1850 / 31 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Aus Pont⸗Saint⸗Esprit im Gardepartement wird berichtet, daß dort die Rothen, durch die Spaltungen unter der gemäßigten Partei dreist geworden, die unerhörtesten Gewaltthätigkeiten beim

Wahlakte beginnen und manche Wähler durch Mißhandlungen an

Ausübung ihres Wahlrechts verhinderten. Im Wahllokal wurde ein Mitglied des Büreau's niedergeworfen und mit dem Tode be⸗ droht. Geistliche wurden insultirt, und am Abend sielen wüthende Volkshaufen über die Wähler der Ordnungspartei auf der Straße und in den Wirthshäusern her.

Nach allen im Ministerium angelangten Berichten geben die zur Transportation bestimmten Juni⸗Insurgenten ganz offen die abscheulichsten Gesinnungen kund und drohen nur mit Rache, Mord, Schändung und Plünderung. Sie gestehen selbst, daß sie ihre Partei schriftlich aufgefordert hätten, einen neuen und unerbittlichen Kampf zu beginnen.

Die Graͤfin Rossi ist so eben in Paris angelangt.

Ein Abendblatt erklärt die Nachricht der Presse, daß der Nationalökonom Michel Chevalier von seinen Zuhörern wegen JSve. Bemerkung über die Februar⸗Revolution durch Pfeiffen und Zischen unterbrochen worden sei, für gänzlich grundlos. Blos ein einziger Zuhörer habe den Versuch dazu gemacht und sei durch das übrige Auditorium zum Stillschweigen genöthigt worden.

Belgien. Brüssel, 27. Jan. Der hannoversche Gesandte am britischen Hofe, Graf von Kielmannsegge, ist gestern, aus Deutschland kommend, nach London und der Geschäftsträger der Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika am österreichischen Hofe, General James Webb, auf seinen Posten nach Wien hier d rch⸗ gereist.

Spanien. Madrid, 19. Jan. Der ministerielle Popular widerruft die Nachricht, daß General Lersundi beauftragt sei, mit der Regierung wegen Bildung einer Legion für den päpstlichen Dienst zu unterhandeln. 1

Die Kammer setzte gestern die Berathung über den Gesetz⸗Ent⸗ wurf wegen Erhebung der Steuern für 1850 fort. Auf den von einem Oppositions⸗Mitgliede ausgesprochenen Vorwurf, die Regie⸗ rung gehe auf Wiederherstellung des Absolutismus aus, entgegnete Narvaez, er betrachte eine Aenderung der Regierungsform als Ver rath und könne versichern, daß das jetzige Kabinet nicht entfernt an Einführung einer absoluten Regierung denke. Man ergriff dar⸗ auf das Wort, um auf die gegen seine Finanz⸗Verwaltung erhobe⸗ nen Anklagen zu antworten. Seine Rede füllte die letzte Hälfte der gestrigen und einen Theil der heutigen Sitzung aus, ohne be⸗ sonderes Interesse zu erwecken.

Auch die heute angelangten lissaboner Berichte vom 14ten melden nichts von revolutionairen Unruhen. Bei Los Arcos hatte sich eine aus Spaniern und Portugiesen bestehende Bande von 70 gutbewaffneten Reitern gezeigt, was vielleicht zu dem Gerüchte vom Ausbruche einer Revolution in Lissabon den Anlaß gab. Man er⸗ fährt auch, daß in Porto die Offiziere zweier Regimenter erklärt haben, sie würden ihre Entlassung nehmen, wenn man ihren rück⸗ ständigen Sold nicht auszahle.

1

Wissenschaft und Kunst. Königliches Opernhaus

u“ 55

(Den 27. Januar.)

Mozarb's Geburtstag wurde von der Königlichen Bühne am 27sten durch die Aufführung eines seiner beliebtesteu Werke „die Zauberslöte“ be⸗ gangen. Obgleich die Darstellung nicht ohne Mängel war, bot sie dennoch im Allgemeinen so viel Anziehendes, daß man ihr mit Vergnügen beiwohnte. War es doch vor Allem der Genius Mozart's, der dem Zuhörer aus derselben entgegentrat. Seinen Zaubertönen zu Liebe nahm man selbst Schikaneder's seltsame Zauberpoesie willig wieder mit in den Kauf. Die Darstellung im Einzelnen angehend, so verdient Fräul. Tuczek, als Pamina, vorzugsweise Anerkennung, indem ihre Durchführung der Rolle nicht nur von Verständniß und Gefühl zeugte, sondern auch durch überaus glückliche Disposition der Stimmen b günstigt wurde. Nächstdem war Fräul. Marr, als Papagena, vorkrefflich in Spiel und Haltung. Ihr zun Seite stand. der beste Papageno, den wir je auf unserer Bühne gesehen, Herr Krause Spiel und Gesang athmeten durchweg den liebenswürdigsten Humor. Auch die Herren Pfister und Zschiesche, als Tamino und Sarastro, leisteten Lobenswerthes, wenngleich das Spiel des Ersteren an einer gewissen Ein-⸗ seitigkeit leidet und der Sänger mehr Sorgfalt auf die Ausbildung seines Falsettes hätte verwenden müssen, um in der Höhe nicht allzusehr zu ver⸗ letzen. Zu wünschen ließ auch die Königin der Nacht, wegen Unpäßlichkeit der Frau Köster von Fräulein Cellberg gesungen, wogegen die drei Da- men (Fräulein Marr, Bonzendorf und Gepy) so tüchtig waren, wie wir sie selten gehört haben. Außer durch Aufführung der „Zauberflöte“ beging die Königliche Bühne den Geburtstag des Tonmeisters noch durch eine besondere Feier dadurch, daß sie am Schlusse die hervorragendsten Ge⸗ stalten aus seinen dramatischen Werken in Kostüm in sehr sinnvoller und malerischer Gruppirung, um das Standbild Mozart's zu Salzburg geschaart, erscheinen ließ. Die Ouvertüre zu „Idomenno“ diente zur wür⸗ digen Einleitung dieser besonderen Feier.

Matinee musicale

im Saale des Herrn Th. Stöcker.

