesstaates nicht alle monarchi⸗ schen Bestimmungen nothwendig. Abgeordn. Maul vertheidigt die Regierungsvorlage und führt an, daß man weder in England, noch in Belgien von dem Veto Gebrauch mache. Abgeordn. Domrich behauptet, das suspensive Veto stütze den Thron. Abgeordn. Schu⸗ bert: Beim suspensiven Veto komme der Regent nicht in die Ge⸗ fahr eines lange dauernden Konfliktes mit dem Volke, in England wage man nicht, das absolute Veto anzuwenden, hingegen benutze der Präsident von Nord⸗Amerika sein suspensives Veto mit großem Vortheil. Praktisch sei die Frage ohne allen Belang bei der Gesin nung unseres Regentenhauses und den Anforderungen der künfti⸗ gen Reichsgewalt. Abgeordneter Schüler bemerkt gegen das Mi⸗ nisterium, daß alle Weltideen nicht von den gebildeten, sondern von den unteren Ständen ausgegangen wären. Hiergegen führt Geheimer Staatsrath von Wydenbrugk an, daß gerade die neuen Reformen von den gebildeten Ständen zuerst gefordert wor⸗ 18 wären. Nachdem Abgeordn. Rebling noch für und Abgeordn. GG“ gegen daos absolute Veto gesprochen, macht Staats⸗Mi⸗ v H noch darauf aufmerksam, man solle nichts von der Regierung fordern, wovon man nicht fest überzeugt sei und sich der Unannehmlichkeit einer abschlägigen Antwort nicht aussetzen. Nach dem Schlußworte des Referenten nahm der Landtag den §. 54 der Regierungs⸗Vorlage an und sodann den vom Ausschusse beantragten Zusatz, letzteren mit 20 gegen 17 Stimmen. Schluß der Sitzung Nachmittags 3 Uhr.

Landtags⸗Sitzung vom 23. Januar. Zu Anfang der heutigen Sitzung wurden die im Ministerial⸗Dekret vom 10ten d. M: enthaltenen definitiven Vorlagen in Betreff des Besoldungs⸗Etats G die künftigen neuen Landesbehörden, der Begutachtung des Ausschusses gemäß, mit großer Majorität vom Landtage im Gan⸗ zen angenommen. Hierauf ging derselbe zur ferneren Berathun über die Revision des Staatsgrundgesetzes über. §. 55 wurde 8 der Fassung des Entwurfs angenommen: „Der Landesfürst ist wenn der Landtag nicht versammelt ist, berechtigt, auch solche Ge⸗ setze, welche nach der gegenwärtigen Verfassung der Zustimmung des Landtages bedürfen, ohne letztere dann zu erlassen, wenn ihr durch das Staatswohl dringend gebotener Zweck einer schleu⸗ nigen Erfüuͤllung bedarf“, und zu dem folgenden Satz: „ausgenom⸗ men hiervon sind alle und jede Abänderungen dieser Verfassung und des Wahlgesetzes“ der Zusatz⸗Antrag des Abg. Schüler: „so wie jede Suspendirung der Grundrechte.“ Zu §. 56, in welchem es sich um die Verkündigungsformel der Gesetze handelt, hatte der Ausschuß folgende Formel beantragt: „Wir (Karl Friedrich), Groß⸗ herzog zu Sachsen ꝛc., verkündigen nach erfolgter Zustimmung des Landtages Folgendes als Gesetz“, wonach also das „von Gottes Gnaden“ im Wegfall kommen sollte. Abg. Lairitz: „Wenn auch die Formelẽ „von Gottes Gnaden“ eine bloße Verkündigungs⸗ formel ist, so glaube ich doch, daß auch in der Politik die Religion nicht am unrechten Orte ist, es gehört zu einem christ⸗ lichen Staat daß er sich bewußt ist, er bestehe durch Gottes Gnaden, dies Bewußtsein darf auch der Fürst haben, ich möchte darum gerade, daß diese Formel nicht wegbleiben möge.“ Abgeord⸗ neter Henß: „Wir sind alle von Gottes Gnaden, warum soll nicht ein Fürst sagen, daß er an seiner Stelle von Gottes Gnaden stehe?“ Abgeordn. Fries ist der Meinung, daß wohl keiner der Abgeordneten erst jetzt durch die Debatte sich für die Zweckmäßig⸗ keit des Beibehaltens oder des Wegfalls dieser Formel werde stim⸗ men lassen. Staatsminister von Watzdorf: „Ich glaube, daß ein Jeder das Gute von Gott hat; ich sinde es ganz angemessen, wenn der Fürst sagt, daß er seinen hohen Beruf nur von Gott habe, daß er im Sinne dieser Quelle zu handeln sich verpflichtet halte. Wenn man aber der Meinung ist, daß die göttliche Gnade die menschlichen Pflichten beseitige, so ist das eine große Verirrung, man soll sich vielmehr darüber freuen, wenn der Fürst in der Gesetzesverkündigung sich des Ursprungs seiner Macht und sei⸗ ner Pflichten aus Gott erinnert.“ Abgeordneter Enders erklärt, wenn er gegen die Formel „von Gottes Gnaden“ stimme, habe er nicht das religiöse, sondern das politische Moment im Auge, da diese Formel aus der absolutistischen Auffassung des fürstlichen Wesens hervorgegangen sei. Dieser Meinung trat Ab⸗ geordneter Lairitz entgegen. Abgeordneter Domrich für den Ausschuß⸗Antrag. Abgeordneter Schubert: „Wenn die drei Worte: „von Gottes Gnaden“ gestrichen werden, erhält das Volk dadurch kein Quentchen Freiheit mehr, das Volk wird es uns wenig Dank wissen, wenn wir eine halbe oder eine ganze Sitzung mit dieser Debatte ausfüllen.“ Derselbe stellt den Antrag zu der Formel: „von Gottes Gnaden“ noch das Wort: „constitutioneller“ Groß herzog hinzuzufügen. Dieser Antrag jedoch, so wie der des Ausschusses, wird bei namentlicher Abstimmung abgelehnt und §. 56 in der Fassung des Entwurfs angenommen. §. 58 (Gewähr der Verfassung) wurde in der Fassung des Ausschusses angenommen, wonach die Abänderung der Verfassung erschwerenderen Bestimmungen unterliegt, als die

