Rapps: 0,313 Dotter: 1,15 (Merseburg und Salzmünde); Kümmel: 1,00 (Salzmünde); Wau ist im Winter 1848 — 49 erfroren; der Centner ist von 2, 3 Rthlr. auf 7 Rthlr. gestiegen. Runkeln erreichten mehrfach, in Folge der Dürre, nicht den Durchschnitt.
Die Kartoffeln litten überall, mehr oder minder, an der Krankheit.
Die Wintersaaten liegen im Allgemeinen nicht ganz be⸗ friedigend.
Nachmahd gab es sehr wenig. (Vormahd: 0,86.)
(Wollertrag: 1,05.)
23) Strohärndte: Weizen: 0,90; Roggen 1,03; Erbsen:
0,91; Gerste: 0,84; Hafer: 0,85. Rapps: 0,49; Lein: 1,00,
Bohnen: 0,91 (Nordhausen); Wicken, Linsen:
hausen).
Die Kartoffelkrankheit trat nur in geringem Grade auf. Die Wintersaaten liegen gut. Grummetä 17 nur zum Theil gut. (Vormahd: 1,00.) (Wollertrag: 1,09.)
VII. Westfalen.
Wei⸗ Rog⸗ zen. gen.
Münster *1) nach 8 Berichten.. 1,1 Minden *2) nach 5 Berichten 1 Arnsberg *3) nach 14 e““
aber wenig Flachs (Alach); 1,00 (Nord⸗
Nach 27 Berichten. Erb⸗ Ger⸗ Ha⸗
sen. ste. fer. toffeln.
1,1 8 11
T -eb0
996 14,16 0,91 0,99 1,09
676990
*1) Getraidegewicht pro preußischer Scheffel:
Weizen. Roggen. Erbsen. Gerste. Hafer. Pfund. Pfund. Pfund. 85 — 90 80 — 86 90 70 —- 79 48— 50.
Strohertrag beim Wintergetraide resp. 2 und 17 pCt. über den Durchschnitt, beim Sommergetraide resp. 26, 8 und 18. pCt. unter dem Durchschnitt.
Rapps: 1,00 Sonstige Feldgewächse geriethen sehr ver⸗ schieden — im Kreise Münster, desgleichen in Kösfeld ganz gut.
Die Kartoffelkrankheit trat nur hin und wieder und nirgends in großer Ausdehnung auf. Sie ist hauptsächlich nur am Kraut beobachtet worden.
Die Wintersaaten liegen nicht gleichmäßig gut. Wurm⸗ und Schneckenfraß haben stellenweise die Pflanzen sehr gelichtet.
Die Grummetärndte fiel durchgängig schlecht aus. (Vor⸗ mahd: 0,85.) 8
In allen Gegenden läßt man sich die Vermehrung der Riesel⸗ wiesen eifrig angelegen sein.
(Wollertrag: 0,9s.)
*2) Auch hier hat das Getraide ein gutes Gewicht.— Die Strohärndte überstieg bei dem Roggen und den Erbsen den Durchschnitt.
Rapps: 0,77; Lein (in Halle) eine gute Durchschnitts⸗Aerndte. Sonstige Feldgewächse (in Herford, Minden): 1,00.
Die Kartoffelkrankheit zeigte sich nur in geringerem Grade; stellenweise thaten die Maikäferlarven viel Schaden.
Die Wintersaaten liegen im Allgemeinen nicht schlecht.
Grummetärndte mittelmäßig und schlecht. (Vormahd: 0,98.)
(Wollertrag: 1,07.)
*3) Getraidegewicht wie in den übrigen Bezirken.
Strohertrag beim Roggen 13, beim Hafer 9 pCt. über
den Durchschnitt.
Rapps: 0,99. Sonstige Feldgewächse im Ganzen: 1,00.
Die Kartoffel⸗Krankheit hat sich wieder überall, jedoch in geringerem Grade als früher gezeigt. Stellenweise richteten auch Mäuse und die Larven der Maikäfer Schaden an.
Die Wintersaaten haben in einzelnen Bezirken einen nur
mittelmäßigen Stand; in anderen, wo sie ursprünglich gut lagen, leiden sie durch Mäuse⸗ und Schneckenfraß.
mittlere anzusprechen sein. (Vormahd: 0,88.)
In einigen Gegenden haben sich die Rieselwiesen, wenn gleich im Ganzen unbedentend, vermehrt. Bei dem landwirthschaft⸗ lichen Feste in Reiste (Meschede) am 24. August d. J. waren jedoch 18 kunstmäßig oder gut gebaute Wiesen zur Prämitrung ange⸗ meldet. 8
(Wollertrag: 1,07.)
VIII. Nach 21 Berichten.
Rheinprovinz. Wei⸗ Rog⸗ Erb⸗ Ger⸗ Ha⸗ sen. ste. fer.
zen. gen. 0,85
Kar⸗ 8 toffeln. Köln *1) nach 3 Be⸗
e““ Düsseldorf * 2) nach 1“ Koblenz *3) nach 4 Berichten... Trier *4) nach 6 Be⸗ ““ Aachen *5) nach 7 Berichten.