19 (Den 27. Januar.) ¹

Der Geburtstag Mozart's hatte (nächst der Königl. Bühne) auch

den Quartett⸗Verein des Herrn Birnbacch zu einer Feierzveranlaßt, die am Sonntag Mittag im Stöckerschen Saale vor einer geladenen Versamm⸗ lung von Kunstfreunden stattfand und durch Inhalt und Ausführung gleich⸗ 8 Interesse gewährte. Ein Quartett von Haydn (in G-dur), ein Quartett von Mozart (in Es-dur) und ein Quartett von Bethoven (in B-dur) bildeten die Gaben einer Matinee, durch welche die Veranstalter

nicht nur der Töne größten Meister, sondern auch sich selbst ehrten.

*

Wissenschaftliche Vorlesungen im Saale der

ner Einnahmen

182 8

süchtiger Wachsamkeit alle jene Privilegien vertheidigte, welche sie sich im Laufe der Jahre mit Recht oder Unrecht zu verschaffen gewußt hatten. So wie in jeder einzelnen städtischen Gemeinde nur der ein Gewerbe treiben durfte, welcher zur Gilde gehörte, so war das Recht, diesen oder jenen Ort mit Waare zu versorgen, ein ausschließlicher Privatbesit gewisser Gesell⸗ schaften. Ein eugherziger Krämergeist, dessen einziges Streben dahin ging, dem Anderen so wenig Vortheile als möglich zu gestatten, war das Prinzip der damaligen Handelspolitik, wenn überhaupt von einer solchen die Rede sein kaͤnnte. Dieser kleinliche Neid, der dem Nachbar nichts gönnen mag, erscheint als die traurige Kehrseite zu dem glänzenden Bilde, welches die Hansa, jener wehrhafte Städtebund, gewährt, der in der Zeit der traurigsten Zerrültung aller staatlichen Verhältnisse, lediglich auf die eigene Kraft ver⸗ frauend, seine Rechte zu schützen wußte. Der ganze Handel war damals nichts weiter, als ein Plünderungs⸗ und Aussangesystem unter rechtlichen Formen. Ganze Länder mußten sich die drückendsten Monopole gefallen lassen zum Vortheil der reichen Kaufherren in Lübeck und Hamburg. Eng⸗ land war der Hansa tributpflichtig und sämmtliche Häfen Standinaviens blieben Jahrhunderte lang in ihrer Gewalt; aber auch im Bunde selbst standen sich die einzelnen Städte mit verschiedenen, dem allgemeinen Wohl⸗ schädlichen Privilegien gegenüber, deren Aufrechthaltung ihre erste Sorge war. Durch unzählige Zoll⸗Umschlags⸗ und Stapelrechte wurde der Handel, dessen Lebensprinzip die freie Bewegung ist, auf jede Weise gehemmt und erschwert. Lüneburg hatte das Recht, die Fischer auf der Nordsee mit Salz zu versorgen, und aus den westfälischen Städten mußten sie ihre Leinwand betiehen. Als die immer mehr steigende landesherrliche Gewalt im 16ten Jahrhundert dem Krämer⸗Regiment in den Städten ein Ende machte, änderte dies doch nichts in den Grundsätzen, welche in der Handelspolitik jener Zeit maßgebend waren, vielmehr wurde nun das Sy⸗ stem der gegenseitigen Beschränkungen und Erklusivität aus den Städten auf die Staaten uͤbertragen. Man war geblendet durch den Reichthum gewisser Kaufmannshäuser, und indem man nicht einsah, daß die Einzelnen sich nur auf Kosten der Allgemeinheit bereicherten, sollte das gegebene Beispiel nun im Großen nachgeahmt werden. Diese Richtung wurde noch durch die all⸗ mälige Entwickelung des Kolonialsystems begünstigt. Der Besitz von Kolo⸗ nieen galt damals für das Ziel aller Staatskunst. Alle Nahrungssäfte der Kojonieen in das Mutterland zu leiten und diese wieder nur aus der Hei⸗ mat zu versorgen, darin bestand die ganze Weisheit der National⸗Oekono⸗ men des 16ten und 17ten Jahrhunderts. Unzählige Menschenhände wur⸗ den dadurch zum Müßiggang verurtheilt, die glücklichsten Länder in Wüsten verwandelt, der reichste Segen der Natur mußte ungenutzt untergehan, weil ihn menschlicher Unverstand nicht zu brauchen wußte. Es war dies die Zeit, in welcher in England die Navigations-Akte, in Frankreich unter Col⸗ bert das Merkantilsystem eingeführt wurde. In Holland, wo man früher einer liberalen Richtung folgte, wuchs der Wohlstand des Volkes von Jahr zu Jahr, aber bald ahmte auch dort die Regierung das Beispiel der übrigen europäischen Kabinette nach und von da an gerieth der Handel in Verfall und die holländischen Städte wurden bald von anderen überflügelt. Das Merkantilsystem geht von dem Prinzip ans, daß das Volk um so reicher sei, je mehr baares Geld im Lande coursire; nach ihm besteht deshalb der Nationalwohlstand darin, daß die Ausfuhr von Waaren die Einfuhr über⸗ steige. Wäre dies aber richtig, so müßten also alle Länder nach und nach verarmen, die mehr ein⸗ als ausführen und folgeweise der Handel unmög⸗ lich werden, da sie zuletzt nicht mehr Geld genug haben würden, um die eingeführten Waaren zu bezahlen; so müßte also die Handelspolitik, welche dem Merkantilsvstem huldigt, die allgemeine Verarmung zum Ergebniß haben. Der Grundfehler dieses Systems liegt darin, daß es die Begriffe Werth und Geld verwechselt. Nicht in der Anhäufung des baaren Geldes besteht der Nationalreichthum, sondern darin, daß jeder für das Geld, welches er verdient, die gröbtmöglichste Zahl von Bedürfnissen befrie⸗ digen kann. Wer in Kalisornien Gold kehrt und damit 15 Rthlr. täglich erwirbt, ist nicht besser daran, als der Straßenkehrer bei uns, welcher für seine 15 Sgr. täglich dieselben Genüsse sich erkaufen kann. Die Handels⸗ politik, welche die einheimische Industrie durch Ausfuhrverbote zu heben sucht, führt nur zu dem Ergebniß, daß sie einzelne Fabrikanten auf Kosten des ganzen Volkes bereichert. Wenn die französische Regierung in der Zeit der Absperrung einzelnen Kaufleuten die Erlaubniß ertheilte, eng⸗ lische Waaren einzuführen, aber nur unter der Bedingung, daß ein ange⸗ messenes Quantum französischer Produkte dafür nach England ausgeführt würde, so war dies der Sache nach nur eine höchst unnatürliche Steuer, welche die Nation zu zahlen hatte. Die Kaufleute, welche ihre französischen Waaren im Auslande nicht absetzen konnten, sahen sich genöthigt, ihre La⸗ dung im Kanal über Bord zu werfen und entschädigten sich durch den hö⸗ Y heren Preis, welchen sie sich für die eingeführten Artikel zahlen ließen. Es liegt hierin ganz dieselbe Verkehrtheit, wie wenn der Staat einen Theil sei⸗ zum Ankauf und zur Vernichtung einheimischer Fabrikate bestimmen wollte, um die Industrie zu fördern. Der erste, der die Natio⸗ nalökonomie auf vernünftige Prinzipien basirte, war bekanntlich Adam Smith, aber seine Lehren würden lange bloße Theorieen geblieben sein, wenn nicht mit jener großen Revolution im Gebiet des Geistes die wich⸗ tigsten Veränderungen in der materiellen Welt Hand in Hand gegangen wären. Die amerikanischen Kolonieen mußten sich erst von der europäischen Herr⸗ schaft losreißen, die Erfindung, den Dampf als bewegende Kraft zu benutzen, mußte erst gemacht, und durch sie die Fabrication ins Unendliche verviel⸗ facht, der Transport der Waaren in jeder Beziehung erleichtert und be⸗ schleunigt werden, ehe man dazu kam, den Handel von seinen künstlichen Fesseln zu befreien. Auf umfassendere Weise wurde zuerst in England der Gedanke vollständiger Handelsfreiheit verwirklicht. Hier wurden nach und nach alle Beschränkungen des Verkehrs von den Monopolen der ostindi⸗ schen Kompagnie bis zur berüchtigten Navigationsakte aufgehoben. Die jährliche Einfuhr übersteigt hier jett um 200. Millionen Rthlr. die Aus⸗ fuhr, und ein ähnliches Verhältniß läßt sich in allen weiter fortgeschrittenen Staaten nachweisen. So überschreitet in Fraukreich und im Zollverband der Werth der importirten Produkte um 50 Millionen den der Ausfuhrartikel; nur in Ländern, die auf einer niederen Stufe der Entwickelung stehen, wie z. B. in Nußland, findet das Umgekehrte statt. Englands Beispiel wird neuerdings von Nordamerika und Holland nachgeahmt und der Redner führte die beachtungswerthen Worte zweier berühmter Staatsmänner an, die in den genannten Ländern als Vorkämpfer der Handelsfreiheit auftra⸗ ten. Zum Schluß sprach er die Hoffnung aus, daß in kurzem auch bei uns eine richtige Handelspolitik über die Anhänger der Schutzzölle, die un⸗ ter dem Banner der Nationalarbeit die Handelsfreiheit, die wahre Quelle des Nationalwohlstandes, beschränken wollen, den Sieg davon tragen werden. 15