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Berathung war der Bericht des Ausschusses über das Ministerial⸗ Dekret, die Gemeinde⸗Ordnung betreffend. Der Landtag nahm, auf Empfehlung des Ausschusses, die sämmtichen Punkte des Dekrets an. Außerdem hatte der Ausschuß folgende Zusätze beantragt: a) Zu §. 126, daß die von der Staatsregierung angestellten Stadtdirek⸗ toren und Stadtschultheißen vom Staate zu versorgen seien und nicht den Städten als Pensionaire zur Last fallen sollten. Abg. Peucer gegen den Zusatz, weil das bisjetzige Wahlverfahren gül

tige gesetzliche Bestimmung gewesen sei; Abgeordn. Henß für den Zusatz. Geheimer Landesdirectionsrath Schambach, als Regierungs⸗ Kommissar: Der Landtag habe bereits früher einen entgegengesetzten Beschluß gefaßt und er empfehle, dabei zu beharren, denn es gebe auch kleinere Orte, wo durch die Bestimmung, daß der Justiz⸗

Beamte zugleich Bürgermeister sei, der Kommune theils Kosten er⸗ spart, theils der Vortheil verschafft worden sei, einen rechtskundigen Mann an der Spitze ihrer Geschäfte zu haben, deswegen könnten

die Gemeinden nun auch den vorübergehenden kleinen Nachtheil tragen. Abgoordn. Henß: „Warum soll eine Stadtgemeinde solch

einen Beamten, der an eine andere Stelle vom Staate versetzt

wird, noch pensioniren?“ Regierungs⸗Kommissar Scham bach:

„Ein solcher Beamter, der durch anderweite Anstellung entschädigt

wird, hat gesetzlich keinen Anspruch auf Pension.“ Abg. Fries:

„Alle Verhandlung hierüber ist unnöthig, da der Landtag bereits

früher einen Beschluß gefaßt hat.“ Referent Glock: Er selbst sei⸗ persönlich gegen den Zusatz. Der Zusatz wurde verworfen.