0,88 0,86 0,58 0,83
b10,7683 1,00 4,00 0,66
1118nü1 ,88 00 0,71
1,093 1985 1,08 1,04
0,99 0,87 1,02 1,02
0,95
1,00 IP11616 * 1) Getraidegewicht: ganz gut. Beim Sommergetraide fand durchweg ein Abschlag in der Strohärndte statt. Raps: 1,00. Die auf dem Felde nur schwach aufgetretene Krankheit der eser zeigt sich jetzt stärker in den Aufbewahrungsorten der etzteren. Die Wintersaaten liegen im Allgemeinen gut. Die Nachmahdärndte schlug fehl. (Vormahd: 0,93.) 12) Die Kartoffeln litten unbedeutend. „Stand der Saaten und Ausfall der Grummetärndte wie in Köln. (Vormahd: 1,02.) *3) Das Getraide hat sein normales Gewicht. Weizen, Gerste und Hafer lieferten nicht den Durchschnitts⸗ errra 5 Noggen und Erbsen darüber. nach ) = 5 5 vche. “ ngaben) = 0,57. Sonstige Feldge rankheit der Kartoffeln wie in den übrigen Bezirken. 6 F der Seeneaseeeüfe desgietchen. .Z ere im Allgemeinen nur mittelmäßig. (Vor⸗ In mehreren Gegend ; vermehrten iich die neseetn ee [Wetzlar], Altenkirchen) (Wollertrag: 1,00.) “ 4) Gewicht des Getreides, wie überall.
0,99
0,93 0,85
“
Weizen und Roggen gaben mehr als den Durchschnitt an
Stroh. Raps: 0,90. Die Kartoffe
Wintersaaten haben in Folge der ungünstigen Witte⸗
S enfr elitten; durch letzteren , urch Wurm⸗ und Schneckenfraß ge ; rch vnng ang ö daß eine zweite Bestellung nöthig war.
Nachmahdärndte fiel zum Theil gut, zum Theil aber auch nur mittelmäßig aus. (Vormahd: 1,0s.) Im Kreise Trier vermehrte sich die Zahl der Rieselwiesen
In litten an der Knollen⸗Krankheit nur
um etwa 400 Morgen.
(Wollertrag: 1,07.) *5) Gewicht des Getraides wie in den übrigen Bezirken. Weizen, Roggen, Erbsen gaben reichlich den Durchschnitt an Stroh. Raps: 1,13. Die Kartoffeln litten auch hier nur unbedeutend von der Fäule. Die Saaten liegen im Allgemeinen gut. 1 Die Grummetärndte schlug größtentheils fehl. mahd: 1,903.) (Wollertrag: 1,06.) Zusammenstellung der Aerndte⸗Erträge in der preußischen in den vier letzten Jahren. A. Durchschnitt der Erträge sämmtlicher Provinzen. Wei⸗ Rog⸗ Erb⸗ Ger⸗ Ha⸗ Kar⸗ JEEEEEE11161ö1““ ste. ser. toffeln. vö1I11“ ö197 22 0,80 0,94 0,87 0,67 1848 (exkl. Posen).. 0,99 904 1849.. ox ö“
1,07
Vierjähriger Durch⸗ schnitt 0,90 B. Durchschnitt der
(Vor⸗
Monarchie
4886
0/98 0/,5 0,9 O.09. Erträge in den einzelnen Pro vinzen. Wei⸗ Rog⸗ Erb⸗ Ger⸗ Ha⸗ Kar⸗ zin., geslk sen. si.. 0,66 0,83 0,66 0,64 0,34 1,20 1,11 0,89 0/09 . 1,19 0, HbSb 1,25 1,14 1,25 1,0 0,54 0,97 0,99 0,93 0,64
1847 1848
Preußen:
1,08
ierjähriger Durchschnitt = 1,02 Posen: ö-,62 1847 1,11 1848 waren keine
0,48 0,60
0,61 0,66 0,52 0,56 1 . 16C6Cö'6- Berichte eingegangen.
V
3 Vierjähriger Durchschnitt = 0,94 Die Grummetärndte dürfte im Ganzen kaum als ein
1,05
0,71
Iö1“ 0,9JIö-
0,61 4,18 1,02 1,05
0,97
Dreijähriger Durchschnitt = 0,87
Brandenburg: 1846 1847.. 1848 1849
Vierjähriger Durchschnitt = 0,92
1.Z ()1 bö1 0 1848 1,06 1849 0,93 Vierjähriger Durchschnitt = 0,98 Schlesien: 1846..
1847
8 1848 1849...