Eisenbahn⸗Verkehr.

Glogau⸗Saganer Eisenbahn.

des Unternehmens in Betreff der Abtretung der Bahn an die Staats⸗Regierung. Die Glogau⸗Saganer Bahn ist eine derjenigen Bahnen,

Singakademie. (Sonnabend den 26. Januar.)

In de 1 . 2 1“ nen Bandels.volnescn eschafüichen Vorlesung hielt Herr Dr. Ascher ei⸗ das Wesen und die Gephichnc den Flcen Fisser kurzen Ueberblick über

F 8 8 S )

Fean nügste as den einlacen Saz en, daß, e wis sig de Berse de⸗ nahmen kein Gesetz votschr 86 wenn man seinen Ausgaben und Ein⸗ am besten, wenn man den L. serbefände sich auch das National⸗Vermüö

erkehr a rmögen

di Pn uf keine z ; dies nun auch im Prinzip von Allen T“

die Anhänger der Schutz⸗Zölle

hensefen, daß eine unbehiugte Honviissroürch eine langjährige Erfahrung

Ursache völliger Verarmung geworden und daß -4 18. meisten Völker die Schutzsystem die einheimische In urch ein zweckmäßiges wand erweist sich indessen bei näherer Vetrachtung Fene. E vetser Ein⸗ loses Vorurtheil. Die eigentliche Blüthe des Prohibeäis n gänz ich grund⸗ settigsten Hemmungen und Beschränkungen des Handele e-

telalter, in jene Zeit, als die mächtigen Städie Verbrüͤderungen 8 vr

welche durch die gestörten Geschäftsverhältnisse des Jahres 1848 bedeutend gelitten hat, so daß im Jahre 1848 die Betriebs⸗Ein⸗ nahmen die Betriebs⸗Ausgaben nur um eine ganz geringe Summe überstiegen. Das Jahr 1849 zeigt jedoch eine Gesammt⸗Einnahme, welche der des Jahres 1848 noch um ein Bedeutendes zurücksteht, so daß trotz aller von der Direction eingeleiteten Ersparnisse sich nicht nur kein Ueberschuß ergeben, sondern die Betriebs⸗ Ausgaben die Betriebs⸗Einnahmen nicht unbedeutend übersteigen werden. Es wurden im verflossenen Jahre befördert 79,874 Personen und 161,525 Ctr. Güter, die Gesammt⸗Einnahme betrug 55,954 Rthlr. 17 Sgr. Im Jahre 1848 wurden befördert 108,097 Personen

und 204,899 ½ Ctr. Güter und insgesammt eingenommen 70,585 Rthlr. 14 Sgr.; es hat sonach die Frequenz im Jahre 1849 gegen 1848 abgenommen um 28,823 Personen und 43,374½ Ctr. Güter und die Einnahme um 14,630 Rthlr. 27 Sgr. Es ist hierbei wohl zu bemerken, daß sich beim Rechnungs⸗Abschlusse uli. Dezember