b) Der Antrag des Abgeordn. Alberts, daß Geistliche und Schul⸗

lehrer provisorisch von persönlichen Diensten und Gemeindeabgaben sür ihre Besoldungsbezüge befreit sein sollten, wurde mit der aus⸗ drücklichen Beschränkung auf die Zeit, so lange die Kirchen⸗ und Schulangelegenheiten noch nicht geregelt werden, angenommen. c) Schließlich der Zusatz: Jede Disziplinar⸗ oder Polizeistrafe, welche die Gemeinde zu bestimmen hat, fällt der Gemeindekasse zu, findet aber gerichtliche Verhandlung darüber statt und der Richter spricht die Strafe aus, so gehören die Gerichtskosten der Staatskasse, die ausgesprochene Geldstrafe aber der Gemeindekasse. Regierungs⸗ Kommissar Schambach: Nur wenn ein Denunciat sich weigere, die Strafe ohne Weiteres zu zahlen, komme die Sache zu gerichtlicher Verhandlung, und dann müsse die Strafe der Staatskasse anheimfallen, theils nach allgemeinen Grundsätzen, theils wegen des Schadens, welchen der Fiskus habe, wenn Ge⸗ fängnißstrafen wegen derartiger Vergehen in den Gerichtsgefäng⸗ nissen verbüßt wuürden. Abgeordneter Fries: Wenn die Strafe

im ersten Falle der Gemeinde gebühre, müsse sie es auch im zweiten; die Gemeinden hätten so durch Uebernahme der Ortspolizei manche neue Last. Abgeordneter Henß in gleichem Sinne. Abgeordneter Rebling eben so, die Polizei würde dann auch besser gehandhabt. Abgeordneter Jäde: Die Gemeinde klage ja nur beim Gerichte ihre Forderung ein. Abgeordneter Lairitz: Das bestreite er, denn der Richter könne ja auch auf Gefängnißstrafe erkennen; die Kon⸗ sequenz des Satzes sei, daß die Gemeinden eigene Gefängnisse herrichte

und Gefängnißwärter anstellen müßten. Abgeordneter Stäps: Der Gemeindevorstand bestimme die Strafe, dürfe sie aber, nach den Grund⸗ rechten, nicht selbst auf den einzelnen Fall anwenden, sondern müsse

dies dem Richter überlassen. Abgeordneter Lairitz: Der Gemeinde⸗

Vorstand sei nicht Richter und der Richter nicht Geschworener

Abgeordneter Maul: Man müssee die eigentlichen Gemeindebußen

von den übrigen Strafen unterscheiden, würden erstere nicht be⸗

zahlt, so habe der Richter sie nur, Namens der Gemeinde, bei u⸗

treiben, die Untersuchung und Vestrafung der letzteren SeSen

gehöre vor den Richter, und die Strafe in die Staatskasse. Staats⸗

Minister von Watzdorf gleichfalls für diese Ansicht, die eigent⸗

liche Polizeigewalt sei in der Regel nicht in den Händen der Ge⸗

meinden gewesen und gehe jetzt auf die Justiz⸗Behörden über, da⸗

her gebührten auch diesen die Strafgelder, und nur aus Billig⸗

keits⸗Rücksichten überlasse man den Gemeinden bestimmte Arten von

Strafgeldern, weil die Gemeinden manche Einnahmen verlieren und

neue Lasten übernehmen müßten, dies dürfe man aber nicht auf

solche Strafgelder ausdehnen, die von der Justiz erkannt würden.

Abgeordneter und Referent Glock: Er sei nunmehr über den Sach⸗

verhalt aufgeklärt und gegen den Zusatz. Der Landtag nimmt den

Zusatz an. .

Frankreich. Paris, 26. Jan. Herr Romieu, einer der Redakteure des Napoleon, soll zu einem hohen diplomatischen Posten bestimmt sein. Der Redacteur der Reforme, Gallot, ist wegen Preßverge⸗ hens vom Zuchtpolizeigericht zu 6000 Frs. Geldstrafe und in die Kosten verurtheilt worden.

Nächstens wird man 43 Unteroffiziere und Soldaten des zu Vincennes liegenden 31sten Linien⸗Regiments nach Algerien abgehen lassen; nach der Presse haben sie sich diese Maßregel durch ihre demokratischen Ansichten zugezogen. 8 1 General Changarnier hielt vorgestern Heerschau über die Truppen der 4ten und 6ten Brigade, welche aus der Umgegend von Paris zu diesem Zwecke am Morgen mit vollem Gepäck einmar⸗ schirt waren. Frankreichs diplomatische Agenten zu London, in der Schwei und in Deutschland melden, daß zwischen den Flüchtlingen in F. beiden ersteren Ländern häufige ,veneaeineg.g gehalten würden und daß senmnac. Demokraten⸗Vereine des Auslandes in emsigem Briefwechsel mit ihren Gesinnungsgenossen in Frankreich ständen. Es werden fortwährend aus den Departements Absetzungen und Suspensionen von Maire's, Schullehrern ꝛc. wegen Sozia⸗

lismus gemeldet. 1