0,73 0,89 1,09 0,96
0,92
0,63 0,76 0,97 0,81 0,79
7. 0,95 0,98 0,92
0,68 0,94 1,05 0,89
0,89 0,90
0,73 0,87 1,10 0,83
0,88 0,57
0,31 0,52 0,88
0,55
0,91 0,80 1,06 0,84
0,63 1,2— 0,98 0,85
0,48 0,90 0,77 0,75
0,74
0,75 0,89 0,72
1,16
Pommern:
0,92 0,90
0,69 1 06 0,99 0,99
0,. O, —
0,51 0,39 0,97
0,74 1,08 1,02 1,04
0,97
0,63 1,15 0,84 1,08
8 (, 3
0,93 0,88
0,63 0,99 1,07 0,78
1846
1847. E“
4849 . 0,92
Vierjähriger Durchschnitt 0,90 Westfalen: 1846
188. 0,98
ZBLEIIWTTEE1öö18“
Vierjähriger Durchschnitt = 0,95
1846 0,88 18IäVV .,5 1898. . 1,07 1849. 0,97
Vierjähriger Durchschnitt = 0,98
Was nun die Resultate betrifft, welche aus der hier gelieferten Uebersicht zu ziehen sein möchten, so darf nicht verkannt werden, daß sie nur mit Vorsicht gezogen werden und immer nur die Wahr⸗ scheinlichkeit einer annähernden Schätzung in Anspruch nehmen
0,59 1,20 1,02 1,2 1,02 0,94
524 0,6 5 83 0,95 1,09 0,94
0,91
0,70 0,96 1,11 0,94
0,93
Sachsen: 0, 1 0,
“
0,96 0,89 0,87
0,79 0,91 1,08 0,95
0,71 0,83 0,94 1,00
0,00 0,87 0,47 0,71
0,60
0,43 4,97 1,13 1,15
0,44 0,51 1,01
ve -,,; --.- 0,82 0,86 0,95 0,93
0,79 0,79 0,91 0,95
0,72 0,91 0,62 0,85
0,48 1,23 1,08 1,03
0,96 0
Rheinland:
0,39 1,03 0,89
75 99,89 0,86
8
können; indessen wird man auch annehmen dürfen, daß sie sich
nicht allzuweit von der Wahrheit entfernen. 3 Unter diesem Vorbehalte giebt die Uebersicht zu folgenden all⸗
gemeinen Bemerkungen Anlaß: 3 1 Da die Ertrags⸗Angaben sich auf sechs Aerndte⸗Gegenstände, näm⸗
lich die gewöhnlichen vier Getraide⸗Arten, die Erbsen und die Kartoffeln
beziehen und die Durchschnitts⸗Aerndte für jede Fruchtdurch den Ausdruck
1,00 bezeichnet wird, so wird der Durchschnitt aller sechs Frucht⸗
arten für jede Provinz mit 6,00 zu bezeichnen sein. Hiernach ord
nen die Verhältnißzahlen für die Aerndten der einzelnen Provinzen also:
1- für Preußen Posett..... Schlesien. Westphalen.... die Rheinprovinz 5 Brandenburg ...
Suchsen Pommern 4,75
Also für alle acht Provinzen 46,68, welches für jede einzelne Provinz die Fraction 5,84 und für jede einzelne Frucht 0,97. .. ergiebt, d. h. es fehlen an einer Durchschnitts⸗Aerndte bei jeder einzelnen Frucht nahe 3 pCt.
Rechnet man jedoch die Kartoffel⸗Aerndte ab, welche in allen acht Provinzen im Durchschnitt nur 6,30 oder für Jede einzelne
Provinz 0,79, d. h. 21 pCt. unter dem Durchschnitt betragen hat, so bleiben von der Gesammtsumme 40,38, oder für jede Provinz 5,05 übrig, wonach also in den Cerealien und den Erbsen in der ganzen Monarchie eine mehr als reichliche Durchschnitts⸗Erndte statt gefunden hat. 1
Was speziell das Wintergetraide anlangt, so ist bei dem Wei⸗ zen im Ganzen 1 pCt. über den Durchschnitt geärndet worden, d. h. es findet sich noch ein Ueberschuß von 300,000 Scheffeln über die 30 Mill. Scheffel, welche eine Durchschnitts⸗Aerndte liefern soll.
Eben so hat der Roggen im Ganzen einen Mehrertrag von 7 Ct. geliefert, d. h. statt der 70 Mill. Scheffel, die als eine Durchschnitts⸗ Aerndte betrachtet werden können, sind 74,900,000 oder nahe 5 Mil⸗ lionen Scheffel mehr erbaut worden, genug, um die gesunkenen Rog⸗ genpreise zu erklären, zumal wenn man hinzunimmt, daß schon das Jahr 1847 (unmittelbar nach dem Nothjahre) ein Mehr von 22 pCt., und das Jahr 1848 von 4 pCt. gegeben hatte, also in jenem 15,400,000, in diesem 2,800,000 über den Bedarf erbaut worden waren.
Allerdings hat der Ausfall an Kartoffeln, ganz abgesehen von dem wahrscheinlich nicht unbedeutend verminderten Anbau derselben, durchschnittlich in jedem der drei verflossenen Jahre 22 Ct. des früheren Durchschnitts-Ertrages, welcher nicht unwahrscheinlich auf mendestens 160 Millionen Scheffel im Jahre sich belaufen hat, betragen und es würde hiernach der Ausfall in der Aerndte dieses so wichtigen Nahrungsmittels in den letzten drei Jahren die bedeutende Höhe von über 100 Millionen Scheffeln erreichen; indessen hat doch die⸗ ser Minder-Ertrag wahrscheinlich die zur menschlichen Nahrung bestimmte Quantität viel weniger betroffen, als den für das Futter der Thiere und den Brennereibetrieb bestimmten Antheil. Jeden⸗ falls aber wird er durch den Nahrungswerth des in den letzten drei Jahren mehr erbauten Roggens (über 23 Millionen Scheffel) hinlänglich gedeckt.