1849 die Einnahmen um etwas Sg sonstige Einnahmen vergrö⸗

ßern werden, welche aber keine bedeutende Rolle spielen. Im

Jahres⸗Uebersicht pro 1849 und Gestaltung de Lage

Jahre 1847 wurden befördert 91,676 Personen, und die Gesammt⸗ Einnahme betrug 81,644 Rthlr. 27 Sgr. 10 Pf. Es hat die Einnahme des Jahres 1847 die des Jahres 1848 um 11,059 Rthlr. 13 Sgr. 10 Pf. und die des Jahres 1849 um 25,690 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf. überstiegen. Bei den obenangegebenen Einnahmen des Jahres 1848 von 70,585 Rthlr. 14 Sgr. betrugen die Be triebs-Ausgaben 63,439 Rthlr. 11 Sgr. 10 Pf., so daß sich er Ueberschuß aus den Einnahmen von nur 7146 Rthlr. 2 Sgr. 2 Pf. ergab, und noch zu der zur Verzinsung der Prioritäts⸗Actien⸗Ko

pitale nöthigen Summe von 23,320 Rthlr. aus dem Baufonds

10 Pf. zugeschossen werden mu der Betriebs⸗Rechnung ult. 184,,

Ende Oktober bis ult. De

16,173 Rthlr. 2Ku ten. Bei dem Abschluß wobei jedoch der Zeitraum von zember 1846 mit in Rechnung gebracht wurde, betrug die Betriebs⸗Einnahme dieser 14 Monate 93,141 Rthlr. 9 Sgr. 1 Pf. und die Betriebs⸗Ausgaben nur 59,703 Rthlr. 9 Pf.; es verblieb mithin für diesen Zeitraum ein Betriebs⸗Ueberschuß von 33, 141 Rthlr. 8 Sgr. 4 Pf., von welchem 10,920 Rthlr. Zinsen auf Prioritäts⸗ Obligationen gezahlt wurden, und sich demnach ein Reinertrag von 22,620 Rthlr. 9 Pf. ergab. Stellt man die Betriebs⸗Einnahme der Betriebsausgabe pro Monat und Meile in den verschiedenen Zeit⸗ räumen gegenüber, so ergiebt sich Folgendes: in dem ersten Zeit- raume von vierzehn Monaten betrug die durchschnittliche Einnahn⸗ pro Monat und Meile 739 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf. und die Betriebe ausgaben nur 473 Rthlr. 25 Sgr., es ergab sich mithin ein durch⸗ schnittlicher Ueberschuß von 265 Rihlr. 12 Sgr. 2 Pf. Im Jahre 1848 betrug die durchschnittliche Einnahme nur 653 Rthlr. 17 Sgr. 1 Pf., die Ausgabe aber 587 Rthlr. 12 Sgr. 2 Pf., es bliebe demnach nur ein Ueberschuß pro Monat und Meile von 66 Rthlr. 1849 betrug die durchschnittliche Ein⸗ nahme pro Monat und Meile 518 Rthlr. 2 Sgr. 10 Pf.; würde man die Ausgaben denen des Jahres 1817, welche gegen 1848 um ein Bedeutendes niedriger sind, annebmen, so würde sich ein Defizit pro Monat und Meile von uüber 20 Rthlr. herausstellen. In Folge dieser ungünstigen Lage des Unternehmens wendeten sich schon im März v. J. 129 Actionaire mit der Bitte um Hülfe an das hohe Staats⸗Ministerium, da namentlich bei dieser Bahn der größte Theil der Actionaire zu dem minderbemittelten Bürger⸗ stande gehört. In Folge dieser Verhältnisse stellten dieselben die Bitte: Ein hohes Staats⸗Ministerium wolle geneigtest ihren An⸗ trag, die Niederschlesische Zweigbahn ab Glogau mit Posen an Staatskosten mit einer Eisenbahn zu verbinden, zur Ausführu bringen. Ferner: Falls dem Unternehmen Geldmittel mange überhaupt in jeder Beziehung denjenigen Beistand, den das D torium bedarf, bis zu dem Termine, wo die fortgesetzte Bahn endet sein würde, zu gewähren. Zugleich sprachen dieselben Bereitwilligkeit aus, die Bahn dem Staate als Eigenthum zu 1 lassen, wenn ihnen nur dafür einigermaßen Vorschläge gem⸗e werden würden. Auf diese Vorstellung hin erwiederte die Staa Regierung, daß bereits die Cinleitungen getroffen seien, umd Eisenbahn von Posen nach Breslau mit einer Zweigbahn von Lissa nach Glogau zum Anschluß an die Niederschlesische Zweig⸗ bahn sobald als möglich ins Leben zu rufen, auch darauf Bedacht genommen werde, die Niederschlesische Zweigbahn mit jenem Unternehmen zu vereinigen, falls die Gesellschaft zu einem an⸗ gemessenen und billigen Uebereinkommen seiner Zeit die Hand bieten würde. In Folge dieser Entscheidung wurde in der am 30. August v. J. abgehaltenen General⸗Versammlung fünf Mitbetheiligte des Unternehmens als Kommission erwählt und er⸗ mächtigt, mit dem Staate wegen Extheilung einer Zinsgarantie oder wegen Ankauf der Bahn mit dem Staate zu unterhandeln. Diese Kommission wendete sich daher an die hohe Staatsregierung um Gewährung einer Zinsgarantie von 2 ½ pCt., oder mit der Gesell⸗ schaft wegen des sofortigen Verkaufs der Bahn resp. der Ueber⸗ lassung des Betriebes auf derselben an den Staat in nähere Unterhandlungen zu treten. Da aber auf erstere Bitte die hohe Staats⸗Regierung nicht eingehen konnte, so forderte dieselbe die Kommission auf, wegen des Ankaufs der Bahn, Vorschläge, welche mit dem Werthe der Bahn und der Rentabilität des Unterneh⸗ mens nicht im offenbaren Mißverhältnisse stehen, einzureichen. Auf von der Kommission gemachte Vorschläge konnte jedoch der Herr Minister für Handel ꝛc., abgesehen von der gemachten Forde⸗ rung, welche den Abschluß auf den Grundlagen der Vorschläge nicht gestatten würde, aus anderweitigen Gründen die Unterhand⸗ lung nicht weiter fortsetzen, und über eine Zinsgarantie eine Entscheidung über zwei andere Unternehmen abzuwarten sei. In Folge dieses Bescheides richtete die Kommission unter dem 20. De zember v. J. ein Gesuch an die hohe Kammer, in welchem sie die⸗ selbe ersuchte, die der Gesellschaft nöthige Hülfe zu befürworten, welcher Entscheidung man baldigst enigegensieht.