Wenn nun aber hiernach die Aerndte des verflossenen Jahres im Ganzen als eine befriedigende erscheint, so zeigt sich doch eine sehr große Verschiedenheit derselben hinsichtlich der einzelnen Pro⸗ vinzen. Wenn namentlich Preußen, Posen und Schlesien in den Cerealien und den Erbsen eine sehr reiche und die beiden letztge⸗ nannten Provinzen sogar auch in den Kartoffeln eine befriedigende Aerndte gemacht haben, wenn in Preußen ein außerordentlicher, in Posen ein reichlicher und in Schlesien ein genügender Strohgewinn stattgefunden hat, und wenn in allen 3 Provinzen auch die Heuärndte nicht fehlgeschla⸗ gen ist, so hat dagegen das auch in seinen natürlichen Bodenver⸗ hältnissen im Ganzen viel weniger begünstigte Pommern, nament⸗ lich der lange Küstenstrich zwischen Oder und Weichsel, nicht blos in allen Fruchtgattungen, besonders in den dort so unentbehrlichen Kartoffeln, sondern auch in Rapps und Rübsen, Stroh und Heu den allerempfindlichsten Ausfall erlitten. Wird dazugerechnet, daß gerade dieser Landstrich vorzugsweise schwer durch den dänischen Krieg heimgesucht worden ist, daß man fast das ganze Armee⸗Corps aus der Provinz herausgezogen hat, damit es in wenigen loyalen und treuen Gegenden die Ordnung und Ruhe wiederherstelle oder aufrechthalte, daß auch seine Landwehr zu demselben Zwecke außer⸗ halb der Provinz verwendet worden ist, daß in Folge aller dieser Ereignisse der dort üͤberhaupt nicht lebhafte Verkehr fast gänzlich gehemmt worden ist, und daß endlich die Preise des vorzugsweise dort gebauten Roggens so gesunken sind, daß kaum die Productions⸗ kosten gedeckt werden, so wird man nicht in Abrede stellen können, daß Pommern die Bewahrung des alten Ruhmes der Tapferkeit und Treue durch schwere Opfer hat erkaufen müssen. Nur in Be⸗ ziehung auf die Wolle hat auch Pommern an dem allgemeinen reichlicheren Ertrage des verflossenen Jahres, und zwar in bevor⸗ zugtem Maße, theilgenommen. Die Schur beträgt dort 6 pCt. mehr als der Durchschnitt, während sie im Ganzen denselben nur um 3 ½ pCt. übersteigt.
Indessen, wenn auch hinzugerechnet wird, daß die Preise der Wolle gleichzeitig in die Höhe gegangen sind, so leistet diese Mehr⸗ Einnahme doch auch nicht annähernd einen Ersatz für die gesun⸗ kenen Roggenpreise. Es werden in der Monarchie im Ganzen un gefähr 32 Millionen Pfunde Wolle erzeugt, die etwa einen Werth von 18 Millionen Rthlrn. haben mögen. Die Mehrschur von 3 ½ Prozent in allen Provinzen würde daher nur einen Werth von 630,000 Rthlr. repräsentiren, welches für das Ganze kein bedeu⸗ tender Gegenstand ist, wenigstens keine Entschädigung für den gro⸗ ßen Verlust, welchen die niedrigen Roggenpreise dem Landmanne und mittelbar dem ganzen Lande bereiten. Wenn man nämlich erwägt, daß von den 70 Millionen Scheffeln Roggen, die alljährlich erzeugt werden, mindestens 30 Millionen wirklich an den Markt ge⸗ bracht werden, und daß also ein Abschlag von ½ Thaler für den Scheffel eine Minder-Einnahme von 10 Millionen bedingt; daß aber nicht blos diese bedeutende Summe selbst unmittelbar zwar nur dem Produzenten, mittelbar aber dem gesammten Verkehr ent⸗ zogen wird, sondern auch, daß, da sie sich im Laufe des Jahres mindestens zehnmal umgesetzt haben könnte, sie auch einer Bewegung von Hundert Millionen Thalern gleichgekommen sein und bei dieser Bewegung sich vielleicht mehr wie einmal reproduzirt, nämlich in wirkliches Kapital umgewandelt haben würde, so erhält man einen Maßstab fuͤr den verderblichen Einfluß, welchen allzuniedrige Korn⸗ preise auf den ganzen Verkehr und auf den gesammten Wohlstand ausüben können.
Wissenschaft und Kunst.
Wissenschaftliche Vorlesung in der Singakademie. Sonnabend, den 2. Februar.