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Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 26. Jan. Der Handel in Staatspapieren ist hier diese Woche nicht sehr ausgebreitet gewesen, da meistens nur Einkäufe zu Geldbelegungen gemacht wurden; es fielen deshalb we nig Abwechselungen in den Coursen vor, und mehrere derselben neigten sich zur Verbesserung, weil keine Verkäufer erschienen; holl. Integrale behaupten sich sei mehreren Tagen auf 55 7% %, wurden jedoch nur in kleinen Partieen umgesetzt; etwas mehr Frage fand Zproz. wirkliche Schuld, welche von 64 % bis 64 %, und 4proz. do., welche von 84 ¾ bis 85 ½ % emporgekommen ist; 3 ½proz. Syn⸗ dikat⸗-Obligationen wurden wegen der nunmehr für Ende nächsten Monats angekündigten Auslosung von 300 Stück derselben eifrig gesucht und von 85 ¾% bis 87 ½ % abgenommen. Actien der Handel Maatschappy fanden keinen Umsatz, dagegen wurden Utrecht⸗Arn heimer Eisenbahn⸗Actien erst zu 88 und später zu 88 ½ % verhan delt. Die Course der russischen Fonds haben gleichfalls etwas an⸗ gezogen, da sich allmälig Liebhaber für die neue Anleihe in England finden, welche den Unternehmern eine Prämie von ¹ „bis 3 % bewilligen; zuletzt notirte man die neuen Antheile, nach der Herausgabe zu liefern, auf 95 ½ a 96 ½ %; alte 5 proz. Hopesche Obligationen haben von 104 dieser Tage 105 ½ % und 4proz. dito Cerlifikate von 85 ½¼ zu⸗ letzt 859% %ℳ erreicht. Die Course der österreichischen Staatspapiere erlitten kleine Schwankungen und blieben zuletzt sehr matt; 5 proz. wiener Metalliques stiegen erst von 82 auf 82 ½⅞ % und ‚wurden gestern zu 81 ¾˖ % abgelassen; 2 ½ proz. drückten sich von 43 ½ auf 43 ½ %. Spanische Ardoin⸗Obligationen hielten sich beständig auf 12 ¾ % und Coupons auf 8 ¼ a %; 3 proz. binnenländische Obli⸗ gationen sind dagegen von 29 % bis 29 % 9% emporgekommen. Por⸗ tugiesische Obligationen sind in Nachfolgung der londoner Börse erst von 35 86 bis 36 996 9. gestiegen und dann wieder auf 36 % zurückgegangen. Eben so schwangen sich peruanische Obligationen von 64 bis 69 ¼ % hinauf; einige Gewinn „Realisirungen brachten aber den Cours auf 68 zurück, obgleich die Notirungen von Lon⸗ don nicht ungünstiger kamen. Zproz. französische Renten wechselten zwischen 53 ¾ und 54 296 und blieben zuletzt 54 ¼ ͤ.

Am Geldmarkte keine Veränderung.

88 16 ————-——

Das Abonnement betraͤgt. 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. 82 8 Rthlr. ⸗1 Jahr. * allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Ber einzelnen Rummern wird Sogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

nzeiger

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

nehmen 8rn. auf

eses Blatt an, für Verlin die

EPxpedition des Preuß. Staats Anzeigers:

„Straße Nr. 57.

L11““

5 2 1 Deutschland Prenßen. Berlin. Wahlen zum deutschen Volkshaus. gung des Direktor Schadow. Zesterreich. Wien. Nachrichten aus verschiedenen Provi 2 8 1 nzen. Bayern. München. Kammer⸗Berhandlungen. Interpellation des W Freiherr von Aretin. Wäürttemberg. Stuttgart. Amnestie⸗Frage. V Zekanntmachung. Uaden. Aus Baden. Die wegen des Aufstandes in? Inhafti ad Aus 2 . Die weg andes in Baden Inhaftirten. Zessen. Kassel. Wahl für Erfurt. IW Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Wahlen für Erfurt. Fürstlich

Beerdi⸗

81 L 1 Wahlen für Erfurt. Frankfurt. Frankfurt a. M. Thurn- d Taxiss Postassignaten. 8 8.

Ausland.

Frankreich. Paris. Russische Gesandtschaft. Das Ver⸗ bältniß zwischen dem Präsidenten Bonaparte und der Nationalversamm⸗

Die La Plata⸗Frage. Päpstliche Anleihe. Vermischtes. Foßbr itanien und Irland. London. Neues Gouvernement an Die Subsecription für die allgemeine Industrie⸗Aus⸗

13 8 2 4

ien. Turin. Soiree beim französischen Gesandten. Vermisch⸗ Neapel. Amnestie. 1 6

8 199 -—

Börsen⸗ und Haudels „Nachrichteu.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

9 Dem Kaiserlich österreichischen Hauptmann im Genie⸗Corps, Baron von Scholl, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem General⸗Post⸗Kassen Kontrolleur Kathe und dem Geheimen Ge⸗ neral⸗Postamts Kanzlei⸗Inspektor Wolf, den Rothen Adler⸗Orden vierter 1 Matrosen Heinrich Fröse der 3ten Ee u Fealsn illen⸗Division, die Rettungs⸗Medaille am

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Beklanntm oche

Mit dem 1. Februar d. J. wird in der Schweiz das Bundes⸗ gesetz über das Zollwesen nebst Zoll⸗Tarif vom 30. Juni 1849 in Ausführung gebracht werden.