In der fünften Vorlesung des wissenschaftlichen Vereins hielt Herr Professor Panofka einen Vortrag über die symbolische Bebeu⸗ tung einiger Antiken. 8
Er hatic sich die Aufgabe gestellt, die unter den sogenannten Kunst⸗ freunden so verbreitete Ansicht zu widerlegen, als ob nur in den Gebilden der orientalischen Kunst in jenen räthselhaften Thiergestalten und Blumen⸗ gewinden der Inder und Aegppter tiefere geistige Beziehungen enthalten seien, die Werke griechischer Kunst dagegen nur das Ideal sinnlicher Schön⸗ heit zu verwirklichen strebten, ohne die Absicht, eine bestimmte Idee auszu⸗ drücken. Zugleich sollte der Vortrag den Zuhörern den Impuls geben, die öffentlichen Sammlungen von Kunstschätzen häufiger nebesüchen und sorg⸗ fältiger zu betrachten. Es war ein lithographirtes Erläuterungsblatt unter das Auditorium vertheilt worden mit einzelnen Abbildungen aus den acht Gattungen antiker Kunst: Mamorbüsten, Wandgemälden, Gefäßen in Bronze, Gemmen, Glaspasten, Münzen, Tongefäßen, Steinfiguren. An jedem dieser Denkmale wies der Vortragende eine Menge von Beziehungen nach, die einer oberflächlichen Betrachtung veg0 g entgehen. So z. B. stellte die erste Abbildung den Kopf einer Marmorstatue dar, mit regelmäßig schönen Zügen, sinnendem Ausdruck im Auge, halbgeöffnetem Munde und einem einfachen Diadem im Haar. Gewöhnlich hielt man diesen Kopf für den der Ariade, ohne daß eines der Kennzeichen diese Auffassung gerechtfertigt hätte. Der Redner führte nun überzeugend aus, daß es der Kopf der berühmten Corinna ist, die einst in Theben über die größten Sänger der Zeit den Sieg davon trug und deshalb mit dem Diadem geschmückt wurde.
Auf die Einzelheiten des stoffreichen Vortrages können wir hier nicht eingehen, da dem Leser ohne sinnliche Anschauung doch das Wesentliche un⸗ verständig bleiben würde. 15.
Italien. Turin. Annahme des Gesetzes
das Abonnement betraͤgr. G 2 Rthlr. für ¼ 2 . 4 Athlr. „ † Jahr. 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
1h a 1 t.
J
Amtlicher Theil.
Deutschland Preußen. Königsberg. Bescheid des Ministers des Innern an den Magistrat in Bezug auf die Bürgerwehr. Wahl für Erfurt. — Breslau. Elberfeld. Wahl für Erfurt. Köln. Dombau⸗ “ 1 der Che aser. — Düsseldorf. Erdrutsch 8 der Düsseldorf⸗Elb⸗ 1 — 2 3 da ißfei G erfelder Eisenbahn. Aachen. Gedächtnißfeier
Bayern. München. Annahme von Zei P
h n Zeitungsbestellungen bei den Post⸗ Sachsen. Dresden. Eisgang. 8— Baden. Mann heim. Danksagung. 1 Kassel. Wahl. ““ 3 Schleswig⸗Holstein. Apenrade Schreiben der Landes⸗Ver
wig⸗H. n. Ap 1 ⸗ amm⸗
S in Vetreff des Suspensions⸗Reskripts des Obergerichts. 29 Wiesbaden. Wahl. — Lorch. Austreten der Gewässer. Sa hsen⸗Weimar. Weimar. Landtagsverhandlungen über das C“ — Dekret über den Schluß des Landtags.
chwarzburg⸗Rudolstadt. Rudolstadt. Wahl. — Prinzessin LaveiflürSchwargbung⸗Rudolsiatt von einer Prinzessin entbunden. Lat urg. Ratzeburg. Schreiben der Landes⸗Ver i.
Sienpargehan gö 9 Landes⸗Versammlung an die Frankfurt. Frankfurt a. M.
—
Admiral Brommy. — Wasserstand
Ausland Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Präfektur⸗Verlegung von Montbrison nach St. Etienne. — Vermischtes. — Paris. Kommissionsbeschluß über das Mandat der kontumazialisch verurtheilten Repräsentanten. — Vermischtes. ECECE und Irland. London. ernehmungsgeist. — Die Nordpol⸗Expedition. Rußland und Polen. St. Petersburg. E Oesterreich an General⸗Lieutenant Schweden und Norwegen. Stockholm Privat⸗Assi i 1 n. . ⸗ tionen Unterhaus. Debatten über die Adresse. — Lonvon 1 9 regeln. — Unglücksfall. “
1.“ Kopenhagen. Landesthing. — Trauerfeier für Oehlen⸗ schläger.
Die Frage über die
Der nordamerikanische Un⸗
Handschreiben des Kai⸗ von Grabbe.
über provisorische Wirksam⸗ keit des Budgets. — Nachrichten aus Rom. u““
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
. 1 Berlin, den 6. Februar Die Feierlichkeit der Beeidi 1u“ Vormittag im Königlichen Schlosse seatt def⸗ „Verfassung hat heute 4* dana Kattgefunden. Sie wurde ein⸗ geleitet durch eine gottesdienstliche Feier in den sämmtlichen Kirch Berlins, welcher Se. Majestät der König und die hier ö Prinzen des Königlichen Hauses in der Domkirche beiwohnten. Um 11 Uhr versammelten sich die Mitglieder beider Kammern in dem Rittersaal des Schlosses, und wurde nach Eintritt des Staats⸗ Ministeriums von dem Minister⸗Präsidenten, Grafen von Branden⸗ burg, die feierliche Handlung eröffnet. Nachdem Se. Majestät der König von dem Staats⸗Ministerium hiervon in Kenntniß gesetzt worden, begaben Allerhöchstdieselben sich unter Vorantritt des Staats⸗Ministeriums in Begleitung der hier anwesenden Prinzen, Kö⸗ nigliche Hoheiten, und des Königlichen Gefolges in den Rittersaal und nahmen Platz auf dem Thron, neben welchem sich zur Rech⸗ ten die Königlichen Prinzen, zur Linken die Minister aufstellten. Vor dem Thron lag auf einem Tische die Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850. 8 Se. Majestät der König hielten darauf folgende Ansprache an die versammelten Kammern, und schlossen dieselbe mit dem verfaß sungsmäßigen eidlichen Gelöbniß:
Meine Herren! 18
Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. Was Ich sagen werde,
sind Meine eigensten Worte, denn Ich erscheine heute vor Ihnen, wie nie zuvor und nie hernach. Ich bin hier, nicht um die an⸗ gebornen und ererbten heiligen Pflichten des Königlichen Amtes zu üben (die hocherhaben sind über dem Meinen und Wollen der Parteien); vor Allem nicht gedeckt durch die Verantwortlichkeit Meiner höchsten Räthe, sondern als Ich selbst al⸗
Beilage.
ben den Dank des Vaterlandes verdient. Und so erklär' Ich, Gott ist deß Zeuge, daß Mein Gelöbniß auf die Verfassung treu, wahrhaftig und ohne Rückhalt ist. Allein, Leben und Se⸗ gen der Verfassung, das fühlen Ihre und Alle edlen Herzen im en ab. Sie, meine Herren, müssen Mir helfen und die Landtäge nach Ihnen und die Treue Meines Volkes muß Mir helfen wider die, so die Königlich verliehene Freiheit zum Deckel der Bosheit machen und dieselbe gegen ihren Urheber kehren, gegen die von Gott eingesetzte Obrigkeit; wider die, welche diese Urkunde gleichsam als Ersatz der göttlichen Vorsehung, unserer Geschichte und der alten heiligen Treue betrachten möchten; alle guten Kräfte im Lande müssen sich vereinigen in Unterthanentreue, in Ehrfurcht gegen das Königthum und diesen Thron, der auf den Siegen unserer Heere ruht, in Beobachtung der Gesetze, in wahrhaftiger Erfüllung des Huldigungs⸗Eides, so wie des neuen Schwurs „der Treue und des Gehorsams gegen den König und des gewissenhaften Haltens der Verfas⸗ sung“; mit einem Vorte: seine Lebensbedingung ist die, daß Mir das Regieren mit diesem Gesetze mög⸗ lich gemacht werde denn in Preußen muß der König regieren, und Ich regiere nicht, weil es also Mein Wohlgefallen ist, Gott weiß es! sondern weil es Gottes Ordnung ist; darum aber will Ich auch regieren. — Ein freies Volk unter einem freien Könige, das war Meine Loosung seit zehn Jahren, das ist sie heut und soll es bleiben, so lang Ich athme. 1
„„CEhe Ich zur Handlung des Tages schreite, werde Ich zwei Gelöbnisse vor Ihnen erneuern. Das gebietet Mir der Blick auf die zehn verflossenen Jahre Meiner Regierung.
Zum Ersten erneuere, wiederhole und bestätige Ich feierlich und ausdrücklich die Gelöbnisse, die Ich vor Gott und Menschen bei den Huldigungen zu Königsberg und hier geleistet habe! — Ja! Ja! — Das will Ich, so Goit Mir helfe! öö1 Zweiten erneuere, wiederhole und bestätige Ich feier⸗ lich und ausdrücklich das heilige Gelöbniß, welches Ich am 11. April 1847 ausgesprochen: „Mit Meinem Hause dem Herrn zu dienen.“ — Ja! Ja! — Das will Ich, so Gott Mir helfe! — Dies Gelöbniß steht über Allen anderen, es muß in einem Jeden enthalten sein und alle anderen Gelöbnisse, sollen sie anders Werth haben, wie lauteres Lebenswasser durchströmen.
„ZJetzt aber und indem Ich die Verfassungs⸗Urkunde kraft Königlicher Machtvollkommenheit hiermit bestätige, gelobe Ich feierlich, wahrhaftig und ausdrücklich vor Gott und Menschen, die Verfassung Meines Landes und Reiches fest und unverbrüch⸗ g. halten und in Uebereinstimmung mit ihr und den Ge⸗ regieren. — Ja! Jal! — das will Ich, so Gott Mir
Und nun befehle e1 .
Allmächtigen Gofseh.⸗ 89 ’“ 167 xech es⸗ F. 86 handgreiflich zu erkennen ist, auf daß Er aus Fhsen Mee. Werke ein Werkzeug des Heils machen wolle für unser ere⸗ Vaterland: nämlich der Geltendmachung Seiner heiligen Rechte und Ordnungen! Also sei es! 8
Hierauf folgte die Beeidigung der Verfassung durch die Mit⸗ glieder des Staats⸗Ministeriums, die beiden Kammer⸗Präsidenten und die sämmtlich erschienenen Mitglieder der ersten und zweiten Kammer.
Das Nähere ergiebt das nachstehende Protokoll, welches die Handlung in ihrem ganzen Verlauf aufgenommen worden
Geschehen im Königlichen Schlosse zu Berlin 6. Februar 1850.