In Gemäßheit desselben sind von nun an alle nach der Schweiz bestimmten und durch dieselbe transitirenden Postsendungen, wenn sie nicht unter einem Pfunde wiegen oder in gemünztem Golde oder Silber bestehen, in der Schweiz zollpflichtig und müssen mit zwei gleichen Inhalts Verzeichnissen (Declarationen) versehen sein, welche das Gewicht, den Inhalt, das Zeichen und die Nummer oder Adresse der Sendung genau nachweisen. Diese Inhalts⸗Verzeich⸗ nisse können nach Belieben des Versenders in deutscher, französischer oder italienischer Sprache abgefaßt werden.

Das Publikum wird hiervon in Kenntniß gesetzt.

Berlin, den 30. Januar 1850.

General⸗Post⸗Amt. Schmüͤckert.

nichtamtlicher Tl Deutschland.

Berlin, 31. Jan. Zu Abgeordneten für das in den vier Wahlkreisen der Hauptstadt 8 Minister⸗Präsident Graf von Branden⸗

Preußen. erfurter Volkshaus sind heute gewählt worden: de burg, Minister von Vorsitzender des deutsche

und Graf von Bülow,

Berlin, 31. Jan. Heute morgen fand die feierliche Bestat⸗ lung der irdischen Hülle des Bildhauers und Direktors der Akade⸗ mie der Künste, G. Schadow, unter der allgemeinsten Theilnahme statt. Im Trauerhause hatten sich, außer der großen Schaar der Verehrer des Hingeschiedenen, die Mitglieder des Magistrats und die Stadtverordneten, die Notabilitäten der Kunst und Wissen⸗ schaft, so wie viele Kammer⸗ Mitglieder eingefunden, um den Vielen so schweren Tribut des aufrichtigsten Schmerzes darzu⸗ bringen. Prediger Vater hielt dort die Trauer Rede an dem mit Lorbeerkränzen und Blumen gefchmückten Sarge, an dessen Seite sich die Orden des Verstorbenen aufgestellt befanden. Der Gesang von Mitgliedern der Sing⸗Akademie und den Eleven der Königl. Akademie der Künste (Abtheilung für Musik) leitete die Feier ein und beendigte sie. In der Rede wurde noch einmal in kurzen eindringenden Worten trinnert an die herrlichen Talente Schadow's, an die schöpferische Fuͤlle und Größe seines Geistes und die Art und Weise, wie der⸗ selbe nicht nur seine Kunst übte, sondern sie auch Anderen mittheilte und so zum Gemeingut Aller machte. Der Trauerzug setzte sich von der Wohnung des Verstorbenen, aus jener Straße, die nach ihm den Namen führt, nach dem Dorotheenstädtischen Kirchhofe in Be⸗ wegung, wo der Sarg unter Gesang von dem Prediger Vater ein⸗

Manteuffel, Staats⸗Minister a. D. und n Verwaltungsrathes von Bodelschwingh, Gesandter zu Hannover.

Februar

gesegnet wurde. Den Trauerzug eröffneten die Schüler der Aka⸗ demie und die jüngeren Künstler Berlins. Dem Sarge folgten die Equipagen Ihrer Majestäten des Königs und der Königin, so wie der Königlichen Prinzen, und eine lange Reihe Wagen.

Oesterreich. Wien, 20. Jan. Im Constit. Blatte a. B. heißt es: „Aus dem Süden Oesterreichs kommen immer noch Berichte unerfreulicher Art. Für die Woywodowina wurde das Standrecht publizirt. Die Auflösung des serbischen National⸗ Comités soll, nach der Südslav. Ztg., von herben Formen be⸗ gleitet worden sein. Ein Brief aus Temesvar zeigt die Spaltung zwischen den Bürgern von Panzova und General Kuschewitz an. Ueber die Expedition Mamulas gegen die Cattaresen werden Details berichtet, welche die Bewohner von Cattaro in Verbindung mit der über⸗ wundenen Republik Venedig erscheinen lassen. Eine Zeitungsnachricht, die jedoch wohl der Bestätigung bedarf, erzählt, daß ein österreichisches Heer bereit gehalten werden soll, um auf Verlangender sardinischen Regie⸗ rung in Piemont einzurücken. Kossuth's Frau ist nach Schumla entkom⸗ men. Die heutige Wiener Zeitung bringt weder die Landesver⸗ fassung für Böhmen, noch die eben so sehnlichst erwarteten Be⸗ setzungen der neuen Gerichtsstellen in unserem Kronlande. Der Oesterr. Correspondent beginnt seine heutige Nummer mit einem Leitartikel über die Preßfreiheit unter Kaiser Joseph II., die man endlich aufzuheben und die Censur einzuführen sich veran⸗ laßt sah. Der Oesterr. Correspondent bemuht sich sodann, eine Parallele mit den jetzigen Preßzuständen zu ziehen. Wir wol⸗ len nicht glauben, daß dies eine Vorbedeutung sein solle.“