Nachdem die in der Verfassungs⸗Urkunde für den preußischen Staat vom 5. Dezember 1848 vorbehaltene Revision derselben been⸗ digt und die nach den Ergebnissen dieser Revision umgearbeitete Verfassungs⸗Urkunde unter dem 31. Januar 1850 von des Königs Majestät vollzogen worden, haben Allerhöchstdieselben den heutigen Tag dazu bestimmt, das nach Artikel 54 und 119 der revidirten Verfassungs⸗Urkunde zu leistende eidliche Gelöbniß in Gegenwart der vereinigten Kammern abzulegen und gleichzeitig von Allerhöchst⸗ ihren Ministern und von den Mitgliedern beider Kammern den im
über ist. am
lein, als ein Mann von Ehre, der sein Theuerstes, sein Wort geben will, ein Ja, vollkräftig und be⸗ dächtig. Darum Einiges zuvor. — Das Werk, dem Ich heut Meine Bestätigung aufdrücken will, ist entstanden in einem Jahre, welches die Treue werdender Geschlechter wohl mit Thränen, aber vergebens wünschen wird, aus unserer Geschichte hinauszuringen. In der Form, in der es Ihnen vorgelegt worden, ist es aller⸗ dings das Werk aufopfernder Treue von Männern, die diesen Thron gerettet haben, gegen die Meine Dankbarkeit nur mit Meinem Leben erlöschen wird; aber es wurde so in den Tagen, in welchen, im buchstäblichen Sinne des Wortes, das Dasein des Vaterlandes bedroht war. Es war das Werk des Augenblicks, und es trug den breiten Stempel seines Ursprungs. Die Frage ist gerechtfertigt, wie Ich, bei solcher Betrachtung, diesem Werke die Sanction geben könne? Dennoch will Ich es, weil Ich es kann, und, daß Ich es kann, verdank' Ich Ihnen allein, Meine Herren. Sie haben die bessernde Hand daran gelegt, Sie haben Bedenk⸗ liches daraus entfernt, Gutes hineingetragen und Mir durch Ihre treffliche Arbeit und durch die Aufnahme Meiner letzten Vorschläge ein Pfand gegeben, daß Sie die vor der Sanction begon⸗ nene Arbeit der Vervollkommnung auch nachher nicht lassen wollen und daß es unserem vereinten redlichen Streben auf verfassungsmäßigem Wege gelingen wird, es den Lebens⸗ bedingungen Preußens immer entsprechender zu machen. Ich
darf dies Werk bestätigen, weil Ich es in Hoffnung kann. Das erkenne Ich mit allerwärmstem Danke gegen Sie, meine
Artikel 108 der Verfassungs⸗Urkunde vorgeschriebenen Eid entge⸗ genzunehmen. Zu diesem Zweck hatten sich, nach Beendigung des zur Vorbereitung auf die feierliche Handlung angeordneten Vor⸗ mittags⸗Gottesdienstes, die Minister Sr. Majestät, mit Ausnahme der durch Krankheit behinderten Staats⸗Minister von Ladenberg und Freiherr von Schleinitz, so wie beide Kammern, im Rittersaale des Königlichen Schlosses versammelt.
Um 11 Uhr nahm der Minister⸗Präsident ⸗Graf von Bran⸗ denburg das Wort, erinnerte die Versammlung an den Zweck des heutigen Tages und erklärte die Handlung für eröffnet.
Die Fuührung des Protokolls wurde von Seiten des Staats⸗ Ministeriums dem vortragenden Rath im Staats⸗Ministerium, Ge⸗
löbniß stehend und unter Aufhebung er Schwurfinger der rechten Hand mit folgenden Worten ab:
Ietzt aber, indem Ich die Verfassungs⸗Urkunde kraft Kö⸗
niglicher Machtvollkommenheit hiermit bestätige, gelobe Ich
feierlich, wahrhaftig und ausdrücklich vor Gott und Men⸗
schen, die Verfassung Meines Landes und Reiches fest
mit ihr und den Gesetzen zu regieren.
Ich, so Gott Mir helfe!
Der Minister⸗Präsident richtete sodann an die anwesenden Mitglieder des Staats⸗Ministeriums und beider Kammern die Auf⸗ forderung, in Gegenwart Sr. Majestät den in der Verfassungs⸗ Urkunde vorgeschriebenen Eid der Treue und des Gehorsams gegen den König und der gewissenhaften Beobachtung der Verfassung zu leisten. Die Eidesformel wurde durch den Protokollführer des Staats⸗Ministerims mit folgenden Worten vorgelesen:
Sie schwören zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden,
daß Sie Sr. Majestät dem Könige treu und gehorsam
sein und die Verfassung gewissenhast beobachten wollen.
Zugleich erklärte der Protokollführer, daß der Eid durch die Worte zu leisten sei:
Ich (Vor⸗ und Zuname) schwöre es, so wahr mir Gott helfe. Dabei wurde jedem Schwörenden anheimgestellt, am Schlusse diejenige Bekräftigungs⸗Formel hinzuzufügen, welche seinem religiösen Bekenntnisse entspreche.