Bayern. München, 24. Jan. (Schluß der gestern ab⸗

gebrochenen Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer.) von Lassaulr verwahrt den „Joseph Görres“ vor dem Vorwurf einer geheimen Verbindung, bestreitet eine derartige Betheiligung von Stein, der keiner solchen erbärmlichen Mittel zum Sturze Napoleon'’ s bedurfte, auch Gneisenau habe solche verschmäht. Was die Vereine betreffe, so weise er auf den Landvolkverein hin, welchen Döllinger mit seiner scharfen Dialektik neulich so trefflich zergliedert, obwohl Fürst Wallerstein an der Spitze desselben stände. (Wallerstein: Das ist nicht wahr!) Der Redner entwickelt nun ein Bild der römischen Republik, der Blüthezeit der europäischen Menschheit, wo der Senat ein Verein von Männern, sobald er Kenntniß er⸗ hielt von gefährlichen Vereinen, einen Diktator zur Untersuchung ernannte, wescher den Befehlshaber der Reiterei requirirte, welcher jeden Theilnehmer, wo er ihn traf, sofort niederhauen zu lassen be⸗ sugt war. Unsere Regierung wäre auch etwas von der Energie der römischen Republik zu wünschen, so wie ein Theil ihrer Be⸗ fugniß, dann würde es bald anders werden! (Schallendes Gelächter.) Lerchenfeld berichtigt, daß das verlesene Aktenstück, wie er so eben erfahren habe, bezüglich einzelner Unterschriften und Ortschaf gefälscht sei, woraus übrigens die gefährliche E113135 deutlicher hervorleuchte. Der FüeSsee lche desselben noch Wallerstein. Der Tugendbund sei kein Saagche schwörung gewesen, die lediglich in der Lösung ihrer Aufgabe 885 Rechtfertigung finde. Was die Arbeitervereine betreffe, so seien die Lesevereine, Wanderunterstützungsvereine und Bildungsvereine wohl⸗ thätige Vereine und fallen demnach als solche nicht unter die poli⸗ tischen und unter das gesetzliche Verbot. Die Modifikationen Boye's und Lang's seien nicht zu empfehlen, wohl aber die Modification des zweiten Präsidenten. Döllinger: Schluß! Schluß! Waller⸗ stein spricht gegen den Schluß. Man möge den Abge⸗ ordneten Döllinger sprechen lassen, denn dieser Artikel sei der kritische; nach dessen Annahme im Sinne der bisheri⸗ gen Majorität werde der Widerstand der Linken vorüber sein. Döllinger: Die Modification des Abg. Boye sei geeignet, uns in die frühere Haltungs⸗ und Machlosigkeit zurückzuwerfen, die beste Kritik derselben enthalte die Lobrede des Dr. Schmidt, welche alles Eingehen auf dieselbe überflüssig mache, nur die Motive des Herrn Antragstellers selbst verdienten eine Berücksichtigung, allein dieselben seien gleichfalls unstichhaltig, wie leicht wäre. Der Redner unterwirft nun die pfälzischen Vereine, insbesondere den Volksverein, einer scharfen Kritik, sucht die einzelnen Aeuße⸗ rungen Boye's hierüber zu widerlegen und kommt zu dem Schluß, wie nothwendig es sei, die Vereine im Interesse der Freiheit, wie er (Redner) sie neulich entwickelt, zu beschränken. Gegen eine Zu⸗ sammenstellung des irländschen Vereins mit unserem Vereinswesen, gegen eine Vergleichung O'Connell's mit unseren Agitatoren musse er sich verwahren. In Irland habe es sich um die heiligsten Inter⸗ essen, um die Existenz einer ganzen Nation gehandelt; allein gerade O'Connell sei ein Beispiel, wie es möglich sei, daß ein centralisir⸗ ter Verein einer Regierung Schach zu bieten vermöge, welche sich dann aufs Transigiren zu verlegen gezwungen sei. Man habe auch des Jesuitenordens erwähnt, allein dies sei ja ein religiöser Verein, der nicht mit den politischen zusammengestellt werden dürfe, man möge von seiner politischen Thätigkeit fabeln, was man wolle. Lasse man aber die politischen Vereine, wie sie wollen, sich geriren, so könne man es sich auch bei der Verfassungsrevision leicht machen. Man dürfe dann nur drei Paragraphen schaffen: §. 1. Die Oberen der Vereine schaffen die Gesetze und die Vertreter. §. 2. Die Minister vollziehen deren Befehle. §. 3. Das Volk, welches nicht in Vereinen ist, gehorcht. Dem Lobredner der Arbeiter müsse er schließlich bemerken, daß die Arbeiterbildungsvereine sich seit jüngster Zeit emsig mit Politik beschäftigen, wovon ihr Programm für das Jahr 1850 zeuge, in welchem sogar ein von allen Konfessionen aner⸗ kannter Grundsatz (Sonntagsfeier) ausgeschlossen sei. Heine er⸗ klärt, daß er in den Modificationen mehr den Charakter der Majo⸗ rität, als der Gerechtigkeit erblicke. Boye verwahrt sich gegen die auf Mißverständnisse gegründeten Angriffe Döllinger's. Waller⸗ stein fragt Lassaulx, was er sagen würde, wenn ein Demokrat den Vorschlag mit der Nachahmung des magister equitum der alten Römer gemacht, und wie oft die Linke dies hatte hören