Hierauf wurden durch den genannten Protokollführer die Mit⸗ glieder des Staats⸗Ministeriums in nachstehender Reihefolge:
1) Minister⸗Präsident Graf von Brandenburg, 2) Minister des Innern Freiherr von Manteuffel, 16“ 3) Kriegs⸗Minister von Strotha, 1 4) Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten von der Heydt, 1“ 8 5) Finanz⸗Minister von Rabe, 6) Justiz⸗Minister Simons, 8 .““ zur Eidesleistung aufgerufen. Jeder Aufgerufene trat vor den Thron, erhob die drei ersten Finger der rechten Hand und sprach die Eidesworte.
In gleicher Weise wurde sodann der Eid zuerst von dem Prä⸗ sidenten der ersten Kammer, von Auerswald, und von dem Prä⸗ sidenten der zweiten Kammer, Grafen von Schwerin, demnächst von dem Schriftführer der ersten Kammer, Abgeordn. Wachler, so wie von den durch denselben namentlich aufgerufenen Mitglie⸗ dern der ersten Kammer, und endlich von dem Schriftführer der zweiten Kammer, Abgeordn. Groddeck und von den durch letzteren ““ aufgerufenen Mitgliedern der zweiten Kammer abge⸗ eistet.
Nach beendigter Eidesleistung sprach der Präsident der ersten Kammer im Namen beider Kammern Sr. Majestät dem Könige den Dank des Landes für den Abschluß des Verfassungswerks und dessen Beeidigung aus, worauf der Präsident der zweiten Kammer
ein Hoch! auf Se. Majestaät ausbrachte, in we 1 L . 2 „ w die Ve 82 lung laut und freudig einstimmte. 88 18 “
Des Königs Mazjestät verließen hierau 26 Begleitung Ihrer Königl. Fohaen der Prinzen des Seneg Hauses und der Mitglieder des Staats⸗Ministeriums den
Nach der Rückkehr der Minister in die Versam ä
ach üch mlung erklärte der Minister⸗Präsident die heutige feierliche 89 I schlossen. ““
Ueber dieselbe ist das gegenwärtige Protokoll aufge
1 b G nomme zur Beglaubigung von den anwesenden Mitglieverit des acen2 Ministeriums, so wie von den Präsidenten in drei Ausfertigungen vollzogen worden, von denen eine der Pro⸗ tokollführer des Staats⸗Ministeriums, die zweite der Schriftführer der ersten Kammer, Abgeordneter von Bockum⸗Dolffs, und die dritte der Schriftführer der zweiten Kammer, Abgeordneter Geßler, an sich genommen hat.
(gez.) Friedrich Wilhelm Graf von Brandenburg.
Freiherr Otto von Manteuffel. 8
Karl Adolph von Strotha.
August von der Heydt.
Rudolph von Rabe.
Ludwig Simons.
Rudolph von Auerswaldd.
Maximilian Heinrich Anton Karl Schwerin.
Geschehen wie oben. 8 Karl Heinrich August Costenoble, Geheimer Ober⸗Finanz-. Rath, als Protokollführer des Staats⸗Ministeriums. Franz Heinrich Gottfried von Bockum, genannt Dolffs, Schriftführer der ersten Kammer. August Karl Ulrich Geßler, Kammer.
5
beider Kammern
G Kurt Graf von
Schriftführer der zweiten
heimen Ober⸗Finanz⸗Rath Costenoble, von Seiten der ersten Kam⸗ mer dem Schriftführer Abgeordneten von Bockum⸗Dolffs und von Seiten der zweiten Kammer dem Schriftführer Abgeordneten Geßler übertragen.
Abgereist: Der Ober⸗Präsident der Rheinprovinz, Eich⸗
mann, nach Koblenz.
Nachdem hierauf durch die anwesenden Mitglieder des Staats⸗ Ministeriums Sr. Majestät dem Könige gemeldet war, daß Alles zu der bevorstehenden feierlichen Handlung vorbereitet sei, begaben Sich, unter Vorantritt des Staats⸗Ministertums, Se. Majestät mit Allerhöchstihrem Gefolge, in Begleitung Ihrer Königlichen Hohei⸗ ten der hier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses, in den Rittersaal, und nahmen auf dem Thronsessel Platz. Die König⸗ lichen Prinzen stellten sich zur Rechten, die Mitglieder des Staats⸗ Tee. zur Linken des Thrones auf.
es Königs Majestät legten hierauf, nach einer huldvollen
Herren, und Ich sprech' es gerührt und freudig aus, Sie ha⸗
Anrede an die Versammlung, das verfassungsmäßige eidliche Ge⸗
—
Dem hiesigen Magistrat ist in der Bescheid des Ministers von
Nichtamtlicher Theil. Deutschland.
Königsberg, 3. Febr. (Kön gsb. Ztg.) Bezug auf die Bürgerwehr folgen⸗ 2 8 Manteuffel zugegangen:
istrat eröffne ich auf die Eingabe vom 15ten v. M. er §. 2 des Gesetzes vom 24. Oktober v. J. ver⸗
Preußen.
„Dem Ma Nachstehendes:
und unverbrüchlich zu halten und in Uebereinstimmung Ja, Ja, das vl
mit Allerhöchstihrem
Staats⸗ 8