müssen? Der Redner wendet sich gegen Döllinger: „Man hat

mich mißverstanden und meine Worte mißdeutet. Ich habe ge⸗ sagt: Gebt uns die Größe Englands, die Action nach außen, die Freiheit nach innen, die kolossalen Verhäͤltnisse dieses Landes, und wir werden der Regierung eine wentger beschränkte Gewalt mit Freuden gewähren, denn in ersterem liegen große Garantien für die Freiheit. Man hat wiederholt den Landvolkverein angegriffen. Derselbe bezweckt hauptsächlich Abänderung gravirlicher Besllm⸗ mungen des Ablösungsgesetzes und anderer drückender Lasten. Wie kommt es nun, daß den Landbewohnern bei Adressen für die Anti⸗ volksfreiheit Verstand in Fülle zugetraut wird, während man, wenn es sich um Erringung constitutioneller Freiheiten handelt, den⸗ selben Unmündigkeit vorhält? Nein, meine Herren, mit gleichem Maße muß gemessen werden! Lassen Sie unseren Landvolkverein in Ruhe, wir stören auch Ihre Piusvereine nicht!“ Döllinger verweist auf die Statuten des Landvolksvereins, welcher politische Agitation und Zwietracht ins Volk werfe und das Volk in bestän⸗ diger Aufregnng und in Argwohn gegen Regierung und Beamten erhalte, wobei eine feste Regierung fär die Folge rein undenkbar sei. Er vertheidigt wiederholt den Jesuitenorden und verlangt, daß die Betheilidung einzelner Ordensglieder an politischen Ereignissen nicht dem ganzen Orden in die Schuhe geschoben werde, um so weniger, als die Oberen derartige Handlungen stets desavouirt hätten. Der Minister⸗Präsident weist auf die englische Gesetzgebung über die Affiliation, auf Nummer 74 und 57 der Statuten Georg's III. hin, welche sehr streng seien. Er verliest dieselben und fragt, ob der Art. 16 des Regierungs⸗Entwurfs etwas Anderes ent⸗ halte, als den Gesammtinhalt der ängstlich spezialisirten englischen Gesetze? Glaube nun doch die Majorität des Hauses, dem Regie⸗ rungsentwurfe nicht völlig beipflichten zu können, so möge sie im⸗ merhin eine der beiden ersten Modificationen sich aneignen. Die Regierung werde ihr nicht entgegentreten, denn der eigentliche Kern des Regierungsentwurfs, das Verbot der organisirten Affiliation, sei ja doch in beiden Modificationen deutlich enthalten und das Re⸗ gierungsprinzip darin ausgesprochen. Der Grundgedanke der Re⸗ gierung sei gewesen, keine weiteren Beschränkungen dem Vereins⸗ rechte aufzulegen, als nöthig sei, um Gefahren vorzubeugen und Mißbrauch zu verhüten. Dem Boyeschen Antrag könne die Regie⸗ rung nach dem Vorgehenden nicht beipflichten. Die Gründe, welche sie hierzu bestimmen, seien aber auch sehr gewichtiger Natur. Nicht theoretische Untersuchung, sondern die praktischen Erfahrungen sprächen für sie, sowohl in England und resp. Irland, als in Frank⸗ reich und auch in Deutschland. Er sage es unumwunden, die Re⸗ volution in Baden und in der Pfalz habe ihren Ursprung in den Vereinen gehabt, und wir hätten in Franken dasselbe erfahren, wenn wir nicht unsere Truppenkörper aufgestellt gehabt hätten. „Meine Herren! Man hat uns Schwierigkeiten und Vorwürfe beim Vollzuge des Gesetzes in Aussicht gestellt, allein diese schrecken uns nicht ab, zumal wir in einer Zeit leben, wo man es Niemand recht machen kann. Es hat schon genug Vorwürfe auf uns geregnet, wir werden uns auch weiteren aussetzen, sonst dürften wir überhaupt keinen Gesetzesvorschlag mehr einbringen. Wir werden unsere Pflicht thun und keine Vorwürfe scheuen, denn unser höchster Lohn ist es wenn wir nur den Staat und die sittliche wie rechtliche Ordnung aufrechthalten und die Zukunft unseres Volkes retten.“ (Bravo!) Lang vertheidigt seine Modifikation gegen die Angriffe einzelner Redner, insbesondere gegen den leise angedeuteten Vorwurf Wal⸗ lersteins, als bestehe zwischen ihm und dem zweiten Praͤsidenten rück⸗ sichtlich ihrer resp. Modificationen eine Verabredung. Forndran als Referent verzichtet, nachdem Döllinger so trefflich die Ausschuß⸗ fassung vertheidigt habe, aufs Wort. Die Diskussion wird ge⸗ schlossen. Bei der Abstimmung werden die Modificationen der Ab⸗ geordneten Boye und Lang, so wie des Ausschusses verworfen, da⸗ gegen die des zweiten Präsidenten angenoutmen. Die Sitzung schließt um 2 Uhr; die Berathung wird morgen fortgesezt.

Fürst Wallerstein hat dem Präsidium folgende pellation, als Seitenstück der des Abgeordneten Sepp, übergeben: „41) Ist dem Königlichen Ministerium bekannt, daß Königliche Beamte ihre amtliche Autorität zur Förderung jener Agitation benutzen, welche von gewisser Seite gegen die Bestimmung der Grundrechte in Betreff der politischen Gleichheit aller Glau⸗ bensbekenntnisse, gegen den darauf gestützten und von den Ministern warm vertretenen Gesetz⸗Entwurf über Emancipation der israeliti⸗ schen Glaubensgenossen, gegen den zustimmenden Beschluß der Kammer der Abgeordneten und der diesem Beschlusse beigetretenen 91 Mitglieder der Abgeordnetenkammer hervorgerufen wurde? 2) Ist dem Königlichen Ministerium bekannt, daß ein Königliches Landgericht sämmtliche Gemeindevorsteher seines Bezirks ohne An⸗ gabe des Grundes vorgeladen, ihnen das Unterzeichnen einer sol⸗ chen Adresse Namens ihrer Gemeinden angesonnen, ihrem Wunsche, sich erst mit den Gemeindeverwaltungen und Gemeindegliedern be⸗ nehmen zu dürfen, kein Gehör gegeben und späͤter gegen Gemein⸗ deglieder, welche der abgedungenen Adresse eine Gegenadresse ent⸗ gegenstellen wollten, Untirsuchung eingeleitet hat? 3) Ist dem Kö⸗ niglichen Ministerium bekannt, daß, während solche Adressen amt⸗ liche Unterstützung fanden, Adressen des bayerischen Landvolksvereins an die Kammer der Abgeordneten bezüglich eines gerechten Vollzugs des Ablösungsgesetzes und anderer das Volkswohl berührender An⸗ gelegenheiten von der Gensdarmerie hinweg genommen wurden, daß a1fg die Behörden und die Gensdarmerie sich zu Richtern zwischen dem Volk und den Volksvertretern in Absicht auf das Pe⸗ titionsrecht aufwerfen?“

„Die Kammer der Reichsräthe hat in ihrer heutigen Sitzung bei fortgesetzter Berathung des Gesetzentwurfes, die Dienstverhält⸗ nisse der gerichtlichen Beamten betreffend, die Artikel 13 17 in folgender Fassung angenommen: II. Abschnitt. Disziplinarverfü⸗ gungen gegen gerichtliche Beamte. Artikel 13. Dem ersten Vor⸗ stande jenes Kollegialgerichts steht es zu, den Mitgliedern und den untergeordneten Angestellten des betreffenden Gerichts, welche sich eine Verletzung oder Vernachlässigung ihrer Amtspflichten oder ein anderes mit der Ehre soder mit der Würde der amtlichen Stellung

In⸗